DE10106009C1 - Beatmungsbeutel - Google Patents

Beatmungsbeutel

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Beatmungsbeutel (1), der mindestens einen sich ringförmig über den Beatmungsbeutel (1) erstreckenden Falz (2, 11) aufweist, entlang dessen der Beatmungsbeutel (1) eingeknickt werden kann. Es entsteht auf diese Weise mindestens eine Mulde, die zu einem reduzierten Volumen des Beatmungsbeutels (1) führt. Durch Dichtlippen (10, 12) oder zusätzliche mechanische Sicherungen, die von außen an den mindestens einen Falz (2, 11) angebracht werden, wird ein "Aufklappen" des Beatmungsbeutels aus der eingeknickten Position verhindert. Der Beatmungsbeutel (1) bleibt bis zu einem Innendruck von 45 bis 50 Millibar stabil in der eingeknickten Position mit reduziertem Volumen. Somit steht ein Beatmungsbeutel (1) für Beatmungsvolumina unterschiedlicher Größe zur Verfügung, abhängig beispielsweise davon, ob mit Umgebungsluft oder sauerstoffangereicherter Luft beatmet wird, oder abhängig davon, ob ein Erwachsener oder ein Kind beatmet werden soll.

Description

Die Erfindung betrifft einen Beatmungsbeutel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die künstliche Beatmung eines Patienten gewährleistet die ausreichende Sauerstoffzufuhr und Kohlendioxidabgabe, beispielsweise bei Maßnahmen zur Wiederbelebung oder bei Durchführung einer Narkose. Eine Möglichkeit der künstlichen Beatmung stellt die Verwendung eines Beatmungsbeutels dar. Ein gattungsgemäßer Beatmungsbeutel ist aus der DE 195 17 857 C1 bekannt. Der Beatmungsbeutel kann aufgeblasen werden oder sich durch eigene Rückstellkräfte befüllen und zusammengedrückt werden, um die künstliche Beatmung durchzuführen. Die Luft gelangt dabei durch Druck mit der Hand auf den Beatmungsbeutel zum Patienten, und zwar über ein Beatmungsventil. Dem Beatmungsventil sind wahlweise entweder eine Maske oder ein Tubus nachgeschaltet.
Der bekannte Beatmungsbeutel weist einen Stutzen auf, mit der der Beatmungs­ beutel an eine Sauerstoffzuleitung angeschlossen werden kann. Der Beatmungsbeutel ist von Hand bedienbar und gehört zum Beispiel zur Ausrüstung von Rettungswagen und Operationsräumen.
In Abhängigkeit davon, ob der Beatmungsbeutel zur Beatmung mit Umgebungsluft oder mit Sauerstoff dient, ist ein unterschiedliches Volumen erforderlich. Für Erwachsene wird bei gleichzeitiger Zugabe von Sauerstoff die Applikation eines kleineren Volumens gefordert, als es für die Beatmung mit Umgebungsluft verwendet wird. Diese Forderung geht auf neuere Untersuchungen zurück, die von der AHA (American Heart Association) und dem ERC (European Resuscitation Council) durchgeführt wurden.
Die Forderung nach zwei verschiedenen zu applizierenden Volumina wird durch die bekannten Beatmungsbeutel dadurch erfüllt, dass zwei Typen von Beatmungsbeuteln verschiedener Größe zum Einsatz gelangen.
Wird von einer Beatmung mit Umgebungsluft auf die Zugabe von Sauerstoff umgestellt oder umgekehrt von der Zugabe von Sauerstoff auf die Beatmung mit Umgebungsluft umgestellt, so wird der Vorgang dadurch erschwert, dass hierfür der Beatmungsbeutel gegen einen von unterschiedlicher Größe ausgewechselt werden muss. Aus diesem Grund sind auch stets zwei Typen von Beatmungsbeuteln verschiedener Größe vorrätig zu halten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Beatmungsbeutel so zu verbessern, dass mit ihm die Applikation unterschiedlicher Volumina für die Beatmung eines Patienten möglich ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der Beatmungsbeutel nach der Erfindung weist mindestens einen sich ringförmig über den Beatmungsbeutel erstreckenden Falz auf. Der Beatmungsbeutel ein­ schließlich des mindestens einen Falzes ist zum Beispiel aus einem Elastomer, Silicon oder auch Neopren gefertigt und formstabil. Der mindestens eine Falz kann farblich oder auch durch unterschiedliche Beschaffenheit der Materialoberfläche vom übrigen Beatmungsbeutel abgesetzt sein. Was die Materialoberfläche anbetrifft, so kann diese am Falz beispielsweise glatt und am übrigen Beatmungs­ beutel aufgeraut oder umgekehrt am Falz aufgeraut und ansonsten glatt sein. Das Material des Beatmungsbeutels im Bereich des mindestens einen Falzes kann genauso dick sein wie an übriger Stelle oder auch dünner sein als das Material außerhalb des Falzbereichs. Der Beatmungsbeutel kann ein Einwegartikel oder wiederverwendbar sein. Durch den einen oder jeden Falz ist es möglich, dass der Beatmungsbeutel in Bezug auf diesen Falz zwei verschiedene Positionen I und II einnimmt. In der Position I erstreckt sich der Beatmungsbeutel glatt über den betreffenden Falz hinweg und nimmt dabei sein maximales Volumen ein, vorzugsweise in der Größe zwischen 1600 und 1800 Millilitern. Ein solches Volumen ist gängig für die Beatmung eines Erwachsenen mit Umgebungsluft. In der Position II ist der Beatmungsbeutel entlang des betreffenden Falzes eingeknickt. Es entsteht eine Vertiefung in Form einer Mulde, die an ihrem Rand ringförmig von dem umgeknickten Falz begrenzt ist. Durch diese Mulde wird das Volumen des Beatmungsbeutels verkleinert, beispielsweise auf 1000 bis 1400 Milliliter. Dies ist ein übliches Volumen für die Beatmung eines Erwachsenen mit sauerstoffangereicherter Luft.
Ein Beatmungsbeutel, der mindestens zwei verschiedene Volumina annehmen kann, hat nicht nur den Vorteil, dass man schnell und einfach das passende Volumen bereitstellen kann, je nachdem, ob mit Umgebungsluft oder mit sauerstoffangereicherter Luft beatmet wird. Auch die Beatmung von Kindern, denen im Vergleich zu Erwachsenen ein geringeres Volumen für die Beatmung sowohl mit Umgebungsluft als auch mit sauerstoffangereicherter Luft zur Verfügung gestellt werden muss, kann auf diese Weise mit demselben Beatmungsbeutel erfolgen, der auch für Erwachsene verwendet wird. Der mindestens eine Falz am Beatmungsbeutel ermöglicht, wie oben beschrieben, eine Position I mit maximalem Volumen und eine Position II mit reduziertem Volumen. Insbesondere die Position II kann durch zwei vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Beatmungsbeutels fixiert werden. In der ersten vorteilhaften Ausgestaltung ist dabei eine Dichtlippe entlang des Falzes an der Innenwand des Beatmungsbeutels angebracht, die im Wesentlichen parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels verläuft und deren freier Rand vom Falz aus betrachtet in Richtung desjenigen Abschnitts des Beatmungsbeutels ragt, der in Position I und Position II unverändert bleibt und nicht in Form einer Mulde eingeknickt wird. Geht der Beatmungsbeutel von der Position I mit maximalem Volumen in die volumenreduzierte Position II über, so schiebt sich die Dichtlippe an dem betreffenden, sich umknickenden Falz gegen die Innenwand des Beatmungsbeutels. Einem unbeabsichtigten "Aufklappen" des Beatmungsbeutels von der Position II in die Position I wird dadurch entgegengewirkt, dass der im Beatmungsbeutel vorhandene Innendruck, der bis zu 45 Millibar betragen kann, auf die dem eingeknickten Falz vorgelagerte Dichtlippe anstatt auf den eingeknickten Falz selbst wirkt. Die Stabilität des Beatmungsbeutels in der volumenreduzierten Position II wird bis zu einem Innendruck von 45 bis 50 Millibar gewährleistet. Erst ein kräftiger Zug von Hand vermag den Beatmungsbeutel von der Position II in die Position I zu bringen.
In der zweiten vorteilhaften Ausgestaltung kann der Beatmungsbeutel in der volumenreduzierten Position II zusätzlich durch mechanische Sicherungen, beispielsweise gleichmäßig über den ringförmigen, umgeknickten Falz verteilte Klemmen aus Kunststoff oder Metall, fixiert werden.
In einer zusätzlichen Ausführungsform ist der Beatmungsbeutel, der die Form eines Ellipsoids haben kann, mit zwei Falzen von der oben beschriebenen Art versehen. Die beiden Falze können beispielsweise parallel zueinander verlaufen und im unterschiedlichen Abstand von den beiden Endpunkten des Ellipsoids auf der Achse der größten Längenausdehnung des Ellipsoids liegen. Es sind dann vier verschiedene Positionen mit vier verschiedenen Volumina des Beatmungsbeutels denkbar, je nachdem, ob der Beutel an beiden Falzen, an jeweils einem der beiden Falze oder an keinem der beiden Falze eingeknickt ist.
Die Erfindung wird anhand des in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungs­ beispiels näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungs­ gemäßen Beatmungsbeutels in Posi­ tion I mit maximalem Beutelvolumen,
Fig. 2 einen seitlichen Querschnitt des Be­ atmungsbeutels aus Fig. 1 in Posi­ tion II mit reduziertem Beutelvolumen.
In der Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Beatmungsbeu­ tels 1 in Position I mit maximalem Beutelvolumen dargestellt. Ein erster Falz 2 und ein zweiter Falz 11 erstrecken sich ringförmig über den Batmungsbeutel 1. Eine erste Dichtlippe 10 verläuft entlang des ersten Falzes 2 und eine zweite Dichtlippe 12 verläuft entlang des zweiten Falzes 11 an der Innenwand des Beatmungs­ beutels 1. Die erste Dichtlippe 10 und die zweite Dichtlippe 12 verlaufen im Wesentlichen parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels 1. Der freie Rand der ersten Dichtlippe 10 und der freie Rand der zweiten Dichtlippe 12 ragen in Richtung desjenigen Abschnitts 6 des Beatmungsbeutels 1, welcher sowohl bei einer Gestalt des Beatmungsbeutels 1 gemäß Fig. 1 in Position I mit maximalem Beutelvolumen als auch bei einer Gestalt des Beatmungsbeutels 1 nach Fig. 2 in Position II mit reduziertem Beutelvolumen unverändert bleibt. An einem ersten Anschlussstutzen befindet sich ein Ansaugventil 5, an einem zweiten Anschlussstutzen ist ein Beatmungsventil 3 angebracht. Ein erster Anschluss 7 und ein zweiter Anschluss 8 führen zu dem Ansaugventil 5. Über den Anschluss 7 kann Sauerstoff zugeführt werden, über den Anschluss 8 wird Umgebungsluft, die gegebenenfalls mit Sauerstoff angereichert ist, zugeführt. Ein Anschluss 4 führt von dem Beatmungsventil 3 zu einem in der Fig. 1 nicht abgebildeten Patienten. Sowohl die Einatmung als auch die Ausatmung des Patienten können über das Beatmungsventil 3 erfolgen.
Ein seitlicher Querschnitt des Beatmungsbeutels aus Fig. 1 ist in der Fig. 2 in Position II mit reduziertem Beutelvolumen dargestellt. Die Oberfläche des Beatmungsbeutels 1 ist entlang des ersten Falzes 2 ringförmig eingeknickt. Die erste Dichtlippe 10 wird dadurch gegen die Innenwand des Beatmungsbeutels 1 gedrückt. Mehrere Klammern 9 können zusätzlich als mechanische Sicherung dienen und fixieren den Beatmungsbeutel 1 in seiner eingeknickten Position II mit reduziertem Beutelvolumen gemäß Fig. 2. In der Fig. 2 nicht dargestellt ist eine Position des Beatmungsbeutels 1, in der er entlang des zweiten Falzes 11 ringförmig eingeknickt ist. Diese Position ist neben der Position II ebenfalls möglich und würde das Volumen des Beatmungsbeutels 1 zusätzlich reduzieren.

Claims (8)

1. Beatmungsbeutel mit mindestens einem Anschlussstutzen, dadurch gekennzeichnet, dass der Beatmungsbeutel (1) mindestens einen sich ringförmig über den Beatmungsbeutel (1) erstreckenden Falz (2, 11) aufweist, wobei der Beatmungsbeutel (1) in Bezug auf jeden Falz (2, 11) zwei stabile Positionen I und II einnehmen kann, so dass sich der Beatmungsbeutel (1) in der Position I jeweils glatt über den Falz (2, 11) hinwegerstreckt und in der Position II jeweils entlang des Falzes (2, 11) ringförmig eingeknickt ist.
2. Beatmungsbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Volumen des Beatmungsbeutels (1) in Position I zwischen 1600 und 1800 Millilitern liegt und das Volumen des Beatmungsbeutels (1) in Position II zwischen 1000 und 1400 Millilitern liegt.
3. Beatmungsbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtlippe (10) entlang des ersten Falzes (2) im Wesentlichen parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels (1) verläuft, deren freier Rand vom ersten Falz (2) aus betrachtet in Richtung desjenigen Abschnitts (6) des Beatmungsbeutels (1) ragt, der seine Gestalt in Position I und Position II unverändert beibehält.
4. Beatmungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Beatmungsbeutel (1) in Position II durch mechanische Sicherungen (9), die von außen an den ersten Falz (2) angebracht werden, fixierbar ist.
5. Beatmungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Beatmungsbeutel in der Position II stabil bleibt bis zu einem Innendruck von 45 bis 50 Millibar.
6. Beatmungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Beatmungsbeutel (1) einen sich parallel zum ersten Falz (2) ringförmig über den Beatmungsbeutel (1) erstreckenden zweiten Falz (11) aufweist, an dem sich der Beatmungsbeutel (1) ebenfalls ringförmig einknicken lässt.
7. Beatmungsbeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Dichtlippe (12) entlang des zweiten Falzes (11) im Wesentlichen parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels (1) verläuft, deren freier Rand vom zweiten Falz (11) aus betrachtet in Richtung desjenigen Abschnitts (6) des Beatmungsbeutels (1) ragt, der seine Gestalt in Position I und Position II unverändert beibehält.
8. Beatmungsbeutel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Beatmungsbeutel (1), wenn er am zweiten Falz (11) ringförmig eingeknickt ist, durch mechanische Sicherungen, die von außen an den zweiten Falz (11) angebracht werden, in dieser eingeknickten Position fixierbar ist.
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