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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum
eines Lebewesens, um eine Wand des Hohlraumes mittels des zumindest
einen Ankerstücks
zeitweilig an einer Körperwand
zu fixieren.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Ankerstück zum Verwendung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Derartige
Vorrichtungen werden im medizinischen Bereich dazu eingesetzt, die
Wand eines Hohlraumes an der Körperwand
während
einer Untersuchung oder eines chirurgischen Eingriffs zu fixieren. Insbesondere
finden sie ihren Einsatz in der fetalen Diagnostik, Therapie und
Chirurgie.
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Bei
der fetalen Diagnostik, z.B. einer Fetoskopie, handelt es sich um
eine Betrachtung eines Fötus
mit Hilfe von endoskopischen Methoden.
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Grundsätzlich wird
dazu durch die Bauchdecke einer Schwangeren ein Beobachtungsinstrument,
ein Fetoskop, in die Fruchtblase eingeführt. Mit dem Fetoskop kann
ein Arzt den Fötus
beobachten. Durch die Fetoskopie ist neben der Betrachtung eine Entnahme
fetaler Proben (meist Haut) unter Sichtkontrolle möglich. Die
entnommene fetale Probe kann mittels Spezialuntersuchungen, die
zum Erkennen von Erkrankungen schon während der Schwangerschaft dienen,
diagnostiziert werden.
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Man
verspricht sich von der fetalen Diagnostik, Therapie und Chirurgie
enorme Fortschritte in der Behandlung von schweren angeborenen Fehlbildungen.
Die damit verbundenen Risiken sind jedoch enorm. Die Probleme bei
den oben genannten Untersuchungen und chirurgischen Eingriffen sind
vielfältig.
Zum einen ist es möglich,
den Fötus,
die Plazenta oder die Nabelschnur zu verletzen. Andererseits erhöht jede
Manipulation an der Gebärmutter
der Schwangeren die Gefahr für
vorzeitige Wehen und eine Frühgeburt.
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Um
die Verletzung des Fötus,
der Plazenta oder der Nabelschnur während einer fetalen Untersuchung
oder eines chirurgischen Eingriffs an der Gebärmutter der Schwangeren zu
vermeiden, soll in der Gebärmutter
mehr Raum geschaffen werden. Zusätzlich
soll die Gebärmutterwand
während
der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs stabil und fest
gehalten werden.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zu
schaffen, die eine Erweiterung der Gebärmutter und ein stabiles Halten
der Gebärmutterwand
in diesem Zustand ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe hinsichtlich der eingangs genannten Vorrichtung dadurch
gelöst,
dass diese Vorrichtung zwei relativ zueinander axial bewegbare,
schaftartige Elemente aufweist, durch die zumindest ein Ankerstück unverlierbar
haltbar ist, und die ferner einen Betätigungsmechanismus aufweist, über den
zumindest ein Element derartig bewegbar ist, dass das gehaltene
Ankerstück
freigebbar ist.
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Diese
Maßnahmen
haben unter anderem den erheblichen Vorteil, dass das zumindest
eine Ankerstück
durch die zwei relativ zueinander axial bewegbaren, schaftartigen
Elemente unverlierbar gehalten ist, und somit ein sicheres und wenig
raumergreifendes Einführen
des zumindest einen Ankerstücks
mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung an
eine gewünschte
Stelle in der Gebärmutter
der Schwangeren geschaffen wird.
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Somit
wird vermieden, dass das Ankerstück beim
Einführen
der Vorrichtung durch die Bauchdecke der Schwangeren herausfallen
kann, was zu Verletzungen und zu unnötigen Traumatisierungen der Bauchdecke
und der Gebärmutterwand,
aber auch zu Verletzungen des Fötus,
der Plazenta und der Nabelschnur führen könnte.
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Durch
eine derartige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird das Ankerstück erst nach
einem Erreichen einer Endposition in der Gebärmutter durch ein Betätigen des
Betätigungsmechanismus
freigegeben.
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Um
den Gebärmutterraum
zu vergrößern, wird
die Gebärmutterwand
gedehnt, was zu der Vergrößerung der
Gebärmutter
führt.
Mit Hilfe des sich in der Gebärmutter
befindlichen Ankerstücks
werden die Gebärmutterwand
und die Bauchdecke zu einer Einheit fest verbunden. Dazu wird über das
Ankerstück
die Gebärmutterwand
nach außen
an die Innenseite der Bauchdecke gezogen. Danach kann eine Untersuchung oder
ein chirurgischer Eingriff an der vergrößerten Gebärmutter der Schwangeren durchgeführt werden.
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Die
schaftartige Ausgestaltung der beiden Elemente, die das Ankerstück halten,
erlauben eine Einführung
der Vorrichtung durch einen Trokar, einem Standardinstrument der
minimal-invasiven Chirurgie.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die schaftartigen
Elemente derart ausgebildet und angeordnet, dass eine Aussparung
gebildet ist, in der das zumindest eine Ankerstück haltbar ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass für eine
Aufnahmemöglichkeit
eines Ankerstücks
in der zwischen den zwei schaftartigen Elementen gebildeten Aussparung
gesorgt ist. Dies erlaubt eine schlanke, wenig raumergreifende Bauweise
der Vorrichtung.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Betätigungsmechanismus
ein Betätigungselement
zum Bewegen zumindest eines der schaftartigen Elemente auf, wobei
in einer ersten Position der schaftartigen Elemente das zumindest
eine Ankerstück
in der Aussparung unverlierbar gehalten ist und in einer zweiten
Position der schaftartigen Elemente das zumindest eine Ankerstück einlegbar
oder freigebbar ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass durch ein einfaches Betätigen des Betätigungselements
die schaftartigen Elemente in die erste Position oder in die zweite
Position gebracht werden können.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Betätigungsmechanismus
eine Feder auf, die das zumindest eine schaftartige Element derart
beaufschlagt, dass die schaftartigen Elemente in die erste Position
gebracht werden.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die schaftartigen Elemente dauernd in Richtung
der ersten Position, d.h. in die Position, in der das zumindest eine
Ankerstück
zwischen den schaftartigen Elementen unverlierbar gehalten ist,
mit Federkraft beaufschlagt werden. Somit wird erreicht, dass das
zumindest eine Ankerstück
zwischen den federbelasteten, schaftartigen Elementen dauernd unverlierbar
gehalten wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bewegt das Betätigungselement
beim Betätigen
gegen die Kraft der Feder die schaftartigen Elemente derart, dass
diese in die zweite Position gebracht werden, und dass beim Freigeben
des Betätigungselements
die schaftartigen Elemente wieder in die erste Position gebracht
werden.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass dadurch, dass das zumindest eine schaftartige
Element federbelastet ist, die schaftartigen Elemente, durch Loslassen
des Betätigungselements
automatisch, von der zweiten Position in die erste Position gebracht
werden. Dies vereinfacht die Handhabung der Vorrichtung, denn ohne
eine Betätigung
ist das Ankerelement dauernd fest gehalten.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an einem proximalen
Ende der schaftartigen Elemente ein Kopf angeordnet.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Vorrichtung an dem Kopf, der sich am proximalen Ende
der schaftartigen Elemente befindet und somit während der Untersuchung oder
des chirurgischen Eingriffs außerhalb
des Körpers
der Patientin verbleibt, durch eine menschliche Hand sicher und
fest ergriffen werden kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Betätigungselement
als ein Druckknopf ausgebildet, der an dem Kopf angeordnet ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass das als Druckknopf ausgebildete Betätigungselement von
einem Finger, beispielsweise von einem Daumen der Hand, die die Vorrichtung
hält, betätigt werden kann.
Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung nur
mit einer Hand sowohl gehalten als auch betätigt werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Betätigungselement
in Richtung der axialen Bewegung der schaftartigen Elemente bewegbar.
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Auch
diese Ausgestaltung führt
zu einer ergonomischen Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Ein-Hand-Bedienung.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eines der schaftartigen
Elemente als ein Außenrohr
und das andere als ein in dem Außenrohr aufgenommener, axial
verschiebbarer Innenschaft ausgebildet.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass durch eine derartige Ausbildung der schaftartigen
Elemente eine kompakte, dennoch stabile Vorrichtung geschaffen wird,
die auch bei insgesamt sehr geringen Baugrößen die notwendige Stabilität aufweist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird der Innenschaft
mittels der Feder in Richtung des Kopfs gedrückt.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass der federbelastete Innenschaft, der in Richtung
des Kopfs gedrückt
wird, für
einen sicheren Sitz des zumindest einen Ankerstücks sorgt, das zwischen dem Innenschaft
und dem Außenrohr
gehalten ist. Dadurch ist ausgeschlossen, falls der Innenschaft
irgendwo anstößt, dieser
versehentlich so bewegt wird, dass das Ankerstück freigegeben wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steht der Innenschaft
mit dem Betätigungsmechanismus
derart in Wirkverbindung, dass ein Betätigen des Betätigungselements
ein axiales Verschieben des Innenschafts längs einer Längsachse bewirkt.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass auf eine mechanisch einfache Weise das Betätigen des als
der Druckknopf ausgebildeten Betätigungselements
in eine axiale Verschiebung des Innenschafts umgesetzt werden kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das distale Ende
des Innenschafts als eine Spitze ausgebildet.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass über die
Spitze vom Operateur exakt der Ansatzpunkt anvisiert werden kann.
Ferner ist ein sanftes Einführen der
Vorrichtung durch die Bauchdecke in die Gebärmutter oder in einen Trokar
möglich.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die schaftartigen
Elemente jeweils eine Backe auf, zwischen denen das zumindest eine
Ankerstück
unverlierbar gehalten ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Backen, zwischen denen das zumindest eine
Ankerstück
unverlierbar gehalten ist, für
einen besonders sichereren Sitz des zumindest einen Ankerstücks sorgen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Backe an dem
distalen Ende des Außenrohrs
und die andere Backe an dem proximalen Ende der Spitze angeordnet.
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Durch
eine derartige Anordnung der Backen wird die Aussparung, in der
das zumindest eine Ankerstück
haltbar ist, an beiden Seiten durch die Backen begrenzt. Die Backen
dienen als Orientierungsmerkmal beim Einbringen des Ankerelements
und erlauben eine visuelle Kontrolle des exakten Sitzes des Ankerelementes.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist jede Backe zumindest
eine Frästasche auf.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass durch eine derartige Ausgestaltung der Erfindung
das zumindest eine Ankerstück
in den Frästaschen
der Backen derart festgehalten ist, dass ein radiales Verschieben
des Ankerstücks
ausgeschlossen ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Aussparung derart
ausgebildet, dass in dieser zwei radial gegenüberliegende Ankerstücke haltbar
sind.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass gleichzeitig zwei Ankerstücke in die Gebärmutter
eingeführt
werden können.
Dies ermöglicht
das Erweitern und Fixieren der Gebärmutterwand an zwei unterschiedlichen
Stellen an der Bauchdecke.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Kopf ein Mechanismus
zum Anbringen eines Trokars angeordnet.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass an der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Trokar
fixiert werden kann, mit dessen Hilfe eine Öffnung in der Bauchdecke und
in der Gebärmutterwand
geschaffen werden kann und durch den die Vorrichtung in den Körper eingeführt werden
kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist ein Auswurfinechanismus
zum Auswerfen des zumindest einen Ankerstücks vorhanden.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass bei einem Verklemmen oder einem Blockieren
des Ankerstücks
durch umgebendes Gewebe der Auswurfinechanismus das Lösen des
Ankerstücks
von der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sicherstellt.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß ferner dadurch
gelöst,
dass ein Ankerstück
einen Körper aufweist,
der in Form eines Streifens ausgebildet ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Ankerstück an die dieses haltenden
Schäfte
eng anlegbar ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der streifenförmig ausgebildete
Körper die
Geometrie des Abschnitts eines Außenrohrs auf.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Ankerstück nicht radial vor dem Außenrohr
vorsteht, sondern vollständig
in der Aussparung aufgenommen werden kann. Somit kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
mit dem zumindest einen Ankerstück
in einen Schaft des Trokars eingeführt werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ankerstück an beiden
Enden rund ausgebildet.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass durch eine derartige Ausbildung des Ankerstücks eine Traumatisierung
der Gebärmutterwand
durch scharfe Ecken oder Kanten ausgeschlossen ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ankerstück etwa
mittig mit zumindest einer Öffnung
zum Einfädeln
eines Zugfadens versehen.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass mit dem Zugfaden, der aus der Bauchwand nach
außen geführt wird,
das Ankerstück
einfach manipuliert, d.h. zunächst
an die Innenseite der Gebärmutter
angelegt werden kann. Nach Heranziehen der Gebärmutterwand wird die erweiterte
Gebärmutter
an der Bauchdecke der Patientin fixiert. Dazu wird an dem von der Außenseite
des Körpers
abstehenden Ende des Zugfadens gezogen und dieser wird dann, beispielsweise
durch eine Klemme, am Körper
fixiert. Somit bilden die Gebärmutterwand
und die Bauchdecke eine fest verbundene Einheit.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ankerstück mit zumindest
einer endseitigen Öffnung
zum Einfädeln
eines Bergefadens versehen.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass mit Hilfe des Bergefadens, der sich im Inneren
der Gebärmutter
befindet, das Ankerstück
nach der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs wieder aus dem
Körper
entfernt werden kann.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der Zugfaden und
der Bergefaden des an der Vorrichtung unverlierbar gehaltenen Ankerstücks im Inneren
eines Schaftes eines Trokars anordenbar.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass durch die Anordnung der beiden Fäden in dem
Trokarschaft die Fäden
das Einführen
der Vorrichtung durch die Bauchdecke in die Gebärmutter nicht beeinträchtigen und
auch selbst dabei nicht beeinträchtigt
werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der Zugfaden und
der Bergefaden des an der Vorrichtung unverlierbar gehaltenen Ankerstücks außerhalb
des Schaftes eines Trokars anordenbar.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass wenn die Fäden
aufgrund der Größe des vorhandenen
Trokars nicht in den Trokarschaft passen, sie beim Einführen der
Vorrichtung in die Gebärmutter
außerhalb des
Trokarschaftes angeordnet werden können.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in den angegebenen Kombinationen, sondern auch in anderen
Kombinationen oder in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen
der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand einiger ausgewählter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang
mit den beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine
vergrößere Darstellung
eines Ankerstücks
von 1,
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3 einen
Schnitt entlang einer Längsachse
von 1, wobei kein Ankerstück zwischen den schaftartigen
Elementen gehalten ist,
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4 eine
vergrößerte perspektivische
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vor einem Einlegen des Ankerstücks,
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5 eine
der Darstellung von 4 vergleichbare Darstellung,
wobei das Ankerstück
zwischen den schaftartigen Elementen gehalten ist,
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6 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
in einer der Darstellung von 4 vergleichbaren
Darstellung, bei dem zwei Ankerstücke einlegbar sind,
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7 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, an der ein
Trokar angebracht ist, wobei die Vorrichtung teilweise in die Trokarhülse eingeschoben
ist.
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8 einen
Schnitt durch einen Unterleib einer schwangeren Patientin im Bereich
der Vagina und der Gebärmutter,
wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung
in die Gebärmutter
durch die Bauchdecke eingeführt
ist und das Ankerstück
von der erfindungsgemäßen Vorrichtung
freigegeben worden ist, und
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9 eine
der Schnittdarstellung von 8 vergleichbare
Schnittdarstellung, wobei an einer Seite der Gebärmutter die Gebärmutterwand
an der Bauchdecke fixiert ist und an der anderen Seite der Gebärmutter
ein Bergen eines Ankerstücks
dargestellt ist.
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Eine
in den Figuren dargestellte Vorrichtung zum Einführen zumindest eines Ankerstücks in einen Hohlraum
eines Lebewesens ist in ihrer Gesamtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
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Wie
insbesondere aus 1 hervorgeht, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zwei schaftartige
Elemente 12, 14 auf, an deren proximalen Ende 16 ein
Kopf 18 angeordnet ist. Die schaftartigen Elemente 12, 14 sind
relativ zueinander bewegbar.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
ist eines der schaftartigen Elemente 12 als ein Außenrohr 20 ausgebildet.
Das andere schaftartige Element 14 ist dagegen als ein
in dem Außenrohr 20 aufgenommener Innenschaft 22 ausgebildet.
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Ein
distales Ende 24 des Innenschaftes 22 ist als
eine Spitze 26 ausgebildet, die ein Anzielen und ein Einführen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 durch
die Bauchdecke in die Gebärmutter vereinfacht.
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Zwischen
dem distalen Ende des Außenrohrs 20 und
dem distalen Ende des Innenschafts 22 ist eine Aussparung 28 ausgebildet,
wie dies insbesondere aus der vergrößerten Darstellung von 4 ersichtlich
ist.
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In
der Aussparung 28 kann ein Ankerstück 30 aufgenommen
werden.
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Das
Ankerstück 30 weist
einen streifenförmigen
Körper 32 auf
(siehe auch 2).
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Der
Körper 32 ist
in Form eines Rohrabschnitts ausgebildet, dessen Geometrie der Geometrie
des Außenrohrs 20 entspricht.
Das Ankerstück 30 ist
an seinen beiden Enden abgerundet ausgebildet.
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Das
Ankerstück 30 weist
zwei mittige Öffnungen 34, 36 auf,
durch die ein Zugfaden 38 gefädelt ist. Zusätzlich weist
das Ankerstück 30 zwei
endseitige Öffnungen 40, 42 auf,
die an einer Seite des Ankerstücks 30 angeordnet
sind. Durch die endseitigen Öffnungen 40, 42 ist
ein Bergefaden 44 gefädelt.
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Der
Zugfaden 38, der deutlich länger ist als der Bergefaden 44,
dient dazu, die Gebärmutterwand an
der Bauchdecke zu fixieren. Der kürzere Bergefaden 44 dagegen
dient dazu, das Ankerstück 30 am Ende
der Untersuchung oder des chirurgischen Eingriffs zu entfernen,
wie dies nachfolgend noch beschrieben wird.
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Der
Innenschaft 22 weist zwei Vertiefungen 74, 76 auf,
die an der Stelle angeordnet sind, an der die mittigen Öffnungen 34, 36 und
die endseitigen Öffnungen 40, 42 des
Ankerstücks 30 zum
Liegen kommen. In diesen Vertiefungen 74, 76 können die Fäden 38, 44 eingelegt
werden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 10 weist einen
Betätigungsmechanismus 46 auf, über den
eines der schaftartigen Elemente 12, 14 derart
bewegbar ist, dass das von diesen gehaltene Ankerstück 30 freigegeben
wird.
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Der
Betätigungsmechanismus 46 weist
ein Betätigungselement 48 auf,
das an dem Kopf 18 angeordnet ist.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
ist das Betätigungselement 48 als
ein Druckknopf 50 ausgebildet, der in Richtung der axialen
Bewegung der schaftartigen Elemente 12, 14 bewegbar
ist.
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Der
Betätigungsmechanismus 46 weist
eine Feder 52 auf, wie es aus dem Schnitt längs einer Längsachse 54 von 3 ersichtlich
ist.
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Die
Feder 52 beaufschlagt den Innenschaft 22, und
zwar derart, dass der Innenschaft 22 mittels der Feder 52 in
Richtung des Kopfs 18 gedrückt wird. Beim Drücken des
Druckknopfes 50 wird der Innenschaft 22 nach distal
verschoben.
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Aus
der vergrößerten perspektivischen
Seitenansicht von 4 und 5 ist ersichtlich,
dass an dem distalen Ende des Außenrohrs 20 und an dem
proximalen Ende der an dem distalen Ende des Innenschaftes 22 ausgebildeten
Spitze 26 jeweils eine Backe 56, 58 ausgebildet
ist. Jede Backe 56, 58 weist jeweils eine Frästasche 60, 62 auf.
Die an dem distalen Ende des Außenrohrs 20 ausgebildete
Frästasche 60 liegt
genau gegenüber
der an dem proximalen Ende der Spitze 26 ausgebildeten
Frästasche 62.
Die gegenüberliegenden
Frästaschen 60, 62 vermeiden
ein radiales Verschieben des Ankerstücks 30, das zwischen
den Backen 56, 58 haltbar ist. Die Form der Frästaschen
entspricht der Rundung der abgerundeten Enden des Ankerstücks 30.
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Das
Betätigen
des als der Druckknopf 50 ausgebildeten Betätigungselements 48,
was in diesem Ausführungsbeispiel
durch ein Drücken
des Druckknopfs 50 erfolgt und mit einem Pfeil 64 in 4 angezeigt
ist, bewirkt ein axiales Verschieben des Innenschafts 22 längs der
Längsachse 54.
Das axiale Verschieben ist mit einem Pfeil 66 angezeigt.
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Durch
das axiale Verschieben des Innenschaftes 22 werden die
beiden schaftartigen Elemente 12, 14, nämlich das
Außenrohr 20 und
der Innenschaft 22, in eine zweite Position P2 gebracht.
Die zweite Position ist als ein Abstand zwischen den beiden Backen 56, 58 definiert,
der größer ist
als die Länge
des Ankerstücks 30.
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In
der zweiten Position P2 ist das Ankerstück 30 in
die zwischen den Backen 56, 58 ausgebildete Aussparung 28 einlegbar.
Das Einlegen des Ankerstücks 30 ist
mit einem Pfeil 68 angezeigt.
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Nachdem
das Ankerstück 30 in
der Aussparung 28 eingelegt worden ist, wird der mit der
Feder 52 (siehe 3) federbelastete Innenschaft 22 nach Freigeben
des Druckknopfs 50 (Pfeil 70, 5)
in Richtung des proximalen Endes 16 der Vorrichtung 10 automatisch
bewegt. Die proximale Bewegung des Innenschaftes 22 ist
in 5 mit einem Pfeil 72 angezeigt.
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Dadurch
werden die schaftartigen Elemente 12, 14 in eine
erste Position P1 gebracht. In dieser ist das
Ankerelement 30 unverlierbar zwischen den Backen 56, 58 gehalten.
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Um
das Ankerstück 30 wieder
freizugeben, müssen
die zwei schaftartigen Elemente 12, 14 durch das
Drücken
des Druckknopfes 50 (siehe Pfeil 64, 4)
in die zweite Position P2 gebracht werden. Das
Freigeben des Ankerstücks 30 ist
mit einem Pfeil 73 in 4 angezeigt.
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In 6 ist
ein Ausführungsbeispiel 80 der erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt, das sich von dem in 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel hinsichtlich
der Zahl der Ankerstücke,
die zwischen den schaftartigen Elementen haltbar sind, unterscheidet.
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Bei
dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Vorrichtung 80 zwei
ebenfalls schaftartige Elemente 82, 84 auf, an
deren proximalen Ende 86 ein Kopf 88 angeordnet
ist.
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Eines
der schaftartigen Elemente 82 ist ebenfalls als ein Außenrohr 90 und
das andere schaftartige Element 84 als ein in dem Außenrohr 90 aufgenommener,
axial bewegbarer Innenschaft 92 ausgebildet.
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Ein
distales Ende 87 des Innenschaftes 92 ist ebenfalls
als eine Spitze 94 ausgebildet.
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Zwischen
dem distalen Ende des Außenrohrs 90 und
dem distalen Ende des Innenschafts 92 ist ebenfalls eine
Aussparung 96 ausgebildet.
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An
dem distalen Ende des Außenrohrs 90 und
an dem proximalen Ende der Spitze 94 ist jeweils eine Backe 93, 95 angeordnet.
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Die
Vorrichtung 80 weist ebenfalls einen Betätigungsmechanismus 98 auf,
der ebenfalls ein als ein Druckknopf 100 ausgebildetes
Betätigungselement 102 aufweist.
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Im
Vergleich zu dem Ausführungsbeispiel von 4 ist
zu erkennen, dass in der Vorrichtung 80 zwei gegenüberliegende
Ankerstücke 110, 112 einlegbar
sind.
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Im
Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel von 4 weist
jede Backe 93, 95 zwei gegenüberliegende Frästaschen 118, 120; 122, 124 auf.
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Der
Betätigungsmechanismus 98 wird
gleich wie bei dem ersten in der 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel
betätigt.
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Ein
Drücken
des Druckknopfs 100, was mit einem Pfeil 104 angezeigt
ist, bewirkt ein axiales Verschieben längs einer Längsachse 106 des Innenschafts 92 (siehe
Pfeil 108). Somit werden die schaftartigen Elemente 82, 84 in
die zweite Position P2 gebracht.
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In
der zweiten Position P2 werden die zwei Ankerstücke 110, 112 in
die Aussparung 96 eingelegt. Das Einlegen der beiden Ankerstücke 110, 112 ist
mit Pfeilen 114, 116 angezeigt.
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In 7 ist
eine Seitenansicht der Vorrichtung 10 dargestellt, an der
ein Trokar 126 mittels eines Mechanismus 128 fixiert
ist. Trokare dienen dazu, medizinische Instrumente von der Außenseite
in den Körper
durch eine Inzision einzuführen.
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Der
Trokar weist eine Trokarhülse 130 auf, die
einen Schaft 132 aufweist, an dessen proximalseitigem Ende
ein Gehäuse 134 angeordnet
ist. Das Gehäuse 134 weist
einen äußeren etwa
hohlzylindrischen Abschnitt 136 auf, der sich unmittelbar
an das proximale Ende des hohlen Schaftes 132 anschließt. Vom äußeren Abschnitt 136 steht
radial ein Anschluss 138 vor. Über den Anschluss 138 kann
ein Gas in den Innenraum des Gehäuses 134 und
durch den Schaft 132 hindurchgeführt werden.
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In
diesem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Zugfaden 38 und der hier nicht ersichtliche Bergefaden 44 im
Inneren des Schaftes 132 des Trokars 126 angeordnet.
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Der
Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 soll
im Ablauf der 8 und 9 kurz erläutert werden.
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Die
schaftartigen Elemente samt eingelegtem Ankerstück (oder -stücken) werden
direkt oder über
einen Trokar durch die Bauchdecke 140 und die Gebärmutterwand 144 in
den Innenraum der Gebärmutter 142 eingebracht.
Dies kann unter endoskopischer Beobachtung erfolgen.
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In 8 ist
eine Situation dargestellt, in der das Ankerstück 30 bereits freigegeben
worden ist.
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Aus
dieser Figur ist ersichtlich, dass der Zugfaden 38 des
sich in der Gebärmutter 142 befindlichen
Ankerstücks 30 aus
der Bauchdecke 140 der Patientin nach außen geführt ist.
Der Bergefaden 44 dagegen befindet sich in der Gebärmutter 142.
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Danach
wird die Vorrichtung 10 aus der Gebärmutter 142 entfernt
und die Gebärmutterwand 144 wird
mittels des sich in der Gebärmutter 142 befindlichen
Ankerstücks 30 und
des durch das Ankerstück 30 gefädelten Zugfadens 38 an
die Innenseite der Bauchdecke 140 herangezogen und der
Zugfaden wird von der Außenseite
der Bauchdecke 140 mit einer Klemme 148 fixiert
(9, links).
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Aus
der Darstellung von 9 ist ersichtlich, dass das
Heranziehen der Gebärmutterwand 144 an die
Bauchdecke 140 zur Vergrößerung der Gebärmutter 142 führt.
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Nach
dem Fixieren kann eine hier nicht dargestellte pränatale Untersuchung
oder ein chirurgischer Eingriff an dem Fötus 146 oder an der
Gebärmutter 142 mit
Hilfe medizinischer Instrumente durchgeführt werden.
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Nach
der durchgeführten
Untersuchung oder dem durchgeführten
chirurgischen Eingriff wird der Zugfaden 152 abgeschnitten
und es wird ein medizinisches Instrument 156 durch die
Bauchdecke 140 in die Gebärmutter 142 eingeführt, mittels
dem der sich im Inneren der Gebärmutter 142 befindliche
Bergefaden 154 des Ankerstückes 150 ergriffen
wird. Das Ankerstück 150 wird
durch einen Schaft des medizinisches Instruments 156 von
der Gebärmutter 142 entfernt
(9, rechts). Dieses Einziehen in den Schaft wird
dadurch erleichtert, dass der Bergefaden 154 endseitig
am Ankerstück 130 angebracht
ist.
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Wie
aus 6 zu entnehmen weist der Innenschaft 92 einen
Auswurfinechanismus 125 auf. Dieser Auswurfinechanismus 125 ermöglicht das seitliche
Auswerfen der Ankerstücke 110 und 112 von dem
Innenschaft 92, falls die Ankerstücke 110, 112 durch
Gewebe oder Gewebeflüssigkeiten
vor seitlichem Abfallen gehindert sind. Im gezeigten Fall weist der
Auswurfinechanismus zwei seitlich ausfahrbare, federbelastete Nasen 127 auf.
Ein solcher Auswurfinechanismus kann auch bei der Ausführung von 1 bis 5 vorgesehen
sein.