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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine medizintechnische Vorrichtung,
die mit einem menschlichen oder tierischen Körper in Eingriff gebracht werden
kann, und genauer gesagt auf ein Endoskop.
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Endoskopievorrichtungen
sowie Vorrichtungen zum Einführen
eines medizinischen Endoskops in einen Körperkanal werden beispielsweise
in der offengelegten deutschen Patentanmeldung
DE-A-39 25 484 beschrieben.
Die darin beschriebenen Vorrichtungen erlauben es, dass ein Endoskop
nicht mehr in den zu untersuchenden Körper hineingeschoben wird,
sondern sich selber hineinbewegt. Zu diesem Zweck ist das Endoskop
mit einem Eigenantrieb ausgestattet, der ein unkomplizierteres und schnelleres
Einführen
ermöglicht.
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Als
solch ein Eigenantrieb kann beispielsweise auch ein so genannter
Stülpschlauch
verwendet werden, in den der Endoskopschaft eingeführt ist. Beim
Vortrieb des Endoskops treten unterschiedliche Relativbewegungen
auf. Zum einen tritt eine Relativbewegung zwischen dem Endoskopschaft
und dem Stülpschlauch
auf, die miteinander in Gleitkontakt stehen. Zum anderen tritt auch
eine Relativbewegung zwischen einem innenliegenden und einem außenliegenden
Abschnitt des sich abwickelnden Stülpschlauchs auf.
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Um
die jeweils auftretende Gleitreibung sowie eine Haftreibung zwischen
jeweiligen Elementen zu verringern, ist beispielsweise der Einsatz
eines von Außen
zugeführten
Schmiermittels vorgeschlagen worden, beispielsweise in der
EP-A-0 873 761 .
In beiden Fällen
wird zwischen den Endoskopschaft und den Stülpschlauch einerseits sowie zwischen
die beiden übereinander
zu liegen kommenden Stülpschlauchabschnitte
andererseits ein Schmiermittel zugeführt. Die zum Einsatz kommenden Schmiermittel
sind zumeist Öle,
wie z.B. Speiseöle. Bei Ölen besteht
jedoch das Problem, dass diese z.B. entlang des Endoskopschafts
wandern können und
die Linse des Endoskops mit einem Schmierfilm bedecken können, welcher
nicht leicht entfernbar ist.
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Demzufolge
besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung
einer verbesserten medizintechnischen Vorrichtung, insbesondere
einer verbesserten Endoskopievorrichtung. Spezielle Verbesserungen,
die vorzugsweise erzielt werden sollen, sind insbesondere eine Vereinfachung des
Aufbaus der medizintechnischen Vorrichtung, erhöhte Wirtschaftlichkeit, verbesserte
Akzeptanz beim Individuum, bei dem die Vorrichtung zum Einsatz kommt,
sowie eine Verringerung der Reibungskräfte, die in der medizintechnischen
Vorrichtung auftreten.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe mit einer medizintechnischen Vorrichtung gemäß Anspruch
1 gelöst.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Demgemäß besteht
der Kern der Erfindung darin, dass eine medizintechnische Vorrichtung,
wie z.B. ein Endoskop, mindestens ein Element hat, welches mit einer
ersten Komponente versehen ist, die erst unter Zufuhr einer zweiten
Komponente schmierende Eigenschaften entfaltet. D.h. ein im Betrieb
der medizintechnischen Vorrichtung reibungsausgesetztes Element,
wie z.B. ein Stülpschlauch
oder ein Endoskopschaft/Endoskopschafthülle eines Endoskops, wird vorab
mit einer ersten Komponente in Festform, wie z.B. Cellulose beschichtet,
welche bei Inbetriebnahme der medizintechnischen Vorrichtung bzw.
des Endoskops mit einer zweiten Komponente wie z.B. Wasser verflüssigt wird,
um dadurch schmierende Eigenschaften zu entfalten. Somit wird eine Reibung
zischen dem im Betrieb reibungsausgesetzten Element und mit diesem
Element sich in Reibkontakt befindlichen Elementen verringert.
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Bevorzugt
ist die medizintechnische Vorrichtung ein Endoskop.
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Vorteilhafterweise
ist das Element ein Abschnitt bzw. ein Bestandteil der medizintechnischen Vorrichtung,
der/das im Betrieb der medizintechnischen Vorrichtung starker Reibung
ausgesetzt ist. Vorzugsweise ist das Element ein Stülpschlauch und/oder
ein Endoskopschaft/Endoskopschafthülle eines Endoskops. Dadurch
kann eine Haftreibung und Gleitreibung zwischen einem Stülpschlauch
und einem Endoskopschaft/einer Endoskopschafthülle des Endoskops und/oder
zwischen den sich relativ bewegenden Flächen des Stülpschlauchs verringert werden.
Das Element kann aber auch jedes andere Bestandteil bzw. ein Abschnitt
eines Bestandteils der medizintechnischen Vorrichtung sein, das/der
im Betrieb der endoskopischen Vorrichtung einer Reibung ausgesetzt
ist.
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Im
allgemeinen ist die erste Komponente wenigstens an einem Teil einer
Außenfläche und/oder einer
Innenfläche
des Elements vorgesehen. Alternativ kann aber auch die gesamte Fläche des
Elements (sowohl Außenfläche als
auch Innenfläche)
mit der ersten Komponente versehen sein. Bevorzugt ist sowohl die
gesamte Innen- als auch Außenfläche des Stülpschlauchs
mit der ersten Komponente versehen.
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Bevorzugt
hat die erste Komponente vor einer Zufuhr mit der zweiten Komponente
eine hohe Bindungsenergie bezüglich
des Elements. Vorteilhafterweise ist die Bindungsenergie so hoch,
dass ein Ablösen
der ersten Komponente von dem Element, insbesondere an Stellen mit
starker Verformung des Elements, wie z.B. den Umstülpstellen
eines Stülpschlauchs,
wirksam verhindert wird. In diesem Zusammenhang ist es auch wünschenswert,
dass die erste Komponente vor einer Zufuhr mit der zweiten Komponente
außerdem
eine hohe Biegeelastizität
aufweist.
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Auch
ist erwünscht,
dass die erste Komponente vor Zufuhr der zweiten Komponente möglichst in
Festform vorliegt, so dass ein mögliches
Austrocknen, z.B. bei langer Lagerung der medizintechnischen Vorrichtung
bzw. des Elements, nicht berücksichtigt
werden muss. Dies ist aber keine notwendige Voraussetzung für den Gegenstand
der Erfindung.
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Vorteilhafterweise
ist die erste Komponente in Kavitäten untergebracht, die in dem
Stülpschlauch ausgebildet
sind. Diese Kavitäten
können
Perforierungen, Nuten, etc. sein.
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Die
Kavitäten
können
durch Gravieren mit einem Laser erzeugt. Jedoch ist auch jedes andere Verfahren
anwendbar, durch welches es möglich
ist, Kavitäten
in dem Stülpschlauch
auszubilden, wie z.B. Prägen,
Aufschäumen,
Schneiden, Walzen, etc.
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Bevorzugt
werden die Kavitäten
durch eine Plasambehandlung ausgebildet.
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Vorteilhafterweise
ist des Element der medizintechnischen Vorrichtung aus Kautschuk,
bevorzugt aus Silikonkautschuk, ausgebildet.
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Vorteilhafterweise
ist die erste und/oder zweite Komponente aus einem körperverträglichen oder
bioabbaubarem Material ausgebildet.
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Vorteilhafterweise
werden als die erste Komponente quellfähige Makromoleküle verwendet.
Bevorzugt ist die erste Komponente ein Polysaccharid. Vorteilhafterweise
besteht die erste Komponente in diesem Fall aus Stärke, Glykogen,
Cellulose, rekombinanter Cellulose oder Agar-Agar. Bevorzugt besteht die erste Komponente
aus einem Alginat mit Soja-Proteinzusatz und/oder Molke-Proteinzusatz.
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Alternativ
kann die erste Komponente ein Peptid sein. In diesem Fall besteht
die erste Komponente vorteilhafterweise aus Kollagen, Gelatine oder rekombinanter
Gelatine.
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Des
weiteren kann die erste Komponente auch ein Kunststoff oder ein
Silikat sein.
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Bevorzugt
ist die zweite Komponente die zweite Komponente Öl, Wasser, oder eine Öl-Wasser-Emulsion.
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Alternativ
könnte
aber auch Körperflüssigkeit,
wie z.B. im Darm enthaltene Flüssigkeit
als die zweite Komponente verwendet werden.
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Des
weiteren ist es denkbar, dass die zweite Komponente aus Alkoholen
besteht, wie z.B. Ethanol, Glukol, Propanol oder Glycerin.
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Bevorzugt
ist die medizintechnische Vorrichtung ein Endoskop mit einem Endoskopschaft,
der evtl. eine Endoskopschafthülle
aufweist, und einem Stülpschlauch,
der den Endoskopschaft zumindest teilweise umgibt.
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Vorteilhafterweise
wird die zweite Komponente an Stellen der medizintechnischen Vorrichtung aufgebracht,
die im Betrieb der medizintechnischen Vorrichtung starker Reibung
ausgesetzt sind. Bevorzugt wird bei dem Endoskop die zweite Komponente an
einer vorderen Umstülpung
und/oder an einer hinteren Umstülpung
des Stülpschlauchs
aufgebracht wird. Die zweite Komponente kann aber auch zusätzlich oder
alternativ zwischen dem Endoskopschaft und dem Stülpschlauch
aufgebracht werden. Es ist aber auch möglich, die zweite Komponente
zusätzlich
oder alternativ zwischen umgestülpten
Flächen des
Stülpschlauchs
aufzubringen und/oder auf einer dem Endoskopschaft abgewandten Fläche des Stülpschlauchs
aufzubringen.
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Bevorzugt
wird die zweite Komponente zu der ersten Komponente durch einen
in dem Endoskopschaft ausgebildeten Kanal zugeführt. Dieser Kanal kann z.B.
ein Arbeitskanal, ein Kühlmittelkanal oder
ein anderer in dem Endoskop ausgebildeter Kanal sein. Die zweite
Komponente muss aber nicht zwangsläufig durch einen in dem Endoskop
ausgebildeten Kanal zugeführt
werden, sondern kann z.B. durch einen extern ausgebildeten Kanal
zugeführt werden.
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Vorteilhafterweise
weist das Endoskop des weiteren eine externe Versorgungskammer auf,
in welcher die zweite Komponente gespeichert und von welcher die
zweite Komponente zugeführt
wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung näher erläutert.
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1 zeigt
schematisch den Aufbau eines Endoskops mit einem Stülpschlauch
gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Obwohl in dieser Ausführungsform nur der Stülpschlauch
mit der ersten Komponente versehen ist, die erst bei Aktivierung
mit einer zweiten Komponente ihre schmierenden Eigenschaften entfaltet, sollte
klar sein, dass andere bzw. zusätzliche
Elemente des Endoskops mit der ersten Komponente versehen sein können.
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Wie
in 1 gezeigt ist, besteht das Endoskop 1 im
Wesentlichen aus einem Endoskopschaft 2, einem Stülpschlauch 3 und
aus einer Antriebsvorrichtung 4. Zusätzlich sind in diesem Ausführungsbeispiel
zwei externe Reservoirkammern 5 und 6 vorgesehen,
welche jeweils mit Leitungen 5a und 6a mit einer
Innenseite 3d bzw. Außenseite 3a, 3b, 3d des Stülpschlauchs 3 in
Fluidverbindung stehen.
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Erfindungsgemäß ist der
Stülpschlauch 3 mit einer
ersten Komponente versehen, welche erst bei Aktivierung durch bzw.
Zusammenwirken mit einer zweiten Komponente schmierende Eigenschaften aufweist,
d.h. das Schmiermittel selbst wird erst durch Aktivierung der ersten
Komponente durch die zweite Komponente gebildet.
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Dadurch
kann der Stülpschlauch 3 schon
bei der Herstellung mit der ersten Komponente, dem eigentlichen
Schmiermittel, versehen werden, ohne dass dieses seine schmierenden
Eigenschaften verlieren könnte,
da es diese erst mit der Aktivierung durch die zweite Komponente
an den Tag legt. Im Gegensatz zu Stülpschläuchen, die vor einer eigentlichen
Verwendung mit Öl
beschichtet sind, besteht der Vorteil, dass während einer Lagerung bzw. vor
einer eigentlichen Verwendung des Stülpschlauchs, der Bestandteil
einer medizinischen Vorrichtung ist, kein Schmiermittel von dem
Stülpschlauch
zu anderen Teilen der medizintechnischen Vorrichtung austreten bzw.
wandern kann.
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Vorzugsweise
hat die erste Komponente vor einer Aktivierung mit der zweiten Komponente
eine Festform, deren Eigenschaften auch bei langer Lagerung nicht
beeinträchtigt
werden.
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Die
erste Komponente ist des weiteren bevorzugt über sowohl die gesamte Innenfläche 3d als auch
die gesamte Außenfläche 3c des Stülpschlauchs
aufgebracht. Vorzugsweise ist die erste Komponente homogen aufgebracht.
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Das
Aufbringen der ersten Komponente auf den Stülpschlauch 3 kann
durch jedes beliebige, geeignete herkömmlichen Verfahren realisiert
werden, wie z.B. Tauchbeschichtung, Walzenüberziehen, Rakelüberziehen,
Rotationsbeschichten (Sein Coating), das so genannte Doctor-Blade-Verfahren
usw. Vorteilhafterweise wird mit dem verwendeten Verfahren eine
gleichmäßiges und
damit besonders glattes Aufbringen der ersten Komponente erzielt.
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Der
Stülpschlauch 3 unterliegt
besonders an seinen Umstülpstellen
starker Verformung. Deshalb weist die erste die erste Komponente
vorteilhaft eine hohe Bindungsenergie bezüglich des Stülpschlauchs 3 sowie
eine hohe Biegeelastizität
auf, um zu gewährleisten,
dass sich die erste Komponente nicht von dem Stülpschlauch 3 ablöst. Auch
im Hinblick auf die Aktivierung ist es wünschenswert, dass die erste Komponente
nach einer Aktivierung durch die zweite Komponente eine ausreichend
hohe Bindungsenergie bezüglich
des Stülpschlauchs
hat, damit das auf diese Weise ausgebildete Schmiermittel an den
dafür vorgesehen
Stellen verbleibt und nicht bzw. möglichst nur in geringen Mengen
in den untersuchten menschlichen oder tierischen Körper gelangt.
Um die Bindungsenergie der ersten Komponente bezüglich des Stülpschlauchs 3 zu
erhöhen,
ist es z.B. denkbar, die Oberfläche
des Stülpschlauchs
anzurauhen oder mit Nuten zu versehen, um ein besseres Anhaften der
ersten Komponente zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine chemische Vorbehandlung denkbar.
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Um
eine besonders gute Absonderung des ausgebildeten Schmiermittels
sowie eine Bevorratung der ersten Komponente direkt an der Oberfläche des
Stülpschlauchs 3 zu
gewährleisten,
ist es bevorzugt, dass wenigstens eine Oberfläche des Stülpschlauchs 3 ein
Profil aufweist, dessen Kavitäten
die erste Komponente beinhalten. Die Kavitäten, z.B. in der Form von Nuten,
können
vorteilhaft durch Prägen,
Aufschäumen
und Aufschneiden, Schneiden oder Walzen oder durch eine Gravur,
insbesondere eine Lasergravur, erzeugbar sein.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung befindet sich die
erste Komponente daher in Nuten, die direkt an einer Oberfläche des Stülpschlauchs 3 angeordnet
sind. In einigen Ausgestaltungen bilden regelmäßig angeordnete Nuten, in anderen
Ausgestaltungen unregelmäßig angeordnete
Nuten das Profil.
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Alternativ
kann der Stülpschlauch
eine Schichtstruktur aufweisen. Die Schichtstruktur umfasst mindestens
eine Substratschicht, um eine stabile Grundlage für darauf
angeordnete Schichten auszubilden, eine auf mindestens einer, vorzugsweise beiden
Seiten des Substrats angeordnete Reservoirschicht für die erste
Komponente, um genügend Schmiermittel
für den
tatsächlichen
Einsatz zu bevorraten, und mindestens eine bzw., wenn auf beiden Seiten
des Substrats eine Reservoirschicht angeordnet ist, zwei außenliegende
perforierte Schicht(en), um das Schmiermittel, d.h. die erste Komponente nach
Aktivierung durch die zweite Komponente, in kontrollierter Weise abzugeben.
Im ersten Fall ergibt sich der grundsätzliche Aufbau Substrat/Reservoirschicht/perforierte
Schicht, im zweiten Fall der grundsätzliche Aufbau perforierte
Schicht/Reservoirschicht/Substrat/Reservoirschicht/perforierte Schicht,
wobei jeweils noch Zwischenschichten vorgesehen sein können.
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Die
Substratschicht wird dabei durch den Stülpschlauch 3 selbst
gebildet, wobei dieser vorteilhaft aus Siliconkautschuk ausgebildet
ist. Die Reservoirschicht ist vorteilhaft eine Schicht, die aus
der ersten Komponente besteht, die bevorzugt in Festform vorliegt.
Durch Aktivierung dieser Schicht mit der zweiten Komponente wird
die erste Komponente verflüssigt
bzw. quillt auf, d.h. sie entfaltet ihre schmierende Eigenschaften,
und das auf diese Weise entstehende Schmiermittel wird anschließend an mindestens
eine benachbarte Schicht abgegeben.
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Es
ist auch möglich,
dass die Reservoirschicht mit einer schwammartigen Struktur ausgebildet
oder durch ein Material, welches Kapillarwirkung entfaltet, gebildet
ist, wobei die erste Komponente von der schwammartigen Struktur
bzw. durch das Material aufgesogen ist und wiederum durch Aktivierung
durch die zweite Komponente an mindestens eine benachbarte Schicht
abgegeben wird.
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Im
dem Fall, dass zwei Reservoirschichten vorliegen, können diese
gleich oder unterschiedlich ausgebildet sein. Eine unterschiedliche
Ausgestaltung kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn unterschiedliche
Druckeinflüsse
auf den Stülpschlauch 3 vorliegen.
Bei dem Stülpschlauch 3 treten
insbesondere im Umstülpbereich
unterschiedliche physikalische Einflüsse wie z.B. Druck bei der
innenliegenden und der außenliegenden
Reservoirschicht auf, so dass hier eine unterschiedliche Ausgestaltung
dieser Schicht, die jeweils den äußeren Bedingungen
angepasst ist, nützlich
sein kann. Dieselbe Überlegung
gilt auch für
die hier nachstehend beschriebene perforierte Schicht.
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Vorzugsweise
ist die perforierte Schicht direkt angrenzend an die Reservoirschicht
bereitgestellt und bildet die äußere Oberfläche des
Elements aus. Allerdings können
zwischen der Reservoirschicht und der perforierten Schicht weitere
Schichten angeordnet sein, solange sie für die erste Komponente bzw.
das durch Aktivierung mit der zweiten Komponente gebildete Schmiermittel
im Wesentlichen durchlässig
sind. Die Perforation der perforierten Schicht kann jede beliebige
Gestalt aufweisen. Es ist bevorzugt, dass diese Schicht durchgehende Löcher bzw.
Kanäle
aufweist, deren Mittelachsen mit der Oberfläche des Elements, dessen Oberfläche durch
die perforierte Schicht gebildet wird, einen nahezu rechten Winkel
einschließen,
also von z.B. 80 bis 100°,
insbesondere von etwa 90°.
Auf diese Weise gelangt das ausgebildete Schmiermittel in besonders
effektiver und kontrollierter Weise von der Reservoirschicht an
die zu schmierende Oberfläche.
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Das
schichtweise aufgebaute Element erlaubt eine einfache Herstellung,
indem z.B. die einzelnen Schichten wie erforderlich vorausgehend
hergestellt und dann zusammenlaminiert werden oder indem die Schmiermittelschicht
auf das Substrat (Stülpschlauch 3)
bzw. die oberste von ggf. über
dem Substrat angeordneten Schichten aufgebracht und dieser Verbund
dann mit einer perforierten Schicht versehen wird. Ein Vorteil dieser
Ausgestaltung ist, dass das Schmiermittelreservoir bzw. das Reservoir für die erste
Komponente mit beliebigen, anwendungsabhängigen Größen ausgestaltet werden kann.
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Das
vorstehend erwähnte
Profil ist vorzugsweise so angepasst, dass freigesetztes Schmiermittel
zu den einer besonders großen
Reibung ausgesetzten Bereichen zugeführt wird. Hierzu kann das Profil
längsverlaufende,
querverlaufende oder spiralförmig
verlaufende Kavitäten
aufweisen, die vorzugsweise durch Nuten bzw. Rillen oder durch einzelne, lokal
begrenzte Vertiefungen gebildet werden.
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Ein
zum Zweck der Aufnahme der ersten Komponente und kontrollierten
Schmiermittelabgabe geeignetes Profil lässt sich durch Gravieren, insbesondere
durch Lasergravieren (auch als Laserengraving bekannt) erzeugen.
Ein Stülpschlauch 3,
der ein durch Lasergravieren erzeugbares Profil aufweist, ist daher
ebenfalls in die vorliegende Erfindung eingeschlossen.
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Das
Lasergravieren erlaubt einen kontrollierten Materialabtrag, der
z.B. mittels eines gepulsten Laserstrahls stattfindet. Der Strahl
wird dabei vorzugsweise zur Verbesserung der Bearbeitungsgenauigkeit
sehr stark fokussiert, wobei z.B. Brennpunkte mit einem Durchmesser
0,01 bis 0,1 mm erzeugt werden. Im Brennpunkt können sehr hohe Temperaturen
von beispielsweise größer 2000°C erreicht
werden, was eine schnelle Bearbeitung nahezu beliebiger Materialien
ermöglicht.
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Bei
einem Gravierungsschritt können,
seitlich von den erzeugten Kavitäten,
Aufwerfungen auf der behandelten Oberfläche auftreten. Derartige Aufwerfungen
verringern die Gleiteigenschaften des Stülpschlauchs 3. Daher
ist es weitergehend bevorzugt, dass das Profil durch Gravieren mit
einem Laser und ein anschließendes
Glätten
erhältlich
ist.
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Als
besonders geeignete Methoden zum Glätten der gravierten Oberfläche, so
dass die Aufwerfungen nivelliert werden und gleichzeitig eine zur Aufnahme
einer ausreichenden Menge der erste Komponente geeignete Tiefe der
eingravierten Kavitäten
verbleibt, haben sich Keramikbeschichtung, Silicatisierung, UV-Bestrahlung,
Acrylatbeschichtung und Polysilazanbeschichtung erwiesen.
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Erfindungsgemäß ist es
zudem möglich,
eine der vorstehenden Methoden zur Oberflächenbehandlung ohne vorausgehendes
Lasergravieren einzusetzen. In diesem Fall wird eine Schicht der
ersten Komponente auf der Oberfläche
erzeugt.
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Eine
andere bevorzugte Alternative für
das Ausbilden von Kavitäten
in dem Stülpschlauch
zur Aufnahme der ersten Komponente ist der Einsatz einer herkömmlich bekannten
Plasmabehandlung, wie z.B. vom Fraunhofer Institut für Grenzflächen und Verfahrenstechnik
eingesetzt. Ein derartiges Plasmaverfahren dient in seiner bekannten
Anwendung dazu, die Oberfläche
eines Substrats anzurauen bzw. zu aktivieren, um die Haftungseigenschaften
des Substrats zu erhöhen.
Die Anmelderin hat jedoch herausgefunden, dass die Kavitäten, die
durch das Plasmaverfahren ausgebildet werden, ausreichend sind,
um die erste Komponente (bevorzugt ein Alginat) einbringen zu können, und
das die dadurch erreichbare Schmierwirkung ausreichend für eine zufriedenstellende
Schmierung des Stülpschlauchs bzw.
Endoskopschafts/Endoskopschafthülle
ist. Daher wird das herkömmlich
bekannte Plasmaverfahren über
seinen ursprünglichen
Zweck hinaus zur Erzeugung von Kavitäten verwendet, in denen die
erste Komponenten aufgenommen wird. In diesem Zusammenhang ist die
Verwendung eines Alginats als erste Komponente bevorzugt.
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Da
der Stülpschlauch 3 vorzugsweise
für ein Endoskop
verwendet wird, ist es vorteilhaft, dass die erste Komponente und
zweite Komponente körperverträglich sind,
bzw. derart beschaffen sind, dass sie in den verwendeten Mengen
für den
zu untersuchenden Körper
unschädlich
sind. Die erste und zweite Komponente können auch aus bioabbaubaren
Materialien bestehen.
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Erfindungsgemäß entfaltet
die erste Komponente ihre schmierende Komponente bzw. quillt die erste
Komponente auf, erst nach einer Aktivierung durch eine zweite Komponente.
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Als
erste Komponente ist die Verwendung von Polysacchariden, wie Stärke, Glykogen,
Cellulose, rekombinante Cellulose (wird z.B. von Mikroorganismen
oder transgenen Pflanzen gewonnen), Agar-Agar oder ein Alginat mit
Soja-Proteinzusatz und/oder Stärke-Proteinzusatz.
besonders bevorzugt. Diese Elemente können sehr einfach in Festform
als Schicht ausgebildet werden, und sind zudem besonders körperverträglich. Alternativ
sind auch Peptide wie z.B. Kollagen, Gelatine oder rekombinante
Gelatine (wird z.B. von Mikroorganismen oder transgenen Pflanzen
gewonnen) für
eine Verwendung als erste Komponente hervorragend geeignet, da auch
sie besonders leicht als Schicht auszubilden sind, sowie eine besonders
gute Körperverträglichkeit
aufweisen. Des weiteren können
auch andere quellbare Makromoleküle
oder auch Kunststoffe für eine
derartige Verwendung in Betracht gezogen werden.
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Bei
Verwendung der vorstehend beschrieben Elemente als erste Komponente
ist die Verwendung von Wasser als zweite Komponente besonders vorteilhaft,
da dieses allgemein verfügbar
und körperverträglich ist.
Durch Aktivierung mit Wasser verflüssigen die vorstehend genannten
Elemente bzw. quellen auf, und entfalten somit ihre schmierenden
Eigenschaften. Es ist aber auch denkbar, z.B. bei Verwendung des
Stülpschlauchs
in einer endoskopischen Vorrichtung, Körperflüssigkeit, die in dem zu untersuchenden
Bereich vorhanden ist, als die zweite Komponente zu verwenden. Für eine Verwendung
als zweite Komponente sind auch Alkohole wie z.B. Ethanol, Glykol,
Propanol oder Glycerin gut geeignet.
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Bei
Verwendung der vorstehenden ersten und zweiten Komponenten zur Ausbildung
eines Schmiermittels besteht im Gegensatz zu Ölen, die, falls sie z.B. zu
einer Linse eines Endoskops gelangen, auf dieser einen fetten, dickflüssigen,
schwer ablösbaren
Schmierfilm ausbilden, der Vorteil, dass, das Schmiermittel sehr
leicht von der Linse entfernt werden kann, z.B. durch einen schwachen
Wasserstrahl.
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Mit
Bezug auf 1, wird die zweite Komponente
in zwei Reservoirs (5, 6) gespeichert, von denen
aus die zweite Komponente für
eine Aktivierung der ersten Komponente jeweils über Leitungen 5a und 6a zu
dem Stülpschlauch
befördert
wird, an dem die erste Komponente vorgesehen ist. Die Leitung 5a ist
mit einem Gehäuse
des Antriebs 4 verbunden, um die zweite Komponente auf
die Innenfläche 3d des Stülpschlauchs 3 aufzubringen.
Die Leitung 6a führt durch
den Endoskopschaft 2 und öffnet an einer Außenseite
des Endoskopschafts 2 gegenüber einer Außenseite 3c des
Stülpschlauchs 3.
Somit werden sowohl die Innenseite 3d als auch die Außenseite 3a, 3b, 3c des
Stülpschlauchs
mit der zweiten Komponente beaufschlagt.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebene Anordnung beschränkt, sondern
kann vielfältig
abgewandelt werden. Wichtig ist vor allem, dass die zweite Komponente
sicher zu einem Bereich des Elements/Stülpschlauchs zugeführt wird,
an dem die erste Komponente aufgebracht ist. Demgemäß kann z.B.
nur ein gemeinsames Reservoir ausgebildet sein, von dem zwei Leitungen
abzweigen, oder, z.B. bei der Verwendung von Körperflüssigkeit, kann auf Reservoire
und/oder Leitungen gänzlich
verzichtet werden. Es ist aber auch denkbar, dass die zweite Komponente
nur über
eine Leitung zugeführt
wird, die sich entweder durch den Endoskopschaft erstreckt oder
von dem Endoskopschaft getrennt ausgebildet ist. Im Fall des Verwendens
einer Leitung, die sich durch den Endoskopschaft erstreckt wird, muss
diese nicht unbedingt neu geschaffen werden, sondern es können bestehende
Leitungen oder Kanäle,
wie z.B. Arbeitskanal, Kühlkanal
oder ein Kanal für
eine Sprühdüsenversorgung,
teilweise oder vollständig
genutzt werden.
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In
dem Ausführungsbeispiel,
das in 1 gezeigt ist, wird die zweite Komponente an der
Innenseite 3d des Stülpschlauchs 3 und
an bei einer Stelle an der Außenseite 3c des
Stülpschlauchs
zwischen Stülpschlauch 3 und
Endoskopschaft 2 aufgebracht. Die Erfindung ist jedoch
nicht auf eine derartige Anordnung beschränkt. Bevorzugt wird die zweite
Komponente an Bereichen auf dem Stülpschlauch aufgebracht, die
besonders hoher Reibung ausgesetzt sind. So ist es denkbar, dass
die zweite Komponente z.B. an einer oder beiden Umstülpstellen 3a, 3b des Stülpschlauchs
aufgebracht wird.
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Eine
medizintechnische Vorrichtung, wie ein Endoskop, weist einen Stülpschlauch
auf, der einen Endoskopschaft für
ein Antreiben von diesem umgibt. Um eine Reibung aufgrund einer
Relativbewegung zwischen dem Endoskopschaft und dem Stülpschlauch
und/oder eine Reibung zwischen zwei gegenüberliegenden Flächen des
Stülpschlauchs
zu minimieren, werden diese Bereiche mit einem Schmiermittel beaufschlagt.
Dazu wird der Stülpschlauch
und/oder der Endoskopschaft mit einer ersten Komponente beschichtet,
die in Festform vorliegt. Durch Zufuhr einer zweiten Komponente
zu der ersten Komponente, die mit der ersten Komponente reagiert,
verflüssigt
sich die erste Komponente und/oder quillt auf, um ihre schmierenden
Eigenschaften zu entfalten.