DE102005017755A1 - Verpackungsmaschine zur Herstellung von Verpackungen mit einem Transponder - Google Patents

Verpackungsmaschine zur Herstellung von Verpackungen mit einem Transponder Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine zum Verpacken von Lebensmitteln in einer Kunststoffverpackung, die eine Vorrichtung zum Anbringen eines Transponders an der Kunststoffverpackung und ein Mittel zum Datenaustausch zwischen Transponder und einer Computer- und/oder Regel-Einheit aufweist, mit dem Daten auf den Transponder übertragbar oder von diesem abrufbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verpackungsmaschine zum Verpacken von Lebensmitteln in einer Kunststoffverpackung, die eine Vorrichtung zum Anbringen eines Transponders an der Kunststoffverpackung und ein Mittel zum Datenaustausch zwischen dem Transponder und einer Computer- und/oder Regel-Einheit aufweist, mit der Daten auf den Transponder übertragbar und/oder gegebenenfalls von diesem abrufbar sind. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Verpackungslinie aufweisend die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine sowie eine Verpackung mit einem Transponder.
  • Lebensmittel werden heutzutage in vielen Fällen in Verpackungen zum Verkauf angeboten, um deren Haltbarkeit zu steigern. Die Verpackung der Lebensmittel erfolgt dabei auf sogenannten Verpackungsmaschinen, bei denen oftmals eine Verpackung geformt, mit einem Verpackungsgut, beispielsweise den Lebensmitteln gefüllt und dann gesiegelt wird. Dabei gewinnt die Produktsicherheit eine immer größere Rolle, so dass die Hersteller von Lebensmittelprodukten Wert darauf legen, dass die Lebensmittelverpackung Informationen über deren Inhalt, den Ausgangsprodukten und/oder den Herstellungsprozess direkt oder indirekt aufweisen. Derartige Informationen können beispielsweise auf Transpondern abgespeichert werden, die Teil der Lebensmittelverpackung sind. Insbesondere weist der Transponder einen numerischen, elektronischen Produktcode (Numeric Electronic Product Code, EPC) auf bzw. wird mit einem EPC beschrieben, hinter dem sich, beispielsweise auf einem Computer gespeichert, eine beliebige Anzahl von Informationen verbergen. Wird der EPC in den Computer eingegeben, ist die Information abrufbar.
  • Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackungsmaschine zur Herstellung von Verpackungen zur Verfügung zu stellen, mit der Lebensmittelverpackungen herstellbar sind, die die o.g. Informationen aufweisen.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einer Verpackungsmaschine zum Verpacken von Lebensmitteln in einer Kunststoffverpackung, die eine Vorrichtung zum Anbringen eines Transponders an der Kunststoffverpackung und ein Mittel zum Datenaustausch zwischen dem Transponder und einer Computer- und/oder Regel-Einheit aufweist, mit der Daten auf den Transponder übertragbar und/oder gegebenenfalls von diesem abrufbar sind.
  • Es war für den Fachmann überaus erstaunlich und nicht zu erwarten, dass es mit der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine gelingt, Verpackungen herzustellen, deren Inhalt, Ausgangsprodukte und/oder Herstellprozess rückverfolgbar ist. Die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine ist einfach und kostengünstig herzustellen und zu betreiben. Die Transponder werden mit einem Etikettierer sicher und fest an der Verpackung angeordnet. Die auf der Verpackung angebrachten Transponder werden durch nachfolgende Arbeitsschritte nicht beschädigt. Des weiteren entspricht die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine den gängigen Hygienevorschriften, d. h. sie ist einfach und vollständig zu reinigen, ohne dass beispielsweise an ihr angebrachte Aggregate Schaden nehmen.
  • Eine Verpackungsmaschine im Sinne der Erfindung ist jede Verpackungsmaschine, mit der beispielsweise Lebensmittel oder medizinische Artikel verpackt werden können. Bei den Verpackungsmaschinen kann es sich um sogenannte Form-Füll-Siegel-Verpackungsmaschinen, um horizontale oder vertikale Schlauchbeutelmaschinen sowie um sogenannte Traysealer handeln. Die Verpackungsmaschinen können kontinuierlich oder diskontinuierlich, d. h. taktweise arbeiten.
  • Weiterhin erfindungsgemäß weist die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine eine Vorrichtung zum Anbringen eines Transponders an einer Kunststoffverpackung auf. Dieser Transponder wird vorzugsweise stoffschlüssig mit der Verpackung verbunden, indem er beispielsweise an der Verpackung festgeklebt oder an die Verpackung gesiegelt wird. Vorzugsweise wird der Transponder so an der Verpackung angebracht, dass er bei dem Versuch, ihn von der Verpackung zu entfernen, zerstört wird. Für den Fall, dass die Verpackung eine tiefgezogene Verpackungsmulde aufweist, die mit einer Deckelfolie verschlossen wird, wird der Transponder vorzugsweise im Bereich der Deckelfolie angeordnet. Ganz besonders bevorzugt ist der Transponder Teil eines Etiketts, das vorzugsweise mit einem sogenannten Etikettierer auf den Verpackungen angebracht wird. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird der Transponder im Bereich der Verpackungsmulde angeordnet, so dass er den Blick auf das verpackte Produkt nicht stört bzw. von dem Konsumenten nicht sofort wahrnehmbar ist.
  • Ein Transponder im Sinne der Erfindung ist ein Bauteil, das einen Mikrochip und eine Antenne aufweist. Auf dem Mikrochip können mittels EPS ein Electronic Product Code (EPC) sowie beliebig viele Informationen, wie beispielsweise Informationen über das verpackte Produkt, dessen Ausgangstoffe, Herstellung und Verpackungsverfahren gespeichert oder gegebenenfalls ausgelesen werden. Der Transponder steht über ein Mittel zum Datenaustausch, beispielsweise einer Antenne mit einem Computer in Verbindung, der einen Prozess steuert, der automatisch Daten auf dem Transponder speichert bzw. gegebenenfalls aus dem Transponder ausliest. Dafür muss kein physikalischer Kontakt zwischen dem Computer und dem Transponder bestehen. Bei sogenannten passiven Transpondern kann abhängig von der Frequenz der Abstand zwischen dem Datenaustauschmittel und dem Transponder bis zu drei Meter betragen. Der Transponder benötigt keinerlei eigene Energieversorgung. Der Transponder kann auch als Mittel zur Vermeidung von Diebstählen eingesetzt werden. Das Mittel zum Datenaustausch ist vorzugsweise in der Nähe oder an der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine, ganz besonders bevorzugt unmittelbar nach dem Anbringen des Transponders auf der Verpackung, angeordnet. Die Informationen, die auf dem Transponder gespeichert sind, sind insbesondere ein EPC und/oder vorzugsweise Daten über den Inhalt bzw. das Herstellungs- und Verpackungsverfahren des sich jeweils in der Verpackung befindlichen Produktes. Es ist jedoch auch ausreichend, dass der Transponder Daten aufweist, die die jeweilige Verpackung eindeutig identifizieren, so dass die jeweilige Verpackung beispielsweise einer bestimmten Charge zugeordnet werden kann. Anhand dieser Daten auf dem Transponder können beispielsweise im Fall einer Reklamation Informationen über das verpackte Produkt und dessen Herstellungs- und Verpackungsverfahren zurückverfolgt werden, um zu überprüfen, ob es während des Herstellverfahrens Probleme gegeben hat bzw. um Produkte der gleichen Charge zu identifizieren und dann ggf. vom Markt zu nehmen.
  • Weiterhin bevorzugt weist der auf der Verpackung befindliche Transponder Informationen für ein Warenwirtschaftssystem auf und/oder dient zur Vermeidung von Diebstählen in den Läden, in denen das jeweilige Produkt zum Verkauf angeboten wird. Bis zur Abgabe an den Endkunden und ggf. darüber hinaus ist es zu jedem Zeitpunkt möglich Informationen über den Aufenthaltsort des Produktes zu erlangen, was beispielsweise bei Rückrufaktionen sehr hilfreich ist.
  • Vorzugsweise erfolgt das Anbringen des Transponders vor oder nach dem Siegeln der Verpackung und vor dem Datenaustausch in der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine. Bei der Anbringung vor dem Siegeln kann der Transponder vor dem Siegeln beispielsweise in die Verpackung, vorzugsweise gemeinsam mit dem zu verpackenden Produkt, eingelegt werden. Diese Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine hat den Vorteil, dass nur Transponder, die fest und sicher an der jeweiligen Verpackung angebracht sind oder sich sicher in der Verpackung befinden, beschrieben werden, so dass keine Verwechslung oder ein Missbrauch stattfinden kann. Des weiteren wird der Transponder keinen hohen Temperaturen ausgesetzt.
  • Wie bereits oben erwähnt, kann die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine sowohl kontinuierlich als auch taktweise betrieben werden. Vorzugsweise wird sie jedoch taktweise betrieben. Beim taktweisen Betrieb wird eine Charge, die aus mehreren Verpackungen besteht, gleichzeitig hergestellt und mit Verpackungsgut befüllt. Vorzugsweise wird jede Verpackung mit jeweils einem Transponder versehen. Weiterhin bevorzugt wird der Transponder gleichzeitig mit dem jeweiligen Etikett an der Kunststoffverpackung angeordnet. Das Anbringen der Transponder an den Kunststoffverpackungen einer Charge erfolgt vorzugsweise zumindest teilweise sequentiell.
  • Vorzugsweise erfolgt der Datenaustausch mit dem Transponder, d. h. insbesondere das Speichern von Daten in den Transpondern einer Charge, gleichzeitig. Dies bedeutet, dass die Verpackungen einer Charge zumindest teilweise dieselben Informationen, beispielweise denselben EPC, aufweisen. Diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat den Vorteil, dass lediglich ein Datenaustauschmittel benötigt wird und dass der Datenaustausch sehr schnell erfolgen kann. Das Anbringen und Beschreiben des Transponders reduziert die Taktgeschwindigkeit der Verpackungsmaschine nicht. Vorzugsweise werden die Transponder in einem stationären Zustand beschrieben.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform werden die Transponder einer Charge nicht mit identischen Informationen beschrieben, sondern jede Verpackung weist eine individuelle Beschriftung auf. Diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung findet insbesondere bei Verpackungsgütern mit einem sehr hohen Sicherheitsstandard Anwendung. In diesem Fall werden die Transponder vorzugsweise sequentiell beschreiben.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Verpackungslinie, die die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine und mindestens ein weiteres Aggregat aufweist.
  • Ein Aggregat im Sinne der Erfindung ist jede Maschine, die der Verpackungsmaschine vor oder nachgeordnet ist. Beispielhaft seien hier nur im Bereich der Lebensmittelverarbeitung Lebensmittelherstellmaschinen, Tiefzieher, Transportbänder oder Kartoniermaschinen genannt. In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem Aggregat um eine Aufschneidemaschine, mit der Lebensmittelriegel, beispielsweise Wurstriegel, Käseriegel oder Schinken in Scheiben aufgeschnitten werden. Ein derartiges Aggregat ist der Verpackungsmaschine vorgeordnet. Die mit der Aufschneidemaschine geschnittenen Lebensmittelscheiben werden vorzugsweise zu Portionen konfiguriert, die mittels eines Transportbandes in Richtung der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine transportiert und dort in die jeweiligen Verpackungen eingelegt werden.
  • Vorzugsweise weist die Verpackungslinie einen Computer auf. Mit diesem Computer wird zum einen die Verpackungslinie gesteuert, zum anderen werden jedoch auf dem Computer auch Daten verarbeitet, die auf den Transponder übertragen bzw. von dem Transponder ausgelesen werden können. Beispielsweise werden die auf einem Lebensmittelriegel in Form eines Transponders oder eines Barcodes gespeicherten Informationen vor dem Einlegen des Lebensmittelriegels in die Aufschneidemaschine in dem Computer hinterlegt. Diese Informationen können dann auf dem Transponder der Lebensmittelverpackung, die mit den aufgeschnittenen Scheiben befüllt wird, gespeichert werden, so dass eindeutig zuordenbar ist, welche Charge mit welchem Lebensmittelriegel befüllt worden ist. Die Daten können jedoch auch in dem Computer einer bestimmten EPC-Nummer, die einer Charge mit mehreren Verpackungen oder einer einzelnen Verpackung zugeordnet ist, zugeordnet ist. Gibt es nachfolgend Probleme mit einer Packung, können bei beiden Varianten Informationen über die Verpackung und deren Charge gewonnen werden und gegebenenfalls kann die ganze Charge einfach aussortiert werden. Eine Abfrage über eine bestimmte EPC kann über das Internet oder Intranet erfolgen. So gibt wird beispielsweise mit einem Lesegerät die EPC aus dem Chip auf der Verpackung ausgelesen und an einen Computer des Herstellers übermittelt. Anhand der EPC werden, vorzugsweise automatisch Daten über den Packungsinhalt und/oder produktionsrelevante Daten rückübermittelt.
  • Vorzugsweise ist die Aufschneidemaschine auch erst in Betrieb nehmbar, wenn Informationen über das Eingangsprodukt der Verpackungslinie in den Computer aufgenommen worden sind.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Verpackung mit einem Wiederverschließungsmittel, bei der das Wiederverschließungsmittel einen Transponder aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung hat den Vorteil, dass mit einem Mittel zwei Funktionen erfüllt werden können. Zum einen kann die Verpackung wieder verschlossen werden, zum anderen ist eine eindeutige Identifikation des Produktes bzw. dessen Herstellungs- und Verpackungsverfahrens möglich. Vorzugsweise ist das Verschließungsmittel eine Folie, mit der die Verpackung entlang einer Aufrisslinie wieder verschlossen werden kann.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der 1 bis 5 erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein. Die Erläuterungen gelten gleichermaßen für alle Erfindungsgegenstände der vorliegenden Patentanmeldung.
  • 1 zeigt eine Verpackung mit einem Transponder.
  • 2 zeigt den Datenaustausch zwischen dem Transponder und dem an der Verpackungsmaschine angeordneten Computer.
  • 3 zeigt schematisch die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine.
  • 4 zeigt eine Verpackungslinie mit einer Verpackungsmaschine gemäß 3.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung.
  • 1 zeigt eine Verpackung 2 mit einem Transponder 4. Die Verpackung besteht aus einer tiefgezogenen Verpackungsmulde 17, in die die Verpackungsgüter eingelegt werden und die mit einer Deckelfolie 7, die an die Verpackungsmulde gesiegelt ist, verschlossen wird. Auf diese Deckelfolie wird das Etikett 6 geklebt, an dessen Unterseite sich der Transponder 4 befindet, der aus einem Mikrochip und einer Antenne besteht.
  • In 2 ist oben rechts die Verpackung gemäß 1 dargestellt. Des weiteren ist in 2 ein Mittel zum Datenaustausch 5, in dem vorliegenden Fall eine Antenne, dargestellt, mit der wie durch den Doppelpfeil 12 verdeutlicht, Energie, Steuerbefehle und Daten zwischen dem Computer der Verpackungsmaschine und dem Transponder ausgetauscht werden können. Die Antenne 5 ist wiederum, wie durch den Doppelpfeil 20 dargestellt, mit einem Computer 21 verbunden, mit dem zum einen der Steuerbefehl zur Datenübertragung auf den Transponder bzw. gegebenenfalls der Steuerbefehl zum Auslesen von Daten aus dem Transponder und deren Speicherung in dem Computer abgesetzt werden können. Der Fachmann erkennt, dass der Computer auch zur Steuerung der später beschriebenen erfindungsgemäßen Verpackungsvorrichtung bzw. der Verpackungslinie und zur Verfolgung des Weges des jeweiligen Produktes innerhalb der Verpackungslinie eingesetzt werden kann, so dass mit Sicherheit feststeht welches Produkt sich in welcher Verpackung befindet. Diese Funktion ist insbesondere bei Verpackungslinien wichtig, bei denen die Produkte teilweise zwischengespeichert werden. Des weiteren erkennt der Fachmann, dass der Computer auch ein Netzwerk oder Teil eines Netzwerks sein kann.
  • In 3 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine 1 dargestellt. In eine ebene auf der Rolle 8 aufgerollten Folienbahn werden in der Tiefziehstation 14 Verpackungsmulden in die Folienbahn 8 tiefgezogen. Diese Folienbahnen werden in der Befüllstation 9 mit dem Verpackungsgut, beispielsweise mit Lebensmitteln oder medizinischen Artikeln, befüllt und sodann in der Siegelstation, mit der auf der Rolle 11 aufgerollten Deckelfolie verschlossen. In einer nachgeordneten Ettiketierstation 13 werden Etiketten und/oder Transponder auf die fertiggestellten Verpackungen aufgeklebt und mit den Transpondern ein Datenaustausch durchgeführt. Die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine arbeitet taktweise, wobei pro Takt mehrere Verpackungsmulden hergestellt, gefüllt und gesiegelt werden und der Datenaustausch gleichzeitig mit mehreren Transpondern durchgeführt wird. Nach dem Datenaustausch werden die Verpackungen nur noch vereinzelt und in der Regel in größeren Gebinden, beispielsweise Kartons verpackt.
  • In 4 ist eine Verpackungslinie dargestellt, die aus der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine 1 einer Aufschneidevorrichtung (Slicer) 16 und einem Transportband 15 besteht. Mit dem Slicer 16 werden Lebensmittelriegel in Lebensmittelscheiben zerschnitten, die zu Portionen konfiguriert werden und mittels des Transportbandes 15 in die vorgefertigten Verpackungsmulden eingelegt werden. Bevor ein Lebensmittelriegel in den Slicer eingelegt wird, wird in den Computer 21 eine Produktinformation, beispielsweise ein Barcode, der sich auf dem Lebensmittelriegel befindet und der eine eindeutige Produktidentifikation erlaubt, eingelesen und eingespeichert. Die fertiggestellten Verpackungen werden mittels eines Etikettierers 3 mit einem Transponder und ggf. einem Etikett versehen. Mit der nachgeordneten Antenne 5 werden beim nächsten Takt alle Transponder einer Charge mit Daten, insbesondere Daten, die Auskunft über den Lebensmittelriegel geben, dessen Scheiben sich in der jeweiligen Verpackung befinden, beschrieben. Das Beschreiben der Transponder wird von demselben Computer gesteuert, der die gesamte Verpackungslinie, insbesondere das Zusammenspiel zwischen Slicer, Transportband und Verpackungsmaschine steuert. Die Verpackungen werden nachfolgend vereinzelt und in einem Karton verpackt.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung, in dem vorliegenden Fall einer Verpackung, die auf einer vertikalen Schlauchbeutelmaschine hergestellt worden ist. Die Verpackung weist an ihrer Oberseite eine perforierte Linie 19 auf, die mittels eines Aufklebers 18 geöffnet und wieder verschlossen werden kann. Erfindungsgemäß ist an der Unterseite dieser aufgeklebten Folie ein Transponder angeordnet. Der Fachmann erkennt, dass die erfindungsgemäße Verpackung nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt ist. Insbesondere die Form der Antenne kann der Form des Klebemittels angepasst werden.
  • 1
    Verpackungsmaschine
    2
    Kunststoffverpackung
    3
    Vorrichtung zum Anbringen eines Transponders, Etikettierer
    4
    Transponder
    5
    Mittel zum Datenaustausch, Antenne
    6
    Etikett
    7
    Deckelfolie
    8
    Folienrolle
    9
    Einlegestation
    10
    Siegelstation
    11
    Rolle mit Deckelfolie
    12
    Doppelpfeil
    13
    Beschriftungs-, Datenaustauschstation
    14
    Tiefziehstation
    15
    Bandförderer
    16
    Aufschneidevorrichtung, Slicer
    17
    Verpackungsmulde
    18
    Wiederverschließungsmittel, selbstklebende Folie
    19
    Perforationslinie
    20
    Doppelpfeil
    21
    Computer

Claims (18)

  1. Verpackungsmaschine (1) zum Verpacken von Lebensmitteln in einer Kunststoffverpackung (2), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Vorrichtung (3) zum Anbringen eines Transponders (4) an der Kunststoffverpackung (2) und ein Mittel zum Datenaustausch (5) zwischen dem Transponder (4) und einer Computer- und/oder Regel-Einheit aufweist, mit dem Daten auf den Transponder übertragbar oder von diesem abrufbar sind.
  2. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbringen des Transponders (4) vor dem Datenaustausch erfolgt.
  3. Verpackungsmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sie taktweise arbeitet.
  4. Verpackungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Takt eine Charge mit mehreren Kunststoffverpackung (2) herstellbar ist.
  5. Verpackungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Kunststoffverpackung (2) einen Transponder (4) aufweist.
  6. Verpackungsmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbringen der Transponder (4) an den Kunststoffverpackung (2) einer Charge zumindest teilweise sequentiell erfolgt.
  7. Verpackungsmaschine nach Anspruch 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenaustausch mit den Transpondern (4) einer Charge gleichzeitig erfolgt.
  8. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, dass die auf die Transponder (4) einer Charge übertragenen Daten jeweils identisch sind.
  9. Verpackungsmaschine nach Anspruch 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenaustausch mit den Transpondern (4) einer Charge sequentiell erfolgt.
  10. Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 4–6 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die auf die Transponder (4) einer Charge übertragenen Daten jeweils individuell sind.
  11. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder Teil eines Etiketts (6) ist und gemeinsam mit diesem auf die Kunststoffverpackung (2), vorzugsweise auf deren Deckelfolie (7) aufklebbar ist.
  12. Verpackungsmaschine nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Form-Füll-Siegel-Verpackungsmaschine, ein Traysealer, eine vertikale- oder eine horizontale Schlauchbeutelverpackungsmaschine ist.
  13. Verpackungslinie, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Verpackungsmaschine nach einem der Ansprüche 1–12 und mindestens ein weiteres Aggregat (15, 16) aufweist.
  14. Verpackungslinie nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Aggregat eine Aufschneidemaschine ist, die der Verpackungsmaschine vorgeordnet ist.
  15. Verpackungslinie nach einem der Ansprüche 13–15, dadurch gekennzeichnet, das sie eine CPU aufweist und dass Daten über das Eingangsprodukt und dessen weitere Verarbeitung in der CPU gespeichert sind.
  16. Verpackungslinie nach einem der Ansprüche 13–15, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Transponder (4) Daten über das Eingangsprodukt und/oder über die jeweiligen Verarbeitungsschritte gespeichert werden.
  17. Verpackungslinie nach einem der Ansprüche 13–16, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Aggregat erst dann in Betrieb nehmbar ist, wenn Daten über das Eingangsprodukt aufgenommen worden sind.
  18. Verpackung aufweisend ein Wiederverschließungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass das Wiederverschließungsmittel einen Transponder aufweist.
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