DE10057556A1 - Stativkopf, insbesondere für eine medizinische Überwachungs- und Versorgungseinrichtung, Trägerprofil für einen solchen und Gerätewagen - Google Patents

Stativkopf, insbesondere für eine medizinische Überwachungs- und Versorgungseinrichtung, Trägerprofil für einen solchen und Gerätewagen

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Abstract

Es wird ein Stativkopf (5, 5') für ein Stativ für eine Versorgungseinrichtung für Patienten mit einem länglichen Versorgungsteil (10, 10') mit Zuführungen (11, 12) von Versorgungsleitungen und einer an dem Versorgungsteil angebrachten Trageinrichtung (13, 13', 14, 14', 16; 19) zum Tragen von Geräten bereitgestellt, wobei die Trageinrichtung an dem Versorgungsteil in ihrer Position verschiebbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Stativkopf, insbesondere für eine medizinische Überwachungs- und Versorgungseinrichtung, ein Trägerprofil für einen solchen und einen Gerätewagen.
Es sind medizinische Überwachungs- und Versorgungseinrichtun­ gen bekannt, die ein Deckenstativ mit einem daran angebrachten Stativkopf umfassen, der medizinische Geräte und dergleichen trägt und über den Zuführungen für Strom, Gas etc. den Geräten zugeführt werden. Die Gerätebestückungen unterscheiden sich in der Gerätegröße und auch durch die Anzahl der einzusetzenden Geräte. Um eine Variabilität in der Gerätebestückung zu ermög­ lichen sind derartige Stativköpfe oft groß dimensioniert. In Räumen zur Diagnose und Therapie schwer kranker Patienten be­ steht jedoch allgemein ein geringes Platzangebot.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Stativkopf, insbesondere für eine medizinische Überwachungs- und Versor­ gungseinrichtung bereit zu stellen, mit dem insbesondere Platz gespart werden kann.
Die Aufgabe wird gelöst durch einen Stativkopf gemäß Patentan­ spruch 1 und ein Trägerprofil für einen solchen gemäß Patent­ anspruch 13. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unter­ ansprüchen angegeben.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren.
Von den Figuren zeigen:
Fig. 1a eine schematische Vorderansicht einer medizinischen Überwachungs- und Versorgungseinrichtung;
Fig. 1b eine schematische Ansicht des Überwachungs- und Be­ atmungsstativkopfes von Fig. 1a von der Seite gese­ hen;
Fig. 1c eine schematische Darstellung des Infusionsstativ­ kopfes von Fig. 1a von der Seite gesehen;
Fig. 2 einen Schnitt durch das Versorgungsteil des Stativ­ kopfes von Fig. 1a entlang der Linie A-A;
Fig. 3 einen Schnitt durch das Versorgungsteil gemäß Fig. 1a entlang der Linie B-B in geöffnetem Zustand;
Fig. 4 einen Schnitt durch das Versorgungsteil gemäß Fig. 1a entlang der Linie A-A in geschlossenem Zustand;
Fig. 5 eine teilgeschnittene Seitenansicht des Infusions­ stativkopfes von Fig. 1a;
Fig. 6a einen Schnitt durch das Trägerprofil des Stativkop­ fes von Fig. 1a entlang der Linie C-C mit ge­ schlossenem Leitungskanal;
Fig. 6b einen Schnitt durch das Trägerprofil des Stativkop­ fes von Fig. 1a entlang der Linie C-C mit geöffne­ tem Leitungskanal;
Fig. 6c einen Schnitt durch das Trägerprofil des Stativkop­ fes von Fig. 1a entlang der Linie C-C mit geöffne­ tem Leitungskanal mit abgenommener Abdeckung des Ka­ belkanals;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemä­ ßen Trägerprofils mit geöffneter Abdeckung des Lei­ tungskanals;
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung eines Teils des Stativkopfes von Fig. 1a mit geöffneter Abdeckung des Leitungskanals des Trägerprofils;
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung von oben eines me­ dizinischen Gerätewagens mit dem erfindungsgemäßen Trägerprofil mit geöffneter Abdeckung des Leitungs­ kanals; und
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung des medizinischen Gerätewagens von Fig. 9 von unten mit geschlossener Abdeckung des Leitungskanals.
Fig. 1a zeigt ein Deckenstativ 1 mit an Schwenkarmen 2, 2' ge­ tragenen Tragsäulen 3, 3'. An jeder Tragsäule 3, 3' ist über eine Drehlagerplatte 4, 4' ein Stativkopf 5, 5' als Geräteträ­ ger- und Versorgungseinheit für darauf abgestellte Geräte bzw. daran angeklemmte Geräte angeordnet. Ein erster Stativkopf 5 ist als Überwachungs- und Beatmungsstativkopf zum Tragen dar­ auf aufgestellter Geräte 6, 7, 8, wie z. B. einem Überwachungs­ monitor, einem Rechner, einem Sichtgerät und einem Beatmungs­ gerät ausgebildet. Ein zweiter Stativkopf 5' ist als Infu­ sionsstativkopf ausgebildet zum Anklemmen von Geräten, wie z. B. Infusions- und/oder Spritzenpumpen 9. Jeder Stativkopf 5, 5' umfaßt ein über die Drehlagerplatten 4, 4' mit der Trag­ säule 3, 3' verbundenes Versorgungsteil 10, 10'. Das Versor­ gungsteil 10, 10' beinhaltet Versorgungsleitungen, wie Schläu­ che und Kabel 100, die über die Schwenkarme 2, 2' und die als Stativrohr ausgebildete Tragsäule 3, 3' zugeführt werden zur Versorgung der von dem Stativkopf getragenen oder in unmittel­ barer Umgebung auf dem Fußboden stehenden Geräte mit medizini­ schen Gasen, Medien, elektrischem Strom, Daten etc. Das Ver­ sorgungsteil 10, 10' beinhaltet außerdem die erforderlichen Anschlüsse verschiedenster Fabrikate, wie Gasanschlüsse 11, 11' für medizinische Gase, Elektroanschlüsse (Stark- und Schwachstrom) 12, 12' und Datenübertragungsverbindungselemente. Das Versorgungsteil ist als längliches Gehäuse ausgebildet und in Überkopfhöhe an der Tragsäule montiert.
Der Überwachungs- und Beatmungsstativkopf 5 weist zwei an der Oberseite des Versorgungsteils 10 symmetrisch zur Tragsäule 3, 3' befestigte horizontal ausgerichtete Traversen 13, 13', die aus einem U-förmigen Profil gebildet sind, auf, sowie zwei an den Traversen 13, 13' angebrachte vertikale Trägerprofile 14, 14' mit Leitungskanälen 15, 15'. An den Trägerprofilen 14, 14' sind horizontal verlaufende Konsolen 16 und/oder Schubladen- bzw. Tastaturblöcke zum Aufstellen von Geräten und zur Aufbe­ wahrung von Zubehör etc. befestigt. Zwischen den Trägerprofi­ len 14, 14' sind weiterhin Horizontal-Leitungskanäle 17 vorge­ sehen zur Führung von Leitungen, bevorzugt mit zusätzlich ein­ gebauten Geräteanschlüssen, Steckdosen und/oder Verbindungs­ elementen 18.
Der Infusionsstativkopf 5' weist an der Unterseite des Versor­ gungsgehäuses 10' vertikale Rohre 19 als Pumpenstangen zum An­ klemmen von Infusions- und/oder Spritzenpumpen 9 oder eines aus solchen Pumpen bestehenden Infusionssystems auf. Bevorzugt sind mehrere Pumpenstangen 19 in einem Abstand vom Versor­ gungsteil 10 über eine genormte Geräteschiene 20 miteinander verbunden zum Erhöhen der Stabilität des Systems. Die Pumpen­ stangen 19 sind, wie später beschrieben wird, in ihrer Positi­ on horizontal einstellbar.
Wie aus den Fig. 2 bis 5 ersichtlich ist, ist das Versor­ gungsteil 10, 10' als Gehäuse ausgebildet, welches aus einem Oberprofil 21 und einem Unterprofil 45 mit im wesentlichen rechteckigem Umriß besteht, die über Abstandsbolzen 34 mit quadratischem Querschnitt miteinander verbunden sind. Das Un­ terprofil 45 weist dieselbe Länge wie das Oberprofil, aber ei­ ne kleinere Breite auf. Je nach Anzahl der eingebauten An­ schlüsse 11, 12 ist das Versorgungsteil 10 durch entsprechende Länge der Abstandsbolzen 34 einzügig (51), wie in Fig. 2 dar­ gestellt ist, oder zweizügig (52), wie in Fig. 4 dargestellt ist, ausgebildet. Je nach Länge des Versorgungsteils 10, 10' sind eine entsprechende Anzahl von Abstandsbolzen 34 in Längs­ richtung vorgesehen.
Das Oberprofil 21 weist an seiner Außenseite in einem Abstand von den Profilkanten 30, 30' in Längsrichtung ein Paar von pa­ rallel laufenden T-Nuten 22, 22' auf. Das Versorgungsteil 10, 10' ist an der Drehlagerplatte 4, 4' mittels Schrauben 23 und in die jeweilige T-Nut 22, 22' eingelegte Nutmuttern 24 befe­ stigt, wie insbesondere aus den Fig. 2 und 4 und 8 ersicht­ lich ist. Ferner ist, wie insbesondere aus Fig. 3 und 8 er­ sichtlich ist, jede Traverse 13, 13' mittels Schrauben 25 und in die jeweilige T-Nut 22, 22' eingelegte Muttern 26 an dem Oberprofil 21 befestigt. Das Unterprofil 45 weist an seiner auf dem Oberprofil 21 abgewandten Seite ein parallel zu den Profilkanten 48, 48' verlaufendes T-Nutpaar 46, 46' zur Befe­ stigung der Pumpenstangen 19 auf.
Das Oberprofil 21 und das Unterprofil 45 haben an ihren einan­ der zugewandten Innenseiten einander gegenüberliegende Nutpaa­ re 27, 47 bzw. 27', 47', die in einem Abstand von den jeweili­ gen Profilkanten vorgesehen sind und zum Einschieben von Ab­ schott- bzw. Halteblechen 29 dienen. Ferner weisen das Ober­ profil 21 und das Unterprofil 45 jeweils nahe ihrer Profilkan­ te 30, 30' bzw. 48, 48' ein Gewindekanalpaar 31, 31' im Ober­ profil bzw. 49, 49' im Unterprofil zum Anschrauben von Gehäu­ se-Seitenteilen 32, 32', wie insbesondere aus Fig. 5 und 8 er­ sichtlich ist, auf.
Das Oberprofil 21 beinhaltet an seinen gegenüberliegenden äu­ ßeren Rändern der Profilkanten 30, 30' jeweils ein Gewindepro­ fil 35, 35', welches insbesondere in Fig. 2 als Detail D dar­ gestellt ist, zum Befestigen von Frontplatten 66. Ferner weist das Oberprofil 21 in seiner Mitte eine zentrale Ausnehmung 39 auf, welche in Form und Größe der Öffnung in der Drehlager­ platte 4, 4' entspricht, sowie in einem Abstand von dieser zentralen Ausnehmung 39 zwei weitere Ausnehmungen 40, 40', wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich ist. Die Position der an­ gebrachten Traversen 13, 13' entspricht in etwa der Position der Ausnehmungen und damit letztlich der Breite der zwischen den Trägerprofilen 14, 14' eingebauten Konsolen 16. In der Mitte des Oberprofils 21 ist ferner eine Nut 33 vorgesehen, die das Verdrehen der Abstandsbolzen 34 verhindert und somit der Montageerleichterung dient.
Das Unterprofil 45 weist jeweils an den gegenüberliegenden Profilkanten 48, 48' ein anprofiliertes Scharnierteil 50, 50' zum Anlenken von Schwenkchassis 57, 57', wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, auf. Die Schwenkchassis 57, 57' sind als Profilteile ausgebildet, deren Länge der Län­ ge des Unter- bzw. des Oberprofils entspricht. An ihrem in montiertem Zustand dem Unterprofil zugewandten Rand weisen sie entsprechende Gegenstücke 56, 56' zum Zusammenwirken mit den Scharnierteilen 50, 50' des Unterprofils auf. Die Schwenkchas­ sis dienen zur Aufnahme von Anschlüssen 11, 12 und Verbin­ dungselementen, wie beispielsweise IT-Verbindungselementen in­ klusive der dazu passenden Frontplatten 66.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen in ihrer rechten Hälfte das Schwenkchassis 57, welches zur Aufnahme von Gasanschlüssen 11 bzw. Gas-Steckdosen dient. Jede Gas-Steckdose ist an ihrer Rückseite mit Schrauben 59 an einem Adaptionsbügel 60 ange­ schraubt, der für den betreffenden Dosentyp spezifische dosen­ seitige Befestigungsbohrungen und eine Ausnehmung 62 für ein Anschlußrohr 63 aufweist. Die nebeneinanderliegenden Adap­ tionsbügel 60 werden mittels Schrauben 64 in an der in einge­ bautem Zustand nach innen weisenden Gewindeprofilen 65 des Profilteiles des Schwenkchassis 57 befestigt. Das Schwenkchas­ sis 57 ist ferner über die Adaptionsbügel 60 mittels Schrauben 58 in dem Gewindekanal 35 des Oberprofils 21 mit diesem ver­ bunden. Ferner ist jeder Anschluß 11 mit der zu diesem An­ schlußtyp passenden Frontplatte 66 abgedeckt, die mit Schrau­ ben 67 in einem Gewindekanal 68 am äußeren Rand des Schwenk­ chassis 57 mit diesem und in dem Gewindekanal 35 des Oberprofils durch entsprechende Aussparungen in dem Adaptionsbügel mit dem Oberprofil verbunden ist. Das Schwenkchassis 57 erhält zusammen mit den Adaptionsbügeln 60 die erforderliche Festig­ keit.
In der linken Hälfte der Fig. 2 bis 4 ist das Schwenkchas­ sis 57' dargestellt, welches zur Aufnahme der Elektroanschlüs­ se 12 dient. Das Schwenkchassis 57' ist wie das Schwenkchassis 57 als Profilteil ausgebildet und weist an seinem äußeren Rand einen Gewindekanal 73 auf. Ferner ist eine Frontplatte 72 vor­ gesehen, mit Öffnungen 71 für die Elektroanschlüsse 12, die über mit dem Gewindekanal 73 des Schwenkchassis 575 zusammen­ wirkende Schrauben 74 mit dem Schwenkchassis 57' verbunden ist. Die Elektroanschlüsse 12 sind mit Kabeln 77 verbunden, die innerhalb von Schutzschläuchen 76 zugeführt werden, welche mittels bekannter Winkel-Verschraubungen 75 an dem Abschott- bzw. Halteblech 29 befestigt sind. Das Schwenkchassis ist über in den Gewindekanal 35' des Oberprofils 21 eingreifende Schrauben 78 mit dem Oberprofil verbunden. Im geschlossenen Zustand ist das Versorgungsteil 10, 10' somit verwindungs­ steif. Das Versorgungsteil 10, 10' ist gleichermaßen für den Überwachungs- und Beatmungsstativkopf 5 wie für den Infusions­ stativkopf 5' einsetzbar. Je nach in dem Stativkopf verwende­ ten Geräten sind die entsprechende Art und Anzahl von Gasan­ schlüssen 11 bzw. Elektro- und Datenanschlüssen 12 vorgesehen.
Nachfolgend wird der Aufbau des Überwachungs- und Beatmungs­ stativkopfes näher beschrieben. Die Traversen 13, 13' sind als U-Profil ausgebildet. Die Länge der Traversen entspricht der Breite des Versorgungsteils 10 bei geöffnetem Schwenkchassis 57 zuzüglich etwa der Breite des Trägerprofils 14 inklusive Leitungskanäle 15. Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 8 ersichtlich ist, weist jede Traverse an ihrer dem Versorgungs­ teil 10 zugewandten Unterseite Bohrungen 80 für Schrauben 81 auf, welche mit den in dem T-Nutenpaar 22, 22' des Oberprofils 21 liegenden Nutmuttern 26, 26' verbunden sind. Weiterhin ent­ hält die Unterseite eine mit den Ausnehmungen 40, 40' des Oberprofils fluchtende Öffnung 82. Die Traversen sind derart auf dem Oberprofil 21 befestigt, daß das eine Ende einer jeden Traverse mit der Vorderseite des Versorgungsteils bündig ab­ schließt und das andere Ende über das Versorgungsteil über­ steht. An dem überstehenden Teil ist das vertikale Trägerpro­ fil befestigt. Jede Traverse weist an ihrem dem Trägerprofil 14 zugewandten Ende eine von diesem Ende her offene Ausnehmung 83 zum Hindurchführen der aus der Ausnehmung 40, 40' des Ver­ sorgungsteils 10 herauskommenden Leitungen in die Leitungska­ näle 15, 15' der Trägerprofile 14, 14' auf. Die Trägerprofile 14, 14' weisen an ihrer den Traversen 13, 13' zugewandten En­ den Gewindekanäle 84a, 84b, 84c (Fig. 6a-6c) auf, über die mittels mit diesem zusammenwirkenden Schrauben 85 die Träger­ profile 14, 14' jeweils mit den Traversen 13, 13' verbunden sind. Die Traversen 13, 13' weisen an ihrer dem Versorgungs­ teil abgewandten Seite eine Abdeckung 86, die mittels Anklip­ sen befestigbar ist, auf.
Wie aus Fig. 6a bis 6c und Fig. 7 ersichtlich ist, sind die Trägerprofile 14, 14', die als vertikale Befestigungsprofile für die Konsolen, Schubladenblöcke etc. dienen, aus einem Win­ kelprofil gebildet, welches einen ersten Abschnitt 14a und ei­ nem unter einem Winkel dazu verlaufenden zweiten Abschnitt 14b, die beide als Hohlprofil ausgebildet sind, umfaßt. Im Winkel zwischen dem ersten Abschnitt 14a und dem zweiten Ab­ schnitt 14b verläuft eine Nut 89 zum Einsetzen von nicht dar­ gestellten Nutsteinen und zum Befestigen von Konsolen etc.. Der erste Abschnitt 14a ist als geschlossenes Hohlprofil aus­ gebildet und der zweite Abschnitt 14b als offenes Hohlprofil, welches einen Leitungskanal 15 für darin verlaufende Leitungen 100 (Kabel und Gasleitungen) bildet und welches mit einer aus­ hängbaren profilartigen Abdeckung 90 verschlossen ist. Hierzu weist der zweite Abschnitt 14b an einer Außenkante ein Schar­ nierteil 90a auf, welches mit einem entsprechenden Gegenteil 90b der Abdeckung 90 zusammenwirkt. Die einander zugewandten Kanten der Abdeckung 90 und des zweiten Abschnittes 14b des Winkelprofiles weisen jeweils eine hohle Dichtlippe 91, 92 auf, welche bei verschlossenem Kanal 15, 15' die aus diesem in beliebige Höhen hinausführenden Leitungen 100, die Schläuche und Kabel beinhalten, zum direkten Geräteanschluß elastisch umschließen und so das Eindringen von Fremdkörpern in den Lei­ tungskanal 15, 15' verhindern.
Im Innern jedes Leitungskanals 15, 15' sind wenigstens drei kammartig nebeneinanderliegende und muldenförmig gebogene Hal­ ter 93 angeordnet, in denen die Leitungen 100 geführt und ge­ gebenenfalls mit Bindern befestigt sind. Der mittlere 94 der Halter weist an der Muldenaußenseite eine elastische Rastnocke 95 auf, in welche eine entsprechende zweite an der Abdeckung 90 anprofilierte Nocke 96 eingreift, und die Abdeckung ge­ schlossen hält. Zum Öffnen muß der die Rastnocke 95 enthalten­ de elastische Halter 94 mittels eines Werkzeuges durch den Spalt zwischen den Dichtlippen 91, 92 hindurch in das Kanalin­ nere geschoben werden, damit die Nocke 96 der Abdeckung frei­ gegeben wird. Die Halter 93 sind auf an der Kanalinnenseite befindliche Profile angeklipst.
Wie insbesondere aus den Fig. 7 und 8 ersichtlich ist, sind zwischen den Trägerprofilen 14, 14' in beliebigen Höhen ein oder mehrere horizontale Leitungskanäle 17 montiert und mit Bügeln 106, von denen jeder mittels Schrauben in mit entspre­ chenden T-Nuten in einem Kanal 105 des Leitungskanals 17 lie­ genden Nutmuttern 107 und mittels in T-Nuten liegenden Nutmut­ tern 108 der Leitungskanäle 15, 15' verbunden sind. Aus jedem Bügel 106 ragen zwei Stifte 109 zur Führung der Leitungen. Die Leitungskanäle 17 sind wie die Leitungskanäle 15 mit einer ab­ nehmbaren und auf- und zuschwenkbaren Abdeckung 113 versehen. Im Inneren des Leitungskanals 17 befinden sich ein oder mehre­ re Gruppen kammartig nebeneinanderliegender, nach innen mul­ denförmig gebogener Halter 110 ähnlich den Haltern 93, in de­ nen die Leitungen geführt und gegebenenfalls mit Binder befe­ stigt sind. Der mittlere Halter 111 besitzt wiederum eine ela­ stische Rastnocke 112, in welche eine an der Abdeckung 17a an­ profilierte Nocke 114 eingreift und diese geschlossen hält.
Mit der profilartigen Abdeckung 113 wird der Kanal 17 ver­ schlossen. Sowohl die Abdeckung, als auch die Profilkante ent­ halten je eine profilartige Dichtlippe 115, 116, die bei ge­ schlossener Abdeckung 113 die aus dem Leitungskanal 105 her­ ausführenden Leitungen elastisch umschließen und so das Ein­ dringen von Fremdkörpern in den Leitungskanal verhindern. Die Rastnocke 112 muß zum Öffnen ebenfalls mittels eines Werkzeu­ ges durch den Spalt zwischen den Dichtlippen nach hinten ge­ schoben werden, damit die Nocke der Abdeckung freigegeben wird. Die Horizontal-Leitungskanäle 17 haben den Vorteil, daß aufgrund des kurzen freiliegenden Verlaufs der Kabel zwischen Gerät und Kanal 17 ein reduzierter Reinigungsaufwand erforder­ lich ist und damit stabilere Hygieneverhältnisse und mehr Si­ cherheit gegenüber Kabelbeschädigungen gegeben sind.
Nachfolgend wird der Infusionsstativkopf 5' beschrieben. Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, weist der Infusionsstativkopf 5' an der Unterseite des Versorgungsteils 10 einen Halter 120 zur Aufnahme der Pumpenstangen 19 auf. Der Halter 120 weist einen in der Nut 46 des Unterprofils verschiebbaren angegossenen Nutstein 122, sowie einen damit verbundenen in der zweiten T- Nut 46' verschiebbaren Nutstein 123 auf. Der Nutstein 123 ist mittels einer Knebelschraube 121 lös- oder fixierbar. Der Hal­ ter weist ferner einen mit den Nutsteinen verbundenen vertika­ len Arm 124 mit einem Zweikantabschnitt 125 an seinem unteren Ende auf, an welchem ein Arm 126 geführt ist. Der Arm 126 wird durch eine Knebelschraube 128 über eine Druckschreibe 127 ge­ klemmt. Die Knebelschraube ist gegen Aufdrehen gesichert. Der Arm 126 weist an seinem dem Zweikant zugewandten Ende eine Ausnehmung 129 in Form eines Langlochs auf, über die der Arm quer zu den T-Nuten 46 verschiebbar ist. An seinem gegenüber­ liegenden Ende weist der Arm 126 eine Ausnehmung 130 auf, durch die die Pumpenstange 19 hindurchgeführt ist.
Durch die Verschiebbarkeit in den T-Nuten 46, 46' des Unter­ profiles und durch die Verschiebbarkeit der Pumpenstange 19 relativ zu dem Tragarm 124 können die Pumpen des Infusionsstativkopfes 5' an eine beliebige Position zueinander geschoben werden. Dadurch kann das Infusionssystem mit variablen Abstän­ den für Anpassung an die Pumpengröße angebracht werden. Zu­ sätzlich können bei dem Infusionsstativkopf noch Trägerprofile 14, 14' alleine oder zusammen mit Horizontal-Leitungskanälen 17, wie bei dem Stativkopf 5 zur Führung der zu den Pumpen bzw. Geräten führenden Kabel bzw. Leitungen ergänzt werden.
Jede Pumpenstange 19 ist tiefeneinstellbar, so daß die Pumpen mit ihrem ungefähren Schwerpunkt in eine gedachte von der Drehlagerplatte 4' bestimmte verlängerte Drehachse des Stativ­ kopfes 5' gebracht werden können. Da in dieser Geräteposition kein zusätzliches Drehmoment entsteht, wird ein höheres maxi­ males Zuladungsgewicht erzielt und außerdem Platz gespart.
Für den Betrieb der Versorgungseinrichtung werden zunächst für den Überwachungs- und Gerätestativkopf 5 das Schwenkchassis 57 für die Gasanschlüsse in das Scharnier eingehängt und die An­ schlüsse 11 in die jeweiligen Adaptionsbügel 60 eingesetzt. Die Bestückung erfolgt somit in offenem Zustand des Versor­ gungsteils 10. Anschließend wird das Schwenkchassis 57 hochge­ klappt und die Adaptionsbügel 60 mittels der Schrauben 58 in den Gewindekanälen 35 angeschraubt. Dann wird die jeweilige passende Frontplatte 66 für jeden Anschluß aufgeschraubt. Das Schwenkchassis 57' für die Elektroanschlüsse wird in wegge­ schwenktem Zustand mit der entsprechenden Frontplatte für den jeweiligen entsprechenden Elektroanschluß 12 versehen und die erforderlichen Kabelverbindungen hergestellt. Anschließend wird das Schwenkchassis 57' hochgeklappt und mittels Schrauben 78, die mit den Gewindekanälen 35' des Oberprofils zusammen­ wirken, mit dem Oberprofil 21 verbunden. Die aus den Ausneh­ mungen 40, 40' des Versorgungsteils herausgeführten Leitungen werden in die Leitungskanäle 15, 15' der Trägerprofile 14, 14' und gegebenenfalls in die Horizontalleitungskanäle 17 einge­ legt und an den entsprechenden Stellen herausgeführt, so daß nur ein kurzes Stück freier Leitung zwischen Leitungskanal und Gerät verbleibt. Der Infusionsstativkopf wird entsprechend mit der notwendigen Anzahl von Pumpenstangen 19 mit den entspre­ chenden Pumpen versehen.
Durch die Verschiebbarkeit der Geräte bzw. der Gerätehalterun­ gen in den T-Nuten des Versorgungsteils 10 ist eine Anpassung an verschiedene Breiten von Konsolen 16 bzw. von Geräten mög­ lich. Dadurch kann in Abhängigkeit von den verwendeten Geräten stets der kleinste Platz zur Verfügung gestellt werden. Selbst wenige Zentimeter an Platzersparnis beinhalten schon einen Vorteil.
Die Leitungen 100 sind in den Leitungskanälen 15, 15' geführt und liegen damit nicht offen. Über die Horizontal-Leitungs­ kanäle 17 ist es ferner möglich, an entsprechende Stellen Lei­ tungen zuzuführen, ohne daß diese über einen größeren Raum of­ fen ausliegen. Dadurch wird die Sicherheit und die Hygiene er­ höht.
In einer weiteren, in Fig. 9 und 10 gezeigten Ausführungs­ form der Erfindung, ist das erfindungsgemäße Tragprofil 14, 14' mit den Leitungskanälen 15, 15' alleine oder zusammen mit horizontalen Leitungskanälen 17 und den oben beschriebenen Konsolen 16, Schubladenblöcken etc. mit einem Fahrgestell 131 verbunden, mit dem die Trägerprofile 14, 14' verschraubt sind. Somit ist ein Gerätewagen 132 gebildet. Die Breite, Höhe und Tiefe sowie Anzahl der Konsolen, Schubladenblöcke etc. ist frei wählbar. An der Unterseite des Fahrgestells 131 ist eine Lade 133 vorgesehen, die von der Funktion her gesehen, einen Teil der Aufgabe des Versorgungsteils 10 des Stativkopfes er­ füllt. Die Lade 133 weist beispielsweise einen Netzverteiler 134, einen Trenntransformator und eine Potentialausgleichslei­ ste und anderes auf. Unmittelbar über der Lade 133 ist ein ho­ rizontaler Leitungskanal 135 vorgesehen, in den die aus der Lade 133 austretenden Kabel 100 über die oben beschriebenen kammartig angeordneten und muldenförmig gebogenen Halter 110, 111 eintreten und geführt werden. Die Leitungen werden an­ schließend durch den vertikalen Leitungskanal 15, 15' entweder direkt zu den Geräten oder zusätzlich durch einen unmittelbar über einer Konsole 16 angebrachten horizontalen Leitungskanal 17 geführt. Netzkabel und andere Kabel 136 zur Versorgung des mobilen Arbeitsplatzes kommen aus einer Öffnung 137 der Laden­ blende 138, welche so groß bemessen ist, daß zum Arbeitsplatz- Transfer die Kabel hineingeschoben werden können. Die Lade 133 ist mit einem Werkzeug zu öffnen.
Somit ermöglichen sowohl beim Deckenstativ wie auch beim Gerä­ tewagen die vertikalen und horizontalen Leitungskanäle eine Führung des größten Teils der Kabel und Leitungen bzw. Schläu­ che, und es bleiben nur noch kurze geräteseitige Leitungsenden sichtbar.
In einer weiteren Ausführungsform werden von Geräteteilen nicht abgedeckte T-Nuten mit eingelegten elastischen Profilen flüssigkeitsdicht verschlossen.

Claims (28)

1. Stativkopf für ein Stativ, insbesondere für eine Versor­ gungseinrichtung für Patienten, mit einem Versorgungsteil (10, 10') mit Zuführungen von Versorgungsleitungen (100) und einer an dem Versorgungsteil (10, 10') angebrachten Tragein­ richtung (13, 13', 14, 14', 16; 19, 120) zum Tragen von Gerä­ ten, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung an dem Versor­ gungsteil in ihrer Position verstellbar ist.
2. Stativkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung wenigstens ein sich vertikal zum Versorgungs­ teil erstreckende Tragelement (13, 13', 14, 14'; 19) aufweist, welches an dem Versorgungsteil verschiebbar angebracht ist.
3. Stativkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung wenigstens zwei vertikal zum Versor­ gungsteil erstreckende Tragelemente (13, 13', 14, 14'; 19) aufweist, deren Abstand zueinander einstellbar ist.
4. Stativkopf nach Anspruche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Versorgungsteil (10, 10') als längliches Gehäuse aus­ gebildet ist, welches an seiner Oberseite und/oder seiner Un­ terseite in Längsrichtung verlaufende Nuten aufweist, in denen die Tragelemente verschiebbar sind.
5. Stativkopf nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Versorgungsteil ein Oberprofil (21), das mit einem Un­ terprofil (45) verbunden ist, die zwischen sich einen kanal­ förmigen Raum zur Aufnahme von Versorgungsleitungen und -an­ schlüssen einschließen, ausgebildet ist, wobei die Nuten an der dem Raum abgewandten Seite des Oberprofils bzw. des Unter­ profils vorgesehen sind.
6. Stativkopf nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut als T-Nut (22, 22', 46, 46') ausgebildet ist.
7. Stativkopf nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberprofil (21) und das Unterprofil (45) über ein an dem Unterprofil schwenkbar angebrachtes Element (57, 57') mit­ einander verbunden sind, an dem Verbindungselemente für die Zuführungen oder Anschlüsse (11, 12) oder dergleichen ange­ bracht sind.
8. Stativkopf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (57, 57') abnehmbar ist.
9. Stativkopf nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß Anschlüsse (11) für die Versorgungsleitungen auf einzelnen Bügeln (60) vorgesehen sind, die an dem Element (57, 57') ab­ nehmbar befestigt sind.
10. Stativkopf nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Oberprofil (21) und das Unterprofil (45)an ihrer dem jeweils anderen Profil zugewandten Seite je­ weils eine Profilnut (27, 27', 47, 47') zum Einschieben von Halte- bzw. Abschottblechen (29) haben.
11. Stativkopf nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Versorgungsteil (10, 10')über die Nut (22, 22') an der die Tragelemente befestigt sind an dem Stativ (1) befestigt ist und in seiner Position an dem Stativ ein­ stellbar ist.
12. Stativkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in dem Versorgungsteil Öffnungen (39, 39', 40) zum Hindurchführen von Kabeln und/oder Leitungen vorgese­ hen sind.
13. Trägerprofil für eine Trageinrichtung, insbesondere für eine medizinische Versorgungseinrichtung mit einem ersten Pro­ filabschnitt (14a) und einem dazu unter einem Winkel verlaufenden zweiten Profilabschnitt (14b), wobei der zweite Pro­ filabschnitt (14b) einen Kanal (15, 15') zur Aufnahme von Ver­ sorgungsleitungen oder dergleichen aufweist und wobei eine Ab­ deckung (90) zum Verschließen des Kanals vorgesehen ist.
14. Trägerprofil nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (90) an einer Seite des zweiten Profilabschnitts (14b) schwenkbar befestigt ist.
15. Trägerprofil nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abdeckung (90) abnehmbar ist.
16. Trägerprofil nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Abdeckung und dem Rand des zweiten Profilabschnitts eine Dichtlippe (91, 92) vorgesehen ist.
17. Trägerprofil nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß im Innern des Kanals eine Haltevorrich­ tung (93, 94) zum Halten und Führen der Versorgungsleitungen vorgesehen ist.
18. Trägerprofil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung wenigstens drei nebeneinanderliegende ge­ bogene Haltezähne (93, 94) aufweist.
19. Trägerprofil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Zahn eine Rastnocke (95) aufweist, in die eine an der Abdeckung an entsprechender Stelle vorgesehene Nocke (96) eingreift.
20. Trägerprofil nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Winkel zwischen dem ersten und dem zweiten Profilabschnitt eine Nut (89) zum Befestigen quer zum Trägerprofil verlaufenden Tragteilen (16) vorgesehen ist.
21. Trägerprofil nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß zwei solcher Trägerprofile (14, 14') mit­ einander über quer zu diesen verlaufende Konsolen (16) zum Tragen von Geräten und/oder Leitungskanäle (17) zum Bilden ei­ nes Gestells miteinander verbunden sind.
22. Trägerprofil nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die quer verlaufenden Leitungskanäle eine schwenkbare Abdec­ kung (113) aufweisen.
23. Trägerprofil nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Leitungskanäle (17) eine Haltevorrichtung (110, 111, 112) zu Halten der Leitungen aufweisen.
24. Trägerprofil nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungskanäle (17) und/oder die Ab­ deckung Dichtlippen (115, 116) aufweisen.
25. Stativkopf mit wenigstens zwei Trägerprofilen nach einem der Ansprüche 13 bis 24, wobei an den Trägerprofile (14, 14') wenigstens eine sich quer zu diesen erstreckende Konsole (16) zur Aufnahme von Geräten oder dergleichen vorgesehen ist und wobei das durch die Trägerprofile und die Konsolen gebildete Gestell an der Versorgungseinrichtung (10) angebracht ist.
26. Stativkopf nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Stativkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 12 ausgebildet ist.
27. Gerätewagen, insbesondere zur Aufnahme medizinischer Gerä­ te, mit einem Fahrgestell (131) wenigstens zwei darauf mon­ tierten Trägerprofilen nach einem der Ansprüche 13 bis 24, wo­ bei an den Trägerprofile (14, 14') wenigstens eine sich quer zu diesen erstreckende Konsole (16) zum Tragen von Geräten aufweisen.
28. Gerätewagen nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Fahrgestell eine herausziehbare Lade (133) zur Auf­ nahme von Leitungszuführungen (134, 136) vorgesehen ist.
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