DE102004027159A1 - Hochverfügbare drahtlose Bedieneinrichtung für medizintechnische Geräte - Google Patents

Hochverfügbare drahtlose Bedieneinrichtung für medizintechnische Geräte Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Apparatur mit zumindest einer Bedieneinrichtung (3, 3'), einer Steuereinrichtung, einer Signaleinrichtung und einer Konsole (4, 4', 4''). Die Bedieneinrichtung (3, 3') dient dem manuellen Auslösen zumindest eines Steuersignals. Die Steuereinrichtung ist ausgebildet, das Steuersignal in zumindest eine Funktion der medizintechnischen Apparatur umzusetzen. Die Signalübertragungseinrichtung dient dem drahtlosen Übertragen von Steuersignalen von der zumindest einen Bedieneinrichtung (3, 3') zur Steuereinrichtung der medizintechnischen Apparatur, wobei die Signalübertragungseinrichtung zumindest eine erste Übertragungseinrichtung umfasst, die mit der Bedieneinrichtung (3, 3') verbunden angeordnet ist, und zumindest eine zweite Übertragungseinrichtung, die mit der Steuereinrichtung verbunden angeordnet ist. An der Konsole (4, 4', 4'') der medizintechnischen Apparatur ist die zumindest eine Bedieneinrichtung (3, 3') ohne Einsatz von Hilfsmitteln befestigbar und wieder lösbar. Zwischen der Konsole (4, 4', 4'') und der Bedieneinrichtung (3, 3') ist im befestigten Zustand eine störungsfreie Übertragungsstrecke zwischen der ersten und der zweiten Übertragungseinrichtung ausgebildet. Weiterhin ist eine berührungslose Energieübertragung vorgesehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die manuelle Steuerung medizintechnischer Apparaturen, insbesondere die Steuerung mittels gesonderter, drahtlos kommunizierender Bedieneinheiten.
  • Unter medizintechnischen Apparaturen bzw. Geräten versteht man technische Geräte, die für die Diagnose und Therapie in der Medizin eingesetzt werden. Medizintechnische Geräte wie beispielsweise elektromedizinische oder nuklearmedizinische Geräte, Röntgen- oder Ultraschallgeräte, Geräte der medizinischen Labortechnik oder dergleichen werden vor allem in der Chirurgie, der Intensivbehandlung, Strahlenbehandlung und im Rettungswesen eingesetzt.
  • Für eine flexible Handhabung sind medizintechnische Geräte oft mit einer drahtlosen mobilen Bedienungssteuerung ausgestattet. Als Übertragungsmethode werden meist Funk-, Infrarot- oder Ultraschalltechniken verwendet. Die Verwendung einer drahtlosen Bedienungssteuerung weist jedoch zwei schwerwiegende Probleme auf.
  • Zum einen kann die Übertragungsstrecke zwischen der Bedieneinheit und der zu steuernden medizintechnischen Apparatur durch Störsignale so beeinträchtigt werden, dass eine unzuverlässige Steuerung die Folge ist. Mögliche Störsignale bei Funkübertragung bilden z.B. Funkeinwirkungen durch Sendeanlagen, Konsumgeräte, benachbarte Funksteuerungen oder Blitzentladungen. Bei IR-Übertragung werden Störsignale im wesentlichen von modulierten Lichtquellen gebildet wie z.B. benachbarte Fernbedienungen, Lichtblitze von Entladungslampen oder Gewitterblitzen. Ultraschallübertragungen sind unter anderem empfindlich gegen Einstrahlungen von Ultraschalldiagnosegerä ten, Reinigungsbädern und benachbarten Ultraschall-Fernbedienungen.
  • Das andere Problem liegt in der unsicheren Energieversorgung der gesonderten mobilen Bedieneinheit durch netzunabhängige Energiespeicher wie beispielsweise Akkumulatoren oder Batterien. Da die Kapazität dieser Energiespeicher begrenzt ist, kommt es häufig zu Ausfällen der mobilen Bedieneinheit.
  • Beide Probleme behindern den Einsatz drahtloser, mobiler Bedieneinheiten zur Steuerung medizintechnischer Geräte, da durch sie die notwendige Bediensicherheit nicht gewährleistet ist. Daher wurden in der Vergangenheit drahtlose mobile Bedieneinheiten nur für unkritische Steuerungsaufgaben wie beispielsweise Funktionen zur Bildnachbearbeitung eingesetzt. Für kritische Bedienfunktionen wurde auf kabelgebundene, geschirmte Übertragungsstrecken zwischen der mobilen Bedieneinheit und dem medizintechnischen Gerät zurückgegriffen. Um Flexibilität und Sicherheit der Bedienungssteuerung zu kombinieren, werden gegenwärtig kritische wie unkritische Bedienfunktionen parallel auf einer drahtlosen und einer zweiten kabelgebundenen Bedieneinheit bereit gestellt. Dies verursacht entsprechend hohe Kosten und kann auch zu Fehlbedienungen führen, beispielsweise wenn eine unautorisierte Person auf die zweite Bedieneinheit einwirkt.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine mobile, drahtlose Bedieneinrichtung für medizintechnische Apparaturen vorzuschlagen, die kostengünstig realisiert werden kann und ein hohes Maß an Flexibilität und Sicherheit in der Bedienung bietet.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine medizintechnische Apparatur gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des unabhängigen Anspruchs.
  • Die erfindungsgemäße Apparatur umfasst zumindest eine Bedieneinrichtung, eine Steuereinrichtung, eine Signaleinrichtung und eine Konsole. Die Bedieneinrichtung dient dem manuellen Auslösen zumindest eines Steuersignals. Die Steuereinrichtung ist ausgebildet, das Steuersignal in zumindest eine Funktion der medizintechnischen Apparatur umzusetzen. Die Signalübertragungseinrichtung dient dem drahtlosen Übertragen von Steuersignalen von der zumindest einen Bedieneinrichtung zur Steuereinrichtung der medizintechnischen Apparatur, wobei die Signalübertragungseinrichtung zumindest eine erste Übertragungseinrichtung umfasst, die mit der Bedieneinrichtung verbunden angeordnet ist und zumindest eine zweite Übertragungseinrichtung, die mit der Steuereinrichtung verbunden angeordnet ist. An der Konsole der medizintechnischen Apparatur ist die zumindest eine Bedieneinrichtung ohne Einsatz von Hilfsmitteln befestigbar und wieder lösbar. Zwischen der Konsole und der Bedieneinrichtung ist im befestigten Zustand eine störungsfreie Übertragungsstrecke zwischen der ersten und der zweiten Übertragungseinrichtung ausgebildet.
  • Die Erfindung wird in ihren abhängigen Ansprüchen weitergebildet.
  • Vorteilhaft wird die zumindest eine störungsfreie Übertragungsstrecke als abgeschirmter Kanal ausgebildet, sodass Störsignale nicht in die Übertragungsstrecke gelangen können. Insbesondere wird der abgeschirmte Kanal vorteilhaft von einem Hohlleiter zur Übertragung elektromagnetischer Raumwellen oder einem Lichtwellenleiter gebildet, da hierbei eine Störung der elektromagnetischen oder optischen Signalleitung von außen ausgeschlossen ist.
  • Damit die Signalübertragung zwischen der Bedieneinheit und der Konsole unabhängig von der räumlichen Beziehung zwischen beiden sichergestellt ist, weist die Konsole einen Wandler zum Umwandeln einer signalführenden Raumwelle in eine signalführende Leitungswelle und/oder umgekehrt auf.
  • Vorzugsweise weist die Konsole eine Antenne zur induktiven Energieübertragung auf, welche die an der Konsole befestigte Bedieneinheit mit elektrischer Energie versorgt, insbesondere wenn die Kapazität des in der Bedieneinheit befindlichen Energiespeichers erschöpft ist. Vorteilhaft bildet die Konsole mit der Bedieneinrichtungen im befestigen Zustand eine zweite Übertragungsstrecke zur induktiven Übertragung elektrischer Energie für die Stromversorgung der Bedieneinrichtung aus, welche die Energieversorgung der Bedieneinrichtung im befestigten Zustand sicherstellt.
  • Speziell für situationsangepasste Platzierung ist zumindest eine Konsole mittels eines Kabels mit der medizintechnischen Apparatur verbunden.
  • Die medizintechnische Apparatur kann vorteilhaft mit einer Übertragungskontrolleinrichtung zur Kontrolle einer Übertragungsstrecke zumindest einer Konsole ausgestattet sein. Eine derartige Übertragungskontrolleinrichtung ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass sie eine, auf elektromagnetischer Signalübertragung basierende Übertragungsstrecke einer Konsole auf eine optische oder galvanische Signalübertragung umschaltet, sobald die entsprechende Bedieneinrichtung an der Konsole befestigt ist. Weiterhin kann die Übertragungskontrolleinrichtung so ausgestaltet sein, dass bei Befestigung einer Bedieneinrichtung an einer Konsole die Übertragungsstrecken an Konsolen, an denen keine Bedieneinrichtung befestigt ist, abschaltet.
  • Um die medizintechnische Apparatur jederzeit in einen sicheren Betriebszustand zurückführen zu können, ist die Bedieneinrichtung vorteilhaft mit einer Einrichtung zum Auslösen einer Notstop-Funktion ausgerüstet. Ferner weist die Konsole zweckmäßigerweise eine Notstop-Einrichtung auf, die ausgebildet ist bei Störung einer Übertragungsstrecke und/oder bei Störung der Bedieneinrichtung selbst eine Notstop-Funktion der medizintechnischen Apparatur auszulösen. Hierbei ist die Konsole vorzugsweise so ausgestaltet, dass eine Befestigung der Bedieneinrichtung an der Konsole eine Deaktivierung der Notstop-Einrichtung der Konsole bedingt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert, von denen
  • 1 eine erfindungsgemäße medizintechnische Apparatur zeigt und
  • 2 eine Konsole einer Apparatur nach 1 in einer Detaildarstellung zeigt.
  • In der 1 ist ein Beispiel einer medizintechnischen Apparatur 1, im Folgenden auch kurz als Apparatur oder Gerät bezeichnet, gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Das Beispiel zeigt in einer schematischen Darstellung einen Patiententisch 2 wie er beispielsweise in medizinisch diagnostischen bzw. therapeutischen Geräten verwendet wird. Der Patiententisch setzt sich aus der Tischplatte 2a und dem Tischfuß 2b zusammen.
  • Am Patiententisch 2 ist eine Konsole 4 befestigt, an der eine Bedieneinrichtung 3 befestigt werden kann. Die Konsole 4 ist entweder fest mit einem Gehäuseteil der medizintechnischen Apparatur 2 verbunden, oder, wie mittels des punktierten Doppelpfeils in 1 angedeutet verschiebbar daran angebracht. In beiden Fällen ist die Konsole 4 an einer Außenseite der Apparatur 2 so angebracht, dass sie für einen Benutzer ohne besonderen Aufwand zugänglich ist. Alternativ oder zusätzlich kann eine Konsole 4'' auch gesondert vom Gerätekörper angeordnet sein. Die elektrische Verbindung mit der Apparatur erfolgt in diesem Falle mit einem Kabel, das eine Variation der relativen räumlichen Lage von Konsole und Apparatur innerhalb der, durch die Kabellänge vorgegeben Grenzen gestattet.
  • Eine Bedieneinrichtung 3 bildet eine Benutzereingabeschnittstelle mittels derer ein Anwender durch Einwirkung auf Bedienelemente wie beispielsweise Tasten, Knöpfe oder dergleichen das Erzeugen von Steuersignalen auslösen kann. Die so erzeugten Steuersignale werden dann in der Folge von einer Steuereinrichtung der Apparatur so umgesetzt, dass eine entsprechende Funktion der Apparatur initiiert wird.
  • Oftmals befinden sich an einem medizintechnischen Gerät mehrere, unabhängig voneinander betätigbare Bedieneinrichtungen 3 und 3'. Üblicherweise sind getrennt aufgebaute Bedieneinrichtungen für Hand und Fußbetätigung vorgesehen. Für Handbetätigung ausgebildete Bedieneinrichtungen 3 sind meist detaillierter ausgeführt als solche für Fußbetätigung 3', die meist nur die Steuerung gewisser Grundfunktionen, welche i.A. kein besonderes Geschick erfordern, zulassen.
  • Um dem Bediener bzw. Anwender einer medizintechnischen Apparatur ein größeres Maß an Flexibilität in der Handhabung des Geräts zu bieten, wird eine Bedieneinrichtung des Geräts als gesonderte mobile Einheit ausgeführt. Die Übertragung von Steuersignalen erfolgt drahtlos. Die Energieversorgung der mobilen Bedieneinrichtungen 3 und 3' wird vorzugsweise von austauschbaren, möglichst wiederaufladbaren Energiespeichern wie beispielsweise Batterien, Akkumulatoren oder kapazitiven Speichern, die innerhalb der jeweiligen Bedieneinrichtung angeordnet sind, aufrechterhalten.
  • Die Übertragung der Steuersignale zwischen Bedieneinrichtung 3 (bzw. 3') und einer zugeordneten Konsole 4 (bzw. 4') erfolgt durch eine Signalübertragungseinrichtung die sich aus zwei räumlich getrennten Übertragungseinrichtungen zusammensetzt. Eine erste dieser Übertragungseinrichtungen ist mit der Bedieneinrichtung 3 (3') verbunden und zum Senden von, auf dieser erzeugten Steuersignalen eingerichtet. Die zweite Übertragungseinrichtung ist räumlich im Bereich der jeweils zugeordneten Konsole angeordnet. Sie empfängt die, von der ersten Übertragungseinrichtung gesendeten Steuersignale und leitet diese an die Steuereinrichtung der Apparatur weiter.
  • Die Bedieneinrichtung 3 (3') kann ohne Hilfsmittel, d.h. ohne Zuhilfenahme von Werkzeug an der Konsole 4 (4') befestigt werden. Zweckmäßig ist hierzu ein Teil der Oberfläche der Konsole 4 (4') so ausgebildet, dass er zusammen mit einem korrespondierenden Teil der Oberfläche der Bedieneinrichtung 4 (4') einen Schnapp- oder Klemmverschluss ausbildet. Alternativ kann die lösbare Verbindung auch mittels eines einfachen Verriegelungsmechanismus realisiert sein, oder auch mittels eines magnetischen oder textilen Adhäsionsverschlusses, beispielsweise eines Klettverschlusses. Im einfachsten Fall ist eine Kabelsteckverbindung vorgesehen.
  • In der 2 ist eine erfindungsgemäße Konsole 4 dargestellt. Sie weist ein Empfangssystem 41 zum Empfang der Steuersignale von der ersten Übertragungseinrichtung auf. Die Empfangseinrichtung 41 bildet einen Wandler zur Umwandlung einer signalführenden Raumwelle in eine, ein entsprechendes Signal führende Leitungswelle, welche die von der Bedieneinrichtung 3 ausgesandten Steuersignale an eine elektronische oder opto-elektronische Signalverarbeitungseinrichtung weiterleitet. Je nach Art der drahtlosen Übertragung ist die Empfangseinrichtung daher als Antenne für elektromagnetische Strahlung, als Ultraschallwandler, Optokoppler oder einfach als Linse zum Einkoppeln eines Lichtsignals in einen Lichtwellenleiter ausgebildet. Falls die Übertragungsstrecke zwischen Bedieneinrichtung 3 und Konsole 4 für eine Zweiwegekommunikation eingerichtet ist, ist der Wandler 41 als Sende- und Empfangseinrichtung ausgebildet, der zusätzlich eine entsprechende Umwandlung einer Leitungswelle in eine Raumwelle leistet.
  • An der Bedieneinrichtung 3 ist die Sende- bzw. Sende-/Empfangseinrichtung so angeordnet, dass sie bei Befestigung der Bedieneinrichtung 3 an der Konsole dem Wandler 41 direkt gegenüber steht. Ein Rahmen 42 an der Konsole schließt hierbei den Raum zwischen Wandler 41 und der Bedieneinrichtung 3 nach außen hin ab. Dadurch wird ein nach außen abgeschirmter Kanal gebildet, der eine störungsfreie drahtlose Übertragung zwischen Bedieneinrichtung 3 und Konsole 4 gewährleistet.
  • Die störungsfreie Übertragungsstrecke kann durch geeignete Dimensionierung des Rahmens 42 zum Hohlleiter für elektromagnetische Signale ausgebildet werden, der eine gute Leitfähigkeit für die verwendete Übertragungsfrequenz und eine hohe Dämpfung für davon abweichende Frequenzen aufweist.
  • Bei Einsatz einer optischen, z.B. Infrarot-Übertragung ist der Rahmen 42 Teil eines optischen Steckverbinders, sodass ein Lichtwellenleiter die Übertragungsstrecke des abgeschirmten Kanals bildet.
  • Bei Vorliegen von Störsignalen 5 bzw. 5', die eine sichere Bedienung der medizintechnischen Apparatur 1 aus der Entfernung nicht zulassen, wird die Bedieneinrichtung 3 an der Konsole 4 befestigt. Mittels des Rahmens 42 wird dabei eine Abschirmung der Übertragungsstrecke 6 gegenüber äußeren Einflüssen erzielt womit eine störungsfreie Bedienung gewährleistet ist.
  • Die Empfangs- bzw. Sende-/Empfangseinrichtung 41 kann weiterhin an mehr als eine Übertragungsmethode angepasst sein. Beispielsweise kann sie eine Antenne für die elektromagnetische Signalübertragung und einen Optokoppler für eine optische Signalübertragung aufweisen. Bei Befestigen der Bedieneinheit 3 an der Konsole 4 wird dann mittels einer Übertragungskontrolleinrichtung der Apparatur 1 beispielsweise von der elektromagnetischen auf eine optische Signalübertragung umgeschaltet. Ist der Wandler mit elektrischen Kontakten ausgestattet, kann die Signalübertragung alternativ kann auch auf eine galvanische umgeschaltet werden, beispielsweise mittels einer Steckkontaktverbindung.
  • Um die Verfügbarkeit der Bedieneinrichtung weiter zu erhöhen, ist die Konsole 4 vorzugsweise weiterhin mit einer Ladeeinrichtung 43 zum Aufladen des oder der Energiespeicher der Bedieneinrichtung 3 während der Zeitdauer ihrer Befestigung an der Konsole 4 ausgestattet. Die Energieübertragung erfolgt vorzugsweise berührungslos z.B, mittels elektromagnetischer Induktion, da hierbei Störungen durch z.B. verbogene, oxidierte oder verschmutzte Kontakte vermieden werden. Zu diesem Zweck ist an einer Fläche der Konsole eine Antenne 43 zur induktiven Energieübertragung angebracht. In weiteren Ausführungsformen erfolgt die Energieübertragung parallel oder alternativ zur induktiven Übertragung durch eine über Kontakte hergestellte galvanische Verbindung.
  • Sind an einer medizintechnischen Apparatur mehrere, voneinander unabhängig betätigbare Bedieneinrichtungen vorgesehen, so kann ein Störsignal 5 oder 5' über jeden der zugehörigen Übertragungskanäle 6, 6' oder 6'' eine unerwünschte Reaktion des Geräts auslösen. Befestigt daher ein Benutzer bei Erkennen einer entsprechenden Störung eine der Bedieneinrichtungen an einer Konsole, werden die Störsignale 5 oder 5' weiterhin über die Empfangseinrichtungen der weiteren Konsolen empfangen und führen unter Umständen zu kritischen Situationen.
  • Um dies zu unterbinden, kann die oben angegebene Übertragungskontrolleinrichtung der medizintechnischen Apparatur so ausgebildet sein, dass bei Befestigen einer Bedieneinrichtung an einer Konsole die Übertragungsstrecken über die weiteren Konsolen solange deaktiviert werden, bis an diesen jeweils die zugehörige Bedieneinrichtung befestigt ist. Zusätzlich kann die Deaktivierung der Übertragungskanäle auch durch einen Benutzer über eine Funktion der Bedieneinrichtung erfolgen.
  • Das Sicherheitskonzept einer Vielzahl medizintechnischer Geräte sieht einen festverdrahteten Sicherheitsschaltkreis zur Kontrolle sicherheitskritischer Funktionen, wie z.B. Geräte bewegung oder Strahlungs- bzw. Stoßwellenauslösung vor. Im Sicherheitsschaltkreis ist ein sogenannter Notstop-Schalter vorgesehen, durch den einem Anwender ähnlich wie bei einem Notaus-Schalter die Möglichkeit eröffnet ist, das Gerät im Falle eines kritischen Betriebszustands wieder in einen sicheren Betriebszustand zurückzuführen.
  • Das Blockschaltbild 100 der 3 zeigt eine Motorsteuerung mit einem drahtgebundenen Sicherheitsschaltkreis für ein medizintechnisches Gerät. Eine bestimmte Funktion des Motors 104, z.B. zum Verfahren eines Patiententisches wird über ein Bedienelement 105 am Gerät ausgelöst. Die Eingabeeinrichtung 105 ist im allgemeinen zweikanalig ausgeführt um die Betriebssicherheit der Anlage zu erhöhen. Die Darstellung des Bedienelements 105 in der 3 als zweikanaliger Schließer ist jedoch nur beispielhaft zu verstehen. Üblicherweise sind mehrere Bedienelemente vorhanden um mehrere Funktionsmöglichkeit einer Geräteeinheit zu kontrollieren. Beispiele hierfür sind Vor- und Rücklauf, Geschwindigkeit bzw. Drehzahl des Motors 104 oder ähnliches.
  • Die jeweiligen Zustände der Eingabeeinrichtung 105 werden über einen Bediensteuerkreis 106 digital umgesetzt und einem zentralen Steuerrechner 107 zugeführt. Ein vom zweiten Kanal des Bedienelements 105 abgezweigtes Signal wird dem Steuerrechner parallel hierzu als Überwachung der, vom ersten Kanal abgeleiteten Signale zugeführt. Die vom Steuerrechner 107 verarbeiteten Signale werden an eine Motoransteuerung 108 weitergeleitet, deren Ausgangssignale den Motor entsprechend der ausgelösten Funktion aktivieren. Bediensteuerkreis 106, Steuerrechner 107 und Motoransteuerung 108 sind bevorzugt als programmierbare elektronische Bauelemente ausgeführt.
  • Der Sicherheitsschaltkreis erfüllt zwei Aufgaben. Zum einen findet eine Überprüfung statt, ob das jeweilige Steuersignal für den Motor 104 tatsächlich durch eine entsprechende Betätigung des Bedienelements 105 erfolgt ist. Im gezeigten Bei spiel wird dies mit einer zweikanaligen Eingabeeinrichtung 105 erzielt. Nur wenn der Zustand des zweiten Kanals in korrekter Relation zum Zustand des ersten Kanals steht, wird das Steuersignal von der Motoransteuerung 108 an den Motor 104 weitergeleitet. Im anderen Fall verhindert das im Beispiel der 3 dargestellte UND-Gatter die Zuführung des Steuersignals an den Motor. Zusätzlich findet, wie bereits erwähnt noch eine weitere Kontrolle mithilfe des zweiten Kanals am Steuerrechner statt.
  • Die zweite Aufgabe des Sicherheitsschaltkreises besteht in der Bereitstellung einer Notaus-Funktion zur manuellen Rückführung des Geräts in einen sicheren Betriebszustand. Hierzu ist ein, bevorzugt als Öffner ausgebildeter Notstop-Schalter 101 vorgesehen, der eine Steuerpotential führende Klemme 102 mit einem Eingang des UND-Gatters 103 verbindet. Eine Betätigung des Notstop-Schalters unterbricht diese Verbindung wodurch das Und-Gatter eine Weiterleitung der Ausgangssignale der Motoransteuerung 108 an den Motor 104 unterbindet.
  • Der Notstop-Schalter 101 ist üblicherweise in unmittelbarer Nähe zur Bedienkonsole angeordnet, sodass z.B. bei einer unkontrollierten Gerätebewegung sofort und ohne Verzögerung eingegriffen werden kann. Wird das medizintechnische Gerät jedoch mittels einer Fernbedienung gesteuert, muss die bedienende Person erst zum Gerät laufen bevor sie den Notaus-Schalter betätigen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäß drahtlos fernbedienbaren Geräts ist daher auf der Bedieneinrichtung 3 ein Bedienelement vorgesehen, dessen Betätigung ein Steuersignal für eine Notstop-Funktion auslöst. Zum Sicherstellen der Bereitschaft einer entsprechenden fernauslösbaren Notstop-Funktion wird deren Verfügbarkeit regelmäßig überprüft. Dies kann durch eine Art Toten-Mann-Signal, das innerhalb bestimmter Zeitintervalle wiederholt von der Be dieneinrichtung 3 (3') an die zugeordnete Konsole 4 (4') zu senden ist, realisiert werden.
  • Eine höhere Betriebssicherheit wird erzielt, indem von der Übertragungseinrichtung der Konsole regelmäßig ein Anforderungssignal an die Übertragungseinrichtung der Konsole übersandt wird, die bei verfügbarer Notstop-Funktion als Antwort darauf ein Bestätigungssignal zurücksendet. Hierzu ist die Übertragungsstrecke zwischen Konsole 4 (4') und Bedieneinrichtung 3 (3') zweckmäßigerweise bidirektional ausgebildet, d.h. die Übertragungseinrichtungen sowohl der Konsole als auch die der Bedieneinrichtung sind als kombinierte Sende- und Empfangseinheiten ausgeführt.
  • Die Verfügbarkeit der Notstop-Funktion ist einfach zu überprüfen, indem bei Nichtbetätigen des Notstop-Bedienelements ein eindeutig identifizierbarer elektrischer oder elektronischer Zustand sichergestellt ist, der sich sowohl bei Betätigung als auch bei einer eventuellen Fehlfunktion verändert. Die Notstop-Funktion ist im einfachsten Fall als geschlossener Stromkreis mit einem als Öffner ausgebildeten Bedienelement ausgeführt. Die Bereitschaft wird durch Überprüfen eines Stromflusses oder einer Potentialweiterleitung im Stromkreis getestet. Eine Betätigung des Öffners unterbricht den Stromkreis und löst hierüber die Notstop-Funktion aus.
  • Ist die Energieversorgung der Bedieneinrichtung 3 (3') erschöpft, findet kein oder nur ein zu geringer Stromfluss. statt bzw. es ändert sich das abprüfbare Potential wodurch ein physikalischer Zustand gegeben ist, der die Nichtverfügbarkeit der Notstop-Funktion repräsentiert. Bei eventuell noch funktionierender Übertragungseinrichtung wird diese Nichtverfügbarkeit der Konsole aktiv angezeigt.
  • Um eine Schädigung von Patienten und/oder Bedienpersonal zu vermeiden, muss die Rückführung eines medizintechnischen Geräts in einen sicheren Betriebszustand zu jeder Zeit gewähr leistet sein. Eine nichtfunktionsfähige Notstop-Funktionalität einer drahtlos steuernden Bedieneinrichtung 3 oder 3' könnte jedoch im Gefahrenfall zu inakzeptablen Verzögerungen bei einer Notstop-Aktion führen. Die Nichtverfügbarkeit der Notstop-Funktion an der Bedieneinrichtung 3 bzw. 3' wird daher von der Konsole wie eine ausgelöste Notstop-Funktion behandelt, sodass sichergestellt ist, dass kein funktionsloser Notstop-Auslöser bereitgehalten wird der im Gefahrenfall die Reaktionszeit des Bedienungspersonals verlängern würde.
  • Ein so ausgelöster Notstop wird zweckmäßig bei Befestigung der Bedieneinrichtung 3 (3') gemäß dem oben Beschriebenen an der Konsole aufgehoben, es sei denn, die Notstop-Funktion an der Fernbedienung ist tatsächlich aktiv. Ein schriftlicher Hinweis auf der Bedieneinrichtung 3 kann eine entsprechende Aufforderung an das bedienende Personal enthalten, die Fernbedienung 3 an der Konsole 4 des Geräts zu befestigen.
  • Ein Beispiel eines Sicherheitsschaltkreises 200 für eine erfindungsgemäße drahtlose Bedieneinrichtung 3 mit einer entsprechend ausgestalteten Notstop-Funktion ist in der 4 dargestellt. Im Bereich unterhalb der dick gestrichelten Linie 201 ist der Normalzustand dargestellt, d.h. eine Fernbedienung der medizintechnischen Anlage ist möglich, da weder auf der Fernbedienung 3 selbst noch auf der Übertragungsstrecke 6 Störungen auftreten.
  • Im Störfall wird die Bedieneinrichtung 3 mit der Konsole 4 wie oben beschrieben verbunden. Dadurch wird eine sichere Verbindung zwischen beiden aufgebaut, welche den Notaus-Kreis 202 der Konsole überbrückt und die an der Fernbedienung 3 gegenwärtige Notstop-Funktion an die Konsole übermittelt.
  • In der 4 ist dies für eine galvanische Kopplung zwischen Bedienelement 3 und Konsole 4 gezeigt. Der Notstop- Schalter 203 der Bedieneinrichtung 3 ist bei Verbindung von Fernbedienung 3 und Konsole 4 parallel zum Notauskreis 202 der Konsole geschaltet. Ist an der Bedieneinrichtung 3 der Notaus-Schalter 203 nicht betätigt, so wird der Notstopkreis der Konsole über diesen Schalter 203 geschlossen und das medizintechnische Gerät wieder in den normalen Betriebszustand zurückgeführt. Wie für den Motorschalter 105' angedeutet, werden auch eine Kontrolle mittels Bedienelementen der Konsole 4 entsprechend durch die der Fernbedienung 3 ersetzt.
  • Durch die Kombination eines einfach herstellbaren, gegen Störeinflüsse abgeschirmten Übertragungskanals mit einer berührungslosen Energieübertragung wird erfindungsgemäß eine hohe Verfügbarkeit drahtloser, mobiler Bedieneinrichtungen für medizintechnische Apparaturen bei geringem technischen Aufwand erreicht. Eine erfindungsgemäße Integration einer Notstop-Funktion in die mobile Bedieneinrichtung garantiert zudem kurze Reaktionszeiten des Bedienpersonals in Gefahrensituationen auch bei Störungen auf der Übertragungsstrecke oder der Bedieneinrichtung.

Claims (14)

  1. Medizintechnische Apparatur mit – zumindest einer Bedieneinrichtung (3, 3') zum Auslösen zumindest eines Steuersignals durch einen Benutzer, – einer Steuereinrichtung zum Umsetzen des Steuersignals in zumindest eine Funktion der medizintechnischen Apparatur (1), und – einer Signalübertragungseinrichtung zum drahtlosen Übertragen von Steuersignalen von der zumindest einen Bedieneinrichtung (3, 3') zur Steuereinrichtung der medizintechnischen Apparatur (1), wobei die Signalübertragungseinrichtung zumindest eine erste Übertragungseinrichtung umfasst, die mit der Bedieneinrichtung (3, 3') verbunden angeordnet ist, und zumindest eine zweite Übertragungseinrichtung (41), die mit der Steuereinrichtung verbundenen angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die medizintechnische Apparatur (1) weiterhin zumindest eine Konsole (4, 4', 4'') zur hilfsmittelfreien, lösbaren Befestigung der Bedieneinrichtung (3, 3') aufweist, die zusammen mit der Bedieneinrichtung (3, 3') im befestigten Zustand zumindest eine störungsfreie Übertragungsstrecke (6, 6', 6'') zwischen der ersten und der zweiten Übertragungseinrichtung ausbildet.
  2. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine störungsfreie Übertragungsstrecke (6, 6', 6'') als abgeschirmter Kanal ausgebildet ist.
  3. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hohlleiter zur Übertragung elektromagnetischer Raumwellen den abgeschirmten Kanal bildet.
  4. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lichtwellenleiter den abgeschirmten Kanal bildet.
  5. Medizintechnische Apparatur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole (4, 4', 4'') einen Wandler (41) zum Umwandeln einer signalführenden Raumwelle in eine signalführende Leitungswelle und/oder umgekehrt aufweist.
  6. Medizintechnische Apparatur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole (4, 4', 4'') eine Antenne (43) zur induktiven Energieübertragung aufweist.
  7. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole (4, 4', 4'') mit der Bedieneinrichtung (3, 3') im befestigten Zustand eine zweite Übertragungsstrecke zur induktiven Übertragung elektrischer Energie für die Stromversorgung der Bedieneinrichtung ausbildet.
  8. Medizintechnische Apparatur nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Konsole (4, 4', 4'') mittels eines Kabels mit der medizintechnischen Apparatur verbunden ist.
  9. Medizintechnische Apparatur nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Übertragungskontrolleinrichtung zur Kontrolle einer Übertragungsstrecke (6, 6', 6'') zumindest einer Konsole (4, 4', 4'') vorgesehen ist .
  10. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungskontrolleinrichtung eine, auf elektromagnetischer Signalübertragung basierenden Übertragungsstrecke (6, 6', 6'') einer Konsole (4, 4' , 4'') auf optische oder galvanische Signalübertragung umschaltet sobald die entsprechende Bedieneinrichtung (3, 3') an der Konsole (4, 4', 4'') befestigt ist.
  11. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungskontrolleinrichtung bei Befestigung einer Bedieneinrichtung (3, 3') an einer Konsole (4, 4', 4'') die Übertragungsstrecken (6, 6', 6'') an Konsolen (4, 4', 4''), an denen keine Bedieneinrichtung (3, 3') befestigt ist, abschaltet.
  12. Medizintechnische Apparatur nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinrichtung (3, 3') eine Einrichtung (203) zum Auslösen einer Notstop-Funktion aufweist.
  13. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole (4, 4', 4'') eine Notstop-Einrichtung aufweist, die ausgebildet ist bei Störung einer Übertragungsstrecke (6, 6', 6'') und/oder bei Störung der Bedieneinrichtung (3, 3') eine Notstop-Funktion der medizintechnischen Apparatur auszulösen.
  14. Medizintechnische Apparatur nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Befestigung der Bedieneinrichtung (3, 3') an der Konsole (4, 4', 4'') eine Deaktivierung der Notstop-Einrichtung der Konsole bedingt.
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