DE10136574A1 - Untersuchungslampe mit austauschbaren Wechsel-oder Gleichstrom-Netzkabeln - Google Patents
Untersuchungslampe mit austauschbaren Wechsel-oder Gleichstrom-NetzkabelnInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine Handuntersuchungslampe. Die Lampe umfasst eine Mehrfachstiftgerätebuchse, die in der Lage ist, sowohl mit einem Wechselstrom transportierenden Kabel als auch alternativ mit einem Gleichstrom transportierenden Kabel verbunden zu werden. Die Stifte des Geräteanschlusses sind innerhalb der Lampe mit den passenden apparativen Bestandteilen verbunden, so dass die in der Lampe untergebrachte Glühbirne mit der passenden Art von Strom versorgt wird. Dementsprechend versorgt bei einer Konfiguration der Lampe für eine Wechselstrom verwendende Glühbirne die Stiftanordnung der Gerätebuchse und ein Wechselspannungskabel die Glühbirne ohne eine Lasteinrichtung direkt mit Wechselstrom. Die Anordnung der Stifte in dem Gleichspannungskabel sorgt dafür, dass über die Gerätebuchse der Strom an einen mit der Glühlampe oder der Lasteinrichtung verbundenen Inverter geleitet wird. Für eine Lampe, die zur Unterbringung einer Gleichstrom verwendenden Glühbirne vorgesehen ist, wird eine ähnliche, aber umgekehrte Anordnung vorgestellt.
Description
Diese Erfindung betrifft elektrische Handlampen, insbesondere
Handuntersuchungslampen mit einer externen elektrischen
Spannungsversorgung.
In der hier verwendeten Weise umfasst der Begriff Untersu
chungslampe allgemeine Beleuchtungslampen und Lampen mit
verschiedenen Farbfiltern, die Licht in ausgewählten Wellen
längenbereichen, einschließlich des infraroten, sichtbaren und
ultravioletten, aussenden. Die in dieser Patentschrift
beschriebenen speziellen Lampen sind zur Aussendung im ul
travioletten und/oder blauen Wellenlängenbereich gefiltert, um
eine fluoreszierende Reaktion von fluoreszierenden
Farbindikatoren zu verursachen, die bei der Leckfeststellung,
der Beschichtung und der Untersuchung von Oberflächendefekten
sowie bei der Heilbehandlung mittels UV-Licht eingesetzt werden.
Untersuchungslampen, die eine externe elektrische Spannungs
versorgung benötigen, sind normalerweise so ausgelegt, dass sie
ausschließlich entweder an eine Wechselstromquelle oder eine
Gleichstromquelle angeschlossen werden, jedoch nicht wahlweise
an eine dieser beiden Stromquellen. Zum Anschluss an eine
Gleichstromquelle ausgelegte Untersuchungslampen sind
typischerweise kleiner, von geringem Gewicht und tragbar und
weisen ein Netzkabel mit Krokodilklemmen zum Anschluss an
Batteriepolen oder einen Stecker für den Kfz-
Zigarettenanzünderanschluss auf. Dagegen sind Wechselstromlampen
typischerweise größer und schwerer und weisen für die Benutzung
an einer Wechselstromsteckdose ein Netzkabel auf, an dessen Ende
sich ein dreizinkiger geerdeter Stecker befindet.
Die Erfindung zielt auf Untersuchungs- oder Heillampen ab, die
schnell zur Verbindung entweder an eine Wechselspan
nungssteckdose oder eine Gleichspannungsquelle lediglich durch
einen Austausch des passenden Spannungskabels konfiguriert
werden können. Die Stiftverbindungen zwischen den Kabeln und der
Lampe sind so angepasst, dass sie bestimmte interne Schaltkreise
innerhalb der Lampe verbinden oder umgehen können.
Eine Art von Lampe kann beispielsweise einen internen
Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandler aufweisen, der
die Glühlampe unabhängig von der Spannungsquelle mit Gleichstrom
versorgt. Eine andere Art von Lampe kann einen internen
Gleichspannungs- zu Wechselspannungs-Umwandler aufweisen, um
entweder eine Lampe, einen Transformator oder eine Lastimpedanz
mit Leitungswechselspannung zur Herstellung spezieller
Spannungen, Frequenzen oder Wellenformen beim Betrieb der Lampe
zu versorgen. Jegliche Art von Lampen gemäß der Erfindung weist
dabei wenigstens zwei abnehmbare Netzkabel mit einer Mehr
fachstiftverbindung zur Lampe auf. Der Stiftverbinderkreis
innerhalb der Lampe wird dabei durch die Auswahl des Netzkabels
nicht verändert, aber die Steckverbinderkreise der Netzkabel
sind in der Art verschieden, in der sie bestimmte
Stiftanschlüsse mit der Spannungsquelle verbinden.
Typischerweise weist ein Netzkabel für Leitungswechselspannung
einen dreizinkigen geerdeten Stecker auf. Demgegenüber besitzt
ein Gleichspannungskabel Batterieklemmen oder Stecker für den
Zigarettenanzünder. Bei dieser Erfindung hat ein am
gegenüberliegenden Ende des Netzkabels angeordneter Stecker mit
Mehrfachstiften dieselbe Anzahl und Anordnung von Stiften sowohl
im Wechsel- als auch im Gleichspannungskabel, die
Stiftverbindungen innerhalb des Kabels unterscheiden sich jedoch
bei den beiden Kabeln.
Wird diese Erfindung beispielsweise bei einer Wolfram-Halo
genglühlampe verwendet, die mit einer Gleichspannung von 12 Volt
betrieben werden soll, so leiten die Stiftverbindungen des
Wechselspannungskabels den Wechselstrom automatisch zu einem
Wechselspannungs-/Gleichspannungs-Umwandler innerhalb der Lampe,
während die Stiftverbindungen in dem Gleichspannungskabel diesen
Umwandler automatisch umgehen. Wird die Erfindung umgekehrt bei
einer Lampe verwendet, bei der mittels hochfrequenter
Wechselhochspannung eine Hochintensitäts-Entladungsglühlampe
(HID) betrieben werden soll, so leiten die Stiftverbindungen in
dem Gleichspannungskabel den Gleichstrom automatisch zu einem
Gleichspannungs-/Wechselspannungs-Umwandler innerhalb der Lampe,
während die Stiftverbindungen in dem Wechselspannungskabel den
Umwandler automatisch umgehen und den Leitungswechselstrom
direkt zu einem Transformator/zu einer Last leiten.
Teilweise abhängig davon, ob eine spezielle Polarität erfor
derlich ist, können verschiedene interne Schaltkreise und
Stiftanordnungen verwendet werden. Einige wahlweise Anordnungen
werden nachfolgend beschrieben.
Darüber hinaus können die hier beschriebenen speziellen Lampen
auch andere neue Eigenschaften aufweisen. Die Lampe mit der
wechselspannungsbetriebenen Mikroentladungs(MDL)-Lichtquelle
weist in ihrem Aufbau mehrere Sicherheitseigenschaften auf.
Fig. 1 ist eine Ansicht einer der Erfindung entspre
chenden Untersuchungslampe mit einem Wech
selspannungskabel,
Fig. 2 ist eine Ansicht der Lampe aus Fig. 1 mit ab
genommener Halterung für den Filter,
Fig. 3a ist eine schematische Darstellung einer Unter
suchungslampe, ähnlich zu der aus Fig. 1, mit der
Ausnahme, dass sie ein Gleichspannungskabel
aufweist,
Fig. 3b ist eine schematische Darstellung einer alter
nativen Ausgestaltung des Gleichspannungskabels,
Fig. 3c ist eine schematische Darstellung eines Wech
selspännungskabels,
Fig. 4a ist eine schematische Darstellung einer alter
nativen Ausgestaltung einer Untersuchungslampe mit
einem Gleichspannungskabel,
Fig. 4b ist eine schematische Darstellung einer alter
nativen Ausgestaltung des Gleichspannungskabels,
Fig. 4c ist eine schematische Darstellung eines Wech
selspannungskabels,
Fig. 5a ist eine Schaltungszeichnung von Lampe und
Wechselspannungskabel aus Fig. 4c,
Fig. 5b ist eine Zeichnung der Stiftanschlussverbindungen
an dem Netzkabel aus Fig. 4c,
Fig. 5c ist eine Schaltungszeichnung der Lampe und des
Gleichspannungskabels aus Fig. 4a,
Fig. 5d ist eine Zeichnung der Stiftanschlussverbindungen
am Netzkabel aus Fig. 4a,
Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht einer neuen Schutz
hülle für die Baugruppe aus Lampe und Reflektor,
Fig. 7 ist eine Seitenansicht der Schutzhülle aus Fig.
6,
Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten
Ausführungsform der Schutzhülle für die Baugruppe
aus Lampe und Reflektor,
Fig. 9 ist ein Querschnitt der Ausführungsform aus Fig.
8 entlang der Linie 9-9.
Die Erfindung wird im folgenden als in mehreren Lampen und
Kabelanordnungen verwirklicht beschrieben, die den Betrieb der
Lampe entweder durch Wechselspannungs- oder Gleichspannungs
quellen erlauben. Die üblichsten Spannungsquellen sind 110 V/60 Hz
Wechselspannung und 12 V Gleichspannung. 110 V/60 Hz ist die
überwiegende Netzspannung in den Vereinigten Staaten, 12 V
Gleichspannung diejenige in Automobilen und Automobilbatterien.
Die folgenden zwei Lampenbeispiele betreffen eine Lampe mit
einer wechselspannungsbetriebenen HID(Hochintensitäts-Entlad
ungs)-Glühlampe und eine Lampe mit einer gleich
spannungsbetriebenen Wolfram-Halogenglühlampe. Weder die
speziellen Beispiele, noch die vorgeschlagenen Alternativen im
folgenden Text sollen so verstanden werden, dass sie alle
Ausführungsformen, die die Erfindung umfassen kann, erschöpfend
beschreiben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Untersuchungslampe 10, die eine
Fluoreszenzreaktion bei Farbadditiven zum Aufspüren von
Flüssigkeitslecks in ausgedehnten, geschlossenen Behältnissen
oder Kreisläufen hervorruft oder die eine Fluoreszenzreaktion
bei eindringenden Farbstoffen in NDT-Untersuchungen
(non-destructive testing, zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) von
Oberflächenfehlern, oder zur Feststellung von Fehlstellen oder
Ungleichmäßigkeiten in Beschichtungen verursacht. Eine Lampe
dieser Art kann bei der Untersuchung verhältnismäßig großer
Oberflächen und langer Entfernungen zur Erzeugung einer
Fluoreszenzreaktion eingesetzt werden. Um unter diesen
Bedingungen eine kleine Ansammlung eines fluoreszierenden
Färbemittels genügend anzuregen, damit eine Fluoreszenzreaktion
verursacht wird, muss die Lampe eine hohe Strahlungsenergie im
Anregungsband des Färbemittels aussenden. Wird diese Lampe
beispielsweise zum Nachweis der Anwesenheit eines
fluoreszierenden Materials unter Verwendung eines Perylen-
Fluoreszenz-Farbstoffes benutzt, sollte sie eine hohe
Strahlungsenergie im UVA-Bereich zwischen 340 und 380 nm
aussenden, um den Perylen-Reaktionspeak in diesem Bereich
auszunutzen. Zur Erzeugung dieser hohen Ausstrahlung verwendet
die Untersuchungslampe 10 eine Mikroentladungs-
Halogenlichtquelle (MDL) ähnlich denen, die in einigen Auto
mobilscheinwerfern Verwendung finden, die ein hohes Niveau an
UVA-Energie zur Verfügung stellen und die sofortiges Einschalt-
und Wiedereinschaltverhalten aufweisen. MDL-Lichtquellen dieser
Art sind unter kommerziell hergestellten Glühlampen erhältlich,
so etwa bei der Philips DUV-35W.
Derartige MDL-Glühbirnen benötigen eine spezielle Transformator-/Ballast
ausstattung, um für einen kontinuierlichen Betrieb eine
Spannung und Frequenz, die höher als die normalen 110 /60 Hz
sind, zur Verfügung zu stellen und eine extrem hohe
Kurzschlussspannung für einen augenblickliches Wiedereinschalten
im warmen Zustand. Insbesondere verwendet diese Lampe 10 eine
elektronische Transformator-/Lasteinrichtung zur Wandlung der
Netzspannung auf eine Kurzschlussspannung von etwa 390 V/400 Hz
(belastet zur Erhaltung von 50 bis 150 V während des Betriebes).
Zur Erreichung eines Wiedereinschaltens wird ein Zündverstärker
verwendet, der eine Kurzschlussspannung von 24 000 V erzeugt,
die während eines etwa 1,2 Sekunden langen Pulses aufrecht
erhalten wird, bis der Entladungsbogen hergestellt ist. Diese
elektronischen Einrichtungen sind, wie nachstehend beschrieben,
in dem Gehäuse mit der Lampe 10 untergebracht.
In der Fig. 1 weist die Lampe 10 ein Gehäuse 12 für die
Elektronik und eine Handbeleuchtungseinheit 14 auf, die durch
ein elektrisches Rohrkabel 16 verbunden sind. Das
Elektronikgehäuse weist einen Haltegriff 18 mit einem Pfosten 20
auf, der als Standplatz für die Handeinheit dient, wenn diese
nicht benutzt wird. Der Pistolengriff 22 der Handeinheit weist
eine über den Pfosten 20 passende Öffnung auf (nicht sichtbar in
der Zeichnung). Diese Pfostenstandplatzanordnung ist nicht neu
und wird vom Zessionar des Anmelders seit mehreren Jahren
benutzt.
Wegen der Hochspannung der erwähnten Zündeinrichtung
(hinsichtlich Fig. 3a) ist die Lasteinrichtung 24 in dem
Elektronikgehäuse untergebracht, während die Zündeinrichtung 26
in der Handeinheit 14 Aufnahme findet. Dies schließt die poten
tielle Gefährdung aus, die 24 000 V darstellten, die an einem
Rohrkabel 16 anlägen, dessen abschirmende Isolation durch
Abnutzung beschädigt sein könnte.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, dass die Handeinheit einen an dem
Glühbirnen-/Reflektorengehäuse 28 angeordneten Pistolenhandgriff
22 aufweist. Der Pistolenhandgriff hat einen An-/Aus-Schalter
30, der zur Spannungsversorgung der Mikroentladungslampe 32 in
der An-Position festgehalten werden muss. Innerhalb des
Glühbirnen-/Reflektorengehäuses 28 befindet sich ein
aluminisierter Reflektor 34 mit glatter Oberfläche, der zur
Erzeugung einer großen Brennweite ausgelegt ist. Am Ende des
Glühbirnen-/Reflektorgehäuses befindet sich eine abnehmbare
Filterhalterung 36 aus Silikonkautschuk, in die ein passender
Lichtfilter 38 eingesetzt werden kann.
Die Glühbirnen-/Reflektorbaugruppe kann zusammengefasst als
Einzeleinheit bereitgestellt werden. Dementsprechend kann die
Baugruppe in dem Glühbirnen-/Reflektorgehäuse installiert und
wieder entfernt werden, wie es nachstehend beschrieben ist. Der
Reflektor ist an dem Grundaufbau der Lampe festgelegt, während
die elektrischen Kontakte der Lampe sich innerhalb des
Reflektors erstrecken. Der Grundaufbau der Lampe enthält
Bajonettstifte, die quer zu der Längsachse der Lampe verlaufen,
so dass die Glühlampen-/Reflektorbaugruppe abwärts in eine
Fassung geschoben werden kann, wobei durch eine leichte Drehung
jeder der Bajonettstifte an der geschlossenen Seite von in der
Fassung befindlichen J-förmigen Kanälen gesichert ist.
Der Reflektor 34 ist mit einem äußeren Kragen 202 versehen, der
mit einem Paar von Öffnungen 204 ausgestattet ist, deren eine
Öffnung 204 in. Fig. 2 nicht sichtbar ist. Eine Schutzhülle 206
wird in den Fig. 6 und 7 gezeigt. Die Hülle 206 ist im
Wesentlichen entsprechend der Öffnung des Reflektors 34 und zur
Überdeckung des äußeren Kragens 202 rundlich geformt. Durch die
Hülle 206 ragen zwei Dorne 208, die entsprechend den Öffnungen
204 angeordnet sind. Bei der Öffnung der Verpackung der
Reflektor-/Lampenbaugruppe durch einen Benutzer ist die Hülle in
der bezeichneten Art und Weise durch den Eingriff der Dorne 208
in die Öffnungen 204 angeordnet, wodurch die aluminisierte
Oberfläche des Reflektors 34 geschützt wird. Der Benutzer kann
dafür einen Überstand 210 ergreifen, der für diesen Fall passend
auf der Hülle 206 vorgesehen ist. Die Lampe und der Reflektor
können daraufhin in das Gehäuse eingeführt und durch eine
Verdrehbewegung an ihrem Platz gesichert werden, ohne dass sie
dabei durch den Benutzer berührt werden. Ist der Reflektor
einmal gesichert, zwingt eine Rückzugsbewegung die Dorne 208 aus
dem Eingriff mit den Öffnungen 204, so dass die Hülle 206 vom
Reflektor 34 entfernt werden kann.
Die Schutzhülle kann aus jeglichem Werkstoff gebildet werden,
der eine passende Festigkeit aufweist, um die oben beschriebenen
hantierenden, einführenden und drehenden Tätigkeiten
auszuhalten. Ein annehmbares Material dafür ist festes
Kartonpapier. Ein einzelnes Stück Kartonpapier kann derart
ausgeschnitten sein, dass es einen rechteckigen Mittelabschnitt
212 umfasst, der durch Knicklinien 214 von halbkreisförmigen
Endabschnitten 216 getrennt ist. Eine zentrale Knicklinie 218
verläuft parallel zu den Knicklinien 214 und unterteilt den
Mittelabschnitt 212 in zwei Teile. Wird dieses einzelne
Kartonpapierstück entlang der drei Faltlinien gefaltet, so
ergibt sich eine runde Grundfläche, deren Umfang in Form und
Größe dem des Reflektorkragens 202 entspricht sowie ein
senkrecht dazu abstehender Überstand 210. Der Überstand 210 kann
dabei mit unterschiedlichen Gestaltungen von Löchern (nicht
gezeigt) versehen sein, die sein Ergreifen erleichtern sollen.
Darüber hinaus kann zur Fixierung der beiden Hälften des
Überstandes aneinander und um ein Öffnen der Hülle zu
verhindern, eine Befestigungsvorrichtung vorgesehen sein.
Eine andere Ausführungsform der Hülle 220 ist in den Fig. 8
und 9 dargestellt. Diese Hülle 220 kann aus einem einzelnen
kreisrunden Stück festen Materials, vorzugsweise aus
Kartonpapier, hergestellt sein. Durch eine dreiseitige Per
foration 224 werden auf diesem zwei oder mehrere Stanzzungen 222
definiert. Diese Perforationen können in die Hülle durch irgend
eine dem Fachmann auf diesem Gebiet bekannte Technik eingekerbt
oder gestanzt sein. Die jeweils vierte Randseite jeder
Stanzzunge verbleibt dabei ungekerbt, so dass die Zungen beim
Heraustrennen ihre Anbindung nicht verlieren und gleichzeitig
deren Fallen in den Reflektor verhindert wird. Die Zungen sind
derart angeordnet, dass ein Durchschnittsbenutzer beim Ergreifen
der Hülle seine Finger dort hineinstecken kann. Dabei muss
jedoch darauf geachtet werden, dass die Finger nicht so weit
eingeführt werden, dass der Reflektor oder die Lampe berührt
wird.
Die Lampe 10 ist mit wenigstens zwei Netzkabeln ausgestattet.
Das Netzkabel 40 in Fig. 1 weist zur Verbindung mit einer
Wechselspannungssteckdose einen dreikontaktigen geerdeten
Stecker 42 auf. Diese Art von Stecker ist schematisch der Fig.
3c zu entnehmen. Darüber hinaus ist die Lampe mit wenigstens
einem alternativen Spannungskabel 50 versehen, das eine
Einrichtung zur Verbindung mit einer Gleichspannungsquelle, wie
die Batteriepolklemmen 52 der Fig. 3b oder den
Zigarettenanzünderstecker 54 der Fig. 3a, aufweist. Unabhängig
von der Art der Verbindungseinrichtung an dem der Lampe
abgewandten Ende des Kabels weist das ihr zugewandte Ende des
Kabels einen Mehrfachstiftverbinder auf, in diesem Fall einen
sechsstiftigen Stecker 44a, 44b. Das Elektronikgehäuse 12 weist
eine entsprechende Gerätebuchse 48 für sechs Stifte auf.
Innerhalb des Steckers sind die Stiftanschlüsse mit dem
Spannungskabel entsprechend der Art der zu verwendenden
Spannungsquelle verdrahtet.
In der schematischen Darstellung der Fig. 3a ist das Span
nungskabel 50 beispielsweise zur Verwendung mit einer
Gleichspannungsquelle für den Zigarettenanzünder in einem
Automobil vorgesehen. Der Stecker 44a ist so verdrahtet, dass
der positive Gleichspannungskontakt mit dem Stiftanschluss 1
verbunden ist. Der negative Kontakt ist mit dem Stiftanschluss 2
verdrahtet. Weiter ist der Stiftanschluss 3 mit dem
Stiftanschluss 5 und der Stiftanschluss 4 mit dem Stiftanschluss
6 verdrahtet. Das in Fig. 3b gezeigte Kabel 50 entspricht im
Wesentlichen dem aus Fig. 3a, mit der Ausnahme, dass es
Batteriepolklemmen 52 anstatt des Zigarettenanzündersteckers 54
aufweist.
Innerhalb des Elektronikgehäuses 12 sind die den Stecker
anschlüssen 1 und 2 entsprechenden Buchsenstifte mit den
Eingangsklemmen eines Inverters 58 verdrahtet, der die Ein
gangsspannung von 12 V Gleichspannung in eine Wechselspannung
von 110 V, 60 Hz, umwandelt. Die Ausgangsspannung des Inverters
58 wird durch die Stifte 3 und 4 geführt, die wiederum durch die
Stifte 5 und 6 in das Gehäuse zurückverbunden sind. Die Stifte 5
und 6 sind weiter mit einem An-/Ausschalter 60 an dem
elektronischen Gehäuse verbunden.
Durch Stellen des Handschalters 60 in die "An"-Stellung wird die
oben beschriebene elektronische Last- und Transforma
tionseinrichtung 24 mit einer Spannung von 110 Volt, 60 Hz
versorgt und liefert eine Wechselspannung mit 400 Hz bei einer
Kurzschlussspannung von ungefähr 390 V über das Kabel 16
(belastet zur Aufrechterhaltung von 50 bis 150 V während des
Betriebes). Durch Niederdrücken des An-/Aus-Schalters 30
entsteht der Entladungsbogen der MDL-Lampe und die Lampe beginnt
zu leuchten.
Der in Fig. 3c dargestellte Stecker 44b dient zur Verbindung
der Lampe mit einer 110-V-Wechselspannungssteckdose. Bei diesem
Stecker ist die Erdung mit dem Stiftanschluss 2 verdrahtet. Die
Wechselspannungsleitungen sind mit dem Stiftanschlüssen 5 und 6
verdrahtet. An den Stiften 5 und 6 wird der Umwandler umgangen
und die 110-V-, 60-Hz-Wechselspannung direkt an den Transformator
geleitet. Der nachfolgende Betrieb entspricht dem oben be
schriebenen.
Die Fig. 4a zeigt ein Beispiel einer kleineren Handunter
suchungslampe 100, die für den Einsatz in geringerer Entfernung
und bei beschränkterem Platzangebot als die oben beschriebene
größere Lampe gedacht ist. Diese Art von Lampe kann beispiels
weise bei der Untersuchung von Lecks in kraftfahrtechnischen
Klimaanlagensystemen verwendet werden. Da die Entfernung ge
ringer ist, kann die Lampe auch ohne eine derart hochintensive
Strahlung von der Lichtquelle schon eine Fluoreszenzreaktion
hervorrufen. Zur besseren Manövrierbarkeit in beengten
Verhältnissen ist die Lampe in kompakter Art und Weise aufgebaut
und weist einen Handgriff 102 auf, der in Reihe mit dem Lampen-/Reflektor
gehäuse 104 angeordnet ist. Der Handgriff umgibt einen
Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandler 106 und weist
einen Halteschalter 108 zum Ein- und Ausschalten auf. Diese
Lampe verwendet eine Wolfram-Halogenglühbirne 110, die zum
Betrieb mit 12 V Gleichspannung ausgelegt ist.
An dem dem Lampen-/Reflektorgehäuse abgewandten Ende des
Handgriffs befindet sich ein Mehrfachstiftanschluss, in diesem
Fall ein Anschluss 112 für sechs Stifte. Die Lampe in der Fig.
4a ist mit einem mit dem Anschluss verbundenen Spannungskabel
114a versehen, der an seinem einen Ende einen Stecker 116 mit
sechs Stiftanschlüssen und an seinem anderen Ende einen Stecker
118 für einen Zigarettenanzünder aufweist.
Aus den Fig. 5c und 5d ist entnehmbar, dass der Stecker 116
so verdrahtet ist, dass der positive Gleichspannungskontakt mit
dem Stiftanschluss 1 verbunden ist. Der negative
Gleichspannungskontakt ist mit dem Stiftanschluss 5 verdrahtet.
Der Stiftanschluss 2 ist mit dem Stiftanschluss 6 verdrahtet,
während die Stiftanschlüsse 3 und 4 nicht verbunden sind. Das in
Fig. 4b dargestellte Kabel 114b entspricht im Wesentlichen dem
Kabel 114a in Fig. 4a mit der Ausnahme, dass es
Batteriepolklemmen 120 anstatt des Zigaretten
anzünderanschlusssteckers 118 aufweist.
Ebenfalls der Fig. 5c ist zu entnehmen, dass innerhalb der
Lampe der Stift 1 an einer Seite mit dem An-/Aus-Halteschalter
108 verbunden ist. Die andere Seite des Schalters 108 führt
Gleichspannung zum Eingang des Wechselspannungs- zu Gleichspan
nungs-Umwandlers 106 und dann, unter Umgehung des Umwandlers
über die Stifte 6 und 2, zu einem der Endstecker der Glühlampe.
Der andere Endstecker der Glühlampe ist mit dem Stift 5
verbunden, was zu einem geschlossenen Gleichspannungskreis über
die Glühlampe 110 führt, wenn der Schalter in die "An"-Position
betätigt wird. Der Stift 3 ist geerdet und der Stift 4 mit dem
Ausgang des Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandlers
verbunden, die entsprechenden Anschlüsse 3 und 4 in den
Gleichspannungskabeln sind jedoch nicht verbunden.
Bei den Wechselspannungskabeln der Fig. 4c, 5a und 5b ist der
Stiftanschluss 1 mit dem Phasenanschluss des dreikontaktigen
Wechselspannungssteckers verbunden, während der Stiftanschluss 5
mit dem Null-Leiter und der Stiftanschluss 3 mit der Erdung
verbunden ist. Während der Anschluss 6 nicht angeschlossen ist,
sind die Stiftanschlüsse 2 und 4 miteinander verbunden. Im
Inneren der Lampe bleibt die Verdrahtung der Stifte unverändert.
Der Stift 1 ist mit dem An-/Ausschalter 108 verdrahtet. Wird der
Schalter in die "An"-Stellung bewegt, so wird der
Wechselspannungs- zu Gleichspannungs-Umwandler 106 eingangsseitig
mit der Wechselspannung verbunden. Der Umwandler gibt 12 V
Gleichspannung über den Stift 4 durch den Stecker an Stift 2 und
sodann zu einem Endstecker der Glühbirne ab. Der andere Stecker
der Glühbirne ist mit dem Stift 5 des Null-Leiters verbunden.
Der Stift 3 verbindet den Erdungsanschluss mit der Lampenerde.
Zur Erreichung des gleichen Ergebnisses können auch andere
interne Lampenaufbauten mit den entsprechenden Wechselspan
nungs- und Gleichspannungskabeln verwendet werden. Dement
sprechend kann die vorliegende Erfindung, ohne dabei von
ihrem Geist oder ihren wesentlichen Merkmalen abzugehen, auch
in anderen speziellen Ausgestaltungen verwirklicht sein,
weswegen hinsichtlich der Bezeichnung des Umfanges der
Erfindung eher auf die folgenden Ansprüche Bezug genommen
werden sollte als auf die voranstehende Beschreibung.
Claims (50)
1. Handlampe, die ein Elektronikgehäuse mit einem Handgriff und
eine Beleuchtungseinheit, die zur Aufnahme einer eine erste
Art von elektrischem Strom verwendenden Glühbirne angepasst
ist, aufweist, wobei die Beleuchtungseinheit mit dem
Elektronikgehäuse in elektrischer Verbindung steht sowie
einem in dem Elektronikgehäuse untergebrachten Umformer, der
mit der Beleuchtungseinheit in elektrischen Verbindung
steht, wobei an dem Elektronikgehäuse eine Gerätebuchse
angeordnet ist, bei der zwei oder mehr Anschlüsse unabhängig
von dem Umformer in elektrischer Verbindung mit der Beleuch
tungseinheit stehen und zwei oder mehr Anschlüsse über den
Umformer in elektrischer Verbindung mit der
Beleuchtungseinheit stehen sowie einem ersten
Spannungskabel, das einen ersten Abschluss aufweist, dessen
Anschlüsse zu den zwei oder mehr unabhängig von dem Umformer
in elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit
stehenden Anschlüssen passen und einem zweiten Abschluss,
der zum Anschluss an eine Spannungsversorgung einer ersten
Art von elektrischem Strom angepasst ist sowie einem zweiten
Spannungskabel, welches einen ersten Abschluss aufweist, der
zu den zwei oder mehr über den Umformer in elektrischer
Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehenden Anschlüssen
passt und einem zweiten Abschluss, der zum Anschluss an eine
Spannungsversorgung einer zweiten Art von elektrischem Strom
angepasst ist.
2. Handlampe nach Anspruch 1, die weiterhin eine in dem
Elektronikgehäuse untergebrachte Lasteinrichtung aufweist,
die in elektrischer Verbindung mit einer in der
Beleuchtungseinheit untergebrachten Zündeinrichtung steht,
wobei die erste Art von elektrischem Strom Wechselstrom ist
und die elektrische Spannung über die Lasteinrichtung und
die Zündeinrichtung an die Glühbirne geleitet wird.
3. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die zweite Art von Strom
Gleichstrom und der Umformer ein Inverter ist.
4. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die erste Art von Strom
Gleichstrom und der Umformer ein Umwandler von Wechselstrom
zu Gleichstrom ist.
5. Handlampe nach Anspruch 1, die weiterhin eine die Be
leuchtungseinheit und das Elektronikgehäuse verbindende
biegsame Leitung aufweist, wobei sämtliche elektrischen
Übermittlungen zwischen der Beleuchtungseinheit und dem
Elektronikgehäuse über diese Leitungen laufen.
6. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die Gerätebuchse ein
Mehrfachstiftanschluss ist.
7. Handlampe nach Anspruch 6, wobei der Mehrfachstiftanschluss
sechs Stifte aufweist.
8. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die Lampe eine Unter
suchungslampe ist und darüber hinaus einen an einem Ende der
Beleuchtungseinheit festgelegten Lichtfilter aufweist.
9. Handlampe nach Anspruch 8, wobei die Lampe eine
Ultra-Violett-Untersuchungslampe ist.
10. Handlampe nach Anspruch 1, die weiterhin einen Reflektor
aufweist, der so ausgelegt ist, dass er das Licht der
Glühlampe in einem Strahl mit großer Brennweite fokussiert,
wobei der am Unterteil der Glühbirne festgelegte Reflektor
zusammen mit der Glühbirne eine Baugruppe bildet, die zur
Anbringung innerhalb der Beleuchtungseinheit angepasst ist.
11. Handlampe nach Anspruch 10, die weiter eine an dem Reflektor
angebrachte lösbare Schutzabdeckung aufweist, wobei die
Schutzhülle von dem Reflektor entfernt werden kann, nachdem
die Glühlampen-/Reflektorbaugruppe in die Beleuchtungs
einheit eingebaut wurde, ohne dass die einbauende Person den
Reflektor berührt hat, und die Hülle eine Grundfläche, deren
Rand in Form und Größe mit dem Rand des Reflektors
übereinstimmt sowie einen Hüllengriff aufweist.
12. Handlampe nach Anspruch 11, wobei die Hülle aus Kartonpapier
ausgebildet ist.
13. Handlampe nach Anspruch 11, wobei der Hüllengriff sich
senkrecht von der Grundfläche der Hülle abstehend erstreckt.
14. Handlampe nach Anspruch 11, wobei der Hüllengriff ausge
stanzte Laschen in der Grundfläche aufweist, durch die eine
installierende Person ihre Finger hindurchstecken kann.
15. Handlampe nach Anspruch 11, wobei die Hülle mittels zweier
oder mehrerer Dorne, die zwei oder mehr Ausnehmungen eines
externen Kragens des Reflektors durchgreifen, an dem Re
flektor angebracht ist.
16. Handlampe nach Anspruch 1, wobei wenigstens einer der
Anschlüsse, die unabhängig von dem Umformer in elektrischer
Verbindung mit der Beleuchtungseinheit stehen, selbst über
den Umformer in elektrischer Verbindung mit der
Beleuchtungseinheit steht.
17. Handlampe nach Anspruch 1, wobei die Beleuchtungseinheit und
das elektrische Gehäuse in einem üblichen Gehäuse
untergebracht sind.
18. Handlampe nach Anspruch 17, wobei der Handgriff ein Teil des
Gehäuses ist.
19. Handuntersuchungslampe mit einer Beleuchtungseinheit, die
eine Glühbirne aufweist, welche in der Lage ist, eine erste
Art von elektrischem Strom zu verwenden sowie mit Mitteln
zur Umwandlung einer zweiten Art von elektrischem Strom in
die erste Art von elektrischem Strom sowie Mitteln, um die
Beleuchtungseinheit mit einem ersten Spannungskabel
austauschbar elektrisch zu verbinden, derart, dass die
Glühlampe mit der ersten Art von Strom versorgt wird, ohne
dass dieser über das Umwandlungsmittel geleitet wird und
Mitteln, um die Beleuchtungseinheit mit einem zweiten
Spannungskabel zu verbinden, so dass die Beleuchtungseinheit
über das Umwandlungsmittel mit einer zweiten Art von Strom
versorgt wird.
20. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 19, die weiterhin eine
Lichtreflexionseinrichtung mit langer Brennweite aufweist,
die zum Einbau in die Beleuchtungseinheit angepasst ist
sowie Installationsmitteln, damit die Reflexionseinrichtung
in die Beleuchtungseinheit eingebaut werden kann, ohne dass
eine installierende Person die Reflexionseinrichtung
berührt.
21. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 19, wobei die erste Art
von elektrischem Strom Wechselstrom ist.
22. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 21, wobei die Glühlampe
eine Mikroentladungs-Halogenlichtquelle ist.
23. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 21, die ferner eine
Lasteinrichtung und eine Zündeinrichtung aufweist, und beim
Einschalten der Lampe die Glühbirne über die Lasteinrichtung
und die Zündeinrichtung mit dem Wechselstrom verbunden wird.
24. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 23, wobei das Um
wandlungsmittel ein Inverter ist und bei Einschalten der
Lampe Spannung über den Inverter an die Lasteinrichtung
geleitet wird und ein gleichstromleitendes Kabel an den
austauschbaren Verbindungsmitteln angeschlossen ist.
25. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 19, wobei die erste Art
von elektrischem Strom Gleichstrom ist.
26. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 25, wobei die Glühlampe
eine Wolfram-Halogenglühlampe ist.
21. Handuntersuchungslampe mit einer Beleuchtungseinheit, die
zur Aufnahme einer eine erste Art von elektrischem Strom
verwendenden Glühlampe angepasst ist und einem
Elektronikgehäuse, welches eine Mehrfachverbindungs
gerätebuchse aufweist, die in elektrischer Verbindung mit
der Beleuchtungseinheit und einem Umformer steht, wobei die
Mehrfachverbindungsgerätebuchse einen ersten und zweiten
elektrischen Anschluss aufweist, die unabhängig von dem
Umformer in elektrischer Verbindung mit der
Beleuchtungseinheit stehen sowie einem dritten und vierten
elektrischen Anschluss, der in elektrischer Verbindung mit
dem Umformer steht.
28. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 27, die weiter ein
erstes Spannungskabel mit einem ersten Abschluss aufweist,
das zur Verbindung mit einer Wechselstrom liefernden
elektrischen Spannungsquelle angepasst ist und einem zweiten
Spannungskabel, dessen erster Abschluss zur Verbindung mit
einer Gleichstrom liefernden elektrischen Spannungsquelle
angepasst ist, wobei das erste und zweite Spannungskabel
jeweils einen zweiten Abschluss aufweisen, der zur
Verbindung mit dem Mehrfachverbindungsgeräteanschluss
ausgelegt ist, so dass entweder das erste oder das zweite
Spannungskabel zu einem Zeitpunkt mit dem Geräteanschluss
verbunden werden können, wobei der zweite Abschluss des
ersten Spannungskabels mit dem ersten und zweiten Anschluss
des Geräteanschlusses bei Anschluss an diesen und der zweite
Abschluss des zweiten Spannungskabels mit dem dritten und
vierten Anschluss des Geräteanschlusses bei Anschluss an
diesen in Verbindung stehen.
29. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 28, wobei die An
schlüsse des Geräteanschlusses Stifte und die zweiten
Abschlüsse der Spannungskabel Stiftbuchsen aufweisen.
30. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 27, die weiter einen
fünften Anschluss in dem Geräteanschluss aufweist, der in
elektrischer Verbindung mit dem vierten Anschluss steht,
einem ersten Spannungskabel, dessen erster Abschluss zur
Verbindung mit einer Wechselstrom liefernden elektrischen
Spannungsquelle angepasst ist, mit einem zweiten
Spannungskabel, dessen erster Abschluss zur Verbindung mit
einer Gleichstrom liefernden elektrischen Spannungsquelle
angepasst ist, wobei das erste und zweite Spannungskabel
jeweils einen zweiten Abschluss aufweisen, der so mit einer
Mehrfachanschlussgerätebuchse verbunden werden kann, dass
entweder das erste oder zweite Spannungskabel zu einem
Zeitpunkt mit dem Geräteanschluss verbunden ist und der
zweite Abschluss des ersten Spannungskabels zu dem zweiten
und vierten Anschluss der Gerätebuchse passende Anschlüsse
und eine elektrische Brückenschaltung zwischen dem ersten
und dritten Anschluss der Gerätebuchse bei Verbindung mit
dieser aufweist und der zweite Abschluss des zweiten
Spannungskabels mit dem zweiten und vierten Anschluss des
Geräteanschlusses in Verbindung steht sowie den ersten und
fünften Anschluss des Geräteanschlusses bei Verbindung mit
diesem elektrisch verbindet.
31. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 30, wobei der vierte
Anschluss mit einem Umwandler von Wechsel- nach Gleichstrom
und dem fünften Anschluss über einen Schalter verbunden ist.
32. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 31, wobei der dritte
Anschluss des Geräteanschlusses durch den zweiten Abschluss
des zweiten Kabels bei Verbindung mit diesem isoliert ist.
33. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 30, wobei die An
schlüsse des Geräteanschlusses Stifte und die zweiten
Anschlüsse der Spannungskabel Stiftbuchsen aufweisen.
34. Handuntersuchungslampe, die eine zur Aufnahme einer
Wechselstrom verwendenden Glühlampe angepasste Beleuch
tungseinheit aufweist und einem Elektronikgehäuse mit einem
Inverter, der zur Abgabe einer Spannung an eine
Lasteinrichtung verdrahtet ist, die in elektrischer Ver
bindung mit der Beleuchtungseinheit steht, und einer
Mehrfachanschlussgerätebuchse, die einen Satz von An
schlüssen aufweist, mittels derer ein Stromkreis zwischen
der Lasteinrichtung und einem ersten Spannungskabel, welches
bei Verbindung mit diesem Wechselstrom transportiert,
geschlossen wird und mittels derer ein Stromkreis zwischen
dem Inverter und dem zweiten Spannungskabel, welches bei
Verbindung mit diesem den Gleichstrom transportiert,
geschlossen wird.
35. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 34, wobei die Mehr
fachanschlussgerätebuchse einen ersten, zweiten, dritten,
vierten, fünften und sechsten elektrischen Anschluss
aufweist.
36. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 35, wobei der erste
Anschluss mit dem positiven Pol des Inverters, der zweite
Anschluss mit dem negativen Pol des Inverters, der dritte
und vierte Anschluss mit dem Wechselstromausgang des
Inverters und der fünfte und sechste Anschluss mit der
Lasteinrichtung verbunden sind.
37. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 36, wobei das erste
Spannungskabel einen zur Verbindung mit der Gerätebuchse
angepassten Abschluss aufweist, so dass der fünfte und
sechste Anschluss mit Wechselstrom versorgt werden.
38. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 37, wobei der Abschluss
des ersten Spannungskabels einen Masseanschluss aufweist,
der bei Verbindung mit der Gerätebuchse mit dem zweiten
Anschluss verbunden ist.
39. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 36, wobei das zweite
Spannungskabel einen zur Verbindung mit der Gerätebuchsen
angepassten Abschluss aufweist, so dass die Gerätebuchse
über den ersten und zweiten Anschluss mit Gleichstrom
versorgt wird.
40. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 39, wobei der Abschluss
des zweiten Spannungskabels weiterhin je eine elektrische
Schaltbrücke zwischen dem dritten und fünften und dem
vierten und sechsten Anschluss aufweist.
41. Handuntersuchungslampe mit einer Beleuchtungseinheit, die
zur Aufnahme einer gleichstromverwendenden Glühlampe
angepasst ist und einem Elektronikgehäuse, das einen Um
wandler von Wechselstrom zu Gleichstrom aufweist, der in
elektrischer Verbindung mit der Beleuchtungseinheit steht
sowie einer Mehrfachanschlussgerätebuchse, die einen Satz
von Anschlüssen umfasst, die zwischen der Be
leuchtungseinheit und einem ersten Gleichstrom transpor
tierenden Spannungskabel bei Verbindung mit diesem einen
Stromkreis schließen und die zwischen dem Umwandler und
einem zweiten, Wechselstrom transportierenden Spannungskabel
bei Verbindung mit diesem einen Stromkreis schließen.
42. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 41, wobei die Mehr
fachanschlussgerätebuchse einen ersten, zweiten, dritten,
vierten, fünften und sechsten Anschluss aufweist.
43. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 42, wobei der erste
Anschluss parallel zu einem Eingang des Umwandlers und zu
dem sechsten Anschluss elektrisch verbunden ist, der zweite
und der fünfte Anschluss der Beleuchtungseinheit verbunden
sind, der dritte Anschluss ein Masseanschluss ist und der
vierte Anschluss mit dem Ausgang des Umwandlers verbunden
ist.
44. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 43, wobei das erste
Spannungskabel einen Abschluß zur Verbindung mit der
Gerätebuchse aufweist, der so angepasst ist, dass der erste
und fünfte Anschluss mit Gleichstrom versorgt werden.
45. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 44, wobei der Abschluss
des ersten Spannungskabels weiterhin eine elektrische
Schaltbrücke zwischen dem zweiten und sechsten Anschluss
aufweist.
46. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 45, wobei der Abschluss
des ersten Spannungskabels den dritten und vierten Anschluss
isoliert.
47. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 43, wobei das zweite
Spannungskabel einen Abschluss aufweist, der zur Verbindung
mit der Gerätebuchse so angepasst ist, dass die Gerätebuchse
über den ersten und fünften Anschluss mit Wechselstrom
versorgt wird.
48. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 47, wobei der Abschluss
des zweiten Spannungskabels darüber hinaus eine elektrische
Schaltbrücke zwischen dem zweiten und vierten Anschluss
aufweist.
49. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 48, wobei der Abschluss
des zweiten Spannungskabels darüber hinaus einen zur
Verbindung mit dem dritten Anschluss vorgesehenen
Masseanschluss aufweist.
50. Handuntersuchungslampe nach Anspruch 49, wobei der Abschluss
des zweiten Spannungskabels den sechsten Anschluss isoliert.
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