DE10015239A1 - Funktionselementanordnung, Funktionselement, Hilfsfügeteil, Zusammenbauteil und Verfahren zur Herstellung eines Zusammenbauteils - Google Patents

Funktionselementanordnung, Funktionselement, Hilfsfügeteil, Zusammenbauteil und Verfahren zur Herstellung eines Zusammenbauteils

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DE10015239A1
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Abstract

Eine Funktionselementanordnung mit einem Funktionselement zur Anbringung an ein Bauteil, insbesondere jedoch nicht ausschließlich zur Anbringung an ein sprödes oder nachgiebiges Bauteil, das aus einem Hohlraum oder Poren enthaltendem Werkstoff wie z. B. Kunststoffen, Holz, Metallschäumen, mit Hohlkörpern gefüllten Metallen oder Kunststoffen oder aus einem anderen verhältnismäßig weichem Material besteht und wahlweise in einer Sandwichkonstruktion oder als Verbundmaterial bspw. in Form einer ein- oder mehrlagigen Struktur mit bspw. zwei Blech- oder Kunststofflagen und einem Kern aus einem der vorgenannten Werkstoffe bzw. Materialien vorliegt, DOLLAR A zeichnet sich dadurch aus, daß ein Hilfsfügeteil vorgesehen ist, das das Funktionselement beim Anbringen an das Bauteil mittels eines Nietverfahrens oder eines Stanz- und Nietverfahrens mit dem Hilfsfügeteil umformtechnisch verriegelbar ist und daß vorzugsweise mindestens eine Einrichtung vorgesehen ist, um eine Verdrehsicherung zwischen dem Funktionselement und dem Bauteil und/oder zwischen dem Hilfsfügeteil und dem Bauteil zu erzeugen. Ein Funktionselement, ein Hilfsfügeteil, ein Zusammenbauteil und verschiedene Verfahren zur Herstellung von Zusammenbauteilen sind auch beschrieben bzw. werden auch beansprucht.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Funktionselementanordnung zur Anbringung an ein Bauteil, insbesondere jedoch nicht ausschließlich zur Anbringung an ein sprödes oder nachgiebiges Bauteil das aus einem Hohl­ raume oder Poren enthaltendem Werkstoff wie z. B. Kunststoffen, Holz, Metallschäumen, mit Hohlkörpern gefüllten Metallen oder Kunststoffen oder aus einem anderen verhältnismäßig weichem Material besteht und wahlweise in einer Sandwichkonstruktion oder als Verbundmaterial bspw. in Form einer ein- oder mehrlagigen Struktur mit bspw. zwei Blech- oder Kunststofflagen und einem Kern aus einem der vorgenannten Werkstoffen bzw. Materialien vorliegt. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Zusammen­ bauteil bestehend aus einer Kombination einer solchen Funktionsele­ mentanordnung und ein Bauteil sowie Elemente zur Anwendung in einer Funktionselementanordnung und ein Verfahren zur Anbringung eines Funktionselements an einem Bauteil.
Funktionselemente, insbesondere in Form von Befestigungselementen wie Mutterelementen und Bolzenelementen, sind in den verschiedensten Ausführungsformen bekannt und werden von einer Reihe von Firmen, wie Profil Verbindungstechnik GmbH & CO. KG in Friedrichsdorf, Deutsch­ land, oder Fabristeel Products, Inc. in Michigan, USA, hergestellt.
Die bekannten Funktionselemente sind im wesentlichen für die Anbrin­ gung an Blechteilen bei der industriellen Fertigung einer breiten Palette von Produkten, beispielsweise Kraftfahrzeugteilen oder Waschmaschinen, ausgelegt und werden entweder selbststanzend oder in vorgelochten Blechteilen mittels Pressen, Roboter oder tragbaren Werkzeugen, eingesetzt und mit diesen vernietet. Hierdurch entsteht ein Zusammenbauteil bestehend aus einem oder mehreren an einem Blechteil angebrachten Funktionselement(en).
Beispielsweise kann es sich bei dem Funktionselement um ein Bolzenele­ ment handeln, mit einem Kopfabschnitt und einem Schaftabschnitt, wobei das Bolzenelement im Bereich des Kopfabschnittes oder im Bereich des Überganges zwischen Kopf und Schaftabschnitt mit dem Blechteil ver­ nietet wird und der Schaftteil ein Gewinde trägt, das der Anbringung eines weiteren Bauteils an das aus dem Blechteil und dem Bolzenelement be­ stehenden Zusammenbauteil dient, wobei das weitere Bauteil am Zusam­ menbauteil mittels einer auf dem Gewinde des Bolzenelements aufge­ schraubten Mutter festgehalten wird.
Alternativ hierzu kann es sich bei dem Funktionselement um ein Mutter­ lement handeln, das beispielsweise im Bereich einer seiner Stirnflächen oder im Bereich eines Flanschabschnittes mit dem Blechteil vernietet wird. Das entsprechende Element trägt dann ein Innengewinde, das der Aufnahme einer Schraube oder eines Bolzens dient, mit der bzw. mit dem ein Bauteil an das Blechteil angeschraubt werden kann.
Die Bezeichnung "Funktionselement" (im Englischen "functional element") befaßt sich nicht nur mit Elementen, die ein Gewinde aufweisen, sondern auch mit Elementen, die anderen Funktionen dienen. Beispielsweise sind Funktionselemente bekannt, mit einem Kopf und einem Schaftabschnitt, wobei der Schaftabschnitt als Führungszapfen dient oder eine kugelförmi­ ge Ausbildung an seinem freien Ende aufweist, die beispielsweise Teil ei­ nes Kugelgelenks sein kann. Auch sind ähnliche Funktionselemente be­ kannt, die eine Clip-Aufnahme tragen. Auch sind Funktionselemente bekannt, die in Form von Hohlelementen vorliegen und beispielsweise als Hohlführung oder zur Aufnahme von Einsteckteilen dienen. Die Bezeich­ nung "Funktionselement" (im Englischen "functional element") hat sich als Bezeichnung für Elemente eingebürgert, die einerseits an ein Blechteil befestigt sind und andererseits irgendetwas tragen, sei es ein Außenge­ winde, ein Innengewinde, ein Führungszapfen, ein Kugelkopf, eine Clip- Aufnahme oder Aufnahme für ein Einsteckteil, wobei diese Auflistung le­ diglich zur Erläuterung angegeben wird und nicht als beschränkende De­ finition zu verstehen ist.
Wie oben zum Ausdruck gebracht, sind die an sich bekannten Funktion­ selement hauptsächlich zur Anbringung an Blechteilen gedacht.
Es sind jedoch eine Reihe von Bauteilen bekannt, die nicht als reine Blechteile vorliegen, sondern auch mit Funktionselementen bestückt wer­ den müssen, um eine Anbindung an andere Bauteile zu ermöglichen oder eine tragende oder führende Funktion auszuüben.
Es handelt sich bei solchen Bauteilen häufig um spröde oder nachgiebige Bauteile, die aus einem Hohlräume oder Poren enthaltendem Werkstoff bestehen und häufig als Materialverbundwerkstoff vorliegen. Als Beispiel können folgende Werkstoffe genannt werden, die zur Herstellung von Bauteilen, insbesondere spröden oder nachgiebigen Bauteilen, verwendet werden, die erfindungsgemäß mit Funktionselementen bestückt werden können:
Metallschäume
Es handelt sich hier um hochporöse Metallwerkstoffe, deren Porengröße und -verteilung im Herstellungsprozeß definiert einstellbar sind und für eine breite Palette von möglichen Anwendungen interessant sind. Solche Metallschäume bieten unter anderem für eine Vielzahl von Bauteilen Ma­ terial- und Gewichtseinsparungen und somit auch Kosteneinsparungen. Sie können Aufprallenergie durch progressive Verformung aufnehmen und sind daher beispielsweise für Energie absorbierende Teile verwendbar, beispielsweise für Konstruktionsteile von Fahrzeugen, die bei Unfällen Aufprallenergie zum Schutz der Insassen aufnehmen sollen. Darüber hin­ aus haben sie ausgezeichnete Dämpfungseigenschaften, so daß sie Schallwellen und mechanische Schwingungen gut absorbieren bzw. ab­ schwächen können.
Bekannt sind u. a. Metallschäume aus Aluminium und Magnesium sowie Metallschäume aus Stahl. Verschiedene Herstellungsverfahren sind be­ kannt, die zur Erzeugung solcher Metallschäume verwendet werden kön­ nen. Beispielsweise kann Metallpulver mit einer chemischen Verbindung vermischt werden, die später bei einer thermischen Behandlung das Auf­ schäumen des Metalls bewirkt. Am Schmelzpunkt des Metalls wird Gas freigesetzt, das zum Schäumen führt. Es ist auf diese Weise bereits gelun­ gen, Aluminiumschäume zu erzeugen, die einen Gasanteil von bis zu 97% aufweisen. Auch lassen sich Stahlschäume mit diesem Verfahren herstel­ len. Das Verfahren ist für ein breites Spektrum von Elementen und Legie­ rungen anwendbar. Es besteht auch die Möglichkeit, Metallstrukturen aus Hohlkugeln, beispielsweise Stahlhohlkugeln, herzustellen.
Für die Herstellung von Magnesiumschäumen mit bis zu 60% Gasanteil ist bekannt, dünnwandige keramische Hohlkugeln in einem gießtechni­ schen Prozeß in eine Magnesiummatrix einzubetten, wobei auch Magensi­ um-Legierungen zur Anwendung kommen und frei wählbar sind.
Je nach Matrixlegierung können solche Wirkstoffe fester und spröder oder aber weicher und duktiler sein als die Ausgangslegierung.
Nach Herstellung der Schäume sind diese häufig mit einer Gußhaut ver­ sehen, die entweder entfernt oder mit einem Füllmaterial geglättet werden. Schäume mit einer Gußhaut, die ggf. mit einem Füllmaterial gefüllt ist, bilden eine Art von Sandwich-Struktur.
Sandwich-Strukturen mit Metallschäumen
Zur Erzeugung von Materialverbundstoffen in Form einer Sandwich- Struktur mit einem Kern aus einem Metallschaum können die oben be­ schriebenen Metallschäume mit oder ohne Gußhaut erzeugt und mit obe­ ren und/oder unteren Decklagen bzw. aus Blech oder Kunststoff versehen werden.
Durch die Aufbringung von Schichten oder -lagen auf dem Kern können Eigenschaften wie Kratzfestigkeit, niedrige oder hohe Reibung, Korrosi­ onsbeständigkeit sowie günstige Verschleißeigenschaften erreicht werden. Die entsprechenden Bauteile bzw. etwaige vorhandene Decklagen können mit allen bekannten Beschichtungsverfahren beschichtet werden, d. h. mit galvanischen Beschichtungen, Lackbeschichtungen oder mittels PVD- Verfahren durchgeführte Beschichtungen u. a., versehen werden. Bei der Vorsehung von Blechlagen auf einem aus Schaumstoff bestehenden Kern können die Blechlagen auf dem Metallschaumkern aufgeklebt oder gebon­ det werden, wozu auch Löt- und Hartlötverfahren in Frage kommen. Für Decklagen aus Kunststoff werden üblicherweise Klebstoffe verwendet, um die Anbindung an den Kern zu erreichen.
Ein anderes Verfahren zur Erzeugung von Sandwich-Strukturen besteht darin, Hohlprofile aus Metall oder Kunststoff, beispielsweise in Form von mittels Strangpressen extrudierten Profilen vollständig oder bereichsweise mit einem Metallschaumkern zu versehen. Dies kann durch das Einfüh­ ren von länglichen Streifen aus Metallschaum, ggf. mit einer Oberflächen­ verklebung des Metallschaums an das Profil oder durch das Aufschäumen von Metall-/Schaumstoffmischungen im Hohlprofil erfolgen. Auch können offene Profile oder geformte Blechteile mit einer Einlage aus Metallschaum (Einlage aus einer Lage Metallschaum oder aus mehreren Lagen Metall­ schaum) versehen werden und dann mit einem Abdeckstreifen oder -profil abgedeckt werden, der bzw. das im Randbereich mit dem offenen Profil durch Schweißen, Nieten, Kleben oder anderweitig befestigt wird. Anstelle von Metallschäumen können auch Kunststoffschäume oder andere Mate­ rialien in solchen Verbundstrukturen verwendet werden. Eine konkrete Verwendung solcher, mit Metallschaum oder mehreren Füllstoffen gefüll­ ter Profile stellt die Anwendung als B-Säule eine Kraftfahrzeugs dar, die durch die Füllung eines vorgefertigten Profils, ggf. mit anschließender Formgebung durch Biegen oder Pressen hergestellt werden kann.
Durch die abschnittsweise Füllung solcher Profile können die gewünsch­ ten mechanischen Eigenschaften eingestellt werden. Beispielsweise kann in einem Bereich die gewünschte Steifigkeit bzw. Knickfestigkeit, und in einem anderen Bereich die gewünschte Verformung, beispielsweise im Falle eines Unfalls, erreicht werden.
Andere Sandwich-Strukturen
Es kommen auch Materialverbundstoffe, die aus einem Kern mit einer Wabenstruktur und aus oberen und/oder unteren Decklagen bestehen, in Frage, wobei die Decklagen aus Blech oder aus Kunststoffplatten bestehen können. Die Wabenstruktur kann aus Metall, aus Metallfolien oder aus Karton oder Papier oder aus Kunststoff oder aus Zellulose oder Lignozel­ lulose bestehen.
Werkstoffe mit Sprödbruchcharakteristik
Solche Werkstoffe umfassen u. a. Gußteile aus z. B. Magnesium, Magnesi­ umlegierungen und Duroplaste mit und ohne Füllstoffe. Solche Werkstoffe können ebenfalls für Bauteile verwendet werden, die erfindungsgemäß mit Funktionselementanordnungen bestückt werden.
Weitere Bauteilmaterialien bzw. -Konstruktionen
Auch Kunststoffbauteile, Bauteile aus Holze oder Spanplatten oder der­ gleichen kommen für die erfindungsgemäßen Zusammenbauteile in Frage, wobei solche Werkstoffe üblicherweise als nachgiebig anzusehen sind, da sie bei den Kräften, die bei der Herstellung einer Nietverbindung herr­ schen, üblicherweise deutlich nachgeben.
Auch sind besondere Materialverbundwerkstoffe denkbar, die aus einer Kombination von einem oder mehreren der oben genannten Werkstoffe be­ stehen, beispielsweise mehrlagigen Anordnungen, die aus mehreren, an­ einander gebondeten Lagen bestehen, wodurch beispielsweise dickere Bauteile oder Bauteile mit komplexeren Formen aufgebaut werden kön­ nen.
Obwohl die Erfindung vornehmlich zur Anwendung bei solchen, oben er­ wähnten, üblicherweise als nachgiebig verstandenen Bauteilen gedacht ist, kann sie auch ohne Einschränkung mit massiven Bauteilen verwendet werden, die als im wesentlichen nicht nachgiebig verstanden werden, bei­ spielsweise dickere Metallplatten oder Bauteile aus spröden Materialien, bei denen man mit großen Auflageflächen arbeiten muß, um Rißbildung im Material zu vermeiden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Funktionselementanordnung zur Anbringung an ein Bauteil, insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - zur Anbringung an ein nachgiebiges Bauteil vorzusehen, die einerseits unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften des jeweiligen Bauteils wie Nachgiebigkeit, Sprödheit, Zähigkeit, Biegsamkeit, Festigkeit, Verformbarkeit es dennoch ermöglicht, ein Zusammenbauteil zu erzeugen, die eine Anbindung an andere Bauteile ermöglichen, ohne daß die auf­ grund dieser Anbindung entstehenden Kräfte zu einer unerwünschten Verformung oder Beschädigung des erstgenannten Bauteils führen.
Weiterhin liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Zusammenbauteils vorzusehen, das es ermöglicht, ein Funktionselement unter kontrollierbaren Bedin­ gungen an ein Bauteil so anzubringen, daß das Zusammenbauteil eine Anbindung an ein weiteres Bauteil unter Anwendung des Funktionsele­ ments ermöglicht, ohne daß die aufgrund der Anbindung entstehenden Kräfte zu einer Verformung oder Beschädigung des erstgenannten Bau­ teils bzw. des Zusammenbauteils führt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Element zur Anbringung an ein Bauteil, insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - zur Anbringung an ein nachgiebiges Bauteil vorzusehen, bei dem die Aus­ bildung des Elements sowie die Art der Anbringung des Elements am Bauteil eine korrosionsgeschützte Verbindung zwischen dem Element und dem Bauteil sicherstellt.
Zur Lösung dieser Aufgaben wird erfindungsgemäß ein Funktionselement der eingangs genannten Art vorgesehen, der sich dadurch auszeichnet, daß ein Hilfsfügeteil vorgesehen ist, daß das Funktionselement beim An­ bringen an das Bauteil mittels eines Nietverfahrens oder eines Stanz- und Nietverfahrens mit dem Hilfsfügeteil umformtechnisch verriegelbar ist und daß vorzugsweise mindestens eine Einrichtung vorgesehen ist, um eine Verdrehsicherung zwischen dem Funktionselement und dem Bauteil und/oder zwischen dem Hilfsfügeteil und dem Bauteil zu erzeugen.
Das Bauteil wird üblicherweise vorgelocht, beispielsweise durch einen Bohrvorgang oder durch einen Stanzvorgang. Selbst wenn das mit der vorliegenden Erfindung zur Anwendung gelangende Funktionselement selbststanzend ausgebildet ist, wird das Funktionselement normalerweise nicht dazu benutzt, das Bauteil zu lochen, sondern das Hilfsfügeteil, wo­ bei es nicht ausgeschlossen ist, daß ein selbststanzendes Funktionsele­ ment auch zur Lochung des Bauteils verwendet werden könnte. Auch können die erfindungsgemäß zu bestückenden Bauteile durch Urformen vorgelocht werden, d. h. das Loch wird bei der Urherstellung des Bauteils ausgebildet, beispielsweise beim Gießen des Bauteils oder während eines Druckgußverfahrens oder Einspritzverfahrens in das Bauteil eingebracht.
Der Begriff Bauteil umfaßt auch ein zusammegesetztes Bauteil bestehend aus zumindest zwei aneinandergelegten Bauteilen. Es ist nämlich ein Vorteil der Funktionselementanordnung der vorliegenden Erfindung, daß es im Prinzip keine Beschränkung auf die Dicke des jeweiligen Bauteils gibt, so daß zwei, drei oder mehr einzelne Bauteile mit der Funktionselementanordnung gemäß der Erfindung zu einem zusammengesetzten Bauteil verbunden werden können, an dem dann ein weiteres Bauteil (oder weitere Bauteile) unter Anwendung des Funktionselements ange­ bracht werden können. Wird das Funktionselement beispielsweise als ein Bolzenelement ausgebildet, so kann das weitere Bauteil (oder die weiteren Bauteile) an das Zusammenbauteil durch eine Mutter befestigt werden, die auf das Bolzenelement aufgeschraubt werden soll. Bei Ausbildung des Funktionelements als Mutter kann eine Schraube verwendet werden, um ein weiteres Bauteil (oder weitere Bauteile) am erstgenannten Bauteil zu befestigen. Das Funktionselement könnte schließlich auch als ein Hohl­ niet ausgebildet werden, so daß ein weiteres Bauteil (weitere Bauteile) über eine Nietverbindung am erstgenannten Bauteil befestigt werden kön­ nen.
Besonders bevorzugt ist es, wenn sowohl das Funktionselement als auch das Hilfsfügeteil bei der Durchführung des Nietverfahrens zur Bildung der Verriegelung verformbar sind. Erfahrungsgemäß führt eine solche Anord­ nung zu einer besonders festen und auch verdrehsicheren Verbindung zwischen dem Funktionselement und dem Hilfsfügeteil.
Besonders günstig ist, wenn das Funktionselement und das Hilfsfügeteil von entgegengesetzten Seiten des Bauteils kommend miteinander und mit dem Bauteil verfügbar sind. Dies erleichtert einerseits die automatische Zuführung des Funktionselements und des Hilfsfügeteils in das für die Anbringung vorgesehene Werkzeug und stellt zudem eine günstige Aus­ richtung der beiden Teile miteinander sicher.
Besonders günstig ist, wenn das Funktionselement und das Hilfsfügeteil je einen, eine Auflagefläche bildenden Flansch aufweisen, an dem das Bauteil zur Anlage kommt, d. h., zwischen dem das Bauteil eingefangen bzw. geklemmt ist. Eine solche Anordnung stellt eine besonders prozeßsichere Möglichkeit dar, die Funktionselementanordnung und das Hilfsfügeteil miteinander und mit dem Bauteil zu verbinden. Da das Bauteil zwischen den zwei Flanschen angeordnet wird und der Abstand zwischen den zwei Flanschen durch die Ausbildung des Funktionselements und des Hilfsfü­ geteils genau vorgegeben werden kann, erfolgt eine etwaige Kompression oder Verformung des Bauteils in genau kontrollierter Weise, so daß bei der Serienherstellung das gewünschte Ergebnis, vornehmlich die Eigenschaf­ ten des Zusammenbauteils, Stück für Stück sicher erreicht werden kann.
Es ist allerdings nicht zwingend erforderlich, daß beide Teile, d. h. Funkti­ onselement und Hilfsfügeteil, einen Flansch haben. Es genügt bei man­ chen Funktionselementen vielmehr, wenn nur das Hilfsfügeteil einen eine Auflagefläche bildenden Flansch aufweist, an der das Bauteil zur Anlage kommt. Bei einer solchen Ausbildung wird das weitere Bauteil dann auf der dem Flansch des Hilfsfügeteils abgewandten Seite des erstgenannten Bauteils angebracht.
Die verwendbaren Funktionselemente können in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Beispielsweise gibt es Funktionselemente, die in an sich bekannter Weise mit einem Kopfabschnitt und einem Schaftabschnitt ver­ sehen sind, wobei das Funktionselement im Bereich des Kopfabschnitts oder im Bereich des Übergangs vom Kopfabschnitt zum Schaftabschnitt ein Nietabschnitt für die Nietverbindung mit dem Hilfsfügeteil aufweist. Der Schaftabschnitt kann dann als Gewindeträger, als Führungsteil oder als Clip-Aufnahme ausgebildet werden.
Alternativ hierzu kann das Funktionselement als Hohlkörperelement, bei­ spielsweise als Mutterelement, als Führungsbuchse oder als Aufnahme für ein Einsteckteil ausgebildet werden.
Wenn das Funktionselement mit einem Kopfabschnitt und einem Schaf­ tabschnitt versehen ist, kann es in einer Ausführungsform ähnlich wie bei einem SBF-Bolzen der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG so ausgebildet werden, daß der Kopfabschnitt im Bereich des Übergangs zum Schaftabschnitt einen Flansch aufweist, dessen dem Schaftabschnitt abgewandte Fläche eine Auflagefläche bildet, an der das Bauteil zur Anla­ ge kommt, wobei der Kopfabschnitt auf dem dem Schaftabschnitt abge­ wandten Ende einen Nietabschnitt zur Vernietung mit dem Hilfsfügeteil aufweist.
Besonders günstig ist, wenn der Kopfabschnitt zwischen dem Flansch und dem Nietabschnitt einen Zwischenabsatz aufweist. Der Zwischenabsatz dient dann der Zentrierung des Funktionselements innerhalb des Bauteils und bildet zudem eine Art Abstandsstück zwischen dem Flansch und dem Hilfsfügeteil, das den mechanischen Eigenschaften des Zusammenbauteils zugute kommt.
Bei einer derartigen Ausbildung können Verdrehsicherungsmerkmale im Bereich der Auflagefläche des Flansches und/oder im Bereich des Über­ gangs zum Zwischenabsatz und/oder am Zwischenabsatz vorgesehen werden. Hierdurch wird die erforderliche Verdrehsicherung gegenüber dem Bauteil erzeugt. Die Nietverbindung zwischen dem Nietabschnitt und dem Hilfsfügeteil dient dann primär der Aufgabe der axialen, festen An­ bringung des Funktionselements am Bauteil.
Wenn der Zwischenabsatz an einer Ringschulter in den Nietabschnitt übergeht, können Verdrehsicherungsmerkmale auch im Bereich zwischen dem Zwischenabsatz und dem Nietabschnitt vorgesehen werden, bei­ spielsweise an der Ringschulter und/oder im Bereich des Übergangs der Ringschulter in den Nietabschnitt und/oder am Nietabschnitt selbst.
Bei einer anderen Ausbildung des Funktionselements, beispielsweise ähn­ lich einem EBF-Bolzen der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, weist der Kopfabschnitt im Bereich seines freien, dem Schaftabschnitt abgewandten Endes einen eine Auflagefläche bildenden Flansch auf, an dem das Bauteil zur Anlage kommt und ist im Bereich des Übergangs vom Kopfabschnitt in den Schaftabschnitt zur Vernietung mit dem Hilfsfügeteil ausgebildet, d. h. dort mit einem Anformabschnitt versehen.
Eine derartige Ausbildung bedeutet, daß in einem EBF-Bolzen ein Zwi­ schenabsatz zwischen dem Flansch (der bisherige Kopfabschnitt des EBF- Bolzens) und dem sich im Bereich des Übergangs in den Schaftabschnitt befindlichen Nietabschnitt bzw. Anformabschnitt eingefügt wurde. Dieser Zwischenabsatz, der zur Gewichstersparnis hohl ausgebildet werden kann, bietet einerseits die gleichen Vorteile wie der oben beschriebene Zwischenabsatz, und führt auch zur Möglichkeit, die Verdrehsicherung der Funktionselementanordnung zu verbessern. Es können nämlich Ver­ drehsicherungsmerkmale im Bereich der Auflagefläche des Flansches und/oder im Bereich des Übergangs vom Flansch in den Zwischenabsatz und/oder am Zwischenabsatz vorgesehen werden, so daß hier eine ver­ drehsichere Befestigung am Bauteil erfolgt. Da der Zwischenabsatz über eine Ringschulter in das Schaftteil übergeht, können alternativ oder zu­ sätzlich zu den bereits angesprochenen Verdrehsicherungsmerkmalen Verdrehsicherungsmerkmale im Bereich dieser Ringschulter vorgesehen werden, beispielsweise an der Ringschulter und/oder im Bereich des Übergangs der Ringschulter in den Nietabschnitt bzw. Anformabschnitt und/oder am Nietabschnitt bzw. Anformabschnitt selbst.
Hierdurch wird das Hilfsfügeteil verdrehsicher am Funktionselement befe­ stigt, so daß bei einer Verdrehsicherungsanordnung des Hilfsfügeteils am Bauteil, beispielsweise durch die Verwendung eines entsprechenden Kleb­ stoffes, eine weiter Erhöhung der Verdrehsicherheit erreichbar ist.
Wenn das Funktionselement als Hohlkörperelement ausgebildet ist, kann dieses einen Kopfabschnitt und einen Nietabschnitt bzw. Einformab­ schnitt aufweisen, wobei der Kopfabschnitt vorzugsweise in einen Flansch und einen Zwischenabsatz unterteilt ist, wobei der Flansch eine Auflage­ fläche bildet, an der das Bauteil zur Anlage kommt und im Bereich des dem Nietabschnitt abgewandten Endes des Zwischenabsatzes angeordnet ist. Auch bei dieser Anordnung bietet der Zwischenabsatz die oben er­ wähnten Vorteile.
Weiterhin können Verdrehsicherungsmerkmale im Bereich der Auflageflä­ che und/oder am Übergang von der Auflagefläche in den Zwischenabsatz und/oder am Zwischenabsatz vorgesehen werden. Auch bei dieser Ausbil­ dung werden somit Verdrehsicherungsmerkmale am oder im Bereich der Auflagefläche des Flansches vorgesehen und können somit auf besonders sichere Weise mit einer oberen Decklage des Bauteils zur Sicherstellung der erforderlichen Verdrehsicherung zusammenarbeiten. Da die obere Decklage üblicherweise eine höhere Festigkeit als der Hohlräume enthal­ tende Kern aufweist, wird hierdurch, wie bei den bisher erörterten, ähnli­ chen Beispielen, eine qualitativ hochwertige Verdrehsicherheit erreicht.
Auch bei dieser Anordnung kann der Zwischenabsatz über eine Ring­ schulter in den Nietabschnitt übergehen, wobei Verdrehsicherungsmerk­ male dabei mit Vorteil an der Ringschulter oder am Übergang zum Nietab­ schnitt und/oder am Nietabschnitt vorgesehen werden können.
Obwohl das Vorsehen eines Flansches am Funktionselement bei manchen Anwendungen vorteilhaft ist, ist es nicht zwingend erforderlich. Beispiels­ weise kann das Hohlkörperelement einen Kopfabschnitt und einen Nietab­ schnitt bzw. Einformabschnitt aufweisen, wobei der Kopfabschnitt eine Mantelfläche ohne Flansch aufweist und über eine Auflagefläche in den Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt übergeht, an der sich im eingebauten Zustand das Hilfsfügeteil in Anlage befindet, wobei das Hilfsfügeteil eine Auflagefläche aufweisen soll, an der das Bauteil zur Anlage kommt.
Eine Funktionselementanordnung dieser Art ermöglicht es, verschiedene bekannte Hohlkörperelemente in der jetzt vorliegenden Form, d. h. ohne weitere Modifikationen, zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe zu verwenden. Beispielsweise können die sogenannten RSU-Elemente der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG hier zur Anwendung gelangen. Bei einer solchen Anordnung werden Verdrehsicherungsmerk­ male im Bereich des Nietabschnittes bzw. Einformabschnittes d. h. zwi­ schen dem Funktionselement und dem Hilfsfügeteil, vorgesehen. Es müs­ sen dann weitere Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verdrehsiche­ rung gegenüber dem Bauteil sicherzustellen. Dies kann beispielsweise da­ durch erreicht werden, daß ein Klebstoff zur Anwendung gelangt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Verdrehsicherungsmerkmale an der Mantelfläche des Kopfabschnittes des Funktionselements vorzusehen, bei­ spielsweise in Form von sich in axialer Richtung des Elementes erstreckenden Rippen oder dadurch, daß die Mantelfläche polygonartig ausgebil­ det ist oder eine genutete bzw. gerippte Form aufweist.
Das Hilfsfügeteil wird in vielen Fällen als Blechteil realisiert. Dies stellt ei­ ne preisgünstige Möglichkeit dar, das Hilfsfügeteil herzustellen und eine hochfeste Verbindung zum Funktionselement bzw. eine hochfeste Verbin­ dung der Funktionselementanordnung am Bauteil zu realisieren.
Das Blechteil kann mit einer metallischen Beschichtung und/oder mit ei­ ner Kunststoffbeschichtung versehen werden, wobei die Beschichtung vorzugsweise aus einem gegenüber dem Werkstoff oder den Werkstoffen des Bauteils und gegenüber dem Werkstoff des Funktionselements bzw. seiner Beschichtung korrosionsbeständigem Material bestehen soll. Wei­ terhin soll der Werkstoff des Funktionselements oder einer etwaigen Oberflächenbeschichtung des Funktionselements gegenüber dem Werk­ stoff oder den Werkstoffen des Bauteils korrosionsbeständig sein.
Alternativ zur Anwendung eines Blechteils für das Hilfsfügeteil kann die­ ses auch ein Kunststoffteil sein, vorzugsweise in Form eines faserver­ stärkten Kunststoffteils. Dieses Teil kann auch ggf. mit einer metallischen Beschichtung versehen werden (beispielsweise für dekorative Zwecke oder zur Sicherstellung der elektrischen Leitung), wobei diese Beschichtung dann aus einem Material bestehen soll, das zu keinen Korrosionserschei­ nungen gegenüber dem Werkstoff oder den Werkstoffen des Bauteils und/oder des Funktionselements führt.
Das heißt, daß hier, wie auch oben, weder das Hilfsfügeteil noch das Bauteil noch das Funktionselement korrodieren sollen.
Das Hilfsfügeteil ist vorzugsweise als tellerartiges Teil ausgebildet, dessen Randbereich einen Flansch mit einer Auflagefläche bildet, an der das Bauteil zur Anlage kommt und dessen Vertiefung in eine Ringvertiefung oder abgesetzte Bohrung des Bauteils anzuordnen ist, wobei das Funkti­ onselement mit dem Boden der Vertiefung vernietbar sein soll.
Besonders günstig bei dieser Ausführungsform des Hilfsfügeteils ist, daß man hierdurch eine Anpassung an verschiedene Bauteildicken erreichen kann, ohne das Funktionselement ändern zu müssen. Statt dessen wird lediglich die Bauhöhe des Hilfsfügeteils je nach verwendetem Bauteil die­ sem angepaßt. Da solche Hilfsfügeteile preisgünstig und kurzfristig herzu­ stellen sind, beispielsweise als Massenprodukt in einem Preßwerk, ist es wesentlich leichter, das Hilfsfügeteil zu ändern, als das Funktionselement, der üblicherweise besondere Kaltschlagwerkzeuge zu seiner Herstellung erfordert.
Anstatt ein tellerartiges Hilfsfügeteil zu verwenden, kann dieses als flache Scheibe ausgebildet werden, dessen Randbereich eine Auflagefläche bildet, an der das Bauteil zur Anlage kommt, wobei das Funktionselement mit dem mittleren Bereich der Scheibe vernietbar ist. Solche Scheiben ermög­ lichen auch eine Anpassung an Bauteile verschiedener Dicke, und zwar dadurch, daß sie in eine abgesetzte Bohrung des Bauteils eingesetzt wer­ den können und an einer durch die abgesetzte Bohrung gebildete Ring­ schulter zur Anlage kommen. Durch die Änderung der Position der Ring­ schulter innerhalb des jeweiligen Bauteils kann die jeweilige Anpassung an verschiedene Bauteile vorgenommen werden, ohne daß die Ausbildung des Funktionselements geändert werden muß.
Egal, ob das Hilfsfügeteil als tellerartiges Teil oder als Scheibe realisiert wird, kann der Boden der Vertiefung oder der mittlere Bereich der Scheibe zur Aufnahme eines Nietabschnittes des Funktionselements vorgelocht sein. Eine solche Vorlochung vereinfacht unter Umständen die Anbrin­ gung des Funktionselements und erleichtert auch die gegenseitige Zentrie­ rung des Funktionselements und des Hilfsfügeteils. Alternativ hierzu sind der Boden der Vertiefung oder der mittlere Bereich der Scheibe nicht vor­ gelocht, sondern werden erst bei Anbringung des Funktionselements durch einen Stanz- und Nietabschnitt des Funktionselements oder durch einen vorlaufenden Lochstempel gelocht.
Diese Ausführungsform ermöglicht die erfindungsgemäße Verwendung an sich bekannter oder hiervon abgeleiteter Funktionselemente, die mit ei­ nem Stanz- und Nietabschnitt versehen sind oder mit einem vorlaufenden Lochstempel verwendet werden.
Wie bereits erwähnt kann/können das Funktionselement und/oder das Hilfsfügeteil an mindestens einem Oberflächenbereich, der bei Anbringung an das Bauteil mit diesem und/oder mit dem jeweils anderen Teil (Hilfsfügeteil bzw. Funktionselement) in Berührung gelangt, mit einem Klebstoff versehen werden. Dieser Klebstoff, der vorzugsweise ein Troc­ kenklebstoff ist, der bei Druckausübung für eine Klebverbindung zwi­ schen dem Bauteil und dem Funktionselement und/oder zwischen dem Bauteil und dem Hilfsfügeteil und/oder zwischen dem Funktionselement und dem Hilfsfügeteil sorgt, kann einerseits für eine Abdichtung der Funktionselementanordnung gegenüber dem Bauteil sorgen, kann aber andererseits auch die Einrichtung oder eine der Einrichtungen zur Erzeu­ gung einer Verdrehsicherung bilden.
Weitere Ausbildungen der Einrichtung zur Erzeugung der Verdrehsiche­ rung können den Ansprüchen 39 und 40 entnommen werden.
Selbst wenn viele der an sich bekannten Funktionselemente ggf. mit einer entsprechenden Abwandlung sich für die Anwendung mit einem Hilfsfü­ geteil für die Anbringung an einem Bauteil eignen, wobei ggf. verschiedene Modifikationen durchzuführen sind, wie beispielsweise das Einführen ei­ nes Zwischenabsatzes und die Aufteilung der Verdrehsicherungsfunktion und der Nietfunktion zwischen unterschiedlichen Bereichen des Funkti­ onselements, so können auch neuartige Funktionselemente und/oder Hilfsfügeteile zur Lösung der vorliegenden Aufgaben konzipiert werden. Beispielsweise kann als Hilfsfügeteil ein tellerartiges Teil verwendet wer­ den, dessen Rand eine Auflagefläche bildet, an der das Bauteil zur Anlage kommt, wobei dieser Rand zunächst konusförmig ausgebildet ist und in Richtung der Vertiefung des tellerartigen Teils divergiert, wobei die Ver­ tiefung des tellerartigen Teils zur Aufnahme eines Nietabschnittes des Funktionselements ausgebildet ist, der von der Seite des Randes in die Vertiefung aufnehmbar ist und die Nietverbindung unter Flachpressung des Randes des tellerartigen Teils zustandebringbar ist. Hierzu weist der Nietabschnitt des Funktionselements vorzugsweise eine leicht divergieren­ de Form im Bereich seines freien Endes auf. Besonders günstig ist bei die­ ser Ausführungsform, wenn der Rand des tellerartigen Teils an mehreren Stellen unterbrochen ist, da dies die Flachpressung bzw. Umlegung des Randbereiches erleichtert.
In einer weiteren, alternativen Ausführungsform kann das Hilfsfügeteil die Form eines Rohrabschnittes mit Flansch aufweisen, wobei das verwendete Funktionselement durch ein neues Element in Form eines Hohlkörperele­ ments ausgebildet ist, in den Rohrabschnitt paßt und in einem Endbereich schräge Nasen aufweist, die sich ausgehend vom zugeordneten Ende des Hohlkörperelements entlang einer Teillänge des Hohkörpers in Rich­ tung dessen anderes Ende erstrecken und dabei in ihrer radialen Erstrec­ kung abnehmen, wobei diese Nasen bei Einführung in den Rohrabschnitt diesen in einem Endbereich und auch dem Bauteil entsprechend verfor­ men und das Hohlkörperelement an seinem anderen Ende zur Verriege­ lung mit dem Hilfsfügeteil aufweitbar ist.
Weiterhin befaßt sich die vorliegende Erfindung mit jeweiligen Funktio­ nelementen zur Anwendung in den hier angegebenen Funktionselemen­ tanordnungen und mit jeweiligen Hilfsfügeteilen, die sich ebenfalls zur Anwendung in den hier beschriebenen Funktionselementanordnungen eignen.
Darüber hinaus befaßt sich die vorliegende Erfindung mit Zusammen­ bauteilen nach Anspruch 46.
Schließlich befaßt sich die vorliegende Erfindung mit einem Verfahren zur Anbringung eines Funktionselements auf ein Bauteil nach einem der wei­ teren Ansprüche 47 bis 56.
Die Erfindung wird nachfolgend näher erläutert anhand einer Reihe von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, die zei­ gen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Funktionselementanordnung bestehend aus einem Funktionselement in Form eines leicht abgewandel­ ten Bolzenelementes vom Typ SBF der Firma Profil Verbin­ dungstechnik GmbH & Co. KG zusammen mit einem erfin­ dungsgemäßen Hilfsfügeteil bei der Anbringung an ein Sandwich-artiges Bauteil, wobei die einzelnen Fig. 1A-1E ver­ schiedene Stadien des Anbringungsverfahrens zeigen,
Fig. 2 eine Darstellung einer weiter abgewandelten Ausführung eines Bolzenelementes nach Art des oben erwähnten SBF-Bolzens zur Anbringung an ein sandwichartiges Bauteil, wobei die Fig. 2A bis 2G folgendes zeigen:
Fig. 2A das Bolzenelement teilweise in Längsrichtung geschnitten,
Fig. 2B einen aalen Schnitt durch das erfindungsgemäße Hilfsfügeteil zur Anwendung mit dem Bolzenelement gemäß Fig. 2A,
Fig. 2C eine Draufsicht auf das Hilfsfügeteil der Fig. 2B,
Fig. 2D das Anfangsstadium der Anbringung des Funktionselements und Hilfsfügeteils an dem Bauteil,
Fig. 2E das Endstadium der Anbringung des Bolzenelementes des Hilfsfügeteils am Bauteil,
Fig. 2F das fertiggestellte Zusammenbauteil, und
Fig. 2G das Zusammenbauteil gemäß Fig. 2F mit einem weiteren, dar­ an geschraubten Bauteil,
Fig. 3 eine Darstellung eines Funktionselements in Form einer abge­ wandelten Ausführung eines Mutterelementes nach Art des RSF-Elements der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG zur Anbringung an ein sandwichartiges Bauteil, wobei die Fig. 3A bis 3G folgendes zeigen:
Fig. 3A das Mutterelement teilweise in Längsrichtung geschnitten,
Fig. 3B einen axialen Schnitt durch das erfindungsgemäße Hilfsfügeteil zur Anwendung mit dem Mutterelement gemäß Fig. 3A,
Fig. 3C eine Draufsicht auf das Hilfsfügeteil der Fig. 3B,
Fig. 3D das Anfangsstadium der Anbringung des Funktionselements und Hilfsfügeteils an dem Bauteil,
Fig. 3E das Endstadium der Anbringung des Mutterelementes des Hilfsfügeteils am Bauteil,
Fig. 3F das fertiggestellte Zusammenbauteil, und
Fig. 3G das Zusammenbauteil gemäß Fig. 3F mit einem weiteren, dar­ an geschraubten Bauteil,
Fig. 4A eine Skizze zur Darstellung der Anbringung eines erfindungs­ gemäßen Funktionselements in Form eines abgewandelten EBF-Bolzenelementes der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Hilfsfügeteil mit der Funktionselementanordnung teilweise in Längsrichtung geschnitten,
Fig. 4B das zur Anwendung mit dem Bolzenelement der Fig. 4A erfin­ dungsgemäß vorgesehene Hilfsfügeteil teilweise in Längsrich­ tung geschnitten und in Alleinstellung,
Fig. 4C eine Skizze ähnlich der Fig. 4A nach der Schließung der zur Anbringung des Funktionselementes verwendeten Presse, und
Fig. 4D das fertige Zusammenbauteil gemäß Fig. 4C nach der Entfer­ nung aus der Presse,
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Funktionselementanordnung bestehend aus einem Mutterelement ausgebildet entsprechend dem RSU- Element der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG und einem erfindungsgemäßen Hilfsfügeteil bei der Anbringung an ein sandwichartiges Bauteil, wobei die Fig. 5A bis 5E ver­ schiedene Phasen der Anbringung am plattenförmigen Bauteil darstellen,
Fig. 6 eine Reihenfolge von Zeichnungen entsprechend den Fig. 5A bis 5E, jedoch mit einer abgewandelten Ausführungsform eines er­ findungsgemäßen Mutterelementes,
Fig. 7 eine Reihe von Zeichnungen ähnlich der Fig. 5A bis 5E zur Darstellung der Anbringung eines weiteren, erfindungsgemä­ ßen Funktionselements in Form eines abgewandelten RSU- Mutterelementes, wobei die Fig. 7A, 7C bis 7F die gleichen Sta­ dien des Anbringungsverfahrens zeigen wie die Fig. 5A bis 5E, und die Fig. 7B eine Stirnansicht des Mutterelements der Fig. 7A zeigt,
Fig. 8 eine Reihenfolge von Zeichnungen entsprechend den Fig. 5A bis 5E, jedoch zur Darstellung der Anwendung eines erfindungs­ gemäßen Funktionselements in Form eines Mutterelements ähnlich dem RND-Element der Firma Profil Verbindungstech­ nik GmbH & Co. KG,
Fig. 9 eine Reihenfolge von Zeichnungen ähnlich der Zeichnungsreihe der Fig. 7A bis 7F, jedoch zur Darstellung der Anwendung eines Funktionselements in Form einer Abwandlung des RND- Elements,
Fig. 10 eine Reihe von Zeichnungen einer erfindungsgemäßen Funkti­ onselementanordnung mit einem Mutterelement entsprechend dem RSU-Element der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, jedoch mit einem erfindungsgemäßen Hilfsfügeteil mit der Besonderheit, daß das Mutterelement und das Hilfsfü­ geteil gemeinsam von einer Seite des Bauteils in dieses einge­ bracht wird, wobei die Fig. 10A bis 10B verschiedene Stadien des Anbringungsverfahrens zeigen,
Fig. 11 eine weitere, erfindungsgemäße Funktionselementanordnung mit einem neuen Mutterelement und einem gegenüber den bis­ herigen Beispielen deutlich anders ausgelegten erfindungsge­ mäßen Hilfsfügeteil, wobei gemäß Fig. 11A das Mutterelement und das Hilfsfügeteil auch hier von der gleichen Seite des Bauteils in dieses hineingebracht werden und die einzelnen Zeichnungen der Fig. 11C bis 11F verschiedene Stadien des Anbringungsverfahrens zeigen, während Fig. 11B eine Stirnan­ sicht auf das erfindungsgemäße Mutterelement zeigt,
Fig. 12A eine weitere, erfindungsgemäße Funktionselementanordnung bestehend aus einem SBF-ähnlichen Element als Funktionse­ lement und einer flachen Scheibe als Hilfsfügeteil, wobei die für die Anbringung der Funktionselementanordnung an das Bauteil verwendete Matrizenanordnung in einer teilweise in axialer Richtung geschnittenen Darstellung gezeigt wird und
Fig. 12B das Zusammenbauteil nach Durchführung des Nietverfahrens darstellt,
Fig. 13A eine Darstellung ähnlich der Fig. 12A, bei der jedoch die flache Scheibe in einer abgesetzten Bohrung des Bauteils angeordnet ist und das verwendete Funktionselement eine starke Ähnlich­ keit zu einem SBF-Bolzen aufweist, wobei auch hier die ver­ wendete Matrize bei der Anbringung der Funktionselemen­ tanordnung in einer in Längsrichtung geschnittenen Ansicht gezeigt wird und
Fig. 13B das fertiggestellte Zusammenbauteil darstellt, und
Fig. 14A eine Zeichnung ähnlich der Fig. 13A, jedoch unter Anwendung eines Funktionselements in Form eines RSF-Elements der Fir­ ma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, wobei auch hier die verwendete Matrize bei der Anbringung der Funktion­ selementanordnung in einer in Längsrichtung geschnittenen Ansicht gezeigt wird und
Fig. 14B das fertiggestellte Zusammenbauteil darstellt.
Für die verschiedenen, im folgenden erläuterten Varianten der Erfindung werden für gleiche Teile oder Teile, die die gleiche Funktion erfüllen, die gleichen Bezugszeichen verwendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewie­ sen, daß die für einzelne Teile oder für Merkmale von Teilen verwendete Beschreibung auch für andere Teile oder Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen gilt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas gegenteiliges ge­ sagt.
Bezugnehmend auf Fig. 1 wird mit 10 ein Bauteil identifiziert, das hier in Sandwich-Bauform vorliegt und dementsprechend aus einem Kern 12 mit oberen und unteren Decklagen 14 und 16 ausgebildet ist. Es kann sich beispielsweise beim Kern 12 um einen Metallschaum, beispielsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, handeln, während die Deckla­ gen 14 und 16 aus an der Metallschaumplatte 12 angebondeten, dünnen Blechen aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung oder aus unter­ schiedlichen Aluminiumlegierungen oder aus Stahl oder aus unterschied­ lichen Materialien bestehen können, die beispielsweise jeweils eine Dicke im Bereich von 0,5 bis 3 mm aufweisen können. Insgesamt kann das Bauteil 10 eine Dicke aufweisen, die ohne weiteres im Bereich von 2,5 bis 50 mm oder höher liegt.
Obwohl das gleiche Bauteil 10 in allen nachfolgenden Figuren gezeigt wird, kann das Bauteil 10 eine beliebige Ausbildung aufweisen, entspre­ chend den in der Beschreibungseinleitung getroffenen Angaben zu den verschiedenen Bauteilen, die erfindungsgemäß mit Funktionselementan­ ordnungen bestückt werden können.
Im allgemeinen werden solche Bauteile deutlich dicker sein als die nor­ malerweise in beispielsweise im Karosseriebau verwendeten Bleche, d. h. dicker als 2,5 mm. Sie werden üblicherweise auch eine Kompressionsfe­ stigkeit haben, die deutlich niedriger liegt als Bleche aus den gleichen oder vergleichbaren Materialien, so daß mindestens bei einigen der nach­ folgend beschriebenen Ausführungsbeispielen eine ausgeprägte Verformung des Bauteils mit der Anbringung der Funktionselementanordnung einhergeht.
Es kann sich jedoch bei dem plattenförmigen Bauteil 10 auch durchaus um dicke Bauteile aus Metall, Kunststoff, Hölzern oder anderen Werk­ stoffen handeln, die entweder kaum verformt werden oder eine erhebliche Verformung bei der Anbringung der Funktionselementanordnung erfah­ ren.
Auch wenn das Bauteil 10 als plattenförmiges Bauteil dargestellt ist, kann es sich durchaus auch um Wandbereiche von dreidimensionalen Gegen­ ständen handeln, die nicht unbedingt aus Platten bestehen müssen, son­ dern beispielsweise als gefüllte Hohlprofile, Gußteile, Spritzgußteile oder anders hergestellten Teilen vorliegen können.
Fig. 1 befaßt sich mit der Anbringung einer Funktionselementanordnung 18, bestehend aus einem bolzenförmigen Element 20 und einem Hilfsfü­ geteil 22. Das bolzenförmige Element 20 stellt sich als modifiertes SBF- Element der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG dar und weist ein Kopfteil 24 und ein Schaftteil 26, hier mit Gewinde 28, auf, wo­ bei nur eine Teillänge des Schaftteils 26 dargestellt ist.
Das SBF-Element ist beispielsweise im US Patent 4,555,838 und im US- Patent 4,459,073 beschrieben. Das SBF-Element und das Verfahren zur Anbringung des Elements ist außerdem im US-Patent 4,543,701 und im US-Patent 4,727,646 genau angegeben. Das SBF-Element wird hier in modifizierter Form verwendet. Das Kopfteil 24 des Funktionselements 20 weist an seinem dem Schaftteil 26 abgewandten Ende einen Stanz- und Nietabschnitt 30 auf, der genau nach den oben erwähnten US-Patenten, insbesondere nach der US-PS 4,555,838, ausgebildet ist. An seinem dem Schaftteil 26 zugewandten Ende weist das Kopfteil 24 einen Flansch 32 mit einer Auflagefläche 34 auf, die im eingebrachten Zustand zur Anlage an der Decklage 14 des Bauteils 10 kommt.
Abweichend von einem herkömmlichen SBF-Bolzen weist das Element 20 der Fig. 1 einen Zwischenabsatz 36 auf, dessen axiale Länge gewählt wird, um die Anbringung in dem verhältnismäßig dicken Bauteil 10 und am Hilfsfügeteil 22 in der nachfolgend zu erläuternden Weise zu ermöglichen.
Bei einem herkömmlichen SBF-Bolzen befinden sich in der dem Schaftteil 26 abgewandten Seite des Flansches 32 Formmerkmale, die bei der An­ bringung des Elementes für eine Verdrehsicherung gegenüber dem Blechteil sorgen. Auch bei dieser Ausführungsform sind ähnliche Form­ merkmale vorhanden, sie sind jedoch hier etwas ausgeprägter ausgebildet, um eine ausreichende Verdrehsicherung im im allgemeinen nachgiebige­ ren Bauteil sicherzustellen. Diese Formmerkmale haben in dieser Ausfüh­ rungsform die Gestalt von Nasen, die sich im Übergang zwischen der Auf­ lagefläche 34 und dem Zwischenabsatz 36 befinden und sich erhaben in radialer Richtung entlang der Auflagefläche 34 und erhaben in axialer Richtung entlang des Zwischenabsatzes 36 erstrecken.
Das Hilfsfügeteil 22 besteht aus einem tellerartigen Blechteil, hier in einer umgedrehten Orientierung gezeigt mit einem ebenen Randbereich 40 und einer Vertiefung 42, die in einen durchgehenden Bodenbereich 44 über­ geht, der parallel zum in Draufsicht kreisrunden, ringförmigen Randbe­ reich 40 verläuft und hier nicht vorgelocht ist.
Zur Aufnahme der Funktionselementanordnung 18 bestehend aus dem Funktionselement 20 und dem Hilfsfügeteil 22 ist das Bauteil 10 vorge­ locht, und zwar in diesem Beispiel vorgebohrt, und mit einer abgesetzten Bohrung 46 mit einem ersten Abschnitt 48 kleineren Durchmessers und einem zweiten Abschnitt 50 größeren Durchmessers versehen, wobei der Abschnitt 48 über eine Ringschulter 52 in den Abschnitt 50 übergeht. Der Durchmesser des Abschnittes 48 entspricht zumindest im wesentlichen dem Außendurchmesser des Zwischenabsatzes 36 und hat in etwa die gleiche Länge wie dieser, während der Durchmesser des Abschnittes 50 zumindest im wesentlichen dem Außendurchmesser des Bodenbereiches 44 entspricht. Die axiale Länge des Abschnittes 50 entspricht zumindest im wesentlichen der Höhe des Hilfsfügeteils 22 abzüglich der Blechdicke.
Für die Anbringung der Funktionselementanordnung 18 wird der Funkti­ onselement 20 in einen Setzkopf 54 eingeführt, der beispielsweise in Fig. 1B dargestellt ist und einen Niederhalter 56 sowie einen Stempel 58 um­ faßt, wobei der Stempel zur Aufnahme des Schaftteils 26 des Elementes 20 eine mittig angeordnete Bohrung 60 aufweist. Unterhalb des Bauteils 10 befindet sich eine Matrize 62 mit einer zylindrischen Form, die in einer entsprechenden Bohrung 64 eines Werkzeugs 66 eingelassen ist.
Es handelt sich hier, wie üblich bei der Anbringung von Befestigungsele­ menten, um einen Setzkopf 54, der am oberen Werkzeug einer Presse oder an einer Zwischenplatte der Presse angeordnet ist, während es sich beim Werkzeug 66 um die Zwischenplatte der Presse bzw. um das untere Werk­ zeug der Presse handelt. Auch wäre eine umgekehrte Anordnung möglich, bei der der Setzkopf 54 am unteren Werkzeug der Presse oder an einer Zwischenplatte der Presse angebracht ist, während sich die Matrize 62 dann an der Zwischenplatte bzw. am oberen Werkzeug der Presse befin­ det.
Auch ist es keinesfalls zwingend erforderlich, eine Presse für die Anbrin­ gung der Funktionselementanordnung zu verwenden. Es könnte bei­ spielsweise in an sich bekannter Weise ein Roboter, beispielsweise nach dem europäischen Patent 0 691 900 zur Anwendung gelangen, wobei die Matrize und der Setzkopf dann vom Roboter getragen werden. Es könnte aber auch ein Schlagwerkzeug oder andere Werkzeuge für die Anbringung der Funktionselementanordnung am Bauteil verwendet werden, beispiels­ weise ein Werkzeug nach einem der nachfolgenden Schutzrechte DE-PS 197 47 267, EP 0 890 397 oder DE-PS 197 01 088.
An dieser Stelle soll zum Ausdruck gebracht werden, daß es auch denkbar wäre, das Hilfsfügeteil 22 nicht als Blechteil zu realisieren, sondern als Kunststoffteil, beispielsweise mit Faserverstärkung. Auch kann sowohl das Funktionselement 20 als auch das Hilfsfügeteil 22 mit einer oder mehreren Schutzbeschichtungen versehen werden, die sicherstellen, daß zwischen dem Funktionselement und dem Bauteil bzw. zwischen dem Hilfsfügeteil und dem Bauteil und zwischen dem Funktionselement und dem Hilfsfügeteil keine unzulässige Korrosion auftritt. Auch können alle Flächen des Funktionselements 20, die in Berührung mit dem Bauteil 10 und/oder mit dem Hilfsfügeteil 22 kommen, sowie alle Flächen vom Hilfsfügeteil 22, die mit dem Bauteil 10 und mit dem Funktionselement 20 in Berührung kommen, mit Klebstoff versehen werden, vorzugsweise mit einem Trockenklebstoff, der unter Druck beim Anbringen der Funktion­ selementanordnung aktiviert wird und vorzugsweise alle miteinander in Berührung kommenden Flächen des Funktionselements 20, des Bauteils 10 und des Hilfsfügeteils 22 miteinander wasserdicht verklebt. Diese Klebstoffverbindung sorgt außerdem für eine hohe Sicherheit gegen ge­ genseitige Verdrehung. Die Klebstoffschicht bildet somit eine Verdrehsi­ cherungseinrichtung.
Wie aus Fig. 1B ersichtlich, werden bei der Anbringung der Funktionsele­ mentanordnung der Setzkopf und die Matrize axial miteinander und mit der abgesetzten Bohrung 46 des Bauteils so ausgerichtet, daß das Funkti­ onselement 20, das Hilfsfügeteil 22 und die abgesetzte Bohrung 46 alle an einer gemeinsamen Längsachse 68 liegen und somit miteinander ausge­ richtet sind.
Aus Fig. 1B ist beispielsweise auch ersichtlich, daß die Matrize 62 gegen­ über dem Werkzeug 66 in axialer Richtung, d. h. in Richtung der Achse 68 soweit zurückgesetzt ist, daß die Oberseite des Randbereiches 40 des Hilfsfügeteils 22 zumindest im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Werkzeuges 66 liegt.
Auch ist aus Fig. 1B ersichtlich, daß die Matrize 62 einen koaxialen, zy­ lindrischen Formvorsprung 70 aufweist, der in der Vertiefung 42 des Hilfsfügeteils, genauer gesagt im Aufnahmeraum 72 der Vertiefung 42, aufgenommen wird. Die Stirnfläche des Formvorsprungs 70 der Matrize ist mit einer ringförmigen, gerundeten Formfläche 74 versehen, die zumin­ dest im wesentlichen die Form aufweist, die im oben genannten US-Patent 4,727,646 beschrieben ist.
Weiterhin merkt man aus Fig. 1B, daß der Übergang zwischen dem Form­ vorsprung 70 der Matrize und der sich in Fig. 1B horizontal erstreckenden Anlagefläche der Matrize 62 für die Unterseite des Hilfsfügeteils 22 mit ei­ ner abgerundeten kleinen Hinterschneidung 78 realisiert ist, die sicher­ stellt, daß das Hilfsfügeteil beim Anbringen derselben nicht verletzt wird und daß das Hilfsfügeteil und die Matrize nach der Durchführung des Stanz- und Nietvorganges nicht stark aneinander haften bleiben.
Fig. 1C zeigt nun eine weitere Phase der Anbringung der Funktionsele­ mentanordnung am Bauteil 10. Wie dort ersichtlich, wird das Bauteil 10 nunmehr vom Niederhalter 56 gegen die Oberseite des unteren Werkzeu­ ges 66 und gegen die in Fig. 1C gezeigten Oberseite des Randbereiches 40 des Hilfsfügeteils 22 gedrückt, so daß das Bauteil unter dem Druck des Niederhalters festgehalten wird. Der Stempel 58 hat sich durch die Schließbewegung der Presse jetzt so weit nach unten bewegt, daß das Stirnende des Stanz- und Nietabschnittes 30 des Funktionselements 20 in Anlage an der Oberseite des Bodenbereiches 44 des Hilfsfügeteils 22 ge­ langt ist.
Durch eine weitere Schließbewegung der Presse wird nunmehr dieser Bo­ denbereich vom Stanz- und Nietabschnitt 30 durchgestanzt, wie in Fig. 1D gezeigt. Der Stanz- und Nietabschnitt wird zu einem umlaufenden Niet­ bördel 80 umgeformt, wobei der Rand des durchstanzten Bodenbereiches 44 des Hilfsfügeteils 22 zwischen dem Nietbördel 80 und der Ringschulter 82 beim Übergang des Stanz- und Nietabschnittes 30 in den Zwischenab­ satz 36 gefangengehalten ist und auch entsprechend verformt wird. Es entsteht an dieser Stelle eine Nietverbindung entsprechend der üblichen Nietverbindung bei einem SBF-Element, jedoch mit dem Unterschied, daß die Nietverbindung zwischen dem Nietbördel 80 und der Ringschulter 82 des Zwischenabsatzes 36 anstelle zwischen dem Nietbördel 80 und der Unterseite des Flanschteils 32 gebildet wird.
Man sieht aus Fig. 1D und auch aus Fig. 1E, die das Zusammenbauteil zeigt, daß die Verdrehsicherungsnasen 38 in die obere Decklage 14 des Bauteils 10 hineingepreßt wurden und auch den Kernbereich 12 entspre­ chend verformt haben, so daß diese Nasen eine zusätzliche Verdrehsicherungseinrichtung bilden (zusätzlich zu der Klebstoffverbindung - falls vor­ handen) und eine zusätzliche Verdrehsicherheit gewährleisten.
Der Stanzbutzen 82, der beim Durchstanzen des Bodenbereiches 44 des Hilfsfügeteils 22 durch den Niet- und Stanzabschnitt 30 entsteht, wird, wie üblich bei einem SBF-Bolzenelement, innerhalb des Stanz- und Nietabschnittes gefangengehalten und dient auch der Abstützung des Nietbördels, wodurch eine hochfeste Verbindung entsteht.
Im Gebrauch des fertigen Zusammenbauteils gemäß Fig. 1E wird ein an­ deres Bauteil an der oberen Decklage 14 des Bauteils 10 befestigt, und zwar durch eine Mutter, die auf dem Gewinde 28 des Schaftteils 26 ange­ schraubt wird. Dies ist in Fig. 1 nicht gezeigt, wird jedoch im Zusammen­ hang mit Fig. 2G beschrieben, die ein ähnliches Zusammenbauteil zeigt.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß das Hilfsfügeteil 22 beim Anbringen verlier­ sicher durch die Matrizenanordnung gehalten wird, zum einen durch die versenkte Anordnung der Matrize innerhalb des unteren Werkzeuges 66, und zum anderen durch den Formvorsprung 70, der sich im Aufnahme­ raum 72 des Hilfsfügeteils 22 befindet. Diese Anordnung sorgt auch für ein sattes Anliegen des randförmigen Bereiches 40 an der unteren Deckla­ ge 16 des Bauteils 10. Es geht auch aus Fig. 1D klar hervor, daß der Grad der Quetschung des Bauteils 10 bei der Anbringung der Funktionsele­ mentanordnung genau bestimmt wird durch die vorgegebene Höhe des Zwischenabsatzes 36 und der Vertiefung 42, d. h. durch den Abstand zwi­ schen dem Flansch 32 und dem ebenfalls einen Flansch bildenden Rand­ bereich 40 des Hilfsfügeteils. Die Anordnung wird so getroffen, daß die herrschenden Kräfte beim Anbringen in der Presse ausreichen, um die Verbindung gemäß Fig. 1E zustande zu bringen, nicht jedoch so groß sind, daß die Funktionselementanordnung oder das Hilfsfügeteil eine dar­ über hinausgehende Verformung erfahren.
Ein besonderer Vorteil der Funktionselementanordnung gemäß Fig. 1 ist darin zu sehen, daß die im Betrieb, beim Anschrauben eines weiteren Bauteils herrschende Belastung des Bauteils 10 über den großflächigen Randbereich 40 des Hilfsfügeteils auf das Bauteil 10 wirkt. Diese Fläche kann ausreichend groß gewählt werden, damit die maximal zulässige Flä­ chenpressung nicht überschritten wird.
Ein weiterer, besonderer Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß man mit einem Element einen weiten Bereich von unterschiedlichen Bauteil­ dicken abdecken kann, denn es ist nur notwendig bei unterschiedlichen Bauteildicken, Hilfsfügeteile vorzusehen, die eine unterschiedliche Höhe aufweisen, während die komplexeren Funktionselement 20 gleich bleiben können. Zur Anwendung mit tellerartigen Hilfsfügeteilen 22 unterschiedli­ cher Höhe sind natürlich auch entsprechend ausgelegte Matrizen, d. h. Matrizen mit einer entsprechenden Höhe des Formvorsprungs 70, erfor­ derlich. Außerdem muß die axiale Länge des Bohrungsabschnittes 50 ent­ sprechend gewählt werden.
In Fig. 1 nicht gezeigt, jedoch durchaus möglich wäre es außerdem, die Matrize 62 so am unteren Werkzeug 66 anzuordnen, daß die Fläche 76 bündig mit der Oberfläche des unteren Werkzeuges 66 liegt und die Ab­ messungen so zu wählen, daß der Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 bei der Anbringung am Funktionselement eine kleine Vertiefung in der Unterseite des Bauteils 10 bildet, so daß die Unterseite des Hilfsfügeteils 22 bündig ist mit der unteren Decklage 16 des Bauteils 10 oder gar ge­ ringfügig zurückgesetzt gegenüber dieser Fläche ist. Auf diese Weise kann der Aufnahmeraum 72 mit einem Füllstoff befüllt und ggf. der Randbe­ reich 40 mit Füllstoff überdeckt werden, so daß sich nach der Fertigstel­ lung bzw. Lackierung des Bauteils eine glatte, durchgehende Fläche an der unteren Decklage 16 an der Stelle des Hilfsfügeteils ergibt.
Bezugnehmend auf die Fig. 2 wird nun eine Funktionselementanordnung beschrieben, die der Funktionselementanordnung gemäß Fig. 1 sehr ähn­ lich ist, jedoch gewisse Abwandlungen erfahren hat.
Das Funktionselement 20 gemäß Fig. 2A ist auch hier ähnlich eines SBF- Bolzenelementes realisiert, nur wird hier der Stanz- und Nietabschnitt 30 lediglich als Nietabschnitt verwendet und zu diesem Zweck im Bereich seines Stirnendes zu einem konusförmig divergierenden Ringbereich 90 verformt. Bei dem Funktionselement 20 fehlt in diesem Beispiel der Zwi­ schenabsatz 36 der Fig. 1, jedoch könnte das Element in Fig. 2A falls ge­ wünscht mit einem solchen Zwischenabsatz ausgebildet werden. Im übri­ gen sind die Verdrehsicherungsmerkmale 38 in der Auflagefläche 24 hier genauso ausgeführt wie bei einem herkömmlichen SBF-Bolzen. Sie könn­ ten aber auch so ausgeführt werden wie die Verdrehsicherungsmerkmale 38 gemäß Fig. 1.
Das Hilfsfügeteil 22 ist in diesem Beispiel ebenfalls tellerförmig ausgebil­ det mit einem ringförmigen Randbereich 40, einer Vertiefung 42 und ei­ nem Aufnahmeraum 72, wird jedoch hier in einer gegenüber Fig. 1 umge­ kehrten Lage verwendet. Zu beachten bei diesem Beispiel ist, daß das Hilfsfügeteil 22 im Bodenbereich 44 eine in der Mitte angeordnete Lo­ chung 92 aufweist und daß der ringförmige Randbereich 40 konusförmig divergierend nach unten in Richtung des Bodenbereiches 44 abgewinkelt ausgebildet ist und an mehreren Stellen (in diesem Beispiel vier) durch Schlitze 94 unterteilt ist, die sich über einen Teil der Seitenwand der Ver­ tiefung 42 erstrecken. Das Hilfsfügeteil 22 wird vorzugsweise als Blechteil realisiert und stellt ein typisches Stanzteil dar, d. h. die entsprechend Form einschließlich die Lochung 92 und die Schlitze 94 werden in einem Stanzvorgang aus einer Blechtafel oder aus einem Blechstreifen herge­ stellt.
Fig. 2C zeigt das Hilfsfügeteil 22 in Draufsicht von oben.
Für die Anbringung der Funktionselementanordnung gemäß Fig. 2A bis Fig. 2C kommen auch hier ein Setzkopf 54 und eine Matrize 62 zur An­ wendung, wobei die Matrize 62 üblicherweise in ein unteres Werkzeug ei­ ner Presse eingesetzt wird, was aber in der Darstellung gemäß Fig. 2D nicht gezeigt ist. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Funktionselemen­ tanordnung mit einem Roboter oder mit einem Schlagwerkzeug oder an­ derweitig einzusetzen.
Der Setzkopf 54 besteht in diesem Beispiel ebenfalls aus einem Nieder­ halter 56 und einem Stempel 58. Die Matrize 62 weist ein mittleres Teil 63 auf, mit einem Formvorsprung 70 mit einem angeschrägten Stirnende 71, einem zylindrischen Bereich 73, der sich innerhalb der Lochung 92 befin­ det und diesen zentriert, und mit einem Radius 75, der in einer ebenen Abstützfläche 77 übergeht, die senkrecht zur Längsachse 68 steht und die Unterseite des Bodenbereiches 44 des Hilfsfügeteils 22 während der An­ bringung des Elementes abstützt.
Die Matrize 62 der Fig. 2D hat auch eine umlaufende Ringnut 79 mit schräggestellten Innen- und Außenwänden, deren Form an die Form der unteren Randkante 81 des Randbereiches 40 des Hilfsfügeteils 22 zumin­ dest im wesentlichen angepaßt ist, wobei aber - wie aus Fig. 2D ersichtlich - die axiale Tiefe der Ringvertiefung 79 deutlich kleiner als die Blechstärke des Hilfsfügeteils 22 gewählt wird.
Wie aus Fig. 2D ebenfalls ersichtlich, dienen sowohl der Formvorsprung 70 als auch die Ringvertiefung 79 und die zylindrische Bohrung 83 des äußeren Teils 62 der Matrize 62 der Zentrierung des Hilfsfügeteils 22 bei dessen Anbringung.
Fig. 2D zeigt die Anbringung der Funktionselementanordnung, nachdem die Presse gerade soweit geschlossen ist, daß der Niederhalter 56 das Bauteil 10 gegen die ringförmige Oberfläche 85 des Hilfsfügeteils 22 ge­ drückt hat.
Beim vollständigen Schließen der Presse wird der konusförmig nach au­ ßen gestellte Mündungsbereich 90 des Nietabschnittes 30 in den Eckbe­ reich 87 des Hilfsfügeteils eingedrückt und, wie aus Fig. 2E leicht ersicht­ lich ist, der Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 hochgebogen, so daß die­ ser Randbereich 40 nunmehr bündig auf der Stirnseite der äußeren Ma­ trize 62 liegt, d. h. in einer Ebene senkrecht zur Längsachse 68. Der innere Teil 63 der Matrize ist während der Schließbewegung der Presse auch ge­ ringfügig nach oben verschoben worden, so daß die Stirnfläche des Form­ vorsprungs 70 nunmehr geringfügig höher liegt als die obere Stirnseite der äußeren Matrize 62. Es handelt sich daher bei der Matrize 62 um eine so­ genannte Teleskop-Matrize, deren äußerer Teil nach oben vorgespannt, bzw. deren innerer Teil nach unten vorgespannt ist, wobei die Matrize erst bei vollständigem Schließen des Werkzeugs bzw. die Presse in die Stellung gemäß Fig. 2E gebracht wird. Solche Teleskop-Matrizen sind mit anderen Formgebungen für andere Zwecke an sich bekannt.
Durch die Umformung des Randbereiches 40 des Hilfsfügeteils und durch die gleichzeitige Umformung des Bodenbereiches 44 des Hilfsfügeteils 22 wird der konusförmig nach außen verformte Ringbereich 90 des Funktion­ selements 68 form- und kraftschlüssig im Hilfsfügeteil gehalten, so daß der Funktionselement 20 und die Hilfsfügeteile 22 bei normaler Kraftaus­ übung nicht mehr getrennt werden können. Die Schlitze 94 machen es leichter, den Randbereich 40 umzuformen, sowohl bei der Herstellung des Hilfsfügeteils 20 als auch bei der Flachpressung des Randbereiches 40 beim Anbringen der Funktionselementanordnung. Während dieser Flach­ pressung werden die Bereiche 95 der Ringwand der Vertiefung 42 radial nach innen verformt bzw. bewegt.
Fig. 2F zeigt das Zusammenbauteil bestehend aus der Funktionselemen­ tanordnung 18 (20 + 22) und dem Bauteil 10 nach der Entfernung aus der Presse. Hier ist deutlich zu erkennen, daß die Verdrehsicherungsmerk­ male 38 im Bereich der Auflagefläche 34 des Flansches 32 die obere Decklage 14 des Bauteils stellenweise eingedrückt haben, wobei auch der Kernbereich 12 des Bauteils 10 teilweise verformt wird und somit die er­ forderliche Verdrehsicherung sichergestellt haben. Auch hier werden das Funktionselement 20 und/oder das Hilfsfügeteil 22 vorzugsweise mit einer Klebstoffschicht versehen, um eine erhöhte Verdrehsicherheit zu gewähr­ leisten.
Aus dem Bereich unten rechts in Fig. 2F ist auch deutlich zu erkennen, wie der konusförmig divergierende Endbereich 90 des Nietabschnittes 30 in einer gerundeten, ringförmigen Nut 91 gefangengehalten wird, die zwi­ schen dem nach oben gebogenen, radial nach außen verformten Randbe­ reich 93 der Lochung 92 und dem radial nach innen verformten Seiten­ rand 95 der Vertiefung 42 gefangengehalten wird.
Fig. 2G zeigt nun das Zusammenbauteil gemäß Fig. 3F bei einem Anwen­ dungsfall, bei dem ein weiteres Bauteil 100 am erstgenannten Bauteil 10 befestigt wird, und zwar mittels einer Mutter 102, die auf dem Schaftteil 26 des Funktionselements 20 aufgeschraubt wird. Das Bauteil 10 weist eine abgesetzte Bohrung 104 auf mit einem Abschnitt 106 größeren Durchmessers, der geringfügig größer gewählt wird als der Außendurch­ messer des Flansches 32 des Funktionselements 20 und mit einem Ab­ schnitt 108 kleineren Durchmessers, wobei der Durchmesser des Ab­ schnittes 108 nur geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Schaftte 66063 00070 552 001000280000000200012000285916595200040 0002010015239 00004 65944ils 26.
Die sich zwischen dem Bohrungsabschnitt 106 und dem Bohrungsab­ schnitt 108 befindliche Ringschulter 110 weist im zusammengebauten Zustand einen Abstand von der dem Schaftteil zugewandten Seite des Flansches auf, so daß das weitere Bauteil 100 satt am erstgenannten Bauteil 10 anliegt. Das heißt, daß das erstgenannte Bauteil 10 und das weitere Bauteil 100 werden aneinander gepreßt und zwar zwischen dem Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 und einem Flanschteil 112 der Mut­ ter 102. Diese Teile können flächenmäßig ausreichend groß gewählt wer­ den, daß die maximal zulässige Flächenpressung bei dem ersten und zweiten Bauteil 10, 100 berücksichtigt wird.
Die Kompressionskräfte, die auf die Bauteile wirken, werden als axiale Zugkräfte im Funktionselement 20 zwischen der Mutter 102 und dem Hilfsfügeteil 22 übertragen.
Fig. 3 zeigt nun eine weitere erfindungsgemäße Funktionselementanord­ nung, die in vieler Hinsicht ähnlich der Funktionselementanordnung gemäß Fig. 2 ist, wobei jedoch das Funktionselement 20 hier als Hohlele­ ment, nämlich als Mutterelement ausgebildet ist.
Der Nietabschnitt 30 des Mutterelements entspricht vollständig dem Nietabschnitt 30 des Bolzenelementes gemäß Fig. 2A und geht genauso in die Auflagefläche 34 über. Diese Fläche ist mit sich radial erstreckenden Nasen 38 und dazwischenliegenden Vertiefungen versehen, die im einge­ bauten Zustand des Funktionselements eine Verdrehsicherung bilden. Diese sich radial erstreckenden Nasen 38 können identisch sein mit den Verdrehsicherungsnasen 38 gemäß Fig. 2A, oder sie können eine andere Gestaltung aufweisen.
Der Körper oder Kopfabschnitt des Funktionselements 20 entspricht im Durchmesser dem Flanschteil 32 des Funktionselements 20 der Fig. 2A, ist jedoch in axialer Richtung wesentlich länger ausgebildet und mit einer mittig angeordneten Bohrung 116 versehen, die ein Innengewinde 118 trägt.
Anstatt ein Innengewinde 118 zu tragen, kann das Hohlkörperelement zur Anwendung mit einer gewindeformenden oder gewindeschneidenden Schraube ausgelegt sein oder das Innengewinde nachträglich nach An­ bringung der Elemente mit einem entsprechenden Werkzeug geschnitten oder geformt werden. Dies gilt auch für alle anderen hierin beschriebenen Hohlelemente.
Das Hilfsfügeteil 22 gemäß den Fig. 3B und 3C ist identisch mit dem Hilfsfügeteil 22 in Fig. 2B und 2C.
Die Anbringung der Funktionselementanordnung gemäß Fig. 3A bis 3C an einem Bauteil 10 ist in den Fig. 3D bis 3F gezeigt. Die dort dargestellten Anordnungen und Art der Anbringung entspricht weitestgehend der Anordnung und Art der Anbringung gemäß den Fig. 2D bis 2F und wird hier nicht neu erläutert. Es genügt, lediglich darauf hinzuweisen, daß der Stempel hier als massiver Stempel ausgebildet sein kann, da eine zentrale Bohrung zur Aufnahme eines Schaftteils des Funktionselements 20 hier nicht notwendig ist, da das Funktionselement 20 wohl kein Schaftteil aufweist.
Fig. 3G zeigt ein weiteres Bauteil 100, das am erstgenannten Bauteil 10 bei Verwendung der Funktionselementanordnung 18 gemäß den Fig. 3A bis 3F angeschraubt wird. Die Anordnung ist umgekehrt zur Anordnung gemäß Fig. 2G in dem Sinne, daß das Bauteil 100 auf der Seite des Bau­ teils 10 angebracht wird, wo sich das Hilfsfügeteil 22 befindet. Da es sich bei dem Funktionselement 20 um ein Mutterelement handelt, wird für die Befestigung des weiteren Bauteils 100 an dem Bauteil 10 hier eine Schraube 120 verwendet. Auch bei dieser Ausführungsform weist das weitere Bauteil 100 eine abgesetzte Bohrung 104 auf mit einem Bereich 106 größeren Durchmessers, der den Bodenbereich des tellerartigen Ele­ mentes 108 aufnimmt und dazwischen eine Ringschulter 110, die in die­ sem Beispiel direkt an der Ringfläche 122 des Hilfsfügeteils 22 anliegen kann, da man hierdurch die Festigkeit der Verbindung weiter erhöht. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, daß die Ringschulter 110 sich in Anlage mit dem Hilfsfügeteil befindet. Der Bohrungsabschnitt 106 ist selbst als abgesetzte Bohrung ausgebildet mit einem Bereich 124, der den Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 aufnimmt. Auch hier liegt das weitere Bauteil 100 satt am erstgenannten Bauteil 10 an. Beide Bauteile werden in Kompression belastet, einerseits durch die Auflagefläche 24 des Hohl­ körperelements 20, andererseits durch das Flanschteil 126 des Bolzens 120.
Die Fig. 4A bis 4D zeigen nun eine weitere erfindungsgemäße Funktion­ selementanordnung, und zwar auch hier mit einem Funktionselement 20 in Form eines Bolzenelementes und mit einem Hilfsfügeteil 22 (Fig. 4B) mit einer im allgemeinen tellerartigen Gestalt. Das Bolzenelement 20 in diesem Beispiel ist eine abgewandelte Version des sogenannten EBF- Bolzens der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG, der im eu­ ropäischen Patent 678 679 im Detail beschrieben ist, wobei an dieser Stelle auch auf die PCT-Anmeldung PCT/EP96/04188 (WO 97/11811) hinzuweisen ist, die besondere Erklärungen im Zusammenhang mit der Anbringung von EBF-Bolzen in dünnen Blechen enthält.
Auch bei dem Funktionselement 20 gemäß Fig. 4A weist das Bolzenele­ ment ein Kopfteil 24 und ein Schaftteil 26 auf, das auch hier mit einem Gewinde 28 versehen ist.
Bei einem herkömmlichen EBF-Bolzenelement kommt die Nietverbindung zwischen einem Blechteil und dem Element dadurch zustande, daß das Blechteil mit einem ringkragenartigen Bereich versehen wird, mit 130 in Fig. 4B gekennzeichnet, der Schaftteil 26 des Elementes durch den Ring­ kragen 130 hindurchgeführt wird und zwar in Pfeilrichtung 132 in Fig. 4B gesehen, und daß der Ringkragen anschließend in radialer Richtung an den sogenannten Anformabschnitt des Elements verformt wird, so daß dieser in das Gewinde 28 des Bolzenelementes unmittelbar unterhalb der Auflagefläche des Bolzenelementes eingreift und eine feste Verbindung zu­ sammenbringt. Dabei weist das Bolzenelement d. h. der EBF-Bolzen, im Anformabschnitt im Übergang von der Unterseite des Kopfteils in der ei­ gentlichen Auflagefläche um das Schaftteil herum eine ringförmige Ver­ tiefung auf. Diese wird durch Verdrehsicherungsnasen unterteilt, die in etwa die Form der Nasen 38 gemäß Fig. 1 aufweisen und sich in radialer Richtung innerhalb der ringförmigen Vertiefung der Auflagefläche und in axialer Richtung erhaben am Schaftteil des Bolzenelementes entlang er­ strecken. Die ringförmige Vertiefung in der Auflagefläche hat eine Seiten­ wand, die parallel zur Achse des Bolzenelements verläuft und sich sozusa­ gen als Fortsetzung der Mantelfläche des Schaftteils des Elements dar­ stellt und eine schräggestellte Fläche, die eine konusförmige Ringwand bildet. Die für die Anbringung des Elements verwendete Matrize, mit 62 in Fig. 4A und 4C dargestellt, hat bei einem herkömmlichen EBF-Bolzen ei­ nen ringförmigen Vorsprung, der das Blechteil in die ringförmige Vertie­ fung in der Auflagefläche preßt mit einer schräggestellten Innenwand, die den Ringkragen gegen das Gewinde drückt und in diese hineinformt. Bei dieser Verformung des Ringkragenbereiches des Blechteils werden die Verdrehsicherungsnasen in das Blechteil hineingepreßt und erfüllen somit die gewünschten Verdrehsicherungsfunktion. Mit anderen Worten erfolgt die Nietverbindung zum Blechteil in dem hier als Anformabschnitt be­ zeichneten Nietabschnitt.
Der Bereich des Funktionselements 20 der Fig. 4C unterhalb der Linie 134 entspricht zumindest im wesentlichen vollständig einem herkömmli­ chen EBF-Bolzen. Die Anbringung an das Hilfsfügeteil 22 entspricht voll­ ständig der Anbringung des herkömmlichen EBF-Bolzens an ein Blechteil, wobei hier das Hilfsfügeteil 22 die bei einem EBF-Bolzen übliche Blech­ vorbereitung im Bereich der Bodenfläche 44, insbesondere den Ringkra­ gen 130 aufweist. Ansonsten hat das Hilfsfügeteil 22 die gleiche tellerarti­ ge Ausbildung wie das entsprechende Hilfsfügeteil 22 der Fig. 1A.
Die verwendete Matrize 62 hat eine ringförmige Vertiefung 75 an ihrer oberen Ende, die eine Abstützfläche 76 bildet, die zur Anlage an die Unterseite des Randbereiches 40 in Fig. 4B kommt und eine axiale Tiefe ge­ genüber der Ringschulter 77 hat, die der Blechdicke des Hilfsfügeteils 22 entspricht. Außerdem hat die Matrize 62 einen Formvorsprung 70, der den vorher erwähnten Ringvorsprung 63 trägt. Die Matrize 62 der Fig. 4A und 4C ist entsprechend der Matrize 62 der Fig. 1B ebenfalls in einem Werkzeug angeordnet (nicht gezeigt).
Oberhalb der genannten Ebene 134 wird bei dem Funktionselement 20 der Fig. 4A der Kopfbereich nach oben verlängert, so daß ein Zwischenab­ satz 36 erzeugt wird. Dieser Zwischenabsatz 36 geht dann in einen Flansch 32 über, der mit Verdrehsicherungsnasen 38 entsprechend Fig. 1A versehen ist, wobei diese Verdrehsicherungsnasen auch eine andere Ausbildung haben können, beispielsweise die Form von sich lediglich in radialer Richtung erstreckenden Nasen an der Auflagefläche 34.
Der Zwischenabsatz 36 der Fig. 4A weist eine mittig angeordnete Vertie­ fung 136 auf, die aus Gründen der Gewichtsersparnis vorgesehen ist. Die­ se Vertiefung 136 kann aber auch als Schlüsselaufnahme ausgebildet werden, beispielsweise nach Art einer Inbusschraube, damit beim An­ schrauben einer Mutter auf das Schaftteil 26 eine erhöhte Sicherheit ge­ gen Verdrehung erzeugt werden kann. Auch bei diesem Ausführungsbei­ spiel können alle Flächen des Funktionselements 20, die in Berührung mit dem Bauteil 10 oder mit dem Hilfsfügeteil 22 kommen, sowie alle Flä­ chen vom Hilfsfügeteil 22, die in Verbindung mit dem Bauteil 10 und/oder dem Funktionselement 20 kommen, mit einem Klebstoff versehen werden, der alleine oder in Verbindung mit anderen Formmerkmalen wie 38 (falls vorhanden) für die gewünschte Verdrehsicherung sorgt.
Die Art der Anbringung des Elementes entspricht vollständig dem im eu­ ropäischen Patent (bzw. in der WO-Schrift) beschriebenen Verfahren, so daß das Verfahren hier nicht weiter erörtert wird.
Die bisher besprochenen Vorteile der positiven Ausrichtung des Hilfsfü­ geteils 22, des satten Anliegens des Randbereiches 40 dieses Hilfsfügeteils am Bauteil 10 und die kontrollierten Einbaubedingungen, so daß der Ab­ stand zwischen dem Flansch 32 und dem Randbereich 44 bei Anbringung der Funktionselementanordnung durch die axiale Höhe des Zwischenab­ satzes 36 und der Vertiefung genau an das jeweilige Bauteil 10 angepaßt ist, so wie im Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben, gelten auch hier.
Nach Fertigstellung des Zusammenbauteils gemäß Fig. 4c und Entfernung aus der Matrize sieht das Zusammenbauteil so aus wie in Fig. 4D gezeigt und ein weiteres Bauteil kann jetzt an der Unterseite des erstgenannten Bauteils 10 in Fig. 4D angeschraubt werden, wobei das anzuschraubende Bauteil eine abgesetzte Bohrung aufweisen muß, damit es satt am erstge­ nannten Bauteil 10 anliegt.
Die Kompressionskräfte auf dem Bauteil 10 und dem weiteren Bauteil (nicht gezeigt), werden in diesem Beispiel zwischen dem Flansch 32 des Funktionselements 20 und der auf dem Schaftteil 26 des Funktionsele­ ments 20 aufzuschraubenden Mutter erzeugt und verursachen eine Zug­ beanspruchung im Funktionselement 20.
Fig. 5 zeigt nun eine weitere erfindungsgemäße Funktionselementanord­ nung und außerdem die Anbringung dieser an ein Bauteil 10.
Das Funktionselement 20 ist in diesem Beispiel ein sogenanntes RSU- Element der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG und ist im Detail in der europäischen Patentanmeldung mit der Veröffentlichungs­ nummer 0 759 510 beschrieben, wobei dort auch detaillierte Angaben zur Anbringung dieses Elements an einem Blechteil beschrieben sind und auch hier gelten.
Das Funktionselement 20, der aus einem Körper- oder Kopfabschnitt 24 und einem hier als Einformabschnitt realisierten Nietabschnitt 30 besteht, wird in diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls mit einem Hilfsfügeteil 22 in Form eines umgekehrt tellerartigen Blechteils verwendet, das im Grunde genommen die gleiche Formgebung aufweist wie das Hilfsfügeteil 22 der Fig. 1, nur mit der Ausnahme, daß zur Anpassung an die jeweilige Dicke des Bauteils 10 das Hilfsfügeteil 22 hier eine geringere Höhe aufweist. Auch bei diesen Ausführungsbeispiel wird das Bauteil 10 vorgelocht, ins­ besondere vorgebohrt, und mit einer abgesetzten Bohrung 46 versehen, die einen Abschnitt 48 mit einem kleineren Durchmesser und einen Ab­ schnitt 50 mit großem Durchmesser aufweist. Der Abschnitt 48 ist im Durchmesser an den Außendurchmesser des Funktionselements 20 ange­ paßt und weist eine axiale Länge auf (in Achsrichtung 68), die zumindest im wesentlichen der axialen Länge des Funktionselements 20 entspricht. Der Innendurchmesser des Abschnittes 50 der abgesetzten Bohrung 46 entspricht zumindest im wesentlichen dem Außendurchmesser der Ver­ tiefung 44 des tellerartigen Teils und weist eine axiale Länge auf, die der Höhe des Hilfsfügeteils 22 abzüglich dessen Blechdicke entspricht.
Die Anbringung dieser Funktionselementanordnung 18 am Bauteil 10 geht aus den Zeichnungen der Fig. 5B bis 5D hervor. Auch hier kommt ein Setzkopf 54 zur Anwendung mit einem Niederhalter 56 und einem Stempel 58, jedoch mit der Besonderheit, daß hier ein vorlaufender Loch­ stempel 59 koaxial zum Stempel 58 angeordnet ist.
Bei der Anbringung des Funktionselements 20 am Bauteil 10 wird das Hilfsfügeteil 22 auf einer Matrize 62 abgestützt, die in einem unteren Werkzeug 66 untergebracht ist. Die genaue Form der hier verwendeten Matrize 62 ist in der oben genannten europäischen Patentanmeldung be­ schrieben und wird hier nicht im Detail erneut erläutert. Es ist aber dar­ auf hinzuweisen, daß die verwendete Matrize 62 einen Ringvorsprung in Form eines sogenannten Formlochabsatzes 63 aufweist, der in diesem Beispiel den Bodenbereich 44 des Hilfsfügeteils 22 abstützt und beim Schließen der Presse und bei der nach unten gerichtete Bewegung des Lochstempels 59 ermöglicht, daß dieser einen Stanzbutzen 84 entspre­ chend der Fig. 5D aus dem Hilfsfügeteil herausstanzt. Der Ringvorsprung 63 befindet sich in diesem Beispiel am oberen Stirnende eines Formvor­ sprunges 70 der Matrize 62.
Das Hilfsfügeteil 22 wird hier durch den Bohrungsabschnitt 50 im Bauteil 10 zentriert. Zur Zentrierung im unteren Werkzeug 66 könnte die Matrize als Teleskopmatrize 62 ausgeführt werden mit einem äußeren nach oben vorgespannten Zylinder (nicht gezeigt), dessen innere Wand die gezeigte Matrize 62 umfaßt und in Fig. 5B über die Fläche 76 der Matrize 62 nach oben vorsteht und mit der radial äußeren Wand des Hilfsfügeteils 22 zu­ sammenarbeitet. Beim Schließen der Presse, d. h. beim Übergang aus der Position gemäß Fig. 5B bzw. Fig. 5C in die Fig. 5D würde dann dieser äu­ ßere Zylinder zurückweichen, bis seine obere Stirnseite bündig mit der oberen Seite des Werkzeugs 66 liegt. Auch hier wird der Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 auf der Stützfläche 76 der Matrize 62 abgestützt, wo­ bei die Matrize 62 gegenüber dem Werkzeug 66 um die Blechstärke des Hilfsfügeteils 22 zurückversetzt ist.
Der Setzkopf 46 und die Matrize 62 können wie bisher erläutert in ein Preßwerkzeug eingebaut werden, können aber auch ebenso von einem Ro­ boter getragen oder in ein andersartiges Werkzeug eingebaut werden.
Bei der Anbringung des Funktionselements 20 und des Hilfsfügeteils 22 an einem Bauteil in einer Presse wird diese zunächst geschlossen, so daß der Niederhalter 56 das Bauteil 10 gegen die obere Stirnfläche des unteren Werkzeuges 66 drückt (Fig. 5B). Bei der weiteren Schließbewegung der Presse wird der Vorlochstempel 59 mit dem Stempel 58 nach unten ge­ drückt und paßt durch den Gewindezylinder des Funktionselements 20 hindurch und kommt im Zustand gemäß Fig. 5C zur Anlage an den Bo­ denbereich 44 des Hilfsfügeteils 22. Während dieser Bewegung bewegt sich die Stirnfläche des Stempels 58 gegen das in Fig. 5B obere Stirnende des Funktionselements 20 und drückt diese teilweise in den Bohrungsab­ schnitt 48 des Bauteils 10. Bei der weiteren Schließbewegung der Presse stanzt der Vorlochstempel 59 den Stanzbutzen 48 aus dem Bodenbereich des tellerartigen Hilfsfügeteils 22 heraus. Diese wird über eine mittlere Bohrung 61 der Matrize entsorgt. Gleichzeitig drückt der Ringvorsprung 63, d. h. der Formlochabsatz der Matrize 62, den Randbereich der Lochung des nunmehr gelochten Hilfsfügeteils 40 nach oben und radial nach au­ ßen, so daß dieser Randbereich in die Hinterschneidungen 140 der Ring­ wand des Funktionselements 20 hineingedrückt wird. Diese Hinterschnei­ dungen 140 sind bei einem Hohlkörperelement dieser Art durch sich radi­ al erstreckende Vorsprünge gebildet, die bei der Herstellung der Elemente bei der Herstellung der Vertiefungen 142 in der unteren Stirnseite 144 des Mutterelements entstehen. Das heißt, daß durch Ausbildung der sich ra­ dial erstreckenden Vertiefung 142 mittels eines Kaltschlagverfahrens radi­ al nach innen gerichtete Vorsprünge an den entsprechenden Stellen gebil­ det werden, die wiederum die Hinterschneidungen 140 bilden. Der Formschluß zwischen dem Hilfsfügeteil und dem Mutterelement im Bereich der Hinterschneidungen 140 und der Vertiefungen 142 stellt sicher, daß das Mutterelement gegenüber dem Hilfsfügeteil drehfest ist.
Um den Formlochabsatz 63 herum befinden sich, wie in dem europäi­ schen Patent 0 759 510 näher beschrieben, mehrere Nasen, die den Über­ gang in die Stirnseite des Vorsprungs 70 überbrücken und für eine be­ sonders sichere Anbringung des Funktionselements 20 an das Hilfsfüge­ teil 22 im Bereich des Einformabschnitts 30 sorgen. Dies ist bei dem Be­ zugszeichen 65 in Fig. 5E gezeigt, wo das Blech des Hilfsfügeteils durch eine solche Nase eingedrückt ist.
Nach der Entfernung des zusammengebauten Teils aus der Presse gestal­ tet sich dieses genau wie in Fig. 5E dargestellt.
Es ist hier anzumerken, daß das Mutterelement 20 in diesem Beispiel kei­ ne Formmerkmale aufweist, die direkt mit dem Bauteil zusammenwirken und für eine Verdrehsicherung sorgen können. Es wäre allerdings mög­ lich, das Mutterelement 20 nicht kreisrund in Draufsicht auszubilden, sondern polygonal oder mit einer genuteten Oberfläche und durch den Eingriff dieser Mantelfläche des Mutterelementes im Bauteil 10 für eine Verdrehsicherung zu sorgen. Außerdem wäre es möglich, das Element mit einem Flansch vorzusehen, wie nachfolgend näher erläutert wird anhand der Fig. 6.
Bei diesem Beispiel wird die Verdrehsicherung allein durch einen Klebstoff gebildet, der auf die Oberflächenbereiche des Mutterelementes 20, die in Berührung mit dem Bauteil 10 und/oder mit dem Hilfsfügeteil 22 gelan­ gen, und/oder auf den Oberflächenbereichen des Hilfsfügeteils 22 versehen wird, die mit dem Bauteil 10 und/oder dem Mutterelement in Berüh­ rung kommen. Das heißt, daß bei diesem Beispiel der Klebstoff die einzige Verdrehsicherungseinrichtung bildet.
In der Einschraubsituation wird das weitere Bauteil an der oberen Seite des Zusammenbauteils gemäß Fig. 5E angeschraubt mittels einer Schrau­ be, die in den Gewindezylinder des Mutterelements 20 hineingeschraubt wird. Das heißt, daß das weitere Bauteil (nicht gezeigt) und das erstge­ nannte Bauteil 10 durch Kompression zwischen dem Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 und dem Kopf der entsprechenden Schraube gehalten werden.
Fig. 6A zeigt eine weitere Funktionselementanordnung gemäß der vorlie­ genden Erfindung, die der Funktionselementanordnung 18 gemäß Fig. 5 sehr ähnlich ist. Der Unterschied liegt nur darin, daß hier das Mutterele­ ment 20 mit einem Flansch 32 und mit Verdrehsicherungsnasen 38 ent­ sprechend Fig. 1 versehen wird. Die Verdrehsicherungsnasen 38 erstrec­ ken sich hier (wie bei dem Beispiel der Fig. 1) erhaben, sowohl in radialer Richtung an der Auflagefläche 34, als auch in axialer Richtung entlang der Mantelfläche des Mutterelements 20. Das Verfahren zur Anbringung der Funktionselementanordnung 18 gemäß Fig. 6 an einem Bauteil 10 ge­ staltet sich genauso wie das Verfahren gemäß Fig. 5. Die Ausbildung des Mutterelements 20 im Bereich der Nietverbindung und des Hilfsfügeteils ist identisch zu der in Fig. 5 beschriebenen Anordnung und daher erfolgt die Nietverbindung im Bereich des Einformabschnitts in identischer Weise zu der Nietverbindung, die in der europäischen Anmeldung mit der Veröf­ fentlichungsnummer 0 759 510 beschrieben wird.
Auch bei dieser Funktionselementanordnung ergibt sich der besondere Vorteil, daß beim Anbringen der Funktionselementanordnung der axiale Abstand zwischen der Auflagefläche 34 und der Oberseite des Randberei­ ches 40 des Hilfsfügeteils 22 genau vorgegeben wird und daher auch ge­ nau an das Bauteil angepaßt ist. Auch bei dieser Ausführungsform ergibt sich der weitere Vorteil, daß man für einen breiten Bereich von Bauteil­ dicken nur ein Mutterelement 20 braucht, da die Anpassung an die unter­ schiedlichen Dicken unterschiedlicher Bauteile durch entsprechende Auswahl der Höhe des erforderlichen Hilfsfügeteils erreicht werden kann. Auch hier ist es dann notwendig, mit einer an die Höhe des Hilfsfügeteils angepaßten Matrize zu arbeiten und die Vorlochung bzw. Vorbohrung des Bauteils 10 entsprechend vorzunehmen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 kann das weitere Bauteil entweder an der Oberseite des erstgenannten Bauteils 10 oder an der Unterseite desselben angeschraubt werden. Es ist lediglich erforderlich, eine entspre­ chend der gewählten Anordnung abgesetzten Bohrung im weiteren Bauteil vorzusehen nach Art der bisherigen Beschreibung.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsvariante basierend auf dem RSU- Element der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG und ist im Grunde genommen der Ausführungsvariante gemäß Fig. 5 sehr ähnlich. Unterschiedlich ist hier nur, daß sich in axiale Richtung erstreckende Rippen 39 an der Mantelfläche des Mutterelementes 20 vorgesehen sind, die sich beim Einsetzen des Elementes in das Bauteil 10 dort entspre­ chende Nuten bilden und somit auf diese Weise für die Verdrehsicherung sorgen. Ansonsten gilt die Beschreibung der Fig. 5 und ggf. der Fig. 6 für die Ausführungsform gemäß Fig. 7 genauso wie bisher, was durch die Verwendung der entsprechenden Bezugszeichen zum Ausdruck kommt, so daß diese Details nicht nochmals erläutert werden müssen.
Fig. 8 zeigt nun eine weitere erfindungsgemäße Variante einer Funktion­ selementanordnung 18, bei der das Funktionselement 20 eine abgewan­ delte Form einer sogenannten RND-Mutter der Firma Profil Verbindungs­ technik GmbH & Co. KG darstellt und Bereich des Nietabschnitts 30 ent­ sprechend dem europäischen Patent 0 539 793 ausgebildet ist.
Während bei einem herkömmlichen RND-Element der Nietabschnitt 30 unmittelbar am Flansch 32 anschließt, wird hier das Hohlkörperelement 20 mit einem Zwischenabsatz 36 versehen. Das heißt, die Nietverbindung findet auch hier zwischen dem Nietabschnitt 30 und der zwischen diesem und dem Zwischenabsatz 36 sich befindlichen Ringschulter 82 statt, wäh­ rend die Verdrehsicherungsnasen 38 sich im Übergangsbereich zwischen dem Flansch 32 und dem Zwischenabsatz 36 befinden. Die Verdrehsiche­ rungsnasen 38 erstrecken sich, wie bei der Ausführung gemäß Fig. 1 be­ schrieben, in radiale Richtung erhaben an der Auflagefläche 34 auf der Unterseite des Flansches 32 in Fig. 8 und in axialer Richtung erhaben am Zwischenabsatz 36 entlang.
Während bei einem herkömmlichen RND-Element die sich radial erstrec­ kenden Bereiche der Verdrehsicherungsnasen in eine ringförmige Vertie­ fung unterhalb des Flansches 32 sich befinden, ist dies hier nicht erfor­ derlich, da die Nietverbindung zum Blechteil nicht unterhalb des Flan­ sches 32, sondern unterhalb des Zwischenabsatzes 36 erfolgt. Mit ande­ ren Worten weist der Flansch 32 in diesem Beispiel keine ringförmige Ver­ tiefung im Bereich des Überganges vom Zwischenabsatz 36 auf, obwohl dies möglich wäre. Das Hilfsfügeteil 22 ist auch in diesem Beispiel tellerartig ausgebildet und weist einen ebenen Randbereich 40, eine Vertiefung 42 und einen Bodenbereich 44 mit Vorlochung 92 auf. Darüber hinaus ist der Randbereich 150 der Vorlochung 92 konusförmig hochgestellt ent­ sprechend der Blechvorbereitung, die üblicherweise für ein RND-Element nach dem europäischen Patent 0 539 793 vorgesehen ist. Diese konus­ förmige Hochstellung des Bodenbereiches 44 kann während der Herstel­ lung des tellerartigen Teils beispielsweise bei der Vorlochung des tellerar­ tigen Teils erfolgen.
Die Anbringung der Funktionselementanordnung am Bauteil 10 erfolgt auch hier unter Anwendung eines Setzkopfes 54 mit Niederhalter 56 und Stempel 58 sowie einer Matrize 62, die in einer Bohrung eines unteren Werkzeuges 66 angeordnet ist und dort in axialer Richtung um die Dicke des Randbereiches 40 des Hilfsfügeteils 22 zurückversetzt ist. Die Matrize weist einen Formvorsprung 70 auf, der in den Aufnahmeraum 72 des Hilfsfügeteils 22 hineinpaßt und für eine Zentrierung des Hilfsfügeteils 22 bezüglich der Matrize sorgt. Die zylindrische Wand 152 des Formvor­ sprungs 70 geht über einen Radius 78 in die Abstützfläche 76 über, wobei der Radius 78 so gewählt wird, daß ein kleiner Freiraum 78 gegenüber dem Hilfsfügeteil im Übergangsbereich vorliegt. Dies sorgt einerseits dafür, daß das Hilfsfügeteil stets satt auf der Auflagefläche 76 aufliegt und er­ leichtert andererseits die Lösung des Hilfsfügeteils von der Matrize bei Öffnung der Presse.
Die Anordnung innerhalb der Presse kann genauso erfolgen wie bisher. Das heißt, der Setzkopf 56 kann am oberen Werkzeug der Presse oder an der Zwischenplatte angebracht werden, wobei die Matrize dann an der Zwischenplatte bzw. am unteren Werkzeug der Presse anzubringen ist. Der Setzkopf könnte umgekehrt aber auch am unteren Werkzeug der Presse oder an der Zwischenplatte angebracht werden, während die Matri­ ze dann ebenfalls umgekehrt an der Zwischenplatte der Presse bzw. am oberen Werkzeug der Presse anzubringen wäre. Auch kann hier ein Robo­ ter oder ein andersartiges Werkzeug zur Anbringung des Elementes be­ nutzt werden.
Der Formvorsprung 70 weist in der Mitte einen zylindrischen Vorsprung 156 mit einem kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser der Vorlochung 92 auf, wobei dieser zylindrische Vorsprung 156 über ge­ neigte, sanft gerundete Flächen in eine Ringschulter 158 des Formvor­ sprungs 70 übergeht, die senkrecht zur Längsachse 68 steht.
Während Fig. 8B die Anordnung zeigt, als sich die Presse schließt, zeigt Fig. 8C einen Zwischenzustand der Anbringung des Hohlkörperelementes 20 am Bauteil bzw. am Hilfsfügeteil, bei dem das Bauteil 10 zwischen dem Niederhalter 56 und dem unteren Werkzeug 66 der Presse festgehalten wird und das Hilfsfügeteil 22 zwischen der Abstützfläche 76 der Matrize und der unteren Decklage 16 des Bauteils in Anlage gegen diese untere Decklage gedrückt wird. Der Stempel 48 hat in diesem Zustand der Schließung der Presse das Hohlkörperelement 20 so weit nach unten ge­ drückt, daß sich der Nietabschnitt 30 innerhalb der Vorlochung 92 des Hilfsfügeteils 22 befindet. Die Verdrehsicherungsnasen 38 sind an eine Stelle gelangt, in der sie gerade anfangen, die obere Decklage 14 des Bau­ teils 10 zu verformen.
Im voll geschlossenen Zustand der Presse sind, wie aus Fig. 8D ersicht­ lich, die Verdrehsicherungsnasen 38 vollständig in die obere Decklage 14 hineingedrückt, wobei die ringförmige Auflagefläche 34 unterhalb des Flansches 32 an der oberen Decklage 14 satt anliegt. Die Nietverbindung zwischen dem Nietabschnitt 30 und dem Hilfsfügeteil 22 ist nunmehr ent­ sprechend dem Klemmlochnietverfahren gemäß europäischem Patent 0 539 793 fertiggestellt. Dabei wurde der konusförmig aufgestellte Rand­ bereich 150 des Hilfsfügeteils etwas flach gepreßt, wodurch eine extrem hohe Lochlaibung zwischen dem Rand der Vorlochung 92 und dem Nietabschnitt des Hohlkörperelementes 20 zustande kommt.
Weiterhin wurde das freie Ende des ursprünglich zylindrischen Nietab­ schnittes 30 radial nach außen zu einem Nietbördel 151 geformt, so daß der Randbereich der Vorlochung in einer ringnutförmige Aufnahme 153 gefangen gehalten wird, die sich während der Verformung zwischen der Ringschulter 82 und der radial nach außen verformten Stirnende des Nietabschnitts, d. h. dem Nietbördel 151 ausbildet.
Das fertiggestellte Zusammenbauteil nach Entfernung auch der Presse wird nunmehr in Fig. 8E gezeigt.
Bei der Anbringung eines weiteren Bauteils am erstgenannten Bauteil 10 wird dieses nunmehr unterhalb des Bauteils 10 in Fig. 8E angebracht (nicht gezeigt) und weist zu diesem Zweck eine ringförmige Vertiefung auf, in der der Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 aufgenommen wird. Die axiale Tiefe dieser Ringvertiefung soll vorzugsweise der Dicke des Randbe­ reiches 40 des Hilfsfügeteils entsprechen. Auf eine solche Vertiefung kann jedoch verzichtet werden, wenn der Randbereich 40 ausreichend groß be­ messen wird, so daß die sich zwischen diesem und dem Bauteil 10 erge­ benden Druckkräfte unterhalb des kritischen Wertes liegen, bei dem ein Nachgeben des Bauteils 10 zu befürchten ist.
Bei diesen Ausführungsbeispiel dienen die Nasen 38 der Verdrehsiche­ rung. Ergänzend oder alternativ dazu können alle Flächen des Hohlelementes 20, die in Berührung mit dem Bauteil 10 und/oder dem Hilfsfü­ geteil 22 gelangen und/oder alle Flächenbereiche des Hilfsfügeteils 22, die in Berührung mit dem Bauteil 10 und/oder dem Hohlkörperelement 20 gelangen, mit einem Klebstoff versehen werden, vorzugsweise ein an sich bekannter Trockenklebstoff, der bei Druckausübung seine klebende Funktion erfüllt. Die Verwendung eines solchen Klebstoffes hat darüber hinaus den Vorteil, daß die Verbindung zwischen der Funktionselemen­ tanordnung und dem Bauteil wasserdicht ist.
Auch hier kann das Hohlkörperelement 20 und/oder das Hilfsfügeteil 22 je nach verwendetem Werkstoff mit einer oder mehreren Beschichtungen versehen werden, die sicherstellen, daß eine korrosive Wirkung zwischen dem Hohlkörperelement bzw. dem Hilfsfügeteil und dem Bauteil 10 nicht auftritt.
Bei der Anordnung gemäß Fig. 8 ist es aber auch möglich, ein weiteres Bauteil an der Oberseite des in Fig. 8E gezeigten Zusammenbauteils an­ zubringen. Das Bauteil muß dann eine entsprechende ringförmige Vertie­ fung aufweisen, um den Flanschbereich 32 des Hohlkörperelements 20 aufzunehmen, wobei die axiale Tiefe dieser Ringvertiefung entsprechend der axialen Höhe des Flansches 32 oder etwas tiefer ausgebildet sein kann.
Auch hier besteht der Vorteil, daß man mit einem Element eine breite Pa­ lette von Bauteildicken abdecken kann. Es ist lediglich erforderlich, die Höhe des Hilfsfügeteils 22 entsprechend der jeweiligen Bauteildicke anzu­ passen und die Matrize 62 entsprechend auszuführen.
Fig. 9 zeigt nun eine weitere erfindungsgemäße Variante einer Funktion­ selementanordnung, die ebenfalls auf dem Klemmlochnietverfahren gemäß europäischem Patent 0 539 739 B1 basiert, wobei die Ausbildung des Funktionselements 20 und des Hilfsfügeteils 22 im Nietbereich identisch ist mit der Ausbildung in der Ausführungsvariante gemäß Fig. 8.
Abweichend zur Darstellung gemäß Fig. 8 ist das Hohlkörperelement 20 bei der Ausführung gemäß Fig. 9 nicht mit einem Flansch versehen, son­ dern statt dessen mit sich in axialer Richtung 68 des Hohlkörperelements 20 erstreckenden Nasen, die beim Einsetzen in das Bauteil 10 entspre­ chende axial gerichtete Nuten in dieser ausbilden und hierdurch für die erforderliche Verdrehsicherheit sorgen.
Die Verbindung zum Hilfsfügeteil 22 erfolgt hier genauso wie bei der Funktionselementanordnung gemäß Fig. 8 und wird hier nicht nochmals erläutert, da die bisherige Beschreibung auch hier gilt.
Abweichend zur Anordnung gemäß Fig. 8 ist es hier nur möglich, das weitere Bauteil oberhalb des Bauteils 10 anzubringen, da die sich in Längsrichtung des Hohlkörperelements erstreckenden Verdrehsiche­ rungsnasen 160, die eine allgemein abgerundete Form haben, im Regelfall keinen ausreichenden Widerstand leisten würden, um die Anbringung des weiteren Bauteils unterhalb des Bauteils 10 zu ermöglichen.
Da bei Anbringung dieses Elementes die Oberseite des Hohlkörperele­ ments 20 bündig mit der oberen Decklage 14 liegt, braucht das anzu­ schraubende Bauteil keine besondere Vorbereitung, sondern muß ledig­ lich eine Bohrung aufweisen, die die Einführung einer Schraube ermög­ licht, die mit dem Innengewinde des Mutterelementes verschraubt wird.
Auch hier besteht der Vorteil, daß man mit einem Element eine breite Pa­ lette von Bauteildicken abdecken kann. Es ist lediglich erforderlich, die Höhe des Hilfsfügeteils 22 entsprechend der jeweiligen Bauteildicke anzu­ passen und die Matrize 62 entsprechend auszuführen.
Fig. 10 zeigt nunmehr eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungs­ gemäßen Funktionselementanordnung mit einem Funktionselement 20 in Form eines als Mutter ausgebildeten Hohlkörperelements mit einem In­ nengewinde und mit einem tellerartigen Hilfsfügeteil 22.
Das Hohlkörperelement 20 ist hier identisch mit dem Hohlkörperelement der Fig. 5, so daß die dort angegebene Beschreibung auch hier gilt.
Das tellerförmige Hilfsfügeteil 20 ist jedoch abweichend zum Hilfsfügeteil 22 der Fig. 5 ausgelegt und wird mit dem Hohlkörperelement 20 von der gleichen Seite in das Bauteil 10 eingesetzt, anstelle von der entgegenge­ setzten Seite wie bei Fig. 5. Die axiale Tiefe der Vertiefung 44, d. h. der Aufnahmekammer 72, ist in diesem Beispiel identisch mit der axialen Länge des Hohlkörperelements 20 gewählt. Die hier gezeigte Ausführung ist entsprechend Fig. 5 zur Anwendung mit einem vorlaufenden Loch­ stempel 59 ausgebildet.
Die Anbringung der Funktionselementanordnung 18 gemäß Fig. 10 wird nunmehr anhand der Fig. 10B bis 10D näher erläutert.
Die Anbringung erfolgt auch hier unter Anwendung eines Setzkopfes 54 und einer Matrize 62. Der Setzkopf 54 umfaßt einen Niederhalter 56 mit einer Bohrung, die zur Aufnahme des Hohlkörperelements 20 ausgelegt ist, d. h. einen Innendurchmesser aufweist, der dem Außendurchmesser des Hohlkörperelements 20 zumindest im wesentlichen entspricht und mit einem Stempel 58 mit einem koaxial darin angeordneten Vorlochstempel 59. Das Bauteil 10 weist in diesem Beispiel ebenfalls eine abgesetzte Bohrung 46 auf mit einem Abschnitt 50 mit einem größeren Durchmesser, der dem Außendurchmesser der Vertiefung 44 des Hilfsfügeteils 22 ent­ spricht, und mit einem Abschnitt 48 mit einem kleineren Durchmesser, der zur Aufnahme des Formvorsprunges 70 der Matrize 62 dimensioniert ist. Die axiale Länge des Bohrungsabschnittes 50 entspricht der axialen Höhe des Hilfsfügeteils 22 abzüglich dessen Blechdicke, während die axiale Länge des Bohrungsabschnittes 48 der axialen Höhe des Formvor­ sprungs 70 zwischen der Ringschulter 77 und der ringförmigen Abstütz­ fläche 76 entspricht. Bei diesem Beispiel werden das Hohlkörperelement 20 und das Hilfsfügeteil 22 in das Bauteil 10 auf der Seite des Bauteils 10 eingesetzt, wo der Bohrungsabschnitt 50 mit größerem Durchmesser sich befindet.
Oberhalb des Formvorsprungs 70 befindet sich bei der Matrize 62 der Fig. 10 ein Ringvorsprung 63, der einen Innendurchmesser aufweist, der dem Außendurchmesser des Vorlochstempels 59 entspricht.
Beim Schließen der Presse durchstanzt der Vorlochstempel 59 den Bo­ denbereich 44 des Hilfsfügeteils 22, und der Standzbutzen 84 wird durch die mittlere Bohrung der Matrize entsorgt, die im Bereich unterhalb des Formvorsprungs 70 einen größeren Durchmesser aufweist. Unmittelbar nach dem Durchstanzen des Bodenbereiches 44 des Hilfsfügeteils 22 ver­ formt der zylindrische Vorsprung 63 den Randbereich des durchstanzten Loches radial nach außen und nach oben, so daß der formschlüssige Ein­ griff gemäß Fig. 10D bzw. Fig. 10B entsteht. Hierdurch wird das Muttere­ lement kraft- und formschlüssig mit dem Hilfsfügeteil verbunden und zwar auch mit einer Verdrehsicherung im Bereich der ineinander greifen­ den Flächen des Hilfsfügeteils 22 und des Mutterelementes 20.
Bei dieser Ausführungsform wird das Hilfsfügeteil 22 auf den mit dem Bauteil 10 und/oder dem Hohlkörperelement 20 in Berührung kommen­ den Flächen mit einem Klebstoff versehen. Dieser Klebstoff, auch hier vor­ zugsweise ein Trockenklebstoff, der unter Druck aktiviert wird, bildet eine Klebeverbindung zwischen dem Hilfsfügeteil und dem Bauteil, die eine Einrichtung zur Gewährleistung der Verdrehsicherung darstellt. Eine Ver­ drehsicherung zwischen dem Hohlkörperelement 20 und dem Hilfsfügeteil entsteht ohnehin durch das Ineinandergreifen des Hilfsfügeteils und des Hohlkörperelements im Bereich der stirnseitig im Hohlkörperelement vor­ handenen radialen Vertiefungen 142 und im Bereich der durch diese ge­ bildeten Hinterschneidungen 140. Falls an den sich berührenden Flächen des Hohlkörperelements 20 und des Hilfsfügeteils 22 Klebstoff vorgesehen ist, dient auch dieser einer zusätzlichen Verdrehsicherung in diesem Be­ reich.
Der Außendurchmesser des zylindrischen Vorsprungs 63 der Matrize ist größer als der Außendurchmesser des Gewindezylinders, damit beim An­ schrauben eines weiteren Bauteils an das Bauteil 10 die entsprechende Schraube von der Unterseite in Fig. 10E kommend in das Gewinde hin­ eingeschraubt werden kann.
Ein besonderer Vorteil dieser Anordnung liegt darin, daß mit einem Ele­ ment und einem Hilfsfügeteil 22 eine Verbindung mit Bauteilen unter­ schiedlicher Dicke zustande gebracht werden kann. Es ist lediglich erfor­ derlich, die axiale Länge des Bohrungsabschnittes 48 entsprechend zu wählen und die konkrete Auslegung der Matrize dieser Länge anzupassen. Es ist streng genommen nicht erforderlich, daß die axiale Tiefe des Innen­ raumes 72 des Hilfsfügeteils 22 genau der axialen Länge des Hohlkörpe­ relements 20 entspricht. Diese Längen können ggf. voneinander abweichend gewählt werden. Auf jeden Fall wird durch die gezeigte Anordnung sichergestellt, daß beim Anbringen der Funktionselementanordnung am Bauteil 10 stets eine genau kontrollierte Nietverbindung und eine genau vorgegebene Einbausituation eingehalten wird. Die vom Niederhalter 56 auf das Hilfsfügeteil 22 ausgeübte Kraft stellt sicher, daß der Randbereich 40 des Hilfsfügeteils 22 satt an der oberen Decklage 14 des Bauteils 10 anliegt. Bei der Einpreßbewegung des Hilfsfügeteils, das hier durch den Bohrungsabschnitt 50 zentriert wird, wird das Bauteil 76 auf der Abstütz­ fläche 76 der Matrize bzw. der mit diesem bündig angeordneten Oberflä­ che des Werkzeuges 66 abgestützt. Nach Fertigstellung der Nietverbin­ dung im Bereich des Einformabschnitts 30 wird die unterste Stelle des Stempels 58 durch die axiale Höhe des Verbundes bestehend aus dem Formvorsprung 70, die axiale Dicke des Hilfsfügeteils 22 im Bereich der Nietverbindung und der axialen Länge des Hohlkörperelements 20 be­ stimmt. Mit anderen Worten wird mit dieser Anordnung sichergestellt, daß die vom Stempel ausgeübte Preßkraft stets ausreicht, um das Hilfsfügeteil formschlüssig mit dem Element zu vernieten. Eine darüber hinausgehen­ de Verformung, die unerwünscht wäre, weil sie zu einer Verformung des Gewindezylinders führen wird, wird dadurch verhindert, daß die maximale Kraft, die vom Stempel auf das Element ausgeübt werden kann, so be­ messen ist, daß sie zu keiner permanenten Verformung des zylinderförmi­ gen Bereiches führt, die durch den Formvorsprung der Matrize, den um­ geformten Bodenbereich des Hilfsfügeteils und den Körper des Hilfsfügee­ lementes gebildet ist.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 10 wird das weitere anzuschraubende Bauteil auf der Unterseite des Zusammenbauteils gemäß Fig. 10E ange­ schraubt, wobei hier keine besondere Vorbereitung des weiteren Bauteils erforderlich ist. Es muß nur ein Durchgangsloch für die verwendete Schraube aufweisen.
Fig. 11 zeigt nunmehr eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungs­ gemäßen Funktionselementanordnung, bei der ein neuartiges Element 20 zur Anwendung gelangt.
Das Element 20 weist nämlich bei diesem Ausführungsbeispiel einen we­ sentlichen, zylindrischen Körper 170 auf, mit einem Innengewinde 118 und einem Nietabschnitt 30 an einem Ende. Am anderen Ende des Kör­ pers 170 des Hohlkörperelements 20, d. h. an dem dem Nietabschnitt 30 abgewandten Ende weist dieser in diesem Beispiel sechs radial angeord­ nete Verdrehsicherungsnasen 39 auf, die im Querschnitt eine abgerundete Form aufweisen, wie aus Fig. 11B ersichtlich, die sich im oberen Bereich des Hohlkörperelements in erhabener, jedoch verjüngender Form axial entlang dieses erstrecken. Der Funktionselement 20 wird hier mit einem Hilfsfügeteil 22 verwendet, das zwar auch als tellerartiges Element be­ zeichnet werden kann, bei der jedoch in diesem Beispiel kein Bodenbe­ reich vorgesehen ist. Das heißt, das Hilfsfügeteil 22 besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einem rohrförmigen Abschnitt 172 und dem ringförmigen Randbereich 40, wobei der Innendurchmesser des rohrför­ migen Bereiches 172 dem Außendurchmesser des Hohlkörperelements 20 entspricht. Auch hier wird die Funktionselementanordnung 18, d. h. so­ wohl das Hohlkörperelement 20 als auch das Hilfsfügeteil 22, von einer Seite in das Bauteil 10 eingeführt, das zu diesem Zweck lediglich eine zy­ lindrische, durchgehende Bohrung aufweisen muß mit einem Durchmes­ ser, der dem Außendurchmesser des rohrförmigen Abschnittes 172 ent­ spricht.
Die Fig. 11C bis 11E zeigen, wie die Funktionselementanordnung 18 der Fig. 11 miteinander gefügt und an das Bauteil 10 angebracht wird.
Im Stadium der Fig. 11C befindet sich das Hilfsfügeteil 22 bereits im Bauteil eingeführt, so daß der rohrförmige Abschnitt 172 sich vollständig innerhalb der Bohrung 46 befindet. Der Randbereich 40 des Hilfsfügeteils liegt im wesentlichen an der oberen Decklage 14 des Bauteils 10 an. Die untere Decklage 16 des Bauteils 10 liegt auf der Abstützfläche 76 einer Matrize 62, die in eine Bohrung innerhalb eines Werkzeuges 66 angeord­ net ist, diesmal mit der Abstützfläche 76 bündig mit der Oberseite des Werkzeuges 66. Die Matrize 62 weist einen Formvorsprung 70 auf, der ei­ nen Außendurchmesser aufweist, der im Durchmesser der Bohrung 46 entspricht und in Fig. 11C innerhalb dieser Bohrung angeordnet ist, so daß das Bauteil 10 durch die Matrize 62 genau positioniert ist.
An seinem oberen Ende in Fig. 11C weist der Formvorsprung 70 einen Vorsprung 176 kleineren Durchmessers auf, der über eine konkav gerun­ dete Seitenfläche in eine Ringschulter 178 übergeht. Das Hohlkörperele­ ment 20 befindet sich innerhalb eines Setzkopfes 54, der wie bisher einen Niederhalter 56 und einen Stempel 58 aufweist.
Im Zustand der Fig. 11D drückt der Niederhalter 56, der eine Ringaus­ nehmung 180 aufweist, mit einer axialen Tiefe entsprechend der Dicke des Randbereiches 40 des Hilfsfügeteils auf diesen Randbereich 40 des Hilfs­ fügeteils 22 und stellt sicher, daß das Hilfsfügeteil in diesem Bereich satt an der oberen Decklage 14 des Bauteils 10 anliegt.
Beim weiteren Schließen der Presse bewegt sich der Stempel weiter nach unten und drückt das Hohlkörperelement 20 vollständig innerhalb des Hilfsfügeteils 22, so daß die Verdrehsicherungsnasen 38 eine entsprechende Verformung des Hilfsfügeteils verursachen und diese wiederum das Bauteil 10 im Bereich der oberen Decklage 14 und im oberen Bereich des Kerns 12 eindrückt, so daß das Hohlkörperelement 20 gegenüber dem Hilfsfügeteil 22 und das Hilfsfügeteil 22 gegenüber dem Bauteil 10 ver­ drehsicher angeordnet sind. Gleichzeitig mit dem Hineinpressen des Hohl­ körperelements 20 drückt der zylindrische Vorsprung 176 der Matrize 62 das Stirnende des Nietabschnitts 30 radial nach außen, so daß diese, wie bei 182 gezeigt, radial nach außen über das untere Stirnende des rohr­ förmigen Abschnittes 172 des Hilfsfügeteils 22 verformt wird. Hieraus ist ersichtlich, daß das Hohlkörperelement 20 und das Hilfsfügeteil 22 nun­ mehr unzertrennbar miteinander verbunden sind.
Eine axial weitergehende Bewegung des Hohlkörperelements 20 durch das Hilfsfügeteil 22 hindurch ist nicht möglich, da die Verdrehsicherungsna­ sen 38 an das Hilfsfügeteil anliegen. Ein Herausziehen des Hohlkörpere­ lements 20 aus dem Hilfsfügeteil 22 in der entgegengesetzten Richtung ist nicht möglich, da der Nietbördel 182 dies verhindert. Die Verdrehsiche­ rung zwischen dem Hohlkörperelement 20 und dem Hilfsfügeteil 22 ist durch den Eingriff der Verdrehsicherungsnasen 39 in den Wandbereich des Hilfsfügeteils 22 sichergestellt. Die Verdrehsicherung der Funktionse­ lementanordnung bestehend aus dem Hohlkörperelement 20 und dem Hilfsfügeteil 22 gegenüber dem Bauteil 10 ist durch den Eingriff der durch die Verdrehsicherungsnasen 38 verformten Wandbereichen 23 des Hilfs­ fügeteils 22 in das entsprechend verformte Bauteil sichergestellt. Auch hier können die Oberflächenbereiche des Hilfsfügeteils, die mit dem Bau­ teil 10 und/oder dem Hohlkörperelement in Berührung kommen, mit ei­ nem Klebstoff versehen werden, vorzugsweise ein Trockenklebstoff, der bei Druckausübung zur Bildung einer Klebstoffverbindung aktiviert wird.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel kann ein Funktionselement 20 und ein Hilfsfügeteil 22 mit Bauteilen verschiedener Dicke verwendet werden, da es lediglich notwendig ist, die Matrize 62 entsprechend auszubilden.
Auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 11E wird beim Anschrauben eines weiteren Bauteils dieses auf der Unterseite des Zusammenbauteils gemäß Fig. 11F angeschraubt, wofür keine besondere Vorbereitung des Bauteils erforderlich ist.
Fig. 12 zeigt nun eine weitere erfindungsgemäße Variante der Funktion­ selementanordnung. Es handelt sich hier bei dem Funktionselement 20 um eine abgewandelte Ausführung eines SBF-Elementes der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG in etwa so, wie in der US-PS 4,459,973 und insbesondere in der US-PS 4,555,838 (Fig. 7) darge­ stellt ist.
Abweichend von der bisher bekannten Form eines solchen Elementes wird hier zwischen dem Flanschteil 32 und dem Nietabschnitt 30 ein Zwi­ schenabsatz 36 vorgesehen mit einem Außendurchmesser, der dem Au­ ßendurchmesser des Nietabschnitts 30 entspricht. Das hier als Bol­ zenelement realisierte Funktionselement 20 wird in diesem Beispiel mit einem Hilfsfügeteil 22 in Form einer flachen Lochscheibe benutzt, wobei das Loch 92 einen Durchmesser aufweist, der nur geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Nietabschnitts 30. Die zur Anbringung des Bolzenelements 20 verwendete Matrize 62 weist hier eine Ringvertiefung 190 auf, die zur Aufnahme des lochscheibenartigen Hilfsfügeteils 22 aus­ gebildet ist und eine axiale Tiefe aufweist, die der Dicke der Lochscheibe entspricht.
Die Bodenfläche 192 der ringförmigen Vertiefung 190, die als Abstützflä­ che für die Lochscheibe dient, ist senkrecht zur Längsachse 68 angeord­ net und die zylindrische Ringwand 191 der ringförmigen Vertiefung 190, stellt die Zentrierung der Lochscheibe 22 sicher. Die Matrize weist einen Formvorsprung 70 auf, der über eine gerundete Ringnut 190 in die Ab­ stützfläche 192 übergeht und diese Merkmale sind so ausgebildet, wie die entsprechenden formgebenden Merkmale der Matrize gemäß US-PS 4,555,638 (Fig. 11).
Die Matrize ist koaxial zu dem Bolzenelement 20 ausgerichtet, wobei die Ringvertiefung 190, der Formvorsprung 70 und die Ringvertiefung 194 ebenfalls koaxial mit der mittleren Längsrichtung des Bolzenelements 20 liegen.
Bei dieser Ausführungsform weist das Bauteil 10 eine zylindrische Boh­ rung 46 auf mit einem Durchmesser, der dem Außendurchmesser des Nietabschnitts 30 bzw. des Zwischenabsatzes 36 entspricht. Die Unter­ seite des Flansches 32 ist mit den üblichen Verdrehsicherungsnasen 38 und -vertiefungen 41 versehen, die bei einem herkömmlichen SBF-Bolzen verwendet werden.
Die Anbringung des Bolzenelements 20 am Bauteil 10 bzw. die Vernietung mit dem Hilfsfügeteil 22 findet wie bisher unter Anwendung eines Setz­ kopfes statt, der hier nicht gezeigt ist, jedoch dem Setzkopf 54 entspricht, der im Zusammenhang mit Fig. 2 näher erläutert wurde. Die Matrize 62 befindet sich ebenfalls in einem unteren Werkzeug, das hier aber nicht ge­ zeigt ist.
Beim Schließen der Presse bzw. des Anbringungswerkzeuges wird der Flansch 32 des Bolzenelements 20 in Berührung mit der oberen Decklage 14 des Bauteils 10 gebracht. Die Verdrehsicherungsnasen 38 und - vertiefungen 41 werden in die obere Decklage hineingedrückt, bzw. es werden Bereiche der oberen Decklage in die entsprechenden Vertiefungen aufgenommen. Gleichzeitig wird der Nietabschnitt 30 aufgrund der Form­ gebung des Formvorsprungs 70 mit der ringförmigen Vertiefung 194 nach außen gerollt, um einen sogenannten L-förmigen Nietbördel 196 auszubil­ den, der beispielsweise in der US-PS 4,555,838 (Fig. 11) dargestellt ist. Bei diesem Nietvorgang wird auch das Hilfsfügeteil satt an die untere Lage 16 des Bauteils 10 gepreßt, so daß nach Fertigstellung der Nietverbindung das Bauteil 10 zwischen dem Flansch 32 und dem Hilfsfügeteil 22 gefan­ gen gehalten wird. Dabei sorgen die Verdrehsicherungsnasen und - vertiefungen im Bereich der Auflagefläche des Flansches 32 für die erfor­ derliche Verdrehsicherung. Die axiale Länge des Zwischenabsatzes 36 sorgt für die notwendige Anpassung an die Dicke des Bauteils und be­ stimmt den Grad der Kompression des Bauteils bei der Anbringung der Funktionselementanordnung
Beim Anschrauben eines weiteren Bauteils auf das Zusammenbauteil ge­ mäß Fig. 12B wird das weitere Bauteil von oben kommend über das Ge­ winde des Bolzenelements gelegt und mit einem Mutterelement daran be­ festigt, im wesentlichen wie in Fig. 2G dargestellt. Die hierdurch im Bol­ zenelement 20 entstehenden axialen Zugkräfte werden über den Nietbör­ del 80 auf das Hilfsfügeteil 22 übertragen. Dieses liegt großflächig an der in Fig. 12B Unterseite des Bauteils 10 an und verteilt dort die entspre­ chenden Kompressionskräfte so, daß das Bauteil 10 mit Kräften belastet wird, die die maximal zulässigen Kräfte nicht übersteigen.
Obwohl das Bolzenelement 20 hier in einer nicht selbststanzenden Vari­ ante gezeigt wird, wäre es auch denkbar, den Nietabschnitt 30 selbststanzend auszuführen und die Matrize entsprechend zu wählen, wie in der US-PS 4,555,838 näher erläutert.
Fig. 13 zeigt nunmehr eine weitere Variante einer erfindungsgemäßen Funktionselementanordnung unter Anwendung eines Funktionselements in Form eines herkömmlichen SBF-Bolzens und einem Hilfsfügeteil in Form einer Lochscheibe. Diese Ausführungsform entspricht weitestgehend der Ausführungsform gemäß Fig. 12, nur wird hier auf die Anwendung eines Zwischenabsatzes verzichtet. Das heißt, daß das Bolzenelement 20 tatsächlich ein herkömmliches SBF-Element darstellt. Das Bolzenelement 20 wird hier mit einem Hilfsfügeteil in Form einer Lochscheibe verwendet, die der Lochscheibe gemäß Fig. 12 entspricht. Anders als bei der Fig. 12 Ausführung wird jedoch die Lochscheibe hier auf eine Ringschulter 47 ab­ gestützt, die sich in einer abgesetzten Bohrung 46 im Bauteil 10 befindet und den Übergang von einem Abschnitt 50 größeren Durchmessers in ei­ nen Abschnitt 48 kleineren Durchmessers darstellt. Die Matrize 62 der Fig. 13 ist im Umformbereich entsprechend der Matrize 62 der Fig. 12 ausgebildet, weist jedoch hier keine Ringvertiefung 190 auf, sondern einen zylindrischen Bereich 200, der über eine Ringschulter 202 in den zylindri­ schen Außenmantel 204 der Matrize 62 übergeht. Diese Ringschulter 202 liegt bei der Anbringung der Funktionselementanordnung im Bauteil 10 auf der in diesem Beispiel unteren Decklage 16 an.
Die Anbringung des Bolzenelements 20 erfolgt hier analog zur Anbringung des Funktionselements 20 der Fig. 12, so daß das Zusammenbauteil ge­ mäß Fig. 13B entsteht.
Beim Anschrauben eines weiteren Bauteils wird dieses in Fig. 13 auf der Unterseite des Zusammenbauteils angeschraubt unter Anwendung einer Mutter, wie in Fig. 12G dargestellt.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß ein herkömmliches SBF- Element zur Anwendung gelangen kann und daß man ein Element für Bauteile 10 verschiedener Dicke verwenden kann, da es nur erforderlich ist, die axiale Tiefe der abgesetzten Bohrung 46 im Bereich des Bohrungs­ abschnittes 50 mit größerem Durchmesser entsprechend zu wählen. Ein Element mit Zwischenabsatz gemäß Fig. 12 kann auch hier zur Anwen­ dung gelangen, d. h. mit einer Lochscheibe verwendet werden, die in einer abgesetzten Bohrung 46 des Bauteils 10 an einer Ringschulter 47 anliegt. Auch hier gelangt ein Bolzenelement 20, um einen Bereich von verschie­ denen Bauteildicken zu ermöglichen. Es muß nur die Lage der Ring­ schulter 47 entsprechend gewählt werden.
Schließlich zeigen Fig. 14A und 14B eine weitere Variante einer erfin­ dungsgemäßen Anordnung ähnlich der Anordnung gemäß Fig. 13, jedoch unter Anwendung eines Funktionselements 20 in Form eines Hohlkörpe­ relements mit Innengewinde.
Es handelt sich hier um ein herkömmliches RSF-Element der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG wie im US-Patent 4,610,072 be­ schrieben.
Auch dieses Element wird mit einem Hilfsfügeteil in Form einer Loch­ scheibe verwendet unter Anwendung der gleichen Matrizenart 62, wie im Zusammenhang mit Fig. 13 beschrieben. Auch hier kann ein Element für verschiedene Bauteildicken verwendet werden, da es auch hier lediglich notwendig ist, die axiale Länge des Bohrungsabschnittes 50 mit größerem Durchmesser entsprechend zu wählen. Das heißt, die axiale Länge des Bohrungsabschnittes 48 mit kleinerem Durchmesser bleibt stets kon­ stant.
Die oben angegebene Beschreibung von Ausführungsbeispielen ist aus­ schließlich unter konkreter Darstellung von Elementen der Firma Profil Verbindungstechnik GmbH & Co. KG angegeben, häufig in abgewandelter Form. Es können aber auch eine Reihe von anderen an sich bekannten Befestigungselementen für die vorliegende Erfindung verwendet werden. Diese müssen jeweils mit einem Hilfsfügeteil verwendet werden und setzen dann eine entsprechende Ausbildung einer zylindrischen oder abgesetzten Bohrung im Bauteil voraus.
Alternativ hierzu können die anderen, an sich bekannten Verbindungse­ lemente ebenfalls mit einem Zwischenabsatz zwischen einem Flanschbe­ reich und einem Nietbereich versehen werden, wobei die Vernietung des Hilfsfügeteils mit dem so abgewandelten Befestigungselement dann im Be­ reich des Überganges vom Zwischenabsatz in den Nietabschnitt bzw. Ein­ formabschnitt bzw. Anformabschnitt stattfindet, während das Flanschteil am anderen Ende des Zwischenabsatzes zur Anlage am Bauteil ausgebil­ det ist und vorzugsweise zu diesem Zweck mit Verdrehsicherungsmerk­ malen wie beispielsweise erhabenen Verdrehsicherungsnasen und/oder Verdrehsicherungsvertiefungen im Bereich der entsprechenden Auflageflä­ che oder am Außenmantel des Zwischenabsatzes versehen werden kön­ nen.
Auch bei anderen, an sich bekannten Befestigungselementen können Klebstoffe zur Anwendung gelangen, die an Oberflächenbereichen vorzu­ sehen sind, die in Berührung mit dem Bauteil und/oder dem Hilfsfügeteil kommen. Auch bei diesen anderen Befestigungselementen kann es sinn­ voll sein, das Element oder das verwendete Hilfsfügeteil mit einer oder mehreren Beschichtungen vorzusehen, die eine Korrosionswirkung mit dem verwendeten Bauteil unterbinden. Bei Verwendung von anderen Be­ festigungselementen ist es ebenfalls möglich, die Hilfsfügeteile ggf. aus Kunststoff oder faserverstärktem Kunststoff auszubilden.
Wie oben beschrieben bieten die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung, die mit tellerartigen Hilfsfügeteilen verwendet werden, den Vorteil, daß man unter Anwendung von Hilfsfügeteilen unterschiedlicher Höhe eine Anpassung an verschiedene Bauteildicken erreichen kann.
Bei manchen Konstruktionen können die verwendeten Bauteile eine er­ hebliche Dicke aufweisen, beispielsweise 50 mm oder größer. Dies kann dann dazu führen, daß der vertiefte Bereich des Hilfsfügeteils relativ hoch wird, so daß das tellerartige Teile eine axiale Querschnittsform aufweist, die eher als Zylinderhut zu bezeichnen wäre. Somit ist die Bezeichnung des Hilfsfügeteils als tellerartig auch so zu verstehen, daß sie nicht auf tellerähnliche Proportionen beschränkt ist, sondern als Gattungsbezeich­ nung für eine breite Palette an Hilfsfügeteilen verwendet wird, die aus­ schließlich einen vertieften Bereich haben können, der die Proportionen eines Zylinderhuts aufweisen oder gar noch höher ausgebildet ist.

Claims (56)

1. Funktionselementanordnung (18) mit einem Funktionselement (20) zur Anbringung an ein Bauteil (10), insbesondere jedoch nicht aus­ schließlich zur Anbringung an ein sprödes oder nachgiebiges Bauteil (10) das aus einem Hohlraume oder Poren enthaltendem Werkstoff wie z. B. Kunststoffen, Holz, Metallschäumen, mit Hohlkörpern ge­ füllten Metallen oder Kunststoffen oder aus einem anderen verhält­ nismäßig weichem Material besteht und wahlweise in einer Sand­ wichkonstruktion oder als Verbundmaterial bspw. in Form einer ein- oder mehrlagigen Struktur mit bspw. zwei Blech- oder Kunststoffla­ gen und einem Kern aus einem der vorgenannten Werkstoffen bzw. Materialien vorliegt, dadurch gekennzeichnet, daß ein Hilfsfügeteil (22) vorgesehen ist, daß das Funktionselement (20) beim Anbringen an das Bauteil (10) mittels eines Nietverfahrens oder eines Stanz- und Nietverfahrens mit dem Hilfsfügeteil (22) um­ formtechnisch verriegelbar ist und daß vorzugsweise mindestens eine Einrichtung (Klebstoff, 38, 39, 41) vorgesehen ist, um eine Verdrehsi­ cherung zwischen dem Funktionselement (20) und dem Bauteil (10) und/oder zwischen dem Hilfsfügeteil (22) und dem Bauteil (10) zu er­ zeugen.
2. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Bauteil (10) durch maschinelle Bearbeitung oder durch Urformen (beispielsweise Gießen bzw. Druckgießen) vor­ gelocht ist.
3. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil aus mindestens zwei aneinander gelegten Bauteilen (10) besteht.
4. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl das Funktionsele­ ment (20) als auch das Hilfsfügeteil (22) bei der Durchführung des Nietverfahrens zur Bildung der Verriegelung verformbar sind.
5. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (20) und das Hilfsfügeteil (22) von entgegengesetzten Seiten des Bauteils (10) kommend miteinander und dem Bauteil fügbar sind.
6. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (20) und das Hilfsfügeteil (22) je einen eine Auflagefläche (34, 43) bilden­ den Flansch (32, 40) aufweisen, an dem das Bauteil (10) zur Anlage kommt, d. h. zwischen dem das Bauteil eingefangen bzw. geklemmt ist.
7. Funktionselementanordnung (18) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (20) und das Hilfsfügeteil (22) auf der gleichen Seite des Bauteils (10) miteinander und dem Bauteil fügbar sind.
8. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) einen eine Auflagefläche (43) bildenden Flansch (40) aufweist, an der das Bauteil (10) zur Anlage kommt.
9. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (20) mit einem Kopfabschnitt (24) und einem Schaftabschnitt (26) verse­ hen ist und im Bereich des Kopfabschnittes (24) oder im Bereich des Übergangs vom Kopfabschnitt (24) zum Schaftabschnitt (26) einen Nietabschnitt (30) für die Nietverbindung mit dem Hilfsfügeteil (22) aufweist.
10. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schaftabschnitt (26) als Gewindeträger reali­ siert ist und der Anbringung eines weiteren Bauteils (100) am erstge­ nannten Bauteil (10) dient.
11. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schaftabschnitt (26) als Führungsteil für ein weiteres Bauteil (10) ausgebildet ist, beispielsweise in Form eines zy­ lindrischen Führungszapfens oder in Form einer kugelförmigen Füh­ rungsfläche am freien Ende des Schaftabschnittes.
12. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schaftabschnitt (26) als Clip-Aufnahme aus­ gebildet ist.
13. Funktionselementanordnung (18) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (20) als Hohl­ körperelement bzw. als Mutterelement oder als Führungsbuchse oder als Aufnahme für ein Einsteckteil ausgebildet ist.
14. Funktionselementanordnung (18) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (24) im Bereich des Übergangs zum Schaftabschnitt (26) einen Flansch (32) aufweist, dessen dem Schaftabschnitt abgewandte Fläche eine Auflagefläche (34) bildet, an der das Bauteil (10) zur Anlage kommt und daß der Kopfabschnitt (24) auf dem dem Schaftabschnitt (26) abgewandten Ende einen Nietabschnitt (30) zur Vernietung mit dem Hilfsfügeteil (22) aufweist (Fig. 1; Fig. 2).
15. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (24) aus dem Flansch (32) und dem Nietabschnitt (30) sowie aus einem dazwischen liegenden Zwi­ schenabsatz (36) besteht (Fig. 1).
16. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Verdrehsicherungsmerkmale (38) im Bereich der Auflagefläche (34) des Flansches (32) und/oder im Bereich des Über­ gangs zum Zwischenabsatz (36) und/oder am Zwischenabsatz (36) vorgesehen sind.
17. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 15 oder 16, da­ durch gekennzeichnet, daß der Zwischenabsatz (36) über eine Ring­ schulter (82) in den Nietabschnitt (30) übergeht und daß Verdrehsi­ cherungsmerkmale im Bereich zwischen dem Zwischenabsatz und dem Nietabschnitt vorgesehen sind, beispielsweise an der Ringschul­ ter (82) und/oder im Bereich des Überganges der Ringschulter in den Nietabschnitt (30) und/oder am Nietabschnitt (30) selbst.
18. Funktionselementanordnung (18) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (24) im Bereich seines freien, dem Schaftabschnitt (26) abgewandten Endes einen ei­ ne Auflagefläche bildenden Flansch (32) aufweist, an dem das Bauteil (10) zur Anlage kommt und im Bereich des Übergangs vom Kopfab­ schnitt (24) in den Schaftabschnitt (26) zur Vernietung mit dem Hilfsfügeteil (22) ausgebildet ist (Fig. 4A) wobei der Bereich des Kopfabschnittes zwischen dem Flansch (32) und dem Schaftabschnitt (26) einen Zwischenabsatz (36) bildet.
19. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Verdrehsicherungsmerkmale (38) im Bereich der Auflagefläche des Flansches (32) und/oder im Bereich des Übergan­ ges vom Flansch in den Zwischenabsatz (36) und/oder am Zwischen­ absatz (36) vorgesehen sind (Fig. 4A).
20. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 18 oder 19, da­ durch gekennzeichnet, daß der Zwischenabsatz (36) über eine Ring­ schulter in den Schaftteil (26) übergeht und daß Verdrehsicherungs­ merkmale im Bereich dieser Ringschulter (37) vorgesehen sind, bei­ spielsweise an der Ringschulter (37) und/oder im Bereich des Über­ gangs der Ringschulter in den Nietabschnitt bzw. Anformabschnitt oder am Nietabschnitt bzw. Anformabschnitt.
21. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hohlkörperelement einen Kopfabschnitt (24) und einen Nietabschnitt bzw. einen Einformabschnitt (30) aufweist und daß der Kopfabschnitt (24) in einen Flansch (32) und einen Zwi­ schenabsatz (36) unterteilt ist, wobei der Flansch (32) eine Auflageflä­ che (34) bildet, an der das Bauteil zur Anlage kommt und im Bereich des dem Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt (30) abgewandten En­ des des Zwischenabsatzes (26) angeordnet ist (Fig. 6; Fig. 8).
22. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Verdrehsicherungsmerkmale (38) im Bereich der Auflagefläche (34) und/oder am Übergang von der Auflagefläche in den Zwischenabsatz (36) und/oder am Zwischenabsatz (36) vorgese­ hen sind (Fig. 6; Fig. 8).
23. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 21 oder 22, da­ durch gekennzeichnet, daß der Zwischenabsatz (36) über eine Ring­ schulter (82) in den Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt (30) über­ geht und daß Verdrehsicherungsmerkmale an der Ringschulter und/oder am Übergang zu dem Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt und/oder am Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt vorgesehen sind (Fig. 6; Fig. 8).
24. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hohlkörperelement einen Kopfabschnitt (24) und einen Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt (30) aufweist, daß der Kopfabschnitt (24) eine Mantelfläche ohne Flansch aufweist, wobei die Mantelfläche über eine Auflagefläche in den Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt (30) übergeht, an der sich im eingebauten Zustand das Hilfsfügeteil (22) in Anlage befindet, und daß das Hilfsfügeteil (22) eine Auflagefläche (43) aufweist, an der das Bauteil (10) zur Anlage kommt (Fig. 5; Fig. 7; Fig. 9).
25. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 24, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Verdrehsicherungsmerkmale (39) an der Mantel­ fläche des Kopfabschnitts (24) vorgesehen sind (Fig. 1; Fig. 9).
26. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 24 oder 25, da­ durch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt (24) über eine Ring­ schulter (82) in den Nietabschnitt (30) übergeht und daß Verdrehsi­ cherungsmerkmale im Bereich der Ringschulter und/oder am Über­ gang von der Ringschulter in den Nietabschnitt und/oder am Nietab­ schnitt vorgesehen sind (Fig. 9).
27. Funktionselementanordnung (18) nach einem der Ansprüche 13, 21, 22 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß Verdrehsicherungsmerk­ male (140, 142) am und/oder im Nietabschnitt bzw. Einformab­ schnitt vorgesehen sind (Fig. 5; Fig. 6; Fig. 7; Fig. 10).
28. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) ein Blechteil ist.
29. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 27, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Blechteil (22) mit einer metallischen Be­ schichtung und/oder einer Kunststoffbeschichtung versehen ist.
30. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) ein Kunststoffteil, vorzugsweise ein faserverstärktes Kunststoff­ teil ist, gegebenenfalls mit einer metallischen Beschichtung.
31. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 28 oder 29, da­ durch gekennzeichnet, daß die Beschichtung aus einem gegenüber dem Werkstoff oder den Werkstoffen des Bauteils (10) und gegenüber dem Werkstoff des Funktionselements (20) bzw. seiner Beschichtung korrosionsbeständigem Material besteht und daß der Werkstoff des Funktionselements (20) oder einer etwaigen Oberflächenbeschichtung des Funktionselements gegenüber dem Werkstoff oder den Werkstof­ fen des Bauteils (10) korrosionsbeständig ist.
32. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) als tellerartiges Teil ausgebildet ist, dessen Randbereich (40) eine Aufla­ gefläche (43) bildet, an der das Bauteil (10) zur Anlage kommt und dessen Vertiefung (42) in eine Ringvertiefung (50) oder abgesetzte Bohrung (46) des Bauteils (10) anzuordnen ist und daß das Funkti­ onselement (20) mit dem Boden (44) der Vertiefung vernietbar ist.
33. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) als flache Scheibe ausgebildet ist, deren Randbereich (40) eine Auflage­ fläche (43) bildet, an der das Bauteil zur Anlage kommt und daß das Funktionselement (20) mit dem mittleren Bereich der Scheibe ver­ nietbar ist.
34. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 32 oder 33, da­ durch gekennzeichnet, daß der Boden (44) der Vertiefung oder der mittlere Bereich der Scheibe zur Aufnahme eines Nietabschnittes (30) des Funktionselements (20) vorgelocht ist.
35. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 32 oder 33, da­ durch gekennzeichnet, daß der Boden (44) der Vertiefung oder der mittlere Bereich der Scheibe nicht vorgelocht ist, sondern bei Anbrin­ gung des Funktionselements durch einen Stanz- und Nietabschnitt (30) des Funktionselements (20) oder durch einen vorlaufenden Loch­ stempel (59) lochbar ist.
36. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (20) und/oder das Hilfsfügeteil (22) an mindestens einem Oberflächenbe­ reich, der bei Anbringung an das Bauteil (10) mit diesem und/oder mit dem jeweils anderen Teil (Hilfsfügeteil bzw. Funktionselement) in Berührung gelangt, mit einem Klebstoff versehen ist.
37. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß es sich bei dem Klebstoff um einen Trockenkleb­ stoff handelt, der bei Druckausübung für eine Klebverbindung zwi­ schen dem Bauteil (10) und dem Funktionselement (20) und/oder zwischen dem Bauteil (10) und dem Hilfsfügeteil (22) und/oder zwi­ schen dem Funktionselement (20) und dem Hilfsfügeteil (22) sorgt.
38. Funktionselementanordnung (18) nach einem der Ansprüche 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff die Einrichtung oder eine Einrichtung zur Erzeugung einer Verdrehsicherung bildet.
39. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Erzeugung einer Verdrehsicherung durch Formmerkmale, insbe­ sondere durch Nasen (38, 39) oder Vertiefungen (41), gebildet ist, die am Funktionselement (20) und/oder am Hilfsfügeteil (22) vorgesehen und beim Nietvorgang in die Oberfläche des Bauteils hineindrückbar sind bzw. der Aufnahme von aus der Oberfläche des Bauteils heraus­ gedrücktem Material dienen.
40. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 39, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Funktionselement (20) und/oder das Hilfsfü­ geteil (22) mit einem Flansch (32, 40) versehen ist, der eine Auflage­ fläche (34, 43) bildet, an der das Bauteil (10) zur Anlage kommt, und daß die Einrichtung zur Erzeugung der Verdrehsicherung durch Na­ sen (38, 39) gebildet ist, die in der Auflagefläche (34, 43) des Flan­ sches (32, 40) oder im Bereich des Übergangs von der Auflagefläche des Flansches in den Funktionselement (20) bzw. in das Hilfsfügeteil (22) vorgesehen sind.
41. Funktionselementanordnung (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) ein tellerartiges Teil ist, dessen Rand (40) eine Auflagefläche (43) bildet, an der das Bauteil (10) zur Anlage kommt, wobei dieser Rand (40) zunächst konusförmig ausgebildet ist und in Richtung der Vertiefung (42) des tellerartigen Teils divergiert, daß die Vertiefung (42) des tel­ lerartigen Teils zur Aufnahme eines Nietabschnittes (30) des Funkti­ onselements (20) ausgebildet ist, der von der Seite des Randes in die Vertiefung (42) aufnehmbar ist, und daß die Nietverbindung unter Flachpressung des Randes (40) des tellerartigen Teils und Umfor­ mung des Bodenbereichs (44) zustande bringbar ist (Fig. 2, Fig. 3).
42. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 41, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Rand (40) des tellerartigen Teils an mehreren Stellen (94) unterbrochen ist.
43. Funktionselementanordnung (18) nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hilfsfügeteil (22) die Form eines Rohrab­ schnittes (172) mit Flansch (40) aufweist, daß das Hohlkörperelement (20) in den Rohrabschnitt paßt und in einem Endbereich schräge Na­ sen (39) aufweist, die sich ausgehend vom zugeordneten Ende des Hohlkörperelementes entlang einer Teillänge des Hohlkörpers in Richtung dessen anderen Endes erstrecken und dabei in ihrer radia­ len Erstreckung abnehmen, wobei diese Nasen (39) bei Einführung in den Rohrabschnitt (172) diesen in einem Endbereich und auch das Bauteil (10) entsprechend verformen und daß das Hohlkörperlement (20) an seinem anderen Ende zur Verriegelung mit dem Hilfsfügeteil (22) aufweitbar ist (Fig. 11).
44. Funktionselement (20) nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, d. h. mit Merkmalen des in einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche definierten Funktionelemente.
45. Hilfsfügeteil (22) nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, d. h. mit Merkmalen des in einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche definierten Hilfsfügeteils.
46. Zusammenbauteil, bestehend aus einer am Bauteil (10) angebrachten Funktionselementanordnung (18) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 44.
47. Verfahren zur Herstellung eines Zusammenbauteils durch Anbrin­ gung eines Funktionselements (20) an ein Bauteil (10), insbesondere, jedoch nicht ausschließlich durch Anbringung des Funktionsele­ ments (20) an ein sprödes oder nachgiebiges Bauteil (10), das aus ei­ nem Hohlräume oder Poren enthaltendem Werkstoff, wie beispiels­ weise Kunststoffen, Holz, Metallschäumen, mit Hohlkörpern gefüllten Metallen oder Kunststoffen oder aus einem anderen, verhältnismäßig weichem Material besteht und wahlweise in eine Sandwich- Konstruktion oder als Verbundmaterial, beispielsweise in Form einer ein- oder mehrlagigen Struktur mit beispielsweise zwei Blech- oder Kunststofflagen und einem Kern aus einem der vorgenannten Werk­ stoffe bzw. Materialen vorliegt, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
  • - Herstellung einer Bohrung (46) durch das Bauteil hindurch durch maschinelle Bearbeitung oder Urformen,
  • - Einfügen eines Hilfsfügeteils (22) von einer Seite des Bauteils (10) zumindest teilweise in die Bohrung (46) hinein,
  • - Einfügen des Funktionselements (20) von einer entgegengesetzten Seite des Bauteils (10) zumindest teilweise in die Bohrung hinein und
  • - Herstellung einer Nietverbindung zwischen dem Funktionsele­ ment (20) und dem Hilfsfügeteil (22) (Fig. 1; Fig. 4; Fig. 5; Fig. 6; Fig. 7; Fig. 8; Fig. 9; Fig. 12; Fig. 13; Fig. 14).
48. Verfahren nach Anspruch 47 unter Anwendung eines tellerartigen Hilfsfügeteils (22), dadurch gekennzeichnet, daß bei Anbringung des tellerartigen Hilfsfügeteils in die Bohrung (46), dessen Vertiefung (42) mit seinem Bodenbereich in die Bohrung angeordnet wird, während dessen Randbereich auf der entsprechenden Seite des Bauteils (10) anliegt und daß die Nietverbindung mit dem Hilfsfügeteil im Bereich des Bodens (44) der Vertiefung (42) durchgeführt wird.
49. Verfahren nach Anspruch 48, bei dem ein Funktionselement (20) mit einem Flansch (32), einem Zwischenabsatz (36) und einem Nietab­ schnitt bzw. Einformabschnitt (30) und mit Verdrehsicherungsmerk­ malen (38) im Bereich der durch den Flansch (32) gebildeten Auflagefläche (34), beispielsweise an der Auflagefläche und/oder am Über­ gang von der Auflagefläche zum Zwischenabsatz oder am Zwischen­ absatz, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführung des Funktion­ selements (20) in die Bohrung hinein so erfolgt, daß der Flansch (32) mit der entsprechenden Seite des Bauteils (10) in Berührung kommt und die Verdrehsicherungsmerkmale (38) einen formschlüssigen Ein­ griff mit dem Bauteil (10) bilden, während der Nietabschnitt (30), der durch die axiale Länge des Zwischenabsatzes (36) von der Auflageflä­ che (34) beabstandet ist, innerhalb des Bauteils (10) mit dem Boden­ bereich (40) des tellerartigen Hilfsfügeteils (22) vernietet wird.
50. Verfahren nach Anspruch 48, bei dem ein Funktionselement (20) mit einem Körperabschnitt (24), mit einem an einem Ende des Körperab­ schnittes vorgesehenen Nietabschnitt bzw. Einformabschnitt (30) und mit an der Mantelfläche des Körperabschnittes vorgesehenen Ver­ drehsicherungsmerkmalen (39) verwendet wird, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Einführung des Funktionselements in die Bohrung (46) hinein so erfolgt, daß die Verdrehsicherungsmerkmale (39) in ei­ nen formschlüssigen Eingriff mit dem Bauteil (10) gelangen und der Nietabschnitt (30) innerhalb des Bauteils (10) mit dem Bodenbereich (44) des tellerartigen Hilfsfügeteils (22) vernietet wird oder der Boden­ bereich (44) des tellerartigen Hilfsfügeteils (22) in den Einformab­ schnitt des Funktionselements eingeformt wird.
51. Verfahren nach Anspruch 49 oder 50, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Verdrehsicherungsmerkmale (140, 142) im Bereich des Nietabschnitts bzw. Einformabschnitts vorgesehen sind und bei der Durchführung der Nietverbindung zum Hilfsfügeteil für eine entsprechende Verdrehsicherung zwischen dem Funktionselement (20) und dem Hilfsfügeteil (22) sorgen.
52. Verfahren nach einem der Ansprüche 47 bis 51, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die mit dem Bauteil (10) und/oder dem Funktionsele­ ment (20) in Berührung kommenden Flächen des Hilfsfügeteils (22) und/oder die mit dem Bauteil (10) und/oder dem Hilfsfügeteil (22) in Berührung kommenden Flächen des Funktionselements (20) mit dem jeweils gegenüber liegenden Flächenbereich des Zusammenbauteils verklebt werden.
53. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 47 bis 52, da­ durch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich (44) des Hilfsfügeteils (22) vor der Einführung in die Bohrung gelocht wird.
54. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 47 bis 53, da­ durch gekennzeichnet, daß der Bodenbereich (44) des Hilfsfügeteils nach der Einführung in die Bohrung durch einen Stanz- und Nietab­ schnitt des Funktionselements (20) und/oder durch einen vorlaufen­ den Lochstempel (59) gelocht wird.
55. Verfahren zur Herstellung eines Zusammenbauteils durch Anbrin­ gung eines Funktionselements (20) an ein Bauteil (10), insbesondere, jedoch nicht ausschließlich durch Anbringung des Funktionsele­ ments (20) an ein sprödes oder nachgiebiges Bauteil, das aus einem Hohlräume oder Poren enthaltendem Werkstoff, wie beispielsweise Kunststoffen, Holz, Metallschäumen, mit Hohlkörpern gefüllten Me­ tallen oder Kunststoffen oder aus einem anderen, verhältnismäßig weichem Material besteht und wahlweise in eine Sandwich- Konstruktion oder als Verbundmaterial, beispielsweise in Form einer ein- oder mehrlagigen Struktur mit beispielsweise zwei Blech- oder Kunststofflagen und einem Kern aus einem der vorgenannten Werk­ stoffe bzw. Materialen vorliegt, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
  • - Herstellung einer Bohrung (46) durch das Bauteil (10) hindurch durch maschinelle Bearbeitung oder Urformen,
  • - Einfügen eines Hilfsfügeteils (22) von einer Seite des Bauteils zu­ mindest teilweise in die Bohrung (46) hinein,
  • - Einfügen des Funktionselements (20) von einer gleichen Seite wie das Hilfsfügeteil (22) in einen rohrförmigen Aufnahmebereich (72) des einen Rohrabschnittes (172) und einen Flansch (40) aufwei­ senden Hilfsfügeteils oder in einen Aufnahmebereich eines eben­ falls einen Flansch (40) aufweisenden tellerartigen Hilfsfügeteils (22) und
  • - Herstellung einer Nietbördelverbindung im Bereich des dem Flansch (40) abgewandten Endes des Rohrabschnittes (172) bzw. eine Nietverbindung mit dem Boden (44) des Aufnahmebereiches des tellerartigen Hilfsfügeteils (22) (Fig. 10; Fig. 11).
56. Verfahren zur Herstellung eines Zusammenbauteils durch Anbrin­ gung eines Funktionselements (20) an ein Bauteil (10), insbesondere, jedoch nicht ausschließlich durch Anbringung des Funktionsele­ ments an ein sprödes oder nachgiebiges Bauteil, das aus einem Hohl­ räume oder Poren enthaltendem Werkstoff, wie beispielsweise Kunst­ stoffen, Holz, Metallschäumen, mit Hohlkörpern gefüllten Metallen oder Kunststoffen oder aus einem anderen, verhältnismäßig weichem Material besteht und wahlweise in eine Sandwich-Konstruktion oder als Verbundmaterial, beispielsweise in Form einer ein- oder mehrlagigen Struktur mit beispielsweise zwei Blech- oder Kunststofflagen und einem Kern aus einem der vorgenannten Werkstoffe bzw. Materialen vorliegt, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
  • - Herstellung einer Bohrung (46) durch das Bauteil hindurch durch maschinelle Bearbeitung der Urformen,
  • - Einfügen eines Hilfsfügeteils (22) von einer Seite des Bauteils (10) zumindest teilweise in die Bohrung (46) hinein,
  • - Verwendung eines tellerartigen Hilfsfügeteils (22) mit einem sich in Richtung dessen vorzugsweise vorgelochten Bodenbereichs di­ vergierenden konusförmigen Randbereich (40),
  • - Verwendung eines einen konusförmig divergierenden Nietab­ schnitt (30) aufweisenden Funktionselements (20),
  • - wobei das Hilfsfügeteil (22) an einer Seite des Bauteils (10) mit seinem konusförmigen Randbereich benachbart zur genannten Seite und mit seinem Bodenbereich (44) vom Bauteil abgewandt angeordnet wird,
  • - der Nietabschnitt (30) des Funktionselements (20) von der ande­ ren Seite des Bauteils durch die Bohrung (46) in die Vertiefung (42) des tellerartigen Hilfsfügeteils (22) hineingeführt wird, bis das divergierende Ende des Nietabschnitts (30) in den Übergangsbe­ reich zwischen der Wand der Vertiefung (42) und dem Boden (44) des Hilfsfügeteils (22) gelangt, und
  • - mittels einer Matrize der konusförmige Rand des Hilfsfügeteils flach gepreßt und in Anlage mit der entsprechenden Seite des Bauteils (10) gebracht wird,
  • - wobei die Wand der Vertiefung (42) mit der Außenseite des diver­ gierenden Endes des Nietabschnitts (30) des Funktionselements (20) in Anlage gebracht wird, während der vorzugsweise vorgelochte Bodenbereich (44) des Hilfsfügeteils durch Umformung mittels eines Konturenbereichs (79) der Matrize in Anlage mit der inneren Seite des divergierenden Endes des Nietabschnitts (30) des Funktionselements (20) gebracht wird und hierdurch das Funktionselement mit dem Hilfsfügeteil vernietet wird (Fig. 2; Fig. 3).
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