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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine medizintechnische Apparatur
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und deren manuelle Steuerung
mittels wenigstens einer gesonderten, drahtlos kommunizierenden
Bedieneinrichtung.
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Eine
medizintechnische Apparatur dieser Art ist in der
DE 297 23 819 U1 beschrieben.
Bei der daraus entnehmbaren vorbekannten medizintechnischen Apparatur
weist eine Empfangsstation der Apparatur eine Halterung für ein mobiles
und für
eine drahtlose Signalübertragung
eingerichtetes Sendeteil mit einem Fußschalter auf, so dass der
Sendeteil bei Nichtgebrauch an der Halterung angebracht werden kann
und während
der Zeit des Nichtgebrauchs eine Aufladung von Akkumulatoren des
Sendeteils erfolgen kann.
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Aus
der
DE 101 03 302
A1 ist ein elektrisches Haushaltsgerät mit einem Bedienfeld zu entnehmen,
durch das verschiedene Funktionen oder Programme am elektrischen
Haushaltsgerät
auswählbar
sind. Außerdem
ist eine zusätzliche
abnehmbare Bedieneinheit vorgesehen, die über eine Steckverbindung entweder
mit einem Transponder in Verbindung steht oder die auch über eine
Steckverbindung direkt mit einer zentralen Rechen- und Steuereinheit
des Haushaltsgeräts
in Verbindung stehen kann. Über
die Steckverbindung kann die zusätzliche Bedieneinheit
in einen korrespondierenden Einschubschacht im elektrischen Haushaltsgerät eingeschoben
werden. Dabei kann die Bedieneinheit ebenfalls im eingesteckten
Zustand mit einer Stromversorgung in Verbindung stehen.
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Unter
medizintechnischen Apparaturen bzw. Geräten versteht man technische
Geräte,
die für
die Diagnose und Therapie in der Medizin eingesetzt werden. Medizintechnische
Geräte
wie beispielsweise elektromedizinische oder nuklearmedizinische Geräte, Röntgen- oder
Ultraschallgeräte,
Geräte
der medizinischen Labortechnik oder dergleichen werden vor allem
in der Chirurgie, der Intensivbehandlung, Strahlenbehandlung und
im Rettungswesen eingesetzt.
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Für eine flexible
Handhabung sind medizintechnische Geräte oft mit einer drahtlosen
mobilen Bedienungssteuerung ausgestattet. Als Übertragungsmethode werden meist
Funk-, Infrarot- oder Ultraschalltechniken verwendet. Die Verwendung
einer drahtlosen Bedienungssteuerung weist jedoch zwei schwerwiegende
Probleme auf.
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Zum
einen kann die Übertragungsstrecke zwischen
der Bedieneinheit und der zu steuernden medizintechnischen Apparatur
durch Störsignale
so beeinträchtigt
werden, dass eine unzuverlässige Steuerung
die Folge ist. Mögliche
Störsignale
bei Funkübertragung
bilden z. B. Funkeinwirkungen durch Sendeanlagen, Konsumgeräte, benachbarte Funksteuerungen
oder Blitzentladungen. Bei IR-Übertragung
werden Störsignale
im Wesentlichen von modulierten Lichtquellen gebildet wie z. B.
benachbarte Fernbedienungen, Lichtblitze von Entladungslampen oder
Gewitterblitzen. Ultraschallübertragungen
sind unter anderem empfindlich gegen Einstrahlungen von Ultraschalldiagnosegeräten, Reinigungsbädern und
benachbarten Ultraschall-Fernbedienungen.
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Das
andere Problem liegt in der unsicheren Energieversorgung der gesonderten
mobilen Bedieneinheit durch netzunabhängige Energiespeicher wie beispielsweise
Akkumulatoren oder Batterien. Da die Kapazität dieser Energiespeicher begrenzt
ist, kommt es häufig
zu Ausfällen
der mobilen Bedieneinheit.
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Beide
Probleme behindern den Einsatz drahtloser, mobiler Bedieneinheiten
zur Steuerung medizintechnischer Geräte, da durch sie die notwendige
Bediensicherheit nicht gewährleistet
ist. Daher wurden in der Vergangenheit drahtlose mobile Bedieneinheiten
nur für
unkritische Steuerungsaufgaben wie beispielsweise Funktionen zur
Bildnachbearbeitung eingesetzt.
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Für kritische
Bedienfunktionen wurde auf kabelgebundene, geschirmte Übertragungsstrecken zwischen
der mobilen Bedieneinheit und dem medizintechnischen Gerät zurückgegriffen.
Um Flexibilität und
Sicherheit der Bedienungssteuerung zu kombinieren, werden gegenwärtig kritische
wie unkritische Bedienfunktionen parallel auf einer drahtlosen und einer
zweiten kabelgebundenen Bedieneinheit bereitgestellt. Dies verursacht
entsprechend hohe Kosten und kann auch zu Fehlbedienungen führen, beispielsweise
wenn eine unautorisierte Person auf die zweite Bedieneinheit einwirkt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine medizintechnische
Apparatur nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 so anzugestalten, dass
sie kostengünstig
realisiert werden kann und ein hohes Maß an Flexibilität und Sicherheit
in der Bedienung bietet.
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Diese
Aufgabe wird durch eine medizintechnische Apparatur mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Apparatur
steht im befestigten Zustand der Bedienungseinrichtung an der Konsole
die erste Übertragungseinrichtung der
zweiten Übertragungseinrichtung
direkt gegenüber,
wobei die Konsole zusammen mit der Bedieneinrichtung zumindest eine
störungsfreie Übertragungsstrecke
mit einem abgeschirmten Kanal zwischen der ersten und der zweiten Übertragungseinrichtung
bildet. Hierdurch ist sowohl aufgrund der einander direkt gegenüberstehenden
Anordnung der ersten und der zweiten Übertragungseinrichtung als
auch aufgrund der Ausbildung der Übertragungsstrecke als abgeschirmter
Kanal eine störungsfreie
Signalübertragung
gewährleistet,
wobei Störsignale
nicht in die Übertragungsstrecke
gelangen können.
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Die
erfindungsgemäße Apparatur
umfasst somit zumindest eine Bedieneinrichtung, eine Steuereinrichtung,
eine Signaleinrichtung und eine Konsole. Die Bedieneinrichtung dient
dem manuellen Auslösen
zumindest eines Steuersignals. Die Steuer einrichtung ist ausgebildet,
das Steuersignal in zumindest eine Funktion der medizintechnischen
Apparatur umzusetzen. Die Signalübertragungseinrichtung
dient dem drahtlosen Übertragen
von Steuersignalen von der zumindest einen Bedieneinrichtung zur
Steuereinrichtung der medizintechnischen Apparatur, wobei die Signalübertragungseinrichtung
zumindest eine erste Übertragungseinrichtung
umfasst, die mit der Bedieneinrichtung verbunden angeordnet ist
und zumindest eine zweite Übertragungseinrichtung,
die mit der Steuereinrichtung verbunden angeordnet ist. An der Konsole
der medizintechnischen Apparatur ist die zumindest eine Bedieneinrichtung ohne
Einsatz von Hilfsmitteln befestigbar und wieder lösbar. Zwischen
der Konsole und der Bedieneinrichtung ist im befestigten Zustand
eine störungsfreie Übertragungsstrecke
zwischen der ersten und der zweiten Übertragungseinrichtung ausgebildet.
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Die
Erfindung wird in ihren abhängigen
Ansprüchen
weitergebildet.
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Insbesondere
wird der abgeschirmte Kanal vorteilhaft von einem Hohlleiter zur Übertragung elektromagnetischer
Raumwellen oder einem Lichtwellenleiter gebildet, da hierbei eine
Störung
der elektromagnetischen oder optischen Signalleitung von außen ausgeschlossen
ist.
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Damit
die Signalübertragung
zwischen der Bedieneinheit und der Konsole unabhängig von der räumlichen
Beziehung zwischen beiden sichergestellt ist, weist die Konsole
einen Wandler zum Umwandeln einer signalführenden Raumwelle in eine signalführende Leitungswelle
und/oder umgekehrt auf.
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Vorzugsweise
weist die Konsole eine Antenne zur induktiven Energieübertragung
auf, welche die an der Konsole. befestigte Bedieneinheit mit elektrischer
Energie versorgt, auch wenn die Kapazität des in der Bedieneinheit
befindlichen Energiespeichers erschöpft ist. Vorteilhaft bildet
die Konsole mit der Bedieneinrichtung im befestigen Zustand eine
zweite Übertragungsstrecke
zur induktiven Übertragung elektrischer Energie
für die
Stromversorgung der Bedieneinrichtung aus, welche die Energieversorgung der
Bedieneinrichtung im befestigten Zustand sicherstellt.
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Speziell
für eine
situationsangepasste Platzierung ist zumindest eine Konsole mittels
eines Kabels mit der medizintechnischen Apparatur verbunden.
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Die
medizintechnische Apparatur kann vorteilhaft mit einer Übertragungskontrolleinrichtung
zur Kontrolle einer Übertragungsstrecke
zumindest einer Konsole ausgestattet sein. Eine derartige Übertragungskontrolleinrichtung
ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass sie eine, auf elektromagnetischer
Signalübertragung
basierende Übertragungsstrecke
einer Konsole auf eine optische oder galvanische Signalübertragung
umschaltet, sobald die entsprechende Bedieneinrichtung an der Konsole
befestigt ist. Weiterhin kann die Übertragungskontrolleinrichtung so
ausgestaltet sein, dass bei Befestigung einer Bedieneinrichtung
an einer Konsole die Übertragungsstrecken
an Konsolen, an denen keine Bedieneinrichtung befestigt ist, abschalten.
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Um
die medizintechnische Apparatur jederzeit in einen sicheren Betriebszustand
zurückführen zu
können,
ist die Bedieneinrichtung vorteilhaft mit einer Einrichtung zum
Auslösen
einer Notstop-Funktion ausgerüstet.
Ferner weist die Konsole zweckmäßigerweise
eine Notstop-Einrichtung auf, die ausgebildet ist bei Störung einer Übertragungsstrecke und/oder
bei Störung
der Bedieneinrichtung selbst eine Notstop-Funktion der medizintechnischen
Apparatur auszulösen.
Hierbei ist die Konsole vorzugsweise so ausgestaltet, dass eine
Befestigung der Bedieneinrichtung an der Konsole eine Deaktivierung
der Notstop-Einrichtung der Konsole bedingt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform
unter Bezug auf die beiliegenden Figuren erläutert, von denen
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1 eine
erfindungsgemäße medizintechnische
Apparatur zeigt und
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2 eine
Konsole einer Apparatur nach 1 in einer
Detaildarstellung zeigt.
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In
der 1 ist ein Beispiel einer medizintechnischen Apparatur 1,
im Folgenden auch kurz als Apparatur oder Gerät bezeichnet, gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Das Beispiel zeigt in einer schematischen
Darstellung einen Patiententisch 2 wie er beispielsweise
in medizinisch diagnostischen bzw. therapeutischen Geräten verwendet
wird. Der Patiententisch setzt sich aus der Tischplatte 2a und
dem Tischfuß 2b zusammen.
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Am
Patiententisch 2 ist eine Konsole 4 befestigt,
an der eine Bedieneinrichtung 3 befestigt werden kann.
Die Konsole 4 ist entweder fest mit einem Gehäuseteil
der medizintechnischen Apparatur 2 verbunden, oder, wie
mittels des punktierten Doppelpfeils in 1 angedeutet
verschiebbar daran angebracht. In beiden Fällen ist die Konsole 4 an
einer Außenseite
der Apparatur 2 so angebracht, dass sie für einen
Benutzer ohne besonderen Aufwand zugänglich ist. Alternativ oder
zusätzlich
kann eine Konsole 4'' auch gesondert
vom Gerätekörper angeordnet sein.
Die elektrische Verbindung mit der Apparatur erfolgt in diesem Falle
mit einem Kabel, das eine Variation der relativen räumlichen
Lage von Konsole und Apparatur innerhalb der, durch die Kabellänge vorgegeben
Grenzen gestattet.
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Eine
Bedieneinrichtung 3 bildet eine Benutzereingabeschnittstelle
mittels derer ein Anwender durch Einwirkung auf Bedienelemente wie
beispielsweise Tasten, Knöpfe
oder dergleichen das Erzeugen von Steuersignalen auslösen kann.
Die so erzeugten Steuersignale werden dann in der Folge von einer
Steuereinrichtung der Apparatur so umgesetzt, dass eine entsprechende
Funktion der Apparatur initiiert wird.
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Oftmals
befinden sich an einem medizintechnischen Gerät mehrere, unabhängig voneinander
betätigbare
Bedieneinrichtungen 3 und 3'. Üblicherweise sind getrennt
aufgebaute Bedieneinrichtungen für Hand
und Fußbetätigung vorgesehen.
Für Handbetätigung ausgebildete
Bedieneinrichtungen 3 sind meist detaillierter ausgeführt als
solche für
Fußbetätigung 3', die meist
nur die Steuerung gewisser Grundfunktionen, welche i. A. kein besonderes
Geschick erfordern, zulassen.
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Um
dem Bediener bzw. Anwender einer medizintechnischen Apparatur ein
größeres Maß an Flexibilität in der
Handhabung des Geräts
zu bieten, wird eine Bedieneinrichtung des Geräts als gesonderte mobile Einheit
ausgeführt.
Die Übertragung
von Steuersignalen erfolgt drahtlos. Die Energieversorgung der mobilen
Bedieneinrichtungen 3 und 3' wird vorzugsweise von austauschbaren,
möglichst
wiederaufladbaren Energiespeichern wie beispielsweise Batterien,
Akkumulatoren oder kapazitiven Speichern, die innerhalb der jeweiligen
Bedieneinrichtung angeordnet sind, aufrechterhalten.
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Die Übertragung
der Steuersignale zwischen Bedieneinrichtung 3 (bzw. 3') und einer
zugeordneten Konsole 4 (bzw. 4') erfolgt durch eine Signalübertragungseinrichtung
die sich aus zwei räumlich
getrennten Übertragungseinrichtungen
zusammensetzt. Eine erste dieser Übertragungseinrichtungen ist
mit der Bedieneinrichtung 3 (3') verbunden und zum Senden von,
auf dieser erzeugten Steuersignalen eingerichtet. Die zweite Übertragungseinrichtung ist
räumlich
im Bereich der jeweils zugeordneten Konsole angeordnet. Sie empfängt die,
von der ersten Übertragungseinrichtung
gesendeten Steuersignale und leitet diese an die Steuereinrichtung
der Apparatur weiter.
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Die
Bedieneinrichtung 3 (3') kann ohne Hilfsmittel, d. h.
ohne Zuhilfenahme von Werkzeug an der Konsole 4 (4') befestigt
werden. Zweckmäßig ist
hierzu ein Teil der Oberfläche
der Konsole 4 (4')
so ausgebildet, dass er zusammen mit einem korrespondierenden Teil
der Oberfläche
der Bedieneinrichtung 4 (4') einen Schnapp- oder Klemmverschluss
ausbildet. Alternativ kann die lösbare
Verbindung auch mittels eines einfachen Verriegelungsmechanismus
realisiert sein, oder auch mittels eines magnetischen oder textilen
Adhäsionsverschlusses,
beispielsweise eines Klettverschlusses. Im einfachsten Fall ist
eine Kabelsteckverbindung vorgesehen.
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In
der 2 ist eine erfindungsgemäße Konsole 4 dargestellt.
Sie weist ein Empfangssystem 41 zum Empfang der Steuersignale
von der ersten Übertragungseinrichtung
auf. Die Empfangseinrichtung 41 bildet einen Wandler zur
Umwandlung einer signalführenden
Raumwelle in eine, ein entsprechendes Signal führende Leitungswelle, welche
die von der Bedieneinrichtung 3 ausgesandten Steuersignale
an eine elektronische oder opto-elektronische Signalverarbeitungseinrichtung
weiterleitet. Je nach Art der drahtlosen Übertragung ist die Empfangseinrichtung daher
als Antenne für
elektromagnetische Strahlung, als Ultraschallwandler, Optokoppler
oder einfach als Linse zum Einkoppeln eines Lichtsignals in einen Lichtwellenleiter
ausgebildet. Falls die Übertragungsstrecke
zwischen Bedieneinrichtung 3 und Konsole 4 für eine Zweiwegekommunikation
eingerichtet ist, ist der Wandler 41 als Sende- und Empfangseinrichtung ausgebildet,
der zusätzlich
eine entsprechende Umwandlung einer Leitungswelle in eine Raumwelle leistet.
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An
der Bedieneinrichtung 3 ist die Sende- bzw. Sende-/Empfangseinrichtung
so angeordnet, dass sie bei Befestigung der Bedieneinrichtung 3 an der
Konsole dem Wandler 41 direkt gegenüber steht. Ein Rahmen 42 an
der Konsole schließt
hierbei den Raum zwischen Wandler 41 und der Bedieneinrichtung 3 nach
außen
hin ab. Dadurch wird ein nach außen abgeschirmter Kanal gebildet,
der eine störungsfreie
drahtlose Übertragung
zwischen Bedieneinrichtung 3 und Konsole 4 gewährleistet.
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Die
störungsfreie Übertragungsstrecke
kann durch geeignete Dimensionierung des Rahmens 42 zum
Hohlleiter für
elektromagnetische Signale ausgebildet werden, der eine gute Leitfähigkeit
für die verwendete Übertragungsfrequenz
und eine hohe Dämpfung
für davon
abweichende Frequenzen aufweist.
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Bei
Einsatz einer optischen, z. B. Infrarot-Übertragung ist der Rahmen 42 Teil
eines optischen Steckverbinders, sodass ein Lichtwellenleiter die Übertragungsstrecke
des abgeschirmten Kanals bildet.
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Bei
Vorliegen von Störsignalen 5 bzw. 5', die eine sichere
Bedienung der medizintechnischen Apparatur 1 aus der Entfernung
nicht zulassen, wird die Bedieneinrichtung 3 an der Konsole 4 befestigt.
Mittels des Rahmens 42 wird dabei eine Abschirmung der Übertragungsstrecke 6 gegenüber äußeren Einflüssen erzielt
womit eine störungsfreie
Bedienung gewährleistet
ist.
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Die
Empfangs- bzw. Sende-/Empfangseinrichtung 41 kann weiterhin
an mehr als eine Übertragungsmethode
angepasst sein. Beispielsweise kann sie eine Antenne für die elektromagnetische
Signalübertragung
und einen Optokoppler für
eine optische Signalübertragung
aufweisen. Bei Befestigen der Bedieneinheit 3 an der Konsole 4 wird
dann mittels einer Übertragungskontrolleinrichtung
der Apparatur 1 beispielsweise von der elektromagnetischen
auf eine optische Signalübertragung
umgeschaltet. Ist der Wandler mit elektrischen. Kontakten ausgestattet, kann
die Signalübertragung
alternativ auch auf eine galvanische umgeschaltet werden, beispielsweise mittels
einer Steckkontaktverbindung.
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Um
die Verfügbarkeit
der Bedieneinrichtung weiter zu erhöhen, ist die Konsole 4 vorzugsweise weiterhin
mit einer Ladeeinrichtung 43 zum Aufladen des oder der
Energiespeicher der Bedieneinrichtung 3 während der
Zeitdauer ihrer Befestigung an der Konsole 4 ausgestattet.
Die Energieübertragung
erfolgt vorzugsweise berührungslos
z. B. mittels elektromagnetischer Induktion, da hierbei Störungen durch
z. B. verbogene, oxidierte oder verschmutzte Kontakte vermieden
werden. Zu diesem Zweck ist an einer Fläche der Konsole eine Antenne 43 zur
induktiven Energieübertragung
angebracht. In weiteren Ausführungsformen
erfolgt die Energieübertragung parallel
oder alternativ zur induktiven Übertragung durch
eine über
Kontakte hergestellte galvanische Verbindung.
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Sind
an einer medizintechnischen Apparatur mehrere, voneinander unabhängig betätigbare
Bedieneinrichtungen vorgesehen, so kann ein Störsignal 5 oder 5' über jeden
der zugehörigen Übertragungskanäle 6, 6' oder 6'' eine unerwünschte Reaktion des Geräts auslösen. Befestigt
daher ein Benutzer bei Erkennen einer entsprechenden Störung eine der
Bedieneinrichtungen an einer Konsole, werden die Störsignale 5 oder 5' weiterhin über die
Empfangseinrichtungen der weiteren Konsolen empfangen und führen unter
Umständen
zu kritischen Situationen.
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Um
dies zu unterbinden, kann die oben angegebene Übertragungskontrolleinrichtung
der medizintechnischen Apparatur so ausgebildet sein, dass bei Befestigen
einer Bedieneinrichtung an einer Konsole die Übertragungsstrecken über die
weiteren Konsolen solange deaktiviert werden, bis an diesen jeweils
die zugehörige
Bedieneinrichtung befestigt ist. Zusätzlich kann die Deaktivierung
der Übertragungskanäle auch
durch einen Benutzer über
eine Funktion der Bedieneinrichtung erfolgen.
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Das
Sicherheitskonzept einer Vielzahl medizintechnischer Geräte sieht
einen festverdrahteten Sicherheitsschaltkreis zur Kontrolle sicherheitskritischer
Funktionen, wie z. B. Geräte bewegung
oder Strahlungs- bzw. Stoßwellenauslösung vor.
Im Sicherheitsschaltkreis ist ein sogenannter Notstop-Schalter vorgesehen,
durch den einem Anwender ähnlich
wie bei einem Notaus-Schalter die Möglichkeit eröffnet ist,
das Gerät
im Falle eines kritischen Betriebszustands wieder in einen sicheren
Betriebszustand zurückzuführen.
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Das
Blockschaltbild 100 der 3 zeigt
eine Motorsteuerung mit einem drahtgebundenen Sicherheitsschaltkreis
für ein
medizintechnisches Gerät. Eine
bestimmte Funktion des Motors 104, z. B. zum Verfahren
eines Patiententisches wird über
ein Bedienelement 105 am Gerät ausgelöst. Die Eingabeeinrichtung 105 ist
im allgemeinen zweikanalig ausgeführt um die Betriebssicherheit
der Anlage zu erhöhen.
Die Darstellung des Bedienelements 105 in der 3 als
zweikanaliger Schließer
ist jedoch nur beispielhaft zu verstehen. Üblicherweise sind mehrere Bedienelemente
vorhanden um mehrere Funktionsmöglichkeiten
einer Geräteeinheit
zu kontrollieren. Beispiele hierfür sind Vor- und Rücklauf,
Geschwindigkeit bzw. Drehzahl des Motors 104 oder ähnliches.
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Die
jeweiligen Zustände
der Eingabeeinrichtung 105 werden über einen Bediensteuerkreis 106 digital
umgesetzt und einem zentralen Steuerrechner 107 zugeführt. Ein
vom zweiten Kanal des Bedienelements 105 abgezweigtes Signal
wird dem Steuerrechner parallel hierzu als Überwachung der, vom ersten
Kanal abgeleiteten Signale zugeführt.
Die vom Steuerrechner 107 verarbeiteten Signale werden
an eine Motoransteuerung 108 weitergeleitet, deren Ausgangssignale
den Motor entsprechend der ausgelösten Funktion aktivieren. Bediensteuerkreis 106, Steuerrechner 107 und
Motoransteuerung 108 sind bevorzugt als programmierbare
elektronische Bauelemente ausgeführt.
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Der
Sicherheitsschaltkreis erfüllt
zwei Aufgaben. Zum einen findet eine Überprüfung statt, ob das jeweilige
Steuersignal für
den Motor 104 tatsächlich durch
eine entsprechende Betätigung
des Bedienelements 105 erfolgt ist. Im gezeigten Bei spiel
wird dies mit einer zweikanaligen Eingabeeinrichtung 105 erzielt.
Nur wenn der Zustand des zweiten Kanals in korrekter Relation zum
Zustand des ersten Kanals steht, wird das Steuersignal von der Motoransteuerung 108 an
den Motor 104 weitergeleitet. Im anderen Fall verhindert
das im Beispiel der 3 dargestellte UND-Gatter die
Zuführung
des Steuersignals an den Motor. Zusätzlich findet, wie bereits
erwähnt noch
eine weitere Kontrolle mithilfe des zweiten Kanals am Steuerrechner
statt.
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Die
zweite Aufgabe des Sicherheitsschaltkreises besteht in der Bereitstellung
einer Notaus-Funktion zur manuellen Rückführung des Geräts in einen
sicheren Betriebszustand. Hierzu ist ein, bevorzugt als Öffner ausgebildeter
Notstop-Schalter 101 vorgesehen,
der eine Steuerpotential führende
Klemme 102 mit einem Eingang des UND-Gatters 103 verbindet.
Eine Betätigung
des Notstop-Schalters unterbricht diese Verbindung wodurch das Und-Gatter
eine Weiterleitung der Ausgangssignale der Motoransteuerung 108 an
den Motor 104 unterbindet.
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Der
Notstop-Schalter 101 ist üblicherweise in unmittelbarer
Nähe zur
Bedienkonsole angeordnet, sodass z. B. bei einer unkontrollierten
Gerätebewegung
sofort und ohne Verzögerung
eingegriffen werden kann. Wird das medizintechnische Gerät jedoch mittels
einer Fernbedienung gesteuert, muss die bedienende Person erst zum
Gerät laufen
bevor sie den Notaus-Schalter
betätigen
kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
eines erfindungsgemäß drahtlos
fernbedienbaren Geräts ist
daher auf der Bedieneinrichtung 3 ein Bedienelement vorgesehen,
dessen Betätigung
ein Steuersignal für
eine Notstop-Funktion auslöst.
Zum Sicherstellen der Bereitschaft einer entsprechenden fernauslösbaren Notstop-Funktion
wird deren Verfügbarkeit
regelmäßig überprüft. Dies
kann durch eine Art Toten-Mann-Signal, das innerhalb bestimmter
Zeitintervalle wiederholt von der Be dieneinrichtung 3 (3') an die zugeordnete
Konsole 4 (4')
zu senden ist, realisiert werden.
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Eine
höhere
Betriebssicherheit wird erzielt, indem von der Übertragungseinrichtung der
Konsole regelmäßig ein
Anforderungssignal an die Übertragungseinrichtung
der Konsole übersandt
wird, die bei verfügbarer
Notstop-Funktion als Antwort darauf ein Bestätigungssignal zurücksendet.
Hierzu ist die Übertragungsstrecke
zwischen Konsole 4 (4') und Bedieneinrichtung 3 (3') zweckmäßigerweise
bidirektional ausgebildet, d. h. die Übertragungseinrichtungen sowohl
der Konsole als auch die der Bedieneinrichtung sind als kombinierte
Sende- und Empfangseinheiten
ausgeführt.
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Die
Verfügbarkeit
der Notstop-Funktion ist einfach zu überprüfen, indem bei Nichtbetätigen des Notstop-Bedienelements
ein eindeutig identifizierbarer elektrischer oder elektronischer
Zustand sichergestellt ist, der sich sowohl bei Betätigung als
auch bei einer eventuellen Fehlfunktion verändert. Die Notstop-Funktion
ist im einfachsten Fall als geschlossener Stromkreis mit einem als Öffner ausgebildeten Bedienelement
ausgeführt.
Die Bereitschaft wird durch Überprüfen eines
Stromflusses oder einer Potentialweiterleitung im Stromkreis getestet.
Eine Betätigung
des Öffners
unterbricht den Stromkreis und löst
hierüber
die Notstop-Funktion aus.
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Ist
die Energieversorgung der Bedieneinrichtung 3 (3') erschöpft, findet
kein oder nur ein zu geringer Stromfluss. statt bzw. es ändert sich
das abprüfbare
Potential wodurch ein physikalischer Zustand gegeben ist, der die
Nichtverfügbarkeit
der Notstop-Funktion repräsentiert.
Bei eventuell noch funktionierender Übertragungseinrichtung wird
diese Nichtverfügbarkeit
der Konsole aktiv angezeigt.
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Um
eine Schädigung
von Patienten und/oder Bedienpersonal zu vermeiden, muss die Rückführung eines
medizintechnischen Geräts
in einen sicheren Betriebszustand zu jeder Zeit gewähr leistet sein.
Eine nichtfunktionsfähige
Notstop-Funktionalität einer
drahtlos steuernden Bedieneinrichtung 3 oder 3' könnte jedoch
im Gefahrenfall zu inakzeptablen Verzögerungen bei einer Notstop-Aktion
führen. Die
Nichtverfügbarkeit
der Notstop-Funktion an der Bedieneinrichtung 3 bzw. 3' wird daher
von der Konsole wie eine ausgelöste
Notstop-Funktion
behandelt, sodass sichergestellt ist, dass kein funktionsloser Notstop-Auslöser bereitgehalten
wird der im Gefahrenfall die Reaktionszeit des Bedienungspersonals
verlängern
würde.
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Ein
so ausgelöster
Notstop wird zweckmäßig bei
Befestigung der Bedieneinrichtung 3 (3') gemäß dem oben
Beschriebenen an der Konsole aufgehoben, es sei denn, die Notstop-Funktion
an der Fernbedienung ist tatsächlich
aktiv. Ein schriftlicher Hinweis auf der Bedieneinrichtung 3 kann
eine entsprechende Aufforderung an das bedienende Personal enthalten,
die Fernbedienung 3 an der Konsole 4 des Geräts zu befestigen.
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Ein
Beispiel eines Sicherheitsschaltkreises 200 für eine erfindungsgemäße drahtlose
Bedieneinrichtung 3 mit einer entsprechend ausgestalteten Notstop-Funktion
ist in der 4 dargestellt. Im Bereich unterhalb
der dick gestrichelten Linie 201 ist der Normalzustand
dargestellt, d. h. eine Fernbedienung der medizintechnischen Anlage
ist möglich,
da weder auf der Fernbedienung 3 selbst noch auf der Übertragungsstrecke 6 Störungen auftreten.
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Im
Störfall
wird die Bedieneinrichtung 3 mit der Konsole 4 wie
oben beschrieben verbunden. Dadurch wird eine sichere Verbindung
zwischen beiden aufgebaut, welche den Notaus-Kreis 202 der Konsole überbrückt und
die an der Fernbedienung 3 gegenwärtige Notstop-Funktion an die
Konsole übermittelt.
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In
der 4 ist dies für
eine galvanische Kopplung zwischen Bedienelement 3 und
Konsole 4 gezeigt. Der Notstop- Schalter 203 der Bedieneinrichtung 3 ist
bei Verbindung von Fernbedienung 3 und Konsole 4 parallel
zum Notauskreis 202 der Konsole geschaltet. Ist an der
Bedieneinrichtung 3 der Notaus-Schalter 203 nicht
betätigt,
so wird der Notstopkreis der Konsole über diesen Schalter 203 geschlossen
und das medizintechnische Gerät
wieder in den normalen Betriebszustand zurückgeführt. Wie für den Motorschalter 105' angedeutet,
werden auch eine Kontrolle mittels Bedienelementen der Konsole 4 entsprechend
durch die der Fernbedienung 3 ersetzt.
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Durch
die Kombination eines einfach herstellbaren, gegen Störeinflüsse abgeschirmten Übertragungskanals
mit einer berührungslosen
Energieübertragung
wird erfindungsgemäß eine hohe
Verfügbarkeit
drahtloser, mobiler Bedieneinrichtungen für medizintechnische Apparaturen
bei geringem technischen Aufwand erreicht. Eine erfindungsgemäße Integration
einer Notstop-Funktion in die mobile Bedieneinrichtung garantiert
zudem kurze Reaktionszeiten des Bedienpersonals in Gefahrensituationen
auch bei Störungen
auf der Übertragungsstrecke
oder der Bedieneinrichtung.