DE102004025956B4 - Verfahren zur Abdichtung eines elektrischen Erdungsdrahts, sowie hiermit hergestellter Erdungsdraht - Google Patents

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Abstract

Ein Verfahren zur Abdichtung eines elektrischen Erdungsdrahtes gegen Wasser, mit den folgenden Schritten:
Vorbereiten wenigstens eines elektrischen Erdungsdrahtes (10) zur Verbindung eines in einem Fahrzeug eingebauten Schaltkreises mit Masse, mit einem Leiter (12) und einem Überzugsmaterial (14) an einer Aussenseite des Leiters (12);
Zuführen eines Wassereintritt verhindernden Mittels, welches Fliessfähigkeit hat, auf einen Ende des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10); und
Ansaugen von Luft aus einer Innenseite des Überzugsmaterials (14) des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) während oder nach der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels von einem anderen Ende des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes her, so dass der Druck im Inneren des Überzugsmaterials (14) des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) durch den Ansaugschritt verringert wird, und so das Wassereintritt verhindernde Mittel in das Innere des Überzugsmaterials (14) eindringt,
gekennzeichnet durch die Schritte von:
Befestigen eines Verbindungsanschlusses (20) mit eine Leiterhülse (22) und einer Isolatorhülse...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abdichtung eines elektri-schen Erdungsdrahts, der zumindest im Bereich eines hieran angebrachten Anschlusses gegen Wasser oder Wassereintritt abgedichtet ist, wobei der Erdungsdraht zur Verbindung eines elektrischen Schaltkreises in einem Fahrzeug oder dergleichen mit Erde- oder Massepotential dient.
  • Für gewöhnlich wird ein elektrischer Erdungsdraht so mit einem geeigneten Erdungsabschnitt (z. B. der Karosserie eines Fahrzeugs) verbunden dass ein Erdungsverbindungsanschluss an einem Drahtende angebracht, insbesondere mit einer Crimpverbindung befestigt ist. Von daher kann Wasser von diesem freistehenden Anschluss aus eindringen und den normalen Betrieb eines Schaltkreises stören, wenn es in diesen Schaltkreis über die Innenseite eines Überzug- oder Beschichtungsmaterials (Isolator) des Drahtes eindringt.
  • Als Gegenmassnahme ist es bekannt, ein hochviskoses Versiegelungsharz oder einen Versiegelungskunststoff aufzuspritzen, um den elektrischen Drahtanschluss (Leiter) abzudecken, an welchem der Erdungsverbindungsanschluss angebracht ist, wie in der JP-A-2001-167821 (Seite 4, 4) gezeigt.
  • Auch beschreibt die US 6 517 381 einen Anschlussverbindungsabschnitt an einem ummantelten Draht, wobei der Verbindungsabschnitt zwischen Draht und Anschluss durch ein extern, das heißt auf den Draht- oder Kabelüberzug von außen aufzubringendes aufzubringendes Material, abzudichten ist.
  • Hierbei macht jedoch das Vergießen von Harz oder Kunststoffmaterial um den elektrischen Drahtanschluss herum dieses Gießen Schwierigkeiten und verursacht hohen Herstellungsaufwand und der sich ergebende elektrische Drahtanschluss baut gross. Von daher ist diese Vorgehensweise bzw. Ausgestaltung des Drahts nachteilig dahingehend, dass Verdrahtungsarbeiten umständlich sind und dass der elektrische Drahtanschluss beispielsweise nicht über einen weiteren Erdungsverbindungsanschluss gelegt werden kann.
  • Die DE 695 23 728 T2 beschreibt ein wasserfestes Kabel, bei dessen Herstellung auf die jeweiligen Einzellitzen vor der Verseilung ein wasserabsorbierendes Pulver aufgebracht wird, welches nach einem Kontakt mit Wasser aufquillt, um das Eindringen von Wasser in Längsrichtung des Kabels zu verhindern.
  • Die GB 2 270 792 , von der die vorliegende Erfindung ausgeht, lehrt, ein elektrisches Kabel dadurch wasserdicht auszubilden, dass eines der Kabelenden in eine geeignete, Wassereintritt in das Kabel verhindernde Flüssigkeit getaucht wird, wohingegen am anderen Ende Unterdruck angelegt wird, sodass zumindest eine Teilstrecke des Kabels von dem einen Ende her mit dem Wassereintritt verhindernden Mittel zwischen den einzelnen Litzen des Leiters gefüllt und damit wasserdicht ausgebildet wird. Nach der erfolgten Abdichtung des Kabels am einen Ende wird am anderen, gegenüberliegenden Ende ein Anschluss angebracht.
  • Damit beim Anbringen des Anschlusses keine Kontaktprobleme auftreten, wird das Wassereintritt verhindernde Mittelnicht bis ganz zu dem Ende des Kabels gesaugt, an dem der Anschluss angebracht wird. Eine Feuchtigkeitsmigration im Kabelinneren ist somit beim Gegenstand der GB 2 270 792 dann ausgehend von dem dortigen Anschluss nach wie vor bis zu dem Punkt möglich, wo die wasserdichte Stelle im Kabelverlauf ausgebildet worden ist. Auf diese Weise in das Kabelinnere eingedrungene Feuchtigkeit kann auf lange Sicht zu Korrosionsproblemen führen.
  • Die US 5 536 904 lehrt quasi analog zur GB 2 270 792 , die Migration von Feuchtigkeit oder Wasser im Inneren eines Kabels dadurch zu unterbinden, dass das Kabel an einer „geeigneten Stelle" von der Isolationshülle befreit wird, wobei diese geeignete Stelle zwischen einem Kabelanschluss und einem ersten danach liegenden Kabelverzweigungspunkt liegt. Auf den so freigelegten Leiter bzw. die den Leiter bildenden Litzen wird dann ein geeignetes Dichtungsmaterial aufgebracht, welches sowohl den Außenumfang als auch die Hohlräume zwischen den einzelnen Litzen umhüllt bzw. füllt. Aufgrund des zwischen die einzelnen Litzen eingedrungenen Mittels vermag Feuchtigkeit nur bis zu dieser Behandlungsstelle vorzudringen, jedoch nicht darüber hinaus. Allerdings besteht auch hier nach wie vor das Problem eines möglichen Wassereintritts von Seiten des dortigen Kabelanschlusses her und dieses Wasser wird lediglich an der „geeigneten Stelle" an einer weiteren Migration entlang des Kabels in Richtung des ersten und gegebenenfalls darauf folgender Verzweigungspunkte gehindert. Die nach wie vor in das Kabelinnere eingedrungene Feuchtigkeit kann also auch bei der US 5 536 904 früher oder später zu Korrosionsproblemen führen.
  • Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kabel, insbesondere einen elektrischen Erdungsdraht gegen Wassereintritt derart abzudichten, dass besagter Wassereintritt bereits von Seiten des Anschlusses her unterbunden wird, ohne dass im Bereich des Anschlusses wesentliche Abmessungsveränderungen, insbesondere Durchmesserzunahmen zu erwarten sind.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch das erfindungsgemäße Verfahren, wie es im Anspruch 1 angegeben ist.
  • Bei dieser Vorgehensweise wird zusätzlich zu dem Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels zur Zufuhr dieses Wassereintritt verhindernden Mittels an einen Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes der Druckverringerungsschritt durchgeführt, bei dem der Druck an der Innenseite des Überzugsmaterials oder isolierenden Materials (d. h. in dem vom Überzugmaterial umschlossenen Raum) verringert wird, indem Luft von dem anderen Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes her angesaugt wird, so daß das zugeführte Wassereintritt verhindernde Mittel ausreichend in das Innere des Überzugsmaterials (den Innenraum) eindringen kann. Im Ergebnis kann eine zuverlässige Wassereintritt verhindernde Behandlung realisiert werden, ohne daß das Volumen des elektrischen Drahtanschlusses wesentlich verändert wird. Bei einem elektrischen Erdungsdraht, der durch dieses Verfahren der Wassereintritt verhindernden Behandlung unterworfen worden ist, kann ein Wasserdurchlaß entlang der Innenseite des Überzugsmaterials oder isolierenden Materials zuverlässig unterbrochen werden, so daß das Wasser daran gehindert ist, in den fahrzeugseitigen Schaltkreis von dem Erdungsverbindungsabschnitt entlang des elektrischen Erdungsdrahtes einzudringen.
  • Eine zuverlässige Wassereintritt verhindernde Behandlung wird erhalten, wenn ein Anschlußbefestigungsschritt, mit dem ein Verbindungsanschluß an einem Anschluß, d. h. freien Ende des elektrischen Erdungsdrahtes befestigt wird, durchgeführt wird, bevor der Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels durchgeführt wird und bei dem Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels wird dieses Wassereintritt verhindernde Mittel auch dem Anschluß zugeführt, an welchem der Verbindungsanschluß befestigt wird.
  • Beim Befestigungsschritt des Anschlusses ist es hierbei vorteilhaft, wenn ein Erdverbindungsanschluß zur Verbindung mit der Karosserieerde oder -masse des Fahrzeuges an einem Anschluß oder Endabschnitt des elektrischen Erdungsdrahtes befestigt wird. Im Ergebnis wird der Eintritt von Wasser in den elektrischen Erdungsdraht an der Eintrittsseite (d. h. an der Seite des Erdverbindungsanschlusses) unterbrochen.
  • Das Wassereintritt verhindernde Mittel zur Verwendung im Rahmen der Erfindung hat bevorzugt Eigenschaften, welche sich über die Zeit hinweg kaum ändern. Wenn nach dem Schritt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels dieses Wassereintritt verhindernde Mittel sich auf der Innenseite des Überzugsmaterials absetzt, kann jedoch eine noch stabilere Wassereintritt verhindernde Struktur erhalten werden, indem die Fließfähigkeit des Wassereintritt verhindernden Mittels durch späteres Setzen oder Aushärten abgesenkt wird, wobei jedoch eine ausreichende Fließfähigkeit zum Zeitpunkt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels beibehalten wird.
  • Der Schritt der Druckverringerung kann individuell für jeden der elektrischen Erdungsdrähte durchgeführt werden. Wenn die Anschlüsse einer Mehrzahl von elektrischen Erdungsdrähten mit einer gemeinsamen Pumpe verbunden werden, so daß die elektrischen Erdungsdrähte gleichzeitig dem Druckverringerungsschritt unterworfen werden können, kann jedoch eine Wassereintritt verhindernde Behandlung mit höherer Effizienz durchgeführt werden.
  • Weitere Einzelheiten, Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnung.
  • Es zeigt:
  • 1A eine Draufsicht auf einen Aufbau gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, bei der ein Erdungsverbin dungsanschluß an einem Anschluß oder freien Ende eines elektrischen Erdungsdrahtes kontaktverbunden und befestigt ist;
  • 1B eine Seitenansicht auf 1A;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Beispiels einer Vorrichtung zur Druckverringerung des Inneren eines elektrischen Erdungsdrahtes bzw. auf der Innenseite eines Isolationsmaterials hiervon; und
  • 3 eine Schnittdarstellung eines elektrischen Drahtverbindungsabschnittes der elektrischen Drahtverbindungsvorrichtung von 2.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
  • Ein Verfahren zur Wassereintrittsverhinderung in einen elektrischen Erdungsdraht gemäß dieser Ausführungsform umfaßt im wesentlichen die folgenden Schritte:
  • 1) Kontaktverbindungsschritt des Anschlusses
  • In diesem Schritt wird ein Erdverbindungsanschluß 20 mit einem Anschluß oder freien Ende eines elektrischen Erdungsdrahtes 10 kontaktverbunden, wie in den 1A und 1B gezeigt.
  • Der elektrische Erdungsdraht 10 ist beispielsweise in Form eines isolierten elektrischen Drahtes mit einem Überzugsmaterial 14 um einen Leiter 12 herum ausgebildet. Das Überzugsmaterial 14 wird an einem Ende über eine bestimmte Länge entfernt, um den Leiter 12 freizulegen und um einen Anschluß zu bilden. Nachfolgend bezeichnet "Wasser" eine Form von Reinigungsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit oder irgendein anderes Fluid, welches einen normalen Betrieb eines Schaltkreises behindern oder stören kann, der in ein Fahrzeug eingebaut ist, wenn dieses Fluid über eine Innenseite des Überzugsmaterials des elektrischen Erdungsdrahtes in den Schaltkreis eindringen kann.
  • An dem Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes 10 wird der Erdverbindungsanschluß 20 durch eine Kontaktverbindung angebracht, wie in den 1A und 1B gezeigt. Der gezeigte Erdverbindungsanschluß 20 ist in Form einer einzelnen Metallplatte gebildet und hat einstückigen Aufbau mit einem Erdverbindungsabschnitt 21 zur Verbindung mit der Karosserieerde oder -masse eines Fahrzeuges, einer Leiterhülse 22 und einer Isolatorhülse 24. In dem Erdverbindungsabschnitt 21 ist eine Bolzeneinführöffnung 21a ausgebildet, in welche ein nicht gezeigter Bolzen oder eine Schraube einführbar ist. Der Erdverbindungsabschnitt 21 wird mit diesem Bolzen oder dieser Schraube mit der Fahrzeugkarosserie verbunden, so daß er elektrisch mit der Karosserie (d. h. der Karosserieerde oder -masse) verbunden ist.
  • Im offenen Zustand der beiden Hülsen 22 und 24 des Erdverbindungsanschlusses 20 wird der Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes 10, von welchem das Überzugsmaterial 14 entfernt worden ist, eingelegt. Danach werden die Leiterhülse 22 und die Isolatorhülse 24 verschlossen und auf dem Leiter 12 und dem Überzugsmaterial 14 verklemmt oder verstemmt, so daß eine Kontaktverbindung erfolgt.
  • 2) Druckverringerungsschritt
  • Bei diesem Schritt wird Luft im Inneren des Drahtes 10, d. h. an der Innenseite des Überzugsmaterials 14 des elektrischen Erdungsdrahtes 10 zur Druckverminderung von dem anderen Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes 10 her angesaugt (d. h. von dem Anschluß oder Ende gegenüberliegend dem Anschluß oder Ende, an welchem der Erdverbindungsanschluß 20 befestigt ist).
  • Dieser Druckverringerungsschritt kann jeweils für einen elektrischen Erdungsdraht 10 durchgeführt werden. Bei der Ausführungsform wird jedoch bevorzugt eine Mehrzahl von elektrischen Erdungsdrähten 10 gleichzeitig dem Druckverringerungsschritt unterworfen, so daß die Wassereintritt verhindernde Behandlung effizienter wird. Genauergesagt, wie in 2 gezeigt, so werden die Druckverringerungsschritte der einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 gleichzeitig mittels einer Saugpumpe 44 durchgeführt, indem die Anschlüsse der elektrischen Erdungsdrähte 10 mit einer gemeinsamen elektrischen Drahtverbindungsvorrichtung 30 verbunden werden und indem diese elektrische Drahtverbindungsvorrichtung 30 mit dem Ansauganschluß der Pumpe 44 über eine Drucksteuervorrichtung 42 verbunden wird.
  • Die dargestellte elektrische Verbindungsvorrichtung 30 weist ein innen abgedichtetes Gehäuse 32 auf, wobei der so gebildete Innenraum mit dem Ansauganschluß der Pumpe 44 über eine Leitung 40 und die genannte Steuervorrichtung 42 verbunden ist.
  • An der Vorderwand des Gehäuses 32 ist eine Gummibuchsen-Halteplatte 34 angeordnet. In dieser Gummibuchsen-Halteplatte 34 ist eine Mehrzahl von Gummibuchsen 36 gehalten, welche vertikal und horizontal liegen, wie in 2 und 3 gezeigt. Die Anschlüsse der einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 werden mit den einzelnen Gummibuchsen 36 verbunden.
  • Genauer gesagt, in der Gummibuchsen-Halteplatte 34 ist eine Mehrzahl von Gummibuchsen-Befestigungsöffnungen 34a ausgebildet, welche sich durch die Halteplatte 34 in deren Dickenrichtung erstrecken. Die Gummibuchsen 36 werden einzeln in die jeweiligen Gummibuchsen-Befestigungsöffnungen 34a eingesetzt.
  • Jede Gummibuchse 36 hat zylindrische Form mit einer Durchgangsöffnung 36a entlang ihrer Mittelachse. An dem Innenumfang der Durchgangsöffnung 36a sind Abdichtleisten 36b ausgebildet. Diese Abdichtleisten 36b gelangen in Druckkontakt mit der Oberfläche des isolierenden Materials 14 des elektrischen Erdungsdrahtes 10, wenn dieser in die Durchgangsöffnung 36a eingeführt wird, so daß sie den Versiegelungszustand des Drahtes im Gehäuse 32 aufrechterhalten. Am Außenumfang der Gummibuchse 36 ist auf ähnliche Weise wenigstens eine Abdichtleiste 36c ausgebildet, welche in Druckkontakt mit dem Innenumfang der Gummibuchsen-Befestigungsöffnung 34a gelangt, um den abgedichteten oder versiegelten Zustand aufrechtzuerhalten.
  • An dem äußeren Seitenendabschnitt einer jeden Gummibuchsen-Befestigungsöffnung 34a befindet sich eine Gummibuchsenabdeckung 38, welche den äußeren Umfangsabschnitt der Gummibuchse 36 von außen her abdeckt. Diese Gummibuchsenabdeckung 38 hat eine abgeschrägte Öffnung 38a in ihrer Mitte zur Einführung des Anschlusses des elektrischen Erdungsdrahtes 10 in die Durchgangsöffnung 36a der Gummibuchse 36.
  • Mit dieser elektrischen Drahtverbindungsvorrichtung 30 können die elektrischen Erdungsdrähte 10 mit dem gemeinsamen abgedichteten Raum im Inneren des Gehäuses 32 durch einen Preßsitz der Anschlüsse (d. h. der Anschlüsse gegenüber den Anschlüssen, an welchen sich die Erdverbindungsanschlüsse 20 befinden) der einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 tief in den Durchgangsöffnungen 36a der Gummibuchsen 36 über die Durchgangsöffnungen 38a der einzelnen Gummibuchsenabdeckungen 38 verbunden werden. Unter der Steuerung der Drucksteuervorrichtung 42 kann weiterhin der Druck in diesem abgedichteten Raum auf einen konstanten Unterdruck oder ein Vakuum durch die Wirkung der Saugpumpe 44 verringert werden, so daß die von den isolierenden Überzugsmaterialien umgebenen Innenräume der einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 gleichzeitig jeweils evakuiert werden können.
  • 3) Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels
  • Während dieser Druckverringerungsschritt durchgeführt wird, wird ein Wassereintritt verhinderndes Mittel, welches Fließfähigkeit hat, einem Anschluß (d. h. dem Anschluß, an dem der Erdverbindungsanschluß 20 befestigt ist) des elektrischen Erdungsdrahtes 10 zugeführt. Insbesondere wird das Wassereintritt verhindernde Mittel von einem geeigneten Spender auf die durch den Pfeil A in den 1A und 1B gekennzeichnete Stelle aufgetropft, das heißt, an eine Stelle oder einen Abschnitt nahe des Anschlußendes des isolierenden Materials 14. Die Auftropfposition kann abhängig von der Anschlußstruktur geeignet festgelegt werden.
  • Zum Zeitpunkt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels steht der Innenraum innerhalb des isolierenden Materials 14 unter Unterdruck, wie oben beschrieben. Selbst wenn das Wassereintritt verhindernde Mittel eine mehr oder weniger hohe Viskosität hat, dringt es problemlos in diesen vom isolierenden Material 14 umgebenen Innenraum und damit in das Innere des elektrischen Erdungsdrahtes 10 ein, so daß es die Wassereintritt verhindernde Struktur bildet, mit der ein Wassereintritt in das Innere des isolierenden Materials bzw. in das Innere des Drahtes 10 unterbunden wird.
  • Das Wassereintritt verhindernde Mittel, das hierbei verwendet wird, hat Fließfähigkeit zumindest zum Zeitpunkt seiner Zufuhr und kann seine Viskosität beibehalten, wenn der elektrische Draht später verwendet wird. Somit hat das Wassereintritt verhindernde Mittel Eigenschaften, welche sich über die Zeit hinweg kaum ändern, kann jedoch auch nach der Zufuhr so aushärten, um noch Viskosität zu haben.
  • Im Rahmen der Erfindung hat sich gezeigt, daß das Wassereintritt verhindernde Mittel in der Lage ist, in das Innere des isolierenden Materials oder Überzugsmaterials 14 einzudringen, wenn es eine Ausgangsviskosität von ungefähr 0,006 bis 6 Pa·s hat, wobei der Druck auf unter 10 KPa bis 100 KPa für 5 bis 120 Sekunden verringert worden ist. Das Wassereintritt verhindernde Mittel ist bevorzugt ein Silikonharz, ein Silikongummi, ein Fett oder ein Kleber mit Viskosität und Elastizität. Der Silikongummi kann ungeachtet dessen benutzt werden, ob er vom Zwei-Flüssigkeits-Typ ist (der mit der Aushärtung beginnt, wenn zwei Flüssigkeiten gemischt werden) oder vom Ein-Flüssigkeits-Typ ist (der sich auf natürliche Weise aus nur einer Flüssigkeit heraus aushärtet).
  • Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Verfahren, bei dem der elektrische Drahtanschluß mit einem Harz oder Kunststoff umgossen wird, wird bei dem bislang beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren der elektrische Erdungsdraht zuverlässig mit einer Wassereintritt verhindernden Behandlung bearbeitet, ohne daß sich der Anschluß volumenmäßig vergrößert, wobei der Vorgang sehr einfach ist.
  • Bei dem bislang beschriebenen Verfahren wird der Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels durchgeführt, während der Druckverringerungsschritt durchgeführt wird. Bei der vorliegenden Erfindung kann jedoch das Wassereintritt verhindernde Mittel angesaugt werden, um in das Innere des Überzugsmaterials einzudringen, selbst wenn der Druckverringerungsschritt begonnen hat, bevor das Wassereintritt verhindernde Mittel nach dem Zufuhrschritt dieses Wassereintritt verhindernden Mittels aushärtet.
  • Wenn der Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels nach dem Befestigungsschritt für den Anschluß durchgeführt wird, wie oben beschrieben, ist, es somit möglich, eine noch zuverlässigere Wassereintritt verhindernde Behandlung zu realisieren.
  • Weiterhin muß der in dem Anschlußbefestigungsschritt zu befestigende Anschluß nicht immer ein Erdverbindungsanschluß sein, sondern kann auch ein an dem Anschluß des Drahtes zu befestigender Anschluß sein (z. B. der Anschluß, der auf der fahrzeugseitigen Lastseite anzubringen ist). Auch in diesem Fall kann ein befriedigender Wassereintritt verhindernder Aufbau an der Stelle dieser Seite des Anschlusses erzielt werden. Jedoch kann in diesem Fall das Wasser in das Innere des isolierenden Materials 14 in dem Bereich von dem Erdverbindungsabschnitt zu der Wassereintritt verhindernden Struktur an dem Anschluß der entgegengesetzten Seite eintreten. Es ergibt sich jedoch der Vorteil, daß der Eintritt des Wassers in das Innere des isolierenden Materials oder des Überzugsmaterials 14 zuverlässig unterbunden werden kann, wenn das Wassereintritt verhindernde Mittel dem Anschluß auf der Seite (d. h. der Eintrittsseite des Wassers zum Eindringen von dem Erdverbindungsabschnitt her), an welchem der Erdverbindungsanschluß 20 befestigt ist, zugeführt wird.
  • [Beispiel]
  • Die Wassereintritt verhindernde Behandlung wurde durch das Verfahren gemäß der 1A, 1B, 2 und 3 mit den folgenden Bedingungen durchgeführt:
    Länge des elektrischen Drahtes: 0,5 bis 1,5 m; Querschnittsfläche des elektrischen Drahtes: 2 mm2; verwendetes Wassereintritt verhinderndes Mittel: Silikongummi (Viskosität: 0,6 Pa·s);
    Auftropfmenge des Wassereintritt verhindernden Mittels: ungefähr 1 bis 2 Tröpfchen;
    Druck bei der Verringerungszeit: 80 KPa; und
    Druckverringerungszeit: 10 bis 20 Sekunden vom Zufuhrzeitpunkt des Wassereintritt verhindernden Mittels an.
  • Als Ergebnis dieser Behandlung konnte bestätigt werden, daß das Wassereintritt verhindernde Mittel in das Innere des isolierenden Materials 14 über einen Bereich von 10 bis 50 mm ausgehend von dem Drahtanschluß des elektrischen Drahtes aus eingedrungen war. Der elektrische Draht wurde dann einem Kältewiderstandstest über 1,000 Zyklen innerhalb eines Temperaturbereiches von –40°C bis 120°C und einem Hochtemperaturtest bei einer Temperatur von 160°C oder darunter über 120 Stunden ausgesetzt. Es konnte bestätigt werden, daß auch nach diesem Test das Wassereintritt verhindernde Mittel einen ausreichenden Wassereintritt verhindernden Effekt bei einem Druck bis hoch zu 200 KPa zeigt.
  • Im Gegensatz hierzu wurde im Fall des Nichtdurchführens des Druckverringerungsschrittes bestätigt, daß das Wassereintritt verhindernde Mittel in den entsprechenden Bereich maximal nur 3 bis 10 mm ausgehend vom elektrischen Drahtanschluß eingedrungen war.
  • Gemäß der Erfindung, wie sie bislang beschrieben worden ist, wird das fließfähige Wassereintritt verhindernde Mittel veranlaßt, in das Innere des Überzugsmaterials einzudringen, in dem das Wassereintritt verhindernde Mittel oder Material auf einen Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes aufgebracht wird und Luft während oder nach dem Aufbringen oder des zuführen" vom anderen Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes her angesaugt wird, um den Druck zu verringern. Die Erfindung hat daher einen Effekt dahingehend, daß sie eine Wassereintritt verhindernde Behandlung eines elektrischen Erdungsdrahtes zuverlässig durch einen einfachen Vorgang durchführen kann, ohne daß das Volumen des elektrischen Drahtanschlusses wesentlich vergrößert wird.

Claims (5)

  1. Ein Verfahren zur Abdichtung eines elektrischen Erdungsdrahtes gegen Wasser, mit den folgenden Schritten: Vorbereiten wenigstens eines elektrischen Erdungsdrahtes (10) zur Verbindung eines in einem Fahrzeug eingebauten Schaltkreises mit Masse, mit einem Leiter (12) und einem Überzugsmaterial (14) an einer Aussenseite des Leiters (12); Zuführen eines Wassereintritt verhindernden Mittels, welches Fliessfähigkeit hat, auf einen Ende des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10); und Ansaugen von Luft aus einer Innenseite des Überzugsmaterials (14) des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) während oder nach der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels von einem anderen Ende des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes her, so dass der Druck im Inneren des Überzugsmaterials (14) des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) durch den Ansaugschritt verringert wird, und so das Wassereintritt verhindernde Mittel in das Innere des Überzugsmaterials (14) eindringt, gekennzeichnet durch die Schritte von: Befestigen eines Verbindungsanschlusses (20) mit eine Leiterhülse (22) und einer Isolatorhülse (24) an dem einen Ende des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) durch Vorklemmen der Leiterhülse mit Leiter (12) und der Isolatorhülse (24) mit dem Überzugsmaterial (14), bevor der Schritt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels durchgeführt wird; und Zuführen des Wassereintritt verhindernden Mittels auf das eine Ende des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) durch auftropfen lassen hiervon auf einen Abschnitt (A) des Leiters (12) nahe dem Anschlußende des isolierenden Überzugsmaterial (14) zwischen Leiterhülse und Isolatorhülse.
  2. Verfahren zum Abdichten eines elektrischen Erdungsdrahtes gegen Wasser nach Anspruch 1, wobei der Verbindungsanschluss (20) ein Erdverbindungsanschluss zur Verbindung mit Karrosseriemasse eines Fahrzeugs an dem ei nen Anschluss des wenigstens einen elektrischen Erdungsdrahtes (10) ist, wenn der Verbindungsanschluss befestigt wird.
  3. Verfahren zum Abdichten eines elektrischen Erdungsdrahtes gegen Wasser nach Anspruch 1 oder 2, weiterhin mit dem Schritt des Aushärtenlassens des Wassereintritt verhindernden Mittels im Inneren des Überzugmaterials (14) nach der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels.
  4. Verfahren zum Abdichten eines elektrischen Erdungsdrahtes gegen Wasser nach Anspruch 1, 2 oder 3, weiterhin mit dem Schritt des Verbindens einer Mehrzahl von Anschlüssen elektrischer Erdungsdrähte mit einer gemeinsamen Pumpe (44), so dass die elektrischen Erdungsdrähte gleichzeitig der Druckverringerung unterworfen werden.
  5. Ein elektrischer Erdungsdraht, hergestellt durch ein Verfahren zum Abdichten eines elektrischen Erdungsdrahtes gegen Wasser nach einem der Ansprüche 1 bis 4.
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