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Die
Erfindung betrifft einen Lumineszenzdiodenchip nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Bei
Lumineszenzdiodenchips, die mittels eines Bonddrahts elektrisch
kontaktiert sind, ist in der Regel ein vergleichsweise kleiner zentraler
Bereich der Chipoberfläche
mit einer Kontaktfläche
(Bondpad) zum Anschluss des Bonddrahts versehen. Da Lumineszenzdiodenchips
in der Regel mit einer dem Bonddraht gegenüber liegenden Chipoberfläche auf einen
Träger
oder in ein LED-Gehäuse
montiert werden, ist die Chipoberfläche, auf der das Bondpad angeordnet
ist, die Strahlungsaustrittsfläche,
also die Chipoberfläche,
aus der zumindest der überwiegende
Teil der in einer aktiven Zone des Lumineszenzdiodenchips erzeugten
elektromagnetischen Strahlung aus dem Lumineszenzdiodenchip ausgekoppelt
wird.
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Bei
herkömmlichen
Lumineszenzdiodenchips, die eine Kantenlänge von weniger als 300 μm aufweisen,
kann mit einem zentral auf der Strahlungsauskoppelfläche angeordneten
Bondpad eine vergleichsweise homogene Stromverteilung im Lumineszenzdiodenchip
erreicht werden. Bei großflächigen Lumineszenzdiodenchips,
die zum Beispiel eine Kantenlänge
von bis zu 1 mm aufweisen, kann diese Art der Kontaktierung aber
nachteilig zu einer inhomogenen Bestromung des Lumineszenzdiodenchips führen, die
zu einer erhöhten
Vorwärtsspannung
und zu einer geringen Quanteneffizienz in der aktiven Zone führt. Dieser
Effekt tritt insbesondere bei Halbleitermaterialien, die eine geringe
Querleitfähigkeit aufweisen,
beispielsweise bei Nitridverbindungshalbleitern, auf. Die maximale
Stromdichte tritt in diesem Fall in einem zentralen Bereich des
Lumineszenzdiodenchips auf und verringert sich ausgehend von dem zentralen
Bondpad in Richtung der Seitenflanken mit zunehmendem Abstand vom
Bondpad. Dies hat eine oftmals unerwünschte ungleichmäßige Helligkeit
der Strahlungsaustrittsfläche
zur Folge. Weiterhin ist es nachteilig, dass die in dem zentralen
Bereich des Lumineszenzdiodenchips emittierte Strahlung, in dem die
größte Stromdichte
auftritt, zumindest teilweise zu dem nicht transparenten Bondpad
hin emittiert und somit zumindest teilweise absorbiert wird.
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Aus
der
DE 199 47 030
A1 ist bekannt, die Strahlungsauskoppelfläche einer
InGaAlP-LED mit einer Kontaktstruktur zu versehen, die ein zentrales Bondpad
und mehrere mit dem Bondpad verbundene Kontaktstege umfasst, um
eine bessere Stromaufweitung zu erzielen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lumineszenzdiodenchip
mit einer auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten verbesserten
Kontaktstruktur anzugeben, die sich insbesondere durch eine verminderte
Absorption von Strahlung in dem Bondpad auszeichnet.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Lumineszenzdiodenchip nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Lumineszenzdiodenchip
mit einer Strahlungsaustrittsfläche und
einer Kontaktstruktur, die auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordnet
ist und ein Bondpad und mehrere zur Stromaufweitung vorgesehene
Kontaktstege, die mit dem Bondpad elektrisch leitend verbunden sind,
umfasst, ist das Bondpad in einem Randbereich der Strahlungsaustrittsfläche angeordnet.
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Durch
die Anordnung des Bondpads in einem Randbereich der Strahlungsaustrittsfläche wird die
durch einen zentralen Bereich der Strahlungsaustrittsfläche aus
dem Lumineszenzdiodenchip austretende Strahlung vorteilhaft nicht
in dem Bondpad absorbiert. Die Anordnung des Bondpads in einem Randbereich
der Strahlungsaustrittsfläche
ist insbesondere so zu verstehen, dass der Mittelpunkt des Bondpads
einen geringeren Abstand zu zumindest einer Seitenflanke des Lumineszenzdiodenchips
als zum Mittelpunkt der Strahlungsaustrittsfläche aufweist. Vorteilhaft ist
es durch die Anordnung des Bondpads in einem Randbereich der Strahlungsaustrittsfläche im Gegensatz
zu einem Lumineszenzdiodenchip mit einem zentral auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten
Bondpad nicht erforderlich, einen Bonddraht über die Strahlungsaustrittsfläche zu dem
Bondpad hinzuführen.
Dies ist insbesondere vorteilhaft für Lumineszenzdiodenchips, die
mit vergleichsweise hohen Stromstärken, zum Beispiel mehr als
300 mA, betrieben werden, da bei einem Betrieb mit derart hohen
Stromstärken
ein vergleichsweise dicker Bonddraht erforderlich ist, in dem bei
einer Anordnung oberhalb der Strahlungsaustrittsfläche eine
nicht vernachlässigbare
Absorption der emittierten Strahlung auftreten würde. Dadurch, dass auf der
Strahlungsaustrittsfläche
mehrere mit dem Bondpad elektrisch leitend verbundene Kontaktstege
angeordnet sind, kann trotz des in einen Randbereich der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten Bondpads
eine vergleichsweise homogene Stromverteilung in dem Lumineszenzdiodenchip
erreicht werden.
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Der
Abstand zwischen dem Bondpad und zumindest einer Seitenflanke des
Lumineszenzdiodenchips ist vorzugsweise geringer als 30 μm. Insbesondere
kann das Bondpad auch direkt an eine Seitenflanke des Lumineszenzdiodenchips
angrenzen.
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Vorteilhaft
ist das Bondpad derart an einer Ecke der Strahlungsaustrittsfläche angeordnet,
dass sowohl der Abstand zwischen dem Bondpad und einer ersten Seitenflanke
des Lumineszenzdiodenchips als auch der Abstand zwischen dem Bondpad und
einer zweiten Seitenflanke des Lumineszenzdiodenchips jeweils geringer
ist als 30 μm.
Insbesondere kann das Bondpad sowohl an die erste Seitenflanke als
auch an die zweite Seitenflanke des Lumineszenzdiodenchips angrenzen.
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Die
Kontaktstege sind vorteilhaft derart auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordnet,
dass eine aktive Schicht des Lumineszenzdiodenchips derart homogen
von einem Strom durchflossen wird, dass die Strahlungsaustrittsfläche des
Lumineszenzdiodenchips eine gleichmäßige Helligkeit aufweist. Insbesondere
ist vorgesehen, dass die Kontaktstege auf der Strahlungsaustrittsfläche einen
Umriss zumindest eines Rechtecks oder zumindest eines Quadrats ausbilden.
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Bevorzugt
bilden die Kontaktstege die Umrisse mehrerer Rechtecke oder Quadrate
aus. Vorteilhaft weisen die mehreren Rechtecke oder Quadrate jeweils
zumindest eine gemeinsame Seitenkante, besonders bevorzugt sogar
zwei gemeinsame Seitenkanten, auf. Insbesondere können die
Kontaktstege den Umriss mehrerer Quadrate und/oder Rechtecke ausbilden,
die jeweils einen gemeinsamen Eckpunkt aufweisen. In diesem Fall
sind im Gegensatz zu Kontaktstrukturen, bei denen die Kontaktstege
mehrere ineinander geschachtelte konzentrische Quadrate oder Rechtecke
ausbilden, keine Verbindungsstege zwischen den Quadraten und/oder Rechtecken
erforderlich, um diese elektrisch leitend miteinander zu verbinden.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Bondpad an einem Eckpunkt zumindest eines
Rechtecks oder Quadrats, dessen Umriss durch die Kontaktstege ausgebildet wird,
angeordnet. Insbesondere kann das Bondpad in einem gemeinsamen Eckpunkt
mehrerer Quadrate und/oder Rechtecke angeordnet sein, dessen Umrisse
durch die Kontaktstege ausgebildet werden.
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Vorteilhaft
wird von den Kontaktstegen zumindest mehr als die Hälfte der
Strahlungsaustrittsfläche
umschlossen. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Kontaktstege
derart zumindest eine in sich geschlossene oder zumindest annähernd geschlossene
geometrische Form ausbilden, dass der überwiegende Teil der Strahlungsaustrittsfläche von
dieser geometrischen Form umschlossen wird. Bei der geometrischen
Form kann es sich, wie beispielsweise bei den zuvor beschriebenen
bevorzugten Ausführungsformen,
um ein Vieleck, insbesondere um ein Quadrat oder Rechteck, handeln.
Besonders bevorzugt wird von den Kontaktstegen mehr als 80% der
Strahlungsaustrittsfläche
umschlossen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die gesamte Strahlungsaustrittsfläche von
den Kontaktstegen umschlossen wird.
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Dadurch,
dass zumindest der überwiegende Teil
der Strahlungsaustrittsfläche
von den Kontaktstegen umschlossen wird, kann trotz des in einem Randbereich
der Strahlungsaustrittsfläche
angeordneten Bondpads eine vergleichsweise homogene Stromverteilung
in dem Lumineszenzdiodenchip erreicht werden. Durch die Kontaktstruktur,
die aus dem Bondpad und den Kontaktstegen gebildet wird, wird auf
diese Weise auch bei einem Lumineszenzdiodenchip aus Halbleitermaterialien,
die eine geringe Querleitfähigkeit
aufweisen, zum Beispiel bei einem auf Nitridverbindungshalbleitermaterialien
basierenden Lumineszenzdiodenchip, eine vergleichsweise homogene
Stromdichte und somit eine entsprechend homogene Helligkeit der
Strahlungsaustrittsfläche
erzielt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist auf
einen von den Kontaktstegen umschlossenen Teilbereich der Strahlungsaustrittsfläche eine
Lumineszenzkonversionsschicht aufgebracht. Die Lumineszenzkonversionsschicht
enthält
zumindest einen Lumineszenzkonversionsstoff, der zur Wellenlängenkonversion
zumindest eines Teils der von dem Lumineszenzdiodenchip emittierten
Strahlung zu größeren Wellenlängen hin
geeignet ist. Auf diese Weise kann insbesondere mit einem Lumineszenzdiodenchip,
der ultraviolette oder blaue Strahlung emittiert, durch Wellenlängenkonversion eines
Teil der emittierten Strahlung in den komplementären Spektralbereich, beispielsweise
den gelben Spektralbereich, Weißlicht
erzeugt werden. Geeignete Lumineszenzkonversionsstoffe, wie zum
Beispiel YAG:Ce, sind aus der WO 98/12757 bekannt, deren Inhalt
hiermit insbesondere in Beug auf Leuchtstoffe durch Referenz aufgenommen
wird. Die Lumineszenzkonversionsschicht ist vorteilhaft eine Kunststoffschicht,
bevorzugt eine Silikonschicht, in die der zumindest eine Lumineszenzkonversionsstoff matrixartig
eingebettet ist. Die Lumineszenzkonversionsschicht ist vorteilhaft
mit einem Siebdruckverfahren auf die Strahlungsaustrittsfläche des
Lumineszenzdiodenchips aufgebracht.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Lumineszenzkonversionsschicht von den Seitenflanken des
Lumineszenzdiodenchips beabstandet. Insbesondere kann vorgesehen
sein, dass die Lumineszenzkonversionsschicht innerhalb eines von
den Kontaktstegen umschlossenen Teilbereichs der Strahlungsaustrittsfläche angeordnet
ist. Die auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten Kontaktstege
bilden in diesem Fall einen Rahmen für die Lumineszenzkonversionsschicht.
Auf diese Weise wird vorteilhaft die Gefahr vermindert, dass das Material
der Lumineszenzkonversionsschicht an die Seitenflanken des Lumineszenzdiodenchips
gelangt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn eine mikroskopische
Untersuchung der Seitenflanke des Lumineszenzdiodenchips zur Qualitätskontrolle
vorgesehen ist. Eine derartige Qualitätskontrolle würde durch
auf der Seitenflanke des Lumineszenzdiodenchips abgelagertes Material
der Lumineszenzkonversionsschicht erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
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Zumindest
einer der Kontaktstege weist vorteilhaft eine variable Breite auf.
Unter der Breite des Kontaktstegs ist die Abmessung des Kontaktstegs
in einer senkrecht zu seiner Längsrichtung
und parallel zur Ebene der Strahlungsaustrittsfläche verlaufenden Richtung zu
verstehen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Kontaktsteg
mit variabler Breite mehrere Teilbereiche mit verschiedener Breite enthält. In diesem
Fall ist die Breite der Teilbereiche des Kontaktsteges vorteilhaft
an eine beim Betrieb des Lumineszenzdiodenchips durch den jeweiligen Teilbereich
des Kontaktstegs auftretende Stromstärke angepasst. Die Breite der
Teilbereiche ist beispielsweise derart an die im jeweiligen Teilbereich auftretende
Stromstärke
angepasst, dass die Stromdichte in dem jeweiligen Teilbereich einen
Grenzwert, zum Beispiel 16 A/μm2 nicht überschreitet.
Weiterhin sind die Breiten der Teilbereiche des Kontaktstegs mit
variabler Breite und/oder die Breiten der weiteren Kontaktstege
bevorzugt derart dimensioniert, dass eine Mindeststromdichte nicht
unterschritten wird. Auf diese Weise wird vorteilhaft erreicht,
dass die Breite der Kontaktstege und/oder der Teilbereiche des Kontaktstegs
mit variabler Breite zumindest nicht wesentlich größer ist,
als es für
die Stromtragfähigkeit
erforderlich ist. Dies hat den Vorteil, dass der von den Kontaktstegen
bedeckte Teilbereich der Strahlungsaustrittsfläche vorteilhaft gering ist
und somit die Absorption der von dem Lumineszenzdiodenchip erzeugten
Strahlung in den auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten Kontaktstegen
vermindert wird.
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Die
Breite der Kontaktstege beträgt
bevorzugt zwischen einschließlich
10 μm und
einschließlich
40 μm.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Lumineszenzdiodenchip
ein Dünnfilm-Lumineszenzdiodenchip.
Bei der Herstellung eines Dünnfilm-Lumineszenzdiodenchips
wird eine funktionelle Halbleiterschichtenfolge, die insbesondere
eine strahlungsemittierende aktive Schicht umfasst, zunächst epitaktisch
auf einem Aufwachssubstrat aufgewachsen, anschließend ein
neuer Träger
auf die dem Aufwachssubstrat gegenüber liegende Oberfläche der
Halbleiterschichtenfolge aufgebracht und nachfolgend das Aufwachssubstrat
abgetrennt. Da insbesondere die für Nitridverbindungshalbleiter
verwendeten Aufwachssubstrate, beispielsweise SiC, Saphir oder GaN
vergleichsweise teuer sind, bietet dieses Verfahren insbesondere
den Vorteil, dass das Aufwachssubstrat wiederverwertbar ist. Das
Ablösen eines
Aufwachssubstrats aus Saphir von einer Halbleiterschichtenfolge
aus einem Nitridverbindungshalbleiter kann beispielsweise mit einem
aus der WO 98/14986 bekanntem Laser-Lift-Off-Verfahren erfolgen.
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Ein
Grundprinzip einer Dünnfilm-LED
ist beispielsweise in I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett. 63 (16),
18. Oktober 1993, 2174–2176
beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Insbesondere
kann der Lumineszenzdiodenchip eine Epitaxie-Schichtenfolge aufweisen, die auf Nitridverbindungshalbleitern
basiert. „Auf
Nitrid-Verbindungshalbleitern
basierend" bedeutet
im vorliegenden Zusammenhang, dass die aktive Epitaxie-Schichtenfolge
oder zumindest eine Schicht davon ein Nitrid-III/V-Verbindungshalbleitermaterial, vorzugsweise
AlxGayIn1-x-yN umfasst, wobei 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x + y ≤ 1. Dabei muss dieses Material nicht
zwingend eine mathematisch exakte Zusammensetzung nach obiger Formel
aufweisen. Vielmehr kann es ein oder mehrere Dotierstoffe sowie
zusätzliche
Bestandteile aufweisen, die die charakteristischen physikalischen
Eigenschaften des AlxGayIn1-x-yN-Materials im Wesentlichen nicht ändern. Der
Einfachheit halber beinhaltet obige Formel jedoch nur die wesentlichen
Bestandteile des Kristallgitters (Al, Ga, In, N), auch wenn diese
teilweise durch geringe Mengen weiterer Stoffe ersetzt sein können.
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Die
Strahlungsaustrittsfläche
kann insbesondere eine quadratische Form aufweisen. Bei einer Ausführungsform
des Lumineszenzdiodenchips beträgt
zumindest eine Kantenlänge
der Strahlungsaustrittsfläche
400 μm oder
mehr, besonders bevorzugt 800 μm
oder mehr. Insbesondere kann sogar eine Kantenlänge vom 1 mm oder mehr vorgesehen sein.
Aufgrund der der Stromaufweitung durch die auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten
Kontaktstege kann selbst bei derart großflächigen Lumineszenzdiodenchips
eine vergleichsweise homogene Stromverteilung in der aktiven Schicht
erzielt werden.
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Besonders
vorteilhaft ist die aus dem Bondpad und den Kontaktstegen gebildete
Kontaktstruktur für
Lumineszenzdiodenchips, die mit einer Stromstärke von 300 mA oder mehr betrieben
werden, da bei derart hohen Betriebsstromstärken bei herkömmlichen
Lumineszenzdiodenchips eine inhomogene Stromverteilung, die ein
Maximum in einem zentralen, mit dem Bondpad versehenen Bereich des
Lumineszenzdiodenchips aufweisen würde, zu beobachten wäre.
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Die
Kontaktstruktur enthält
vorzugsweise ein Metall oder eine Metalllegierung. Vorzugsweise
ist die Kontaktstruktur eine strukturierte Ti-Pt-Au-Schichtenfolge,
die ausgehend von einer angrenzenden Halbleiterschicht des Lumineszenzdiodenchips
zum Beispiel eine etwa 50 nm dicke Ti-Schicht, eine etwa 50 nm dicke Pt-Schicht
und eine etwa 2 μm
dicke Au-Schicht umfasst. Eine Ti-Pt-Au-Schichtenfolge ist vorteilhaft
unempfindlich gegenüber
Elektromigration, die ansonsten, beispielsweise bei einer Aluminium
enthaltenden Kontaktstruktur, auftreten könnte. Die Kontaktstruktur ist daher
bevorzugt frei von Aluminium.
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Vorteilhaft
sind nur weniger als 15%, besonders bevorzugt weniger als 10% der
Strahlungsaustrittsfläche
von der Kontaktstruktur bedeckt. Die Absorptionsverluste innerhalb
der Kontaktstruktur sind dadurch vorteilhaft gering.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
enthält
der Lumineszenzdiodenchip eine Halbleiterschichtenfolge mit einer
aktive Schicht, wobei an einer der Strahlungsaustrittsfläche gegenüberliegenden
Hauptfläche
der Halbleiterschichtenfolge eine reflektierende Kontaktschicht
vorgesehen ist. Ein dem Bondpad gegenüberliegender Bereich der Hauptfläche ist
vorteilhaft von der reflektierenden Kontaktschicht ausgespart.
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Die
von der aktiven Schicht aus gesehen der Strahlungsaustrittsfläche gegenüber liegende
Kontaktschicht ist also derart strukturiert, dass in vertikaler
Richtung dem Bondpad von der aktiven Schicht aus gesehen ein nicht
von der Kontaktschicht bedeckter Bereich der Hauptfläche gegenüber liegt. Dies
hat den Vorteil, dass die Stromdichte in einem Bereich der aktiven
Schicht, der in vertikaler Richtung unterhalb des Bondpads liegt,
vermindert ist, so dass weniger Strahlung unterhalb des Bondpads
erzeugt wird. Weiterhin wird durch die Aussparung der reflektierenden
Kontaktschicht der Anteil der emittierten Strahlung, der von der
reflektierenden Kontaktschicht in Richtung des Bondpads reflektiert
wird, vermindert. Auf diese Weise wird die Absorption von Strahlung
in dem Bondpad vermindert. Die Effizienz des Lumineszenzdiodenchips
wird dadurch vorteilhaft erhöht.
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Wenn
die Strahlungsaustrittsfläche
des Lumineszenzdiodenchips, wie zuvor beschrieben, teilweise mit
einer Lumineszenzkonversionsschicht versehen ist, ist vorteilhaft
ein von der aktiven Schicht aus gesehen der Lumineszenzkonversionsschicht gegenüberliegender
Bereich der Hauptfläche
der Halbleiterschichtenfolge, die der Kontaktstruktur gegenüberliegt,
von der reflektierenden Kontaktschicht ausgespart. Auf diese Weise
wird die Erzeugung von Strahlung in den Bereichen der aktiven Schicht,
die in lateraler Richtung versetzt zu der auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten
Lumineszenzkonversionsschicht angeordnet sind, vermindert. Weiterhin wird
so der Anteil der emittierten Strahlung, der von der reflektierenden
Kontaktschicht in den nicht mit der Lumineszenzkonversionsschicht
versehenen Teilbereich der Strahlungsaustrittsfläche reflektiert wird, vermindert.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen in Zusammenhang
mit den 1 bis 8 näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1A eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf einen Lumineszenzdiodenchip
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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1B eine
schematische Darstellung eines Querschnitts entlang der Linie AB
des in 1A dargestellten Ausführungsbeispiels,
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2 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines
Lumineszenzdiodenchips gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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3 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines Lumineszenzdiodenchips
gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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4 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines
Lumineszenzdiodenchips gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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5 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines
Lumineszenzdiodenchips gemäß einem
fünften
Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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6 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines
Lumineszenzdiodenchips gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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7 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines
Lumineszenzdiodenchips gemäß einem
siebten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, und
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8 eine
schematische Darstellung einer Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche eines
Lumineszenzdiodenchips gemäß einem
achten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Gleiche
oder gleichwirkende Elemente sind in den Figuren mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Elemente sind nicht als maßstabsgerecht
anzusehen, vielmehr können
einzelne Elemente zum besseren Verständnis übertrieben groß dargestellt
sein.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines Lumineszenzdiodenchips gemäß der Erfindung
ist in 1A in einer Aufsicht und in 1B im
Querschnitt schematisch dargestellt. Der Lumineszenzdiodenchip enthält eine
Halbleiterschichtenfolge 13, die beispielsweise epitaktisch,
bevorzugt mittels MOVPE, hergestellt ist. Die Halbleiterschichtenfolge 13 enthält eine
strahlungsemittierende aktive Schicht 15.
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Die
aktive Schicht 15 des Lumineszenzdiodenchips umfasst beispielsweise
InxAlyGa1-x-yN mit 0 ≤ x ≤ 1, 0 ≤ y ≤ 1 und x + y ≤ 1. Die aktive Schicht 15 kann
zum Beispiel als Heterostruktur, Doppelheterostruktur oder als Quantentopfstruktur
ausgebildet sein. Die Bezeichnung Quantentopfstruktur umfasst dabei
jegliche Struktur, bei der Ladungsträger durch Einschluss (Confinement)
eine Quantisierung ihrer Energiezustände erfahren. Insbesondere
beinhaltet die Bezeichnung Quantentopfstruktur keine Angabe über die
Dimensionalität
der Quantisierung. Sie umfasst somit unter anderem Quantentröge, Quantendrähte und
Quantenpunkte und jede Kombination dieser Strukturen.
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Aus
der aktiven Schicht 15 wird elektromagnetische Strahlung 23,
beispielsweise Strahlung im ultravioletten, blauen oder grünen Spektralbereich,
in eine Hauptstrahlungsrichtung 24 emittiert. Die aktive Schicht 15 ist
zum Beispiel zwischen mindestens einer n-leitenden Halbleiterschicht 14 und
mindestens einer p-leitenden Halbleiterschicht 16 angeordnet. Die
aus der aktiven Schicht 15 emittierte Strahlung 23 wird
an einer Strahlungsaustrittsfläche 1 aus
dem Lumineszenzdiodenchip ausgekoppelt.
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Zur
Stromeinprägung
in die aktive Schicht 15 ist auf der Strahlungsaustrittsfläche 1 eine
Kontaktstruktur 2, 3, 4 vorgesehen. Die
Kontaktstruktur 2, 3, 4 auf der Strahlungsaustrittsfläche 1 wird
durch ein Bondpad 4 und mehrere Kontaktstege 2, 3,
die mit dem Bondpad 4 elektrisch leitend verbunden sind, ausgebildet.
Die Kontaktstruktur 2, 3, 4 enthält vorzugsweise
ein Metall oder eine Metalllegierung. Insbesondere kann die Kontaktstruktur 2, 3, 4 aus
einer strukturierten Ti-Pt-Au-Schichtenfolge (nicht dargestellt)
gebildet sein. Zur Strukturierung können die dem Fachmann bekannten
Strukturierungsverfahren, insbesondere das Aufbringen einer Maske
in Verbindung mit einem nachfolgenden Ätzprozess, eingesetzt werden.
Die Ti-Pt-Au-Schichtenfolge, aus der die Kontaktstruktur 2, 3, 4 vorzugsweise
hergestellt ist, enthält
beispielsweise eine etwa 50 nm dicke Ti-Schicht, eine etwa 50 nm
dicke Pt-Schicht und eine etwa 2 μm
dicke Au-Schicht.
Eine derartige Ti-Pt-Au-Schichtenfolge ist vorteilhaft unempfindlich gegenüber Elektromigration,
die ansonsten, beispielsweise bei einer Aluminium enthaltenden Kontaktstruktur,
auftreten könnte.
Die Kontaktstruktur ist aus diesem Grund bevorzugt frei von Aluminium.
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Bei
dem Lumineszenzdiodenchip handelt es sich vorzugsweise um einen
Dünnfilm-Lumineszenzdiodenchip.
Die Halbleiterschichtenfolge 13 ist zum Beispiel auf einem
Aufwachssubstrat hergestellt worden, das ursprünglich an einer der Strahlungsaustrittsfläche 1 zugewandten
Oberfläche
der Halbleiterschichtenfolge 13 angeordnet war und nachfolgend, beispielsweise
mit einem aus der WO 98/14986 bekanntem Laser-Lift-Off-Verfahren,
abgelöst
wurde. An einer der Strahlungsaustrittsfläche 1 und somit dem
ursprünglichen
Aufwachssubstrat gegenüber liegenden
Seite der aktiven Schicht 15 ist die Halbleiterschichtenfolge 13 auf
einem Träger 21 befestigt. Beispielsweise
ist die Halbleiterschichtenfolge 13 mittels einer Verbindungsschicht 20,
die insbesondere eine Lotschicht sein kann, auf dem Träger 21 befestigt.
Der Träger 21 ist
beispielsweise eine Leiterplatte, insbesondere eine gedruckte Leiterplatte (Printed
Circuit Board). Ferner kann der Träger 21 aus einer Keramik,
die insbesondere Aluminiumnitrid enthalten kann, gebildet sein.
Auch Träger
aus einem Halbleitermaterial, wie beispielsweise Ge- oder GaAs-Träger, können verwendet
werden. Eine von der Halbleiterschichtenfolge 13 abgewandte
Rückseite
des Trägers 21 ist
zum Beispiel mit einer elektrischen Kontaktschicht 22 versehen,
die einen der Kontaktstruktur 2, 3, 4 von
der aktiven Schicht 15 aus gesehen gegenüber liegenden
zweiten elektrischen Kontakt des Lumineszenzdiodenchips ausbildet.
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Das
Bondpad 4 der auf der Strahlungsaustrittsfläche 1 angeordneten
Kontaktstruktur ist in einem Randbereich der Strahlungsaustrittsfläche 1 angeordnet.
Bevorzugt ist der Abstand d1 zwischen einer
Seitenflanke 9 des Lumineszenzdiodenchips und dem Bondpad 4 geringer
als 30 μm.
Besonders bevorzugt ist das Bondpad 4, wie in der in 1 dargestellten Aufsicht zu erkennen ist,
im Bereich einer Ecke der Strahlungsaustrittsfläche 1 angeordnet.
In diesem Fall beträgt
der Abstand d1 des Bondpads 4 zu
einer ersten Seitenflanke 9 des Lumineszenzdiodenchips
und der Abstand d2 zu einer zweiten Seitenflanke 10 des
Lumineszenzdiodenchips vorzugsweise jeweils 30 μm oder weniger. Eine derartige
Anordnung des Bondpads in einem Randbereich der Strahlungsaustrittsfläche 1 hat
den Vorteil, dass eine Absorption der in der aktiven Schicht 15 erzeugten
elektromagnetischen Strahlung 23 in dem Bondpad 4 vermindert
wird.
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Um
trotz der Anordnung des Bondpads 4 in einem Randbereich
der Strahlungsaustrittsfläche 1 eine
in lateraler Richtung homogene Stromverteilung in der aktiven Schicht 15 zu
erzielen, sind mehrere Kontaktstege 2, 3, die
jeweils mit dem Bondpad 4 elektrisch leitend verbunden
sind, auf der Strahlungsaustrittsfläche 1 angeordnet.
Beispielsweise sind, wie in der Aufsicht in 1A zu
erkennen ist, mehrere Kontaktstege 2, 3 derart
auf der Strahlungsaustrittsfläche 1 angeordnet,
dass sie den Umriss mehrerer Quadrate 8a, 8b, 8c ausbilden.
Die von den Kontaktstegen 2, 3 ausgebildeten Quadrate 8a, 8b, 8c weisen
vorteilhaft jeweils zwei gemeinsame Seitenkanten auf, die jeweils
durch einen Kontaktsteg 3 gebildet werden. Das Bondpad 4 ist
dabei in einem gemeinsamen Eckpunkt der Quadrate 8a, 8b und 8c angeordnet.
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Die
aus dem Bondpad 4 und den Kontaktstegen 2, 3 gebildete
Kontaktstruktur bewirkt einerseits eine weitgehend homogene laterale
Stromverteilung in der aktiven Schicht 15, wobei nur einen
derart geringer Teil der Strahlungsaustrittsfläche 1 von der Kontaktstruktur 2, 3, 4 bedeckt
ist, dass nur eine vergleichsweise geringe Absorption der aus der
aktiven Schicht 15 in die Hauptstrahlungsrichtung 24 emittierten
Strahlung 23 innerhalb der Kontaktstruktur 2, 3, 4 erfolgt.
Vorteilhaft wird zumindest ein Teilbereich 11 der Strahlungsaustrittsfläche 1 von
den Kontaktstegen 2, 3 umschlossen. Zum Beispiel
wird, wie in der Aufsicht in 1A zu
erkennen ist, ein Teilbereich 11 der Strahlungsaustrittsfläche 1 von
den Kontaktstegen 2, 3 umschlossen, der in diesem
Fall innerhalb eines äußeren Quadrats 8c angeordnet
ist. Die Fläche
des Teilbereichs 11 umfasst also die Fläche des äußeren Quadrats 8c einschließlich der
darin angeordneten inneren Quadrate 8a, 8b. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
werden mehr als 50%, besonders bevorzugt sogar mehr als 80% der Strahlungsaustrittsfläche 1 von
den Kontaktstegen 2, 3 umschlossen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist zumindest einer der Kontaktstege eine variable Breite auf.
Die Breite dieses Kontaktstegs ist in seiner Haupterstreckungsrichtung
nicht konstant, sondern variiert schrittweise oder kontinuierlich.
Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind zum Beispiel die beiden vom Bondpad 4 ausgehenden
Kontaktstege 3 jeweils aus drei Teilbereichen 5, 6, 7 zusammengesetzt,
die jeweils verschiedene Breiten aufweisen. Die Breiten der Kontaktstege 3 in
den Teilbereichen 5, 6, 7 sind vorteilhaft jeweils
an eine Stromstärke,
die beim Betrieb des Lumineszenzdiodenchips durch den jeweiligen
Teilbereich 5, 6, 7 auftritt, angepasst.
Die Anpassung der Breiten der Teilbereiche 5, 6, 7 an
die beim Betrieb auftretenden Stromstärken erfolgt vorzugsweise derart,
dass die Querschnittsfläche
der Kontaktstege derart dimensioniert ist, dass die bei Betrieb
auftretende Stromdichte einen materialabhängigen zulässigen Grenzwert nicht überschreitet,
wobei andererseits die Querschnittsfläche aber zumindest nicht wesentlich
größer ist
als durch die jeweilige Stromstärke bedingt,
um unnötige
Absorptionsverluste in den Kontaktstegen zu vermeiden. Beispielsweise
ist die Stromstärke
in den an das Bondpad angrenzenden Teilbereichen 5 der
Kontaktstege 3 größer als
in dem angrenzenden Teilbereichen 6 und in den Teilbereichen 6 wiederum
größer als
in dem angrenzenden Teilbereichen 7. Folglich ist die Breite
der Kontaktstege 3 in den Teilbereichen 5 größer als
in den Teilbereichen 6 und in den Teilbereichen 6 größer als
in den Teilbereichen 7.
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Auf
den von den Kontaktstegen 2, 3 umschlossenen Teilbereich 11 der
Strahlungsaustrittsfläche 1 ist
bei einer bevorzugten Ausführungsform eine
Lumineszenzkonversionsschicht 12 aufgebracht. Die Lumineszenzkonversionsschicht 12 ist beispielsweise
eine Silikonschicht, in die zumindest ein Lumineszenzkonversionsstoff
eingebettet ist. Bei dem mindestens einen Lumineszenzkonversionsstoff kann
es sich beispielsweise um YAG:Ce oder einen anderen aus der WO98/12757
bekannten Lumineszenzkonversionsstoff handeln.
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Mittels
des Lumineszenzkonversionsstoffs wird beispielsweise die Wellenlänge zumindest
eines Teils der aus der aktiven Schicht 15 emittierten
Strahlung 23, die beispielsweise grünes, blaues oder ultraviolettes
Licht ist, derart in einen komplementären Spektralbereich konvertiert,
dass Weißlicht
entsteht. Die Verwendung einer Silikonschicht als Trägerschicht
für den
Lumineszenzkonversionsstoff hat den Vorteil, dass Silikon vergleichsweise
unempfindlich gegen kurzwellige blaue oder ultraviolette Strahlung ist.
Dies ist insbesondere vorteilhaft für auf Nitridverbindungshalbleitern
basierende Lumineszenzdiodenchips, bei denen die emittierte Strahlung
in der Regel zumindest einen Anteil aus dem kurzwelligen blauen
oder ultravioletten Spektralbereich enthält. Alternativ kann auch ein
andere transparentes organisches oder anorganisches Material als
Trägerschicht für den mindestens
einen Lumineszenzkonversionsstoff fungieren.
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Die
Lumineszenzkonversionsschicht 12, die vorteilhaft innerhalb
eines von den Kontaktstegen 2, 3 umrahmten Teilbereich 11 auf
die Strahlungsaustrittsfläche 1 aufgebracht
ist, grenzt insbesondere nicht an eine der Seitenflanken 9, 10 des
Lumineszenzdiodenchips an. Dadurch wird insbesondere die Gefahr
vermindert, dass beim Aufbringen der Lumineszenzkonversionsschicht 12 das
Material der Lumineszenzkonversionsschicht auch auf die Seitenflanken 9, 10 abgeschieden
wird. Eine Abscheidung des Materials der Lumineszenzkonversionsschicht 12 auf
die Seitenflanken 9, 10 hätte insbesondere den Nachteil,
dass eine Qualitätskontrolle
eines fertig prozessierten Lumineszenzdiodenchips, die in der Regel
durch eine mikroskopische Untersuchung einer der Seitenflanken 9, 10 des
Lumineszenzdiodenchips erfolgt, erschwert oder sogar unmöglich gemacht
würde.
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Die
Lumineszenzkonversionsschicht 12 ist beispielsweise mit
einem Druckverfahren, insbesondere mit einem Siebdruckverfahren,
auf den Teilbereich 11 der Strahlungsaustrittsfläche 1 aufgebracht. Die
Dicke der Lumineszenzkonversionsschicht 12 beträgt typischerweise
etwa 10 μm
bis 20 μm.
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An
die dem Träger 21 zugewandte
Hauptfläche 18 der
Halbleiterschichtenfolge 13 des Lumineszenzdiodenchips
grenzt eine vorteilhaft eine Kontaktschicht 17, die bevorzugt
einen ohmschen Kontakt zur angrenzenden Halbleiterschicht 6 herstellt,
an. Die Kontaktschicht 17 enthält vorzugsweise ein Metall
wie zum Beispiel Aluminium, Silber oder Gold. Im Fall einer p-leitenden
an die zweite Kontaktschicht 5 angrenzenden Nitridverbindungshalbleiterschicht 16 ist
insbesondere Silber ein geeignetes Material für die Kontaktschicht 17,
da Silber einen guten ohmschen Kontakt zu p-leitenden Nitridverbindungshalbleitern
herstellt.
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Vorzugsweise
ist die Kontaktschicht 17 eine die emittierte Strahlung 23 reflektierende
Schicht. Dies hat den Vorteil, dass elektromagnetische Strahlung,
die von der aktiven Schicht 15 in Richtung des Trägers 21 emittiert
wird, zumindest zum Teil zur Strahlungsaustrittsfläche 1 hin
reflektiert und dort aus dem Lumineszenzdiodenchip ausgekoppelt
wird. Auf diese Weise werden Absorptionsverluste, die beispielsweise
innerhalb des Trägers 21 oder
in der Verbindungsschicht 20 auftreten könnten, vermindert.
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Ein
dem Bondpad 4 gegenüber
liegender Bereich der Hauptfläche 18 ist
bevorzugt von der Kontaktschicht 17 ausgespart. Da in dem
ausgesparten Bereich kein ohmscher Kontakt zwischen der Kontaktschicht 17 und
der angrenzenden Halbleiterschicht 16 entsteht, wird der
Stromfluss zwischen der Kontaktstruktur 2, 3, 4 auf
der Strahlungsaustrittsfläche 1 und
der elektrischen Kontaktschicht 22 auf der Rückseite
des Trägers 21 in
dem Bereich der Halbleiterschichtenfolge 13, der in lateraler
Richtung zur Kontaktschicht 17 versetzt ist, vermindert.
Die Strahlungserzeugung in diesem Bereich der aktiven Schicht 15 ist
somit vermindert, wodurch vorteilhaft die Absorption von Strahlung
innerhalb des Bondpads 4 reduziert wird.
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Zwischen
der reflektierenden Kontaktschicht 17 und der Verbindungsschicht 20 ist
vorzugsweise eine Barriereschicht 19 enthalten. Die Barriereschicht 19 enthält beispielsweise
TiWN. Durch die Barriereschicht 19 wird insbesondere eine
Diffusion von Material der Verbindungsschicht 20, die beispielsweise
eine Lotschicht ist, in die reflektierende Kontaktschicht 17 verhindert,
durch die insbesondere die Reflektion der reflektierenden Kontaktschicht 17 beeinträchtigt werden
könnte.
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Ein
von der aktiven Schicht 15 aus gesehen der Lumineszenzkonversionsschicht 12 gegenüberliegender
Bereich der Hauptfläche 18 der
Halbleiterschichtenfolge 13, die der Kontaktstruktur 2, 3, 4 gegenüberliegt,
ist vorteilhaft von der reflektierenden Kontaktschicht 17 ausgespart.
Auf diese Weise wird die Erzeugung von Strahlung in den Bereichen
der aktiven Schicht 15, die in lateraler Richtung versetzt zu
der auf der Strahlungsaustrittsfläche angeordneten Lumineszenzkonversionsschicht 12 angeordnet sind,
vermindert. Weiterhin wird so der Anteil der emittierten Strahlung,
der von der reflektierenden Kontaktschicht 17 in den nicht
mit der Lumineszenzkonversionsschicht 12 versehenen Teilbereich
der Strahlungsaustrittsfläche 1 reflektiert
wird, vermindert.
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Alternative
Ausgestaltungen der auf die Strahlungsaustrittsfläche 1 aufgebrachten
Kontaktstruktur, die das Bondpad 4 und die Kontaktstege 2, 3 umfasst,
werden im folgenden anhand der in den 2 bis 8 dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert. Dabei
ist jeweils nur die Aufsicht auf die Strahlungsaustrittsfläche 1 des
Lumineszenzdiodenchips gezeigt. Im Querschnitt können die jeweiligen Lumineszenzdiodenchips
beispielsweise gleich aufgebaut sein wie das in 1B im
Querschnitt dargestellte erste Ausführungsbeispiel. Weiterhin kann
der Lumineszenzdiodenchip aber auch eine beliebige andere dem Fachmann
bekannte Ausführungsform aufweisen.
Insbesondere muss es sich bei dem Lumineszenzdiodenchip nicht notwendigerweise
um einen Dünnfilm-Lumineszenzdiodenchip
handeln.
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Die
in den 2 und 3 dargestellten Kontaktstrukturen
unterscheiden sich von der in 1A dargestellten Kontaktstruktur
des ersten Ausführungsbeispiels
dadurch, dass die Anzahl der Quadrate, deren Umriss durch die Kontaktstege 2, 3 ausgebildet
wird, erhöht
wurde.
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Bei
der in der 2 dargestellten Kontaktstruktur
bilden die Kontaktstege 2, 3 vier ineinander geschachtelte
Quadrate 8a, 8b, 8c, 8d aus.
Wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
weisen die ineinander geschachtelten Quadrate jeweils zwei gemeinsame
Seitenkanten 3 auf, und das Bondpad 4 ist in einem
gemeinsamen Eckpunkt der Quadrate 8a, 8b, 8c, 8d angeordnet.
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Bei
dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die
Kontaktstruktur fünf
ineinander geschachtelte Quadrate 8a, 8b, 8c, 8d, 8e.
Die Anzahl der erforderlichen Kontaktstege 2, 3 hängt insbesondere
von der Größe der Strahlungsaustrittsfläche 1 und
der Querleitfähigkeit
des darunter liegenden Halbleitermaterials ab.
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Die
aus den Kontaktstegen 2, 3 gebildeten Strukturen
auf der Strahlungsaustrittsfläche 1 müssen nicht
notwendigerweise in sich geschlossene geometrische Strukturen darstellen.
Beispielsweise sind bei dem in der 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ausgehend von zwei vom Bondpad ausgehenden Kontaktstegen 3,
die eine variable Breite aufweisen, mehrere weitere Kontaktstege 2 fingerförmig über die
Strahlungsaustrittsfläche
geführt,
die aber nicht zu Quadraten miteinander verbunden sind.
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Das
in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Kontaktstruktur
unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
dadurch, dass die Kontaktstruktur nicht aus ineinander geschachtelten
Quadraten, die zwei gemeinsame Seitenkanten aufweisen, sondern von
zwei konzentrischen Quadraten 8g, 8h, die durch
zwei durch das Zentrum der Quadrate 8g, 8h verlaufende
Kontaktstege 2 elektrisch leitend miteinander verbunden sind.
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Bei
dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Kontaktstruktur
wie bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
aus fünf
ineinander geschachtelten Quadraten 8a, 8b, 8c, 8d, 8e gebildet,
die jeweils zwei durch Kontaktstege 3, die eine variable
Breite aufweisen, ausgebildete gemeinsame Seitenflanken aufweisen.
Das Bondpad 4 ist bei dem in 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel
im Gegensatz zu dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
derart an einem gemeinsamen Eckpunkt der von der Kontaktstegen 2, 3 ausgebildeten
Quadrate 8a, 8b, 8c, 8d, 8e angeordnet,
dass es vollständig
innerhalb der von den Kontaktstegen ausgebildeten Quadrate angeordnet
ist. Das Bondpad 4 weist die Form eines Quadrats auf, bei
dem zwei Seitenflanken jeweils mit den zwei gemeinsamen Seitenflanken der
von den Kontaktstegen ausgebildeten Quadrate 8a, 8b, 8c, 8d, 8e übereinstimmen.
Bei dieser Ausführungsform
ist der Abstand der Kontaktstege, die das äußere Quadrat 8e ausbilden,
zu den Seitenflanken 9, 10 des Lumineszenzdiodenchips
vergleichsweise gering. Insbesondere kann der von dem äußeren Quadrat 8a umschlossene
Teilbereich 11 der Strahlungsaustrittsfläche 1 mehr
als 80% der Strahlungsaustrittsfläche 1 umfassen. Dies
ist insbesondere vorteilhaft, wenn eine Lumineszenzkonversionsschicht
auf den Teilbereich 11 der Strahlungsaustrittsfläche 1 aufgebracht
ist, da auf diese Weise nahezu die gesamte Strahlungsaustrittsfläche 1 zur
Erzeugung von Weißlicht
mit Lumineszenzkonversion ausgenutzt werden kann.
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Bei
dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel sind im Vergleich
zu dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
keine innerhalb des Quadrats 8a angeordnete Kontaktstege
vorgesehen. Die Kontaktstruktur wird in diesem Fall allein durch
das Bondpad 4 und die Kontaktstege 2, die in einem
geringen Abstand, vorzugsweise von weniger als 30 μm, entlang
der Seitenflanken 9, 10 des Lumineszenzdiodenchips über die
Strahlungsaustrittsfläche 1 geführt sind,
ausgebildet. Das Bondpad 4 muss nicht notwendigerweise,
wie in den zuvor dargestellten Ausführungsbeispielen, eine quadratische
Form aufweisen. Vielmehr kann es, wie beispielsweise in 7 dargestellt
ist, eine abgerundete Ecke oder auch eine andere geometrische Form
aufweisen.
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Das
in 8 dargestellte Ausführungsbeispiel einer Kontaktstruktur
entspricht im wesentlichen dem in 7 dargestellten
Ausführungsbeispiel,
wobei zusätzlich
in einem zentralen Bereich der Strahlungsaustrittsfläche 1 ein
inneres Quadrat 8i durch vier Kontaktstege ausgebildet
wird, die jeweils mit Verbindungsstegen mit den Eckpunkten eines äußeren Quadrats 8a verbunden
sind. Dieses Ausführungsbeispiel
verdeutlicht, dass bei der aus mehreren Kontaktstegen gebildeten
Kontaktstruktur die Kontaktstege nicht notwendigerweise senkrecht
zueinander verlaufen müssen.
Vielmehr können
mehrere Kontaktstege auch beliebige andere Winkel, beispielsweise
45°-Winkel,
miteinander einschließen. Alternativ
ist es auch denkbar, dass die Kontaktstege gekrümmte geometrische Formen, beispielsweise Kreise,
ausbilden.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr
umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.