DE10136574A1 - Untersuchungslampe mit austauschbaren Wechsel-oder Gleichstrom-Netzkabeln - Google Patents

Untersuchungslampe mit austauschbaren Wechsel-oder Gleichstrom-Netzkabeln

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DE10136574A1
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B William Cooper
Richard Regan
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B39/00Circuit arrangements or apparatus for operating incandescent light sources
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B47/00Circuit arrangements for operating light sources in general, i.e. where the type of light source is not relevant

Abstract

Beschrieben wird eine Handuntersuchungslampe. Die Lampe umfasst eine Mehrfachstiftgerätebuchse, die in der Lage ist, sowohl mit einem Wechselstrom transportierenden Kabel als auch alternativ mit einem Gleichstrom transportierenden Kabel verbunden zu werden. Die Stifte des Geräteanschlusses sind innerhalb der Lampe mit den passenden apparativen Bestandteilen verbunden, so dass die in der Lampe untergebrachte Glühbirne mit der passenden Art von Strom versorgt wird. Dementsprechend versorgt bei einer Konfiguration der Lampe für eine Wechselstrom verwendende Glühbirne die Stiftanordnung der Gerätebuchse und ein Wechselspannungskabel die Glühbirne ohne eine Lasteinrichtung direkt mit Wechselstrom. Die Anordnung der Stifte in dem Gleichspannungskabel sorgt dafür, dass über die Gerätebuchse der Strom an einen mit der Glühlampe oder der Lasteinrichtung verbundenen Inverter geleitet wird. Für eine Lampe, die zur Unterbringung einer Gleichstrom verwendenden Glühbirne vorgesehen ist, wird eine ähnliche, aber umgekehrte Anordnung vorgestellt.

Description

Diese Erfindung betrifft elektrische Handlampen, insbesondere Handuntersuchungslampen mit einer externen elektrischen Spannungsversorgung.
In der hier verwendeten Weise umfasst der Begriff Untersu­ chungslampe allgemeine Beleuchtungslampen und Lampen mit verschiedenen Farbfiltern, die Licht in ausgewählten Wellen­ längenbereichen, einschließlich des infraroten, sichtbaren und ultravioletten, aussenden. Die in dieser Patentschrift beschriebenen speziellen Lampen sind zur Aussendung im ul­ travioletten und/oder blauen Wellenlängenbereich gefiltert, um eine fluoreszierende Reaktion von fluoreszierenden Farbindikatoren zu verursachen, die bei der Leckfeststellung, der Beschichtung und der Untersuchung von Oberflächendefekten sowie bei der Heilbehandlung mittels UV-Licht eingesetzt werden.
Untersuchungslampen, die eine externe elektrische Spannungs­ versorgung benötigen, sind normalerweise so ausgelegt, dass sie ausschließlich entweder an eine Wechselstromquelle oder eine Gleichstromquelle angeschlossen werden, jedoch nicht wahlweise an eine dieser beiden Stromquellen. Zum Anschluss an eine Gleichstromquelle ausgelegte Untersuchungslampen sind typischerweise kleiner, von geringem Gewicht und tragbar und weisen ein Netzkabel mit Krokodilklemmen zum Anschluss an Batteriepolen oder einen Stecker für den Kfz- Zigarettenanzünderanschluss auf. Dagegen sind Wechselstromlampen typischerweise größer und schwerer und weisen für die Benutzung an einer Wechselstromsteckdose ein Netzkabel auf, an dessen Ende sich ein dreizinkiger geerdeter Stecker befindet.
Die Erfindung zielt auf Untersuchungs- oder Heillampen ab, die schnell zur Verbindung entweder an eine Wechselspan­ nungssteckdose oder eine Gleichspannungsquelle lediglich durch einen Austausch des passenden Spannungskabels konfiguriert werden können. Die Stiftverbindungen zwischen den Kabeln und der Lampe sind so angepasst, dass sie bestimmte interne Schaltkreise innerhalb der Lampe verbinden oder umgehen können.
Eine Art von Lampe kann beispielsweise einen internen Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandler aufweisen, der die Glühlampe unabhängig von der Spannungsquelle mit Gleichstrom versorgt. Eine andere Art von Lampe kann einen internen Gleichspannungs- zu Wechselspannungs-Umwandler aufweisen, um entweder eine Lampe, einen Transformator oder eine Lastimpedanz mit Leitungswechselspannung zur Herstellung spezieller Spannungen, Frequenzen oder Wellenformen beim Betrieb der Lampe zu versorgen. Jegliche Art von Lampen gemäß der Erfindung weist dabei wenigstens zwei abnehmbare Netzkabel mit einer Mehr­ fachstiftverbindung zur Lampe auf. Der Stiftverbinderkreis innerhalb der Lampe wird dabei durch die Auswahl des Netzkabels nicht verändert, aber die Steckverbinderkreise der Netzkabel sind in der Art verschieden, in der sie bestimmte Stiftanschlüsse mit der Spannungsquelle verbinden.
Typischerweise weist ein Netzkabel für Leitungswechselspannung einen dreizinkigen geerdeten Stecker auf. Demgegenüber besitzt ein Gleichspannungskabel Batterieklemmen oder Stecker für den Zigarettenanzünder. Bei dieser Erfindung hat ein am gegenüberliegenden Ende des Netzkabels angeordneter Stecker mit Mehrfachstiften dieselbe Anzahl und Anordnung von Stiften sowohl im Wechsel- als auch im Gleichspannungskabel, die Stiftverbindungen innerhalb des Kabels unterscheiden sich jedoch bei den beiden Kabeln.
Wird diese Erfindung beispielsweise bei einer Wolfram-Halo­ genglühlampe verwendet, die mit einer Gleichspannung von 12 Volt betrieben werden soll, so leiten die Stiftverbindungen des Wechselspannungskabels den Wechselstrom automatisch zu einem Wechselspannungs-/Gleichspannungs-Umwandler innerhalb der Lampe, während die Stiftverbindungen in dem Gleichspannungskabel diesen Umwandler automatisch umgehen. Wird die Erfindung umgekehrt bei einer Lampe verwendet, bei der mittels hochfrequenter Wechselhochspannung eine Hochintensitäts-Entladungsglühlampe (HID) betrieben werden soll, so leiten die Stiftverbindungen in dem Gleichspannungskabel den Gleichstrom automatisch zu einem Gleichspannungs-/Wechselspannungs-Umwandler innerhalb der Lampe, während die Stiftverbindungen in dem Wechselspannungskabel den Umwandler automatisch umgehen und den Leitungswechselstrom direkt zu einem Transformator/zu einer Last leiten.
Teilweise abhängig davon, ob eine spezielle Polarität erfor­ derlich ist, können verschiedene interne Schaltkreise und Stiftanordnungen verwendet werden. Einige wahlweise Anordnungen werden nachfolgend beschrieben.
Darüber hinaus können die hier beschriebenen speziellen Lampen auch andere neue Eigenschaften aufweisen. Die Lampe mit der wechselspannungsbetriebenen Mikroentladungs(MDL)-Lichtquelle weist in ihrem Aufbau mehrere Sicherheitseigenschaften auf.
Fig. 1 ist eine Ansicht einer der Erfindung entspre­ chenden Untersuchungslampe mit einem Wech­ selspannungskabel,
Fig. 2 ist eine Ansicht der Lampe aus Fig. 1 mit ab­ genommener Halterung für den Filter,
Fig. 3a ist eine schematische Darstellung einer Unter­ suchungslampe, ähnlich zu der aus Fig. 1, mit der Ausnahme, dass sie ein Gleichspannungskabel aufweist,
Fig. 3b ist eine schematische Darstellung einer alter­ nativen Ausgestaltung des Gleichspannungskabels,
Fig. 3c ist eine schematische Darstellung eines Wech­ selspännungskabels,
Fig. 4a ist eine schematische Darstellung einer alter­ nativen Ausgestaltung einer Untersuchungslampe mit einem Gleichspannungskabel,
Fig. 4b ist eine schematische Darstellung einer alter­ nativen Ausgestaltung des Gleichspannungskabels,
Fig. 4c ist eine schematische Darstellung eines Wech­ selspannungskabels,
Fig. 5a ist eine Schaltungszeichnung von Lampe und Wechselspannungskabel aus Fig. 4c,
Fig. 5b ist eine Zeichnung der Stiftanschlussverbindungen an dem Netzkabel aus Fig. 4c,
Fig. 5c ist eine Schaltungszeichnung der Lampe und des Gleichspannungskabels aus Fig. 4a,
Fig. 5d ist eine Zeichnung der Stiftanschlussverbindungen am Netzkabel aus Fig. 4a,
Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht einer neuen Schutz­ hülle für die Baugruppe aus Lampe und Reflektor,
Fig. 7 ist eine Seitenansicht der Schutzhülle aus Fig. 6,
Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Schutzhülle für die Baugruppe aus Lampe und Reflektor,
Fig. 9 ist ein Querschnitt der Ausführungsform aus Fig. 8 entlang der Linie 9-9.
Die Erfindung wird im folgenden als in mehreren Lampen und Kabelanordnungen verwirklicht beschrieben, die den Betrieb der Lampe entweder durch Wechselspannungs- oder Gleichspannungs­ quellen erlauben. Die üblichsten Spannungsquellen sind 110 V/60 Hz Wechselspannung und 12 V Gleichspannung. 110 V/60 Hz ist die überwiegende Netzspannung in den Vereinigten Staaten, 12 V Gleichspannung diejenige in Automobilen und Automobilbatterien. Die folgenden zwei Lampenbeispiele betreffen eine Lampe mit einer wechselspannungsbetriebenen HID(Hochintensitäts-Entlad­ ungs)-Glühlampe und eine Lampe mit einer gleich­ spannungsbetriebenen Wolfram-Halogenglühlampe. Weder die speziellen Beispiele, noch die vorgeschlagenen Alternativen im folgenden Text sollen so verstanden werden, dass sie alle Ausführungsformen, die die Erfindung umfassen kann, erschöpfend beschreiben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Untersuchungslampe 10, die eine Fluoreszenzreaktion bei Farbadditiven zum Aufspüren von Flüssigkeitslecks in ausgedehnten, geschlossenen Behältnissen oder Kreisläufen hervorruft oder die eine Fluoreszenzreaktion bei eindringenden Farbstoffen in NDT-Untersuchungen (non-destructive testing, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) von Oberflächenfehlern, oder zur Feststellung von Fehlstellen oder Ungleichmäßigkeiten in Beschichtungen verursacht. Eine Lampe dieser Art kann bei der Untersuchung verhältnismäßig großer Oberflächen und langer Entfernungen zur Erzeugung einer Fluoreszenzreaktion eingesetzt werden. Um unter diesen Bedingungen eine kleine Ansammlung eines fluoreszierenden Färbemittels genügend anzuregen, damit eine Fluoreszenzreaktion verursacht wird, muss die Lampe eine hohe Strahlungsenergie im Anregungsband des Färbemittels aussenden. Wird diese Lampe beispielsweise zum Nachweis der Anwesenheit eines fluoreszierenden Materials unter Verwendung eines Perylen- Fluoreszenz-Farbstoffes benutzt, sollte sie eine hohe Strahlungsenergie im UVA-Bereich zwischen 340 und 380 nm aussenden, um den Perylen-Reaktionspeak in diesem Bereich auszunutzen. Zur Erzeugung dieser hohen Ausstrahlung verwendet die Untersuchungslampe 10 eine Mikroentladungs- Halogenlichtquelle (MDL) ähnlich denen, die in einigen Auto­ mobilscheinwerfern Verwendung finden, die ein hohes Niveau an UVA-Energie zur Verfügung stellen und die sofortiges Einschalt- und Wiedereinschaltverhalten aufweisen. MDL-Lichtquellen dieser Art sind unter kommerziell hergestellten Glühlampen erhältlich, so etwa bei der Philips DUV-35W.
Derartige MDL-Glühbirnen benötigen eine spezielle Transformator-/Ballast­ ausstattung, um für einen kontinuierlichen Betrieb eine Spannung und Frequenz, die höher als die normalen 110 /60 Hz sind, zur Verfügung zu stellen und eine extrem hohe Kurzschlussspannung für einen augenblickliches Wiedereinschalten im warmen Zustand. Insbesondere verwendet diese Lampe 10 eine elektronische Transformator-/Lasteinrichtung zur Wandlung der Netzspannung auf eine Kurzschlussspannung von etwa 390 V/400 Hz (belastet zur Erhaltung von 50 bis 150 V während des Betriebes). Zur Erreichung eines Wiedereinschaltens wird ein Zündverstärker verwendet, der eine Kurzschlussspannung von 24 000 V erzeugt, die während eines etwa 1,2 Sekunden langen Pulses aufrecht erhalten wird, bis der Entladungsbogen hergestellt ist. Diese elektronischen Einrichtungen sind, wie nachstehend beschrieben, in dem Gehäuse mit der Lampe 10 untergebracht.
In der Fig. 1 weist die Lampe 10 ein Gehäuse 12 für die Elektronik und eine Handbeleuchtungseinheit 14 auf, die durch ein elektrisches Rohrkabel 16 verbunden sind. Das Elektronikgehäuse weist einen Haltegriff 18 mit einem Pfosten 20 auf, der als Standplatz für die Handeinheit dient, wenn diese nicht benutzt wird. Der Pistolengriff 22 der Handeinheit weist eine über den Pfosten 20 passende Öffnung auf (nicht sichtbar in der Zeichnung). Diese Pfostenstandplatzanordnung ist nicht neu und wird vom Zessionar des Anmelders seit mehreren Jahren benutzt.
Wegen der Hochspannung der erwähnten Zündeinrichtung (hinsichtlich Fig. 3a) ist die Lasteinrichtung 24 in dem Elektronikgehäuse untergebracht, während die Zündeinrichtung 26 in der Handeinheit 14 Aufnahme findet. Dies schließt die poten­ tielle Gefährdung aus, die 24 000 V darstellten, die an einem Rohrkabel 16 anlägen, dessen abschirmende Isolation durch Abnutzung beschädigt sein könnte.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, dass die Handeinheit einen an dem Glühbirnen-/Reflektorengehäuse 28 angeordneten Pistolenhandgriff 22 aufweist. Der Pistolenhandgriff hat einen An-/Aus-Schalter 30, der zur Spannungsversorgung der Mikroentladungslampe 32 in der An-Position festgehalten werden muss. Innerhalb des Glühbirnen-/Reflektorengehäuses 28 befindet sich ein aluminisierter Reflektor 34 mit glatter Oberfläche, der zur Erzeugung einer großen Brennweite ausgelegt ist. Am Ende des Glühbirnen-/Reflektorgehäuses befindet sich eine abnehmbare Filterhalterung 36 aus Silikonkautschuk, in die ein passender Lichtfilter 38 eingesetzt werden kann.
Die Glühbirnen-/Reflektorbaugruppe kann zusammengefasst als Einzeleinheit bereitgestellt werden. Dementsprechend kann die Baugruppe in dem Glühbirnen-/Reflektorgehäuse installiert und wieder entfernt werden, wie es nachstehend beschrieben ist. Der Reflektor ist an dem Grundaufbau der Lampe festgelegt, während die elektrischen Kontakte der Lampe sich innerhalb des Reflektors erstrecken. Der Grundaufbau der Lampe enthält Bajonettstifte, die quer zu der Längsachse der Lampe verlaufen, so dass die Glühlampen-/Reflektorbaugruppe abwärts in eine Fassung geschoben werden kann, wobei durch eine leichte Drehung jeder der Bajonettstifte an der geschlossenen Seite von in der Fassung befindlichen J-förmigen Kanälen gesichert ist.
Der Reflektor 34 ist mit einem äußeren Kragen 202 versehen, der mit einem Paar von Öffnungen 204 ausgestattet ist, deren eine Öffnung 204 in. Fig. 2 nicht sichtbar ist. Eine Schutzhülle 206 wird in den Fig. 6 und 7 gezeigt. Die Hülle 206 ist im Wesentlichen entsprechend der Öffnung des Reflektors 34 und zur Überdeckung des äußeren Kragens 202 rundlich geformt. Durch die Hülle 206 ragen zwei Dorne 208, die entsprechend den Öffnungen 204 angeordnet sind. Bei der Öffnung der Verpackung der Reflektor-/Lampenbaugruppe durch einen Benutzer ist die Hülle in der bezeichneten Art und Weise durch den Eingriff der Dorne 208 in die Öffnungen 204 angeordnet, wodurch die aluminisierte Oberfläche des Reflektors 34 geschützt wird. Der Benutzer kann dafür einen Überstand 210 ergreifen, der für diesen Fall passend auf der Hülle 206 vorgesehen ist. Die Lampe und der Reflektor können daraufhin in das Gehäuse eingeführt und durch eine Verdrehbewegung an ihrem Platz gesichert werden, ohne dass sie dabei durch den Benutzer berührt werden. Ist der Reflektor einmal gesichert, zwingt eine Rückzugsbewegung die Dorne 208 aus dem Eingriff mit den Öffnungen 204, so dass die Hülle 206 vom Reflektor 34 entfernt werden kann.
Die Schutzhülle kann aus jeglichem Werkstoff gebildet werden, der eine passende Festigkeit aufweist, um die oben beschriebenen hantierenden, einführenden und drehenden Tätigkeiten auszuhalten. Ein annehmbares Material dafür ist festes Kartonpapier. Ein einzelnes Stück Kartonpapier kann derart ausgeschnitten sein, dass es einen rechteckigen Mittelabschnitt 212 umfasst, der durch Knicklinien 214 von halbkreisförmigen Endabschnitten 216 getrennt ist. Eine zentrale Knicklinie 218 verläuft parallel zu den Knicklinien 214 und unterteilt den Mittelabschnitt 212 in zwei Teile. Wird dieses einzelne Kartonpapierstück entlang der drei Faltlinien gefaltet, so ergibt sich eine runde Grundfläche, deren Umfang in Form und Größe dem des Reflektorkragens 202 entspricht sowie ein senkrecht dazu abstehender Überstand 210. Der Überstand 210 kann dabei mit unterschiedlichen Gestaltungen von Löchern (nicht gezeigt) versehen sein, die sein Ergreifen erleichtern sollen. Darüber hinaus kann zur Fixierung der beiden Hälften des Überstandes aneinander und um ein Öffnen der Hülle zu verhindern, eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen sein.
Eine andere Ausführungsform der Hülle 220 ist in den Fig. 8 und 9 dargestellt. Diese Hülle 220 kann aus einem einzelnen kreisrunden Stück festen Materials, vorzugsweise aus Kartonpapier, hergestellt sein. Durch eine dreiseitige Per­ foration 224 werden auf diesem zwei oder mehrere Stanzzungen 222 definiert. Diese Perforationen können in die Hülle durch irgend eine dem Fachmann auf diesem Gebiet bekannte Technik eingekerbt oder gestanzt sein. Die jeweils vierte Randseite jeder Stanzzunge verbleibt dabei ungekerbt, so dass die Zungen beim Heraustrennen ihre Anbindung nicht verlieren und gleichzeitig deren Fallen in den Reflektor verhindert wird. Die Zungen sind derart angeordnet, dass ein Durchschnittsbenutzer beim Ergreifen der Hülle seine Finger dort hineinstecken kann. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Finger nicht so weit eingeführt werden, dass der Reflektor oder die Lampe berührt wird.
Die Lampe 10 ist mit wenigstens zwei Netzkabeln ausgestattet. Das Netzkabel 40 in Fig. 1 weist zur Verbindung mit einer Wechselspannungssteckdose einen dreikontaktigen geerdeten Stecker 42 auf. Diese Art von Stecker ist schematisch der Fig. 3c zu entnehmen. Darüber hinaus ist die Lampe mit wenigstens einem alternativen Spannungskabel 50 versehen, das eine Einrichtung zur Verbindung mit einer Gleichspannungsquelle, wie die Batteriepolklemmen 52 der Fig. 3b oder den Zigarettenanzünderstecker 54 der Fig. 3a, aufweist. Unabhängig von der Art der Verbindungseinrichtung an dem der Lampe abgewandten Ende des Kabels weist das ihr zugewandte Ende des Kabels einen Mehrfachstiftverbinder auf, in diesem Fall einen sechsstiftigen Stecker 44a, 44b. Das Elektronikgehäuse 12 weist eine entsprechende Gerätebuchse 48 für sechs Stifte auf. Innerhalb des Steckers sind die Stiftanschlüsse mit dem Spannungskabel entsprechend der Art der zu verwendenden Spannungsquelle verdrahtet.
In der schematischen Darstellung der Fig. 3a ist das Span­ nungskabel 50 beispielsweise zur Verwendung mit einer Gleichspannungsquelle für den Zigarettenanzünder in einem Automobil vorgesehen. Der Stecker 44a ist so verdrahtet, dass der positive Gleichspannungskontakt mit dem Stiftanschluss 1 verbunden ist. Der negative Kontakt ist mit dem Stiftanschluss 2 verdrahtet. Weiter ist der Stiftanschluss 3 mit dem Stiftanschluss 5 und der Stiftanschluss 4 mit dem Stiftanschluss 6 verdrahtet. Das in Fig. 3b gezeigte Kabel 50 entspricht im Wesentlichen dem aus Fig. 3a, mit der Ausnahme, dass es Batteriepolklemmen 52 anstatt des Zigarettenanzündersteckers 54 aufweist.
Innerhalb des Elektronikgehäuses 12 sind die den Stecker­ anschlüssen 1 und 2 entsprechenden Buchsenstifte mit den Eingangsklemmen eines Inverters 58 verdrahtet, der die Ein­ gangsspannung von 12 V Gleichspannung in eine Wechselspannung von 110 V, 60 Hz, umwandelt. Die Ausgangsspannung des Inverters 58 wird durch die Stifte 3 und 4 geführt, die wiederum durch die Stifte 5 und 6 in das Gehäuse zurückverbunden sind. Die Stifte 5 und 6 sind weiter mit einem An-/Ausschalter 60 an dem elektronischen Gehäuse verbunden.
Durch Stellen des Handschalters 60 in die "An"-Stellung wird die oben beschriebene elektronische Last- und Transforma­ tionseinrichtung 24 mit einer Spannung von 110 Volt, 60 Hz versorgt und liefert eine Wechselspannung mit 400 Hz bei einer Kurzschlussspannung von ungefähr 390 V über das Kabel 16 (belastet zur Aufrechterhaltung von 50 bis 150 V während des Betriebes). Durch Niederdrücken des An-/Aus-Schalters 30 entsteht der Entladungsbogen der MDL-Lampe und die Lampe beginnt zu leuchten.
Der in Fig. 3c dargestellte Stecker 44b dient zur Verbindung der Lampe mit einer 110-V-Wechselspannungssteckdose. Bei diesem Stecker ist die Erdung mit dem Stiftanschluss 2 verdrahtet. Die Wechselspannungsleitungen sind mit dem Stiftanschlüssen 5 und 6 verdrahtet. An den Stiften 5 und 6 wird der Umwandler umgangen und die 110-V-, 60-Hz-Wechselspannung direkt an den Transformator geleitet. Der nachfolgende Betrieb entspricht dem oben be­ schriebenen.
Die Fig. 4a zeigt ein Beispiel einer kleineren Handunter­ suchungslampe 100, die für den Einsatz in geringerer Entfernung und bei beschränkterem Platzangebot als die oben beschriebene größere Lampe gedacht ist. Diese Art von Lampe kann beispiels­ weise bei der Untersuchung von Lecks in kraftfahrtechnischen Klimaanlagensystemen verwendet werden. Da die Entfernung ge­ ringer ist, kann die Lampe auch ohne eine derart hochintensive Strahlung von der Lichtquelle schon eine Fluoreszenzreaktion hervorrufen. Zur besseren Manövrierbarkeit in beengten Verhältnissen ist die Lampe in kompakter Art und Weise aufgebaut und weist einen Handgriff 102 auf, der in Reihe mit dem Lampen-/Reflektor­ gehäuse 104 angeordnet ist. Der Handgriff umgibt einen Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandler 106 und weist einen Halteschalter 108 zum Ein- und Ausschalten auf. Diese Lampe verwendet eine Wolfram-Halogenglühbirne 110, die zum Betrieb mit 12 V Gleichspannung ausgelegt ist.
An dem dem Lampen-/Reflektorgehäuse abgewandten Ende des Handgriffs befindet sich ein Mehrfachstiftanschluss, in diesem Fall ein Anschluss 112 für sechs Stifte. Die Lampe in der Fig. 4a ist mit einem mit dem Anschluss verbundenen Spannungskabel 114a versehen, der an seinem einen Ende einen Stecker 116 mit sechs Stiftanschlüssen und an seinem anderen Ende einen Stecker 118 für einen Zigarettenanzünder aufweist.
Aus den Fig. 5c und 5d ist entnehmbar, dass der Stecker 116 so verdrahtet ist, dass der positive Gleichspannungskontakt mit dem Stiftanschluss 1 verbunden ist. Der negative Gleichspannungskontakt ist mit dem Stiftanschluss 5 verdrahtet. Der Stiftanschluss 2 ist mit dem Stiftanschluss 6 verdrahtet, während die Stiftanschlüsse 3 und 4 nicht verbunden sind. Das in Fig. 4b dargestellte Kabel 114b entspricht im Wesentlichen dem Kabel 114a in Fig. 4a mit der Ausnahme, dass es Batteriepolklemmen 120 anstatt des Zigaretten­ anzünderanschlusssteckers 118 aufweist.
Ebenfalls der Fig. 5c ist zu entnehmen, dass innerhalb der Lampe der Stift 1 an einer Seite mit dem An-/Aus-Halteschalter 108 verbunden ist. Die andere Seite des Schalters 108 führt Gleichspannung zum Eingang des Wechselspannungs- zu Gleichspan­ nungs-Umwandlers 106 und dann, unter Umgehung des Umwandlers über die Stifte 6 und 2, zu einem der Endstecker der Glühlampe. Der andere Endstecker der Glühlampe ist mit dem Stift 5 verbunden, was zu einem geschlossenen Gleichspannungskreis über die Glühlampe 110 führt, wenn der Schalter in die "An"-Position betätigt wird. Der Stift 3 ist geerdet und der Stift 4 mit dem Ausgang des Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandlers verbunden, die entsprechenden Anschlüsse 3 und 4 in den Gleichspannungskabeln sind jedoch nicht verbunden.
Bei den Wechselspannungskabeln der Fig. 4c, 5a und 5b ist der Stiftanschluss 1 mit dem Phasenanschluss des dreikontaktigen Wechselspannungssteckers verbunden, während der Stiftanschluss 5 mit dem Null-Leiter und der Stiftanschluss 3 mit der Erdung verbunden ist. Während der Anschluss 6 nicht angeschlossen ist, sind die Stiftanschlüsse 2 und 4 miteinander verbunden. Im Inneren der Lampe bleibt die Verdrahtung der Stifte unverändert. Der Stift 1 ist mit dem An-/Ausschalter 108 verdrahtet. Wird der Schalter in die "An"-Stellung bewegt, so wird der Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandler 106 eingangsseitig mit der Wechselspannung verbunden. Der Umwandler gibt 12 V Gleichspannung über den Stift 4 durch den Stecker an Stift 2 und sodann zu einem Endstecker der Glühbirne ab. Der andere Stecker der Glühbirne ist mit dem Stift 5 des Null-Leiters verbunden. Der Stift 3 verbindet den Erdungsanschluss mit der Lampenerde.
Zur Erreichung des gleichen Ergebnisses können auch andere interne Lampenaufbauten mit den entsprechenden Wechselspan­ nungs- und Gleichspannungskabeln verwendet werden. Dement­ sprechend kann die vorliegende Erfindung, ohne dabei von ihrem Geist oder ihren wesentlichen Merkmalen abzugehen, auch in anderen speziellen Ausgestaltungen verwirklicht sein, weswegen hinsichtlich der Bezeichnung des Umfanges der Erfindung eher auf die folgenden Ansprüche Bezug genommen werden sollte als auf die voranstehende Beschreibung.

Claims (50)

1. Handlampe, die ein Elektronikgehäuse mit einem Handgriff und eine Beleuchtungseinheit, die zur Aufnahme einer eine erste Art von elektrischem Strom verwendenden Glühbirne angepasst ist, aufweist, wobei die Beleuchtungseinheit mit dem Elektronikgehäuse in elektrischer Verbindung steht sowie einem in dem Elektronikgehäuse untergebrachten Umformer, der mit der Beleuchtungseinheit in elektrischen Verbindung steht, wobei an dem Elektronikgehäuse eine Gerätebuchse angeordnet ist, bei der zwei oder mehr Anschlüsse unabhängig von dem Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuch­ tungseinheit stehen und zwei oder mehr Anschlüsse über den Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehen sowie einem ersten Spannungskabel, das einen ersten Abschluss aufweist, dessen Anschlüsse zu den zwei oder mehr unabhängig von dem Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehenden Anschlüssen passen und einem zweiten Abschluss, der zum Anschluss an eine Spannungsversorgung einer ersten Art von elektrischem Strom angepasst ist sowie einem zweiten Spannungskabel, welches einen ersten Abschluss aufweist, der zu den zwei oder mehr über den Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehenden Anschlüssen passt und einem zweiten Abschluss, der zum Anschluss an eine Spannungsversorgung einer zweiten Art von elektrischem Strom angepasst ist.
2. Handlampe nach Anspruch 1, die weiterhin eine in dem Elektronikgehäuse untergebrachte Lasteinrichtung aufweist, die in elektrischer Verbindung mit einer in der Beleuchtungseinheit untergebrachten Zündeinrichtung steht, wobei die erste Art von elektrischem Strom Wechselstrom ist und die elektrische Spannung über die Lasteinrichtung und die Zündeinrichtung an die Glühbirne geleitet wird.
3. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die zweite Art von Strom Gleichstrom und der Umformer ein Inverter ist.
4. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die erste Art von Strom Gleichstrom und der Umformer ein Umwandler von Wechselstrom zu Gleichstrom ist.
5. Handlampe nach Anspruch 1, die weiterhin eine die Be­ leuchtungseinheit und das Elektronikgehäuse verbindende biegsame Leitung aufweist, wobei sämtliche elektrischen Übermittlungen zwischen der Beleuchtungseinheit und dem Elektronikgehäuse über diese Leitungen laufen.
6. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die Gerätebuchse ein Mehrfachstiftanschluss ist.
7. Handlampe nach Anspruch 6, wobei der Mehrfachstiftanschluss sechs Stifte aufweist.
8. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die Lampe eine Unter­ suchungslampe ist und darüber hinaus einen an einem Ende der Beleuchtungseinheit festgelegten Lichtfilter aufweist.
9. Handlampe nach Anspruch 8, wobei die Lampe eine Ultra-Violett-Untersuchungslampe ist.
10. Handlampe nach Anspruch 1, die weiterhin einen Reflektor aufweist, der so ausgelegt ist, dass er das Licht der Glühlampe in einem Strahl mit großer Brennweite fokussiert, wobei der am Unterteil der Glühbirne festgelegte Reflektor zusammen mit der Glühbirne eine Baugruppe bildet, die zur Anbringung innerhalb der Beleuchtungseinheit angepasst ist.
11. Handlampe nach Anspruch 10, die weiter eine an dem Reflektor angebrachte lösbare Schutzabdeckung aufweist, wobei die Schutzhülle von dem Reflektor entfernt werden kann, nachdem die Glühlampen-/Reflektorbaugruppe in die Beleuchtungs­ einheit eingebaut wurde, ohne dass die einbauende Person den Reflektor berührt hat, und die Hülle eine Grundfläche, deren Rand in Form und Größe mit dem Rand des Reflektors übereinstimmt sowie einen Hüllengriff aufweist.
12. Handlampe nach Anspruch 11, wobei die Hülle aus Kartonpapier ausgebildet ist.
13. Handlampe nach Anspruch 11, wobei der Hüllengriff sich senkrecht von der Grundfläche der Hülle abstehend erstreckt.
14. Handlampe nach Anspruch 11, wobei der Hüllengriff ausge­ stanzte Laschen in der Grundfläche aufweist, durch die eine installierende Person ihre Finger hindurchstecken kann.
15. Handlampe nach Anspruch 11, wobei die Hülle mittels zweier oder mehrerer Dorne, die zwei oder mehr Ausnehmungen eines externen Kragens des Reflektors durchgreifen, an dem Re­ flektor angebracht ist.
16. Handlampe nach Anspruch 1, wobei wenigstens einer der Anschlüsse, die unabhängig von dem Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehen, selbst über den Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit steht.
17. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die Beleuchtungseinheit und das elektrische Gehäuse in einem üblichen Gehäuse untergebracht sind.
18. Handlampe nach Anspruch 17, wobei der Handgriff ein Teil des Gehäuses ist.
19. Handuntersuchungslampe mit einer Beleuchtungseinheit, die eine Glühbirne aufweist, welche in der Lage ist, eine erste Art von elektrischem Strom zu verwenden sowie mit Mitteln zur Umwandlung einer zweiten Art von elektrischem Strom in die erste Art von elektrischem Strom sowie Mitteln, um die Beleuchtungseinheit mit einem ersten Spannungskabel austauschbar elektrisch zu verbinden, derart, dass die Glühlampe mit der ersten Art von Strom versorgt wird, ohne dass dieser über das Umwandlungsmittel geleitet wird und Mitteln, um die Beleuchtungseinheit mit einem zweiten Spannungskabel zu verbinden, so dass die Beleuchtungseinheit über das Umwandlungsmittel mit einer zweiten Art von Strom versorgt wird.
20. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 19, die weiterhin eine Lichtreflexionseinrichtung mit langer Brennweite aufweist, die zum Einbau in die Beleuchtungseinheit angepasst ist sowie Installationsmitteln, damit die Reflexionseinrichtung in die Beleuchtungseinheit eingebaut werden kann, ohne dass eine installierende Person die Reflexionseinrichtung berührt.
21. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 19, wobei die erste Art von elektrischem Strom Wechselstrom ist.
22. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 21, wobei die Glühlampe eine Mikroentladungs-Halogenlichtquelle ist.
23. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 21, die ferner eine Lasteinrichtung und eine Zündeinrichtung aufweist, und beim Einschalten der Lampe die Glühbirne über die Lasteinrichtung und die Zündeinrichtung mit dem Wechselstrom verbunden wird.
24. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 23, wobei das Um­ wandlungsmittel ein Inverter ist und bei Einschalten der Lampe Spannung über den Inverter an die Lasteinrichtung geleitet wird und ein gleichstromleitendes Kabel an den austauschbaren Verbindungsmitteln angeschlossen ist.
25. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 19, wobei die erste Art von elektrischem Strom Gleichstrom ist.
26. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 25, wobei die Glühlampe eine Wolfram-Halogenglühlampe ist.
21. Handuntersuchungslampe mit einer Beleuchtungseinheit, die zur Aufnahme einer eine erste Art von elektrischem Strom verwendenden Glühlampe angepasst ist und einem Elektronikgehäuse, welches eine Mehrfachverbindungs­ gerätebuchse aufweist, die in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit und einem Umformer steht, wobei die Mehrfachverbindungsgerätebuchse einen ersten und zweiten elektrischen Anschluss aufweist, die unabhängig von dem Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehen sowie einem dritten und vierten elektrischen Anschluss, der in elektrischer Verbindung mit dem Umformer steht.
28. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 27, die weiter ein erstes Spannungskabel mit einem ersten Abschluss aufweist, das zur Verbindung mit einer Wechselstrom liefernden elektrischen Spannungsquelle angepasst ist und einem zweiten Spannungskabel, dessen erster Abschluss zur Verbindung mit einer Gleichstrom liefernden elektrischen Spannungsquelle angepasst ist, wobei das erste und zweite Spannungskabel jeweils einen zweiten Abschluss aufweisen, der zur Verbindung mit dem Mehrfachverbindungsgeräteanschluss ausgelegt ist, so dass entweder das erste oder das zweite Spannungskabel zu einem Zeitpunkt mit dem Geräteanschluss verbunden werden können, wobei der zweite Abschluss des ersten Spannungskabels mit dem ersten und zweiten Anschluss des Geräteanschlusses bei Anschluss an diesen und der zweite Abschluss des zweiten Spannungskabels mit dem dritten und vierten Anschluss des Geräteanschlusses bei Anschluss an diesen in Verbindung stehen.
29. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 28, wobei die An­ schlüsse des Geräteanschlusses Stifte und die zweiten Abschlüsse der Spannungskabel Stiftbuchsen aufweisen.
30. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 27, die weiter einen fünften Anschluss in dem Geräteanschluss aufweist, der in elektrischer Verbindung mit dem vierten Anschluss steht, einem ersten Spannungskabel, dessen erster Abschluss zur Verbindung mit einer Wechselstrom liefernden elektrischen Spannungsquelle angepasst ist, mit einem zweiten Spannungskabel, dessen erster Abschluss zur Verbindung mit einer Gleichstrom liefernden elektrischen Spannungsquelle angepasst ist, wobei das erste und zweite Spannungskabel jeweils einen zweiten Abschluss aufweisen, der so mit einer Mehrfachanschlussgerätebuchse verbunden werden kann, dass entweder das erste oder zweite Spannungskabel zu einem Zeitpunkt mit dem Geräteanschluss verbunden ist und der zweite Abschluss des ersten Spannungskabels zu dem zweiten und vierten Anschluss der Gerätebuchse passende Anschlüsse und eine elektrische Brückenschaltung zwischen dem ersten und dritten Anschluss der Gerätebuchse bei Verbindung mit dieser aufweist und der zweite Abschluss des zweiten Spannungskabels mit dem zweiten und vierten Anschluss des Geräteanschlusses in Verbindung steht sowie den ersten und fünften Anschluss des Geräteanschlusses bei Verbindung mit diesem elektrisch verbindet.
31. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 30, wobei der vierte Anschluss mit einem Umwandler von Wechsel- nach Gleichstrom und dem fünften Anschluss über einen Schalter verbunden ist.
32. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 31, wobei der dritte Anschluss des Geräteanschlusses durch den zweiten Abschluss des zweiten Kabels bei Verbindung mit diesem isoliert ist.
33. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 30, wobei die An­ schlüsse des Geräteanschlusses Stifte und die zweiten Anschlüsse der Spannungskabel Stiftbuchsen aufweisen.
34. Handuntersuchungslampe, die eine zur Aufnahme einer Wechselstrom verwendenden Glühlampe angepasste Beleuch­ tungseinheit aufweist und einem Elektronikgehäuse mit einem Inverter, der zur Abgabe einer Spannung an eine Lasteinrichtung verdrahtet ist, die in elektrischer Ver­ bindung mit der Beleuchtungseinheit steht, und einer Mehrfachanschlussgerätebuchse, die einen Satz von An­ schlüssen aufweist, mittels derer ein Stromkreis zwischen der Lasteinrichtung und einem ersten Spannungskabel, welches bei Verbindung mit diesem Wechselstrom transportiert, geschlossen wird und mittels derer ein Stromkreis zwischen dem Inverter und dem zweiten Spannungskabel, welches bei Verbindung mit diesem den Gleichstrom transportiert, geschlossen wird.
35. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 34, wobei die Mehr­ fachanschlussgerätebuchse einen ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten elektrischen Anschluss aufweist.
36. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 35, wobei der erste Anschluss mit dem positiven Pol des Inverters, der zweite Anschluss mit dem negativen Pol des Inverters, der dritte und vierte Anschluss mit dem Wechselstromausgang des Inverters und der fünfte und sechste Anschluss mit der Lasteinrichtung verbunden sind.
37. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 36, wobei das erste Spannungskabel einen zur Verbindung mit der Gerätebuchse angepassten Abschluss aufweist, so dass der fünfte und sechste Anschluss mit Wechselstrom versorgt werden.
38. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 37, wobei der Abschluss des ersten Spannungskabels einen Masseanschluss aufweist, der bei Verbindung mit der Gerätebuchse mit dem zweiten Anschluss verbunden ist.
39. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 36, wobei das zweite Spannungskabel einen zur Verbindung mit der Gerätebuchsen angepassten Abschluss aufweist, so dass die Gerätebuchse über den ersten und zweiten Anschluss mit Gleichstrom versorgt wird.
40. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 39, wobei der Abschluss des zweiten Spannungskabels weiterhin je eine elektrische Schaltbrücke zwischen dem dritten und fünften und dem vierten und sechsten Anschluss aufweist.
41. Handuntersuchungslampe mit einer Beleuchtungseinheit, die zur Aufnahme einer gleichstromverwendenden Glühlampe angepasst ist und einem Elektronikgehäuse, das einen Um­ wandler von Wechselstrom zu Gleichstrom aufweist, der in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit steht sowie einer Mehrfachanschlussgerätebuchse, die einen Satz von Anschlüssen umfasst, die zwischen der Be­ leuchtungseinheit und einem ersten Gleichstrom transpor­ tierenden Spannungskabel bei Verbindung mit diesem einen Stromkreis schließen und die zwischen dem Umwandler und einem zweiten, Wechselstrom transportierenden Spannungskabel bei Verbindung mit diesem einen Stromkreis schließen.
42. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 41, wobei die Mehr­ fachanschlussgerätebuchse einen ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften und sechsten Anschluss aufweist.
43. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 42, wobei der erste Anschluss parallel zu einem Eingang des Umwandlers und zu dem sechsten Anschluss elektrisch verbunden ist, der zweite und der fünfte Anschluss der Beleuchtungseinheit verbunden sind, der dritte Anschluss ein Masseanschluss ist und der vierte Anschluss mit dem Ausgang des Umwandlers verbunden ist.
44. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 43, wobei das erste Spannungskabel einen Abschluß zur Verbindung mit der Gerätebuchse aufweist, der so angepasst ist, dass der erste und fünfte Anschluss mit Gleichstrom versorgt werden.
45. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 44, wobei der Abschluss des ersten Spannungskabels weiterhin eine elektrische Schaltbrücke zwischen dem zweiten und sechsten Anschluss aufweist.
46. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 45, wobei der Abschluss des ersten Spannungskabels den dritten und vierten Anschluss isoliert.
47. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 43, wobei das zweite Spannungskabel einen Abschluss aufweist, der zur Verbindung mit der Gerätebuchse so angepasst ist, dass die Gerätebuchse über den ersten und fünften Anschluss mit Wechselstrom versorgt wird.
48. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 47, wobei der Abschluss des zweiten Spannungskabels darüber hinaus eine elektrische Schaltbrücke zwischen dem zweiten und vierten Anschluss aufweist.
49. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 48, wobei der Abschluss des zweiten Spannungskabels darüber hinaus einen zur Verbindung mit dem dritten Anschluss vorgesehenen Masseanschluss aufweist.
50. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 49, wobei der Abschluss des zweiten Spannungskabels den sechsten Anschluss isoliert.
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