DE10035722A1 - Medizinisches Instrument, insbesondere Resektoskop - Google Patents

Medizinisches Instrument, insbesondere Resektoskop

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument, insbesondere Resektoskop, mit einer Handhabe (3), an der drehbar gelagert mindestens ein Griffteil (7), insbesondere Fingerring, lösbar festgelegt ist. Um eine lösbare Lagerung des Griffteils (7) an der Handhabe (3) bereitzustellen, die fertigungstechnisch einfach und kostengünstig herstellbar ist, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der mindestens eine Griffteil (7) über eine Restverbindung an einem Handhabenteil (4, 5) der Handhabe (3) festlegbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument, insbesondere Resektoskop, mit einer Handhabe, an der drehbar gelagert mindestens ein Griffteil, insbesondere ein Fingerring, lösbar festgelegt ist.
Resektoskope werden in der Chirurgie verwendet, um unter endoskopischer Sicht Gewebe- und/oder Organteile zu entfernen. Zur Betätigung des in einem hohlen Schaft verschiebbar gelagerten Werkzeugs weist die Handhabe der Resektoskope einen starren und einen beweglichen Handhabenteil auf. Um das Instrument sicher und präzise führen zu können, ist meist am proximalen Handhabenteil ein Griffteil in Form eines Fingerrings angeordnet, über den der Operateur den Handhabenteil und somit auch das Werkzeug exakt führen kann. Die Bewegungsfreiheit des Ope­ rateurs wird dabei dadurch erhöht, daß der Fingerring in der Regel um die Längs­ achse frei drehbar an dem einen Handhabenteil angeordnet ist.
Aus der Praxis sind Resektoskope bekannt, bei denen der Fingerring lösbar an einem Handhabenteil festgelegt ist, um die Fingerringe in Größe und Form an den jeweiligen Operateur anpassen zu können, ohne dafür ein separates Resektoskop vorrätig halten zu müssen. Zu diesem Zweck ist der Fingerring dieser bekannten Resektoskope um seine Längsrichtung drehbar an einer Platte gelagert, die ihrer­ seits mit dem beweglichen Handhabenteil der Handhabe verschraubbar ist. Das Wechseln des Fingerrings erfolgt somit durch Abschrauben und Austauschen der den Fingerring tragenden Platte. Trotz der vielseitigeren Verwendbarkeit dieser Resektoskope weisen diese bekannten medizinischen Instrumente den Nachteil auf, daß die Teile zum lösbaren Festlegen des Fingerrings an dem einen Handhabenteil aus mehreren spanend zu fertigenden Teilen bestehen, weshalb diese Ausgestaltung sehr aufwendig und teuer ist.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein medizinisches Instrument der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß der Griffteil so­ wohl leicht lösbar als auch drehbar an der Handhabe gelagert ist und zudem ferti­ gungstechnisch einfach und kostengünstig herstellbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung ist erfindungsgemäß dadurch gekenn­ zeichnet, daß der mindestens eine Griffteil über eine Rastverbindung an einem Handhabenteil der Handhabe festlegbar ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es möglich, sowohl das auswechsel­ bare Festlegen des Griffteils an einem Handhabenteil als auch die drehbewegliche Lagerung des Griffteils über eine Verbindungsstelle zu bewerkstelligen, wodurch sich die Herstellungskosten und die Anzahl der Arbeitsschritte bei der Montage reduzieren lassen und Kosten eingespart werden können.
Der Griffteil kann direkt mit einem Handhabenteil oder indirekt über ein an dem Handhabenteil festgelegtes Anschlußstück mit dem Handhabenteil verbunden sein, wobei das Anschlußstück einstückig mit dem Handhabenteil oder als separa­ tes, an dem Handhabenteil festlegbares Adapterstück ausgebildet sein kann.
Gemäß einer praktischen Ausführungsform der Erfindung besteht die Rastverbin­ dung aus einem an einem der miteinander zu verbindenden Bauteile ausgebildeten Schaft und einer am jeweils anderen Bauteil ausgebildeten Hülse zur Aufnahme des Schaftes. Diese Art der Rastverbindung ist besonders einfach beispielsweise als Spritzgußteil herstellbar.
Zur Ausbildung der Rastverbindung wird vorgeschlagen, daß der Außendurchmes­ ser des Schaftes im Bereich des freien Endes des Schaftes eine Hinterschneidung bildend den Kerndurchmesser des Schaftes übersteigt und der Innendurchmesser der Hülse entsprechend einen eine Hinterschneidung bildenden und zur Aufnahme des freien Endes des Schaftes dienenden Bereich mit einem größeren Innen­ durchmesser und einen sich in Richtung der Hülsenöffnung erstreckenden Bereich mit einem geringeren Innendurchmesser aufweist. Diese Ausgestaltung erlaubt einen sicheren Halt der Bauteile in axialer Richtung, sobald der Bereich des Schaf­ tes mit größerem Außendurchmesser Aufnahme in dem Bereich der Hülse mit dem größeren Innendurchmesser findet. Neben dem Halt gegen axiales Auseinander­ ziehen ermöglicht diese Lagerung ein freies Verdrehen des Griffteils um die Längs­ achse.
Das Verrasten von Schaft und Hülse kann dadurch erleichtert werden, daß der Schaft zumindest im Bereich des den größeren Außendurchmesser aufweisenden freien Endes radial verformbar ausgebildet ist. Ein sicherer Halt der Rastverbin­ dung kann dabei dadurch sichergestellt werden, daß der Außendurchmesser des Schaftes im Bereich des freien Endes den Innendurchmesser der Hülse im Bereich des geringsten Innendurchmessers überschreitet, so daß zum Verrasten der Schaft zunächst aufgrund seiner radialen Verformbarkeit zusammengepreßt wer­ den muß, bevor er sich einen sicheren Halt gewährend in der Hinterschneidung wieder entspannt.
Um dem Schaft die radiale Verformbarkeit zu ermöglichen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß im Schaft zumindest im Bereich des den größeren Außen­ durchmesser aufweisenden freien Endes zumindest ein sich in Längsrichtung des Schaftes erstreckender Schlitz ausgebildet ist. Durch diesen Schütz ist es möglich, den Schaft federnd zusammenzudrücken, um den Engpaß in der Hülse zu über­ winden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, daß der Schaft im Bereich des den größeren Außendurchmesser aufweisenden freien Endes mit einem Außengewinde versehen ist und in der Hülse im Bereich des ge­ ringsten Innendurchmessers ein Innengewinde ausgebildet ist. Diese Ausgestal­ tung hat den Vorteil, daß sich Schaft und Hülse nicht durch bloßes Ziehen in axia­ ler Richtung wieder aus der verrasteten Stellung trennen lassen. Vielmehr ist es neben dem Aufbringen einer axialen Zugkraft notwendig, die beiden Bauteile aus­ einander zu schrauben.
Das Verrasten und Lösen der beiden Bauteile kann materialschonend dadurch er­ leichtert werden, daß sowohl in Axialrichtung des Schaftes gesehen an beiden En­ den des Bereichs mit dem größeren Außendurchmesser als auch in Axialrichtung der Hülse gesehen an beiden Enden des Bereichs mit dem geringsten Innen­ durchmesser Anlaufschrägen ausgebildet sind.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß der Griffteil und/oder das Anschlußstück aus Kunststoff, insbesondere einem spritzgegossenen Kunststoff, bestehen. Die Ausbildung zumindest des Griffteils als Spritzgußteil aus Kunststoff stellt eine kostengünstige und fertigungstechnisch einfache Lösung dar.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nachfol­ genden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten medizinischen Instruments beispielhaft dar­ gestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines passiven Resektoskops;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines als Fingerring ausgebil­ deten Griffteils vor dem Verrasten mit einem Anschlußstück;
Fig. 3 eine Ansicht gemäß Fig. 2, jedoch den Fingerring in der mit dem An­ schlußstück verrasteten Stellung darstellend und
Fig. 4 eine verkleinerte Draufsicht auf den Fingerring gemäß Fig. 2.
Bei dem in Fig. 1 schematisch dargestellten medizinischen Instrument handelt es sich um ein passives Resektoskop. Resektoskope werden bei bestimmten chirurgi­ schen Eingriffen verwendet, um unter endoskopischer Sicht Gewebeteile zu ent­ fernen. Das dargestellte Resektoskop besteht im wesentlichen aus einem hohlen Schaft 1, einem in dem Schaft 1 gelagerten Endoskop 2 und einer am proximalen Ende des Schaftes 1 angeordneten Handhabe 3, über die ein nicht dargestelltes Werkzeug parallel zum Schaft 1 geführt werden kann.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht die Handhabe 3 aus einem mit dem Schaft 1 verbundenen starren Handhabenteil 4 und einem relativ zu dem starren Handha­ benteil 4 bewegbaren Handhabenteil 5 zum Betätigen des Werkzeugs. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der bewegliche Handhabenteil 5 über einen Hebelmechanismus aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Hebeln 6 einseitig am Endoskop 2 festgelegt. Bei aktiven Resektoskopen ist dieser Aufbau genau umgekehrt. Dort ist der bewegliche Handhabenteil 5 auf der distalen Seite angeordnet. Zum exakten Führen des beweglichen Handhabenteils 5 und somit auch des Werkzeugs ist der bewegliche Handhabenteil 5 mit einem Griffteil 7, ins­ besondere einem Fingerring, versehen, über den der Operateur das Werkzeug gezielt und gefühlvoll unter endoskopischer Sichtkontrolle führen kann. Um dem Operateur eine möglichst große Bewegungsfreiheit zu ermöglichen, ist der Griffteil 7 um die Längsachse frei drehbar an einem Handhabenteil 4, 5 festgelegt, nämlich proximal am beweglichen Handhabenteil 5 bei einem passiven Resektoskop und distal am starren Handhabenteil 4 bei einem aktiven Resektoskop.
Um weiterhin das Resektoskop bestmöglich an den jeweiligen Operateur anpassen zu können, ist der Griffteil 7 lösbar und damit austauschbar mit dem, im dargestell­ ten Ausführungsbeispiel beweglichen Handhabenteil 5 verbunden, so daß unter­ schiedlich große und unterschiedlich geformte Griffteile 7 angeschlossen werden können, ohne das Resektoskop wechseln zu müssen.
Die Art der Verbindung zwischen dem Handhabenteil 5 einerseits und dem Griffteil 7 andererseits ist detailliert den Abbildungen Fig. 2 und 3 zu entnehmen. Wie aus den Abbildungen ersichtlich, handelt es sich bei der dargestellten Verbindung um eine Rastverbindung, mit der der Griffteil 7 an einem Anschlußstück 8 des bewgli­ chen Griffteils 5 festlegbar ist. Das Anschlußstück 8 kann dabei entweder einstüc­ kig mit dem Handhabenteil 5 oder aber als separates Adapterstück ausgebildet sein, welches seinerseits beispielsweise über ein Gewinde 9 am Handhabenteil 5 festlegbar ist, wie dies die Abbildungen Fig. 2 und 3 zeigen. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Griffteil 7 über die Rastverbindung direkt an einem Handha­ benteil 4, 5 festzulegen.
Die eigentliche Rastverbindung besteht aus einem an einem der miteinander zu verbindenden Bauteile 7 oder 8 ausgebildeten Schaft 10 und einer an dem jeweils anderen Bauteil 8 oder 7 ausgebildeten Hülse 11 zur Aufnahme des Schaftes 10. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schaft 10 am Griffteil 7 und die Hülse in dem Anschlußstück 8 ausgebildet.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist der am Griffteil 7 ausgebildete Schaft 10 Bereiche unterschiedlichen Außendurchmessers auf. Zur Ausbildung der Rastverbindung überragt der Außendurchmesser des Schaftes 10 im Bereich 12 des freien Endes den Kerndurchmesser im mittleren Bereich des Schaftes 10, so daß hier durch den Kalibersprung eine Hinterschneidung 13 ausgebildet wird. Die zur Aufnahme des Schaftes 10 dienende, im Anschlußstück 8 ausgebildete Hülse 11 weist eine der Außenkontur des Schaftes 10 entsprechende Innenform mit einem eine Hinter­ schneidung 14 bildenden Bereich mit größerem Innendurchmesser auf, der zur Aufnahme des den größeren Außendurchmesser aufweisenden Bereich 12 am freien Ende des Schaftes 10 dient. In Richtung zur Hülsenöffnung schließt sich an die Hinterschneidung 14 ein Bereich 15 mit einem geringeren Innendurchmesser an, der in der verrasteten Stellung im Bereich der Hinterschneidung 13 des Schaf­ tes 10 angeordnet ist, wie dies die Abbildung Fig. 3 zeigt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Schaft 10 im Bereich 12 mit dem größeren Außendurchmesser mit einem Außengewinde 16 versehen, welches be­ vorzugt konisch ausgebildet ist und mit einem Innengewinde 17 korrespondiert, das in der Hülse 11 im Bereich 15 mit dem geringsten Innendurchmesser ausge­ bildet ist.
Um eine sichere Rastverbindung zu schaffen, die auch axial wirkenden Zugkräften standhält, ist der Schaft 10 im Bereich 12 des größten Außendurchmessers mit einem geringen Übermaß gegenüber dem Bereich 15 der Hülse 11 mit dem ge­ ringsten Innendurchmesser ausgebildet. Damit trotz des Übermaßes des Schaftes 10 die Rastverbindung geschlossen und wieder geöffnet werden kann, ist der Schaft 10 zumindest im Bereich 12 des größten Außendurchmessers in Radialrich­ tung kompressibel ausgebildet. Zu diesem Zweck sind in dem dargestellten Schaft 10 zwei sich rechtwinklig kreuzende Schlitze 18 ausgebildet, wie dies insbesonde­ re der Abbildung Fig. 4 zu entnehmen ist.
Das Anschließen und Lösen eines Griffteils 7 an das Anschlußstück 8 eines Hand­ habenteils 4, 5 der Handhabe 3 geschieht wie folgt:
Ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten Ausgangslage, in der das Anschluß­ stück 8 als separates Adapterstück ausgebildet ist, ist es zunächst notwendig, das Anschlußstück 8 mit einem Handhabenteil 4, 5 der Handhabe 3 zu verbinden. Im dargestellten Fall ist es der bewegliche Handhabenteil 5. Zu diesem Zweck wird das Anschlußstück 8 über das Gewinde 9 in ein entsprechendes Innengewinde des beweglichen Handhabenteils 5 eingeschraubt.
Anschließend wird der am Griffteil 7 angeformte Schaft 10 in die Hülse 11 des An­ schlußstücks 8 eingeschoben, bis der Bereich 12 mit dem größten Außendurch­ messer am freien Ende des Schaftes 10 an den Bereich 15 der Hülse 11 mit dem geringsten Innendurchmesser anstößt. Durch Aufbringen einer axialen Druckkraft wird der aufgrund der Schlitze 18 radial verformbare Schaft 10 soweit zusammen­ gedrückt, daß der Auslauf des am Schaft 10 ausgebildeten Außengewindes 16 in das in der Hülse 11 ausgebildete Innengewinde 17 eingreifen kann.
Das Einführen des Außengewindes 16 in das Innengewinde 17 wird dadurch er­ leichtert, daß die Bereiche 12 und 15 mit dem größten Außendurchmesser des Schaftes 10 und dem geringsten Innendurchmesser der Hülse 11 jeweils beidseitig mit Anlaufschrägen 19 versehen sind.
Das Einschrauben des Schaftes 10 in die Hülse 11 wird fortgesetzt, bis der mit dem Außengewinde 16 versehene Bereich 12 des Schaftes 10 den mit dem In­ nengewinde 17 versehenen Bereich 15 der Hülse 11 vollständig passiert hat und der Bereich 12 des Schaftes 10 mit dem größten Außendurchmesser in den Be­ reich der Hülse 11 eingetreten ist, in dem die Hinterschneidung 14 ausgebildet ist. Diese die verrastete Stellung darstellende Position ist der Abbildung Fig. 3 zu ent­ nehmen.
Sobald das freie Ende des Schaftes 10 in den Bereich der Hinterschneidung 14 eintritt, entspannt sich der radial verformte Schaft 10 wieder, so daß der Schaft 10 aufgrund seines Übermaßes im Bereich des freien Endes nunmehr in Axialrichtung zugfest in der Rastverbindung gehalten wird. In dieser Stellung ist der Schaft 10 frei drehbar in der Hülse 11 gelagert, wobei der Bereich 12 mit dem größten Au­ ßendurchmesser des Schaftes 10 nur an der im Bereich 15 der Hülse 11 ausgebil­ deten Fase anliegt, so daß beim Verdrehen des Schaftes 10 bzw. des Griffteils 7 kaum materialverschleißende Reibungskräfte auftreten.
Das Demontieren des Griffteils 7 erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Durch das Aufbringen einer axialen Zugkraft wird der Schaft 10 soweit radial verformt, bis das Außengewinde 16 in das Innengewinde 17 eingreifen kann. Anschließend werden die beiden Bauteile Griffteil 7 und Anschlußstück 8 auseinander geschraubt, bis sie wieder die in Fig. 2 dargestellte Position einnehmen.
Insgesamt zeichnet sich diese Rastverbindung zwischen Griffteil 7 einerseits und Handhabe 3 andererseits dadurch aus, daß die Bauteile fertigungstechnisch ein­ fach und kostengünstig, beispielsweise als Kunststoff-Spritzgußteile herstellbar sind und die Rastverbindung die Festlegung des Griffteils 7 in axialer Richtung bei gleichzeitiger Verdrehbarkeit um die Längsachse ermöglicht.
Bezugszeichenliste
1
Schaft
2
Endoskop
3
Handhabe
4
starrer Handhabenteil
5
beweglicher Handhabenteil
6
Hebel
7
Griffteil
8
Anschlußstück
9
Gewinde
10
Schaft
11
Hülse
12
Bereich des größten Außendurchmessers
13
Hinterschneidung
14
Hinterschneidung
15
Bereich des geringsten Innendurchmessers
16
Außengewinde
17
Innengewinde
18
Schlitz
19
Anlaufschräge

Claims (10)

1. Medizinisches Instrument, insbesondere Resektoskop, mit einer Handhabe (3), an der drehbar gelagert mindestens ein Griffteil (7), insbesondere ein Fingerring, lösbar festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Griffteil (7) über eine Rastverbindung an einem Handhabenteil (4, 5) der Handhabe (3) festlegbar ist.
2. Medizinisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffteil über ein Anschlußstück (8) an einem Handhabenteil (4, 5) fest­ legbar ist.
3. Medizinisches Instrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindung aus einem an einem der miteinander zu verbinden­ den Bauteile (4, 5, 7, 8) ausgebildeten Schaft (10) und einer am jeweils ande­ ren Bauteil (7, 8, 4, 5) ausgebildeten Hülse (11) zur Aufnahme des Schaftes (10) besteht.
4. Medizinisches Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Schaftes (10) im Bereich des freien Endes des Schaftes (10) eine Hinterschneidung (13) bildend den Kerndurchmesser des Schaftes (10) übersteigt und der Innendurchmesser der Hülse (11) entspre­ chend einen eine Hinterschneidung (14) bildenden und zur Aufnahme des freien Endes des Schaftes (10) dienenden Bereich mit einem größeren In­ nendurchmesser und einen sich in Richtung der Hülsenöffnung erstrecken­ den Bereich (15) mit einem geringeren Innendurchmesser aufweist.
5. Medizinisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (10) zumindest im Bereich (12) des den größeren Außendurch­ messer aufweisenden freien Endes radial verformbar ausgebildet ist.
6. Medizinisches Instrument nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser des Schaftes (10) im Bereich (12) des freien En­ des den Innendurchmesser der Hülse (11) im Bereich (15) des geringsten In­ nendurchmessers überschreitet.
7. Medizinisches Instrument nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß im Schaft (10) zumindest im Bereich (12) des den größeren Außendurchmesser aufweisenden freien Endes zumindest ein sich in Längsrichtung des Schaftes (10) erstreckender Schlitz (18) ausgebildet ist.
8. Medizinisches Instrument nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß der Schaft (10) im Bereich (12) des den größeren Außendurchmesser aufweisenden freien Endes mit einem Außengewinde (16) versehen ist und in der Hülse (11) im Bereich (15) des geringsten Innen­ durchmessers ein Innengewinde (17) ausgebildet ist.
9. Medizinisches Instrument nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß sowohl in Axialrichtung des Schaftes (10) gese­ hen an beiden Enden des Bereichs (12) mit dem größeren Außendurchmes­ ser als auch in Axialrichtung der Hülse (11) gesehen an beiden Enden des Bereichs (15) mit dem geringsten Innendurchmesser Anlaufschrägen (19) ausgebildet sind.
10. Medizinisches Instrument nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Griffteil (7) und/oder das Anschlußstück (8) aus Kunststoff, insbesondere einem spritzgegossenen Kunststoff, bestehen.
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