DE10058069A1 - Flechtmaschine - Google Patents

Flechtmaschine

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DE10058069A1
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DE10058069A
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John L Bettger
Toni M Edwards
William Hoyt Christian
Audrey G Demers Bettger
Daniel Richard Mcintyre
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American Metric Corp
Original Assignee
American Metric Corp
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine Flechtmaschine, deren Komponenten einen Tragtisch (10) umfassen, auf dem mehrere einzelne Segmente (30) montiert sind, die ein Bett mit einer im wesentlichen kreisförmigen Spurrille (36) bilden. Jedes Segment (30) enthält eine Segmentrille (36) mit zwei einander gegenüberliegenden, durch die Außenwand ausgebildeten Anschlußöffnungen (40), wobei die Anschlußöffnungen (40) nebeneinander liegender Segmente (30) in Kontakt stehen und die Spurrille (36) in Form eines Endlosrings bilden. Die Größe des Endlosrings wird durch die Anzahl und Größe der verwendeten Segmente (30) bestimmt. Die Spurrille (36) kann mit einem ausgewählten Werkstoff beschichtet sein, der sich von dem Werkstoff unterscheidet, aus dem das Segment (30) gefertigt ist.

Description

Hintergrund der Erfindung
Die Erfindung betrifft Flechtmaschinen mit einem Antriebssystem mit einem Zahnriemen, der zum Erhalt eines synchronisierten Antriebs mit Antriebszahnrädern kämmt und der mit einer verringerten Reibung arbeitet. Die Erfindung betrifft ferner Flechtmaschinen mit einem Bett von einstellbarer Größe.
Übliche Rundflechtmaschinen sind in der Industrie seit Langem bekannt. Normalerweise ist die Produktion dieser Maschinen aufgrund der Reibung zwischen den Antriebszahnrädern begrenzt, die zum Bewegen der Garnträger um das kreisförmige Bett dienen. Ein Versuch zur Steigerung der Geschwindigkeit und zur Verringerung der Reibung wurde in dem US-Patent 4,913,028 unternommen, das die Antriebszahnräder durch einen Riemen- und Riemenscheibenantrieb ersetzte.
Dieser Antrieb, der nicht formschlüssig war, konnte keine synchrone Bewegung zwischen den Maschinenelementen aufrechterhalten.
Ein weiteres Merkmal eines gewöhnlichen Flechtmaschinenbetts ist, daß der Nockenweg normalerweise durch spanabhebende Bearbeitung in einer Metallplatte erzeugt wird. Dieser Ansatz ist extrem teuer und erzeugt ein Produkt mit einer endgültigen Größe, d. h. eines Produkts, dessen Größe nicht einstellbar ist. Das US- Patent 2,045,515 erkannte dieses Problem und schlug die Verwendung einzelner Platten vor, die zur Bildung des Betts miteinander vereinigt werden. Dieser Aufbau bot eine Einstellbarkeit, war jedoch schwerfällig und schwierig zusammenzubauen. Die Offenbarungen der vorstehend genannten Patente sind in die vorliegende Offenbarung eingeschlossen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Flechtmaschine mit einem formschlüssigen Antrieb zu schaffen, die mit einer geringen Reibung arbeitet. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, die mit höheren Geschwindigkeiten arbeiten kann.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, bei der das Nockenwegbett durch mehrere, zur Bildung eines einheitlichen Betts vereinigte, identische Segmente gebildet wird.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, bei der Größe und Form des Nockenwegs einstellbar sind.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, bei der durch eine selektive Verwendung der Werkstoffe, aus denen die Komponenten gefertigt sind, eine verringerte Abnutzung und Reibung erreicht werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, bei der die Komponenten für eine verringerte Reibung und eine gesteigerte Langlebigkeit selektiv aus Metall-, Kunststoff und Keramikwerkstoffen gefertigt sind.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, bei der die Komponenten für eine gesteigerte Langlebigkeit und eine verringerte Reibung entweder mit einem Metall-, Keramik- oder Kunststoffwerkstoff beschichtet sind.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, die so zusammengebaut werden kann, daß ein kreisförmiges oder ein flaches geflochtenes Textilerzeugnis erzeugt wird.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Flechtmaschine zu schaffen, die so eingestellt werden kann, daß die Anzahl der Garnträger verändert wird.
Zusammenfassung der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Flechtmaschine, mit einem Tragtisch, der eine Montagefläche mit einer oberen Fläche und einer unteren Fläche aufweist. Mehrere Lagerbohrungen sind in einem vorgegebenen, im wesentlichen kreisförmigen Muster auf der Montagefläche des Tragtischs ausgebildet. Mehrere Segmente sind an der oberen Fläche des Tragtischs befestigt und stehen mit den benachbarten Segmenten in Kontakt. Jedes Segment weist eine mit einer jeweiligen der auf der Montagefläche ausgebildeten Lagerbohrungen ausgerichtete Lagerbohrung auf.
Eine Antriebswelle erstreckt sich durch jede Lagerbohrung und ist drehbar in dieser montiert. An einem ersten Ende jeder Welle, das sich über die obere Fläche erstreckt, ist eine Antriebsnase befestigt. An einem zweiten Ende jeder Welle, das sich unter die untere Fläche erstreckt, ist ein Zahnrad befestigt. Ein Zahnriemen, an dessen innerer und äußerer Seite Zähne ausgebildet sind, ist in entgegengesetzten Antriebsrichtungen um nebeneinander liegende Zahnräder angeordnet, wobei die Zähne der inneren und der äußeren Seite abwechselnd mit den Zähnen jedes der Zahnräder kämmen. Ein Antriebsmotor, der in einem Antriebseingriff mit dem Zahnriemen steht, treibt die Wellen in positiver Synchronität.
Jedes Segment umfaßt eine in seiner oberen Fläche ausgebildete, im wesentlichen kreisförmige Segmentrille. Jede Segmentrille weist eine Innen- und eine Außenwand auf, wobei durch die Außenwand an im wesentlichen gegenüberliegenden Stellen zwei Anschlußöffnungen ausgebildet sind. Der Bereich der Anschlußöffnungen von nebeneinander liegenden Segmenten bildet die Eingriffspunkte zwischen nebeneinanderliegenden Segmenten, die ein Bett mit einer aus einem Endlosring aus kreisförmigen Schleifen gebildeten Spurrille bilden.
Die Innenwand jeder Segmentrille gegenüber der Anschlußöffnung weist einen Anschlußkopf auf, der leicht in den Nockenweg zu der Anschlußöffnung ragt.
Es ist ein Garnträger vorgesehen, der einen Fuß und eine vertikal beabstandet über dem Fuß angeordnete Basis umfaßt. Der Fuß ist unter den Antriebsnasen angeordnet und weist eine Spurhalteklinke und einen Aufhalter auf. Der Aufhalter ist derart beschaffen, daß er mit den Antriebsnasen in Eingriff steht, die derart wirken, daß sie den Garnträger antreiben. Die Spurhalteklinke läuft in der Spurrille, wenn der Garnträger nacheinander um die kreisförmigen Schleifen bewegt wird, die den Ring bilden. Die Basis und der von der Basis beabstandete Fuß sind an einer Spindel montiert. An der Spindel ist auch der Aufhalter montiert, der mit den Antriebsnasen in Eingriff steht.
Die Flechtmaschine umfaßt einen Tragtisch mit einer Oberseite und mehrere einzelne, an dem Tragtisch befestigte, auf dem Tragtisch ein Bett mit einem ausgewählten Aufbau und einer ausgewählten Größe bildende Segmente. Auf einer oberen Fläche jedes Segments ist eine Segmentrille ausgebildet. Jede Segmentrille umfaßt eine Innen- und eine Außenwand und zwei in im wesentlichen gegenüberliegenden Positionen durch die Außenwand ausgebildete Anschlußöffnungen. Das Bett weist einen aus den durch jede Segmentrille gebildeten, verbundenen Kreisen gebildeten Endlosring auf. Das Bett weist abhängig von Anzahl und Form der ausgewählten Segmente eine ausgewählte Größe und Form auf.
An der Innenwand jedes Segments ist gegenüber der Anschlußöffnung ein Anschlußkopf ausgebildet. Der Anschlußkopf erstreckt sich in die Spurrille und kann aus einem anderem Werkstoff als dem Werkstoff ausgebildet sein, aus dem der Rest des Segments gefertigt ist. Der Nockenweg kann mit einem beliebigen der in der Definition angegebenen Werkstoffe beschichtet sein. Die Segmente können aus einem einzigen Werkstoff oder einem Verbundstoff aus Werkstoffen ausgebildet oder mit einem ausgewählten Polymerverbundwerkstoff beschichtet sein oder auch nicht.
Jedes Segment weist eine mittige Bohrung auf, die eine vertikal angeordnete Antriebswelle enthält. Am oberen Ende jeder Antriebswelle ist in vertikal beabstandeter Beziehung zu dem zugehörigen Segment ein Antriebsnase befestigt.
Es ist ein Antrieb vorgesehen, der nebeneinander liegende der Wellen in entgegengesetzten Richtungen drehend antreibt.
Jede Antriebsnase umfaßt eine kreisförmige Scheibe mit an ihrem Umfang ausgebildeten, einander gegenüberliegenden Kerben. Die Kerben können einen aus einem anderen Werkstoff als dem den Antriebsnase bildenden Werkstoff gefertigten Einsatz enthalten.
Es ist ein Garnträger vorgesehen, der eine Spindel umfaßt, an deren einem Ende ein Fuß mit einer vertikal von diesem beabstandeten Basis montiert ist. Die Basis ist derart beschaffen, daß sie auf der oberen Fläche einer jeweiligen der Antriebsnasen ruht, wobei die Spindel nacheinander mit jeweiligen der Antriebsnasen in Eingriff tritt. Der Fuß des Garnträgers ist zwischen den Antriebsnasen und den Segmenten angeordnet. Eine Drehung der Antriebswellen veranlaßt, daß die Antriebsnasen den Träger um das aus den einzelnen Segmenten ausgebildete Bett bewegen.
Der Fuß jedes Garnträgers weist auf einer unteren Fläche eine Spurhalteklinke auf. Die Spurhalteklinke steht mit der Spurrille in Eingriff und wirkt derart, daß sie den Träger bei seiner Bewegung um das Bett stabilisiert. Vorzugsweise befinden sich zwei der Spurhalteklinken auf der unteren Fläche jedes Fußes.
Der Garnträger kann aus einem ausgewählten Werkstoff gefertigt sein, oder die Basis, der Fuß und/oder die Spurhalteklinke können mit einem ausgewählten Werkstoff beschichtet sein.
Beschreibung der Zeichnungen
Der zur Ausführung der Erfindung konstruierte Aufbau wird nachstehend zusammen mit weiteren seiner Merkmale beschrieben.
Die Erfindung wird durch die Lektüre der folgenden Beschreibung und durch eine Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen leichter verständlich, die einen Teil derselben bilden und in denen ein Beispiel der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine abgeschnittene, seitliche Schnittansicht der erfindungsgemäßen Flechtmaschine;
Fig. 2 eine perspektivische Schnittansicht der Unterseite der erfindungsgemäßen Flechtmaschine;
Fig. 3 eine perspektivische Schnittansicht der Oberseite des das Bett aus Segmenten aufweisenden Tragtischs und der Antriebsnasen, wobei ausgewählte Antriebsnasen weggelassen wurden;
Fig. 4 eine Schnittansicht von zwei Segmenten von oben;
Fig. 5 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines Garnträgers, einer Antriebsnase, eines Segments und einer Haltefläche;
Fig. 6 eine Seitenansicht des Garnträgers und einer Spule; und
Fig. 7 eine auseinandergezogene Ansicht des Garnträgers mit der Spule.
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
Die Erfindung wird nun unter genauerer Bezugnahme auf die Zeichnungen im Einzelnen beschrieben.
Fig. 1 zeigt die erfindungsgemäße Flechtmaschine. Die Anordnung umfaßt einen Tragtisch 10 mit einer Montagefläche mit einer Halte- bzw. Oberfläche 12 und einer unteren Fläche 14. Der Montagetisch 10 weist mehrere durch die Montagefläche verlaufende und in einem kreisförmigen Muster von gewünschter Größe angeordnete Bohrungen 16 auf (Fig. 5). Durch jede Bohrung 16 verläuft eine drehbar in einem Lager montierte Welle 18. Am unteren Ende jeder Welle 18 ist ein Zahnrad 20 befestigt.
An der unteren Fläche 14 des Tragtischs ist neben dem äußeren Umfang der Anordnung von Zahnrädern 20 ein Antriebsmotor 22 befestigt. Ein Zahnriemen 28 ist derart angeordnet, daß er selektiv in die gegenüberliegenden Seiten von Zahnrädern 20 eingreift. Eine Zuganordnung 24 von bekanntem Aufbau ist vorgesehen, um den Zahnriemen 28 unter einem geeigneten Zug zu halten. Ein separater Antriebsmotor 26 ist vorgesehen, um die Aufnahme für ein Textilerzeugnis mit einem bekannten Aufbau anzutreiben.
Der Zahnriemen 28 weist auf jeder seiner Seiten Zähne 29 auf. Der Zahnriemen ist derart angeordnet, daß er mit gegenüberliegenden Seiten nebeneinander liegender Zahnräder 20 in Eingriff steht. Die Zähne 29 des Zahnriemens sind so groß, daß sie mit Zähnen 21 der Zahnräder 20 ineinandergreifen, um sicherzustellen, daß eine formschlüssige und synchrone Bewegung von dem Motor 22 an jede Welle 18 übertragen wird. Durch Anordnen des Zahnriemens 28 auf die beschriebene Weise werden die Zahnräder 20 in entgegengesetzte Antriebsrichtungen angetrieben.
Der Zahnriemen 28 treibt die Zahnräder 20 mit weniger Reibung, weniger Zug und weniger Geräuschen an als eine miteinander verbundene Folge von Antriebszahnrädern. Diese Fähigkeit ermöglicht einen Antrieb der Flechtmaschine mit höheren Geschwindigkeiten und einen Betrieb mit weniger Geräuschen und Vibrationen.
An der Montagefläche oder Oberseite 12 des Tischs 10 sind mehrere Segmente 30 befestigt. Jedes der im wesentlichen kreisförmigen Segmente 30 weist mehrere Montagebohrungen 32 und eine mittige Bohrung 33 mit einer Lageroberfläche 34 auf. Die Segmente 30 sind mittels Schrauben 35 an festen Positionen an der Montageoberfläche 12 befestigt, wobei die mittige Bohrung 33 mit der das Bett der Flechtmaschine bildenden Lagerbohrung 16 ausgerichtet ist.
Auf der oberen Oberfläche jedes Segments 30 ist eine Segmentrille 36 mit einer Innen- und einer Außenwand 37, 38 ausgebildet. An den gegenüberliegenden Seiten jedes Segments ist eine im wesentlichen ebene Oberfläche 41 ausgebildet. Längs einer Achse, die einen Abschnitt der Außenwand 38 eines die Anschlußöffnungen 40 bildenden Nockenwegs 36 abschneidet, sind Oberflächen 41 ausgebildet. An der Innenwand 37 des Nockenwegs 36 ist in der Mitte der Öffnung 40 ein Anschlußkopf 42 ausgebildet. Die Anschlußköpfe 42 ragen in den Nockenweg 36. Der Anschlußkopf kann Einsätze aus einem abnutzungsbeständigerem Werkstoff als dem aufweisen, aus dem das Segment gefertigt ist.
Die Segmente 30 sind in einem Muster von gewünschter Größe und Form an dem Tisch 10 befestigt, wobei die ebenen Oberflächen 41 der nebeneinander liegenden Segmente unter der Voraussetzung, daß die Anschlußköpfe 42 der nebeneinander liegenden Segmente miteinander ausgerichtet sind, in spiegelverkehrtem Eingriff miteinander stehen. Die Segmente 30 und die Segmentrillen 36 bilden das Bett normalerweise so, daß es einen endlosen Ring aus kreisförmigen Schleifen aufweist. Wenn gewünscht, könnte das Bett mit einem geschlossenen Ring aus kreisförmigen Schleifen gefertigt werden, so daß flache Textilerzeugnisse erzeugt werden könnten. Durch jede Öffnung 33 erstreckt sich eine Welle 18. Am oberen Ende jeder Welle 18 ist eine vertikal von den Segmenten 30 beabstandete Antriebsnase 44 befestigt. Jede Antriebsnase weist mehrere einander gegenüberliegende, in ihrem Umfang ausgebildete Ausnehmungen oder Kerben 46 auf. Es sind vorzugsweise vier Kerben bzw. Ausnehmungen in jeder Antriebsnase ausgebildet. Die Anzahl kann mehr oder weniger betragen, wenn dies gewünscht wird. Jede Ausnehmung 46 weist vorzugsweise einen Einsatz 47 auf, der aus einem anderen, vorzugsweise abnutzungsbeständigeren Werkstoff als dem die Nase 44 bildenden gefertigt ist. Der Einsatz 47 kann aus jedem ausgewählten Werkstoff gefertigt sein.
Die Antriebsnasen 44 weisen im wesentlichen den gleichen Radius wie die Segmente 30 auf, so daß ihre äußeren Umfänge in dem Bereich der Anschlußöffnungen 40 nebeneinander liegen. Die Wellen 18 bewegen die Antriebsnasen 44 in entgegengesetzten Richtungen, wie durch in Fig. 3 die Pfeile dargestellt.
Gemäß den Fig. 1, 5, 6 und 7 sind Garnträger 50 vorgesehen. Jeder Träger wird um den das Bett bildenden Ring aus Kreisen bewegt, wobei der Ring durch die Segmente 30 und die mehreren Antriebsnasen 44 gebildet wird. Jeder Garnträger weist einen Fuß 52 auf, der an seiner unteren Oberfläche zwei Spurhalteklinken 54 aufweist. In einer Bohrung 58 des Fußes 52 ist an einem Ende eine Spindel 56 montiert. Eine in bezug auf den Fuß 52 vertikal angeordnete Basis 62 nimmt die Spindel 56 über eine Bohrung 80 auf. Die Spindel 56 weist einen in einer geringfügig beabstandeten Position zwischen der Basis und dem Fuß angeordneten Ringaufhalter 48 auf. Der Aufhalter 48 dreht sich um die Spindel 56, wenn er mit einem Antriebsnase in Eingriff steht.
Die Basis 62 weist eine im wesentlichen rechteckige Form mit einer ebenen oberen und unteren Oberfläche auf. Neben einer ersten Kante der Basis sind Steigleitungen 60 angeordnet. Die Spindel 56 ist mit einem zur Gewährleistung eines Freiraums für die das Garn tragende Spule ausreichenden Abstand von den Steigleitungen zur gegenüberliegenden Kante der Basis angeordnet.
Unter Bezugnahme auf Fig. 7 wird nun der Garnträger 50 genauer beschrieben. Es ist wesentlich, darauf hinzuweisen, daß der vorliegende Aufbau die Höhe des Garnträgers erheblich verringert, wodurch sein Schwerpunkt gesenkt wird. Durch Anordnen des Garnträgers in großer Nähe der Oberseite des Tischs 10 und in Kontakt mit den Antriebsnasen 44, tendieren diese dazu, sich mit weniger Reibung und weniger Vibrationen um die Spurrille zu bewegen, wodurch ein Betrieb der Maschine mit höheren Geschwindigkeiten ermöglicht wird.
Wie dargestellt, ist die Spindel 56 mittels Keilen 82, die in in jeder der Bohrungen 58, 80 ausgebildete Schlitze eingreifen, mit der Basis 62 und dem Fuß 52 verbunden. Um die Spindel 56 ist ein Kranz 84 derart gepaßt, daß er neben der oberen Oberfläche der Basis 62 angeordnet ist. Über der Spindel 56 ist eine Spulenhalterung 86 derart angeordnet, daß sie um den Kranz oder das Lager 84 rotiert. Die obere Fläche der Halterung 84 trägt mehrere Stifte 88, die mit in der unteren Fläche der Spule 63 ausgebildeten Schlitzen 86 in Eingriff stehen und die Spule in bezug auf die Halterung 84 fest befestigen. (Nur die in der oberen Fläche der Spule 63 ausgebildeten Schlitze 86 sind dargestellt.) Um das oberen Ende der Spindel 56 ist eine Laufbuchse 89 montiert, die als Lager für die Spule dient.
Es wird darauf hingewiesen, daß durch Vorsehen einzelner Elemente für den Fuß 52, die Basis 62 und die Spindel 56 die Trägergröße durch einfaches Installieren einer Spindel mit einer ausgewählten Länge leicht verändert werden kann.
Auf den Steigleitungen 60 ist eine Zug- und Steueranordnung montiert. Die Steuerung 96 umfaßt obere und untere Läufer 98, die durch Schlitze 100 an den Steigleitungen 60 aufgenommen werden. Die Läufer 98 sind durch eine Rippe 102 miteinander verbunden.
Die Rippe 102 weist eine Garnführung 104 auf, wogegen der obere Läufer 98 eine Garnführung 106 aufweist. Eine Feder 108 wird an ihrem oberen Ende von der Rippe 102 aufgenommen, während ihr unteres Ende mit einem Stift 110 in Eingriff steht, der an einem Stab 112 angeordnet ist. Der Stab 112 ist mittels einer geeigneten Montagebohrung an einem unteren Träger 114 befestigt. Der Läufer 114 wird auch verschiebbar durch Steigleitungen 60 gehalten und umfaßt eine untere Garnführung 116.
Eine Bremsklinke 90 ist durch einen Stift 92 schwenkbar so mit der Basis 62 verbunden, daß eine Nase 91 durch eine Öffnung 94 in der Basis 62 ragt, wenn sich ein Arm 93 in seiner abgesenkten Stellung befindet, und unter der oberen Fläche der Öffnung 94 gehalten wird, wenn der Arm 93 angehoben wird. Der Arm 93 ist auf geeignete Weise so mit der unteren Fläche des unteren Läufers 114 verbunden, daß er durch seine Bewegung entlang der Steigleitungen 60 gesteuert wird.
Die untere Fläche der Halterung 86 weist den in den Spulenenden ausgebildeten Schlitzen 86 ähnliche Schlitze auf. Diese Schlitze sind derart beschaffen, daß sie mit dem Ende der Nase 91 in Eingriff gelangen, wenn sie durch die Öffnung 94 gehoben wird. Dieser Eingriff bremst die Halterung 88 in einer festen Haltestellung ab.
Am obere Ende des Läufers 98 ist mittels Ösen 120 schwenkbar ein Riegel 118 montiert. Eine Öffnung 126 des Riegels 118 paßt über das obere Ende der Spindel 56, wodurch der Riegel 118 um die Rille 124 angeordnet wird. Ein U-förmiges, elastisches Element 122 erstreckt sich über die Öffnung 126 hinaus und dient zum Verriegeln des Riegels 118 in seiner Position. Der Riegel 118 dient während des Betriebs der Maschine einfach zum Halten der Spule 63 in einer ordnungsgemäßen Position auf der Spindel 56. Zum Wechseln der Spulen wird das elastische Element 122 gedehnt, wodurch ein Entfernen des Riegels 118 von der Spindel 56 ermöglicht wird.
In der Praxis wird das Garn 62 von der Spule 63 gezogen, läuft zuerst durch die Garnführung 104, dann abwärts durch die Garnführung 116, anschließend aufwärts durch eine Garnführung 106 und schließlich zu einem Sammelbereich 66. Wenn die Maschine in Betrieb ist, bringt dieser Pfad einen nach unten gerichteten Druck auf die Läufer 98 auf, die durch den Riegel 118 verankert sind. Der untere Läufer 114 wird die Steigleitungen 60 entlang nach oben gedrückt, wodurch die Feder 108 zusammengedrückt wird. Die Aufwärtsbewegung des unteren Läufers 114 verursacht ein Absenken der Öse 94 aus dem Eingriff mit der Halterung 86, wodurch eine Drehung der Spule und ein Abziehen des Garns ermöglicht werden. Sollte das Garn 62 reißen, drückt die Feder 108 die Läufer 98, 114 auseinander, wodurch veranlaßt wird, daß die Öse 91 mit der Spulenhalterung in Eingriff gelangt und die Drehung der Spule beendet. Jeder bekannte Zugmechanismus kann genutzt werden, um eine Drehung der Spule 63 mit der gewünschten Geschwindigkeit zu ermöglichen und das Garn 62 beim Flechten unter einer ordnungsgemäßen Spannung zu halten.
Normalerweise wird bei dem bekannten Aufbau durch diese Bewegung der Läufer eine Haltebewegung zum Anhalten der Maschine aktiviert.
Beim Betrieb sind mehrere Garnträger 50, normalerweise zwei pro Antriebsnase 44, auf der Flechtmaschine montiert. Das Garn 68 von jeder Spule wird durch die zugehörige Führung 64, einen Garnsammelabschnitt 66 und auf eine Aufnahme gezogen. Jeder Garnträger 50 ist durch den Eingriff des Läufers 48 in der Ausnehmung 46 mit einer Antriebsnase 44 verbunden. Die untere Fläche der Basis 62 ruht auf der oberen Fläche der Antriebsnase 44. Die Spurhalteklinken 54, die sich von der unteren Fläche des Fußes 52 erstrecken, stehen mit dem Nockenweg 36 in Eingriff. Die Spurhalteklinken wirken so, daß sie den Garnträger stabilisieren, wenn er um den durch jedes der auf dem Tisch 10 befestigten Nockenwegsegmente 30 gebildeten Ring aus Kreisen bewegt wird. Ebenso wirken die Spurhalteklinken derart, daß sie einen Übergang der Garnträger 50 von einer ersten Seite eines Segments zur gegenüberliegenden Seite eines danebenliegenden Segments veranlassen, wenn sie in und durch die Anschlußöffnungen 40 bewegt werden. Die Anschlußköpfe 42 wirken so auf jede Spurhalteklinke ein, daß sie von der Segmentrille des Segments, in dem sie sich bewegt, in die Segmentrille des danebenliegenden Segments abgelenkt wird. Die nebeneinander liegenden Garnträger bewegen sich in entgegengesetzten Richtungen um den Bettring und werden um entgegengesetzte Seiten der Segmentschleifen von nebeneinander liegenden Segmenten angetrieben.
Zum Erreichen einer maximalen Betriebsgeschwindigkeit beim einem Betrieb mit minimaler Reibung kann der die Zahnräder 20, die Segmente 30 und die Antriebsnasen 44 bildende Werkstoff aus der identifizierten Gruppe gewünschter Werkstoffe ausgewählt werden. Es ist ebenso anzumerken, daß die Innen- und Außenwände 37 und 38 der Rille 36 zur Verminderung von Abnutzung und Reibung vorzugsweise ferner durch eine Beschichtung mit einem gewünschten Werkstoff behandelt sind.
Per Definition umfaßt der hierin zur Bezugnahme auf die die verschiedenen Strukturen bildenden Werkstoffe verwendete Begriff Werkstoff jedes inerte Material, Metall, Metallegierungen, Kautschuk, Keramik, synthetische Materialien oder Verbundstoffe aus diesen. Ebenso kann der Werkstoff mit jedem geeigneten Metall, mit Keramik, mit synthetischen Materialien oder Verbundstoffen aus diesen beschichtet sein.
Es wird darauf hingewiesen, daß die beanspruchte Maschine Verbesserungen von Bauteilen oder zur Fertigung der Bauteile verwendete Werkstoffe einschließen soll, die ihre Leistungen verbessern, aber durchaus im Bereich der Möglichkeiten von Fachleuten liegen.
Obwohl unter Verwendung spezifischer Begriffe eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben wurde, dient diese Beschreibung lediglich der Veranschaulichung, und es wird darauf hingewiesen, daß Veränderungen und Variationen vorgenommen werden können, ohne vom Geist oder Rahmen der folgenden Ansprüche abzuweichen.

Claims (29)

1. Flechtmaschine mit einem Tragtisch (10) mit einer Montagefläche mit einer oberen Fläche (12) und einer unteren Fläche (14),
mehreren, in einem vorgegebenen im wesentlichen kreisförmigen Muster in der Montagefläche (12) angeordneten Lagerbohrungen (16),
einer sich vertikal durch jede Lagerbohrung (16) erstreckenden und drehbar in dieser montierten Welle (18), deren erstes Ende über die obere Fläche (12) und deren zweites Ende unter die untere Fläche (14) vorsteht,
einem an jedem der zweiten Enden befestigten Zahnrad (20),
einem in entgegengesetzten Antriebsrichtungen um nebeneinander liegende der Zahnräder (20) angeordneten Zahnriemen (28) mit Zähnen (29) auf seiner Innen- und Außenseite, wobei die Zähne (29) auf der Innen- und Außenseite abwechselnd mit den Zähnen (21) der Zahnräder (20) ineinandergreifen, und
einem mit dem Zahnriemen (28) in Eingriff stehenden Antriebsmotor (22); wodurch
die Wellen (18) formschlüssig synchron in entgegengesetzte Richtungen gedreht werden.
2. Flechtmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder der Bohrungen (16) ein Lager montiert ist.
3. Flechtmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Segmente (30) jeweils eine Lagerbohrung (33) und eine Einrichtung (32, 35) zur Befestigung des Segments (30) an der oberen Fläche (12) der Montagefläche aufweisen, wobei die Lagerbohrungen (33) der Segmente mit einer jeweiligen Lagerbohrung (16) der Montagefläche ausgerichtet sind.
4. Flechtmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Segmente (30) in seiner oberen Fläche eine Segmentrille (36) in Form einer im wesentlichen kreisförmigen Schleife aufweist.
5. Flechtmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Segmentrille (36) eine Innen- und eine Außenwand (37, 38) und zwei Anschlußöffnungen (40) durch die Außenwand (38) aufweist.
6. Flechtmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (30) auf der oberen Fläche (12) der Montagefläche angeordnet sind, wobei die Anschlußöffnungen (40) der nebeneinander liegenden Segmente (30) in Eingriff stehen, wodurch die Segmentrillen (36) einen Endlosring aus den kreisförmigen Schleifen bilden.
7. Flechtmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand (37) jeder der Segmentrillen (36) gegenüber der Anschlußöffnung (40) einen zu der Anschlußöffnung ragenden Anschlußkopf (42) aufweist.
8. Flechtmaschine mit einem Montagetisch (10) mit einer Tragfläche (12) mit einem Antriebssystem mit einem Antrieb mit unter der Haltefläche (12) montierten Zahnrädern (20), einem Zahnriemen (28) mit Zähnen (29) auf den gegenüberliegenden Seiten, wobei die Zähne (29; 21) des Zahnriemens (28) und der Zahnräder (20) auf den gegenüberliegenden Seiten nebeneinander liegender Antriebszahnräder (20) in Eingriff stehen, ein Antriebsmotor (22) den Zahnriemen (28) in einer ersten Richtung antreibt und der Zahnriemen (28) die Antriebszahnräder (20) abwechselnd in einer ersten und einer zweiten Richtung antreibt;
einem über der Haltefläche (12) angeordneten Bett mit einem Endlosring aus von Segmentrillen (36) gebildeten kreisförmigen Schleifen, wobei die Segmentrillen (36) eine Spurrille bilden;
einer sich durch jede der kreisförmigen Schleifen erstreckende Antriebswelle (18), wobei an einem ersten Ende jeder der Antriebswellen (18) eines der Antriebszahnräder (20) und an ihrem zweiten Ende eine Antriebsnase (44) montiert ist und jede Antriebsnase (44) vertikal beabstandet über einer jeweiligen der kreisförmigen Schleifen angeordnet ist; und
einem Garnträger (50) mit einem unter den Antriebsnasen (44) angeordneten Fuß (52), wobei der Fuß (52) eine Spurhalteklinke (54) und einen Antriebsring (48) aufweist, der Ring (48) in Antriebskontakt mit den Antriebsnasen (44) steht und die Spurhalteklinke (54) in der Spurrille (36) angeordnet ist.
9. Flechtmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Garnträger (50) eine über den Antriebsnasen (44) montierte Basis (62) und eine den Fuß (52), den Ring (48) und die Basis (62) miteinander verbindende Spindel (56) aufweist.
10. Flechtmaschine mit
einem Tragtisch (10) mit einer Oberseite (12),
mehreren einzelnen, ein Bett bildenden Segmenten (30),
einer Segmentrille (36) in Form einer auf einer oberen Fläche jedes der Segmente (30) ausgebildeten, im wesentlichen kreisförmigen Schleife,
wobei die Segmentrille (36) eine Innen- und eine Außenwand (37, 38) aufweist,
zwei durch die Außenwand (38) jeder Segmentrille (36) jedes der Segmente (30) ausgebildeten Anschlußöffnungen (40), die einander im wesentlichen gegenüberliegen, und
einer Einrichtung (32, 35) zur Befestigung der Segmente (30) an der Oberseite (12), wobei die Anschlußöffnungen (40) nebeneinander liegender Segmente (30) miteinander in Kontakt stehen und aus den Segmentrillen (36) der Segmente (30) ein Spurrille in Form eines Endlosrings aus den kreisförmigen Schleifen bilden.
11. Flechtmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Endlosring eine abhängig von der Anzahl und Größe der Segmente (30) ausgewählte Größe hat.
12. Flechtmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein gegenüber jeder Anschlußöffnung (40) an der Innenwand (37) jeder Segmentrille (36) ausgebildeter Anschlußkopf (42) sich in die Segmentrille (36) erstreckt.
13. Flechtmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußkopf (42) aus einem anderen Werkstoff als dem Werkstoff gefertigt ist, aus dem der Rest des Segments (30) hergestellt ist.
14. Flechtmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmentrille (36) mit einem ausgewählten Werkstoff beschichtet ist.
15. Flechtmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Segmente (30) aus einem ausgewählten Werkstoff gefertigt sind.
16. Flechtmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Fläche jedes der Segmente (30) mit einem ausgewählten Werkstoff überzogen ist.
17. Flechtmaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Segmente eine mittige Bohrung (33) aufweist, die eine vertikal angeordnete Antriebswelle (18) enthält;
am oberen Ende jeder der Antriebswellen (18) eine Antriebsnase (44) befestigt ist, die vertikal von dem zugehörigen der Segmente (30) beabstandet ist; und
ein Antrieb (20, 22, 28) die nebeneinander liegenden der Wellen (18) in entgegengesetzten Richtungen antreibt.
18. Flechtmaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Antriebsnasen (44) eine kreisförmige Scheibe mit in ihrem Umfang ausgebildeten, einander gegenüberliegenden Kerben (46) aufweist.
19. Flechtmaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben (46) einen Einsatz (47) aus einem ausgewählten Werkstoff aufweisen.
20. Flechtmaschine nach Anspruch 17 mit einem Garnträger (50), der eine Spindel (56) aufweist, an deren einem Ende ein Fuß (52) und eine von dem Fuß (52) vertikal beabstandete Basis (62) montiert sind, wobei die Basis (62) derart beschaffen ist, daß sie auf der oberen Fläche einer der Antriebsnasen (44) ruht, die Spindel (56) lösbar mit der jeweiligen Antriebsnase (44) in Eingriff steht und der Fuß (52) zwischen der jeweiligen Antriebsnase (44) und den Segmenten (30) angeordnet ist, wodurch eine Drehung der Welle (18) veranlaßt, daß die Antriebsnasen (44) den Träger (50) um den Ring (48) bewegen.
21. Flechtmaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (52) eine an seiner unteren Fläche montierte Spurhalteklinke (54) aufweist, die mit der Spurrille (36) in Eingriff steht und den Träger (50) bei der Bewegung um den Endlosring stabilisiert.
22. Flechtmaschine nach Anspruch 21, dadurch gbekennzeichnet, daß zwei Spurhalteklinken (54) an jeder unteren Fläche montiert sind.
23. Flechtmaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Abschnitt der Basis (62), des Fußes (52) und der Spurhalteklinke (54) aus einem ausgewählten Material ausgebildet ist.
24. Flechtmaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens entweder die Basis (62), der Fuß (52) oder die Spurhalteklinke (54) jeweils aus einem ausgewählten Werkstoff ausgebildet sind.
25. Garnträger für eine Flechtmaschine mit
einer Spindel (56), an deren ersten Ende ein Fuß (52) und in einer festen, von dem Fuß (52) beabstandeten Position eine Basis (62) montiert sind, wobei die Spindel (56) und die Basis (62) eine Spulenhalterung (86) über der Basis (62) bilden;
einem drehbar von der Spindel (56) getragenen Ring (48) zwischen der Basis (62) und dem Fuß (52);
radial von der Spindel (56) beabstandet an der Basis (52) montierten Steigleitungen (60), die eine Garnsteuerung aufweisen; und
einer sich von einer unteren Fläche des Fußes (52) erstreckenden Spurhalteklinke (54).
26. Garnträger nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Oberfläche der Basis (62) und des Fußes (52) mit einem ausgewählten Werkstoff beschichtet ist.
27. Garnträger nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (48) aus einem ausgewählten Werkstoff gefertigt ist.
28. Garnträger nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Basis (62) und der Fuß (52) jeweils aus einem unter mehreren ausgewählten Werkstoffen gefertigt sind.
29. Garnträger nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß sich zwei der Spurhalteklinken (54) von der unteren Oberfläche des Fußes (53) erstrecken.
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