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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Übertragung
von Zusatzdaten in einem analogen Rundfunkübertragungssystem, wobei die
Zusatzdaten Informationen bezüglich
alternativer Sendefrequenzen des jeweiligen Programmes enthalten,
und die alternativen Sendefrequenzen digitale Rundfunkübertragungssysteme
betreffen. Die alternativen Sendefrequenzen für digitale Rundfunkübertragungssysteme
werden im AMDS (Amplituden Modulation Data System)-Format übertragen,
indem diese SDC (Service Description Channel)-Daten mittels Mapping
in das AMDS-Format übertragen
werden.
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Aus
der technischen Spezifikation (ETSI TS 101 980) mit dem Titel „Digital
Radio Mondiale (DRM); System Specification", herausgegeben von der European Telecommunication
Standards Institute im September 2001 ist ein digitales Rundfunkübertragungssystem
bekannt, das beispielsweise auf herkömmlichen AM-Frequenzen übertragen wird und unter anderem
einen Service Description Channel (SDC) aufweist, der auf den Seiten
63 bis 78 als Kapitel 6.4 beschrieben ist. Beim DRM-System werden die
Daten in SDC-Blöcke
eingeteilt und übertragen. Jeder
Block enthält
einen Indikator, der AFS-Index genannt wird sowie ein Datenfeld,
mittels dem Nutzdaten übertragbar
sind und ein Checkwort, das zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur
verwendet wird. Der AFS-Indes ist hierbei eine vorzeichenlose binäre Zahl
zwischen 0 und 15, die die Anzahl der Übertragung von sogenannten
Superframes angibt, der diesen SDC-Block von dem nächsten,
mit identischem Inhalt, trennt, sofern im Identifikationsfeld des Fast
Accsess Channels das 0-Symobl gesetzt ist. Der AFS-Index soll hierbei
für alle
SDC-Blöcke
identisch sein und kann beispielsweise bei einer Rekonfiguration
geändert
werden. Das Datenfeld wird in eine variable Anzahl von Datenblöcken (Data
entities) unterteilt. Dieses kann hierbei eine Endmarkierung beinhalten
sowie Padding Bits, die freie Felder auffüllen. Die Länge dieses Datenfelds hängt hierbei
von dem gewählten Übertragungsmode
ab, der die Robustheit des Übertragungssystems
bestimmt. Das Prüffeld,
auch Cyclic Redundancy Check (CRC) genannt, enthält ein 16-Bit langes CRC-Datenwort,
das über
den AFS-Index und das Datenfeld berechnet wird.
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Aus
der ITU-Recommendation BS.706-2 mit dem Titel „Data System in Monophonic
AM Sound Broadcasting (AMDS)" vom
Februar 1998 ist ein Protokoll für
analogen Rundfunk bekannt, mit dem Zusatzinformationen bezüglich alternativer
Frequenzen übertragen
werden können,
so dass bei einer gravierenden Verschlechterung der Empfangsqualität auf eine
andere Empfangsfrequenz durch den Empfänger automatisch gewechselt
werden kann.
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Trotz
der bevorherstehenden Einführung
von DRM für
die digitale Rundfunkübertragung
auf Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle werden einige Zeit lang
die selben Programme sowohl in analoger (AM) als auch Digitaler
Technik (DRM) abgestrahlt werden. Wegen der begrenzten Anzahl von
Kanälen
kann es häufig
der Fall sein, dass nicht in jedem Frequenzbereich sowohl ein analoges
als auch in digitales Signal gesendet werden kann. Insbesondere
auf Kurzwelle haben die verschiedenen Frequenzbereiche unterschiedliche
Ausbreitungsverhältnisse.
Es kann daher erforderlich sein, dass ein Empfänger, der zunächst auf
ein DRM-Programm eingestellt ist und dort das Signal verliert auf
ein anderes Band wechseln muss, in dem das Programm aber nur analog
gesendet wird. Um dort weiterhin mögliche Alternativfrequenzen,
insbesondere auch solche auf denen digital gesendet wird, verweisen
zu können,
wird bei der analogen Übertragung
das AMDS verwendet.
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Kern und Vorteile
der Erfindung
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Der
Kern der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung
anzugeben, mit denen in einem analogen Rundfunkübertagungssystem Alternativfrequenzen
des gerade eingestellten Senders übermittelbar sind, wobei diese alternativen Sendefrequenzen
das gleiche Frequenzband betreffen können, jedoch auf ein digitales
Rundfunkübertragungssystem,
insbesondere Digital Radio Mondiale (DRM) verweisen. Erfindungsgemäß wird dieses durch
die Merkmale der unabhängigen
Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Vorteilhafterweise
werden die alternativen Sendefrequenzen für digitale Rundfunkübertragungssysteme
im Amplituden Modulation Data System (AMDS)-Format übertragen.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass das digitale Rundfunkübertragungssystem im DAB (Digital
Audio Broadcast)-Format oder im DRM (Digital Radio Mondiale)-Format
oder im DVB-T (Digital Video Broadcast-Terrestrisch)-Format oder
im iBiquity-Format oder im IBOC (In Band On Channel)-Format oder
im AM/FM-Format oder im UMTS (Universal Mobile Telecommunications
System)-Format ausgestrahlt wird. Insbesondere die Verwendung hinsichtlich DRM-Systemen
ist vorteilhaft, da DRM-Programme im AM-Band übertragen werden, auf dem auch
analoge Hörfunkprogramme
abgestrahlt werden, die das AMDS-Protokoll verwenden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass die im AMDS-Format übertragenen Daten SDC-Daten
sind, die mittels Mapping in das AMDS-Format übertragen werden. Innerhalb
des DRM-Systems
ist der sogenannte Service Description Channel vorgesehen, mittels
dem Zusatzdaten übertragbar
sind. Diese SDC-Daten, die von einem Kombinationsempfänger empfangen
werden, d. h. von einem Empfänger
der sowohl analoge AM-Signale als auch digitale DRM-Signale empfangen
kann, sind von diesem ohne zusätzlichen
Aufwand auswertbar. Daher wird vorgesehen, mittels des SDC-Formats
Daten zu übertragen,
die jedoch zur Abstrahlung in analogen Rundfunkübertragungssystemen in das
sogenannte AMDS-Format mittels Mapping übertragen werden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass die Datenblöcke der SDC-Information in
die Datenfelder der AMDS-Blöcke übernommen
werden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass zusätzlich der
AFS-Index der SDC-Blöcke
in die Datenfelder der AMDS-Blöcke übernommen
wird. Weiterhin ist es vorteilhaft, das die Bits des Prüffeldes
einer jeden AMDS-Gruppe aus den Datenfeldern der übernommenen
SDC-Datenblöcke
generiert werden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass ein Datenbit einer jeden AMDS-Gruppe anzeigt,
ob es sich um die erste oder um eine folgende AMDS-Gruppe einer Vielzahl
von hintereinander übertragenen AMDS-Gruppen,
die gemeinsam die Information eines SDC-Blocks beinhalten, handelt. Insbesondere ist
es vorteilhaft, dass das erste Datenbit des ersten Blocks einer
AMDS-Gruppe, also das m35 Bit des ersten AMDS-Blocks eine 1 aufweist
es es sich hierbei um die erste AMDS-Gruppe einer Vielzahl hintereinander übertragenen
AMDS-Gruppen handelt und diese ersten Datenbits der ersten Blöcke der
folgenden AMDS-Gruppen, also die m35-Bits der ersten AMDS-Blöcke, jeweilseine
0 aufweisen.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass die AMDS-Blöcke mittels eines Zählers fortlaufend durchnummeriert
werden. Besonders vorteilhaft ist es, dass die fortlaufende Nummerierung
jeder AMDS-Gruppe in einem oder mehreren hierfür reservierten AMDS-Datenbits enthalten
ist.
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Vorteilhaft
ist es, dass das eine oder die mehreren reservierten AMDS-Datenbits,
die die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe beinhalten,
die dem ersten Datenbit m35 des ersten AMDS-Blocks einer AMDS-Gruppe
folgenden Datenbits sind, also die Datenbits m34, m33, m32,...,
je nachdem wieviel Bit für
den Zähler
benötigt
werden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass die gleichen AMDS-Gruppen mehrfach gesendet
werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, dass die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe
in einem hierfür
reservierten AMDS-Datenfeld, das aus mehreren reservierten AMDS-Datenbits besteht,
enthalten ist. Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die fortlaufende
Durchnummerierung der AMDS-Gruppen mittels der Synchronisation erfolgt,
indem mittels zyklischen Blockcodes aus dem Inhalt der Datenfelder
der Inhalt der Prüffelder
berechnet wird, dass zu den Prüffeldern
Offsetwertepaare addiert werden, dass aus den Offsetwerten paarweise
Syndrome berechnet werden und dass anhand der erhaltenen paarweisen Syndrome
der jeweilige Inhalt der AMDS-Gruppen bestimmbar ist.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass die Vorrichtung eine Berechnungseinrichtung
enthält,
die in Abhängigkeit
der in den AMDS-Datenfeldern enthaltenen Information Prüfwörter zur
Fehlererkennung und Fehlerkorrektur ermittelt und in die Prüffelder
der AMDS-Prüffelder
einfügt.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass die Vorrichtung eine Zähleinrichtung aufweist, die
die AMDS-Blöcke
fortlaufend durchnumeriert und die Numerierung in einem hierfür reservierten AMDS-Datenfeld
eingefügt
wird.
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Vorteilhafterweise
ist ein Empfänger
vorgesehen, zum Empfang und zur Wiedergabe von analog und digital übertragenen
Rundfunksignalen vorgesehen, wobei der Empfänger bei Wiedergabe eines analog übertragenen
Rundfunksignals die im AMDS-Format übertragenen Zusatzdaten bezüglich alternativer
Sendefrequenzen, auf denen das gleiche Programm digital übertragen
wird, empfängt,
auswertet und bei Vorhandensein alternativer Sendefrequenzen auf
denen das gleiche Programm digital übertragen wird, automatisch
auf die digital übertragene
Alternativfrequenz umschaltet.
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Vorteilhafterweise
speichert der Empfänger alle
empfangenen Zusatzdaten bezüglich
alternativer Sendefrequenzen in einer Datenbank und wählt aus dieser
Datenbank die Alternativfrequenz aus, auf der das eingestellte Rundfunkprogramm
am besten empfangen wird.
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Vorteilhafterweise
werden zur Auswahl einer Alternativfrequenz aus der Datenbank die
Alternativfrequenzen in einer vorbestimmten Reihenfolge nach ihrer Übertragungsart
abgesucht, insbesondere in der Reihenfolge DAB, DRM, FM, AM.
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Zeichnungen
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Zeichnungen erläutert. Es zeigen
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1 den
Aufbau des AMDS-(Amplituden Modulations Data System)-Formats,
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2 den
Aufbau des SDC (Service Description Channel)-Formats, wie es bei
DRM (Digital Radio Mondiale) verwendet wird,
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3 das
Mapping der SDC-Information auf AMDS-Gruppen,
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4 die
Realisierung eines Zählers
sowie
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5 eine
schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
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In 1 ist
der Aufbau des Amplituden Modulation Data Systems schematisch aufgezeigt.
Eine AMDS-Gruppe 1 besteht aus 94 Bit, wobei diese AMDS-Gruppe
zu gleichen Teilen in einen AMDS-Block1 2 sowie einen AMDS-Block2 2 zu
jeweils 47 Bit unterteilt ist. Ein derartiger AMDS-Block 2 mit
47 Bit ist weiterhin in ein Datenfeld 3 mit 36 Bit sowie
ein Prüffeld 4 mit
11 Bit unterteilt, wobei das Datenfeld die Nutzinformation überträgt sowie
das Prüffeld 4 ein
Prüfwort
enthält,
das mittels eines zyklischen Codes aus dem Datenfeld 3 berechnet
wird und zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur eingesetzt wird.
Das 36 Bit lange Datenfeld 3 ist weiterhin in AMDS-Datenbits 5 unterteilt,
die beginnend mit der Bezeichnung m35 beginnen und bis m00, dem
letzten AMDS-Datenbit der Nutzdaten, benannt sind. Daran schließt sich
das Prüffeld 4 an,
das aus 11 AMDS-Prüfbits 6 besteht,
die, beginnend mit c10 bis c00 durchnumeriert sind. Dieses Prüffeld 4 enthält Information,
die mittels eines zyklischen Blockcodes aus dem Datenfeld 3 berechnet
wurde.
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In 2 ist
der Aufbau eines Short Description Channel (SDC)-Blocks dargestellt,
wie er beim digitalen Rundfunksystem DRM (Digital Radio Mondiale)
verwendet wird. Mittels des Short Description Channels werden Informationen übertragen,
die beispielsweise auf Alternativfrequenzen des gleichen Programms
verweisen, so dass bei einer Empfangsqualitätsbeeinträchtigung des derzeit eingestellten Hörfunkprogramms
eine andere Frequenz des gleichen oder eines unterschiedlichen Frequenzbandes angegeben
werden kann, die momentan das gleiche Programm sendet. Das digitale
Hörfunkprogramm
ist hierbei auch in der Lage, entweder auf digitale Alternativfrequenzen
oder auf Frequenzen zu verweisen, auf denen das gleiche Programm
mittels analoger Rundfunkübertragungsverfahren
wie beispielsweise FM oder AM übertragen
wird. Insbesondere in der Übergangsphase
kurz nach der Einführung
digitaler Radioprogramme werden die gleichen Rundfunkprogramme sowohl
in analoger als auch digitaler Form ausgestrahlt werden müssen, da
noch nicht jeder Hörer über einen
digitalen Empfänger
verfügt.
Insbesondere während
dieser Übergangsphase
ist es nicht möglich,
mittels analog übertragenen
Programmen Zusatzdaten zu übermitteln,
die auf Alternativfrequenzen verweisen, auf denen das gleiche Programm
in digitaler Übertragungsart übertragen
werden. Der SDC-Block 7 besteht aus einem AFS-Index 8,
der aus 4 Bit besteht. Nach diesem AFS-Index wird ein Datenfeld 9 übertragen,
das in der Länge
variabel sein kann und das die Nutzdaten überträgt. Hierbei kann das Datenfeld 9 aus
unterschiedlich vielen Datenblöcken 11,
die von 1 bis N durchnumeriert sind, bestehen, je nachdem
mittels welchem Übertragungsmodus
und welchem SDC-Modus momentan gesendet wird. An das Datenfeld 9 schließt sich
innerhalb des SDC-Blocks 7 ein Prüfwort 10 an, das aus
16 Bit besteht und auch als CRC (Cyclic Redundance Check) bezeichnet
wird. Dieses Prüfwort 10 wird
aus den Bits des AFS-Index und des Datenfeldes berechnet und dient
zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur der übertragenen Daten.
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In 3 sind
die SDC-Blöcke,
wie sie beispielsweise beim DRM-System übertragen werden und die AMDS-Datenstruktur
gegenübergestellt,
um das Mapping zur Übertragung
der SDC-Daten im AMDS-Format darzustellen. Die SDC-Blöcke 7 werden
hierzu hintereinander gesendet. Jeder SDC-Block 7 besteht
hierbei aus einem AFS-Index 8, an den sich 1 bis
N Datenblöcke 11 anschließen, die die
Nutzinformation enthalten. Anschließend enthält der SDC-Block 7 Paddingbits 12 sowie
ein 16-Bit langes Cyclic Redundancy Check-Wort 13. Zur Übertragung
der SDC-Daten werden hierzu die AFS-Index-Information in Block 8 sowie
die Information der Datenblöcke 1 bis
N 11 in die AMDS-Datenstruktur übernommen, wobei die Paddingbits 12 sowie
die CRC-Bits 13 unberücksichtigt
bleiben. Da eine AMDS-Gruppe 1 jeweils zwei AMDS-Blöcke mit
jeweils 47 Bit enthält,
weist jede AMDS-Gruppe Nutzbits m35 bis m00 auf daran anschließend 11 AMDS-Prüfbits c10
bis c00 sowie nochmals für
den AMDS-Block2 36 Nutzbits m35 bis m00 sowie 11 Prüfbits des
AMDS-Blocks 2 c10 bis c00. Da das erste Nutzbit m35 des
ersten Blocks der AMDS-Gurppe 1 reserviert wird, um den
Beginn eines SDC-Blocks anzuzeigen oder eine Weiterführung des SDC-Blocks
anzugeigen, wird das erste AMDS-Nutzbit m35 des Blocks1 einer AMDS-Gruppe 1 nicht
mit SDC-Daten beschrieben. Die Information des AFS-Index 8 wird
daher in die AMDS-Datenbits m34 und folgende des ersten AMDS-Blocks
der AMDS-Gruppe 1 eingeschrieben. Die auf den AFS-Index 8 folgenden
Datenblöcke 1 bis
N 11 werden fortlaufend in die AMDS-Datenbits 5 eingeschrieben,
wobei hierzu die AMDS-Datenbits m34 bis m00 des AMDS-Blocks1 sowie die
AMDS-Datenbits m35 bis m00 des AMDS-Blocks2 zur Verfügung stehen. Diese
AMDS-Datenbits werden unterbrochen durch die AMDS-Prüfbits c10
bis c00, die jeweils in Abhängigkeit
der vorausgehenden AMDS-Datenbits berechnet und eingeschrieben werden.
Da es vom Datenumfang eines SDC-Blocks her nicht möglich ist, die
Nutzdaten eines SDC-Blockes komplett in eine AMDS-Gruppe zu übernehmen,
werden mehrere AMDS-Gruppen 1 hintereinandergehängt, solange bis
die vollständige
Nutzinformation eines SDC-Blocks in AMDS-Gruppen 1 untergebracht
ist. Zur Übertragung
der Information eines SDC-Blocks 7 ist es daher notwendig,
mehrere hintereinander folgende AMDS-Gruppen 1 zu übertragen,
weshalb es weiterhin sinnvoll ist, mittels des ersten AMDS-Nutzbits
m35 des ersten AMDS-Blocks anzuzeigen, ob die vorliegende AMDS-Gruppe 1 den
Beginn eines SDC-Blocks enthält
oder ob es sich um eine folgende AMDS-Gruppe 1 handelt,
der eine AMDS-Gruppe 1 vorausgegangen ist, die mit einem
SDC-Block begonnen hat. Hierzu kann das erste AMDS-Datenbit m35
des ersten AMDS-Blocks verwendet werden, indem das m35-Bit dieses
ersten AMDS-Blocks einer AMDS-Gruppe auf 1 gesetzt wird,
wenn es sich um die erste AMDS-Gruppe handelt, die den Beginn der Nutzdaten
eines SDC-Blocks enthält
oder indem das m35-Bit des ersten AMDS-Blocks einer AMDS-Gruppe
auf 0 gesetzt wird, um anzuzeigen, dass diese AMDS-Gruppe eine Weiterführung einer
vorhergehenden AMDS-Gruppe ist, die den gleichen SDC-Block betrifft.
Die Prüfbits
c10 bis c00 6 der AMDS-Gruppen 1 werden in Abhängigkeit
der vorausgehenden Nutzbits m35 bis m00 berechnet und übertragen.
Weiterhin ist es sinnvoll, die AMDS-Gruppen durchzunumerieren, da
eine Übertragung
im AM-Band häufig
gestört
wird und daher eine mehrfache Übertragung
der AMDS-Gruppen hintereinander vorteilhaft ist. Durch die Durchnumerierung
der AMDS-Gruppen
ist feststellbar, welche AMDS-Gruppen, die hintereinander mit dem
gleichen Inhalt übertragen
wurden, zusammengehören
und ab welcher AMDS-Gruppe neue Information übertragen wird. Dass der Empfänger die
Wiederholungen erkennen kann, beziehungsweise erkennen kann, wann
eine neue AMDS-Gruppe gesendet wird, ist es weiterhin vorteilhaft,
dass ein fortlaufender Zähler vorgesehen
ist. In diesem Fall können
die AMDS-Gruppen, die dieselbe Information enthalten, auch mehrfach
und gegebenenfalls in zeitlichem Abstand übertragen werden, was vorteilhafterweise
einen 3- oder 4-Bitzähler erforderlich
macht.
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In 4 ist
ein derartiger Zähler
dargestellt, bei dem eine AMDS-Gruppe 1 dargestellt ist,
die aus zwei hintereinanderfolgenden AMDS-Blöcken besteht, wobei jeder AMDS-Block aus Nutzbits
m35 bis m00 sowie daran anschließend aus den Prüfbits c10 bis
c00, besteht. Da das erste Datenbit des ersten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe 1 (m35)
reserviert ist, um den Beginn oder die Weiterführung eines SDC-Blocks anzuzeigen,
werden die darauffolgenden 3 Bit oder 4 Bit , nämlich die Bit m34 bis m32 bzw. m34
bis m31 des ersten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe für einen AMDS-Gruppenzähler reserviert,
so dass für
die eigentliche Information die AMDS-Nutzbits m31 bis m00 bzw. m30
bis m00 des ersten AMDS-Blocks sowie die Datenbits m35 bis m00 des
zweiten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe verfügbar sind. Der AMDS-Gruppenzähler, der
beispielsweise mittels der Nutzbits m34 bis m32 des ersten AMDS-Blocks
realisiert sein kann, beginnt vorteilhafterweise mit einem 0-Symbol,
um den Beginn eines SDC-Blocks anzuzeigen. Die folgenden AMDS-Gruppen
enthalten demgegenüber
inkrementierte Zählersymbole,
um erkennen zu können,
ab wann ein neuer SDC-Block übertragen
wird.
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Alternativ
hierzu ist es auch möglich,
den Zähler
implizit mit dem Synchronisationsmechanismus zu realisieren indem
zusätzlich
Paare von Offsetworten definiert werden, wobei die Anzahl der Offsetwortpaare
der Anzahl Gruppen entspricht, die der Zähler unterscheiden soll. Die
Offsetwortpaare werden im Empfänger
zu den Prüfworten
der beiden Blöcke,
aus denen eine AMDS-Gruppe besteht, binär addiert. Gruppen mit gleichem
Inhalt verwenden hierbei dieselben Offsetwortpaare. Zur Synchronisierung des
Empfängers
wird der empfangene Bitstrom dem Decoder in Blöcken zu je 47 Bit zugeführt und
ein Syndrom berechnet. Dann wird die Blockeinteilung um ein Bit
verschoben und erneut das Syndrom des so entstandenen neuen Codeworts
berechnet. Wenn das erste Syndrom eines Syndrompaars entsteht, wird
der nächste
47 Bit-Block dem Decoder zugeführt.
Wenn dann das zweite Syndrom des Syndrompaares entsteht, ist die
Synchronisation erreicht. Bei den folgenden Blöcken werden dann die entsprechenden
Offsetworte addiert und die Blöcke
dem Decoder zugeführt.
Wenn das Syndrom 0 entsteht, ist der Block fehlerfrei und kann decodiert
werden. Hierbei ist zu beachten, dass in aufeinanderfolgenden Blöcken jeweils
ein zusammengehöriges
Paar von Offsetworten verwendet wird. Ist die Synchronisation erfolgt,
so muss bei dem folgenden Block jedes der ersten Offsetworte der
Offsetwortpaare addiert werden, bis eine Decodierung mit Syndrom
0 möglich
ist. Dann kann der nächste
folgende Block mit dem zugehörigen
zweiten Offsetwort des Offsetwortpaars decodiert werden.
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In 5 ist
ein schematisches Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt. Der Mappingeinrichtung 14 werden hierzu SDC-Blöcke zugeführt, die
nach erfolgter Verarbeitung als AMDS-Gruppen ausgegeben werden.
Die der Mappingeinrichtung 14 zugeführten SDC-Blöcke gelangen
in eine Abschneideeinrichtung 15, in der die Paddingbits 12 und
die Prüfbits
(CRC) 13 der SDC-Blöcke entfernt
werden. Danach wird das Ausgangssignal der Abschneideeinrichtung 15 einer Prüfbiteinfügeeinrichtung 16 zugeführt. Gleichzeitig wird
das Ausgangssignal der Abschneideeinrichtung 15 einer Prüfbitberechnungseinrichtung 17 zugeführt, in
der aus den AMDS-Datenfeldern m35 bis m00 jeweils Prüfbits c10
bis c00 berechnet werden, die der Prüfbiteinfügeeinrichtung 16 zugeführt werden,
die die berechneten Prüfbits
c10 bis c00 des Prüffelds 4 an
den vorgesehenen Stellen des AMDS-Blocks eingefügt werden. Nach Einfügen derAMDS-Prüfbits wird
das Ausgangssignal der Prüfbiteinfügeeinrichtung 16 an
die Zählereinfügeeinrichtung 18 weitergegeben.
Der Zählereinfügeeinrichtung 18 werden
Signale einer Zähleinrichtung 19 zugeführt, die
die einzelnen AMDS-Blöcke
durchnummeriert und diese Nummerierung der Zählereinfügeeinrichtung 18 zuführt, die
diese in die Nutzbits ersten Nutzbits des ersten Blocks einer AMDS-Gruppe
einfügt,
also im Falle eines 3-Bit-Zählers
an den Stellen m34 bis m32 des ersten Blocks. Wird ein 4-Bit-Zähler verwendet,
so werden hierfür
die Bits m34 bis m31 des ersten Blocks einer AMDS-Gruppe verwendet. Anschließend wird
in der Anfangsmarkiereinrichtung 20 das erste Nutzbit m35
des Blocks 1 einer AMDS-Gruppe
auf 0 gesetzt, wenn diese AMDS-Gruppe den Beginn eines neuen SDC-Blocks enthält oder
es wird das m35-Bit des ersten Blocks der AMDS-Gruppe auf 0 gesetzt,
wenn diese AMDS-Gruppe eine Weiterführung der Information eines
SDC-Blocks einer vorhergehenden AMDS-Gruppe ist.