DE10009815A1 - Längenveränderbare Nadelabdeckvorrichtung eines Injektionsgeräts - Google Patents

Längenveränderbare Nadelabdeckvorrichtung eines Injektionsgeräts

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Nadelabdeckvorrichtung eines Injektionsgeräts, das Injektionsgerät, umfassend ein Gehäuse mit einem Reservoir, insbesondere einer Ampulle, für ein zu verabreichendes Produktfluid und eine Einstechnadel zum Injizieren des Produktfluids aus dem Reservoir, wobei die Vorrichtung in einer ausgefahrenen Stellung die Einstechnadel umgibt und in einer eingefahrenen Stellung freigibt. Die Vorrichtung weist einen Durchlass für die Einstechnadel, einen vorderen Abschnitt, der mit dem die Vorrichtung auf eine Einstichstelle aufgesetzt wird, und einen weiteren Abschnitt, der zumindest in der ausgefahrenen Stellung dem Gehäuse näher ist als der vordere Abschnitt, auf. Die Abschnitte relativ zu dem Gehäuse und sind relativ zueinander axial beweglich, so dass die Vorrichtung in ihrer Länge veränderbar ist, wobei der vordere Abschnitt an dem Gehäuse geradgeführt wird.

Description

Die Erfindung betrifft eine längenveränderbare Nadelabdeckvorrichtung eines Injekti­ onsgeräts. Bei vielen Verwendern von Injektionsgeräten besteht eine psychologische Abneigung (sog. "needle phobia") gegenüber Einstechnadeln, die zum Injizieren eines Produktfluids verwendet werden. Vor allem für Patienten, die sich das Produktfluid selbst injizieren, besteht häufig eine psychologische Hemmschwelle, die bei einem Einstechen der Injektionsnadel überwunden werden muss. Um diese Hemmschwelle herabzusetzen, werden auf Injektionsgeräten Nadelabdeckvorrichtungen vorgesehen.
Aus der WO 96/11026 ist eine längenveränderbare Nadelabdeckvorrichtung einer In­ jektionsspritze bekannt. Die Nadelabdeckvorrichtung besteht aus einem porösen Schaumstoffmaterial oder einem flexiblen Polyethylenfilm. Bei einem Zusammen­ schieben der Nadelabdeckvorrichtung wird sie entweder gar nicht oder nur durch die Einstechnadel geführt. Wird die Spritze schräg zur Hautoberfläche auf die Haut aufge­ setzt, kann es bei dem Versuch des Einstechens dazu kommen, dass die Injektionsna­ del in die Nadelschutzabdeckung sticht.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nadelabdeckvorrichtung eines Injektionsgerätes zu schaffen, welche wenig Platz beansprucht und sicher zu bedienen ist. Vorzugsweise soll eine einfache Herstellbarkeit der Vorrichtung ermöglicht wer­ den.
Die Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand des Anspruchs 1.
Das Injektionsgerät mit der erfindungsgemäßen Nadelabdeckvorrichtung umfasst ein Gehäuse mit einem Reservoir, beziehungsweise einem Vorratsbehältnis, insbesondere einer Ampulle, für ein zu verabreichendes Produktfluid und eine Einstechnadel zum Injizieren des Produktfluids aus dem Reservoir bzw. der Ampulle. Die erfindungsge­ mäße Vorrichtung zum Abdecken der Einstechnadel umgibt in einer ausgefahrenen Stellung die Einstechnadel, so dass sie von außen nicht oder nur von vorne gesehen werden kann. Vorzugsweise wird die Einstechnadel von der Nadelabdeckvorrichtung überragt. In einer eingefahrenen Stellung gibt die Vorrichtung die Einstechnadel frei. Außerdem weist die Vorrichtung auf: einen Durchlass für die Einstechnadel und ihre Schutzkappe, wenn die Einstechnadel mit einer Schutzkappe versehen ist, einen vor­ deren Abschnitt, mit dem die Vorrichtung auf eine Einstichstelle aufgesetzt wird, und einen weiteren Abschnitt, der zumindest in der ausgefahrenen Stellung dem Gehäuse näher ist als der vordere Abschnitt. Die Abschnitte sind relativ zu dem Gehäuse und relativ zueinander axial beweglich, so dass die Vorrichtung in ihrer Länge veränder­ bar ist. Ein Abstand zwischen einem vorderen und einem hinteren Ende der Vorrich­ tung ist veränderbar. Gemäß der Erfindung wird der vordere Abschnitt der Vorrich­ tung an dem Gehäuse geradgeführt. Dabei werden die Abschnitte in Richtung der Längsachse der Einstechnadel geradgeführt. Es wird für eine sichere Geradführung der Abschnitte gesorgt, ohne die Einstechnadel zu berühren oder gar zu belasten. Die Nadelabdeckvorrichtung kann in sich oder unmittelbar an dem Gehäuse geradegeführt sein. In jedem Falle erfolgt die Geradführung in Bezug auf das Gehäuse, d. h. relativ zu dem Gehäuse.
Der weitere Abschnitt, hat in der ausgefahrenen Stellung der Nadelabdeckvorrichtung vorzugsweise keinen Kontakt zur Einstichstelle, kann jedoch in der eingefahrenen Stellung ebenso wie der vordere Abschnitt auf der Einstichstelle aufsetzen. Beide Ab­ schnitte können direkt am Gehäuse geführt werden. In einer bevorzugten Ausführung wird der vordere Abschnitt an dem Gehäuse geführt und der weitere Abschnitt da­ durch ebenfalls. In einer bevorzugten anderen Ausführung wird der weitere Abschnitt an dem Gehäuse geradgeführt, und der vordere Abschnitt wird an dem weiteren Abschnitt geführt. Der vordere Abschnitt wird somit indirekt über den weiteren Ab­ schnitt an dem Gehäuse geradgeführt. Die Führung kann in beiden Ausführungen durch einen hinteren Abschnitt, bzw. einen Adapterabschnitt erfolgen, der fest mit dem Gehäuse verbunden und vorzugsweise in sich axial steif ist.
Der vordere Abschnitt der Nadelabdeckvorrichtung wird vorzugsweise axial steif aus­ gebildet. In seiner axialen Länge ist der vordere Abschnitt somit nicht veränderbar. Dies ermöglicht eine besonders sichere Führung an dem Gehäuse. Ein axial steif aus­ gebildeter vorderer Abschnitt hat auch den Vorteil, dass ein genaues und spürbares Aufsetzen auf der Einstichstelle ermöglicht wird. Der vordere Abschnitt hat vorzugs­ weise eine flache vordere Fläche, mit der der vordere Abschnitt und somit das Injekti­ onsgerät auf die Einstichstelle aufgesetzt wird.
Besonders bevorzugt sind die Abschnitte der Vorrichtung teleskopierbar. Vorzugswei­ se werden dann alle Abschnitte axial steif ausgebildet. Die einzelnen Abschnitte der Nadelabdeckvorrichtung können ineinander verschoben werden, derart, dass die Na­ delabdeckvorrichtung in ihrer Länge veränderbar ist. Dadurch, dass die einzelnen te­ leskopierbaren Abschnitte in der eingefahrenen Stellung ineinander und axial nicht versetzt angeordnet werden können, wird in der eingefahrenen Stellung eine geringere axiale Länge von der erfindungsgemäßen Nadelabdeckvorrichtung beansprucht als von einer einfachen, nicht zusammenschiebbaren Nadelabdeckvorrichtung. Es wird für eine besonders platzsparende, knicksichere Nadelabdeckvorrichtung gesorgt. Die te­ leskopierbaren Abschnitte werden vorzugsweise von Hülsen gebildet, die aus einer Stellung, in der sich die Hülsen axial minimal überlappen, in eine Stellung verschieb­ bar sind, in der sie sich axial maximal, vorzugsweise vollkommen, überlappen. In der Stellung maximaler Überlappung der Abschnitte befindet sich die Nadelabdeckvor­ richtung in der eingefahrenen Stellung. Vorzugsweise sind die einzelnen teleskopier­ baren Abschnitte bzw. Hülsen gleich lang und kommen in der eingefahrenen Stellung direkt nebeneinander zu liegen. Eine teleskopierbare Nadelabdeckvorrichtung umfasst wenigstens zwei und vorzugsweise zwei oder drei teleskopierbare Abschnitte.
In der ausgefahrenen Stellung der Nadelabdeckvorrichtung ragt der weitere telesko­ pierbare Abschnitt aus dem Gehäuse bzw. dem Adapterabschnitt und der vordere te­ leskopierbare Abschnitt aus dem weiteren teleskopierbaren Abschnitt heraus. In der eingefahrenen Stellung sind beide teleskopierbaren Abschnitte in das Gehäuse bzw. den Adapterabschnitt zurück verschoben. Besonders bevorzugt bildet der fest mit dem Gehäuse verbundene Adapterabschnitt eine Führung für einen an den Adapterabschnitt angrenzenden und dazu bewegbaren teleskopierbaren Abschnitt. Der Adapterabschnitt kann vorzugsweise eine Teleskopaufnahme bilden. Die teleskopierbaren Abschnitte können in den Adapterabschnitt verschoben werden und befinden sich dann in der eingefahrenen Stellung. Eine derartige Nadelabdeckvorrichtung hat den Vorteil, dass sie mit einer herkömmlichen Injektionsgeräte ohne eine Nadelabdeckvorrichtung ver­ bunden werden kann, ohne große Änderungen an diesem Injektionsgerät vornehmen zu müssen. Ein Injektionsgerät mit Nadelabdeckvorrichtung wird ermöglicht, bei dem die Nadelabdeckvorrichtung nicht in das Gehäuse des Injektionsgeräts verschoben wird und trotzdem für eine sichere Führung der Nadelabdeckvorrichtung gesorgt wird.
Die teleskopierbaren Abschnitte werden axial geradgeführt. Die äußeren bzw. inneren Mantelflächen der vorzugsweise hülsenförmigen teleskopierbaren Abschnitte können dabei die Führungsflächen bilden. Vorzugsweise werden die teleskopierbaren Ab­ schnitte auch axial verdrehsicher geführt. Vorzugsweise weisen aneinander angren­ zende, teleskopierbare Abschnitte Nuten bzw. Erhebungen auf, die ineinander greifen und somit ein Verdrehen der teleskopierbaren Abschnitte verhindern. Die teleskopier­ baren Abschnitte körnen jedoch auch anstatt von kreisrunden Hülsen von ovalen oder eckigen Hülsen gebildet werden, womit ein Verdrehen von Hause aus verhindert wird.
Die Nadelabdeckvorrichtung kann auch einen Faltenbalg umfassen oder von einem Faltenbalg gebildet werden. Ein Faltenbalg und seine Wirkungsweise grundsätzlich sind aus dem Stand der Technik bekannt. Der vordere Abschnitt des Faltenbalgs wird nach der Erfindung vorzugsweise steif ausgebildet. Der die Längenänderung bewir­ kende Abschnitt des Faltenbalgs wird zwischen dem Gehäuse und dem vorderen Ab­ schnitt des Faltenbalgs angeordnet. Durch eine vordere Einspannung am vorderen Abschnitt und eine hintere Einspannung am Gehäuse oder einem damit fest verbunde­ nen Adapterabschnitt wird auch der Faltenbalg bei einer Längenveränderung axial geradgeführt.
Der vordere Abschnitt einer erfindungsgemäßen Nadelabdeckvorrichtung wird vor­ zugsweise mittels eines Führungskörpers an dem Gehäuse geradgeführt, besonders bevorzugt gerade gleitgeführt. Der Führungskörper ist mit dem vorderen Abschnitt fest verbunden und ragt vom vorderen Abschnitt in das Gehäuse des Injektionsgeräts hinein oder in einen hinteren Abschnitt der Nadelabdeckvorrichtung ab. In dem Ge­ häuse und/oder dem hinteren Abschnitt ist der Führungskörper gleitgelagert. Der Füh­ rungskörper ist vorzugsweise eine Stange oder ein längliches Plättchen. Es können auch mehrere Führungskörper vorgesehen werden. Ein solcher Führungskörper ist mit dem vorderen Abschnitt der teleskopierbaren Nadelabdeckvorrichtung oder des Fal­ tenbalgs verbunden. Bei einer teleskopierbaren Nadelabdeckvorrichtung wird der Füh­ rungskörper vorzugsweise direkt von den teleskopierbaren Abschnitten gebildet. Der Führungskörper des vorderen teleskopierbaren Abschnitts ist somit der an diesen an­ grenzende weitere teleskopierbare Abschnitt.
Zur Befestigung der Nadelabdeckvorrichtung wird vorzugsweise ein Adapterelement vorgesehen. Dieses Adapterelement kann direkt an der Ampulle, bzw. einem Füh­ rungsrohr für die Ampulle, angebracht werden oder ist mit dem Gehäuse fest verbun­ den. Die Nadelabdeckvorrichtung wird mit dem Adapterelement beispielsweise über einen Bajonettverschluss verbunden. Er könnte jedoch auch aufgeschraubt oder aufge­ steckt werden. Bei einer Schnappverbindung wird eine elastische Lasche der Nadelab­ deckvorrichtung über einen wulstförmigen Ring oder eine andere Erhebung des A­ dapterelements geschoben und somit eine Verbindung erzeugt.
Die Nadelabdeckvorrichtung wird vorzugsweise durch eine Elastizitätskraft in ihrer ausgefahrenen Stellung gehalten. Besonders bevorzugt wird eine Druckfeder zwischen dem Gehäuse oder dem Adapterabschnitt und dem vorderen Abschnitt vorgesehen. Aus der eingefahrenen Stellung der Nadelabdeckvorrichtung drückt die Feder bei ei­ ner Druckentlastung den vorderen Abschnitt automatisch in die ausgefahrene Stellung der Nadelabdeckvorrichtung, wobei der vordere Abschnitt vorzugsweise den weiteren Abschnitt zumindest teilweise mitnimmt.
Vorzugsweise wird das Produktfluid automatisch injiziert, wenn die Einstechnadel für ein Injizieren richtig positioniert ist. Dies hängt im Wesentlichen von der richtigen Eindringtiefe der Einstechnadel in das Gewebe ab. Bei der Verwendung einer erfin­ dungsgemäßen Nadelabdeckvorrichtung besteht ein direktes Verhältnis zwischen der Längenveränderung der Nadelabdeckvorrichtung und der Eindringtiefe der Einstech­ nadel. Die Nadelabdeckvorrichtung ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass in der eingefahrenen Stellung der Nadelabdeckvorrichtung gerade die gewünschte Eindring­ tiefe der Einstechnadel erreicht wird. Besonders bevorzugt kann die eingefahrene Stellung der Nadelabdeckvorrichtung nach Bedarf verstellt werden.
Vorzugsweise wird in der eingefahrenen Stellung des vorderen Abschnitts automatisch ein Kontakt für ein automatisches Ausschütten des Produktfluids betätigt. Vorzugswei­ se drückt der vordere Abschnitt mit seinem hinteren Ende, welches der Aufsetzfläche auf die Einstichstelle gegenüber liegt, in der eingefahrenen Stellung gegen einen Schalter. Besonders bevorzugt wird ein Kontaktkörper verwendet, der fest mit dem vorderen Abschnitt verbunden ist und zumindest in der eingefahrenen Stellung in das Gehäuse hineinragt. In dieser Stellung sorgt der vordere Abschnitt unmittelbar oder über den Kontaktkörper durch einen Schalter in einem Steuer- oder Versorgungskreis für ein automatisches Ausschütten des Produktfluids. Vorzugsweise wird ein mechani­ scher, elektrischer oder magnetischer Kontakt, insbesondere ein Reed-Kontakt oder ein Fe-Kunststoff-Reed-Kontakt verwendet. Der Kontaktkörper ist vorzugsweise eine axial sich erstreckende Stange. Der Kontaktkörper ist vorzugsweise gleichzeitig der Führungskörper.
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden anhand der nach­ folgenden Figuren erläutert. Die dabei offenbarten Merkmale bilden in den offenbar­ ten Kombinationen und je allein die beanspruchte Erfindung in bevorzugter Weise weiter. Es zeigen:
Fig. 1 ein teilgeschnittenes Injektionsgerät mit teleskopierbarer Nadelabdeck­ vorrichtung;
Fig. 2 eine teleskopierbare Nadelabdeckvorrichtung;
Fig. 3 verschiedene Befestigungsarten einer Nadelabdeckvorrichtung an einem Injektionsgerät;
Fig. 4 eine Nadelabdeckvorrichtung mit einem Faltenbalg.
Ein Gehäuse 2 des Injektionsgeräts gemäß Fig. 1 besteht aus zwei Gehäusehälften, wobei nur eine Gehäusehälfte 2 dargestellt ist. In dem Gehäuse 2 ist eine Ampulle 3 als Reservoir für ein zu verabreichendes Produktfluid aufgenommen. Die Ampulle 3 wird dabei von einem Führungsrohr 11, welches fest mit dem Gehäuse 2 verbunden ist, in dem Gehäuse 2 gehalten. Die Ampulle 3 weist ein Auslassende und einen Kol­ ben auf, wobei der Kolben zur Ausschüttung des Produktfluids auf das Auslassende zu gedrückt wird. Eine Einstechnadel 4 steht mit dem Auslassende der Ampulle 3 in Fluidverbindung. Über die Einstechnadel 4 wird das Produktfluid injiziert.
Die Einstechnadel 4 ist von einer Nadelabdeckvorrichtung 1 umgeben, so dass die Einstechnadel 4 von außen im Wesentlichen nicht gesehen werden kann.
In Fig. 1 ist eine teleskopierbare Nadelabdeckvorrichtung 1 gezeigt. Mit einem hinte­ ren Abschnitt 7, der als Adapterabschnitt 7 bezeichnet wird, ist die Nadelabdeckvor­ richtung 1 fest mit dem Gehäuse 2 verbunden. Ein mittlerer Abschnitt 6 und ein vorderer Abschnitt 5 bilden zwei teleskopierbare Abschnitte der Nadelabdeckvorrichtung 1. In Fig. 1 ist die Nadelabdeckvorrichtung 1 in ihrer ausgefahrenen Stellung darge­ stellt. Die Nadelabdeckvorrichtung wird in dieser Stellung von einer innen liegenden, nicht dargestellten Druckfeder gehalten, die den vorderen Abschnitt 5 von dem Ge­ häuse 2 weg drückt.
Zum Einführen der Einstechnadel 4 in ein Gewebe wird die Nadelabdeckvorrichtung mit einer Aufsetzfläche 12 auf eine Einstichstelle des Gewebes aufgesetzt. Anschlie­ ßend wird das Injektionsgerät in Richtung auf die Einstichstelle und somit auf das Gewebe vorgeschoben, wobei die Einstechnadel in das Gewebe eindringt. Dabei wer­ den die teleskopierbaren Abschnitte 5 und 6 ineinander und in eine Teleskopaufnahme 7, die vom Adapterabschnitt 7 gebildet wird, bis in eine eingefahrene Stellung ge­ schoben. Die eingefahrene Stellung ist in Fig. 2c dargestellt. Vorzugsweise hat nur die Aufsetzfläche 12 des vorderen Abschnitts 5 Kontakt zum Gewebe.
Die Fig. 2 zeigt die teleskopierbare Nadelabdeckvorrichtung 1 der Fig. 1. Die Ab­ schnitte 5, 6 und 7 sind hülsen- bzw. hohlzylinderförmig ausgebildet. An der äußeren Mantelfläche der Abschnitte 5 und 6 sind gleichmäßig verteilt jeweils vier Nuten 13 in Längsrichtung der Verschiebebewegung der Nadelabdeckvorrichtung 1 ausgebildet. In je eine Nut 13 greift je eine Erhebung 14 ein, wobei die Erhebungen 14 jeweils an den inneren Mantelflächen der Abschnitte 6 und 7 ausgebildet sind. Entlang den Nuten 13 können die Abschnitte 5 und 6 linear gleitverschoben werden. Ein Verdrehen der Ab­ schnitte 5 und 6 wird dadurch ebenfalls verhindert. Die eingefahrene Stellung der Na­ delabdeckvorrichtung 1 wird von Anschlägen 15 begrenzt. Die Anschläge der Nadel­ abdeckvorrichtung 1, die die maximale ausgefahrene Länge begrenzen, sind in der Zeichnung nicht dargestellt. In ihrer eingefahrenen Stellung liegen die Abschnitte 5, 6 und 7 konzentrisch ineinander. Die Abschnitte 5, 6, 7 sind vorzugsweise aus Kunst­ stoff gefertigt.
In Fig. 2a ist ein Führungskörper 9 zu sehen, der als flacher länglicher Körper ausge­ bildet ist. Der Führungskörper 9 ist fest mit dem vorderen Abschnitt 5 verbunden. Bei einem Zurückschieben des vorderen Abschnitts 5 wird der Führungskörper 9 in einer entsprechenden Aufnahme im Gehäuse 2 (nicht dargestellt) geführt. Der Führungskör­ per 9 führt den vorderen Abschnitt 5 zusätzlich, er könnte jedoch auch alleine die Führung des vorderen Abschnitts 5 an dem Gehäuse 2 übernehmen.
In Fig. 2c ist die Nadelabdeckvorrichtung 1 in ihrer eingefahrenen Stellung gezeigt. Der Führungskörper 9 ragt dabei vom hinteren Ende der Nadelabdeckvorrichtung 1 nach hinten in das Gehäuse 2 hinein ab. In dieser Stellung schließt der Führungskör­ per 9 vorzugsweise einen Kontakt zur automatischen Ausschüttung des Produktfluids. Er bildet somit auch einen Kontaktkörper 9. Der Körper 9 kann auch ausschließlich als Kontaktkörper 9 ohne Führungsfunktion ausgeführt sein.
Die Nadelabdeckvorrichtung 1 kann fest mit dem Gehäuse 2, der Ampulle 3 oder dem Führungsrohr 11 verbunden sein. Für die Verbindung mit der Nadelabdeckvorrich­ tung 1 wird ein Adapterelement 10 vorgesehen. Beispielhaft sind in den Fig. 3a einer­ seits und 3b und 3c andererseits zwei verschiedene Adapterelemente 10 dargestellt.
Fig. 3a zeigt ein Adapterelement 10, welches an einer äußeren Mantelfläche einen Ringwulst 16 aufweist. Das Adapterelement 10 ist fest mit dem Gehäuse verbunden oder einstückig am Gehäuse ausgebildet. Die Nadelabdeckvorrichtung 1 weist als Adaptergegenelement an ihrem hinteren Ende eine oder mehrere elastische Laschen auf, die für eine Verbindung mit dem Gehäuse über den Ringwulst 16 geschoben wer­ den und so eine Ringschnappverbindung herstellen. Ein solches Adapterelement 10 für solch eine Ringschnappverbindung kann ebenfalls an der Ampulle 3 oder dem Füh­ rungsrohr 11 ausgebildet sein.
Fig. 3b zeigt ein Adapterelement 10 für eine Bajonettverbindung, wie sie im Ausfüh­ rungsbeispiel der Fig. 1, 2a, 2b und 2c gebildet ist. Dabei ist das Adapterelement 10 unmittelbar mit der Ampulle 3 verbunden. Fig. 3c zeigt eine mittels Bajonettver­ bindung an dem Führungsrohr 11 befestigte Nadelabdeckvorrichtung 1.
In einer flanschartigen Verbreiterung des Adapterelements 10 sind gleichmäßig über den Umfang verteilt in einer Stirnfläche vier Ausnehmungen oder Durchbrechungen 17 vorgesehen, in die ein Adaptergegenelement in Form von Verbindungshaken 18 (Fig. 2a) der Nadelabdeckvorrichtung 1 eingeführt werden. Anschließend wird die gesamte Nadelabdeckvorrichtung 1 derart gedreht, dass die Verbindungshaken 18 in den Ausnehmungen 17 für eine form- und kraftschlüssige Verbindung der Nadelab­ deckvorrichtung 1 mit dem Adapterelement 10 sorgen. Ein solches Adapterelement 10 für solch eine Bajonettverbindung kann an dem Gehäuse 2, der Ampulle 3 oder dem Führungsrohr 11 ausgebildet werden.
Die Ausbildung von Adapter- und Adaptergegenelement an dem Gehäuse, der Am­ pulle oder dem Führungsrohr einerseits und der Nadelabdeckvorrichtung andererseits kann vertauscht werden. Fig. 4 zeigt eine Nadelabdeckvorrichtung 1 mit einem Fal­ tenbalg 8. Zwischen dem in sich steifen, vorderen Abschnitt 5 und einem Verbin­ dungsabschnitt 19 ist der Faltenbalg 8 ausgebildet. Der Verbindungsabschnitt 19 kann auf die vorher beschriebene Art und Weise mit dem Injektionsgerät verbunden wer­ den, wobei ein Adaptergegenelement nicht dargestellt ist. Zur Führung des vorderen Abschnitts 5 ist der Führungskörper 9, vorzugsweise durch den Faltenbalg 8 hin­ durch, in das Gehäuse 2 (nicht gezeigt) verlängert. Grundsätzlich genügt es, wenn der Führungskörper 9 sich von dem vorderen Abschnitt 5 über den Faltenbalg 8 bis zu dem Verbindungsabschnitt 19 erstreckt, solange eine saubere Geradführung der Na­ delabdeckvorrichtung 1 relativ zu dem Gehäuse bei der Verkürzung gewährleistet ist. Im Gehäuse 2 wird der Führungskörper 9 linear gleitgeführt. Ein Verkanten des Fal­ tenbalgs 8 bei einem schrägen Aufsetzen der Nadelabdeckvorrichtung 1 auf dem Ge­ webe, d. h. bei Auftreten von Querkräften, wird verhindert. Der Führungskörper 9 kann zusätzlich oder statt der Führung einen Kontakt für ein automatisches Ausschüt­ ten des Produktfluids betätigen. Der vordere Abschnitt 5 wird von einem Rückstellelement, vorzugsweise eine Spiralfeder, (nicht dargestellt) in seiner ausgefahrenen Stellung gehalten. Der Faltenbalg 8 ist aus einem flexiblen Kunststoff, der vordere Abschnitt 5 und vorzugsweise auch der Verbindungsabschnitt 19 sind aus einem festen Kunststoff gefertigt.

Claims (10)

1. Nadelabdeckvorrichtung eines Injektionsgeräts, das Injektionsgerät umfassend ein Gehäuse (2) mit einem Reservoir (3), insbesondere einer Ampulle (3), für ein zu verabreichendes Produktfluid und eine Einstechnadel (4) zum Injizieren des Produktfluids aus dem Reservoir (3), wobei die Vorrichtung (1)
  • a) in einer ausgefahrenen Stellung die Einstechnadel (4) umgibt und in ei­ ner eingefahrenen Stellung freigibt,
  • b) einen Durchlass für die Einstechnadel (4),
  • c) einen vorderen Abschnitt (5), mit dem die Vorrichtung (1) auf eine Ein­ stichstelle aufgesetzt wird,
  • d) und einen weiteren Abschnitt (6), der zumindest in der ausgefahrenen Stellung dem Gehäuse (2) näher ist als der vordere Abschnitt (5), auf­ weist,
  • e) wobei die Abschnitte (5, 6) relativ zu dem Gehäuse (2) und relativ zu­ einander axial beweglich sind, so dass die Vorrichtung (1) in ihrer Län­ ge veränderbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
  • a) der vordere Abschnitt (5) an dem Gehäuse (2) geradgeführt wird.
2. Nadelabdeckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Abschnitt (5) der Vorrichtung (1) axial steif ausgebildet ist.
3. Nadelabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschnitte (5, 6) der Vorrichtung (1) teleskopierbar sind.
4. Nadelabdeckvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, dass eine fest mit dem Gehäuse (2) verbundene Teleskopauf­ nahme (7) eine Führung für einen an die Teleskopaufnahme (7) angrenzenden und dazu bewegbaren teleskopierbaren Abschnitt (6) bildet.
5. Nadelabdeckvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die teleskopierbaren Abschnitte (5, 6) verdrehsicher geführt werden.
6. Nadelabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) einen Faltenbalg (8) umfasst oder ein Faltenbalg (8) ist.
7. Nadelabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Abschnitt (5) mittels eines Führungskörpers (5, 6; 9) an dem Gehäuse (2) gerade gleitgeführt wird.
8. Nadelabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der eingefahrenen Stellung des vorderen Abschnitts (5) ein Kontakt für ein automatisches Ausschütten des Produktfluids betätigt wird.
9. Nadelabdeckvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch ge­ kennzeichnet, dass ein mechanischer, elektrischer oder magnetischer Kontakt, insbesondere ein Reed-Kontakt oder ein Fe-Kunststoff-Reed-Kontakt, verwen­ det wird.
10. Nadelabdeckvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) durch eine Kraft, insbesondere Fe­ derkraft, in ihrer ausgefahrenen Stellung gehalten wird.
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