DE102004016048A1 - Baukastensystem zur Montage motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen zur Polsterung von Sitz- und/oder Liegemöbel - Google Patents

Baukastensystem zur Montage motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen zur Polsterung von Sitz- und/oder Liegemöbel Download PDF

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    • A47C20/041Head -, foot -, or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by electric motors

Abstract

Ein erfindungsgemäßes Baukastensystem zur Montage motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen für Polsterungen von Sitz- und/oder Liegemöbeln, insbesondere für Matratzen von Betten, bei dem die jeweilige Stützeinrichtung im Montagezustand wenigstens zwei zueinander verstellbare Stützteile zum Abstützen der Polsterung aufweist, weist wenigstens eine erste Längsholmbaugruppe (4) und wenigstens eine zweite Längsholmbaugruppe (6) auf, die durch Verbindungsmittel zum Bilden eines Grundkörpers der Stützeinrichtung in seitlichem Abstand zueinander lösbar miteinander verbindbar und zerstörungsfrei demontierbar sind. Das erfindungsgemäße Baukastensystem ermöglicht auf einfache und kostengünstige Weise die Montage insbesondere von Lattenrosten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Baukastensystem zur Montage motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen zur Polsterung von Sitz- und/oder Liegemöbeln.
  • Stützeinrichtungen für Polsterungen von Sitz- und/oder Liegemöbeln sind beispielsweise in Form von Lattenrosten allgemein bekannt. Die bekannten Lattenroste weisen einen Grundkörper auf, der mehrere relativ zueinander verstellbare Stützteile aufweist, auf denen sich bei Benutzung des Lattenrostes beispielsweise eine Matratze eines Bettes abstützt. Die Stützteile sind relativ zueinander um zueinander im wesentlichen parallele horizontale Schwenkachsen verschwenkbar. Beispielsweise kann der Lattenrost ein ortsfestes mittleres Stützteil aufweisen, mit dessen einem Ende gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Oberkörperstützteil verbunden ist, wobei mit dem dem Oberkörperstützteil abgewandten Ende des mittleren Stützteiles gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Beinstützteil verbunden sein kann, so daß dieser bekannte Lattenrost drei in Längsrichtung des Lattenrostes aufeinander folgende Stützteile aufweist.
  • Es sind auch Lattenroste mit fünf oder mehr Stützteilen bekannt, wobei üblicherweise mit der dem mitt leren Stützteil abgewandten Ende des Oberkörperstützteiles gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Kopfstützteil verbunden ist, während mit dem dem mittleren Stützteil abgewandten Ende des Beinstützteiles gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Wadenstützteil verbunden ist.
  • Bei den bekannten Lattenrosten sind die gelenkig miteinander verbundenen Stützteile dadurch gebildet, daß Längsholme des Lattenrostes mehrere in Längsrichtung aufeinander folgende Abschnitte aufweisen, wobei jeweils zwei in Längsrichtung aufeinander folgende Abschnitte gelenkig miteinander verbunden sind und einander entsprechende Abschnitte der beiden Längsholme miteinander sowie ggf. zusammen mit wenigstens einem diese Abschnitte verbindenden Querholm ein Stützteil bilden. Die Stützteile tragen auf ihrer Oberseite Federungselemente, beispielsweise federnde Latten. Bei den bekannten Stützeinrichtungen sind die einander entsprechenden Abschnitte der Längsholme in der Regel dadurch fest miteinander verbunden, daß diese Abschnitte mit einem Querholm beispielsweise verleimt sind. Auf diese Weise ist eine zerstörungsfreie Demontage der bekannten Lattenroste nicht möglich.
  • Es sind ferner Lattenroste bekannt, bei denen die Querholme über Verschraubungen mit den Längsholmen verbunden sind. Auch bei diesen bekannten Lattenrosten ist eine zerstörungsfreie Demontage nicht vorgesehen.
  • Um die bekannten Lattenroste motorisch zu verstellen, sind Antriebe in Form sogenannter Doppelantriebe bekannt, bei denen in einem gemeinsamen Gehäuse zwei Antriebseinheiten aufgenommen sind. Ein derartiger Doppelantrieb ist beispielsweise durch EP 0 372 032 B2 bekannt.
  • Durch DE 38 42 078 C2 ist eine motorisch verstellbare Stützeinrichtung in Form eines Lattenrostes bekannt, bei dem zur elektromotorischen Verstellung ein Doppelantrieb vorgesehen ist, der unterhalb eines ortsfesten mittleren Stützteiles angeordnet ist. Zur Verstellung eines relativ zu dem mittleren Stützteil verstellbaren Oberkörperstützteiles ist ein Bügel vorgesehen, der drehfest mit einer an einem Unterbau des Lattenrostes schwenkbar gelagerten Welle verbunden ist und auf dem das Oberkörperstützteil lose aufliegt. In hierzu entsprechender Weise ist zum Verschwenken eines Beinstützteiles und eines mit diesem verbundenen Wadenstützteiles eine Lenkeranordnung vorgesehen, die drehfest mit einer weiteren an dem Unterbau des Lattenrostes gelagerten Welle verbunden ist. Das Verschwenken der Wellen erfolgt mittels der Antriebseinheiten des Doppelantriebs. Bei dem bekannten Lattenrost kann der Doppelantrieb von dem eigentlichen Lattenrost abgenommen werden.
  • Durch DE 199 62 541 C3 ist eine motorisch verstellbare Stützeinrichtung in Form eines Lattenrostes bekannt, bei der wenigstens einer der Längsholme eines der Stützteile als Hohlprofil ausgebildet ist, wobei ein elektromotorischer Antrieb zum Verstellen der Stützteile relativ zueinander in dem Hohlprofil aufgenommen ist. Bei dem bekannten Lattenrost sind die Längsholme über Querholme fest miteinander verbunden. Darüber hinaus ist die Breite des bekannten Lattenrostes durch die verwendeten Beschläge, über die der elektromotorische Antrieb auf die zu verstellenden Stützteile einwirkt, fest vorgegeben und nicht veränderbar.
  • Eine ähnliche Stützeinrichtung ist auch durch DE 100 46 751 A1 bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung von motorisch verstellbaren Stützeinrichtungen zu vereinfachen und damit kostengünstiger zu gestalten.
  • Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Lehre gelöst.
  • Der Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lehre besteht darin, motorisch verstellbare Stützeinrichtungen für Polsterungen von Sitz- und/oder Liegemöbeln, insbesondere Lattenroste, mittels eines Baukastensystems herzustellen, dessen Bestandteile zur Montage unterschiedlicher Stützeinrichtungen verwendet werden können. Wesentliche Elemente des erfindungsgemäßen Baukastensystems sind eine erste Längsholmbaugruppe und wenigstens eine zweite Längsholmbaugruppe sowie Verbindungsmittel, die dazu dienen, die erste Längsholmbaugruppe und die zweite Längsholmbaugruppe im seitlichen Abstand zueinander lösbar miteinander zu verbinden, derart, daß insbesondere unter Verwendung der gleichen Längsholmbaugruppen Stützeinrichtungen unterschiedlicher Breite durch Verwendung unterschiedliche seitliche Abstände zwischen den Längsholmbaugruppen definierender Verbindungsmittel montierbar sind. Erfindungsgemäß können also insbesondere unter Verwendung der gleichen Längsholmbaugruppen durch Verwendung von Verbindungsmitteln unterschiedlicher Breite Stützeinrichtungen unterschiedlicher Breite montiert werden. Auf diese Weise ist die Montage von motorisch verstellbaren Stützeinrichtungen wesentlich vereinfacht und rationalisiert und damit kostengünstiger gestaltet.
  • Aufgrund der lösbaren Verbindung der Längsholmbaugruppen miteinander durch die Verbindungsmittel ist es erfindungsgemäß möglich, die Stützeinrichtung, beispielsweise einen Lattenrost, in ihre Einzelteile zerlegt zu transportieren. Auf diese Weise ergibt sich gegenüber dem bei herkömmlichen Stützeinrichtungen erforderlichen Transport der Stützeinrichtung in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Platzersparnis. Die Montage der Stützeinrichtung kann aufgrund der lösbaren Verbindung der Bestandteile der Stützeinrichtung miteinander beispielsweise auch durch einen Endkunden erfolgen.
  • Aufgrund des erfindungsgemäßen Baukastensystemes ist die Lagerhaltung bei der Herstellung motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen wesentlich vereinfacht.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß wenigstens eine der Längsholmbaugruppen als Gehäuse zur Aufnahme wenigstens von Teilen einer Antriebseinrichtung und/oder einer Abtriebseinrichtung ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform kann beispielsweise eine Antriebseinrichtung, die im Montagezustand der Stützeinrichtung zum Verstellen der Stützteile der Stützeinrichtung relativ zueinander dient, wenigstens teilweise in eine der Längsholmbaugruppen integriert sein. Auf diese Weise erübrigt sich ein separates Gehäuse zur Aufnahme der Antriebseinrichtung bzw. einer Abtriebseinrichtung, so daß die Anzahl der zur Montage der motorisch verstellbaren Stützeinrichtung erforderlichen Bauteile verringert ist. Dies vereinfacht die Montage.
  • Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß wenigstens eine der Längsholmbaugruppen als vorzugsweise geschlossenes oder einseitig offenes Hohlprofil ausgebildet ist. Derartige Hohlprofile sind beispielsweise aus Kunststoff besonders kostengünstig.
  • Zweckmäßigerweise weist die Antriebseinrichtung wenigstens einen Antriebsmotor, insbesondere einen Elektromotor auf.
  • Eine Weiterbildung der Ausführungsform mit der als Gehäuse ausgebildeten Längsholmbaugruppe sieht vor, daß die Antriebseinrichtung einschließlich wenigstens eines Elektromotors in dem Gehäuse aufgenommen ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Antriebseinrichtung vollständig in der Längsholmbaugruppe aufgenommen. Sie tritt damit optisch nicht mehr in Erscheinung und ist außerdem vor Verschmutzung und Beschädigung geschützt.
  • Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß der Antriebsmotor oder wenigstens ein der Abtriebswelle des Antriebsmotors abgewandtes Ende des Antriebsmotors außerhalb des Gehäuses angeordnet ist, daß in einer der zweiten Längsholmbaugruppe gegenüberliegenden seitlichen Wandung der ersten Längsholmbaugruppe eine Ausnehmung gebildet ist und daß der Antriebsmotor durch die Ausnehmung hindurch mit im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe angeordneten Teilen der Antriebseinrichtung in Antriebsverbindung steht. Bei dieser Ausführungsform ist der Antriebsmotor außerhalb der Längsholmbaugruppe angeordnet. Auf diese Weise sind die räumlichen Freiheiten bei der Wahl der Getriebeanordnung gegenüber einer Ausführungsform, bei der sämtliche Bauteile der Antriebseinrichtung in dem hohlen Längsholm aufgenommen sind, erweitert. Insbesondere können aufgrund der erfindungsgemäßen Lehre besonders einfache und damit kostengünstige Getriebeanordnungen verwendet werden, so daß die erfindungsgemäße Stützeinrichtung insgesamt besonders einfach und damit kostengünstig herstellbar ist.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß durch die Ausnehmung die Abtriebswelle des Antriebsmotors oder ein die Abtriebswelle des Abtriebsmotors tragendes Ende des Antriebsmotors oder ein mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors in Drehantriebsverbindung stehendes erstes Getrie beelement in das Innere der ersten Längsholmbaugruppe hineinragt, wobei im Montagezustand der Stützeinrichtung das erste Getriebeelement mit einem im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe angeordneten zweiten Getriebeelement in Eingriff steht. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich insbesondere dann ein besonders einfacher und kostengünstiger Aufbau, wenn das Getriebe ausschließlich aus zwei Getriebeelementen besteht.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß der Antriebsmotor im wesentlichen vollständig außerhalb der ersten Längsholmbaugruppe angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform kann beispielsweise lediglich die Abtriebswelle des Antriebsmotors oder das mit der Abtriebswelle in Drehantriebsverbindung stehende erste Getriebeelement in das Innere der ersten Längsholmbaugruppe hineinragen.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß das erste Getriebeelement eine Schnecke eines Schneckengetriebes ist, dessen Schneckenrad im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe angeordnet ist und das zweite Getriebeelement bildet. Derartige Schneckengetriebe stehen als einfache und kostengünstige Standardbaugruppen zur Verfügung. Sie ermöglichen eine besonders hohe Untersetzung und sind besonders robust.
  • Grundsätzlich können bei der vorgenannten Ausführungsform zwischen der Abtriebswelle des Antriebsmotors und der Schnecke zusätzliche Getriebeelemente angeordnet sein, über die die Schnecke mit der Abtriebswelle in Drehantriebsverbindung steht. Um den Aufbau weiter zu vereinfachen und damit kostengünstiger zu gestalten, ist es vorteilhaft, daß die Schnecke drehfest mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors verbunden ist, insbe sondere an die Abtriebswelle des Antriebsmotors angeformt ist.
  • Grundsätzlich ist es möglich, daß der Antriebsmotor in der Seitenansicht nach oben oder unten über die zugeordnete Längsholmbaugruppe hervorsteht. Um eine besonders geringe Bauhöhe zu erreichen, ist es vorteilhaft, daß der Antriebsmotor in der Seitenansicht im wesentlichen innerhalb der Profilhöhe der zugeordneten Längsholmbaugruppe liegt, derart, daß der Antriebsmotor in Vertikalrichtung im wesentlichen überstandsfrei an oder in der ersten Längsholmbaugruppe angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich eine besonders geringe Bauhöhe, die durch die Profilhöhe der Längsholmbaugruppen bestimmt ist.
  • Grundsätzlich kann der Antriebsmotor an einer der anderen Längsholmbaugruppe abgewandten Seite der zugeordneten Längsholmbaugruppe angeordnet sein. Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht jedoch vor, daß der Antriebsmotor an einer der anderen Längsholmbaugruppe zugewandten Seite der zugeordneten Längsholmbaugruppe angeordnet ist, derart, daß der Antriebsmotor zwischen den Längsholmbaugruppen angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform ist der Antriebsmotor in der Seitenansicht durch die zugeordnete Längsholmbaugruppe verdeckt und tritt somit optisch kaum noch in Erscheinung.
  • Grundsätzlich kann die Übertragung der Antriebskraft des Antriebsmotors auf die Stützteile zum Verstellen derselben auf beliebige geeignete Weise erfolgen. Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß in oder an wenigsens einer der Längsholmbaugruppen wenigstens eine Schwenkwelle schwenkbar gelagert ist, die ein Abtriebsorgan der Antriebseinrichtung bildet und im Montagezustand der Stützeinrichtung mit wenigstens einem zu verstellenden Stützteil der Stützeinrichtung in Wirkungsverbindung steht. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich ein besonders einfacher und robuster Aufbau.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß in oder an wenigstens einer der Längsholmbaugruppen wenigstens zwei Schwenkwellen gelagert sind, die in Montageposition der Stützeinrichtung unterschiedlichen Stützteilen zum Verstellen derselben zugeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform stehen die Schwenkwellen mit unterschiedlichen Stützteilen in Antriebsverbindung, so daß bei einer voneinander unabhängigen Ansteuerung der Schwenkwellen die jeweils zugeordneten Stützteile unabhängig voneinander verstellbar sind.
  • Bei den vorgenannten Ausführungsformen steht zweckmäßigerweise im Montagezustand der Stützeinrichtung jede der Schwenkwellen mit dem zugeordneten Stützteil über eine Hebelanordnung in Wirkungsverbindung. Die Hebelanordnung kann aus einem einzigen, insbesondere einarmigen Hebel oder aus einer Kombination mehrerer Hebel bestehen.
  • Um einen besonders einfachen und damit kostengünstigen Aufbau zu erzielen, sieht eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform vor, daß die Hebelanordnung jeweils wenigstens einen Schwenkhebel aufweist, der drehfest mit der zugeordenten Schwenkwelle verbunden ist.
  • Bei der vorgenannten Ausführungsform kann der Schwenkhebel lösbar mit der zugeordneten Schwenkwelle verbunden sein. Um den Aufbau weiter zu vereinfachen und besonders robust zu gestalten, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, daß der Schwenkhebel fest mit der zugeordneten Schwenkwelle verbunden ist, insbesondere mit der Schwenkwelle verschweißt ist. Bei dieser Ausführungsform wird der Schwenkhebel bereits herstellerseitig mit der Schwenkwelle verbunden, so daß die Montage einer erfindungsgemäßen Stützeinrichtung mittels des erfindungsggemäßen Baukastensystems weiter vereinfacht ist. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform mit dem Schwenkhebel sieht vor, daß mit wenigstens einem der Schwenkhebel lösbar, jedoch vorzugsweise schwenkfest eine Hebelverlängerung verbindbar ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Länge des Hebelarmes des Schwenkhebels durch entsprechende Wahl einer Hebelverlängerung in weiten Grenzen wählbar. Dies ermöglicht auf besonders einfache und flexible Weise eine Anpassung der mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems jeweils zu montierenden Stützeinrichtung an den jeweiligen Belastungsfall.
  • Um die Montage der Hebelverlängerung an dem zugeordneten Schwenkhebel besonders einfach zu gestalten, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, daß die Hebelverlängerung auf den zugeordneten Schwenkhebel aufsteckbar ist.
  • Grundsätzlich kann beispielsweise ein Verschwenken eines Stützteiles mittels des Schwenkhebels derart erfolgen, daß das Stützteil lose auf dem Schwenkhebel aufliegt, so daß es beim Verschwenken des Schwenkhebels mit verschwenkt wird. Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht jedoch vor, daß die Hebelanordnung, insbesondere der Schwenkhebel, einen Teil des Längsholmes bildet. Bei dieser Ausführungsform ist der Aufbau weiter vereinfacht, da der Schwenkhebel selbst einen Teil des Längsholmes bildet und somit ein zusätzlicher Schwenkhebel als separates Bauteil entfällt.
  • Grundsätzlich ist es bei der Ausführungsform, bei der wenigstens eine der Längsholmbaugruppen als Gehäuse zur Aufnahme wenigstens von Teilen einer Antriebseinrichtung und/oder einer Abtriebseinrichtung ausgebildet ist, möglich, daß jeder der Längsholmbaugruppen wenigstens eine Antriebseinrichtung zugeordnet ist. Beispielsweise können den Längsholmbaugruppen gleichartige Antriebseinrichtungen angeordnet sein, so daß die Krafteinleitung von den Antriebseinrichtungen in die Stützteile bezogen auf eine Längsmittelebene der Stützeinrichtung symmetrisch erfolgt. Insbesondere dann, wenn die zu montierende Stützeinrichtung eine besonders große Breite hat, beispielsweise bei einem Lattenrost für ein Doppelbett, ist es zweckmäßig, wenn jeder der Längsholmbaugruppen oder bei mehr als zwei Längsholmbaugruppen wenigstens zwei der Längsholmbaugruppen jeweils wenigstens eine Antriebseinrichtung zugeordnet ist. Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß Übertragungsmittel zur Übertragung einer Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe zugeordneten ersten Schwenkwelle auf eine der zweiten Längsholmbaugruppe zugeordnete dritte Schwenkwelle und/oder zur Übertragung einer Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe zugeordneten zweiten Schwenkwelle auf eine der zweiten Längsholmbaugruppe zugeordnete vierte Schwenkwelle vorgesehen sind. Bei dieser Ausführungsform kann beispielsweise lediglich der ersten Längsholmbaugruppe wenigstens eine Antriebseinrichtung zugeordnet sein, die die erste Schwenkwelle bzw. die zweite Schwenkwelle drehantreibt, während die dritte bzw. die vierte Schwenkwelle, die der zweiten Längsholmbaugruppe zugeordnet sind, über die Übertragungsmittel durch die erste bzw. die zweite Schwenkwelle mitgenommen und drehangetrieben werden. Bei dieser Ausführungsform ist eine an der zweiten Längsholmbaugruppe vorgesehene Antriebseinrichtung nicht erforder lich. Gleichwohl ist eine bezogen auf die Längsebene der Stützeinrichtung im wesentlichen symmetrisch Krafteinleitung in die Stützteile dadurch gewährleistet, daß die dritte bzw. die vierte Schwenkwelle von der ersten bzw. der zweiten Schwenkwelle mitgenommen wird bzw. werden. Falls bei beiden oder bei mehr als zwei Längsholmbaugruppen wenigstens zwei Längsholmbaugruppen jeweils wenigstens eine Antriebseinrichtung zugeordnet ist, so können die Übertragungsmittel gleichwohl vorgesehen sein, um eine mechanische Zwangskopplung der ersten Schwenkwelle an die dritte Schwenkwelle bzw. der zweiten Schwenkwelle an die vierte Schwenkwelle zu erzielen. Auf diese Weise ist verhindert, daß bei einer nicht synchronen Ansteuerung von zwei demselben Stützteil zugeordneten Antriebseinrichtungen eine Verwindung des Stützteiles auftritt.
  • Weiterbildungen der vorgenannten Ausführungsform sehen vor, daß die erste und die dritte Schwenkwelle im Montagezustand der Stützeinrichtung denselben zu verstellenden Stützteilen zugeordnet sind und/oder daß die zweite und die vierte Schwenkwelle im Montagezustand der Stützeinrichtung demselben zu verstellenden Stützteil zugeordnet sind.
  • Grundsätzlich können bei den Ausführungsformen mit den Übertragungsmitteln die Übertragungsmittel in beliebiger geeigneter Weise ausgebildet sein. Beispielsweise können die Übertragungsmittel Getriebeelemente aufweisen, die eine Drehung der ersten bzw. der dritten Schwenkachse auf die zweite bzw. die vierte Schwenkachse übertragen. Um den Aufbau weiter zu vereinfachen, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, daß die Übertragunsmittel die erste und die dritte Schwenkachse und/oder die zweite und die vierte Schwenkachse im wesentlichen drehfest miteinander verbinden.
  • Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die Übertragungsmittel zur Herstellung einer im wesentlichen drehfesten Verbindung zwischen zwei Schwenkwellen wenigstens eine Verbindungswelle aufweisen. Bei dieser Ausführungsform ist der Aufbau besonders einfach und damit kostengünstig gestaltet, da die Übertragung der Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe zugeordneten Schwenkwelle auf die der zweiten Längsholmbaugruppe zugeordnete entsprechende Schwenkwelle durch eine einfache Verbindungswelle erfolgt.
  • Grundsätzlich kann die Verbindungswelle in beliebiger geeigneter Weise mit den zugeordneten Schwenkwellen verbunden werden. Vorteilhafterweise ist die Verbindungswelle in beliebiger geeigneter Weise lösbar, also frei von permanenten Verbindungsmitteln, mit den zugeordneten Schwenkwellen verbunden. Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß die Verbindungswelle in Umfangsrichtung drehfest, in Axialrichtung jedoch lose mit den Schwenkwellen verbindbar ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Montage der Verbindungswelle an den Schwenkwellen besonders einfach gestaltet, da die drehfeste Verbindung frei von permanenten Befestigungsmitteln hergestellt wird.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die zu verbindenden Schwenkwellen jeweils eine axiale Ausnehmung mit unrundem Querschnitt aufweisen und daß die axialen Enden der Verbindungswelle einen zu der zugeordneten Ausnehmung jeweils im wesentlichen komplementären Querschnitt aufweisen, derart, daß die Verbindungswelle mit ihren Enden in Umfangsrichtung im wesentlichen formschlüssig in die Ausnehmungen in den Schwenkwellen eingreift. Bei dieser Ausführungsform ist die Montage der Verbindungswellen an den Schwenkwellen besonders einfach gestaltet. Ein besonderer Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß es zur Realisierung unterschiedlicher Breiten von Stützeinrichtung lediglich erforderlich ist, die Verbindungswelle entsprechend der gewünschten Breite abzulängen. Insbesondere kann die Verbindungswelle aus einem Vierkantmaterial, beispielsweise einem Vierkantrohr oder einer Vierkantstange bestehen, die entsprechend der gewünschten Breite der jeweiligen Stützeinrichtung abgelängt wird.
  • Eine weitere außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsformen mit der Verbindungswelle sieht vor, daß die Verbindungswelle mit ihren Enden lose in die Ausnehmungen in den Schwenkwellen einsteckbar ist. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich eine besonders einfache Montage der Schwenkwellen, da es lediglich erforderlich ist, die Schwenkwelle lose in die zugeordneten Ausnehmungen in den Schwenkwellen einzustecken.
  • Grundsätzlich können die Ausnehmungen in den Schwenkwellen beispielsweise als Sacklöcher ausgebildet sein. Falls die Ausnehmungen in den Schwenkwellen als durchgehende Ausnehmungen ausgebildet sind, so sind zweckmäßigerweise Anschlagmittel zur Begrenzung der axialen Einstecktiefe der Enden der Verbindungswelle in die Ausnehmungen der Schwenkwellen vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform ist sichergestellt, daß die über die Verbindungswelle oder die Verbindungswellen miteinander verbundenen Längsholmbaugruppen nach Montage der Verbindungswellen sich in einem durch die Länge der jeweiligen Verbindungswelle bzw. Verbindungswellen vorgegebenen Abstand zueinander befinden.
  • Die Anschlagmittel können bei der vorgenannten Ausführungsform in beliebiger geeigneter Weise ausge bildet sein. Eine besonders einfache und kostengünstige Weiterbildung sieht vor, daß die Anschlagmittel im Montagezustand der Stützeinrichtung wenigstens teilweise durch einen Außenrahmen der Stützeinrichtung gebildet sind. Bei dieser Ausführungsform sind zusätzliche Anschlagmittel nicht erforderlich. Der Außenrahmen der Stützeinrichtung kann beispielsweise durch zwei im Montagezustand zueinander parallele und zueinander beabstandete Holzleisten gebildet sein, wobei an jeder der Leisten eine der Längsholmbaugruppen befestigt wird.
  • Bei den vorgenannten Ausführungsformen ist zweckmäßigerweise jeder der durch eine Verbindungswelle im wesentlichen drehfest miteinander zu verbindenden Schwenkwellen ein Anschlag zugeordnet.
  • Grundsätzlich kann bei den Ausführungsformen mit der Hebelanordnung der jeweilige Längsholm durch die Hebelanordnung oder einen Teil der Hebelanordnung gebildet sein, so daß die Stützteile wenigstens teilweise durch die Hebelanordnung selbst gebildet sind. Bei dieser Ausführungsform werden Federungselemente, beispielsweise federnde Latten, dann unmittelbar von Teilen der Hebelanordnung getragen. Um die mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems zu montierende erfindungsgemäße Stützeinrichung optisch vorteilhafter zu gestalten, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung vor, daß wenigstens eine der Hebelanordnungen mittels einer Verkleidung verkleidbar ist, deren Oberseite im Montagezustand der Stützeinrichtung die Oberseite des jeweiligen Längsholmes bildet. Bei dieser Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Stützeinrichtung optisch ansprechender gestaltet.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die Verkleidung lösbar mit der Hebelanordnung verbindbar, insbesondere auf diese aufschnappbar ist. Bei dieser Ausführungsform ist die Montage der Verkleidung an der Hebelanordnung vereinfacht.
  • Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung der jeweilige Längsholm in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch die zugeordnete Längsholmbaugruppe gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich ein besonders einfacher Aufbau mit wenigen Bauteilen.
  • Eine andere Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung der jeweilige Längsholm in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch den Schwenkhebel bzw. eine Verkleidung des Schwenkhebels gebildet ist.
  • Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß die Längsholme im Montagezustand der Stützeinrichtung in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch Profilelemente, insbesondere Hohlprofilelemente oder einseitig offene Profilelemente gebildet sind.
  • Erfindungsgemäß ist es also möglich, den Längsholm in Längsrichtung der Stützeinrichtung abschnittsweise durch die jeweilige Längsholmbaugruppe und/oder einen Teil der Hebelanordnung bzw. deren Verkleidung und/oder durch Profilelemente zu bilden. Unter einem Längsholm wird erfindungsgemäß ein sich in Längsrichtung der jeweiligen Stützeinrichtung erstreckendes tragendes Bauteil verstanden, das in Montageposition der Stützeinrichtung Stützkräfte aufnimmt und direkt oder indirekt die zur Abstützung der Polsterung vorgesehenen Federungselemente, insbesondere federnde Latten oder dergleichen, trägt.
  • Eine Weiterbildung der Ausführungsform mit der Verkleidung sieht vor, daß die Verkleidung der Hebelanordnung im Montagezustand der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch Profilelemente, insbesondere Hohlprofilelemente oder einseitig offene Profilelemente gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform ergibt sich ein besonders einfacher Aufbau.
  • Um die Montage der Profilelemente an der Hebelanordnung zu erleichtern, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsformen mit den Profilelementen vor, daß diese einen im wesentlichen U-förmigen, im Montagezustand der Stützeinrichtung nach unten offenen Querschnitt aufweisen. Bei dieser Ausführungsform können die Profilelemente in besonders einfacher Weise von oben auf die zugeordneten Teile der Hebelanordnung aufgeschoben oder aufgesteckt werden.
  • Bei den vorgenannten Ausführungsformen bestehen die Profilelemente vorteilhafterweise aus Kunststoff. Auf diese Weise sind die Herstellungskosten für die Profilelemente gering gehalten.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß mit der Oberseite des jeweiligen Längsholmes Halteelemente zum Halten von Federungselementen, insbesondere von federnden Latten, lösbar verbindbar sind. Ein Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß die Halteelemente als separate Bauteile ausgebildet sein können, die erst bei der Montage der Stützeinrichtung mit dem jeweiligen Längsholm verbunden werden. Auf diese Weise ist der Aufbau der erfindungsgemäßen Stützeinrichtung entsprechend dem Grundgedanken eines Baukastensystems noch modularer gestaltet.
  • Grundsätzlich können die Halteelemente fest mit den Federungselementen verbunden sein. Um den Aufbau noch modularer zu gestalten, ist es vorteilhaft, daß die Halteelemente die Federungselemente lösbar halten.
  • Eine außerordentlich vorteilhafte Weiterbildung der Ausführungsform mit den Übertragungsmitteln sieht vor, daß die Verbindungsmittel wenigstens teilweise, vorzugsweise im wesentlichen vollständig durch die Übertragungsmittel gebildet sind. Sind die Übertragungsmittel beispielsweise durch eine Schwenkwelle oder mehrere Schwenkwellen gebildet, so können diese Schwenkwellen beispielsweise gleichzeitig die Verbindungsmittel zur Verbindung der Längsholmbaugruppen miteinander bilden, so daß zusätzliche Verbindungsmittel nicht erforderlich sind. Auf diese Weise ergibt sich ein besonders einfacher Aufbau mit wenigen Bauteilen.
  • Andere Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre sehen vor, daß die Stützeinrichtung im Montagezustand ein ortsfestes mittleres Stützteil und wenigstens ein relativ zu dem mittleren Stützteil verstellbares weiteres Stützteil aufweist und/oder daß die Längsholmbaugruppen Teile des mittleren Stützteiles bilden.
  • Unter einem Stützteil wird erfindungsgemäß ein die bei Abstützung einer Polsterung auftretenden Stützkräfte aufnehmendes Bauteil einer erfindungsgemäßen Stützeinrichtung verstanden, das insbesondere die Federungselemente trägt, auf denen sich bei Benutzung der Stützeinrichtung die Polsterung abstützt.
  • Durch die vorgenannte Ausführungsform ist es insbesondere ermöglicht, daß die Stützeinrichtung in Montageposition im Bereich des mittleren Stützteiles querholmfrei ausgebildet ist, wie dies eine andere Weiterbildung vorsieht. Unter einem Querholm wird erfindungsgemäß ein Holm verstanden, der die Längsholme, die die bei der Abstützung einer Polsterung auftretenden Stützkräfte aufnehmen, des Stützteiles miteinander verbin det. Durch einen Verzicht auf derartige Querholme im Bereich des mittleren Stützteiles ist der Aufbau der erfindungsgemäßen Stützeinrichtung weiter vereinfacht. Insbesondere ist auch die Montage von Stützeinrichtungen mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems vereinfacht.
  • Erfindungsgemäß sind die in dem Baukastensystem verwendeten Längsholmbaugruppen als separate Baueinheiten ausgeführt.
  • Eine mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems montierbare Stützeinrichtung ist im Anspruch 46 angegeben. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Stützeinrichtung sind in den Unteransprüchen 47 bis 90 angegeben.
  • Eine in einem erfindungsgemäße Baukastensystem verwendbare Längsholmbaugruppe ist im Anspruch 91 angegeben. Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Längsholmbaugruppe sind in den Unteransprüchen 92 bis 104 angegeben.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Baukastensystems und einer erfindungsgemäßen Stützeinrichtung in Form eines Lattenrostes dargestellt ist. Dabei bilden alle beschriebenen oder in der Zeichnung dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Explosionsdarstellung von Bestandteilen eines erfindungsgemäßen Baukastensystems,
  • 2 einen Längsschnitt durch eine erste Längsholmbaugruppe des Baukastensystems gemäß 1,
  • 3 in gleicher Darstellung wie 2, jedoch gegenüber 2 in vergrößertem Maßstab einen Teil der ersten Längsholmbaugruppe gemäß 2,
  • 4 in gleicher Darstellung wie 3, jedoch in verkleinertem Maßstab eine zweite Längsholmbaugruppe des Baukastensystems gemäß 1,
  • 5 eine Seitenansicht der Längsholmbaugruppe gemäß 2 im Montagezustand,
  • 6 in perspektivischer Darstellung eine Einzelheit aus dem Bereich einer Verkleidung eines Schwenkhebels,
  • 7 in perspektivischer Darstellung einen erfindungsgemäßen Lattenrost im teilmontierten Zustand,
  • 8 eine weitere perspektivische Darstellung des teilmontierten Lattenrostes gemäß 7,
  • 9 eine perspektivische Darstellung eines mittels des Baukastensystems gemäß 1 erstellten Lattenrostes, wobei aus Darstellungsgründen einige der Latten weggelassen sind,
  • 10 in gleicher Darstellung wie 9 den Lattenrost gemäß 9 in gegenüber 9 verkleinertem Maßstab, wobei sämtliche Latten dargestellt sind,
  • 11 in gleicher Darstellung wie 4 die Längsholmbaugruppe gemäß 4 mit daran angeordneten Stützteilen in einer Verstellage,
  • 12 in gleicher Darstellung wie 11, jedoch in vergrößertem Maßstab, die Längsholmbaugruppe gemäß 4 mit daran angeordneten Stützteilen in einer Endlage der Verstellbewegung,
  • 13 in gleicher Darstellung wie 5 die Längsholmbaugruppe mit daran angeordneten Stützteilen gemäß 5 in einer Verstellage,
  • 14 in gleicher Darstellung wie 13 die Längsholmbaugruppe mit daran angeordneten Stützteilen gemäß 13 in einer Endlage der Verstellbewegung,
  • 15A bis 15F in gleicher Darstellung wie 3 einen Ausrückvorgang eines ausrückbaren Bauteiles zur Unterbrechung des Antriebsstranges zur Durchführung einer Notabsenkung des Kopfteiles des Lattenrostes gemäß 9 und
  • 16A bis 16E in gleicher Darstellung wie 3 einen Einrückvorgang des ausgerückten Bauteiles.
  • In 1 sind Bestandteile eines erfindungsgemäßen Baukastensystems zur Montage motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen für Polsterungen von Sitz- und/oder Liegemöbeln dargestellt. Das erfindungsgemäße Baukastensystem dient bei diesem Ausführungsbeispiel zur Montage von Lattenrosten, von denen in 1 ein Lattenrost 2 beispielshalber dargestellt ist.
  • Das erfindungsgemäße Baukastensystem weist eine erste Längsholmbaugruppe 4 und eine zweite Längsholmbaugruppe 6 auf, die als voneinander getrennte Baueinheiten ausgeführt sind und durch Verbindungsmittel in weiter unten näher erläuterter Weise zum Bilden eines Grundkörpers 8 des Lattenrostes 2 in seitlichem Abstand zueinander lösbar miteinander verbindbar und zerstörungsfrei demontierbar sind.
  • Der Grundkörper 8 des Lattenrostes 2 weist zwei zueinander parallele Längsholme 10, 12 auf. Der Längsholm 10 weist in Längsrichtung des Lattenrostes 2 aufeinanderfolgend einen ersten Längsholmabschnitt 14, einen zweiten Längsholmabschnitt 16, einen dritten Längsholmabschnitt 18, einen vierten Längsholmabschnitt 20, einen fünften Längsholmabschnitt 22 und einen sechsten Längsholmabschnitt 24 auf.
  • Der erste Längsholmabschnitt 14 ist gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar mit einem Ende des zweiten Längsholmabschnittes 16 verbunden, mit dessen anderem Ende der dritte Längsholmabschnitt 18 fest verbunden ist. Das dem zweiten Längsholmabschnitt 16 abgewandte Endes des dritten Längsholmabschnittes 18 ist gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar mit dem vierten Längsholmabschnitt 20 verbunden, der ortsfest ist und bei diesem Ausführungsbeispiel durch die erste Längsholmbaugruppe 4 gebildet ist. Mit dem dem dritten Längsholmabschnitt 18 abgewandten Ende des vierten Längsholmabschnittes 14 ist gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Ende des fünften Längsholmabschnittes 22 verbunden, mit dessen dem vierten Längsholmabschnitt abgewandten Ende gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar der sechste Längsholmabschnitt 24 verbunden ist. Der zweite Längsholm 12 weist entsprechende Längsholmabschnitte 14', 16', 18', 20', 22', 24' auf.
  • Im Montagezustand des Lattenrostes 2 bilden jeweils miteinander die Längsholmabschnitte 20, 20' ein ortsfestes mittleres Stützteil 26, die Längsholmabschnitte 18, 18' ein Lordosenstützteil 28, die Längsholmabschnitte 16, 16' ein Oberkörperstützteil 30 und die Längsholmabschnitte 14, 14' ein Kopfstützteil 32. Ferner bilden im Montagezustand des Lattenrostes 2 miteinander die Längsholmabschnitte 22, 22' ein Beinstützteil 34 und die Längsholmabschnitte 24, 24' ein Wadenstützteil 36.
  • Die so gebildeten Stützteile 26–36 weisen an ihrer der Stützseite, auf der sich bei Benutzung des Lattenrostes 2 eine Polsterung, beispielsweise eine Matratze, an den Stützteilen 26–36 abstützt, zugewandten Seite, bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 also an ihrer Oberseite und damit an der Oberseite der Längsholme 10, 12 Halteelemente zum Halten von Federungselementen auf, von denen in 1 lediglich ein Halteelement mit den Bezugszeichen 38 versehen ist. Die Halteelemente 38 dienen bei diesem Ausführungsbeispiel zum lösbaren Halten von federnden Latten, die in 1 nicht dargestellt sind.
  • Die erfindungsgemäß vorgesehenen Verbindungsmittel, die einen wesentlichen Bestandteil des erfindungsgemäßen Baukastensystems und des erfindungsgemäßen Lattenrostes 2 bilden, sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Verbindungswellen 40, 42 gebildet, deren Funktion weiter unten näher erläutert wird. Die Verbindungswellen 40, 42 sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Rohre mit unrundem Querschnitt, nämlich einem bei diesem Ausführungsbeispiel im wesentlichen vierkantförmigen Außenquerschnitt gebildet.
  • Der Lattenrost 2 weist ferner einen Außenrahmen auf, der bei diesem Ausführungsbeispiel zwei im Montagezustand zueinander beabstandete und zueinander parallele Leisten 44, 46 aufweist, die zur Positionierung des Lattenrostes 2 auf einen Unterbau eines in der Zeichnung nicht dargestellten Bettes auflegbar sind. Im Montagezustand des Lattenrostes 2 ist die erste Längsholmbaugruppe 4 lösbar mit der Leiste 44 verbunden, während die zweite Längsholmbaugruppe 6 lösbar mit der Leiste 46 verbunden ist. Die Längsholmbaugruppen 4, 6 können insbesondere an die Leisten 44 bzw. 46 angeschraubt sein.
  • Der sechste Längsholmabschnitt 24 ist im Bereich seines freien Endes über einen Lenker 50 gelenkig mit der Leiste 44 verbunden, während der Längsholmabschnitt 24 in hierzu entsprechender Weise über einen Lenker 50' mit der Leiste 46 gelenkig verbunden ist. Zur schwenkbaren Lagerung der Lenker 50, 50' ist eine Achse 52 vorgesehen.
  • In 2 ist die erste Längsholmbaugruppe 4 dargestellt, die bei diesem Ausführungsbeispiel ein geschlossenes Hohlprofil ist und als Gehäuse 54 zur Aufnahme von Teilen einer Antriebseinrichtung 56 ausgebildet ist. Die Antriebseinrichtung 56 weist bei diesem Ausführungsbeispiel zwei Antriebseinheiten 58, 58' auf, die gemeinsam in dem Gehäuse 54 aufgenommen sind und somit einen Doppelantrieb bilden. Die Antriebseinheit 58 dient in weiter unten anhand von 3 näher erläuterter Weise zum Verschwenken eines Schwenkhebels 60 um eine erste, bei diesem Ausführungsbeispiel horizontale Schwenkachse 62, während die Antriebseinheit 58' zum Verschwenken eines Schwenkhebels 64 um eine zu der ersten Schwenkachse 62 parallele zweite Schwenkachse 66 dient.
  • 3 zeigt in größerem Maßstab als 2 die Antriebseinheit 58, die nachfolgend näher erläutert wird. Die Antriebseinheit 58' ist entsprechend aufgebaut und wird daher nicht näher erläutert.
  • Die Antriebseinheit 58 weist einen in 3 nicht erkennbaren Elektromotor als Antriebsmotor auf, dessen Abtriebswelle als Schnecke 68 ausgebildet ist und mit einem im Inneren des Gehäuses 54 drehbar gelagerten Schneckenrad 70 in Eingriff steht und mit diesem ein Schneckenradgetriebe bildet. Mit dem Schneckenrad 70 ist drehfest eine im Inneren des Gehäuses 54 drehbar gelagerte Gewindespindel 72 verbunden, auf der verdrehsicher und in Axialrichtung der Gewindespindel 72 in Richtung eines Doppelpfeiles 74 beweglich eine Spindelmutter 76 angeordnet ist. Die Spindelmutter 76 bildet bei diesem Ausführungsbeispiel ein entlang einer mit der Längsachse der Gewindespindel 72 zusammenfallenden linearen Bewegungsachse linear bewegliches Antriebselement der Antriebseinheit 58.
  • Die Spindelmutter 76 ist bei diesem Ausführungsbeispiel durch ein Bauteil aus Kunststoff gebildet und mit einem Innengewinde 78 auf das Außengewinde der Gewindespindel 72 aufgeschraubt. Die Spindelmutter 76 weist ferner einen sich senkrecht zu der Gewindespindel 72 erstreckenden Zapfen 80 auf.
  • In dem Gehäuse 54 ist eine um die erste Schwenkachse 62 schwenkbare erste Schwenkwelle 82 gelagert, die bei diesem Ausführungsbeispiel durch einen Wellenzapfen gebildet ist. Die erste Schwenkwelle 82 weist eine sich in Achsrichtung der ersten Schwenkachse 62 erstreckende, durch die Schwenkwelle 82 hindurchgehende Ausnehmung 84 auf, die bei diesem Ausführungsbeispiel einen unrunden, im wesentlichen viereckigen Querschnitt aufweist. Der im wesentlichen viereckige Querschnitt der Ausnehmung 84 ist zu dem Außenquerschnitt der Ver bindungswelle 40 (vgl. 1) im wesentlichen komplementär ausgebildet.
  • Der Schwenkhebel 60 ist drehfest mit der Schwenkwelle 82 verbunden, wobei die drehfeste Verbindung bei diesem Ausführungsbeispiel durch Verschweißen hergestellt ist.
  • Mit der Schwenkwelle 82 ist ferner ein einarmiger Hebel 86 drehfest verbunden, mit dem, zu der ersten Schwenkachse 62 exzentrisch, gelenkig und um eine zu der zweiten Schwenkachse 62 parallele dritte Schwenkachse 88 verschwenkbar ein Ende einer Stange 90 verbunden ist, dessen der dritten Schwenkachse 88 abgewandtes Ende als Haken 92 ausgebildet ist und den an der Spindelmutter 76 gebildeten Zapfen 80 formschlüssig hintergreift.
  • Um beispielsweise im Falle eines Stromausfalles eine Notabsenkung des Lattenrostes 2 durchführen zu können, ist der Haken 92 in weiter unten anhand der 15A bis 15F näher erläuterter Weise von dem Zapfen 80 aushakbar.
  • Zum Verschwenken des Hebels 60 in 3 im Uhrzeigersinn in Richtung eines Pfeiles 94 treibt der Elektromotor die Gewindespindel 72 derart an, daß sich die Spindelmutter 76 in 3 nach rechts bewegt. Über den Haken 92 steht die Stange 90 hierbei in Mitnahmeverbindung mit der Spindelmutter 76, so daß die Stange 90 in 3 nach rechts mitgenommen wird. Hierbei wird der Hebel 86 und damit die Schwenkwelle 82 und der mit der Schwenkwelle 82 drehfest verbundene Schwenkhebel 60 in Richtung des Pfeiles 94 verschwenkt.
  • Eine Verschwenkung des Hebels 16 um die Schwenkachse 62 in 3 entgegen dem Uhrzeigersinn, also entgegen der Richtung des Pfeiles 94 erfolgt bei eingeschaltetem Antrieb, jedoch unter dem Eigengewicht des mit dem Hebel 60 verbundenen Stützteiles bzw. zusätzlich unter der Last einer auf diesem Stützteil ruhenden Person, wie dies weiter unten näher erläutert wird.
  • Die Montage des erfindungsgemäßen Lattenrostes 2 mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems wird nachfolgend anhand der 4 bis 9 näher erläutert.
  • 4 zeigt einen Längsschnitt durch die zweite Längsholmbaugruppe 6 und den das Kopfstützteil 32, das Oberkörperstützteil 30 und das Lordosenstützteil 28 bildenden Teil des zweiten Längsholmes 12.
  • Die zweite Längsholmbaugruppe 6 ist bei diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls als Hohlprofil ausgebildet. Im Gegensatz zu der ersten Längsholmbaugruppe 4 ist die zweite Längsholmbaugruppe 2 jedoch nicht als Gehäuse 54' zur Aufnahme von Teilen einer Antriebseinrichtung, sondern vielmehr zur Aufnahme von Teilen einer Abtriebseinrichtung ausgebildet. Falls entsprechend den jeweiligen Anforderungen erforderlich, beispielsweise bei Lattenrosten großer Breite, kann die zweite Längsholmbaugruppe 6 jedoch auch in zu der ersten Längsholmbaugruppe 4 entsprechender Weise Teile einer weiteren Antriebseinrichtung aufnehmen.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist in der zweiten Längsholmbaugruppe 6 zu der in der ersten Längsholmbaugruppe 4 gelagerten ersten Schwenkwelle 82 im Montagezustand koaxial eine dritte Schwenkwelle 98 gelagert. Ferner ist in der zweiten Längsholmbaugruppe 6 im Montagezustand zu der zweiten Schwenkwelle 82 koaxial eine vierte Schwenkwelle 98' gelagert. Die dritte Schwenkwelle 98 und die vierte Schwenkwelle 98' weisen jeweils eine durchgehende Ausnehmung 100 bzw. 100' auf, die einen im wesentlichen viereckigen Querschnitt aufweisen, wie dies oben für die Ausnehmungen 84 bzw. 84' der ersten Schwenkwelle 82 bzw. der zweiten Schwenkwelle 82' beschrieben worden ist. Mit der dritten Schwenkwelle 98 ist ein dem Schwenkhebel 60 entsprechender Schwenkhebel 60' verbunden, während mit der vierten Schwenkwelle 98' ein dem Schwenkhebel 64 entsprechender Schwenkhebel 64' verbunden ist, der in 4 nicht dargestellt ist.
  • Das Gehäuse 54' weist in Axialrichtung beiderseits der dritten Schwenkwelle 98 zu dieser koaxiale Ausnehmungen auf. Ferner weist das Gehäuse 54' beiderseits der vierten Schwenkwelle 98 zu dieser koaxiale Ausnehmungen auf.
  • Die Verbindungswelle 40 ist mit einem Ende in die Ausnehmung 84 der ersten Schwenkwelle 82 und mit ihrem anderen Ende in die Ausnehmung 100 der dritten Schwenkwelle 98 lose einsteckbar und bildet Übertragungsmittel zur Übertragung einer Drehung der ersten Schwenkwelle 82 auf die dritte Schwenkwelle 98. In hierzu entsprechender Weise ist die Verbindungswelle 42 mit ihrem einen Ende in die Ausnehmung 84' der zweiten Schwenkwelle 82' und mit ihrem anderen Ende in die Ausnehmung 100' der vierten Schwenkwelle 98' lose einsteckbar und bildet Übertragungsmittel zur Übertragung einer Drehung der zweiten Schwenkwelle 82' auf die vierte Schwenkwelle 98'. Aufgrund der zueinander komplementären Ausbildung des Außenquerschnitts der Verbindungswellen 40 bzw. 42 und des Querschnitts der Ausnehmungen 84, 100 bzw. 82', 100' sind im Montagezustand die Verbindungswellen 40, 42 in Umfangsrichtung drehfest, in Axialrichtung jedoch lose mit den zugeordneten Schwenkwellen 82, 98 bzw. 82', 98' verbunden.
  • Zur Montage des Lattenrostes 2 wird zunächst mit dem Hebel 60 bezogen auf die Schwenkachse 62, schwenkfest eine Hebelverlängerung 102 verbunden, die beispielsweise auf den Schwenkhebel 60 aufsteckbar ist.
  • Daran anschließend wird mit der Hebelverlängerung 102 im Bereich ihres der zweiten Längsholmbaugruppe 6 zugewandten Endes eine Verkleidung 104 verbunden. Die Verkleidung 104 ist bei diesem Ausführungsbeispiel durch ein Profilelement gebildet, das bei diesem Ausführungsbeispiel im wesentlichen U-förmig und im Montagezustand des Lattenrostes 2 nach unten offen ausgebildet ist, wie dies in 6 stark schematisiert für eine entsprechende Verkleidung des Schwenkhebels 64 angedeutet ist. Die Verkleidung 104 ist lösbar mit der Hebelverlängerung 102 Schwenkhebel 102 verbunden. Sie kann insbesondere auf die Hebelverlängerung 102 aufgeschnappt oder aufgeklipst sein.
  • An ihrem der zweiten Längsholmbaugruppe 6 abgewandten Ende weist die Verkleidung 104 einen Abschnitt 106 auf, der bei diesem Ausführungsbeispiel den ersten Längsholmabschnitt bildet. Der Abschnitt 106 kann einstückig mit der Verkleidung 104 ausgebildet und mit dieser über eine scharnierartige Verbindung 108 verbunden sein. Der Abschnitt 106 kann jedoch auch durch eine separate Verkleidung gebildet sein. Im Inneren des Abschnittes 106 ist eine bogenartige Führung 110 angeordnet, in der im Montagezustand des Lattenrostes 2 ein Zapfen 112 verschieblich geführt ist, der an dem der zweiten Längsholmbaugruppe 6 abgewandten Ende der Hebelverlängerung 102 ausgebildet ist.
  • Wie aus 4 ersichtlich ist, bildet die Oberseite der Verkleidung 104 bei diesem Ausführungsbeispiel die Oberseite des zweiten Längsholmes 12.
  • In hierzu entsprechender Weise wird mit dem Schwenkhebel 60, der der ersten Längsholmbaugruppe 4 zugeordnet ist, eine entsprechende Verkleidung 104' verbunden.
  • An der Oberseite der Verkleidungen 104, 104' sind Ausnehmungen vorgesehen, in die die Halteelemente 38 für die federnden Latten, von denen in 4 eine Latte mit dem Bezugszeichen 114 versehen sind, von der Oberseite der Verkleidung 104 her einsteckbar und so lösbar mit der Verkleidung 104 verbindbar.
  • Wie in 5 für die zweite Längsholmbaugruppe 6 dargestellt, sind auch mit den Längsholmbaugruppen 4, 6, die im Montagezustand des Lattenrostes 2 die vierten Längsholmabschnitte 20 bzw. 20' bilden, lösbar Halteelemente 38' für federnde Latten 114'' verbunden.
  • Zur Bildung des fünften Längsholmabschnittes 22' und des sechsten Längsholmabschnittes 24' des zweiten Längsholmes 12 wird mit dem Schwenkhebel 64' eine Verkleidung 116 verbunden, wobei die Verbindung zwischen der Verkleidung 116 und dem Schwenkhebel 64' so erfolgen kann, wie dies für die Verkleidung 104 und den Schwenkhebel 60' beschrieben worden ist. Die Verkleidung 116 weist einen ersten Abschnitt 118 auf, der sich auf dem Schwenkhebel 64' abstützt und über ein scharnierartiges Verbindungselement 120 mit einem zweiten Abschnitt 122 verbunden ist. Der zweite Abschnitt 122 ist entfernt von seinen Enden mit dem freien Ende des Lenkers 50' verbunden. Durch den Lenker 50' ist in weiter unten näher erläuterter Weise sichergestellt, daß bei einem Verschwenken des fünften Längsholmabschnittes 22' der sechste Längsholmabschnitt 24' mit verschwenkt wird.
  • In hierzu entsprechender Weise wird mit den Längsholmabschnitten 22, 24 des ersten Längsholmes 10 eine entsprechende Verkleidung 116 verbunden.
  • 6 zeigt stark schematisiert einen Teil der Verkleidung 116 im Bereich des ersten Abschnittes 118, wobei ersichtlich ist, daß die Verkleidung 116 als bei diesem Ausführungsbeispiel nach unten offenes, U-förmi ges Hohlprofil ausgebildet ist und auf ihrer Oberseite die Halteelemente 38 für die in 6 nicht dargestellten Latten trägt.
  • Somit wird der zweite Längsholm 12 des Lattenrostes 2 dadurch gebildet, daß
    • – die Hebelverlängerung 102 mit dem Schwenkhebel 60' der zweiten Längsholmbaugruppe 6 verbunden wird,
    • – die Verkleidung 104 auf die Hebelverlängerung 102 aufgesetzt wird,
    • – die Verkleidung 116 auf den Schwenkhebel 64' aufgesetzt und
    • – die Verkleidung 116 auf den Lenker 50' aufgesetzt wird.
  • Der erste Längsholm 10 entsteht in hierzu entsprechender Weise.
  • 7 zeigt den ersten Längsholm 10 im Montagezustand an der Leiste 44 des Rahmens des Lattenrostes 2.
  • Zur Montage der ersten Längsholmbaugruppe 4 wird diese über in der Zeichnung nicht dargestellte Schrauben an der Innenseite 124 der Leiste 44 festgeschraubt. In eine an der Innenseite 124 der Leiste 44 gebildete, in der Zeichnung nicht erkennbare Bohrung wird die Achse 52 lose eingesteckt, die im Montagezustand eine Lagerachse zur schwenkbaren Lagerung des der Verkleidung 116' abgewandten Endes des Lenkers 50 bildet.
  • In 7 sind ein der Antriebseinheit 58 zugeordneter Elektromotor 126 und ein der Antriebseinheit 58' zugeordneter Elektromotor 126 erkennbar. Nachfolgend wird nur der Elektromotor 126 näher erläutert. Die Anordnung und Ausbildung des Eelktromotors 126' ist entsprechend.
  • Der Elektromotor 126 ist bei diesem Ausführungs beispiel außerhalb der ersten Längsholmbaugruppe 4 angeordnet, wobei in einer der zweiten Längsholmbaugruppe 6 zugewandten Wandung 128 der ersten Längsholmbaugruppe 4 eine in der Zeichnung nicht erkennbare Ausnehmung gebildet ist, durch die hindurch der Antriebsmotor 126 mit den im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe 4 angeordneten Teilen der Antriebseinheit 58 in Antriebsverbindung steht. Wie oben beschrieben, ist die Abtriebswelle des Elektromotors 126 als Schnecke ausgebildet, die ein erstes Getriebeelement bildet und in das Innere der ersten Längsholmbaugruppe 4 hineinragt. Im Montagezustand des Lattenrostes 2 steht die Schnecke mit dem im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe gelagerten Schneckenrad 70, das ein zweites Getriebeelement bildet, in Eingriff.
  • Wie aus 7 ersichtlich ist, sind die Elektromotoren 126, 126' im wesentlichen vollständig außerhalb der ersten Längsholmbaugruppe 4 und damit außerhalb des ersten Längsholmes 10 angeordnet. Ferner ist aus 7 sowie 2 ersichtlich, daß die Elektromotoren 126, 126' in der Seitenansicht innerhalb der Profilhöhe der ersten Längsholmbaugruppe 4 angeordnet ist, derart, daß sie in Vertikalrichtung überstandsfrei an der ersten Längsholmbaugruppe 4 angeordnet ist. Hierbei sind die Elektromotoren 126, 126' an der der in 7 nicht dargestellten zweiten Längsholmbaugruppe 6 zugewandten Seite der ersten Längsholmbaugruppe 4 angeordnet, derart, daß sie zwischen den Längsholmbaugruppen 4, 6 angeordnet sind.
  • Nach der Montage des ersten Längsholmes 10 an der Leiste 44 wird die Verbindungswelle 40 durch eine hierfür in dem Gehäuse 54 vorgesehene Ausnehmung 130 hindurch lose in die Ausnehmung 84 der ersten Schwenkwelle 82 eingesteckt. Da sich die Ausnehmung 84 in Axialrich tung durch die Schwenkwelle 82 hindurch erstreckt und auf der in Axialrichtung der Verbindungswelle 40 der Ausnehmung 130 abgewandten Seite des Gehäuses 54 eine der Ausnehmung 130 entsprechende Ausnehmung vorgesehen ist, stößt die Verbindungswelle 40 am Ende der Einsteckbewegung in die Ausnehmung 84 an die Innenseite 124 der Leiste 44 an. Die Leiste 44 bildet somit im Montagezustand des Lattenrostes 2 Anschlagsmittel zur Begrenzung der axialen Einstecktiefe des Endes der Verbindungswelle 40 in die Ausnehmung 84 der Schwenkwelle 82.
  • In hierzu entsprechender Weise wird ein Ende der Verbindungswelle 42 durch eine der Ausnehmung 130 entsprechende Ausnehmung 130' in dem Gehäuse 54 hindurch in die Ausnehmung 84' der zweiten Schwenkwelle 82' in Axialrichtung lose eingesteckt, bis sie an die Innenseite 124 der Leiste 44 anstößt, die auf diese Weise Anschlagmittel zur Begrenzung der axialen Einstecktiefe des Endes der Verbindungswelle 42 in die Ausnehmung 84' bildet.
  • Alternativ hierzu ist es möglich, daß das Gehäuse 54 auf seiner den Ausnehmungen 130, 130' abgewandten Seite der Schwenkwellen 82, 82' in Axialrichtung derselben geschlossen ausgebildet ist, auf dieser Seite also keine den Ausnehmungen 130, 130' entsprechenden Ausnehmungen aufweist. Bei dieser Ausführungsform bildet eine der Ausnehmungen 130, 130' abgewandte Innenwandung des Gehäuses 54 die Anschlagmittel. Beim Einstecken der Verbindungswellen 40, 42 in die Ausnehmungen 84, 84' stoßen die Enden der Verbindungswellen 40, 42 somit am Ende der jeweiligen Einstellbewegung an die Innenwandung des Gehäuses 54 an, so daß die axiale Einstecktiefe der Verbindungswellen 40, 42 in die Ausnehmungen 84, 84' somit begrenzt ist.
  • Daran anschließend oder vorher wird der Lenker 50 um die Achse 52 schwenkbar mit dieser verbunden. Das der Achse 52 zugewandte Ende des Lenkers 50 kann hierbei derart elastisch verformbar ausgebildet sein, daß dieses Ende auf die Achse 52 aufschnappbar ist. Die Verbindung kann jedoch auch derart erfolgen, daß die in dem Ende des Lenkers gebildete Ausnehmung in Flucht mit der für das Einstecken der Achse 52 vorgesehenen Bohrung in der Leiste 44 gebracht und daran anschließend die Achse 52 durch die Ausnehmung in dem Lenker 50 hindurch in die Bohrung eingesteckt wird.
  • 8 zeigt eine weitere perspektivische Ansicht des ersten Längsholmes 10 im teilmontierten Zustand, in dem die Verbindungswellen 40, 42 in die zugeordneten Ausnehmungen 84 bzw. 84' eingesteckt sind. Dadurch, daß der Querschnitt der Ausnehmungen 84, 84' zu dem Außenquerschnitt der Verbindungswellen 40, bzw. 42 im wesentlichen komplementär ausgebildet ist, sind in diesem Montagezustand die Verbindungswellen 40, 42 in Axialrichtung lose, in Umfangsrichtung jedoch drehfest mit den Schwenkwellen 82, 82' verbunden.
  • 9 zeigt den Lattenrost 2 im Montagezustand. Um die erste Längsholmbaugruppe 4 mit der zweiten Längsholmbaugruppe 6 und damit den ersten Längsholm 10 mit dem zweiten Längsholm 12 erfindungsgemäß im seitlichen Abstand zueinander lösbar zu verbinden, wird die Verbindungswelle 40 durch eine Ausnehmung 132 in der zweiten Längsholmbaugruppe 6 in die Ausnehmung 100 der dritten Schwenkwelle 98 in Axialrichtung der Verbindungswelle 40 lose eingesteckt, bis das zugeordnete Ende der Verbindungswelle 40 an die Innenseite 134 der Leiste 46 anstößt. Hierbei bildet die Leiste 46 einen Anschlag zur Begrenzung der axialen Einstecktiefe des Endes der Verbindungswelle 40 in die Ausnehmung 100 der dritten Schwenkwelle 98. Dadurch, daß die Ausnehmung 100 im Querschnitt zu dem Außenquerschnitt der Verbindungswelle 40 im wesentlichen komplementär ausgebildet ist, ist auf diese Weise eine drehfeste Verbindung zwischen der dritten Schwenkwelle 98 und der Verbindungswelle 40 erzielt.
  • Gleichzeitig wird in hierzu entsprechender Weise die Verbindungswelle 42 durch eine in der zweiten Längsholmbaugruppe 6 gebildete Ausnehmung 132' hindurch in Axialrichtung lose in die Ausnehmung 100' der vierten Schwenkwelle 98' eingesteckt. Ferner wird gleichzeitig die Achse 52 in eine zugeordnete Bohrung in der Innenseite 134 der Leiste 46 eingesteckt, um den Lenker 50' schwenkbar zu lagern.
  • Aus 9 ist ersichtlich, daß die Verbindungswellen 40, 42 bei diesem Ausführungsbeispiel Verbindungsmittel zur Verbindung der ersten Längsholmbaugruppe 4 mit der zweiten Längsholmbaugruppe 6 und damit zur Verbindung des ersten Längsholmes 10 mit dem zweiten Längsholm 12 bilden. Aufgrund der drehfesten Verbindung der ersten Schwenkwelle 82 mit der Verbindungswelle 40 und der drehfesten Verbindung der Verbindungswelle 40 mit der dritten Schwenkwelle 98 ist die dritte Schwenkwelle 98 drehfest an die erste Schwenkwelle 82 gekoppelt, so daß eine Drehung der ersten Schwenkwelle 82 auf die dritte Schwenkwelle 98 übertragen wird.
  • In hierzu entsprechender Weise ist die vierte Schwenkwelle 98' drehfest an die zweite Schwenkwelle 82' gekoppelt, so daß eine Drehung der zweiten Schwenkwelle 82' auf die vierte Schwenkwelle 98' übertragen wird und die Verbindungswelle 42 somit Übertragungsmittel zur Übertragung einer Drehung der zweiten Schwenkwelle 82' auf die vierte Schwenkwelle 98' bildet.
  • Wie sich aus der vorangegangenen Beschreibung ergibt, ist der seitliche Abstand der Längsholmbaugruppen 4, 6 zueinander durch die axiale Länge der Verbindungswellen 40, 42 bestimmt. Die Verbindungswellen 40, 42 bilden somit erfindungsgemäß Abstandsmittel zur Festlegung des seitlichen Abstandes der Längsholmbaugruppen 4, 6 und damit der Längsholme 10, 12 zueinander.
  • Somit lassen sich Lattenroste unterschiedlicher Breite baukastenmäßig dadurch realisieren, daß Verbindungswellen 40, 42 unterschiedlicher axialer Länge verwendet werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Verbindungswellen 40, 42 hierbei aus einem Profilmaterial bestehen, das entlang seiner gesamten Länge im wesentlichen den gleichen Querschnitt hat und das entsprechend der jeweils gewünschten Breite des Lattenrostes 2 abgelängt wird. Somit lassen sich mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystemes unter Verwendung derselben Längsholmbaugruppen 4, 6 Lattenroste unterschiedlicher Breite montieren.
  • Die Montage des erfindungsgemäßen Lattenrostes 2 ist hierbei in besonders einfacher und schneller Weise möglich, da beispielsweise bei dem Ausführungsbeispiel sämtliche Bauteile des Lattenrostes 2 lösbar miteinander verbunden werden.
  • Nachdem die Längsholme 10, 12 in der oben beschriebenen Weise miteinander verbunden worden sind, werden die Halteelemente 38 nebst den federnden Latten 114 in die hierfür vorgesehenen Ausnehmungen in den Oberseiten der Längsholme 10, 12 eingesteckt, wie oben beschrieben.
  • Daran anschließend können ggf. in Längsrichtung des Lattenrostes 2 an seinen Enden, also im Bereich des in Längsrichtung gelegenen frei Endes des Kopfstütz teiles 32 und des in Längsrichtung gelegenen freien Endes des Wadenstützteiles 36 Querholme 136, 138 montiert werden, um die Stabilität des Lattenrostes zu verbessern. Wie aus 9 ersichtlich ist, ist der Lattenrost 2 jedoch im Bereich des ortsfesten mittleren Stützteiles 28 völlig frei von Querholmen, also die Stützkraft aufnehmenden Holmen ausgebildet. In diesem Bereich ist die Verbindung zwischen den Längsholmen 10, 12 ausschließlich durch die Verbindungswellen 40, 42 gebildet.
  • Falls entsprechend den jeweiligen Anforderungen erforderlich, kann der äußere Rahmen des Lattenrostes 2 an seinen in Längsrichtung gelegenen freien Enden Querleisten 140, 142 aufweisen, die beispielsweise lösbar mit den Leisten 44, 46 verbunden sein können.
  • Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in 9 an dem mittleren Stützteil 26, also im Bereich der Längsholmbaugruppen 4, 6 vorgesehene Latten weggelassen.
  • 10 zeigt eine zu 9 entsprechende Darstellung, wobei auch die im Bereich des mittleren Stützteiles 26 vorgesehenen Latten dargestellt sind.
  • Anhand der 4, 11 und 12 wird nachfolgend die Verstellung des Oberkörperstützteiles 30 und des Kopfstützteiles 32 relativ zu dem mittleren Stützteil 26 mittels der Antriebseinheit 58 näher erläutert.
  • 4 zeigt das Oberkörperstützteil 30 und das Kopfstützteil 32 in einer ersten Endlage der Verstellbewegung, in der diese Stützteile zusammen mit dem mittleren Stützteil 26 eine im wesentlichen horizontale Stützebene aufspannen.
  • Um ausgehend von dieser Endlage das Oberkörperstützteil 30 und das Kopfstützteil 32 relativ zu dem mittleren Stützteil 26 zu verstellen, wird die erste Schwenkwelle 82 (vgl. 2) mittels der Antriebseinheit 58 in der Zeichnung im Uhrzeigersinn verschwenkt, wobei die Drehung der ersten Schwenkwelle 82 über die Verbindungswelle 40 auf die dritte Schwenkwelle 98 übertragen wird, die somit von der ersten Schwenkwelle 82 bei ihrer Drehung mitgenommen wird und in 4 im Uhrzeigersinn verschwenkt. Beim Verschwenken der Schwenkwellen 82, 98 verschwenken die mit den Schwenkwellen verbundenen Hebel 60', 60 synchron, so daß das Oberkörperstützteil 30 in 4 im Uhrzeigersinn verschwenkt, wie in 11 dargestellt. Hierbei führt das Kopfstützteil 32 eine Relativbewegung zu dem Oberkörperstützteil 30 aus, und zwar aufgrund der Tatsache, daß die an den Hebelverlängerungen 102, 102 gebildeten Zapfen 112, 112' in den bogenförmigen Führungen 110, 110' des Kopfstützteiles 32 geführt sind.
  • 12 stellt die andere Endlage der Verstellbewegung dar, in der das Kopfstützteil 32 und das Oberkörperstützteil 30 relativ zu dem mittleren Stützteil 26 maximal verstellt sind.
  • Eine Rückstellung des Oberkörperstützteiles 30 und des Kopfstützteile 32 aus der in 12 dargestellten einen Endlage der Verstellbewegung zurück in die in
  • 4 dargestellte andere Endlage der Verstellbewegung erfolgt bei eingeschalteter Antriebseinheit 58, jedoch unter dem Einfluß der Gewichtskraft des Oberkörperstützteiles 30 und des Kopfstüzteiles 32 und ggf. der Last einer darauf ruhenden Person.
  • Nachfolgend wird anhand der 5, 13 und 14 die Verstellung des Beinstützteiles 34 und des Wadenstützteiles 36 relativ zu dem mittleren Stützteil 26 beschrieben.
  • 5 zeigt eine erste Endlage der Verstellbewegung, in der das Beinstützteil 34 und das Wadenstütz teil 36 zusammen mit dem mittleren Stützteil 26 eine im wesentlichen horizontale Stützebene aufspannen.
  • Ausgehend von dieser Endlage wird mittels der Antriebseinheit 58 die zweite Schwenkwelle 82 und über die Verbindungswelle 42 die vierte Schwenkwelle 98 in 5 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß der Schwenkhebel 64 ebenfalls im Uhrzeigersinn verschwenkt wird. Hierdurch wird das Beinstützteil 34 und aufgrund der gelenkigen Verbindung mit dem Beinstützteil 34 auch das Wadenstützteil 36 verschwenkt, wie in 13 dargestellt. Die Kinematik der Verschwenkbewegung des Wadenstützteiles 36 relativ zu dem Beinstützteil 34 und dem mittleren Stützteil 26 ist hierbei über die Lenker 50, 50' festgelegt.
  • 14 zeigt die andere Endlage der Verstellbewegung des Beinstützteiles 34 und des Wadenstützteiles 36, in der diese relativ zu dem mittleren Stützteil 26 maximal verstellt sind.
  • Eine Rückstellung des Beinstützteiles 34 und des Wadenstützteiles 36 in die in 5 dargestellte andere Endlage der Verstellbewegung erfolgt bei eingeschalteter Antriebseinheit 58', jedoch unter dem Einfluß der Gewichtskraft des Beinstützteiles 34 und des Wadenstützteiles 36 und ggf. der Last einer auf dem Lattenrost 2 ruhenden Person.
  • Wie sich aus der vorstehenden Beschreibung ergibt, lassen sich mittels des erfindungsgemäßen Baukastensystems unter Verwendung derselben Längsholmbaugruppen Stützeinrichtungen, insbesondere Lattenroste unterschiedlicher Breite realisieren. Die Längsholmbaugruppen sowie die Verbindungsmittel, mit denen die Längsholmbaugruppen zum Bilden eines Grundkörpers der Stützeinrichtung im seitlichen Abstand zueinander verbindbar sind, bilden wesentliche Elemente des erfindungsgemäßen Baukastensystems und der erfindungsgemäßen Stützeinrichtung.
  • Hierbei lassen sich Stützeinrichtungen unterschiedlicher Breite dadurch realisieren, daß Verbindungswellen 40, 42 mit unterschiedlicher Länge verwendet werden. Die verwendeten Latten oder anderen Federungselemente sind in ihrer Breite jeweils an die Länge der Verbindungswellen und damit den Abstand der Längsholme 10, 12 der Stützeinrichtung zueinander angepaßt.
  • Um eine Notabsenkung der Stützteile 30, 32 ausführen zu können, wenn diese relativ zu dem mittleren Stützteil 26 verstellt sind und es beispielsweise zu einem Stromausfall kommt, ist die Stange 90 bei diesem Ausführungsbeispiel als ausrückbares Bauteil ausgebildet. Um die Ausrückung zu betätigen, ist ein stangenförmiges Betätigungselement 144 vorgesehen, das sich im wesentlichen senkrecht zu der linearen Bewegungsachse der Spindelmutter 76 erstreckt und durch eine Öffnung in der Oberseite des Gehäuses 54 aus diesem herausgeführt ist. Das Betätigungselement 144 stützt sich über eine Schraubenfeder 146, die koaxial auf einem Ansatz 148 des Betätigungselementes 144 angeordnet ist, an einer unteren Innenwandung des Gehäuses 54 ab. An dem Betätigungselement 144 ist ein sich im wesentlichen senkrecht zu dessen Längsachse erstreckender Zapfen 150 vorgesehen, der in der Zeichnung senkrecht zur Zeichenebene verläuft und auf dessen Oberseite die Stange 90 lose aufliegt. In der in 15A dargestellten Einrückposition ist das Betätigungselement 144 durch die Schraubenfeder 146 in 15A nach oben vorgespannt.
  • Um die Ausrückung zu betätigen, wird das Oberkörperstützteil von Hand ein Stück im Uhrzeigersinn bewegt (vgl. 12), so daß der Schwenkhebel 60 in 15A ein Stück im Uhrzeigersinn verschwenkt.
  • Hierbei gelangt der Haken 92 von dem Zapfen 80 außer Eingriff, wie in 15B dargestellt.
  • Daran anschließend drückt der Benutzer das Betätigungselement 144 in 15C in Richtung eines Pfeiles 152 nach unten, so daß der Haken 92 von dem Zapfen 80 aushakt, wie in 15C dargestellt.
  • Auf diese Weise ist die Mitnahmeverbindung zwischen dem Zapfen 80 und der Stange 90 aufgehoben, so daß sich das Oberkörperstützteil 30 unter seinem Eigengewicht absenkt, so daß der Schwenkhebel 60 in der Zeichnung im Uhrzeigersinn verschwenkt, wie in 15D dargestellt.
  • Wie in den 15E und 15F dargestellt, läßt sich auf diese Weise das Oberkörperstützteil 30 von Hand absenken.
  • Um die Stange 90 wieder in Mitnahmeverbindung mit dem Zapfen 80 und damit der Spindelmutter 76 zu bringen, wird die Antriebseinrichtung so betätigt, daß sich die Spindelmutter 76 in 16A nach links bewegt. Hierbei läuft der Haken 92 auf eine Führungsfläche 154 auf, die zu der linearen Bewegungsachse der Spindelmutter 76 unter einem spitzen Winkel verläuft und zu dem Zapfen 80 führt, wie in 16A dargestellt.
  • Bei einer weiteren Bewegung der Spindelmutter 76 in 16A nach links läuft der Haken 92 auf die äußere Umfangsfläche des Zapfens 80 auf, wie in 16B dargestellt. Hierbei sucht das Betätigungselement 144 aufgrund der Vorspannung durch die Schraubenfeder 146, die Stange 90 um die dritte Schwenkachse 88 entgegen dem Uhrzeigersinn zu verschwenken, so daß der Haken 92 gegen die Führungsfläche 154 bzw. die Umfangsfläche des Zapfens 80 vorgespannt ist.
  • Bei einer weiteren Bewegung der Spindelmutter 76 in 16B nach links hakt der Haken 92 wieder an dem Zapfen 80 ein, wie in den 16C, 16D und 16E dargestellt. Wird in der in 16E dargestellten Lage die Spindelmutter 76 wieder nach rechts bewegt, so ist die Mitnahmeverbindung zwischen dem Zapfen 80 und dem Haken 92 wiederhergestellt, so daß sich die Stange 90 wieder in der eingerückten Position befindet und bei einer weiteren Bewegung der Spindelmutter 76 in 16E nach rechts den Schwenkhebel 60 im Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß das Oberkörperstützteil 30 und das Kopfstützteil 32 ebenfalls im Uhrzeigersinn verschwenkt werden.

Claims (104)

  1. Baukastensystem zur Montage motorisch verstellbarer Stützeinrichtungen für Polsterungen von Sitz- und/oder Liegemöbeln, insbesondere für Matratzen von Betten, wobei die jeweilige Stützeinrichtung im Montagezustand wenigstens zwei zueinander verstellbare Stützteile zum Abstützen der Polsterung aufweist, mit wenigstens einer ersten Längsholmbaugruppe (4) und mit wenigstens einer zweiten Längsholmbaugruppe (6), die durch Verbindungsmittel zum Bilden eines Grundkörpers (8) der Stützeinrichtung im seitlichen Abstand zueinander lösbar miteinander verbindbar und zerstörungsfrei demontierbar sind.
  2. Baukastensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Längsholmbaugruppen (4, 6) als Gehäuse (54, 54') zur Aufnahme wenigstens von Teilen einer Antriebseinrichtung und/oder einer Abtriebseinrichtung ausgebildet ist.
  3. Baukastensystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Längsholmbaugruppen (4, 6) als vorzugsweise geschlossenes oder einseitig offenes Hohlprofil ausgebildet ist.
  4. Baukastensystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung wenigstens einen Antriebsmotor, insbesondere einen Elektromotor (126, 126'), aufweist.
  5. Baukastensystem nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung einschließlich wenigstens eines Antriebsmotors (126, 126') in dem Gehäuse (54, 54') aufgenommen ist.
  6. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') oder wenigstens ein der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') abgewandtes Ende des Antriebsmotors (126, 126') außerhalb des Gehäuses (54, 54') angeordnet ist, daß in einer der zweiten Längsholmbaugruppe (6) gegenüberliegenden seitlichen Wandung der ersten Längsholmbaugruppe (4) eine Ausnehmung gebildet ist und daß der Antriebsmotor (126, 126') durch die Ausnehmung hindurch mit im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordneten Teilen der Antriebseinrichtung in Antriebsverbindung steht.
  7. Baukastensystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausnehmung die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') oder ein die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') tragendes Ende des Antriebsmotors (126, 126') oder ein mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') in Drehantriebsverbindung stehendes erstes Getriebeelement in das Innere der ersten Längsholmbaugruppe (4) hineinragt, wobei im Montagezustand der Stützeinrichtung das erste Getriebeelement mit einem im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordneten zweiten Getriebe element in Eingriff steht.
  8. Baukastensystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') im wesentlichen vollständig außerhalb des ersten Längsholmes (10) angeordnet ist.
  9. Baukastensystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Getriebeelement eine Schnecke (68) eines Schneckengetriebes ist, dessen Schneckenrad (70) im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist und das zweite Getriebeelement bildet.
  10. Baukastensystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnecke (68) drehfest mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126) verbunden ist, insbesondere an die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126) angeformt ist.
  11. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') in der Seitenansicht im wesentlichen innerhalb der Profilhöhe der zugeordneten Längsholmbaugruppe (4) liegt, derart, daß der Antriebsmotor (126, 126') in Vertikalrichtung überstandsfrei an oder in der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist.
  12. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') an einer im Montagezustand der anderen Längsholmbaugruppe (6) zugewandten Seite der zugeordneten Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist, derart, daß der Antriebsmotor (126, 126') zwischen den Längsholmbaugruppen (4, 6) angeordnet ist.
  13. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in oder an wenigstens einer der Längsholmbaugruppen (4, 6) wenigstens eine Schwenkwelle (82, 82', 98, 98') schwenkbar gelagert ist, die ein Abtriebsorgan der Antriebseinrichtung bildet und im Montagezustand der Stützeinrichtung mit wenigstens einem zu verstellenden Teil der Stützeinrichtung in Wirkungsverbindung steht.
  14. Baukastensystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß in oder an wenigstens einer der Längsholmbaugruppen (4) wenigstens zwei Schwenkwellen (82, 82') gelagert sind, die im Montagezustand der Stützeinrichtung unterschiedlichen Stützteilen zum Verstellen derselben zugeordnet sind.
  15. Baukastensystem nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung jede der Schwenkwellen (82, 82') mit dem zugeordneten Stützteil über eine Hebelanordnung in Wirkungsverbindung steht.
  16. Baukastensystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung jeweils wenigstens einen Schwenkhebel (60, 64) aufweist, der drehfest mit der zugeordneten Schwenkwelle (82, 82') verbunden ist.
  17. Baukastensystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (60, 64) fest mit der zugeordneten Schwenkwelle (82, 82') verbunden ist, insbesondere mit der Schwenkwelle (82, 82') verschweißt ist.
  18. Baukastensystem nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß mit wenigstens einem der Schwenkhebel (82) lösbar, jedoch vorzugsweise schwenkfest wenigstens eine Hebelverlängerung (102) verbindbar ist.
  19. Baukastensystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelverlängerung (102) auf den zugeordneten Schwenkhebel (60') aufsteckbar ist.
  20. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung, insbesondere der Schwenkhebel (60, 64), einen Teil des Längsholmes (10, 12) bildet.
  21. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß Übertragungsmittel zur Übertragung einer Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe (4) zugeordneten ersten Schwenkwelle (82) auf eine der zweiten Längsholmbaugruppe (6) zugeordnete dritte Schwenkwelle (98) und/oder zur Übertragung einer Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe zugeordneten zweiten Schwenkwelle (82') auf eine der zweiten Längsholmbaugruppe (6) zugeordnete vierte Schwenkwelle (98') vorgesehen sind.
  22. Baukastensystem nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (82) und die dritte Schwenkwelle (98) im Montagezustand der Stützeinrichtung demselben zu verstellenden Stützteil zugeordnet sind.
  23. Baukastensystem nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite (82') und die vierte Schwenkwelle (98') im Montagezustand der Stützeinrichtung demselben zu verstellenden Stützteil zugeordnet sind.
  24. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsmittel die erste (82) und die dritte Schwenkwelle (98) und/oder die zweite (82') und die vierte Schwenkwelle (98') im wesentlichen drehfest miteinander verbinden.
  25. Baukastensystem nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsmittel zur Herstellung einer im wesentlichen drehfesten Verbindung zwischen zwei Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') wenigstens eine Verbindungswelle (40, 42) aufweisen.
  26. Baukastensystem nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswelle (40, 42) in Umfangsrichtung drehfest, in Axialrichtung jedoch lose mit den Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') verbindbar ist.
  27. Baukastensystem nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die zu verbindenden Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') jeweils eine axiale Ausnehmung (84, 100 bzw. 84', 100') mit unrundem Querschnitt aufweisen und daß die axialen Enden der Verbindungswelle (40, 42) einen zu der zugeordneten Ausnehmung (84, 100 bzw. 84', 100') jeweils im wesentlichen komplementären Querschnitt aufweisen, derart, daß die Verbindungswelle (40, 42) mit ihren Enden in Umfangsrichtung im wesentlichen formschlüssig in die Ausnehmungen (84, 100 bzw. 84', 100') in den Schwenkwellen (40, 42) eingreift.
  28. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswelle (40, 42) mit ihren Enden lose in die Ausnehmungen (84, 100 bzw. 84', 100') in den Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') einsteckbar ist.
  29. Baukastensystem nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch Anschlagmittel zur Begrenzung der axialen Einstecktiefe der Enden der Verbindungswelle (40, 42) in die Ausnehmungen (84, 100 bzw. 84', 100') der Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98').
  30. Baukastensystem nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel im Montagezustand der Stützeinrichtung wenigstens teilweise durch einen Außenrahmen der Stützeinrichtung gebildet sind.
  31. Baukastensystem nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der durch eine Verbindungswelle (40, 42) im wesentlichen drehfest miteinander zu verbindenden Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') ein Anschlag zugeordnet ist.
  32. Baukastensystem nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Hebelanordnungen mittels einer Verkleidung (116) verkleidbar ist, deren Oberseite im Montagezustand der Stützeinrichtung die Oberseite des jeweiligen Längsholmes (10) bildet.
  33. Baukastensystem nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkleidung (116) lösbar mit der Hebelanordnung verbindbar, insbesondere auf diese aufschnappbar ist.
  34. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung der jeweilige Längsholm (10, 12) in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch die zugeordnete Längsholmbaugruppe (4, 6) gebildet ist.
  35. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung der jeweilige Längsholm (10, 12) in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch den Schwenkhebel (60, 64) bzw. eine Verkleidung (116) des Schwenkhebels (60, 64) gebildet ist.
  36. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholme (10, 12) im Montagezustand der Stützeinrichtung in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch Profilelemente, insbesondere Hohlprofilelemente oder einseitig offene Profilelemente gebildet sind.
  37. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkleidung (116) der Hebelanordnung im Montagezustand der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch Profilelemente, insbesondere Hohlprofilelemente oder einseitig offene Profilelemente gebildet ist.
  38. Baukastensystem nach Anspruch 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente einen im wesentlichen U-förmigen, im Montagezustand der Stützeinrichtung nach unten offenen Querschnitt aufweisen.
  39. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente aus Kunststoff bestehen.
  40. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Oberseite des jeweiligen Längsholmes (10, 12) Halteelemente (38) zum Halten von Federungselementen, insbesondere von federnden Latten (114), lösbar verbindbar sind.
  41. Baukastensystem nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (38) die Federungselemente lösbar halten.
  42. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 20 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel wenigstens teilweise, vorzugsweise im wesentlichen vollständig durch die Übertragungsmittel gebildet sind.
  43. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung im Montagezustand ein ortsfestes mittleres Stützteil (26) und wenigstens ein relativ zu dem mittleren Stützteil (26) verstellbares weiteres Stützteil (28–36) aufweist.
  44. Baukastensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung im Montagezustand im Bereich des mittleren Stützteiles (26) querholmfrei ausgebildet ist.
  45. Baukastensystem nach Anspruch 43 oder 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholmbaugruppen (4, 6) im Montagezustand der Stützeinrichtung Teile des mittleren Stützteiles (26) bilden.
  46. Motorisch verstellbare Stützeinrichtung für eine Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels, insbesondere für eine Matratze eines Bettes, mit wenigstens zwei zueinander verstellbaren Stützteilen zum Abstützen der Polsterung, mit wenigstens einer ersten Längsholmbaugruppe (4) und mit wenigstens einer zweiten Längsholmbaugruppe (6), die durch Verbindungsmittel zum Bilden eines Grundkörpers (8) der Stützeinrichtung im seitlichen Abstand zueinander lösbar miteinander verbindbar und zerstörungsfrei demontierbar sind.
  47. Stützeinrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Längsholmbaugruppen (4, 6) als Gehäuse (54, 54') zur Aufnahme wenigstens von Teilen einer Antriebseinrichtung und/oder einer Abtriebseinrichtung ausgebildet ist.
  48. Stützeinrichtung nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Längsholmbaugruppen (4, 6) als vorzugsweise geschlossenes oder einseitig offenes Hohlprofil ausgebildet ist.
  49. Stützeinrichtung nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtriebseinrichtung wenigstens einen Antriebsmotor, insbesondere einen Elektromotor (126, 126') aufweist.
  50. Stützeinrichtung nach Anspruch 47, 48 oder 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung einschließlich wenigstens eines Antriebsmotors (126, 126') in dem Gehäuse (54, 54') aufgenommen ist.
  51. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') oder wenigstens ein der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') abgewandetes Ende des Antriebsmotors (126, 126') außerhalb des Gehäuses (54, 54') angeordnet ist, daß in einer der zweiten Längsholmbaugruppe (6) gegenüberliegenden seitlichen Wandung der ersten Längsholmbaugruppe (4) eine Ausnehmung gebildet ist und daß der Antriebsmotor (126, 126') durch die Ausnehmung hindurch mit im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordneten Teilen der Antriebseinrichtung in Antriebsverbindung steht.
  52. Stützeinrichtung nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausnehmung die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') oder ein die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') tragendes Ende des Antriebsmotors (126, 126') oder ein mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') in Drehantriebsverbindung stehendes erstes Getriebeelement in das Innere der ersten Längsholmbaugruppe (4) hineinragt, wobei das erste Getriebeelement mit einem im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordneten zweiten Getriebeelement in Eingriff steht.
  53. Stützeinrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') im wesentlichen vollständig außerhalb des ersten Längsholmes (10) angeordnet ist.
  54. Stützeinrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Getriebeelement eine Schnecke (68) eines Schneckengetriebes ist, dessen Schneckenrad (70) im Inneren der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist und das zweite Getriebeelement bildet.
  55. Stützeinrichtung nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnecke (68) drehfest mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126) verbunden ist, insbesondere an die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126) angeformt ist.
  56. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 49 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') in der Seitenansicht im wesentlichen innerhalb der Profilhöhe der ersten Längsholmbaugruppe (4) liegt, derart, daß der Antriebsmotor (126, 126') in Vertikalrichtung überstandsfrei an oder in der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist.
  57. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 49 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') an einer der zweiten Längsholmbaugruppe (6) zugewandten Seite der ersten Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist, derart, daß der Antriebsmotor (126, 126') zwischen den Längsholmbaugruppen (4, 6) angeordnet ist.
  58. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß in oder an wenigstens einer der Längsholmbaugruppen (4, 6) wenigstens eine Schwenkwelle (82, 82', 98, 98') schwenkbar gelagert ist, die ein Abtriebsorgan der Antriebseinrichtung bildet und im Montagezustand der Stützeinrichtung mit wenigstens einem zu verstellenden Teil der Stützeinrichtung in Wirkungsverbindung steht.
  59. Stützeinrichtung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß in oder an wenigstens einer der Längsholmbaugruppen (4) wenigstens zwei Schwenkwellen (82, 82') gelagert sind, die im Montagezustand der Stützein richtung unterschiedlichen Stützteilen zur Verstellung derselben zugeordnet sind.
  60. Stützeinrichtung nach Anspruch 58 oder 59, dadurch gekennzeichnet, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung jede der Schwenkwellen (82, 82') mit dem zugeordneten Stützteil über eine Hebelanordnung in Wirkungsverbindung steht.
  61. Stützeinrichtung nach Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung jeweils wenigstens einen Schwenkhebel (60, 64) aufweist, der drehfest mit der zugeordneten Schwenkwelle (82, 82') verbunden ist.
  62. Stützeinrichtung nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (60, 64) fest mit der zugeordneten Schwenkwelle (82, 82') verbunden ist, insbesondere mit der Schwenkwelle (82, 82') verschweißt ist.
  63. Stützeinrichtung nach Anspruch 61 oder 62, dadurch gekennzeichnet, daß mit wenigstens einem der Schwenkhebel (82) lösbar, jedoch vorzugsweise schwenkfest wenigstens eine Hebelverlängerung (102) verbindbar ist.
  64. Stützeinrichtung nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelverlängerung (102) auf den zugeordneten Schwenkhebel aufsteckbar ist.
  65. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 60 bis 64, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung, insbesondere der Schwenkhebel (60, 64), einen Teil des Längsholmes (10, 12) bildet.
  66. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 58 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß Übertragungsmittel zur Übertragung einer Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe (4) zugeordneten ersten Schwenkwelle (82) auf eine der zweiten Längsholmbaugruppe (6) zugeordnete dritte Schwenkwelle (98) und/oder zur Übertragung einer Drehung einer der ersten Längsholmbaugruppe (4) zugeordneten zweiten Schwenkwelle (82') auf eine der zweiten Längsholmbaugruppe (6) zugeordnete vierte Schwenkwelle (98') vorgesehen sind.
  67. Stützeinrichtung nach Anspruch 66, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (82) und die dritte Schwenkwelle (98) demselben zu verstellenden Stützteil zugeordnet sind.
  68. Stützeinrichtung nach Anspruch oder 67, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite (82') und die vierte Schwenkwelle (98') demselben zu verstellenden Stützteil zugeordnet sind.
  69. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 66 bis 68, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsmittel die erste (82) und die dritte Schwenkwelle (98) und/oder die zweite (82') und die vierte Schwenkwelle (98') im wesentlichen drehfest miteinander verbinden.
  70. Stützeinrichtung nach Anspruch 69, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsmittel zur Herstellung einer im wesentlichen drehfesten Verbindung zwischen zwei Schwenkwellen (82, 98) bzw. (82', 98') wenigstens eine Verbindungswelle (40, 42) aufweisen.
  71. Stützeinrichtung nach Anspruch 70, dadurch gekenn zeichnet, daß die Verbindungswelle (40, 42) in Umfangsrichtung drehfest, in Axialrichtung jedoch lose mit den Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') verbindbar ist.
  72. Stützeinrichtung nach Anspruch 71, dadurch gekennzeichnet, daß die zu verbindenden Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') jeweils eine axiale Ausnehmung (84, 100 bzw. 84', 110) mit unrundem Querschnitt aufweisen und daß die axialen Enden der Verbindungswelle (40, 42) einen zu der zugeordneten Ausnehmung (84, 100 bzw. 84', 100') jeweils im wesentlichen komplementären Querschnitt aufweisen, derart, daß die Verbindungswelle (40, 42) mit ihren Enden in Umfangsrichtung im wesentlichen formschlüssig in die Ausnehmungen (84, 100 bzw. 84', 100') in den Schwenkwellen (40, 42) eingreift.
  73. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 70 bis 72, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswelle (40, 42) mit ihren Enden lose in die Ausnehmungen (84, 100 bzw. 84', 100') in den Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') einsteckbar ist.
  74. Stützeinrichtung nach Anspruch 73, gekennzeichnet durch Anschlagmittel zur Begrenzung der axialen Einstecktiefe der Enden der Verbindungswelle (40, 42) in die Ausnehmungen (84, 100 bzw. 84', 100') der Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98').
  75. Stützeinrichtung nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel im Montagezustand der Stützeinrichtung wenigstens teilweise durch einen Außenrahmen der Stützeinrichtung gebildet sind.
  76. Stützeinrichtung nach Anspruch 73 oder 74, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der durch eine Verbindungswelle (40, 42) im wesentlichen drehfest miteinander zu verbindenden Schwenkwellen (82, 98 bzw. 82', 98') ein Anschlag zugeordnet ist.
  77. Stützeinrichtung nach Anspruch 76, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Hebelanordnungen mittels einer Verkleidung (116) verkleidbar ist, deren Oberseite im Montagezustand der Stützeinrichtung die Oberseite des jeweiligen Längsholmes (10) bildet.
  78. Stützeinrichtung nach Anspruch 77, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkleidung (116) lösbar mit der Hebelanordnung verbindbar, insbesondere auf diese aufschnappbar ist.
  79. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 78, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Längsholm (10, 12) in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch die zugeordnete Längsholmbaugruppe (4, 6) gebildet ist.
  80. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 79, dadurch gekennzeichnet, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung der jeweilige Längsholm (10, 12) in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch den Schwenkhebel (60, 64) bzw. eine Verkleidung (116) des Schwenkhebels (60, 64) gebildet ist.
  81. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 80, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholme (10, 12) im Montagezustand der Stützeinrichtung in Längsrichtung der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch Profilelemente, insbesondere Hohlprofilelemente oder einseitig offene Profilelemente gebildet sind.
  82. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 77 bis 81, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkleidung (116) der Hebelanordnung im Montagezustand der Stützeinrichtung wenigstens abschnittsweise durch Profilelemente, insbesondere Hohlprofilelemente oder einseitig offene Profilelemente gebildet ist.
  83. Stützeinrichtung nach Anspruch 81 oder 82, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente einen im wesentlichen U-förmigen, im Montagezustand der Stützeinrichtung nach unten offenen Querschnitte aufweisen.
  84. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 81 bis 83, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilelemente aus Kunststoff bestehen.
  85. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 84, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Oberseite des jeweiligen Längsholmes (10, 12) Halteelemente (38) zum Halten von Federungselementen, insbesondere von federnden Latten (114) lösbar verbindbar sind.
  86. Stützeinrichtung nach Anspruch 85, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (38) die Federungselemente lösbar halten.
  87. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 65 bis 86, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel wenigstens teilweise, vorzugsweise im wesentlichen vollständig durch die Übertragungsmittel gebildet sind.
  88. Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 87, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung ein ortsfestes mittleres Stützteil (26) und wenigstens ein relativ zu dem mittleren Stützteil (26) verstellbares weiteres Stützteil (28–36) aufweist.
  89. Stützeinrichtung nach Anspruch 88, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützeinrichtung im Bereich des mittleren Stützteiles (26) querholmfrei ausgebildet ist.
  90. Stützeinrichtung nach Anspruch 88 oder 89, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholmbaugruppen (4, 6) Teile des mittleren Stützteiles (26) bilden.
  91. Längsholmbaugruppe einer motorisch verstellbaren Stützeinrichtung für eine Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels, insbesondere für eine Matratze eines Bettes, insbesondere zur Verwendung in einem Baukastensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 45 und/oder einer Stützeinrichtung nach einem der Ansprüche 46 bis 90, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholmbaugruppe (4, 6) als Gehäuse (54, 54') zur Aufnahme wenigstens von Teilen einer Antriebseinrichtung und/oder einer Abtriebseinrichtung ausgebildet ist.
  92. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 91, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholmbaugruppe (4, 6) als vorzugsweise geschlossenes oder einseitig offenes Hohlprofil ausgebildet ist.
  93. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 91 oder 92, dadurch gekennzeichnet, daß ein Antriebsmotor (126, 126') oder wenigstens ein der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') abgewandtes Ende des Antriebsmotors (126, 126') außerhalb des Gehäuses (54, 54') angeordnet ist, daß in einer seitlichen Wandung der Längsholmbaugruppe (4) eine Ausnehmung gebildet ist und daß der Antriebsmotor (126, 126') durch die Ausnehmung hindurch mit im Inneren der Längsholmbaugruppe (4) angeordneten Teilen einer Antriebseinrichtung in Antriebsverbindung steht.
  94. Längsholmbaugruppe nach einem der Ansprüche 91 bis 93, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Ausnehmung die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') oder ein die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') tragendes Ende des Antriebsmotors (126, 126') oder ein mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126, 126') in Drehantriebsverbindung stehendes erstes Getriebeelement in das Innere der Längsholmbaugruppe (4) hineinragt, wobei das erste Getriebeelement mit einem im Inneren der Längsholmbaugruppe (4) angeordneten zweiten Getriebeelement in Eingriff steht.
  95. Längsholmbaugruppe nach einem der Ansprüche 91 bis 94, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') im wesentlichen vollständig außerhalb des zugeordneten Längsholmes (10) angeordnet ist.
  96. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Getriebeelement eine Schnecke eines Schneckengetriebes ist, dessen Schnekkenrad im Inneren der Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist und das zweite Getriebeelement bildet.
  97. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 96, dadurch ge kennzeichnet, daß die Schnecke (68) drehfest mit der Abtriebswelle des Antriebsmotors (126) verbunden ist, insbesondere an die Abtriebswelle des Antriebsmotors (126) angeformt ist.
  98. Längsholmbaugruppe nach einem der Ansprüche 91 bis 97, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (126, 126') in der Seitenansicht im wesentlichen innerhalb der Profilhöhe der Längsholmbaugruppe (4) liegt, derart, daß der Antriebsmotor (126, 126') in Vertikalrichtung überstandsfrei an oder in der Längsholmbaugruppe (4) angeordnet ist.
  99. Längsholmbaugruppe nach einem der Ansprüche 91 bis 98, dadurch gekennzeichnet, daß in oder an der Längsholmbaugruppe (4, 6) wenigstens eine Schwenkwelle (82, 82', 98, 98') schwenkbar gelagert ist, die ein Abtriebsorgan der Antriebseinrichtung bildet und im Montagezustand mit wenigstens einem zu verstellenden Teil der Stützeinrichtung in Wirkungsverbindung steht.
  100. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 99, dadurch gekennzeichnet, daß in oder an der Längsholmbaugruppe wenigstens zwei Schwenkwellen (82, 82') gelagert sind, die im Montagezustand der Stützeinrichtung unterschiedlichen Stützteilen zum Verstellen derselben zugeordnet sind.
  101. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 99 oder 100, dadurch gekennzeichnet, daß im Montagezustand der Stützeinrichtung jede der Schwenkwellen (82, 82') mit dem zugeordneten Stützteil über eine Hebelanordnung in Wirkungsverbindung steht.
  102. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 101, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung jeweils wenigstens einen Schwenkhebel (60, 64) aufweist, der drehfest mit der zugeordneten Schwenkwelle (82, 82') verbunden ist.
  103. Längsholmbaugruppe nach Anspruch 102, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (60, 64) fest mit der zugeordneten Schwenkwelle (82, 82') verbunden ist, insbesondere mit der Schwenkwelle (82, 82') verschweißt ist.
  104. Längsholmbaugruppe nach einem der Ansprüche 91 bis 103, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsholmbaugruppe (4) im Montagezustand einen Teil eines ortsfesten mittleren Stützteiles (26) einer Stützeinrichtung bildet.
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