DE102006042633A1 - Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum eines Lebewesens - Google Patents

Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum eines Lebewesens Download PDF

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Thomas Dr. Kohl
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Abstract

Eine Vorrichtung dient zum Einführen zumindest eines Ankerstücks (30) in einen Hohlraum eines Lebewesens, um eine Wand des Hohlraumes mittels des zumindest einen Ankerstücks (30) zeitweilig an einer Körperwand zu fixieren. Es wird vorgeschlagen, dass die Vorrichtung zwei relativ zueinander axial bewegbare, schaftartige Elemente (12, 14) aufweist, durch die das zumindest eine Ankerstück (30) unverlierbar gehalten ist, und ferner einen Betätigungsmechanismus (46) aufweist, über den das zumindest eine Element (14) derart bewegbar ist, dass das von diesem gehaltene Ankerstück (30) freigegeben wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum eines Lebewesens, um eine Wand des Hohlraumes mittels des zumindest einen Ankerstücks zeitweilig an einer Körperwand zu fixieren.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Ankerstück zum Verwendung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Derartige Vorrichtungen werden im medizinischen Bereich dazu eingesetzt, die Wand eines Hohlraumes an der Körperwand während einer Untersuchung oder eines chirurgischen Eingriffs zu fixieren. Insbesondere finden sie ihren Einsatz in der fetalen Diagnostik, Therapie und Chirurgie.
  • Bei der fetalen Diagnostik, z.B. einer Fetoskopie, handelt es sich um eine Betrachtung eines Fötus mit Hilfe von endoskopischen Methoden.
  • Grundsätzlich wird dazu durch die Bauchdecke einer Schwangeren ein Beobachtungsinstrument, ein Fetoskop, in die Fruchtblase eingeführt. Mit dem Fetoskop kann ein Arzt den Fötus beobachten. Durch die Fetoskopie ist neben der Betrachtung eine Entnahme fetaler Proben (meist Haut) unter Sichtkontrolle möglich. Die entnommene fetale Probe kann mittels Spezialuntersuchungen, die zum Erkennen von Erkrankungen schon während der Schwangerschaft dienen, diagnostiziert werden.
  • Man verspricht sich von der fetalen Diagnostik, Therapie und Chirurgie enorme Fortschritte in der Behandlung von schweren angeborenen Fehlbildungen. Die damit verbundenen Risiken sind jedoch enorm. Die Probleme bei den oben genannten Untersuchungen und chirurgischen Eingriffen sind vielfältig. Zum einen ist es möglich, den Fötus, die Plazenta oder die Nabelschnur zu verletzen. Andererseits erhöht jede Manipulation an der Gebärmutter der Schwangeren die Gefahr für vorzeitige Wehen und eine Frühgeburt.
  • Um die Verletzung des Fötus, der Plazenta oder der Nabelschnur während einer fetalen Untersuchung oder eines chirurgischen Eingriffs an der Gebärmutter der Schwangeren zu vermeiden, soll in der Gebärmutter mehr Raum geschaffen werden. Zusätzlich soll die Gebärmutterwand während der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs stabil und fest gehalten werden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zu schaffen, die eine Erweiterung der Gebärmutter und ein stabiles Halten der Gebärmutterwand in diesem Zustand ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich der eingangs genannten Vorrichtung dadurch gelöst, dass diese Vorrichtung zwei relativ zueinander axial bewegbare, schaftartige Elemente aufweist, durch die zumindest ein Ankerstück unverlierbar haltbar ist, und die ferner einen Betätigungsmechanismus aufweist, über den zumindest ein Element derartig bewegbar ist, dass das gehaltene Ankerstück freigebbar ist.
  • Diese Maßnahmen haben unter anderem den erheblichen Vorteil, dass das zumindest eine Ankerstück durch die zwei relativ zueinander axial bewegbaren, schaftartigen Elemente unverlierbar gehalten ist, und somit ein sicheres und wenig raumergreifendes Einführen des zumindest einen Ankerstücks mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung an eine gewünschte Stelle in der Gebärmutter der Schwangeren geschaffen wird.
  • Somit wird vermieden, dass das Ankerstück beim Einführen der Vorrichtung durch die Bauchdecke der Schwangeren herausfallen kann, was zu Verletzungen und zu unnötigen Traumatisierungen der Bauchdecke und der Gebärmutterwand, aber auch zu Verletzungen des Fötus, der Plazenta und der Nabelschnur führen könnte.
  • Durch eine derartige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird das Ankerstück erst nach einem Erreichen einer Endposition in der Gebärmutter durch ein Betätigen des Betätigungsmechanismus freigegeben.
  • Um den Gebärmutterraum zu vergrößern, wird die Gebärmutterwand gedehnt, was zu der Vergrößerung der Gebärmutter führt. Mit Hilfe des sich in der Gebärmutter befindlichen Ankerstücks werden die Gebärmutterwand und die Bauchdecke zu einer Einheit fest verbunden. Dazu wird über das Ankerstück die Gebärmutterwand nach außen an die Innenseite der Bauchdecke gezogen. Danach kann eine Untersuchung oder ein chirurgischer Eingriff an der vergrößerten Gebärmutter der Schwangeren durchgeführt werden.
  • Die schaftartige Ausgestaltung der beiden Elemente, die das Ankerstück halten, erlauben eine Einführung der Vorrichtung durch einen Trokar, einem Standardinstrument der minimal-invasiven Chirurgie.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die schaftartigen Elemente derart ausgebildet und angeordnet, dass eine Aussparung gebildet ist, in der das zumindest eine Ankerstück haltbar ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass für eine Aufnahmemöglichkeit eines Ankerstücks in der zwischen den zwei schaftartigen Elementen gebildeten Aussparung gesorgt ist. Dies erlaubt eine schlanke, wenig raumergreifende Bauweise der Vorrichtung.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Betätigungsmechanismus ein Betätigungselement zum Bewegen zumindest eines der schaftartigen Elemente auf, wobei in einer ersten Position der schaftartigen Elemente das zumindest eine Ankerstück in der Aussparung unverlierbar gehalten ist und in einer zweiten Position der schaftartigen Elemente das zumindest eine Ankerstück einlegbar oder freigebbar ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass durch ein einfaches Betätigen des Betätigungselements die schaftartigen Elemente in die erste Position oder in die zweite Position gebracht werden können.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Betätigungsmechanismus eine Feder auf, die das zumindest eine schaftartige Element derart beaufschlagt, dass die schaftartigen Elemente in die erste Position gebracht werden.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die schaftartigen Elemente dauernd in Richtung der ersten Position, d.h. in die Position, in der das zumindest eine Ankerstück zwischen den schaftartigen Elementen unverlierbar gehalten ist, mit Federkraft beaufschlagt werden. Somit wird erreicht, dass das zumindest eine Ankerstück zwischen den federbelasteten, schaftartigen Elementen dauernd unverlierbar gehalten wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bewegt das Betätigungselement beim Betätigen gegen die Kraft der Feder die schaftartigen Elemente derart, dass diese in die zweite Position gebracht werden, und dass beim Freigeben des Betätigungselements die schaftartigen Elemente wieder in die erste Position gebracht werden.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass dadurch, dass das zumindest eine schaftartige Element federbelastet ist, die schaftartigen Elemente, durch Loslassen des Betätigungselements automatisch, von der zweiten Position in die erste Position gebracht werden. Dies vereinfacht die Handhabung der Vorrichtung, denn ohne eine Betätigung ist das Ankerelement dauernd fest gehalten.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an einem proximalen Ende der schaftartigen Elemente ein Kopf angeordnet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Vorrichtung an dem Kopf, der sich am proximalen Ende der schaftartigen Elemente befindet und somit während der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs außerhalb des Körpers der Patientin verbleibt, durch eine menschliche Hand sicher und fest ergriffen werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Betätigungselement als ein Druckknopf ausgebildet, der an dem Kopf angeordnet ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass das als Druckknopf ausgebildete Betätigungselement von einem Finger, beispielsweise von einem Daumen der Hand, die die Vorrichtung hält, betätigt werden kann. Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung nur mit einer Hand sowohl gehalten als auch betätigt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Betätigungselement in Richtung der axialen Bewegung der schaftartigen Elemente bewegbar.
  • Auch diese Ausgestaltung führt zu einer ergonomischen Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Ein-Hand-Bedienung.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eines der schaftartigen Elemente als ein Außenrohr und das andere als ein in dem Außenrohr aufgenommener, axial verschiebbarer Innenschaft ausgebildet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass durch eine derartige Ausbildung der schaftartigen Elemente eine kompakte, dennoch stabile Vorrichtung geschaffen wird, die auch bei insgesamt sehr geringen Baugrößen die notwendige Stabilität aufweist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird der Innenschaft mittels der Feder in Richtung des Kopfs gedrückt.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass der federbelastete Innenschaft, der in Richtung des Kopfs gedrückt wird, für einen sicheren Sitz des zumindest einen Ankerstücks sorgt, das zwischen dem Innenschaft und dem Außenrohr gehalten ist. Dadurch ist ausgeschlossen, falls der Innenschaft irgendwo anstößt, dieser versehentlich so bewegt wird, dass das Ankerstück freigegeben wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steht der Innenschaft mit dem Betätigungsmechanismus derart in Wirkverbindung, dass ein Betätigen des Betätigungselements ein axiales Verschieben des Innenschafts längs einer Längsachse bewirkt.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass auf eine mechanisch einfache Weise das Betätigen des als der Druckknopf ausgebildeten Betätigungselements in eine axiale Verschiebung des Innenschafts umgesetzt werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das distale Ende des Innenschafts als eine Spitze ausgebildet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass über die Spitze vom Operateur exakt der Ansatzpunkt anvisiert werden kann. Ferner ist ein sanftes Einführen der Vorrichtung durch die Bauchdecke in die Gebärmutter oder in einen Trokar möglich.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die schaftartigen Elemente jeweils eine Backe auf, zwischen denen das zumindest eine Ankerstück unverlierbar gehalten ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Backen, zwischen denen das zumindest eine Ankerstück unverlierbar gehalten ist, für einen besonders sichereren Sitz des zumindest einen Ankerstücks sorgen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Backe an dem distalen Ende des Außenrohrs und die andere Backe an dem proximalen Ende der Spitze angeordnet.
  • Durch eine derartige Anordnung der Backen wird die Aussparung, in der das zumindest eine Ankerstück haltbar ist, an beiden Seiten durch die Backen begrenzt. Die Backen dienen als Orientierungsmerkmal beim Einbringen des Ankerelements und erlauben eine visuelle Kontrolle des exakten Sitzes des Ankerelementes.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist jede Backe zumindest eine Frästasche auf.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass durch eine derartige Ausgestaltung der Erfindung das zumindest eine Ankerstück in den Frästaschen der Backen derart festgehalten ist, dass ein radiales Verschieben des Ankerstücks ausgeschlossen ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Aussparung derart ausgebildet, dass in dieser zwei radial gegenüberliegende Ankerstücke haltbar sind.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass gleichzeitig zwei Ankerstücke in die Gebärmutter eingeführt werden können. Dies ermöglicht das Erweitern und Fixieren der Gebärmutterwand an zwei unterschiedlichen Stellen an der Bauchdecke.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Kopf ein Mechanismus zum Anbringen eines Trokars angeordnet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass an der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Trokar fixiert werden kann, mit dessen Hilfe eine Öffnung in der Bauchdecke und in der Gebärmutterwand geschaffen werden kann und durch den die Vorrichtung in den Körper eingeführt werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist ein Auswurfinechanismus zum Auswerfen des zumindest einen Ankerstücks vorhanden.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass bei einem Verklemmen oder einem Blockieren des Ankerstücks durch umgebendes Gewebe der Auswurfinechanismus das Lösen des Ankerstücks von der erfindungsgemäßen Vorrichtung sicherstellt.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner dadurch gelöst, dass ein Ankerstück einen Körper aufweist, der in Form eines Streifens ausgebildet ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Ankerstück an die dieses haltenden Schäfte eng anlegbar ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der streifenförmig ausgebildete Körper die Geometrie des Abschnitts eines Außenrohrs auf.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Ankerstück nicht radial vor dem Außenrohr vorsteht, sondern vollständig in der Aussparung aufgenommen werden kann. Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mit dem zumindest einen Ankerstück in einen Schaft des Trokars eingeführt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ankerstück an beiden Enden rund ausgebildet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass durch eine derartige Ausbildung des Ankerstücks eine Traumatisierung der Gebärmutterwand durch scharfe Ecken oder Kanten ausgeschlossen ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ankerstück etwa mittig mit zumindest einer Öffnung zum Einfädeln eines Zugfadens versehen.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass mit dem Zugfaden, der aus der Bauchwand nach außen geführt wird, das Ankerstück einfach manipuliert, d.h. zunächst an die Innenseite der Gebärmutter angelegt werden kann. Nach Heranziehen der Gebärmutterwand wird die erweiterte Gebärmutter an der Bauchdecke der Patientin fixiert. Dazu wird an dem von der Außenseite des Körpers abstehenden Ende des Zugfadens gezogen und dieser wird dann, beispielsweise durch eine Klemme, am Körper fixiert. Somit bilden die Gebärmutterwand und die Bauchdecke eine fest verbundene Einheit.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ankerstück mit zumindest einer endseitigen Öffnung zum Einfädeln eines Bergefadens versehen.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass mit Hilfe des Bergefadens, der sich im Inneren der Gebärmutter befindet, das Ankerstück nach der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs wieder aus dem Körper entfernt werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der Zugfaden und der Bergefaden des an der Vorrichtung unverlierbar gehaltenen Ankerstücks im Inneren eines Schaftes eines Trokars anordenbar.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass durch die Anordnung der beiden Fäden in dem Trokarschaft die Fäden das Einführen der Vorrichtung durch die Bauchdecke in die Gebärmutter nicht beeinträchtigen und auch selbst dabei nicht beeinträchtigt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der Zugfaden und der Bergefaden des an der Vorrichtung unverlierbar gehaltenen Ankerstücks außerhalb des Schaftes eines Trokars anordenbar.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass wenn die Fäden aufgrund der Größe des vorhandenen Trokars nicht in den Trokarschaft passen, sie beim Einführen der Vorrichtung in die Gebärmutter außerhalb des Trokarschaftes angeordnet werden können.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger ausgewählter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 2 eine vergrößere Darstellung eines Ankerstücks von 1,
  • 3 einen Schnitt entlang einer Längsachse von 1, wobei kein Ankerstück zwischen den schaftartigen Elementen gehalten ist,
  • 4 eine vergrößerte perspektivische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor einem Einlegen des Ankerstücks,
  • 5 eine der Darstellung von 4 vergleichbare Darstellung, wobei das Ankerstück zwischen den schaftartigen Elementen gehalten ist,
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer der Darstellung von 4 vergleichbaren Darstellung, bei dem zwei Ankerstücke einlegbar sind,
  • 7 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, an der ein Trokar angebracht ist, wobei die Vorrichtung teilweise in die Trokarhülse eingeschoben ist.
  • 8 einen Schnitt durch einen Unterleib einer schwangeren Patientin im Bereich der Vagina und der Gebärmutter, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung in die Gebärmutter durch die Bauchdecke eingeführt ist und das Ankerstück von der erfindungsgemäßen Vorrichtung freigegeben worden ist, und
  • 9 eine der Schnittdarstellung von 8 vergleichbare Schnittdarstellung, wobei an einer Seite der Gebärmutter die Gebärmutterwand an der Bauchdecke fixiert ist und an der anderen Seite der Gebärmutter ein Bergen eines Ankerstücks dargestellt ist.
  • Eine in den Figuren dargestellte Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum eines Lebewesens ist in ihrer Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
  • Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zwei schaftartige Elemente 12, 14 auf, an deren proximalen Ende 16 ein Kopf 18 angeordnet ist. Die schaftartigen Elemente 12, 14 sind relativ zueinander bewegbar.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist eines der schaftartigen Elemente 12 als ein Außenrohr 20 ausgebildet. Das andere schaftartige Element 14 ist dagegen als ein in dem Außenrohr 20 aufgenommener Innenschaft 22 ausgebildet.
  • Ein distales Ende 24 des Innenschaftes 22 ist als eine Spitze 26 ausgebildet, die ein Anzielen und ein Einführen der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 durch die Bauchdecke in die Gebärmutter vereinfacht.
  • Zwischen dem distalen Ende des Außenrohrs 20 und dem distalen Ende des Innenschafts 22 ist eine Aussparung 28 ausgebildet, wie dies insbesondere aus der vergrößerten Darstellung von 4 ersichtlich ist.
  • In der Aussparung 28 kann ein Ankerstück 30 aufgenommen werden.
  • Das Ankerstück 30 weist einen streifenförmigen Körper 32 auf (siehe auch 2).
  • Der Körper 32 ist in Form eines Rohrabschnitts ausgebildet, dessen Geometrie der Geometrie des Außenrohrs 20 entspricht. Das Ankerstück 30 ist an seinen beiden Enden abgerundet ausgebildet.
  • Das Ankerstück 30 weist zwei mittige Öffnungen 34, 36 auf, durch die ein Zugfaden 38 gefädelt ist. Zusätzlich weist das Ankerstück 30 zwei endseitige Öffnungen 40, 42 auf, die an einer Seite des Ankerstücks 30 angeordnet sind. Durch die endseitigen Öffnungen 40, 42 ist ein Bergefaden 44 gefädelt.
  • Der Zugfaden 38, der deutlich länger ist als der Bergefaden 44, dient dazu, die Gebärmutterwand an der Bauchdecke zu fixieren. Der kürzere Bergefaden 44 dagegen dient dazu, das Ankerstück 30 am Ende der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs zu entfernen, wie dies nachfolgend noch beschrieben wird.
  • Der Innenschaft 22 weist zwei Vertiefungen 74, 76 auf, die an der Stelle angeordnet sind, an der die mittigen Öffnungen 34, 36 und die endseitigen Öffnungen 40, 42 des Ankerstücks 30 zum Liegen kommen. In diesen Vertiefungen 74, 76 können die Fäden 38, 44 eingelegt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 weist einen Betätigungsmechanismus 46 auf, über den eines der schaftartigen Elemente 12, 14 derart bewegbar ist, dass das von diesen gehaltene Ankerstück 30 freigegeben wird.
  • Der Betätigungsmechanismus 46 weist ein Betätigungselement 48 auf, das an dem Kopf 18 angeordnet ist.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist das Betätigungselement 48 als ein Druckknopf 50 ausgebildet, der in Richtung der axialen Bewegung der schaftartigen Elemente 12, 14 bewegbar ist.
  • Der Betätigungsmechanismus 46 weist eine Feder 52 auf, wie es aus dem Schnitt längs einer Längsachse 54 von 3 ersichtlich ist.
  • Die Feder 52 beaufschlagt den Innenschaft 22, und zwar derart, dass der Innenschaft 22 mittels der Feder 52 in Richtung des Kopfs 18 gedrückt wird. Beim Drücken des Druckknopfes 50 wird der Innenschaft 22 nach distal verschoben.
  • Aus der vergrößerten perspektivischen Seitenansicht von 4 und 5 ist ersichtlich, dass an dem distalen Ende des Außenrohrs 20 und an dem proximalen Ende der an dem distalen Ende des Innenschaftes 22 ausgebildeten Spitze 26 jeweils eine Backe 56, 58 ausgebildet ist. Jede Backe 56, 58 weist jeweils eine Frästasche 60, 62 auf. Die an dem distalen Ende des Außenrohrs 20 ausgebildete Frästasche 60 liegt genau gegenüber der an dem proximalen Ende der Spitze 26 ausgebildeten Frästasche 62. Die gegenüberliegenden Frästaschen 60, 62 vermeiden ein radiales Verschieben des Ankerstücks 30, das zwischen den Backen 56, 58 haltbar ist. Die Form der Frästaschen entspricht der Rundung der abgerundeten Enden des Ankerstücks 30.
  • Das Betätigen des als der Druckknopf 50 ausgebildeten Betätigungselements 48, was in diesem Ausführungsbeispiel durch ein Drücken des Druckknopfs 50 erfolgt und mit einem Pfeil 64 in 4 angezeigt ist, bewirkt ein axiales Verschieben des Innenschafts 22 längs der Längsachse 54. Das axiale Verschieben ist mit einem Pfeil 66 angezeigt.
  • Durch das axiale Verschieben des Innenschaftes 22 werden die beiden schaftartigen Elemente 12, 14, nämlich das Außenrohr 20 und der Innenschaft 22, in eine zweite Position P2 gebracht. Die zweite Position ist als ein Abstand zwischen den beiden Backen 56, 58 definiert, der größer ist als die Länge des Ankerstücks 30.
  • In der zweiten Position P2 ist das Ankerstück 30 in die zwischen den Backen 56, 58 ausgebildete Aussparung 28 einlegbar. Das Einlegen des Ankerstücks 30 ist mit einem Pfeil 68 angezeigt.
  • Nachdem das Ankerstück 30 in der Aussparung 28 eingelegt worden ist, wird der mit der Feder 52 (siehe 3) federbelastete Innenschaft 22 nach Freigeben des Druckknopfs 50 (Pfeil 70, 5) in Richtung des proximalen Endes 16 der Vorrichtung 10 automatisch bewegt. Die proximale Bewegung des Innenschaftes 22 ist in 5 mit einem Pfeil 72 angezeigt.
  • Dadurch werden die schaftartigen Elemente 12, 14 in eine erste Position P1 gebracht. In dieser ist das Ankerelement 30 unverlierbar zwischen den Backen 56, 58 gehalten.
  • Um das Ankerstück 30 wieder freizugeben, müssen die zwei schaftartigen Elemente 12, 14 durch das Drücken des Druckknopfes 50 (siehe Pfeil 64, 4) in die zweite Position P2 gebracht werden. Das Freigeben des Ankerstücks 30 ist mit einem Pfeil 73 in 4 angezeigt.
  • In 6 ist ein Ausführungsbeispiel 80 der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt, das sich von dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel hinsichtlich der Zahl der Ankerstücke, die zwischen den schaftartigen Elementen haltbar sind, unterscheidet.
  • Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung 80 zwei ebenfalls schaftartige Elemente 82, 84 auf, an deren proximalen Ende 86 ein Kopf 88 angeordnet ist.
  • Eines der schaftartigen Elemente 82 ist ebenfalls als ein Außenrohr 90 und das andere schaftartige Element 84 als ein in dem Außenrohr 90 aufgenommener, axial bewegbarer Innenschaft 92 ausgebildet.
  • Ein distales Ende 87 des Innenschaftes 92 ist ebenfalls als eine Spitze 94 ausgebildet.
  • Zwischen dem distalen Ende des Außenrohrs 90 und dem distalen Ende des Innenschafts 92 ist ebenfalls eine Aussparung 96 ausgebildet.
  • An dem distalen Ende des Außenrohrs 90 und an dem proximalen Ende der Spitze 94 ist jeweils eine Backe 93, 95 angeordnet.
  • Die Vorrichtung 80 weist ebenfalls einen Betätigungsmechanismus 98 auf, der ebenfalls ein als ein Druckknopf 100 ausgebildetes Betätigungselement 102 aufweist.
  • Im Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel von 4 ist zu erkennen, dass in der Vorrichtung 80 zwei gegenüberliegende Ankerstücke 110, 112 einlegbar sind.
  • Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel von 4 weist jede Backe 93, 95 zwei gegenüberliegende Frästaschen 118, 120; 122, 124 auf.
  • Der Betätigungsmechanismus 98 wird gleich wie bei dem ersten in der 4 dargestellten Ausführungsbeispiel betätigt.
  • Ein Drücken des Druckknopfs 100, was mit einem Pfeil 104 angezeigt ist, bewirkt ein axiales Verschieben längs einer Längsachse 106 des Innenschafts 92 (siehe Pfeil 108). Somit werden die schaftartigen Elemente 82, 84 in die zweite Position P2 gebracht.
  • In der zweiten Position P2 werden die zwei Ankerstücke 110, 112 in die Aussparung 96 eingelegt. Das Einlegen der beiden Ankerstücke 110, 112 ist mit Pfeilen 114, 116 angezeigt.
  • In 7 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung 10 dargestellt, an der ein Trokar 126 mittels eines Mechanismus 128 fixiert ist. Trokare dienen dazu, medizinische Instrumente von der Außenseite in den Körper durch eine Inzision einzuführen.
  • Der Trokar weist eine Trokarhülse 130 auf, die einen Schaft 132 aufweist, an dessen proximalseitigem Ende ein Gehäuse 134 angeordnet ist. Das Gehäuse 134 weist einen äußeren etwa hohlzylindrischen Abschnitt 136 auf, der sich unmittelbar an das proximale Ende des hohlen Schaftes 132 anschließt. Vom äußeren Abschnitt 136 steht radial ein Anschluss 138 vor. Über den Anschluss 138 kann ein Gas in den Innenraum des Gehäuses 134 und durch den Schaft 132 hindurchgeführt werden.
  • In diesem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Zugfaden 38 und der hier nicht ersichtliche Bergefaden 44 im Inneren des Schaftes 132 des Trokars 126 angeordnet.
  • Der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 soll im Ablauf der 8 und 9 kurz erläutert werden.
  • Die schaftartigen Elemente samt eingelegtem Ankerstück (oder -stücken) werden direkt oder über einen Trokar durch die Bauchdecke 140 und die Gebärmutterwand 144 in den Innenraum der Gebärmutter 142 eingebracht. Dies kann unter endoskopischer Beobachtung erfolgen.
  • In 8 ist eine Situation dargestellt, in der das Ankerstück 30 bereits freigegeben worden ist.
  • Aus dieser Figur ist ersichtlich, dass der Zugfaden 38 des sich in der Gebärmutter 142 befindlichen Ankerstücks 30 aus der Bauchdecke 140 der Patientin nach außen geführt ist. Der Bergefaden 44 dagegen befindet sich in der Gebärmutter 142.
  • Danach wird die Vorrichtung 10 aus der Gebärmutter 142 entfernt und die Gebärmutterwand 144 wird mittels des sich in der Gebärmutter 142 befindlichen Ankerstücks 30 und des durch das Ankerstück 30 gefädelten Zugfadens 38 an die Innenseite der Bauchdecke 140 herangezogen und der Zugfaden wird von der Außenseite der Bauchdecke 140 mit einer Klemme 148 fixiert (9, links).
  • Aus der Darstellung von 9 ist ersichtlich, dass das Heranziehen der Gebärmutterwand 144 an die Bauchdecke 140 zur Vergrößerung der Gebärmutter 142 führt.
  • Nach dem Fixieren kann eine hier nicht dargestellte pränatale Untersuchung oder ein chirurgischer Eingriff an dem Fötus 146 oder an der Gebärmutter 142 mit Hilfe medizinischer Instrumente durchgeführt werden.
  • Nach der durchgeführten Untersuchung oder dem durchgeführten chirurgischen Eingriff wird der Zugfaden 152 abgeschnitten und es wird ein medizinisches Instrument 156 durch die Bauchdecke 140 in die Gebärmutter 142 eingeführt, mittels dem der sich im Inneren der Gebärmutter 142 befindliche Bergefaden 154 des Ankerstückes 150 ergriffen wird. Das Ankerstück 150 wird durch einen Schaft des medizinisches Instruments 156 von der Gebärmutter 142 entfernt (9, rechts). Dieses Einziehen in den Schaft wird dadurch erleichtert, dass der Bergefaden 154 endseitig am Ankerstück 130 angebracht ist.
  • Wie aus 6 zu entnehmen weist der Innenschaft 92 einen Auswurfinechanismus 125 auf. Dieser Auswurfinechanismus 125 ermöglicht das seitliche Auswerfen der Ankerstücke 110 und 112 von dem Innenschaft 92, falls die Ankerstücke 110, 112 durch Gewebe oder Gewebeflüssigkeiten vor seitlichem Abfallen gehindert sind. Im gezeigten Fall weist der Auswurfinechanismus zwei seitlich ausfahrbare, federbelastete Nasen 127 auf. Ein solcher Auswurfinechanismus kann auch bei der Ausführung von 1 bis 5 vorgesehen sein.

Claims (24)

  1. Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum eines Lebewesens, um eine Wand des Hohlraumes mittels des zumindest einen Ankerstücks zeitweilig an einer Körperwand zu fixieren, mit zwei relativ zueinander axial bewegbaren, schaftartigen Elementen (12, 14; 82, 84), durch die das zumindest eine Ankerstück (30; 110, 112) unverlierbar haltbar ist, und mit einem Betätigungsmechanismus (46, 98), über den zumindest ein Element (14, 84) derart bewegbar ist, dass das gehaltene Ankerstück (30; 110, 112) freigebbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) derart ausgebildet und angeordnet sind, dass eine Aussparung (28, 96) gebildet ist, in der das zumindest eine Ankerstück (30; 110, 112) haltbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (46, 98) ein Betätigungselement (48, 102) zum Bewegen zumindest eines der schaftartigen Elemente (14, 84) aufweist, wobei in einer ersten Position der schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) das zumindest eine Ankerstück (30; 110, 112) in der Aussparung (28, 96) unverlierbar gehalten ist und in einer zweiten Position der schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) das zumindest eine Ankerstück (30; 110, 112) einlegbar oder freigebbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsmechanismus (46, 98) eine Feder (52) aufweist, die das zumindest eine schaftartige Element (14, 84) derart beaufschlagt, dass die schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) in die erste Position gebracht werden.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (48, 102) beim Betätigen gegen die Kraft der Feder (52) die schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) derart bewegt, dass diese in die zweite Position gebracht werden und dass beim Freigeben des Betätigungselements (48, 102) die schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) wieder in die erste Position gebracht werden.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an einem proximalen Ende (16, 86) der schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) ein Kopf (18, 88) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (48, 102) als ein Druckknopf (50, 100) ausgebildet ist, der an dem Kopf (18, 88) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (48, 102) in Richtung der axialen Bewegung der schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) bewegbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eines der schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) als ein Außenrohr (20, 40) und das andere als ein in dem Außenrohr (20, 90) aufgenommener, axial verschiebbarer Innenschaft (22, 92) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenschaft (22, 92) mittels einer Feder (52) in Richtung des Kopfs (18, 88) gedrückt wird.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenschaft (22, 92) mit dem Betätigungsmechanismus (46, 98) derart in Wirkverbindung steht, dass ein Betätigen des Betätigungselements (48, 102) ein axiales Verschieben des Innenschafts (22, 92) längs einer Längsachse (54, 106) bewirkt.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende des Innenschafts (22, 92) als eine Spitze (26, 94) ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die schaftartigen Elemente (12, 14; 82, 84) jeweils eine Backe (56, 58; 93, 95) aufweisen, zwischen denen das zumindest eine Ankerstück (30; 110, 112) unverlierbar haltbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Backe (56, 93) an dem distalen Ende des Außenrohrs (20, 90) und die andere Backe (58, 95) an dem proximalen Ende der Spitze (26, 94) angeordnet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass jede Backe (56, 58; 93, 95) zumindest eine Frästasche (60, 62; 118, 120, 122, 124) aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (28, 96) derart ausgebildet ist, dass in dieser zwei gegenüberliegende Ankerstücke (110, 112) haltbar sind.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass jede Backe (93, 95) zwei gegenüberliegende Frästaschen (118, 120, 122, 124) aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Kopf (18, 88) ein Mechanismus (128) zum Anbringen eines Trokars (126) angeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Auswurfinechanismus (125) zum Auswerfen des zumindest einen Ankerstücks (110, 112) vorhanden ist.
  20. Ankerstück zum Verwenden mit der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, das einen Körper (32) aufweist, der streifenförmig ausgebildet ist.
  21. Ankerstück nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper als Rohrabschnitt ausgebildet ist und eine Geometrie des Außenrohrs (20, 90) aufweist.
  22. Ankerstück nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Ankerstück (30; 110, 112) an beiden Enden rund ausgebildet ist.
  23. Ankerstück nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Ankerstück (30; 110, 112) mit zumindest einer etwa mittigen Öffnung (34, 36) zum Einfädeln eines Zugfadens (38) versehen ist.
  24. Ankerstück nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Ankerstück (30; 110, 112) mit zumindest einer endseitigen Öffnung (40, 42) zum Einfädeln eines Bergefadens (44) versehen ist.
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