DE10046895A1 - Verfahren zur Übermittlung verschlüsselter Informationen zur Registrierung eines Applikationsprogramms - Google Patents

Verfahren zur Übermittlung verschlüsselter Informationen zur Registrierung eines Applikationsprogramms

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    • G06F21/12Protecting executable software
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übermittlung verschlüsselter Informationen zur Registrierung eines Applikationsprogramms, das auf einer ersten Programmsteuerungseinrichtung (APD1) installiert ist. Erste Applikationsinformationen (X1) mit zumindest einer gegenüber Benutzerzugriffen gesperrten Teilinformation (X1A) werden an eine zweite Programmsteuerungseinrichtung (APD2) übermittelt. In der zweiten Programmsteuerungseinrichtung (APD2) wird mittels Codierung aus den ersten Applikationsinformationen (X1) ein Applikationswert (Y) berechnet. Der Applikationswert (Y) wird an die erste Programmsteuerungseinrichtung (APD1) übermittelt. In der ersten Programmsteuerungseinrichtung (APD1) werden mittels Decodierung aus dem Applikationswert (Y) zweite Applikationsinformationen (X2) ermittelt. Bei einem Ausführungsbeginn des Applikationsprogramms (APPL) werden die ersten Applikationsinformationen (X1) und die zweiten Applikationsinformationen (X2) auf Übereinstimmung überprüft. In Abhängigkeit der sich bei der Überprüfung ergebenden Abweichungen werden vorgebbare Funktionen des Applikationsprogramms (APPL) freigeschaltet.

Description

Verfahren zur Übermittlung verschlüsselter Informationen zur Registrierung eines Applikationsprogrammes dienen einer Ver­ hinderung von nicht autorisierten Vervielfältigungen des Ap­ plikationsprogramms. Derartige Verfahren dienen außerdem als technische Voraussetzung, um Applikationsprogramme als Pro­ dukte über E-Commerce zu vertreiben. Bei bisher bekannten Verfahren zur Registrierung von Applikationsprogrammen werden Applikationsprogramme anhand jeweils eines Registrierungs­ schlüssels freigeschaltet. Für eine Freischaltung eines Ap­ plikationsprogramms wird der Registrierungsschlüssel, der ei­ ner Applikationsprogrammlizenz fest zugeordnet ist, manuell eingegeben bzw. von einem Datenträger eingespielt. Insbeson­ dere bei einer Vielzahl von auf unterschiedlichem Programm­ steuerungseinrichtungen installierten Applikationsprogrammen resultiert hieraus ein hoher Addministrationsaufwand, der mit personalintensiven Bedien- und Wartungsarbeiten verbunden ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, welches eine automatisierte Registrie­ rung von auf Programmsteuerungseinrichtungen installierten Applikationsprogrammen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind den ab­ hängigen Ansprüchen zu entnehmen.
Ein Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß vorgebbare Funktionen eines Applikationsprogramms für ei­ ne wählbare Nutzungsdauer durch Modifikation eines Registrie­ rungsschlüsselpaares mit zumindest einer gegenüber Benutzerzugriffen gesperrten Teilinformation freigeschaltet werden können. Die betreffenden Funktionen müssen dabei nicht be­ reits bei einer Erstinstallation des Applikationsprogramms für eine Freischaltung zur Verfügung gestanden haben. Außer­ dem ist zur Freischaltung kein Einsatz von Bedien- und War­ tungspersonal am Ort der Programmsteuerungseinrichtung erfor­ derlich, auf der das jeweilige Applikationsprogramm instal­ liert ist. Bestandteile des Registrierungsschlüsselpaares sind Applikationsinformationen und ein Applikationswert. Die Applikationsinformationen werden an einer ersten Prgramm­ steuerungseinrichtung eingegeben, auf der das zu registrie­ rende Applikationsprogramm installiert ist, bzw. durch die erste Prgrammsteuerungseinrichtung generiert. Der Applikati­ onswert wird in einer zweiten Programmsteuerungseinrichtung mittels Codierung aus dem Applikationsinformationen berech­ net.
Bei einer Registrierung eines Applikationsprogramms oder ei­ ner Änderung der Registrierung werden erste Applikationsin­ formationen mit zumindest einer gegenüber Benutzerzugriffen gesperrten Teilinformation an die zweite Programmsteuerungs­ einrichtung übermittelt. In der zweiten Programmsteuerungs­ einrichtung wird aus den ersten Applikationsinformationen ein Applikationswert berechnet, der nachfolgend an die erste Pro­ grammsteuerungseinrichtung übermittelt wird. Mittels Decodie­ rung werden in der ersten Programmsteuerungseinrichtung aus dem Applikationswert zweite Applikationsinformationen ermit­ telt. Die ersten und die zweiten Applikationsinformationen werden bei einem Ausführungsbeginn des Applikationsprogramms auf Übereinstimmung überprüft. In Abhängigkeit der sich bei der Überprüfung ergebenden Abweichungen werden vorgebbare Funktionen des Applikationsprogramms freigeschaltet.
Bei bisher bekannten Verfahren zur Registrierung von Applika­ tionsprogrammen ist eine derartige Vorgehensweise nicht mög­ lich. Anstelle des Registrierungsschlüsselpaares, dessen Be­ standteile zwischen der ersten und der zweiten Programmsteuerungseinrichtung ausgetauscht werden, wird dort nämlich le­ diglich ein Registrierungsschlüssel mit vollständig gegenüber Benutzerzugriffen gesperrten Teilinformationen verwendet.
Die Erfindung wird nachfolgend an Ausführungsbeispielen an­ hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Anordnung mit einer ersten Programmsteuerungs­ einrichtung, einer zweiten Programmsteuerungsein­ richtung und einem mit der ersten Programmsteue­ rungseinrichtung verbundenen Kommunikationssystem und
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm für ein Verfahren zur Übermitt­ lung verschlüsselter Informationen zur Registrie­ rung eines Applikationsprogramms.
Die in Fig. 1 dargestellte Anordnung weist eine erste Pro­ grammsteuerungseinrichtung APD1, eine zweite Programmsteue­ rungseinrichtung APD2 und ein Kommunikationssystem CS auf. Das Kommunikationssystem CS weist eine Kommunikationsanlage PABX und mehrere an die Kommunikationsanlage PABX angeschlos­ sene Teilnehmerendgeräte TE1 bis TEn auf. Auf der ersten Pro­ grammsteuerungseinrichtung APD1 ist ein zunächst noch unregi­ striertes Applikationsprogramm APPL installiert. Funktionen des Applikationsprogramms APPL sind in diesem Zustand ledig­ lich in eingeschränktem Umfang freigeschaltet. Den Ausgangs­ punkt für eine Freischaltung weiterer Funktionen des Applika­ tionsprogramms APPL bildet eine benutzereingegebene Frei­ schaltungsanforderung. Dabei werden erste Applikationsinfor­ mationen X1 durch die erste Programmsteuerungseinrichtung APD1 erfaßt. Dies entspricht Schritt 1 des in Fig. 2 darge­ stellten Ablaufdiagramms.
Die ersten Applikationsinformationen X1 sind verschlüsselt und verteilt in einer der ersten Programmsteuerungseinrich­ tung APD1 zugeordneten Speichereinrichtung MEM1 abgespeichert. Die Speichereinrichtung MEM1 weist mehrere MEM1A, MEM1B, MEM1C auf. In den Speicherbereichen MEM1A, MEM1B, MEM1C sind programmsteuerungseinrichtungsbezogene Teilinfor­ mationen X1A, applikationsprogrammbezogene Teilinformationen X1B und benutzerbezogene Teilinformationen X1C der ersten Ap­ plikationsinformationen X1 abgespeichert. Die programmsteue­ rungseinrichtungsbezogenen Teilinformationen X1A sind gegen­ über Benutzerzugriffen gesperrt.
Bei den programmsteuerungseinrichtungsbezogenen Teilinforma­ tionen X1A handelt es sich beispielsweise um ein Prozessor­ identifikationskennzeichen, ein Netzwerkkartenidentifikati­ onskennzeichen, eine IP-Adresse (Internet Protocol) der er­ sten Programmsteuerungseinrichtung APD1 oder um sonstige Hardwareidentifikationsmerkmale. Die genannten sind in ihrer Kombination gegenüber Benutzermanipulationen gesichert. Eine Manipulation der genannten Hardwareidentifikationsmerkmale hat eine erneute Registrierung des Applikationsprogramms APPL zur Folge. Eine erneute Registrierung wird nämlich erforder­ lich, sobald sich ein Identifikationsmerkmal einer Hardware­ komponente der Programmsteuerungseinrichtung APD1 ändert.
Bei den applikationsprogrammbezogenen Teilinformationen X1B handelt es sich beispielsweise um den Hersteller, den Pro­ duktnamen, die Produktversion oder um freizuschaltende Funk­ tionen des Applikationsprogramms APPL. Zu den benutzerbezoge­ nen Teilinformationen X1C zählen beispielsweise der Name, die Adresse oder eine durch den Hersteller des Applikationspro­ gramms APPL vergebene Kundennummer des Benutzers.
Gemäß Schritt 2 des in Fig. 2 dargestellten Ablaufdiagramms werden die ersten Applikationsinformationen X1 an die zweite Programmsteuerungseinrichtung APD2 übermittelt. Dort wird beispielsweise anhand von Kunden- und Auftragsinformationen überprüft, ob die Freischaltungsanforderung zulässig ist (Schritt 3). Ist die Freischaltungsanforderung unzulässig, so wird eine Mitteilung über eine Unzulässigkeit der Freischaltungsanforderung an die erste Programmsteuerungseinrichtung APD1 übermittelt (Schritt 10). Außerdem werden die ersten Ap­ plikationsinformationen X1 bei einer Unzulässigkeit der Frei­ schaltungsanforderung in der Programmsteuerungseinrichtung APD1 in ihren Zustand vor der Freischaltungsanforderung zu­ rückgesetzt (Schritt 11).
Ist die Freischaltungsanforderung zulässig, so wird in einer Berechnungseinrichtung CAL2 der zweiten Programmsteuerungs­ einrichtung APD2 mittels Codierung aus den ersten Applikati­ onsinformationen X1 ein Applikationswert Y berechnet (Schritt 4). Zur Berechnung des Applikationswertes Y aus den ersten Applikationsinformationen X1 kann beispielsweise neben dem Blowfish-Algorithmus die Hash-Funktion HAVAL verwendet wer­ den. Zur Protokollierung des Berechnungsvorganges werden die ersten Applikationsinformationen X1 und der Applikationswert Y in einer Speichereinrichtung MEM2 der zweiten Programm­ steuerungseinrichtung APD2 gespeichert. Der berechnete Appli­ kationswert Y wird nachfolgend an die erste Programmsteue­ rungseinrichtung APD1 übermittelt und dort in der Speicher­ einrichtung MEM1 gespeichert (Schritt S).
Die ersten Applikationsinformationen X1 bzw. der Applikati­ onswert Y werden vorzugsweise über ein verbindungslose Dien­ ste bereitstellendes Netz PDN übermittelt. Dies ist in Fig. 1 durch die gestrichelten Verbindungen zwischen der ersten Programmsteuerungseinrichtung APD1, der zweiten Programm­ steuerungseinrichtung APD2 und dem verbindungslose Dienste bereitstellenden Netz PDN angedeutet. Die ersten Applikati­ onsinformationen X1 bzw. der Applikationswert Y können damit beispielsweise per E-Mail oder per Programmsteuerungselement (Applet) übermittelt werden.
In der ersten Programmsteuerungseinrichtung APD1 werden aus dem Applikationswert Y in einer Berechnungseinrichtung CAL1 der ersten Programmsteuerungseinrichtung APD1 mittels Deco­ dierung zweite Applikationsinformationen ermittelt (Schritt 6). Nachfolgend wird überwacht, ob ein Ausführungsbeginn des Applikationsprogramms APPL erfolgt (Schritt 7). Bei einem Ausführungsbeginn des Applikationsprogramms APPL werden die ersten Applikationsinformationen X1 und die zweiten Applika­ tionsinformationen X2 in einem Komparator COMP auf Überein­ stimmung überprüft (Schritt 8). In Abhängigkeit der sich bei der Überprüfung ergebenden Abweichungen werden vorgebbare Funktionen des Applikationsprogramms APPL freigeschaltet (Schritt 9) oder gesperrt (Schritt 12).
Durch ein Freischalten von Funktionen des Applikationspro­ gramms APPL werden Leistungsmerkmale im Kommunikationssystem CS aktiviert oder deaktiviert. Hierzu wird von der Kommunika­ tionsanlage PABX bzw. von einem der Teilnehmerendgeräte TE1 bis TEn eine Leistungsmerkmalanforderung FRQ an die erste Programmsteuerungseinrichtung APD1 übermittelt. Die Lei­ stungsmerkmalanforderung FRQ wird von der ersten Programm­ steuerungseinrichtung APD1 als Freischaltungsanforderung für ausgewählte Funktionen des Applikationsprogramms APPL behan­ delt. Bei erfolgter Aktivierung oder Deaktivierung eines Lei­ stungsmerkmales wird eine Quittierungsmeldung ACK an die Kom­ munikationsanlage PABX übermittelt.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.

Claims (7)

1. Verfahren zur Übermittlung verschlüsselter Informationen zur Registrierung eines Applikationsprogramms, das auf einer ersten Programmsteuerungseinrichtung (APD1) installiert ist, bei dem
erste Applikationsinformationen (X1) mit zumindest einer gegenüber Benutzerzugriffen gesperrten Teilinformation (X1A) an eine zweite Programmsteuerungseinrichtung (APD2) übermittelt werden,
in der zweiten Programmsteuerungseinrichtung (APD2) mit­ tels Codierung aus den ersten Applikationsinformationen (X1) ein Applikationswert (Y) berechnet wird,
der Applikationswert (Y) an die erste Programmsteuerungs­ einrichtung (APD1) übermittelt wird,
in der ersten Programmsteuerungseinrichtung (APD1) mittels Decodierung aus dem Applikationswert (Y) zweite Applikati­ onsinformationen (X2) ermittelt werden,
bei einem Ausführungsbeginn des Applikationsprogramms (APPL) die ersten Applikationsinformationen (X1) und die zweiten Applikationsinformationen (X2) auf Übereinstimmung überprüft werden,
in Abhängigkeit der sich bei der Überprüfung ergebenden Abweichungen vorgebbare Funktionen des Applikationspro­ gramms (APPL) freigeschaltet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Applikationsinforma­ tionen (X1) verschlüsselt und verteilt auf einer der ersten Programmsteuerungseinrichtung (APD1) zugeordneten Spei­ chereinrichtung (MEM1) abgespeichert sind.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch ein Freischalten von Funk­ tionen des Applikationsprogramms (APPL) in einem Kommunikati­ onssystem (CS) verfügbare Leistungsmerkmal aktiviert order deaktiviert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Applikationsinforma­ tionen (X1) und/oder der Applikationswert (Y) über ein ver­ bindungslose Dienste bereitstellendes Netz (PDN) übermittelt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Applikationsinforma­ tionen (X1) und/oder der Applikationswert (Y) per E-Mail übermittelt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Applikationsinforma­ tionen (X1) und/oder der Applikationswert (Y) per Programm­ steuerungselement (Applet) übermittelt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Applikationsinforma­ tionen (X1) programmsteuerungseinrichtungsbezogene Teilinfor­ mationen (X1A), applikationsprogrammbezogene Teilinformatio­ nen (X1B) und/oder benutzerbezogene Teilinformationen (X1C) aufweisen.
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