DE102006011105B4 - Sicherheitsanordnung in einem Fahrzeugsitz - Google Patents

Sicherheitsanordnung in einem Fahrzeugsitz Download PDF

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    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/207Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components in vehicle seats

Abstract

Sicherheitseinrichtung in einem Fahrzeugsitz mit einem Sitzrahmen (3), auf dem ein Sitzpolster angebracht ist und einer Airbageinheit mit einem Gasgenerator und einem Gassack (5), die unterhalb des Sitzpolsters an dem Sitzrahmen angeordnet ist, wobei der Gassack (5) im nicht aktivierten Zustand ungefaltet flach auf dem Sitzrahmen (3) oder einer daran befestigten Auflage (4) aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (5) Entlüftungsöffnungen und die Stützplatte (8) Lüftungsöffnungen aufweisen und die Entlüftungsöffnungen im Gassack (5) und die Lüftungsöffnungen der Stützplatte (8) korrespondierend zueinander angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsanordnung in einem Fahrzeugsitz mit einem Sitzrahmen, auf dem ein Sitzpolster angebracht ist, und einer Airbageinheit mit einem Gasgenerator und einem Gassack, die unterhalb des Sitzpolsters an dem Sitzrahmen angeordnet ist.
  • Die Sicherheit von Fahrzeuginsassen bei Unfällen wird durch eine Vielzahl von Einrichtungen erhöht. So werden im Falle eines Unfalles Gassäcke oder Airbags vor und neben dem Fahrzeuginsassen aufgeblasen. Weiterhin sind Sicherheitsgurte vorgesehen, die den Insassen bei einem Unfall zurückhalten. Gegebenenfalls sind diese Sicherheitsgurte mit Gurtstraffereinrichtungen ausgestattet, um den Rückhalteffekt zu verbessern.
  • Bei einem Frontalaufprall besteht für einen angeschnallten Fahrzeugnutzer die Gefahr, dass das Becken des Sitznutzers unter dem Beckengurt durchrutscht, sodass die sicherheitstechnisch günstige Position des Sitznutzers verlassen wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass die übrigen Sicherheitseinrichtungen nicht wirksam werden, z. B. indem der Fahrzeuginsasse nicht in den Gassack eintaucht, oder dass der Fahrzeuginsasse sich an dem Schultergurt verletzt.
  • Um dieser Gefahr zu begegnen und das so genannten „Submarining” zu verhindern, sind aus dem Stand der Technik mehrere Lösungen bekannt. Eine Lösung besteht in einer sehr harten Ausgestaltung der Sitzfläche bzw. des Sitzpolsters, sodass ein Unterdurchtauchen des Beckens unter dem Beckengurt nicht erfolgen kann. Dies ist aufgrund des mangelnden Komforts, insbesondere auf langen Strecken, nicht akzeptabel.
  • Aus der GB 2,412,092 A1 ist ein Fahrzeugsitz mit einer Airbageinheit bekannt, bei dem eine Trägerplatte in einem Sitzrahmen montiert ist. Innerhalb der Trägerplatte ist ein gefalteter Airbag in einer Auswölbung gelagert. Der gefaltete Airbag füllt diese Auswölbung aus und bildet zusammen mit der Trägerplatte eine Ebene. Bei einem Unfall wird ein zugeordneter Gasgenerator aktiviert und befüllt den Gassack mit Gas. Dadurch wird ein Sitzpolster angehoben und der „Submarining”-Effekt vermindert oder eliminiert.
  • Die GB 2,385,028 beschreibt eine aufblasbare Sicherheitsanordnung mit einer aufblasbaren Einheit aus zumindest einem vorgeformten, plastisch deformierbaren Element, das als Teil eines Randes einer aufblasbaren Kammer ausgebildet ist. Sobald ein Gasgenerator aktiviert wird, wird ein zunächst nach innen gefalteter Vorsprung nach außen gestülpt. Das aufblasbare Element kann aus Kunststoff oder Metall aufgebaut sein. Ein so genanntes Beckenrückhaltekissen bildet eine Erhöhung im Wesentlichen über die gesamte Breite im vorderen Bereich des Sitzkissens aus, um das Risiko eines Nachvornegleitens zu minimieren.
  • Die aufblasbaren Einrichtungen aus dem Stand der Technik müssen entweder aufwendig gefaltet oder vorgeformt werden, was eine Herstellung und Montage relativ komplex und kostenaufwendig macht.
  • Die DE 60300351 T2 beschreibt eine Insassenschutzvorrichtung in einem Fahrzeugsitz mit einem Sitzpolster und einem aufblasbaren Sack, der innerhalb des Sitzpolsters oder unterhalb der Vorderseite des Sitzpolster platziert ist. Ein Gaserzeuger ist zum Aufblasen des Sackes im Falle eines Fahrzeugnotfalles vorgesehen. Oberhalb des Sackes ist eine Platte angeordnet, die durch den Sack nach dem Aufblasen nach oben gedrückt wird. Der Schlauch weist einen röhrenförmigen Sack und ein röhrenförmiges Maschengurtbandgewebe auf, das den Sack umgibt. Der Sack ist aus einem verlängerten gefalteten Teil ausgebildet.
  • Die DE 100 65 464 A1 beschreibt eine Fahrzeuginsassenschutzeinrichtung mit einem Sitz, der ein Sitzflächenpolster und eine Sitzrückenlehne aufweist. Ein Mittel oder eine Einrichtung zum Erhärten des vorderen Teils des Sitzflächenpolsters im Notfall ist in Gestalt eines Luftgurtes vorgesehen, der in seiner Länge abnimmt, wenn er aufgeblasen wird. Der Luftgurt liegt unterhalb des Sitzpolsters, eine Platte kann mit dem Luftgurt gekoppelt werden, um den vorderen Teil des Sitzpolsters härter auszugestalten. In einer Ausführungsform ist gezeigt, dass der Luftgurt durch eine Metallplatte umschlossen ist. Die Metallplatte ist in zwei Hälften übereinander gefaltet, der Luftgurt ist dazwischen eingefügt. Die Metallplatte wird durch Befestigungselemente an einer Basisplatte befestigt. Wird der Luftgurt aufgeblasen, wird die Metallplatte zusammen mit der Deformation des Luftgurtes plastisch deformiert und ausgedehnt, wobei das Sitzkissen nach aufwärts gedrückt oder zusammengedrückt wird, so dass dieser Teil erhärtet wird.
  • Die DE 298 15 521 U1 beschreibt einen Sitz für ein Fahrzeug mit zumindest einem Sitzelement, auf dessen Oberseite eine Sitzfläche angeordnet ist. Weiterhin ist ein Sensor zur Messung des dynamischen Fahrzustandes vorgesehen. Am oder im Sitz ist ein Airbag angeordnet, durch den die Neigung und/oder Ausformung der Sitzfläche zumindest bereichsweise innerhalb sehr kurzer Zeit verstellbar ist. Der vordere Teil einer Sitzschale kann durch den Airbag um ein Foliengelenk verschwenkt werden, um dem „Submarining”-Effekt entgegenzuwirken.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sicherheitseinrichtung in einem Fahrzeugsitz bereitzustellen, die ein Nachvornerutschen des Sitznutzers im Falle eines Unfalles effektiv vermeidet und gleichzeitig einfach zu montieren und herzustellen ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Sicherheitseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung in einem Fahrzeug mit einem Sitzrahmen, auf dem ein Sitzpolster angebracht ist, und einer Airbageinheit mit einem Gasgenerator und einem Gassack, die unterhalb des Sitzpolsters an dem Sitzrahmen angeordnet sind, sieht vor, dass der Gassack im nicht aktivierten Zustand ungefaltet und flach auf dem Sitzrahmen oder einer Auflage aufliegt. Der Gassack, der im vorderen Bereich des Sitzkissens unterhalb einer Polsterung flach ausgebildet auf dem Sitzrahmen liegt, verhindert im aufgeblasenen Zustand das „Submarining” eines Sitznutzers und reduziert die Verlagerung des Beckens bei einem Unfall. Dadurch kann das Becken bei einem Unfall durch das Sitzgurtsystem wirkungsvoll zurückgehalten werden. Darüber hinaus wird eine geringere Belastung auf das Becken durch den Beckengurt ausgeübt. Ebenso wird die Belastung des Beckens von dem Sitz reduziert, wenn das Becken nach vorne verlagert wird. Die ungefaltete Anordnung des Gassackes hat eine Erleichterung der Montage und ein schnelleres Aufblasen des Gassackes zur Folge, wodurch sich die Reaktionszeiten verringern lassen. Darüber hinaus nimmt der ungefaltete Gassack weniger Raum ein und erhöht der Gestaltungsspielraum bei der Sitzkonstruktion. Der Gassack weist Entlüftungsöffnungen, bevorzugt in Schlitzform, auf, um ein kontrolliertes Entweichen des vom Gasgenerator bereitgestellten Entfaltungsgases zu bewirken. Ebenfalls weist die Stützplatte, die im aktivierten Zustand des Gassackes an diesem anliegt, Lüftungsöffnungen auf, die korrespondierend zu den Entlüftungsöffnungen des Gassackes angeordnet sind, damit die Stützplatte die Entlüftung des aufgeblasenen Gassackes nicht unmäßig behindert.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sitzrahmen eine plattenförmige Auflage für den Gassack aufweist, auf der dieser aufliegt. Diese plattenförmige Auflage ist bevorzugt geneigt ausgebildet, in Richtung zur Sitzvorderkante ansteigend geneigt, um ein passives Element zur Unterstützung des „Antisubmarining” bereitzustellen.
  • Der Gasgenerator ist bevorzugt an dem Sitzrahmen, insbesondere unterhalb des Sitzrahmens montiert und befindet sich bevorzugt in unmittelbarer Nähe des flach auf der Auflage oder dem Sitzrahmen montierten Gassackes. Dadurch lassen sich eine kompakte Bauweise und ein schnelles Entfalten realisieren.
  • Der Gasgenerator ist an dem Sitzrahmen oder der plattenförmigen Auflage über Befestigungsbolzen, Schrauben oder dergleichen befestigt, alternativ kann der Gasgenerator auch angeschweißt sein.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine Stützplatte zumindest einen Teil des Gassackes im nicht aktivierten Zustand gegenüber dem Sitzpolster abdeckt, um den Gassack vor Beschädigungen zu schützen, wenn dieser unterhalb des Sitzpolsters montiert ist. Dadurch wird verhindert, dass der Gassack durch die Bewegungen des Sitznutzers auf dem Sitzpolsters beschädigt wird.
  • Die Stützplatte kann ein Teil des Sitzrahmens sein und aus einem Kunststoff- oder Blechmaterial ausgebildet sein. Die Stützplatte ist dabei in Richtung auf den Gassack gefaltet oder umgelegt und kann an dem Sitzrahmen oder an der Auflagerplatte befestigt oder angeordnet sein. Bei einer einteiligen Ausgestaltung der Stützplatte ist es vorgesehen, dass an der Knicklinie oder Faltlinie eine filmscharnierartige Verbindung besteht. Alternativ dazu ist es möglich, dass die Stützplatte gelenkig an dem Sitzrahmen gelagert ist, beispielsweise indem Laschen in Ausnehmungen eingeführt und gegebenenfalls umgebogen werden. Alternativ kann ein separates Gelenk oder Scharnier vorhanden sein, das die Stützplatte mit dem Sitzrahmen oder der Auflagerplatte verbindet.
  • Der Sitzrahmen oder die Auflagerplatte kann ein Gehäuse für den Gasgenerator ausbilden, so dass der Gasgenerator lediglich in dieses Gehäuse eingeführt und über Befestigungseinrichtungen, beispielsweise Schrauben oder Befestigungsbolzen, an der Auflagerplatte oder dem Sitzrahmen befestigt sein kann. Eine bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, dass die Auflagerplatte ein separates Bauteil ist, das zugleich ein Gehäuse für den Gasgenerator ausbildet, mit einem vorbefestigten Gassack, der beispielsweise Löcher an seinem Umfang außerhalb einer Umfangsnaht aufweist und in Haken oder dergleichen eingehakt und befestigt ist. Dadurch wäre eine modulartige Ausgestaltung der Auflagerplatte mit Gasgenerator und Gassack, gegebenenfalls mit einer ausgebildeten oder angeordneten Stützplatte möglich, wobei das Modul lediglich in den Sitzrahmen eingeschraubt oder eingehakt und der Gasgenerator mit einer entsprechenden Verkabelung verbunden werden muss, um eine funktionsfähige Sicherheitseinrichtung bereitstellen zu können.
  • Die Stützplatte, die als Unterstützung für die rampenartige Ausgestaltung des vorderen Bereiches des Sitzrahmens ausgebildet ist, kann elastisch in Richtungen auf den Gassack vorgespannt sein, um diesen sicher im nicht aktivierten Zustand an Ort und Stelle zu halten. Dies kann durch eine Feder, insbesondere einer Torsionsfeder, geschehen, die in Richtung auf den Gassack vorgespannt ist, so dass die Stützplatte wie ein Deckel auf dem flachen Gassack aufliegt.
  • Der Gassack besteht dabei bevorzugt aus einem Gewebe, das ganz oder teilweise beschichtet sein kann, wodurch die Masse und das Gewicht im Vergleich zu den bekannten Entfaltungskörpern aus Metall oder Kunststoff verringert werden kann. Gleichzeitig wird die Bauhöhe im Vergleich zu den üblichen Einrichtungen reduziert.
  • Der Gasgenerator kann ein Druckluftbehälter oder ein pyrotechnischer Gasgenerator sein.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der beigefügten Figuren näher erläutert. Gleiche Bezugszeichen in den Figuren bezeichnen gleiche Bauteile. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht in sämtlichen Figuren alle Bezugszeichen aufgeführt. Es zeigen:
  • 1 – eine schematische Teilschnittansicht durch einen Fahrzeugsitz;
  • 2 – eine Unteransicht des Sitzkissens gemäß der 1;
  • 3 – eine Detaildarstellung eines Sitzunterteiles;
  • 4 – ein Sitzunterteil gemäß 3 mit entfaltetem Gassack;
  • 5 – einen Zustand gemäß 4 von schräg vorn;
  • 6 – eine Variante der Erfindung;
  • 7 – einen Gassack in seiner entfalteten Stellung;
  • 8 – eine perspektivische Ansicht von schräg vorn; sowie
  • 9 – eine Unteransicht der Variante gemäß der 6 bis 8.
  • In der 1 ist schematisch ein Fahrzeugsitz 1 ohne eine Rückenlehne dargestellt. Auf dem Fahrzeugsitz 1 befindet sich ein Sitznutzer 20, der ebenfalls nur teilweise schematisch dargestellt ist. Der Fahrzeugsitz 1 weist ein Sitzpolster 2 auf, das auf einem Sitzrahmen 3 befestigt ist. Der Sitzrahmen 3 bildet eine Auflagerplatte 4 aus oder nimmt eine solche Auflagerplatte 4 auf, die sich im vorderen Bericht des Fahrzeugsitzes 1 in Richtung zu dem vorderen Sitzrand ansteigend erstreckt. Auf diese Auflagerplatte 4, die sich bevorzugt quer über die gesamt Sitzbreite erstreckt, ist flach ein Gassack 5 aufgelegt, der sich im Wesentlichen über die gesamte Sitzbreite erstreckt. Der Gassack 5 kann mit einem Druck zwischen 3 und 5 bar betrieben wer den und ist bevorzugt als ein einkammeriger Gassack ausgebildet. Dabei kann der Gassack 5 aus zwei Gewebezuschnitten, die über eine Umfangsnaht miteinander vernäht sind, oder als ein einstückig gewebter Gassack ausgebildet sein. Die Webart der Fasern des Gewebes des Gassackes erstreckt sich in und senkrecht zur Fahrtrichtung und kreuzt sich bevorzugt in einem rechten Winkel.
  • Das Gewebe ist teilweise oder vollständig beschichtet, um gegenüber einem heißen Gas, das aus einem Gasgenerator 6 im Falle eines Unfalles in den Gassack 5 eingeleitet wird, widerstandsfähig zu sein. Darüber hinaus kann die Beschichtung einen zusätzlichen Abdichteffekt erzielen.
  • Über den flachen Gassack 5 ist eine Stützplatte 8 ausgebildet und angeordnet, die im Wesentlichen der aufsteigenden Kontur der Auflagerplatte 4 entspricht. Die Stützplatte 8 ist über ein Gelenk 9, beispielsweise eine Art Filmscharnier oder ein anderes Gelenk, mit dem Sitzrahmen 3 oder mit der Auflagerplatte 4 verbunden. Sowohl die Auflagerplatte 4 als auch die Stützplatte 8 bilden ein Gehäuse 10 zur Aufnahme des Gasgenerators 6 aus. Alternativ kann die Stützplatte 8 eingehakt, aufgelegt oder umgebogen sein.
  • Die 2 zeigt in Unteransicht das Sitzkissen des Sitzes 1 gemäß der 1. Der Sitzrahmen 3 mit der schräg nach oben gerichteten Auflagerplatte 4 und dem darüber angeordneten Sitzpolster ist ebenso zu erkennen wie das Gehäuse 10, das als Teil der Auflagerplatte 4 bzw. des Sitzrahmens 3 ausgebildet ist. Montageflansche 14 dienen zur Befestigung des Gasgenerators bzw. des Sitzpolsters.
  • In der 3 ist eine Detaildarstellung des Sitzunterbaues mit dem Sitzrahmen 3, dem flach auf der Auflagerplatte 4 angeordneten Gassack 5 und der darüber gelegten Stützplatte zu erkennen. Der Gassack 5 ist an dem Gasgenerator 6 befestigt und wird von diesem auch im Falle eines Aufblasens an dem Sitzrahmen 3 bzw. an der Auflagerplatte 4 gehalten. Wie in der 2 zu erkennen ist, ist der Gasgenerator über Befestigungslaschen 7 an dem Sitzrahmen 3 bzw. der einstückig damit ausgebildeten Auflagerplatte 4 befestigt.
  • In der 4 ist das Sitzunterteil gemäß 3 in dem entfalteten Zustand des Gassackes 5 gezeigt. Nach einem Unfall wurde über eine Steuereinrichtung ein Sensorsignal an den Gasgenerator weitergeleitet, der dann entweder das gespeicherte Druckmedium oder den pyrotechnischen Treibsatz aktivierte. Dadurch wurde der Gassack 5 aufgeblasen und die Stützplatte 8 aufgerichtet und nach oben verlagert. Ein sich nach vorne bewegendes Becken des Sitznutzers würde in diesem Zustand gegen die Stützplatte 8 gedrückt werden. Ein Nachvornerutschen des Beckens wurde dadurch effektiv verhindert, ebenso wie ein Unterdurchtauchen des Beckens unter einem nicht dargestellten Beckengurt.
  • Neben der Rückhaltewirkung der aufgerichteten Stützplatte 8 und der Anhebung des darüber befindlichen Sitzpolsters 2 verhindert die Stützplatte 8 auch bei einem nicht aktivierten Gassack 5 das „Submarining” durch die nach vorne ansteigende Konturierung. Dies gilt auch für einen Sitz mit einem nicht montierten Airbag. Die Stützplatte 8 ist gelenkig über das Gelenk 9 mit Auflagerplatte 4 verbunden und unterstützt und hält den Gassack 5 nach der Aktivierung in dem gewünschten Zustand. Darüber hinaus bildet die Stützplatte 8 ein Teil des Gehäuses, ebenso wie die Auflagerplatte 4.
  • Nicht dargestellte Öffnungen können korrespondierend zur Entlüftungsöffnungen in dem Gassack vorhanden sein, um einen Gasauslass zu ermöglichen.
  • 5 zeigt den Zustand gemäß 4 aus einer anderen Ansicht, nämlich von schräg vorn. Im nicht aktivierten Zustand kann der Gassack 5 auf der Auflagerplatte 4 festgelegt sein, beispielsweise durch Einhaken von Laschen oder Knöpfen. Die Auflagerplatte 4 stützt den Gassack 5 nach unten ab und stellt gleichzeitig die Rampenfunktion gegen das „Submarining” im nicht aktivierten Zustand des Gassackes 5 bereit.
  • In der 6 ist eine Variante der Erfindung gezeigt, bei der der Gassack 5 flach auf der Auflagerplatte 4 aufliegt, wobei keine Stützplatte 8 den Gassack 5 abdeckt. Die Auflagerplatte 4 bildet das Gehäuse für den nicht dargestellten Gasgenerator aus.
  • In der 7 ist der Gassack 5 in seiner entfalteten Stellung gezeigt. Über umgebogene Laschen 15 wird der Gassack an der Auflagerplatte 4 und dem Sitzrahmen 3 gehalten. Befestigungsstutzen 7 ragen durch die Auflagerplatte 4 hindurch, mit denen der Gasgenerator festgelegt werden kann.
  • Eine perspektivische Ansicht von schräg vorn ist in der 8 gezeigt, ebenfalls ohne Sitzpolster und Stützplatte 8.
  • Die 9 zeigt eine Unteransicht der Variante gemäß der 6 bis 8. Das ausgeformte Gehäuse 10 ist in dieser Ansicht ebenso zu kennen wie die Schraubbefestigung über Befestigungsstutzen 7, die nach oben in Richtung der Vorderkante geneigte Anordnung der Auflagerplatte 4 und das über dem flachen Gassack ausgebildete Sitzpolster 2.
  • Der Gasgenerator 6 und das Gehäuse 10 sind bevorzugt an dem hinteren Ende des Gassackes 5 angeordnet, da dort die größte Polsterdicke vorhanden ist. Der Gasgenerator 6 kann direkt an der Auflagerplatte 4 mit oder ohne eine Nahtverstärkung des Gassackes 5 montiert sein.
  • Durch die Anordnung des Gasgenerators 6 an dem rückwärtigen Ende des Gassackes wird ein Aufrollen des Gassackes 5 in Richtung auf das Sitzvorderende vermieden. Das Becken des Sitznutzers wird nicht unmittelbar durch den Gasgenerator 6 kontaktiert, sodass Schädigungen des Beckens durch einen unmittelbaren Kontakt mit dem Gasgenerator 6 nicht zu erwarten sind. Darüber hinaus wird der Gassack 5 an der richtigen Stelle, nämlich möglichst nahe an dem Becken zuerst aufgeblasen.
  • Der Gasgenerator ist bevorzugt vor dem Zunähen in dem Gassack 5 angeordnet, um einen aufwendigen Anschluss durch besondere Befestigungsmittel oder ein separates Umnähen zu vermeiden. Darüber hinaus wird die Stabilität des Gassackes erhöht, wenn sich der komplette Gasgenerator innerhalb des Gassackes befindet. Die Befestigungsbolzen 7 ragen durch das Gewebe des Gassackes 5 hindurch. Die Steuerleitung zum Auslösen des Gasgenerators 6 kann durch eine Entlüftungsöffnung in dem Gassack 5 hindurchgeführt sein.
  • 1
    Sitz
    2
    Sitzpolster
    3
    Sitzrahmen
    4
    Auflagerplatte
    5
    Gassack
    6
    Gasgenerator
    7
    Befestigungsbolzen
    8
    Stützplatte
    9
    Gelenk
    10
    Gehäuse für Gasgenerator
    14
    Montageflansch

Claims (12)

  1. Sicherheitseinrichtung in einem Fahrzeugsitz mit einem Sitzrahmen (3), auf dem ein Sitzpolster angebracht ist und einer Airbageinheit mit einem Gasgenerator und einem Gassack (5), die unterhalb des Sitzpolsters an dem Sitzrahmen angeordnet ist, wobei der Gassack (5) im nicht aktivierten Zustand ungefaltet flach auf dem Sitzrahmen (3) oder einer daran befestigten Auflage (4) aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (5) Entlüftungsöffnungen und die Stützplatte (8) Lüftungsöffnungen aufweisen und die Entlüftungsöffnungen im Gassack (5) und die Lüftungsöffnungen der Stützplatte (8) korrespondierend zueinander angeordnet sind.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (4) plattenförmig ausgebildet ist und der Gassack (5) auf ihr aufliegt.
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (6) an dem Sitzrahmen (3), insbesondere unterhalb des Sitzrahmens (3), oder der Auflage (4) montiert ist.
  4. Sicherheitseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gasgenerator (6) an dem Sitzrahmen (3) oder der Auflage (4) über Befestigungsbolzen (7) festgeschraubt ist.
  5. Sicherheitseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stützplatte (8) zumindest einen Teil des Gassackes (5) im nicht aktivierten Zustand gegenüber dem Sitzpolster (2) abdeckt.
  6. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (8) Teil des Sitzrahmens (3) oder der Auflage (4) ist.
  7. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützpatte (8) in Richtung auf den Gassack (5) gefaltet ist.
  8. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (8) gelenkig an dem Sitzrahmen (3) gelagert ist.
  9. Sicherheitseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzrahmen (3) oder die Auflage (4) ein Gehäuse (10) für den Gasgenerator (6) ausbildet.
  10. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (8) elastisch in Richtung auf den Gassack (5) vorgespannt ist.
  11. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (8) mit einer Feder, insbesondere einer Torsionsfeder, in Richtung auf den Gassack (5) vorgespannt ist.
  12. Sicherheitseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (5) aus einem Gewebe hergestellt ist.
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