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Die
Erfindung betrifft einen Einweginjektor mit einem Gehäuse,
in dem oder an dem – jeweils zumindest bereichsweise – mindestens
ein mechanischer Federenergiespeicher, mindestens eine – zumindest
zeitweise wirkstoffbefüllbare – Zylinder-Kolben-Einheit,
mindestens ein Kolbenbetätigungsstempel und mindestens
eine Auslöseeinheit angeordnet ist, wobei der Federenergiespeicher
mindestens ein vorgespanntes Federelement umfasst, wobei zumindest
ein Teil des Kolbenbetätigungsstempels zwischen dem Federenergiespeicher
und dem Kolben der Zylinder-Kolben-Einheit positioniert ist und
wobei der federbelastete Kolbenbetätigungsstempel mindestens
einen zumindest bereichsweise querbeweglichen Zugstab aufweist,
der mittels eines Abstützabschnitts den gespannten Federenergiespeicher
an mindestens einer Auflagefläche des Gehäuses
abstützt.
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Aus
der
DE 36 44 984 A1 ist
eine mit einer Injektionsnadel ausgestattete selbsttätige
Injektionsvorrichtung bekannt, bei der die Injektionsnadel mittels
eines mechanischen Federspeichers ausgefahren wird und zeitgleich
der in der Vorrichtung gelagerte Injektionsstoff ausgetragen wird.
Das im Federspeicher vorgespannte Federelement wird in der zuvor
beschriebenen Weise im Gehäuse der Injektionsvorrichtung
gehalten. Allerdings wird der Zugstab mittels eines separat entgegen
der Auslöserichtung zu entfernenden knopfförmigen
Sperrelements gesichert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Problemstellung zugrunde,
einen modular aufgebauten Einweginjektor zu entwickeln, der bei
geringer Baugröße nur wenige Bauteile aufweist
und bei einfacher Handhabung eine sichere Lagerung und Funktion
gewährleistet.
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Diese
Problemstellung wird mit den Merkmalen des Hauptanspruches gelöst.
Dazu weist die Auslöseeinheit mindestens einen Auslöseschieber,
mindestens einen am Gehäuse sich abstützenden
Auslösehebel und ein den Zugstab in Sperrstellung haltendes
Sperrelement auf. Der oder die Auslösehebel sind durch
eine Schiebe- oder Schwenkbewegung des Auslöseschiebers
so verlagerbar, dass das Sperrelement den Zughaken entsichert und
den Abstützabschnitt von der Auflagefläche schiebt.
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Mit
der Erfindung wird ein beispielsweise nadelfreier Einmalinjektor
vorgestellt, dessen Kolbenbetätigungsstempel oder Teile
hiervon bei einem Auslösevorgang des Einweginjektors eine
Bewegung erfährt, die quer zur Längsrichtung und/oder
quer zur Mittellinie des Einweginjektors orientiert ist. Dazu liegen
zum Vorspannen und Halten des Federenergiespeichers ein oder mehrere
Teile des Kolbenbetätigungsstempels mit mindestens einem
Umgriff oder einem Haken am Gehäuse oder einem am Gehäuse angeordneten
Bauteil an. Zum Auslösen des Einweginjektors werden – nach
einem automatischen Entsichern – die Umgriffe oder Haken
von ihrer gehäuseseitigen Auflagefläche heruntergeschoben,
so dass sich der Kolbenbetätigungsstempel unter der Wirkung
des Federenergiespeichers zumindest annähernd parallel
zur Mittellinie des Einweginjektors bewegen kann.
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Die
von einem Druckknopf abgeleitete Längsbewegung des auslösenden
Bauteils kann auch mittels einer Drehbewegung gegenüber
dem Injektorgehäuse erfolgen. Dazu wird das auslösende Bauteil über
ein Schraubgewinde im Injektorgehäuse gelagert. Das Schraubgewinde
und dieses Bauteil haben eine Mittellinie, die deckungsgleich zur
Mittellinie des Injektorgehäuses ist. Durch eine entsprechende
Drehbewegung wird das auslösende Bauteil in das Injektorgehäuse
hineinbewegt. Dabei entsteht die für das Entsichern und
Auslösen erforderliche Längsbewegung.
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Die
für das Entsichern und Auslösen notwendige Bewegung
kann auch eine reine Schwenkbewegung sein. Dazu kann z. B. an der
Innenwandung des auslösenden Bauteils eine Nocken- oder
Exzenterstruktur angeformt sein, die durch das Schwenken oder Drehen
des auslösenden Bauteils bestimmte Elemente, z. B. Auslösehebel
der Auslöseeinheit bewegt.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und den nachfolgenden Beschreibungen von einigen schematisch dargestellten
Ausführungsbeispielen.
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1:
Einweginjektor mit einem Zugstab;
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2:
wie 1, jedoch entsichert und betätigt;
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3:
wie 2, jedoch nach dem Medikamentenausstoß;
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4:
Einweginjektor mit außermittigem Zugstab;
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5:
wie 4, jedoch entsichert und betätigt;
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6:
wie 5, jedoch nach dem Medikamentenausstoß;
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7:
Einweginjektor mit separaten Auslösehebeln;
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8:
wie 7, jedoch nach dem Lösen des Sperrelements;
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9:
wie 8, jedoch betätigt;
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10:
wie 9, jedoch nach dem Medikamentenausstoß;
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11:
separater Ring mit angeformten Auslösehebeln;
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12:
Einweginjektor mit am Gehäuse angeformten Auslösehebeln;
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13:
wie 12, jedoch nach dem Lösen des Sperrelements;
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14: wie 13, jedoch
betätigt;
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15:
wie 14, jedoch nach dem Medikamentenausstoß;
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16:
dimetrische Ansicht des Gehäuses ohne Sicherungskappe,
Stützhülse und Zylinder-Kolben-Einheit;
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17:
Schnitt des Gehäuses im Auslösebereich;
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18:
Ausschnitt zu 12.
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Die 1 bis 3 zeigen
das vereinfachte Prinzip eines Einweginjektors mit einem dauergeladenen
Federenergiespeicher. Der Einweginjektor besteht aus einem Gehäuse
(10), einer z. B. befüllten Zylinder-Kolben-Einheit
(100), einem Kolbenbetätigungsstempel (60)
mit einem Zugstab (61) und einer Schraubendruckfeder (50)
als Federspeicher. Der Zugstab (61) umfasst mehrfach geschlitzte
Zughaken (62). Zudem sitzt auf dem Gehäuse (10)
eine Auslöseeinheit (80), in der ein Auslöseelement
(82) und eine Sicherungskappe (90) angeordnet
sind.
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Das
Gehäuse ist ein topfförmiger, oben und unten offener
Hohlkörper mit einem Zwischenboden (32). Der Zwischenboden
(32) hat z. B. eine mittige Öffnung (34),
durch die nach 1 die Zughaken (62)
hindurchgesteckt sind. Die einzelnen Zughaken (62) liegen
mit ihren Abstützabschnitten (65) auf der Auflagefläche
(37) des Gehäuses (10) auf.
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Der
Kolbenbetätigungsstempel (60) ist in drei Bereiche
aufgeteilt. Der untere Bereich ist der Kolbenschieber (76).
Sein Durchmesser ist etwas kleiner als der Innendurchmesser des
Zylinders (101) der Zylinder-Kolben-Einheit (100).
Die untere Stirnfläche des Kolbenschiebers (76)
wirkt direkt auf den Kolben (111).
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Der
mittlere Bereich ist der Stempelteller (73). Der Stempelteller
(73) ist eine flache, zumindest bereichsweise zylindrische
Scheibe, deren Außendurchmesser einige Zehntel Millimeter
kleiner ist als der Innendurchmesser des Gehäuses (10)
im Mantelbereich (31).
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Der
obere Bereich ist der z. B. aus zwei einander gegenüberliegenden,
elastischen Zughaken (62) bestehende Zugstab (61).
Beide Zughaken (62) liegen Rücken an Rücken,
wobei sie versuchen, sich blattfederartig auseinander zu drücken,
so dass sie am Rand (36) der Öffnung (34)
z. B. unter Vorspannung anliegen. Ihre Federrichtung wird symbolisiert durch
eine ersatzweise zwischen ihnen querliegende Schraubendruckfeder
(64).
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Selbstverständlich
kann eine derartige Schraubendruckfeder (64) auch real
verwendet werden, sofern z. B. die Zughaken (62) am Stempelteller (73)
mittels Schwenkgelenke angelenkt werden. Die Schwenkachsen dieser
Schwenkgelenke lägen dann quer zur Gehäusemittellinie
(5) und normal zur Darstellungsebene nach den 1 bis 3.
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Im
unteren Teil des Gehäuses (10) ist die Zylinder-Kolben-Einheit
(100) befestigt. Die Zylinder-Kolben-Einheit (100)
besteht hier aus einem mit einer Injektionslösung (1)
befüllten Zylin der (101), in dem ein Kolben (111)
in der hinteren Position sitzt. Oberhalb des Kolbens (111)
ist im Gehäuse (10) der Kolbenbetätigungsstempel
(60) z. B. so angeordnet, dass er den Kolben zwar nicht
berührt, jedoch mit seinem unteren Ende im oberen Bereich
des Zylinders (101) seitlich geführt wird.
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Zwischen
dem Stempelteller (73) und dem Zwischenboden (32)
des Gehäuses (10) sitzt vorgespannt die Schraubendruckfeder
(50).
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Im
oberen Bereich des Gehäuses (10) sitzt unter einer
Sicherungskappe (90) die Auslöseeinheit (80)
mit einem Auslöseschieber (82), mehreren Auslösehebeln
(16) und einem Sperrelement (95).
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Das
Sperrelement (95) ist ein tellerförmiges Drehteil
mit einem zentralen Sperrzapfen (98). Das Sperrelement
(95) hat einen Rand (96), der sich in die gleiche
Richtung erstreckt wie der Sperrzapfen (98). Der Rand (96)
hat eine kegelstumpfmantelförmige Außenwandung
(97), deren theoretische Spitze vor dem zentralen Sperrzapfen
liegt. Der Spitzenwinkel der Außenwandung (97)
liegt zwischen 25 und 100 Winkelgraden. Selbstverständlich
kann das Sperrelement, z. B. bei zwei oder vier Zughaken (62), auch
eine vier- oder mehreckige Platte sein, deren Außenwandung
die Gestalt eines Pyramidenstumpfes hat. In diesem Fall hat der
Sperrzapfen (98) auch einen rechteckigen Querschnitt.
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Nach 1,
vgl. auch 2, liegt das Sperrelement (95)
auf den Zughaken (62) auf, wobei der Sperrzapfen (98)
im oberen Bereich des zwischen den Zughaken (62) gelegenen
Schlitzes (69) sichernd eingeklemmt ist. Der Sperrzapfen
(98) hat hier z. B. einen rechteckigen Querschnitt. Er
blockiert die Zughaken (62) mechanisch in ihrer Sperrstellung.
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An
den gegenüberliegenden Bereichen der Außenwandung
(97) des Sperrelements (95) liegen die im Auslösebereich
angeordneten Auslösehebel (16) mit ihren oberen
Anlagezonen (18) an. Ggf. gleichzeitig berühren
die unteren Anlagezonen (19) der Auslösehebel
(16) die obere Außenkontur (66) der Zughaken
(62). Des Weiteren stützt sich an den am Zwischenboden
gelagerten Auslösehebeln (16) der topfförmige
Auslöseschieber (82) ab. Letzterer ist im Bereich
des oberen Randes des Gehäuses (10) vorerst formschlüssig
verrastet. Hierbei liegt er mit einer Innenkante (83) an
der jeweiligen Außenkontur (17) der einzelnen
Auslösehebel (16) an.
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Ggf.
können die Auslösehebel (16) an einem ringartigen
Bauteil (20), vgl. 7, befestigt
sein. Dieses Bauteil (20) liegt dann beispielsweise auf
dem Zwischenboden (32) auf. Von ihm ausgehend stehen die
Auslösehebel (16) nach oben ab. Die zwischen je zwei
Auslösehebeln gelegenen Abschnitte des ringartigen Bauteils
(20) können u. a. als Torsionsfeder dienen.
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Die
Außenkontur (17) und die Anlagezonen (18, 19)
sind in der Regel sphärisch gekrümmt. Es sind
jedoch auch Flächen (17–19)
denkbar, die zumindest bereichsweise eben bzw. plan gestaltet sind.
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Der
Auslöseschieber (82), der auf das obere Ende des
Gehäuses (10) längsverschiebbar und vorläufig
verrastet aufgesteckt ist, liegt an der z. B. zylindermantelförmigen
Innenfläche des Auslösebereichs des Gehäuses
(10) gleitfähig an.
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Zum
Entsichern des Einweginjektors wird die Sicherungskappe (90),
vgl. 1, vom Gehäuse (10) abgezogen.
Anschließend wird der Einweginjektor auf die Injektionsstelle
aufgesetzt. Zum Auslösen wird z. B. mit einem Finger der
den Ein weginjektor haltenden Hand der Auslöseschieber (82) – wie
ein Druckknopf – linear in das Gehäuse (10)
gedrückt. Die Innenkante (83) des Auslöseschiebers
(82) drückt die Auslösehebel (16) über
ihre Außenkontur mit der oberen Anlagezone (18)
gegen die Außenwandung (97) des Sperrelements
(95). Das Sperrelement (95) wird zwangsweise nach
oben gepresst, wodurch der Sperrzapfen (98) – entgegen
der Bewegungsrichtung des Auslöseschiebers (82) – aus
dem Schlitz (69) springt. Zugleich, oder auch geringfügig später,
legt sich die untere Anlagezone (19) an der Außenkontur
(66) der Zughaken (62) an. Durch das zunehmende
Schwenken der Auslösehebel (16) – unter
dem Schub des Auslöseschiebers (82) – werden
die Abstützabschnitte (65) der Zughaken (62)
gegen die Wirkung des Federelements (64) zur Mittellinie
(5) hin gebogen. In der Folge rutscht der Abstützabschnitt
(65) – unter der Wirkung der Schraubendruckfeder
(50) – durch die Öffnung (34)
in das Innere (11) des Gehäuses (10).
Hierbei wird die Zylinder-Kolben-Einheit (100) entleert,
vgl. 3.
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Sobald
die z. B. elastisch verformten Zughaken (62) als Teile
des Kolbenbetätigungsstempels (60) das Innere
(11) des Gehäuses (10) erreicht haben,
federn sie z. B. wieder auseinander.
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Die
Art der Auslösung ist nicht auf die hier beschriebene Variante
beschränkt. Anstelle des längs verschiebbaren
Auslöseschiebers (82) kann z. B. u. a. ein Exzentergetriebe,
ein Schraubgetriebe oder ein weiteres Hebelgetriebe treten.
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Die 4 bis 6 zeigen
die Skizzen eines Einweginjektors, der einen außermittigen
hakenförmig gestalteten Zugstab (62) aufweist.
Letzterer durchdringt eine außermittige Öffnung
(34) des Bodens (32). Der Zugstab (62)
liegt mit seinem Abstützab schnitt (65) auf der
Auflagefläche (37) auf. Vom Boden (32)
steht nach oben ein Auslösehebel (16) ab.
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Auf
dem Gehäuse (10) sitzt längsverschiebbar
das kappenförmige Auslöseelement (82).
Das Auslöseelement (82) hat einen kegeligen, einen
kegelstumpfförmigen oder einen pyramidalen Bereich (84)
und trägt in seinem Innenraum zusätzlich einen Auslösekeil
(86). Seine Wandung weist eine Ausnehmung (89)
auf, in der nach 4 optional ein z. B. pilzförmiges
Sicherungselement (90) angeordnet ist. Das Sicherungselement
(90) liegt auf der Auflagefläche (37)
auf.
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Zwischen
dem Zugstab (62) und dem Auslösehebel (16)
befindet sich in der Auslöseeinheit (80) ein Sperrelement
(95). Es stützt sich linksseitig am Auslösekeil
(86) und rechtsseitig auf der oberen Anlagezone (18)
des Auslösehebels (16) ab. Zugleich steckt ein
Teil des Sperrelements (95) – den Zugstab (62)
blockierend – in der Ausnehmung (34).
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Zum
Entsichern des Einweginjektors wird zunächst das Sicherungselement
(90) aus dem Auslöseelement (82) herausgezogen.
Anschließend wird zum Auslösen des Einweginjektors
das Auslöseelement (82) durch ein druckknopfartiges
Drücken betätigt. Das Auslöseelement
(82) gleitet dabei an der Außenwandung des Gehäuses
(10) entlang. Hierbei kontaktiert zuerst der Bereich (84)
den Auslösehebel (16) und drückt diesen über
die Anlagezone (16) gegen das Sperrelement (95).
Letzteres weicht nach oben aus und gibt hierbei die Ausnehmung (34)
frei. Anschließend legt sich der Auslösekeil (86)
am Abstützabschnitt (65) des Zugstabs (62)
an und schiebt diesen in die Ausnehmung (34), vgl. 5.
Der so freigegebene Kolbenbetätigungsstempel (60) schnellt
abwärts und entleert hierbei die Zylinder-Kolben-Einheit
(100).
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Bei
diesem und bei den anderen hier vorgestellten Prinzipien kann der
Kolbenbetätigungsstempel (60) einen separaten
Kolbenschieber (76) haben. Hierzu ist er dann an der Innenwandung
des Gehäuses (10) geführt und/oder durch
ein Gelenk (77) am Stempelteller (73) gelagert,
vgl. 6.
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Es
ist auch möglich, den Kolbenschieber (76) als
Kolbenstange am Kolben (111) anzuformen und dabei die Kolbenstange
nur durch den Kolben (111) und/oder durch eine – z.
B. bereichsweise – Anlage an der Innenwandung des Zylinders
(101) zu führen. Selbstverständlich können
sich der Kolbenschieber (76) und die Kolbenstange den Raum
zwischen dem Stempelteller (73) und dem Kolben (111)
beliebig aufteilen.
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Die 7 bis 11 zeigen
eine Ausführungsform des in den 1 bis 3 beschriebenen Prinzips.
Hier ist das tragende Bauteil das Gehäuse (10).
Es hat eine weitgehend rohrförmige Gestalt und ist in drei
Funktionsbereiche (21, 31, 41) aufgeteilt. Nach
der 7 ist der obere Bereich der Auslösebereich
(21). An ihn schließt sich der Mantelbereich (31) an.
Zwischen beiden Bereichen ist ein Zwischenboden (32) angeordnet,
der zudem geringfügig radial über den Mantelbereich
(31) übersteht. Der Zwischenboden (32)
hat eine zentrale Ausnehmung (34), deren Durchmesser sich
z. B. nach unten hin geringfügig weitet.
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Im
Auslösebereich (21) des Gehäuses (10) befindet
sich auf dem Zwischenboden (32) ggf. eine formsteife z.
B. metallische Lochscheibe, die hier beispielsweise versenkt um
die Bohrung (34) angeordnet ist. Sie ist dort eingeklebt
oder eingespritzt. Die Lochscheibe (39) schützt
den Zwischenboden (32) vor Eindrückungen und/oder
anderen Verformungen. Sie verhindert auch ein Verkleben der sich
dort ansonsten kontaktierenden Bauteile (32) und (65).
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Unterhalb
des Mantelabschnitts (31) befindet sich der Fixierbereich
(41) zur Aufnahme der einbaubaren Zylinder-Kolben-Einheit
(100). Der ungeschlitzte Fixierbereich (41) ist
Teil eines Bajonettverschlusses. Dazu sind an seiner Innenwandung
zwei oder mehrere winkelförmige Kanäle (42)
angeordnet. Die Kanäle (42) führen von
der unteren Gehäusestirnseite (12) aus vertikal
nach oben und gehen nach wenigen Millimetern Länge jeweils
in einen kurzen horizontalen Kanalabschnitt über.
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Im
Fixierbereich (41) ist der Zylinder (101) über
z. B. zwei oder mehrere Bajonettzapfen (44) eingesetzt
und fixiert. Ggf. befindet sich im horizontalen Kanalabschnitt oder
an zumindest einem Teil der Bajonettzapfen (44) ein oder
mehrere Rastelemente, die ein Lösen des Bajonettverschlusses – also
ein Entfernen des Zylinders (101) – verhindern.
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Der
Zylinder (101) ist ein z. B. dickwandiger Topf. In der
beispielsweise zylindrischen Bohrung des Zylinders (101)
sitzt der stangenlose Kolben (111). Der Kolben (111)
hat an seiner vorderen, zumindest annähernd kegelig gestalteten
Stirnfläche eine axiale Ringnut (112) zur Aufnahme
eines Dichtringes (114) oder einer dauerelastischen Dichtmasse.
In der rückseitigen Stirnfläche des Kolbens (111) ist
eine z. B. zylindrische Metallplatte (116) eingelassen.
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Im
Zentrum der Bohrung des Zylinders (101), dessen Zylinderboden
der Kontur der vorderen Kolbenstirnseite zumindest annähernd
angepasst ist, befindet sich eine kurze zylindrische, düsenartige Bohrung
(106). Ihr Durchmesser beträgt ca. 0,1 bis 0,5
Millimeter. Diese Bohrung (106) ist ein- bis fünfmal
so lang wie ihr Durchmesser. Sie endet in einer zylindrischen Ausnehmung
(107) der bodenseitigen, äußeren Stirnfläche
(103) des Zylinders (101).
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Zwischen
dem Kolben (111) und dem Auslösebereich (21)
ist der Federenergiespeicher (50) bzw. die Antriebseinheit
des Einweginjektors angeordnet. Der Federenergiespeicher (50)
ist eine Schraubendruckfeder, die auf einem Kolbenbetätigungsstempel
(60) mit vier Zughaken (62) angeordnet ist. Mittels
der Abstützabschnitte (65) der Zughaken (62)
sitzt die Schraubendruckfeder (50) gespannt im Gehäuse
(10). Letztere stützt sich zwischen der Innenseite
des Zwischenbodens (32) und einer oberen Stirnseite des
Kolbenbetätigungsstempels (60) ab.
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Der
Kolbenbetätigungsstempel (60) ist dabei in drei
Bereiche aufgeteilt. Der untere Bereich ist der Kolbenschieber (76),
der mittlere Bereich ist der das Federelement (50) abstützende
Stempelteller (73) und der obere Bereich ist ein z. B.
zylindrischer Abschnitt (75), an den sich das Bündel
aus z. B. vier Zughaken (62) anschließt. Der Abschnitt
(75) und das Bündel aus Zughaken (62)
haben im Mantelbereich (31) des Gehäuses (10)
zumindest annähernd eine zylindrische Hüllfläche
(63), d. h. ihre äußeren Wandungen haben
die Krümmung eines Zylindermantelbereiches. Der Durchmesser
der Hüllfläche (63) ist kleiner als der
kleinste Innendurchmesser des Federelements (50).
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Der
Abstützabschnitt (65) hat als Hüllfläche hier
bereichsweise einen Kegelstumpfmantel und bereichsweise einen Zylinder.
Beide Bereich sind z. B. gleich lang.
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Die
inneren Wandungen der Zughaken (62) sind Teile einer kegelstumpfmantelförmigen
Hüllfläche (68). Diese Hüllfläche
(68) umgibt den zwischen den Zughaken gelegenen kegelstumpfmantelförmigen
Hohlraum (67). Hierbei vergrößern sich
die Querschnitte des Hohlraums (67) je weiter sie sich
vom Abschnitt (75) entfernen. Die radialen, zwischen benachbarten
Zughaken (62) liegenden Schlitze (69) vergrößern
sich gemäß 7 nach oben
hin auf die ca. dreifache Breite.
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Der
Stempelteller (73) nach 7 hat z.
B. zwei einander gegenüberliegende Nuten (74).
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Die
Zughaken (62) stecken mit ihren Abstützabschnitten
(65) im Auslösebereich (21). Die Abstützabschnitte
(65) liegen gesichert auf dem Zwischenboden (32)
auf.
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Im
Auslösebereich (21) sitzt als Teil einer Auslöseeinheit
(80) ein Auslöseschieber (82) in seiner
oberen Position unter einer Sicherungskappe (90). Der Auslöseschieber
(82) ist ein topfförmiger Körper, dessen
vorderer Bereich sich trichterförmig aufweitet. Der Kegelspitzenwinkel
dieses Bereiches beträgt hier z. B. 90 Winkelgrade. Die
Innenwandung des trichterförmigen Bereiches dient als Gleitfläche (84),
die an einer sog. Innenkante (83) endet. Dort geht die
Gleitfläche (84) in einen zumindest annähernd
zylindrischen Bereich über. Der Hohlraum des zylindrischen
Bereiches ist so groß gewählt, dass das Sperrelement
(95) in jeder beliebigen Lage und bei jeder Auslösestellung
des Auslöseschiebers (82) hineinpasst.
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Der
Auslöseschieber (82) liegt mit seiner Gleitfläche
(84) auf einer Gruppe von acht Auslösehebeln (16)
auf. Die Auslösehebel (16) sind an einem Ring
(20) angeformt, vgl. 11. Der
Ring (20) liegt nach 7 auf dem
Zwischenboden (32) lose auf. Ggf. kann er auch am Gehäuse
(10) festgeklemmt und/oder verrastet sein. Zumindest stützt
sich der Ring (20) an der zumindest annähernd
zylindrischen Innenwandung des Auslösebereichs (21)
ab.
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Die
einzelne Auslösehebel (16) sind hier schmale z.
B. sechseckige Platten, die über einen Fuß (25)
am Ring (20) angeordnet sind. Die Auslösehebel
(16) haben eine zweiteilige Außenkontur (17). Der
obere Teil (27) liegt nach 7 flächig
an der Gleitfläche (84) an. Der untere Teil (28)
verläuft z. B. geradlinig annähernd parallel zur
Innenwandung des Auslösebereichs (21). Dabei endet
dieser Teil (28) der Außenkontur (17)
am Ring (20).
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Zur
Mittellinie (5) gewandt hat jeder Auslösehebel
(16) zwei aktive Zonen. Diese sind eine obere (18)
und eine untere Anlagezone (19). Die obere Anlagezone (18)
ist – nach 7 – gegenüber
der Mittellinie (5) um 45 Winkelgrade geneigt. Sie kontaktiert das
Sperrelement (95) an dessen kegelstumpfförmigen
Außenwandung (97). Die untere Anlagezone (19)
schließt mit der Mittellinie (5) einen Winkel
von ca. einem Winkelgrad ein. Diese Zone hat nach 7 keinen
Kontakt zu den Zughaken (62).
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Die
Außenkonturteile (27, 28) und die Anlagezonen
(18, 19) sind hier beispielsweise jeweils Teilflächen
von Kegel- oder Zylindermänteln. Die Mittellinien dieser
Mäntel sind mit der Mittellinie (5) deckungsgleich.
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Die
Teilung der auf dem Ring (20) sitzenden Auslösehebel
(16) ist so gewählt, dass keiner der Auslösehebel
(16) beim Auslösevorgang in einen der Schlitze
(69) geraten kann. Ggf. wird dies auch durch eine besondere
Formgebung des Schlitzes (69) oder der Auslösehebel
(16) gewährleistet.
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Das
nach 7 auf den Auslösehebeln aufliegende Sperrelement
(95) hat eine trichterförmige Gestalt. Das Sperrelement
(95) ist wie der Auslöseschieber (82)
ein rotationssymmetrisches Bauteil. Es besteht aus einem Teller
mit einem zentralen Sperrzapfen (98). Der Sperrzapfen (98)
steckt im oberen Bereich des zwischen den Zughaken (62)
gelegenen Hohlraumes (67). Der Teller hat an seiner Unterseite
eine Stützflä che (99), mit der er auf
den oberen Enden der Zughaken (62) aufliegt.
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Die
Sicherungskappe (90), die das obere Ende des Gehäuses
(10) verschließt und den Auslöseschieber
(82) vor einem ungewollten Betätigen schützt,
hat ebenfalls eine topfförmige Gestalt. Sie hat einen fast
ebenen Boden (91), der ringsherum über die Seitenwandung
der Sicherungskappe (90) geringfügig übersteht,
so dass die Kappe (90) auch mit dem Daumen der den Einweginjektor
haltenden Hand – im Rahmen einer Einhandbedienung – weggesprengt
werden kann. Zum Gehäuse (10) hin weist sie einen
Absatz (92) auf, der in einem umlaufenden Raststollen (94)
endet. Mittels des Absatzes (92) sitzt die Sicherungskappe
(90) auf der oberen Stirnseite des Gehäuses (10)
sicher auf. Der Raststollen (94) greift elastisch in eine
Nut des Gehäuses (10) ein, um die Kappe (90)
sicher und ggf. dicht am Gehäuse (10) zu fixieren.
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Die 8 zeigt
den Einweginjektor mit entfernter Sicherungskappe (90)
und einem teilbetätigten, also teilweise niedergedrückten
Auslöseschieber (82). Durch die Teilbetätigung
wird die obere Anlagezone (18) der Auslösehebel
(16) gegen die Gleitfläche (84) des Sperrelements
(95) gepresst, vgl. 7. Die Anlagezone
(18) gleitet entlang der Gleitfläche (84)
zur Mittellinie (5) hin. Der einzelne Auslösehebel
(16) schwenkt dabei jeweils um eine horizontale Achse,
die im Bereich des jeweiligen Fußes (25) oder
im Bereich des Ringes (20) liegt.
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Als
Folge der Bewegung der Auslösehebel (16) wird
das Sperrelement (95) nach oben aus dem Hohlraum (67)
geschoben. Die Auslösehebel (16) liegen nun an
den Abstützabschnitten (65) der Zughaken (62)
an. Durch ein weiteres Niederdrücken des Auslöseschiebers
(82) wird die untere Anlagezone (19) gegen den
Abstützabschnitt (65) gepresst. Dadurch werden
die Zughaken (62) radial in Richtung Mittellinie (5)
elastisch und/oder plastisch gebogen. Die Abstützabschnitte
(65) werden auf dem Zwischenboden gleitend in Richtung
auf die Mittellinie (5) verschoben. Der Spaltraum zwischen
den einzelnen Zughaken (62) wird dabei zumindest im Bereich
der Abstützabschnitte (65) weitgehend verbraucht,
vgl. 9. Sobald der maximale Außendurchmesser
der Abstützabschnitte (65) kleiner ist als der
Durchmesser der Bohrung (34), können sich die
Zughaken (62) unter der Wirkung des Federelements (50)
nach unten bewegen und den Kolben (111) mittels des Kolbenschiebers
(76) verschieben, vgl. 10.
-
In
den 10 bis 18 wird
eine Einweginjektor-Variante dargestellt, deren Auslösehebel (16)
am Gehäuse (10) angeformt sind und die zur Einweginjektor-Mittellinie
(5) hin elastisch federn. Das Gehäuse (10)
ist im Wesentlichen ein glattes Rohr mit einem oben liegenden, ebenen
Zwischenboden (32). Im Zwischenboden (32) ist
zum Durchführen des Kolbenbetätigungsstempels
(60) eine zentrale Bohrung (34) eingearbeitet.
-
Im
unteren Bereich des Gehäuses (10) befindet sich
der Fixierbereich (41) zur Aufnahme der einbaubaren Zylinder-Kolben-Einheit
(100). Der Fixierbereich (41) ist z. B. vierfach
längsgeschlitzt, vgl. auch 16. Die
Innenwandung dieses Bereiches trägt z. B. ein Gewinde (46).
Nach den 10 bis 15 ist
der Fixierbereich (41) von einer am Gehäuse (10)
verrasteten Stützhülse (49) umgeben.
-
In
das Gewinde (46) ist eine Zylinder-Kolben-Einheit (100)
eingeschraubt. Letztere besteht aus einem Zylinder (101)
und einem Kolben (111). Der Zylinder (101) ist
ein z. B. dickwandiger Topf, dessen ggf. zylindrische Außenwandung
zumindest bereichsweise ebenfalls ein Gewinde (104) trägt.
-
Im
Gehäuse (10) sitzt zwischen dem Zwischenboden
(32) und der Zylinder-Kolben-Einheit (100) der
Kolbenbetätigungsstempel (60). Sämtliche Bereiche
(61, 73, 75, 76) des Kolbenbetätigungsstempels
(60) sind zumindest annähernd aus 7 bekannt.
-
Auch
hier ist das hintere Ende des Gehäuses (10) mittels
einer Sicherungskappe (90) verschlossen. Sie ist mit der
aus 7 weitgehend vergleichbar. Allerdings ist das
Gehäuse im Auslösebereich (21) mehrfach
geschlitzt, vgl. auch die 16 und 17,
so dass die Sicherungskappe (90) außen bis zum
Zwischenboden heruntergezogen ausgebildet ist.
-
Bei
dieser Variante werden beispielsweise vier breite, am Zwischenboden
(32) angeformte Auslösehebel (16) verwendet.
Die Auslösehebel (16), vgl. 17,
haben sichelförmige Querschnitte und verfügen
jeweils über ein mittiges Gelenk (22), vgl. 18.
Letzteres trennt jeweils die obere Anlagezone (18) von
der unteren Anlagezone (19) und den oberen Teil (27)
der Außenkontur (17) von dem unteren Teil (28)
dieser Kontur.
-
Der
Auslöseschieber (82) hat an seinem unteren Rand
als Fase eine breite, kegelstumpfmantelförmige Gleitfläche
(84), deren Spitzenwinkel ca. 12 bis 16 Winkelgrade einnimmt.
Diese Gleitfläche (84) liegt schon in der Sperrstellung
(8) flächig am oberen Teil (27) der Außenkontur
(17) an, vgl. 18. Wird nun beim Auslösen
der Auslöseschieber (82) durch Drücken
betätigt, schwenken die oberen Bereiche (23) der
Auslösehebel (16) unabhängig von den
unteren Bereichen (24) der Auslösehebel (16)
auf die Mittellinie (5) zu, wobei sie über ihre
obere Anlagezone (18) das Sperrelement (95) nach
oben drängen. Letzteres springt aus dem Hohlraum (67),
vgl. 13. Die oberen Bereiche (23) der Auslösehebel (16)
verschwenken gegenüber den unteren Bereichen (24)
an den elastischen Gelenken (22).
-
Bei
einem kontinuierlichen Weiterbewegen des Auslöseschiebers
(82) rutscht die Gleitfläche (84) über
die Zone mit den Gelenken (22) hinweg und drängt
nun die unteren Bereiche (24) der Auslösehebel
(16) gegen die Abstützabschnitte (65)
der Zughaken (62), vgl. 14.
Hierbei knicken die unteren Bereiche (24) am Zwischenboden
(32) elastisch oder plastisch ab, jedoch ohne am Zwischenboden
(32) abzureißen. Die untere Anlagezone (19)
schieben die Abstützbereiche (65) über
den Rand (36) in die Bohrung (34). Der Kolbenbetätigungsstempel
(60) schnellt nach unten, vgl. 15.
-
Bei
dieser Variante können die Gleitfläche (84),
die Anlagezonen (18, 19), die Außenkonturteile (27, 28)
und die Außenwandung (97) auch sphärische
Flächen sein.
-
Mit
Ausnahme der Federelemente (50, 64), der Lochscheibe
(39) und der ggf. verwendeten Metallplatte (116)
des Kolbens (111) sind alle Teile des Einweginjektors aus
Kunststoffen oder kunststoff- bzw. gummiähnlichen Werkstoffen
gefertigt. Einzelne z. B. durch Hertzsche Flächenpressung
hochbelastete Kunststoffbereiche können durch eine Keramisierung
gepanzert sein.
-
- 1
- Injektionslösung;
Medikament
- 5
- Mittellinie
des Einweginjektors
- 8
- Sperrstellung
- 10
- Gehäuse,
einteilig
- 11
- Gehäuseinnenraum
- 12
- Gehäusestirnseite,
unten
- 16
- Auslösehebel
- 17
- Außenkontur
- 18
- Innenkontur,
oben; Anlagezone, oben
- 19
- Innenkontur,
unten; Anlagezone, unten
- 20
- Ring
- 21
- Auslösebereich
- 22
- Gelenk,
Filmgelenk
- 23
- Bereich,
oben
- 24
- Bereich,
unten
- 25
- Fuß
- 27
- Außenkontur,
oberer Teil
- 28
- Außenkontur,
unterer Teil
- 31
- Mantelbereich
- 32
- Zwischenboden
- 34
- Öffnung,
Bohrung, Ausnehmung
- 36
- Gehäusekante,
Rand
- 37
- Auflagefläche
- 39
- Lochscheibe
- 41
- Fixierbereich
für die Zylinder-Kolben-Einheit
- 42
- Kanäle,
winkelförmig
- 44
- Bajonettzapfen
- 46
- Gewinde,
Innengewinde
- 49
- Stützhülse
- 50
- Federelement,
Schraubendruckfeder, Federenergiespeicher
- 60
- Kolbenbetätigungsstempel
- 61
- Zugstab
- 62
- Zughaken
- 63
- Hüllfläche,
unten
- 64
- Federelement,
Schraubendruckfeder
- 65
- Abstützabschnitt
- 66
- Außenkontur,
Hüllfläche, oben
- 67
- Hohlraum
zwischen den Zughaken
- 68
- Hüllfläche,
innen
- 69
- Schlitze
zwischen den Zughaken
- 73
- Stempelteller
- 74
- Nuten
- 75
- Abschnitt,
z. B. zylindrisch
- 76
- Kolbenschieber
- 77
- Gelenk
- 80
- Auslöseeinheit
- 82
- Auslöseschieber,
Druckknopf auslösendes Bauteil
- 83
- Innenkante
- 84
- Gleitfläche,
Bereich
- 86
- Auslösekeil
- 89
- Ausnehmung
- 90
- Sicherungskappe
- 91
- Boden
- 92
- Absatz
- 94
- Raststollen,
Rastnasen
- 95
- Sperrelement,
tellerförmig
- 96
- Rand
- 97
- Außenwandung,
kegelstumpfförmig
- 98
- Sperrzapfen
- 99
- Stützfläche
- 100
- Zylinder-Kolben-Einheit
- 101
- Zylinder
- 103
- Stirnfläche
- 104
- Gewinde
- 106
- Bohrung,
Düse
- 107
- Ausnehmung
in der Stirnfläche
- 111
- Kolben
- 112
- Ringnut
- 114
- Dichtring
- 116
- Metallplatte,
magnetisch oder magnetisierbar
- 120
- Schutzfolie,
Klebeversiegelung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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