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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Informationseinrichtung mit
einer Fernsehfunktion.
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Personal-Computer,
die eine Fernsehfunktion eingebaut haben, sind während der letzten Jahre auf
den Markt gebracht und verfügbar
gemacht worden. Folglich führen
Benutzer einerseits Informationsverarbeitung auf dem Personal-Computer
durch oder greifen auf das Internet über dem Personal-Computer zu
oder können
von dem Personal-Computer andererseits Fernsehprogramme hören oder
betrachten. Die Fernsehfunktion wird jedoch erst verwendbar durch
Hochfahren (nachstehend Booten genannt) einer Fernsehanwendung,
nachdem ein normales Betriebssystem hochgefahren bzw. gebootet worden
ist.
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Das
normale Betriebssystem (nachstehend Basisbetriebssystem genannt)
muss gebootet werden, um den Fernsehrundsendungen auf dem konventionellen
Personal-Computer zuzuhören
oder sie zu betrachten. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die
Fernsehrundsendungen zu hören
oder zu betrachten, solange nicht das Basisbetriebssystem normal
gebootet worden ist. Ferner ist ein gewisser Zeitumfang erforderlich,
bis es möglich
ist, den Fernsehrundsendungen zu lauschen oder sie zu betrachten
nach einem Energiezufuhreinschaltvorgang der Energiequelle.
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Jedoch
gab es eine Einrichtung, die einen Fernseh-Tuner einschließt, vorgesehen
in einem Monitor unabhängig
von der Fernsehfunktion des Personal-Computers. Informationen oder
Bilder von dem Personal-Computer werden auf diesem Monitor der Einrichtung
angezeigt, während
ein von dem Fernsehrundsendsignal empfangenes Programm auf dem Monitor
direkt von dem Fernseh-Tuner angezeigt werden kann. Daher ist kein
Problem aufgetreten dahingehend, ob das Basisbetriebssystem normal
gebootet worden ist oder nicht, oder ob die Boot-Zeit kurz oder
lang ist.
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Diese
Einrichtung erfordert jedoch einen Fernseh-Tuner auf Seiten der
Personal-Computers, um mit einer Funktion des Personal-Computers
zu interagieren und erfordert zusätzlich einen anderen Fernseh-Tuner
auf der Seite des Monitors. In dieser Art von System kann die Fernsehrundsendung
innerhalb einer kurzen Zeitdauer angezeigt werden. Aber dieses System
erfordert zwei Fernseh-Tuner, was zu einer Kostenerhöhung führt.
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Andererseits
ist ein bekannter Stand der Technik, dass ein von dem normalen Betriebssystem unterschiedliches
Betriebssystem für
eine dedizierte Funktion vorbereitet ist, um es der Einrichtung
zu ermöglichen,
in der dedizierten Funktion spezialisierte Betriebsabläufe auszuführen und
von dem zu bootenden Betriebssystem wird umgeschaltet in Übereinstimmung
mit der Bedingung. (Beispiele: Patentdokumente 1 und 2).
[Patentdokument
1]
Japanische Patentanmeldungsoffenlegung Nummer 2002-132393.
[Patentdokument
2]
Japanische Patentanmeldungsoffenlegung Nummer 2002-288126
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RESÜMEE DER
ERFINDUNG
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Demgemäß könnte das
konventionelle System die Fernsehanzeige nicht innerhalb einer kurzen Zeitdauer
ohne irgendwelche Kostenerhöhung
aktualisieren.
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Ferner
unterstützt
der Stand der Technik keinerlei Maßnahmen zum Verhindern des
Zerstörens von
Information anderer Betriebssysteme, Anwendungen, die in anderen
Betriebssystemen ablaufen usw. während
des Aktualisierens eines Schnell-Bootens
des Betriebssystems, wenn ein Betriebssystem ersetzt wird und abläuft. Die
Erfindung zielt darauf ab, in einer Informationseinrichtung mit
mindestens zwei installierten Betriebssystemen eine Technik zum
Verhindern des Zerstörens
von Information der gegenseitigen Betriebssysteme zu aktualisieren.
Die Erfindung zielt zusätzlich
darauf ab, in einer Informationseinrichtung mit einer Fernsehfunktion
eine Technik des Bootens der Fernsehfunktion innerhalb einer kurzen
Zeitdauer ohne Vermehren der Hardware zu verwirklichen.
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Zum
Lösen der
Probleme wendet die Erfindung die folgenden Einheiten an. Gemäß der Erfindung
schließt
nämlich
ein Informationsverarbeitungssystem, auf welchem ein erstes Betriebssystem
und ein zweites Betriebssystem betreibbar sind, eine Empfangseinheit
zum Empfangen einer Boot-Anweisung des Betriebssystems ein und eine
Steuereinheit zum Durchführen
des Managements durch Erkennbarmachen eines ersten Aufzeichnungsbereichs
für das
erste Betriebssystem, das in Übereinstimmung mit
der Boot-Anweisung gebootet wird, während das in dem ersten Aufzeichnungsbereich
gespeicherte erste Betriebssystem läuft und Nichterkennbarmachen
eines zweiten, das zweite Betriebssystem speichernden Aufzeichnungsbereichs.
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Gemäß der Erfindung
wird das Management derart ausgeführt, dass während das erste Betriebssystem
läuft,
der erste Aufzeichnungsbereich für
das erste Betriebssystem als erkennbar eingestellt wird und der
zweite Aufzeichnungsbereich zum Speichern des zweiten Betriebssystems
als nicht-erkennbar eingestellt ist. Demnach besteht eine verringerte Möglichkeit,
dass der zweite Aufzeichnungsbereich, der das zweite Betriebssystem
speichert, bedingt durch den im ersten Betriebssystem ablaufenden Prozess
aktualisiert, zerstört
und anderweitig beeinträchtigt
werden könnte.
Darüber
hinaus kann gemäß der Erfindung
der Fernsehrundsendesignalempfangsprozess einfach und effizient
gebootet werden durch Vorbereiten eines für die Funktion spezialisierten
Betriebssystems, das zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals geeignet
ist, als das zweite Betriebssystem.
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Vorzugsweise
können
der erste Aufzeichnungsbereich und der zweite Aufzeichnungsbereich durch
das Betriebssystem basierend auf der ersten Identifizierungsinformation
erkannt werden, aber nicht erkannt werden basierend auf der zweiten
Identifizierungsinformation, und die Steuereinheit kann, wenn sie
das zweite Betriebssystem in Übereinstimmung
mit der Boot-Anweisung bootet, eine solche Einstellung vornehmen,
dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation
gemanagt wird, und kann eine Boot-Einheit einschließen zum
Booten des zweiten Betriebssystems.
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Gemäß der Erfindung
ist das Betriebssystem imstande, den ersten Aufzeichnungsbereich
und den zweiten Aufzeichnungsbereich basierend auf der ersten Identifizierungsinformation
zu erkennen. Die Einstellung im Normalzustand ist, dass der erste
Aufzeichnungsbereich basierend auf der ersten Identifizierungsinformation
gemanagt wird und der zweite Aufzeichnungsbereich basierend auf
der zweiten Identifizierungsinformation gemanagt wird. In diesem Zustand
erkennt das Betriebssystem den ersten Aufzeichnungsbereich, aber
ist nicht imstande den zweiten Aufzeichnungsbereich zu erkennen.
Es ist demnach möglich,
die Möglichkeit
zu reduzieren, in welcher das zweite Betriebssystem und die von
dem zweiten Betriebssystem gemanagte Information geändert werden
könnten
während
das erste Betriebssystem läuft.
Andererseits, wenn das zweite Betriebssystem gebootet wird, ist
die Einstellung, dass der erste Aufzeichnungsbereich basierend auf
der zweiten Identifizierungsinformation gemanagt wird. Mit dieser
Maßnahme
ist es möglich,
die Möglichkeit zu
reduzieren, in welcher das erste Betriebssystem und die von dem
ersten Betriebssystem gemanagte Information geändert werden könnten während das zweite
Betriebssystem läuft.
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Vorzugsweise
kann die Boot-Einheit des zweiten Betriebssystems auf eine Weise
booten, welche Teile eines Prozesses, der laufen sollte, wenn das
erste Betriebssystem gebootet wird, weglässt. Dies ist, weil das System
durch Booten des zweiten Betriebssystems gegebenenfalls konfiguriert
sein kann durch die Spezialisierung auf beispielsweise die für den Empfang
des Fernsehrundsendesignals geeignete Funktion. Demnach kann gemäß der Erfindung
das Betriebssystem innerhalb einer kurzen Zeitdauer gebootet werden.
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Vorzugsweise
kann die Boot-Einheit eine Beurteilungseinheit einschließen, die
beurteilt, ob der zweite, basierend auf der zweiten Identifizierungsinformation
erkannte Aufzeichnungsbereich, existiert oder nicht, und kann, wenn
die Existenz des zweiten Aufzeichnungsbereichs nicht erkannt werden
kann, das erste Betriebssystem booten. Demnach kann gemäß der Erfindung
das erste Betriebssystem, wie in einer solchen Einrichtung üblich, derart
gebootet werden, dass der zweite Aufzeichnungsbereich nicht bereitgestellt
wird.
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Der
weggelassene Prozess ist beispielsweise eine Sicherheitsprüfung etc. über die
Ressourcen oder von dem Betriebssystem gemanagte Informationen.
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Ferner
kann eine Informationsverarbeitungseinrichtung gemäß der Erfindung
aufgebaut sein, um ferner eine Download-Einheit zu umfassen, die über ein
Netz Daten, die während
eines Betriebsablaufs des zweiten Betriebssystems verwendet werden, während eines
Betriebsablaufs des ersten Betriebssystems herunter laden. In diesem
Fall ist die Aufzeichnungseinheit aufgebaut, um ferner einen dritten Auf
zeichnungsbereich einzuschließen,
der von sowohl dem ersten Betriebssystem, als auch dem zweiten Betriebssystem
erkannt wird. Ferner zeichnet die Download-Einheit die heruntergeladenen
Daten in dem dritten Aufzeichnungsbereich auf. Mit diesem Aufbau,
beispielsweise wenn das zweite Betriebssystem keine Verbindungsfunktion
zum Netz hat, mit anderen Worten, selbst wenn die Download-Einheit nicht
während
des Betriebsablaufs des zweiten Betriebssystems arbeitet, können für das zweite
Betriebssystem erforderliche Daten von dem Netz heruntergeladen
werden und können
für das
zweite Betriebssystem erkennbar aufgezeichnet werden.
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Spezieller,
beispielsweise, wenn die von der Download-Einheit herunterzuladenden
Daten Daten sind, die während
des Betriebablaufs des zweiten Betriebssystems verwendet werden,
und auch Daten zum Aktualisieren eines Programms des zweiten Betriebssystems,
schließt
das zweite Betriebssystem die folgende Aktualisierungseinheit ein,
wodurch das Update des zweiten Betriebssystems selbst aktualisiert
werden kann. Die Aktualisierungseinheit ist eine Einheit zum Aktualisieren
des Programms des zweiten Betriebssystems unter Verwendung der in
dem dritten Aufzeichnungsbereich aufgezeichneten Daten während des
Betriebs des zweiten Betriebssystems. Mit diesem Aufbau kann, selbst
wenn das zweite Betriebssystem keine Verbindungsfunktion zum Netz hat,
das Programm des zweiten Betriebssystems aktualisiert werden.
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Ferner
kann die Erfindung ein Verfahren sein, durch welches ein Computer
oder eine andere Einrichtung, Maschine etc. irgendeinen der zuvor
erwähnten
Prozessor ausführt.
Darüber
hinaus kann die Erfindung auch ein Programm sein, das den Computer
oder eine andere Einrichtung, Maschine etc., dazu veranlasst, irgendeinen
der zuvor erwähnten
Prozesse zu verwirklichen. Auch kann die Erfindung eine Form annehmen,
dass ein solches Programm auf einem Aufzeichnungsmedium gespeichert
wird, das von dem Computer etc. lesbar ist.
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Gemäß der Erfindung
kann in einer Informationseinrichtung mit mindestens zwei Arten
von installierten Betriebssystemen das Zerstören der Information des jeweils
anderen Betriebssystems verhindert werden. Ferner ermöglicht die
Verwirklichung des Verhinderns einer Informationszerstörung ein Weglassen
einer Vielzahl von Prüfprozessen
für das Betriebssystem
und das Verwirklichen des Bootens des Betriebssystems innerhalb
kurzer Zeitdauer.
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Darüber hinaus
kann gemäß der Erfindung
in einer Informationseinrichtung mit einer Fernsehfunktion die Fernsehfunktion
innerhalb kurzer Zeitdauer ohne vermehrte Hardware gebootet werden.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Es
zeigt
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1 eine
Ansicht eines Aufbaus einer Informationsverarbeitungseinrichtung
gemäß einer
besten Art die Erfindung zu verwirklichen;
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2 eine
Ansicht eines Aufbaus einer Fernsteuerung 2;
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3 ein
Hardware-Blockdiagramm eines Informationsverarbeitungseinrichtungsaufbaus;
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4 ein
Ablaufdiagramm eines Prozesses beim Einschalten der Energiezufuhr
der Informationsverarbeitungseinrichtung;
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5 eine
Ansicht einer Architektur eines Netzsystems zum Herunterladen von
Aktualisierungsdaten;
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6 ein
Diagramm eines Anzeigebeispiels einer Flüssigkristallanzeige 12;
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7 ein
Diagramm eines Anzeigebeispiels der Flüssigkristallanzeige 12;
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8 ein
Ablaufdiagramm eines Verarbeitungsbeispiels beim Aktualisieren;
-
9 ein
Ablaufdiagramm eines Verarbeitungsbeispiels beim Aktualisieren;
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10 ein
Ablaufdiagramm eines Betriebsablaufbeispiels des Netzsystems; und
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11 ein
Diagramm eines Anzeigebeispiels der Flüssigkristallanzeige 12.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Eine
Informationsverarbeitungseinrichtung gemäß einer besten Art (nachstehend
Ausführungsform
genannt) die Erfindung auszuführen
wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
Ein Aufbau der folgenden Ausführungsform
ist lediglich ein Erläuterungsbeispiel
und die Erfindung ist nicht auf die Konfiguration der folgenden Ausführungsform
beschränkt.
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<Überblick
der Funktionen>
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Zwei
Software-Teile, d.h., ein normales Basisbetriebssystem und ein dediziertes
Betriebssystem werden in dieser Informationsverarbeitungseinrichtung
vorinstalliert. Dieses dedizierte Betriebssystem hat eine vereinfachte
Funktion, spezialisiert zum Empfangen eines Fernsehrundsendesignals
und wird demnach als einfaches Betriebssystem bezeichnet. Eine Zeitdauer
bis eine Fernsehfunktion hochgefahren ist, wird durch Booten dieses
dedizierten Betriebssystems auf eine kurze Zeit reduziert.
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Ferner
hat eine normale Art von Informationseinrichtung, wie zum Beispiel
ein Personal-Computer etc. nur einen Schaltknopf für eine Energiequelle.
Dem gegenüber
ist die vorliegende Informationsverarbeitungseinrichtung mit einem
Schaltknopf (der als Spezialfunktionsknopf bezeichnet wird, versehen, der
sich vom normal Energieversorgungsknopf unterscheidet, um das dedizierte
Betriebssystem zu booten.
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Das
BIOS (Basis-Ein-Ausgabe-System bzw. Basic Input/Output System) (welches
einer Empfangseinheit entspricht, einer Steuereinheit und einer Boot-Einheit),
das in der Informationsverarbeitungseinrichtung eingebaut ist, unterscheidet
zwischen einem Betrieb über
den Energiezufuhrknopf und einen Betrieb über den Spezialfunktionsknopf.
Dann bootet das BIOS das Basisbetriebssystem auf die Eingabe des
Energiezufuhrknopfs hin. Andererseits bootet das BIOS das dedizierte
Betriebssystem auf die Eingabe des Spezialfunktionsknopf hin.
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Dies
wird derart durchgeführt,
dass das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem zuvor
in unterschiedlichen segmentierten Bereichen (nachstehend Partitionen
genannt) gespeichert sind. Dann wird das BIOS derart eingestellt,
dass die Betriebssysteme jeweils aus ihren eigenen Partitionen gebootet
werden abhängig
davon, mit welchem Knopf, dem Energieversorgungsknopf oder dem Spezialfunktionsknopf,
eine Eingabe vorgenommen worden ist. Dieser Mechanismus ermöglicht das
Gebootetwerden des dedizierten Betriebssystems auf die Eingabe des
Spezialfunktionsknopfs hin.
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Ferner
zielt die Ausführungsform
auf das Booten des dedizierten Betriebssystems in einer kurzen Zeit
ab und demnach wird Information in einem Pausen-Zustand (Hibernate
Status) gespeichert. Ein Speicher-Image bzw. Abbild ist auf einer
Festplatte in einem "wie
ausgeführt"-Zustand mehrerer
Prozesse (Tasks) gespeichert, einen Betrieb des dedizierten Betriebssystems
konfigurierend. Ein solches Speicherabbild wird nachstehend als
ein Pausen-Abbild (Hibernate Image) bezeichnet.
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Demnach
müssen
Anwendungen und andere Informationen, die für Prozesse des anderen dedizierten
Betriebssystems und des dedizierten Betriebssystems verwendet werden,
während
das Basisbetriebssystem läuft
davon abgehalten werden, neu geschrieben zu werden. Im Hinblick
darauf ist eine Maßnahme
der Informationsverarbeitungseinrichtung, dass die Partition, in
der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist, nicht erkennbar
eingestellt ist für
das Basisbetriebssystem während
des Ausführens
des Basisbetriebssystems. Dieser Mechanismus macht die Partition
des dedizierten Betriebssystems nicht-erkennbar für das Basisbetriebssystem aus
einem Programm, das auf dem Basisbetriebssystem abläuft, selbst
wenn das Basisbetriebssystem gebootet ist und es wird niemals vorkommen, dass
die Information in der Partition des dedizierten Betriebssystems
neuge- bzw. überschrieben
wird. Diese Maßnahme
ermöglicht
das Beibehalten des Pausenzustands-Abbildes und das Booten des dedizierten
Betriebssystems innerhalb einer kurzen Zeit.
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Die
Partition, in der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist,
hat eine Kennung dieser Partition (nachstehend Partitions-ID genannt),
die sich von der Kennung bzw. ID einer normalen Partition unterscheidet,
demnach wird auf die Partition nicht zugegriffen, wenn sie unverändert bleibt.
Entsprechend kann normalerweise das dedizierte Betriebssystem nicht
bebootet werden. Ferner kann die Kapazität des Platten-Abbildes reduziert
werden, weil kein solcher Treiber installiert wird, und eine Verarbeitungszeitdauer,
die aufgewendet wird zum Wiederherstellen des Platten-Abbildes zurück in den
Speicher kann reduziert werden.
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Gemäß dem Informationssystem
wird das Treiberprogramm (z.B. disk.sys) der Festplatte verändert. Die
Informationsverarbeitungseinrichtung erkennt nämlich, ob die Eingabe die Energiezufuhrknopfeingabe
oder die Spezialfunktionsknopfeingabe ist und liest die Partitions-ID
basierend auf der Eingabe in einer Treiberebene. Mit dieser Maßnahme bootet
das BIOS das Betriebssystem in jeder Partition gemäß der Energiezufuhrknopfeingabe
oder der Spezialfunktionsknopfeingabe.
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Zudem
sind eine Maus, eine Tastatur, LAN und Modem im Treiber derart eingestellt,
dass sie nicht imstande sind, zu funktionieren, während das dedizierte
Betriebssystem auf der Informationsverarbeitungseinrichtung abläuft. Diese
Einstellung macht es für
einen Benutzer unmöglich,
die Daten innerhalb der Informationsverarbeitungseinrichtung zu ändern, während das
dedizierte Betriebssystem läuft.
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Das
oben beispielhaft eingeführte
disk.sys ist als Treiber zum Steuern einer IDE-Schnittstelle (Integrated
Driver Electronics Interface) kategorisiert. Gemäß der Informationsverarbeitungseinrichtung wird
die Partitions-ID innerhalb des Treibers unter Verwendung des IDE-Treibers
umgesetzt. In der Informationsverarbeitungseinrichtung ist eine
Partitions-ID der normalen Partition festgelegt auf 07h (Partitions-ID
= 07h). Das Basisbetriebssystem und das Treiberprogramm in der Informationsverarbeitungseinrichtung
erkennen die mit 07h gekennzeichnete Partition (Partitions-ID =
07h) als legitimierte Partition und führen eine Dateneingabe und
Ausgabe mit der erkennbaren Partition aus.
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Andererseits
ist eine Partitions-ID der Partition des dedizierten Betriebssystems,
das mit einer Fernsehempfangsanwendung gespeichert ist (in Übereinstimmung
mit einer Empfangsbedingungen steuernden Einheit), festgelegt auf
12h (Partitions-ID = 12 h). Die Partitions-ID "12h" wird
normalerweise nicht in dem Basisbetriebssystem verwendet und daher
wird die Partition, die mit 12h gekennzeichnet ist, wenn betrachtet
von dem normalerweise gebooteten Basisbetriebssystem, als unbekannte
Partition erkannt. Es ist demnach nicht möglich, auf die mit der Fernsehempfangsanwendung
gespeicherte Partition zuzugreifen, während das Basisbetriebssystem
läuft. Daher
kommt es nicht vor, dass das dedizierte Betriebssystem zerstört wird,
während
das normale Basisbetriebssystem läuft.
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Ferner,
wenn das dedizierte Betriebsystem gebootet ist, liest das Treiberprogramm
die Partition (Partitions-ID = 07h) des normalen Basisbetriebssystems
so, als wäre
es geändert
in 12h. Mit dieser Maßnahme
wird umgekehrt, wenn das dedizierte Betriebssystem abläuft, der
mit dem normalen Basisbetriebssystem gespeicherte Bereich als unbekannter Bereich
erkannt. Daher sind das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem
vollständig unabhängig voneinander
gespeichert und laufen getrennt ab. Entsprechend gibt es kein Auftreten
solcher Probleme, dass das andere Betriebssystem fahrlässig zerstört wird
oder die Sicherheit nicht aufrecht erhalten werden kann während ein
Betriebssystem abläuft
bedingt durch eine Verarbeitung während das andere Betriebssystem
abläuft.
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<Einrichtungskonfiguration>
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Die
Informationsverarbeitungseinrichtung kann aktualisiert werden als
Informationseinrichtung, die beispielsweise durch einen Personal-Computer realisiert
wird, einen PDA (persönlicher
digitaler Assistent), ein Mobilfunktelefon und so weiter. Die nachfolgende
Diskussion zeigt ein Beispiel des Verwirklichens der Informationsverarbeitungseinrichtung
mit Hilfe eines Personal-Computers.
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1 ist
eine Ansicht zum Zeigen eines Aufbaus der Informationsverarbeitungseinrichtung.
Die Informationsverarbeitungseinrichtung schließt einen Einrichtungshauptteil
(Body) 1 ein, eine Fernsteuerung 2 (nachstehend
gegebenenfalls als "RC2" abgekürzt vom
englischsprachigen Ausdruck "Remote Control") zum Steuern des
Hauptteils 2, eine Tastatur 3, die mit dem Einrichtungshauptteil
verbunden ist und eine nicht-dargestellte
Maus.
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Der
Einrichtungshauptteil hat eine Flüssigkristallanzeige 12,
ein einen Außenbereich
der Flüssigkristallanzeige 12 einrahmendes
Bildschirmgehäuse,
eine Fernsteuerlichtempfangseinheit 11, die an einem oberen
Abschnitt des Bildschirmgehäuses angeordnet
ist und einen Einmalberührungs-Tastenknopf 14,
der an der Vorderseite des Bildschirmgehäuses an einem unteren mittleren
Abschnitt der Flüssigkristallanzeige 12 angebracht
ist. Ferner sind eine CPU zum Bereitstellen von Funktionen der Informationsverarbeitungseinrichtung,
ein Speicher (einschließlich
eines RAM und eines ROM), eine Festplatte, ein Fernsehempfänger und
eine Vielzahl von Controllern in dem Hauptteil 1 eingebaut.
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Die
Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 empfängt Infrarotstrahlensignale
von der Fernsteuerung 2 und sendet die Signale zu der Einrichtung
innerhalb des Hauptteils 1. Die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 ist
eine sogenannte IR-Einrichtung
(Infraroteinrichtung).
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In
der Informationsverarbeitungseinrichtung sind die Tastatur 3 und
die nicht-dargestellte Maus über
Drahtlossignale mit dem Hauptteil 1 verbunden. Die Tastatur 3 und
die Maus sind sogenannte Drahtlostastatur und Drahtlosmaus. Die
Ausführungsform der
Erfindung ist jedoch nicht auf die Informationsverarbeitungseinrichtung
mit dieser Art von Drahtlostastatur und Drahtlosmaus beschränkt. Die
Erfindung kann auch angewendet werden auf eine Informationsverarbeitungseinrichtung
mit einer verdrahteten Tastatur und einer drahtgebundenen Maus,
die über Kabel
verbunden sind.
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Wie
in 1 gezeigt, schießt die Tastatur 3 ein
Drahtlosschnittstellenmodul 32 ein und einen Energiezufuhrknopf 31.
Der Gedrückt-Zustand
der jeweiligen Tasten der Tastatur 3 und des Energiezufuhrknopfs 31 werden über das
Drahtlosschnittstellenmodul 32 an den Hauptteil 1 übertragen.
Beachte, dass der Energiezufuhrknopf 31 an der Tastatur 3 vorgesehen
ist, aber nicht von dem Tastaturtreiber besteuert wird, weil der
Energiezufuhrknopf 31 abweichend von den jeweiligen Tasten
gesteuert wird. Demnach kann der Hauptteil 1 (BIOS) erkennen, dass
der Energiezufuhrknopf 31 gedrückt wird, selbst wenn der Tastaturtreiber
nicht installiert ist für
einen Boot-Zustand des dedizierten Betriebssystems. Darüber hinaus
ist das Drahtlosschnittstellenmodul 32 nicht auf eine spezifische
Architektur in der Ausführungsform
der Erfindung beschränkt.
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Das
Drahtlosschnittstellenmodul 32 kann irgendwelche Arten
von Drahtlossignalen, wie zum Beispiel Infrarotstrahlen, elektromagnetische
Wellen, Schallwellen, etc. empfangen. Wenn das Drahtlosschnittstellenmodul 32 die
Infrarotstrahlen verwendet, kann die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 auch
ausgeführt
sein zum Empfangen der Infrarotstrahlen. Wenn das Drahtlosschnittstellenmodul 32 elektromagnetische
Wellen verwendet, gibt es keine Einschränkung in Bezug auf die Anwendung
der Kommunikationsstandards. Beispielsweise sind die Kommunikationen
basierend auf Bluetooth-Standards, anderen Kommunikationsstandards,
wie sie für
Drahtlos-LAN (W-LAN)
verwendet werden, etc., und das Verwenden unabhängiger Kommunikationsprozeduren
ebenfalls verfügbar.
Beachte, dass der Energiezufuhrknopf 31 (einer ersten,
eine erste Operation des Benutzers erfassenden Erfassungseinheit entsprechend)
der Tastatur 3 in der Informationsverarbeitungseinrichtung
verwendet wird zum Booten des sogenannten Basisbetriebssystems.
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2 ist
eine Ansicht zum Zeigen eines Aufbaus der Fernsteuerung 2.
Die Fernsteuerung 2 hat einen Fernsehenergieversorgungsknopf 21,
1- bis 12-Knöpfe 22,
Zeigerbewegungs- bzw. Cursor-Knöpfe 23,
Menü-/Mehrfachknöpfe 24,
einen Entscheidungsknopf 25, eine Eingabeumschaltknopf 26, Schalllautstärkeeinstellknöpfe 27,
eine Sprache-Umschaltknopf 28,
Kanal-/Seitenknöpfe 29,
einen Stummschalteknopf 2a, einen Anzeigeknopf 2b und eine
nicht-dargestellte
Lichtemissionseinheit.
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Unter
diesen Komponenten wird der Fernsehenergiezufuhrknopf 21 (einem
dedizierten Funktionsknopf entsprechend und einer zweiten Erfassungseinheit
zum Erfassen einer zweiten Operation des Benutzers) verwendet zum
Booten des dedizierten Betriebssystems zum einfachen Empfangen des Fernsehrundsendesignals.
Wenn nämlich
der Fernsehenergiezufuhrknopf 21 während ausgeschalteter Energiezufuhr
der Informationsverarbeitungseinrichtung gedrückt wird, und wenn vorbestimmte
Boot-Bedingungen festgelegt sind, werden das dedizierte Betriebssystem
und eine Anwendung zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals gebootet.
Das dedizierte Betriebssystem versetzt einen Benutzer in die Lage,
dem Fernsehrundsenden in kürzerer
Zeitdauer zuzuhören
und es zu beobachten, als in dem Fall des Bootens des Basisbetriebssystems.
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Die
1- bis 12-Knöpfe 22 werden
zum Auswählen
von Fernsehkanälen
1 bis 12 verwendet. Gemäß der Ausführungsform
der Erfindung sind jedoch die Anzahl der auswählbaren Kanäle und die auswählbaren
Kanalnummern nicht auf den Bereich von 1-12 beschränkt und
können
in geeigneter weise in Übereinstimmung
mit einem Zustand des Fernsehrundsendens geändert werden. Darüber hinaus können auch
Kanalnummern, die "12" übersteigen, auswählbar sein
durch Kombinieren der Knöpfe "1" bis "12".
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Die
Cursor-Knöpfe 23 werden
verwendet zum Auswählen
von Menü-Punkten der Anwendung zum
Empfangen des Fernsehrundsendesignals oder einer anderen Anwendung
der Informationsverarbeitungseinrichtung. Die Cursor-Knöpfe 23 werden
verwendet, wenn der Cursor beispielsweise auf einem Menü-Schirm
bewegt wird zum Auswählen
der Menü-Punkte.
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Wenn
die Menü-/Mehrfachknöpfe 24 gedrückt werden,
zeigt die Informationsverarbeitungseinrichtung Menüs auf dem
Bildschirm an. Ferner wird der Entscheidungsknopf 25 verwendet
zum Entscheiden einer Option in dem Menü. Der Eingabeumschaltknopf 26 wird
verwendet zum Umschalten eines Eingabebeortes von Videosignalen,
die während eines
Ausführens
der Fernsehrundsendeempfangsanwendung angezeigt werden. In dem Beispiel
der Informationsverarbeitungseinrichtung wird jedes Mal, wenn der
Eingabeumschaltknopf 26 gedrückt wird, der Eingabeort der
Videosignale umgeschaltet in der Abfolge von einem Fernsehempfänger, einem
Videoeingangsanschluss und einem S-Videosignalanschluss (separates Video).
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Die
Schalllautstärkeeinstellknöpfe 27s werden
für eine
Ausgabeabstimmung der Schalllautstärke des empfangenen Fernsehrundsendesignals
verwendet. Der Stummschalteknopf 2A wird für ein EIN-/AUS-Umschalten
der Schalllautstärkeausgabe des
empfangenen Fernsehrundsendesignals verwndet. Ferner wird der Anzeigeknopf 2B zum
Umschalten der Anzeige von Empfangszuständen (dem Empfangskanal, der
Schalllautstärke
etc.) des momentanen Fernsehrundsendesignals auf dem Bildschirm verwendet.
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Beachte,
dass die Fernsteuerung 2 eine nicht-dargestellte Infrarotstrahlenemissionseinheit einschließt und den
Gedrückt-Zustand
jedes der Knöpfe,
wie oben diskutiert, zu dem Hauptteil 1 sendet. Die Emission
und der Empfang von Infrarotstrahlen sind weithin bekannt und demnach
wird ihre Erläuterung
weggelassen.
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<Hardware-Architektur>
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3 zeigt
ein Hardware-Blockdiagramm des Einrichtungshauptteils 1.
Der Einrichtungshauptteil 1 schließt eine CPU 201 zum
Steuerung der Informationsverarbeitungseinrichtung ein, ein RAM 202 zum
Speichern von in der CPU 201 ausgeführten Programmen oder von der
CPU 201 verarbeiten Daten, einen Speicherkartencontroller 203 zum
Steuern eines Zugriffs auf eine Speicherkarte, eine Audio-Controller 204 für akustische
Ausgabe (Sprache und Schall), einen Lautsprecher 127 zum
hörbaren Ausgeben
der Ausgangsgröße des Audiocontrollers 204,
eine Fernsteuerungslichtempfangseinheit 11 zum Empfangen
der Infrarotstrahlsignale von der Fernsteuerung 2, einen
Fernsehempfänger 205 zum Empfangen
des Fernsehrundsendesignals, einen Speicherkartenschlitz 206,
durch welchen die Speicherkarte eingefügt wird, eine Flüssigkristallanzeige 12 zum
Anzeigen von Information (Bilder, Schriftzeicheninformation etc.)
des von dem Fernseh-Tuner 205 empfangenen
Fernsehrundsendesignals oder Anzeigen von von der CPU 201 verarbeiteter
Information, ein wieder beschreibbares ROM 208 zum Speichern
des BIOS, eine MODEM-Karte 209 für den Zugriff
auf ein externes Netz über
eine Telefonleitung, eine LAN-Steuerkarte 210 für den Zugriff
auf ein LAN, eine Energiequelleneinheit 310 (einschließlich einer
Wechselstrom-/Gleichstromumrichtschaltung 312, eines Batteriesatzes 214 und
eines Gleichstromumsetzers (DC/DC) 215, eine Festplattenlaufwerkseinheit 212,
eine CD-/DVD-Laufwerkseinheit 213 und
einen Plattencontroller 211 zum Steuern jeweiliger Laufwerke
der Festplatte und der CD/DVD.
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Darüber hinaus
ist der Einrichtungshauptteil über
ein Gelenkteil mit einer Gelenkeinheit 130 verbunden. die
Gelenkeinheit 130 hat eine Tastaturerfassungsschaltung 151 zum
Erfassen der Signale von der Tastatur 3, einen Gelenkeinheits-öffen/schließ-Erfassungsschalter 133 zum
Erfassen des Offen-/Geschlossenzustandes der Gelenkeinheit, eine
Gelenkeinheitsleiterplatte 231 und eine Vielzahl von Tastknöpfen 14,
die an der Vorderseite des Einrichtungshauptteils 1 vorgesehen
sind.
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Der
Fernsehempfänger 205 wählt und
empfängt
einen von der in der CPU 201 ausgeführten Fernsehempfangsanwendung
angezeigten Kanal. Bilder des empfangenen Kanals werden über eine nicht-dargestellte Graphikeinheit
an die Flüssigkristallanzeige 12 ausgegeben.
Ferner wird von dem Kanal empfangener Schall von dem Audiocontroller 204 verarbeitet
und derart von dem Lautsprecher 127 ausgegeben.
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Die
Infrarotstrahlensignale von der Fernsteuerung 2 werden
von der Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 empfangen und über einen
nicht-dargestellten Chipsatz zu der CPU 201 gesandt. Die
Drahtlossignale von der Tastatur 3 werden ebenso von einer nicht-dargestellten
Drahtlosempfangseinheit empfangen und über einen nicht-dargestellten
Chipsatz zu der CPU 201 übermittelt. Wie zuvor beschrieben, kann
jedoch in dem Fall der Einrichtung, die die Infrarotstrahlensignale
als Drahtlossignale von der Tastatur 3 verwendet, die Fernsteuerlichtempfangseinheit 11 die
Drahtlossignale empfangen.
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Die
von der Festplattenlaufwerkeinheit 212 angetriebene Festplatte
hat eine Vielzahl von segmentierten Bereichen (die auch Partitionen,
logische Laufwerke, logische Einheiten oder logische Einrichtungen
etc. genannt werden können).
Unter diesen Partitionen wird die Partition, in der das normale
Betriebssystem gespeichert ist, mit 07h bezeichnet als eine Partitions-ID
(Partitions-ID = 07h) und wird als die Partition erkannt, auf welche
das normale Betriebssystem und das Treiberprogramm Zugriff haben.
Andererseits ist die Partition, in der das dedizierte Fernsehempfangs-Betriebssystem gespeichert
ist, mit 12h als Partitions-ID gekennzeichnet (Partitions-ID = 12h).
-
<Einstellung der Betriebssystems-Boot-Bedingungen>
-
Die
Informationsverarbeitungseinrichtung ist imstande, Gültig-/Ungültig-Einstellungen
des dedizierten Betriebssystems (Fernsehfunktion) vorzunehmen, das
durch eine vom BIOS bereitgestellte Benutzerschnittstellenoperation
von einem Benutzer (BIOS-Setup) gebootet wird.
- (1)
Fall des "Gültig"-Einstellens des
Bootens des dedizierten Betriebssystems vom BIOS.
(1-1) Wenn
die Informationsverarbeitungseinrichtung sich im heruntergefahrenen
Zustand befindet (AUS-Zustand der Energiequelle);
in diesem
Fall bootet das BIOS, wenn es erfasst, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der
Fernsteuerung 2 gedrückt
worden ist, das dedizierte Betriebssystem. Andererseits, wenn es erfasst,
dass der an der Tastatur 3 bereitgestellte Energieversorgungsknopf 31 gedrückt worden
ist, bootet das BIOS das normale Basisbetriebssystem.
(1-2)
Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich in dem Zustand
befindet, dass das dedizierte Betriebssystem abläuft;
in diesem Fall beendet
das BIOS, wenn es erfasst, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der
Fernsteuerung 2 gedrückt
worden ist, das dedizierte Betriebssystem. Ferner beendet das BIOS,
wenn es erfasst, dass der an der Tastatur 3 bereitgestellte
Energieversorgungsknopf 31 gedrückt worden ist, auch das dedizierte
Betriebssystem. Während
das dedizierte Betriebssystem abläuft (während die Fernsehrundsendesignalempfangsanwendung
läuft,
beendet nämlich
die Informationsverarbeitungseinrichtung die Fernsehempfangsfunktion,
selbst wenn irgendeiner von dem Fernsehenergieversorgungsknopf 21 und
dem an der Tastatur 3 vorgesehenen Energieversorgungsknopf 31 gedrückt wird.
(1-3)
Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich im Zustand befindet,
dass das Basisbetriebssystem abläuft;
in
diesem Fall macht das BIOS, wenn es erfasst, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 31 der
Fernsteuerung 2 gedrückt
worden ist, dieses Drücken
ungültig.
Das BIOS reagiert nämlich nicht.
Diese Maßnahme
verhindert ein fahrlässiges
Ausschalten der Energiequelle des Informationsverarbeitungseinrichtungshauptteils durch
die Fernsteuerung 2.
Andererseits, wenn erfasst wird,
dass der Energieversorgungsknopf 31 der Tastatur gedrückt worden
ist, führt
das BIOS einen Prozess abhängig
von den Einstellungen des normalen Betriebssystems (welche die Einstellungen
der Energiequellenoption sind) aus. Beispielsweise kann das Beenden
des Basisbetriebssystems (Energieversorgungsquelle AUS) oder ein Übergehen
in einen Bereitschaftszustand als Energiequellenoption ausgewählt sein.
- (2) Fall der Einstellung, dass das Booten des dedizierten Betriebssystems
ungültig
ist
(2-1) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung sich
im heruntergefahrenen Zustand befindet (Energieversorgungs-AUS-Zustand);
In
diesem Fall bootet das BIOS das Basisbetriebssystem, wenn es erfasst,
dass irgendeiner von dem Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der
Fernsteuerung 2 und dem Energieversorgungsknopf 31 an
der Tastatur 3 gedrückt
worden ist.
(2-2) Wenn die Informationsverarbeitungseinrichtung
sich in einem Zustand befindet, dass das Basisbetriebssystem läuft;
in
diesem Fall führt
das BIOS einen Prozess abhängig
von der Einstellung des normalen Betriebssystems durch (welches
die Einstellung einer Energiequellenoption ist), wenn es erfasst, dass
irgendeiner von dem Fernsehenergieversorgungsknopf 21 der
Fernsteuerung 2 und dem Energieversorgungsknopf 31 an
der Tastatur 3 gedrückt
worden ist. Die Energiequellenoption wird beispielsweise derart
umgesetzt, wie durch Beenden des Basisbetriebssystems (Energiequelle AUS
oder das Übergehen
in den Bereitschaftszustand).
-
<Verarbeitungsablauf>
-
4 zeigt
einen Prozess beim Einschalten der Energiequelle der Informationsverarbeitungseinrichtung.
Dieser Prozess ist ein Prozess in einem Zustand, in welchem das
Booten des dedizierten Betriebssystems gültig eingestellt ist durch
die Benutzerschnittstelle, die vom BIOS bereitgestellt wird und die
Energiequelle wird durch diese Einstellung AUS- geschaltet. Darüber hinaus ist in einem Anfangszustand
die Partitions-ID der Festplattenpartition, in der das Basisbetriebssystem
gespeichert ist, eingestellt auf 07h, während die Partitions-ID der
Partition, in der das dedizierte Betriebssystem gespeichert ist, festgelegt
ist auf 12h.
-
Dieser
Prozess wird gebootet durch Drücken des
Fernsehenergieversorgungsknopfes 21 der Fernsteuerung 2 (oder
des Energieversorgungsknopfes 31 an der Tastatur 3).
In diesem Prozess, um damit zu beginnen, wird das in dem ROM 208 gespeicherte
BIOS gebootet (S1). Dann lädt
das BIOS einen Haupt-Boot-Rekord (MBR vom englischsprachigen Ausdruck "Master Boot Record"), der in einem Hauptabschnitt
der Festplatte gespeichert ist, in den Speicher (das RAM 202)
(S2).
-
Als
nächstes
beurteilt das BIOS, ob der gedrückte
Knopf der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 ist (welcher
auch einfach als Knopf der dedizierten Funktion bezeichnet wird)
zum Booten des dedizierten Betriebssystems oder der Energieversorgungsknopf 31 (der
auch einfach als Normal-Boot-Knopf bezeichnet
wird) zum Booten des normalen Betriebssystems (S3). Dann, wenn beurteilt
wird, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 nicht
gedrückt worden
ist (NEIN in S4), schiebt das BIOS die Steuerung zu der Partition,
die als Partitions-ID mit 07h gekennzeichnet ist in Übereinstimmung
mit den Normalprozeduren. Das normale Basisbetriebssystem wird hierdurch
gebootet (wobei die das BIOS ausführende CPU 201 einer
Empfangseinheit und einer Boot-Einheit entspricht).
-
Andererseits,
wenn das Beurteilungsergebnis in S4 ist, dass der Fernsehenergieversorgungsknopf 21 gedrückt worden
ist, sucht das BIOS nach der Partition des dedizierten Betriebssystems
durch Bezugnahme auf die Partitionsinformation in dem Haupt-Boot-Rekord
(S5). Das BIOS sucht nämlich nach
der mit 12h als Partitions-ID gekennzeichneten Partition (S6).
-
Als
ein Ergebnis schiebt das BIOS, wenn keine mit 12h als Partitions-ID
gekennzeichnete Partition entdeckt wird (NEIN in S7), die Steuerung
zur mit der Partitions-ID "07h" gekennzeichneten
Partition in Übereinstimmung
mit den normalen Prozeduren. Das normale Basisbetriebssystem wird
hierdurch gebootet.
-
Wohingegen,
wenn das Beurteilungsergebnis in S7 ist, dass die mit der Partitions-ID "12h" gekennzeichnete
Partition entdeckt wird, das BIOS die Steuerung zu dieser Partition
verschiebt (von welcher die Partitions-ID 12h ist). Dann
lädt das
BIOS IPL-Daten (Initial-Programm-Loader- bzw. Anfangsprogrammlader-Daten),
die im Kopf der Partition vorliegen, in den Speicher (S8).
-
Darauffolgend übergibt
das BIOS den Prozess zu dem IPL (S9). Genauer gesagt, die Steuerung
der CPU 1 wird von dem IPL übernommen. Das in dieser Partition
gespeicherte dedizierte Betriebssystem wird hierdurch gebootet.
Das dedizierte Betriebssystem ist als Speicherabbild im Pausenzustand
der Festplatte gespeichert worden und wird demnach wieder unverändert in
dem Speicher wiedererlangt (RAM 202). Dann wird das dedizierte
Betriebssystem neu gestartet (S12) und die Fernsehempfangsanwendung
ist gebootet.
-
Daraufhin
zeigt die Informationsverarbeitungseinrichtung, gesteuert von der
Fernsehempfangsanwendung, dem Fernsehempfänger 205 einen Empfangskanal
an, und veranlasst den Fernsehempfänger 205, das Fernsehrundsendesignal
des von dem Benutzer ausgewählten
Kanals zu empfangen. Darüber
hinaus zeigt die Informationsverarbeitungseinrichtung, gesteuert
von der Fernsehempfangsanwendung dem Audiocontroller 204 eine
Schalllautstärke
des Empfangskanals an. Ein solcher Fernsehrundsendesignalempfangsprozess
durch die Fernsehempfangsanwendung ist bereits weithin bekannt und
seine Erläuterung
wird demzufolge weggelassen.
-
In
einer nachfolgenden Verarbeitung während des Ausführens des
dedizierten Betriebssystems wird der Zugriff zu der Festplatte von
dem dedizierten Treiberprogramm ausgeführt.
-
Das
Treiberprogramm liest die Partitions-ID "12h" (ID
= 12h) als 07h (ID = 07h). Ferner verarbeitet das Treiberprogramm
die mit der Partitions-ID "07h" versehene Partition
(ID = 07h) als die Partition, die mit der Partitions-ID "12h" (ID = 12h) versehen
ist. Demgemäß wird in
dem nachfolgenden Prozess die Partition mit der Partitions-ID "12h" (ID = 12 h) erkannt
und es folgt, dass die Partition mit der Partitions-ID "07h" (ID = 7H) als eine
unbekannte Partition vorliegt, die erkennbar ist, aber nicht durch
den Treiber zugreifbar (wobei die CPU 201 beim Ausführen des
von dem Basisbetriebssystem verwendeten Treiberprogramms und des
dedizierten Treiberprogramms einer Steuereinheit entspricht).
-
Darüber hinaus
stellt das dedizierte Betriebssystem solche Einstellungen bereit,
dass die Maus, die Tastatur, das LAN und das Modem, die basierend auf
dem normalen Basisbetriebssystem verwendet werden, nicht arbeiten
auf der Treiber-zu-Treiber-Basis (die Treiber, die diese Einrichtungen
und das LAN-Netz unterstützen,
sind nämlich
derart installiert, dass sie funktionieren, wenn das Basisbetriebssystem
läuft).
Entsprechend gibt es kein Erfordernis zum Prüfen dieser Teile der Hardware.
Ferner macht diese Maßnahme
es für
den Benutzer unmöglich,
die Daten innerhalb der Informationsverarbeitungseinrichtung zu ändern, während das
dedizierte Betriebssystem läuft.
Es ist demnach nicht erforderlich, Sicherheitsprüfungen der Ressourcen und der
von dem dedizierten Betriebssystem gemanagten Daten durchzuführen. Während das
Basisbetriebssystem läuft,
wird geprüft,
ob ein Passwort oder eine Vielzahl von Einstellwerten des BIOS geändert sind
oder nicht und so weiter. Das dedizierte Betriebssystem benötigt jedoch
diese Überprüfungen nicht.
Demgemäß kann das
dedizierte Betriebssystem innerhalb einer kurzen Zeitdauer gebootet
werden.
-
Wie
oben diskutiert, wird gemäß der Informationsverarbeitungseinrichtung
die Fernsehempfangsanwendung in dem dedizierten Betriebssystem installiert,
wodurch das Einstellen des dedizierten Betriebssystems nur zum Ausführen des
Treibers zum Hören
und Betrachten von Fernsehrundsendung oder für das Anzeigen davon dient.
Demnach kann das dedizierte Betriebssystem innerhalb einer kurzen Zeitdauer
gebootet werden. Darüber
hinaus ist das Booten des dedizierten Betriebssystems der Prozess des
Widerherstellens aus dem Pausenzustand, und der eine viel kürzere Zeitdauer
erfordernde Prozess kann verwirklicht werden.
-
Folglich
wird dieses Booten durch eine einfache Operation über den
dedizierten, als Fernsehenergieversorgungsknopf 21 bezeichneten
Knopf ausgeführt.
Das dedizierten Betriebssystem kann hierdurch einfach innerhalb
einer kurzen Zeitdauer gebootet werden, ohne den Benutzer mit irgendwelchen
Aufgaben zu belasten und als Ergebnis wird innerhalb einer kurzen
Zeitdauer eine Vorbereitung getroffen zum Hören und Betrachten von Fernsehrundsendung.
In diesem Fall, verglichen mit einem System, das einen zweiten Teil
eines Fernsehempfängers
auf der Monitorseite implementiert hat ohne Vermittlung des Betriebssystems,
können
die Kosten reduziert werden, und das System kann vereinfacht werden,
weil nur ein einzelner Fernsehempfänger verwendet wird. Als Folge
hiervon kann ein Raum zum Implementieren der Komponenten reduziert werden.
Ferner ist das dedizierte Betriebssystem auf eine Weise konfiguriert,
die nicht-erforderliche Komponenten aus den Funktionen des ursprünglichen Basisbetriebssystems
entfernt und kann demnach einfach seine erweiterten Funktionen erzielen.
-
Zudem
werden in der in der Ausführungsform
erläuterten
Informationsverarbeitungseinrichtung das Basisbetriebssystem und
das dedizierte Betriebssystem in unterschiedlichen, durch unterschiedliche
Partitions-IDs identifizierten Partitionen gespeichert. Demnach
ist die Partition, mit der das dedizierte Betriebssystem gespeichert
ist, nicht erkennbar für
das Basisbetriebssystem im Ausführungszustand
des Basisbetriebssystems. Das dedizierte Betriebssystem im Pausenzustand
kann daher sicher beibehalten werden. Darüber hinaus ist die mit dem
Basisbetriebssystem gespeicherte Partition nicht erkennbar für das dedizierte
Betriebssystem im Ausführungszustand
des dedizierten Betriebssystems. Es ist demnach nicht erforderlich,
einen Schreibzugriff auf die Ressourcen oder die Information der
Informationsverarbeitungseinrichtung durch Operationen des Benutzers
zu berücksichtigen,
während
das dedizierte Betriebssystem ausgeführt wird, wodurch die Sicherheitsprüfungen vereinfacht
werden können.
-
<Modifizierte Beispiele>
-
Die
Ausführungsform
hat die Informationsverarbeitungseinrichtung beispielhaft umgesetzt,
in welcher die durch die Partitions-ID "12h" (Partitions-ID
= 12 h) erkannte dedizierte Betriebssystempartition mit der Fernsehempfangsanwendung
gespeichert wird. Die Ausführungsform
der Erfindung ist jedoch nicht beschränkt auf diese Maßnahme. Beispielsweise
kann die Fernsehempfangsanwendung auch, sowohl in der mit dem dedizierten
Betriebssystem gespeicherten Partition, als auch in der mit dem
Basisbetriebssystem gespeicherten Partition gespeichert sein.
-
Die
Ausführungsform
hat beispielhaft die Verwendung des Energieversorgungsknopfes 21 der Fernsteuerung 2 umgesetzt,
wenn das dedizierte Betriebssystem zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals
gebootet wird. Die Ausführungsform
der Erfindung ist jedoch nicht beschränkt auf diese Maßnahme.
Beispielsweise kann das Gehäuse
des Einrichtungshauptteils 1 mit einem Knopf zum Booten des
dedizierten Betriebssystems zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals
versehen sein. Ferner kann die Maus auch mit dem Knopf zum Booten
des dedizierten Betriebssystems zum Empfangen des Fernsehrundsendesignals
versehen sein. Darüber hinaus
kann der Knopf zum Booten des dedizierten Betriebssystems zum Empfangen
des Fernsehrundsendesignals auch an der Tastatur 3 getrennt
von dem Energieversorgungsknopf 31 vorgesehen sein.
-
Gemäß der Erfindung
liest disk.sys, das als Treiber zum Steuern der IDE-Schnittstelle
definiert ist, eine Partitions-ID
der Partition im Austausch für die
andere, hierdurch das Basisbetriebssystem und das dedizierte Betriebssystem
speziell bootend. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Speichereinrichtung beschränkt, die
die IDE-Schnittstelle verwendet und kann auch in denselben Prozeduren
ausgeführt
werden, wie die oben erwähnten,
selbst in dem Fall des Bootens des Betriebssystems aus einer Speichereinrichtung
unter Verwendung einer anderen Art von Schnittstellen.
-
Die
Erfindung kann nämlich
auch ausgeführt werden
durch Bereitstellen zweier getrennter Boot-Knöpfe unter der Bedingung, dass
das System die Funktion des Unterscheidens der erkennbaren Partition
und der nicht erkennbaren Partition hat, die Funktion des wechselseitigen
Ersetzens der erkennbaren Partition und nicht erkennbaren Partition,
und die Funktion des Bootens des Betriebssystems aus der Partition,
die erkannt werden könnte.
-
Auch
ist es eine andere mögliche
Maßnahme gemäß der Erfindung,
wie oben beschrieben, nicht die erkennbare Partition und die nicht
erkennbare Partition wechselseitig zu ersetzen, sondern dass die mit
dem anderen Betriebssystem gespeicherte Information zum Nichterkennbarmachen
der Partition einfach durch das Boot-Ziel-Betriebssystem festgelegt wird.
-
<Computerlesbares Aufzeichnungsmedium>
-
Ein
Programm, um einen Computer zu veranlassen, irgendwelche der Funktionen
zu verwirklichen, kann auf einem computerlesbaren Aufzeichnungsmedium
gespeichert werden. Dann liest der Computer das Programm auf diesem
Aufzeichnungsmedium und führt
es aus, hierdurch das Bereitstellen der Funktion davon ermöglichend.
-
Hier
bezieht computerlesbares Aufzeichnungsmedium ein Aufzeichnungsmedium
ein, das imstande ist, Information, wie zum Beispiel Daten, Programme
etc. elektrisch, magnetisch, optische bzw. mechanisch oder durch
chemische Wirkung zu speichern, die von dem Computer gelesen werden kann.
Unter jenen Aufzeichnungsmedien sind Medien, die aus dem Computer
entfernbar sind, beispielsweise eine flexible Diskette, eine magneto-optische Diskette,
eine CD-ROM, ein CD-W/R-ROM, eine DVD, ein DAT, ein 8-mm-Band, eine
Speicherkarte etc.
-
Ferner
sind eine Festplatte, ein ROM (Read Only Memory bzw. Nurlesespeicher)
und so weiter als Aufzeichnungsmedien klassifiziert, die im Computer
befestigt sind.
-
<Aktualisierung des dedizierten Betriebssystems>
-
Im übrigen hat
das dedizierte Betriebssystem eine vereinfachte Funktion des Ausführens des schnellen
Hochfahrens (Quick Booting), wie oben beschrieben. Daher kann es
den Fall geben, dass das dedizierte Betriebssystem beispielsweise,
wenn die Sicherheitsfunktion gelöscht
worden ist, so entworfen ist, dass es keine Netzfunktion hat, um
die Sicherheit aufrecht zu erhalten. Ferner, bloß zur Vereinfachung, kann es
den Fall geben, in welchem das dedizierte Betriebssystem so entworfen
ist, dass es keine Verbindungsfunktion zum Netz hat. Andererseits
hat sich über
die letzten Jahre eine Technologie, durch welche die Informationsverarbeitungseinrichtung
eine Aktualisierung durch Herunterladen einer Aktualisierungsdatei über das
Netz durchführt,
als eine Technologie zum Aktualisieren bzw. Updaten des Betriebssystems
und der Anwendungen verbreitet, die in der Informationsverarbeitungseinrichtung,
wie zum Beispiel dem Personal Computer etc. installiert sind. Das
dedizierte Betriebssystem hat jedoch keine Netzverbindungsfunktion
und ist nicht imstande, die Aktualisierungsdatei über das
Netz einzuholen. Demnach war bis jetzt ein Aktualisierungsdateiverteiler (z.B.
ein Lieferant des dedizierten Betriebssystems, ein Händler, der
Informationsverarbeitungseinrichtungen vorinstalliert mit dem dedizierten
Betriebssystem verkauft, usw.) erforderlich gewesen, um eine Maßnahme zu
ergreifen wie ein individuelles Senden eines Speichermediums (eines
Aufzeichnungsmediums), auf dem die Aktualisierungsdatei für das dedizierte
Betriebssystem gespeichert ist, per Post an den Benutzer. Die Maßnahme,
wie Postversand etc., war eine Belastung für den Verteiler in Hinblick
auf Kosten und Arbeitsaufwand. Daher besteht Bedarf für eine Technologie,
die imstande ist, das dedizierte Betriebssystem über das Netz zu aktualisieren.
Die Technologie, die nachstehend beschrieben wird, zielt auf das
Bereitstellen einer Einrichtung und eines Verfahrens zum Aktualisieren
des Updates des dedizierten Betriebssystems über das Netz ab, ohne eine Netzverbindungsfunktion.
-
5 ist
eine beispielhafte Ansicht zum Zeigen eines Entwurfs der Architektur
des Netzsystems in der Ausführungsform.
Wie in 5 gezeigt, schließt das Netzsystem in der Ausführungsform
einen Einrichtungs-Hauptteil
ein 1 und einen Server 5, die an ein Netz N, wie
das Internet etc., angeschlossen sind. Der Einrichtungs-Hauptteil 1 hat
eine Kommunikationseinrichtung, etc., mit dem Netz N verbunden.
Der Einrichtungs-Hauptteil 1 ist vorinstalliert mit einem
vorbestimmten Programm etc. zum Aktualisieren einer Vielzahl von
Prozessen, die nachstehend beschrieben werden. Beachte, dass eine
Vielzahl von Einrichtungs-Hauptteilen 1, obwohl die 5 nur den
einzelnen Einrichtungs-Hauptteil 1 darstellt, mit dem Netz
N verbunden sein kann.
-
Der
Server S ist ein Universalcomputer, wie eine Workstation etc., und
schließt
einen Computerhauptteil ein, eine mit diesem Computerhauptteil verbundene
Speichereinrichtung, wie einer Festplatteneinrichtung etc., und
eine Kommunikationseinrichtung etc., die mit dem Netz N verbunden
ist. Der Server S kann mit Eingabeeinrichtung, wie einer Tastatur,
einer Maus etc. versehen sein und einer Anzeigeeinrichtung, wie
einer Anzeige usw. Der Server S ist mit einem vorbestimmten Programm
usw. vorinstalliert zum Aktualisieren einer Vielzahl von Prozessen, die
später
erläutert
werden.
-
In
dem Einrichtungs-Hauptteil 1 ist eine von dem dedizierten
Betriebssystem erkannte datenlesbare Partition (nachstehend [Aktualisierungsdatenpartition]
genannt) innerhalb der Partition vorgesehen, in der das Basisbetriebssystem
gespeichert ist. Die Partition, in der das Basisbetriebssystem gespeichert
ist, ist nämlich
mit einer Partition (die beispielsweise durch eine Partitions-ID
= 07h spezifiziert ist) versehen, die von dem dedizierten Betriebssystem nicht
erkennbar ist, und mit einer Partition, (die beispielsweise eine
Partition ist, die durch ID = 08h spezifiziert wird), die von dem
dedizierten Betriebssystem erkennbar ist. Zu diesem Zeitpunkt kann
die von dem dedizierten Betriebssystem erkennbare Partition ferner
mit einer Partition (nachstehend als [Flag-Partition] bezeichnet:
eine beispielsweise durch eine Partitions-ID = 09h spezifizierte
Partition) versehen sein, in welcher die Daten wiederbeschreibbar
sind durch das dedizierte Betriebssystem und mit einer nicht wiederbeschreibbaren
Partition (welches beispielsweise eine Partition ist, die spezifiziert
wird durch die Partitions-ID = 08h).
-
Das
Basisbetriebsystem schreibt beim Herunterladen der Aktualisierungsdaten
des dedizierten Betriebssystems über
das Netz N die heruntergeladenen Aktualisierungsdaten in die Aktualisierungsdatenpartition.
Zu diesem Zeitpunkt kann das Basisbetriebsystem, wenn mit der Flag-Partition
versehen, in die Flag-Partition einen Identifizierer (zum Beispiel "1" ausgedrückt durch 1 Bit) einschreiben,
welcher angibt, dass ein neuer Teil aktualisierter Daten heruntergeladen
worden ist. In diesem Fall ist es auch erforderlich, beispielsweise
einen Identifizierer zu haben, dass die neuen aktualisierten Daten
noch nicht heruntergeladen worden sind, und dieser Identifizierer
kann dargestellt werden durch beispielsweise "0" ausgedrückt durch
1 Bit. Beachte, dass eine Download-Technologie, die anwendbar ist, wenn
das Basisbetriebsystem die aktualisierten Daten herunterlädt, später beschrieben
werden wird.
-
Das
dedizierte Betriebssystem liest, wenn gebootet, die Aktualisierungsdatenpartition
und beurteilt, ob ein neuer Teil aktualisierter Daten geschrieben
worden ist oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt, wenn mit der Flag-Partition
versehen, kann das dedizierte Betriebssystem die Beurteilung treffen
durch Lesen des Identifizierers, der in der Flag-Partition geschrieben
wird. Das dedizierte Betriebssystem beurteilt demnach basierend
auf dem in der Flag-Partition geschriebenen Identifizierer und ermöglicht demnach das
schnellere Treffen einer Beurteilung als in dem Fall des Beurteilens
einer Zeitabfolge (neu und alt) über
die jeweiligen Aktualisierungsdateien. In diesem Fall kann das dedizierte
Betriebssystem konfiguriert sein, um nach dem Beenden der Aktualisierung
den Identifizierer der Flag-Partition neu zu schreiben als Identifizierer,
der anzeigt, dass die neuen Aktualisierungsdaten noch nicht heruntergeladen
worden sind.
-
Darüber hinaus
kann das dedizierte Betriebssystem, wenn es nicht mit der Flag-Partition versehen
ist, beurteilen, ob die neuen Aktualisierungsdaten geschrieben worden
sind oder nicht durch individuelles Vergleichen einer Daten- und
Versionsinformation der Aktualisierungsdaten mit einer Daten- und Versionsinformation
derselben Kategorie der bereits aufgezeichneten (gespeicherten)
Daten in der Partition des dedizierten Betriebssystems. In diesem
Fall beurteilt das dedizierte Betriebssystem, ob die neuen Aktualisierungsdaten
vorliegen oder nicht und demnach wird die Flag-Partition unnötig.
-
Das
dedizierte Betriebssystem führt,
wenn beurteilt wird, dass die neuen Aktualisierungsdaten in der
Aktualisierungsdatenpartition geschrieben sind, eine Aktualisierung
aus, die diesen Teil der Aktualisierungsdaten verwendet. Zu diesem
Zeitpunk kann das dedizierte Betriebssystem gegebenenfalls konfiguriert
sein, um dem Benutzer eine Aufforderung zukommen zu lassen, eine
Wahl zu treffen, ob die Aktualisierung ausgeführt werden soll oder nicht.
Das dedizierte Betriebssystem kann den Benutzer darauf hinweisen,
in einer Weise auszuwählen,
die eine Darstellen (Aufforderungsmeldung), wie beispielsweise in 6 gezeigt,
auf der Flüssigkristallanzeige 12 anzeigt.
In einem Anzeigebeispiel der 6, wenn
der Benutzer "Ja" bzw. "Yes" auswählt durch
Verwenden der Zeigertaste 23 und der Entscheidungstaste 25 der
Fernsteuerung 2, führt
das dedizierte Betriebssystem die Aktualisierung aus, die die neuen
aktualisierten Daten verwendet. In diesem Beispiel kann das dedizierte
Betriebssystem den Benutzer darauf hinweisen, dass die Aktualisierung
ausgeführt
worden ist durch Anzeigen der Darstellung, wie sie beispielsweise
in 7 gezeigt ist, auf der Flüssigkristallanzeige 12.
Ferner, wenn der Benutzer in dem Anzeigebeispiel der 6 "Nein" bzw. "No" auswählt durch
Verwenden der Tastatur 3 und der dargestellten Maus etc.,
führt das
dedizierte Betriebssystem die Aktualisierung nicht aus, die die
neuen Aktualisierungsdaten verwendet. In diesem Fall, wenn der Benutzer
ferner einen Wortlaut eingibt, dass die Aktualisierung nicht ausgeführt wird,
bis ein frischer Aktualisierungsdatenteil beim nächsten Mal heruntergeladen
worden ist, kann das dedizierte Betriebssystem gegebenenfalls den
Identifizierer der Flag-Partition
in den Identifizierer neu schreiben, dass die neuen Aktualisierungsdaten
noch nicht heruntergeladen worden sind, ohne die Aktualisierung
zu bewirken.
-
Das
dedizierte Betriebssystem löscht
beim Ausführen
der Aktualisierung zuerst das Pausen-Abbild (Hibernate Image) und überschreibt
(aktualisiert) die Aktualisierungsdaten der erforderlichen Daten, hierdurch
die Aktualisierung bewirkend. Dann erstellt das dedizierte Betriebssystem
wieder das Pausen-Abbild basierend auf den Date nach dem Aktualisieren
und zeichnet das derart erstellte Abbild auf (speichern). Beachte,
dass der Spezifizierungsprozess für die oben beschriebene Aktualisierung
gegebenenfalls nicht ausgeführt
wird durch das dedizierte Betriebssystem selbst, sondern durch eine
aktualisierungsorientierte Anwendung, die auf dem dedizierten Betriebssystem
arbeitet.
-
8 ist
ein Ablaufdiagramm zum Zeigen eines Betriebsablaufbeispiels des
Einrichtungs-Hauptteils 1 für die Aktualisierung des dedizierten
Betriebssystems. Das Betriebsablaufbeispiel des Einrichtungs-Hauptteils 1 für die Aktualisierung
des dedizierten Betriebssystems wird nachstehend beschrieben.
-
Um
damit zu beginnen, wird das Basisbetriebssystem von dem Benutzer
gebootet (S21), und, wenn eine gegebene Anweisung zum Herunterladen der
Aktualisierungsdaten gegeben wird, greift beispielsweise Download-Software,
die in dem Basisbetriebssystem installiert ist, auf den Server S
zu und lädt
die neuen Aktualisierungsdaten herunter (S22). Zu diesem Zeitpunkt
werden die frisch von dem Basisbetriebssystem heruntergeladenen
Aktualisierungsdaten oder die auf dem Basisbetriebsystem laufende
Download-Software in die Aktualisierungsdatenpartition geschrieben,
wodurch ein Wert der Flag-Partition neu geschrieben wird. Ein Beispiel
der Technologie eines solchen Absuchens nach und Downloadens der
neuen Aktualisierungsdaten von dem Server S wird später erläutert. Nachdem
das Basisbetriebsystem beendet worden ist (S23), greift das dedizierte
Betriebssystem, wenn das dedizierte Betriebssystem auf demselben
Einrichtungs-Hauptteil 1 gebootet
worden ist (S24), auf die Aktualisierungsdatenpartition zu und beurteilt
demnach, ob die neuen Aktualisierungsdaten vorliegen oder nicht
(S25). Beispielsweise kann das dedizierte Betriebssystem die Beurteilung
in Bezug auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen neuer Aktualisierungsdaten
durch Bezugnehmen auf den Identifizierer der Flag-Partition treffen.
Wenn die neuen Aktualisierungsdaten nicht vorliegen (S26 – NEIN)
führt das
dedizierte Betriebssystem einen Normalbetrieb aus (S29). In dem
Fall der Ausführungsform
führt das
dedizierte Betriebssystem Prozesse von S5 ab in dem Ablaufdiagramm,
das in 4 gezeigt ist, aus. Wohingegen, wenn die neuen Aktualisierungsdaten
vorliegen (S26 – existent),
das dedizierte Betriebssystem den Benutzer auffordert, das Ausführen der
Aktualisierung auszuwählen durch
Anzeigen der Darstellung (der Aufforderungsmeldung), wie in 6 gezeigt
auf der Flüssigkristallanzeige 12,
und so weiter (S27). Wenn der Benutzer das Ausführen der Aktualisierung nicht
auswählt (S2-NEIN),
führt das
dedizierte Betriebssystem den Normalbetrieb aus (S29).
-
Während andererseits,
wenn der Benutzer das Ausführen
der Aktualisierung auswählt
(S28-JA), das dedizierte Betriebssystem OS eine TV-Empfangsanwendung
beendet (S30). Beachte, dass wenn die TV-Empfangsanwendung (Fernsehanwendung)
noch nicht zu diesem Zeitpunkt gebootet worden ist, das dedizierte
Betriebssystem kein Erfordernis sieht, diesen Prozess auszuführen (Prozess
in S30). Als nächstes
bootet das dedizierte Betriebssystem eine Aktualisierungsanwendung.
Die Aktualisierungsanwendung löscht,
wenn sie gebootet ist, das Pausenabbild des dedizierten Betriebssystems (S31).
Als nächstes
liest die Aktualisierungsanwendung die Datei, die in der Aktualisierungsdatenpartition
geschrieben ist (S32) und aktualisiert die Daten im dedizierten
Betriebssystem (Neuschreiben) (S33). Dann erstellt die Aktualisierungs-Anwendung basierend
auf den aktualisierten Daten das Pausenabbild und zeichnet es auf
bzw. speichert es (534). Der Prozess in S34 kann auch von dem dedizierten
Betriebssystem ausgeführt
werden und von der TV-Empfangsanwendung. Ferner kann auf das Auftreten
des Prozesses in S33 eine Version der in dem dedizierten Betriebssystem
aktualisierten Aktualisierungsdaten neu geschrieben werden in der
Flag-Partition.
Die Basisbetriebsystemseite kann die aktualisierte Version in dem
dedizierten Betriebssystem durch diesen Prozess erkennen.
-
Mit
diesem derart konfigurierten Schema ist das dedizierte Betriebssystem,
selbst wenn das dedizierte Betriebssystem keine Verbindungsfunktion zum
Netz N hat (d.h., das dedizierte Betriebssystem hat nicht die Funktion
des Herunterladens von Aktualisierungsdaten vom Server S), im Stande,
die Aktualisierung auszuführen,
die die über
das Netz N von dem Basisbetriebssystem heruntergeladenen Aktualisierungsdaten
verwendet. Demgemäß braucht
der Provider etc. des dedizierten Betriebssystems keine Maßnahmen
zu ergreifen wie zum Beispiel das Speichern der Aktualisierungsdaten
des dedizierten Betriebssystems auf dem Speichermedium und Senden des
Speichermediums per Post.
-
Ferner
wird auf Seiten des dedizierten Betriebssystems beurteilt, ob neue
Aktualisierungsdaten existieren oder nicht und demnach braucht der Benutzer
nicht die Mühe
auf sich zu nehmen, die Beurteilung bezüglich des Existierens oder
Nichtexistierens neuer Aktualisierungsdaten vorzunehmen.
-
<Herunterladen von Aktualisierungsdaten>
-
Als
nächstes
wird eine spezifische, auf den Prozess, in welchem das Basisbetriebssystem
die Aktualisierungsdaten von dem Server S herunterlädt, anwendende
Technologie erläutert.
Die Technologie in der folgenden Diskussion ist eine Technologie,
die auf den Prozess in S22 der 8 anwendbar
ist.
-
10 ist
ein Abfolgediagramm zum Erläutern
des Herunterladeprozesses bzw. Download-Prozesses. Diese Abfolge
wird unter der Annahme betrieben, dass das vorbestimmte Programm
in Übereinstimmung
mit der Erfindung ausgeführt
wird und der Einrichtungs-Hauptteil 1 gesteuert durch dieses Programm
arbeitet.
-
Der
Einrichtungs-Hauptteil 1 sendet nach dem Ausführen des
vorbestimmten Programms in Übereinstimmung
mit der Erfindung, das in dem Einrichtungs-Hauptteil 1 vorinstalliert
ist, auf das Erfassen eines vorbestimmten Ereignisses oder ähnliches hin über das
Netz N zum Server S einer Anfrage mit dem Inhalt von Umgebungsspezifizierungsinformation
für die
Spezifierung der Aktualisierungsdaten, die heruntergeladen werden
sollten (S100).
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Das
vorbestimmte Ereignis ist beispielsweise ein solches, wie eine Download-Anweisungseingabe
von der mit dem Einrichtungs-Hauptteil 1 verbundenen
Eingabeeinrichtung, das Erreichen eines voreingestellten Zeitpunkts
usw. Ferner ist die Umgebungsspezifizierungsinformation beispielhaft
eine solche, wie die Information zum Spezifizieren eines Namens
eines Maschinentyps des Einrichtungs-Hauptteils 1, eine
Information zum Spezifizieren des dedizierten in dem Einrichtungs-Hauptteil 1 vorinstallierten
Betriebssystems, eine Information zum Spezifizieren der auf dem
dedizierten Betriebssystem ablaufenden Anwendung usw. Dies Informationskategorien
können
einzeln verwendet werden oder können
kombiniert sein.
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Der
Server S empfängt
die Anfrage von dem Einrichtungs-Hauptteil 1 (S101)
und durchsucht eine vorbestimmte Datenbank nach der Information über die
Aktualisierungsdaten (Update-Daten),
die für
den Einrichtungs-Hauptteil 1 benötigt werden, auf der Basis
der Umgebungsspezifierungsinformation (als Suchschlüssel verwendet),
die in dieser Anfrage enthalten ist (S102). Die vorbestimmte Datenbank
ist mit einem zugeordneten Bezug zu der Umgebungsspezifizierungsinformation
gespeichert und Teile der Aktualisierungsbezogenen Information (wie
zum Beispiel Aktualisierungsname, Download-Quellen-URL (Uniform
Resource Locator)), eine Download-Quellen-URL einer diesen Aktualisierungsdaten
zugeordneten Liesmich-Datei, eine Aktualisierungsdatenlröte, eine
Aktualisierungsdatenversion, eine Veröffentlichungsdatum-/Zeitinformation
der Aktualisierungsdaten etc). Demgemäß kann der Server S nach der
Information über
die Aktualisierungsdaten suchen (einengend) durch Kollationieren
bzw. Vergleichen der in der von dem Einrichtungs-Hauptteil 1 gesendeten
Anfrage enthaltenen umgebungsspezifischen Information mit der vorbestimmten
Datenbank. Der Server S ist ein vorhandener Server, der den Benutzer
selbst in die Lage versetzt, nach Aktualisierungsdaten zu suchen.
Daher kann das Netzsystem mit geringen Kosten aufgebaut sein durch
Verwenden des existierenden Servers durch Implementieren des Servers
S. Beachte, dass die Liesmich-Datei definiert ist als eine Datei
(Textdatei), in welcher verschiedene Kategorien von Informationen über eine sich
auf dieser Datei entsprechende Aktualisierungsdaten beziehende Funktion,
auf eine anwendbare Einrichtung, auf Beachtung erfordernde Punkte,
auf eine Revisionshistorie etc. in einem sogenannten Textformat
beschrieben sind. Die Liesmich-Datei wird mit einem Dateinamen wie
zum Beispiel Readme.txt bzw. Liesmich.txt erstellt.
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Der
Server S erzeugt, wenn er nach der Information über die Aktualisierungsdaten
sucht, eine ein Suchergebnis enthaltende Aktualisierungsdatenliste
und sendet diese Liste an den Einrichtungs-Hauptteil 1 als
einen anfordernden (S103). Die Aktualisierungsdatenliste ist eine
Liste, die Information über
die durch das dedizierte Betriebssystem in dem Einrichtungs-Hauptteil 1 benötigte Aktualisierungsdaten
enthält.
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Der
Einrichtungs-Hauptteil 1 empfängt die Aktualisierungs-Dateiliste von dem
Server S (S104) und speichert diese Liste in einem eigenen internen Speicher
etc. Der Einrichtungs-Hauptteil 1 beurteilt basierend
auf einer vorbestimmten Bedingung, ob oder nicht die Aktualisierungsdaten,
die aktualisiert werden sollten, in der Aktualisierungsdatenliste
existieren (S105). Der Einrichtungs-Hauptteil 1 wählt nämlich die
Aktualisierungsdaten, die aktualisiert werden sollten aus. Unter
den Aktualisierungsdatenteilen in der Aktualisierungsdatenliste
sind dieselben Aktualisierungsdaten, wie die bereits in dem Einrichtungs-Hauptteil 1 installierten
Daten nicht erforderlich für
das Neuinstallieren in den Einrichtungs-Hauptteil 1. Demnach
wählt in
dem Prozess in S105 der Einrichtungs-Hauptteil 1 die Aktualisierungsdaten,
die aktualisiert werden sollten, um nicht bereits installierte Aktualisierungsdaten
erneut zu installieren.
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Das
Beurteilen, ob die Aktualisierungsdaten, die aktualisiert werden
sollten, vorliegen oder nicht, kann basierend auf irgendeiner Art
von Kriterium vorgenommen werden. Ein Beispiel eines Beurteilungsverfahrens
wird erläutert.
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Der
Einrichtungs-Hauptteil 1 eines Beurteilungsverfahrens wird
erläutert.
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Der
Einrichtungs-Hauptteil 1 greift, wenn er die Aktualisierungsdatenliste
von dem Server S empfängt
auf die Liesmich-Datei-Download-Quellen-URL in der Liste zu und
lädt demnach
die Liesmich-Datei herunter. Beachte, dass wenn die Liste eine Vielzahl von
Liesmich-Datei-Download-Quellen-URLs enthält, der Einrichtungs-Hauptteil 1 auf
die jeweiligen URLs zugreift und die Vielzahl der Liesmich-Dateien downloaded.
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Der
Einrichtungs-Hauptteil 1 vergleicht die Verbreitungs-Datums/Zeitinformation
der Aktualisierungsdaten in der in dere Liesmich-Datei enthaltenen Information
mit dem Verbreitungsdatumszeitpunkt der bereits herunterheladenen
Aktualisierungsdaten. Der Einrichtungs-Hauptteil 1 beurteilt
basierend auf diesem Vergleich ob die kürzlich heruntergeladene Liesmich-Datei
oder die dieser Liesmich-Datei
entsprechenden Aktualisierungsdaten neu sind oder nicht. Demnach
kann die Genauigkeit der Beurteilung stärker verbessert werden durch
Vornehmen der Beurteilung basierend auf dem Verbreitungsdatums/Zeitvergleich
als in einem Fall des Beurteilens basierend auf einem Versionsvergleich.
Im folgenden wird ein Grund hierzu angegeben. Beispielsweise angenommen,
dass der Server S einen bug-beinträchtigten Teil hochgeladener
Aktualisierungsdaten der letzten Version hat und folglich die Aktualisierungsdaten
der alten Version wieder hochgeladen und bereitgestellt werden,
wenn die Zeitabfolgenbeurteilung (neu und alt) basierend auf den
Versionen vorgenommen wird, die Version der auf dem Server S hochgeladenen
Aktualisierungsdaten älter
ist als die Version der bereits heruntergeladenen Aktualisierungsdaten, und
demnach der Einrichtungs-Hauptteil 1 beurteilt, dass es
keine Notwendigkeit des Herunterladens dieser Daten von dem Server
S gibt. Dieses Verfahren ist anpassbar an einen solchen Fall, hierdurch
die Exaktheit der Beurteilung verbessern.
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Wenn
ein Ergebnis des Beurteilens ist, dass die Liesmich-Datei (oder die dieser
Liesmich-Datei entsprechenden Aktualisierungsdaten), die kürzlich heruntergeladen
worden ist, nicht neu ist, werden die dieser Liesmich-Datei entsprechenden
Aktualisierungsdaten von einer Aktualisierungszieldatei ausgeschlossen.
In diesem Fall werden nämlich
diese Aktualisierungsdaten nicht ausgewählt. Während andererseits, wenn beurteilt
wird, dass die Liesmich-Datei (oder
die dieser Liesmich-Datei entsprechenden Aktualisierungsdaten) neu
ist (/sind), die Aktualisierungsdaten entsprechend dieser Liesmich-Datei
als Aktualisierungsdatendatei ausgewählt werden.
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Wenn
die Aktualisierungsdaten, die aktualisiert werden sollten, ausgewählt sind,
zeigt der Einrichtungs-Hauptteil 1 die Information über alle
Aktualisierungsdatensatzteile als Aktualisierungsdatendateien auf
der Flüssigkristallanzeige 12 an
(S106). 11 ist ein Diagramm zum Zeigen
eines Anzeigebeispiels der Flüssigkristallanzeige 12.
Der Einrichtungs-Hauptteil 1, wenn die in 11 gezeigte
Aktualisierungstatte durch ein Klicken oder anderweitig gedrückt wird
(S107), greift auf die Download-Quellen-URL der als Aktualisierungszieldaten
ausgewählten
Aktualisierungsdaten zu (S108) und lädt die hierzu entsprechenden
Aktualisierungsdaten herunter (S109, S110). Dann schreibt der Einrichtungs-Hauptteil 1 die
heruntergeladenen Aktualisierungsdaten in die Aktualisierungsdatenpartition.
Zu diesem Zeitpunkt, wenn die Flag-Partition vorgesehen ist, schreibt
der Einrichtungs-Hauptteil 1 den
Identifizierer der Flag-Partition neu in einen Identifizierer, der angibt,
dass die neuen Aktualisierungsdaten heruntergeladen worden sind
(S111).
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Wie
oben diskutiert, schränkt
in der Ausführungsform
der Server S die in dem Einrichtungs-Hauptteil 1 benötigten Aktualisierungsdaten ein
und sendet die Aktualisierungsdaten als die Aktualisierungsdatenliste
zu dem Einrichtungs-Hauptteil 1.
Entsprechend kann eine Kommunikationsquantität (Verkehr) über das
Netz reduzierte werden verglichen mit dem Fall des Sendens aller
Teile der Aktualisierungsdaten zu dem Einrichtungsteil 1 ohne
das Durchführen
des oben beschriebenen Einschränkungsprozesses.
Ferner kann das Herunterladen der Aktualisierungsdaten ebenfalls
automatisiert werden durch Weglassen der Eingabe des Benutzers in S107.