DE102004003381B4 - Verfahren zur Bestimmung der Lage einer Schicht in einem Untersuchungsgebiet, in welcher Schicht eine Schichtbildaufnahme erfolgen soll - Google Patents

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Abstract

Verfahren zur Bestimmung der Lage einer Schicht in einem medizinischen Untersuchungsgebiet, in welcher Schicht eine Schichtbildaufnahme des Untersuchungsgebiets mittels einer medizinischen Untersuchungseinrichtung (1) erfolgen soll, wobei ein 3D-Bilddatensatz (5) des medizinischen Untersuchungsgebiets aufgenommen wird, der zunächst mit einem früher aufgenommenen 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') registriert wird, wonach die Schicht im 3D-Bilddatensatz (5) anhand des 3D-Referenzbilddatensatzes (4, 4') bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung der Schicht im 3D-Bilddatensatz (5) durch eine Grauwertanalyse anhand der Grauwertverteilung in einer im 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') definierten Referenzschicht (8) erfolgt, bei welchen Verfahren als Schicht diejenige bestimmt wird, deren F Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der Grauwertverteilung der Referenzschicht aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Lage einer Schicht in einem Untersuchungsgebiet, in welcher Schicht eine Schichtbildaufnahme des Untersuchungsgebiets mittels einer medizinischen Untersuchungseinrichtung erfolgen soll, wobei ein 3D-Bilddatensatz des medizinischen Untersuchungsgebiets aufgenommen wird, der zunächst mit einem früher aufgenommenen 3D-Referenzbilddatensatz registriert wird, wonach die Schicht im 3D-Bilddatensatz anhand des 3D-Referenzbilddatensatzes bestimmt wird.
  • Die Behandlung einer Pathologie in einem Untersuchungsgebiet erfordert häufig die zeitlich gestaffelte Aufnahme von Bildern aus dem Untersuchungsgebiet, um eine Kontrolle des Behandlungs- oder Therapieverlaufs dahingehend vornehmen zu können, ob die Behandlung erfolgreich ist oder nicht. Zu nennen ist hier beispielsweise die Behandlung von Pathologien im Bereich des Gehirns, beispielsweise von Tumoren. Wird ein solcher Tumor auf welche Weise auch immer behandelt, ist es für den Arzt naturgemäß wichtig zu wissen, ob und wie er sich behandlungsbedingt verändert. Zu diesem Zweck werden beispielsweise unter Verwendung einer Magnetresonanz- oder einer Computertomographieanlage entsprechende Bilder aus definierten, für die Behandlungskontrolle relevanten Schichten aufgenommen und vom Arzt ausgewertet. Um eine tatsächliche fundierte Aussage über den Behandlungserfolg treffen zu können ist es natürlich wichtig, die Bildaufnahmen reproduzierbar in stets derselben Schicht vorzunehmen, da nur dann eine echte Vergleichsmöglichkeit zwischen zwei zeitlich nacheinander aufgenommenen Bildern, die im Abstand eines oder mehrerer Tage, Wochen oder Monate aufgenommen werden, zu schaffen.
  • Aus der gottungsbildenden DE 197 26 226 A1 ist ein Verfahren zum automatisierten Erkennen von Strukturen in Schnitten durch biologische Zellen oder biologisches Gewebe bekannt, bei dem zunächst Referenzgraphen zur Verfügung gestellt werden, die aus digitalisierten Bilddaten entsprechender Referenzschnittbilder resultieren. Jeder Referenzgraph umfasst eine netzartige Struktur und Jets, wobei bestimmten Bilddaten Knoten zugewiesen werden und jedem Knoten ein Jet zugeordnet ist. Der einem bestimmten Knoten zugeordnete Jet wird durch Faltungen einer Klasse von Filterfunktionen mit verschiedenen Größen und Orientierungen mit den Bilddaten des entsprechenden Referenzschnitts an dem bestimmten Knoten ermittelt. Anschließend wird das Bild des Schnitts erstellt und ein optimaler Schnittgraph für jeden Referenzgraphen ermittelt. Hierzu wird die netzartige Struktur des Referenzgraphen in das Schnittbild projiziert. Durch Faltungen werden die Jets des Schnittgraphen an den durch seine Struktur definierten Knoten ermittelt. Die Projektion der netzartigen Struktur wird solange variiert, bis eine Graphenvergleichsfunktion, welche die Jets des Schnittgraphen mit den entsprechenden Jets des bestimmten Referenzgraphen vergleicht, optimal wird.
  • Zur reproduzierbaren Schichteinstellung ist es aus US 2003/0139659 A1 bekannt, einen Atlas zu verwenden, bestehend aus einer Vielzahl von Vergleichsbildern in Form separater Bilddatensätze von realen Gehirnen, die jeweils bestimmte Schichten, die relevant und aussagekräftig sind, definieren. Im Betrieb wird nun über die Untersuchungseinrichtung, also z. B. die Magnetresonanzanlage ein erster Bilddatensatz des Untersuchungsbereichs aufgenommen, der dann mit den Informationen aus dem Atlas verglichen wird, in denen eine oder mehrere relevante Schichten vom Benutzer definiert wurden. Diese Schichten werden nun durch einen Vergleich der Grauwertverteilung dieser definierten Schichten und des aufgenommenen Untersuchungsbereichs im Untersuchungsbereich gesucht, wobei als Schicht diejenige ermittelt wird, deren Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der definierten Schicht im Atlas aufweist. Dieses Prinzip ist natürlich auch für die Untersuchung anderer Körperregionen als dem Kopf geeignet.
  • Die Schichtbestimmung anhand eines solchen Atlas ist jedoch dann nicht möglich, wenn der Untersuchungsbereich, also beispielsweise das Gehirn, größere Abweichungen von den „Normbildern" des Atlas aufweisen. Die ist beispielsweise bei Kindern der Fall, deren Gehirn sich noch einem relativ schnellen Wandel unterzieht, wie auch bei Patienten mit z. B. relativ großen Tumoren. Während bei Erwachsenen die Gehirnanatomie annähernd überall sehr ähnlich ist, mithin also auch die Grauwertverteilung bei fast allen Erwachsenen annähernd gleich ist, ist dies bei den genannten Personen aufgrund einer deutlich anderen Anatomie gerade nicht der Fall.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Verfahren anzugeben, das auch in solchen Fällen eine reproduzierbare Schichtbestimmung für zeitlich gestaffelte Bildaufnahmen ermöglicht und gegenüber dem Stand der Technik verbessert ist.
  • Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Bestimmung der Schicht im 3D-Bilddatensatz durch eine Grauwertanalyse anhand der Grauwertverteilung in einer im 3D-Referenzbilddatensatz definierten Referenzschicht erfolgt, wobei als Schicht diejenige bestimmt wird, deren Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der Grauwertverteilung der Referenzschicht aufweist.
  • Der Erfindung liegt die Schaffung einer personenindividuellen Referenz zugrunde, die in Form eines dreidimensionalen Referenzbilddatensatzes des Untersuchungsbereichs, also beispielsweise des Kopfes geschaffen wird. Dieser wird beispielsweise zu Beginn einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Behandlung, innerhalb welchem mehrere Verlaufskontrollaufnahmen vorzunehmen sind, beispielsweise unter Verwendung einer Magnetresonanz- oder Computertomographieanlage aufgenommen. In ihm definiert beispielsweise der Arzt eine oder mehrere Referenzschichten, also Schichten, die er in späteren Untersuchungen zu Vergleichs- und Kontrollzwecken wieder aufnehmen möchte, und in exakt welchen die späteren Schichtbildaufnahmen erneut vorgenommen werden müssen, um einen echten Vergleich zwischen den in den Bildern gezeigten Zuständen, die zwangsläufig exakt den gleichen Bereich zeigen müssen, vornehmen zu können.
  • Ist eine solche Referenz geschaffen, wird nun im Rahmen jeder Folgeuntersuchung zunächst ein dreidimensionaler Bilddatensatz des Untersuchungsgebietes aufgenommen, der in einem ersten Schritt mit dem 3D-Referenzbilddatensatzes registriert wird, das heißt, es erfolgt eine Überprüfung, wie die beiden Datensätze im Koordinatensystem der Untersuchungseinrichtung bezüglich einander positioniert sind. Denn in der Regel ist der Patient nie exakt gleich positioniert, weshalb es wichtig ist zu bestimmen, wie die beiden Datensätze aufeinander abgebildet werden können. Nach erfolgter Registrierung wird nun im 3D-Bilddatensatz die eine oder die mehreren Schichten anhand der ein oder der mehreren im dreidimensionalen Referenzbilddatensatz definierten Referenzschichten bestimmt. Auf diese Weise ist es möglich, auf Basis der personenindividuellen Bildreferenz exakt die Schicht(en) für die Folgeaufnahme zu ermitteln, die vom Arzt vormals als Referenzschicht(en) definiert wurde(n).
  • Damit lässt das erfindungsgemäße Verfahren eine exakte Schichtbestimmung bei jedwedem Patienten unabhängig davon, ob er einer „Vergleichsnorm" entspricht oder nicht, zu.
  • Die Bestimmung der einen oder der mehreren Schichten im 3D-Bilddatensatz erfolgt anhand der Grauwertverteilung in der Referenzschicht, wobei als Schicht diejenige bestimmt wird, deren Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der Grauwertverteilung der Referenzschicht aufweist. Die Bilddaten werden über einen geeigneten Algorithmus ausgewertet, um die Grauwertverteilungen bzw. die entsprechenden Histogramme zu analysieren und diejenige Schicht oder die mehreren Schichten zu finden, deren Grauwertverteilung die größte Übereinstimmung mit der Grauwertverteilung der bekannten, definierten Referenzschicht aufweist. Aufgrund der lagemäßigen Registrierung beider Datensätze kann auf diese Weise zielgenau und sicher die jeweilige der Referenzschicht entsprechende Schicht im gerade aufgenommenen dreidimensionalen Bilddatensatz ermittelt werden.
  • Die Registrierung der beiden dreidimensionalen Datensätze kann ebenfalls anhand der Grauwertverteilung einer oder mehrerer im 3D-Referenzdatensatz definierter Registrierungsschichten oder Registrierungsvolumina erfolgen. Auch hier kommt also ein entsprechender Algorithmus zum Einsatz, der die Grauwertverteilung in einer oder mehreren im dreidimensionalen Referenzbilddatensatz definierten Registrierungsschichten oder – nachdem es sich um einen dreidimensionalen Datensatz handelt – in entsprechenden Registrierungsvolumina ermittelt und analysiert und anschließend im dreidimensionalen Bilddatensatz entsprechend die Schicht(en) oder das Volumen oder die Volumina sucht, die maximale Übereinstimmung mit den entsprechenden Registrierungsschicht- oder -voluminaverteilungen aufweist.
  • Befindet sich in der Referenzschicht oder der Registrierungsschicht oder dem Registrierungsvolumen eine zu behandelnde Pathologie, so kann sich diese behandlungsbedingt teilweise sehr stark verändern. Hiermit verbunden ist zwangsläufig auch eine mit der Zeit fortschreitende beachtliche Änderung der Grauwertverteilung innerhalb des Bereichs, damit auch innerhalb der von der Lage her der Referenzschicht entsprechenden Schicht. Gleiches gilt im Falle der Registrierung. Ein Auffinden über die Grauwertverteilung wäre in einem solchen Fall kaum möglich. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung die Möglichkeit der Segmentierung vor, das heißt, ein oder mehrere Bereiche können im Referenzbilddatensatz definiert werden, die im Rahmen der Grauwertanalyse und des Grauwertvergleichs beispielsweise unberücksichtigt bleiben sollen. Es ist also möglich, beispielsweise den Bereich der Pathologie zu definieren und quasi auszuschneiden, so dass lediglich der restliche Bereich, der auch bei einer Änderung der Form oder Größe der Pathologie unverändert bleibt, im Rahmen der Analyse und des Vergleichs berücksichtigt wird. Alternativ ist es denkbar, sich über die Segmentierung ein oder mehrere Bereiche zu schaffen, die ausschließlich im Rahmen des Vergleichs und der Analyse berücksichtigt werden. Das heißt, der Arzt wählt einen oder mehrere Bereiche innerhalb der Referenzschicht oder als Registrierungsschicht oder -volumen aus, die auch bei einer Änderung der Pathologie unverändert bleiben und im später aufgenommenen 3D-Bilddatensatz wieder gefunden werden können.
  • Alternativ im Fall der Registrierung oder gegebenenfalls zusätzlich dazu ist es auch denkbar, die Bestimmung der Schicht oder die Registrierung anhand wenigstens einer im 3D-Referenzbilddatensatz definierten anatomischen Struktur vorzunehmen. Als eine solche Struktur wird beispielsweise der Verlauf des Schädelknochens oder dergleichen definiert, man nutzt also anatomische Markierungen zur Registrierung.
  • Zweckmäßig ist es, wenn nach erfolgter Bestimmung der Schicht automatisch die zur Aufnahme eines Schichtbilds in der bestimmten Schicht benötigten Aufnahmeparameter ermittelt und seitens der Untersuchungseinrichtung eingestellt werden. Es läuft also ein Automatismus ab, an dessen Ende die Untersuchungseinrichtung automatisch zur Bildaufnahme eingerichtet ist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipskizze einer Untersuchungseinrichtung in Form einer Magnetresonanzanlage,
  • 2 eine Prinzipdarstellung betreffend die von der Steuerungseinrichtung der Untersuchungseinrichtung nach 1 empfangenen bzw. verarbeiteten und ausgegebenen Daten,
  • 3 ein Flussdiagramm zur prinzipiellen Darstellung des erfindungsgemäßen Schichtbestimmungsverfahrens, und
  • 4 eine Prinzipdarstellung eines Referenzschichtbilds mit Darstellung unterschiedlicher Segmentierungsmöglichkeiten.
  • 1 zeigt in Form einer Prinzipskizze eine Untersuchungseinrichtung 1 in Form einer Magnetresonanzanlage 2, deren Steuerungseinrichtung 3 vergrößert dargestellt ist. Über die Steuerungseinrichtung 3, die auch in 2 gezeigt ist, wird der gesamte Anlagen- wie auch der Bildaufnah me- und -verarbeitungsbetrieb gesteuert. Mit einer Magnetresonanzanlage ist es bekanntlich möglich, Schichtbildaufnahmen eines Untersuchungsobjektes vorzunehmen. Zur Durchführung zeitlich versetzter Schichtbildaufnahmen eines Objekts mit reproduzierbarer Darstellung einer bestimmten Schicht liegt der Steuerungseinrichtung 3 ein 3D-Referenzbilddatensatz 4 vor, der beispielsweise zu Beginn der Behandlung des Untersuchungsbereichs, beispielsweise eines Tumors im Gehirn, aufgenommen wurde. Der 3D-Referenzbilddatensatz wurde mit der Magnetresonanzanlage 2 aufgenommen, er kann aber auch wie durch den gestrichelt gezeigten 3D-Referenzbilddatensatz 4' gezeigt von einer anderen Untersuchungsmodalität gleicher oder verschiedener Art aufgenommen und der Steuerungseinrichtung 3 zugespielt worden sein.
  • Der 3D-Referenzbilddatensatz stellt eine personenindividuelle Zustandsreferenz dar, die den Zustand des Patienten bzw. des Untersuchungsgebiets, das im 3D-Referenzbilddatensatz als dreidimensionales Rekonstruktionsvolumen vorliegt, im seinerzeitigen Aufnahmezeitpunkt beschreibt. In diesem 3D-Referenzbilddatensatz ist eine oder sind mehrere Referenzschichten vom Arzt bei vorheriger Betrachtung definiert, die entsprechende Bereiche des Untersuchungsbereichs zeigen, die für die Diagnose und Überwachung beispielsweise der Tumorbehandlung relevant und sehr aussagekräftig sind.
  • Zur aktuellen Schichtbestimmung zur Durchführung einer aktuellen Verlaufskontrolle wird nun, nachdem der Patient nach Ablauf einer mehr oder weniger langen Zeit (z. B. Tage oder Wochen) wieder in der Magnetresonanzanlage 2 positioniert wurde, zur Grobbestimmung ein weiterer aktueller 3D-Bilddatensatz 5 aufgenommen und der Steuerungseinrichtung 3 gegeben. Diese ermittelt nun, worauf nachfolgend noch eingegangen wird, zunächst eine Registrierungsvorschrift zwischen beiden 3D-Datensätzen, so dass beide aufeinander abgebildet werden können und bekannt ist, wie ihre Koordinatensysteme bezüglich einander positioniert sind. Denn es ist ausge schlossen, dass ein Patient innerhalb zweier aufeinander folgender Untersuchungen mit einer Umpositionierung absolut exakt zweimal in die gleiche Position gebracht werden kann. Infolgedessen zeigen beide Bilddatensätze zwar das gleiche Untersuchungsgebiet, jedoch in etwas anderer Positionierung. Durch die Registrierung wird eine Abbildungsvorschrift gefunden, die es ermöglicht, jedes Voxel des einen 3D-Bilddatensatzes auf ein entsprechendes Voxel des anderen 3D-Bilddatensatzes abzubilden.
  • Ist die Registrierung erfolgt, wird nun anhand der Grauwertverteilung innerhalb der einen oder der mehreren Referenzschichten die entsprechende Schicht und ihre Lage im aktuellen 3D-Bilddatensatz bestimmt. Dies geschieht anhand einer Analyse der jeweiligen Grauwertverteilungen, worauf nachfolgend noch eingegangen wird. Sobald die Lage der einen oder der mehreren Schichten, in denen nachfolgend die Aufnahme zu erfolgen hat, um Schichtbilder zu bekommen, die in der gleichen Schicht liegen bzw. die gleiche Schicht zeigen wie die Referenzschichtbilder, bestimmt wurde, werden die entsprechenden Anlage- bzw. Aufnahmeparameter für das oder die nachfolgend aufzunehmenden Schichtbilder bestimmt, was ebenfalls seitens der Steuerungseinrichtung 3 erfolgt und mit 6 gekennzeichnet ist. Die Parameter werden automatisch für die Bildaufnahme eingestellt. Nachfolgend werden die Schichtbilder 7 aufgenommen und die entsprechenden Schichtbilddaten der Steuerungseinrichtung 3 gegeben, die diese nun auswertet und entsprechende zweidimensionale Schichtbilder erzeugt und an einem Monitor zur Diagnose und Beurteilung durch den Arzt ausgibt.
  • 3 zeigt in Form eines Flussdiagramms grob den Ablauf des erfindungsgemäßen Schichtbestimmungsverfahrens. Zunächst wird im Schritt a wie beschrieben der 3D-Referenzbilddatensatz aufgenommen, nach Aufnahme desselben bestimmt der Arzt innerhalb dieses dreidimensionalen Volumendatensatzes die eine o der die mehreren Referenzschichten, die für ihn besonders aussagekräftig sind und von denen er Folgeaufnahmen wünscht.
  • Nach Ablauf einer bestimmten Zeit Δt wird wie bereits beschrieben der aktuelle 3D-Bilddatensatz im Schritt b aufgenommen, im Schritt c erfolgt anschließend die Registrierung beider 3D-Datensätze. Diese Registrierung kann mit jedem beliebigen Registrierungsverfahren vorgenommen werden. Zweckmäßigerweise nutzt man hierzu die Grauwertverteilung bestimmter Bereiche innerhalb der 3D-Bilddatensätze. Nachdem beide Bilddatensätze dasselbe Untersuchungsgebiet zeigen, müssen – zumindest in den Bereichen, die sich pathologisch nicht verändert haben – die Grauwertverteilungen annähernd dieselben sein. Im 3D-Referenzbilddatensatz wird seitens der Steuerungseinrichtung nun die Grauwertverteilung einer oder mehrerer Registrierungsschichten bestimmt. Anschließend wird im 3D-Bilddatensatz eine entsprechend Schicht spezifischer Grauwertverteilung gesucht, die maximale Übereinstimmung mit einer entsprechenden Registrierungsschicht-Grauwertverteilung besitzt. Wurde eine solche maximale Übereinstimmung gefunden, kann eine Abbildungsvorschrift zur Registrierung beider Datensätze ermittelt werden. Neben der Bestimmung einer Registrierungsschicht ist es natürlich auch möglich, die Registrierung anhand eines Referenzvolumens vorzunehmen, wenngleich in 3 lediglich von einer Registrierungsschicht die Rede ist. Bei einer Arbeit mit einem Registrierungsvolumen würde der Arzt nicht eine Registrierungsschicht, also eine zweidimensionale Struktur, sondern ein dreidimensionales Volumen im Referenzbilddatensatz definieren. Auch hier würde eine Grauwertverteilung zur Registrierung zugrunde gelegt werden.
  • Im Schritt d erfolgt nun wie beschrieben die Bestimmung der Lage der Schicht für nachfolgende Schichtbildaufnahmen in Abhängigkeit der seinerzeit bestimmten Referenzschicht(en). Auch hier setzt man auf einen Vergleich der Grauwertverteilung der Referenzschicht und der zu suchenden Schicht im aktuellen 3D-Bilddatensatz.
  • Wurde eine entsprechende Grauwert-Verteilungsschicht mit maximaler Übereinstimmung mit der Verteilung der Referenzschicht gefunden, so ist eine eindeutige Zuordnung beider Schichten bezüglich einander möglich, mithin besteht also auch Kenntnis über die Lage der Schicht im momentanen Koordinatensystem, es können schließlich wie im Schritt e gezeigt die Aufnahmeparameter ermittelt und eingestellt werden.
  • Nachdem die Referenzschicht zwangsläufig durch ein pathologisches Gebiet im Untersuchungsbereich läuft, da gerade dieses im Rahmen der Folgeuntersuchung beurteilt werden soll, besteht die Möglichkeit, dass sich die Grauwertverteilung innerhalb dieser Schicht in der Zeit Δt zwischen zwei Aufnahmen aufgrund einer pathologischen Änderung – sei sie zum Guten oder zum Schlechten – ändert. Denn beispielsweise durch ein Schrumpfen oder Vergrößern des Tumors ändert sich die Anatomie innerhalb der Schicht, mithin also auch die Grauwertverteilung. Infolgedessen ist in einem solchen Fall die Übereinstimmung der Grauwertverteilungen zwischen dem Referenzschichtbild und der gesuchten Schicht möglicherweise nicht mehr allzu groß, so dass es schwierig wird, die richtige Schicht zu finden. Um dem entgegenzuwirken besteht die Möglichkeit, innerhalb des Referenzschichtbilds, ein solches ist in 4 gezeigt und mit 8 gekennzeichnet, einen oder mehrere Bereiche zu segmentieren, die entweder im Rahmen der Grauwertverteilungsvergleiche überhaupt nicht berücksichtigt werden, oder die ausschließlich berücksichtigt werden.
  • 4 zeigt als Referenzschichtbild 8 das Schnittbild eines Kopfes 9, von dem im gezeigten Beispiel der Schädelknochen 10, das Gehirn 11 sowie in der Mitte der Tumor 12 gezeigt sind. Dieser Tumor 12 kann nun je nach Behandlungserfolg schrumpfen oder bei fehlgeschlagener Behandlung wachsen. In jedem Fall ist damit eine Verschiebung der tumornahen Gehirnbereiche gegeben, das heißt, die Anatomie ändert sich, mithin auch die Grauwertverteilung im Schnittbild. Der Arzt kann nun, wie durch die gestrichelte Markierung 13 dargestellt, einen Bereich 14 definieren, der hier um den Tumor 12 liegt. Dieser Bereich 14 wird nun im Rahmen der Grauwertanalyse und des Grauwertvergleichs nicht berücksichtigt. Die außerhalb dieses Bereichs liegenden Gehirnbereiche bleiben während einer Größenänderung des Tumors 12 weitgehend unberührt, das heißt, die Anatomie in den äußeren Kopfbereichen bleibt unverändert. Hierüber ist es möglich, hinreichend „stabile Grauwertverhältnisse" zu schaffen.
  • Alternativ zum „Ausblenden" eines Bildbereichs besteht die Möglichkeit, über Markierungen, wie beispielsweise die Markierungen 15, Bereiche 16 zu definieren, die ausschließlich im Rahmen der Grauwertanalyse und des Grauwertvergleichs berücksichtigt werden sollen. Hierbei wählt der Arzt zweckmäßigerweise Bereiche, die bei einer Veränderung des Tumors 12 in jedem Fall unverändert bleiben. Zusätzlich oder alternativ dazu ist es auch möglich, anhand anatomischer Markierungen die jeweilige Schichtebene zu definieren. Hierzu wird beispielsweise der Schädelknochen 10 angewählt, der in der Referenzschicht eine bestimmte Geometrie und Größe (abhängig von der Lage der Schicht) besitzt. Im Rahmen der Schichtbestimmung kann nun über eine geeignete Bildanalyse diese Geometrie und Größe bestimmt und in die Schichtermittlung mit einbezogen werden.
  • Wie es im Rahmen der Schichtebenenermittlung es möglich ist, im Referenzschnittbild bestimmte Bereiche zu segmentieren, ist es auch denkbar, zu Registrierungszwecken bestimmte Registrierungsschichten im 3D-Referenzbilddatensatz zu definieren oder entsprechende Registrierungsvolumina, das heißt, auch dort ist es möglich, durch Segmentierung des Datensatzes Vorzugsbereiche zu schaffen, die im Rahmen der Registrierung auf Basis einer Grauwertverteilung entweder ausschließlich berücksichtigt werden oder unberücksichtigt bleiben.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Bestimmung der Lage einer Schicht in einem medizinischen Untersuchungsgebiet, in welcher Schicht eine Schichtbildaufnahme des Untersuchungsgebiets mittels einer medizinischen Untersuchungseinrichtung (1) erfolgen soll, wobei ein 3D-Bilddatensatz (5) des medizinischen Untersuchungsgebiets aufgenommen wird, der zunächst mit einem früher aufgenommenen 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') registriert wird, wonach die Schicht im 3D-Bilddatensatz (5) anhand des 3D-Referenzbilddatensatzes (4, 4') bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung der Schicht im 3D-Bilddatensatz (5) durch eine Grauwertanalyse anhand der Grauwertverteilung in einer im 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') definierten Referenzschicht (8) erfolgt, bei welchen Verfahren als Schicht diejenige bestimmt wird, deren F Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der Grauwertverteilung der Referenzschicht aufweist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Registrierung anhand der Grauwertverteilung einer oder mehrerer im 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') definierter Registrierungsschichten oder Registrierungsvolumina erfolgt oder anhand wenigstens einer im 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') definierten anatomischen Struktur erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als eine zur Registrierung dienende Schicht oder ein zur Registrierung dienendes Volumen die Schicht oder das Volumen bestimmt wird, deren oder dessen Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der Grauwertverteilung der Registrierungsschicht oder dem Registrierungsvolumen aufweist.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Referenzschicht (8) oder der Registrierungsschicht oder dem Registrierungsvolumen ein oder mehrere Bereiche segmentierbar sind, die im Rahmen der Grauwertanalyse zur Bestimmung der Schicht oder zur Registrierung unberücksichtigt bleiben sollen, oder die im Rahmen der Grauwertanalyse zur Bestimmung der Schicht oder zur Registrierung ausschließlich berücksichtigt werden sollen.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung der Schicht sowohl durch Grauwertanalyse als auch anhand wenigstens einer im 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') definierten anatomischen Struktur erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Registrierung sowohl durch Grauwertanalyse als auch anhand der wenigstens einen im 3D-Referenzbilddatensatz (4, 4') definierten anatomischen Struktur erfolgt.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach erfolgter Bestimmung der Schicht automatisch die zur Aufnahme eines Schichtbilds in der bestimmten Schicht benötigten Aufnahmeparameter ermittelt und seitens der medizinischen Untersuchungseinrichtung (1) reingestellt werden.
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