DE102004040992A1 - Informationsverarbeitungseinrichtung und Programm - Google Patents

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Toshiro Kawasaki Obitsu
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Abstract

Empfangen einer Boot-Anweisung des Betriebssystems, Durchführen der Organisation durch Erkennbarmachen eines ersten Aufzeichnungsbereichs für das erste, basierend auf der Boot-Anweisung, gebootete Betriebssystem in einem Betriebszustand des ersten Betriebssystems, das in dem ersten Aufzeichnungsbereich gespeichert ist, und Nichterkennbarmachen eines zweiten Aufzeichnungsbereichs, in dem das zweite Betriebssystem gespeichert ist.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Informationseinrichtung mit einer Fernsehfunktion.
  • Personal-Computer, die eine Fernsehfunktion eingebaut haben, sind während der letzten Jahre auf den Markt gebracht und verfügbar gemacht worden. Folglich führen Benutzer einerseits Informationsverarbeitung auf dem Personal-Computer durch oder greifen auf das Internet über dem Personal-Computer zu oder können von dem Personal-Computer andererseits Fernsehprogramme hören oder betrachten. Die Fernsehfunktion wird jedoch erst verwendbar durch Hochfahren (nachstehend Booten genannt) einer Fernsehanwendung, nachdem ein normales Betriebssystem hochgefahren bzw. gebootet worden ist.
  • Das normale Betriebssystem (nachstehend Basisbetriebssystem genannt) muss gebootet werden, um den Fernsehrundsendungen auf dem konventionellen Personal-Computer zuzuhören oder sie zu betrachten. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Fernsehrundsendungen zu hören oder zu betrachten, solange nicht das Basisbetriebssystem normal gebootet worden ist. Ferner ist ein gewisser Zeitumfang erforderlich, bis es möglich ist, den Fernsehrundsendungen zu lauschen oder sie zu betrachten nach einem Energiezufuhreinschaltvorgang der Energiequelle.
  • Jedoch gab es eine Einrichtung, die einen Fernseh-Tuner einschließt, vorgesehen in einem Monitor unabhängig von der Fernsehfunktion des Personal-Computers. Informationen oder Bilder von dem Personal-Computer werden auf diesem Monitor der Einrichtung angezeigt, während ein von dem Fernsehrundsendsignal empfangenes Programm auf dem Monitor direkt von dem Fernseh-Tuner angezeigt werden kann. Daher ist kein Problem aufgetreten dahingehend, ob das Basisbetriebssystem normal gebootet worden ist oder nicht, oder ob die Boot-Zeit kurz oder lang ist.
  • Diese Einrichtung erfordert jedoch einen Fernseh-Tuner auf Seiten der Personal-Computers, um mit einer Funktion des Personal-Computers zu interagieren und erfordert zusätzlich einen anderen Fernseh-Tuner auf der Seite des Monitors. In dieser Art von System kann die Fernsehrundsendung innerhalb einer kurzen Zeitdauer angezeigt werden. Aber dieses System erfordert zwei Fernseh-Tuner, was zu einer Kostenerhöhung führt.
  • Andererseits ist ein bekannter Stand der Technik, dass ein von dem normalen Betriebssystem unterschiedliches Betriebssystem für eine dedizierte Funktion vorbereitet ist, um es der Einrichtung zu ermöglichen, in der dedizierten Funktion spezialisierte Betriebsabläufe auszuführen und von dem zu bootenden Betriebssystem wird umgeschaltet in Übereinstimmung mit der Bedingung. (Beispiele: Patentdokumente 1 und 2).
  • [Patentdokument 1]
    • Japanische Patentanmeldungsoffenlegung Nummer 2002-132393.
  • [Patentdokument 2]
    • Japanische Patentanmeldungsoffenlegung Nummer 2002-288126
  • RESÜMEE DER ERFINDUNG
  • Demgemäß könnte das konventionelle System die Fernsehanzeige nicht innerhalb einer kurzen Zeitdauer ohne irgendwelche Kostenerhöhung aktualisieren.
  • Ferner unterstützt der Stand der Technik keinerlei Maßnahmen zum Verhindern des Zerstörens von Information anderer Betriebssysteme, Anwendungen, die in anderen Betriebssystemen ablaufen usw. während des Aktualisierens eines Schnell-Bootens des Betriebssystems, wenn ein Betriebssystem ersetzt wird und abläuft. Die Erfindung zielt darauf ab, in einer Informationseinrichtung mit mindestens zwei installierten Betriebssystemen eine Technik zum Verhindern des Zerstörens von Information der gegenseitigen Betriebssysteme zu aktualisieren. Die Erfindung zielt zusätzlich darauf ab, in einer Informationseinrichtung mit einer Fernsehfunktion eine Technik des Bootens der Fernsehfunktion innerhalb einer kurzen Zeitdauer ohne Vermehren der Hardware zu verwirklichen.
  • Zum Lösen der Probleme wendet die Erfindung die folgenden Einheiten an. Gemäß der Erfindung schließt nämlich ein Informationsverarbeitungssystem, auf welchem ein erstes Betriebssystem und ein zweites Betriebssystem betreibbar sind, eine Empfangseinheit zum Empfangen einer Boot-Anweisung des Betriebssystems ein und eine Steuereinheit zum Durchführen des Managements durch Erkennbarmachen eines ersten Aufzeichnungsbereichs für das erste Betriebssystem, das in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung gebootet wird, während das in dem ersten Aufzeichnungsbereich gespeicherte erste Betriebssystem läuft und Nichterkennbarmachen eines zweiten, das zweite Betriebssystem speichernden Aufzeichnungsbereichs.
  • Gemäß der Erfindung wird das Management derart ausgeführt, dass während das erste Betriebssystem läuft, der erste Aufzeichnungsbereich für das erste Betriebssystem als erkennbar eingestellt wird und der zweite Aufzeichnungsbereich zum Speichern des zweiten Betriebssystems als nicht-erkennbar eingestellt ist. Demnach besteht eine verringerte Möglichkeit, dass der zweite Aufzeichnungsbereich, der das zweite Betriebssystem speichert, bedingt durch den im ersten Betriebssystem ablaufenden Prozess aktualisiert, zerstört und anderweitig beeinträchtigt werden könnte. Darüber hinaus kann gemäß der Erfindung der Fernsehrundsendesignalempfangsprozess einfach und effizient gebootet werden durch Vorbereiten eines für die Funktion spezialisierten Betriebssystems, das zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals geeignet ist, als das zweite Betriebssystem.
  • Vorzugsweise können der erste Aufzeichnungsbereich und der zweite Aufzeichnungsbereich durch das Betriebssystem basierend auf der ersten Identifizierungsinformation erkannt werden, aber nicht erkannt werden basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation, und die Steuereinheit kann, wenn sie das zweite Betriebssystem in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung bootet, eine solche Einstellung vornehmen, dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation gemanagt wird, und kann eine Boot-Einheit einschließen zum Booten des zweiten Betriebssystems.
  • Gemäß der Erfindung ist das Betriebssystem imstande, den ersten Aufzeichnungsbereich und den zweiten Aufzeichnungsbereich basierend auf der ersten Identifizierungsinformation zu erkennen. Die Einstellung im Normalzustand ist, dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf der ersten Identifizierungsinformation gemanagt wird und der zweite Aufzeichnungsbereich basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation gemanagt wird. In diesem Zustand erkennt das Betriebssystem den ersten Aufzeichnungsbereich, aber ist nicht imstande den zweiten Aufzeichnungsbereich zu erkennen. Es ist demnach möglich, die Möglichkeit zu reduzieren, in welcher das zweite Betriebssystem und die von dem zweiten Betriebssystem gemanagte Information geändert werden könnten während das erste Betriebssystem läuft. Andererseits, wenn das zweite Betriebssystem gebootet wird, ist die Einstellung, dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation gemanagt wird. Mit dieser Maßnahme ist es möglich, die Möglichkeit zu reduzieren, in welcher das erste Betriebssystem und die von dem ersten Betriebssystem gemanagte Information geändert werden könnten während das zweite Betriebssystem läuft.
  • Vorzugsweise kann die Boot-Einheit des zweiten Betriebssystems auf eine Weise booten, welche Teile eines Prozesses, der laufen sollte, wenn das erste Betriebssystem gebootet wird, weglässt. Dies ist, weil das System durch Booten des zweiten Betriebssystems gegebenenfalls konfiguriert sein kann durch die Spezialisierung auf beispielsweise die für den Empfang des Fernsehrundsendesignals geeignete Funktion. Demnach kann gemäß der Erfindung das Betriebssystem innerhalb einer kurzen Zeitdauer gebootet werden.
  • Vorzugsweise kann die Boot-Einheit eine Beurteilungseinheit einschließen, die beurteilt, ob der zweite, basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation erkannte Aufzeichnungsbereich, existiert oder nicht, und kann, wenn die Existenz des zweiten Aufzeichnungsbereichs nicht erkannt werden kann, das erste Betriebssystem booten. Demnach kann gemäß der Erfindung das erste Betriebssystem, wie in einer solchen Einrichtung üblich, derart gebootet werden, dass der zweite Aufzeichnungsbereich nicht bereitgestellt wird.
  • Der weggelassene Prozess ist beispielsweise eine Sicherheitsprüfung etc. über die Ressourcen oder von dem Betriebssystem gemanagte Informationen.
  • Ferner kann die Erfindung ein Verfahren sein, durch welches ein Computer oder eine andere Einrichtung, Maschine etc. irgendeinen der zuvor erwähnten Prozessor ausführt. Darüber hinaus kann die Erfindung auch ein Programm sein, das den Computer oder eine andere Einrichtung, Maschine etc., dazu veranlasst, irgendeinen der zuvor erwähnten Prozesse zu verwirklichen. Auch kann die Erfindung eine Form annehmen, dass ein solches Programm auf einem Aufzeichnungsmedium gespeichert wird, das von dem Computer etc. lesbar ist.
  • Gemäß der Erfindung kann in einer Informationseinrichtung mit mindestens zwei Arten von installierten Betriebssystemen das Zerstören der Information des jeweils anderen Betriebssystems verhindert werden. Ferner ermöglicht die Verwirklichung des Verhinderns einer Informationszerstörung ein Weglassen einer Vielzahl von Prüfprozessen für das Betriebssystem und das Verwirklichen des Bootens des Betriebssystems innerhalb kurzer Zeitdauer.
  • Darüber hinaus kann gemäß der Erfindung in einer Informationseinrichtung mit einer Fernsehfunktion die Fernsehfunktion innerhalb kurzer Zeitdauer ohne vermehrte Hardware gebootet werden.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Es zeigt:
  • 1 eine Ansicht eines Aufbaus einer Informationsverarbeitungseinrichtung gemäß einer besten Art die Erfindung zu verwirklichen;
  • 2 eine Ansicht eines Aufbaus einer Fernsteuerung 2;
  • 3 ein Hardware-Blockdiagramm eines Informationsverarbeitungseinrichtungsaufbaus; und
  • 4 ein Ablaufdiagramm eines Prozesses beim Einschalten der Energiezufuhr der Informationsverarbeitungseinrichtung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Eine Informationsverarbeitungseinrichtung gemäß einer besten Art (nachstehend Ausführungsform genannt) die Erfindung auszuführen wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Ein Aufbau der folgenden Ausführungsform ist lediglich ein Erläuterungsbeispiel und die Erfindung ist nicht auf die Konfiguration der folgenden Ausführungsform beschränkt.
  • <Überblick der Funktionen>
  • Zwei Software-Teile, d.h., ein normales Basisbetriebssystem und ein dediziertes Betriebssystem werden in dieser Informationsverarbeitungseinrichtung vorinstalliert. Dieses dedizierte Betriebssystem hat eine vereinfachte Funktion, spezialisiert zum Empfangen eines Fernsehrundsendesignals und wird demnach als einfaches Betriebssystem bezeichnet. Eine Zeitdauer bis eine Fernsehfunktion hochgefahren ist, wird durch Booten dieses dedizierten Betriebssystems auf eine kurze Zeit reduziert.
  • Ferner hat eine normale Art von Informationseinrichtung, wie zum Beispiel ein Personal-Computer etc. nur einen Schaltknopf für eine Energiequelle. Dem gegenüber ist die vorliegende Informationsverarbeitungseinrichtung mit einem Schaltknopf (der als Spezialfunktionsknopf bezeichnet wird, versehen, der sich vom normal Energieversorgungsknopf unterscheidet, um das dedizierte Betriebssystem zu booten.
  • Das BIOS (Basis-Ein-Ausgabe-System bzw. Basic Input/Output System) (welches einer Empfangseinheit entspricht, einer Steuereinheit und einer Boot-Einheit), das in der Informationsverarbeitungseinrichtung eingebaut ist, unterscheidet zwischen einem Betrieb über den Energiezufuhrknopf und einen Betrieb über den Spezialfunktionsknopf. Dann bootet das BIOS das Basisbetriebssystem auf die Eingabe des Energiezufuhrknopfs hin. Andererseits bootet das BIOS das dedizierte Betriebssystem auf die Eingabe des Spezialfunktionsknopf hin.
  • Dies wird derart durchgeführt, dass das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem zuvor in unterschiedlichen segmentierten Bereichen (nachstehend Partitionen genannt) gespeichert sind. Dann wird das BIOS derart eingestellt, dass die Betriebssysteme jeweils aus ihren eigenen Partitionen gebootet werden abhängig davon, mit welchem Knopf, dem Energieversorgungsknopf oder dem Spezialfunktionsknopf, eine Eingabe vorgenommen worden ist. Dieser Mechanismus ermöglicht das Gebootetwerden des dedizierten Betriebssystems auf die Eingabe des Spezialfunktionsknopfs hin.
  • Ferner zielt die Ausführungsform auf das Booten des dedizierten Betriebssystems in einer kurzen Zeit ab und demnach wird Information in einem Pausen-Zustand (Hibernate Status) gespeichert. Ein Speicher-Image bzw. Abbild ist auf einer Festplatte in einem "wie ausgeführt"-Zustand mehrerer Prozesse (Tasks) gespeichert, einen Betrieb des dedizierten Betriebssystems konfigurierend. Ein solches Speicherabbild wird nachstehend als ein Pausen-Abbild (Hibernate Image) bezeichnet.
  • Demnach müssen Anwendungen und andere Informationen, die für Prozesse des anderen dedizierten Betriebssystems und des dedizierten Betriebssystems verwendet werden, während das Basisbetriebssystem läuft davon abgehalten werden, neu geschrieben zu werden. Im Hinblick darauf ist eine Maßnahme der Informationsverarbeitungseinrichtung, dass die Partition, in der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist, nicht erkennbar eingestellt ist für das Basisbetriebssystem während des Ausführens des Basisbetriebssystems. Dieser Mechanismus macht die Partition des dedizierten Betriebssystems nicht-erkennbar für das Basisbetriebssystem aus einem Programm, das auf dem Basisbetriebssystem abläuft, selbst wenn das Basisbetriebssystem gebootet ist und es wird niemals vorkommen, dass die Information in der Partition des dedizierten Betriebssystems neuge- bzw. überschrieben wird. Diese Maßnahme ermöglicht das Beibehalten des Pausenzustands-Abbildes und das Booten des dedizierten Betriebssystems innerhalb einer kurzen Zeit.
  • Die Partition, in der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist, hat eine Kennung dieser Partition (nachstehend Partitions-ID genannt), die sich von der Kennung bzw. ID einer normalen Partition unterscheidet, demnach wird auf die Partition nicht zugegriffen, wenn sie unverändert bleibt. Entsprechend kann normalerweise das dedizierte Betriebssystem nicht bebootet werden. Ferner kann die Kapazität des Platten-Abbildes reduziert werden, weil kein solcher Treiber installiert wird, und eine Verarbeitungszeitdauer, die aufgewendet wird zum Wiederherstellen des Platten-Abbildes zurück in den Speicher kann reduziert werden.
  • Gemäß dem Informationssystem wird das Treiberprogramm (z.B. disk.sys) der Festplatte verändert. Die Informationsverarbeitungseinrichtung erkennt nämlich, ob die Eingabe die Energiezufuhrknopfeingabe oder die Spezialfunktionsknopfeingabe ist und liest die Partitions-ID basierend auf der Eingabe in einer Treiberebene. Mit dieser Maßnahme bootet das BIOS das Betriebssystem in jeder Partition gemäß der Energiezufuhrknopfeingabe oder der Spezialfunktionsknopfeingabe.
  • Zudem sind eine Maus, eine Tastatur, LAN und Modem im Treiber derart eingestellt, dass sie nicht imstande sind, zu funktionieren, während das dedizierte Betriebssystem auf der Informationsverarbeitungseinrichtung abläuft. Diese Einstellung macht es für einen Benutzer unmöglich, die Daten innerhalb der Informationsverarbeitungseinrichtung zu ändern, während das dedizierte Betriebssystem läuft.
  • Das oben beispielhaft eingeführte disk.sys ist als Treiber zum Steuern einer IDE-Schnittstelle (Integrated Driver Electronics Interface) kategorisiert. Gemäß der Informationsverarbeitungseinrichtung wird die Partitions-ID innerhalb des Treibers unter Verwendung des IDE-Treibers umgesetzt. In der Informationsverarbeitungseinrichtung ist eine Partitions-ID der normalen Partition festgelegt auf 07h (Partitions-ID = 07h). Das Basisbetriebssystem und das Treiberprogramm in der Informationsverarbeitungseinrichtung erkennen die mit 07h gekennzeichnete Partition (Partitions-ID = 07h) als legitimierte Partition und führen eine Dateneingabe und Ausgabe mit der erkennbaren Partition aus.
  • Andererseits ist eine Partitions-ID der Partition des dedizierten Betriebssystems, das mit einer Fernsehempfangsanwendung gespeichert ist (in Übereinstimmung mit einer Empfangsbedingungen steuernden Einheit), festgelegt auf 12h (Partitions-ID = 12 h). Die Partitions-ID "12h" wird normalerweise nicht in dem Basisbetriebssystem verwendet und daher wird die Partition, die mit 12h gekennzeichnet ist, wenn betrachtet von dem normalerweise gebooteten Basisbetriebssystem, als unbekannte Partition erkannt. Es ist demnach nicht möglich, auf die mit der Fernsehempfangsanwendung gespeicherte Partition zuzugreifen, während das Basisbetriebssystem läuft. Daher kommt es nicht vor, dass das dedizierte Betriebssystem zerstört wird, während das normale Basisbetriebssystem läuft.
  • Ferner, wenn das dedizierte Betriebsystem gebootet ist, liest das Treiberprogramm die Partition (Partitions-ID = 07h) des normalen Basisbetriebssystems so, als wäre es geändert in 12h. Mit dieser Maßnahme wird umgekehrt, wenn das dedizierte Betriebssystem abläuft, der mit dem normalen Basisbetriebssystem gespeicherte Bereich als unbekannter Bereich erkannt. Daher sind das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem vollständig unabhängig voneinander gespeichert und laufen getrennt ab. Entsprechend gibt es kein Auftreten solcher Probleme, dass das andere Betriebssystem fahrlässig zerstört wird oder die Sicherheit nicht aufrecht erhalten werden kann während ein Betriebssystem abläuft bedingt durch eine Verarbeitung während das andere Betriebssystem abläuft.
  • <Einrichtungskonfiguration>
  • Die Informationsverarbeitungseinrichtung kann aktualisiert werden als Informationseinrichtung, die beispielsweise durch einen Personal-Computer realisiert wird, einen PDA (persönlicher digitaler Assistent), ein Mobilfunktelefon und so weiter. Die nachfolgende Diskussion zeigt ein Beispiel des Verwirklichens der Informationsverarbeitungseinrichtung mit Hilfe eines Personal-Computers.
  • 1 ist eine Ansicht zum Zeigen eines Aufbaus der Informationsverarbeitungseinrichtung. Die Informationsverarbeitungseinrichtung schließt einen Einrichtungshauptteil (Body) 1 ein, eine Fernsteuerung 2 (nachstehend gegebenenfalls als "RC2" abgekürzt vom englischsprachigen Ausdruck "Remote Control") zum Steuern des Hauptteils 2, eine Tastatur 3, die mit dem Einrichtungshauptteil verbunden ist und eine nicht-dargestellte Maus.
  • Der Einrichtungshauptteil hat eine Flüssigkristallanzeige 12, ein einen Außenbereich der Flüssigkristallanzeige 12 einrahmendes Bildschirmgehäuse, eine Fernsteuerlichtempfangseinheit 11, die an einem oberen Abschnitt des Bildschirmgehäuses angeordnet ist und einen Einmalberührungs-Tastenknopf 14, der an der Vorderseite des Bildschirmgehäuses an einem unteren mittleren Abschnitt der Flüssigkristallanzeige 12 angebracht ist. Ferner sind eine CPU zum Bereitstellen von Funktionen der Informationsverarbeitungseinrichtung, ein Speicher (einschließlich eines RAM und eines ROM), eine Festplatte, ein Fernsehempfänger und eine Vielzahl von Controllern in dem Hauptteil 1 eingebaut.
  • Die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 empfängt Infrarotstrahlensignale von der Fernsteuerung 2 und sendet die Signale zu der Einrichtung innerhalb des Hauptteils 1. Die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 ist eine sogenannte IR-Einrichtung (Infraroteinrichtung).
  • In der Informationsverarbeitungseinrichtung sind die Tastatur 3 und die nicht-dargestellte Maus über Drahtlossignale mit dem Hauptteil 1 verbunden. Die Tastatur 3 und die Maus sind sogenannte Drahtlostastatur und Drahtlosmaus. Die Ausführungsform der Erfindung ist jedoch nicht auf die Informationsverarbeitungseinrichtung mit dieser Art von Drahtlostastatur und Drahtlosmaus beschränkt. Die Erfindung kann auch angewendet werden auf eine Informationsverarbeitungseinrichtung mit einer verdrahteten Tastatur und einer drahtgebundenen Maus, die über Kabel verbunden sind.
  • Wie in 1 gezeigt, schießt die Tastatur 3 ein Drahtlosschnittstellenmodul 32 ein und einen Energiezufuhrknopf 31. Der Gedrückt-Zustand der jeweiligen Tasten der Tastatur 3 und des Energiezufuhrknopfs 31 werden über das Drahtlosschnittstellenmodul 32 an den Hauptteil 1 übertragen. Beachte, dass der Energiezufuhrknopf 31 an der Tastatur 3 vorgesehen ist, aber nicht von dem Tastaturtreiber besteuert wird, weil der Energiezufuhrknopf 31 abweichend von den jeweiligen Tasten gesteuert wird. Demnach kann der Hauptteil 1 (BIOS) erkennen, dass der Energiezufuhrknopf 31 gedrückt wird, selbst wenn der Tastaturtreiber nicht installiert ist für einen Boot-Zustand des dedizierten Betriebssystems. Darüber hinaus ist das Drahtlosschnittstellenmodul 32 nicht auf eine spezifische Architektur in der Ausführungsform der Erfindung beschränkt.
  • Das Drahtlosschnittstellenmodul 32 kann irgendwelche Arten von Drahtlossignalen, wie zum Beispiel Infrarotstrahlen, elektromagnetische Wellen, Schallwellen, etc. empfangen. Wenn das Drahtlosschnittstellenmodul 32 die Infrarotstrahlen verwendet, kann die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 auch ausgeführt sein zum Empfangen der Infrarotstrahlen. Wenn das Drahtlosschnittstellenmodul 32 elektromagnetische Wellen verwendet, gibt es keine Einschränkung in Bezug auf die Anwendung der Kommunikationsstandards. Beispielsweise sind die Kommunikationen basierend auf Bluetooth-Standards, anderen Kommunikationsstandards, wie sie für Drahtlos-LAN (W-LAN) verwendet werden, etc., und das Verwenden unabhängiger Kommunikationsprozeduren ebenfalls verfügbar. Beachte, dass der Energiezufuhrknopf 31 (einer ersten, eine erste Operation des Benutzers erfassenden Erfassungseinheit entsprechend) der Tastatur 3 in der Informationsverarbeitungseinrichtung verwendet wird zum Booten des sogenannten Basisbetriebssystems.
  • 2 ist eine Ansicht zum Zeigen eines Aufbaus der Fernsteuerung 2. Die Fernsteuerung 2 hat einen Fernsehenergieversorgungsknopf 21, 1- bis 12-Knöpfe 22, Zeigerbewegungs- bzw. Cursor-Knöpfe 23, Menü-/Mehrfachknöpfe 24, einen Entscheidungsknopf 25, eine Eingabeumschaltknopf 26, Schalllautstärkeeinstellknöpfe 27, eine Sprache-Umschaltknopf 28, Kanal-/Seitenknöpfe 29, einen Stummschalteknopf 2a, einen Anzeigeknopf 2b und eine nicht-dargestellte Lichtemissionseinheit.
  • Unter diesen Komponenten wird der Fernsehenergiezufuhrknopf 21 (einem dedizierten Funktionsknopf entsprechend und einer zweiten Erfassungseinheit zum Erfassen einer zweiten Operation des Benutzers) verwendet zum Booten des dedizierten Betriebssystems zum einfachen Empfangen des Fernsehrundsendesignals. Wenn nämlich der Fernsehenergiezufuhrknopf 21 während ausgeschalteter Energiezufuhr der Informationsverarbeitungseinrichtung gedrückt wird, und wenn vorbestimmte Boot-Bedingungen festgelegt sind, werden das dedizierte Betriebssystem und eine Anwendung zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals gebootet. Das dedizierte Betriebssystem versetzt einen Benutzer in die Lage, dem Fernsehrundsenden in kürzerer Zeitdauer zuzuhören und es zu beobachten, als in dem Fall des Bootens des Basisbetriebssystems.
  • Die 1- bis 12-Knöpfe 22 werden zum Auswählen von Fernsehkanälen 1 bis 12 verwendet. Gemäß der Ausführungsform der Erfindung sind jedoch die Anzahl der auswählbaren Kanäle und die auswählbaren Kanalnummern nicht auf den Bereich von 1-12 beschränkt und können in geeigneter Weise in Übereinstimmung mit einem Zustand des Fernsehrundsendens geändert werden. Darüber hinaus können auch Kanalnummern, die "12" übersteigen, auswählbar sein durch Kombinieren der Knöpfe "1" bis "12".
  • Die Cursor-Knöpfe 23 werden verwendet zum Auswählen von Menü-Punkten der Anwendung zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals oder einer anderen Anwendung der Informationsverarbeitungseinrichtung. Die Cursor-Knöpfe 23 werden verwendet, wenn der Cursor beispielsweise auf einem Menü-Schirm bewegt wird zum Auswählen der Menü-Punkte.
  • Wenn die Menü-/Mehrfachknöpfe 24 gedrückt werden, zeigt die Informationsverarbeitungseinrichtung Menüs auf dem Bildschirm an. Ferner wird der Entscheidungsknopf 25 verwendet zum Entscheiden einer Option in dem Menü. Der Eingabeumschaltknopf 26 wird verwendet zum Umschalten eines Eingabebeortes von Videosignalen, die während eines Ausführens der Fernsehrundsendeempfangsanwendung angezeigt werden. In dem Beispiel der Informationsverarbeitungseinrichtung wird jedes Mal, wenn der Eingabeumschaltknopf 26 gedrückt wird, der Eingabeort der Videosignale umgeschaltet in der Abfolge von einem Fernsehempfänger, einem Videoeingangsanschluss und einem S-Videosignalanschluss (separates Video).
  • Die Schalllautstärkeeinstellknöpfe 27s werden für eine Ausgabeabstimmung der Schalllautstärke des empfangenen Fernsehrundsendesignals verwendet. Der Stummschalteknopf 2A wird für ein EIN-/AUS-Umschalten der Schalllautstärkeausgabe des empfangenen Fernsehrundsendesignals verwendet. Ferner wird der Anzeigeknopf 2B zum Umschalten der Anzeige von Empfangszuständen (dem Empfangskanal, der Schalllautstärke etc.) des momentanen Fernsehrundsendesignals auf dem Bildschirm verwendet.
  • Beachte, dass die Fernsteuerung 2 eine nicht-dargestellte Infrarotstrahlenemissionseinheit einschließt und den Gedrückt-Zustand jedes der Knöpfe, wie oben diskutiert, zu dem Hauptteil 1 sendet. Die Emission und der Empfang von Infrarotstrahlen sind weithin bekannt und demnach wird ihre Erläuterung weggelassen.
  • <Hardware-Architektur>
  • 3 zeigt ein Hardware-Blockdiagramm des Einrichtungshauptteils 1. Der Einrichtungshauptteil 1 schließt eine CPU 201 zum Steuerung der Informationsverarbeitungseinrichtung ein, ein RAM 202 zum Speichern von in der CPU 201 ausgeführten Programmen oder von der CPU 201 verarbeiten Daten, einen Speicherkartencontroller 203 zum Steuern eines Zugriffs auf eine Speicherkarte, eine Audio-Controller 204 für akustische Ausgabe (Sprache und Schall), einen Lautsprecher 127 zum hörbaren Ausgeben der Ausgangsgröße des Audiocontrollers 204, eine Fernsteuerungslichtempfangseinheit 11 zum Empfangen der Infrarotstrahlsignale von der Fernsteuerung 2, einen Fernsehempfänger 205 zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals, einen Speicherkartenschlitz 206, durch welchen die Speicherkarte eingefügt wird, eine Flüssigkristallanzeige 12 zum Anzeigen von Information (Bilder, Schriftzeicheninformation etc.) des von dem Fernseh-Tuner 205 empfangenen Fernsehrundsendesignals oder Anzeigen von von der CPU 201 verarbeiteter Information, ein wieder beschreibbares ROM 208 zum Speichern des BIOS, eine MODEM-Karte 209 für den Zugriff auf ein externes Netz über eine Telefonleitung, eine LAN-Steuerkarte 210 für den Zugriff auf ein LAN, eine Energiequelleneinheit 310 (einschließlich einer Wechselstrom-/Gleichstromumrichtschaltung 312, eines Batteriesatzes 214 und eines Gleichstromumsetzers (DC/DC) 215, eine Festplattenlaufwerkseinheit 212, eine CD-/DVD-Laufwerkseinheit 213 und einen Plattencontroller 211 zum Steuern jeweiliger Laufwerke der Festplatte und der CD/DVD.
  • Darüber hinaus ist der Einrichtungshauptteil über ein Gelenkteil mit einer Gelenkeinheit 130 verbunden. die Gelenkeinheit 130 hat eine Tastaturerfassungsschaltung 151 zum Erfassen der Signale von der Tastatur 3, einen Gelenkeinheits-öffen/schließ-Erfassungsschalter 133 zum Erfassen des Offen-/Geschlossenzustandes der Gelenkeinheit, eine Gelenkeinheitsleiterplatte 231 und eine Vielzahl von Tastknöpfen 14, die an der Vorderseite des Einrichtungshauptteils 1 vorgesehen sind.
  • Der Fernsehempfänger 205 wählt und empfängt einen von der in der CPU 201 ausgeführten Fernsehempfangsanwendung angezeigten Kanal. Bilder des empfangenen Kanals werden über eine nicht-dargestellte Graphikeinheit an die Flüssigkristallanzeige 12 ausgegeben. Ferner wird von dem Kanal empfangener Schall von dem Audiocontroller 204 verarbeitet und derart von dem Lautsprecher 127 ausgegeben.
  • Die Infrarotstrahlensignale von der Fernsteuerung 2 werden von der Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 empfangen und über einen nicht-dargestellten Chipsatz zu der CPU 201 gesandt. Die Drahtlossignale von der Tastatur 3 werden ebenso von einer nicht-dargestellten Drahtlosempfangseinheit empfangen und über einen nicht-dargestellten Chipsatz zu der CPU 201 übermittelt. Wie zuvor beschrieben, kann jedoch in dem Fall der Einrichtung, die die Infrarotstrahlensignale als Drahtlossignale von der Tastatur 3 verwendet, die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 die Drahtlossignale empfangen.
  • Die von der Festplattenlaufwerkeinheit 212 angetriebene Festplatte hat eine Vielzahl von segmentierten Bereichen (die auch Partitionen, logische Laufwerke, logische Einheiten oder logische Einrichtungen etc. genannt werden können). Unter diesen Partitionen wird die Partition, in der das normale Betriebssystem gespeichert ist, mit 07h bezeichnet als eine Partitions-ID (Partitions-ID = 07h) und wird als die Partition erkannt, auf welche das normale Betriebssystem und das Treiberprogramm Zugriff haben. Andererseits ist die Partition, in der das dedizierte Fernsehempfangs-Betriebssystem gespeichert ist, mit 12h als Partitions-ID gekennzeichnet (Partitions-ID = 12h).
  • <Einstellung der Betriebssystems-Boot-Bedingungen>
  • Die Informationsverarbeitungseinrichtung ist imstande, Gültig-/Ungültig-Einstellungen des dedizierten Betriebssystems (Fernsehfunktion) vorzunehmen, das durch eine vom BIOS bereitgestellte Benutzerschnittstellenoperation von einem Benutzer (BIOS-Setup) gebootet wird.
    • (1) Fall des "Gültig"-Einstelens des Bootens des dedizierten Betriebssystems vom BIOS. (1-1) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich im heruntergefahrenen Zustand befindet (AUS-Zustand der Energiequelle); in diesem Fall bootet das BIOS, wenn es erfasst, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der Fernsteuerung 2 gedrückt worden ist, das dedizierte Betriebssystem. Andererseits, wenn es erfasst, dass der an der Tastatur 3 bereitgestellte Energieversorgungsknopf 31 gedrückt worden ist, bootet das BIOS das normale Basisbetriebssystem. (1-2) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich in dem Zustand befindet, dass das dedizierte Betriebssystem abläuft; in diesem Fall beendet das BIOS, wenn es erfasst, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der Fernsteuerung 2 gedrückt worden ist, das dedizierte Betriebssystem. Ferner beendet das BIOS, wenn es erfasst, dass der an der Tastatur 3 bereitgestellte Energieversorgungsknopf 31 gedrückt worden ist, auch das dedizierte Betriebssystem. Während das dedizierte Betriebssystem abläuft (während die Fernsehrundsendesignalempfangsanwendung läuft, beendet nämlich die Informationsverarbeitungseinrichtung die Fernsehempfangsfunktion, selbst wenn irgendeiner von dem Fernsehenergieversorgungsknopf 21 und dem an der Tastatur 3 vorgesehenen Energieversorgungsknopf 31 gedrückt wird. (1-3) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich im Zustand befindet, dass das Basisbetriebssystem abläuft; in diesem Fall macht das BIOS, wenn es erfasst, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 31 der Fernsteuerung 2 gedrückt worden ist, dieses Drücken ungültig. Das BIOS reagiert nämlich nicht. Diese Maßnahme verhindert ein fahrlässiges Ausschalten der Energiequelle des Informationsverarbeitungseinrichtungshauptteils durch die Fernsteuerung 2. Andererseits, wenn erfasst wird, dass der Energieversorgungsknopf 31 der Tastatur gedrückt worden ist, führt das BIOS einen Prozess abhängig von den Einstellungen des normalen Betriebssystems (welche die Einstellungen der Energiequellenoption sind) aus. Beispielsweise kann das Beenden des Basisbetriebssystems (Energieversorgungsquelle AUS) oder ein Übergehen in einen Bereitschaftszustand als Energiequellenoption ausgewählt sein.
    • (2) Fall der Einstellung, dass das Booten des dedizierten Betriebssystems ungültig ist (2-1) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich im heruntergefahrenen Zustand befindet (Energieversorgungs-AUS-Zustand); In diesem Fall bootet das BIOS das Basisbetriebssystem, wenn es erfasst, dass irgendeiner von dem Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der Fernsteuerung 2 und dem Energieversorgungsknopf 31 an der Tastatur 3 gedrückt worden ist. (2-2) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich in einem Zustand befindet, dass das Basisbetriebssystem läuft; in diesem Fall führt das BIOS einen Prozess abhängig von der Einstellung des normalen Betriebssystems durch (welches die Einstellung einer Energiequellenoption ist), wenn es erfasst, dass irgendeiner von dem Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der Fernsteuerung 2 und dem Energieversorgungsknopf 31 an der Tastatur 3 gedrückt worden ist. Die Energiequellenoption wird beispielsweise derart umgesetzt, wie durch Beenden des Basisbetriebssystems (Energiequelle AUS oder das Übergehen in den Bereitschaftszustand).
  • <Verarbeitungsablauf>
  • 4 zeigt einen Prozess beim Einschalten der Energiequelle der Informationsverarbeitungseinrichtung. Dieser Prozess ist ein Prozess in einem Zustand, in welchem das Booten des dedizierten Betriebssystems gültig eingestellt ist durch die Benutzerschnittstelle, die vom BIOS bereitgestellt wird und die Energiequelle wird durch diese Einstellung AUS-geschaltet. Darüber hinaus ist in einem Anfangszustand die Partitions-ID der Festplattenpartition, in der das Basisbetriebssystem gespeichert ist, eingestellt auf 07h, während die Partitions-ID der Partition, in der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist, festgelegt ist auf 12h.
  • Dieser Prozess wird gebootet durch Drücken des Fernsehenergieversorgungsknopfes 21 der Fernsteuerung 2 (oder des Energieversorgungsknopfes 31 an der Tastatur 3). In diesem Prozess, um damit zu beginnen, wird das in dem ROM 208 gespeicherte BIOS gebootet (S1). Dann lädt das BIOS einen Haupt-Boot-Rekord (MBR vom englischsprachigen Ausdruck "Master Boot Record"), der in einem Hauptabschnitt der Festplatte gespeichert ist, in den Speicher (das RAM 202) (S2).
  • Als nächstes beurteilt das BIOS, ob der gedrückte Knopf der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 ist (welcher auch einfach als Knopf der dedizierten Funktion bezeichnet wird) zum Booten des dedizierten Betriebssystems oder der Energieversorgungsknopf 31 (der auch einfach als Normal-Boot-Knopf bezeichnet wird) zum Booten des normalen Betriebssystems (S3). Dann, wenn beurteilt wird, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 nicht gedrückt worden ist (NEIN in S4), schiebt das BIOS die Steuerung zu der Partition, die als Partitions-ID mit 07h gekennzeichnet ist in Übereinstimmung mit den Normalprozeduren. Das normale Basisbetriebssystem wird hierdurch gebootet (wobei die das BIOS ausführende CPU 201 einer Empfangseinheit und einer Boot-Einheit entspricht).
  • Andererseits, wenn das Beurteilungsergebnis in S4 ist, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 gedrückt worden ist, sucht das BIOS nach der Partition des dedizierten Betriebssystems durch Bezugnahme auf die Partitionsinformation in dem Haupt-Boot-Rekord (S5). Das BIOS sucht nämlich nach der mit 12h als Partitions-ID gekennzeichneten Partition (S6).
  • Als ein Ergebnis schiebt das BIOS, wenn keine mit 12h als Partitions-ID gekennzeichnete Partition entdeckt wird (NEIN in S7), die Steuerung zur mit der Partitions-ID "07h" gekennzeichneten Partition in Übereinstimmung mit den normalen Prozeduren. Das normale Basisbetriebssystem wird hierdurch gebootet.
  • Wohingegen, wenn das Beurteilungsergebnis in S7 ist, dass die mit der Partitions-ID "12h" gekennzeichnete Partition entdeckt wird, das BIOS die Steuerung zu dieser Partition verschiebt (von welcher die Partitions-ID 12h ist). Dann lädt das BIOS IPL-Daten (Initial-Programm-Loader- bzw. Anfangsprogrammlader-Daten), die im Kopf der Partition vorliegen, in den Speicher (S8).
  • Darauffolgend übergibt das BIOS den Prozess zu dem IPL (S9). Genauer gesagt, die Steuerung der CPU 1 wird von dem IPL übernommen. Das in dieser Partition gespeicherte dedizierte Betriebssystem wird hierdurch gebootet. Das dedizierte Betriebssystem ist als Speicherabbild im Pausenzustand der Festplatte gespeichert worden und wird demnach wieder unverändert in dem Speicher wiedererlangt (RAM 202). Dann wird das dedizierte Betriebssystem neu gestartet (S12) und die Fernsehempfangsanwendung ist gebootet.
  • Daraufhin zeigt die Informationsverarbeitungseinrichtung, gesteuert von der Fernsehempfangsanwendung, dem Fernsehempfänger 205 einen Empfangskanal an, und veranlasst den Fernsehempfänger 205, das Fernsehrundsendesignal des von dem Benutzer ausgewählten Kanals zu empfangen. Darüber hinaus zeigt die Informationsverarbeitungseinrichtung, gesteuert von der Fernsehempfangsanwendung dem Audiocontroller 204 eine Schalllautstärke des Empfangskanals an. Ein solcher Fernsehrundsendesignalempfangsprozess durch die Fernsehempfangsanwendung ist bereits weithin bekannt und seine Erläuterung wird demzufolge weggelassen.
  • In einer nachfolgenden Verarbeitung während des Ausführens des dedizierten Betriebssystems wird der Zugriff zu der Festplatte von dem dedizierten Treiberprogramm ausgeführt. Das Treiberprogramm liest die Partitions-ID "12h" (ID = 12 h) als 07h (ID = 07h). Ferner verarbeitet das Treiberprogramm die mit der Partitions-ID "07h" versehene Partition (ID = 07h) als die Partition, die mit der Partitions-ID "12h" (ID = 12 h) versehen ist. Demgemäß wird in dem nachfolgenden Prozess die Partition mit der Partitions-ID "12h" (ID = 12 h) erkannt und es folgt, dass die Partition mit der Partitions-ID "07h" (ID = 7H) als eine unbekannte Partition vorliegt, die erkennbar ist, aber nicht durch den Treiber zugreifbar (wobei die CPU 201 beim Ausführen des von dem Basisbetriebssystem verwendeten Treiberprogramms und des dedizierten Treiberprogramms einer Steuereinheit entspricht).
  • Darüber hinaus stellt das dedizierte Betriebssystem solche Einstellungen bereit, dass die Maus, die Tastatur, das LAN und das Modem, die basierend auf dem normalen Basisbetriebssystem verwendet werden, nicht arbeiten auf der Treiber-zu-Treiber-Basis (die Treiber, die diese Einrichtungen und das LAN-Netz unterstützen, sind nämlich derart installiert, dass sie funktionieren, wenn das Basisbetriebssystem läuft). Entsprechend gibt es kein Erfordernis zum Prüfen dieser Teile der Hardware. Ferner macht diese Maßnahme es für den Benutzer unmöglich, die Daten innerhalb der Informationsverarbeitungseinrichtung zu ändern, während das dedizierte Betriebssystem läuft. Es ist demnach nicht erforderlich, Sicherheitsprüfungen der Ressourcen und der von dem dedizierten Betriebssystem gemanagten Daten durchzuführen. Während das Basisbetriebssystem läuft, wird geprüft, ob ein Passwort oder eine Vielzahl von Einstellwerten des BIOS geändert sind oder nicht und so weiter. Das dedizierte Betriebssystem benötigt jedoch diese Überprüfungen nicht. Demgemäß kann das dedizierte Betriebssystem innerhalb einer kurzen Zeitdauer gebootet werden.
  • Wie oben diskutiert, wird gemäß der Informationsverarbeitungseinrichtung die Fernsehempfangsanwendung in dem dedizierten Betriebssystem installiert, wodurch das Einstellen des dedizierten Betriebssystems nur zum Ausführen des Treibers zum Hören und Betrachten von Fernsehrundsendung oder für das Anzeigen davon dient. Demnach kann das dedizierte Betriebssystem innerhalb einer kurzen Zeitdauer gebootet werden. Darüber hinaus ist das Booten des dedizierten Betriebssystems der Prozess des Widerherstellens aus dem Pausenzustand, und der eine viel kürzere Zeitdauer erfordernde Prozess kann verwirklicht werden.
  • Folglich wird dieses Booten durch eine einfache Operation über den dedizierten, als Fernsehenergieversorgungsknopf 21 bezeichneten Knopf ausgeführt. Das dedizierten Betriebssystem kann hierdurch einfach innerhalb einer kurzen Zeitdauer gebootet werden, ohne den Benutzer mit irgendwelchen Aufgaben zu belasten und als Ergebnis wird innerhalb einer kurzen Zeitdauer eine Vorbereitung getroffen zum Hören und Betrachten von Fernsehrundsendung. In diesem Fall, verglichen mit einem System, das einen zweiten Teil eines Fernsehempfängers auf der Monitorseite implementiert hat ohne Vermittlung des Betriebssystems, können die Kosten reduziert werden, und das System kann vereinfacht werden, weil nur ein einzelner Fernsehempfänger verwendet wird. Als Folge hiervon kann ein Raum zum Implementieren der Komponenten reduziert werden. Ferner ist das dedizierte Betriebssystem auf eine Weise konfiguriert, die nicht-erforderliche Komponenten aus den Funktionen des ursprünglichen Basisbetriebssystems entfernt und kann demnach einfach seine erweiterten Funktionen erzielen.
  • Zudem werden in der in der Ausführungsform erläuterten Informationsverarbeitungseinrichtung das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem in unterschiedlichen, durch unterschiedliche Partitions-IDs identifizierten Partitionen gespeichert. Demnach ist die Partition, mit der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist, nicht erkennbar für das Basisbetriebssystem im Ausführungszustand des Basisbetriebssystems. Das dedizierte Betriebssystem im Pausenzustand kann daher sicher beibehalten werden. Darüber hinaus ist die mit dem Basisbetriebssystem gespeicherte Partition nicht erkennbar für das dedizierte Betriebssystem im Ausführungszustand des dedizierten Betriebssystems. Es ist demnach nicht erforderlich, einen Schreibzugriff auf die Ressourcen oder die Information der Informationsverarbeitungseinrichtung durch Operationen des Benutzers zu berücksichtigen, während das dedizierte Betriebssystem ausgeführt wird, wodurch die Sicherheitsprüfungen vereinfacht werden können.
  • <Modifizierte Beispiele>
  • Die Ausführungsform hat die Informationsverarbeitungseinrichtung beispielhaft umgesetzt, in welcher die durch die Partitions-ID "12h" (Partitions-ID = 12h) erkannte dedizierte Betriebssystempartition mit der Fernsehempfangsanwendung gespeichert wird. Die Ausführungsform der Erfindung ist jedoch nicht beschränkt auf diese Maßnahme. Beispielsweise kann die Fernsehempfangsanwendung auch, sowohl in der mit dem dedizierten Betriebssystem gespeicherten Partition, als auch in der mit dem Basisbetriebssystem gespeicherten Partition gespeichert sein.
  • Die Ausführungsform hat beispielhaft die Verwendung des Energieversorgungsknopfes 21 der Fernsteuerung 2 umgesetzt, wenn das dedizierte Betriebssystem zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals gebootet wird. Die Ausführungsform der Erfindung ist jedoch nicht beschränkt auf diese Maßnahme. Beispielsweise kann das Gehäuse des Einrichtungshauptteils 1 mit einem Knopf zum Booten des dedizierten Betriebssystems zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals versehen sein. Ferner kann die Maus auch mit dem Knopf zum Booten des dedizierten Betriebssystems zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals versehen sein. Darüber hinaus kann der Knopf zum Booten des dedizierten Betriebssystems zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals auch an der Tastatur 3 getrennt von dem Energieversorgungsknopf 31 vorgesehen sein.
  • Gemäß der Erfindung liest disk.sys, das als Treiber zum Steuern der IDE-Schnittstelle definiert ist, eine Partitions-ID der Partition im Austausch für die andere, hierdurch das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem speziell bootend. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Speichereinrichtung beschränkt, die die IDE-Schnittstelle verwendet und kann auch in denselben Prozeduren ausgeführt werden, wie die oben erwähnten, selbst in dem Fall des Bootens des Betriebssystems aus einer Speichereinrichtung unter Verwendung einer anderen Art von Schnittstellen.
  • Die Erfindung kann nämlich auch ausgeführt werden durch Bereitstellen zweier getrennter Boot-Knöpfe unter der Bedingung, dass das System die Funktion des Unterscheidens der erkennbaren Partition und der nicht erkennbaren Partition hat, die Funktion des wechselseitigen Ersetzens der erkennbaren Partition und nicht erkennbaren Partition, und die Funktion des Bootens des Betriebssystems aus der Partition, die erkannt werden könnte.
  • Auch ist es eine andere mögliche Maßnahme gemäß der Erfindung, wie oben beschrieben, nicht die erkennbare Partition und die nicht erkennbare Partition wechselseitig zu ersetzen, sondern dass die mit dem anderen Betriebssystem gespeicherte Information zum Nichterkennbarmachen der Partition einfach durch das Boot-Ziel-Betriebssystem festgelegt wird.
  • <Computerlesbares Aufzeichnungsmedium>
  • Ein Programm, um einen Computer zu veranlassen, irgendwelche der Funktionen zu verwirklichen, kann auf einem computerlesbaren Aufzeichnungsmedium gespeichert werden. Dann liest der Computer das Programm auf diesem Aufzeichnungsmedium und führt es aus, hierdurch das Bereitstellen der Funktion davon ermöglichend.
  • Hier bezieht computerlesbares Aufzeichnungsmedium ein Aufzeichnungsmedium ein, das imstande ist, Information, wie zum Beispiel Daten, Programme etc. elektrisch, magnetisch, optische bzw. mechanisch oder durch chemische Wirkung zu speichern, die von dem Computer gelesen werden kann. Unter jenen Aufzeichnungsmedien sind Medien, die aus dem Computer entfernbar sind, beispielsweise eine flexible Diskette, eine magneto-optische Diskette, eine CD-ROM, ein CD-W/R-ROM, eine DVD, ein DAT, ein 8-mm-Band, eine Speicherkarte etc.
  • Ferner sind eine Festplatte, ein ROM (Read Only Memory bzw. Nurlesespeicher) und so weiter als Aufzeichnungsmedien klassifiziert, die im Computer befestigt sind.

Claims (30)

  1. Informationsverarbeitungseinrichtung, umfassend: eine eine Bedingung zum Empfangen eines Fernsehrundsendesignals durch ein Betriebssystem steuernde Steuereinheit; eine das Fernsehrundsendesignal in Übereinstimmung mit der Empfangsbedingung empfangende Empfangseinheit; eine erste, eine erste Benutzeroperation erfassende Erfassungseinheit; eine zweite, eine zweite Benutzeroperation erfassende Erfassungseinheit; und eine Boot-Einheit zum Booten eines ersten Betriebssystems zum Bereitstellen einer Informationsverarbeitungsfunktion in Übereinstimmung mit der ersten Benutzeroperation, und zum Booten eines zweiten Betriebssystems zum Bereitstellen einer Funktion zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals in Übereinstimmung mit der zweiten Benutzeroperation.
  2. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1, außerdem eine Aufzeichnungseinheit umfassend zum Speichern des ersten Betriebssystems in einem ersten Aufzeichnungsbereich, der basierend auf einer ersten Identifizierungsinformation erkannt wird, und zum Speichern des zweiten Betriebssystems in einem zweiten Aufzeichnungsbereich, der basierend auf einer zweiten Identifizierungsinformation erkannt wird, aber basierend auf der ersten Identifizierungsinformation nicht erkennbar ist, wobei die Boot-Einheit das erste Betriebssystem aus dem ersten Aufzeichnungsbereich liest, der basierend auf der ersten Identifizierungsinformation in Übereinstimmung mit der ersten Benutzeroperation erkannt wird, und das zweite Betriebssystem aus dem zweiten Aufzeichnungsbereich in einer weise liest, die die erste Identifizierungsinformation und die zweite Identifizierungsinformation wechselseitig ersetzt in Übereinstimmung mit der zweiten Benutzeroperation.
  3. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 1, wobei die Boot-Einheit das zweite Betriebssystem in einer Weise bootet, die einen Teil eines Boot-Prozesses des ersten Betriebssystems weglässt.
  4. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 2, wobei die Boot-Einheit beurteilt, ob der zweite, basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation erkannte Aufzeichnungsbereich existiert oder nicht, und das erste Betriebssystem bootet, wenn sie das Vorliegen des zweiten Aufzeichnungsbereichs zu erkennen nicht imstande ist.
  5. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 3, wobei der weggelassene Prozess eine Sicherheitsprüfung in Bezug auf Ressourcen oder Informationen ist, die von dem Betriebssystem organisiert werden.
  6. Computerprogramm zum Veranlassen eines Computers, ein Fernsehrundsendesignal zu empfangen, wobei das Computerprogramm die Schritte umfasst: Erfassen einer ersten Benutzeroperation oder einer zweiten Benutzeroperation; Booten eines ersten Betriebssystems zum Bereitstellen einer Informationsverarbeitungsfunktion gemäß der ersten Benutzeraktion; Booten eines zweiten Betriebssystems zum Bereitstellen einer Funktion des Empfangens des Fernsehrundsendesignals in Übereinstimmung mit der zweiten Benutzeroperation; und Steuern von Bedingungen zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals über das erste Betriebssystem oder das zweite Betriebssystem und dadurch Empfangen des Fernsehrundsendesignals.
  7. Computerprogramm nach Anspruch 6, wobei der Computer mit einer Aufzeichnungseinheit verbunden ist, die einen ersten Aufzeichnungsbereich einschließt, welcher basierend auf einer ersten Identifizierungsinformation erkannt wird, und einen zweiten Aufzeichnungsbereich, der basierend auf einer zweiten Identifizierungsinformation erkannt wird, aber basierend auf der ersten Identifizierungsinformation nicht erkennbar ist, wobei der erste Aufzeichnungsbereich mit dem ersten Betriebssystem gespeichert wird, während der zweite Aufzeichnungsbereich mit dem zweiten Betriebssystem gespeichert ist, und der Schritt des Bootens den Schritt des Lesens des ersten Betriebssystem aus dem ersten, basierend auf der ersten Identifizierungsinformation erkannten Aufzeichnungsbereich in Übereinstimmung mit der ersten Benutzeroperation einschließt und das Lesen des zweiten Betriebssystems aus dem zweiten Aufzeichnungsbereich in einer Weise, die die erste Identifizierungsinformation und die zweite Identifizierungsinformation wechselseitig ersetzt in Übereinstimmung mit der zweiten Benutzeroperation.
  8. Computerprogramm nach Anspruch 6, wobei der Schritt des Bootens das Booten des zweiten Betriebssystems auf eine Weise einschließt, welche einen Teil eines Boot-Prozesses des ersten Betriebssystems weglässt.
  9. Computerprogramm nach Anspruch 7, wobei der Schritt des Bootens den Schritt des Beurteilens einschließt, ob der zweite Aufzeichnungsbereich erkennbar ist, basierend darauf, ob die zweite Identifizierungsinformation vorliegt oder nicht, und des Bootens des ersten Betriebssystems, wenn es nicht möglich ist, das Vorliegen des zweiten Aufzeichnungsbereichs zu erkennen.
  10. Computerprogramm nach Anspruch 8, wobei der weggelassene Prozess eine Sicherheitsprüfung ist über Ressourcen oder Information, die von dem Betriebssystem organisiert wird.
  11. Fernsehrundsendesignalempfangsverfahren, umfassend: Erfassen einer ersten Benutzeroperation oder einer zweiten Benutzeroperation; Booten eines ersten Betriebssystems zum Bereitstellen einer Informationsverarbeitungsfunktion in Übereinstimmung mit der ersten Benutzeroperation, und Booten eines zweiten Betriebssystems zum Bereitstellen einer Fernsehrundsendesignalempfangsfunktion in Übereinstimmung mit der zweiten Benutzeroperation; und Steuern von Bedingungen zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals über das erste Betriebssystem oder das zweite Betriebssystem, und dadurch Empfangen des Fernsehrundsendesignals.
  12. Fernsehrundsendesignalempfangsverfahren nach Anspruch 11, wobei in dem ersten, basierend auf einer ersten Identifizierungsinformation erkannten Aufzeichnungsbereich das erste Betriebssystem gespeichert wird und in einem zweiten, basierend auf einer zweiten Identifizierungsinformation erkannten, aber basierend auf der ersten Identifizierungsinformation nicht erkennbaren Aufzeichnungsbereich das zweite Betriebssystem gespeichert wird, und beim Booten das erste Betriebssystems aus dem ersten, basierend aus der ersten Identifizierungsinformation erkannten Betriebssystem in Übereinstimmung mit der ersten Benutzeroperation gelesen wird, und das zweite Betriebssystem von dem zweiten Aufzeichnungsbereich in einer Weise gelesen wird, die die erste Identifizierungsinformation und die zweite Identifizierungsinformation wechselseitig ersetzt in Übereinstimmung mit der zweiten Benutzeroperation.
  13. Fernsehrundsendesignalempfangsverfahren nach Anspruch 11, wobei beim Booten das Booten des zweiten Betriebssystems in einer Weise vorgenommen wird, die einen Teil des Boot-Prozesses des ersten Betriebssystems weglässt.
  14. Fernsehrundsendesignalempfangsverfahren nach Anspruch 12, wobei beim Booten beurteilt wird, ob der zweite, basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation erkannte Aufzeichnungsbereich existiert oder nicht, und das erste Betriebssystem gebootet wird, wenn das Erkennen der Existenz des zweiten Aufzeichnungsbereichs nicht möglich ist.
  15. Fernsehrundsendesignalempfangsverfahren nach Anspruch 13, wobei der weggelassene Prozess eine Sicherheitsprüfung über Ressourcen oder Informationen ist, die von dem Betriebssystem gemanagt werden.
  16. Informationsverarbeitungseinrichtung, in welcher ein erstes Betriebssystem und ein zweites Betriebssystem betreibbar sind, umfassend: eine eine Boot-Anweisung des ersten Betriebssystems empfangende Empfangseinheit; und eine Steuereinheit zum Durchführen der Organisation durch Erkennbarmachen eines ersten Aufzeichnungsbereichs für das erste in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung gebootete Betriebssystem, während das erste, in dem ersten Aufzeichnungsbereich gespeicherte Betriebssystem läuft, und durch Nichterkennbarmachen eines zweiten, das zweite Betriebssystem speichernden Aufzeichnungsbereichs.
  17. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 16, wobei der erste Aufzeichnungsbereich und der zweite Aufzeichnungsbereich erkannt werden durch das Betriebssystem, basierend auf einer ersten Identifizierungsinformation, aber nicht erkannt werden, basierend auf einer zweiten Identifizierungsinformation, und wobei die Steuereinheit derartige Einstellungen vornimmt, dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation gemanagt wird und das zweite Betriebssystem bootet, wenn sie das zweite Betriebssystem in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung bootet.
  18. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 17, wobei die Boot-Einheit das zweite Betriebssystem in einer Weise bootet, die einen Teil eines Boot-Prozesses des ersten Betriebssystems weglässt.
  19. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 17, wobei die Boot-Einheit beurteilt, ob der basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation erkennbare Aufzeichnungsbereich existiert oder nicht, und das erste Betriebssystem bootet, wenn es nicht imstande ist, die Existenz des zweiten Aufzeichnungsbereichs zu erkennen.
  20. Informationsverarbeitungseinrichtung nach Anspruch 18, wobei der weggelassene Prozess eine Sicherheitsprüfung über Ressourcen oder Informationen ist, die von dem Betriebssystem gemanagt werden.
  21. Computerprogramm, ablaufend auf einem Computer, auf welchem ein erstes Betriebssystem und ein zweites Betriebssystem betreibbar sind, wobei das Computerprogramm die Schritte umfasst: Empfangen einer Boot-Anweisung des Betriebssystems; und Steuern zum Ausführend des Managements durch Erkennbarmachen eines ersten Aufzeichnungsbereichs für das erste in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung gebootete Betriebssystem, während das erste in dem ersten Aufzeichnungsbereich gespeicherte Betriebssystem läuft, und Nichterkennbarmachen eines zweiten, das zweite Betriebssystem speichernden Aufzeichnungsbereichs.
  22. Computerprogramm nach Anspruch 21, wobei der erste Aufzeichnungsbereich und der zweite Aufzeichnungsbereich von dem Betriebssystem, basierend auf erster Identifizierungsinformation erkennbar sind, aber nicht erkennbar sind, basierend auf zweiter Identifizierungsinformation, und wobei der Schritt des Steuerns den Computer Anweisungen zum Booten wie vorstehend ausführen lässt, beim Booten des zweiten Betriebssystems in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung, das zweite Betriebssystem durch Ausführen solcher Einstellungen zu booten, dass der erste Aufzeichnungsbereich organisiert wird basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation.
  23. Computerprogramm nach Anspruch 22, wobei der Schritt des Bootens das Booten des zweiten Betriebssystems auf eine Weise einschließt, die einen Teil eines Boot-Prozesses des ersten Betriebssystems weglässt.
  24. Computerprogramm nach Anspruch 22, wobei der Schritt des Bootens den Schritt einschließt des Beurteilens, ob der zweite, basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation erkennbare Aufzeichnungsbereich existiert oder nicht, und Booten des ersten Betriebssystems, wenn das Erkennen des Existierens des zweiten Aufzeichnungsbereichs nicht möglich ist.
  25. Computerprogramm nach Anspruch 23, wobei der weggelassene Prozess eine Sicherheitsprüfung in Bezug auf Ressourcen oder Informationen ist, die von dem Betriebssystem gemanagt werden.
  26. Steuerverfahren einer Informationsverarbeitungseinrichtung, auf welcher ein erstes Betriebssystem und ein zweites Betriebssystem betreibbar sind, umfassend: Empfangen einer Boot-Anweisung des Betriebssystems; und Steuern zum Ausführen des Managements durch Erkennbarmachen des ersten Aufzeichnungsbereichs für das erste Betriebssystem, das in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung gebootet wird, während das erste, in dem ersten Aufzeichnungsbereich gespeicherte Betriebssystem läuft, und Nichterkennbarmachen eines zweiten, das zweite Betriebssystem speichernden Aufzeichnungsbereichs.
  27. Steuerverfahren nach Anspruch 26, wobei der erste Aufzeichnungsbereich und der zweite Aufzeichnungsbereich von dem Betriebssystem basierend auf erster Identifizierungsinformation erkennbar sind, aber nicht erkennbar sind, basierend auf zweiter Identifizierungsinformation, und beim Steuern, Booten des zweiten Betriebssystems durch Vornehmen solcher Einstellungen, dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation organisiert wird, wenn das zweite Betriebssystem in Übereinstimmung mit der Boot-Anweisung bebootet wird.
  28. Steuerverfahren nach Anspruch 27, wobei beim Booten das Booten des zweiten Betriebssystems in einer Weise ausgeführt wird, die einen Teil eines Boot-Prozesses des ersten Betriebssystems weglässt.
  29. Steuerverfahren nach Anspruch 27, wobei beim Booten beurteilt wird, ob der zweite, basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation erkannte Aufzeichnungsbereich existiert oder nicht, und Booten des ersten Betriebssystems, wenn das Erkennen der Existenz des zweiten Aufzeichnungsbereichs nicht möglich ist.
  30. Steuerverfahren nach Anspruch 28, wobei der weggelassene Prozess eine Sicherheitsprüfung über Ressourcen oder Informationen ist, die von dem Betriebssystem gemanagt werden.
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