DE10049984C1 - Transportsystem für den Langzeittransport und Transportbehälter, vorzugsweise für den Langzeittransport - Google Patents
Transportsystem für den Langzeittransport und Transportbehälter, vorzugsweise für den LangzeittransportInfo
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Abstract
Transportsystem für den Langzeittransport von vorzugsweise biologischem Material sowie Transportbehälter, vorzugsweise für dieses Transportsystem, zumindest enthaltend: eine Meßeinrichtung (2), einen oder mehrere Energiespeicher (3) und ein Isolationsgefäß (6), bestehend aus einem Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem Fußteil (9). Die Handhabung der Transportbehälter (1) wird in der Praxis dadurch verbessert, daß das Kopfteil (7) und das Fußteil (9) zumindest jeweils eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzen und daß die Behälterwand (8) als ein Hochvakuum-Superisolator (13) ausgebildet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Transportsystem für den
Langzeittransport von vorzugsweise biologischem
Material, wobei während des gesamten Transportes die
Temperatur des zu transportierenden Materials,
unabhängig von der jeweiligen Umgebungstemperatur,
nicht außerhalb eines vorgegebenen
Temperaturbereichs sein darf, sowie einen
Transportbehälter, vorzugsweise einsetzbar im
vorgenannten Transportsystem.
Insbesondere im Zusammenhang mit neuesten
Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie, der
Medizin und der Pharmazie sind sog.
Langzeittransporte, d. h. Transporte mit einer
Transportzeit von ca. 100 Stunden, zunehmend
erforderlich. Dabei kommen alle üblichen
Transportmittel, wie z. B. Auto, Bahn und Flugzeug
zum Einsatz, wobei im internationalen Transportwesen
unterschiedliche Transportvorschriften einzuhalten
sind.
Der Stand der Technik zeigt unterschiedliche
Lösungen für die Realisierung unterschiedlichster
Transportaufgaben im Zusammenhang mit dem Transport
von biologischem Material auf. Bei diesen bekannten
Lösungen wird insbesondere auf die Aufrechterhaltung
einer konstanten Temperatur (DE 695 12 750 T2)
abgestellt. Bei größeren Temperaturschwankungen
während des Transportes des biologischen Materials
ist insbesondere bei einem Langzeittransport über
weite Entfernungen, wie z. B. bei einem
interkontinentalen Transport mit einem Flugzeug, die
Einhaltung einer konstanten Temperatur regelmäßig
nicht zu gewährleisten. Auch wird, wenn diese
unerwünschte Temperaturänderung während des
Transportes auftritt, diese regelmäßig erst am
Zielort festgestellt. Dieses Material ist dann in
vielen Fällen für den Anwender unbrauchbar, eine
neuerliche Materialanlieferung unerläßlich. Die
Auslösung eines neuerlichen Antransportes von neuem
Material bewirkt einen zusätzlichen Zeitverlust, der
zu erheblichen Prozeßstörungen beim Anwender führen
kann.
Weithin ist aus der DE 296 06 303 U1 ein Behälter
zum Transport temperaturempfindlicher Güter,
beispielsweise Proben biologisch-genetischer Güter,
mit einem wärmeisolierten kastenförmigen Behälter,
der im Boden und im Kopfteil eine Wärmeisolation
besitzt, der einen Laderaum und ein eingebautes und
steuerbares, elektrisch betriebenes Kühlaggregat
enthält. Dieses herkömmliche, elektrisch betriebene
Kühlaggregat hält ständig die gewünschte Temperatur
im Innenraum des Behälters. Zur Aufrechterhaltung
der gewünschten Temperatur ist somit während des
Transportes dieses Kühlaggregat mit dem
Transportbehälter mitzuführen, was mit erheblichen
Kosten verbunden ist und nicht in jedem Fall möglich
ist, beispielsweise beim Lufttransport.
Durch die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe wird
es möglich, in Abhängigkeit vom zu transportierenden
Material und dem gewünschten Bereich der
Transporttemperatur ein jeweils optimiertes
Transportsystem und einen diesbezüglich geeigneten
Transportbehälter zur Verfügung zu stellen. Das
erfindungsgemäße Transportsystem ermöglicht durch
die gewählte Datenübertragung und Auswertung der
Daten der Meßeinrichtung eine permanente Überwachung
des Transportes der Transportbehälter selbst sowie
eine Kontrolle des Temperaturverlaufes im jeweiligen
Lagerraum.
Durch die erfinderische Kombination mehrerer an sich
bekannter Maßnahmen bzw. Komponenten zur Isolation
gelingt es überraschend, einen sehr hohen Grad der
Temperaturstabilität im Innenraum des Isoliergefäßes
zu erreichen. Dabei werden erfindungsgemäß
Technologien angewendet, die eine Fertigung des
Transportbehälters in technologisch einfacher und
damit kostengünstigen Art und Weise ermöglichen. Die
erfindungsgemäß erreichte sehr hohe
Temperaturstabilität im Innenraum des hermetisch
verschlossenen Transportgefäßes ermöglicht den
Einsatz des energetisch günstigsten
Energiespeichers, der im Sinne der Erfindung sowohl
ein Wärme- als auch Kältespeicher sein kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Transportsystem und einen Transportbehälter der in
den Oberbegriffen des Anspruches 1 bzw. 6
angegebenen Art zu schaffen, wobei während des
Transportes auf ein elektrisch betriebenes
Kühlaggregat verzichtet werden kann, die genannten
Nachteile vermieden werden und insbesondere bei
einem einfachen Aufbau ein verbesserter und
sichererer Transport ermöglicht wird.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die
Merkmale der Ansprüche 1 und 6.
Vorteilhafte Ausgestaltungen beschreiben die
Unteransprüche.
Ein Transportbehälter im Sinne der Erfindung ist
auch ein hauptsächlich für die Lagerung von
Materialien geeigneter Behälter, d. h. ein Transport-
und/oder Lagerbehälter.
Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
erfinderischen Lehre gemäß Anspruch 1 sind
Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 5.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der
Erfindung sieht vor, daß für das Transportsystem
zumindest eine elektronische Erfassungs- und
Auswerteeinheit erforderlich ist. Diese fungiert als
Zentraleinheit für alle mittels Datenübertragung
eingegangener Daten. Diese erfaßt und wertet die
Daten aus, kann diese aber auch verarbeiten,
speichern oder weiter geben. Elektronische
Erfassungs- und Auswerteeinheiten im Sinne der
Erfindung sind Datenverarbeitungsanlagen, Computer,
Mikroprozessoren und dgl. einschließlich üblicher
Software. Dabei kann für mehrere Transportbehälter,
z. B. alle Transportbehälter einer Warensendung, ein
Datenspeicher, der dann Daten von allen
Transportbehältern erhält, ausreichen. Alternativ
ist jedem Transportbehälter ein Datenspeicher
zuordenbar.
Die Kommunikation zwischen einer Meßeinrichtung und
einem elektronischen Datenspeicher, aber auch der
Einheit zur Temperaturmessung sowie allen anderen
elektronischen Einheiten des Transportsystems
erfolgt in aus dem Stand der Technik bekannten Art
und Weise drahtlos oder drahtgebunden.
Eine Meßeinrichtung im Sinne der Erfindung umfaßt
sowohl übliche Temperaturmeßeinrichtungen, die im
direkten Kontakt mit dem zu messenden Medium stehen,
als auch berührungslose Meßeinrichtungen. Dabei
können zur Messung der Temperatur alle
temperaturabhängigen Eigenschaften der Stoffe, wie
Wärmeausdehnung, Änderung des elektrischen
Widerstandes, Ausbildung einer thermoelektrischen
Spannung und dgl., als Meßprinzip dienen.
Gerätetechnisch umfaßt eine Meßeinrichtung
entsprechend der Lehre der Erfindung alle bekannten
Temperaturmeßeinrichtungen, die dem Fachmann bekannt
sind. Dies können sowohl einfache Geräte, wie etwa
ein Thermometer, aber auch komplette autarke
elektronische Temperaturmeßeinrichtungen sein. Diese
Meßeinrichtungen weisen regelmäßig als integrale
Bestandteile zumindest eine Einheit zur
Temperaturmessung auf. Eine solche Einheit zur
Temperaturmessung sind beispielsweise Sensoren
unterschiedlichster Bauart, die üblicherweise ihre
Meßdaten drahtlos oder drahtgebunden an die
Zentraleinheit der Meßeinrichtung übertragen.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
gemäß Anspruch 6 sind in den Unteransprüchen 7 bis 19
angegeben.
Die Behälterwand des Isolationsgefäßes ist in einer
bevorzugten Ausführungsform als rohrförmiger
Hochvakuum-Superisolator ausgeführt, wobei das
doppelwandige Rohrsystem aus Edelstahl besteht.
Der im Transportbehälter eingesetzte Energiespeicher
kann ein sensorischer, ein latenter oder ein
chemischer Energiespeicher sein. Die Wahl des
jeweiligen Energiespeichers erfolgt zweck
mäßigerweise in Abhängigkeit vom zu
transportierenden Material und dem gewünschten
Schwankungsbereich der Transporttemperatur.
Im folgenden wird die Erfindung mit Erläuterung von
drei bevorzugten Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung auch allgemein weiter erläutert. In der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematisch stark vereinfachte
Prinzipdarstellung des Transportsystems,
Fig. 2 eine Schnittzeichnung eines
Transportbehälters,
Fig. 3 eine Schnittzeichnung eines
Transportbehälters mit einer Behälterwand,
bestehend aus zwei Hoch-Vakuum-
Superisolatoren.
In der stark vereinfachten Darstellung der Fig. 1
ist exemplarisch eine Ausführungsform eines
Transportsystems dargestellt. Dieses enthält zwei
Transportbehälter 1, 1', was aber nicht
einschränkend gilt, so ist auch jede andere Anzahl
von Transportbehältern praktikabel. Die
Transportbehälter 1, 1' sind in dieser
Ausführungsform jeweils voll funktionstüchtige
Systemkomponenten, insbesondere sind sie jeweils mit
einem Datenspeicher 5 ausgerüstet. Weiterhin sind
ihre Basiskomponenten, nämlich eine Meßeinrichtung
2, ein thermischer Energiespeicher 3 und ein
Isolationsgefäß 6. Weiterhin als Block 4 schematisch
dargestellt eine Erfassungs- und Auswerteeinheit.
Diese Erfassungs- und Auswerteeinheit 4 ist in
Fig. 1 eine externe Einheit, d. h. sie ist in dieser
Ausführungsform nicht an einem der Transportbehälter
1, 1' angebracht. Diese Einheit umfaßt alle für
ihren Betrieb erforderlichen Komponenten und stellt
somit eine vollständig autarke Funktionseinheit dar.
Vorteilhafterweise können in Abhängigkeit von der
jeweiligen Ausführungsform alle oder mehrere,
insbesondere elektronische Komponenten des
Transportbehälters und der Erfassungs- und
Auswerteeinheit 4 in kompakten Funktionseinheiten
ausgeführt werden. Bezogen auf das Ausführungs
beispiel nach Fig. 1 können in einer
Funktionseinheit: die Meßeinrichtung 2, der
Datenspeicher 5, einschließlich des Senders,
Datenschnittstellen, die Datenanzeige 18 und ein
elektrischer Energiespeicher 19, der der
Stromversorgung der elektrischen Komponenten dient,
integriert sein. Diese Komponenten kommunizieren in
üblicher Weise miteinander.
Die Meßdaten der Meßeinrichtungen 2, 2', die in
dieser Ausführung drahtgebunden an die
Datenspeicher 5, 5' übergehen, werden drahtlos an die
Erfassungs- und Auswerteeinheit 4 übertragen.
Drahtlose Datenübertragung im Sinne der Erfindung
umfaßt alle diesbezüglich bekannten technischen
Lösungen, beispielsweise auch technische
Ausgestaltungen zur Datenübertragung über größere
Entfernungen, wie Funkverbindungen, die regelmäßig
Sender und Empfänger erfordern. Diese drahtlose
Datenübertragung ermöglicht, z. B. im Rahmen eines
transatlantischen Transportes, mittels der
Erfassungs- und Auswerteeinheit 4 permanent
Informationen über den Temperaturverlauf in den
Transportbehältern 1, 1' zu erhalten. Weiterhin sind
zusätzlich Informationen, wie der jeweilige Standort
der Transportbehälter 1, 1' erhältlich.
Unabhängig von der Art und Weise der
Datenübertragung stehen die Meßdaten in der
Erfassungs- und Auswerteeinheit 4 insbesondere in
digitaler Form zur Verfügung, so daß diese Daten in
üblicher Weise weiterverarbeitet, weitergeleitet
oder ausgegeben werden können. Transportprotokolle
oder -zertifikate sind leicht erstellbar.
Die drahtlose Datenübertragung ist in Fig. 1 durch
die Wellen W dargestellt.
In Fig. 2 ist in schematischer Schnittdarstellung
ein Transportbehälter 1 dargestellt. Das
Isolationsgefäß 5 des aufrecht stehenden und in
seiner äußeren Kontur zylindrischen
Transportbehälters 1 setzt sich zusammen aus einem
Fußteil 9, einer Behälterwand 8 und einem Kopfteil
7, die miteinander fest verbunden sind. Das Kopfteil
7 besteht aus einem Isolationsring 11 und einem
Deckel 12. Der Deckel 12 verschließt hermetisch die
Öffnung im Isolationsring 11, durch welche der
Innenraum des Isolationsgefäßes 5 von außen
erreichbar ist. Der Deckel 12 besitzt eine für den
Anwendungsfall übliche Verschlußvorrichtung, in Fig.
2 nicht dargestellt, die ein mehrmaliges
hermetisches Verschließen ermöglicht. Die Öffnung
ist, insbesondere zur Vermeidung von thermischen
Energieverlusten, so klein wie möglich bemessen,
aber dennoch so groß, daß in den bzw. aus dem
Innenraum das Transportgut und die Energiespeicher 3
problemlos gelangen können. Im Isolationsring 11
integriert ist die Meßeinrichtung 2, die in ihrer
speziellen Ausgestaltung eine Temperatur
meßeinrichtung ist. Neben der Meßeinrichtung 2 sind
in kompakter stoßfester Bauweise in einer
Funktionseinheit: der Datenspeicher 5,
einschließlich eines Senders, eine
Datenschnittstelle, die Datenanzeige 18 und ein
elektrischer Energiespeicher 19 integriert. Die
Komponenten dieser Funktionseinheit sind miteinander
vernetzt und kommunizieren miteinander. Der
Datenspeicher 5 speichert insbesondere die Meßwerte
der Temperaturmeßeinrichtung. Die Daten aus dem
Datenspeicher 5 können sowohl drahtlos, dann
permanent, periodisch, mehrmals oder einmalig, an
eine externe Erfassungs- und Auswerteeinheit 4,
nicht in Fig. 2 dargestellt, über Funk übertragen
werden. Außerdem besteht die Möglichkeit am Zielort
oder an Kontrollpunkten während des Transportes die
Daten über eine Datenschnittstelle, ggf. unter
Nutzung eines transportablen Zwischenspeichers
auszulesen und/oder an eine Erfassungs - und
Auswerteeinheit 4 zu übertragen. Die Datenanzeige
18 ist im Ausführungsbeispiel als permanente
Temperaturanzeige ausgeführt. Der elektrische
Energiespeicher 19 kann eine Batterie oder ein
wieder aufladbarer Akkumulator sein.
Die sehr gute Isolierung des Isolationsgefäßes 6
wird erzielt durch die Verwendung eines Hochvakuum-
Superisolators 13, mit einem Wärmedurchgangswert von
ca. 0,1 mW/mK, einer Folien-Vakuumisolation
(ca. 4 mW/mK) sowie thermisch isolierenden
Werkstoffen, wie z. B. Schaumstoffisolationen (ca. 30 mW/mK).
Der Hochvakuum-Superisolator 13 der im
Ausführungsbeispiel als Behälterwand 8 eingesetzt
wird, besteht aus einem doppelwandigen Rohrsystem
aus Edelstahl. Dieses Rohrsystem ist vakuumdicht,
z. B. durch Verschweißen, verschlossen. Das
Rohrsystem läßt sich im Vergleich zu bekannten
Kryoisolationsbehältern, die einteilig ausgeführt
sind, einschließlich eines Behälterbodens, sehr
einfach herstellen. Außerdem ist bei diesem
Rohrsystem eine erhöhte Implosionssicherheit gegeben
und eine bessere Handhabung des Transportbehälters 1
insgesamt durch die erreichte Gewichtsreduzierung
möglich. Zusätzliche Sicken im Außenrohr, wie in
Fig. 2 angedeutet, ermöglichen eine weitere
Verminderung der Wandstärke und gewährleisten den
elastischen Ausgleich zwischen Innen- und Außenrohr.
Die Innenwand kann zur Verminderung von thermischen
Energieverlusten an den Rohrenden verjüngt
ausgeführt werden.
Im Ausführungsbeispiel findet als isolierende
Komponente 10 eine Folien-Vakuumisolation, wie
beispielsweise das Produkt NANOGEL™ der Firma Cabot
Corporation, US, integriert im Boden-Iso
lationsring 16, im Deckel 12 und im Isolationsring
11, sowie grundsätzlich auch im Verbindungselement
14 - nicht in Fig. 2 dargestellt - Verwendung. Die
Folien-Vakuumisolation ist vakuumdicht innerhalb
einer isolierenden Werkstoffmasse, hier eingeschäumt
in Schaumstoff, ringförmig im Isolationsring 11,
plattenförmig im Deckel 12 und ring- und
plattenförmig im Boden-Isolationsring 16
vollständig eingeschlossen. Durch Einschäumen der
Folien-Superisolation wird die mechanische
Festigkeit des jeweiligen Bauteils sowie des
Isolationsgefäßes 6 insgesamt erhöht, eine
Reduzierung der Wandstärke ist möglich und ein
erhöhter mechanischer Schutz ist gegeben.
Der Boden-Isolationsring 16 und die Behälterwand 8
sowie die Behälterwand 8 und der Isolationsring 11
sind mittels einem isolierenden Materials, hier
Schaumstoff mit Randverstärkung, fest miteinander
verbunden.
Im Innenraum des Isolationsgefäßes 6 umschließen
mehrere Energiespeicher 3 den zylindrischen
Lagerraum 17, vorzugsweise nahezu vollständig. Dabei
bilden 3 oder 4 identisch gestaltete Energiespeicher
einen Hohlzylinder, der zwei Öffnungen hin zum
Deckel 12 bzw. zum Boden-Isolationsring 16
besitzt. Dieser Hohlzylinder liegt mit seiner
Außenwand an der Behälterwand 8 bzw. am Boden-
Isolationsring 16 und Isolationsring 15 an. In die
beiden, vorzugsweise gleich großen Öffnungen des
Hohlzylinders greifen zwei zylindrische
Energiespeicher 3 ein.
In Fig. 3 ist ein Transportbehälter 1, dessen
Behälterwand 8 aus zwei Hochvakuum-Superisolatoren
13, 13.1 besteht, in schematischer Schnitt
darstellung dargestellt. Die beiden Hochvakuum-
Superisolatoren 13, 13.1 sind mittels eines
Verbindungselementes 14 fest miteinander verbunden.
In dieser Ausführungsform sind die zwei
Energiespeicher 3 übereinander angeordnet, die den
Lagerraum 17 zwischen Fußteil 7 und Deckel 12
diesbezüglich begrenzen.
Grundsätzlich kann die Bauhöhe des Isolationsgefäßes
6 durch den Einsatz von mehreren Hochvakuum-
Superisolatoren 13, 13.1, 13.n, wobei vorzugsweise
Hochvakuum-Superisolatoren 13 mit einer
vorbestimmten Länge (nach dem sog. Baukastenprinzip)
verwendet werden, vergrößert werden. Dabei erfolgt
die Verbindung zwischen den Hochvakuum-
Superisolatoren 13, 13.1, 13.n durch ein bzw.
mehrere Verbindungselemente 14.
1
Transportbehälter
2
Meßeinrichtung
3
Energiespeicher
4
Erfassungs- und Auswerteeinheit
5
Datenspeicher
6
Isolationsgefäß
7
Kopfteil
8
Behälterwand
9
Fußteil
10
Isolierende Komponente
11
Isolationsring
12
Deckel
13
Hochvakuum Superisolator
14
Verbindungselement
15
Behälterinnnenwand
16
Boden-Isolationsring
17
Lagerraum
18
Datenanzeige
19
Elektrischer Energiespeicher
Claims (19)
1. Transportsystem für den Langzeittransport von
vorzugsweise biologischem Material, zumindest
enthaltend: ein oder mehrere Transportbehälter
(1), die jeweils eine Meßeinrichtung (2), ein
Isolationsgefäß (6), bestehend aus einem
Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem
Fußteil (9), und zumindest einen
Energiespeicher(3) besitzen, wobei die Daten
der jeweiligen Meßeinrichtung (2) in einem
Datenspeicher (5) speicherbar sind und eine
Datenübertragung von Daten des Datenspeichers
(5) permanent, periodisch, mehrmalig oder
einmalig an zumindest eine Erfassungs- und
Auswerteeinheit (4) realisierbar ist und das
Isolationsgefäß (6) im Kopfteil (7) und im
Fußteil (9) zumindest jeweils eine thermisch
isolierende Komponente (10) besitzt, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiespeicher (3) ein
latenter, ein sensorischer oder ein chemischer
Energiespeicher ist und die Behälterwand (8)
als ein Hochvakuum-Superisolator (13)
ausgebildet ist.
2. Transportsystem gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet
durch zumindest eine elektronische Erfassungs-
und Auswerteeinheit (4) sowie zumindest einen
elektronischen Datenspeicher (5) für ein oder
mehrere Transportbehälter (1)
3. Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine
Meßeinrichtung (2) drahtlos oder drahtgebunden
mit einem elektronischen Datenspeicher(5)
kommuniziert, dessen Daten drahtlos oder
drahtgebunden an eine Erfassungs- und
Auswerteeinheit (4) übertragbar sind.
4. Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige
Meßeinrichtung (2) zumindest eine Einheit zur
Temperaturmessung besitzt.
5. Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß in einem
Transportgefäß (1) zumindest in Abhängigkeit
vom zu transportierenden Material und dem
gewünschten Bereich der Transporttemperatur ein
diesbezüglich optimierter Energiespeicher (3)
einsetzbar ist.
6. Transportbehälter, vorzugsweise für ein
Transportsystem gemäß einem der Ansprüche 1 bis
5, zumindest enthaltend:
eine Meßeinrichtung (2), einen oder mehrere Energiespeicher (3) und ein Isolationsgefäß (6), bestehend aus einem Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem Fußteil (9), und das Kopfteil (7) und das Fußteil (9) zumindest jeweils eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzen, dadurch gekennzeichnet,
daß der Energiespeicher (3) ein latenter, ein sensorischer oder ein chemischer Energiespeicher ist und
daß die Behälterwand (8) als ein Hochvakuum Superisolator (13) ausgebildet ist.
eine Meßeinrichtung (2), einen oder mehrere Energiespeicher (3) und ein Isolationsgefäß (6), bestehend aus einem Kopfteil (7), einer Behälterwand (8) und einem Fußteil (9), und das Kopfteil (7) und das Fußteil (9) zumindest jeweils eine thermisch isolierende Komponente (10) besitzen, dadurch gekennzeichnet,
daß der Energiespeicher (3) ein latenter, ein sensorischer oder ein chemischer Energiespeicher ist und
daß die Behälterwand (8) als ein Hochvakuum Superisolator (13) ausgebildet ist.
7. Transportbehälter nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kopfteil (7)
insbesondere aus einem Isolationsring (11), der
mit der Behälterwand (8) fest verbunden ist,
und einem Deckel (12) besteht, wobei der
Isolationsring (11) eine Öffnung besitzt, die
durch zumindest einen Teil des Deckels (12)
hermetisch verschließbar ist.
8. Transportbehälter nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behälterwand (8) aus
mehreren rohrförmigen Hochvakuum-
Superisolatoren (13) besteht, wobei zwischen
den Hochvakuum-Superisolatoren (13) jeweils
ein Verbindungselement (14) angeordnet ist.
9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 6 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungselement (14) fest mit den Hochvakuum
Superisolatoren (13) verbunden ist und
zumindest eine thermisch isolierende Komponente
(10) besitzt.
10. Transportbehälter nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verbindungselement
(14), das Kopfteil (7) und das Fußteil (9)
insbesondere aus Schaumstoff-
Isolationsmaterial mit einer Randverstärkung
besteht.
11. Transportbehälter nach einem der Ansprüche
7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Behälterwand (8) des rohrförmigen Hochvakuum-
Superisolators (13) aus einem doppelwandigen
Rohrsystem aus Edelstahl besteht.
12. Transportbehälter nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behälterinnenwand (15)
sich an ihren Enden verjüngt.
13. Transportbehälter nach einem der Ansprüche
6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Fußteil (9) insbesondere aus einem
Isolationsring (11) besteht, welcher mit der
Behälterwand (8) fest verbunden ist.
14. Transportbehälter nach einem der Ansprüche
6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
thermisch isolierende Komponente (10) eine
Folien-Vakuumisolation ist.
15. Transportbehälter nach einem der Ansprüche
6 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Folien-Vakuumisolation innerhalb des
Kopfteiles (7), dort im Isolationsring (11) und
im Deckel (12), im Fußteil (9)und/oder im
Verbindungsstück (24) ring- und/oder
plattenförmig angeordnet und vollständig von
thermisch isolierenden Materialien umschlossen
ist.
16. Transportbehälter nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolationsring (11),
der Deckel (12), das Fußteil (9) und/oder das
Verbindungsstück (14) aus einer Folien-
Vakuumisolation besteht.
17. Transportbehälter nach einem der Ansprüche
6 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Energiespeicher (3) innerhalb des
Isolationsgefäßes (6) so angeordnet sind, daß
diese den Lagerraum (17), vorzugsweise
vollständig, umschließen.
18. Transportbehälter nach einem der Ansprüche
6 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Meßeinrichtung (2) vorzugsweise in kompakter
Bauweise ausgeführt ist und ein Datenspeicher
(5), eine Datenanzeige (18), einen
elektrischen, wieder aufladbaren
Energiespeicher (19) und zumindest eine Einheit
zur Temperaturmessung umfaßt.
19. Transportbehälter nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (2) eine
Datenschnittstelle zur Datenübertragung an eine
externe Erfassungs- und Auswerteeinheit (4)
besitzt.
Priority Applications (7)
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