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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sensorvorrichtung zur Überwachung
einer Ware, insbesondere zur Überwachung
einer Bewegung der Ware.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Überwachungssystem zur Überwachung
einer Ware, insbesondere zur Überwachung
einer Bewegung der Ware.
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Darüber hinaus
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eines Überwachungssystems
zur Überwachung
einer Ware, insbesondere zur Überwachung
einer Bewegung der Ware.
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Bekannte
Sensorvorrichtungen, Überwachungssysteme
und Betriebsverfahren für Überwachungssysteme
der eingangs genannten Art ermöglichen
beispielsweise die Erkennung eines Diebstahlversuchs einer überwachten
Ware. Hierzu ist oftmals eine elektrische Leiterschleife mit einer
Sollbruchstelle oder ein herkömmlicher
Schaltkontakt oder dergleichen derart mit der überwachten Ware verbunden,
dass bei einem Versuch, die überwachte
Ware z.B. von der Sensorvorrichtung zu trennen, die Leiterschleife
unterbrochen und dementsprechend ein Alarm ausgelöst wird.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, herkömmliche Sensorvorrichtungen, Überwachungssysteme
und Betriebsverfahren für Überwachungssysteme
derart zu verbessern, dass sie einen gesteigerten Gebrauchsnutzen
bei gleichzeitig hoher Flexibilität und einfacher Bedienung aufweisen.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Sensorvorrichtung der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass zumindest ein Teil der Sensorvorrichtung an der zu überwachenden
Ware anbringbar ist, und dass die Sensorvorrichtung mindestens einen
Bewegungssensor aufweist.
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Der
Bewegungssensor ist besonders vorteilhaft in demjenigen Teil der
Sensorvorrichtung angeordnet, der an der Ware anbringbar ist und
unterliegt aufgrund seiner Anbringung an der Ware denselben Bewegungen
wie die Ware selbst, so dass mittels einem von dem Bewegungssensor
erfassten Signal direkt auf eine Bewegung der überwachten Ware geschlossen
werden kann.
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Insbesondere
ermöglicht
diese erfindungsgemäße Konfiguration
der Sensorvorrichtung eine Aussage darüber, ob die Ware beispielsweise
aus einem zur Präsentation
der Ware vorgesehenen Regal z.B. zur Begutachtung durch einen Kunden
herausgenommen wird.
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Informationen
dieser Art werden erfindungsgemäß primär nicht
zur Auslösung
eines Alarms durch die Sensorvorrichtung verwendet, sondern vielmehr
zur Auswertung z.B. des Konsumverhaltens der Kunden oder auch zur
Steuerung von Präsentationsangeboten
und/oder einer Ausgabe von warenbezogenen Verkaufsinformationen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Sensorvorrichtung
Signalübertragungsmittel
aufweist, insbesondere zur Übertragung
von Signalen des Bewegungssensors an eine Auswerteinrichtung oder
dergleichen. Hierdurch wird eine beispielsweise zentrale Aufzeichnung
und/oder Auswertung der Signale des Bewegungssensors ermöglicht.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die Signalübertragungsmittel mindestens
eine Kabelverbindung auf. Alternativ oder auch ergänzend hierzu können die
Signalübertragungsmittel
mindestens eine drahtlose Verbindung bzw. Funkverbindung aufweisen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist ein Sender, insbesondere zur Übertragung
von Signalen des Bewegungssensors an eine Auswerteinrichtung oder dergleichen
vorgesehen.
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Insbesondere
die drahtlose Verbindung bzw. Funkverbindung ermöglicht einen sehr flexiblen
Einsatz der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung,
da die Ware zur Überwachung
lediglich mit der Sensorvorrichtung zu verbinden ist. Ein die Funkverbindung zu
einer möglicherweise
entfernt von der Ware angeordneten Auswerteinheit ermöglichender
Sender ist hierbei in die Sensorvorrichtung integriert, so dass eine
größtmögliche Freiheit
hinsichtlich einer Platzierung der überwachten Ware im Präsentationsregal gegeben
ist. Ferner ist der ästhetische
Eindruck der Ware nicht durch eine Kabelverbindung der Sensorvorrichtung
zu einer möglicherweise
ebenfalls sichtbaren und somit den optischen Eindruck des Präsentationsregals
weiter beeinträchtigenden
Auswerteinheit belastet.
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Der
Bewegungssensor kann ganz allgemein dazu ausgebildet sein, eine
Bewegung der mit ihm und der Sensorvorrichtung verbundenen Ware
im Raum zu erfassen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Bewegungssensor einen Neigungssensor
aufweisen, so dass auch eine Orientierung des Bewegungssensors bzw.
der Ware im Raum erfassbar ist.
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Insbesondere
ist es bei einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auch möglich, dass der Bewegungssensor
einen Beschleunigungssensor aufweist.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Bewegungssensor als Neigungssensor
ausgebildet.
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Bei
einer ersten Variante des als mechanischer Neigungssensor ausgebildeten
Bewegungssensors ist ein Kontaktkörper wie z.B. eine aus elektrisch
leitfähigem
Material bestehende Kugel in einem mit mehreren Schaltkontakten
versehenen Schaltraum bewegbar angeordnet und verbindet je nach
Neigung des Neigungssensors unterschiedliche Schaltkontakte in dem
Schaltraum elektrisch miteinander.
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Bei
einer weiteren Variante des Neigungssensors ist dieser als mikromechanischer
Neigungssensor ausgebildet, der im Gegensatz zu der vorstehend genannten
Sensorvariante lageunabhängig
arbeitet und eine sehr hohe Präzision
aufweist, z.B. eine Winkelauflösung
von etwa 0,2°.
Bei besonders vorteilhaften Ausführungen
dieser mikromechanischen Neigungssensoren ist eine Ansprechempfindlichkeit
sogar programmierbar und/oder eine Ruhelage definierbar.
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Eine
besonders einfach zu realisierende erfindungsgemäße Variante des Bewegungssensors ist
in Form eines Schalters, insbesondere eines Mikroschalters, gegeben.
Der Schalter ist dabei so angeordnet, dass er seinen Schaltzustand
z.B. dann ändert,
wenn die Ware mitsamt der an ihr angebrachten Sensorvorrichtung
aus dem Präsentationsregal genommen
wird.
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Der
Schalter kann auch so in der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung platziert
sein, dass er beim Ablegen der Ware auf einer beispielsweise ebenen
Präsentationsfläche betätigbar ist,
um ein Aufnehmen bzw. Ablegen der Ware zu erkennen.
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Alternativ
zu der Ausbildung des Bewegungssensors als Schalter, insbesondere
als Mikroschalter, ist es auch denkbar, den Bewegungssensor als
Reedkontakt auszubilden, so dass eine Erkennung auf ein Herausnehmen
bzw. Zurückstellen
der Ware mittels eines in einem Teil der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
angebrachten Magnets möglich
ist. Der Magnet kann hierbei gleichzeitig auch zur Befestigung an
einem magnetischen Träger
wie z.B. einem Regal dienen.
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Ferner
kann der Bewegungssensor auch optisch ausgebildet sein, insbesondere
als Reflexlichtschranke und/oder Photowiderstand oder dergleichen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der Bewegungssensor auch kapazitive
oder induktive Sensormittel und/oder Sensormittel zur Erkennung
einer Position der Sensorvorrichtung und/oder sonstige Sensormittel
aufweisen.
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Besonders
vorteilhaft ist bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung vorgeschlagen, dass der Bewegungssensor als elektronisches
Bauelement ausgebildet ist, insbesondere als surface mounted device
(SMD)-Bauelement. Bei dieser Erfindungsvariante ergibt sich ein
minimaler Raumbedarf für
den Bewegungssensor, so dass eine den Bewegungssensor aufnehmende
Sensorvorrichtung sehr kleinbauend ausgebildet sein kann. Darüber hinaus
kann ein derartiger SMD-Bewegungssensor
besonders einfach in bereits bestehende Sensorvorrichtungen integriert
werden, wie sie beispielsweise zur Erkennung von Diebstahlversuchen
vielfach eingesetzt werden.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind Informationen über eine Bewegung der Ware
vorzugsweise zu vorgebbaren Zeitpunkten an eine Auswerteinrichtung übertragbar.
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Um
eine permanente Überwachung
der Ware auf eine Bewegung hin zu ermöglichen, sollte eine regelmäßige Übertragung
der Informationen an die Auswerteinrichtung stattfinden. Beispielsweise kann
die Ware z.B. im Sekundenabstand auf eine Bewegung hin überwacht
werden, und eine Übertragung
der entsprechenden Informationen über die Bewegung der Ware kann
im selben Zeittakt oder auch in größeren Zeitintervallen erfolgen.
Insbesondere bei autarken Sensorvorrichtungen mit eigener Energieversorgung
und drahtloser Verbindung zu einer Auswerteinheit kann es auch sinnvoll
sein, einen zur Realisierung der drahtlosen Verbindung eingesetzten Sender
nicht ständig
aktiviert zu halten, sondern ihn jeweils dann zu aktivieren, wenn
Informationen über die
drahtlose Verbindung zu übertragen
sind.
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Besonders
vorteilhaft kann auch der bereits beschriebene Schalter zur Erkennung
eines Herausnehmens der Ware aus dem Präsentationsregal dazu verwendet
werden, eine Bewegungsüberwachung der
Sensorvorrichtung zu aktivieren, sofern als Bewegungsmelder neben
dem Schalter weitere Sensormittel wie z.B. Beschleunigungs- oder
Lagesensoren vorgesehen sind. Diese weiteren Sensormittel werden
erst aktiviert, wenn der Schalter ein Herausnehmen der Ware aus
dem Präsentationsregal
anzeigt. Ebenso können
die weiteren Sensormittel deaktiviert werden, sobald der Schalter
anzeigt, dass eine zuvor herausgenommene Ware in das Präsentationsregal zurückgestellt
worden ist.
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Gemäß einer
weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Sensorvorrichtung in eine bestehende
Vorrichtung zur Sicherung einer Ware gegen Diebstahl integrierbar.
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Derartige
Vorrichtungen sind beispielsweise mittels einem doppelseitig klebenden
Klebeband an einer zu überwachenden Ware
befestigt und über eine
aufrollbare Kabelverbindung mit einem dauerhaft an einem Präsentationsregal
angebrachten Befestigungsteil verbunden, wobei eine Anbringung der Vorrichtung
an der Ware und/oder dem Präsentationsregal
alarmüberwacht
ist, beispielsweise durch elektronische Kontaktschleifen oder dergleichen.
Neben der aufrollbaren Kabelverbindung existieren auch Systeme mit
konventioneller, d.h. nicht aufrollbarer Kabelverbindung bzw. mit
Spiralkabeln und dergleichen, die ebenfalls zur Integration der
erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
geeignet sind.
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Sobald
bei einem Sabotage- bzw. Diebstahlversuch eine Manipulation einer
derartigen Kontaktschleife erkannt wird, signalisiert eine Auswertelektronik
z.B. akustisch einen entsprechenden Alarmzustand.
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Ein
bekanntes Halteteil einer Warensicherungsvorrichtung, das zur Aufnahme
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
geeignet ist, ist beispielsweise in
DE 102 49 460 A1 beschrieben.
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Aufgrund
des insbesondere bei Ausbildung als SMD-Bauelement kleinbauenden
Bewegungssensors ist die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung direkt
in das zur Warensicherung vorgesehene Halteteil integrierbar, wodurch
eine erhebliche Steigerung der Funktionalität des Halteteils bewirkt wird.
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Neben
der reinen Diebstahlüberwachung kann
ein mit der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
ausgestattetes Halteteil auch die bereits vorstehend beschriebene Überwachung
der Ware auf Bewegungen hin durchführen. Entsprechende Informationen
bzw. Signale des Bewegungssensors können einer Auswerteinheit z.B. über bereits
vorhandene, seither nur zur Diebstahlsicherung verwendete Kabel-
oder sonstige Verbindungen, z.B. auch drahtlos, insbesondere per
Funk, übertragen
werden.
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Ferner
ist es möglich,
die Informationen bzw. Signale des Bewegungssensors von der bereits
im Halteteil oder anderswo angeordneten, bereits vorhandenen Auswerteinheit
zur Diebstahlüberwachung auswerten
zu lassen. Ebenso kann die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung bei einer
Integration in das Halteteil durch eine Energieversorgung des Halteteils mitversorgt
werden.
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Ferner
ist es denkbar, dass eine in der Sensorvorrichtung vorgesehene Funkverbindung
zu einer Auswerteinheit auch zu Zwecken der Diebstahlüberwachung
nutzbar ist, insbesondere zur Übertragung
z.B. eines Alarmsignals oder dergleichen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind in der Warensicherungsvorrichtung
vorhandene Signalübertragungsmittel
zur Übertragung
von Informationen von und/oder zu der Sensorvorrichtung, insbesondere
zur Übertragung
von Informationen über
eine Bewegung der Ware verwendbar.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind Informationen über eine Bewegung der Ware
und/oder Zeitinformationen und/oder weitere Informationen vorzugsweise
in der Sensorvorrichtung speicherbar.
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Neben
der Erweiterung einer vorhandenen Warensicherungsvorrichtung durch
die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung
kann auch die Sensorvorrichtung selbst mit Mitteln zur Diebstahlerkennung wie
z.B. Mikroschaltern, elektrischen Leiterschleifen mit Sollbruchstellen
und dergleichen sowie mit einer Auswertelektronik zur Erkennung
von Diebstahlversuchen ausgestattet sein. Eine derartige Sensorvorrichtung
bietet demnach eine doppelte Funktionalität.
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Besonders
vorteilhaft sind in der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung Sensormittel
zur Überprüfung einer
ordnungsgemäßen Befestigung
bzw. Verbindung der Sensorvorrichtung mit einer Ware und/oder verschiedener
Teile der Sensorvorrichtung untereinander und/oder mit einem Präsentationsregal
vorgesehen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist mindestens eine Auswerteinrichtung
in der Sensorvorrichtung vorgesehen. Diese Erfindungsvariante erlaubt
den Aufbau einer autonomen Sensorvorrichtung, die erfasste Signale,
insbesondere von dem Bewegungssensor, selber auswerten kann. Ein
Verbindung zu einer externen Auswerteinheit kann hierbei entfallen. Es
ist jedoch auch denkbar, die lokal in der Sensorvorrichtung vorgesehene Auswerteinheit
parallel zu oder im Wechsel mit einer zentralen außerhalb
der Sensorvorrichtung angeordneten Auswerteinheit zu betreiben.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist mindestens ein Alarmgeber in der
Sensorvorrichtung vorgesehen. Der Alarmgeber kann optisch und/oder
akustisch ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft ist ein piezoelektrischer
Schallwandler als akustischer Alarmgeber vorgesehen.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist die Sensorvorrichtung mindestens
zwei Teile auf. Bei dieser Konfiguration kann beispielsweise ein
erstes Teil der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
mit einem Bewegungssensor an der Ware angebracht werden, und ein
zweites Teil ist zur Befestigung an einem Präsentationsregal vorgesehen.
Durch z.B. eine Kabelverbindung zwischen den beiden Teilen lässt sich eine
einfache mechanische Zuordnung der überwachten Ware zu einem festen
Platz in dem Präsentationsregal
realisieren. Neben der rein mechanischen Zuordnung ist die Kabelverbindung
auch zur Signalübertragung
z.B. zwischen dem in dem ersten Teil angeordneten Bewegungssensor
und einer in dem zweiten Teil befindlichen Auswerteinrichtung nutzbar.
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Es
ist auch denkbar, dass die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung mehrteilig
ausgeführt
ist und dass mehrere Teile zur Anbringung an der zu überwachenden
Ware vorgesehen sind, wobei z.B. ein erstes Teil den Bewegungssensor
enthalten kann und ein zweites Teil Sensormittel zur Überwachung des
zweiten Teils auf eine ordnungsgemäße Anbringung an der Ware.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Bewegungssensor so ausgebildet,
dass eine Trennung und/oder eine Verbindung der Teile erkennbar
ist. Bei der festen Anbringung eines ersten Teils an einem Präsentationsregal
und einem in dem ersten Teil herausnehmbar gehaltenen zweiten Teil,
das seinerseits mit der Ware verbunden ist, ist somit eine Erkennung
möglich,
ob die Ware aus dem Präsentationsregal
genommen wird oder in dieses wieder zurückgestellt wird. Bei dieser
Erfindungsvariante ist der Bewegungssensor vorteilhaft als Schalter,
insbesondere als Mikroschalter ausgebildet.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist die Sensorvorrichtung eine eigene
Energieversorgung auf, so dass ein autarker Betrieb der Sensorvorrichtung möglich ist.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind zwei Bewegungssensoren in der Sensorvorrichtung
vorgesehen. Der erste Bewegungssensor kann beispielsweise vorteilhaft
so ausgebildet sein, dass er ein Herausnehmen bzw. Zurückstellen
der Ware aus dem bzw. in das Präsentationsregal
erkennt, während
der zweite Bewegungssensor als Neigungssensor ausgebildet ist, so
dass über
das Herausnehmen bzw. Zurückstellen
hinaus weitere Informationen über
eine Bewegung der Ware erfassbar sind.
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Als
eine weitere Lösung
der Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein Überwachungssystem gemäß Anspruch
21 angegeben.
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Das
erfindungsgemäße Überwachungssystem
zur Überwachung
einer Ware, insbesondere zur Überwachung
einer Bewegung der Ware, ist gekennzeichnet durch mindestens eine
zumindest teilweise an der zu überwachenden
Ware anbringbare Sensorvorrichtung mit mindestens einem Bewegungssensor.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Sensorvorrichtung nach einem
der Ansprüche
1 bis 20 ausgebildet.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Überwachungssystems
ist eine Auswerteinrichtung zur Auswertung mittels der Sensorvorrichtung
erhaltener Informationen über
eine Bewegung der Ware vorgesehen. Die Auswertvorrichtung ist vorzugsweise
so angeordnet, dass sie einen ästhetischen
Eindruck des Präsentationsregals
und der darin ausgestellten Waren nicht beeinträchtigt.
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Erfindungsgemäß kann eine
derartige Auswerteinrichtung auch dazu vorgesehen sein, von mehreren
Sensorvorrichtungen erhaltene Informationen über eine Bewegung der jeweiligen
Waren auszuwerten.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist das Überwachungssystem eine Verbindung
zwischen der Sensorvorrichtung und der Auswerteinrichtung auf. Die
Verbindung kann, analog zu den in der bereits beschriebenen Sensorvorrichtungen
vorgesehenen Verbindungen als Kabelverbindung oder auch als drahtlose
Verbindung, insbesondere als Funkverbindung ausgebildet sein.
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Bei
einer ganz besonders vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weist das Überwachungssystem
ein Informationssystem zur Präsentation
von verkaufs- bzw. warenbezogenen Informationen auf. Auf diese Weise
können
interessierten Kunden Informationen über ausgestellte Waren direkt
in räumlicher
Nähe zu
den Waren selbst verfügbar
gemacht werden.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist das Informationssystem einen Personalcomputer
und/oder ein Anzeigegerät,
insbesondere einen Flachbildschirm, auf. Der Flachbildschirm lässt sich
besonders einfach in ein bestehendes Präsentationsregal integrieren,
ohne dessen ästhetischen
Eindruck negativ zu beeinflussen.
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Durch
den Einsatz des erfindungsgemäßen Informationssystems
ist eine umfassende Information über
die ausgestellten Waren einfach möglich.
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Insbesondere
ist es bei dem erfindungsgemäßen Überwachungssystem
aufgrund der mittels der Sensorvorrichtung(en) erhaltenen Information(en) über eine
Bewegung der Ware(n) möglich, dass
das Informationssystem die verkaufs- bzw. warenbezogenen Informationen
in Abhängigkeit
von mittels der Sensorvorrichtung erhaltenen Informationen über eine
Bewegung der Ware präsentiert.
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Insbesondere
kann hierbei erfindungsgemäß auch eine
Zuordnung einer Sensorvorrichtung zu einer bestimmten Ware dahingehend
ausgenutzt werden, dass beim Herausnehmen dieser bestimmten Ware
eine genau zu dieser Ware passende Information angezeigt bzw. präsentiert
wird.
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Dazu
wird bei einer Verarbeitung der mittels der Sensorvorrichtung erhaltenen
Information über eine
Bewegung der bestimmten Ware in der Auswerteinrichtung die entsprechende,
zu dieser Ware passende Information von dem Informationssystem abgerufen.
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Ebenso
zweckmäßig ist
die Speicherung erfasster Informationen über eine Bewegung der Ware zusammen
mit der jeweiligen Ware, so dass aus derartigen Daten z.B. Rückschlüsse auf
ein Kundeninteresse an bestimmten Geräten angestellt werden können. Solche
Daten können
beispielsweise den jeweiligen Herstellern vorzugsweise entgeltlich
zur Verfügung
gestellt werden.
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Das
Informationssystem kann beim Einsatz der Erfindung in Kombination
mit einer Vorrichtung zur Warensicherung gegen Diebstahl neben der
warenspezifischen Information von Kunden auch vorteilhaft dazu verwendet
werden, einen Zustand der Warensicherungsvorrichtung anzuzeigen,
was eine einfache Auswertung durch das Bedienpersonal ermöglicht.
Ebenso kann ein Personalcomputer des Informationssystems zur Konfiguration
und/oder Verbindung und/oder Koordination mehrerer Warensicherungsvorrichtungen
dienen.
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Als
eine weitere Lösung
der Aufgabe der vorstehenden Erfindung ist ein Verfahren zum Betreiben eines Überwachungssystems
gemäß Anspruch
29 angegeben. Bei dem insbesondere zur Überwachung einer Bewegung der
Ware vorgesehenen Verfahren, bei dem mindestens eine zumindest teilweise an
der zu überwachenden
Ware anbringbare Sensorvorrichtung mit mindestens einem Bewegungssensor Informationen über die
Bewegung der Ware erfasst, werden verkaufs- bzw. warenbezogene Informationen
in Abhängigkeit
der Bewegung der Ware präsentiert.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine gemäß einem der Ansprüche 1 bis
20 ausgebildete Sensorvorrichtung verwendet.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein gemäß einem der Ansprüche 21 bis
28 ausgebildetes Überwachungssystem
verwendet.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung werden die verkaufs- bzw. warenbezogenen
Informationen in Abhängigkeit
einer Position der Ware im Raum und/oder einer Orientierung der
Ware im Raum und/oder einer ermittelten Betrachtungsdauer der Ware
und/oder einer Tageszeit und/oder einer Jahreszeit oder dergleichen
präsentiert.
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Dadurch
ist es beispielsweise möglich,
in Abhängigkeit
eines Kundenverhaltens unterschiedlich detaillierte Informationen über das
Informationssystem zu präsentieren.
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Beispielsweise
kann erfindungsgemäß eine Betrachtungsdauer,
d.h. diejenige Zeit, für
die eine Ware z.B. von einem interessierten Kunden zur Begutachtung
aus dem Präsentationsregal
herausgenommen wird, erfasst werden, z.B. mittels der Auswerteinrichtung.
In Abhängigkeit
dieser Betrachtungsdauer können
dann beispielsweise verschiedene Informationen dargeboten werden.
Beim Herausnehmen der Ware aus dem Präsentationsregal kann z.B. eine
kurze Videosequenz abgespielt werden, die grundlegende Informationen über die
herausgenommene Ware wiedergibt. Sobald die Betrachtungsdauer eine
gewisse vorgebbare Zeit übersteigt,
ist davon auszugehen, dass der die Ware begutachtende Kunde möglicherweise
an weitergehenden Informationen interessiert ist, die ihm dann automatisch
durch das Informationssystem zur Verfügung gestellt werden.
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Durch
den Einsatz der vorliegenden Erfindung kann daher eine umfassende,
kompetente Kundeninformation ohne gleichzeitige Aufstockung des Bedienpersonals
realisiert werden, die durch den Einsatz eines Personalcomputers
als Informationssystem besonders flexibel, wartbar und benutzerfreundlich
ist.
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Neben
einer umfassenden Information von Kunden bietet die Erfindung gleichzeitig
den Vorteil einer für
den Kunden nicht bemerkbaren Analyse des Kundeninteresses bzw. des
Kundenverhaltens hinsichtlich der Begutachtung von in Präsentationsregalen
ausgestellten Waren. Die Ergebnisse derartiger Analysen können von
einem Betreiber des erfindungsgemäßen Überwachungssystems vermarktet werden
oder auch zur Optimierung eigener Verkaufsstrategien verwendet werden.
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Besonders
vorteilhaft ist auch die erfindungsgemäße Integration der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
in Halteteile bestehender Warensicherungssysteme, wodurch die vorstehend
genannten Vorteile bei weiterhin einfacher Wartbarkeit des Überwachungssystems
und – verglichen
mit einem herkömmlichen Überwachungssystem – nur minimal
geänderter
Konfiguration nutzbar sind.
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Eine
Ergänzung
herkömmlicher Überwachungssysteme
hinsichtlich ihrer Funktion zur Warensicherung ist durch die Erfindung
ebenfalls realisierbar. Dazu ist es beispielsweise möglich, die
erfindungsgemäß erfasste
Betrachtungsdauer oder auch erfasste Bewegungen der Ware auszuwerten
und bei auffälligen
Werten für
die Betrachtungsdauer oder bei verdächtigen Bewegungsverläufen einen
Alarm auszulösen.
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Im
Falle einer drahtlosen Verbindung der Sensorvorrichtung mit einer
Auswerteinheit ist es ganz besonders vorteilhaft auch möglich, die
gesamte Sensorvorrichtung nicht nur an der Ware anzubringen, sondern
die Sensorvorrichtung innerhalb der Ware, insbesondere versteckt,
z.B. in einem Batteriefach oder dergleichen zu platzieren.
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Eine Überwachung
der Sensorvorrichtung auf eine ordnungsgemäße Anbringung an bzw. in der Ware
durch herkömmliche
Methoden bzw. Vorrichtungen wie z.B. elektrische Leiterschleifen
oder Schaltkontakte zwischen der Sensorvorrichtung und der Ware
ist ebenfalls denkbar, um ein Trennen der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
von der Ware erkennbar zu machen.
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Weitere
Merkmale, Anwendungsbeispiele und Vorteile der vorliegenden Erfindung
sind in der nachstehenden Figurenbeschreibung unter Bezug auf die
Figuren der Zeichnung beschrieben, wobei
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1 schematisch
eine erste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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2a ein
Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung zeigt,
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2b ein
Blockschaltbild einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
zeigt,
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3 eine
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Überwachungssystems
zeigt,
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4 eine
weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Überwachungssystems
zeigt,
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5 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
zeigt,
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6 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
zeigt,
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7 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
zeigt, und
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8 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
zeigt.
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1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung, bei dem ein erstes Teil 100a der
erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 mittels
einem doppelseitig klebenden Klebeband 101 an der Ware 200 befestigt
ist.
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Ein
zweites Teil 100b der in 1 abgebildeten
Sensorvorrichtung 100 ist fest an einem Präsentationsregal 300 zur
Ausstellung der Ware 200 in einem Verkaufsraum verbunden
und weist vorzugsweise eine nicht in 1 dargestellte
Kabeltrommel zur aufrollbaren Unterbringung der Kabelverbindung 121 in
dem zweiten Teil 100b auf.
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Ferner
ist das zweite Teil 100b dazu vorgesehen, das erste Teil 100a beispielsweise
durch eine ebenfalls nicht in 1 abgebildete
Rastverbindung aufzunehmen beziehungsweise festzuhalten, so dass
die Ware 200 mitsamt dem an ihr angebrachten ersten Teil 100a über das
zweite Teil 100b an dem Präsentationsregal 300 anbringbar
ist.
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Die
Sensorvorrichtung 100 gemäß 1 ist erfindungsgemäß mit einem
Bewegungssensor 110 ausgestattet, der wie abgebildet in
dem ersten Teil 100a der Sensorvorrichtung 100 angeordnet
ist. Da das erste Teil 100a wie bereits erwähnt über eine
vorzugsweise lösbare
Klebeverbindung mit der Ware 200 verbunden ist, erfährt das
erste Teil 100a und damit auch der darin befindliche erfindungsgemäße Bewegungssensor 110 dieselben
Bewegungen wie die Ware 200.
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Auf
diese Weise ist es erfindungsgemäß möglich, beispielsweise
ein Herausnehmen der Ware 200 aus dem Präsentationsregal 300 zu
erkennen. Ebenso kann ein Ablegen der Ware 200 in dem Präsentationsregal 300 mittels
des erfindungsgemäßen Bewegungssensors 110 erkannt
werden.
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Je
nach Ausbildung des Bewegungssensors 110 können beispielsweise
auch Beschleunigungen der Ware 200, eine Orientierung der
Ware 200 im Raum oder auch eine Position der Ware 200 im Raum
erkannt werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausbildung des Bewegungssensors 110 als
Neigungssensor ist in dem Neigungssensor ein Kontaktkörper wie z.B.
eine aus elektrisch leitfähigem
Material bestehende Kugel in einem mit mehreren Schaltkontakten
versehenen Schaltraum bewegbar angeordnet und verbindet je nach
Neigung des Neigungssensors unterschiedliche Schaltkontakte in dem
Schaltraum elektrisch miteinander.
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Bei
einer weiteren sehr vorteilhaften Variante des Neigungssensors ist
dieser als mikromechanischer Neigungssensor ausgebildet, der im
Gegensatz zu der vorstehend genannten Sensorvariante mit der leitfähigen Kugel
lageunabhängig
arbeitet und eine sehr hohe Präzision
aufweist, z.B. eine Winkelauflösung
von etwa 0,2°.
Bei besonders vorteilhaften Ausführungen
dieser mikromechanischen Neigungssensoren ist eine Ansprechempfindlichkeit
sogar programmierbar und/oder eine Ruhelage definierbar.
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Zur
Auswertung der von dem Bewegungssensor 110 erfassten Bewegungen
ist in dem zweiten Teil 100b der Sensorvorrichtung 100 eine
Auswerteinrichtung 130 vorgesehen, die mit dem Bewegungssensor 110 über die
Kabelverbindung 121 verbunden ist.
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Zusätzlich zu
dem erfindungsgemäßen Bewegungssensor 110 kann
die Sensorvorrichtung 100 auch aus dem Stand der Technik
bekannte vorzugsweise elektronisch ausgebildete Sensormittel aufweisen,
welche eine ordnungsgemäße Anbringung
des ersten Teils 100a an der Ware 200 sicherstellen
sollen. Derartige Sensormittel können
beispielsweise als Mikroschalter ausgebildet sein oder auch als
elektrische Leiterschleifen, welche bei einem Trennen der Ware 200 von
dem ersten Teil 100a unterbrochen bzw. zerstört werden,
wodurch ein Sabotage- beziehungsweise
Diebstahlversuch erkennbar ist.
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Die
Erkennung eines derartigen Diebstahlversuchs erfolgt beispielsweise
auch in der Auswerteinheit 130, wobei die mit dem ersten
Teil 100a bestehende Kabelverbindung 121 gleichzeitig
zur Verbindung der Auswerteinheit 130 mit den in dem ersten
Teil 100a vorgesehenen Sensormitteln (nicht gezeigt) verwendbar
ist.
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Analog
zu der Verbindung zwischen dem ersten Teil 100a und der
Ware 200 kann auch die Kabelverbindung 121 und/oder
ganz allgemein eine Verbindung zwischen dem ersten Teil 100a und
dem zweiten Teil 100b beziehungsweise der Auswerteinheit 130 ebenfalls
auf Sabotageversuche, beispielsweise auf ein Durchtrennen der Kabelverbindung 121, überwacht
werden. Eine vergleichbare Überwachung
kann auch durchgeführt
werden, um ein unautorisiertes Ablösen des zweiten Teils 100b von
dem Präsentationsregal 300 zu
erkennen.
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Das
Blockschaltbild aus 2a stellt einen Teil 100a der
in 1 abgebildeten Sensorvorrichtung 100 in
Vergrößerung dar.
Wie aus 2a ersichtlich, weist die Sensorvorrichtung 100 in
ihrem ersten Teil 100a den bereits erwähnten Bewegungssensor 110 auf.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist der erfindungsgemäße Bewegungssensor 110 als
elektronisches Bauelement, insbesondere als SMD (surface mounted
device)-Bauelement ausgebildet. Diese Variante stellt eine sehr
kleinbauende Ausführungsform dar,
so dass eine derartige Sensorvorrichtung 100 auch einfach
in bereits bestehende Warensicherungssysteme beziehungsweise Halteteile
derartiger Warensicherungssysteme integrierbar ist.
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Eine
weitere sehr vorteilhafte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 ist
in 2b abgebildet. Die dort abgebildete Sensorvorrichtung 100 besteht
im Gegensatz zu der in 1 gezeigten Variante nur aus
einem Teil 100 und weist zusätzlich zu dem bereits beschriebenen
Bewegungssensor 110 einen Sender 122a auf, der
zur Realisierung einer drahtlosen Verbindung dient, wie sie beispielsweise
bei dem erfindungsgemäßen Überwachungssystem 500 gemäß 3 eingesetzt wird.
Alternativ oder auch in Ergänzung
zu dem Sender 122a kann auch eine nicht dargestellte Kabelverbindung
(vgl. 1) zwischen der Sensorvorrichtung 100 und
einer Auswertschaltung oder dergleichen vorgesehen sein. Zur Versorgung
u.a. des Bewegungssensors 110 und des Senders 122a mit
elektrischer Energie ist in der Sensorvorrichtung 100 nach 2b eine
Energieversorgung 125 vorgesehen.
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Bei
der in 3 abgebildeten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung 100 wiederum
einteilig ausgebildet und direkt an der Ware 200 befestigt.
Eine derartige Befestigung kann beispielsweise wiederum über ein
doppelseitig klebendes Klebeband (vgl. 1) erfolgen
und/oder alarmüberwacht
sein.
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Mittels
des in der Sensorvorrichtung 100 nach 3 vorgesehenen
und beispielsweise in 2b abgebildeten Senders 122a ist
bei dem erfindungsgemäßen Überwachungssystem 500 gemäß 3 eine
Funkverbindung 122 zwischen der Sensorvorrichtung 100 und
einer Auswerteinrichtung 400 gebildet. Die Funkverbindung 122 dient
hierbei beispielsweise zur Übertragung
von Informationen über eine
Bewegung der Ware 200, die von dem in der Sensorvorrichtung 100 integrierten
Bewegungssensor 110 (2b) erkannt
werden. Die Informationen über
die Bewegungen der Ware 200 können in der in 3 abgebildeten
Auswerteeinheit 400 gespeichert werden oder auch unmittelbar
ausgewertet werden, beispielsweise im Hinblick auf die Erkennung
eines Herausnehmens der Ware 200 aus einem Präsentationsregal 300 (vergleiche 1)
oder auch ein Zurückstellen
der Ware 200 oder dergleichen.
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Unabhängig davon,
ob die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung
eine Kabelverbindung 121 (1) oder
eine Funkverbindung 122 (3) oder auch
beide Verbindungsvarianten aufweist bzw. unterstützt, können mehrere Sensorvorrichtungen gleichzeitig
in einem erfindungsgemäßen Überwachungssystem 500 betrieben werden,
so dass mehrere verschiedene Waren gleichzeitig auf eine Bewegung
oder dergleichen hin überwachbar
sind.
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Besonders
vorteilhaft ist bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Überwachungssystems 500 vorgeschlagen,
die Informationen über
Bewegungen der Ware 200 zu speichern und zur Analyse des
Kundenverhaltens heranzuziehen. Beispielsweise kann aufgrund einer
Betrachtungsdauer, das heißt
einer Zeit, für
welche die Ware 200 aus dem Präsentationsregal 300 herausgenommen
wird, auf beispielsweise das Interesse von Kunden an der jeweiligen
Ware geschlossen werden. Bei der gleichzeitigen Überwachung verschiedener Waren
mittels mehrerer erfindungsgemäßer Sensorvorrichtungen
kann auf diese Weise zum Beispiel ermittelt werden, welche Waren
von Kunden besonders intensiv begutachtet werden, und welche Waren
weniger intensiv begutachtet werden.
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Derartige
Informationen sind auch zur Optimierung einer Anordnung der Waren
im Präsentationsregal 300 (1)
verwendbar.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist bei einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Überwachungssystems 500 gemäß 4 vorgeschlagen,
dass die Auswerteinrichtung 400 dazu eingerichtet ist,
mehrere Funkverbindungen 122, 122' zu unterschiedlichen Sensorvorrichtungen 100, 100' zu unterhalten,
wie dies durch die gezackten Doppelpfeile 122, 122' in 4 angedeutet
ist. Auf diese Weise ist es möglich, mittels
einer Auswerteinrichtung 400 gleichzeitig den Bewegungszustand
mehrerer Waren (nicht in 4 gezeigt) zu ermitteln.
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Ganz
besonders vorteilhaft weist das erfindungsgemäße Überwachungssystem 500 gemäß 4 neben
der zentralen Auswerteinheit 400 sowie den mehreren Sensorvorrichtungen 100, 100' auch ein Informationssystem 510 auf,
welches zur Präsentation
von verkaufs- beziehungsweise warenbezogenen Informationen vorgesehen
ist. Hierzu ist das Informationssystem 510 beispielsweise
mit einem Personalcomputer (PC, nicht gezeigt) und einem insbesondere
als Flachbildschirm (nicht gezeigt) ausgebildeten Anzeigegerät ausgestattet.
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Der
Flachbildschirm des Informationssystems 510 kann ganz besonders
vorteilhaft unauffällig in
ein zur Ausstellung der Waren 200 verwendetes Präsentationsregal 300 (1)
integriert werden, ohne den ästhetischen
Eindruck der Waren 200 zu stören.
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Zur
individuellen und komfortablen Information von an der Ware 200 interessierten
Kunden wertet die Auswerteinheit 400 über die Funkverbindungen 122, 122' erhaltene Bewegungsinformationen
bestimmter Waren 200 aus und steuert in Abhängigkeit der
Informationen über
eine Bewegung der Ware 200 das Informationssystem 510 an.
Daraufhin präsentiert
das Informationssystem 510 beispielsweise technische Daten
der betreffenden Ware 200, weitere detaillierte Informationen
oder Anwendungsmöglichkeiten
beziehungsweise Vorteile der Ware und dergleichen.
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Besonders
vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Ausbildung
des Überwachungssystems 500 gemäß 4 ist,
dass in der Auswerteinheit 400 Informationen darüber vorliegen,
welche Ware 200 gerade bewegt wird. Auf diese Weise ist
es erfindungsgemäß möglich, durch
eine entsprechende Ansteuerung des Informationssystems 510 speziell
die zu der bewegten Ware 200 gehörenden Verkaufsinformationen
darzubieten.
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Gemäß einer
weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung kann eine Betrachtungsdauer der bewegten Ware 200 analysiert
werden, und in Abhängigkeit
der Betrachtungsdauer können
beispielsweise unterschiedliche Verkaufsinformationen mit dem Informationssystem 510 verfügbar gemacht
werden.
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Es
ist beispielsweise denkbar, dass allgemeine Produktinformationen über das
Informationssystem 510 präsentiert werden, sobald eine
bestimmte Sensorvorrichtung 100 (1) ein Herausnehmen
der Ware 200 aus dem Präsentationsregal 300 erkennt.
Bei dem Überschreiten
einer vorgebbaren Betrachtungsdauer, d.h., wenn die herausgenommene
Ware 200 auch nach längerer
Zeit nicht in das Präsentationsregal 300 (1)
zurückgelegt wird,
werden ferner detailliertere Informationen über die betreffende Ware 200 auf
dem Anzeigegerät
des Informationssystems 510 angeboten. Es ist ebenfalls denkbar,
die verkaufs- beziehungsweise
warenbezogenen Informationen in Abhängigkeit einer Position der
Ware im Raum und/oder einer Orientierung der Ware im Raum und/oder
einer Tageszeit und/oder einer Jahreszeit oder dergleichen zu präsentieren.
Zur Ermittlung der Position der Ware im Raum beziehungsweise der
Orientierung der Ware sind in der Sensorvorrichtung 100 jeweils
spezielle Sensoren vorzusehen, die den beschriebenen Bewegungssensor
ergänzen
oder auch ersetzen können.
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Neben
der Steuerung von dem interessierten Kunden dargebotenen Informationen über das
Informationssystem 510 ist die mittels der Sensorvorrichtung 100 erhaltene
Information über
eine Bewegung der Ware 200 auch zur Diebstahlüberwachung
beziehungsweise zur Ergänzung
der Diebstahlüberwachung
verwendbar. Beispielsweise kann bei Überschreiten einer gewissen
Betrachtungsdauer oder bei der Erfassung verdächtiger Bewegungen der Ware 200 ein
Alarm ausgelöst
werden.
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Im
Falle einer drahtlosen Verbindung 122, 122' der Sensorvorrichtung 100 mit
einer Auswerteinheit 400 ist es ganz besonders vorteilhaft
auch möglich,
die gesamte Sensorvorrichtung 100 nicht nur an der Ware 200 anzubringen,
sondern die Sensorvorrichtung 100 innerhalb der Ware 200,
z.B. in einem Batteriefach oder dergleichen versteckt zu platzieren. Neben
den Informationen über
eine Bewegung der Ware 200 zu Informationszwecken kann
hierdurch auch eine effiziente Diebstahlsicherung realisiert werden,
indem beispielsweise die Sensorvorrichtung 100 bei dem
Herausnehmen der Ware 200 aus dem Präsentationsregal 300 ihren
Sender 122a (2b) aktiviert und wie beschrieben
die von dem Bewegungssensor 110 erhaltenen Daten übermittelt.
Ein zusätzlicher
Empfänger
für das
von der Sensorvorrichtung 100 bzw. deren Sender 122a ausgesandte Signal
kann bei Platzierung z.B. an einem Ausgang eines Verkaufsraumes
schließlich
einen Alarm auslösen,
sobald er ein derartiges Signal empfängt.
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Bei
einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
sind Informationen über
eine Bewegung der Ware und/oder Zeitinformationen und/oder weitere Informationen
vorzugsweise in der Sensorvorrichtung 100 selbst speicherbar,
so dass sie bei Bedarf abgerufen werden können.
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Bei
einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100,
vgl. 5, ist neben dem in dem ersten Teil 100a befindlichen
Bewegungssensor 110 ein weiterer Bewegungssensor 110a vorgesehen,
der in dem zweiten Teil 100b der Sensorvorrichtung 100 angeordnet
ist.
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Der
zweite Bewegungssensor 110a ist im Gegensatz zu dem als
Neigungssensor ausgebildeten ersten Bewegungssensor 110 als
Mikroschalter 110a ausgebildet und dazu vorgesehen, ein
Herausnehmen des an der Ware 200 angeordneten ersten Teils 100a aus
dem zweiten Teil 100b der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 zu
erkennen. Dazu ist der Mikroschalter 110a wie in 5 gezeigt
so angeordnet, dass er bei Anbringung des zweiten Teils 100b an
dem ersten Teil 100a einen ersten Schaltzustand annimmt,
und dass er bei aus dem zweiten Teil 100b herausgenommenem
ersten Teil 100a einen zweiten Schaltzustand annimmt, vgl.
den Doppelpfeil in 5.
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Der
Schaltzustand des Mikroschalters 110a wird von der Auswerteinrichtung 130 überwacht.
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Alternativ
zu der Anbringung des Mikroschalters 110a in dem zweiten
Teil 100b der Sensorvorrichtung 100 kann der Mikroschalter 110a auch
in dem ersten, an der Ware 200 befestigten Teil 100a der
Sensorvorrichtung 100 untergebracht sein, wobei er beispielsweise über die
Kabelverbindung 121 mit der Auswerteinrichtung 130 verbunden
ist.
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Eine
mehrteilige erfindungsgemäße Sensorvorrichtung
nach 5 kann auch mit nur einem z.B. als Mikroschalter 110a ausgebildeten
Bewegungssensor realisiert werden, d.h. ohne einen z.B. als Neigungssensor
oder dergleichen ausgebildeten Bewegungssensor. Bei dieser Variante
ist die Ware 200 ebenfalls auf das Herausnehmen aus dem
Präsentationsregal 300 bzw.
auf das Hereinstellen in das Präsentationsregal 300 überwachbar.
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Eine
weitere sehr vorteilhafte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 ist
in 6 dargestellt. Die Sensorvorrichtung 100 ist mittels
einem doppelseitig klebenden Klebeband 101 an einer nicht
in 6 abgebildeten Ware 200 (1)
anbringbar und weist einen vorzugsweise als mikromechanischen Neigungssensor
ausgebildeten Bewegungssensor 110 auf, der mit der ebenfalls
in der Sensorvorrichtung 100 vorgesehenen Auswerteinrichtung 130 über die
Verbindung 120 verbunden ist. Eine Energieversorgung 125 (vgl. 2b)
ist in der Sensorvorrichtung 100 nach 6 ebenfalls
vorgesehen, der Übersichtlichkeit
halber jedoch nicht in 6 abgebildet.
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Neben
dem Neigungssensor 110 weist die Sensorvorrichtung 100 nach 6 noch
elektronische Sensormittel 131 zur Überprüfung einer ordnungsgemäßen Anbringung
der Sensorvorrichtung 100 an der Ware 200 auf,
die ebenfalls mit der Auswerteinrichtung 130 verbunden
sind.
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Zur
Signalisierung eines Alarms ist die Sensorvorrichtung 100 nach 6 zusätzlich mit
einem vorzugsweise akustischen Alarmgeber 140, insbesondere
einem piezoelektrischen Schallwandler ausgestattet.
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Sobald
die Auswerteinrichtung 130 eine Manipulation der Befestigung
der Sensorvorrichtung 100 an der Ware mittels der Sensormittel 131 erkennt,
ist ein entsprechender akustischer Alarm ausgebbar. Zusätzlich oder
alternativ können
auch optische Signalgeber vorgesehen sein.
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Die
von dem Bewegungssensor 110 ermittelten Daten werden ebenfalls
in der Auswerteinrichtung 130 ausgewertet und können auch
dazu verwendet werden, einen Diebstahlversuch zu erkennen. Beispielsweise
wird hierzu die Betrachtungsdauer einer mit der Sensorvorrichtung 100 verbundenen
Ware 200 ermittelt und nach einem Überschreiten eines vorgebbaren
Grenzwerts, d.h. wenn die Ware 200 nicht binnen einer vorgebbaren
Zeit wieder in das Präsentationsregal
gestellt wird, ein Alarm signalisiert.
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Die
vorstehend unter Bezugnahme auf 6 beschriebene
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 arbeitet
autark und benötigt
keine zentrale Auswerteinrichtung 400, wie sie z.B. bei
der Erfindungsvariante gemäß 4 vorgesehen
ist.
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Es
ist jedoch auch denkbar, die beschriebene Sensorvorrichtung nach 6 mit
einem Sender 122a (2b) auszustatten,
so dass in der Auswerteinrichtung 130 verarbeitete Daten
an eine zentrale Auswerteinrichtung 400 mit einem Präsentationssystem 510 (4) übertragbar
sind.
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Mit
der autarken Sensorvorrichtung 100 nach 6 sind
beispielsweise auch Vitrinentüren oder
andere Objekte zentral oder dezentral auf Bewegungen hin überwachbar,
so dass die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung
z.B. auch eine Glasbruchsicherung ersetzen könnte.
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Insgesamt
sind mit der Erfindung sowohl Informationen über Bewegungen einer überwachten Ware
zu Verkaufszwecken und dergleichen aufnehmbar, und gleichzeitig
kann ein nahezu beliebiges Objekt auch auf Diebstahl bzw. unautorisierte Bewegung
hin überprüft werden.
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Eine
weitere Variante der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 ist
in 7 abgebildet. Die Sensorvorrichtung nach 7 weist
ein erstes Teil 100a und ein zweites Teil 100b auf.
Beide Teile 100a, 100b sind zur Befestigung an
einer zu sichernden Ware 200 (1) jeweils
mit einem doppelseitig klebenden Klebeband 101, 101' versehen und
mit einer Kabelverbindung 121 verbunden.
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In
dem ersten Teil 100a sind die bereits erwähnten Sensormittel 131 zur Überprüfung einer
ordnungsgemäßen Anbringung
der Sensorvorrichtung 100 bzw. des ersten Teils 100a an
der Ware 200 vorgesehen, und in dem zweiten Teil 100b ist
der erfindungsgemäße Bewegungssensor 110 angeordnet, der
bei dieser Erfindungsvariante vorzugsweise als Neigungssensor ausgebildet
ist.
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Die
Sensormittel 131 sind über
die Kabelverbindung 121 mit dem Bewegungssensor 110 und
einer nicht in 7 abgebildeten Auswerteinrichtung 400 verbunden
(vgl. 4), die eine Diebstahlüberwachung und gleichzeitig
eine Auswertung der Bewegungen der Ware 200 (1)
ausführt.
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Prinzipiell
kann in jedem Teil 100a, 100b der Sensorvorrichtung
mindestens ein Bewegungssensor 110 und/oder mindestens
ein Sensormittel 131 vorgesehen sein. Es ist auch möglich, für den Bewegungssensor 110 eine
separate Kabel- oder Funkverbindung vorzusehen, ebenso wie für die Sensormittel 131.
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Noch
eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung 100 ist
in 8 gezeigt. In dieser Ausführungsform ist die Sensorvorrichtung 100 wiederum
einteilig ausgeführt
und mittels eines z.B. doppelseitig klebenden Klebebands an der
Ware 200 befestigt.
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Die
Sensorvorrichtung 100 nach 8 weist nur
einen Bewegungssensor 110a auf, der als Mikroschalter 110a ausgebildet
ist und so an der Sensorvorrichtung 100 angeordnet ist,
dass er beim Ablegen der Ware 200 auf einen beispielsweise
ebenen Untergrund (nicht gezeigt) in einen ersten Schaltzustand
versetzt wird, indem z.B. ein Schaltstößel des Mikroschalters 110a in
das Gehäuse
des Mikroschalters 110a hineingedrückt wird.
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Beim
Aufnehmen der Ware 200 zur Begutachtung durch einen Kunden
wird der Schaltstößel nicht
länger
durch die Gewichtskraft der Ware 200 und der Sensorvorrichtung 100 eingedrückt und
in dem ersten Schaltzustand gehalten, sondern geht in einen zweiten
Schaltzustand über.
Diese Änderung ist
in 8 durch den vertikal eingezeichneten Doppelpfeil
symbolisiert und mittels einer in der Sensorvorrichtung 100 vorgesehenen
Auswerteinrichtung 130 auswertbar. Auf diese Weise ist
auch bei der Erfindungsvariante gemäß 8 ein Aufnehmen
bzw. Ablegen der Ware 200 erkennbar, wodurch auch die vorstehend
beschriebenen Möglichkeiten
zur Auswertung erfasster Bewegungen usw. gegeben sind.
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Besonders
vorteilhaft weist die Sensorvorrichtung nach 8 auch einen
mit der Auswerteinrichtung 130 verbundenen Sender 122a auf,
um z.B. erfasste Bewegungsdaten an eine zentrale Auswerteinrichtung übertragen
zu können.
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Die
erfindungsgemäße Sensorvorrichtung kann
generell einen oder mehrere Bewegungssensoren 110, 110a aufweisen,
wobei diese jeweils z.B. als Neigungssensoren, Beschleunigungssensoren
usw. und/oder auch als Schalter, insbesondere als Mikroschalter
ausgebildet sein können.
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Ein
als Schalter, insbesondere als Mikroschalter 110a, ausgebildeter
Bewegungssensor kann auch in einem fest mit einem Präsentationsregal 300 (1)
verbundenen Teil der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung vorgesehen
sein, um eine ordnungsgemäße Anbringung
dieses Teils der Sensorvorrichtung an dem Präsentationsregal zu überwachen.
Alternativ hierzu kann diese Aufgabe auch durch einen als Neigungssensor
ausgebildeten Bewegungssensor gelöst werden, der dementsprechend
eine Bewegung des fest mit dem Präsentationsregal 300 (1)
verbundenen Teils der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung überwacht.
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Bei
einer Ausbildung der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung, die
auch Sensormittel zur Überprüfung einer
ordnungsgemäßen Anbringung der
Sensorvorrichtung an der Ware aufweist, kann zur Auswertung der
von den Sensormitteln erhaltenen Signale und der Bewegungsinformationen
von dem Bewegungssensor jeweils eine separate Auswerteinrichtung
vorgesehen sein.
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Alternativ
zu der Ausbildung des Bewegungssensors als Schalter, insbesondere
als Mikroschalter, ist es auch denkbar, den Bewegungssensor als
Reedkontakt auszubilden, so dass eine Erkennung auf ein Herausnehmen
bzw. Zurückstellen
der Ware mittels eines in einem Teil der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung
angebrachten Magnets möglich
ist.