DE10016889A1 - Funkkommunikationssystem und Komponenten für ein Funkübertragungsverfahren nach verschiedenen Funkübertragungsmodi - Google Patents
Funkkommunikationssystem und Komponenten für ein Funkübertragungsverfahren nach verschiedenen FunkübertragungsmodiInfo
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Abstract
Es wird ein Funkkommunikationssystem vorgeschlagen, bei dem die mindestens eine Funkfeststation (BS1) auch ein Sendeempfangsmittel enthält, um nach verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) zu senden unde zu empfangen, und bei dem die mindestens eine Funkfeststation (BS1) mit einem Steuerungsmittel (RRM) verbunden ist, das anhand von vorgebbaren Kriterien für jeden der verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) einen Verfügbarkeitswert bestimmt und die Funkfeststation (BS1) steuert, um an das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT) eine Kennung zumindest für denjenigen Funkübertragungsmodus (DECT) zu senden, der den höchsten Verfügbarkeitswert hat. Außerdem wird ein Funkübertragungsverfahren mit entsprechenden Merkmalen vorgeschlagen. DOLLAR A Durch vorgeschlagene Erfindung wird erreicht, dass von Seiten der Funkfeststation (BS1) zumindest derjenige Funkübertragungsmodus (DECT) dem Teilnehmerendgerät (MT) angeboten wird, der die beste momentane Verfügbarkeit im Versorgungsbereich dieser Funkfeststation (BS1) hat. Ein mit allen Funkfeststationen verbundenes Steuerungsmittel (RRM) kann diese Funktion zentral ausführen, um die Funkressourcen des gesamten Systems sehr effizient zu nutzen, welches vorzugsweise als Multi-Standard-System ausgebildet ist. Die Einführung neuer Technologie, insbesondere neuer Standards (UMTS), in das Funkkommunikationssystem ist schrittweise möglich und damit sehr einfach und kostengünstig.
Description
Die Erfindung betrifft ein Funkkommunikationssystem nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Funkfeststation dafür sowie ein damit
verbundenes Steuerungsmittel, ein drahtloses Teilnehmerendgerät dafür
und ein Funkübertragungsverfahren nach einem der nebengeordneten
Ansprüche.
Aus US 5,590,397 ist ein drahtloses Teilnehmerendgerät mit einem
Sendeempfangsmittel bekannt, das nach verschiedenen
Funkübertragungsmodi Funksignale an Funkfeststationen sendet und von
diesen empfängt. Ein erster Teil der Funkfeststationen bildet ein erstes
System, das nach einem ersten Funkübertragungsmodus arbeitet,
insbesondere nach einem Mobilfunkstandard für öffentlichen Zellularfunk.
Ein zweiter Teil der Funkfeststationen bildet ein zweites System, das nach
einem zweiten, anderen Funkübertragungsmodus arbeitet, insbesondere
nach einem Funkstandard für private schnurlose Telekommunikation. Jedes
System hat einen Rundrufkanal über den eine Systemkennung (system
identification code) ausgestrahlt. Die Rundrufkanäle müssen von dem
Teilnehmerendgerät abgetastet werden. In dem drahtlosen
Teilnehmerendgerät ist eine Prioritätsliste gespeichert, in der in einer
bevorzugten Reihenfolge die Systemkennungen der Systeme aufgelistet
sind. Und das Teilnehmergerät wählt aus den empfangenen
Systemkennungen anhand der Prioritätsliste die beste Systemkennung aus.
Es wählt damit also den für das Teilnehmerendgerät besten
Funkübertragungsmodus aus. Demnach ist aus US 5,590,397 ein
Funkkommunikationssystem bekannt mit mindestens einer Funkfeststation
und mit mindestens einem drahtlosen Teilnehmerendgerät, das ein
Sendeempfangsmittel enthält, um Funksignale nach mindestens zwei
verschiedenen Funkübertragungsmodi zu senden und zu empfangen, und
das ein Auswahlmittel enthält, um zumindest vor dem Aufbau einer
Teilnehmerverbindung mit einer der mindestens einen Funkfeststation einen
der verschiedenen Funkübertragungsmodi auszuwählen. Jedoch haben das
bekannte Funkkommunikationssystem und Funkübertragungsverfahren den
Nachteil, das ein Engpass in der Funkversorgung auftreten kann, wenn sehr
viele Teilnehmerendgeräte ähnliche Prioritätslisten haben und dadurch
gleichzeitig denselben Funkübertragungsmodus für den Aufbau von
Teilnehmerverbindungen wählen. Damit würde zum überwiegenden Teil
nur eines der beiden Systeme belastet. Außerdem müssen die
Diensteanbieter (provider), die über die verschiedenen Systeme ihre
Funkdienste anbieten, die verschiedenen Systemkennungen kennen und in
den Teilnehmerprofilen abspeichern.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Funkkommunikationssystem und ein
Funkübertragungsverfahren zu schaffen, bei dem eine ausreichende
Funkversorgung permanent sichergestellt ist, ohne dass die oben
genannten Nachteile auftreten. Außerdem sollen eine Funkfeststation dafür
sowie ein damit verbundenes Steuerungsmittel und ein drahtloses
Teilnehmerendgerät bereitgestellt werden.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein Funkkommunikationssystem mit den
Merkmalen des Anspruch 1 sowie durch ein Funkübertragungsverfahren,
durch eine Funkfeststation, durch ein damit verbundenes Steuerungsmittel,
und durch ein drahtloses Teilnehmerendgerät mit den Merkmalen nach
einem der nebengeordneten Ansprüche.
Demnach wird ein Funkkommunikationssystem vorgeschlagen, bei dem die
mindestens eine Funkfeststation auch ein Sendeempfangsmittel enthält um
nach verschiedenen Funkübertragungsmodi zu senden und zu empfangen,
und bei dem die mindestens eine Funkfeststation mit einem
Steuerungsmittel verbunden ist, das anhand von vorgebbaren Kriterien für
jeden der verschiedenen Funkübertragungsmodi einen Verfügbarkeitswert
bestimmt und die Funkfeststation steuert, um an das drahtlose
Teilnehmerendgerät eine Kennung zumindest für denjenigen
Funkübertragungsmodus zu senden, der den höchsten Verfügbarkeitswert
hat. Das erfindungsgemäße Funkübertragungsverfahren mit den
entsprechenden Merkmalen zeichnet sich dadurch aus, dass von der
Funkfeststation auch Funksignale nach verschiedenen
Funkübertragungsmodi gesendet und empfangen werden, und dass von
einem mit der Funkfeststation verbundenen Steuerungsmittel anhand von
vorgebbaren Kriterien für jeden der verschiedenen Funkübertragungsmodi
ein Verfügbarkeitswert bestimmt wird und die Funkfeststation gesteuert
wird, um an das drahtlose Teilnehmerendgerät eine Kennung zumindest für
denjenigen Funkübertragungsmodus zu senden, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird erreicht, dass von Seiten
der Funkfeststation zumindest derjenige Funkübertragungsmodus dem
Teilnehmerendgerät angeboten wird, der die beste momentane
Verfügbarkeit im Versorgungsbereich dieser Funkfeststation hat. Darüber
hinaus kann ein mit allen Funkfeststationen verbundenes Steuerungsmittel
diese Funktion zentral ausführen. Die Erfindung hat den Vorteil, dass die
Netzseite des Funkkommunikationssystems Einfluss auf die Wahl der
Funkübertragungsmodi nimmt, wobei von dem Steuerungsmittel die
Funkversorgung zentral gesteuert werden kann, um die Funkressourcen
sehr effizient zu nutzen. Auch können die Funkfeststationen sukzessive mit
Mitteln, insbesondere mit Software, für die Übertragung nach einem neuen
Funkübertragungsmodus ausgestattet und erweitert werden. Damit ist die
schrittweise Einführung neuer Technologie in das
Funkkommunikationssystem möglich, ohne dass dazu das gesamte
Funkkommunikationssystem abgeschaltet werden muss.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Demnach ist es besonders vorteilhaft, wenn die vorgebbaren Kriterien die
momentan im Funksystem vorhandenen Funkressourcen sind, und wenn
das Steuerungsmittel durch Überwachung der Funkressourcen an jeder mit
ihr verbundenen Funkfeststation demjenigen Funkübertragungsmodus, der
momentan die meisten Funkressourcen aufweist, den höchsten
Verfügbarkeitswert zuweist. Damit werden die Funkressourcen zentral
verwaltet und optimal genutzt.
Auch ist es besonders vorteilhaft, wenn die verschiedenen
Funkübertragungsmodi standardisierte Funkübertragungsverfahren,
insbesondere verschiedene Versionen von standardisierten
Funkübertragungsverfahren, umfassen, und wenn das
Sendeempfangsmittel der mindestens einen Funkfeststation und des
mindestens einen drahtlosen Teilnehmerendgerätes Funksignale gemäß
diesen standardisierten Funkübertragungsverfahren, senden und
empfangen können. Durch diese Maßnahmen wird die Erfindung für den
Aufbau eines Multi-Standard Systems weitergebildet, das schrittweise um
neue zukünftige Standards erweitert und damit sehr kostengünstig
ausgebaut werden kann. Auch können verschiedene Versionen von
Standards angeboten werden. Auch ist die frühzeitige Einführung eines
neuen Standards sehr leicht möglich, in dem eine erste Testversion dieses
neuen Standards, eine sogenannte Beta-Version angeboten wird.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn das Steuerungsmittel für die
Funkfeststation eine Prioritätsliste erstellt, in der die Kennungen für die
Funkübertragungsmodi in einer von der Höhe ihrer Verfügbarkeitswerte
abhängigen Rangfolge aufgelistet sind, wenn die Funkfeststation diese
Prioritätsliste an das drahtlose Teilnehmerendgerät sendet, und wenn das
drahtlose Teilnehmerendgerät die Prioritätsliste empfängt und mittels der
dort aufgelisteten Kennungen der Funkübertragungsmodi prüft, ob
zumindest eine der Kennungen einen Funkübertragungsmodus angibt,
nach dem das Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes
Funksignale senden und empfangen kann. Dem Teilnehmerendgerät wird
also eine Liste mit bevorzugt angebotenen Funkübertragungsmodi zur
Auswahl gesendet. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das
Teilnehmerendgerät einen der angebotenen Modi akzeptiert. Der
Verbindungsaufbau wird dadurch deutlich beschleunigt. Es ist in diesem
Zusammenhang für den Fall, dass zumindest zwei Kennungen
Funkübertragungsmodi angeben, nach denen das Sendeempfangsmittel
des Teilnehmerendgerätes Funksignale senden und empfangen kann,
besonders vorteilhaft, wenn dann das drahtlose Teilnehmerendgerät
denjenigen Funkübertragungsmodus wählt, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat. Dadurch wird sichergestellt, dass der für beide
Seiten (Teilnehmerseite und Netzseite) bestmögliche
Funkübertragungsmodus gewählt wird.
Von besonderem Vorteil ist es auch, wenn zunächst das drahtlose
Teilnehmerendgerät an die Funkfeststation die Kennungen für alle
diejenigen Funkübertragungsmodi sendet, nach denen das
Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes Funksignale senden und
empfangen kann, und wenn dann das Steuerungsmittel für die
Funkfeststation die Prioritätsliste mittels der von dem Teilnehmerendgerät
gesendeten Kennungen erstellt, wobei in der Prioritätsliste nur diese
Kennungen in einer von der Höhe ihrer Verfügbarkeitswerte abhängigen
Rangfolge aufgelistet sind. Die Prioritätsliste enthält also nur noch die
Kennungen für solche Funkübertragungsmodi, die das Teilnehmerendgerät
verwenden kann. Durch diese Maßnahmen wird die Erstellung der
Prioritätsliste deutlich beschleunigt. In diesem Zusammenhang ist es
besonders vorteilhaft, wenn das drahtlose Teilnehmerendgerät die
Kennungen für die Funkübertragungsmodi gemäß einer vorgebbaren
Rangfolge zu einer Wunschliste zusammenstellt und diese Wunschliste an
die Funkfeststation sendet, und wenn dann das Steuerungsmittel für die
Funkfeststation die Prioritätsliste mittels der gesendeten Wunschliste erstellt,
wobei in der Prioritätsliste die Kennungen mit gleich hohen
Verfügbarkeitswerten aufgelistet sind entsprechend der vom
Teilnehmerendgerät gewünschten Rangfolge.
Außerdem ist es in diesem Zusammenhang besonders vorteilhaft, wenn das
drahtlose Teilnehmerendgerät Eingabemittel enthält, mittels denen der
Teilnehmer die Rangfolge der in der Wunschliste aufgelisteten
Funkübertragungsmodi vorgibt, oder wenn das drahtlose
Teilnehmerendgerät Auswertemittel enthält, die mittels des von dem
Teilnehmer gewünschten Telekommunikationsdienstes die Rangfolge der in
der Wunschliste aufgelisteten Funkübertragungsmodi vorgeben. Die
Wunschliste kann demnach entweder manuell oder automatisch erstellt
werden.
Die Erfindung und die sich daraus ergebenden Vorteile werden im weiteren
anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf folgende
Zeichnungen näher beschrieben:
Fig. 1 zeigt schematisch den Aufbau eines Funkkommunikationssystems;
Fig. 2a zeigt das Ablaufdiagramm für ein Funkübertragungsverfahren; und
Fig. 2b zeigt eine Variante zum Ablaufdiagramm nach der Fig. 2a.
In der Fig. 1 ist schematisch der Aufbau eines erfindungsgemäßen
Funkkommunikationssystems gezeigt. Das System enthält mehrere
Funkfeststationen, von denen beispielhaft zwei Funkfeststationen BS1 und
BS2 dargestellt sind. Die beiden Funkfeststationen sind mit einem
Steuerungsmittel RRM verbunden, dass die Funkressourcen im Funksystem
überwacht und die Funkfeststationen steuert. Zu den Funktionen des
Steuerungsmittels RRM gehören unter anderem die Überwachung und
Zuteilung der verschiedenen Funkkanäle und die noch später näher
beschriebenen Zuweisung der verschiedenen Funkübertragungsmodi sowie
die dazugehörige Erstellung von Prioritätslisten.
Jede der Funkfeststationen BS1 und BS2 versorgt eine Funkzelle in der sich
drahtlose Teilnehmerendgeräte befinden. Die Teilnehmerendgeräte stehen
in Funkverbindung mit mindestens einer der Funkfeststationen und können
vor Ort fest installiert sein oder sich durch die Funkzellen des Systems
bewegen. In der Fig. 1 ist beispielhaft für viele nur ein einziges drahtloses
Teilnehmerendgerät MT dargestellt.
Das Teilnehmerendgerät MT enthält ein nicht dargestelltes
Sendeempfangsmittel, das Funksignale nach mehreren
Funkübertragungsmodi, hier beispielsweise nach den drei Modi DECT,
GSM oder UMTS, senden und empfangen kann. Außerdem enthält das
Teilnehmerendgerät ein nicht dargestelltes Auswahlmittel, das vorzugsweise
vor dem Aufbau einer Teilnehmerverbindung einen der verschiedenen
Funkübertragungsmodi DECT, GSM oder UMTS auswählt.
Die Funkfeststationen BS1 und BS2 enthalten nun auch nicht dargestellte
Sendeempfangsmittel, die ebenfalls nach verschiedenen
Funkübertragungsmodi senden und empfangen können. Die erste
Funkfeststation BS1 kann entsprechend den drei Funkübertragungsmodi
DECT, GSM oder EDGE Funksignale senden oder empfangen. Die zweite
Funkfeststation BS2 ist sogar in der Lage Funksignale nach vier
verschiedenen Funkübertragungsmodi GSM, DCS, UMTS oder IS95 zu
senden und zu empfangen. Die Übertragungsmodi DECT, GSM, DCS
UMTS oder IS95 betreffen jeweils verschiedene
Funkübertragungsstandards, die unter diesen Bezeichnungen bekannt sind.
Der Funkübertragungsmodus EDGE ist ein für die drahtlose
Datenübertragung optimierter Funkübertragungsmodus, der im Rahmen
von GSM standardisiert ist und diese Bezeichnung trägt.
Wie das Beispiel nach Fig. 1 zeigt, ist das drahtlose Teilnehmerendgerät
MT in der Lage mit der ersten Funkfeststation BS1 entsprechend dem
Funkübertragungsmodus DECT oder GSM Funksignale auszutauschen. In
Bezug auf die zweite Funkstation BS2 kann das drahtlose
Teilnehmerendgerät MT nach den Übertragungsmodi GSM oder UMTS
Funksignale austauschen. Das bedeutet, dass das drahtlose
Teilnehmerendgerät für den Fall, dass es den Modus GSM benutzt, sich von
einer Funkzelle zur anderen bewegen kann, ohne dass der Modus
gewechselt werden muss. Jedoch könnte es sinnvoll sein, den
Funkübertragungsmodus zu wechseln, wenn beispielsweise die erste
Funkfeststation BS1 die Funkversorgung im häuslichen Bereich des
Teilnehmers bereitstellt und die zweite Funkfeststation BS2 einen
öffentlichen Bereich versorgt. In diesem Falle könnte der Teilnehmer im
Versorgungsbereich der ersten Funkfeststation BS1 den Modus DECT und
im Versorgungsbereich der zweiten Funkfeststation BS2 den Modus GSM
bevorzugen. Denn die Verwendung der DECT-Funkübertragung bedeutet
im Vergleich mit der GSM-Funkübertragung einen günstigeren Tarif, so
dass der Teilnehmer den DECT-Modus bevorzugt. Dieses Kriterium ist nur
eines von vielen teilnehmerseitigen Kriterien, die für die Wahl des Modus
herangezogen werden können, und die entweder der Teilnehmer selbst
vorgeben kann oder die bereits im Teilnehmerendgerät gespeichert sein
können.
Nach der hier vorgeschlagenen Erfindung werden auch netzseitige Kriterien
ausgewertet, um die Verfügbarkeit der verschiedenen
Funkübertragungsmodi zu bestimmen. Von den Funkfeststationen BS1 und
BS2 werden dann die verschiedenen Funkübertragungsmodi entsprechend
ihrer momentanen Verfügbarkeit dem Teilnehmerendgerät MT angeboten.
Die vorgebbaren Kriterien werden dabei von dem Steuerungsmittel RRM
auswertet, um den verschiedenen Funkübertragungsmodi jeweils einen
Verfügbarkeitswert zuzuordnen. Zumindest derjenige
Funkübertragungsmodus, der den höchsten Verfügbarkeitswert hat, wird
dem drahtlosen Teilnehmerendgerät MT angeboten. Vorzugsweise wird
jedoch eine nach Prioritäten geordnete Liste von dem Steuerungsmittel RRM
erstellt und an das drahtlose Teilnehmerendgerät gesendet. Damit stehen
dem Teilnehmerendgerät MT in der Regel mehrere Funkübertragungsmodi
zur Auswahl. Am Beispiel der Fig. 1 ist dargestellt, dass die erste
Funkfeststation BS1 die Modi DECT, GSM und EGDE anbietet. Die zweite
Funkfeststation BS2 bietet die Modi GSM, DCS, UMTS und IS95 an.
Die Kriterien, die das Steuerungsmittel RRM heranzieht, um die
verschiedenen Funkübertragungsmodi anzubieten, können sowohl vom
Funknetzbetreiber als auch vom Teilnehmer vorgegeben werden. Denkbar
sind Kriterien wie etwa die gewünschten Telekommunikationsdienste des
Teilnehmers, die für die Übertragungsmodi vereinbarten Nutzungstarife
(Gebühren), die momentane Auslastung der Funkressourcen (Belegung der
einzelnen Funkkanäle innerhalb der Übertragungsmodi). Auch andere
Kriterien, wie beispielsweise der Standort der jeweiligen Funkfeststation
(privater oder öffentlicher Bereich), die Störresistenz der verschiedenen
Übertragungsmodi gegen momentan auftretende Störungen, sowie
allgemeine Netzplanungsaspekte, können für die Erstellung einer
Prioritätsliste herangezogen werden.
Das Senden der Prioritätslisten erfolgt vor dem Aufbau einer
Teilnehmerverbindung über einen Rundspruchkanal, der für alle
Funkübertragungsmodi einheitlich ist. Es ist auch denkbar, dass für jeden
Modus ein separater Rundspruchkanal genutzt wird, insbesondere dann,
wenn verschiedene Funkübertragungsstandards angeboten werden. In
diesem Fall wird auf jedem der Rundspruchkanäle die vollständige
Prioritätsliste gesendet, so dass das Teilnehmerendgerät nur einen
Rundspruchkanal abhören muss.
Das Steuerungsmittel kann nicht nur zentral, etwa in eine
Funknetzsteuerung (radio network controller) oder in eine
Mobilfunkvermittlungsstelle (mobile switching center) integriert sein. Es ist
auch denkbar, dass in jede Funkfeststation ein Steuerungsmittel integriert
ist.
Es folgt anhand der Fig. 2a die Beschreibung eines erfindungsgemäßen
Funkübertragungsverfahrens, wobei auch auf das in Fig. 1 dargestellte
Funkkommunikationssystem Bezug genommen wird.
Die Fig. 2a zeigt das Ablaufdiagramm eines ersten Verfahrens 100 zum
Aufbau einer Teilnehmerverbindung zwischen dem drahtlosen
Teilnehmerendgerät MT und der Funkfeststation BS1. In einem ersten Schritt
110 werden zunächst die verfügbaren Funkressourcen ermittelt. Diese
Funktion wird von dem mit der Funkfeststation verbundenen
Steuerungsmittel ausgeführt. Das Steuerungsmittel kann auch in die
Funkfeststation integriert sein. Im einzelnen wird geprüft, welche der
möglichen Funkübertragungsmodi, hier etwa DECT, GSM oder EDGE,
momentan zur Verfügung stehen. Dabei spielen die Anzahl der freien
Funkkanäle, das Signal-Rauschverhältnis (S/N), das Träger-zu-Interferenz-
Verhältnis (CIR) oder auch andere Kriterien eine Rolle. Dann wird in einem
nächsten Schritt 120 eine Prioritätsliste erstellt, in der momentan verfügbare
Funkübertragungsmodi aufgelistet sind. Dazu wird zunächst jedem
Funkübertragungsmodus ein Verfügbarkeitswert zugeordnet, der umso
höher ist, je besser die Verfügbarkeit dieses Modus ist. In diesem Beispiel
sind deutlich mehr DECT-Funkkanäle frei als GSM- oder EDGE-
Funkkanäle. Daher erhält der Funkübertragungsmodus DECT den höchsten
Verfügbarkeitswert und wird an die erste Stelle innerhalb der Prioritätsliste
eingetragen. Die anderen Funkübertragungsmodi GSM und EDGE haben
geringere Verfügbarkeitswerte und werden auf Platz 2 bzw. auf Platz 3 in
die Liste eingetragen. Diese derart zusammengestellte Prioritätsliste gibt an,
welche der drei Funkübertragungsmodi bevorzugt zum Aufbau der
Funkübertragung verwendet werden sollen. In einem nächsten Schritt 130
wird dann diese Prioritätsliste über den Rundspruchkanal (broadcast
channel) an das drahtlose Teilnehmerendgerät MT übertragen.
Das Teilnehmerendgerät MT, das in einem nächsten Schritt 135 diese
Prioritätsliste empfängt, kann aus den ihr angebotenen
Funkübertragungsmodi DECT, GSM oder EDGE einen Modus auswählen,
wobei die Rangfolge innerhalb der Prioritätsliste anzeigt, welche
Funkübertragungsmodi bevorzugt genommen werden sollten. In einem
nächsten Schritt 140 prüft nun das Teilnehmerendgerät MT welche in der
Prioritätsliste eingetragenen Modi überhaupt das Sendeempfangsmittel des
Teilnehmerendgerätes verwenden kann. In diesem Beispiel ist das
Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes MT grundsätzlich in der
Lage Funksignale nach den Modi DECT, GSM oder UMTS zu senden und
zu empfangen. Das Teilnehmerendgerät MT stellt nun in dem Schritt 140
fest, dass lediglich die beiden Modi DECT und GSM für eine Auswahl zum
Aufbau einer Teilnehmerverbindung mit der Basisstation BS1 in Frage
kommen können. Denn der Modus UMTS wird von der Basisstation BS1
nicht angeboten. Im einfachsten Fall akzeptiert nun das
Teilnehmerendgerät MT die in der Prioritätsliste vorgegebene Reihenfolge
und wählt demnach den bevorzugten Modus DECT aus. Anschließend wird
in einem nächsten Schritt 150 der Aufbau einer DECT-
Teilnehmerverbindung angefordert. Die Funkfeststation BS1 empfängt in
einem Schritt 155 dann diese Anforderung. Der Aufbau der
Teilnehmerverbindung erfolgt anschließend nach den allseits bekannten
und hier nicht näher beschriebenen Schritten.
Der Schrift 140 kann auch dahingehend erweitert werden, dass das
Teilnehmerendgerät MT aus der empfangenen Prioritätsliste einen
Funkübertragungsmodus auswählt, wobei auch im Teilnehmerendgerät MT
vorgegebene Kriterien berücksichtigt werden. Beispielsweise bevorzugt der
Teilnehmer die Benutzung des Funkübertragungsmodus GSM, so dass das
Teilnehmerendgerät MT in diesem Beispiel auch den Modus GSM auswählt,
obwohl dieser Modus erst an zweiter Stelle in der Prioritätsliste erscheint. Es
könnte auch der Fall vorliegen, dass das Teilnehmerendgerät MT aus der
Funkzelle der zweiten Funkfeststation BS2 kommend und den Modus GSM
benutzend in die Funkzelle der ersten Funkfeststation BS1 eintritt und den
Modus GSM beibehalten möchte. Das Beispiel zeigt, dass das
erfindungsgemäße Funkübertragungsverfahren nicht nur zum erstmaligen
Aufbau einer Teilnehmerverbindung sondern auch zum Durchführen eines
Weiterreichens (Handover) ausgeführt werden kann. Im einfachsten Fall nur
der am besten verfügbare Funkübertragungsmodus dem
Teilnehmerendgerät angeboten, indem die Funkfeststation eine Kennung
für diesen Funkübertragungsmodus an das Teilnehmerendgerät sendet.
Vorzugsweise wird jedoch eine Prioritätsliste erstellt und zur Auswahl an das
Teilnehmerendgerät MT gesendet. Die Berücksichtigung der momentan
verfügbaren Funkressourcen bei der Vorgabe des mindestens einen
Funkübertragungsmodus führt dazu, dass die Übertragungskapazität im
gesamten Funkkommunikationssystem deutlich erhöht wird.
In der Fig. 2b ist nun eine Variante zu dem zuvor beschriebenen
Verfahren dargestellt. Bei der nun folgenden Beschreibung dieser Variante
wird auch auf die Fig. 1 Bezug genommen.
Die Fig. 2b zeigt das Ablaufdiagramm für ein Verfahren 100', bei dem
zunächst von Seiten des Teilnehmerendgerätes MT Kennungen für die
gewünschten Funkübertragungsmodi an die Funkfeststation BS1 gesendet
werden.
Im einfachsten Fall sendet das Teilnehmerendgerät MT lediglich eine
Kennung für den von ihm bevorzugten Modus an die Funkfeststation BS1.
Dabei spielen die Auswertung von Kriterien, wie beispielsweise der
gewünschten Telekommunikationsdienste, der geforderten Datenrate, des
momentanen Aufenthaltsorts (Indoor oder Outdoor) oder auch des
bevorzugten Tarifmodells eine Rolle.
In diesem Beispiel wird in einem ersten Schritt 101 zunächst geprüft,
welcher Telekommunikationsdienst gewünscht wird. Mögliche Dienste sind
etwa Sprachdienste, Datendienste, Kurzmitteilungen, Faxdienste, E-Mail
oder Internetdienste nachdem sogenannten WAP-Protokoll. In diesem
Beispiel möge der Teilnehmer lediglich ein Telefonat führen wollen, d. h. er
möchte einen Sprachdienst in Anspruch nehmen. Dies tut er etwa durch
Betätigung der Tastatur, die als Eingabemittel des Teilnehmerendgerätes
MT dient. Auch eine Spracheingabe mittels Spracherkennung ist denkbar.
In einem nächsten Schritt 102 wird dann vom Teilnehmerendgerät anhand
der Eingabe des gewünschten Dienstes der in Frage kommende und dazu
passende Funkübertragungsmodus bestimmt. In einem nachfolgenden
Schritt 103 wird dann die Kennung dieses Modus an die Funkfeststation
BS1 gesendet, d. h. es wird signalisiert, welchen Modus das
Teilnehmerendgerät MT wünscht und bevorzugt. Hier wird beispielsweise
der Modus DECT bestimmt und signalisiert.
Die Funkfeststation BS1 empfängt in einem Schritt 104 die Kennung für
diesen bevorzugten Modus DECT und prüft in einem nachfolgenden Schritt
105, ob dieser Modus von der Funkfeststation BS1 unterstützt werden kann.
Kann die Funkfeststation BS1 diesen Modus DECT nicht unterstützen, so
wird auf einen Schritt 109 verzweigt, in dem eine Fehlerbehandlungsroutine
abgearbeitet wird. Kann jedoch der Modus von der Funkfeststation BS1
unterstützt werden, so wird zum nächsten Schritt 107 der Aufbau einer
entsprechenden Teilnehmerverbindung eingeleitet. Diesem Beispiel nach
soll also eine DECT-Teilnehmerverbindung aufgebaut werden.
Auf die ebenfalls in Fig. 2b gezeigte Abzweigung zu den Schritten 110 bis
155 wird später noch genau eingegangen. In einem nächsten Schritt 108
empfängt nun das Teilnehmerendgerät MT dieses Signal zum Aufbau einer
DECT-Teilnehmerverbindung. Danach folgen übliche und hier nicht näher
beschriebene Schritte zum Aufbau dieser Teilnehmerverbindung.
Auf der Seite des Teilnehmerendgerätes geht dem Schritt 108 ein Schritt
106 voraus, in dem das Teilnehmerendgerät MT prüft, ob es lediglich einen
Funkübertragungsmodus, wie hier z. B. DECT oder mehrere
Funkübertragungsmodi wünscht. Wird nur ein Funkübertragungsmodus
gewünscht, so wird der Schritt 108 durchgeführt. Werden jedoch mehrere
Funkübertragungsmodi gewünscht, so werden die noch später
beschriebenen Schritte 135 bis 150 durchgeführt.
Bei der obigen Beschreibung der Fig. 2b wurde bis jetzt davon
ausgegangen, dass das Teilnehmerendgerät MT lediglich einen
Funkübertragungsmodus wünscht und dieses im Schritt 103 an die
Funkfeststation BS1 signalisiert. Es ist jedoch auch denkbar, dass das
Teilnehmerendgerät an die Funkfeststation eine Wunschliste mit mehreren
Funkübertragungsmodi sendet. Diese Wunschliste kann etwa alle
diejenigen Funkübertragungsmodi enthalten, die vom Sendeempfangsmittel
des Teilnehmerendgerätes verwendet werden können. Entsprechend dem in
der Fig. 1 dargestellten drahtlosen Teilnehmerendgerät MT wären dies die
drei Funkübertragungsmodi DECT, GSM oder UMTS. Demnach ist es
denkbar, dass im Schritt 104 die Funkfeststation BS1 von dem
Teilnehmerendgerät MT eine Wunschliste empfängt, in der mehrere Modi,
nämlich DECT, GSM und UMTS, eingetragen sind. Sollte dies der Fall sein,
so wird in dem Schritt 105 dies festgestellt und dann zu den Schritten 110
bis 155 verzweigt, d. h. zu den bereits anhand der Fig. 2a beschriebenen
Verfahrensschritten. Ebenso verzweigt die im Teilnehmerendgerät MT
durchgeführte Prozedur im Schritt 106 zu den entsprechenden Schritten 135
bis 150. Das bedeutet dass zunächst die Funkfeststation anhand der
empfangenen Wunschliste eine Vorauswahl für die von dem
Steuerungsmittel zu erstellenden Prioritätsliste trifft. Danach wird dann eine
Prioritätsliste erstellt, in der lediglich solche Funkübertragungsmodi
auftreten können, die das Teilnehmerendgerät signalisiert hat und die es
auch verwenden kann. Dazu wird in den Schritten 110 bis 155
einschließlich den Schritten 135 bis 150 das schon anhand der Fig. 2a
beschriebene Teilverfahren durchgeführt, wonach letztendlich das
Teilnehmerendgerät MT einen Modus aus der erstellten Prioritätsliste
auswählt.
Die anhand der Fig. 2a und 2b beschriebenen Verfahren so wie das
anhand der Fig. 1 beschriebene Funkkommunikationssystem sind
vorzugsweise so ausgestaltet, dass Funkübertragungen nach verschiedenen
Funkübertragungsstandards erfolgen können, d. h. dass eine multistandard
konforme Funkkommunikation erfolgen kann. Dabei sind sowohl das
Teilnehmerendgerät als auch die Funkfeststationen in der Lage nach
verschiedenen Mobilfunkstandards zu arbeiten. Es ist auch möglich, das
Funksignale nach verschiedenen Versionen eines Standards übertragen
werden. Dadurch kann beispielsweise ein neuer Standard bereits sehr früh
in Form einer Testversion (Beta-Version) in das Funkkommunikationssystem
eingeführt werden. Die vorgeschlagenen Übertragung von Kennungen für
besonders bevorzugte Funkübertragungsmodi, insbesondere
Funkübertragungsstandards, ermöglicht eine optimale Nutzung der
vorhandenen Funkressourcen.
Claims (15)
1. Funkkommunikationssystem mit mindestens einer Funkfeststation (BS1,
BS2) und mit mindestens einem drahtlosen Teilnehmerendgerät (MT), das
ein Sendeempfangsmittel enthält, um Funksignale nach mindestens zwei
verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS, IS95) zu
senden und zu empfangen, und das ein Auswahlmittel enthält, um
zumindest vor dem Aufbau einer Teilnehmerverbindung mit einer (BS1)
der mindestens einen Funkfeststation (BS1, BS2) einen der verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) auszuwählen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine Funkfeststation (BS1) auch ein Sendeempfangsmittel
enthält, um nach verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM,
EDGE) zu senden und zu empfangen, und dass die mindestens eine
Funkfeststation (BS1) mit einem Steuerungsmittel (RRM) verbunden ist, das
anhand von vorgebbaren Kriterien für jeden der verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) einen Verfügbarkeitswert
bestimmt und die Funkfeststation (BS1) steuert, um an das drahtlose
Teilnehmerendgerät (MT) eine Kennung zumindest für denjenigen
Funkübertragungsmodus (DECT) zu senden, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat.
2. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die vorgebbaren Kriterien die momentan
im Funksystem vorhandenen Funkressourcen sind, und dass das
Steuerungsmittel (RRM) durch Überwachung der an jeder mit ihr
verbundenen Funkfeststation (BS1, BS2) vorhandenen Funkressourcen
demjenigen Funkübertragungsmodus (DECT), der momentan die meisten
Funkressourcen aufweist, den höchsten Verfügbarkeitswert zuweist.
3. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Funkübertragungsmodi
standardisierte Funkübertragungsverfahren (DECT, GSM, UMTS, IS95),
insbesondere verschiedene Versionen von standardisierten
Funkübertragungsverfahren, umfassen, und dass das
Sendeempfangsmittel der mindestens einen Funkfeststation und des
mindestens einen drahtlosen Teilnehmerendgerätes (MT) Funksignale
gemäß diesen standardisierten Funkübertragungsverfahren (DECT, GSM,
UMTS, IS95) senden und empfangen können.
4. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungsmittel (RRM) für die
Funkfeststation (BS1) eine Prioritätsliste erstellt, in der die Kennungen für
die Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) in einer von der Höhe
ihrer Verfügbarkeitswerte abhängigen Rangfolge aufgelistet sind, dass die
Funkfeststation (BS1) diese Prioritätsliste an das drahtlose
Teilnehmerendgerät (MT) sendet, und dass das drahtlose
Teilnehmerendgerät (MT) die Prioritätsliste empfängt und mittels der dort
aufgelisteten Kennungen der Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE)
prüft, ob zumindest eine der Kennungen einen Funkübertragungsmodus
(DECT) angibt, nach dem das Sendeempfangsmittel des
Teilnehmerendgerätes (MT) Funksignale senden und empfangen kann.
5. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass für den Fall, dass zumindest zwei
Kennungen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM) angeben, nach denen
das Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes (MT) Funksignale
senden und empfangen kann, das drahtlose Teilnehmerendgerät
denjenigen Funkübertragungsmodus (DECT) wählt, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat.
6. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT) an
die Funkfeststation (BS1) die Kennungen für alle diejenigen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) sendet, nach denen das
Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes (MT) Funksignale senden
und empfangen kann, und dass dann das Steuerungsmittel (RRM) für die
Funkfeststation (BS1) die Prioritätsliste mittels der von dem
Teilnehmerendgerät (MT) gesendeten Kennungen erstellt, wobei in der
Prioritätsliste nur diese Kennungen in einer von der Höhe ihrer
Verfügbarkeitswerte abhängigen Rangfolge aufgelistet sind.
7. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, dass das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT) die
Kennungen für die Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) gemäß
einer vorgebbaren Rangfolge zu einer Wunschliste auflistet und diese
Wunschliste an die Funkfeststation (BS1) sendet, und dass dann das
Steuerungsmittel (RRM) für die Funkfeststation (BS1) die Prioritätsliste
mittels der gesendeten Wunschliste erstellt, wobei in der Prioritätsliste die
Kennungen mit gleich hohem Verfügbarkeitswerten entsprechend ihrer
Rangfolge innerhalb der Wunschliste aufgelistet sind.
8. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT)
Eingabemittel enthält, mittels denen der Teilnehmer die Rangfolge der in
der Wunschliste aufgelisteten Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS)
vorgibt.
9. Funkkommunikationssystem nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT)
Rechenmittel enthält, die mittels des von dem Teilnehmer gewünschten
Telekommunikationsdienstes die Rangfolge der in der Wunschliste
aufgelisteten Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) vorgeben.
10. Drahtloses Teilnehmerendgerät (MT) das Sendeempfangsmittel enthält,
um in einem Funkkommunikationssystem, das mindestens einer
Funkfeststation (BS1, BS2) enthält, Funksignale nach mindestens zwei
verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS, IS95) zu
senden und zu empfangen, und das ein Auswahlmittel enthält, um
zumindest vor dem Aufbau einer Teilnehmerverbindung mit einer (BS1)
der mindestens einen Funkfeststation (BS1, BS2) einen der verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) auszuwählen,
dadurch gekennzeichnet, dass
das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT) Kennungen empfängt von der
mindestens einen Funkfeststation (BS1), die auch ein Sendeempfangsmittel
enthält um nach verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM,
EDGE) zu senden und zu empfangen, und die mit einem Steuerungsmittel
(RRM) verbunden ist, das anhand von vorgebbaren Kriterien für jeden der
verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) einen
Verfügbarkeitswert bestimmt und die Funkfeststation (BS1) steuert, um an
das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT) die Kennung zumindest für
denjenigen Funkübertragungsmodus (DECT) zu senden, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat.
11. Funkfeststation (BS1) für ein Funkkommunikationssystem mit mindestens
einem drahtlosen Teilnehmerendgerät (MT), das ein Sendeempfangsmittel
enthält, um Funksignale nach mindestens zwei verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS, IS95) zu senden und zu
empfangen, und das ein Auswahlmittel enthält, um zumindest vor dem
Aufbau einer Teilnehmerverbindung mit der Funkfeststation (BS1) einen
der verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS)
auszuwählen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Funkfeststation (BS1) auch ein Sendeempfangsmittel enthält, um nach
verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) zu senden
und zu empfangen, und dass die Funkfeststation (B1) mit einem
Steuerungsmittel (RRM) verbunden ist, das anhand von vorgebbaren
Kriterien für jeden der verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT,
GSM, EDGE) einen Verfügbarkeitswert bestimmt, um die Funkfeststation
(BS1) zu steuern, damit die Funkfeststation (BS1) an das drahtlose
Teilnehmerendgerät (MT) eine Kennung zumindest für denjenigen
Funkübertragungsmodus (DECT) sendet, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat.
12. Steuerungsmittel (RRM) für mindestens eine Funkfeststation (BS1, BS2) in
einem Funkkommunikationssystem mit mindestens einem drahtlosen
Teilnehmerendgerät (MT), das ein Sendeempfangsmittel enthält, um
Funksignale nach mindestens zwei verschiedenen Funkübertragungsmodi
(DECT, GSM, UMTS, IS95) zu senden und zu empfangen, und das ein
Auswahlmittel enthält, um zumindest vor dem Aufbau einer
Teilnehmerverbindung mit einer (BS1) der mindestens einen
Funkfeststation (BS1, BS2) einen der verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) auszuwählen,
dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine Funkfeststation (BS1) auch ein Sendeempfangsmittel
enthält um nach verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM,
EDGE) zu senden und zu empfangen, und dass das Steuerungsmittel
(RRM) anhand von vorgebbaren Kriterien für jeden der verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) einen Verfügbarkeitswert
bestimmt und die Funkfeststation (BS1) steuert, um an das drahtlose
Teilnehmerendgerät (MT) eine Kennung zumindest für denjenigen
Funkübertragungsmodus (DECT) zu senden, der den höchsten
Verfügbarkeitswert hat.
13. Funkübertragungsverfahren (100) in einem Funkkommunikationssystem,
bei dem Funksignale von einem drahtlosen Teilnehmerendgerät (MT)
nach mindestens zwei verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT,
GSM, UMTS, IS95) gesendet und empfangen werden, und bei dem von
dem Teilnehmerendgerät (MT) zumindest vor dem Aufbau (150) einer
Teilnehmerverbindung zu einer Funkfeststation (BS1) einer der
verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) ausgewählt
wird (140),
dadurch gekennzeichnet, dass
von der Funkfeststation (BS1) auch Funksignale nach verschiedenen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) gesendet und empfangen
werden (155), und dass von einem mit der Funkfeststation (BS1)
verbundenen Steuerungsmittel (RRM) anhand von vorgebbaren Kriterien
für jeden der verschiedenen Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE)
ein Verfügbarkeitswert bestimmt wird (110) und die Funkfeststation (BS1)
gesteuert wird, um an das drahtlose Teilnehmerendgerät (MT) eine
Kennung zumindest für denjenigen Funkübertragungsmodus (DECT) zu
senden (130), der den höchsten Verfügbarkeitswert hat.
14. Funkübertragungsverfahren (100) nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass für die Funkfeststation (BS1) eine
Prioritätsliste erstellt wird (120), in der die Kennungen für die
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) in einer von der Höhe ihrer
Verfügbarkeitswerte abhängigen Rangfolge aufgelistet werden, dass diese
Prioritätsliste von der Funkfeststation (BS1) an das drahtlose
Teilnehmerendgerät (MT) gesendet wird (130), und dass von dem
drahtlosen Teilnehmerendgerät (MT) die Prioritätsliste empfangen wird
(135) und mittels der dort aufgelisteten Kennungen der
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, EDGE) geprüft wird (140), ob
zumindest eine der Kennungen einen Funkübertragungsmodus (DECT)
angibt, nach dem das Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes
(MT) Funksignale senden und empfangen kann.
15. Funkübertragungsverfahren (100') nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass von dem drahtlosen Teilnehmerendgerät
(MT) an die Funkfeststation (BS1) die Kennungen für alle diejenigen
Funkübertragungsmodi (DECT, GSM, UMTS) gesendet werden (103),
nach denen das Sendeempfangsmittel des Teilnehmerendgerätes (MT)
Funksignale senden und empfangen kann, und dass dann für die
Funkfeststation (BS1) die Prioritätsliste mittels der von dem
Teilnehmerendgerät (MT) gesendeten Kennungen erstellt wird (120),
wobei in der Prioritätsliste nur diese Kennungen in einer von der Höhe
ihrer Verfügbarkeitswerte abhängigen Rangfolge aufgelistet werden.
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