DE102004051572B4 - Reifendruck-Erfassungskomponente zum Erfassen des Luftdrucks - Google Patents

Reifendruck-Erfassungskomponente zum Erfassen des Luftdrucks Download PDF

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Abstract

Reifendruck-Überwachungssystem, das im Innenraum (18) eines Reifens angeordnet ist, mit
einem Gehäuse (22) mit einer Wand (25), die einen Hohlraum (24) bildet, wobei das Gehäuse (22) ferner eine innere Wand (23) aufweist, die einen Gehäusekanal (58) bildet, die mit dem Hohlraum (24) in Fluidverbindung steht; und
einem Reifendrucksensor (28), der in dem Gehäusehohlraum (24) angeordnet ist, wobei der Sensor (28) eine Mündung (36) aufweist, die zum Erfassen des Reifendrucks dient;
gekennzeichnet durch
eine Druckkappe (30), die in den Gehäusekanal (58) eingesetzt ist, wobei die Druckkappe (30) eine Wand mit einem Abschnitt (44) aufweist, der den Sensor (28) berührt und sich um die Sensormündung (36) erstreckt, und wobei wenigstens abschnittsweise ein Luftkanal (42, 92) zwischen der Druckkappe (30) und der inneren Wand (23) gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reifendruck-Überwachungseinrichtung.
  • Die Reifendruck-Überwachungseinrichtungen, die in Fahrzeugen mit pneumatischen Reifen enthalten sind, können verwendet werden, um den Luftdruck in den Reifen ununterbrochen oder periodisch zu messen und um den Fahrer zu warnen, falls der Druck in einem der Reifen unter einen vorgegebenen Wert fallen oder über diesen ansteigen sollte.
  • Reifendruck-Überwachungseinrichtungen enthalten typischerweise ein Gehäuse, das eine Leiterplatte, einen an der Leiterplatte angebrachten Sensor, eine Leistungsquelle, wie etwa eine Batterie, und eine Antenne oder eine andere Empfangsvorrichtung enthält. Der Sensor besitzt eine Mündung zum Erfassen des Reifendrucks. Ein Reifendruck-Überwachungssystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 ist aus der DE 196 05 795 A1 bekannt. Im Stand der Technik ist die Sensormündung der Leiterplatte zugewandt. Um während der Reifendrehung ein Abbrechen der Komponenten in dem Gehäuse zu verhindern, ist es beispielsweise aus der DE 196 05 795 A1 bekannt, eine flüssige Vergussmasse in das Gehäuse einzuspritzen. Die Vergussmasse verfestigt sich und kapselt die Komponenten in dem Gehäuse ein.
  • Einige gegenwärtige Reifendruck-Überwachungseinrichtungen, die Vergussmassen verwenden, weisen Probleme auf, da die Vergussmasse die Mündung des Sensors verunreinigt. Wenn die Vergussmasse in die Mündung eintreten würde, könnte der Sensoranschluss verstopft und nicht funktionsfähig werden.
  • Um dieses Problem zu bekämpfen, verwendet eine vorhandene Technologie ein Goretex-Gewebe®, das an der Unterseite der Leiterplatte angeklebt und mit einem Klebstoff bedeckt ist. Das Goretex-Gewebe® bedeckt eine Mündung in der Leiterplatte, die auf die Sensormündung ausgerichtet ist. Wenn die Vergussmasse in das Gehäuse eingespritzt wird, fließt die Masse um die Goretex-Dichtung®, wodurch eine Verunreinigung der Sensormündung verhindert wird. Obwohl die Lösung dazu beiträgt, ein Verstopfen der Sensormündung zu vermeiden, erfordert sie ein arbeitsintensiveres Verfahren während der Montage der Reifendruck-Überwachungseinrichtung infolge der Hinzufügung des Klebstoffs und des Goretex-Gewebes®. Es ist außerdem möglich, dass die Komponenten in dem Gehäuse der Überwachungseinrichtung während der Montage des Goretex-Gewebes® an der Leiterplattenöffnung Schlägen und Stößen ausgesetzt werden, die eine Verlagerung der Komponenten bewirken.
  • Alternativ dazu schlagen die WO 01/74609 A1 und die EP 0 993 969 A2 vor, vor dem Aufbringen der Vergussmasse über dem Sensor ein Rohr anzuordnen, das eine Verschmutzung des Sensors durch die Vergussmasse verhindern soll und nach dem Aufbringen der Vergussmasse wieder entfernt wird. Dabei sind jedoch nicht nur zusätzliche Arbeitsschritte notwendig, sondern insbesondere bereitet die sichere Abdichtung zwischen dem Sensor und dem Rohr Probleme.
  • Es sollten eine Vorrichtung und ein Verfahren entwickelt werden, die den Arbeitsumfang verringern, der bei der Montage von Reifendruck-Überwachungssystemen erforderlich ist, während trotzdem Mittel zum Schützen der Sensormündung vor einer Verunreinigung infolge der Vergussmasse geschaffen werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Reifendruck-Überwachungssystem zu schaffen, bei der die oben beschriebenen Probleme nicht bestehen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Reifendruck-Überwachungssystem nach Anspruch 1 bzw. durch eine Druckkappe für ein Reifendruck-Überwachungssystem nach Anspruch 9. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • In wenigstens einer Ausführungsform schafft die Erfindung ein Reifendruck-Überwachungssystem, das in einem Reifen angeordnet ist. Das System umfasst ein Gehäuse mit einer Wand, die einen Hohlraum bildet, und mit einer Innenwand, die eine Öffnung bildet, die mit dem Hohlraum in Fluidverbindung steht. Das System umfasst ferner einen Reifendrucksensor, der in dem Gehäusehohlraum angeordnet ist. Der Sensor besitzt eine Mündung zum Erfassen des Reifendrucks. Das System umfasst ferner eine Druckkappe, die in die Gehäuseöffnung eingesetzt ist. Die Druckkappe umfasst eine Wand, die einen Abschnitt aufweist, der den Sensor berührt und sich um die Sensoröffnung erstreckt.
  • In wenigstens einer weiteren Ausführungsform schafft die Erfindung ferner eine Druckkappe zur Verwendung mit einer Reifendruck-Überwachungseinrichtung, die ein Gehäuse mit einer Wand, die einen Hohlraum bildet, und einer Öffnung, die mit dem Hohlraum in Fluidverbindung steht, sowie einen Luftdrucksensor in dem Gehäuse umfasst. Die Kappe umfasst eine Kappenwand, die sich dann, wenn sie in die Öffnung eingesetzt ist, zwischen der Gehäusewand und dem Sensor erstreckt und um die Sensormündung verläuft.
  • In wenigstens einer weiteren Ausführungsform schafft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Reifendruck-Überwachungssystems, das in einem Reifen angeordnet ist. Das Verfahren umfasst das Vorsehen eines Gehäuses mit einer Wand, die einen Hohlraum bildet, und einer Innenwand, die eine Öffnung bildet, die mit dem Hohlraum in Fluidkommunikation steht, das Anordnen des Reifendrucksensors in dem Gehäusehohlraum und das Anordnen einer Druckkappe in der Gehäuseöffnung. Der Sensor weist eine Mündung zum Erfassen des Reifendrucks auf und die Druckkappe umfasst eine Wand mit einem Abschnitt, der den Sensor berührt und sich um die Sensoröffnung erstreckt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf die Zeichnungen Bezug nimmt; es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugs mit einem Reifendruck-Überwachungssystem, das gemäß der Erfindung hergestellt ist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer Reifendruck-Überwachungseinrichtung, die gemäß der Erfindung hergestellt und im Innenraum einer Fahrzeugradfelge eines Reifens angebracht ist, wobei ein Abschnitt ausgeschnitten ist;
  • 3 eine perspektivische Ansicht der Reifendruck-Überwachungseinrichtung, die gemäß der Erfindung hergestellt ist;
  • 4 eine Schnittansicht längs einer Linie 4-4 der Reifendruck-Überwachungseinrichtung von 3;
  • 5 eine Schnittansicht eines Abschnitts einer Komponente der Reifendruck-Überwachungseinrichtung von 3;
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Komponente der Reifendruck-Überwachungseinrichtung von 3;
  • 7 eine Unteransicht der Komponente der Reifendruck-Überwachungseinrichtung von 6;
  • 8 eine Schnittansicht der Komponente der Reifendruck-Überwachungseinrichtung von 6; und
  • 9 eine perspektivische Ansicht von Komponenten der Reifendruck-Überwachungseinrichtung von 3.
  • Es werden nun genaue Ausführungsformen der Erfindung of fenbart. Es sollte jedoch klar sein, dass die offenbarten Ausführungsformen lediglich beispielhaft für die Erfindung sind, die in verschiedenen und alternativen Formen ausgeführt werden kann. Die Figuren sind nicht notwendigerweise maßstabsgerecht, einige Merkmale können vergrößert oder verkleinert sein, um Einzelheiten der jeweiligen Komponenten zu zeigen. Deswegen sollten bestimmte strukturelle und funktionelle Einzelheiten nicht als einschränkend interpretiert werden, sondern lediglich als eine repräsentative Grundlage für die Ansprüche und/oder als repräsentative Grundlage für Erkenntnisse eines Fachmanns, um die Erfindung verschiedenartig anzuwenden.
  • Wenigstens eine Ausführungsform der Erfindung betrifft eine Reifendruck-Überwachungseinrichtung, die an einer Radfelge eines Fahrzeugs angebracht ist und so konfiguriert ist, dass sie einen Ventilschaft des Reifens aufnimmt. Die Erfindung besteht im Einzelnen in einer Reifendruck-Überwachungseinrichtung, die eine Druckkappe enthält. Die Druckkappe kann die Notwendigkeit für das Goretex-Gewebe® beseitigen, das früher verwendet wurde, um Sensoranschlüsse während des Einspritzens von flüssiger Vergussmasse in den Gehäusehohlraum vor einer Verunreinigung zu schützen.
  • In 1 ist ein Fahrzeug 10 gezeigt, das ein Reifendruck-Überwachungssystem verwendet, das gemäß der Erfindung hergestellt ist. Die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 ist so gezeigt, dass sie in einem Fahrzeugrad 16 angebracht ist. Die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 kann in Reaktion auf ein Überschreiten oder ein Unterschreiten von vorgegebenen Druckwerten ein Signal an eine LED-Anzeigeeinrichtung 14 senden, die in dem Fahrzeug angeordnet ist, um den Fahrer auf die Möglichkeit eines geringen oder hohen Reifendrucks aufmerksam zu machen. In der in 1 gezeigten Ausführungsform ist die LED-Anzeigeeinrichtung 14 an dem Rückblickspiegel 11 des Fahrzeugs 10 angebracht, es ist jedoch möglich, dass die Anzeigeeinrichtung an anderen Stellen im Fahrzeug angeordnet ist, wie etwa an der Instrumententafel. Es sollte ferner klar sein, dass ein anderer Typ des Signals, wie etwa eine akustische Warnung, an Stelle der LED-Anzeigeeinrichtung 14 oder in Kombination mit dieser verwendet werden könnte.
  • 2 zeigt die Befestigung der Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 an dem Fahrzeugrad 16 genauer. Die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 ist in dem Innenraum 18 des Rads 16 angebracht. In der gezeigten Ausführungsform besitzt das Rad 16 einen Ventilschaft 20, der durch eine Gehäuseöffnung 21 (3) in die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 eingesetzt ist. Der Ventilschaft 20 besitzt außerdem einen Abschnitt, der zur Außenseite des Rads 16 vorsteht (2). Dieser kann dazu beitragen, dass die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 während der Drehung verhältnismäßig stationär bleibt. Wie in der Technik bekannt ist, ermöglicht der Abschnitt des Ventilschafts 20, der außerhalb des Rads 16 vorsteht, typischerweise ein Aufpumpen und ein Luftablassen des Reifens.
  • 3 erläutert die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 genauer, die an der Innenseite 18 des Fahrzeugrads 16 befestigt werden kann. Die Überwachungseinrichtung 12 enthält ein Gehäuse 22. Das Gehäuse 22 enthält eine Gehäuseöffnung 21 und einen Gehäusehohlraum 24 (4). Die Überwachungseinrichtung 12 enthält ferner eine Leiterplatte 26 mit einem darauf angebrachten Sensor und einer Druckkappe 30. Wie in den 1 und 2 gezeigt ist, ist die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 im Innenraum 18 des Fahrzeugrads 16 angebracht. Wegen der hohen Temperaturen, die in dem Fahrzeugrad 16 erreicht werden, kann das Gehäuse 22 vorzugsweise aus einem Hochtemperatur-Kunststoff, wie etwa Mineralglas oder ein Hochtemperatur-Polyester, hergestellt sein. Der Ventilschaft 20 ist vorzugsweise aus einer hochfesten Legierung, wie etwa eine Aluminiumlegierung, hergestellt.
  • In 4 enthält das Gehäuse 22 eine Wand 25 mit einer inneren Oberfläche 32 und einer äußeren Oberfläche 34. Die innere Oberfläche 32 definiert teilweise den Gehäusehohlraum 24. Das Gehäuse 22 enthält eine im Wesentlichen zylindrische, jedoch konisch zulaufende Wand 23 (5), die sich in den Hohlraum 24 erstreckt. Die Wand 25 endet mit einer flachen ringförmigen Bodenfläche 56. Die Wand 23 definiert einen Gehäusekanal 58. In wenigstens einer Ausführungsform besitzt der Gehäusekanal 58 eine im Wesentlichen kegelstumpfförmige Form.
  • Die Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 enthält die Leiterplatte 26 (4), den Sensor 28, der auf der Leiterplatte 26 angebracht ist, eine (nicht gezeigte) Batterie und einen (ebenfalls nicht gezeigten) Empfänger (d. h. eine Antenne), die beide typischerweise ebenfalls auf der Leiterplatte 25 angebracht sind, wobei alle Elemente in dem Gehäusehohlraum 24 enthalten sind. Der Sensor 28 enthält eine Sensormündung 36 (9), die an der Oberseite des Sensors 28 angeordnet ist. Die Sensormündung 36 dient zum Erfassen des Drucks in dem Reifen und steht mit dem (nicht gezeigten) Empfänger in Verbindung, so dass bei Bedarf eine Warnnachricht an die LED-Anzeigeeinrichtung 14 in dem Fahrzeug gesendet werden kann. Obwohl andere Verteilereinrichtungen zur Verfügung stehen, verwendet die Erfindung vorzugsweise Sensoren, die von Beru hergestellt sind, und Leiterplatten, die von Lear Corporation hergestellt sind.
  • In den 4 und 5 ist die Druckkappe 30 so beschaffen, dass sie in den Gehäusekanal 58, der durch die konisch zulaufende Wand 23 gebildet ist, passt. Wie in den Figuren gezeigt ist, besitzt der Gehäusekanal 58 eine leicht konisch zulaufende Form, die so beschaffen ist, dass die Druckkappe 30 aufgenommen werden kann. Die leicht konisch zulaufende Form des Gehäusekanals 58 schafft einen Presssitz für wenigstens Abschnitte der kegelstumpfförmigen (d. h. schräg zulaufenden) Druckkappe 30. Es sollte klar sein, dass der Gehäusekanal 58 und die Druckkappe 30 in anderer Weise konfiguriert sein könnten, solange zwischen ihnen eine geeignete Dichtung ausgebildet ist.
  • In 6 enthält die Druckkappe 30 im Allgemeinen eine im Wesentlichen schrägzylindrische oder kegelstumpfförmige Form, die so konfiguriert ist, dass sie in den Gehäusekanal 58 passt. In wenigstens einer Ausführungsform enthält die Druckkappe 30 einen ersten im Wesentlichen zylindrischen Abschnitt 38, der in wenigstens einer Ausführungsform so konfiguriert ist, dass er einen Abschnitt mit einer Oberfläche 27 des oberen Kappenendes enthält, der nach dem Einsetzen in den Gehäusekanal 58 zur Umgebung des Gehäuses 22 vorsteht. In wenigstens einer weiteren Ausführungsform kann der erste Abschnitt 38 der Kappe 30 kegelstumpfförmig sein. Der erste Abschnitt 38 der Kappe 30 besitzt einen Durchmesser, der im Wesentlichen kleiner ist als der Durchmesser der Wand 23, so dass dann, wenn die Kappe 30 beim Gebrauch in die Wand 23 eingesetzt ist, zwischen dem ersten Abschnitt 38 der Kappe 30 und der Wand 23 ein ringförmiger Raum oder Kanal 92 vorhanden ist. Die Druckkappe 30 enthält einen zweiten Abschnitt 40, der in wenigstens einer Ausführungsform kegelstumpfförmig ist, mit dem ersten Abschnitt 38 verbunden ist und sich von diesem radial auswärts erstreckt. Eine ringförmige Rippe 29 erstreckt sich zwischen dem ersten Abschnitt 38 und dem zweiten Abschnitt 40 und verbindet diese. Der zweite Abschnitt 40 enthält ferner we nigstens einen Luftkanal 42, der in dem äußeren Umfang des zweiten Abschnitts 40 angeordnet ist. Ein ebener ringförmiger Flanschabschnitt 44 steht von dem distalen Ende des zweiten Abschnitts 40 radial auswärts vor.
  • Wie in den Figuren gezeigt ist, enthält in einer Ausführungsform der wenigstens eine Luftkanal 42 zwei Luftkanäle 42a bzw. 42b, wie in den 6 und 8 gezeigt ist. Die Luftkanäle 42a und 42b sind vorzugsweise an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Abschnitts 40 in einem gleich bleibenden Abstand voneinander angeordnet. Die Luftkanäle 42a und 42b erstrecken sich vorzugsweise über die Länge des zweiten Abschnitts 40. Obwohl die gezeigte Ausführungsform zwei Luftkanäle 42a und 42b enthält, die an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Abschnitts 40 angeordnet sind, sind andere Ausführungsformen möglich, die eine kleinere oder eine größere Anzahl von Luftkanälen an anderen Stellen an dem zweiten Abschnitt 40 enthalten. Wenn die Kappe 30 installiert ist, wie in 4 gezeigt ist, erstreckt sich die ringförmige Leitung 92 von der Umgebung des Gehäuses 22 (d. h. vom Innenraum 18 des Reifens 16) zu den Luftkanälen 42a und 42b.
  • Wie in der Ausführungsform gezeigt ist, die in den 6, 7 und 8 veranschaulicht ist, umfasst der Flanschabschnitt 44 ferner Durchgangslöcher 46a und 46b. Die Durchgangslöcher 46a und 46b sind auf die Luftkanäle 42a und 42b ausgerichtet. Die Druckkappe 30 enthält ferner in der Unterseite des Flanschabschnitts 44 eine Öffnung 48, die sich durch den zweiten Abschnitt 40 und den ersten Abschnitt 38 erstreckt, um in der Druckkappe 30 eine innere Kammer 49 zu bilden.
  • Wie in der Ausführungsform gezeigt ist, die in den 7 und 8 veranschaulicht ist, besitzt der Flanschabschnitt 44 eine obere Oberfläche 50 und eine untere Oberfläche 52. Die Durchgangslöcher 46a und 46b erstrecken sich vollständig durch den Flanschabschnitt 44 und sind auf die Luftkanäle 42a und 42b des zweiten Abschnitts 40 ausgerichtet. In wenigstens einer Ausführungsform sind die Durchgangslöcher 46a und 46b an gegenüberliegenden Seiten des Flanschabschnitts 44 und in gleichem Abstand voneinander angeordnet. Der Flanschabschnitt 44 enthält außerdem Kanäle 54a und 54b, die sich von den Durchgangslöchern 46a und 46b zu der Druckkappenöffnung 48 erstrecken. In der Ausführungsform, die in den Figuren gezeigt ist, erstrecken sich zwei Kanäle 54a und 54b von den Durchgangslöchern 46a und 46b zu der Druckkappenöffnung 48 und zu der inneren Kammer 49. Wie oben bei den Luftkanälen 42 angegeben wurde, ist es möglich, dass in dem Flanschabschnitt 44 weniger oder mehr als jeweils zwei Durchgangslöcher 46 und Kanäle 54 vorhanden sind.
  • In 8 bilden die Luftkanäle 42a und 42b Leitungen, damit Druckluft von der inneren Kammer 49 in der Druckkappe 30 oder von der Druckkappenöffnung 48 zur Umgebung des Gehäuses 22 strömt. Wenn die Kappe 30 in den Gehäusekanal 58 eingesetzt ist, gleichen die Leitungen 42a und 42b den Druck in dem Rad 16 mit dem Druck in der inneren Kammer 49 in der Druckkappe 30 aus. Die Druckkappe 30 ermöglicht, dass Luft zwischen der inneren Kammer 49/Druckkappenöffnung 48, den Kanälen 54a und 54b in dem Flanschabschnitt 44, den Durchgangslöchern 46a und 46b, den Luftkanälen 42a und 42b und der Umgebung der Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 frei strömen kann. Obwohl die Erfindung, wie oben angegeben wurde, zwei Luftkanäle 42a und 42b, zwei Durchgangslöcher 46a und 46b und zwei Flanschabschnittkanäle 54a und 54b enthält, wird die Erfindung bei jeder anderen Konfiguration oder Anzahl trotzdem in der angegebenen Weise funktionieren.
  • Die Druckkappe 30 ist vorzugsweise aus einem wärmeresis tenten und komprimierbaren Werkstoff hergestellt, da durch die Wärme, die während der Drehung der Fahrzeugräder erzeugt wird, Temperaturen bis zu 150°C erreicht werden können. Wegen dieser hohen Temperaturen ist ein Gummiwerkstoff, wie etwa Silicon, bevorzugt.
  • Bei der Montage der Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 wird die Druckkappe 30 von dem Hohlraum 24 des Gehäuses 22 in den Gehäusekanal 58 eingesetzt. In 4 wird die Kappe 30 in den Gehäusekanal 58 gedrückt, bis die obere Oberfläche 50 des ebenen Flanschabschnitts 44 an der ebenen unteren Oberfläche 56 anliegt, die die Kappenöffnung 48 umgibt, wodurch eine Abdichtung gebildet wird. Eine Abdichtung kann außerdem an einer Stelle an dem zweiten Abschnitt 40 unter der Öffnung für die Leitung 42 zwischen dem zweiten Abschnitt 40 und der zylindrischen Wand 23, die den Gehäusekanal 58 bildet, gebildet werden. In wenigstens einer Ausführungsform steht ein Teil des ersten Abschnitts 38 der Kappe 30 durch den Gehäusekanal 58 und zur Umgebung des Gehäuses 22 vor. Wie in 4 gezeigt ist, erstreckt sich in wenigstens einer Ausführungsform eine ringförmige Lippe 60 von der äußeren Oberfläche 34 der Gehäusewand 25 nach oben und umgibt den ersten Abschnitt 38 der Druckkappe 30. Wenn sie in den Gehäusekanal 58 eingesetzt ist, wird infolge der Durchmesserunterschiede des ersten Abschnitts 38 der Kappe 30 und der konisch zulaufenden Wand 23 zwischen ihnen ein ringförmiger Kanal (oder Leitung) 92 gebildet. Der Kanal 92 schafft eine Fluidverbindung zwischen den Kanälen 42a und 42b und der Umgebung des Gehäuses 22 (d. h. mit dem Innenraum 18 des Reifens 16).
  • Nach dem Einsetzen der Druckkappe 30 in den Gehäusekanal 58 wird die Leiterplatte 26 mit dem Sensor 28 in die Unterseite des Gehäusehohlraums 24 eingesetzt. Wenn die Leiterplatte in den Gehäusehohlraum eingesetzt ist, wird der Sensor 28 gegen die Druckkappe 30 gedrückt, so dass die Kappenöffnung 48 auf die Sensoröffnung 36 ausgerichtet ist. Die untere Oberfläche 52 des Flanschabschnitts 44 berührt die Sensoröffnung 36 und erstreckt sich um diese, wodurch eine Druckabdichtung zwischen der Unterseite des Flanschabschnitts 52 und der Öffnung 36 gebildet wird. Um eine dichte und feste Passung zwischen der Leiterplatte 26 und dem Gehäuse 22 zu ermöglichen, wird die Leiterplatte vorzugsweise an die Unterseite des Gehäuses 22 kaltgenietet, was in der Technik bekannt ist. Andere Mittel als Kaltnieten könnten verwendet werden, um die Leiterplatte 26 an dem Gehäuse 22 zu befestigen.
  • Nachdem das Reifendruck-Überwachungssystem montiert wurde, wird eine flüssige Vergussmasse 90 (4) durch (nicht gezeigte) Löcher, die in der Leiterplatte 26 angeordnet sind, in den Gehäusehohlraum 24 eingespritzt. In einer Ausführungsform kann die Vergussmasse 90 durch eine Niederdruck-Mündungseinspritzeinrichtung in den Gehäusehohlraum 24 eingespritzt werden, wie in der Technik bekannt ist. In einer weiteren Ausführungsform kann die Vergussmasse unter Verwendung einer Schwerkraft-Fülleinrichtung in den Gehäusehohlraum 24 eingespritzt werden, wie ebenfalls in der Technik bekannt ist. Die Vergussmasse 90 verfestigt sich und kapselt die Komponenten in dem Gehäusehohlraum 24 ein, um im Wesentlichen eine Verschiebung der Komponenten infolge der Zentrifugalkraft und von Stößen, die durch die Drehung der Fahrzeugreifen bewirkt werden, zu verhindern.
  • Die Dichtung, die zwischen der Unterseite 52 des Flanschabschnitts 44 und dem Sensor 28 gebildet ist, schützt die Mündung 36 vor einer Verunreinigung, die bewirkt werden könnte, wenn die Vergussmasse 90 in den Gehäusehohlraum 24 eingespritzt wird. Die Dichtung verhindert ein Eintreten der Vergussmasse 90 in die Mündung 36 sowie ein Ver stopfen des Sensoranschlusses des Sensors 28.
  • Die dichten Grenzflächen, die nach der Montage der Reifendruck-Überwachungseinrichtung 12 gebildet wurden, ermöglichen, dass die Luftkanäle 42a und 42b den Druck in dem Reifeninnenraum 18 mit dem Druck in der Kappenöffnung 48 oder in der inneren Kammer 49 in der Kappe 30 ausgleichen. Die Dichtung, die zwischen dem zweiten Abschnitt 40 der Druckkappe 30 und der Wand 23, die den Gehäusekanal 58 bildet, gebildet ist, ermöglicht, dass Luft durch die Luftkanäle 42a und 42b zur Umgebung des Gehäuses 22 frei strömen kann. Die Dichtung, die zwischen der ebenen unteren Oberfläche 56 der Wand 23 und der oberen Oberfläche 50 des Flanschabschnitts 44 gebildet ist, verhindert ein Entweichen von Luft aus dem Gehäusekanal 58 und verhindert außerdem eine Verunreinigung der Luftkanäle 42a und 42b durch die Vergussmasse 90. Wenn die Kappe 30 installiert ist, gleichen die Luftkanäle/Leitungen 92, 42a und 42b, 54a und 54b und 46a und 46b den Druck in der inneren Kammer 49 der Kappe 30 mit dem Druck in dem Radinnenraum 18 aus und ermöglichen eine Fluidverbindung zwischen dem Innenraum 18 des Reifens 16 und der inneren Kammer 49 der Kappe 30 und insbesondere der Sensormündung 36.
  • Die Kappe 30 schafft dann, wenn sie installiert ist, eine Fluidverbindung zwischen der Kappeninnenkammer 49 und dem Innenraum 18 des Reifens 16, während sie eine Fluidverbindung zwischen dem Gehäusehohlraum 24 und der Kappeninnenkammer 49 wenigstens im Wesentlichen und vorzugsweise vollständig verhindert. In den veranschaulichten Ausführungsformen verhindern die Dichtungen zwischen dem Flansch 44 der Druckkappe 30 und dem Sensor 28, zwischen dem zweiten Abschnitt 40 der Druckkappe 30 und der sich konisch verjüngenden zylindrischen Wand 23 des Gehäuses 22 und zwischen dem Flansch 44 und der unteren Oberfläche 56 der sich konisch verjüngenden Wand 23 eine Fluidverbindung zwischen dem Gehäusehohlraum 24 und der Kappeninnenkammer 49. Es sollte klar sein, dass andere Konfigurationen als die hier gezeigten Konfigurationen verwendet werden könnten, um den gleichen Typ der Dichtung zu erreichen, d. h. um eine Fluidverbindung zu verhindern.
  • In den veranschaulichten Ausführungsform ist die Fluidverbindung zwischen der Kappeninnenkammer 49 und dem Innenraum 18 des Reifens 16 über die Fluidverbindungen der Leitungen 54a und 54b, 46a und 46b, 42a und 42b bzw. 92 gewährleistet. Es sollte klar sein, dass andere Konfigurationen als die hier gezeigten Konfigurationen verwendet werden könnten, um die Fluidverbindung zwischen der Kappenkammer 48 und dem Innenraum 18 des Reifens 16 zu erhalten. Es könnten z. B. eine oder mehrere (nicht gezeigte) axiale und/oder radiale Leitungen in dem ersten Abschnitt 38 der Kappe 30 vorgesehen sein.
  • Während Ausführungsformen der Erfindung dargestellt und beschrieben wurden, ist nicht beabsichtigt, dass diese Ausführungsformen alle möglichen Formen der Erfindung veranschaulichen und beschreiben. Stattdessen sind die in der Spezifikation verwendeten Worte beschreibende und keine einschränkende Worte und es ist klar, dass verschiedene Änderungen ausgeführt werden können.

Claims (14)

  1. Reifendruck-Überwachungssystem, das im Innenraum (18) eines Reifens angeordnet ist, mit einem Gehäuse (22) mit einer Wand (25), die einen Hohlraum (24) bildet, wobei das Gehäuse (22) ferner eine innere Wand (23) aufweist, die einen Gehäusekanal (58) bildet, die mit dem Hohlraum (24) in Fluidverbindung steht; und einem Reifendrucksensor (28), der in dem Gehäusehohlraum (24) angeordnet ist, wobei der Sensor (28) eine Mündung (36) aufweist, die zum Erfassen des Reifendrucks dient; gekennzeichnet durch eine Druckkappe (30), die in den Gehäusekanal (58) eingesetzt ist, wobei die Druckkappe (30) eine Wand mit einem Abschnitt (44) aufweist, der den Sensor (28) berührt und sich um die Sensormündung (36) erstreckt, und wobei wenigstens abschnittsweise ein Luftkanal (42, 92) zwischen der Druckkappe (30) und der inneren Wand (23) gebildet ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) die Sensormündung (36) umgibt.
  3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) im Wesentlichen eine Fluidverbindung zwischen der Sensormündung (36) und dem Gehäusehohlraum (24) blockiert, wobei die Druckkappe (30) wenigstens eine erste Leitung (42, 46, 54) aufweist, die eine Fluidverbindung zwischen der Sensormündung (36) und der Umgebung des Gehäuses (22) schafft.
  4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) aus einem wärmeresistenten komprimierbaren Werkstoff hergestellt ist.
  5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein erster Abschnitt (38) der Druckkappe (30) sich nicht in einem Presssitz mit dem Gehäusekanal (58) befindet und ein zweiter Abschnitt (40) der Druckkappe (30) sich in einem Presssitz mit dem Gehäusekanal (58) befindet.
  6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) eine im Wesentlichen kegelstumpfförmige Form besitzt.
  7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) einen ersten kegelstumpfförmigen Abschnitt (38) und einen zweiten kegelstumpfförmigen Abschnitt (40), der mit dem ersten Abschnitt (38) verbunden ist und sich von diesem radial auswärts erstreckt, umfasst.
  8. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Wand (23) einen ersten Wandabschnitt angrenzend an einen ersten Kappenabschnitt (38) der Druckkappe (30) aufweist, wobei der erste Wandabschnitt der inneren Wand (23) einen ersten Durchmesser besitzt und der erste Kappenabschnitt (38) der Druckkappe (30) einen zweiten Durchmesser besitzt, der kleiner ist als der erste Durchmesser, so dass zwischen dem ersten Wandabschnitt und dem ersten Kappenabschnitt (38) eine zweite Leitung (92) gebildet ist, wobei die zweite Leitung (92) mit der ersten Leitung (42, 46, 54) in Fluidverbindung steht.
  9. Druckkappe (30) zur Verwendung mit einer Reifendruck-Überwachungseinrichtung (12), wobei die Überwachungseinrichtung (12) ein Gehäuse (22) mit einer Wand (25), die einen Hohlraum (24) bildet, und eine innere Wand (23), die einen Gehäusekanal (58) bildet, die mit dem Hohlraum (24) in Fluidverbindung steht, sowie in dem Gehäuse (22) einen Luftdrucksensor (28) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) eine Kappenwand (44) umfasst, die sich dann, wenn sie in den Gehäusekanal (58) eingesetzt ist, zwischen der Gehäusewand und dem Sensor (28) erstreckt und um die Sensormündung (36) verläuft, und dass eine Fluidverbindung zwischen der Sensormündung (36) und der Umgebung des Gehäuses (22) wenigstens abschnittsweise zwischen der Druckkappe (30) und der inneren Wand (23) verläuft, wenn die Druckkappe (30) in den Gehäusekanal (58) eingesetzt ist.
  10. Druckkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) die Sensormündung (36) umgibt.
  11. Druckkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) im Wesentlichen eine Fluidverbindung zwischen der Sensormündung (36) und dem Gehäusehohlraum (24) blockiert, wobei die Druckkappe (30) im Wesentlichen eine erste Leitung (42, 46, 54) aufweist, die eine Fluidverbindung zwischen der Sensormündung (36) und der Umgebung des Gehäuses (22) schafft.
  12. Druckkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abschnitt der Druckkappe (30) an einer Gehäuseöffnung (21) in einem Presssitz ist.
  13. Druckkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckkappe (30) einen ersten kegelstumpfförmigen Abschnitt (38) und einen zweiten kegelstumpfförmigen Abschnitt (40), der mit dem ersten Abschnitt (38) verbunden ist und sich von diesem radial auswärts erstreckt, umfasst.
  14. Druckkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Wand (23) einen ersten Wandabschnitt angrenzend an einen ersten Kappenabschnitt (38) der Druckkappe (30) aufweist, wobei der erste Wandabschnitt der inneren Wand (23) einen ersten Durchmesser besitzt und der erste Kappenabschnitt (38) der Druckkappe (30) einen zweiten Durchmesser besitzt, der kleiner ist als der erste Durchmesser, so dass zwischen dem ersten Wandabschnitt und dem ersten Kappenabschnitt (38) eine zweite Leitung (92) gebildet ist, wobei die zweite Leitung (92) mit der ersten Leitung (42, 46, 54) in Fluidverbindung steht.
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