Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur Herstellung
eines Polyethylens zu finden, welches ein breites Verarbeitungsfenster
eröffnet
und nur wenig oder gar nicht zur Ausbildung einer Folienblaseninstabilität neigt.
Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass erst auf der Basis
reiner Chromkatalysatoren, die eine engere Molmassenverteilung liefern
als solche mit zusätzlichen
co-dotierten Elementen, entgegen der Lehre der WO 02/02652, sowie
weiterer Maßnahmen
bei der Kompoundierung Polyethylene mit hervorragender Blasenstabilität bei gleichzeitig
guten Folieneigenschaften erhalten werden.
Demgemäß wurde
gefunden, dass sich die Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung
von Ethylenhomopolymeren oder -Copolymeren, enthaltend die Schritte
- a) Polymerisation von Ethylen oder Ethylen
mit einem oder mehreren anderen 1-Olefinen in Gegenwart eines Chromkatalysators
bei Temperaturen von 20 bis 200°C
und Drücken
von 0,1 bis 20 MPa, wobei der Chromkatalysator herstellbar ist durch
Aufbringen einer oder mehrerer Chromverbindungen auf einen Silikatträger und
anschließender
thermischer Aktivierung unter oxidativen Bedingungen bei Temperaturen
von 620 bis 850°C,
- b) Schmelzemischen des Polyethylens unter Zusatz von 1000 bis
2000 ppm eines Antioxidationsmittels enthaltend mindestens ein sterisch
gehindertes Phenol und mindestens ein Phosphit in einem Mischungsverhältnis von
1:5 bis 5:1 und einem spezifischen Energieeintrag von mindestens
0,17 kWh/kg,
gelöst
wird.
Erfindungsgemäß wird bei
der Polymerisation ein Chromkatalysator verwendet, der durch Aufbringen einer
oder mehrerer Chromverbindungen auf einen Silikatträger und
anschließende
thermische Aktivierung herstellbar ist.
Bei
dem Träger
handelt es sich um einen im wesentlichen reinen Silikatträger in Abgrenzung
zu einem Cogel mit anderen Übergangsmetalloxiden
wie die des Titans, während
eine Modifizierung der Porenoberfläche mit Verbindungen der Elemente
Bor (BE-A-861 275), Aluminium (US 4,284,527), Silizium (EP-A 0 166
157) oder Phosphor (DE-A 36 35 710) möglich ist. Das Silikat kann
sphärisch
oder granulär
sein. Bevorzugt sind sphärische
oder granuläre
Silicagele, wobei erstere auch sprühgetrocknet sein können.
Die
Silikatträger
können
nach den üblichen
bekannten Verfahren hergestellt werden. Bevorzugte Trägermaterialien
sind feinteilige Kieselsäure-Xerogele,
deren Herstellung beispielsweise gemäß der DE A 25 40 279 erfolgen
kann.
Weiterhin
vorteilhafte Träger
sind solche, wie sie in der WO 97/48743 beschrieben sind. Es handelt sich
um fragile, agglomerierte Katalysatorträgerteilchen mit einer mittleren
Teilchengröße von 2 μm bis 250 μm und einer
spezifischen Oberfläche
von 1 m2/g bis 1000 m2/g, die durch Sprühtrocknung von Primärpartikeln mit
einer mittleren Teilchengröße von 3 μm bis 10 μm hergestellt
werden. Die Primärpartikel
zur Herstellung der agglomerierten Katalysatorträgerteilchen werden hierbei
auf Basis einer Aufschlämmung
von trocken und optional nass vermahlenen anorganischen Oxidpartikeln
in Wasser gebildet.
Die
Herstellung des Kieselsäure-Hydrogels
erfolgt vorzugsweise durch saure oder basische Fällung aus Wasserglas. Die Herstellung
des Hydrogels erfolgt bevorzugt durch Einbringen einer Natrium-
bzw. Kalium-Wasserglaslösung
in einen unter Drall stehenden Strom einer Mineralsäure, z.B.
Schwefelsäure.
Anschließend
wird das entstehende Kieselsäure-Hydrosol
in ein gasförmiges
Medium mittels einer Düse
versprüht. Das
dabei eingesetzte Düsenmundstück führt nach
Erstarrenlassen des Hydrosols in dem gasförmigen Medium zu Hydrogel-Teilchen
mit einer mittleren Teilchengröße, die
durch die Auswahl der Düse
in einem Bereich von beispielsweise 1 mm bis 20 mm variiert werden
kann. Vorzugsweise weisen die Hydrogel-Teilchen eine mittlere Teilchengröße im Bereich
von 2 mm bis 10 mm, bevorzugt im Bereich von 5 mm bis 6 mm auf.
Neben
dem Versprühen
eines Hydrosols sind ebenfalls andere im Stand der Technik bekannte
Verfahren zur Herstellung des Hydrogels verwendbar. Beispielsweise
können
zur Herstellung geeigneter Träger ebenso
Hydrogele, vorzugsweise Kieselsäure-Hydrogele,
verwendet werden, die auf im Stand der Technik bekannte Weise, beispielsweise
aus siliciumhaltigen Ausgangsstoffen wie Alkalimetallsilikaten,
Alkylsilikaten und/oder Alkoxysilanen, herstellbar sind.
Die
Größe verwendbarer
Hydrogel-Teilchen kann in weiten Bereichen, beispielsweise in Bereichen von
einigen Mikrometern bis zu einigen Zentimetern, variieren. Die Größe verwendbarer
Hydrogel-Teilchen liegt bevorzugt im Bereich von 1 mm bis 20 mm,
ebenso können
jedoch auch sogenannte Hydrogel-Kuchen verwendet werden. Vorteilhafter
Weise können
Hydrogel-Teilchen, die eine Größe im Bereich ≤ 6 mm aufweisen,
verwendet werden. Diese fallen beispielsweise als Nebenprodukt bei
der Herstellung von granulären
Trägern
an.
Vorzugsweise
erzeugt man ein feinpartikuläres
Hydrogel, wobei der Feststoffgehalt des Hydrogels im Bereich von > 0 Gew.-% bis ≤ 25 Gew.-%,
bevorzugt 5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, vorzugsweise im Bereich von 8
Gew.-% bis 13 Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von 9 Gew.-%
bis 12 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt im Bereich von 10 Gew.-%
bis 11 Gew.-%, berechnet als Oxid, liegt.
Anschließend wird
das Hydrogel gegebenenfalls gewaschen, bis ein Natriumgehalt von
0,1 Gew.-% erreicht
ist. Das Waschen der Hydrogel-Teilchen kann beliebig erfolgen, bevorzugt
mit ca. 50°C
bis 80°C
warmem, schwach ammoniakalischem Wasser in einem kontinuierlich
verlaufenden Gegenstromprozess.
Die
bevorzugt kugelförmigen
Hydrogel-Teilchen können
gesiebt und Fraktionen mit bevorzugtem Durchmesser isoliert werden.
Vor
der Trocknung wird das Wasser bevorzugt durch Extraktion mit einem
organischen Lösungsmittel, beispielsweise
Methanol oder Isopropanol entfernt. Dies kann kontinuierlich oder
satzweise erfolgen. Durch Trocknung entsteht aus dem Hydrogel ein
als Träger
geeignetes Silikat-Xerogel.
Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Slurry-Polymerisations-Verfahren
verwendbar sind, können
bevorzugt mittlere Partikelgrößen bis
zu 350 μm
aufweisen, bevorzugt weisen sie eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 150 μm
auf. Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Gasphasenwirbelschicht-Verfahren
verwendbar sind, weisen bevorzugt eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 120 μm
auf. Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Suspensions-Verfahren
verwendbar sind, weisen bevorzugt eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 300 μm
auf, Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Schleifen-Verfahren verwendbar
sind, weisen bevorzugt eine mittlere Partikelgröße im Bereich von 30 μm bis 150 μm auf. Trägerpartikel,
beispielsweise verwendbar für
die Polymerisation in Festbettreaktoren, weisen vorzugsweise mittlere
Partikelgrößen von ≥ 100 μm, bevorzugt
von ≥ 300 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von 1 mm bis 10 mm, besonders bevorzugt in
Bereich von 2 mm bis 8 mm und noch bevorzugter im Bereich von 2,5
mm bis 5,5 mm auf.
Die
nach diesem Verfahren hergestellten Trägerpartikel weisen ein Porenvolumen
auf, welches üblicherweise
im Bereich von kleiner als 2,5 ml/g vorzugsweise im Bereich von
kleiner als 1,6 ml/g liegt, bevorzugt weisen die Trägerpartikel
ein Porenvolumen im Bereich von kleiner als 1,2 ml/g auf, besonders
bevorzugt liegt das Porenvolumen im Bereich von 0,8 ml/g bis 1,25
ml/g.
Die
hergestellten Trägerpartikel
weisen einen Porendurchmesser auf, welcher vorzugsweise im Bereich
von kleiner als 200 Å liegt,
bevorzugt weisen die Trägerpartikel
ein Porenvolumen im Bereich von kleiner als 150 Å auf, besonders bevorzugt
liegt das Porenvolumen im Bereich von 50 Å bis 130 Å.
Auf
granulären
Trägern
basierende Katalysatoren weisen häufig eine geringere Produktivität im Vergleich
zu sprühgetrockneten
Trägern
auf. Weiterhin weisen granuläre
Träger
vielfach eine höhere
Festigkeit auf als sprühgetrocknete
Träger.
Der überraschende
Vorteil der nach diesem Verfahren hergestellten Träger gegenüber granulären Trägern liegt
darin, dass diese in besonders bevorzugten Ausführungsformen eine höhere katalytischen
Aktivität
als granuläre
Träger
bei einer vergleichbaren Festigkeit aufweisen.
Die
Oberfläche
des anorganischen Trägers
kann ebenfalls in weiten Bereichen durch das Trocknen, insbesondere
durch das Verfahren der Sprühtrocknung,
variiert werden. Vorzugsweise erzeugt man Partikel des anorganischen
Trägers,
insbesondere eines Sprühturmaustrages,
welche eine Oberfläche
im Bereich von 100 m2/g bis 1000 m2/g, bevorzugt im Bereich von 150 m2/g bis 700 m2/g
und besonders bevorzugt im Bereich von 200 m2/g
bis 500 m2/g aufweisen. Bevorzugt weisen
Träger,
die für
die Polymerisation verwendbar sind, eine Oberfläche im Bereich von 200 m2/g bis 500 m2/g
auf. Die spezifische Oberfläche
der Trägerpartikel
bezieht sich auf die Oberfläche
der Trägerpartikel,
die mittels Stickstoffadsorption gemäß der BET Technik bestimmt
wurde.
Das
Litergewicht der anorganischen Träger für Katalysatoren liegt bevorzugt
im Bereich von 250 g/l bis 1200 g/l, wobei das Litergewicht abhängig von
dem Wassergehalt des Trägers
variieren kann. Vorzugsweise liegt das Litergewicht für wasserhaltige
Trägerpartikel
im Bereich von 500 g/l bis 1000 g/l, weiterhin bevorzugt im Bereich
von 600 g/l, bis 950 g/l und besonders bevorzugt im Bereich von
650 g/l bis 900 g/l. Für
Träger, die
kein Wasser oder einen sehr geringen Wassergehalt aufweisen, liegt
das Litergewicht bevorzugt bei 250 g/l bis 600 g/l.
Anschließend erfolgt
das Aufbringen der Verbindungen des Chroms auf das Xerogel unter
Bildung einer Chromkatalysatorvorstufe.
Bevorzugt
werden Chromverbindungen mit einer Wertigkeit kleiner als sechs,
besonders bevorzugt Cr(III)-Verbindungen eingesetzt. Solche sind
beispielsweise Chromhydroxid sowie lösliche Salze des dreiwertigen
Chroms mit einer organischen oder anorganischen Säure wie
Acetate, Oxalate, Sulfate oder Nitrate. Besonders bevorzugt sind
Salze von solchen Säuren
verwendbar, die beim Aktivieren rückstandsfrei im wesentlichen
in Chrom(VI) übergehen,
wie Chrom(III)nitrat-nonahydrat. Ferner sind ebenfalls Chelatverbindungen des
Chroms wie Chromderivate von β-Diketonen, β-Ketoaldehyden
oder β-Dialdehyden
und/oder Komplexverbindungen des Chroms wie Chrom(III)acetylacetonat
oder Chromhexacarbonyl, oder auch metallorganische Verbindungen
des Chroms, wie Bis(cyclopentadienyl)chrom(II), organische Chrom(VI)säureester
oder Bis(aren)chrom(0) verwendbar.
Das
Aufbringen der Chromverbindung erfolgt vorzugsweise aus einer 0,05
Gew.-%-igen bis 15 Gew.-%-igen Lösung
einer unter den Bedingungen der Aktivierung in Chrom(VI)oxid übergehenden
Chromverbindung in einem organischen polaren Lösungsmittel, bevorzugt einem
organischen protischen Lösungsmittel,
besonders bevorzugt einem C1- bis C4-Alkohol, wobei das jeweilige Lösungsmittel
vorzugsweise nicht mehr als 5 Gew.-% Wasser enthält. Ferner ist auch eine Beladung
des Trägers
ohne Lösungsmittel
beispielsweise durch mechanisches Mischen möglich.
Die
Chromverbindung liegt in einer Konzentration von üblicherweise
0,05 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 15 Gew.-% und besonders bevorzugt
0,5 bis 10 Gew.-% bezogen auf das Lösungsmittel vor. Die Menge an
eingesetzter Lösung
während
der Dotierung ist bevorzugt geringer als das Porenvolumen des Trägers.
Schließlich wird
die Chromkatalysatorvorstufe einer thermischer Aktivierung unter
oxidativen Bedingungen bei Temperaturen von 620 bis 850°C unter Bildung
des fertigen Katalysators unterzogen.
Nach
dem Aufbringen der Chromverbindung, die im folgenden als Chromdotierung
bezeichnet wird, wird der Träger
in von dem Lösungsmittel
weitgehend befreit, vorzugsweise bei Temperaturen von 20 bis 150°C und Drücken von
10 mbar bis 1 mbar, soweit dies für die anschließende Kalzinierung
nötig.
Die so erhaltene Katalysatorvorstufe kann vollständig trocken sein oder eine
gewisse Restfeuchte aufweisen. Bevorzugt betragen die noch enthaltenen
flüchtigen
Bestandteile nicht mehr als 20, insbesondere nicht mehr als 10 Gew.-%,
bezogen auf die noch nicht aktivierte chromhaltige Katalysatorvorstufe.
Die
chromdotierte Katalysatorvorstufe kann gleich thermisch aktiviert
werden oder aber vorher in einem weiteren Zwischenschritt in einer
wasserfreien Inertgasatmosphäre
bei Temperaturen größer 280°C kalziniert
werden. Bevorzugt wird die Kalzinierung bei Temperaturen zwischen
280 und 800°C
in einem Wirbelbett für
10 bis 1000 Minuten durchgeführt.
Die
abschließende
Kalzinierung der chromdotieren Katalysatorvorstufe erfolgt bei Temperaturen
von 620 bis 850°C,
bevorzugt von 630 bis 800°C,
besonders bevorzugt bei 630 bis 750°C. Unter Kalzinierung wird die
thermische Aktivierung des Katalysators in einer oxidierenden Atmosphäre verstanden,
wobei die aufgebrachte Chromverbindung in den sechswertigen Zustand überführt, d.h.
aktiviert wird, soweit dies nicht bereits der Fall ist. Die Begriffe
Kalzinierung und Aktivierung werden in diesem Zusammenhang synonym
verwendet. Die Wahl der Kalzinierungstemperatur wird durch die Eigenschaften
des herzustellenden Polymers und die Aktivität des Katalysator vorgegeben.
Sie ist nach oben und nach unten durch die Eigenschaften des herzustellenden
Polyethylens begrenzt. Der Einfluss der Kalzinierungsbedingungen
auf den Katalysator sind im Prinzip bekannt und beispielsweise in
Advances in Catalysis, Vol. 33, Seite 48 ff. beschrieben. Bevorzugt
findet die Kalzinierung in einer sauerstoffhaltigen Atmosphäre statt.
Vorteilhafterweise wird hierbei in einem wasserfreien, Sauerstoff
in einer Konzentration von über
10 Vol.-% enthaltenden Gasstrom während 10 bis 1000 Minuten,
insbesondere 150 bis 750 Minuten, auf die entsprechende Kalzinierungstemperatur
erhitzt und danach auf Zimmertemperatur abgekühlt, wodurch der erfindungsgemäß zu verwendende
Chromkatalysator resultiert. Die Aktivierung kann in einem Wirbelbett
und/oder in einem stationären
Bett erfolgen. Bevorzugt erfolgt eine thermische Aktivierung in
Wirbelbettreaktoren.
Die
Katalysatorvorstufe kann ferner mit Fluorid dotiert werden. Eine
Dotierung mit Fluorid kann während
der Herstellung des Trägers,
der Dotierung oder während
der Aktivierung erfolgen. Dabei wird die Fluorid-Dotierung besonders
bevorzugt zusammen mit der Aktivierung bei Temperaturen im Bereich
von 350°C
bis 1050°C
in Luft durchgeführt.
Fluorierungsmittel sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend ClF3, BrF3, BrF5, (NH4)2SiF6 (Ammoniumhexafluorosilikat, kurz ASF),
NH4BF4, (NH4)2AlF6,
NH4HF2, (NH4)3PF6, (NH4)2TiF6 und
(NH4)2ZrF6 geeignet. Bevorzugt sind Fluorierungsmittel
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend (NH4)2SiF6, NH4BF4,
(NH4)2AlF6, NH4HF2,
(NH4)3PF6 einsetzbar. Besonders bevorzugt ist (NH4)2SiF6 einsetzbar. Das
Fluorierungsmittel wird im allgemeinen in einer Menge im Bereich
von 0,3 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 0,5 Gew.-%
bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 Gew.-% bis
5 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 Gew.-% bis
3 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse des eingesetzten Katalysators,
eingesetzt. Vorzugsweise werden 1 Gew.-% bis 2,5 Gew.-%, bezogen
auf die Gesamtmasse des eingesetzten Katalysators, eingesetzt. In
Abhängigkeit
von der Fluoridmenge im Katalysator können die Eigenschaften der
hergestellten Polymere variiert werden. Vorteilhafter Weise kann
eine Fluorierung des Katalysatorsystems zu einer engeren Molmassenverteilung
der durch eine Polymerisation erhältlichen Polymerisate führen, als
eine Polymerisation durch einen nicht fluorierten Katalysator.
Nach
der Kalzinierung kann gegebenenfalls eine Reduktion des kalzinierten
Präkatalysators,
beispielsweise mit reduzierenden Gasen wie CO oder Wasserstoff vorzugsweise
bei 350 bis 950°C
erfolgen, um die eigentliche katalytisch aktive Spezies zu erhalten.
Die Reduktion kann aber auch erst während der Polymerisation durch
im Reaktor vorhandene Reduktionsmittel wie Ethylen, Metallalkyle
und dergleichen durchgeführt
werden.
Der
Chromgehalt des fertigen Katalysators liegt üblicherweise in einem Bereich
von 0,1 und 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,5 bis 4 Gew.-%, besonders
bevorzugt von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf den Träger. Neben Chrom können weitere
Elemente wie Mg, Ca, Sr, Ba, B, Al, Si, P, Bi, Sc, Ti, V, Mn, Fe,
Co, Ni, Cu, Zn, Zr, Nb, Mo, Ru, Rh, Pd, Hf, Ta und W sowie gegebenenfalls
einen oder mehrere Aktivatoren Bestandteil des Katalysators sein.
Die genannten Elemente können
hierbei Bestandteil des Hydrogels sein oder durch nachträgliche Dotierung
der Xerogelpartikel aufgebracht werden. Bevorzugt ist, wenn neben
Chrom keine weiteren der genannten Elemente im Katalysator vorhanden
sind.
Die
Chromkatalysatoren können
vor dem Einsatz einer Vorpolymerisation unterworfen werden, wobei die
Vorpolymerisation des geträgerten
Katalysatorsystems bevorzugt ist. Die Vorpolymerisation kann hierbei in
der Gasphase, in Suspension oder im Monomeren (bulk) erfolgen, wobei
die Vorpolymerisation in einer dem Polymerisationsreaktor vorgelagerten
Vorpolymerisationsanlage kontinuierlich oder in einer vom Reaktorbetrieb
unabhängigen
diskontinuierlichen Vorpolymerisationsanlage erfolgen kann.
Die
Polymerisation lässt
sich mit allen technisch bekannten Polymerisationsverfahren bei
Temperaturen im Bereich von 0 bis 200°C, bevorzugt von 25 bis 150°C und besonders
bevorzugt von 40 bis 130°C
und unter Drücken
von 0,05 bis 10 MPa und besonders bevorzugt von 0,3 bis 4 MPa durchführen. Die
Polymerisation kann diskontinuierlich oder bevorzugt kontinuierlich
in einer oder mehreren Stufen erfolgen. Es kommen Lösungsverfahren,
Suspensionsverfahren, gerührte
Gasphasenverfahren oder Gasphasenwirbelschichtverfahren in Betracht.
Verfahren dieser Art sind dem Fachmann allgemein bekannt.
Von
den genannten Polymerisationsverfahren sind die Gasphasenpolymerisation,
insbesondere in Gasphasenwirbelschicht-Reaktoren, die Lösungspolymerisation,
sowie die Suspensionspolymerisation, insbesondere in Schleifen-
und Rührkesselreaktoren,
bevorzugt.
Bei
den Suspensionspolymerisationen wird üblicherweise in einem Suspensionsmittel,
vorzugsweise in einem inerten Kohlenwasserstoff, wie beispielsweise
iso-Butan, oder Gemischen von Kohlenwasserstoffen oder aber in den
Monomeren selbst polymerisiert. Die Suspensionspolymerisationstemperaturen
liegen üblicherweise
im Bereich von –20
bis 115°C,
der Druck im Bereich von 0,1 bis 10 MPa. Der Feststoffgehalt der Suspension
liegt im allgemeinen im Bereich von 10 bis 80%. Es kann sowohl diskontinuierlich,
z.B. in Rührautoklaven,
als auch kontinuierlich, z.B. in Rohrreaktoren, bevorzugt in Schleifenreaktoren,
gearbeitet werden. Insbesondere kann nach dem Phillips-PF-Verfahren,
wie in der US-A-3 242 150 und US-A-3 248 179 beschrieben, gearbeitet
werden.
Besonders
bevorzugt ist die Polymerisation in der Gasphase, wobei es sich
um einen gerührten
Gasphasenreaktor oder um einen Gasphasen-Wirbelschichtreaktor handeln
kann. Es kann sich dabei um einen einzelnen Reaktor oder um eine
Reaktorkaskade handeln.
Besonders
bevorzugt ist die Polymerisation in einem einzelnen Gasphasenwirbelschichtreaktor,
beidem das im Kreis geführte
Reaktorgas dem unteren Ende eines Reaktors zugeführt und an dessen oberen Ende
wieder entnommen wird. Bei der Anwendung für die Polymerisation von Ethylen
handelt es sich bei dem im Kreis geführten Reaktorgas üblicherweise
um eine Mischung aus Ethylen und ggf. weiteren 1-Olefinen, gewünschtenfalls
einem Molekulargewichtsregler wie Wasserstoff und Inertgasen wie
Stickstoff und/oder niederen Alkanen. Die Geschwindigkeit des Reaktorgases
muss ausreichend hoch sein, um zum einen das im Rohr befindliche,
als Polymerisationszone dienende, durchmischte Schüttgutbett
aus kleinteiligem Polymerisat aufzuwirbeln und zum anderen die Polymerisationswärme wirksam
abzuführen
(non-condensed mode). Die Polymerisation kann auch in der sogenannten
condensed oder supercondensed Fahrweise durchgeführt werden, bei dem ein Teil
des Kreisgases unter den Taupunkt gekühlt und als Zwei-Phasen-Gemisch
in den Reaktor zurückgeführt wird,
um zusätzlich
die Verdampfungsenthalpie zur Kühlung
des Reaktionsgases zu verwenden.
In
Gasphasenwirbelschichtreaktoren empfiehlt es sich bei Drücken von
0,1 bis 10, vorzugsweise 0,5 bis 8 und insbesondere 1,0 bis 3 MPa
zu arbeiten. Außerdem
richtet sich die Kühlkapazität nach der
Temperatur, bei welcher die (Co)Polymerisation in dem Wirbelbett
durchgeführt
wird. Für
das Verfahren ist es vorteilhaft, bei Temperaturen von 30 bis 160°C zu arbeiten,
besonders bevorzugt zwischen 65 und 125°C, wobei für Copolymere höherer Dichte
vorzugsweise Temperaturen im oberen Teil dieses Bereichs, für Copolymere
niedrigerer Dichte vorzugsweise Temperaturen im unteren Teil dieses
Bereichs eingestellt werden.
Es
wurde gefunden, dass größere Mengen
an Antistatikum die Blasenstabilität des Polyethylens negativ
beeinflussen. Geringere Mengen an Antistatikum führen hingegen zur Bildung von
Belägen
und Brocken, die sowohl das Polymerisationsverfahren negativ beeinflussen
als auch die Produkteigenschaften verschlechtern. Besonders blasenstabile
Produkte lassen sich erhalten, wenn die Polymerisation in Gegenwart
von 1-12 ppm, bevorzugt 3-10 ppm eines Antistatikums erfolgt.
Verwendbare
Antistatika sind beispielsweise aus EP-A 0 229 368,
US 5026795 und
US 4182810 bekannt. Beispielhaft für ein verwendbares
kommerzielles Produkte seien hier Stadis 450 oder Costelan AS100, erhältlich bei
der Firma Dupont bzw. bei der Firma Costenoble), genannt, die im
wesentlichen aus einem Polysulfon-Copolymer, einem Polyamin und
einer langkettigen Sulfonsäure
bestehen. Alternative Antistatika sind beispielsweise ZnO und/oder
MgO. Der Wassergehalt von ZnO oder MgO ist vorzugsweise geringer
als 0,5 Gew.-% vorzugsweise geringer als 0,3 Gew.-%, bezogen auf
die jeweilige Gesamtmasse.
Weiterhin
bevorzugt ist eine Mischung aus einem Metallsalz der Medialansäure,
einem Metallsalz einer Anthranilsäure z.B.
der Formel
und einem Polyamin, welches
durch Umsetzung von Epichlorhydrin und einem aliphatischen primären Monoamin
oder einem N-Alkylalkylendiamin erhalten werden kann, wie in der
EP-A-636636 beschrieben.
Erfindungsgemäß findet
im Anschluss an die Polymerisation ein Schmelzemischen (Compoundieren) des
Polyethylens statt. Die Temperaturen während des Mischens liegen im
allgemeinen zwischen 220 bis 300°C,
bevorzugt zwischen 240 bis 270°C.
Die Temperaturen beziehen sich dabei auf die Massetemperaturen in
der Mischapparatur.
Als
Mischapparaturen kommen alle gängigen
Extruder oder Kneter in Betracht, die in der Lage sind, das Polymer
aufzuschmelzen und mit den Zuschlagsstoffen zu homogenisieren. Bevorzugt
sind Zweischneckenextruder, insbesondere gleichläufige Zweischneckenextruder.
Das
Compoundieren findet unter einem spezifischen Energieeintrag von
mindestens 0,17 kWh/kg, bevorzugt von 0,18 bis 0,35 kWh/kg, weiterhin
bevorzugt von 0,18 bis 0,30 kWh/kg besonders bevorzugt von 0,19 bis
0,30 kWh/kg statt. Der spezifische Energieeintrag in das Polyethylen
ist das Verhältnis
aus aufgenommener Energie in kW und dem Durchsatz an Polymer durch
die Mischapparatur in kg/h.
Bevorzugt
findet die Extrusion in Abwesenheit von Sauerstoff statt.
Bei
der Compoundierung werden absolute Mengen von 1000 bis 2000 ppm
eines Antioxidationsmittels, bezogen auf den Gesamtpolymergehalt,
zugegeben. Bevorzugt werden 1200 bis 1800 ppm, besonders bevorzugt
1300 bis 1700 ppm verwendet.
Darüber hinaus
enthält
das Antioxidationsmittel mindestens ein sterisch gehindertes Phenol
und mindestens ein Phosphit in einem Mischungsverhältnis von
1:5 bis 5:1. Bevorzugt enthält
das Antioxidationsmittel das mindestens eine sterisch gehinderte
Phenol und das mindestens eine Phosphit in einem Mischungsverhältnis von
1:3 bis 3:1, weiterhin bevorzugt von 1:2 bis 2:1, besonders bevorzugt
2:3 bis 3:2.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das mindestens eine sterisch gehinderte Phenol ausgewählt aus
Pentaerythritol-tetrakis[(3-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxyphenyl)-propionat]
(Irganox 1010), Tris-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxybenzyl)-isocyanurat
(Irganox 3114), 1,3,5-Trimethyl-2,4,6-tris-3,5-di-t-butyl-4-hydroxybenzyl)-benzol
(Irganox 1330), wobei Pentaerythritol-tetrakis[(3-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxyphenyl)-propionat]
(Irganox 1010) besonders bevorzugt ist. Pentaerythritol-tetrakis[(3-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxyphenyl)-propionat]
ist als Irganox 1010, Tris-(3,5-di-t-butyl-4-hydroxybenzyl)-isocyanurat als Irganox
3114 und 1,3,5-Trimethyl-2,4,6-tris-3,5-di-t-butyl-4-hydroxybenzyl)-benzol
als Irganox 1330 kommerziell erhältlich.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist das mindestens eine Phosphit ausgewählt aus Triphenylphosphit,
Trinonylphenylphosphit, Tris-(2,4-di-tertbutylphenyl)-phosphit,
Distearyl-pentaerythritol-diphisphit,
bevorzugt Tris-(2,4-di-tertbutylphenyl)-phosphit. Tris-(2,4-di-tertbutylphenyl)-phosphit
ist als Irgafos 168 (Produkt der Ciba Spezialitätenchemie), Distearyl-pentaerythritol-diphisphit
als Weston 618 (Produkt von Crompton) kommerziell erhältlich.
Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Ethylenhomopolymere oder
-copolymere herstellbar nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. Diese weisen
besonders vorteilhafte Verarbeitungseigenschaften auf.
Die
Dichte der hergestellten Produkte beträgt bevorzugt 0,935 g/cm3 bis 0,960 g/cm3,
bevorzugt 0,940 g/cm3 bis 0,960 g/cm3, besonders bevorzugt 0,945 g/cm3 bis 0,955 g/cm3.
Die
Formmassen weisen bevorzugt eine Molmassendiversität Mw/Mn von 12 bis 27,
weiterhin bevorzugt von 15 bis 25, besonders bevorzugt von 16 bis
23 auf. Die Schmelze-Masse-Fließrate,
gemessen bei 190°C
und einer Last von 21,6 kg, beträgt
bevorzugt von 1 bis 300 g/10 min, weiterhin bevorzugt von 1 bis
50 g/10 min, besonders bevorzugt von 2 bis 30 g/10 min.
Die
mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellten Polyethylene eignen sich besonders zur Verarbeitung
zu Blasfolien, da sie eine ausgesprochen gute Blasenstabilität aufweisen.
Daher ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung die
Verwendung der Ethylenhomopolymere oder -copolymere für Blasfolien
und Blasfolien hergestellt aus den Ethylenhomopolymeren oder -copolymeren.
Sämtliche
genannten Dokumente werden durch Bezugnahme ausdrücklich Inhalt
dieser Anmeldung. Alle Prozentangaben und Angaben in ppm in dieser
Anmeldung beziehen sich auf das Gewicht bezogen auf das Gesamtgewicht
der entsprechenden Mischungen, soweit nichts anderes angegeben ist.
Die
in dieser Anmeldung verwendeten Parameter wurden auf folgende Weise
bestimmt:
Die Bestimmung der Grenzviskosität η, die den. Grenzwert der Viskositätszahl bei
Extrapolation der Polymerkonzentration auf Null angibt, erfolgte
mit einem automatischen Ubbelohde Viskometer (Lauda PVS 1) mit Dekalin
als Lösungsmittel
bei 135°C
gemäß ISO 1628.
Zur
Bestimmung der Breite der Molmassenverteilung wurde eine Gelpermeationschromatographie (GPC)
bei 140°C
in 1,2,4-Trichlorbenzol durchgeführt,
wobei eine GPC-Apparatur 150C der Fa. Waters verwendet wurde. Die
Auswertung der Daten erfolgte mit der Software Win-GPC der Fa. HS-Entwicklungsgesellschaft
für wissenschaftliche
Hard- und Software mbH, Ober-Hilbersheim. Die Kalibrierung der Säulen erfolgte mittels
Polyethylenstandards mit Molmassen von 100 bis 107 g/mol.
Es wurden Massenmittel (Mw) und Zahlenmittel
(Mn) der Molmassen der Polymerisate sowie
das Verhältnis
von Massenmittel zu Zahlenmittel (Mw/Mn) bestimmt.
Die
Dichte der Polymerproben wurde nach DIN EN ISO 1183-1, Variante
A bestimmt.
Der
Comonomer-Gehalt der Polymerproben wurde mittels NMR-Spektroskopie
bestimmt. Die NMR-Proben wurden unter Inertgas abgefüllt und
eingeschmolzen. Als interner Standard dienten in den 1H- und 13C-NMR-Spektren
die Lösungsmittelsignale,
deren chemische Verschiebung auf TMS umgerechnet wurde.
Die
Blasenstabilität
wurden auf einer Alpine Folienblasmaschine (Durchmesser (D) 50 mm,
Länge 21 D,
Düse 120
mm ⌀ × 1,00 mm)
getestet. Es wurde hierzu eine Folie einer Dicke von 20 μm mit einem
Aufblasverhältnis
(BUR) von 4:1 bei einer Halslänge
von 90 cm hergestellt. Die anfängliche
Abzugsgeschwindigkeit betrug 35 m/min.
Zur
Messung der Blasenstabilität
wurde während
des Folienblasens die Stützluftzufuhr
unterbrochen. Dadurch geriet die Blase ins Schwingen, nach Wiedereinschalten
der Stützluft
muss die Schwingung der Blase wieder zurückgehen. Ergab sich über einen
Beobachtungszeitraum von einer min ein Schwingungsweg der beginnenden
Blasenaufweitung im Bereich von ± 2 cm, galt die Prüfung bei
dieser Geschwindigkeitsstufe als beendet und bestanden.
Daran
anschließend
fand bei der gleichen Geschwindigkeitsstufe eine Schockprüfung statt.
Für die Schockprüfung wurde
die Blase in vertikale Schwingungen versetzt. Das geschah durch
volles Öffnen
der Irisblende am Kühlluftgebläse über eine
Zeitdauer von ca. 7 s. Danach wurde wieder in die Ausgangsposition
zurückgestellt,
was durch den Druck der Kühlluft
kontrolliert wurde. Bei Innerhalb von 2 min mussten bei der Schockprüfung die
Schwingungen der Folienblase auf das Maß von ± 2 cm abgeklungen sein, dann
galt die Prüfung
als beendet und bestanden. Danach wurde die Anlage auf die nächst höhere Abzugsgeschwindigkeit eingestellt.
Wird
bei einer bestimmten Abzugsgeschwindigkeit die Schockprüfung oder
die Prüfung
vor dem Schock nicht bestanden, wird die Stabilitätsnote entsprechend
der nächst
niedrigen Abzugsgeschwindigkeit vergeben.
Die
Stabilitätsnote
wurde nach folgendem Schema vergeben:
Der
Dart Drop Impact (DDI) wurde nach ASTM D 1709, Methode A an einer
20 μm starken
Folie bestimmt.
Die
Schmelze-Masse-Fließrate
(MFR21) wurde nach ISO 1133 bei einer Temperatur
von 190°C
und einer Last von 21,6 kg gemessen.