DE102005042079B4 - Antidiebstahlsystem für Fahrzeuge - Google Patents

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    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles

Abstract

Antidiebstahlsystem für ein Fahrzeug umfassend Planaufnahmemittel (S502, S616, S716) zur Entgegennahme eines Benutzungsplans für das Fahrzeug, wobei der Benutzungsplan für das Fahrzeug einen zukünftigen Zeitpunkt für die nächste Fahrzeugbenutzung enthält; Intervallberechnungsmittel (S505, S618, S718) zur Berechnung eines Intervalls zwischen der aktuellen Zeit und dem zukünftigen Zeitpunkt und ein Sicherheitsniveaueinstellmittel (S306, S309, S312, S315, S318, S507, S510, S513, S516, S518, S619, S719) zur Einstellung eines Sicherheitsniveaus des Antidiebstahlsystems auf der Basis des Intervalls zwischen der aktuellen Zeit und dem zukünftigen Zeitpunkt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Antidiebstahlsystem für ein Fahrzeug. Dieses System weist eine Mehrzahl von Sicherheitsniveaus auf.
  • Um ein Fahrzeug vor Diebstahl zu schützen, haben Fahrzeugbenutzer Schutzmaßnahmen angewandt, wie den Einbau von Antidiebstahlvorrichtungen für Fahrzeuge, und die Benutzer haben Schäden reduziert. Auch erwerben die Fahrzeugbenutzer Einbruch- und Diebstahlversicherungen, um den Schaden im Falle eines Diebstahls zu reduzieren. Jedoch ist es nicht möglich, nur durch den Einbau von Antidiebstahlvorrichtungen in die Fahrzeuge den Diebstahl wirksam zu verhindern, weil in den vergangenen Jahren die kriminellen Techniken für den Fahrzeugdiebstahl verbessert wurden.
  • Auch kennt der Fahrzeugbenutzer nicht die historischen Daten bezüglich der Diebstahlhäufigkeit eines Parkbereichs, den der Fahrzeugbenutzer zum Parken des Fahrzeugs auswählt. Selbst wenn der Fahrzeugbenutzer ein Sicherheitsniveau der Antidiebstahlvorrichtung einstellt, kann deshalb das gewählte Sicherheitsniveau viel niedriger sein als das Sicherheitsniveau, das dem Risikoniveau eines Diebstahls in dem Parkbereich entspricht. Außerdem kann es sein, daß der Fahrzeugbenutzer die Antidiebstahlvorrichtung nicht aktiviert, wenn er erwartet, das Fahrzeug nur für kurze Zeit zu parken.
  • Deshalb wird ein Antidiebstahlsystem vorgeschlagen, das die Antidiebstahlniveaus auf der Basis einer Diebstahlsinformation über die Parkbereiche einstellt. Insbesondere stellt ein Steuerzentrum eine Mehrzahl von Sicherheitsniveaus als Antidiebstahlinformationsdienste für das Fahrzeug zur Verfügung. An einem Ort, an dem das Risikoniveau für einen Diebstahl hoch ist, wird das Sicherheitsniveau derart erhöht, daß ein Ermittlungsniveau für eine Anomalität erhöht wird, um die Anomalität mit hoher Empfindlichkeit festzustellen. Auch wird an einem Ort, an dem das Risikoniveau für einen Diebstahl gering ist, das Ermittlungsniveau für eine Anomalität abgesenkt, so daß Anomalitäten mit geringer Empfindlichkeit wahrgenommen werden. So wird entsprechend den Bedingungen das jeweils beste Sicherheitsniveau eingestellt (siehe JP 2003-085676 A ).
  • Bei einer Erfindung gemäß der JP 2003-085676 A wird hauptsächlich das Ermittlungsniveau verändert und die Schwierigkeit beim Entriegeln des Fahrzeugs wird nicht verändert. Mit anderen Worten, nur die Ansprechschwelle für einen Diebstahl wird verändert. Deshalb kann das Fahrzeug gestohlen werden, bevor ein Wächter oder Polizist eintrifft, sofern der Diebstahl wirkungsvoll ausgeführt wird. Wenn das Sicherheitsniveau derart erhöht wird, daß es schwieriger wird, die Sicherheitssperre zu überwinden, besteht eine größere Aussicht, das Fahrzeug davor zu bewahren, gestohlen zu werden. Jedoch wenn die Sicherheitsniveaus blindlings erhöht werden, kann dies den Gebrauch des Fahrzeugs für seine Benutzer unbequemer machen.
  • Die Druckschrift EP 1 128 335 A2 offenbart eine Zugangskontrolleinrichtung, welche mit wenigstens einer Schlüsseleinheit, zumindest einer Schlossanlage und wenigstens einer Überwachungszentrale ausgerüstet ist. Die Schlüsseleinheit wird regelmäßig von einem Bediener mitgeführt. Die Schlossanlage verschafft üblicherweise dem Bediener mit Hilfe der Schlüsseleinheit Zugriff auf einen Sicherungsgegenstand, vorliegend ein mobiles Gefährt. Die Überwachungszentrale kommuniziert zumindest mit der Schlossanlage. Außerdem überprüft die Überwachungszentrale und/oder die Schlossanlage wenigstens den Bediener und die Schlüsseleinheit auf ihre Zugriffsberechtigung zum Sicherungsgegenstand bzw. mobilen Gefährt. Erfindungsgemäß übermittelt das mobile Gefährt zumindest nach erfolgreichem Zugriff des identifizierten Bedieners zeit- und/oder orts- und/oder bedienerabhängige Nutzungsdaten an die Überwachungszentrale.
  • Die Patentschrift DE 44 31 070 B4 offenbart eine Anordnung zur zugangscodegesteuerten Benutzungseinschränkung eines Kraftfahrzeuges mit elektronisch steuerbaren Komponenten, bei welcher in einem Zuordnungsspeicher eine benutzungseinschränkende Zuordnungsvorschrift von Steuerungsparametern der elektronisch steuerbaren Komponenten zu jedem zulässigen Zugangscode gespeichert ist und eine Steuereinheit die Komponenten nach Maßgabe der gespeicherten Zuordnungsvorschrift und des eingegebenen Zugangscodes steuert, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit geeignet ist, die benutzungseinschränkende Zuordnungsvorschrift für den aktuellen Benutzer des Kraftfahrzeuges anhand mindestens eines zusätzlichen Passwortes dahingehend zu ändern, dass in Abhängigkeit des Passwortes vorab gespeicherte Steuerparameter aktiviert werden.
  • Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit den vorstehend beschriebenen Nachteilen. Es ist deshalb eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Antidiebstahlsystem für Fahrzeuge zu schaffen, das sowohl Sicherheit als auch Bequemlichkeit für den Fahrzeugbenutzer bietet.
  • Um diese Aufgabe der vorliegenden Erfindung zu lösen, wird ein Antidiebstahlsystem für ein Fahrzeug geschaffen. Das Antidiebstahlsystem nimmt einen Benutzungsplan für das Fahrzeug auf, der einen zukünftigen Zeitpunkt für die nächste Fahrzeugbenutzung enthält. Dann berechnet das Antidiebstahlsystem das Intervall zwischen der aktuellen Zeit und dem zukünftigen Zeitpunkt. Dann stellt das Antidiebstahlsystem auf der Basis des Intervalls zwischen der aktuellen Zeit und dem zukünftigen Zeitpunkt ein Sicherheitsniveau für das Fahrzeug ein.
  • Die Erfindung zusammen mit zusätzlichen Aufgaben, Merkmalen und Vorteilen derselben wird am besten verständlich anhand der nachfolgenden Beschreibung, den angefügten Ansprüchen und der beigefügten Zeichnungen. In diesen zeigt:
  • 1 ein Blockschaltbild eines Antidiebstahlsystems für ein Fahrzeug,
  • 2 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Prozesses zur Bestimmung eines Sicherheitsniveaus auf der Basis eines Abstands zwischen einem Benutzer und dem Fahrzeug,
  • 3 ein Flußdiagramm zur detaillierten Erläuterung eines Prozesses zur Aufnahme einer Information über den Aufenthaltsort des Benutzers,
  • 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Prozesses, der dem Benutzer eine Veränderung des Sicherheitsniveaus mitteilt,
  • 5 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Prozesses, durch den der Benutzer das Sicherheitsniveau ändern kann,
  • 6 eine Tabelle zur Darstellung der Beziehung zwischen den Sicherheitsniveaus, Löschverfahren und Bedingungen zur Feststellung einer Anomalität,
  • 7 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Prozesses zur Bestimmung eines Sicherheitsniveaus auf der Basis eines vom Benutzer eingegebenen Plans,
  • 8 eine Ansicht zur Darstellung von Sicherheitsniveaus basierend auf dem Niveau eines Diebstahlrisikos und einer Information durch einen Plan des Benutzers,
  • 9 eine Ansicht zur Darstellung von Sicherheitsniveaus basierend auf dem Niveau des Diebstahlrisikos und einer Information über den Aufenthaltsort des Benutzers,
  • 10 ein Flußdiagramm zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus und
  • 11 ein abgewandeltes Flußdiagramm zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus.
  • Das Fahrzeug-Antidiebstahlsystem gemäß der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die 1 ist ein Blockschaltbild, das das Fahrzeug-Antidiebstahlsystem zeigt. Das Fahrzeug-Antidiebstahlsystem umfaßt eine fahrzeugseitige Vorrichtung 100, ein Fahrzeug-Antidiebstahlsteuerzentrum (ein Steuerzentrum) 200, ein tragbares Terminal 401 und ein Personalcomputer (PC) 402. Die fahrzeugseitige Vorrichtung ist am Fahrzeug eingebaut. Das Steuerzentrum 200 steuert das Antidiebstahlsystem des Fahrzeugs, bei dem die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 eingebaut ist. Das tragbare Terminal 401, wie ein Zellulartelefon, wird von einem Fahrzeugbenutzer (Benutzer) 400 mit sich geführt und dient als Wechselvorrichtung für das Sicherheitsniveau, Positionssensor für den Benutzer und Planaufnahmevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Der PC 402 dient als Wechselvorrichtung für das Sicherheitsniveau, Positionssensor für den Benutzer und Planaufnahmevorrichtung für die vorliegende Erfindung.
  • Die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 ist mit dem Steuerzentrum 200 über eine Kommunikationsschaltung zwischen einer ersten Kommunikationsvorrichtung 116 der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 und einer zweiten Kommunikationsvorrichtung 202 des Steuerzentrums 200 verschaltet und kommunikativ verbunden. Die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 überträgt Daten, wie verschiedene Sensorsignale und Bilddaten an das Steuerzentrum 200. Außerdem ist das Steuerzentrum 200 über die zweite Kommunikationsvorrichtung 202 mit dem tragbaren Terminal 401 oder dem PC 402 kommunikativ vernetzt. Das tragbare Terminal oder der PC 402 dienen der Fernsteuerung der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 über das Steuerzentrum 200. Jedoch ist das verbindbare Kommunikationsnetzwerk nicht auf das öffentliche Netz oder das Internet beschränkt.
  • Wie in 1 gezeigt, schließt für eine Überwachungsfunktion des Antidiebstahlsystems die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 einen Umgebungsüberwachungssensor 101, eine Kamera, ein Mikrofon 103 und einen Identifizierungssensor 104 ein. Der Umgebungsüberwachungssensor 101 stellt durch die Anwendung einer Überschallwelle und einer Funkwelle ein Objekt fest, das sich der Umgebung des Fahrzeugs nähert und dient als Statuserkennungssystem der vorliegenden Erfindung. Die Kamera 102 nimmt Bilder im Inneren und außerhalb des Fahrzeugs auf und dient als Statuserkennungssystem der vorliegenden Erfindung. Das Mikrofon 103 ermittelt Töne innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs und dient als Statuserkennungssystem der vorliegenden Erfindung. Der Identifizierungssensor 104 identifiziert den Fahrzeugbenutzer. Die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 schließt einen Speicher 105 und eine Alarmvorrichtung 106 ein. Der Speicher 105 speichert verschiedene Daten. Die Alarmvorrichtung 106 erzeugt Warnsignale, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, daß ein Diebstahl stattfindet, und dient als die Warneinrichtung der vorliegenden Erfindung. Die Warnsignale der Alarmvorrichtung 106 können einen Summerton durch eine Warnvorrichtung 124, Blinken einer Warnlampe 125, Blinken einer inneren Lampe 125, Blinken einer inneren Lampe und Heulen eines Horns umfassen.
  • Der Identifizierungssensor 104, der das Benutzeridentifikationssystem darstellt, identifiziert den Fahrzeugbenutzer durch einen Fingerabdruck, einen Stimmenvergleich, eine Retina- oder Irisabbildung, eine Gesichtsform, oder ein Adernmuster einer Handfläche. Der Fingerabdruck wird durch eine (nicht gezeigte) Fingerabdruckerkennungsvorrichtung ermittelt, die am Türknopf angebracht ist. Die Stimmprobe wird durch das Mikrofon 103 eingegeben. Die Retina- oder Irisabbildung wird von der Kamera 102 erfaßt. Körperfett, das durch einen am Türknopf angebrachten Körperfettmonitor überprüft wird, kann zur Identifizierung des Fahrzeugbenutzers eingesetzt werden. Die der Identifizierung dienenden Daten werden im Speicher 105 vorgespeichert.
  • Es können auch ein blatt- oder folienförmiger drucksensitiver, ebener Kontaktsensor und die Fingerabdruckerkennungsvorrichtung am Fahrzeug angebracht werden. Der blatt- oder folienförmige drucksensitive, ebene Kontaktsensor schließt eine Mehrzahl von verteilten drucksensitiven Kontakten ein. Der Kontaktwiderstand (oder die Kontaktkapazität) der drucksensitiven Kontakte verändert sich mit der Druckkraft. Deshalb kann der Benutzer durch die Nutzung eines Druckkraftzustands, des Fingerabdrucks und des Handflächenmusters identifiziert werden, wenn eine Hand des Benutzers gegen den ebenen Kontaktsensor gedrückt wird. Zusätzlich zum normalen Mikrofon 103 kann am Fahrzeug ein Knochenschallmikrofon angebracht sein. Dann kann der Benutzer durch Nutzung eines einen allgemeinen Ton darstellenden Luftschalltons, und eines Knochenschalltons identifiziert werden. Das Knochenschallmikrofon wird beim Gebrauch gegen ein Ohr oder den Kiefer gedrückt. Die Grundkonstruktion eines Knochenschallmikrofons ist bekannt und wird deshalb hier weggelassen.
  • Der Identifizierungssensor 104 kann am tragbaren Terminal 401 angebracht sein. Dann überträgt der Identifizierungssensor 104 über das Steuerzentrum 200 Daten an die fahrzeugseitige Vorrichtung 100. Dann kann der Benutzer durch Vergleich der von der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 empfangenen Daten und der im Speicher 105 gespeicherten Vergleichsdaten identifiziert werden.
  • Der Speicher 105 dient als Mittel zur Einstellung der Löschbedingungen und zur Einstellung der Einbruchsermittlungsbedingungen und speichert Daten, die für den Betrieb des Antidiebstahlsystems erforderlich sind. Der Speicher 105 ist ein nicht flüchtiger Speicher wie ein Flash-Speicher, um den gespeicherten Inhalt selbst dann zu bewahren, wenn das Fahrzeug geparkt wird (die Zündung ausgeschaltet ist). Die Vergleichsdaten, anhand deren der Identifizierungssensor 104 den Benutzer identifiziert, sind ebenfalls im Speicher 105 gespeichert.
  • Die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 schließt ein GPS (globales Positionierungssystem) 107 ein. Das GPS 107 ermittelt eine gegenwärtige Position des Fahrzeugs und dient als erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ermittlung der Parkposition. Außer dem GPS 107 können ein bekannter Magnetfeldsensor, ein Gyroskop, ein Abstandssensor, ein Rotationssensor eines Lenkrads und ein Radsensor für jedes rollende Rad verwendet werden. Von diesen Sensoren gemessene Werte können Fehler aufweisen, deren Charakteristika voneinander abweichen. Es kann somit eine Mehrzahl von Sensoren benutzt werden, um sich gegenseitig zu ergänzen.
  • Die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 schließt eine Immobilisierungsvorrichtung 108, einen Einbruchssensor 109, einen elektronischen Schlüssel 110, eine Karosserie-ECU 111 und eine Motor-ECU 112. Die Immobilisierungsvorrichtung 108 ermöglicht es, den Motor auf der Basis einer Prüfung des ID-Codes zu starten. Der Einbruchssensor 109 stellt das Vorhandensein eines Einbrechers im Fahrzeug aus der Basis der Funkwelle, der Ultraschallwelle, einer Schwingung des Fahrzeugs und des Bruchs eines Fensters fest und dient als Statuserkennungssystem der vorliegenden Erfindung.
  • Eine Sicherheits-ECU 114 dient als Abstandsberechnungsmittel, Intervall-Berechnungsmittel, Einstellmittel für Löschungsbedingungen, Einstellmittel für den Zustand für die Erkennung eines Einbruchs, Feststellmittel für einen Einbruch; Einstellmittel für das Sicherheitsniveau, Mittel für die Löschung des Sicherheitsniveaus und Berechnungsmittel für das Diebstahlsrisiko. Die Sicherheits-ECU 114 schließt einen Prozeßschaltkreis ein, um Daten und Signale mit einer externen Vorrichtung und einem Sensor auszutauschen. Die CPU steuert auf der Basis eines Steuerprogramms und von im ROM und RAM gespeicherten Daten. Die Sicherheits-ECU 114 führt Prozesse durch, wie einen Wechsel der Sicherheitsniveaus und Erzeugung von Warnsignalen, auf der Basis von Daten und Signalen von den externen Vorrichtungen und Sensoren. Die Sicherheits-ECU 114 überträgt Erlaubnis- und/oder Verbotsbefehle für einen Motorstopp und einen Motorstart in Richtung der Motor-ECU 112, die den Motor steuert.
  • Die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 ist so gestaltet, daß sie Daten an das Steuerzentrum 200 zu jeder vorgegebenen Zeitperiode (z. B. alle 10 Minuten) überträgt, die im Speicher 105 gespeichert werden. Die übertragenen Daten zeigen an, daß das Fahrzeug sich in einem normalen Zustand befindet. Deshalb stellt das Steuerzentrum 200 fest, daß einige Anomalien bei einem geparkten Fahrzeug stattfinden, falls die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 die Übertragung von Daten an das Steuerzentrum 200 einstellt. Auch kann das Steuerzentrum 200 die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 auffordern, zu jeder vorgegebenen Zeitperiode (z. B. alle 10 Minuten) eine Statusmeldung abzugeben. Dann kann die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 Daten über den Fahrzeugzustand an das Steuerzentrum 200 übertragen.
  • Das Steuerzentrum 200 schließt einen Server 201, die zweite Kommunikationsvorrichtung 202, ein Steuerungsbedienfeld 203 und dergleichen ein. Der Server 201 ist gebildet aus einem bekannten Element wie einem Computer, einer Workstation und dergleichen. Im Steuerzentrum 200 überwacht ein auf dem Server 201 laufendes Programm ein geparktes Fahrzeug über das Steuerungsbedienfeld 203. Das Programm überwacht das geparkte Fahrzeug auf der Basis verschiedener, von der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 übertragener Daten. Das Steuerzentrum 200 überwacht auch aus der Ferne die fahrzeugseitige Vorrichtung 100.
  • Das Steuerzentrum 200 schließt drei Datenbanken (oder Datenspeicher) A–C ein. Die Daten über ein Fahrzeug und einen Benutzer des Antidiebstahlsystems und Daten über einen Betriebszustand der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 sind in der Datenbank A gespeichert. Daten zur Bestimmung eines Diebstahlrisikoniveaus, wie eine Information über die Örtlichkeit des Parkbereichs, und eine Information über vergangene Diebstähle sind in der Datenbank B gespeichert. Die Information über vergangene Diebstähle schließt Zeiten und Örtlichkeiten von Diebstählen, Fahrzeugtypen, Einzelheiten über Anomalien, Einzelheiten von Straftaten (Beschädigungen, Fahrzeugeinbrüche, Fahrzeugdiebstähle) und eine Klassifizierung begangener Verbrechen oder versuchter Verbrechen. Daten für die Bestimmung von Fahrzeuganomalien auf der Basis von aus der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 übertragenen Daten zur Analysierung von Anomalien sind in der Datenbank C gespeichert.
  • Die 6 zeigt die Schutzwirkung einer Verriegelung entsprechend den Sicherheitsniveaus, Verfahren zur Löschung des Sicherheitsniveaus, Verfahren zur Ermittlung von Anomalien, Schwellenwerte für die Ermittlung von Anomalien, Warnsignale im Falle der Feststellung einer Anomalie und Intervalle für die ERNEUERUNG DES Sicherheitsniveaus. Das Sicherheitsniveau schließt fünf Niveaus von Niveau 0 bis Niveau 4 ein. Mit der Erhöhung der Nummer des Niveaus nimmt das Sicherheitsniveau zu (das Diebstahlrisiko des Fahrzeugs nimmt ab). Jedes Sicherheitsniveau wird beschrieben.
  • Beim Sicherheitsniveau 0 ist eine Tür des Fahrzeugs nicht verschlossen. Es gibt kein Verfahren zur Entriegelung der Tür und kein Verfahren zur Löschung des Sicherheitsniveaus. Auch ist die Ermittlung von Anomalien nicht aktiviert, so daß der Schwellenwert für die Feststellung von Schwingungen bzw. Erschütterungen nicht einschaltet ist. Somit werden Warnsignale für den Fall der Feststellung einer Anomalie nicht in Betrieb gesetzt. Das Niveau 0 ist der gefährlichste Zustand, so daß das das Intervall für eine Erneuerung des Sicherheitsniveaus 30 Sekunden beträgt.
  • Beim Sicherheitsniveau 1 ist die Tür verriegelt. Die Tür kann durch einen mechanischen Generalschlüssel entriegelt werden, der zum Verriegeln oder Entriegeln in einen Schloßzylinder eingerührt wird, oder durch einen elektronischen Schlüssel 110, wie einen drahtlosen Schlüssel. Wenn die Tür durch den mechanischen oder den elektronischen Schlüssel entriegelt wird, wird das Sicherheitsniveau gelöscht (das Sicherheitsniveau wird auf 0 gesetzt). Außerdem wird der in den Einbruchssensor 109 einbezogene Schwingungssensor aktiviert, um zur Ermittlung einer Anomalie wirksam werden zu können. Wenn das Schloß nicht ordentlich betätigt wird, so daß Schwingungen am Fahrzeug einen vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, wird eine Anomalie festgestellt. Dann blinkt die Warnlampe 125, um die Anomalie anzuzeigen. Der Schwellenwert zur Feststellung der Schwingung wird auf den Maximalwert eingestellt (die Empfindlichkeit zur Feststellung der Schwingung ist am schlechtesten). Das Intervall zur Erneuerung des Sicherheitsniveaus wird auf 5 Minuten eingestellt.
  • Beim Sicherheitsniveau 2 ist die Tür verriegelt und die Tür wird auch durch eine elektrische Verriegelung (E-Verrieglung) 121 der Tür verschlossen gehalten. Nur der elektronische Schlüssel 110, wie der bekannte drahtlose Schlüssel, kann die Tür (die E-Verriegelung) entriegeln. Der mechanische Schlüssel kann die Tür nicht entriegeln. Nur wenn die Tür durch den elektronischen Schlüssel 110 entriegelt wird, wird das Sicherheitsniveau gelöscht (das Sicherheitsniveau auf 0 gesetzt). Ein Schwingungssensor und ein Schalter für die Türverriegelungsposition, die in den Einbruchssensor 109 einbezogen sind, werden aktiviert, um zur Feststellung einer Anomalie wirksam zu werden. Wenn die Tür nicht richtig entriegelt wird, so daß Schwingungen erzeugt werden, wird die Anomalie festgestellt. Auch wenn die Tür nicht richtig entriegelt wird, so daß die Türverriegelungsposition auf einen Öffnungsstatus gestellt wird (es findet eine ungewöhnliche Entriegelungsaktion statt), wird die Anomalie festgestellt. Im Falle der Anomalie zweigen das Blinken der Warnlampe 125 und der Summerton der Warnvorrichtung 124 die Anomalie an. Der Schwellenwert für die Feststellung der Anomalie ist im allgemeinen groß. Die Empfindlichkeit für die Feststellung der Anomalie ist besser als beim Sicherheitsniveau 1. Das Intervall zur Erneuerung des Sicherheitsniveaus wird auf 1 Sunde gesetzt.
  • Beim Sicherheitsniveau 3 ist die Tür verriegelt und die Energieversorgung für die elektrische Verriegelung (E-Verriegelung) der Tür wird durch eine Unterbrecherschaltung 122 für die Verriegelungsenergie gestoppt. Nur eine spezielle Aktion, wie ein Entriegeln der Tür durch den Gebrauch von Befehlssignalen vom Steuerzentrum 200 kann die Tür entriegeln. Weder der mechanische Schlüssel noch der elektronische Schlüssel 110 können die Tür öffnen. Nur wenn die Tür durch die spezielle Aktion entriegelt wird, das Sicherheitsniveau gelöscht (das Sicherheitsniveau auf 0 gesetzt). Die Schwingungsermittlung, die Ermittlung einer ungewöhnlichen Entriegelungsaktion und eine Stromermittlung, die in den Einbruchssensor 109 eingeschlossen sind, werden aktiviert um zur Ermittlung der Anomalie wirksam zu werden. Wenn die Tür nicht richtig entriegelt wird, so daß die Türverriegelungsposition auf den Offenstatus gesetzt wird (wenn eine unübliche Entriegelungsaktion stattfindet), wird eine Anomalie ermittelt. Auch wenn die Tür nicht richtig entriegelt wird und die Tür geöffnet wird, so daß die Innenbeleuchtung eingeschaltet wird und dergleichen, wird eine Anomalie festgestellt. Im Falle einer Anomalie zeigt zusätzlich zum Blinken der Warnlampe 125 und dem Summton der Warnvorrichtung 124 das Heulen einer Sirene 126 das lauter ertönt als der Summton, die Anomalie an. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Anomalie liegt im mittleren Bereich, doch ist die Empfindlichkeit für die Ermittlung der Anomalie besser als auf dem zweiten Niveau 2. Das Intervall zur Erneuerung des Sicherheitspegels wird auf 3 Stunden eingestellt.
  • Beim Sicherheitsniveau 4 ist die Tür verriegelt. Nur biometrische Merkmale durch den Gebrauch der Kamera 102 oder des Identifizierungssensors 104 können die Tür entriegeln. Wegen der Aktivierung einer elektronischen Prüfverhinderungsschaltung 123 können weder der mechanische Schlüssel, noch der elektronische Schlüssel 110 oder die spezielle Aktion die Tür entriegeln. Nur wenn der Benutzer durch die biometrischen Merkmale identifiziert ist, wird das Sicherheitsniveau wird aufgehoben (der Sicherheitspegel auf 0 gesetzt). Auch die Schwingungsermittlung, die Ermittlung ungewöhnlicher Entriegelungsaktionen, die Stromermittlung und die Fahrzeugüberwachung werden als Verfahren zur Ermittlung der Anomalität eingesetzt. Die Fahrzeugüberwachung beobachtet eine Person, die sich dem Fahrzeug nähert durch Gebrauch des Umgebungsüberwachungssensors 101 und überträgt regelmäßig Informationen, die von der Kamera 102 aufgenommen werden, an das Steuerzentrum 200. Mit anderen Worten, beim Niveau 4 wird ein direktes Überwachungsverfahren den Verfahren zur Ermittlung einer Anomalie hinzugefügt. Im Falle der durch diese Ermittlungsverfahren festgestellten Anomalie berichtet zusätzlich zum Blinken der Warnlampe 125, dem Summton der Warnvorrichtung 124 und dem Heulton der Sirene 126 einer Berichtsvorrichtung 127 über die erste Kommunikationsvorrichtung 116 die Anomalie an das Steuerzentrum 200. Der Schwellenwert zur Ermittlung der Anomalität ist der kleinste unter den fünf Sicherheitsniveaus. Das Sicherheitsniveau wird grundsätzlich nicht geändert. Das Intervall zur Erneuerung des Sicherheitsniveaus ist auf 12 Stunden festgesetzt.
  • Die Bedingungen zur Feststellung der Anomalität bei jedem Sicherheitsniveau schließen Bedingungen zur Feststellung der Anomalität bei einem niedrigeren Sicherheitsniveau als dem jeweiligen Sicherheitsniveau ein. Beispielsweise wird beim Sicherheitsniveau 3, zusätzlich zu einer Bedingung, bei der der Strom den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, die Anomalität auch unter den Anomalitätsbedingungen der Niveaus 1 und 2 festgestellt. Die Anomalitätsbedingung des Niveaus 2 ist eine Bedingung, daß die Schwingung des Fahrzeugs vom Schwingungssensor des Einbruchssensors 109 festgestellt wird, und die Schwingung den vorgegebenen Schwellenwert überschreitet. Die Anomaliebedingung des Niveaus 1 ist eine Bedingung, wonach die Tür als offen oder durch etwas außer einem mechanischen Schlüssel oder dem elektronischen Schlüssel 110 unverriegelt festgestellt wird.
  • Beim vorstehenden Beispiel wird beim Löschen des Sicherheitsniveaus der Sicherheitspegel auf 0 eingestellt. Es kann jedoch das Sicherheitsniveau umeinen Schritt gesenkt werden.
  • Daten, wie die Sicherheitsniveaus, die Bedingungen für die Löschung, die Bedingungen für die Feststellung einer Anomalie und dergleichen werden im Speicher 105 gespeichert. Jedoch können die letzten entsprechenden Daten vom Steuerzentrum 200 heruntergeladen werden. Es kann auch der Benutzer durch den Gebrauch der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 befähigt sein, die Daten durch eine (nicht gezeigte) Eingabevorrichtung festzulegen. Außerdem können die Daten, die durch den Gebrauch des tragbaren Terminals 401 oder den PC 402 eingestellt werden, durch das Steuerzentrum 200 auf die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 übertragen werden. In diesem Falle können die Daten alternativ direkt auf die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 übertragen werden, ohne über das Steuerzentrum 200 zu laufen.
  • Ein Prozeß zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus auf der Basis der Informationsliste, die einen Benutzungsplan (usage schedule) des Fahrzeugs des Benutzers einschließt, wird unter Bezugnahme auf 7 beschrieben. Dieser Prozeß wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein Steuerprogramm ausgeführt, das durch eine (nicht gezeigte) CPU ausgeführt wird, die in die Sicherheits-ECU 114 eingeschlossen ist.
  • Wenn das Fahrzeug geparkt ist (S501: JA), wird ein Plan des Benutzers überprüft (S502). Ein Prozeß zum Prüfen des Plans wird nun beschrieben.
  • Zunächst ruft das Fahrzeug vom Steuerzentrum 200 den Plan des Fahrzeugbenutzers ab. Dann fordert das Steuerzentrum 200 von dem in der Datenbank A genannten Fahrzeugbenutzer, dem tragbaren Terminal 401 oder dem PC 402 die Information über den Aufenthaltsort des Benutzers und die Planinformation. Wenn der Benutzer die Anforderung vom Steuerzentrum 200 empfängt, prüft der Benutzer einen eigenen Plan durch Gebrauch des tragbaren Terminals 401, des PCs 402 oder dergleichen. Dann sendet der Benutzer die als nächstes vom Fahrzeug zu benutzenden, künftigen Daten und die Planinformation, die Zielorte einschließt (oder es wird nur die Zeit akzeptiert), an das Steuerzentrum 200. Das Steuerzentrum 200 überträgt die Planinformation des Benutzers an das Fahrzeug.
  • Es kann auch jeder Plan benutzt werden, sofern der Plan im tragbaren Terminal 401 oder dem PC 402 oder auch in einem persönlichen Organizer gespeichert ist. Was den Plan betrifft, so kann ein Sammelplan der Fahrzeugbenutzung für eine vorgegebene Zeitspanne, wie eine Woche ab der eingestellten Zeit, übertragen werden.
  • Dann wird durch Gebrauch des GPS 107 die Information über die augenblickliche Position des Fahrzeugs ermittelt. (S503).
  • Das Fahrzeug vergleicht die Information über die augenblickliche Position des Fahrzeugs und die Planinformation des Benutzers, um zu prüfen, ob die augenblickliche Parkposition des Fahrzeugs eine in der Planinformation des Benutzers enthaltene Zielposition ist. Wenn die augenblickliche Parkposition des Fahrzeugs die Zielposition ist (S504: JA), wird eine Zeit (oder ein Intervall) T zwischen der aktuellen Zeit und der künftigen Zeit für die nächste Benutzung des Fahrzeugs unter Verwendung der Planinformation berechnet. Die aktuelle Zeit kann durch die folgenden Verfahren ermittelt werden. Die aktuelle Zeit kann direkt durch einen RTC (real time counter = Echtzeitzähler) ermittelt werden, der in die Sicherheits-ECU 144 einbezogen ist. Es kann eine vorgegebene Zeitinformation benutzt werden, die in einem GPS-Signal enthalten ist, das durch das GPS 107 empfangen wird. Die aktuelle Zeit kann durch Kommunikation mit anderen fahrzeugseitigen Vorrichtungen, wie einem Fahrzeugnavigationssystem und dergleichen erhalten werden. Die aktuelle Zeit kann über ein Kommunikationsnetzwerk von Einrichtungen und Vorrichtungen erhalten werden, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden. Dann wird das Sicherheitsniveau auf der Basis der berechneten Zeit (Intervall) T bestimmt.
  • Wenn T ≤ 1 Minute (t1) (S506: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf 0 gestellt (S507) und das Türschloß 120 wird geöffnet (S508).
  • Wenn 1 Minute < T ≤ 30 Minuten (t2) (S509: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf 1 gestellt (S510) und das Türschloß wird verriegelt (S511).
  • Wenn 30 Minuten < T ≤ 1 Stunde (t3) (S512: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf 2 gestellt (S510) und das Türschloß wird verriegelt. Außerdem wird die E-Verriegelung 121 aktiviert (die Tür ist doppelt gesperrt) (S514).
  • Wenn 1 Stunde < T ≤ 24 Stunden (t4) (S515: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf 3 gestellt (S516) und die Energieversorgung für die E-Verriegelung 121 zur Sperre der Tür wird durch die Unterbrecherschaltung 122 für die Verriegelungsenergie gestoppt. Die Tür ist mechanisch und elektrisch gesperrt (S114).
  • Wenn 24 Stunden < T (S515: NEIN), wird das Sicherheitsniveau SL auf 4 gestellt (S518) und eine elektronische Prüfverhinderungsschaltung 123 wird aktiviert (S116), so daß eine allgemeine Entriegelungsaktion zum Öffnen der Tür nicht möglich ist.
  • Das Sicherheitsniveau wird auf ein hohes Niveau selbst dann eingestellt, wenn der Benutzer das Fahrzeug auf einem häuslichen Parkplatz abstellt und der Benutzer zuhause ist, falls das Fahrzeug während einer gewissen Zeitspanne nicht benutzt wird. Das ist für den Benutzer sehr unbequem, wenn er das Fahrzeug waschen oder dessen Innenraum reinigen will. Mit anderen Worten, das Sicherheitsniveau ist nicht richtig definiert, falls seine Berechnung nur auf der Basis der Information über die Plane des Benutzers erfolgt. Deshalb kann das Sicherheitsniveau richtig eingestellt werden, falls es sowohl auf der Information über die Plane des Benutzers als auch einer Information über den Aufenthaltsort des Benutzers beruht.
  • Ein Prozeß zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus basierend auf dem Abstand zwischen Fahrzeug und Benutzer, wird unter Bezugnahme auf 2 beschrieben. Dieser Prozeß wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein Steuerprogramm ausgeführt, das durch eine (nicht gezeigte) CPU ausgeführt wird, die in die Sicherheits-ECU 114 eingeschlossen ist.
  • Wenn das Fahrzeug geparkt ist, wird der Standort des Fahrzeugs durch die GPS 107 (S100) festgestellt. Dann wird der gegenwärtige Aufenthaltsort des Benutzers des Fahrzeugs ermittelt (S101) und ein Detailprozeß des Schritts S101 wird später beschrieben. Dann wird der Abstand D zwischen dem Fahrzeug und dem Benutzer berechnet.
  • Das Sicherheitsniveau wird auf der Basis der berechneten Entfernung D wie folgt bestimmt.
  • Wenn D ≤ 5 m (L1) (S103: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf das Niveau 0 (S104) eingestellt.
  • Wenn 5 m (L1) < D ≤ 1 km (L2) (S106: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf das Niveau 1 (S107)) eingestellt.
  • Wenn 1 km (L2) < D ≤ 50 km (L3) (S109: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf das Niveau 2 (S110) eingestellt.
  • Wenn 50 km (L3) < D ≤ 100 km (L4) (S112: JA), wird das Sicherheitsniveau SL auf das Niveau 3 (S113).
  • Wenn 100 km (L4) < D (S112; NEIN), wird das Sicherheitsniveau SL auf das Niveau 4 (S115).
  • Ein Prozeß zur Feststellung der augenblicklichen Position des Benutzers wird unter Bezugnahme auf 3 beschrieben. Der Prozeß entspricht dem im Flußdiagramm der 2 gezeigten Schritt S101. Dieser Prozeß wird, wenn der Prozeß in der fahrzeugseitigen Vorrichtung 100 ausgeführt wird, zusammen mit anderen Prozessen wiederholt durch ein Steuerprogramm durchgeführt, das durch eine (nicht gezeigte) CPU ausgeführt wird, die in die Sicherheits-ECU 114 eingeschlossen ist. Der Prozeß wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein im Server 201 gespeichertes Steuerprogramm ausgeführt, wenn der Prozeß im Steuerzentrum 200 ausgeführt wird.
  • Die augenblickliche Position des Benutzers kann ohne Abfrage des Steuerzentrums 200 festgestellt werden, wenn der sich beispielsweise in der Umgebung des Fahrzeugs aufhaltende Benutzer durch die Kamera 102, den Identifizierungssensor 104 oder dergleichen erfaßt werden kann. In diesem Falle (S200: JA) wird die augenblickliche Position des Benutzers im Speicher 105 festgehalten (S219). Andererseits wird, falls die augenblickliche Position des Benutzers noch nicht festgestellt ist (S200: NEIN), eine Abfrage an das Steuerzentrum 200 übermittelt.
  • Wenn das Steuerzentrum 200 die Anfrage vom Fahrzeug erhält (S211), fordert das Steuerzentrum 200 den Benutzer (das tragbare Terminal 401 oder den PC 402) zur Angabe der augenblicklichen Position auf. Das Fahrzeug des Benutzers ist in der Datenbank A registriert. Wenn der Benutzer die Anfrage vom Steuerzentrum 200 erhält (S213), berechnet der Benutzer eine eigene, augenblickliche Position durch Gebrauch der tragbaren Terminals 401. des PCs 402 oder dergleichen (S214). Dann überträgt der Benutzer die berechnete, augenblickliche Position an das Steuerzentrum 200 (S215).
  • Als Verfahren zur Berechnung der augenblicklichen Position können andere Vorrichtungen als das tragbare Terminal 401 oder der PC 402 eingesetzt werden. In einem Falle, in dem die augenblickliche Position durch das tragbare Terminal 401 oder den PC 402 geprüft wird, können die durch das tragbare Terminal 401 oder den PC 402 angezeigten, augenblicklichen Positionsdaten automatisch in ein für das Steuerzentrum 200 lesbares Datenformat umgewandelt und automatisch an das Steuerzentrum 200 übertragen werden. Es kann im Gegensatz hierzu aber auch die Umwandlung des Formats der augenblicklichen Positionsdaten im Steuerzentrum 200 stattfinden.
  • Wenn das Steuerzentrum 200 die augenblicklichen Positionsdaten erhält (S216), überträgt das Steuerzentrum 200 die augenblicklichen Positionsdaten an das Fahrzeug (die fahrzeugseitige Vorrichtung 100) (S217). Wenn das Fahrzeug die augenblicklichen Positionsdaten vom Steuerzentrum 200 erhält (S218), speichert das Fahrzeug die augenblicklichen Positionsdaten im Speicher 105 (S219).
  • Die Information über die augenblickliche Position des Benutzers kann durch eine Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und dem tragbaren Terminal 401 oder dem PC 402 erhalten werden. Mit anderen Worten, das Fahrzeug überträgt die Anfrage nach der augenblicklichen Position an das tragbare Terminal 401 oder den PC 402. Dann meldet das tragbare Terminal 401 oder der PC 402 die augenblicklichen Positionsdaten an das Fahrzeug zurück.
  • Ein Prozeß zur Information des Benutzers über eine Änderung des Sicherheitsniveaus entsprechend der Änderung des Abstands zwischen dem Fahrzeug und dem Benutzer wird unter Bezugnahme auf 4 beschrieben. Der Prozeß zur Information über die Veränderung des Sicherheitsniveaus wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein Steuerprogramm ausgeführt, das durch eine (nicht gezeigte) CPU ausgeführt wird, die in die Sicherheits-ECU 114 eingeschlossen ist. Der Prozeß wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein im Server 201 gespeichertes Steuerprogramm ausgeführt, wenn der Prozeß im Steuerzentrum 200 ausgeführt wird.
  • Bei dem in 4 gezeigten Prozeß zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus überträgt das Fahrzeug, wenn das Sicherheitsniveau entsprechend der Änderung des Abstands zwischen dem Fahrzeug und dem Benutzer verändert wird (S400: JA), das letzte (geänderte) Sicherheitsniveau an das Steuerzentrum 200 (S410). Wenn das Steuerzentrum 200 das letzte Sicherheitsniveau erhält (S402), bestätigt das Steuerzentrum 200 die Veränderung des Sicherheitsniveaus des Fahrzeugs durch Bezugnahme auf die Datenbank A. Dann wird die Datenbank erneuert und das letzte Sicherheitsniveau wird an das tragbare Terminal 401 oder den PC 402 des Benutzers übertragen.
  • Wenn das tragbare Terminal 401 oder der PC vom Steuerzentrum 200 das letzte Sicherheitsniveau empfängt (S404), gibt das tragbare Terminal 401 oder der PC 402 die Veränderung des Sicherheitsniveaus durch Benutzung eines Anzeigefeldes, eines Lautsprechers und dergleichen bekannt, die alle nicht dargestellt sind.
  • Ein Prozeß zur beliebigen Auswahl des Sicherheitsniveaus durch Benutzung des tragbaren Terminals des Benutzers wird unter Bezugnahme auf 5 beschrieben. Dieser Prozeß zur Fernauswahl des Sicherheitsniveaus wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein Steuerprogramm ausgeführt, das durch eine (nicht gezeigte) CPU ausgeführt wird, die in die Sicherheits-ECU 114 eingeschlossen ist, wenn der Prozeß im Fahrzeug stattfindet. Der Prozeß wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein im Server 201 gespeichertes Steuerprogramm ausgeführt, wenn der Prozeß im Steuerzentrum 200 ausgeführt wird.
  • Der Fahrzeugbenutzer wählt ein neues Sicherheitsniveau S durch Benutzung des tragbaren Terminals 401 und des PCs 402 und überträgt das neue Sicherheitsniveau an das Steuerzentrum 200 (S300). Wenn das Steuerzentrum 200 das neue, vom Fahrzeugbenutzer gewählte Sicherheitsniveau erhält, bestätigt das Steuerzentrum 200 unter Bezugnahme auf die Datenbank A die Eigentümerbeziehung von Benutzer und Fahrzeug. Dann überträgt das Steuerzentrum 200 das gewählte neue Sicherheitsniveau an die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 des Fahrzeugs, das durch den Benutzer registriert ist (S303).
  • Bei S306, S309, S312, S315 und S318 stellt das Fahrzeug das Sicherheitsniveau SL des Fahrzeugs auf der Basis des neuen Sicherheitsniveaus S ein, das vom Steuerzentrum 200 erhalten wird (S304). Dann wird das Fahrzeug durch ein Verfahren entsprechend dem Sicherheitsniveau SL (S307, S310, S313, S316, S319) verriegelt.
  • Steuerverfahren (S307, S310, S313, S316, S319) des Türschlosses 120 entsprechend dem Sicherheitsniveau SL stimmen überein mit den Verfahren (S105, S108, S111, S114, S116), die vorher unter Bezugnahme auf 2 beschrieben wurden. Es wird deshalb eine detaillierte Erläuterung der Steuerverfahren weggelassen.
  • Wenn das neue Sicherheitsniveau S mit dem Sicherheitsniveau SL des Fahrzeugs übereinstimmt, wird das Sicherheitsniveau SL nicht verändert und der Prozeß beendet.
  • Das vorstehend beschriebene Beispiel zeigt, daß das Sicherheitsniveau durch das Steuerzentrum 200 bestimmt wird. Jedoch kann das Sicherheitsniveau direkt festgelegt werden, wenn der Benutzer mit dem Fahrzeug über das tragbare Terminal 401 oder den PC 402 kommuniziert, statt das Steuerzentrum 200 zu benutzen.
  • Wenn ein Sicherheitsniveau basierend auf einer Planinformation und ein Sicherheitsniveau basierend auf einer Positionsinformation gegeben sind, wird von den beiden Sicherheitsniveaus ein Sicherheitsniveau ausgewählt, das ein höheres Niveau anzeigt, um der Sicherheit die Priorität zu geben.
  • Es kann bei der Einstellung des Sicherheitsniveaus auch der Bequemlichkeit des Benutzers Priorität eingeräumt werden. Beispielsweise kann das Sicherheitsniveau auf das Niveau 0 eingestellt werden, selbst wenn der Plan anzeigt, daß weitere 15 Minuten vergehen werden, bis die nächste Benutzung des Fahrzeugs stattfinden wird, falls sich der Benutzer in der Umgebung des Fahrzeugs aufhält. Gleichermaßen kann das Sicherheitsniveau auf das Niveau 1 verändert werden, selbst wenn der Plan anzeigt, das eine weitere Stunde vergehen wird, bevor die nächste Benutzung des Fahrzeugs stattfindet, sofern sich der Benutzer in einem Bereich aufhält, von dem aus er das Fahrzeug innerhalb von 30 Minuten erreichen kann.
  • Die 8 zeigt ein Verfahren zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus auf der Basis einer Kombination des Risikoniveaus eines Diebstahls und der Planinformation des Benutzers. Das Sicherheitsniveau eines allgemeinen Bereichs, in dem Diebstähle nicht häufig stattfinden, wird durch durchgehende Linien dargestellt. Das Sicherheitsniveau in einem Diebstahlsbereich, wo Diebstähle sehr häufig stattfinden, wird durch unterbrochene Linien dargestellt. Das Sicherheitsniveau im Diebstahlsbereich ist um einen Schritt enger (höher eingestellt) im Vergleich zum Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich. Mit anderen Worten, Im Diebstahlsbereich wird das Sicherheitsniveau nicht auf 0 eingestellt. Auch wenn der Benutzer länger als eine Stunde vom Fahrzeug entfernt ist, wird das Sicherheitsniveau 4 eingestellt (das im allgemeinen Bereich auf 3 eingestellt würde). Gleichermaßen kann im sicheren Bereich, in dem Diebstähle viel weniger oft stattfinden als im allgemeinen Bereich, das Sicherheitsniveau um einen Schritt gesenkt werden (niedriger eingestellt werden) im Vergleich zum Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich. Das Folgende ist eine Beziehung zwischen dem Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich und einer Zeit (oder einem Intervall) (T) zwischen einer Zeit beim Parken des Fahrzeugs und einer Zeit für die nächste Benützung des Fahrzeugs.
    • (1) Niveau 0: T ≤ 1 Minute (t1)
    • (2) Niveau 1: 1 Minute (t1) < T ≤ 30 Minuten (t2)
    • (3) Niveau 2: 30 Minuten (t2) < T ≤ 1 Stunde (t3)
    • (4) Niveau 3: 1 Stunde (t3) < T ≤ 24 Stunden (t4)
    • (5) Niveau 4: 24 Stunden (t4) < T
  • Die 9 zeigt ein Verfahren zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus basierend auf einer Kombination des Risikoniveaus eines Diebstahls und der Planinformation des Benutzers. Das Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich, wo Diebstähle nicht oft stattfinden, wird in durchgehenden Linien dargestellt. Das Sicherheitsniveau in einem Diebstahlsbereich, wo Diebstähle sehr häufig stattfinden, wird durch unterbrochene Linien dargestellt. Das Sicherheitsniveau im Diebstahlsbereich ist um einen Schritt enger (höher eingestellt) im Vergleich zum Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich. Mit anderen Worten, Im Diebstahlsbereich wird das Sicherheitsniveau nicht auf 0 eingestellt.
  • Auch wenn der Benutzer von seinem Fahrzeug 50 km oder mehr entfernt ist, wird das Sicherheitsniveau auf das Niveau 4 gesetzt (im allgemeinen Bereich würde das Sicherheitsniveau auf 3 gesetzt). Gleichermaßen kann im sicheren Bereich, in dem Diebstähle viel weniger oft stattfinden als im allgemeinen Bereich, das Sicherheitsniveau um einen Schritt gesenkt werden (niedriger eingestellt werden) im Vergleich zum Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich. Das Folgende ist eine Beziehung zwischen dem Sicherheitsniveau im allgemeinen Bereich und einem Abstand (D) zwischen dem Fahrzeug und dem Benutzer.
    • (1) Niveau 0: D ≤ 5 m (L1)
    • (2) Niveau 1: 5 m (L1) < D ≤ 1 km (L2)
    • (3) Niveau 2: 1 km (L2) < D ≤ 50 km (L3)
    • (4) Niveau 3: 50 km (L3) < D ≤ 100 km (L4)
    • (5) Niveau 4: 100 km (L4) < D
  • Ein Prozeß zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus basierend auf dem Niveau des Diebstahlsrisikos, dem Plan des Benutzers und dem Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem Benutzer wird unter Bezugnahme auf 10 beschrieben. Dieser Prozeß wird wiederholt zusammen mit anderen Prozessen durch ein Steuerprogramm ausgeführt, das durch eine (nicht gezeigte) CPU ausgeführt wird, die in die Sicherheits-ECU 114 eingeschlossen ist.
  • In einem Falle, in dem in dem das Fahrzeug des Benutzers geparkt ist (S600: JA), wird die durch das GPS 107 ermittelte Information über die Position des Fahrzeugs an das Steuerzentrum 200 übertragen (S610). Im Steuerzentrum 200 wird die Datenbank B auf der Basis der empfangenen, aktuellen Information über die Fahrzeugposition abgefragt. Dann wird das Niveau des Diebstahlsrisikos in einem Parkbereich berechnet, der die aktuelle Position des Fahrzeugs einschließt (S611). Insbesondere wird das Niveau des Diebstahlsrisikos berechnet auf der Basis von 1) der Art der Parkfläche, 2) der Existenz einer Parktors, 3) der Existenz einer Parkwächters, 4) der Entfernung vom Ort des letzten Diebstahls, 5) die Zeit, zu der das Fahrzeug geparkt wurde. Die Art der Parkfläche schließt eine häusliche Parkgelegenheit, einen Vertragsparkplatz, eine zeitweilig gemietete Parkfläche und einen nicht ausgewiesenen Parkplatz ein.
  • Dann ruft das Steuerzentrum 200 vom Benutzer des Fahrzeugs (dem tragbaren Terminal 401 oder dem PC 402) eine Information über den Aufenthaltsort des Benutzers und die Planinformation ab (S612). Dabei ist das Fahrzeug des Benutzers in der Datenbank A registriert. Wenn der Benutzer die Abfrage vom Steuerzentrum 200 empfängt (S613), prüft der Benutzer seine eigene, aktuelle Position durch den Gebrauch des tragbaren Terminals 401 oder des PCs 402 und prüft einen eigenen Plan (S614). Dann übermittelt der Benutzer die eigene aktuelle Position und die Zeit (den eigenen Plan), zu der der Benutzer das Fahrzeug das nächste Mal benutzen wird, an das Steuerzentrum 200 (S815). Hierbei kann die Zeit nur eine Zeit ohne Datum sein.
  • Für ein Verfahren zum Prüfen der aktuellen Position können andere Vorrichtungen als das tragbare Terminal 401 oder der PC 402 benutzt werden. Auch kann jeder Plan verwendet werden, sofern der Plan in tragbaren Terminal 401 oder PC 402 gespeichert ist oder der Plan im persönlichen Organizer gespeichert ist. Was den Plan anbelangt, so kann ein Sammelplan der Fahrzeugbenutzung für eine vorgegebene Zeitspanne, wie eine Woche ab der eingestellten Zeit, übertragen werden.
  • Falls die aktuelle Position durch das tragbare Terminal 401 oder den PC 402 geprüft wird, können die Daten über die aktuelle Position, die durch das tragbare Terminal 401 oder den PC 402 angezeigt werden, automatisch in ein lesbares Datenformat für das Steuerzentmm 200 umgewandelt und automatisch an das Steuerzentmm 200 übertragen werden. Es kann aber die Umwandlung der Daten über die aktuelle Position auch im Steuerzentmm 200 durchgeführt werden.
  • Die Information über den aktuellen Aufenthaltsort des Benutzers kann vom Fahrzeug durch Kommunikation zwischen dem Fahrzeug und dem tragbaren Terminal 401 oder dem PC 402 empfangen werden. Mit anderen Worten, das Fahrzeug überträgt die Abfrage der aktuellen Position auf das tragbare Terminal 401 oder den PC 402. Dann meldet das tragbare Terminal 401 oder der PC 402 die Daten über die aktuelle Position an das Fahrzeug zurück.
  • Das Steuerzentrum 200 berechnet den Abstand zwischen dem Benutzer und dem Fahrzeug auf der Basis des augenblicklichen Aufenthaltsorts des Benutzers, den das Steuerzentrum 200 beim Schritt S616 empfängt, und die augenblickliche Position des Fahrzeugs. Dann wird das Sicherheitsniveau basierend auf dem Abstand zum Benutzer unter Bezugnahme auf 9 bestimmt. Auch wird das Intervall zwischen der aktuellen Zeit und der Zeit (der zukünftigem Zeit) für die nächste Benutzung des Fahrzeugs basierend auf dem Plan des Benutzers und der aktuellen Zeit berechnet, die empfangen wurden. Dann wird das Sicherheitsniveau auf der Basis des Benutzerplans unter Bezugnahme auf 8 bestimmt. Dann wird ein sichereres Sicherheitsniveau zwischen den beiden Sicherheitsniveaus als empfohlenes Sicherheitsniveau bestimmt. Dann wird das empfohlene Sicherheitsniveau an die fahrzeugseitige Vorrichtung 100 übertragen (S618).
  • Beispielsweise dann, wenn eine Besprechung von 45 Minuten Dauer an einem Ort stattfindet, der 100 m von dem in einem allgemeinen Bereich befindlichen Fahrzeug entfernt ist, wird für das Sicherheitsniveau basierend auf der in 9 gezeigten Entfernung das Niveau 1 angezeigt und für das Sicherheitsniveau basierend auf dem in 8 gezeigten Plan das Niveau 2. In diesem Falle wird, weil das sicherere Sicherheitsniveau gewählt werden muß, das empfohlene Sicherheitsniveau das Niveau 2.
  • Es wird nun eine Abwandlung des Prozesses zu Bestimmung des Sicherheitsniveaus beschrieben. Selbst im gleichen Bereich verändert sich das Diebstahlsrisiko mit der Parkposition und deren Umgebung, wie etwa ein Platz in der Umgebung einer Polizeistation, ein häuslicher oder ein Firmenparkplatz. Es wird deshalb ein Prozeß zur Bestimmung eines sichereren Sicherheitsniveaus beschrieben. Bei dem Prozeß wird in eine Datenbank eine Datentafel zur Berechnung detaillierter Risiken einbezogen, um im einzelnen das Risikoniveau eines Diebstahls zu bestimmen. Die Schritte S700, S710–S716, S718 und S719 in 11 entsprechen den Schritten S600, S610–S616, S618 bzw. S619 in 10. Der in 11 gezeigte Prozeß weist im Vergleich zu dem in 10 gezeigten Prozeß einen zusätzlichen Schritt S717 auf. Es wird deshalb eine detaillierte Schilderung der Schritte S700, S710–S716, S718 und S719 weggelassen.
  • Der Prozeßschritt S717 in 11 wird nun beschrieben. Zunächst wird das Risikoniveau eines Diebstahls, das beim Schritt S711 aufgrund der Zahl vergangener Fahrzeugdiebstähle in einem Bereich (einer Großstadt, einem Bezirk, einer Stadt, eines Dorfs, einem Dorfteil oder einer Nachbarschaft) bestimmt wird, als ein Basisrisiko eines Diebstahls definiert. Dann wird ein Risikokorrekturgrad auf der Basis der Möglichkeit bestimmt, daß gemäß einer physischen Beziehung zu einer Einrichtung in diesem Bereich ein Diebstahl stattfindet. Beispielsweise wird der Risikokorrekturgrad in einem Bereich, der sich in einem vorgegebenen Umkreis einer Polizeistation befindet, –2, weil angenommen wird, daß dieser Bereich allgemein sicherer ist. Auch wird der Risikokorrekturgrad eines Bereichs, wie eines Parkbereichs mit Monatsmiete und einem Bereich, in dem nur vereinzelte Häuser anzutreffen sind, +2, weil in diesem Bereich eine verdächtige Person nicht angemessen überprüft werden wird. Dann wird das Risikoniveau eines Diebstahls durch Addition des Risikokorrekturgrads zum Basisrisikoniveau bestimmt.
  • Die einer regionalen Einheit zugeordneten Basisrisikoniveaus für einen Diebstahl und die Risikokorrekturgrade für jede Einrichtung können als die Datentafel in der Datenbank B des Servers 201 gespeichert werden. Das Basisrisikoniveau für einen Diebstahl und der Risikokorrekturgrad können automatisch oder manuell erneuert werden auf der Basis der letzten Zahl von Fahrzeugdiebstählen. Bei der Bestimmung des Sicherheitsniveaus werden die Risikokorrekturgrade auf der Basis des Parkortes und der Umgebungsbedingungen unter Bezugnahme auf die Datentafel im Datenspeicher B bestimmt. Dann wird ein endgültiges Sicherheitsniveau auf der Basis des Risikoniveaus für einen Diebstahl bestimmt, das durch Addition des Risikokorrekturgrads zum vorberechneten Basisrisikoniveau eines Diebstahls erhalten wird.
  • Bei den oben beschriebenen zwei Prozessen zur Bestimmung des Sicherheitsniveaus auf der Basis des Risikoniveaus für einen Diebstahl kann basierend auf dem Risikoniveau für einen Diebstahl und nur entweder der Entfernung oder des Plans (schedule) bestimmt werden.
  • Zusätzliche Vorteile und Abwandlungen ergeben sich leicht für den Fachmann. Die Erfindung im breiteren Sinne ist deshalb nicht durch die gezeigten und beschriebenen speziellen Details, repräsentativen Vorrichtungen und erläuternden Beispiele begrenzt.

Claims (8)

  1. Antidiebstahlsystem für ein Fahrzeug umfassend Planaufnahmemittel (S502, S616, S716) zur Entgegennahme eines Benutzungsplans für das Fahrzeug, wobei der Benutzungsplan für das Fahrzeug einen zukünftigen Zeitpunkt für die nächste Fahrzeugbenutzung enthält; Intervallberechnungsmittel (S505, S618, S718) zur Berechnung eines Intervalls zwischen der aktuellen Zeit und dem zukünftigen Zeitpunkt und ein Sicherheitsniveaueinstellmittel (S306, S309, S312, S315, S318, S507, S510, S513, S516, S518, S619, S719) zur Einstellung eines Sicherheitsniveaus des Antidiebstahlsystems auf der Basis des Intervalls zwischen der aktuellen Zeit und dem zukünftigen Zeitpunkt.
  2. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 1, weiter umfassend Sicherheitsniveauveränderungsmittel (S300, S306, S308, S309, S311, S312, S314, S315, S317, S318) zur Veränderung des Sicherheitsniveaus des Antidiebstahlsystems.
  3. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 1 weiter umfassend: einen Datenspeicher, der eine Fahrzeugdiebstahlinformation enthält, wobei die Fahrzeugdiebstahlinformation wenigstens eine Position enthält, an der in der Vergangenheit ein Diebstahl erfolgte, und Diebstahlsrisikoberechnungsmittel (S611, S711, S717) zur Berechnung eines Diebstahlsrisikoniveaus auf der Basis eines Parkzustands des Fahrzeugs und der im Datenspeicher gespeicherten Fahrzeugdiebstahlinformation, wobei das Diebstahlsrisikoniveau eine Möglichkeit anzeigt, daß ein Diebstahls des Fahrzeugs erfolgt und der Parkzustand wenigstens die aktuelle Parkposition des Fahrzeugs einschließt, wobei das Sicherheitsniveaueinstellmittel (S619, S719) das Sicherheitsniveau des Antidiebstahlsystems ebenfalls auf der Basis des Diebstahlsrisikoniveaus einstellt.
  4. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 1, weiter umfassend: Löschungsbedingungeinstellmittel zur Einstellung einer Löschungsbedingung für das Löschen des eingestellten Sicherheitsniveaus des Antidiebstahlsystems entsprechend dem eingestellten Sicherheitsniveau, Zustandsermittlungsmittel zur Ermittlung des Zustands des Fahrzeugs, Löschungsermittlungsmittel zur Feststellung, daß die Löschungsbedingung erfüllt ist, wenn der ermittelte Zustand des Fahrzeugs der Löschungsbedingung entspricht und Sicherheitsniveaulöschungsmittel zur Löschung des eingestellten Sicherheitsniveaus des Antidiebstahlsystems, wenn festgestellt ist, daß die Löschungsbedingung erfüllt ist.
  5. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 1, weiter umfassend: Zustandsermittlungsmittel zur Ermittlung des Zustands des Fahrzeugs, Einstellmittel für den einen Einbruch feststellenden Zustand für die Einstellung eines einen Einbruch in das Fahrzeug feststellenden Zustands entsprechend dem eingestellten Sicherheitsniveau und Einbruchermittlungsmittel zur Feststellung, daß in das Fahrzeug eingebrochen wird, wenn der ermittelte Fahrzeugzustand mit dem einen Einbruch feststellenden Zustand übereinstimmt.
  6. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 5, weiter umfassend eine Alarmeinrichtung zur Alarmierung eines Fahrzeugbenutzers wegen eines Einbruchs in das Fahrzeug, wenn festgestellt ist, daß ein Einbruch stattfindet.
  7. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 4, weiter umfassend ein Benutzeridentifizierungsmittel zur Identifizierung eines Benutzers des Fahrzeugs, wobei die Löschungsbedingung weiter enthält, daß eine Person, die eine Löschung des Sicherheitsniveaus versucht, der Benutzer des Fahrzeugs ist.
  8. Antidiebstahlsystem nach Anspruch 5, weiter umfassend ein Benutzeridentifizierungsmittel zur Identifizierung eines Benutzers des Fahrzeugs, wobei der einen Einbruch feststellende Zustand einschließt, daß ein Eindringling in das Fahrzeug nicht der Benutzer des Fahrzeugs ist.
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