DE102004032286A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von Zusatzdaten in einem analogen Rundfunkübertragungssystem - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von Zusatzdaten in einem analogen Rundfunkübertragungssystem Download PDF

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Abstract

Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von Zusatzdaten in einem analogen Rundfunkübertragungssystem, wobei die Zusatzdaten Informationen bezüglich alternativer Sendefrequenzen des jeweiligen Programmes enthalten und die alternativen Sendefrequenzen digitale Rundfunkübertragungssysteme betreffen. Die alternativen Sendefrequenzen für digitale Rundfunkübertragungssysteme werden im AMDS(Amplituden Modulation Data System)-Format übertragen, indem diese SDC(Service Description Channel)-Daten mittels Mapping in das AMDS-Format übertragen werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Übertragung von Zusatzdaten in einem analogen Rundfunkübertragungssystem, wobei die Zusatzdaten Informationen bezüglich alternativer Sendefrequenzen des jeweiligen Programmes enthalten, und die alternativen Sendefrequenzen digitale Rundfunkübertragungssysteme betreffen. Die alternativen Sendefrequenzen für digitale Rundfunkübertragungssysteme werden im AMDS (Amplituden Modulation Data System)-Format übertragen, indem diese SDC (Service Description Channel)-Daten mittels Mapping in das AMDS-Format übertragen werden.
  • Aus der technischen Spezifikation (ETSI TS 101 980) mit dem Titel „Digital Radio Mondiale (DRM); System Specification", herausgegeben von der European Telecommunication Standards Institute im September 2001 ist ein digitales Rundfunkübertragungssystem bekannt, das beispielsweise auf herkömmlichen AM-Frequenzen übertragen wird und unter anderem einen Service Description Channel (SDC) aufweist, der auf den Seiten 63 bis 78 als Kapitel 6.4 beschrieben ist. Beim DRM-System werden die Daten in SDC-Blöcke eingeteilt und übertragen. Jeder Block enthält einen Indikator, der AFS-Index genannt wird sowie ein Datenfeld, mittels dem Nutzdaten übertragbar sind und ein Checkwort, das zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur verwendet wird. Der AFS-Indes ist hierbei eine vorzeichenlose binäre Zahl zwischen 0 und 15, die die Anzahl der Übertragung von sogenannten Superframes angibt, der diesen SDC-Block von dem nächsten, mit identischem Inhalt, trennt, sofern im Identifikationsfeld des Fast Accsess Channels das 0-Symobl gesetzt ist. Der AFS-Index soll hierbei für alle SDC-Blöcke identisch sein und kann beispielsweise bei einer Rekonfiguration geändert werden. Das Datenfeld wird in eine variable Anzahl von Datenblöcken (Data entities) unterteilt. Dieses kann hierbei eine Endmarkierung beinhalten sowie Padding Bits, die freie Felder auffüllen. Die Länge dieses Datenfelds hängt hierbei von dem gewählten Übertragungsmode ab, der die Robustheit des Übertragungssystems bestimmt. Das Prüffeld, auch Cyclic Redundancy Check (CRC) genannt, enthält ein 16-Bit langes CRC-Datenwort, das über den AFS-Index und das Datenfeld berechnet wird.
  • Aus der ITU-Recommendation BS.706-2 mit dem Titel „Data System in Monophonic AM Sound Broadcasting (AMDS)" vom Februar 1998 ist ein Protokoll für analogen Rundfunk bekannt, mit dem Zusatzinformationen bezüglich alternativer Frequenzen übertragen werden können, so dass bei einer gravierenden Verschlechterung der Empfangsqualität auf eine andere Empfangsfrequenz durch den Empfänger automatisch gewechselt werden kann.
  • Trotz der bevorherstehenden Einführung von DRM für die digitale Rundfunkübertragung auf Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle werden einige Zeit lang die selben Programme sowohl in analoger (AM) als auch Digitaler Technik (DRM) abgestrahlt werden. Wegen der begrenzten Anzahl von Kanälen kann es häufig der Fall sein, dass nicht in jedem Frequenzbereich sowohl ein analoges als auch in digitales Signal gesendet werden kann. Insbesondere auf Kurzwelle haben die verschiedenen Frequenzbereiche unterschiedliche Ausbreitungsverhältnisse. Es kann daher erforderlich sein, dass ein Empfänger, der zunächst auf ein DRM-Programm eingestellt ist und dort das Signal verliert auf ein anderes Band wechseln muss, in dem das Programm aber nur analog gesendet wird. Um dort weiterhin mögliche Alternativfrequenzen, insbesondere auch solche auf denen digital gesendet wird, verweisen zu können, wird bei der analogen Übertragung das AMDS verwendet.
  • Kern und Vorteile der Erfindung
  • Der Kern der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, mit denen in einem analogen Rundfunkübertagungssystem Alternativfrequenzen des gerade eingestellten Senders übermittelbar sind, wobei diese alternativen Sendefrequenzen das gleiche Frequenzband betreffen können, jedoch auf ein digitales Rundfunkübertragungssystem, insbesondere Digital Radio Mondiale (DRM) verweisen. Erfindungsgemäß wird dieses durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Vorteilhafterweise werden die alternativen Sendefrequenzen für digitale Rundfunkübertragungssysteme im Amplituden Modulation Data System (AMDS)-Format übertragen.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass das digitale Rundfunkübertragungssystem im DAB (Digital Audio Broadcast)-Format oder im DRM (Digital Radio Mondiale)-Format oder im DVB-T (Digital Video Broadcast-Terrestrisch)-Format oder im iBiquity-Format oder im IBOC (In Band On Channel)-Format oder im AM/FM-Format oder im UMTS (Universal Mobile Telecommunications System)-Format ausgestrahlt wird. Insbesondere die Verwendung hinsichtlich DRM-Systemen ist vorteilhaft, da DRM-Programme im AM-Band übertragen werden, auf dem auch analoge Hörfunkprogramme abgestrahlt werden, die das AMDS-Protokoll verwenden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die im AMDS-Format übertragenen Daten SDC-Daten sind, die mittels Mapping in das AMDS-Format übertragen werden. Innerhalb des DRM-Systems ist der sogenannte Service Description Channel vorgesehen, mittels dem Zusatzdaten übertragbar sind. Diese SDC-Daten, die von einem Kombinationsempfänger empfangen werden, d. h. von einem Empfänger der sowohl analoge AM-Signale als auch digitale DRM-Signale empfangen kann, sind von diesem ohne zusätzlichen Aufwand auswertbar. Daher wird vorgesehen, mittels des SDC-Formats Daten zu übertragen, die jedoch zur Abstrahlung in analogen Rundfunkübertragungssystemen in das sogenannte AMDS-Format mittels Mapping übertragen werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Datenblöcke der SDC-Information in die Datenfelder der AMDS-Blöcke übernommen werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass zusätzlich der AFS-Index der SDC-Blöcke in die Datenfelder der AMDS-Blöcke übernommen wird. Weiterhin ist es vorteilhaft, das die Bits des Prüffeldes einer jeden AMDS-Gruppe aus den Datenfeldern der übernommenen SDC-Datenblöcke generiert werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass ein Datenbit einer jeden AMDS-Gruppe anzeigt, ob es sich um die erste oder um eine folgende AMDS-Gruppe einer Vielzahl von hintereinander übertragenen AMDS-Gruppen, die gemeinsam die Information eines SDC-Blocks beinhalten, handelt. Insbesondere ist es vorteilhaft, dass das erste Datenbit des ersten Blocks einer AMDS-Gruppe, also das m35 Bit des ersten AMDS-Blocks eine 1 aufweist es es sich hierbei um die erste AMDS-Gruppe einer Vielzahl hintereinander übertragenen AMDS-Gruppen handelt und diese ersten Datenbits der ersten Blöcke der folgenden AMDS-Gruppen, also die m35-Bits der ersten AMDS-Blöcke, jeweilseine 0 aufweisen.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die AMDS-Blöcke mittels eines Zählers fortlaufend durchnummeriert werden. Besonders vorteilhaft ist es, dass die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe in einem oder mehreren hierfür reservierten AMDS-Datenbits enthalten ist.
  • Vorteilhaft ist es, dass das eine oder die mehreren reservierten AMDS-Datenbits, die die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe beinhalten, die dem ersten Datenbit m35 des ersten AMDS-Blocks einer AMDS-Gruppe folgenden Datenbits sind, also die Datenbits m34, m33, m32,..., je nachdem wieviel Bit für den Zähler benötigt werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die gleichen AMDS-Gruppen mehrfach gesendet werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe in einem hierfür reservierten AMDS-Datenfeld, das aus mehreren reservierten AMDS-Datenbits besteht, enthalten ist. Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die fortlaufende Durchnummerierung der AMDS-Gruppen mittels der Synchronisation erfolgt, indem mittels zyklischen Blockcodes aus dem Inhalt der Datenfelder der Inhalt der Prüffelder berechnet wird, dass zu den Prüffeldern Offsetwertepaare addiert werden, dass aus den Offsetwerten paarweise Syndrome berechnet werden und dass anhand der erhaltenen paarweisen Syndrome der jeweilige Inhalt der AMDS-Gruppen bestimmbar ist.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Vorrichtung eine Berechnungseinrichtung enthält, die in Abhängigkeit der in den AMDS-Datenfeldern enthaltenen Information Prüfwörter zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur ermittelt und in die Prüffelder der AMDS-Prüffelder einfügt.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass die Vorrichtung eine Zähleinrichtung aufweist, die die AMDS-Blöcke fortlaufend durchnumeriert und die Numerierung in einem hierfür reservierten AMDS-Datenfeld eingefügt wird.
  • Vorteilhafterweise ist ein Empfänger vorgesehen, zum Empfang und zur Wiedergabe von analog und digital übertragenen Rundfunksignalen vorgesehen, wobei der Empfänger bei Wiedergabe eines analog übertragenen Rundfunksignals die im AMDS-Format übertragenen Zusatzdaten bezüglich alternativer Sendefrequenzen, auf denen das gleiche Programm digital übertragen wird, empfängt, auswertet und bei Vorhandensein alternativer Sendefrequenzen auf denen das gleiche Programm digital übertragen wird, automatisch auf die digital übertragene Alternativfrequenz umschaltet.
  • Vorteilhafterweise speichert der Empfänger alle empfangenen Zusatzdaten bezüglich alternativer Sendefrequenzen in einer Datenbank und wählt aus dieser Datenbank die Alternativfrequenz aus, auf der das eingestellte Rundfunkprogramm am besten empfangen wird.
  • Vorteilhafterweise werden zur Auswahl einer Alternativfrequenz aus der Datenbank die Alternativfrequenzen in einer vorbestimmten Reihenfolge nach ihrer Übertragungsart abgesucht, insbesondere in der Reihenfolge DAB, DRM, FM, AM.
  • Zeichnungen
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen erläutert. Es zeigen
  • 1 den Aufbau des AMDS-(Amplituden Modulations Data System)-Formats,
  • 2 den Aufbau des SDC (Service Description Channel)-Formats, wie es bei DRM (Digital Radio Mondiale) verwendet wird,
  • 3 das Mapping der SDC-Information auf AMDS-Gruppen,
  • 4 die Realisierung eines Zählers sowie
  • 5 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Beschreibung von Ausführungsbeispielen
  • In 1 ist der Aufbau des Amplituden Modulation Data Systems schematisch aufgezeigt. Eine AMDS-Gruppe 1 besteht aus 94 Bit, wobei diese AMDS-Gruppe zu gleichen Teilen in einen AMDS-Block1 2 sowie einen AMDS-Block2 2 zu jeweils 47 Bit unterteilt ist. Ein derartiger AMDS-Block 2 mit 47 Bit ist weiterhin in ein Datenfeld 3 mit 36 Bit sowie ein Prüffeld 4 mit 11 Bit unterteilt, wobei das Datenfeld die Nutzinformation überträgt sowie das Prüffeld 4 ein Prüfwort enthält, das mittels eines zyklischen Codes aus dem Datenfeld 3 berechnet wird und zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur eingesetzt wird. Das 36 Bit lange Datenfeld 3 ist weiterhin in AMDS-Datenbits 5 unterteilt, die beginnend mit der Bezeichnung m35 beginnen und bis m00, dem letzten AMDS-Datenbit der Nutzdaten, benannt sind. Daran schließt sich das Prüffeld 4 an, das aus 11 AMDS-Prüfbits 6 besteht, die, beginnend mit c10 bis c00 durchnumeriert sind. Dieses Prüffeld 4 enthält Information, die mittels eines zyklischen Blockcodes aus dem Datenfeld 3 berechnet wurde.
  • In 2 ist der Aufbau eines Short Description Channel (SDC)-Blocks dargestellt, wie er beim digitalen Rundfunksystem DRM (Digital Radio Mondiale) verwendet wird. Mittels des Short Description Channels werden Informationen übertragen, die beispielsweise auf Alternativfrequenzen des gleichen Programms verweisen, so dass bei einer Empfangsqualitätsbeeinträchtigung des derzeit eingestellten Hörfunkprogramms eine andere Frequenz des gleichen oder eines unterschiedlichen Frequenzbandes angegeben werden kann, die momentan das gleiche Programm sendet. Das digitale Hörfunkprogramm ist hierbei auch in der Lage, entweder auf digitale Alternativfrequenzen oder auf Frequenzen zu verweisen, auf denen das gleiche Programm mittels analoger Rundfunkübertragungsverfahren wie beispielsweise FM oder AM übertragen wird. Insbesondere in der Übergangsphase kurz nach der Einführung digitaler Radioprogramme werden die gleichen Rundfunkprogramme sowohl in analoger als auch digitaler Form ausgestrahlt werden müssen, da noch nicht jeder Hörer über einen digitalen Empfänger verfügt. Insbesondere während dieser Übergangsphase ist es nicht möglich, mittels analog übertragenen Programmen Zusatzdaten zu übermitteln, die auf Alternativfrequenzen verweisen, auf denen das gleiche Programm in digitaler Übertragungsart übertragen werden. Der SDC-Block 7 besteht aus einem AFS-Index 8, der aus 4 Bit besteht. Nach diesem AFS-Index wird ein Datenfeld 9 übertragen, das in der Länge variabel sein kann und das die Nutzdaten überträgt. Hierbei kann das Datenfeld 9 aus unterschiedlich vielen Datenblöcken 11, die von 1 bis N durchnumeriert sind, bestehen, je nachdem mittels welchem Übertragungsmodus und welchem SDC-Modus momentan gesendet wird. An das Datenfeld 9 schließt sich innerhalb des SDC-Blocks 7 ein Prüfwort 10 an, das aus 16 Bit besteht und auch als CRC (Cyclic Redundance Check) bezeichnet wird. Dieses Prüfwort 10 wird aus den Bits des AFS-Index und des Datenfeldes berechnet und dient zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur der übertragenen Daten.
  • In 3 sind die SDC-Blöcke, wie sie beispielsweise beim DRM-System übertragen werden und die AMDS-Datenstruktur gegenübergestellt, um das Mapping zur Übertragung der SDC-Daten im AMDS-Format darzustellen. Die SDC-Blöcke 7 werden hierzu hintereinander gesendet. Jeder SDC-Block 7 besteht hierbei aus einem AFS-Index 8, an den sich 1 bis N Datenblöcke 11 anschließen, die die Nutzinformation enthalten. Anschließend enthält der SDC-Block 7 Paddingbits 12 sowie ein 16-Bit langes Cyclic Redundancy Check-Wort 13. Zur Übertragung der SDC-Daten werden hierzu die AFS-Index-Information in Block 8 sowie die Information der Datenblöcke 1 bis N 11 in die AMDS-Datenstruktur übernommen, wobei die Paddingbits 12 sowie die CRC-Bits 13 unberücksichtigt bleiben. Da eine AMDS-Gruppe 1 jeweils zwei AMDS-Blöcke mit jeweils 47 Bit enthält, weist jede AMDS-Gruppe Nutzbits m35 bis m00 auf daran anschließend 11 AMDS-Prüfbits c10 bis c00 sowie nochmals für den AMDS-Block2 36 Nutzbits m35 bis m00 sowie 11 Prüfbits des AMDS-Blocks 2 c10 bis c00. Da das erste Nutzbit m35 des ersten Blocks der AMDS-Gurppe 1 reserviert wird, um den Beginn eines SDC-Blocks anzuzeigen oder eine Weiterführung des SDC-Blocks anzugeigen, wird das erste AMDS-Nutzbit m35 des Blocks1 einer AMDS-Gruppe 1 nicht mit SDC-Daten beschrieben. Die Information des AFS-Index 8 wird daher in die AMDS-Datenbits m34 und folgende des ersten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe 1 eingeschrieben. Die auf den AFS-Index 8 folgenden Datenblöcke 1 bis N 11 werden fortlaufend in die AMDS-Datenbits 5 eingeschrieben, wobei hierzu die AMDS-Datenbits m34 bis m00 des AMDS-Blocks1 sowie die AMDS-Datenbits m35 bis m00 des AMDS-Blocks2 zur Verfügung stehen. Diese AMDS-Datenbits werden unterbrochen durch die AMDS-Prüfbits c10 bis c00, die jeweils in Abhängigkeit der vorausgehenden AMDS-Datenbits berechnet und eingeschrieben werden. Da es vom Datenumfang eines SDC-Blocks her nicht möglich ist, die Nutzdaten eines SDC-Blockes komplett in eine AMDS-Gruppe zu übernehmen, werden mehrere AMDS-Gruppen 1 hintereinandergehängt, solange bis die vollständige Nutzinformation eines SDC-Blocks in AMDS-Gruppen 1 untergebracht ist. Zur Übertragung der Information eines SDC-Blocks 7 ist es daher notwendig, mehrere hintereinander folgende AMDS-Gruppen 1 zu übertragen, weshalb es weiterhin sinnvoll ist, mittels des ersten AMDS-Nutzbits m35 des ersten AMDS-Blocks anzuzeigen, ob die vorliegende AMDS-Gruppe 1 den Beginn eines SDC-Blocks enthält oder ob es sich um eine folgende AMDS-Gruppe 1 handelt, der eine AMDS-Gruppe 1 vorausgegangen ist, die mit einem SDC-Block begonnen hat. Hierzu kann das erste AMDS-Datenbit m35 des ersten AMDS-Blocks verwendet werden, indem das m35-Bit dieses ersten AMDS-Blocks einer AMDS-Gruppe auf 1 gesetzt wird, wenn es sich um die erste AMDS-Gruppe handelt, die den Beginn der Nutzdaten eines SDC-Blocks enthält oder indem das m35-Bit des ersten AMDS-Blocks einer AMDS-Gruppe auf 0 gesetzt wird, um anzuzeigen, dass diese AMDS-Gruppe eine Weiterführung einer vorhergehenden AMDS-Gruppe ist, die den gleichen SDC-Block betrifft. Die Prüfbits c10 bis c00 6 der AMDS-Gruppen 1 werden in Abhängigkeit der vorausgehenden Nutzbits m35 bis m00 berechnet und übertragen. Weiterhin ist es sinnvoll, die AMDS-Gruppen durchzunumerieren, da eine Übertragung im AM-Band häufig gestört wird und daher eine mehrfache Übertragung der AMDS-Gruppen hintereinander vorteilhaft ist. Durch die Durchnumerierung der AMDS-Gruppen ist feststellbar, welche AMDS-Gruppen, die hintereinander mit dem gleichen Inhalt übertragen wurden, zusammengehören und ab welcher AMDS-Gruppe neue Information übertragen wird. Dass der Empfänger die Wiederholungen erkennen kann, beziehungsweise erkennen kann, wann eine neue AMDS-Gruppe gesendet wird, ist es weiterhin vorteilhaft, dass ein fortlaufender Zähler vorgesehen ist. In diesem Fall können die AMDS-Gruppen, die dieselbe Information enthalten, auch mehrfach und gegebenenfalls in zeitlichem Abstand übertragen werden, was vorteilhafterweise einen 3- oder 4-Bitzähler erforderlich macht.
  • In 4 ist ein derartiger Zähler dargestellt, bei dem eine AMDS-Gruppe 1 dargestellt ist, die aus zwei hintereinanderfolgenden AMDS-Blöcken besteht, wobei jeder AMDS-Block aus Nutzbits m35 bis m00 sowie daran anschließend aus den Prüfbits c10 bis c00, besteht. Da das erste Datenbit des ersten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe 1 (m35) reserviert ist, um den Beginn oder die Weiterführung eines SDC-Blocks anzuzeigen, werden die darauffolgenden 3 Bit oder 4 Bit , nämlich die Bit m34 bis m32 bzw. m34 bis m31 des ersten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe für einen AMDS-Gruppenzähler reserviert, so dass für die eigentliche Information die AMDS-Nutzbits m31 bis m00 bzw. m30 bis m00 des ersten AMDS-Blocks sowie die Datenbits m35 bis m00 des zweiten AMDS-Blocks der AMDS-Gruppe verfügbar sind. Der AMDS-Gruppenzähler, der beispielsweise mittels der Nutzbits m34 bis m32 des ersten AMDS-Blocks realisiert sein kann, beginnt vorteilhafterweise mit einem 0-Symbol, um den Beginn eines SDC-Blocks anzuzeigen. Die folgenden AMDS-Gruppen enthalten demgegenüber inkrementierte Zählersymbole, um erkennen zu können, ab wann ein neuer SDC-Block übertragen wird.
  • Alternativ hierzu ist es auch möglich, den Zähler implizit mit dem Synchronisationsmechanismus zu realisieren indem zusätzlich Paare von Offsetworten definiert werden, wobei die Anzahl der Offsetwortpaare der Anzahl Gruppen entspricht, die der Zähler unterscheiden soll. Die Offsetwortpaare werden im Empfänger zu den Prüfworten der beiden Blöcke, aus denen eine AMDS-Gruppe besteht, binär addiert. Gruppen mit gleichem Inhalt verwenden hierbei dieselben Offsetwortpaare. Zur Synchronisierung des Empfängers wird der empfangene Bitstrom dem Decoder in Blöcken zu je 47 Bit zugeführt und ein Syndrom berechnet. Dann wird die Blockeinteilung um ein Bit verschoben und erneut das Syndrom des so entstandenen neuen Codeworts berechnet. Wenn das erste Syndrom eines Syndrompaars entsteht, wird der nächste 47 Bit-Block dem Decoder zugeführt. Wenn dann das zweite Syndrom des Syndrompaares entsteht, ist die Synchronisation erreicht. Bei den folgenden Blöcken werden dann die entsprechenden Offsetworte addiert und die Blöcke dem Decoder zugeführt. Wenn das Syndrom 0 entsteht, ist der Block fehlerfrei und kann decodiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass in aufeinanderfolgenden Blöcken jeweils ein zusammengehöriges Paar von Offsetworten verwendet wird. Ist die Synchronisation erfolgt, so muss bei dem folgenden Block jedes der ersten Offsetworte der Offsetwortpaare addiert werden, bis eine Decodierung mit Syndrom 0 möglich ist. Dann kann der nächste folgende Block mit dem zugehörigen zweiten Offsetwort des Offsetwortpaars decodiert werden.
  • In 5 ist ein schematisches Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Der Mappingeinrichtung 14 werden hierzu SDC-Blöcke zugeführt, die nach erfolgter Verarbeitung als AMDS-Gruppen ausgegeben werden. Die der Mappingeinrichtung 14 zugeführten SDC-Blöcke gelangen in eine Abschneideeinrichtung 15, in der die Paddingbits 12 und die Prüfbits (CRC) 13 der SDC-Blöcke entfernt werden. Danach wird das Ausgangssignal der Abschneideeinrichtung 15 einer Prüfbiteinfügeeinrichtung 16 zugeführt. Gleichzeitig wird das Ausgangssignal der Abschneideeinrichtung 15 einer Prüfbitberechnungseinrichtung 17 zugeführt, in der aus den AMDS-Datenfeldern m35 bis m00 jeweils Prüfbits c10 bis c00 berechnet werden, die der Prüfbiteinfügeeinrichtung 16 zugeführt werden, die die berechneten Prüfbits c10 bis c00 des Prüffelds 4 an den vorgesehenen Stellen des AMDS-Blocks eingefügt werden. Nach Einfügen derAMDS-Prüfbits wird das Ausgangssignal der Prüfbiteinfügeeinrichtung 16 an die Zählereinfügeeinrichtung 18 weitergegeben. Der Zählereinfügeeinrichtung 18 werden Signale einer Zähleinrichtung 19 zugeführt, die die einzelnen AMDS-Blöcke durchnummeriert und diese Nummerierung der Zählereinfügeeinrichtung 18 zuführt, die diese in die Nutzbits ersten Nutzbits des ersten Blocks einer AMDS-Gruppe einfügt, also im Falle eines 3-Bit-Zählers an den Stellen m34 bis m32 des ersten Blocks. Wird ein 4-Bit-Zähler verwendet, so werden hierfür die Bits m34 bis m31 des ersten Blocks einer AMDS-Gruppe verwendet. Anschließend wird in der Anfangsmarkiereinrichtung 20 das erste Nutzbit m35 des Blocks 1 einer AMDS-Gruppe auf 0 gesetzt, wenn diese AMDS-Gruppe den Beginn eines neuen SDC-Blocks enthält oder es wird das m35-Bit des ersten Blocks der AMDS-Gruppe auf 0 gesetzt, wenn diese AMDS-Gruppe eine Weiterführung der Information eines SDC-Blocks einer vorhergehenden AMDS-Gruppe ist.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Übertragung von Zusatzdaten in einem analogen (AM, FM) Rundfunkübertragungssystem, wobei die Zusatzdaten Informationen bezüglich alternativer Sendefrequenzen des jeweiligen Programmes enthalten, dadurch gekennzeichnet, dass die alternativen Sendefrequenzen digitale Rundfunkübertragungssysteme betreffen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die alternativen Sendefrequenzen für digitale Rundfunkübertragungssysteme (DRM, DAB, iBiquity, IBOC, UMTS) im AMDS (Amplituden Modulation Data System)-Format (1,2,3,4,5,6) übertragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das digitale Rundfunkübertragungssystem im DAB (Digital Audio Broadcast)-Format oder im DRM (Digital Radio Mondiale)-Format (7,8,9,10,11,12) oder im DVB-T (Digital Video Broadcast-Terrestrisch)-Format oder im iBiquity-Format oder im IBOC (In Band On Channel)-Format oder im AM/FM (Amplitudenmodulation/Frequenzmodulation)-Format oder im UMTS (Universal Mobile Telecommunications System)-Format ausgestrahlt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im AMDS (Amplituden Modulation Data System)-Format (1,2,3,4,5,6) übertragenen Daten SDC(Service Description Channel)-Daten (7,8,9,10,11,12) sind, die mittels Mapping in das AMDS-Format übertragen werden.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenblöcke (11) der SDC-Information in Teile der Datenfelder (3) der AMDS-Blöcke (2) übernommen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich der AFS-Index (8) der SDC-Blöcke (7) in die Datenfelder (3) der AMDS-Blöcke (2) übernommen wird und die Bits (6) des Prüffeldes (4) einer jeden AMDS-Gruppe (1) aus den Datenfeldern (9) der übernommenen SDC-Datenblöcke (7) generiert werden.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Datenbit (5) einer jeden AMDS-Gruppe (1) anzeigt, ob es sich um die erste oder ein folgende AMDS-Gruppe (1) einer Vielzahl von hintereinander übertragenen AMDS-Gruppen (1), die gemeinsam die Information eines SDC-Blocks (7) beinhalten, handelt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Datenbit (m35 des Block1) des ersten AMDS-Blocks (2) einer jeden AMDS-Gruppe (1) anzeigt, ob es sich um die erste (m35=1) oder ein folgende (m35=0) AMDS-Gruppe (1) einer Vielzahl von hintereinander übertragenen AMDS-Gruppen (1), die gemeinsam die Information eines SDC-Blocks (7) beinhalten, handelt.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die AMDS-Gruppen (1) mittels eines Zählers (m34, m33, m32 des Block1) fortlaufend durchnummeriert werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe (1) in einem oder mehreren hierfür reservierten AMDS-Datenbits (m34, m33, m32) enthalten ist.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das eine oder die mehreren reservierten AMDS-Datenbits (m34, m33, m32), die die fortlaufende Nummerierung jeder AMDS-Gruppe (1) beinhalten, die dem ersten Datenbit (m35) des ersten AMDS-Blocks (2) einer AMDS-Gruppe (1) folgenden Datenbits (m34, m33,m32,...) sind.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gleichen AMDS-Gruppen (1) mehrfach gesendet werden.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die fortlaufende Durchnummerierung der AMDS-Gruppen (1) mittels der Synchronisation erfolgt, indem – mittels zyklischen Blockkodes aus dem Inhalt der Datenfelder (5) der Inhalt der Prüffelder (6) berechnet wird, – dass zu den Prüffeldern (6) Offsetwertepaare addiert werden, – dass aus den Offsetwerten paarweise Syndrome berechnet werden und – dass anhand der erhaltenen paarweisen Syndrome der jeweilige Inhalt der AMDS-Gruppen bestimmbar ist.
  14. Vorrichtung zur Erzeugung von Zusatzdaten, die in einem analogen Rundfunkübertragungssystem (AM, FM) ausgestrahlt werden, wobei die Zusatzdaten Informationen bezüglich alternativer Sendefrequenzen des jeweiligen Programmes enthalten, dadurch gekennzeichnet dass der Vorrichtung SDC (Short Description Channel)-Daten (11) zuführbar sind, die von der Vorrichtung (14) in AMDS (Amplituden Modulation Data System)-Datenfelder (3) umgesetzt werden.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (14) eine Berechnungseinrichtung (17) enthält, die in Abhängigkeit der in den AMDS-Datenfeldern (3) enthaltenen Information Prüfwörter (4) zur Fehlererkennung und Fehlerkorrektur ermittelt und in die Prüffelder (6) der AMDS-Prüffelder einfügt.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Zähleinrichtung (19) aufweist, die die AMDS-Gruppen (1) fortlaufend durchnummeriert und die Nummerierung in mindestens einem hierfür reservierten AMDS-Datenfeld (m34, m33, m32) eingefügt wird.
  17. Empfänger zum Empfang und zur Wiedergabe von analog und digital übertragenen Rundfunksignalen, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger bei Wiedergabe eines analog übertragenen Rundfunksignals die im AMDS-Format übertragenen Zusatzdaten bezüglich alternativer Sendefrequenzen, auf denen das gleiche Programm digital übertragen wird, empfängt, auswertet und bei Vorhandensein alternativer Sendefrequenzen auf denen das gleiche Programm digital übertragen wird, automatisch auf die digital übertragene Alternativfrequenz umschaltet.
  18. Empfänger anch Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger alle empfangenen Zusatzdaten bezüglich alternativer Sendefrequenzen in einer Datenbank speichert und aus dieser Datenbank die Alternativfrequenz auswählt, auf der das eingestellte Rundfunkprogramm am besten empfangen wird.
  19. Empfänger nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zur Auswahl einer Alternativfrequenz aus der Datenbank die Alternativfrequenzen in einer vorbestimmten Reihenfolge nach ihrer Übertragungsart abgesucht werden, insbesondere in der Reihenfolge DAB, DRM, FM, AM.
DE102004032286A 2004-07-02 2004-07-02 Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von Zusatzdaten in einem analogen Rundfunkübertragungssystem Withdrawn DE102004032286A1 (de)

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