DE10106009C1 - Beatmungsbeutel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Beatmungsbeutel (1), der mindestens einen sich ringförmig über den Beatmungsbeutel (1) erstreckenden Falz (2, 11) aufweist, entlang dessen der Beatmungsbeutel (1) eingeknickt werden kann. Es entsteht auf diese Weise mindestens eine Mulde, die zu einem reduzierten Volumen des Beatmungsbeutels (1) führt. Durch Dichtlippen (10, 12) oder zusätzliche mechanische Sicherungen, die von außen an den mindestens einen Falz (2, 11) angebracht werden, wird ein "Aufklappen" des Beatmungsbeutels aus der eingeknickten Position verhindert. Der Beatmungsbeutel (1) bleibt bis zu einem Innendruck von 45 bis 50 Millibar stabil in der eingeknickten Position mit reduziertem Volumen. Somit steht ein Beatmungsbeutel (1) für Beatmungsvolumina unterschiedlicher Größe zur Verfügung, abhängig beispielsweise davon, ob mit Umgebungsluft oder sauerstoffangereicherter Luft beatmet wird, oder abhängig davon, ob ein Erwachsener oder ein Kind beatmet werden soll.
Description
Die Erfindung betrifft einen Beatmungsbeutel nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Die künstliche Beatmung eines Patienten gewährleistet die ausreichende
Sauerstoffzufuhr und Kohlendioxidabgabe, beispielsweise bei Maßnahmen zur
Wiederbelebung oder bei Durchführung einer Narkose. Eine Möglichkeit der
künstlichen Beatmung stellt die Verwendung eines Beatmungsbeutels dar.
Ein gattungsgemäßer Beatmungsbeutel ist aus der DE 195 17 857 C1 bekannt.
Der Beatmungsbeutel kann aufgeblasen werden oder sich durch eigene
Rückstellkräfte befüllen und zusammengedrückt werden, um die künstliche
Beatmung durchzuführen. Die Luft gelangt dabei durch Druck mit der Hand auf
den Beatmungsbeutel zum Patienten, und zwar über ein Beatmungsventil. Dem
Beatmungsventil sind wahlweise entweder eine Maske oder ein Tubus
nachgeschaltet.
Der bekannte Beatmungsbeutel weist einen Stutzen auf, mit der der Beatmungs
beutel an eine Sauerstoffzuleitung angeschlossen werden kann. Der
Beatmungsbeutel ist von Hand bedienbar und gehört zum Beispiel zur Ausrüstung
von Rettungswagen und Operationsräumen.
In Abhängigkeit davon, ob der Beatmungsbeutel zur Beatmung mit Umgebungsluft
oder mit Sauerstoff dient, ist ein unterschiedliches Volumen erforderlich. Für
Erwachsene wird bei gleichzeitiger Zugabe von Sauerstoff die Applikation eines
kleineren Volumens gefordert, als es für die Beatmung mit Umgebungsluft
verwendet wird. Diese Forderung geht auf neuere Untersuchungen zurück, die
von der AHA (American Heart Association) und dem ERC (European
Resuscitation Council) durchgeführt wurden.
Die Forderung nach zwei verschiedenen zu applizierenden Volumina wird durch
die bekannten Beatmungsbeutel dadurch erfüllt, dass zwei Typen von
Beatmungsbeuteln verschiedener Größe zum Einsatz gelangen.
Wird von einer Beatmung mit Umgebungsluft auf die Zugabe von Sauerstoff
umgestellt oder umgekehrt von der Zugabe von Sauerstoff auf die Beatmung mit
Umgebungsluft umgestellt, so wird der Vorgang dadurch erschwert, dass hierfür
der Beatmungsbeutel gegen einen von unterschiedlicher Größe ausgewechselt
werden muss. Aus diesem Grund sind auch stets zwei Typen von
Beatmungsbeuteln verschiedener Größe vorrätig zu halten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Beatmungsbeutel so zu
verbessern, dass mit ihm die Applikation unterschiedlicher Volumina für die
Beatmung eines Patienten möglich ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der Beatmungsbeutel nach der Erfindung weist mindestens einen sich ringförmig
über den Beatmungsbeutel erstreckenden Falz auf. Der Beatmungsbeutel ein
schließlich des mindestens einen Falzes ist zum Beispiel aus einem Elastomer,
Silicon oder auch Neopren gefertigt und formstabil. Der mindestens eine Falz kann
farblich oder auch durch unterschiedliche Beschaffenheit der Materialoberfläche
vom übrigen Beatmungsbeutel abgesetzt sein. Was die Materialoberfläche
anbetrifft, so kann diese am Falz beispielsweise glatt und am übrigen Beatmungs
beutel aufgeraut oder umgekehrt am Falz aufgeraut und ansonsten glatt sein. Das
Material des Beatmungsbeutels im Bereich des mindestens einen Falzes kann
genauso dick sein wie an übriger Stelle oder auch dünner sein als das Material
außerhalb des Falzbereichs. Der Beatmungsbeutel kann ein Einwegartikel oder
wiederverwendbar sein. Durch den einen oder jeden Falz ist es möglich, dass der
Beatmungsbeutel in Bezug auf diesen Falz zwei verschiedene Positionen I und II
einnimmt. In der Position I erstreckt sich der Beatmungsbeutel glatt über den
betreffenden Falz hinweg und nimmt dabei sein maximales Volumen ein,
vorzugsweise in der Größe zwischen 1600 und 1800 Millilitern. Ein solches
Volumen ist gängig für die Beatmung eines Erwachsenen mit Umgebungsluft.
In der Position II ist der Beatmungsbeutel entlang des betreffenden Falzes
eingeknickt. Es entsteht eine Vertiefung in Form einer Mulde, die an ihrem Rand
ringförmig von dem umgeknickten Falz begrenzt ist. Durch diese Mulde wird das
Volumen des Beatmungsbeutels verkleinert, beispielsweise auf 1000 bis
1400 Milliliter. Dies ist ein übliches Volumen für die Beatmung eines Erwachsenen
mit sauerstoffangereicherter Luft.
Ein Beatmungsbeutel, der mindestens zwei verschiedene Volumina annehmen
kann, hat nicht nur den Vorteil, dass man schnell und einfach das passende
Volumen bereitstellen kann, je nachdem, ob mit Umgebungsluft oder mit
sauerstoffangereicherter Luft beatmet wird. Auch die Beatmung von Kindern,
denen im Vergleich zu Erwachsenen ein geringeres Volumen für die Beatmung
sowohl mit Umgebungsluft als auch mit sauerstoffangereicherter Luft zur
Verfügung gestellt werden muss, kann auf diese Weise mit demselben
Beatmungsbeutel erfolgen, der auch für Erwachsene verwendet wird.
Der mindestens eine Falz am Beatmungsbeutel ermöglicht, wie oben beschrieben,
eine Position I mit maximalem Volumen und eine Position II mit reduziertem
Volumen. Insbesondere die Position II kann durch zwei vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Beatmungsbeutels fixiert werden.
In der ersten vorteilhaften Ausgestaltung ist dabei eine Dichtlippe entlang des
Falzes an der Innenwand des Beatmungsbeutels angebracht, die im Wesentlichen
parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels verläuft und deren freier Rand vom
Falz aus betrachtet in Richtung desjenigen Abschnitts des Beatmungsbeutels ragt,
der in Position I und Position II unverändert bleibt und nicht in Form einer Mulde
eingeknickt wird. Geht der Beatmungsbeutel von der Position I mit maximalem
Volumen in die volumenreduzierte Position II über, so schiebt sich die Dichtlippe
an dem betreffenden, sich umknickenden Falz gegen die Innenwand des
Beatmungsbeutels. Einem unbeabsichtigten "Aufklappen" des Beatmungsbeutels
von der Position II in die Position I wird dadurch entgegengewirkt, dass der im
Beatmungsbeutel vorhandene Innendruck, der bis zu 45 Millibar betragen kann,
auf die dem eingeknickten Falz vorgelagerte Dichtlippe anstatt auf den
eingeknickten Falz selbst wirkt. Die Stabilität des Beatmungsbeutels in der
volumenreduzierten Position II wird bis zu einem Innendruck von 45 bis 50 Millibar
gewährleistet. Erst ein kräftiger Zug von Hand vermag den Beatmungsbeutel von
der Position II in die Position I zu bringen.
In der zweiten vorteilhaften Ausgestaltung kann der Beatmungsbeutel in der
volumenreduzierten Position II zusätzlich durch mechanische Sicherungen,
beispielsweise gleichmäßig über den ringförmigen, umgeknickten Falz verteilte
Klemmen aus Kunststoff oder Metall, fixiert werden.
In einer zusätzlichen Ausführungsform ist der Beatmungsbeutel, der die Form
eines Ellipsoids haben kann, mit zwei Falzen von der oben beschriebenen Art
versehen. Die beiden Falze können beispielsweise parallel zueinander verlaufen
und im unterschiedlichen Abstand von den beiden Endpunkten des Ellipsoids auf
der Achse der größten Längenausdehnung des Ellipsoids liegen. Es sind dann
vier verschiedene Positionen mit vier verschiedenen Volumina des
Beatmungsbeutels denkbar, je nachdem, ob der Beutel an beiden Falzen, an
jeweils einem der beiden Falze oder an keinem der beiden Falze eingeknickt ist.
Die Erfindung wird anhand des in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungs
beispiels näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungs
gemäßen Beatmungsbeutels in Posi
tion I mit maximalem Beutelvolumen,
Fig. 2 einen seitlichen Querschnitt des Be
atmungsbeutels aus Fig. 1 in Posi
tion II mit reduziertem Beutelvolumen.
In der Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Beatmungsbeu
tels 1 in Position I mit maximalem Beutelvolumen dargestellt. Ein erster Falz 2 und
ein zweiter Falz 11 erstrecken sich ringförmig über den Batmungsbeutel 1. Eine
erste Dichtlippe 10 verläuft entlang des ersten Falzes 2 und eine zweite Dichtlippe
12 verläuft entlang des zweiten Falzes 11 an der Innenwand des Beatmungs
beutels 1. Die erste Dichtlippe 10 und die zweite Dichtlippe 12 verlaufen im
Wesentlichen parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels 1. Der freie Rand der
ersten Dichtlippe 10 und der freie Rand der zweiten Dichtlippe 12 ragen in
Richtung desjenigen Abschnitts 6 des Beatmungsbeutels 1, welcher sowohl bei
einer Gestalt des Beatmungsbeutels 1 gemäß Fig. 1 in Position I mit maximalem
Beutelvolumen als auch bei einer Gestalt des Beatmungsbeutels 1 nach Fig. 2
in Position II mit reduziertem Beutelvolumen unverändert bleibt. An einem ersten
Anschlussstutzen befindet sich ein Ansaugventil 5, an einem zweiten
Anschlussstutzen ist ein Beatmungsventil 3 angebracht. Ein erster Anschluss 7
und ein zweiter Anschluss 8 führen zu dem Ansaugventil 5. Über den Anschluss 7
kann Sauerstoff zugeführt werden, über den Anschluss 8 wird Umgebungsluft, die
gegebenenfalls mit Sauerstoff angereichert ist, zugeführt. Ein Anschluss 4 führt
von dem Beatmungsventil 3 zu einem in der Fig. 1 nicht abgebildeten Patienten.
Sowohl die Einatmung als auch die Ausatmung des Patienten können über das
Beatmungsventil 3 erfolgen.
Ein seitlicher Querschnitt des Beatmungsbeutels aus Fig. 1 ist in der Fig. 2 in
Position II mit reduziertem Beutelvolumen dargestellt. Die Oberfläche des
Beatmungsbeutels 1 ist entlang des ersten Falzes 2 ringförmig eingeknickt. Die
erste Dichtlippe 10 wird dadurch gegen die Innenwand des Beatmungsbeutels 1
gedrückt. Mehrere Klammern 9 können zusätzlich als mechanische Sicherung
dienen und fixieren den Beatmungsbeutel 1 in seiner eingeknickten Position II mit
reduziertem Beutelvolumen gemäß Fig. 2. In der Fig. 2 nicht dargestellt ist eine
Position des Beatmungsbeutels 1, in der er entlang des zweiten Falzes 11
ringförmig eingeknickt ist. Diese Position ist neben der Position II ebenfalls
möglich und würde das Volumen des Beatmungsbeutels 1 zusätzlich reduzieren.
Claims (8)
1. Beatmungsbeutel mit mindestens einem Anschlussstutzen,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Beatmungsbeutel (1) mindestens einen sich ringförmig über den
Beatmungsbeutel (1) erstreckenden Falz (2, 11) aufweist, wobei der
Beatmungsbeutel (1) in Bezug auf jeden Falz (2, 11) zwei stabile Positionen I
und II einnehmen kann, so dass sich der Beatmungsbeutel (1) in der Position I
jeweils glatt über den Falz (2, 11) hinwegerstreckt und in der Position II jeweils
entlang des Falzes (2, 11) ringförmig eingeknickt ist.
2. Beatmungsbeutel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Volumen des Beatmungsbeutels (1) in Position I zwischen 1600
und 1800 Millilitern liegt und das Volumen des Beatmungsbeutels (1) in
Position II zwischen 1000 und 1400 Millilitern liegt.
3. Beatmungsbeutel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Dichtlippe (10) entlang des ersten Falzes (2) im Wesentlichen
parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels (1) verläuft, deren freier Rand
vom ersten Falz (2) aus betrachtet in Richtung desjenigen Abschnitts (6) des
Beatmungsbeutels (1) ragt, der seine Gestalt in Position I und Position II
unverändert beibehält.
4. Beatmungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Beatmungsbeutel (1) in Position II durch mechanische Sicherungen
(9), die von außen an den ersten Falz (2) angebracht werden, fixierbar ist.
5. Beatmungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Beatmungsbeutel in der Position II stabil bleibt bis zu einem
Innendruck von 45 bis 50 Millibar.
6. Beatmungsbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Beatmungsbeutel (1) einen sich parallel zum ersten Falz (2)
ringförmig über den Beatmungsbeutel (1) erstreckenden zweiten Falz (11)
aufweist, an dem sich der Beatmungsbeutel (1) ebenfalls ringförmig
einknicken lässt.
7. Beatmungsbeutel nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine zweite Dichtlippe (12) entlang des zweiten Falzes (11) im
Wesentlichen parallel zur Innenwand des Beatmungsbeutels (1) verläuft,
deren freier Rand vom zweiten Falz (11) aus betrachtet in Richtung
desjenigen Abschnitts (6) des Beatmungsbeutels (1) ragt, der seine Gestalt in
Position I und Position II unverändert beibehält.
8. Beatmungsbeutel nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Beatmungsbeutel (1), wenn er am zweiten Falz (11) ringförmig
eingeknickt ist, durch mechanische Sicherungen, die von außen an den
zweiten Falz (11) angebracht werden, in dieser eingeknickten Position
fixierbar ist.
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