DE102004059491A1 - Lanzettenvorrichtung zum Erzeugen einer Einstichwunde und Lanzettenantriebs-Baugruppe - Google Patents

Lanzettenvorrichtung zum Erzeugen einer Einstichwunde und Lanzettenantriebs-Baugruppe Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Lanzettenvorrichtung zum Erzeugen einer Einstichwunde in einer Hautoberfläche, umfassend ein Gehäuse (2), in dem eine Lanzette (4) auf einem Einstichweg beweglich ist, einen Lanzettenantrieb (9) mit einem durch eine Antriebsfeder (11) antreibbaren Antriebsrotor (12), einen Lanzetten-Kopplungsmechanismus (24), durch den während eines Arbeitszyklus des Lanzettenantriebs (9) eine Drehbewegung des Antriebsrotors (12) in eine Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette (4) umgesetzt wird, ein relativ zu der Lanzette (4) und relativ zu dem Gehäuse (2) bewegliches Referenzelement (14), das während der Einstichbewegung in einer definierten Position relativ zu dem Lanzettenantrieb (9) fixiert ist und mit einer Kontaktfläche (15) an der Hautoberfläche anliegt, so daß durch die Einstichbewegung eine Einstichwunde mit reproduzierbarer Einstichtiefe erzeugt wird, und einen Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38, 39), der zum Bewegen des Referenzelements (14) mit dem Lanzettenantrieb (9) gekoppelt ist. Die Erfindung betrifft ferner eine für eine solche Lanzettenvorrichtung geeignete Lanzetten-Antriebsbaugruppe (10).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lanzettenvorrichtung zum Erzeugen einer Einstichwunde, insbesondere zum Entnehmen von Blut für Diagnosezwecke, und eine Lanzettenantriebs-Baugruppe für eine Lanzettenvorrichtung.
  • Um für analytisch-diagnostische Zwecke eine geringe Menge Blut aus einem Körperteil (meist aus einem Finger oder Ohrläppchen) zu entnehmen, werden Lanzetten verwendet, die zur Erzeugung einer Einstichwunde in das entsprechende Körperteil gestochen werden. Soweit dies manuell geschieht, ist speziell trainiertes Personal erforderlich. Dennoch ist der Einstich mit erheblichem Schmerz verbunden.
  • Bereits seit Langem werden Blutentnahmesysteme verwendet, die aus einer Lanzettenvorrichtung und zugehörigen, für die jeweilige Lanzettenvorrichtung speziell angepaßten Lanzetten bestehen. In einem Gehäuse der Lanzettenvorrichtung befindet sich ein Lanzettenantrieb, durch den eine Lanzette mechanisch in die Haut gestochen wird. Als Antriebselement für die Einstichbewegung dient eine Fe der. Zu Beginn der Entwicklung waren sehr einfache Konstruktionen gebräuchlich, bei denen die Lanzette unmittelbar an einem Ende einer in einem länglichen Gehäuse angeordneten Druckfeder befestigt war (z.B. US-Patent 4,469,110).
  • Derartige Blutentnahmesysteme wurden jedoch den hohen Anforderungen nicht gerecht, die zu erfüllen sind, wenn eine regelmäßige Überwachung analytischer Werte des Blutes erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Diabetiker, die ihren Blutzuckerspiegel häufig kontrollieren sollten, um ihn durch Insulininjektionen innerhalb bestimmter Sollgrenzen halten zu können. Durch umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen wurde bewiesen, daß mittels einer Intensivtherapie mit mindestens vier Blutanalysen pro Tag eine dramatische Reduzierung schwerster Spätschäden des Diabetis Mellitus (beispielsweise eine Retinopathie mit resultierender Erblindung des Patienten) erreicht werden kann.
  • Diese Intensivtherapie setzt voraus, daß die Blutentnahme mit einem möglichst geringen Schmerz verbunden ist. Mit dem Ziel, diesbezüglich eine Verbesserung zu erreichen, wurden zahlreiche unterschiedliche Blutentnahmesysteme entwickelt.
  • Eine schmerzarme Blutentnahme ermöglichen Lanzettenvorrichtungen, deren Lanzettenantrieb einen Antriebsrotor einschließt, auf den einerseits (antriebsseitig) die Antriebsfeder derartig wirkt, daß er von dieser in eine Drehbewegung um eine Rotationsachse versetzt werden kann, und der andererseits über einen (abtriebsseitigen) Kopplungsmechanismus derartig mit der Lanzette gekoppelt ist, daß die aus der Entspannungsbewegung der Antriebsfeder resultierende Rotation des Antriebsrotors in eine Ein stichbewegung umgesetzt wird. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Lanzettenvorrichtung mit einem solchen Rotor-Lanzettenantrieb, der in verschiedenen Ausführungsformen bekannt ist.
  • Der abtriebsseitige Kopplungsmechanismus ist in der Regel so konstruiert, daß die Lanzette während der gesamten Einstich- und Rückführbewegung (Antriebsphase der Bewegung des Lanzettenantriebs) mit dem Antriebsrotor gekoppelt ist und dadurch die Lanzettenbewegung vollständig durch die entsprechende Bewegung des Antriebsrotors kontrolliert wird. Ein frühes Beispiel einer derartigen Konstruktion zeigt das US-Patent 4924879. Modernere Ausführungsformen sind beispielsweise in den US-Patenten 6409740 und 6419661 beschrieben.
  • Das Spannen der bekannten Rotor-Lanzettenantriebe erfolgt in der Regel dadurch, daß der Rotor mittels eines geeigneten "antriebsseitigen Kopplungsmechanismus" gegen die Kraft der Antriebsfeder zurückgedreht wird. In neuerer Zeit ist eine Konstruktion bekannt geworden, bei der zum Spannen der Antriebsfeder eine zusätzliche Spannrotor verwendet wird. Dadurch läßt sich erreichen, daß das Spannen des Lanzettenantriebs in einer Spannphase seiner Bewegung durch eine Drehung des Spannrotors erfolgt, die mit der Drehung des Antriebsrotors in der Antriebsphase gleichgerichtet ist. Dieses Antriebsprinzip wird auch als OWADAC (one way alternating drive and cocking) bezeichnet. Ein solcher Rotorantrieb ist beispielsweise in der EP 1384438 A1 beschrieben.
  • Trotz umfangreicher Entwicklungsarbeiten besteht weiter ein großes Interesse an einer Lanzettenvorrichtung, welche die schwierigen und teilweise gegenläufigen Anforderungen. (minimales Schmerzempfinden, einfache Bedienbar keit, kompakte Bauweise, kostengünstige Konstruktion) gleichzeitig möglichst weitgehend erfüllt. Als weitere Anforderung tritt hinzu, daß die Lanzettenvorrichtung beim Gebrauch nicht oder möglichst wenig durch austretendes Blut verschmutzt wird. Aufgabe der Erfindung ist es, diese Anforderungen möglichst weitgehend zu erfüllen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Lanzettenvorrichtung zum Erzeugen einer Einstichwunde in einer Hautoberfläche, insbesondere zum Entnehmen von Blut für Diagnosezwecke, umfassend ein Gehäuse, in dem eine Lanzette auf einem Einstichweg beweglich ist, einen Lanzettenantrieb mit einem durch eine Antriebsfeder antreibbaren Antriebsrotor, einen Lanzetten-Kopplungsmechanismus, durch den während eines Arbeitszyklus des Lanzettenantriebs eine Drehbewegung des Antriebsrotors in eine Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette umgesetzt wird, ein relativ zu der Lanzette und relativ zu dem Gehäuse bewegliches Referenzelement, das während der Einstichbewegung in einer definierten Position relativ zu dem Lanzettenantrieb (und damit zu dem Einstichweg) fixiert ist und mit einer Kontaktfläche an der Hautoberfläche anliegt, so daß durch die Einstichbewegung eine Einstichwunde mit reproduzierbarer Einstichtiefe erzeugt wird, und einen Referenzelement-Kopplungsmechanismus, der zum Bewegen des Referenzelementes mit dem Lanzettenantrieb gekoppelt ist.
  • Um für Diagnosezwecke mit einem möglichst schmerzarmen Einstich eine ausreichende Menge Blut zu gewinnen, ist die optimale Einstichtiefe von zentraler Bedeutung. Variationen von 0,05 mm können eine signifikante Änderung des Schmerzempfindens und/oder der bei einem Einstich gewonnenen Menge Blut zur Folge haben.
  • Bei Lanzettenvorrichtungen mit Rotor-Lanzettenantrieb wird die Bewegung der Lanzette, wie beschrieben, durch die Kopplung mit dem Antriebsrotor präzise kontrolliert. Die Einstichtiefe entspricht dabei dem Abstand zwischen dem tiefsten Punkt (Umkehrpunkt) der Lanzettenbewegung und der Ebene einer Hautkontaktfläche, die bei bekannten Konstruktionen als ringförmige Andruckfläche eine Öffnung am vorderen Ende des Gehäuses umgibt. Die Andruckfläche wird gegen das Körperteil gedrückt, aus dem Blut entnommen werden soll. Zur Einstellung der Einstichtiefe ist ihre Axialposition (d.h. die Position in Einstichrichtung) verstellbar.
  • Ist die von der Andruckfläche umgebene Öffnung nur wenig größer als der Lanzettendurchmesser, so ist zwar die Einstichtiefe gut reproduzierbar, jedoch ist die durch einen Einstich gewonnene Blutmenge relativ gering und insbesondere für integrierte Systeme, bei denen eine Blutprobe in der Lanzettenvorrichtung ausgewertet werden soll, nicht ausreichend. Ist die von der Andruckfläche umgebene Gehäuseöffnung größer, so daß sich die Haut in sie hineinwölbt, läßt sich wegen einer erhöhten Durchblutung mit einem Einstich eine größere Menge Blut gewinnen.
  • Im Rahmen der Erfindung wurde festgestellt, daß mit einer als Andruckfläche am vorderen Ende des Gehäuses ausgebildeten Hautkontaktfläche vielfach keine optimale Reproduzierbarkeit der Einstichtiefe zu erreichen ist, sobald sich die Haut beim Anpressen einer Lanzettenvorrichtung in die von der Andruckfläche umgebene Gehäuseöffnung hineinwölbt, da deren Innenrand dann nur eine ungenaue Referenz für die Einstichtiefe darstellt. Bei kleineren Gehäuseöffnungen ist dieser Effekt weniger stark ausgeprägt, jedoch wird dann weniger Blut gewonnen, und es besteht ein erhöhtes Risiko, daß die Lanzettenvorrichtung durch aus der Einstichwunde austretendes Blut verschmutzt wird.
  • Bisher wurde versucht, zur Lösung dieses Problems einen möglichst optimalen Kompromiß für den Innendurchmesser der Andruckfläche, d.h. die Größe der Gehäuseöffnung, zu finden. Abweichend von dieser üblichen Vorgehensweise weist eine erfindungsgemäße Lanzettenvorrichtung ein (relativ zu der Lanzette und dem Gehäuse) bewegliches Referenzelement auf, das während des Einstichs mit einer Kontaktfläche an der Haut eines Patienten anliegt. Zur Bewegung des Referenzelementes dient ein Referenzelement-Kopplungsmechanismus, der zusätzlich zu dem Lanzetten-Kopplungsmechanismus vorhanden ist. Das bewegliche Referenzelement ist während der Einstichbewegung in einer definierten Position relativ zu dem Lanzettenantrieb fixiert. Anhand der nachfolgenden Beschreibung wird deutlich, daß mit einer solchen Konstruktion eine sehr gute Reproduzierbarkeit der Tiefe der Einstichwunde trotz Wölbung der Haut erzielt werden kann.
  • Das Referenzelement einer erfindungsgemäßen Lanzettenvorrichtung kann als Probenaufnahmeeinheit ausgebildet sein, die nebeneinander einen Führungskanal für die Lanzette und einen Probenaufnahmekanal zum Aufnehmen einer Blutprobe aufweist. Von der Probenaufnahmeeinheit kann die Blutprobe zu einer weiteren Bearbeitungsstation (beispielsweise um sie zu analysieren) weitergeleitet werden. Bevorzugt ist jedoch eine Reaktionszone mit Reagenzien integraler Bestandteil der Probeaufnahmeeinheit, so daß die Probeaufnahmeeinheit ein vollständiges Analyseelement bildet. Die Reaktion der Probe mit den Reagenzien in der Reaktionszone führt zu einer Änderung eines physikalischen Zustandes (beispielsweise zu einer Farbänderung oder bei elektrochemischen Analyseelementen zur Änderung eines Stromflusses) die als Grundlage für die Ermittlungen der Konzentration eines in der Probe enthaltenen Analyten verwendet werden kann. Da solche Analyseelemente bekannt sind, ist eine nähere Erläuterung der Testprinzipien nicht erforderlich. Die Analyseelemente (oder sonstige Probeaufnahmeeinheiten) werden nach einmaliger Verwendung entsorgt. Deshalb spielt eine Verschmutzung durch aus der Einstichwunde austretendes Blut keine Rolle.
  • Da die Mündung des Probenaufnahmekanals, durch die die Probenaufnahme erfolgt, räumlich getrennt von der Mündung des Führungskanals ist, muß nach dem Einstich die Probenaufnahmeeinheit so bewegt werden, daß die Mündung des Probenaufnahmekanals für eine Probenaufnahme zu der Einstichwunde gebracht wird. Dazu dient der Referenzelement-Kopplungsmechanismus, der zusätzlich zu dem Lanzetten-Kopplungsmechanismus vorhanden ist. Zwar ist es prinzipiell auch möglich, die Mündung des Lanzetten-Führungskanals auch für den Probenaufnahmekanal zu nutzen, so daß die Kanäle nicht räumlich getrennt sind und die erläuterte Bewegung nicht notwendig ist. Im Rahmen der Erfindung wurde jedoch festgestellt, daß es günstiger ist, getrennte Kanäle vorzusehen und, beispielsweise durch eine Schwenkbewegung, die Mündung des Probenaufnahmekanals nach dem Einstich zu der Einstichwunde zu bringen.
  • Ein alternatives Ausführungsbeispiel betrifft Fälle, bei denen das Referenzelement ein mehrfach verwendbares Bauteil der Lanzettenvorrichtung ist. In diesem Fall ist eine Verschmutzung des Referenzelementes durch aus der Einstichwunde austretendes Blut selbstverständlich unerwünscht. Es wird deshalb gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung nach dem Einstich rasch von der Einstichwunde wegbewegt, bevor es durch austretendes Blut verschmutzt wird.
  • Im Rahmen der Erfindung wurde festgestellt, daß der Anpreßdruck, mit dem das Referenzelement bei einem Einstich gegen die Haut gepreßt wird, dem Austreten von Blut aus der Einstichwunde entgegengewirkt. Diese Erkenntnis wird genutzt, indem das Referenzelement durch eine ausreichend schnelle Bewegung von der Einstichwunde entfernt wird, bevor Blut austreten und das Referenzelement (in störendem Ausmaß) verschmutzen kann.
  • Bevorzugt wird das Referenzelement innerhalb von 50 Millisekunden nach dem Einstich mindestens 2 mm von der Einstichwunde wegbewegt. Zum Antreiben einer derartig schnellen Rückführbewegung des Referenzelementes eignet sich insbesondere der Antriebsrotor des Lanzettenantriebs. Für einen möglichst schmerzfreien Einstich muß auch die Lanzette mit hoher Geschwindigkeit bewegt werden. Bevorzugt setzt der Referenzelement-Kopplungsmechanismus deshalb eine Drehbewegung des Antriebsrotors in eine Bewegung des Referenzelementes um, die vorzugsweise translatorisch verläuft.
  • Ein wichtiger Bestandteil der erfindungsgemäßen Lanzettenvorrichtung, der jedoch auch selbständige Bedeutung hat, ist eine Lanzettenantriebs-Baugruppe umfassend einen Lanzettenantrieb mit einem durch eine Antriebsfeder antreibbaren Antriebsrotor und einem Spannrotor zum Spannen der Antriebsfeder, einem ersten Lanzetten-Kopplungsmechanismus zum Umsetzen einer Drehbewegung des Antriebsrotors in eine Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette und einen weiteren mit dem Lanzettenantrieb gekoppelten Kopplungsmechanismus.
  • Der weitere Kopplungsmechanismus dient bevorzugt zum Bewegen eines Referenzelementes, kann aber beispielsweise auch (zum Beispiel in einem Analysegerät mit integrierter Lanzettenvorrichtung) zum Weitertakten eines Magazins mit Teststreifen genutzt werden, zum Auftragen eines Antiseptikums auf die Einstichstelle oder zur Aufnahme einer Probe auf ein Testfeld.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die darin dargestellten Besonderheiten können einzeln oder in Kombination verwendet werden, um bevorzugte Ausgestaltungen zu schaffen. Gleiche oder einander entsprechende Bauteile sind mit übereinstimmenden Bezugszeichen gekennzeichnet. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Lanzettenvorrichtung;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer Lanzettenvorrichtung mit abgenommenem Gehäuse;
  • 2a eine schematische Detail-Querschnittsdarstellung der in 2 gezeigten Lanzettenvorrichtung;
  • 3 eine perspektivische Ansicht einer Lanzettenantriebs-Baugruppe mit einem Trommelmagazin;
  • 4 eine weitere perspektivische Darstellung des in den 2 und 3 gezeigten Ausführungsbeispiels;
  • 5 eine graphische Darstellung der Bewegung der Lanzette und des Referenzelementes bei der Baugruppe von 3 in Abhängigkeit von der Drehwinkelstellung des Antriebsrotors;
  • 6 eine perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Lanzettenantriebs-Baugruppe;
  • 7 eine graphische Darstellung der Bewegung der Lanzette und des Referenzelementes bei der Baugruppe von 6 in Abhängigkeit von der Drehwinkelstellung des Spannrotors;
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Lanzettenantriebs-Baugruppe;
  • 9 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung der Teile des in 8 gezeigten Ausführungsbeispiels; und
  • 10 eine schematische Darstellung eines Referenzelementes in Form einer Probenaufnahmeeinheit.
  • Die in 1 gezeigte Lanzettenvorrichtung 1 dient zum Erzeugen einer Einstichwunde zum Entnehmen von Blut für Diagnosezwecke. Ihr Gehäuse 2 weist eine Gehäuseöffnung 3 auf, durch welche die Spitze einer Lanzette, die in dem Gehäuse 2 auf einem Einstichweg beweglich ist, austritt, um in einem vor der Gehäuseöffnung befindlichen Körperteil eine Stichwunde zu erzeugen.
  • Die Gehäuseöffnung 3 ist von einer ringförmigen Andruckfläche 6 umgeben, mit der die Lanzettenvorrichtung für einen Einstich gegen ein Körperteil, zum Beispiel eine Fingerbeere, gedrückt wird. Dabei wölbt sich die Hautoberfläche in die Gehäuseöffnung 3 hinein. Die Vorwölbung der Haut erleichtert den Blutaustritt, so daß bereits bei einer vergleichsweise geringen Einstichtiefe von 0,5 mm bis 2 mm eine ausreichende Menge Blut für Diagnosezwecke entnommen werden kann. Durch mehrfaches Andrücken an die Haut läßt sich diese Wirkung noch zusätzlich verbessern ("Pumpwirkung"). Außerdem kann mit einem derartig gestalteten Blutentnahmegerät auch aus weniger gut durchbluteten, aber auch weniger schmerzempfindlichen, Körper teilen ein Blutstropfen entnommen werden. Um die gewünschte Pumpwirkung zu gewährleisten, sollte der Innendurchmesser der Andruckfläche 6 recht groß sein, bevorzugt mindestens 7 bis 9 mm betragen.
  • Bevorzugt ist die Andruckfläche 6 nach innen zur Gehäuseöffnung 3 hin geneigt. Insbesondere ist es vorteilhaft, die Andruckfläche 6 aus einem deformierbaren Material, beispielsweise Polyurethan oder Gummi, zu bilden, wodurch sich die erwähnte Pumpwirkung beim Anpressen an ein Körperteil noch verstärken läßt. Nähere Einzelheiten und alternative Ausführungsformen der Andruckfläche 6 sind in der DE 100 26 172 A1 beschrieben, die diesbezüglich durch Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird. Die Andruckfläche wird dort von einem Bauteil gebildet, das wegen seiner Pumpwirkung als Kompressionseinheit bezeichnet wird.
  • Die beschriebene Konstruktion führt dazu, daß die exakte Position der Hautoberfläche relativ zu der Lanzettenvorrichtung von dem Anpreßdruck und weiteren Faktoren (beispielsweise der Spannung der Haut) abhängt und nicht exakt definiert ist. Anhand der 2 und 3 wird im folgenden erläutert, wie dennoch gewährleistet werden kann, daß bei der Einstichbewegung der Lanzette eine Einstichwunde mit vorgegebener Einstichtiefe erzeugt wird.
  • 2 zeigt die Lanzettenvorrichtung 1 bei abgenommenem Gehäuse, 3 deren Lanzettenantriebs-Baugruppe 10, die mit einem Trommelmagazin 16 verbunden ist. Die Baugruppe 10 umfaßt einen Antriebsrotor 12, der durch eine Antriebsfeder antreibbar ist, und einen Spannrotor 13 zum Spannen der Antriebsfeder. Der besseren Übersichtlichkeit halber ist die Antriebsfeder, die zwischen dem Antriebsrotor 12 und dem Spannrotor 13 angeordnet ist, in den 2 und 3 nicht dargestellt. Die Antriebsfeder 11 ist lediglich in 4 zu sehen. Sie ist eine Torsionsfeder, die unter Vorspannung steht und sich mit einem Ende an dem Antriebsrotor 12 und mit ihrem anderen Ende an dem Spannrotor 13 angelenkt ist.
  • Ein weiterer Bestandteil der Lanzettenantriebsbaugruppe 10 ist ein abtriebsseitiger Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24, durch den die Drehbewegung des um eine Achse drehbaren Antriebsrotors 12 in einer Antriebsphase des Lanzettenantriebs in eine Einstichbewegung umgesetzt wird, bei der die Lanzette mit hoher Geschwindigkeit in Einstichrichtung bewegt wird, um eine Einstichwunde zu erzeugen. Auch die Rückführbewegung der Lanzette wird durch die Drehbewegung des Antriebsrotors 12 mittels des Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24 angetrieben und kontrolliert. Während der gesamten Antriebsphase (welche die Einstich- und Rückführbewegung umfaßt) stützt sich das von dem Antriebsrotor 12 abgewandte Ende der Antriebsfeder gegen den Spannrotor ab, der in der Antriebsphase derart arretiert ist, daß er nicht rückwärts (gegen die Drehrichtung des Antriebsrotors) gedreht werden kann. In einer Spannphase der Lanzettenantriebsbewegung ist der Spannrotor zum Spannen der Antriebsfeder bei gehemmter Rotation des Antriebsrotors 12 in die gleiche Drehrichtung drehbar, in die sich der Antriebsrotor 12 während der Antriebsphase dreht. Ein solcher Lanzettenantrieb ist in der EP 1384438 A1 beschrieben, deren Inhalt, insbesondere hinsichtlich der Details des Lanzettenantriebs, durch Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Die Lanzettenantriebs-Baugruppe 10 umfaßt ferner einen weiteren Kopplungsmechanismus 38, mit dem eine Drehbewegung eines rotierenden Bauelementes des Lanzettenantriebs in eine Bewegung des Referenzelementes 14 oder eines anderen Bauteils einer Lanzettenvorrichtung umsetzbar ist. Da dieser weitere Kopplungsmechanismus 38 bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel zum Bewegen des Referenzelementes 14 dient, wird er in diesem Zusammenhang als Referenzelement-Kopplungmechanismus bezeichnet.
  • Das Referenzelement ist relativ zu der Lanzette und relativ zu dem Gehäuse beweglich. Es ist so ausgebildet und angeordnet, daß es während einer Einstichbewegung der Lanzette mit seiner Kontaktfläche in einer definierten Position relativ zu dem Lanzettenantrieb an der Hautoberfläche eines Patienten anliegt. Dadurch wird sichergestellt, daß eine Einstichwunde mit vorgegebener Einstichtiefe erzeugt wird, die dem Abstand zwischen der Kontaktfläche des Referenzelementes und der in Einstichrichtung tiefsten Position der Lanzettenspitze entspricht.
  • Bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel schließt das Referenzelement 14 ein Trommelmagazin 16, in dem mehrere Lanzetten gelagert werden können, und eine das Trommelmagazin 16 umgebende Schutzkappe 17 ein. Die Kontaktfläche 15 ist an einer Schutzkappe 17 ausgebildet, mit der das Referenzelement 14 an der Hautoberfläche anliegt. Wie insbesondere die schematische Darstellung des vorderen Teils des Referenzelements 14 in 2a zeigt, ist in der Kontaktfläche 15 eine Lanzettenöffnung 18 ausgebildet, durch welche die Lanzette bei einem Einstich austritt, um in einem gegen die Gehäuseöffnung 3 (d.h. gegen die Andruckfläche 6) gepreßten Finger eine Einstichwunde zu erzeugen. In 4 ist das Referenzelement 14 bei abgenommener Schutzkappe 17 und seine Verbindung mit dem Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 dargestellt.
  • Für eine sterile Lagerung von Lanzetten bis zu ihrer Verwendung ist es bevorzugt, wenn das Trommelmagazin 16 mehrere Kammern aufweist, in denen jeweils eine einzige Lanzette gelagert wird. Möglich ist es aber auch, die Lanzetten ringförmig in einem Trommelmagazin 16 anzuordnen, das nicht in einzelne Kammern unterteilt ist. Die Anzahl der in einem Trommelmagazin 16 gelagerten Lanzetten ist weitgehend beliebig wählbar. Bevorzugt faßt ein Trommelmagazin 16 drei bis zwölf, besonders bevorzugt vier bis acht Lanzetten. Das Trommelmagazin 16 ist relativ zu der Lanzettenöffnung 18 der Schutzkappe 17 so drehbar, daß Austrittsöffnungen 20 des Trommelmagazins 16 der Reihe nach für einen Einstich fluchtend mit der Lanzettenöffnung 18 positionierbar sind.
  • Zu dem Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24 gehört ein drehfest mit dem Gehäuse verbundener Schubzylinder 25, von dem eine Kopplungsstange 26 ausgeht, die während der Einstich- und Rückführbewegung mit jeweils einer ("aktiven") Lanzette verbunden ist. Der Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24 setzt die Rotationsbewegung des Antriebsrotors 12 mittels einer Kurvensteuerung in eine Translationsbewegung der aktiven Lanzette um.
  • Zu diesem Zweck ist der Schubzylinder 25 mit einer Ausnehmung in Form einer Nut versehen, die eine Steuerkurve 27 bildet und von einem Steuerkurvenreiter 28 des Antriebsrotors 12 abgefahren wird. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Steuerkurvenreiter 28 als Steuerzapfen ausgebildet, der in die Nut eingreift und am Ende eines von dem Antriebsrotor 12 ausgehenden Steuerarmes 29 sitzt. Der Schubzylinder 25 ist mit Führungselementen 32 versehen, die in axial verlaufende Längsnuten in der Innenwand des Gehäuses 2 (nicht dargestellt) eingreifen, um eine drehfeste, aber in Einstichrichtung be wegliche Verbindung des Schubzylinders 25 in dem Gehäuse 2 zu erreichen. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Führungselemente 32 als zwei Führungszapfen verwirklicht.
  • Der im folgenden anhand von den 3 und 4 beschriebene Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38, mit dem nach einem Einstich das Referenzelement 14 von der Einstichwunde zurückgezogen wird, arbeitet ebenfalls mit einer Kurvensteuerung. Ihre Steuerkurve 33 wird von einer Ausnehmung in Form einer Nut in dem Antriebsrotor 12 gebildet, in die ein Steuerkurvenreiter 34 in Form eines Steuerzapfens eingreift. Er ist über einen Kopplungsarm 35 mit einer Führungsstange 36 verbunden, an der das Trommelmagazin 16 befestigt ist. Der Kopplungsarm 35 trägt das Referenzelement 14. Die Führungsstange 36 ist gegenüber dem Kopplungsarm 35 drehbar, so daß über die Führungsstange 36 das Trommelmagazin 16 in dem Referenzelement 14 gedreht werden kann, und auf diese Weise die in dem Trommelmagazin 16 gelagerten Lanzetten der Reihe nach verwendet werden können.
  • Zur Einstellung der Stechtiefe wird der Abstand zwischen dem Trommelmagazin 16 und der die Kontaktfläche 15 ausbildenden Schutzkappe 17 verändert, indem die Länge des Referenzelements 14 durch ein Gewinde (nicht gezeigt) eingestellt wird. Die Einstellung erfolgt über die in 2 gezeigte Welle 19, die über ein Zahnrad 21 mit einem Zahnkranz 22 des Referenzelements 14 im Eingriff steht.
  • Zum Spannen der Antriebsfeder wird der Spannrotor 13 über ein Getriebe 37, das bevorzugt von einem batteriegetriebenen Elektromotor 40 (2) angetrieben wird, in Rotation versetzt. Der Spannrotor 13 kann aber auch mittels einer aus dem Gehäuse 2 herausragenden Welle von Hand gedreht werden.
  • Um die Federkraft der Antriebsfeder 11 möglichst effizient für eine rasche Einstich- und Rückführbewegung nutzen zu können, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn vorbereitende Bewegungen der Lanzette und des Referenzelementes 14 bereits vor dem Spannen oder spätestens während des Spannens der Antriebsfeder durchgeführt werden.
  • Aus diesem Grund durchlaufen der Antriebsrotor 12 und der Spannrotor 13 zunächst in einer Vorbereitungsphase einen Vorbereitungsdrehwinkelbereich, bevor die Antriebsfeder gespannt wird. Dabei wird eine Drehbewegung des Spannrotors 13 über die vorgespannte Antriebsfeder so auf den Antriebsrotor 12 übertragen, daß dieser während mindestens eines Teils der Vorbereitungsphase gemeinsam (d.h. gleichzeitig, jedoch nicht notwendigerweise, aber bevorzugt, synchron) mit dem Spannrotor 13 gedreht wird. Über einen der Kopplungsmechanismen wird die Bewegung des Antriebsrotors 12 in dem Vorbereitungsdrehwinkelbereich in eine Vorbereitungsbewegung der Kopplungsstange 26 relativ zu dem Trommelmagazin 16 umgesetzt, bei welcher die Kopplungsstange 26 durch eine einer Lanzettenöffnung 18 gegenüberliegende Einschuböffnung (nicht dargestellt) in eine Kammer des Trommelmagazins 16 eindringt und mit einer darin befindlichen Lanzette verrastet. Nähere Einzelheiten und alternative Ausführungsformen eines geeigneten Kopplungsmechanismus sind in der WO 02/36010 A1 beschrieben, die diesbezüglich durch Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Während der Antriebsrotor 12 und der Spannrotor 13 den Vorbereitungsdrehwinkelbereich durchlaufen, wird durch den Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 das Referenzelement 14 in dem Gehäuse 2 so weit in Richtung auf dessen Gehäuseöffnung 3 vorgeschoben, daß es mit der Kontaktfläche 15 an der Haut eines Patienten anliegen kann. Bedingt durch die Größe des Innendurchmessers der Andruckfläche 6 wölbt sich die Fingerbeere beim Anlegen etwas in die Gehäuseöffnung 3 des Lanzettengeräts 1 (1) hinein. Das Referenzelement 14 kann deshalb mit seiner Kontaktfläche 15 an der Haut anliegen, obwohl es sich in dem Gehäuse 2 in einer Position befindet, bei der die Kontaktfläche 15 mit Abstand hinter einer durch den inneren Rand 7 der Andruckfläche 6 verlaufenden Ebene verläuft.
  • Wenn der Antriebsrotor 12 den Vorbereitungsdrehwinkelbereich durchlaufen hat, wird er mittels eines Sperrelementes 41 arretiert, so daß während der anschließenden Spannphase der Lanzettenantriebsbewegung bei weiterer Drehung des Antriebsrotors 13 die Antriebsfeder gespannt wird. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Sperrelement 41 als federnd an einer Innenwand des Gehäuses 2 anliegende Auslösezunge ausgebildet, die von dem Antriebsrotor 12 ausgeht und zum Arretieren des Antriebsrotors 12 in eine Ausnehmung in der Innenwand des Gehäuses eingreift. Die Auslösezunge ist einstückig mit dem Steuerarm 42 des Steuerzapfens 28 als Spritzgußteil hergestellt.
  • Ist der Antriebsrotor 12 durch das Sperrelement 41 arretiert, so führt eine weitere Drehbewegung des Spannrotors 13 dazu, daß die Antriebsfeder gespannt wird. An dem Spannrotor 13 befinden sich elektrische Kontakte (nicht dargestellt) zum Abschalten des Elektromotors 40, die geschlossen werden, wenn der Spannrotor 13 einen vorgegebenen Spanndrehwinkelbereich durchlaufen hat. Dadurch wird die Spannphase beendet. Wird der Spannrotor 13 von Hand angetrieben, so kann er nach Durchlaufen des Spanndrehwinkelbereichs durch eine mechanische Verrastung blockiert werden.
  • Eine Einstichbewegung wird nach abgeschlossenem Spannvorgang dadurch eingeleitet, daß das Sperrelement 41 aus seinem Blockadeeingriff gelöst wird, so daß sich in der Antriebsphase der Antriebsrotor 12, getrieben von der Antriebsfeder, sehr schnell in seine Ruheposition dreht. Er dreht sich dabei in dieselbe Drehrichtung wie der Spannrotor 13 beim Spannen der Antriebsfeder. Diese schnelle Bewegung des Antriebsrotors 12 wird über den Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24 in eine Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette und über den Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 in eine Rückführbewegung des Referenzelementes 14 umgesetzt.
  • Bei der Rückführbewegung des Referenzelementes 14 handelt es sich ebenso wie bei der Rückführbewegung der Lanzette um eine Translationsbewegung in axialer Richtung. Dadurch, daß die rasche Bewegung des Antriebsrotors 12 sowohl für die Rückführbewegung des Referenzelementes 14 als auch für die Rückführbewegung der Lanzette genutzt wird, kann man erreichen, daß das Referenzelement 14 so rasch von der Einstichwunde entfernt wird, daß es praktisch nicht von austretendem Blut verschmutzt wird.
  • Der Einstichvorgang kann beispielsweise dadurch ausgelöst (getriggert) werden, daß die Kontaktfläche 15 des Referenzelementes 14 mit einer vorgegebenen Mindestkraft gegen die Haut gedrückt wird. Bevorzugt weist das Referenzelement 14 einen Drucksensor auf, mit dem ein zum Auslösen einer Einstichbewegung erforderliches Signal erzeugbar ist, sobald auf die Kontaktfläche 15 ein Druck ausge übt wird, der einen vorgegebenen Mindestanpreßdruck überschreitet. Der Drucksensor kann beispielsweise dadurch verwirklicht werden, daß die Kontaktfläche 15 auf einer Feder gelagert ist und ein elektrischer Kontakt erst nach Zusammendrücken der Feder geschlossen wird.
  • Alternativ oder zusätzlich kann ein Auslöseknopf 5 an dem Gehäuse 2 der Lanzettenvorrichtung 1 angeordnet sein (1). Zum Auslösen des Einstichvorgangs wird bei der dargestellten Ausführungsform zunächst ein elektrisches Signal erzeugt, durch das der Elektromotor 40 in Gang gesetzt wird. Dadurch wird der Spannrotor 13 um einen kleinen Drehwinkelschritt gedreht. Wie man in 3 sieht, weist der Spannrotor 13 einen Auslösenocken 44 auf, der bei Drehung des Spannrotors 13 über eine vorgegebene Drehwinkellage hinaus einen Auslösemechanismus 45 betätigt, durch den die zuvor bestehende Hemmung des Antriebsrotors 12 gelöst wird.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Auslösemechanismus 45 als Wippe ausgebildet, die um Lagerzapfen 46 schwenkbar an dem Gehäuse 2 befestigt ist. Durch den Auslösenocken 44 des Spannrotors 13 wird ein Ende der Wippe 45 angehoben und das andere Ende der Wippe 45, an dem sich ein Kopfteil 47 befindet, abgesenkt. Das Sperrelement 41 weist eine Schulter mit einer Rückführfläche 48 auf. In dieser (in 3 nicht dargestellten) Bewegungsphase befindet sich das Kopfteil 47 über dem Sperrelement 41 und drückt auf die Rückführfläche 48 der Auslösezunge 41, wodurch diese aus ihrem Eingriff mit der Ausnehmung des Gehäuses 3 gelöst wird. Sobald das Sperrelement 41 den Antriebsrotor 12 nicht mehr blockiert, entspannt sich die Antriebsfeder, so daß die Antriebsphase der Bewegung des Lanzettenantriebs abläuft.
  • 5 veranschaulicht, welche Bewegungen der Lanzette und des Referenzelementes 14 durch die Drehbewegung des Antriebsrotors 12 mittels der Kopplungsmechanismen 24, 38 angetrieben und gesteuert werden. In 5 ist der Hub, also die Bewegung in axialer Richtung, der Kopplungsstange 26 als Kurve A und der Hub des Referenzelementes 14 als Kurve B über der Drehwinkelstellung des Antriebsrotors 12 aufgetragen. Dargestellt ist ein vollständiger Arbeitszyklus des Lanzettenantriebs, der eine Drehbewegung des Antriebsrotors um insgesamt 360° umfaßt. Ein Arbeitszyklus beginnt mit dem Beginn einer Drehbewegung des Spannrotors und endet mit dem Ende der Rückführbewegung der Lanzette nach erfolgtem Einstich.
  • Zu Beginn des Arbeitszyklus durchläuft der Antriebsrotor 12 (wie oben dargelegt in einer relativ langsamen Bewegung gleichzeitig mit dem Spannrotor) einen Vorbereitungsdrehwinkelbereich γ. Er endet bei etwa 120° (in 5 durch eine senkrechte Linie gekennzeichnet). Die Bewegung des Antriebsrotors 12 in dem Vorbereitungsdrehwinkelbereich wird mittels der beiden Kopplungsmechanismen 24, 38 so umgesetzt, daß sowohl die Kopplungsstange 26 als auch das Referenzelement 14 in dem Gerät nach vorne (in Richtung zu der Gehäuseöffnung 3 hin) bewegt werden, bis die Kontaktfläche 15 des Referenzelements 14 an der Haut anliegt und die Kopplungsstange 26 an eine Lanzette angekoppelt ist.
  • Da die Kontaktfläche 15 zum Zeitpunkt des Einstichs an der Haut anliegt, wird die Tiefe der Einstichwunde präzise durch den Abschnitt Δh des Kopplungsstangenhubs vorgegeben, der über die Kontaktfläche 15 hinausgeht. Nach dem Einstich werden die Kopplungsstange 26 und das Referenzelement 14 in ihre Anfangspositionen zurückgezogen. Der an den Vorbereitungsdrehwinkelbereich anschließende Antriebsdrehwinkelbereich (welcher der Antriebsphase der Lanzettenantriebsbewegung, bestehend aus Einstich- und Rückführungbewegung, entspricht) wird in weniger als 100 ms, vorzugsweise weniger als 20 ms durchlaufen.
  • 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Lanzettenantriebs-Baugruppe 10. Es ist ohne das Referenzelement 14 dargestellt, so daß der Kopf 50 der Führungsstange 36, auf den das Trommelmagazin 16 aufgesteckt wird, und die Kopplungsstange 26, die für einen Einstich mit einer Lanzette verrastet, besser zu erkennen sind. Man erkennt auch, daß der Kopplungsstangenkopf 49 eine Verdickung aufweist, die eine formschlüssige Kopplung an eine Lanzette ermöglicht. Wie bei dem anhand der 2 und 3 beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die zwischen dem Antriebsrotor 12 und dem Spannrotor 13 angeordnete Antriebsfeder nicht dargestellt.
  • In 6 ist zu erkennen, daß der Antriebsrotor 12 und der Spannrotor 13 Anschlagteile 51 aufweisen, die in einer Anschlagposition der Rotoren 12, 13 aneinander anschlagen und dadurch eine Drehbewegung des Antriebsrotors 12 relativ zu dem Spannrotor 13 zu stoppen. Derartige Anschlagteile 51 sind auch bei dem im vorhergehenden beschriebenen Ausführungsbeispiel vorhanden. Sie dienen insbesondere dazu, die Vorspannung der Antriebsfeder aufzunehmen und am Ende der Einstich- und Rückführbewegung den Antriebsrotor 12 zu stoppen.
  • Wie bereits erwähnt, wird in dem Vorbereitungsdrehwinkelbereich eine Drehbewegung des Spannrotors 13 über die Antriebsfeder 11 auf den Antriebsrotor 12 übertragen, so daß sich der Spannrotor 13 und der Antriebsrotor 12 in dem Vorbereitungsdrehwinkelbereich gemeinsam drehen. Durch die Vorspannung der Antriebsfeder 11 wird eine enge Kopplung des Spannrotors 13 mit dem Antriebsrotor 12 erreicht, so daß die Drehwinkellage des Spannrotors 13 während der gemeinsamen Drehung von der Drehwinkellage des Antriebsrotors höchstens um 10°, vorzugsweise höchstens um 5°, abweicht. Eine ausreichend hohe Vorspannung der Antriebsfeder 11 wird auf diese Weise dazu genutzt, eine weitgehend synchrone, also winkel- und geschwindigkeitstreue Bewegung der beiden Rotoren zu erreichen. Dies hat den Vorteil, daß die Bewegungen der Kopplungsmechanismen 24, 38 noch präziser gesteuert werden können. Alternativ läßt sich eine synchrone Bewegung der beiden Rotoren 12, 13 auch erreichen, indem diese während Durchlaufen des Vorbereitungsdrehwinkelbereichs durch einen Sperriegel (nicht gezeigt) miteinander gekoppelt werden.
  • Auch in weiteren Einzelheiten entspricht dieses Ausführungsbeispiel weitgehend dem anhand der 2 bis 4 beschriebenen Ausführungsbeispiel. Ein Unterschied besteht insbesondere insofern, als mit dem Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 eine Drehbewegung des Spannrotors 13 (nicht des Antriebsrotors) in eine Bewegung des Referenzelements 14 umgesetzt wird. Deshalb ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel die Steuerkurve 33 des Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 (ebenfalls als nutförmige Ausnehmung) in dem Spannrotor 13 ausgebildet. Der Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 wird bei dieser Gestaltung nicht für eine schnelle Rückführbewegung des Referenzelements 14 nach einem Einstich genutzt, sondern für eine präzise Einstellung der Einstichtiefe durch eine langsame Bewegung des Referenzelements 14. Wie 5 veranschaulicht, hängt die Einstichtiefe von der Position ab, in der sich die Kontaktfläche 15 des Referenzelements 14 relativ zu der Kopplungsstange 26 befindet, wenn die Einstichbewegung ausgelöst wird. Zum Einstellen der Einstichtiefe wird das Referenzelement 14 vor einem Einstich relativ zu der Kopplungsstange 26 in axialer Richtung verschoben. Diese Einstellbewegung erfolgt unabhängig von der Einstichbewegung und kann langsam ausgeführt werden. Die eingestellte Position darf sich während der Einstichbewegung nicht ändern. Deshalb ist zu diesem Zweck der Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 bevorzugt mit dem Spannrotor 13 gekoppelt, der sich relativ langsam dreht.
  • In 7 ist die Bewegung der Kopplungsstange 26 und damit auch der Lanzette als Kurve C sowie die Bewegung des Referenzelementes 14 als Kurve D in Abhängigkeit von der Drehwinkelstellung des Spannrotors 13 dargestellt.
  • Bevorzugt erfolgt die Einstellung der Einstichtiefe nach dem Spannvorgang. Ein erster Abschnitt der Steuerkurve 33 des Referenzelement-Kopplungsmechanismus dient dazu, das Referenzelement 14 zunächst in eine Maximalposition M zu bewegen, die mit einer minimalen Einstichtiefe korrespondiert. Wird der Spannrotor 13 anschließend weitergedreht, so wird das Referenzelement 14 aus dieser Maximalposition M in eine Position zurückbewegt, die der gewünschten Einstichtiefe entspricht ("Einstichposition"). Je weiter das Referenzelement 14 relativ zu der Kopplungsstange 26 zurückgezogen wird, desto größer ist die Tiefe des anschließenden Einstichs. Ist die Einstichposition mit der gewünschten Einstichtiefe erreicht, so wird der Elektromotor 40 abgeschaltet und der Spannrotor 13 in dieser Position arretiert. Nach dem Auslösen beendet der Spannrotor 13 seinen Arbeitszyklus, indem er in dem Bewegungsabschnitt Q weitergedreht wird, bis er seine Ausgangslage erreicht.
  • Bei der beschriebenen Vorgehensweise zum Einstellen der Einstichtiefe ist es von großer Bedeutung, daß die Dreh winkelstellung des Spannrotors 13 exakt in der gewünschten Position arretiert wird. Eine ungenaue Positionierung der Drehwinkelstellung des Spannrotors 13 führt zu einer entsprechenden Ungenauigkeit bei der eingestellten Einstichtiefe. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel treibt der Elektromotor 40 den Spannrotor 13 über ein zweistufiges Schneckengetriebe 37 an, so daß die Drehwinkelstellung des Spannrotors 13 durch eine elektronische Zählung der Umdrehungen eines oder mehrere Teile des Schneckengetriebes 37 präzise eingestellt werden kann.
  • Die Ausführungsbeispiele der 2 bis 4 und 6 können kombiniert werden, so daß ein erster Referenzelement-Kopplungsmechanismus das Referenzelement 14 mit dem Spannrotor 13 koppelt, um vor dem Auslösen einer Einstichbewegung die Einstichtiefe einzustellen, und ein zweiter Referenzelement-Kopplungsmechanismus das Referenzelement 14 mit dem Antriebsrotor 12 koppelt, um nach einem Einstich das Referenzelement 14 zu bewegen. Auf diese Weise wird die Antriebsfeder für eine schnelle Rückführbewegung genutzt, die sich durch einen Elektromotor 40 nur sehr schwer verwirklichen ließe, während der Elektromotor 40 für eine langsame Einstellbewegung der Einstichtiefe genutzt wird, wofür die Antriebsfeder weniger geeignet ist.
  • Die 8 und 9 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Lanzettenantriebs-Baugruppe 10. Im Unterschied zu den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen ist bei diesem Ausführungsbeispiel das Referenzelement 14 als Probenaufnahmeeinheit 60 ausgebildet. Wie in 10 deutlicher zu erkennen ist, enthält die Probenaufnahmeeinheit 60 einen Führungskanal 61 für die Lanzette 4 und einen Probenaufnahmekanal 63 mit einer Mündung 63a zum Aufnehmen einer Probe. Die Probenaufnahmeeinheit 60 weist ferner eine Reaktionszone 64 mit Reagenzien auf, der die Probe durch den Probenaufnahmekanal 63 zuführbar ist.
  • Wie bei den anderen Ausführungsbeispielen umfaßt die Lanzettenantriebs-Baugruppe 10 einen durch eine Antriebsfeder 11 antreibbaren Antriebsrotor 12, der um eine Achse 59 drehbar ist, und einen Spannrotor 13 zum Spannen der Antriebsfeder 11. Antriebsrotor 12 und Spannrotor 13 sind koaxial angeordnet. Bei dem in den 8 und 9 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Antriebsfeder 11 eine als Schraubenfeder ausgeführte Schenkelfeder. Alternativ ist beispielsweise auch eine Spiralfeder als Antriebsfeder 11 möglich.
  • Die Windungen der Antriebsfeder 11 können auf Abstand gewickelt sein, um Reibungsverluste zu minimieren, oder eng aneinander anliegen, um Drehschwingungen zu dämpfen, wobei eine Vorspannung in Zugrichtung für eine dämpfende Reibung zwischen den Windungen sorgt.
  • Um die Vorspannung der Antriebsfeder 11 aufzunehmen, weist der Spannrotor 13 ein Anschlagteil in Form einer Anschlagnut 52 auf, in die ein Anschlagzapfen 53 des Antriebsrotors 12 eingreift. Der Anschlagzapfen 53 wird von der Vorspannung der Antriebsfeder 11 gegen ein Ende der kreisbogenförmigen Anschlagnut 52 gedrückt, an das er in einer Ruheposition anschlägt.
  • Nach einem Einstich wird eine Mündung 63a (10) des Probenaufnahmekanals 63 zu der erzeugten Einstichwunde gebracht, um die Aufnahme der aus der Wunde austretenden Blutprobe zu ermöglichen. Zu diesem Zweck umfaßt der Referenzelement-Kopplungsmechanismus 38 eine um zwei Lagerzapfen 69 schwenkbar aufgehängte Hülse 65 mit einem starren Steuerarm 66, der mit einem Steuerzapfen als Steuerkurvenreiter 67 in eine durch eine nutförmige Ausnehmung gebildete Steuerkurve 68 des Antriebsrotors 12 eingreift. Die Steuerkurve 68 hat zwei halbkreisförmige Abschnitte mit unterschiedlichen Radien. Bewegt sich der Steuerkurvenreiter 67 zwischen diesen beiden Abschnitten, so bewirkt dies eine Schwenkbewegung der Hülse 65. In der Hülse 65 ist die Kopplungsstange 70 des Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24 translatorisch beweglich, um die Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette 4 zu ermöglichen. Die Kopplungsstange 70 wird von dem Antriebsrotor 12 über eine Pleuelstange 71 angetrieben. Die Pleuelstange 71 trägt einen Kurbelzapfen 72, der in eine Bohrung 75 des Antriebsrotors 12 eingreift.
  • Damit aus der Einstichwunde austretendes Blut möglichst vollständig von dem Probenaufnahmekanal 63 der Probenaufnahmeeinheit 60 aufgenommen wird, ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein zweiter Referenzelement-Kopplungsmechanismus 39 vorgesehen, der nach der Einstichbewegung die Probenaufnahmeeinheit 60 etwas zurückzieht und nach der Schwenkbewegung wieder so nach vorne schiebt, daß ein Blutstropfen von dem Probenaufnahmekanal 63 aufgenommen werden kann.
  • Der zweite Referenzelement-Kopplungsmechanismus 39 umfaßt eine Hülse 77, von der ein starrer Steuerarm 78 mit einem Steuerzapfen als Steuerkurvenreiter 79 ausgeht, der in eine durch eine nutförmige Ausnehmung gebildete Steuerkurve 73 des Antriebsrotors 12 eingreift. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Steuerkurve 68 auf einer ersten Seite (Vorderseite) des Antriebsrotors 12 und die Steuerkurve 73 auf seiner Rückseite angeordnet. Die Hülse 77 ist um die Kopplungsstange 70 herum und in der Hülse 65 des ersten Referenzelement-Kopplungmechanismus 38 angeordnet.
  • Ein vollständiger Arbeitszyklus, der in den 8 und 9 dargestellten Lanzettenvorrichtung läuft folgendermaßen ab.
  • Die Lanzettenvorrichtung wird an ein Körperteil eines Patienten angesetzt, so daß die Kontaktfläche 15 des von der Probenaufnahmeeinheit 16 gebildeten Referenzelements 14 an der Hautoberfläche anliegt. Zum Spannen der Antriebsfeder 11 wird der Spannrotor 13 um 180° gedreht, während der Antriebsrotor 12 von einem Arretierelement (nicht gezeigt) festgehalten wird. Zum Auslösen des Einstichs wird das Arretierelement (nicht gezeigt) gelöst, so daß der Antriebsrotor 12 eine Schnappbewegung von 180° ausführt, bis der Anschlagzapfen 53 gegen das Ende der Anschlagnut 52 des Spannrotors 53 stößt.
  • Bei dieser Bewegung des Antriebsrotors 12 beschreibt der Kurbelzapfen 72 die untere Hälfte einer Kreisbahn, so daß mittels der Pleuelstange 71 und der Kopplungsstange 70 des Lanzetten-Kopplungsmechanismus 24 die Einstichbewegung der Lanzette 4 ausgeführt wird. Auf dem letzten Abschnitt der Schnappbewegung des Antriebsrotors 12 bewirkt der zweite Referenzelement-Kopplungsmechanismus 39 über die Steuerkurve 73, daß die Hülse 77 und die darin gehaltene Probenaufnahmeeinheit 60 zurückgezogen wird. Da nun die Kontaktfläche 15 nicht mehr auf der Hautoberfläche anliegt, kann Blut austreten.
  • Durch den Motor 40 wird anschließend der Spannrotor 13 nochmals um 180° bewegt, wobei der Antriebsrotor 12 wegen der Vorspannung der Antriebsfeder 11 dieser 180°-Bewegung folgt. Durch die Form der Steuerkurve 68 kommt es dabei zu einer Schwenkbewegung der Hülse 65, die so bemessen ist, daß die Mündung 63a (10) der Probenaufnahme einheit 60 auf die Einstichstelle ausgerichtet wird. Die Nut 73 bewirkt dabei, daß über die Pleuelstange 71 und die Kopplungsstange 70 die Probenaufnahmeeinheit 60 wieder nach vorn geschoben wird, so daß die Mündung 63a mit ausgetretenem Blut in Kontakt kommt und dieses aufsaugt.
  • Anstelle des Kurbelzapfens 72 und der Pleuelstange 71 kann auch eine dritte Nut in dem Antriebsrotor verwendet werden, um über einen dritten Steuerkurvenreiter die Kopplungsstange 70 anzutreiben.
  • Zur Verbesserung des Blutaustritts kann zusätzlich mit einem Druckstück, beispielsweise dem unteren Rand der Hülse 77, auf die Hautoberfläche in der Umgebung der Einstichstelle eingewirkt werden. Durch Anpressen eines solchen Druckstücks läßt sich Blut aus der Einstichwunde herauspressen, das von der Probenaufnahmeeinheit 60 aufgenommen werden kann. Wird nach abgeschlossener Blutentnahme die Anpreßkraft erniedrigt, so schließt sich die Einstichwunde. Nähere Einzelheiten zur Unterstützung der Blutentnahme durch ein Druckstück sind in der europäischen Patentanmeldung EP 04008691.0 offenbart, die diesbezüglich durch Bezugnahme zum Gegenstand der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
  • Die Probenaufnahmeeinheit 60 ist zusätzlich mit einem Pumpenstößel 76 (10) versehen, um Kapillarkräfte des Probenaufnahmekanals 63 durch Ansaugkräfte zu verstärken. Die Probenaufnahmeeinheit 60 ist mit Federbeinen 80 versehen, die sich nach erfolgtem Einstich entspannen und den Pumpenstößel 76 zurückziehen, so daß Blut in den Probenaufnahmekanal 63 gesaugt wird.
  • Bei geeigneter Ausbildung der Steuerkurven 68 und 73 bzw. der Kopplungsmechanismen 38, 39 läßt sich zur Unterstüt zung der Blutentnahme auch eine pumpende Bewegung realisieren, beispielsweise indem Spannrotor 13 und Antriebsrotor 12 über einen kleinen Winkelbereich vorwärts und rückwärts bewegt werden. Ist die Vorspannung der Antriebsfeder 11 so groß, daß sich der Spannrotor 12 und der Antriebsrotor 13 im wesentlichen synchron bewegen, insbesondere deren Drehwinkellage voneinander höchstens um 10° abweicht, sind neben Vorwärtsbewegungen auch Rückwärtsbewegungen bei präziser Steuerung der Bewegungsabläufe möglich.
  • 1
    Lanzettenvorrichtung
    2
    Gehäuse
    3
    Gehäuseöffnung
    4
    Lanzette
    5
    Auslöseknopf
    6
    Andruckfläche
    7
    Rand
    8
    Fingeraufnahme
    10
    Lanzettenantriebs-Baugruppe
    11
    Antriebsfeder
    12
    Antriebsrotor
    13
    Spannrotor
    14
    Referenzelement
    15
    Kontaktfläche
    16
    Trommelmagazin
    17
    Schutzkappe
    18
    Lanzettenöffnung
    19
    Welle
    20
    Austrittsöffnung
    21
    Zahnrad
    22
    Zahnkranz
    24
    Lanzetten-Kopplungsmechanismus
    25
    Schubzylinder
    26
    Kopplungsstange
    27
    Steuerkurve
    28
    Steuerkurvenreiter
    29
    Steuerarm
    32
    Führungselemente
    33
    Steuerkurve
    34
    Steuerkurvenreiter
    35
    Kopplungsarm
    36
    Führungsstange
    37
    Getriebe
    38
    Referenzelement-Kopplungsmechanismus
    39
    Referenzelement-Kopplungsmechanismus
    40
    Elektromotor
    41
    Sperrelement
    44
    Auslösenocken
    45
    Auslösemechanismus
    46
    Lagerzapfen
    47
    Kopfteil
    48
    Rückführfläche
    49
    Kopplungsstangenkopf
    50
    Kopf
    51
    Anschlagteile
    52
    Anschlagnut
    53
    Anschlagzapfen
    59
    Achse
    60
    Probenaufnahmeeinheit
    61
    Führungskanal
    63
    Probenaufnahmekanal
    63a
    Mündung
    64
    Reaktionszone
    65
    Hülse
    66
    Steuerarm
    67
    Steuerkurvenreiter
    68
    Steuerkurve
    69
    Lagerzapfen
    70
    Kopplungsstange
    71
    Pleuelstange
    72
    Kurbelzapfen
    73
    Steuerkurve
    75
    Bohrung
    76
    Pumpenstößel
    77
    Hülse
    78
    Steuerarm
    79
    Steuerkurvenreiter
    80
    Federbein

Claims (28)

  1. Lanzettenvorrichtung zum Erzeugen einer Einstichwunde in einer Hautoberfläche, insbesondere zum Entnehmen von Blut für Diagnosezwecke, umfassend: ein Gehäuse (2) in dem eine Lanzette (4) auf einem Einstichweg beweglich ist, einen Lanzettenantrieb (9) mit einem durch eine Antriebsfeder (11) antreibbaren Antriebsrotor (12), einen Lanzetten-Kopplungsmechanismus (24) durch den während eines Arbeitszyklus des Lanzettenantriebs (9) eine Drehbewegung des Antriebsrotors (12) in eine Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette (4) auf dem Einstichweg umgesetzt wird, ein relativ zu der Lanzette (4) und relativ zu dem Gehäuse (2) bewegliches Referenzelement (14), das während der Einstichbewegung in einer definierten Position relativ zu dem Lanzettenantrieb (9) fixiert ist und mit einer Kontaktfläche (15) an der Hautoberfläche anliegt, so daß durch die Einstichbewegung eine Einstichwunde mit reproduzierbarer Einstichtiefe erzeugt wird, und einen Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38, 39), der zum Bewegen des Referenzelements (14) mit dem Lanzettenantrieb (9) gekoppelt ist.
  2. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lanzettenantrieb (9) einen Spannrotor (13) zum Spannen der Antriebsfeder (11) umfaßt.
  3. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsrotor (12) in einem Arbeitszyklus einen Gesamtdrehwinkelbereich durchläuft, der einen Vorbereitungsdrehwinkelbereich umfaßt, in dem sich der Antriebsrotor (12) gemeinsam mit dem Spannrotor (13) dreht.
  4. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Referenzelement (14) mittels des Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38, 39) bewegt wird, während der Antriebsrotor (12) den Vorbereitungsdrehwinkelbereich durchläuft.
  5. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lanzetten-Kopplungsmechanismus (24) eine Kopplungsstange (26) einschließt, die an die Lanzette (4) angekoppelt wird, während der Antriebsrotor (12) den Vorbereitungsdrehwinkelbereich durchläuft.
  6. Lanzettenvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannrotor (13) einen Auslösenocken (44) aufweist, der bei Drehung des Spannrotors (13) über eine vorgegebene Drehwinkellage hinaus einen Auslösemechanismus (45) betätigt, durch den zum Auslösen einer Einstichbewegung eine Arretierung des Antriebsrotors (13) gelöst wird.
  7. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Elektromotor (40) zum Spannen der Antriebsfeder (11) aufweist.
  8. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Referenzelement (14) einen Drucksensor aufweist, mit dem ein zum Auslösen einer Einstichbewegung erforderliches Signal erzeugt wird, sobald auf die Kontaktfläche (15) ein Druck einwirkt, der einen vorgegebenen Mindestanpreßdruck überschreitet.
  9. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lanzetten- und der Referenzelement-Kopplungsmechanismus jeweils eine Steuerkurve (27, 33, 68, 73, 80) aufweisen, die jeweils von einem Steuerkurvenreiter (28, 34, 67, 72, 79) abgefahren wird.
  10. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine der beiden Steuerkurven (33) von einer Ausnehmung in dem Antriebsrotor (12) und die andere Steuerkurve (27) von einer Ausnehmung in einem Schubzylinder (25) gebildet wird, der in dem Gehäuse drehfest, aber in Einstichrichtung beweglich, gelagert ist.
  11. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38, 39) eine Drehbewegung des Antriebsrotors (12) in eine Bewegung des Referenzelements (14) umgesetzt wird.
  12. Lanzettenvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38) eine Drehbewegung des Spannrotors (13) in eine Bewegung des Referenzelements (14) umgesetzt wird.
  13. Lanzettenvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38) das Referenzelement (14) mit dem Spannrotor (13) koppelt, vorzugsweise um vor dem Auslösen einer Einstichbewegung eine Einstichtiefe einzustellen, und ein zweiter Referenzelement-Kopplungsmechanismus (39) das Referenzelement (14) mit dem Antriebsrotor (12) koppelt, vorzugsweise um das Referenzelement (14) nach einem Einstich von der Einstichwunde zu entfernen.
  14. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Referenzelement (14) in dem Gehäuse (2) mit Abstand zu einer Ebene angeordnet ist, die durch den inneren Rand (7) einer Andruckfläche (6) verläuft, mit der die Lanzettenvorrichtung gegen ein Körperteil, aus dem Blut entnommen werden soll, gedrückt wird.
  15. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Referenzelement (14) ein Magazin (16) einschließt, in dem mehrere Lanzetten (4) lagerbar sind.
  16. Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Probenaufnahmeeinheit (60) aufweist, die nach einem Einstich zur Aufnahme einer Probe zu der Einstichstelle bewegt wird.
  17. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Referenzelement (14) die Probenaufnahmeeinheit (60) einschließt.
  18. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenaufnahmeeinheit (60) einen Führungskanal (61) für die Lanzette (4) und einen Probenaufnahmekanal (63) zum Aufnehmen einer Blutprobe aufweist.
  19. Lanzettenvorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Referenzelement eine Reaktionszone (64) mit Reagenzien einschließt, die mit dem Probenaufnahmekanal (63) derart verbunden ist, daß in den Probenaufnahmekanal (63) aufgenommenes Blut zu der Reaktionszone (64) transportiert wird.
  20. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenaufnahmeeinheit (63) mittels des Referenzelement-Kopplungsmechanismus (38) derartig bewegt wird, daß eine Probenaufnahmeöffnung des Probenaufnahmekanals (63) zur Aufnahme einer Probe zu der Einstichwunde gebracht wird.
  21. Lanzettenvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Probeaufnahmeeinheit (63) eine Schwenkbewegung einschließt.
  22. Lanzettenantriebs-Baugruppe, insbesondere für eine Lanzettenvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend: einen Lanzettenantrieb (9) mit einem durch eine Antriebsfeder (11) antreibbaren Antriebsrotor (12) und einem Spannrotor (13) zum Spannen der Antriebsfeder (11), einen Lanzetten-Kopplungsmechanismus (24) zum Umsetzen einer Drehbewegung des Antriebsrotors (12) in eine Einstich- und Rückführbewegung der Lanzette (14) und einen weiteren mit dem Lanzettenantrieb (9) gekoppelten Kopplungsmechanismus (38, 39).
  23. Lanzettenantriebs-Baugruppe nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der weitere Kopplungsmechanismus (38, 39) mit dem Spannrotor 13 gekoppelt ist.
  24. Lanzettenantriebs-Baugruppe nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Vorbereitungsdrehwinkelbereich eine Drehbewegung des Spannrotors (13) durch eine Kopplung auf den Antriebsrotor (12) übertragen wird, so daß sich der Spannrotor (13) und der Antriebsrotor (12) in dem Vorbereitungsdrehwinkelbereich gemeinsam drehen, wobei die Kopplung so beschaffen ist, daß die Drehwinkellage des Spannrotors (13) während der gemeinsamen Drehung in dem Vorbereitungsdrehwinkelbereich von der Drehwinkellage des Antriebsrotors (12) höchstens 10°, vorzugsweise höchstens 5°, abweicht.
  25. Lanzettenantriebs-Baugruppe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplung durch einen Sperriegel erfolgt, durch den der Spannrotor (13) während des Vorbereitungsdrehwinkelbereichs starr mit dem Antriebsrotor (12) koppelbar ist.
  26. Lanzettenantriebs-Baugruppe nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopplung dadurch erreicht wird, daß die Antriebsfeder (11) unter Vorspannung zwischen dem Antriebsrotor (12) und dem Spannrotor (13) angeordnet ist.
  27. Lanzettenantriebs-Baugruppe nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsrotor (12) und der Spannrotor (13) Anschlagteile (51, 52, 53) aufweisen, die in einer Anschlagposition des Antriebsrotors (12) relativ zu dem Spannrotor (13) aneinander anschlagen und die Vorspannung der Antriebsfeder (11) aufnehmen.
  28. Lanzettenantriebs-Baugruppe nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannrotor (13) zum Spannen der Antriebsfeder (11) in die gleiche Drehrichtung drehbar ist, in die sich der Antriebsrotor (12) beim Entspannen der Antriebsfeder (11) dreht.
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