DE102005001417B4 - Projektionsflächenabhängige Anzeige-/Bedienvorrichtung - Google Patents

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Abstract

Anzeige- und Bedienvorrichtung zur Steuerung von Maschinen (1) mit einer Projektionsvorrichtung (5) zur Projektion eines Bildes (3) auf eine Projektionsfläche (6), mit einer Erfassungseinrichtung (4) zur Abtastung derselben Projektionsfläche (6) sowie einem Steuerungsrechner (9) zur Steuerung der Projektionsvorrichtung (5) und der Erfassungseinrichtung (4), wobei mittels der Erfassungseinrichtung (4) und dem Steuerungsrechner (9) eine Analyse der Farbgebung derselben Projektionsoberfläche (6) durchführbar ist und wobei der Inhalt des zu projizierenden Bildes (3) in Abhängigkeit des Ergebnisses der Analyse der Farbgebung derselben Projektionsfläche (6) durch den Steuerungsrechner (9) steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bild (3) eine Bedienoberfläche ist, dass die Bedienoberfläche (3) auf einen bedruckten Bedruckstoff (16) projizierbar ist und dass das Erscheinungsbild der Bedienoberfläche (3) in Abhängigkeit der Farbgebung des Bedruckstoffs durch den Steuerungsrechner (9) veränderbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeige- und Bedienvorrichtung zur Steuerung von Maschinen mit einer Projektionsvorrichtung zur Projektion eines Bildes gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 1. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Druckmaschine mit einer derartigen Anzeige- und Bedienvorrichtung.
  • Bei der Bedienung von Druckmaschinen ist es heute für den Bediener notwendig, viele Bedienelemente und Displays im Auge zu behalten, welche an mehreren Orten der Druckmaschine verteilt sind. So weist der Steuerstand einer Druckmaschine meist einen Bildschirm auf, über welchen die wichtigsten Einstellungen an der Druckmaschine vorgenommen werden können. Weiterhin befindet sich neben dem Bildschirm meist ein Auflagepult für Druckbogen, wobei sich um die Bogenauflage herum gruppiert weitere Bedienelemente z. B. zur Verstellung der Farbzonen der Druckmaschine befinden. Zudem gibt es Funktionen an der Druckmaschine, welche nur über weitere Bedienelemente, welche sich z. B. an den einzelnen Druckwerken, am Anleger oder Ausleger befinden, bedient werden können. Die vielen Bedienelemente der Druckmaschine sind also örtlich verteilt und damit nicht immer ganz einfach handhabbar, da zudem nur der Hauptbildschirm am Steuerstand der Druckmaschine auch über entsprechende Hilfefunktion verfügt, welche bei den Bedienelementen an den einzelnen Druckwerken nicht zur Verfügung stehen.
  • In den letzten Jahren werden zunehmend neue Bedienkonzepte entwickelt, so auch das Funktionsprinzip des Virtuellen Touchscreens. Ein solcher Virtueller Touchscreen benötigt keine berührungsempfindliche Oberfläche und ist aus der DE 199 51 322 A1 bekannt. Dabei wird mittels eines Projektors auf eine vorgegebene Fläche eine Bedienschnittstelle projiziert, wobei der Bediener diese projizierte Bedienschnittstelle mit seinen Fingern berühren und steuern kann. Wenn der Benutzer auf eine Schaltfläche der virtuellen Bedienschnittstelle mit einem Finger zeigt, so wird nach einer vorgegebenen Mindestzeitdauer die Position des Fingers des Benutzers mit einer Kamera statt eines berührungsempfindlichen Sensors aufgenommen und mittels eines Rechners ausgewertet.
  • Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass der Bediener eine Vorrichtung mit einer virtuellen Bedienschnittstelle steuern kann, ohne dass ein realer Touchscreen vorhanden sein muss.
  • Ein ähnlicher Ansatz wird in der DE 100 07 891 A1 verfolgt, welcher ein interaktives Schaufenster eines Ladens beschreibt. Hierbei ist an der Ladeninnenseite des Schaufensters ein Projektor vorhanden, welcher von Innen eine Bedienoberfläche auf die Schaufensterscheibe projiziert, so dass Passanten diese Bedienoberfläche sehen können. Berühren nun die Passanten einzelne Bedienelemente der Bedienoberfläche mit ihren Fingern, so wird die Berührung der Passanten mittels einer Kamera erfasst und an einen Rechner weitergeleitet. In Abhängigkeit der berührten Bedienelemente wird dann das Bild des Projektors verändert. Auch hierbei wird mit der Kamera die Position des Fingers ausgewertet, auf das tatsächliche Berühren des Schaufensters kommt es nicht an, es reicht, wenn sich der Finger nähert und seine Position eindeutig identifizierbar ist.
  • Aus der Patentanmeldung WO 01/54110 A1 geht ein Bediensystem hervor, bei dem ein Projektor eine Bedienoberfläche z. B. in Form einer virtuellen Tastatur auf eine große flache Oberfläche projiziert und diese Oberfläche wiederum mit einer Videokamera abtastet. Die Videokamera dient dazu, Eingaben des Benutzers z. B. mittels Fingern zu erkennen. Die so über die Videokamera erfassten Eingaben werden wiederum einem Rechner zugeführt, welcher die Eingaben auswertet und in entsprechende Steuerbefehle umsetzt. Zunächst muss das Bediensystem jedoch kalibriert werden. Diese Kalibrierung dient dazu, Änderungen zu kompensieren, wenn sich Entfernungen und Winkelverhältnisse zwischen der Videokamera und der abgetasteten Oberfläche verändern, z. B. wenn der Standort der Videokamera oder der Standort der Oberfläche verändert wird. Der dazu nötige Kalibrierungsalgorithmus läuft in Echtzeit auf dem Rechner ab.
  • Die Patentanmeldung EP 0783149 A1 zeigt ein System zum Bearbeiten von Dokumenten, welche auf eine Unterlage projiziert werden. Auf einem flachen Tisch wird ein reales Dokument abgelegt, welches von einer Videokamera abgetastet wird. Daneben wird über einen Videoprojektor ein neu geschaffenes virtuelles Dokument projiziert. Des Weiteren wird ein Kopier- und Einfügevorgang beschrieben, bei dem ein reales Papierdokument auf ein leeres, weißes Feld abgelegt wird und dort von einer Kamera abgetastet wird. Daneben wird ein weiteres virtuelles Dokument einer Word-Anwendung projiziert. Mittels eines mauszeigergesteuerten Cursors ist es möglich, von dem Papierdokument z. B. eine Tabelle durch Erfassung mit der Kamera zu kopieren und in das virtuelle Textdokument einzufügen.
  • In der Patentanmeldung US 2002/0075240 A1 wird ein optisches Sensorsystem offenbart, bei dem Eingaben eines Bedieners über eine virtuelle Tastatur erfolgen können. Dazu wird eine projizierte virtuelle Tastatur mit einem Lichtstrahl abgetastet, wodurch Finger oder andere Objekte auf den Tasten der virtuellen Tastatur erkannt werden. Auf diese Art und Weise wird überprüft, ob bestimmte virtuelle Tasten der Tastatur von Gegenständen oder Fingern verdeckt sind, was die korrekte Bedienung erschweren würde.
  • Die Patentanmeldung US 2002/0180726 A1 zeigt ein System zur Fernübertragung von handgefertigten Skizzen, welche z. B. an einem Arbeitsplatz angefertigt werden und dann per Datenübertragung an einen anderen Arbeitsplatz übertragen werden. Dabei fertigt eine Person an einem Arbeitsplatz konventionell mit Stift und Papier eine Skizze an, welche von einer Kamera erfasst wird. Das Signal der Kamera wird digitalisiert und an den zweiten Ort übertragen, wobei es dort mittels eines Projektors wieder sichtbar gemacht und auf das Papier des dortigen Mitarbeiters projiziert wird. Auf diese Art und Weise entsteht an dem zweiten Ort der Eindruck, dass die Skizze vor Ort gezeichnet wird. Diejenige Person an dem zweiten Ort kann genauso zeichnen, was dann wieder an den ersten Ort übertragen wird und dort ebenfalls projiziert wird. Auf diese Art und Weise können zwei Personen an entfernten Orten an ein und derselben Skizze arbeiten, wobei die Ergänzungen der jeweils anderen Person virtuell durch den Projektor ergänzt werden. Das System ist weiterhin in der Lage, Bewegungen des Papiers zu erfassen und diese entsprechend zu kompensieren, so dass die Skizze immer an beiden Orten korrekt dargestellt wird.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 3707866 A1 geht ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung von Druckmaschinen hervor. Dabei ist eine Recheneinheit vorgesehen, die Informationen über den Betrieb der Druckmaschine erhält. Der Rechner wiederum ist mit einem Touchscreen verbunden, welcher die direkte Steuerung und Einstellung der Druckmaschine ermöglicht.
  • Die Offenlegungsschrift DE 19845027 A1 zeigt ein medizinisches System, welches mindestens eine Projektionsfläche aufweist, auf welche mittels einer Projektionseinrichtung Bedienelemente projiziert werden. Mittels Fingerbewegung kann der Benutzer Eingaben zur Steuerung des medizinischen Systems machen, welche von der Kamera erfasst werden und in entsprechende Steuerbefehle des medizinischen Systems umgesetzt werden. Um Fehlfunktionen zu vermeiden, ist die Videokamera nicht für das Umgebungslicht, sondern nur für ein definiertes Lichtspektrum empfindlich, weshalb die Projektionsfläche mit einer entsprechenden Lichtquelle angestrahlt wird.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anzeige und -Bedienvorrichtung zu schaffen, sowie eine Druckmaschine mit einer Anzeige und -Bedienvorrichtung, welche auch bei wechselnden Projektionsflächen funktioniert.
  • Die vorliegende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Patentansprüche 1 und 17 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen sind den Unteransprüchen und den Zeichnungen zu entnehmen.
  • Auch die vorliegende Erfindung weist zunächst eine Projektionsvorrichtung auf, mit der ein Bild oder eine Bedienoberfläche auf eine beliebige Projektionsfläche geworfen wird. Zweckmäßiger Weise handelt es sich bei der Projektionsvorrichtung um einen Video- oder Datenprojektor, welcher an einen Steuerungsrechner angeschlossen ist. Außerdem ist eine an den Steuerungsrechner wie beim Stand der Technik eine Erfassungseinrichtung angeschlossen, mit welcher das auf die Projektionsfläche geworfene Bild oder die Bedienoberfläche erfasst werden kann. Im Gegensatz zum Stand der Technik wertet eine dafür geeignete Kamera als Erfassungseinrichtung jedoch nicht nur die Berührung bestimmter Elemente des projizierten Bildes oder der Bedienoberfläche durch einen Bediener aus, sondern analysiert zudem die Projektionsfläche an sich. So wird zum einen z. B. bei einer sehr dunklen Projektionsfläche durch die Erfassungseinrichtung und den angeschlossenen Steuerungsrechner sichergestellt, dass das Projektionsbild keine dunklen Farbanteile enthält, da diese auf einer dunklen Projektionsfläche nicht sichtbar wären. Zudem ist auch der Inhalt des Projektionsbildes bzw. der projizierten Bedienoberfläche selbst von der Beschaffenheit der Projektionsfläche abhängig, d. h. es wird das Erscheinungsbild des projizierten Bildes oder der Bedienoberfläche in Abhängigkeit der Beschaffenheit der Projektionsfläche verändert. Wird das Bild z. B. auf die Oberfläche eines Bogens geworfen, welcher auf dem Pult des Steuerstands einer Druckmaschine liegt, so wird bei einem komplett weißen Bogen ein anderes Bild projiziert als bei einem bedruckten Bogen. Auf dem weißen Bogen sind dann z. B. keine Anzeigen für die Farbzonensteuerung zu sehen, da dies nur bei einem farbig bedruckten Bogen Sinn macht.
  • Bei der ersten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bild eine Bedienoberfläche ist. Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass das projizierte Bild nicht nur die Anzeigevorrichtung eines Bildschirms ersetzt, sondern die volle Funktionalität eines Touchscreen Displays bietet, d. h. der Bediener kann wie bei einem Touchscreen mit seinen Fingern Bedienelemente des projizierten Bildes berühren und entsprechende Funktionen auslösen. Damit dient das projizierte Bild als vollwertige Bedienoberfläche.
  • Weiterhin ist vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Bedienoberfläche auf den Bedruckstoff einer Druckmaschine projizierbar ist. Um nach einem ersten Probedruck Feinabstimmungen an den Einstellungen einer Druckmaschine vornehmen zu können, wird üblicherweise ein Probebogen auf ein Ablagepult neben dem Steuerstand der Druckmaschine gelegt und von einem Drucker begutachtet. Wenn das Druckbild nicht den Anforderungen entspricht, müssen die Einstellungen der Druckmaschine entsprechend geändert werden. Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es nun möglich, eine Bedienoberfläche zur Veränderung der Einstellungen direkt auf den Bedruckstoff zu projizieren und so die einzelnen Bedienelemente der Bedienoberfläche in unmittelbaren Kontext mit dem Bedruckstoff zu bringen. Der Drucker muss sich daher nicht mehr einem zusätzlichen Bedienpult oder Bildschirm zuwenden, sondern hat Bedienoberfläche und Bedruckstoff unmittelbar vor sich liegen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Bedienoberfläche auf einen bedruckten Bedruckstoff projizierbar ist und das Erscheinungsbild der Bedienoberfläche in Abhängigkeit der Beschaffenheit des Bedruckstoffs durch den Steuerungsrechner veränderbar ist. Hierbei wird zunächst die Farbdarstellung des bedruckten Bedruckstoffes berücksichtigt, so dass die Bedienoberfläche z. B. derart angepasst wird, dass in sehr dunklen Bereichen des Bedruckstoffes keine Bedienelemente vorhanden sind, da diese dort vom Drucker nur schwer oder gar nicht optisch zu erkennen sind. Dies kann z. B. durch eine andere Anordnung der einzelnen Bedienelemente auf der Bedienoberfläche durch den Steuerungsrechner geschehen, so dass sich die Bedienelemente und Anzeigen nur in den hellen Bereichen befinden. Zu dem kann die Bedienoberfläche automatisch an das Format des Bedruckstoffs angepasst werden, da ein kleineres Bogenformat z. B. über weniger Farbzonen verfügt als ein größeres Bogenformat. Bei einem kleineren Bogenformat werden dann nur die Farbzonen angezeigt, welche auf dem Bogen auch tatsächlich vorhanden sind. Auf diese Art und Weise wird der Bediener nur mit Bedienelementen konfrontiert, welche zur Vornahme von Veränderungen an dem gerade vorliegenden Bedruckstoff tatsächlich benötigt werden.
  • Es ist weiterhin vorgesehen, dass sich die Projektionseinrichtung und die Erfassungseinrichtung auf der gleichen Seite bezüglich der Projektionsfläche befinden. Auf diese Art und Weise kann das Bild auch auf Oberflächen projiziert werden, welche nicht lichtdurchlässig sind, wie z. B. die Seitenwand einer Druckmaschine.
  • In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich die Projektionseinrichtung diesseits der Projektionsfläche und die Erfassungseinrichtung jenseits der Projektionsfläche befinden. So kann z. B. die Auflagefläche eines Bogenauflagepultes aus Glas oder einem anderen durchsichtigen Material sein, so dass aus dem Inneren des Bogenauflagepultes die Bedienoberfläche mittels eines dort angebrachten Projektor auf einen auf der gläsernen Auflagefläche liegenden Bogen projiziert werden kann. Wenn der Bedruckstoffbogen nicht komplett lichtundurchlässig ist, kann die Bedienoberfläche trotzdem vom Drucker noch optisch wahrgenommen werden. Der Vorteil dieser Konstruktion liegt unter anderem darin, dass der Projektor im Inneren des Bogenauflagepultes vor Verschmutzung geschützt ist.
  • Es ist weiterhin vorgesehen, dass eine Änderung der Bedienoberfläche in Abhängigkeit der auf der Bedienoberfläche berührten oder betätigten Bedienelemente geschieht. Wenn der Drucker z. B. die Einstellung der einzelnen Farbzonen verändern will, so kann er bei der Berührung der auf den Bedruckstoff projizierten Farbzonenanzeige zusätzlich einen Hilfetext eingeblendet bekommen, der ihm die Einstellung der einzelnen Farbzonen erleichtert. Außerdem kann bei der Berührung der Bedienelemente zur Einstellung von Farbzonen jeweils ein zugehöriges Untermenü geöffnet und auf den Bedruckstoff projiziert werden, so dass dem Bediener weitere Bedienelemente zur Verfügung gestellt und weitere Möglichkeiten zur Einstellung gegeben werden. Diese Ausgestaltung der Erfindung erweist sich immer dann als besonders vorteilhaft, wenn sich hinter einem Bedienelement viele Untermenüs oder weitere Bedienelemente befinden, d. h. wenn ein komplexer Einstellvorgang vorliegt. Um den Bediener nicht zu verwirren, werden diese weiteren Einstellmöglichkeiten erst dann sichtbar gemacht, wenn der Bediener durch Berührung zunächst die grundsätzliche Vorauswahl getroffen hat.
  • Es ist außerdem vorgesehen, dass auf der Bedienoberfläche vorgenommene Änderungen mittels der Projektionseinrichtung auf der Projektionsfläche darstellbar sind. Hat ein Drucker z. B. die Werte für die Öffnung der einzelnen Farbzonen verstellt, so möchte er gern wissen, wie sich die vorgenommenen Änderungen am Druckbild tatsächlich bemerkbar machen. Der Steuerungsrechner kann nun diese vorgenommenen Änderungen und den mittels der Kamera abgetasteten Druckbogen miteinander vergleichen und daraufhin das Bild der Projektionseinrichtung derart beeinflussen, dass die an den Farbzonen vorgenommenen Änderungen auf dem Bedruckstoff tatsächlich sichtbar werden. D. h. dem Bedruckstoff wird ein projiziertes Bild überlagert, so dass die Überlagerung aus dem projizierten Bild und dem tatsächlich vorliegenden Bedruckstoff dem Abbild eines Bedruckstoffes entspricht, welcher mit den geänderten Farbzoneneinstellungen gedruckt worden wäre. Falls dem Bediener die vorgenommenen Änderungen nicht gefallen, so kann er diese problemlos wieder ändern, ohne zunächst einen Probedruck machen zu müssen. Dies erspart Makulatur, da nun nicht mehr bei jeder Einstellungsänderung Probedrucke vorgenommen werden müssen, um das Ergebnis der geänderten Einstellung zu verifizieren.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass durch die Berührung einer Passermarke auf einem bedruckten Bogen, welcher die Projektionsfläche ist, Bedienelemente für die Registereinstellung aktiviert werden. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung muss der Drucker nicht mehr über die komplexe Menüstruktur der Bedienoberfläche bescheid wissen, sondern er berührt einfach die Passermarke, deren Registerverstellung er aktivieren möchte, welche ihm dann von der Projektionseinrichtung auf den Bogen projiziert wird. Wenn die Registereinstellung vorgenommen wurde, wird diese Bedienfläche wieder ausgeblendet, so dass das Erscheinungsbild des bedruckten Bogens nicht weiter gestört wird. Der Drucker kann also die einzelnen Bedienelemente der Bedienoberfläche einfach dadurch aufrufen, dass er Flächen auf dem bedruckten Bogen berührt, auf die sich die veränderten Einstellungen auswirken würden. Damit ist eine sehr einfache und für den Drucker angenehme und auch übersichtliche Art der Bedienerführung geschaffen.
  • Des weiteren ist vorgesehen, dass bei Berührung eines Farbmessstreifens eines bedruckten Bogens, welcher die Projektionsoberfläche ist, eine Aktivierung der Farbzoneneinstellung an der Druckmaschine erfolgt. Auch dies stellt eine weitere Möglichkeit dar, nur die Bedienelemente einzublenden, welche der Bediener gerade benötigt. Damit ist es auch möglich, die Bedienoberfläche so zu gestalten, dass ein auf einem Auflagepult neben einer Druckmaschine liegender Bogen nur dann mit Bedienelementen versehen wird, wenn entsprechende Stellen auf dem Bogen berührt werden. Ansonsten sieht der Bediener nur den bedruckten Bogen, ohne das ihm eingeblendete Bedienelemente einen optisch veränderten Eindruck des Bogens liefern. Da der Farbmessstreifen zur Kontrolle der gedruckten Farben dient, ist es sinnvoll, die Aktivierung der Farbzoneneinstellung an eine Berührung des Farbmessstreifens zu knüpfen.
  • In einer ähnlichen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf einen als Projektionsfläche dienenden Druckbogen Messwerte an der Stelle projizierbar sind, an der sie tatsächlich gemessen werden. Neben den meist durch grafische Balkendiagramme angezeigten Einstellungen der Farbzonenöffnungen können auch spektrale Messwerte angezeigt werden, wobei diese spektralen Messwerte in Ziffern genau an der Stelle des Druckbogens eingeblendet werden, an der sie auch gemessen wurden. Somit ist eine eindeutige örtliche Zuordnung von Messwerten zu Messpunkten auf dem Druckbogen möglich.
  • Zu dem kann in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass die Vorrichtung portabel ist. Dadurch lässt sich eine erfindungsgemäße Anzeige- und/oder Bedienvorrichtung nicht nur zur Steuerung von Maschinen benutzen, sondern auch zu Wartungszwecken. Wenn an bestimmten Stellen einer Maschine Wartungseingriffe vorgenommen werden, so kann das Wartungspersonal die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Bild auf die Stelle der Maschine werfen lassen, an der die Wartung durchgeführt wird. Mittels der Kamera und einem in dem Steuerungsrechner hinterlegten Modell der zu wartenden Maschine ist es möglich, kontextabhängig und insbesondere in Abhängigkeit von der Projektionsfläche Hinweise zur Wartung einzublenden. Berührt das Bedienpersonal z. B. ein bestimmtes Signalkabel so kann dazu kontextabhängig mittels der Projektionseinrichtung ein Text eingeblendet werden, welcher die Aufgabe, die Funktion oder den Spannungspegel des zugehörigen Kabels beschreibt. Auf diese Art und Weise muss sich das Wartungspersonal nicht anhand eines Schaltplans orientieren, sondern kann bequem mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung die entsprechenden Informationen abrufen.
  • Dazu ist es weiterhin von Vorteil, dass mittels der Erfassungseinrichtung etwaige Funktionalitäten der Projektionsoberfläche erfassbar sind und der Steuerungsrechner diese Funktionalitäten in die Ausgabe des projizierten Bildes mit einbezieht. Neben den schon erwähnten Kabeln können auch vor Ort fest installierte Bedienelemente berücksichtigt werden, so dass das Wartungspersonal bei der Berührung dieser festinstallierten Bedienelemente eine zusätzliche Hilfestellung durch mittels der Projektionseinrichtung eingeblendete Texte erhalten kann, welche ihm die Arbeit erleichtern. Da nicht jedes Bedienelement an einer Maschine mit einem Bedienbildschirm gekoppelt sein kann, ist es mittels der portablen Vorrichtung und der Berücksichtigung etwaiger Funktionalitäten der Projektionsoberfläche aber auch dort möglich, dem Wartungspersonal oder dem Bediener zusätzliche Informationen bereitzustellen. Real vorhandene Bedienelemente können so durch eine eingeblendete virtuelle Bedienoberfläche ergänzt werden.
  • Des weiteren ist es von Vorteil, wenn die Größe eines auf dem Pult liegenden Druckbogens durch den Steuerungsrechner erfassbar und daran die Größe des projizierten Bildes automatisch anpassbar ist. Die Größe und Lage des Druckbogens ist beispielsweise durch einen oder mehrere optische oder berührungsempfindliche Sensoren in der Oberfläche des Auflagepultes zu erfassen. Die ermittelte Größe des Bogens wird dann dem Steuerrechner übermittelt, so dass der Projektor entsprechend ein mit der Größe des Bogens übereinstimmendes Projektionsbild liefert. Damit wird vermieden, dass Teiles des Pultes ausgeleuchtet werden, auf denen sich gar kein Bogen befindet. So werden unnötige Reflektionen vermieden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass eine Farbprüfleuchte zur Beleuchtung eines auf dem Pult liegenden Druckbogens vorhanden und an den Steuerrechner angeschlossen ist. Farbprüfleuchten werden zur visuellen Beurteilung des Druckbogens durch den Drucker benötigt. Die Farbprüfleuchte sendet dazu ein genormtes Licht aus, so dass der Drucker die korrekte farbliche Wiedergabe des gedruckten Bogens überprüfen kann. Allerdings muss das Licht während der Projektion abgeschaltet sein, da sonst das projizierte Bild auf dem Druckbogen nicht zu erkennen ist. Deshalb muss der Steuerungsrechner den Einsatz von Farbprüfleuchte und Projektionsbild koordinieren. Diese Koordination kann dadurch erfolgen, dass die Farbprüfleuchte ausgeschaltet wird, das Licht herunter gedimmt wird oder der Strahlengang der Farbprüfleuchte unterbrochen bzw. umgelenkt wird.
  • Es kann auch vorgesehen sein, dass Projektor und Farbprüfleuchte in einer Projektionsleuchte kombiniert sind. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die lediglich aus einem Projektor besteht, welcher sowohl ein Bild projizieren kann als auch monochromatisches Licht zur Beurteilung der Färbung des Druckbogens ausstrahlen kann. Der Projektor übernimmt dann als Projektionsleuchte noch die Funktion der Farbprüfleuchte mit. Mit einem lichtstarken Videoprojektor ist eine solche Funktion zu verwirklichen. Der Vorteil einer solchen Kombination ist, dass die Ausleuchtungsfläche der Farbprüfleuchte gegenüber heutigen Lösungen auch formatabhängig gesteuert werden kann. Es kann daher eine Farbprüfleuchte/Anzeige für alle Maschinenformate eingesetzt werden, die Ausleuchtungsfläche kann zudem an das jeweilige Druckformat des laufenden Druckauftrags angepasst werden. Die Farbe des Lichtes kann beliebig gewählt werden. Die auf den Bogen projizierte Lichtmenge kann gesteuert werden. Ein weiterer Vorteil einer solchen Kombination besteht darin, dass der innere Teil des projizierten Bildes, d. h. der Teil des Bildes, welcher auf den Bedruckstoff projiziert wird, zur Ausleuchtung des Bogens mit weißem Normlicht genutzt wird und um den Bogen herum (seitlich bzw. oben und unten) entsprechende Anzeige- und Bedienelemente projiziert werden können.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand mehrerer Figuren näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1: ein Bogenauflagepult einer Druckmaschine mit einer Projektionseinrichtung an der Vorderseite des Bogenauflagepultes und einer über dem Auflagepult angeordneten Kamera,
  • 1a: eine Draufsicht auf das Bogenauflagepult mit eingeblendeten virtuellen Bedienelementen,
  • 2: ein Bogenauflagepult mit Farbprüfleuchte, bei dem der Projektor unterhalb einer transparenten Projektionsfläche im Innern des Pultes angeordnet ist,
  • 2a: eine Draufsicht auf das Pult in 2,
  • 3: ein Bogenauflagepult, bei dem sowohl eine kombinierte Projektionsleuchte als auch die Kamera oberhalb des Pultes angeordnet sind,
  • 3a: eine Draufsicht auf das Pult in 3,
  • 4: ein Bogenauflagepult, bei dem die Projektionseinrichtung an der Hinterseite des Pultes angebracht ist und zusätzlich noch ein Touchscreen vorhanden ist,
  • 4a: eine Draufsicht auf das Pult in 4,
  • 5: eine Druckmaschine mit einer portablen erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 6: ein abhängig von der Projektionsoberfläche eingeblendeter Hilfetext zur Unterstützung des Wartungspersonals,
  • 7: ein Bogenauflagepult, bei dem die Projektionseinrichtung und die Kamera über dem Pult angebracht ist und zusätzlich auf eine Wand hinter dem Pult projiziert wird,
  • 7a: eine Draufsicht auf die projizierten Bilder in 7,
  • 8: ein Bogenauflagepult; bei dem die Projektionseinrichtung über dem Pult und die Kamera hinter einer Wand angebracht ist und auf eine Wand hinter dem Pult projiziert wird,
  • 8a: eine Draufsicht auf das projizierte Bild in 8,
  • 9: ein Bogenauflagepult, bei dem eine Rückprojektionseinrichtung hinter einer Wand und die Kamera über dem Pult angebracht ist und auf die Wand hinter dem Pult projiziert wird,
  • 9a: eine Draufsicht auf das projizierte Bild in 9,
  • 10: ein Bogenauflagepult, bei dem eine Rückprojektionseinrichtung und die Kamera hinter einer Wand über dem Pult angebracht ist und auf die Wand hinter dem Pult projiziert wird, und
  • 10a: eine Draufsicht auf das projizierte Bild in 10.
  • In 1 ist ein Bogenauflagepult 7 neben dem Steuerstand einer Druckmaschine 1 dargestellt, welches mit einer erfindungsgemäßen Anzeige- und Bedienvorrichtung versehen ist. Dazu weist das Bogenauflagepult 7 einen Steuerungsrechner 9 auf, welcher mit einem Video- und Datenprojektor 5 und einer Videokamera 4 kommunizieren kann. Die Kommunikation kann dabei drahtgebunden oder per drahtlose Übermittlung funktionieren. Der Projektor 5 befindet sich an der Vorderseite des Bogenauflagepultes 7, an welchem Ort sich normalerweise ein Drucker oder anderes Bedienpersonal aufhält. Mittels des Projektors 5 kann auf eine Projektionsfläche 6 des Bogenauflagepultes 7 ein beliebiges Bild 3 projiziert werden. Die Projektionsfläche 6 kann dabei die Auflagefläche des Pultes 7 sein, sie kann aber auch die Oberfläche eines weißen oder bedruckten Bogens 16 sein. Diese Projektionsfläche 6 wird von einer oberhalb des Bogenauflagepultes 7 angebrachten Videokamera 4 abgetastet, um das auf die Projektionsfläche 6 projizierte Bild 3 an verschiedene äußere Gegebenheiten anpassen zu können.
  • In der 1a ist eine Draufsicht von oben auf das Bogenauflagepult 7 zu sehen, so dass auf der Projektionsfläche 6 das Projektionsbild 3 zu erkennen ist, welches in diesem Fall aus mehreren über die Projektionsfläche 6 verteilten Bedienelementen 12 besteht. Diese Bedienelemente 12 werden von dem Projektor 5 auf die Projektionsfläche 6 geworfen, so dass das Bedienpersonal durch Berühren der Bedienelemente 12 auf der Projektionsfläche 6 Einstellvorgänge an der Druckmaschine 1 auslösen kann. Berührt das Bedienpersonal auf der in 1a gezeigten Projektionsfläche 6 eine projizierte "Plus" Taste, so wird dies von der Videokamera 4 erkannt und an den Steuerungsrechner 9 übertragen. Der Steuerungsrechner 9 wiederum gibt dann an die Druckmaschine 1 entsprechende Stellsignale ab, um dort entsprechende Einstellvorgänge zu bewirken. Wenn auf dem Bogenauflagepult 7 ein bedruckter Bogen 16 liegt, so wird das Projektionsbild 3 derart verändert, dass auch auf dem bedruckten Bogen 16, welcher nun als Projektionsfläche 6 dient, die in 1a gezeigten virtuellen Bedienelemente 12 noch zu erkennen sind. Dazu wird z. B. die farbliche Darstellung der Bedienelemente 12 entsprechend angepasst, bzw. bei sehr dunklem Hintergrund die Anordnung der Bedienelemente 12 so verändert, dass die Bedienelemente 12 wieder im sichtbaren Bereich liegen. Dies ist z. B. bei großen Schwarzflächen erforderlich. Anstatt der in 1a gezeigten Bedienelemente 12 oder in Kombination mit diesen können auch Messwerte eingeblendet werden, welche ein oberhalb des Bogenauflagepults 7 angebrachtes Messgerät 13 ermittelt hat. Ein solches Messgerät 13 kann z. B. der Spektralvermessung eines Druckbogens 16 dienen. Die ermittelten Messwerte können dann auf der Projektionsfläche 6 unmittelbar an dem Ort angezeigt werden, an dem sie auf dem Druckbogen 16 tatsächlich gemessen wurden. Somit ist eine unmittelbar eindeutige Zuordnung von Messwerten und Messorten auf dem Druckbogen 16 möglich.
  • Zusätzlich ist über dem Pult 7 eine Farbprüfleuchte 14 angebracht, welche eine genormte Farbtemperatur von meist 5000° Kelvin zur visuellen Beurteilung eines Druckbogens 16 auf dem Pult 7 sicherstellt. Die Farbprüfleuchte 14, der Projektor 5 und die Kamera 4 sind mit dem Steuerungsrechner 9 verbunden, um insbesondere die Projektion des Bildes 3 mit dem Licht der Farbprüfleuchte 14 abstimmen zu können. Denn die Farbprüfleuchte 14 muss zur Projektion des Bildes 3 abgeschaltet werden, da sonst das Bild 3 für den Drucker nicht zu sehen ist.
  • 2 zeigt eine alternative Ausgestaltung des Bogenauflagepults 7 aus 1, bei dem der Projektor 5 zur Erzeugung des Projektionsbildes 3 im Innern des Bogenauflagepults 7 angebracht ist und die Projektionsfläche 6 von unten her beleuchtet. Wenn ein nicht zu dicker, lichtdurchlässiger Druckbogen 16 verwendet wird, kann bei einem entsprechend starken Projektor 5 vom Bedienpersonal das Projektionsbild 3 dennoch erkannt werden, welches dann in einer Art Rückprojektion dargestellt wird. Zweckmäßiger Weise ist dabei die Bogenauflagefläche des Bogenauflagepults 7 aus einem lichtdurchlässigen transparenten Material um diese Rückprojektion zu ermöglichen. Da sich bei der Ausführungsform gemäß 2 der Projektor 5 im Inneren des Bogenauflagepults 7 befindet, ist dieser vor äußeren Einflüssen optimal geschützt, was ihm eine längere Lebensdauer ermöglicht. Die Videokamera 4 befindet sich bei der Ausführungsform gemäß 2 weiterhin oberhalb des Bogenauflagepults 7, um die Projektionsfläche 6 abtasten zu können. Wie in 2a zu sehen, ändert sich für das Bedienpersonal im Vergleich zu 1a das Erscheinungsbild des Projektionsbildes 3 nicht grundsätzlich. Nur die Farbdarstellung wird wegen der Rückprojektion naturgemäß schwächer ausfallen.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Anbringung des Projektors 5 geht aus 3 hervor, wo der Projektor oberhalb des Bogenauflagepultes 7 im hinteren dem Bedienpersonal abgewandten Bereich angebracht ist. Dies verringert die Schattenbildung auf der Projektionsfläche 6, wenn sich Bedienpersonal über das Bogenauflagepult 7 beugt. Außerdem handelt es sich bei dem Projektor um eine spezielle Projektionsleuchte 15, welche ein Projektor 5 und zugleich eine Farbprüfleuchte 14 beinhaltet. Die Projektionsleuchte 15 kann auch nur aus einem speziellen lichtstarken Videoprojektor bestehen, welcher sowohl zur Projektion dienen kann aber auch zur Beleuchtung eines Druckbogens 16 auf dem Pult 7, indem der Videoprojektor ein einfarbiges Prüflicht ausstrahlt und so die Normbeleuchtung für den Druckbogen 16 darstellt. Dabei kann die Ausleuchtung des Druckbogens 16 automatisch formatabhängig geschehen, d. h. der rechteckförmige Lichtkegel der Projektionsleuchte 15 wird automatisch mittels eines Sensors an die Größe des Druckbogens 16 angepasst. Wie in 3a zu sehen, ändert sich auch bei dieser Ausführung die Darstellung des Projektionsbildes auf dem Bogenauflagepult 7 grundsätzlich nicht.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 4 befindet sich der Projektor 5 im Vergleich zu der Ausführung in 3 näher am Bogenauflagepult 7, was eine mögliche Schattenbildung durch das Bedienpersonal noch weiter reduziert. Zusätzlich ist noch ein Bedienpult 8 vorhanden, über das ebenfalls Einstellungen an der Druckmaschine 1 vorgenommen werden können. Das Bedienpult 8 kann z. B. ein herkömmlicher derzeit bei Druckmaschinen 1 eingesetzter Touchscreen sein. Die in 4a auf der Projektionsfläche 6 abgebildeten virtuellen Bedienelemente 12, sind in der gleichen Weise auf dem zusätzlichen Bedienpult 8 zu sehen. Damit ist dem Benutzer die Möglichkeit gegeben, die Änderungen entweder direkt auf der Projektionsfläche 6 oder auf dem Bedienpult 8 vorzunehmen. Auch das Bedienpult 8 ist an den Steuerungsrechner 9 angebunden, welcher die von dem Bedienpult 8 kommenden Eingaben und die von der Videokamera 4 detektierten Eingaben des Bedienpersonals empfängt und koordiniert. Gleichzeitig werden Änderungen, welche auf der Projektionsfläche 6 vorgenommen werden ebenso auch auf dem Bedienpult 8 wirksam und umgekehrt. Das Bedienpersonal hat daher immer die gleiche Bedienoberfläche vor sich, egal ob es die Bedienung per Bedienpult 8 oder projizierter Bedienoberfläche 3 bevorzugt.
  • In 5 ist eine portable Ausführung der Erfindung zu sehen, welche im wesentlichen aus einem portablen Projektor 5 und einer portablen Kamera 4 besteht. Die Kamera 4 und der Projektor 5 sind dabei vorzugsweise in einem einzigen Gehäuse untergebracht, um die Abstimmung von der erfassenden Kamera 4 und dem Projektor 5 zu erleichtern. Dieses Gehäuse stellt die eigentliche portable Einrichtung 11 dar. In 5 kann die portable Einrichtung 11 dazu benutzt werden, die Wartung einer Druckmaschine 1 zu erleichtern. Die in 5 gezeigte Druckmaschine 1 weist dabei zwei Druckwerke 2 auf, welche mit Seitenwandverkleidungen versehen sind. Das Wartungspersonal kann nun die portable Einrichtung 11 aus Kamera 4 und Projektor 5 vor der Seitenwand der Druckwerke 2 aufstellen, so dass ein Projektionsbild 3 auf die als Projektionsfläche 6 genutzte Seitenwand eines Druckwerks 2 geworfen wird. Die portable Einheit 11 steht dabei entweder drahtlos oder drahtgebunden mit einem Rechner 9 in Verbindung, oder der Rechner 9 ist zusätzlich in die portable Einheit 11 integriert. Auf dem Rechner 9 ist ein Modell der Druckmaschine 1 hinterlegt, welches mit den von der Kamera 4 erfassten Daten verglichen werden kann. Wenn die Kamera 4 bestimmte reale Bedienelemente an der Seitenwand des Druckwerks 2 erfasst, so werden diese mit den auf dem Rechner 9 der portablen Einheit 11 hinterlegten Daten verglichen, und es kann Hilfestellung für das Bedienpersonal geleistet werden, indem entsprechende Hilfetexte in das Projektionsbild 3 integriert werden. Die Kamera 4 kann dabei jedoch nicht nur reale Bedienelemente erfassen, sondern auch alle anderen austauschbaren oder beweglichen Komponenten der Druckmaschine 1, solange sie in dem Modell auf dem Rechner 9 der portablen Einheit 11 hinterlegt sind. Dadurch kann dem Wartungspersonal auch beim Ausbau von Walzen geholfen werden, indem die Videokamera 4 die auszubauende Walze selbsttätig erkennt und über das Projektionsbild 3 dem Wartungspersonal mitteilt, um welche Walze es sich handelt und außerdem weitere Hilfestellungen zum Ein- und Ausbau gibt. Diese umfassende Hilfestellung unterscheidet die portable Einheit 11 wesentlich von einer herkömmlichen drahtlosen Fernbedienung, mit der es dem Bedienpersonal ebenfalls möglich wäre von jeder beliebigen Stelle an der Druckmaschine 1 Einstellungen an derselben vorzunehmen. Jedoch kann eine drahtlose Fernbedienung keine vom Wartungspersonal an der Druckmaschine 1 durchgeführten Einstellungsänderungen berücksichtigen. Zusätzlich kann eine drahtlose Fernbedienung auch keine örtlich zuordbaren Hilfestellungen geben, da ihr die Erfassungseinrichtungen 4 fehlen.
  • Dies wird in 6 noch verdeutlicht, wo es um die Überprüfung von Spannungen an bestimmten elektrischen Bauteilen an einer Druckmaschine 1 geht. Da sich die elektrischen Bauteile meistens sehr ähnlich sind und oft auch noch dichtgedrängt auf engem Raum vorhanden sind, weiß es das Wartungspersonal sehr zu schätzen, wenn ihm die richtige Zuordnung der elektrischen Bauteile erleichtert wird. Auch dabei ist die portable Einheit 11 aus 5 behilflich, welche z. B. den aktuellen Ort eines Prüfwerkzeugs 10 zur Spannungsprüfung mittels der Kamera 4 beobachten kann und so dem Wartungspersonal mittels des Projektionsbildes 3 entsprechende Informationen zu dem gerade berührten Bauteil geben kann. Somit entfällt für das Wartungspersonal der Blick auf den Schaltplan in der Bedienungsanleitung. Wenn das Wartungspersonal ein Bauteil mittels des Prüfwerkzeugs 10 berührt, so kann zusätzlich über das Projektionsbild 3 dem Wartungspersonal mitgeteilt werden, welche Wartungsarbeiten neben der Spannungsprüfung noch an diesem Bauteil vorzunehmen sind.
  • Eine erweiterte Ausführungsform zeigt 7. Hier befinden sich der Projektor 5 und die Kamera 4 oberhalb des Bogenauflagepultes 7. Der Projektor 5 projiziert zugleich Bilder 3 auf die Oberfläche 6 des Bogenauflagepultes 7 als auch auf die Oberfläche 6 der Rückwand hinter dem Pult 7. Damit können zwei Bedienoberflächen 3 projiziert werden, wobei diese sogar unterschiedlich sein können, wenn der Projektor 5 als doppelte Einheit mit zwei Objektiven zur gleichzeitigen Projektion unterschiedlicher Bilder ausgelegt ist. Ein solcher Projektor 5 könnte z. B. aus zwei herkömmlichen Videoprojektoren zusammengesetzt sein. Falls der Projektor nur eine Einheit aufweist, sind die Bilder 3 auf den Oberflächen 6 identisch, wobei dann das zweite Bild 3 über eine optische Ablenkeinheit wie z. B. Spiegel erzeugt wird. Selbstverständlich ist es auch möglich bei der Ausführungsform auf das Bild 3 auf dem Pult 7 zu verzichten und lediglich die Projektion des Bildes 3 auf die Rückwand am Pult 7 vorzusehen. 7a zeigt das Bild 3 aus 7.
  • Die Ausführungsform in 8 unterscheidet sich von der Ausführungsform in 7 dadurch, dass die Kamera 4 sich hinter der Rückwand des Pultes 7 befindet, auf die projiziert wird. Dazu müssen die Oberfläche 6 und die Rückwand selbst lichtdurchlässig sein, wobei auch in 8 eine Doppelprojektion wie in 7 möglich ist. Auch hier zeigt 8a das Bild 3 aus 8.
  • Eine weitere Ausführungsform gemäß 9 unterscheidet sich von der Ausführungsform in 8 dadurch, dass die Kamera 4 und der Projektor 5 die Plätze getauscht haben. Hier befindet sich der Projektor 5 hinter der lichtdurchlässigen Rückwand des Pultes 7, während die Kamera 4 vor der Rückwand über dem Pult 7 positioniert ist. Auch hier zeigt 9a das Bild 3 aus 9.
  • Die Ausführungsform gemäß 10 unterscheidet sich von der Ausführungsform in 9 dadurch, dass sich sowohl die Kamera 4 und als auch der Projektor 5 hinter der lichtdurchlässigen Rückwand des Pultes 7 befinden. Auch hier zeigt 10a das Bild 3 aus 10. Die zahlreichen aufgeführten Möglichkeiten zur Positionierung von Kamera 4, Messgerät 13 und Projektor 5 können natürlich mit den verschiedenen Ausführungsformen des Projektors 5 selbst, nämlich als kombinierte Projektionsleuchte 15 oder in Kombination mit der Farbprüfleuchte 14, arrangiert werden.
  • 1
    Druckmaschine
    2
    Druckwerk
    3
    Projektionsbild
    4
    Kamera
    5
    Projektor
    6
    Projektionsfläche
    7
    Bogenauflagepult
    8
    Bedienpult
    9
    Steuerungsrechner
    10
    Prüfwerkzeug
    11
    portable Einrichtung
    12
    Bedienelemente
    13
    Messgerät
    14
    Farbprüfleuchte
    15
    Projektionsleuchte
    16
    Druckbogen

Claims (17)

  1. Anzeige- und Bedienvorrichtung zur Steuerung von Maschinen (1) mit einer Projektionsvorrichtung (5) zur Projektion eines Bildes (3) auf eine Projektionsfläche (6), mit einer Erfassungseinrichtung (4) zur Abtastung derselben Projektionsfläche (6) sowie einem Steuerungsrechner (9) zur Steuerung der Projektionsvorrichtung (5) und der Erfassungseinrichtung (4), wobei mittels der Erfassungseinrichtung (4) und dem Steuerungsrechner (9) eine Analyse der Farbgebung derselben Projektionsoberfläche (6) durchführbar ist und wobei der Inhalt des zu projizierenden Bildes (3) in Abhängigkeit des Ergebnisses der Analyse der Farbgebung derselben Projektionsfläche (6) durch den Steuerungsrechner (9) steuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bild (3) eine Bedienoberfläche ist, dass die Bedienoberfläche (3) auf einen bedruckten Bedruckstoff (16) projizierbar ist und dass das Erscheinungsbild der Bedienoberfläche (3) in Abhängigkeit der Farbgebung des Bedruckstoffs durch den Steuerungsrechner (9) veränderbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Projektionseinrichtung (5) und die Erfassungseinrichtung (4) auf der gleichen Seite bezüglich der Projektionsoberfläche (6) befinden.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Projektionseinrichtung (5) diesseits der Projektionsfläche (6) und die Erfassungseinrichtung (4) jenseits der Projektionsfläche (6) befinden.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Projektionseinrichtung (5) unterhalb der Bogenauflage im Inneren eines Bogenauflagepultes (7) befindet.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Erscheinungsbild der Bedieneroberfläche (3) von auf der Bedieneroberfläche (3) berührten oder betätigten Bedienelementen abhängig ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Bedienoberfläche (3) vorgenommene Änderungen mittels der Projektionseinrichtung (5) auf der Projektionsfläche (6) darstellbar sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Überlagerung aus dem projizierten Bild und dem tatsächlich vorliegenden Bedruckstoff dem Abbild eines Bedruckstoffs entspricht, welcher mit den geänderten Einstellungen gedruckt worden wäre und dass der Bediener, falls ihm die vorgenommenen Änderungen nicht gefallen, diese problemlos wieder ändern kann.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienoberfläche (3) zur Steuerung einer Druckmaschine (1) dient.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Berührung einer Passermarke auf einem bedruckten Bogen, welcher die Projektionsfläche (6) ist, Bedienelemente für die Registereinstellung aktivierbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass bei Berührung eines Farbmessstreifens eines bedruckten Bogens, welcher die Projektionsoberfläche (6) ist, eine Farbzoneneinstellung an der Druckmaschine (1) aktivierbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf einen als Projektionsfläche (6) dienenden Druckbogen Messwerte an der Stelle projizierbar sind, an der sie tatsächlich gemessen werden.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung portabel ist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Erfassungseinrichtung (4) etwaige Funktionalitäten der Projektionsoberfläche (6) erfassbar sind und vom Steuerungsrechner (9) diese Funktionalitäten in die Ausgabe des projizierten Bildes (3) mit einbeziehbar sind.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe eines auf dem Pult (7) liegenden Druckbogens (16) durch den Steuerungsrechner (9) erfassbar und daran die Größe des projizierten Bildes (3) automatisch anpassbar ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Farbprüfleuchte (14) zur Beleuchtung eines auf dem Pult (7) liegenden Druckbogens (16) vorgesehen und an den Steuerrechner (9) angeschlossen ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass Projektor (5) und Farbprüfleuchte (14) in einer Projektionsleuchte (15) kombiniert sind.
  17. Druckmaschine (1) mit einer Vorrichtung nach Anspruch 1.
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