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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abdichtung eines
elektri-schen Erdungsdrahts, der zumindest im Bereich eines hieran
angebrachten Anschlusses gegen Wasser oder Wassereintritt abgedichtet
ist, wobei der Erdungsdraht zur Verbindung eines elektrischen Schaltkreises
in einem Fahrzeug oder dergleichen mit Erde- oder Massepotential
dient.
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Für gewöhnlich wird
ein elektrischer Erdungsdraht so mit einem geeigneten Erdungsabschnitt
(z. B. der Karosserie eines Fahrzeugs) verbunden dass ein Erdungsverbindungsanschluss
an einem Drahtende angebracht, insbesondere mit einer Crimpverbindung
befestigt ist. Von daher kann Wasser von diesem freistehenden Anschluss
aus eindringen und den normalen Betrieb eines Schaltkreises stören, wenn
es in diesen Schaltkreis über die
Innenseite eines Überzug-
oder Beschichtungsmaterials (Isolator) des Drahtes eindringt.
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Als
Gegenmassnahme ist es bekannt, ein hochviskoses Versiegelungsharz
oder einen Versiegelungskunststoff aufzuspritzen, um den elektrischen Drahtanschluss
(Leiter) abzudecken, an welchem der Erdungsverbindungsanschluss
angebracht ist, wie in der
JP-A-2001-167821 (Seite 4,
4)
gezeigt.
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Auch
beschreibt die
US 6 517 381 einen
Anschlussverbindungsabschnitt an einem ummantelten Draht, wobei
der Verbindungsabschnitt zwischen Draht und Anschluss durch ein
extern, das heißt
auf den Draht- oder
Kabelüberzug
von außen
aufzubringendes aufzubringendes Material, abzudichten ist.
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Hierbei
macht jedoch das Vergießen
von Harz oder Kunststoffmaterial um den elektrischen Drahtanschluss
herum dieses Gießen
Schwierigkeiten und verursacht hohen Herstellungsaufwand und der
sich ergebende elektrische Drahtanschluss baut gross. Von daher
ist diese Vorgehensweise bzw. Ausgestaltung des Drahts nachteilig
dahingehend, dass Verdrahtungsarbeiten umständlich sind und dass der elektrische
Drahtanschluss beispielsweise nicht über einen weiteren Erdungsverbindungsanschluss
gelegt werden kann.
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Die
DE 695 23 728 T2 beschreibt
ein wasserfestes Kabel, bei dessen Herstellung auf die jeweiligen
Einzellitzen vor der Verseilung ein wasserabsorbierendes Pulver
aufgebracht wird, welches nach einem Kontakt mit Wasser aufquillt,
um das Eindringen von Wasser in Längsrichtung des Kabels zu verhindern.
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Die
GB 2 270 792 , von der die
vorliegende Erfindung ausgeht, lehrt, ein elektrisches Kabel dadurch
wasserdicht auszubilden, dass eines der Kabelenden in eine geeignete,
Wassereintritt in das Kabel verhindernde Flüssigkeit getaucht wird, wohingegen
am anderen Ende Unterdruck angelegt wird, sodass zumindest eine
Teilstrecke des Kabels von dem einen Ende her mit dem Wassereintritt
verhindernden Mittel zwischen den einzelnen Litzen des Leiters gefüllt und
damit wasserdicht ausgebildet wird. Nach der erfolgten Abdichtung
des Kabels am einen Ende wird am anderen, gegenüberliegenden Ende ein Anschluss
angebracht.
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Damit
beim Anbringen des Anschlusses keine Kontaktprobleme auftreten,
wird das Wassereintritt verhindernde Mittelnicht bis ganz zu dem
Ende des Kabels gesaugt, an dem der Anschluss angebracht wird. Eine
Feuchtigkeitsmigration im Kabelinneren ist somit beim Gegenstand
der
GB 2 270 792 dann
ausgehend von dem dortigen Anschluss nach wie vor bis zu dem Punkt
möglich,
wo die wasserdichte Stelle im Kabelverlauf ausgebildet worden ist. Auf
diese Weise in das Kabelinnere eingedrungene Feuchtigkeit kann auf
lange Sicht zu Korrosionsproblemen führen.
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Die
US 5 536 904 lehrt quasi
analog zur
GB 2 270 792 ,
die Migration von Feuchtigkeit oder Wasser im Inneren eines Kabels
dadurch zu unterbinden, dass das Kabel an einer „geeigneten Stelle" von der Isolationshülle befreit
wird, wobei diese geeignete Stelle zwischen einem Kabelanschluss
und einem ersten danach liegenden Kabelverzweigungspunkt liegt.
Auf den so freigelegten Leiter bzw. die den Leiter bildenden Litzen
wird dann ein geeignetes Dichtungsmaterial aufgebracht, welches
sowohl den Außenumfang
als auch die Hohlräume
zwischen den einzelnen Litzen umhüllt bzw. füllt. Aufgrund des zwischen
die einzelnen Litzen eingedrungenen Mittels vermag Feuchtigkeit
nur bis zu dieser Behandlungsstelle vorzudringen, jedoch nicht darüber hinaus.
Allerdings besteht auch hier nach wie vor das Problem eines möglichen
Wassereintritts von Seiten des dortigen Kabelanschlusses her und
dieses Wasser wird lediglich an der „geeigneten Stelle" an einer weiteren Migration
entlang des Kabels in Richtung des ersten und gegebenenfalls darauf
folgender Verzweigungspunkte gehindert. Die nach wie vor in das
Kabelinnere eingedrungene Feuchtigkeit kann also auch bei der
US 5 536 904 früher oder
später
zu Korrosionsproblemen führen.
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Es
ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kabel, insbesondere
einen elektrischen Erdungsdraht gegen Wassereintritt derart abzudichten, dass
besagter Wassereintritt bereits von Seiten des Anschlusses her unterbunden
wird, ohne dass im Bereich des Anschlusses wesentliche Abmessungsveränderungen,
insbesondere Durchmesserzunahmen zu erwarten sind.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt durch das erfindungsgemäße Verfahren, wie es im Anspruch
1 angegeben ist.
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Bei
dieser Vorgehensweise wird zusätzlich zu
dem Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels zur Zufuhr
dieses Wassereintritt verhindernden Mittels an einen Anschluß des elektrischen Erdungsdrahtes
der Druckverringerungsschritt durchgeführt, bei dem der Druck an der
Innenseite des Überzugsmaterials
oder isolierenden Materials (d. h. in dem vom Überzugmaterial umschlossenen Raum)
verringert wird, indem Luft von dem anderen Anschluß des elektrischen
Erdungsdrahtes her angesaugt wird, so daß das zugeführte Wassereintritt verhindernde
Mittel ausreichend in das Innere des Überzugsmaterials (den Innenraum)
eindringen kann. Im Ergebnis kann eine zuverlässige Wassereintritt verhindernde
Behandlung realisiert werden, ohne daß das Volumen des elektrischen
Drahtanschlusses wesentlich verändert
wird. Bei einem elektrischen Erdungsdraht, der durch dieses Verfahren
der Wassereintritt verhindernden Behandlung unterworfen worden ist,
kann ein Wasserdurchlaß entlang
der Innenseite des Überzugsmaterials
oder isolierenden Materials zuverlässig unterbrochen werden, so
daß das Wasser
daran gehindert ist, in den fahrzeugseitigen Schaltkreis von dem
Erdungsverbindungsabschnitt entlang des elektrischen Erdungsdrahtes
einzudringen.
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Eine
zuverlässige
Wassereintritt verhindernde Behandlung wird erhalten, wenn ein Anschlußbefestigungsschritt,
mit dem ein Verbindungsanschluß an
einem Anschluß,
d. h. freien Ende des elektrischen Erdungsdrahtes befestigt wird,
durchgeführt wird,
bevor der Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels
durchgeführt
wird und bei dem Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden
Mittels wird dieses Wassereintritt verhindernde Mittel auch dem
Anschluß zugeführt, an
welchem der Verbindungsanschluß befestigt
wird.
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Beim
Befestigungsschritt des Anschlusses ist es hierbei vorteilhaft,
wenn ein Erdverbindungsanschluß zur
Verbindung mit der Karosserieerde oder -masse des Fahrzeuges an
einem Anschluß oder
Endabschnitt des elektrischen Erdungsdrahtes befestigt wird. Im
Ergebnis wird der Eintritt von Wasser in den elektrischen Erdungsdraht
an der Eintrittsseite (d. h. an der Seite des Erdverbindungsanschlusses)
unterbrochen.
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Das
Wassereintritt verhindernde Mittel zur Verwendung im Rahmen der
Erfindung hat bevorzugt Eigenschaften, welche sich über die
Zeit hinweg kaum ändern.
Wenn nach dem Schritt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden
Mittels dieses Wassereintritt verhindernde Mittel sich auf der Innenseite des Überzugsmaterials
absetzt, kann jedoch eine noch stabilere Wassereintritt verhindernde
Struktur erhalten werden, indem die Fließfähigkeit des Wassereintritt
verhindernden Mittels durch späteres
Setzen oder Aushärten
abgesenkt wird, wobei jedoch eine ausreichende Fließfähigkeit
zum Zeitpunkt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels
beibehalten wird.
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Der
Schritt der Druckverringerung kann individuell für jeden der elektrischen Erdungsdrähte durchgeführt werden.
Wenn die Anschlüsse
einer Mehrzahl von elektrischen Erdungsdrähten mit einer gemeinsamen
Pumpe verbunden werden, so daß die elektrischen
Erdungsdrähte
gleichzeitig dem Druckverringerungsschritt unterworfen werden können, kann
jedoch eine Wassereintritt verhindernde Behandlung mit höherer Effizienz
durchgeführt
werden.
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Weitere
Einzelheiten, Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnung.
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Es
zeigt:
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1A eine
Draufsicht auf einen Aufbau gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, bei der ein Erdungsverbin dungsanschluß an einem
Anschluß oder
freien Ende eines elektrischen Erdungsdrahtes kontaktverbunden und
befestigt ist;
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1B eine
Seitenansicht auf 1A;
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2 eine
schematische Darstellung eines Beispiels einer Vorrichtung zur Druckverringerung des
Inneren eines elektrischen Erdungsdrahtes bzw. auf der Innenseite
eines Isolationsmaterials hiervon; und
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3 eine
Schnittdarstellung eines elektrischen Drahtverbindungsabschnittes
der elektrischen Drahtverbindungsvorrichtung von 2.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben.
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Ein
Verfahren zur Wassereintrittsverhinderung in einen elektrischen
Erdungsdraht gemäß dieser
Ausführungsform
umfaßt
im wesentlichen die folgenden Schritte:
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1) Kontaktverbindungsschritt des Anschlusses
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In
diesem Schritt wird ein Erdverbindungsanschluß 20 mit einem Anschluß oder freien
Ende eines elektrischen Erdungsdrahtes 10 kontaktverbunden, wie
in den 1A und 1B gezeigt.
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Der
elektrische Erdungsdraht 10 ist beispielsweise in Form
eines isolierten elektrischen Drahtes mit einem Überzugsmaterial 14 um
einen Leiter 12 herum ausgebildet. Das Überzugsmaterial 14 wird
an einem Ende über
eine bestimmte Länge entfernt,
um den Leiter 12 freizulegen und um einen Anschluß zu bilden.
Nachfolgend bezeichnet "Wasser" eine Form von Reinigungsflüssigkeit,
Kühlflüssigkeit
oder irgendein anderes Fluid, welches einen normalen Betrieb eines
Schaltkreises behindern oder stören
kann, der in ein Fahrzeug eingebaut ist, wenn dieses Fluid über eine
Innenseite des Überzugsmaterials
des elektrischen Erdungsdrahtes in den Schaltkreis eindringen kann.
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An
dem Anschluß des
elektrischen Erdungsdrahtes 10 wird der Erdverbindungsanschluß 20 durch
eine Kontaktverbindung angebracht, wie in den 1A und 1B gezeigt.
Der gezeigte Erdverbindungsanschluß 20 ist in Form einer
einzelnen Metallplatte gebildet und hat einstückigen Aufbau mit einem Erdverbindungsabschnitt 21 zur
Verbindung mit der Karosserieerde oder -masse eines Fahrzeuges,
einer Leiterhülse 22 und
einer Isolatorhülse 24.
In dem Erdverbindungsabschnitt 21 ist eine Bolzeneinführöffnung 21a ausgebildet,
in welche ein nicht gezeigter Bolzen oder eine Schraube einführbar ist.
Der Erdverbindungsabschnitt 21 wird mit diesem Bolzen oder
dieser Schraube mit der Fahrzeugkarosserie verbunden, so daß er elektrisch
mit der Karosserie (d. h. der Karosserieerde oder -masse) verbunden ist.
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Im
offenen Zustand der beiden Hülsen 22 und 24 des
Erdverbindungsanschlusses 20 wird der Anschluß des elektrischen
Erdungsdrahtes 10, von welchem das Überzugsmaterial 14 entfernt
worden ist, eingelegt. Danach werden die Leiterhülse 22 und die Isolatorhülse 24 verschlossen
und auf dem Leiter 12 und dem Überzugsmaterial 14 verklemmt
oder verstemmt, so daß eine
Kontaktverbindung erfolgt.
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2) Druckverringerungsschritt
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Bei
diesem Schritt wird Luft im Inneren des Drahtes 10, d.
h. an der Innenseite des Überzugsmaterials 14 des elektrischen
Erdungsdrahtes 10 zur Druckverminderung von dem anderen
Anschluß des elektrischen
Erdungsdrahtes 10 her angesaugt (d. h. von dem Anschluß oder Ende
gegenüberliegend dem
Anschluß oder
Ende, an welchem der Erdverbindungsanschluß 20 befestigt ist).
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Dieser
Druckverringerungsschritt kann jeweils für einen elektrischen Erdungsdraht 10 durchgeführt werden.
Bei der Ausführungsform
wird jedoch bevorzugt eine Mehrzahl von elektrischen Erdungsdrähten 10 gleichzeitig
dem Druckverringerungsschritt unterworfen, so daß die Wassereintritt verhindernde
Behandlung effizienter wird. Genauergesagt, wie in 2 gezeigt,
so werden die Druckverringerungsschritte der einzelnen elektrischen
Erdungsdrähte 10 gleichzeitig
mittels einer Saugpumpe 44 durchgeführt, indem die Anschlüsse der
elektrischen Erdungsdrähte 10 mit
einer gemeinsamen elektrischen Drahtverbindungsvorrichtung 30 verbunden werden
und indem diese elektrische Drahtverbindungsvorrichtung 30 mit
dem Ansauganschluß der Pumpe 44 über eine
Drucksteuervorrichtung 42 verbunden wird.
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Die
dargestellte elektrische Verbindungsvorrichtung 30 weist
ein innen abgedichtetes Gehäuse 32 auf,
wobei der so gebildete Innenraum mit dem Ansauganschluß der Pumpe 44 über eine
Leitung 40 und die genannte Steuervorrichtung 42 verbunden ist.
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An
der Vorderwand des Gehäuses 32 ist
eine Gummibuchsen-Halteplatte 34 angeordnet. In dieser Gummibuchsen-Halteplatte 34 ist
eine Mehrzahl von Gummibuchsen 36 gehalten, welche vertikal
und horizontal liegen, wie in 2 und 3 gezeigt.
Die Anschlüsse
der einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 werden mit
den einzelnen Gummibuchsen 36 verbunden.
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Genauer
gesagt, in der Gummibuchsen-Halteplatte 34 ist eine Mehrzahl
von Gummibuchsen-Befestigungsöffnungen 34a ausgebildet,
welche sich durch die Halteplatte 34 in deren Dickenrichtung
erstrecken. Die Gummibuchsen 36 werden einzeln in die jeweiligen
Gummibuchsen-Befestigungsöffnungen 34a eingesetzt.
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Jede
Gummibuchse 36 hat zylindrische Form mit einer Durchgangsöffnung 36a entlang
ihrer Mittelachse. An dem Innenumfang der Durchgangsöffnung 36a sind
Abdichtleisten 36b ausgebildet. Diese Abdichtleisten 36b gelangen
in Druckkontakt mit der Oberfläche
des isolierenden Materials 14 des elektrischen Erdungsdrahtes 10,
wenn dieser in die Durchgangsöffnung 36a eingeführt wird,
so daß sie den
Versiegelungszustand des Drahtes im Gehäuse 32 aufrechterhalten.
Am Außenumfang
der Gummibuchse 36 ist auf ähnliche Weise wenigstens eine Abdichtleiste 36c ausgebildet,
welche in Druckkontakt mit dem Innenumfang der Gummibuchsen-Befestigungsöffnung 34a gelangt,
um den abgedichteten oder versiegelten Zustand aufrechtzuerhalten.
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An
dem äußeren Seitenendabschnitt
einer jeden Gummibuchsen-Befestigungsöffnung 34a befindet
sich eine Gummibuchsenabdeckung 38, welche den äußeren Umfangsabschnitt
der Gummibuchse 36 von außen her abdeckt. Diese Gummibuchsenabdeckung 38 hat
eine abgeschrägte Öffnung 38a in
ihrer Mitte zur Einführung
des Anschlusses des elektrischen Erdungsdrahtes 10 in die
Durchgangsöffnung 36a der
Gummibuchse 36.
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Mit
dieser elektrischen Drahtverbindungsvorrichtung 30 können die
elektrischen Erdungsdrähte 10 mit
dem gemeinsamen abgedichteten Raum im Inneren des Gehäuses 32 durch
einen Preßsitz
der Anschlüsse
(d. h. der Anschlüsse
gegenüber
den Anschlüssen,
an welchen sich die Erdverbindungsanschlüsse 20 befinden) der
einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 tief
in den Durchgangsöffnungen 36a der
Gummibuchsen 36 über
die Durchgangsöffnungen 38a der
einzelnen Gummibuchsenabdeckungen 38 verbunden werden.
Unter der Steuerung der Drucksteuervorrichtung 42 kann
weiterhin der Druck in diesem abgedichteten Raum auf einen konstanten Unterdruck
oder ein Vakuum durch die Wirkung der Saugpumpe 44 verringert
werden, so daß die
von den isolierenden Überzugsmaterialien
umgebenen Innenräume
der einzelnen elektrischen Erdungsdrähte 10 gleichzeitig
jeweils evakuiert werden können.
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3) Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden
Mittels
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Während dieser
Druckverringerungsschritt durchgeführt wird, wird ein Wassereintritt
verhinderndes Mittel, welches Fließfähigkeit hat, einem Anschluß (d. h.
dem Anschluß,
an dem der Erdverbindungsanschluß 20 befestigt ist)
des elektrischen Erdungsdrahtes 10 zugeführt. Insbesondere
wird das Wassereintritt verhindernde Mittel von einem geeigneten
Spender auf die durch den Pfeil A in den 1A und 1B gekennzeichnete
Stelle aufgetropft, das heißt,
an eine Stelle oder einen Abschnitt nahe des Anschlußendes des
isolierenden Materials 14. Die Auftropfposition kann abhängig von
der Anschlußstruktur
geeignet festgelegt werden.
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Zum
Zeitpunkt der Zufuhr des Wassereintritt verhindernden Mittels steht
der Innenraum innerhalb des isolierenden Materials 14 unter
Unterdruck, wie oben beschrieben. Selbst wenn das Wassereintritt verhindernde
Mittel eine mehr oder weniger hohe Viskosität hat, dringt es problemlos
in diesen vom isolierenden Material 14 umgebenen Innenraum
und damit in das Innere des elektrischen Erdungsdrahtes 10 ein,
so daß es
die Wassereintritt verhindernde Struktur bildet, mit der ein Wassereintritt
in das Innere des isolierenden Materials bzw. in das Innere des Drahtes 10 unterbunden
wird.
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Das
Wassereintritt verhindernde Mittel, das hierbei verwendet wird,
hat Fließfähigkeit
zumindest zum Zeitpunkt seiner Zufuhr und kann seine Viskosität beibehalten,
wenn der elektrische Draht später verwendet
wird. Somit hat das Wassereintritt verhindernde Mittel Eigenschaften,
welche sich über
die Zeit hinweg kaum ändern,
kann jedoch auch nach der Zufuhr so aushärten, um noch Viskosität zu haben.
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Im
Rahmen der Erfindung hat sich gezeigt, daß das Wassereintritt verhindernde
Mittel in der Lage ist, in das Innere des isolierenden Materials oder Überzugsmaterials 14 einzudringen,
wenn es eine Ausgangsviskosität
von ungefähr
0,006 bis 6 Pa·s
hat, wobei der Druck auf unter 10 KPa bis 100 KPa für 5 bis
120 Sekunden verringert worden ist. Das Wassereintritt verhindernde
Mittel ist bevorzugt ein Silikonharz, ein Silikongummi, ein Fett
oder ein Kleber mit Viskosität
und Elastizität.
Der Silikongummi kann ungeachtet dessen benutzt werden, ob er vom
Zwei-Flüssigkeits-Typ
ist (der mit der Aushärtung
beginnt, wenn zwei Flüssigkeiten
gemischt werden) oder vom Ein-Flüssigkeits-Typ
ist (der sich auf natürliche
Weise aus nur einer Flüssigkeit
heraus aushärtet).
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Im
Gegensatz zu einem herkömmlichen
Verfahren, bei dem der elektrische Drahtanschluß mit einem Harz oder Kunststoff
umgossen wird, wird bei dem bislang beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren
der elektrische Erdungsdraht zuverlässig mit einer Wassereintritt
verhindernden Behandlung bearbeitet, ohne daß sich der Anschluß volumenmäßig vergrößert, wobei
der Vorgang sehr einfach ist.
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Bei
dem bislang beschriebenen Verfahren wird der Zufuhrschritt des Wassereintritt
verhindernden Mittels durchgeführt,
während
der Druckverringerungsschritt durchgeführt wird. Bei der vorliegenden
Erfindung kann jedoch das Wassereintritt verhindernde Mittel angesaugt
werden, um in das Innere des Überzugsmaterials
einzudringen, selbst wenn der Druckverringerungsschritt begonnen
hat, bevor das Wassereintritt verhindernde Mittel nach dem Zufuhrschritt
dieses Wassereintritt verhindernden Mittels aushärtet.
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Wenn
der Zufuhrschritt des Wassereintritt verhindernden Mittels nach
dem Befestigungsschritt für
den Anschluß durchgeführt wird,
wie oben beschrieben, ist, es somit möglich, eine noch zuverlässigere
Wassereintritt verhindernde Behandlung zu realisieren.
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Weiterhin
muß der
in dem Anschlußbefestigungsschritt
zu befestigende Anschluß nicht
immer ein Erdverbindungsanschluß sein,
sondern kann auch ein an dem Anschluß des Drahtes zu befestigender
Anschluß sein
(z. B. der Anschluß,
der auf der fahrzeugseitigen Lastseite anzubringen ist). Auch in diesem
Fall kann ein befriedigender Wassereintritt verhindernder Aufbau
an der Stelle dieser Seite des Anschlusses erzielt werden. Jedoch
kann in diesem Fall das Wasser in das Innere des isolierenden Materials 14 in
dem Bereich von dem Erdverbindungsabschnitt zu der Wassereintritt
verhindernden Struktur an dem Anschluß der entgegengesetzten Seite
eintreten. Es ergibt sich jedoch der Vorteil, daß der Eintritt des Wassers
in das Innere des isolierenden Materials oder des Überzugsmaterials 14 zuverlässig unterbunden
werden kann, wenn das Wassereintritt verhindernde Mittel dem Anschluß auf der
Seite (d. h. der Eintrittsseite des Wassers zum Eindringen von dem
Erdverbindungsabschnitt her), an welchem der Erdverbindungsanschluß 20 befestigt
ist, zugeführt wird.
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[Beispiel]
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Die
Wassereintritt verhindernde Behandlung wurde durch das Verfahren
gemäß der 1A, 1B, 2 und 3 mit
den folgenden Bedingungen durchgeführt:
Länge des elektrischen Drahtes:
0,5 bis 1,5 m; Querschnittsfläche
des elektrischen Drahtes: 2 mm2; verwendetes
Wassereintritt verhinderndes Mittel: Silikongummi (Viskosität: 0,6 Pa·s);
Auftropfmenge
des Wassereintritt verhindernden Mittels: ungefähr 1 bis 2 Tröpfchen;
Druck
bei der Verringerungszeit: 80 KPa; und
Druckverringerungszeit:
10 bis 20 Sekunden vom Zufuhrzeitpunkt des Wassereintritt verhindernden
Mittels an.
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Als
Ergebnis dieser Behandlung konnte bestätigt werden, daß das Wassereintritt
verhindernde Mittel in das Innere des isolierenden Materials 14 über einen
Bereich von 10 bis 50 mm ausgehend von dem Drahtanschluß des elektrischen
Drahtes aus eingedrungen war. Der elektrische Draht wurde dann einem
Kältewiderstandstest über 1,000
Zyklen innerhalb eines Temperaturbereiches von –40°C bis 120°C und einem Hochtemperaturtest
bei einer Temperatur von 160°C
oder darunter über
120 Stunden ausgesetzt. Es konnte bestätigt werden, daß auch nach
diesem Test das Wassereintritt verhindernde Mittel einen ausreichenden
Wassereintritt verhindernden Effekt bei einem Druck bis hoch zu
200 KPa zeigt.
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Im
Gegensatz hierzu wurde im Fall des Nichtdurchführens des Druckverringerungsschrittes bestätigt, daß das Wassereintritt
verhindernde Mittel in den entsprechenden Bereich maximal nur 3
bis 10 mm ausgehend vom elektrischen Drahtanschluß eingedrungen
war.
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Gemäß der Erfindung,
wie sie bislang beschrieben worden ist, wird das fließfähige Wassereintritt
verhindernde Mittel veranlaßt,
in das Innere des Überzugsmaterials
einzudringen, in dem das Wassereintritt verhindernde Mittel oder
Material auf einen Anschluß des
elektrischen Erdungsdrahtes aufgebracht wird und Luft während oder
nach dem Aufbringen oder des zuführen" vom anderen Anschluß des elektrischen
Erdungsdrahtes her angesaugt wird, um den Druck zu verringern. Die
Erfindung hat daher einen Effekt dahingehend, daß sie eine Wassereintritt verhindernde
Behandlung eines elektrischen Erdungsdrahtes zuverlässig durch
einen einfachen Vorgang durchführen
kann, ohne daß das
Volumen des elektrischen Drahtanschlusses wesentlich vergrößert wird.