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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Lage einer Schicht
in einem Untersuchungsgebiet, in welcher Schicht eine Schichtbildaufnahme
des Untersuchungsgebiets mittels einer medizinischen Untersuchungseinrichtung
erfolgen soll, wobei ein 3D-Bilddatensatz des medizinischen Untersuchungsgebiets
aufgenommen wird, der zunächst
mit einem früher
aufgenommenen 3D-Referenzbilddatensatz registriert wird, wonach
die Schicht im 3D-Bilddatensatz anhand des 3D-Referenzbilddatensatzes
bestimmt wird.
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Die
Behandlung einer Pathologie in einem Untersuchungsgebiet erfordert
häufig
die zeitlich gestaffelte Aufnahme von Bildern aus dem Untersuchungsgebiet,
um eine Kontrolle des Behandlungs- oder Therapieverlaufs dahingehend
vornehmen zu können,
ob die Behandlung erfolgreich ist oder nicht. Zu nennen ist hier
beispielsweise die Behandlung von Pathologien im Bereich des Gehirns,
beispielsweise von Tumoren. Wird ein solcher Tumor auf welche Weise
auch immer behandelt, ist es für
den Arzt naturgemäß wichtig
zu wissen, ob und wie er sich behandlungsbedingt verändert. Zu
diesem Zweck werden beispielsweise unter Verwendung einer Magnetresonanz-
oder einer Computertomographieanlage entsprechende Bilder aus definierten,
für die
Behandlungskontrolle relevanten Schichten aufgenommen und vom Arzt
ausgewertet. Um eine tatsächliche fundierte
Aussage über
den Behandlungserfolg treffen zu können ist es natürlich wichtig,
die Bildaufnahmen reproduzierbar in stets derselben Schicht vorzunehmen,
da nur dann eine echte Vergleichsmöglichkeit zwischen zwei zeitlich
nacheinander aufgenommenen Bildern, die im Abstand eines oder mehrerer Tage,
Wochen oder Monate aufgenommen werden, zu schaffen.
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Aus
der gottungsbildenden
DE
197 26 226 A1 ist ein Verfahren zum automatisierten Erkennen von
Strukturen in Schnitten durch biologische Zellen oder biologisches
Gewebe bekannt, bei dem zunächst
Referenzgraphen zur Verfügung
gestellt werden, die aus digitalisierten Bilddaten entsprechender Referenzschnittbilder
resultieren. Jeder Referenzgraph umfasst eine netzartige Struktur
und Jets, wobei bestimmten Bilddaten Knoten zugewiesen werden und
jedem Knoten ein Jet zugeordnet ist. Der einem bestimmten Knoten
zugeordnete Jet wird durch Faltungen einer Klasse von Filterfunktionen
mit verschiedenen Größen und
Orientierungen mit den Bilddaten des entsprechenden Referenzschnitts
an dem bestimmten Knoten ermittelt. Anschließend wird das Bild des Schnitts
erstellt und ein optimaler Schnittgraph für jeden Referenzgraphen ermittelt.
Hierzu wird die netzartige Struktur des Referenzgraphen in das Schnittbild
projiziert. Durch Faltungen werden die Jets des Schnittgraphen an
den durch seine Struktur definierten Knoten ermittelt. Die Projektion der
netzartigen Struktur wird solange variiert, bis eine Graphenvergleichsfunktion,
welche die Jets des Schnittgraphen mit den entsprechenden Jets des
bestimmten Referenzgraphen vergleicht, optimal wird.
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Zur
reproduzierbaren Schichteinstellung ist es aus US 2003/0139659 A1
bekannt, einen Atlas zu verwenden, bestehend aus einer Vielzahl
von Vergleichsbildern in Form separater Bilddatensätze von realen
Gehirnen, die jeweils bestimmte Schichten, die relevant und aussagekräftig sind,
definieren. Im Betrieb wird nun über
die Untersuchungseinrichtung, also z. B. die Magnetresonanzanlage
ein erster Bilddatensatz des Untersuchungsbereichs aufgenommen,
der dann mit den Informationen aus dem Atlas verglichen wird, in
denen eine oder mehrere relevante Schichten vom Benutzer definiert
wurden. Diese Schichten werden nun durch einen Vergleich der Grauwertverteilung
dieser definierten Schichten und des aufgenommenen Untersuchungsbereichs
im Untersuchungsbereich gesucht, wobei als Schicht diejenige ermittelt
wird, deren Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung mit der definierten
Schicht im Atlas aufweist. Dieses Prinzip ist natürlich auch
für die
Untersuchung anderer Körperregionen
als dem Kopf geeignet.
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Die
Schichtbestimmung anhand eines solchen Atlas ist jedoch dann nicht
möglich,
wenn der Untersuchungsbereich, also beispielsweise das Gehirn, größere Abweichungen
von den „Normbildern" des Atlas aufweisen.
Die ist beispielsweise bei Kindern der Fall, deren Gehirn sich noch
einem relativ schnellen Wandel unterzieht, wie auch bei Patienten mit
z. B. relativ großen
Tumoren. Während
bei Erwachsenen die Gehirnanatomie annähernd überall sehr ähnlich ist,
mithin also auch die Grauwertverteilung bei fast allen Erwachsenen
annähernd
gleich ist, ist dies bei den genannten Personen aufgrund einer deutlich
anderen Anatomie gerade nicht der Fall.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Verfahren anzugeben,
das auch in solchen Fällen
eine reproduzierbare Schichtbestimmung für zeitlich gestaffelte Bildaufnahmen
ermöglicht
und gegenüber
dem Stand der Technik verbessert ist.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Bestimmung der Schicht im 3D-Bilddatensatz durch eine Grauwertanalyse
anhand der Grauwertverteilung in einer im 3D-Referenzbilddatensatz definierten Referenzschicht
erfolgt, wobei als Schicht diejenige bestimmt wird, deren Grauwertverteilung
maximale Übereinstimmung mit
der Grauwertverteilung der Referenzschicht aufweist.
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Der
Erfindung liegt die Schaffung einer personenindividuellen Referenz
zugrunde, die in Form eines dreidimensionalen Referenzbilddatensatzes des
Untersuchungsbereichs, also beispielsweise des Kopfes geschaffen
wird. Dieser wird beispielsweise zu Beginn einer sich über einen
längeren
Zeitraum erstreckenden Behandlung, innerhalb welchem mehrere Verlaufskontrollaufnahmen
vorzunehmen sind, beispielsweise unter Verwendung einer Magnetresonanz-
oder Computertomographieanlage aufgenommen. In ihm definiert beispielsweise
der Arzt eine oder mehrere Referenzschichten, also Schichten, die er
in späteren
Untersuchungen zu Vergleichs- und Kontrollzwecken wieder aufnehmen
möchte,
und in exakt welchen die späteren
Schichtbildaufnahmen erneut vorgenommen werden müssen, um einen echten Vergleich
zwischen den in den Bildern gezeigten Zuständen, die zwangsläufig exakt
den gleichen Bereich zeigen müssen,
vornehmen zu können.
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Ist
eine solche Referenz geschaffen, wird nun im Rahmen jeder Folgeuntersuchung
zunächst ein
dreidimensionaler Bilddatensatz des Untersuchungsgebietes aufgenommen,
der in einem ersten Schritt mit dem 3D-Referenzbilddatensatzes registriert
wird, das heißt,
es erfolgt eine Überprüfung, wie die
beiden Datensätze
im Koordinatensystem der Untersuchungseinrichtung bezüglich einander
positioniert sind. Denn in der Regel ist der Patient nie exakt gleich
positioniert, weshalb es wichtig ist zu bestimmen, wie die beiden
Datensätze
aufeinander abgebildet werden können.
Nach erfolgter Registrierung wird nun im 3D-Bilddatensatz die eine
oder die mehreren Schichten anhand der ein oder der mehreren im
dreidimensionalen Referenzbilddatensatz definierten Referenzschichten
bestimmt. Auf diese Weise ist es möglich, auf Basis der personenindividuellen Bildreferenz
exakt die Schicht(en) für
die Folgeaufnahme zu ermitteln, die vom Arzt vormals als Referenzschicht(en)
definiert wurde(n).
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Damit
lässt das
erfindungsgemäße Verfahren
eine exakte Schichtbestimmung bei jedwedem Patienten unabhängig davon,
ob er einer „Vergleichsnorm" entspricht oder
nicht, zu.
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Die
Bestimmung der einen oder der mehreren Schichten im 3D-Bilddatensatz erfolgt
anhand der Grauwertverteilung in der Referenzschicht, wobei als
Schicht diejenige bestimmt wird, deren Grauwertverteilung maximale Übereinstimmung
mit der Grauwertverteilung der Referenzschicht aufweist. Die Bilddaten
werden über
einen geeigneten Algorithmus ausgewertet, um die Grauwertverteilungen
bzw. die entsprechenden Histogramme zu analysieren und diejenige
Schicht oder die mehreren Schichten zu finden, deren Grauwertverteilung
die größte Übereinstimmung
mit der Grauwertverteilung der bekannten, definierten Referenzschicht
aufweist. Aufgrund der lagemäßigen Registrierung
beider Datensätze
kann auf diese Weise zielgenau und sicher die jeweilige der Referenzschicht
entsprechende Schicht im gerade aufgenommenen dreidimensionalen
Bilddatensatz ermittelt werden.
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Die
Registrierung der beiden dreidimensionalen Datensätze kann
ebenfalls anhand der Grauwertverteilung einer oder mehrerer im 3D-Referenzdatensatz
definierter Registrierungsschichten oder Registrierungsvolumina
erfolgen. Auch hier kommt also ein entsprechender Algorithmus zum
Einsatz, der die Grauwertverteilung in einer oder mehreren im dreidimensionalen
Referenzbilddatensatz definierten Registrierungsschichten oder – nachdem
es sich um einen dreidimensionalen Datensatz handelt – in entsprechenden
Registrierungsvolumina ermittelt und analysiert und anschließend im
dreidimensionalen Bilddatensatz entsprechend die Schicht(en) oder
das Volumen oder die Volumina sucht, die maximale Übereinstimmung
mit den entsprechenden Registrierungsschicht- oder -voluminaverteilungen
aufweist.
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Befindet
sich in der Referenzschicht oder der Registrierungsschicht oder
dem Registrierungsvolumen eine zu behandelnde Pathologie, so kann
sich diese behandlungsbedingt teilweise sehr stark verändern. Hiermit
verbunden ist zwangsläufig
auch eine mit der Zeit fortschreitende beachtliche Änderung
der Grauwertverteilung innerhalb des Bereichs, damit auch innerhalb
der von der Lage her der Referenzschicht entsprechenden Schicht.
Gleiches gilt im Falle der Registrierung. Ein Auffinden über die
Grauwertverteilung wäre
in einem solchen Fall kaum möglich.
Zu diesem Zweck sieht die Erfindung die Möglichkeit der Segmentierung
vor, das heißt,
ein oder mehrere Bereiche können
im Referenzbilddatensatz definiert werden, die im Rahmen der Grauwertanalyse
und des Grauwertvergleichs beispielsweise unberücksichtigt bleiben sollen.
Es ist also möglich,
beispielsweise den Bereich der Pathologie zu definieren und quasi
auszuschneiden, so dass lediglich der restliche Bereich, der auch
bei einer Änderung
der Form oder Größe der Pathologie
unverändert
bleibt, im Rahmen der Analyse und des Vergleichs berücksichtigt
wird. Alternativ ist es denkbar, sich über die Segmentierung ein oder
mehrere Bereiche zu schaffen, die ausschließlich im Rahmen des Vergleichs
und der Analyse berücksichtigt
werden. Das heißt,
der Arzt wählt
einen oder mehrere Bereiche innerhalb der Referenzschicht oder als
Registrierungsschicht oder -volumen aus, die auch bei einer Änderung
der Pathologie unverändert
bleiben und im später
aufgenommenen 3D-Bilddatensatz wieder gefunden werden können.
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Alternativ
im Fall der Registrierung oder gegebenenfalls zusätzlich dazu
ist es auch denkbar, die Bestimmung der Schicht oder die Registrierung
anhand wenigstens einer im 3D-Referenzbilddatensatz definierten
anatomischen Struktur vorzunehmen. Als eine solche Struktur wird
beispielsweise der Verlauf des Schädelknochens oder dergleichen
definiert, man nutzt also anatomische Markierungen zur Registrierung.
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Zweckmäßig ist
es, wenn nach erfolgter Bestimmung der Schicht automatisch die zur
Aufnahme eines Schichtbilds in der bestimmten Schicht benötigten Aufnahmeparameter
ermittelt und seitens der Untersuchungseinrichtung eingestellt werden.
Es läuft
also ein Automatismus ab, an dessen Ende die Untersuchungseinrichtung
automatisch zur Bildaufnahme eingerichtet ist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze einer Untersuchungseinrichtung in Form einer Magnetresonanzanlage,
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2 eine
Prinzipdarstellung betreffend die von der Steuerungseinrichtung
der Untersuchungseinrichtung nach 1 empfangenen
bzw. verarbeiteten und ausgegebenen Daten,
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3 ein
Flussdiagramm zur prinzipiellen Darstellung des erfindungsgemäßen Schichtbestimmungsverfahrens,
und
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4 eine
Prinzipdarstellung eines Referenzschichtbilds mit Darstellung unterschiedlicher Segmentierungsmöglichkeiten.
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1 zeigt
in Form einer Prinzipskizze eine Untersuchungseinrichtung 1 in
Form einer Magnetresonanzanlage 2, deren Steuerungseinrichtung 3 vergrößert dargestellt
ist. Über
die Steuerungseinrichtung 3, die auch in 2 gezeigt
ist, wird der gesamte Anlagen- wie auch der Bildaufnah me- und -verarbeitungsbetrieb
gesteuert. Mit einer Magnetresonanzanlage ist es bekanntlich möglich, Schichtbildaufnahmen
eines Untersuchungsobjektes vorzunehmen. Zur Durchführung zeitlich
versetzter Schichtbildaufnahmen eines Objekts mit reproduzierbarer Darstellung
einer bestimmten Schicht liegt der Steuerungseinrichtung 3 ein
3D-Referenzbilddatensatz 4 vor, der beispielsweise zu Beginn
der Behandlung des Untersuchungsbereichs, beispielsweise eines Tumors
im Gehirn, aufgenommen wurde. Der 3D-Referenzbilddatensatz wurde
mit der Magnetresonanzanlage 2 aufgenommen, er kann aber
auch wie durch den gestrichelt gezeigten 3D-Referenzbilddatensatz 4' gezeigt von
einer anderen Untersuchungsmodalität gleicher oder verschiedener
Art aufgenommen und der Steuerungseinrichtung 3 zugespielt
worden sein.
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Der
3D-Referenzbilddatensatz stellt eine personenindividuelle Zustandsreferenz
dar, die den Zustand des Patienten bzw. des Untersuchungsgebiets,
das im 3D-Referenzbilddatensatz als dreidimensionales Rekonstruktionsvolumen
vorliegt, im seinerzeitigen Aufnahmezeitpunkt beschreibt. In diesem
3D-Referenzbilddatensatz
ist eine oder sind mehrere Referenzschichten vom Arzt bei vorheriger Betrachtung
definiert, die entsprechende Bereiche des Untersuchungsbereichs
zeigen, die für
die Diagnose und Überwachung
beispielsweise der Tumorbehandlung relevant und sehr aussagekräftig sind.
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Zur
aktuellen Schichtbestimmung zur Durchführung einer aktuellen Verlaufskontrolle
wird nun, nachdem der Patient nach Ablauf einer mehr oder weniger
langen Zeit (z. B. Tage oder Wochen) wieder in der Magnetresonanzanlage 2 positioniert
wurde, zur Grobbestimmung ein weiterer aktueller 3D-Bilddatensatz 5 aufgenommen
und der Steuerungseinrichtung 3 gegeben. Diese ermittelt
nun, worauf nachfolgend noch eingegangen wird, zunächst eine Registrierungsvorschrift
zwischen beiden 3D-Datensätzen,
so dass beide aufeinander abgebildet werden können und bekannt ist, wie ihre
Koordinatensysteme bezüglich
einander positioniert sind. Denn es ist ausge schlossen, dass ein
Patient innerhalb zweier aufeinander folgender Untersuchungen mit
einer Umpositionierung absolut exakt zweimal in die gleiche Position
gebracht werden kann. Infolgedessen zeigen beide Bilddatensätze zwar
das gleiche Untersuchungsgebiet, jedoch in etwas anderer Positionierung.
Durch die Registrierung wird eine Abbildungsvorschrift gefunden,
die es ermöglicht,
jedes Voxel des einen 3D-Bilddatensatzes
auf ein entsprechendes Voxel des anderen 3D-Bilddatensatzes abzubilden.
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Ist
die Registrierung erfolgt, wird nun anhand der Grauwertverteilung
innerhalb der einen oder der mehreren Referenzschichten die entsprechende Schicht
und ihre Lage im aktuellen 3D-Bilddatensatz bestimmt. Dies geschieht
anhand einer Analyse der jeweiligen Grauwertverteilungen, worauf
nachfolgend noch eingegangen wird. Sobald die Lage der einen oder
der mehreren Schichten, in denen nachfolgend die Aufnahme zu erfolgen
hat, um Schichtbilder zu bekommen, die in der gleichen Schicht liegen
bzw. die gleiche Schicht zeigen wie die Referenzschichtbilder, bestimmt
wurde, werden die entsprechenden Anlage- bzw. Aufnahmeparameter
für das
oder die nachfolgend aufzunehmenden Schichtbilder bestimmt, was
ebenfalls seitens der Steuerungseinrichtung 3 erfolgt und
mit 6 gekennzeichnet ist. Die Parameter werden automatisch
für die
Bildaufnahme eingestellt. Nachfolgend werden die Schichtbilder 7 aufgenommen
und die entsprechenden Schichtbilddaten der Steuerungseinrichtung 3 gegeben,
die diese nun auswertet und entsprechende zweidimensionale Schichtbilder
erzeugt und an einem Monitor zur Diagnose und Beurteilung durch
den Arzt ausgibt.
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3 zeigt
in Form eines Flussdiagramms grob den Ablauf des erfindungsgemäßen Schichtbestimmungsverfahrens.
Zunächst
wird im Schritt a wie beschrieben der 3D-Referenzbilddatensatz aufgenommen,
nach Aufnahme desselben bestimmt der Arzt innerhalb dieses dreidimensionalen
Volumendatensatzes die eine o der die mehreren Referenzschichten,
die für
ihn besonders aussagekräftig
sind und von denen er Folgeaufnahmen wünscht.
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Nach
Ablauf einer bestimmten Zeit Δt
wird wie bereits beschrieben der aktuelle 3D-Bilddatensatz im Schritt
b aufgenommen, im Schritt c erfolgt anschließend die Registrierung beider
3D-Datensätze.
Diese Registrierung kann mit jedem beliebigen Registrierungsverfahren
vorgenommen werden. Zweckmäßigerweise
nutzt man hierzu die Grauwertverteilung bestimmter Bereiche innerhalb
der 3D-Bilddatensätze.
Nachdem beide Bilddatensätze dasselbe
Untersuchungsgebiet zeigen, müssen – zumindest
in den Bereichen, die sich pathologisch nicht verändert haben – die Grauwertverteilungen
annähernd
dieselben sein. Im 3D-Referenzbilddatensatz wird seitens der Steuerungseinrichtung
nun die Grauwertverteilung einer oder mehrerer Registrierungsschichten
bestimmt. Anschließend
wird im 3D-Bilddatensatz eine entsprechend Schicht spezifischer
Grauwertverteilung gesucht, die maximale Übereinstimmung mit einer entsprechenden
Registrierungsschicht-Grauwertverteilung besitzt. Wurde eine solche
maximale Übereinstimmung
gefunden, kann eine Abbildungsvorschrift zur Registrierung beider
Datensätze
ermittelt werden. Neben der Bestimmung einer Registrierungsschicht
ist es natürlich auch
möglich,
die Registrierung anhand eines Referenzvolumens vorzunehmen, wenngleich
in 3 lediglich von einer Registrierungsschicht die
Rede ist. Bei einer Arbeit mit einem Registrierungsvolumen würde der
Arzt nicht eine Registrierungsschicht, also eine zweidimensionale
Struktur, sondern ein dreidimensionales Volumen im Referenzbilddatensatz
definieren. Auch hier würde
eine Grauwertverteilung zur Registrierung zugrunde gelegt werden.
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Im
Schritt d erfolgt nun wie beschrieben die Bestimmung der Lage der
Schicht für
nachfolgende Schichtbildaufnahmen in Abhängigkeit der seinerzeit bestimmten
Referenzschicht(en). Auch hier setzt man auf einen Vergleich der
Grauwertverteilung der Referenzschicht und der zu suchenden Schicht
im aktuellen 3D-Bilddatensatz.
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Wurde
eine entsprechende Grauwert-Verteilungsschicht mit maximaler Übereinstimmung
mit der Verteilung der Referenzschicht gefunden, so ist eine eindeutige
Zuordnung beider Schichten bezüglich einander
möglich,
mithin besteht also auch Kenntnis über die Lage der Schicht im
momentanen Koordinatensystem, es können schließlich wie im Schritt e gezeigt
die Aufnahmeparameter ermittelt und eingestellt werden.
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Nachdem
die Referenzschicht zwangsläufig durch
ein pathologisches Gebiet im Untersuchungsbereich läuft, da
gerade dieses im Rahmen der Folgeuntersuchung beurteilt werden soll,
besteht die Möglichkeit,
dass sich die Grauwertverteilung innerhalb dieser Schicht in der
Zeit Δt
zwischen zwei Aufnahmen aufgrund einer pathologischen Änderung – sei sie
zum Guten oder zum Schlechten – ändert. Denn
beispielsweise durch ein Schrumpfen oder Vergrößern des Tumors ändert sich
die Anatomie innerhalb der Schicht, mithin also auch die Grauwertverteilung.
Infolgedessen ist in einem solchen Fall die Übereinstimmung der Grauwertverteilungen
zwischen dem Referenzschichtbild und der gesuchten Schicht möglicherweise
nicht mehr allzu groß,
so dass es schwierig wird, die richtige Schicht zu finden. Um dem
entgegenzuwirken besteht die Möglichkeit, innerhalb
des Referenzschichtbilds, ein solches ist in 4 gezeigt
und mit 8 gekennzeichnet, einen oder mehrere Bereiche zu
segmentieren, die entweder im Rahmen der Grauwertverteilungsvergleiche überhaupt
nicht berücksichtigt
werden, oder die ausschließlich
berücksichtigt
werden.
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4 zeigt
als Referenzschichtbild 8 das Schnittbild eines Kopfes 9,
von dem im gezeigten Beispiel der Schädelknochen 10, das
Gehirn 11 sowie in der Mitte der Tumor 12 gezeigt
sind. Dieser Tumor 12 kann nun je nach Behandlungserfolg schrumpfen
oder bei fehlgeschlagener Behandlung wachsen. In jedem Fall ist
damit eine Verschiebung der tumornahen Gehirnbereiche gegeben, das
heißt, die
Anatomie ändert
sich, mithin auch die Grauwertverteilung im Schnittbild. Der Arzt
kann nun, wie durch die gestrichelte Markierung 13 dargestellt,
einen Bereich 14 definieren, der hier um den Tumor 12 liegt.
Dieser Bereich 14 wird nun im Rahmen der Grauwertanalyse
und des Grauwertvergleichs nicht berücksichtigt. Die außerhalb
dieses Bereichs liegenden Gehirnbereiche bleiben während einer
Größenänderung
des Tumors 12 weitgehend unberührt, das heißt, die
Anatomie in den äußeren Kopfbereichen
bleibt unverändert.
Hierüber
ist es möglich,
hinreichend „stabile
Grauwertverhältnisse" zu schaffen.
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Alternativ
zum „Ausblenden" eines Bildbereichs
besteht die Möglichkeit, über Markierungen, wie
beispielsweise die Markierungen 15, Bereiche 16 zu
definieren, die ausschließlich
im Rahmen der Grauwertanalyse und des Grauwertvergleichs berücksichtigt
werden sollen. Hierbei wählt
der Arzt zweckmäßigerweise
Bereiche, die bei einer Veränderung
des Tumors 12 in jedem Fall unverändert bleiben. Zusätzlich oder
alternativ dazu ist es auch möglich,
anhand anatomischer Markierungen die jeweilige Schichtebene zu definieren.
Hierzu wird beispielsweise der Schädelknochen 10 angewählt, der
in der Referenzschicht eine bestimmte Geometrie und Größe (abhängig von
der Lage der Schicht) besitzt. Im Rahmen der Schichtbestimmung kann
nun über
eine geeignete Bildanalyse diese Geometrie und Größe bestimmt
und in die Schichtermittlung mit einbezogen werden.
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Wie
es im Rahmen der Schichtebenenermittlung es möglich ist, im Referenzschnittbild
bestimmte Bereiche zu segmentieren, ist es auch denkbar, zu Registrierungszwecken
bestimmte Registrierungsschichten im 3D-Referenzbilddatensatz zu
definieren oder entsprechende Registrierungsvolumina, das heißt, auch
dort ist es möglich,
durch Segmentierung des Datensatzes Vorzugsbereiche zu schaffen,
die im Rahmen der Registrierung auf Basis einer Grauwertverteilung
entweder ausschließlich
berücksichtigt
werden oder unberücksichtigt
bleiben.