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Die
Erfindung betrifft ein Elektrolumineszenz-Element auf Basis zinksulfidischer
elektroluminophorer Dickfilme, ein Verfahren zur Herstellung eines
erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elements
und die Verwendung eines erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elements
als Dekorelement und/oder Leuchtelement in Innenräumen
oder zur Außenanwendung, bevorzugt an Außenfassaden von
Gebäuden, in oder an Einrichtungsgegenständen,
in oder an Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder in der Werbebranche.
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Unter
Elektrolumineszenz (im Folgenden durch EL abgekürzt) versteht
man die direkte Lumineszenzanregung von Leuchtpigmenten bzw. Luminophoren
durch ein elektrisches Wechselfeld.
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Die
Elektrolumineszenztechnologie hat in jüngster Zeit zunehmend
an Bedeutung gewonnen. Sie ermöglicht die Realisierung
beinahe beliebig großer, blend- und schattenfreier, homogener
Leuchtflächen. Dabei sind Leistungsaufnahme und Bautiefe (in
der Größenordnung eines Millimeters und darunter) äußerst
gering. Zu der typischen Anwendung gehört neben der Hintergrundbeleuchtung
von Flüssigkristalldisplays die Hinterleuchtung von transparenten
Filmen, welche mit Beschriftungen und/oder Bildmotiven versehen
sind. Somit sind transparente Elektrolumineszenz-Anordungen, z.
B. Elektrolumineszenz-Leuchtplatten auf der Basis von Glas oder transparentem
Kunststoff, die z. B. als Informationsträger, Werbetransparente
oder zu dekorativen Zwecken dienen können, aus dem Stand
der Technik bekannt.
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Bereits
1950 wurde von E. C. Payne in der
US
2,838,715 eine zinksulfidische Elektrolumineszenzanordnung
auf Basis der Verwendung von zwei Elektroden aus leitfähigem
Glas mit dazwischen angeordnetem elektrolumineszentem Phosphor beschrieben
und als Referenz eine Publikation von
G. Destriau "The New
Phenomen of Electroluminescence and its Possibilities for the Investigation
of Crystal Lattice" im "Philosophical Magazine" genannt,
wobei die ursprüngliche Entdeckung des partikulären
ZnS-EL-Phenomens in einem Wechselspannungsfeld von Destriau bereits
1936 erfolgte.
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Die
Leuchtpigmente bzw. Luminophore, welche in diesen EL-Elementen verwendet
werden, sind in ein transparentes, organisches oder keramischen Bindemittel
eingebettet. Ausgangsstoffe sind meist Zinksulfide, welche in Abhängigkeit
von Dotierung bzw. Co-Dotierung und Präparationsvorgang
unterschiedliche, relativ schmalbandige Emissionsspektren erzeugen.
Der Grund für die Verwendung von Zinksulfiden in den EL-Schichten
liegt auf der einen Seite in den relativ großen zur Verfügung
stehenden zinksulfidischen EL-Pigmenten. Der Schwerpunkt des Spektrums
bestimmt dabei die jeweilige Farbe des emittierten Lichtes. Die
Emissionsfarbe eines EL-Elements kann durch eine Vielzahl möglicher Maßnahmen
an den gewünschten Farbeindruck angepasst werden. Hierzu
gehören die Dotierung und Co-Dotierung der Leucht-Pigmente,
die Mischung von zwei oder mehreren EL-Pigmenten, der Zusatz von
einem oder mehreren organischen und/oder anorganischen farbkonvertierenden
und/oder farbfilternden Pigmenten, die Beschichtung des EL-Pigments
mit organischen und/oder anorganischen farbkonvertierenden und/oder
farbfilternden Substanzen, die Beimengung von Farbstoffen in die
Polymermatrix, in welcher die Leuchtpigmente dispergiert sind, sowie
der Einbau einer farbkonvertierenden und/oder farbfilternden Schicht
bzw. Folie in den Aufbau des EL-Elements. Insgesamt wird bei Anlegen
einer entsprechend hohen Wechselspannung von typisch größer
50 Volt bis über 200 Volt und einer Frequenz größer
50 Hz bis einige kHz, üblicherweise im Bereich von 400
Hz bis 2 kHz, je nach verwendeter Dotierung und Co-dotierung der
zinksulfidischen Pigmente ein relativ breitbandiges Emissionsspektrum
ausgestrahlt.
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Damit
die abgestrahlte Emission gesehen wird, ist zumindest eine flächige
Elektrode vorzugsweise weitgehend transparent ausgestaltet.
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Je
nach Anwendungszweck und Herstelltechnologie können dabei
Glassubstrate oder polymere Folien mit einer elektrisch leitfähigen
und weitgehend transparenten Beschichtung verwendet werden. In speziellen
Ausführungen kann ein EL-Kondensatoraufbau auch auf einem
Substrat derart angeordnet werden, dass als vordere transparente Elektrode
nur eine dünne Schicht gedruckt oder gerakelt oder mit
einem Rollenbeschichtungsverfahren oder einem Vorhanggießverfahren
oder einem Sprühverfahren aufgetragen wird. Grundsätzlich
können auch beide flächigen Elektroden weitgehend transparent
ausgeführt werden und derart ein transluzentes EL-Element
erzeugt werden, das beidseitig eine Lichtemission aufweist.
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Unter
einer transparenten Elektrode wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung
eine Elektrode verstanden, die aus einem Material aufgebaut ist, welches
eine Transmission im sichtbaren Wellenlängenbereich von
im Allgemeinen mehr als 60%, vorzugsweise mehr als 70%, besonders
bevorzugt mehr als 80%, ganz besonders mehr als 90%, aufweist.
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Die
flächigen elektrisch leitfähigen und weitgehend
transparenten Elektroden können anorganischer Natur sein
und können mittels Vakuumtechnik, chemisch, galvanisch
oder einbrenntechnisch hergestellt werden. Im Allgemeinen handelt
es sich um dünne Schichten auf Basis von ITO (Indium-Tin-Oxide)
oder auf Basis von dünnen metallischen oder metalloxidischen
Schichten. Diese weisen im Allgemeinen Flächenwiderstandswerte
von wenigen Ω/Quadrat bis einige 100 Ω/Quadrat
auf. Üblicherweise werden 5 bis 60 Ω/Quadrat erreicht.
Sie können derart auch für große Flächen
verwendet werden, wobei die Schichtdicken üblicherweise
im Sub-Mikrometerbereich liegen.
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Die
flächigen elektrisch leitfähigen und weitgehend
transparenten Elektroden können jedoch auch auf Basis einer
organischen Bindemittelmatrix gebildet werden. In diesem Fall werden
sie im Allgemeinen drucktechnisch mit beispielsweise Siebdruck oder
großflächig mittels Rakelbeschichtungsverfahren, Rollenbeschichtungsverfahren,
Vorhanggießverfahren oder Sprühverfahren und dergleichen
Verfahren aufgebracht.
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In üblichen
EL-Kondensatoraufbauten wird eine meist im Bereich von mΩ/Quadrat
gut leitende Rückelektrode an einer Stelle mit der Wechselspannungsquelle
verbunden und die im Allgemeinen weniger gut leitende transparente
andere Elektrode wird meist mit einem Stromanschluss umrandend versehen
(im Folgenden wird dieser Stromanschluss als „Bus-bar"
bezeichnet). An diesen Bus-bar wird der zweite Wechselspannungskontakt
angelegt. Darüber hinaus ist es auch möglich,
dass die verwendete Rückelektrode mit einem Bus-bar ausgestattet
ist.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannten Elektrolumineszenz-Elemente
sind hinsichtlich der Funktionen noch nicht vollständig
ausgereift. So sind beispielsweise aus dem Stand der Technik bisher
keine Elektrolumineszenz-Elemente bekannt, welche eine Helligkeitsveränderung
in Kombination mit einem visuell wahrnehmbaren Schwebungseffekt
aufweisen. Dieses ist für Elektrolumineszenz-Elemente, mit
welchen beispielsweise auffallende optische Effekte erzielt werden
sollen, von Interesse.
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Damit
ergibt sich als Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Elektrolumineszenz-Element
bereitzustellen, welches eine Helligkeitsveränderung in Kombination
mit einem visuell wahrnehmbaren Schwebungseffekt aufweist.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Elektrolumineszenz-Element auf Basis
eines partikulären zinksulfidischen Dickfilms mit mindestens
zwei flächigen Elektroden, wobei mindestens eine flächige Elektrode
transparent ausgebildet ist.
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Das
erfindungsgemäße Elektrolumineszenz-Element ist
dann dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer Elektrode zumindest
zwei Wechselspannungs-Einspeisungen an zwei voneinander beabstandeten
Stellen vorgesehen sind.
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Wenn
im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein Elektrolumieszenz-Element
mit zumindest an einer Elektrode mindestens zwei Wechselspannungs-Einspeisungen
verwendet wird, und an den jeweiligen Wechselspannungs-Einspeisungen
unterschiedliche Spannungen bzw. Frequenzen angelegt werden, werden
derart Elektrolumineszenz-Emissionen erzeugt, welche entsprechend
dem Unterschied beziehungsweise der Änderung der zumindest
zwei Wechselspannungs-Einspeisungen einen Helligkeitsverlauf beziehungsweise
eine Helligkeitsveränderung des Elektrolumineszenz-Elements
bewirken. Darüber hinaus können zusätzlich
aber auch ausschließlich unterschiedliche Frequenzen angelegt werden,
wodurch zusätzlich oder ausschließlich Schwebeeffekte
erzeugt werden.
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Erfindungsgemäß sind
somit an mindestens einer Elektrode des erfindungsgemäßen
Elektrolumineszenz-Elementes zumindest zwei Einspeisungen pro Elektrode
vorgesehen. Durch Anlagen von unterschiedlicher Spannung und/oder
unterschiedlicher Frequenz lässt sich die gewünschte
Helligkeitsveränderung und/oder visuell wahrnehmbaren Schwebungseffekte
erzeugen.
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Dabei
wird unter dem Begriff „voneinander beabstandet" im Rahmen
der vorliegenden Erfindung verstanden, dass die einzelnen Wechselspannungs-Einspeisungen
nicht unmittelbar in Kontakt stehen. Die Größe
des Abstands ist variabel und abhängig von dem gewünschten,
zu erzielenden visuellen Effekt.
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Im
Folgenden werden nunmehr bevorzugte Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Im
Allgemeinen werden die Elektrodenflächen mit Bus-bars versehen, über
welche die Wechselspannungen eingespeist werden. Die Anordnung dieser
Bus-bars in Relation zu den flachen Elektroden ist dabei variabel und
abhängig von dem optisch zu erzielenden Effekt, da die
visuellen Effekte zwischen den einzelnen Wechselspannung-Einspeisungen,
d. h. im Grunde zwischen den einzelnen Bus-bars, stattfinden. Darüber
hinaus können auf einer flächigen Elektrode des
erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elementes
mehre Wechselspannung-Einspeisungen, wie beispielsweise 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, oder 15 bzw. n Wechselspannung-Einspeisungen
vorgesehen sein. Darüber hinaus sind auch noch mehr Wechselspannung-Einspeisungen
auf einer der flächigen Elektrode des erfindungsgemäßen
Elektrolumineszenz-Elements möglich. Darüber hinaus
kann das erfindungsgemäße Elektrolumineszenz-Element
mehre flächige Elektroden umfassen, wie beispielsweise
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 oder 15, bzw. n Elektroden. Dabei
kann jede flächige Elektrode wiederum mit einer Vielzahl
an Wechselspannung-Einspeisungen ausgestattet ein.
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Die
einzelnen verwendeten Bus-bars können in ihrer Form und
ihrer Größe variieren und beispielsweise streifenförmig
mit beliebiger Breite und Länge oder aber punktuell oder
kreisförmig ausgebildet sein. Für den Fachmann
ist es in Abhängigkeit der verwendeten Materialien einfach,
geeignete Größen und Formen der Bus-bars in Abhängigkeit
der gewünschten visuellen Effekte auszuwählen.
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In
einer ersten Ausführungsform wird beispielsweise ein rechteckiges
EL-Element derart ausgeführt, dass die transparente Elektrodenfläche
an zwei gegenüberliegenden Kanten mit einem Bus-bar versehen
werden und diese Bus-bars werden mit Anschlusskontakten für
die Wechselspannung-Einspeisungen versehen.
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Die
entsprechenden Bus-bars können in einer bevorzugten Ausbildung
des erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elementes
durch gut leitende druckbare Pasten gebildet werden. Bei diesen
Pasten kann es sich beispielsweise um opake Silberpasten, um Kupferpasten,
Um Zinnpasten, um Zinkpasten, um Palladiumpasten, um Aluminiumpasten
oder um Carbonpasten handeln. Entsprechende Druckpasten unterliegen
im Hinblick auf den Flächenwiderstand im Wesentlichen keiner Beschränkung. Üblicherweise
weisen sie jedoch einen Flächenwiderstand im Bereich von
unter 10 mΩ/Quadrat bis einigen 100 mΩ/Quadrat
auf.
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Der
Bus-bar wird bevorzugt außerhalb des EL-Feldes angeordnet
und ist vorzugsweise so ausgebildet, dass er eine gleichmäßige
EL-Emission über die gesamte EL-Fläche bewirken
kann.
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Insbesondere
bei großen Flächen beziehungsweise Abständen
und relativ hochohmigen transparenten Elektrodenschichten ist die
Verwendung von Bus-bars für eine gleichmäßige
EL-Emission von Vorteil.
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Die
elektrisch leitfähigen Kontaktierstreifen, welche durch
die druckbaren Pasten beispielsweise als Bus-bars ausgebildet sind,
können im Allgemeinen mittels Siebdruck, Pinselauftrag,
Ink-Jet, Rakel, Rolle, durch Sprühen oder mittels Dispensierauftrag oder
vergleichbaren dem Fachmann bekannten Auftragsmethoden auf die elektrisch
leitfähigen und zumindest teilweise transparenten dünnen
Beschichtungen aufgebracht und anschließend im Allgemeinen
in einem Ofen thermisch behandelt, so dass üblicherweise
seitlich entlang einer Substratkante angebrachte Streifen gut mittels
Löten, Klemmen, Crimpen oder Stecken elektrisch leitend
kontaktiert werden können.
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Zum
Betrieb dieses erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elements
wird in der einfachsten Ausgestaltung lediglich ein EL-Inverter
beziehungsweise eine EL-Spannungsversorgung benötigt. Dabei
wird der eine Pol an die Rückelektrode angelegt und der
andere Pol wird in zwei Anschlüsse aufgeteilt und zumindest
ein Anschluss oder auch beide Anschlüsse werden über
eine Regeleinheit, wie beispielsweise ein Potentiometer, an die
jeweiligen Bus-bars gelegt.
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Dabei
kann der Abstand der jeweiligen Bus-bars variiert werden. Der Abstand
hängt demgemäss im Wesentlichen von den zu erreichenden
visuellen Effekten ab, da die visuellen Effekte im Wesentlichen
in dem Bereich des erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elementes
auftreten, welcher sich zwischen den einzelnen Bus-bars bzw. Wechselspannung-Einspeisungen
befindet.
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Durch
eine entsprechende Einstellung der Regeleinheit, also beispielsweise
des Potentiometers, kann nunmehr ein Helligkeitsverlauf im EL-Bereich
zwischen den beiden Wechselspannung-Einspeisungen, d. h. zwischen
den Bus-bars, erreicht werden.
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Grundsätzlich
wird nur ein Potentiometer benötigt und kann damit auf
der entsprechenden Seite eine Veränderung der EL-Helligkeit,
d. h. einen Helligkeitsverlauf, erreicht werden.
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Bei
Verwendung von zwei Regeleinheiten, also beispielsweise zwei Potentiometern,
kann wahlweise auf beiden Seiten eine Helligkeitsveränderung erreicht
werden.
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Anstelle
der Potentiometer können selbstverständlich elektronische
Regelkreise verwendet werden, die durch eine entsprechende Programmierung
oder einen Sensor im zeitlichen Helligkeitsverlauf gesteuert werden
können.
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Es
ist möglich, dass das erfindungsgemäße Elektrolumineszenz-Element
nur eine EL-Spannungsversorgung aufweist. In einer weiteren Ausgestaltung
der vorliegenden Erfindung können jedoch auch zwei oder
mehr EL-Spannungsversorgungen, sogenannte EL-Inverter, also elektronische
Bauteile, die eine Niederspannungs-Gleichspannung in eine höhere
Wechselspannung umsetzen, verwendet werden. Dabei können
bei kleinen EL-Feldern auch sogenannte EL-Chip-Inverter verwendet
werden. Insbesondere können EL-Chipinverter mit mehreren Ausgangspolen
verwendet werden.
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Damit
kann sie Anzahl der EL-Spannungsversorgungen ferner auf die Anzahl
der Einspeisungspunkte oder Einspeisungslinien abgestimmt werden.
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In
einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann eine flächige
Elektrode transparent im Sinne der vorliegenden Erfindung ausgebildet
sein.
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In
einer weiteren Ausbildung der vorliegenden Erfindung können
auch beide flächigen Elektroden des erfindungsgemäßen
Elektrolumineszenz-Elementes, d. h. sowohl die Vorderelektrode als auch
die auch die Rückelektrode, transparent ausgeführt
werden, so dass eine Lichtemission nach beiden Seiten erreicht werden
kann.
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Die
zweite transparente Elektrode kann beispielsweise konventionell
mit einer EL-Spannungsquelle angespeist werden oder so wie die vordere transparente
Elektrode mit zwei oder mehr EL-Spannungs-Polen ausgeführt
sein.
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Die
Form des erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elements
und insbesondere die Form der einzelnen Elektroden unterliegen keiner
besonderen Beschränkung. Neben der Ausführung
in rechteckiger Form, können dabei streifenförmige,
dreieckige, vieleckige, runde, ovale oder nahezu beliebig geometrisch
gestaltete Formen verwendet werden.
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In
allen Fällen sollte die Flächenleitfähigkeit jedoch
auf die maximale Spannungsdifferenz abgestimmt werden, da die Spannungsdifferenz
der jeweiligen am kürzesten beabstandeten zwei Spannungsquellen über
die Fläche als ohmscher Verlust gegeben ist. Bei zu guter
Flächenleitfähigkeit und geringem Abstand und
gleichzeitig hoher Spannungsdifferenz wird ein entsprechende Verlustleistung
auftreten. Diese Verlustleistung kann zu einer Erwärmung des
erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elementes
führen, welche gegebenenfalls zu deren Zerstörung
führt.
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So
fließen beispielsweise bei einer quadratischen Elektrodenfläche
mit 60 Ohm/Quadrat bei Anlegen von beispielsweise 150 Volt und 156
Volt, also einer Spannungsdifferenz von 6 Volt, 0,1 Ampere. Dabei
tritt derart ein elektrischer Verlust von 0,6 Watt ein, der üblicherweise
in Form von Wärme abgestrahlt beziehungsweise abgeleitet
werden muss. Bei einer entsprechend großen Fläche
ist eine derartige Strombelastung kein Problem. Bei einer entsprechend
kleinen Fläche kann eine derartige Strombelastung jedoch
zu einer thermischen Überlastung führen. Es wird
der Flächenwiderstand daher vorzugsweise an die jeweils
geforderten Bedingungen angepasst. D. h., dass die Größe
und der Flächenwiderstand abgestimmt sein muss, damit der
gewünschte visuelle Effekt auftritt.
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In
einer weiteren Ausbildung der Erfindung können zwei EL-Spannungen,
an der vorderen und zwei EL-Spannungen an der Rückelektrode
angeschlossen werden und der Spannungsunterschied nach einem vorgegeben
Programm, moduliert oder mittels Sensoren gesteuert erfolgen, wobei
in einer Ausführungsform bevorzugt die jeweils beiden Spannungen über
Bus-bars oben und unten beziehungsweise recht und links, also unter
einem rechten Winkel zueinander, geschaltet werden (diese Ausgestaltung
ist in der 1 der vorliegenden Erfindung
dargestellt). Darüber hinaus ist es aber auch möglich, dass
die zwei EL-Spannungen an der vorderen Elektrode und die zwei EL-Spannungen
an der Rückelektrode durch Bus-bars jeweils übereinander
angeordnet werden, wie es beispielsweise die 6 der vorliegenden
Erfindung verdeutlicht.
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Unabhängig
von diesen Ausgestaltungen sind jedoch beliebige andere Anordnungen
möglich.
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Anstelle
der jeweils zwei EL-Spannungen kann natürlich auch eine
Spannungsversorgung mit einer abgezweigten zweiten elektronisch
geregelten Spannung verwendet werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
können bei Verwendung von zumindest zwei EL-Spannungsquellen
nicht nur unterschiedliche Spannungen verwendet werden, sondern auch
unterschiedliche Frequenzen. Durch die Verwendung unterschiedlicher
Frequenzen können dabei Schwebungseffekte erzielt werden,
wobei für einen visuell erkennbaren Effekt relativ geringe
Frequenzunterschiede vorteilhaft sind. Die verwendeten Frequenzunterschiede
können variieren und sind abhängig von dem gewünschten
visuellen Effekt, wobei Frequenzen von weniger als 50 Hz bevorzugt
sind, da die visuellen Effekte andererseits nicht mehr erkannt werden
können.
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Bei
Verwendung einer Mehrzahl an EL-Spannungsversorgungen an einer Mehrzahl
an der vorderen Elektrode und/oder einer Mehrzahl an Rückelektroden
mit entsprechender Steuermöglichkeit der Spannung und der
Frequenz kann eine sehr große Vielfalt an visuellen Effekten
erreicht werden. Diese Vielzahl an visuellen Effekten kann noch
erhöht werden, wenn mehr als zwei flächige Elektroden,
also beispielsweise drei, vier oder fünf flächige Elektroden,
in dem erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Element
verwendet werden.
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Darüber
hinaus ist es möglich, die Spannungshöhe beziehungsweise
die Spannungsdifferenz und die Frequenz beziehungsweise die Frequenzdifferenz
durch die Lautstärke und den Frequenzgang einer Musikquelle
zu steuern bzw. zu modellieren, so dass eine visuelle Wiedergabe
der Musikquelle möglich ist.
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Darüber
hinaus kann das erfindungsgemäße Elektrolumineszenz-Element
als visueller Indikator für eine Vielzahl an messbaren
beziehungsweise sensorisch erfassbaren Größen
verwendet werden, wie beispielsweise Lärm, Rauch, Vibration,
Geschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Temperatur und dergleichen Größen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann das
erfindungsgemäß vorgesehene Elektrolumineszenz-Feld
nicht nur gleichmäßig leuchtend ausgeführt
werden, sondern auch punktartig, sternartig, dreieckförmig,
streifenartig oder mit einer grafisch nahezu beliebig wählbaren Formgebung.
Dabei können die einzelnen Elemente geometrisch exakt beziehungsweise
exakt positioniert oder zufällig angeordnet werden. Diese
unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich durch
die Vielzahl an unterschiedlichen Positionen der Wechselspannung-Einspeisungen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann das
erfindungsgemäße Elektrolumineszenz-Element bei
Wahl geeigneter thermoplastisch verformbarerer Folien und Schichten dreidimensional
verformt werden und gegebenenfalls hinterspritzt werden.
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Die
dreidimensionale Verformung von grafisch gestalteten Kunststoff-Folien
mit sehr kurzen Taktzeiten von wenigen Sekunden kann beispielsweise
nach dem Stand der Technik mit dem isostatischen Hochdruckverformungsverfahrens
(HDVF) erfolgen, welches in der
EP
0 371 425 (Verfahren zur Herstellung tiefgezogener Kunststoff-Formteile)
im Detail beschrieben wird.
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In
der Ausbildung in einem Glaselement wird der EL-Bereich bevorzugt
derart ausgeführt, dass eine Durchsicht durch das Glaselement
im Sinne eines Fensterelementes erhalten bleibt. Dabei kann ein
mittiger Durchsichtbereich komplett von EL-Elementen frei gehalten
werden oder das EL-Raster wird in einem beispielweise mittigen Durchsichtsbereich mit
großen Abständen ausgeführt. Die EL-Element Abstände
können dabei verlaufend kleiner in Richtung der Berandung
gewählt werden.
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Das
erfindungsgemäße Elektrolumineszenz-Element kann
darüber hinaus Teilchen mit Nanostrukturen umfassen.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung werden unter dem Begriff der „Teilchen
mit Nanostrukturen" nanoskalige Materialstrukturen verstanden, welche
ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus Single-Wall-Carbon-Nano-Tubes
(SWCNTs), Multi-Wall-Carbon-Nano-Tubes (MWCNTs), Nanohorns, Nanodisks,
Nanocones (d. h. kegelmantelförmige Strukturen), metallischen
Nanowires und Kombinationen der zuvor genannten Teilchen. Entsprechende Teilchen
mit Nanostrukturen auf der Basis von Kohlenstoff können
beispielsweise aus Kohlenstoffnanoröhrchen (einschalige
und mehrschalige), Kohlenstoffnanofasern (fischgräten-,
blättchen-, schraubenartige) und dergleichen bestehen.
Kohlenstoffnanoröhrchen werden international auch als Carbon
Nanotubes, (single-walled und multi-walled), Kohlenstoffnanofasern
als Carbon Nanofibers (herringbone, platelet-, screw-Typ) bezeichnet.
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Hinsichtlich
metallischer Nanowires wird auf die
WO 2007/022226 A2 verwiesen,
deren Offenbarung hinsichtlich der dort offenbarten Nanowires durch
Bezugnahme in die vorliegende Erfindung eingeschlossen ist. Die
in der
WO 2007/022226
A2 beschriebenen elektrisch gut leitenden und weitgehend transparenten
Silber-Nanowires sind für die vorliegende Erfindung insbesondere
geeignet.
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Erfindungsgemäß ist
es somit in einer Ausführungsform möglich, dass
die Teilchen mit Nanostrukturen in dem erfindungsgemäßen
Elektrolumineszenz-Element verwendet werden, wobei insbesondere
die gezielte Verwendung der Teilchen mit Nanostrukturen in bestimmten
Schichten des EL-Elements oder aber in der Druckpaste, mit welcher
die Bus-bars ausgebildet werden, möglich ist.
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Geeignete
elektrische leitende Materialien für die Elektroden sind
dem Fachmann an sich bekannt. Grundsätzlich bieten sich
bei der Herstellung von Dickfilm-EL-Elementen mit Wechselspannungsanregung
mehrere Arten von Elektroden an. Zum einen sind dies im Vakuum auf
Kunststofffolien gesputterte oder aufgedampfte Indium-Zinn-Oxid-Elektroden
(Indium-Tin-Oxide, ITO). Sie sind sehr dünn (einige 100 Å)
und bieten den Vorteil einer hohen Transparenz bei einem relativ
geringen Flächenwiderstand (ca. 60 bis 600 Ω).
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Ferner
können Druckpasten mit ITO oder ATO (Antimon-Tin-Oxide,
Antimon-Zinn-Oxid) oder intrinsisch leitfähige transparente
Polymerpasten verwendet werden, aus welchen flächige Elektroden mittels
Siebdruck erzeugt werden. Bei einer Dicke von ca. 5 bis 20 μm
bieten derartige Elektroden nur geringere Transparenz bei hohem
Flächenwiderstand (bis 50 kΩ). Sie sind weitgehend
beliebig strukturiert applizierbar, und zwar auch auf strukturierten Oberflächen.
Ferner bieten sie eine relativ gute Laminierbarkeit. Auch Non-ITO-Siebdruckschichten
(wobei der Begriff „Non-ITO" alle Siebdruckschichten umfasst,
die nicht auf Indium-Zinn-Oxid (ITO) basieren), das heißt
intrinsisch leitfähige polymere Schichten mit üblicherweise
nanoskaligen elektrischleitfähigen Pigmenten, beispielsweise
die ATO-Siebdruckpasten mit den Bezeichnungen 7162E oder 7164 von DuPont,
intrinsisch leitfähigen Polymersystemen wie dem Orgacon® System von Agfa, dem Baytron® (Poly-(3,4-ethylendioxythiophen)-System)
von H. C. Starck GmbH, dem als organisches Metall (PEDT-conductive
polymer polyethylenedioxythiophene) bezeichneten System von Ormecon,
leitfähigen Beschichtungs- oder Druckfarbensystemen von
Panipol OY und gegebenenfalls mit hochflexiblen Bindemitteln, zum
Beispiel auf Basis von PU (Polyurethanen), PMMA (Polymethylmethacrylat),
PVA (Polyvinylalkohol), modifiziertes Polyanilin, können
verwendet werden. Bevorzugt wird als Material der zumindest teilweise
transparenten Elektrode des Elektrolumineszenz-Elements Baytron® (Poly-(3,4-ethylendioxythiophen)-System)
von H. C. Starck GmbH eingesetzt. Beispiele für elektrisch
leitende Polymerfilme sind Polyaniline, Polythiophene, Polyacetylene,
Polypyrrole (Handbook of Conducting Polymers, 1986) mit und ohne
Metalloxid-Füllung.
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Aufgrund
der Hochohmigkeit ist Baytron® (Poly-(3,4-ethylendioxythiophen)-System)
von H. C. Starck GmbH insbesondere bveorzugt.
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Darüber
hinaus sind auch Zinn-Oxid (NESA) Pasten als entsprechendes Elektrodenmaterial
verwendbar.
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Die
oben beschriebenen elektrisch leitenden Materialien können
darüber hinaus auf einem Trägermaterial aufgebracht
sein. Als Trägermaterial bieten sich beispielsweise transparente
Gläser und thermoplastische Folien an.
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Diese
Elektrodenmaterialien können beispielsweise mittels Siebdruck,
Rakeln, Spritzen, Streichen auf entsprechende Trägermaterialien (Substrate)
aufgebracht werden, wobei bevorzugt anschließend bei geringen
Temperaturen von beispielsweise 80 bis 120°C getrocknet
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Aufbringung
der elektrisch leitfähigen Beschichtung mittels Vakuum
oder pyrolytisch. Besonders bevorzugt ist die elektrisch leitfähige
Beschichtung eine mittels Vakuum oder pyrolytisch hergestellte metallische
oder metalloxidische dünne und weitgehend transparente
Schicht, die bevorzugt einen Flächenwiderstand von 0,1
bis 1000 Ω/Quadrat aufweist.
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Darüber
hinaus kann auch elektrisch leitfähiges Glas als Elektrode
verwendet werden.
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Eine
spezielle bevorzugte Art von elektrisch leitfähigem und
hochtransparentem Glas, insbesondere Floatglas, stellen pyrolytisch
hergestellte Schichten dar, die ein hohe Oberflächenhärte
aufweisen und deren elektrischer Oberflächenwiderstand
in einem sehr weiten Bereich von im Allgemeinen einigen Milliohm
bis 3.000 Ω/Quadrat eingestellt werden kann.
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Derartige
pyrolytisch beschichtete Gläser können gut verformt
werden und weisen eine gute Kratzbeständigkeit auf, insbesondere
führen Kratzer nicht zu einer elektrischen Unterbrechung
der elektrisch leitenden Oberflächenschicht, sondern lediglich
zu einer meist geringfügigen Erhöhung des Flächenwiderstandes.
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Des
Weiteren sind pyrolytisch hergestellte leitfähige Oberflächenschichten
durch die Temperaturbehandlung derart stark in die Oberfläche
diffundiert und in der Oberfläche verankert, dass bei einem anschließenden
Materialauftrag ein extrem hoher Haftverbund zum Glassubstrat gegeben
ist, was für die vorliegende Erfindung ebenfalls sehr vorteilhaft ist.
Zusätzlich weisen derartige Beschichtungen eine gute Homogenität,
also eine geringe Streuung des Oberflächenwiderstandswertes über
große Oberflächen auf. Diese Eigenschaft stellt
ebenfalls einen Vorteil für die vorliegende Erfindung dar.
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Elektrisch
leitfähige und hochtransparente dünne Schichten
können auf einem Glassubstrat, das erfindungsgemäß bevorzugt
eingesetzt wird, wesentlich effizienter und kostengünstiger
als auf polymeren Substraten wie PET oder PMMA oder PC hergestellt
werden.
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Bei
der Rückelektrode handelt es sich – wie bei der
zumindest teilweise transparenten Elektrode – um eine flächige
Elektrode, die jedoch nicht transparent oder zumindest teilweise
transparent sein muss. Diese ist im Allgemeinen aus elektrisch leitenden
Materialien auf anorganischer oder organischer Basis aufgebaut,
beispielsweise aus Metallen wie Silber. Geeignete Elektroden sind
ferner insbesondere polymere elektrisch leitfähige Beschichtungen.
Dabei können die bereits vorstehend bezüglich
der zumindest teilweise transparenten Elektrode genannten Beschichtungen
eingesetzt werden. Daneben sind solche, dem Fachmann bekannten polymeren
elektrisch leitfähigen Beschichtungen einsetzbar, die nicht
zumindest teilweise transparent sind.
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Geeignete
Materialien der Rückelektrode sind somit bevorzugt ausgewählt
aus der Gruppe, bestehend aus Metallen wie Silber, Kohlenstoff, ITO-Siebdruckschichten,
ATO-Siebdruckschichten, Non-ITO-Siebdruckschichten, das heißt
intrinsisch leitfähige polymere Systeme mit üblicherweise
nanoskaligen elektrisch leitfähigen Pigmenten, beispielsweise
ATO-Siebdruckpasten mit der Bezeichnung 7162E oder 7164 von DuPont,
intrinsisch leitfähigen Polymersystemen wie dem Orgacon® System von Agfa, dem Baytron® Poly-(3,4-ethylendioxythiophen)-System
von H. C. Starck GmbH, dem als organisches Metall (PEDT conductive
polymer polyethylenedioxythiophene) bezeichneten System von Ormecon,
leitfähigen Beschichtungs- und Druckfarbensystemen von
Panipol Oy und gegebenenfalls mit hochflexiblen Bindemitteln, zum
Beispiel auf Basis von PU (Polyurethanen), PMMA (Polymethylmethacrylat),
PVA (Polyvinylalkohol), modifiziertes Polyanilin, wobei die vorstehend
genannten Materialien zur Verbesserung der elektrischen Leitfähigkeit
mit Metallen wie Silber oder Kohlenstoff versetzt werden können
und/oder mit einer Lage aus diesen Materialien ergänzt
werden können.
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Das
erfindungsgemäße El-Element kann zumindest eine
Isolationsschicht aufweisen, welche zwischen einer Elektrode und
der EL-Schicht vorgesehen ist.
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Entsprechende
Dielektrizitätsschichten sind dem Fachmann bekannt. Entsprechende
Schichten weisen häufig hoch dielektrisch wirkende Pulver
wie beispielsweise Bariumtitanat auf, welche vorzugsweise in fluorenthaltenden
Kunststoffen oder in auf cyanbasierenden Harzen dispergiert sind.
Beispiele für besonders geeignete Teilchen sind Bariumtitanat-Teilchen
im Bereich von bevorzugt 1,0 bis 2,0 μm. Diese können
bei einem hohen Füllgrad eine relative Dielektrizitätskonstante
von bis zu 100 ergeben.
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Die
Dielektrizitätsschicht weist eine Dicke von im Allgemeinen
1 bis 50 μm, vorzugsweise 2 bis 40 μm, besonders
bevorzugt 5 bis 25 μm, speziell 8 bis 15 μm, auf.
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Das
erfindungsgemäße EL-Element kann in einer Ausführungsform
auch zusätzlich noch eine weitere Dielektrizitätsschicht
aufweisen, welche nebeneinander angeordnet werden und zusammen die Isolationswirkung
verbessern oder aber welche durch eine floatende Elektrodenschicht
unterbrochen wird. Die Verwendung einer zweiten Dielektrizitätsschicht
kann von der Qualität und Pinhole-Freiheit der ersten Dielektrizitätsschicht
abhängen.
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Das
erfindungsgemäße EL-Element umfasst eine EL-Schicht
oder mehrere EL-Schichten.
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Die
mindestens eine Elektroluminezenz (EL)-Schicht, ist im Allgemeinen
zwischen der ersten transparenten Elektrode und einer dielektrischen Schicht
angeordnet. Dabei kann die EL-Schicht unmittelbar im Anschluss an
die dielektrische Schicht angeordnet sein oder es können
gegebenenfalls eine oder mehrere weitere Schichten zwischen der
dielektrischen Schicht und der EL-Schicht angeordnet sein. Bevorzugt
ist die EL-Schicht unmittelbar im Anschluss an die dielektrische
Schicht angeordnet.
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Die
mindestens eine Elektrolumineszen-EL-Schicht kann auf der gesamten
Innenfläche der ersten teilweise transparenten Elektrode
angeordnet sein oder auf einer oder mehreren Teilflächen der
ersten zumindest teilweise transparenten Elektrode. In dem Fall,
dass die Leuchstruktur auf mehrren Teilflächen angeordnet
ist, haben die Teilflächen im Allgemeinen einen Abstand
von 0,5 bis 10,0 mm, bevorzugt 1 bis 5 mm voneinander.
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Die
EL-Schicht ist im Allgemeinen aus einer Bindemittelmatrix mit darin
homogen dispergierten EL-Pigmenten aufgebaut. Die Bindemittelmatrix
wird im Allgemeinen so gewählt, dass ein guter Haftverbund
auf der Elektrodenschicht (bzw. der ggf. darauf aufgebrachten dielektrischen
Schicht gegeben ist. In einer bevorzugten Ausführung werden
dabei PVB oder PU basierende Systeme verwendet. Neben den EL-Pigmenten
können ggf. noch weitere Zusätze in der Bindemittelmatrix
vorliegen, wie farbkonvertierende organische und/oder anorganische
Systeme, Farbzusatzstoffe für einen Tag- und Nacht-Lichteffekt und/oder
reflektierende und/oder Licht absorbierende Effektpigmente wie Aluminiumflakes
oder Glasflakes oder Mica-Plateletts, Im Allgemeinen beträgt
der Anteil der EL-Pigmente an der Gesamtmasse der EL-Schicht (Füllgrad)
20 bis 75 Gew.-%, bevorzugt 50 bis 70 Gew.-%.
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Die
in der EL-Schicht verwendeten EL-Pigmente weisen im Allgemeinen
eine Dicke von 1 bis 50 μm, vorzugsweise 5 bis 25 μm,
auf.
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Bevorzugt
ist die mindestens eine EL-Schicht eine Wechselstrom-Dickfilm-Pulver-Elektrolumineszenz
(AC-P-EL)-Leuchtstruktur.
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Dickfilm
AC-EL Systeme sind seit Destriau 1947 gut bekannt und werden meist
mittels Siebdruck auf ITO-PET Folien appliziert. Da zinksulfidische
Elektroluminophore im Betrieb und speziell bei höheren
Temperaturen und einer Wasserdampfumgebung eine sehr starke Degradation
aufweisen, werden heute für langlebige Dickfilm AC-EL Lampenaufbauten im
Allgemeinen mikroverkapselte EL-Phosphore (Pigmente) verwendet.
Es ist jedoch ebenfalls möglich, in dem erfindungsgemäßen EL-Element
nicht mikroverkapselte Pigmente einzusetzen, wie nachstehend weiter
ausgeführt wird.
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Unter
EL-Elementen werden im Sinne der vorliegenden Erfindung Dickfilm-EL
Systeme verstanden, die mittels Wechselspannung bei normativ 100
Volt und 400 Hertz betrieben werden und derart ein so genanntes
kaltes Licht von einigen cd/m2 bis zu einigen
100 cd/m2 oder mehr emittieren. In derartigen
anorganischen Dickfilm-Wechselspannungs-EL-Elementen werden im Allgemeinen EL-Siebdruckpasten
verwendet.
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Derartige
EL-Siebdruckpasten werden im Allgemeinen auf Basis anorganischer
Substanzen aufgebaut. Geeignete Substanzen sind z. B. hochreine
ZnS, CdS, ZnxCd1-xS
Verbindungen der Gruppen II und IV des Periodensystems der Elemente,
wobei besonders bevorzugt ZnS eingesetzt wird. Die vorstehend genannten
Substanzen können dotiert oder aktiviert werden und gegebenenfalls
des Weiteren coaktiviert werden. Zur Dotierung werden z. B. Kupfer
und/oder Mangan eingesetzt. Die Coaktivierung erfolgt z. B. mit
Chlor, Brom, Iod und Aluminium. Der Gehalt an Alkali- und Selten-Erd-Metallen
ist in den vorstehend genannten Substanzen im Allgemeinen sehr gering,
falls diese überhaupt vorliegen. Ganz besonders bevorzugt
wird ZnS eingesetzt, das bevorzugt mit Kupfer und/oder Mangan dotiert
beziehungsweise aktiviert wird und bevorzugt mit Chlor, Brom, Iod
und/oder Aluminium coaktiviert wird.
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Übliche
EL-Emissionsfarben sind orange, grün, grün-blau,
blau-grün und weiß, wobei die Emissionsfarbe weiß oder
rot durch Mischungen geeigneter EL-Phosphore (Pigmente) gewonnen
werden kann oder durch Farbkonversion. Die Farbkonversion kann im
Allgemeinen in Form einer konvertierenden Schicht und/oder der Beimengung
entsprechender Farbstoffe und Pigmente in den polymeren Binder der
Siebdruckfarben beziehungsweise der polymeren Matrix, in die die
EL-Pigmente eingebaut sind, erfolgen.
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In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
sind die zur Herstellung der EL-Schicht eingesetzte Siebdruckmatrix
mit lasierenden, farbfilternden oder mit farbkonvertierenden Farbstoffen
und/oder Pigmenten versehen sind. Auf diese Weise kann eine Emissionfarbe
Weiß oder ein Tag-Nacht-Lichteffekt generiert werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform werden in der EL-Schicht
Pigmente eingesetzt, die eine Emission im blauen Wellenlängenbereich
von 420 bis 480 nm aufweisen und mit einer farbkonvertierenden Mikroverkapselung
versehen sind. Auf diese Weise kann die Farbe Weiß emittiert
werden.
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In
einer Ausführungsform werden als Pigmente in der EL-Schicht
AC-P-EL Pigmente eingesetzt, die eine Emission im blauen Wellenlängenbereich
von 420 bis 480 nm aufweisen. Zusätzlich weist die AC-P-EL
Siebdruckmatrix bevorzugt wellenlängenkonventierende anorganische
feine Partikel auf Basis von Europium (II) aktivierten Erdalkali-ortho-Silikat
Phosphoren wie (Ba, Sr, Ca)2SiO4:Eu2+ oder YAG Phosphoren wie Y3Al5O12:Ce3+ oder Tb3Al5O12:Ce3+ oder Sr2GaS4:Eu2+ oder SrS:Eu2+ oder (Y,Lu,Gd,Tb)3(Al,Sc,Ga)5O12:Ce3+ oder (Zn,Ca,Sr)(S,Se):Eu2+ auf. Auf diese Weise kann eine weiße
Emission erzielt werden.
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Entsprechend
dem Stand der Technik können die vorstehen genannten 'EL-Phosphor'-Pigmente
mikroverkapselt werden. Durch die anorganische Mikroverkapselungstechnologie
sind gute Halbwertszeiten erzielbar. Beispielhaft sei hier das EL-Siebdrucksystem
Luxprint® for EL der Firma E. I.
du Pont de Nemours and Companies genannt. Organischen Mikroverkapselungstechnologien
und Folienhüll-Laminate auf Basis der diversen thermoplastischen
Folien sind grundsätzlich ebenfalls geeignet, haben sich jedoch
als teuer und nicht wesentlich lebensdauerverlängernd erwiesen.
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Geeignete
zinksulfidische mikroverkapselte EL-Phosphore (Pigmente) werden
von der Firma Osram Sylvania, Inc. Towanda unter dem Handelsnamen
GlacierGLO
Standard,
High Brite und Long Life und von der Firma Durel Division der Rogers
Corporation, unter den Handelsnamen 1PHS001
® High-Efficiency
Green Encapsulated EL Phosphor, 1PHS002
® High-Efficiency
Blue-Green Encapsulated EL Phosphor, 1PHS003
® Long-Life
Blue Encapsulated EL Phosphor, 1PHS004
® Long-Life
Orange Encapsulated EL Phosphor, angeboten.
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Die
mittleren Teilchendurchmesser der in der EL-Schicht geeigneten mikroverkapselten
Pigmente betragen im Allgemeinen 15 bis 60 μm, bevorzugt
20 bis 35 μm.
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In
der EL-Schicht des erfindungsgemäßen EL-Elements
können auch nicht mikroverkapselte feinkörnige
EL-Pigmente, bevorzugt mit einer hohen Lebensdauer, eingesetzt werden.
Geeignete nicht mikroverkapselte feinkörnige zinksulfidische EL-Phosphore
sind z. B. in
US 6,248,261 und
in
WO 01/34723 offenbart.
Diese weisen bevorzugt ein kubisches Kristallgefüge auf.
Die nicht mikroverkapselten Pigmente haben bevorzugt mittlere Teilchendurchmesser
von 1 bis 30 μm, besonders bevorzugt 2 bis 15 μm,
ganz besonders bevorzugt 5 bis 10 μm.
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Speziell
nicht mikroverkapselte EL-Pigmente können mit kleineren
Pigmentabmessungen bis unter 10 μm verwendet werden. Dadurch
kann die Durchsichtigkeit des Glaselementes erhöht werden.
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Somit
können den gemäß der vorliegenden Anmeldung
geeigneten Siebdruckfarben unverkapselte Pigmente beigemengt werden,
bevorzugt unter Berücksichtigung der speziellen hygroskopischen
Eigenschaften der Pigmente, bevorzugt der ZnS-Pigmente. Dabei werden
im Allgemeinen Bindemittel verwendet, die einerseits eine gute Adhäsion
zu sogenannten ITO-Schichten (Indium-Zinnoxid) oder intrinsisch
leitfähige polymeren transparenten Schichten haben, und
des Weiteren gut isolierend wirken, das Dielektrikum verstärken
und damit eine Verbesserung der Durchschlagsfestigkeit bei hohen
elektrischen Feldstärken bewirken und zusätzlich
im ausgehärteten Zustand eine gute Wasserdampfsperre aufweisen
und die Phosphorpigmente zusätzlich schützen und
lebensdauerverlängernd wirken.
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Die
Halbwertzeiten der geeignete Pigmente in der EL-Schicht, also jene
Zeit, in der die Initialhelligkeit des erfindungsgemäßen
EL-Elements auf die Hälfte abgesunken ist, betragen im
Allgemeinen bei 100 bzw. 80 Volt und 400 Hertz 400 bis maximal 5000 Stunden, üblicherweise
jedoch nicht mehr als 1000 bis 3500 Stunden.
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Die
Helligkeitswerte (EL-Emission) betragen im Allgemeinen 1 bis 200
cd/m2, bevorzugt 3 bis 100 cd/m2,
und liegen bei großen Leuchtflächen besonders
bevorzugt im Bereich von 1 bis 20 cd/m2.
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Es
können jedoch auch Pigmente mit längeren oder
kürzeren Halbwertszeiten und höheren oder niedrigeren
Helligkeitswerten in der EL-Schicht des erfindungsgemäßen
EL-Elements eingesetzt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
weisen die in der EL-Schicht vorliegenden Pigmente einen derart
kleinen mittleren Teilchendurchmesser auf, beziehungsweise einen derart
geringen Füllgrad in der EL-Schicht, beziehungsweise die
einzelnen EL-Schichten sind geometrisch derart klein ausgeführt,
beziehungsweise der Abstand der einzelnen EL-Schichten wird derart
groß gewählt, so dass das EL-Element bei nicht
elektrisch aktivierter Leuchtstruktur als zumindest teilweise durchsichtig
gestaltet ist beziehungsweise eine Durchsicht gewährleistet
ist. Geeignete Pigmentteilchendurchmesser, Füllgrade, Abmessungen
der Leuchtelemente und Abstände der Leuchtelemente sind
vorstehend genannt.
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Das
erfindungsgemäße EL-Element kann auf einer oder
auf beiden Seiten an den jeweiligen Elektroden Substrate, wie beispielsweise
Gläser, Kunststofffolien oder dergleichen aufweisen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen EL-Element ist es bevorzugt,
dass zumindest das Substrat, welches mit der transparenten Elektrode
in Kontakt steht, innenseitig grafisch lasierend transluzent und
opak abdeckend gestaltet ist.
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Darüber
hinaus ist es bevorzugt, dass das Substrat, welches mit der transparenten
Elektrode in Kontakt steht, eine Folie ist, welche unterhalb Tg
kaltreckbar verformbar ist. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit,
dass resultierende EL-Element dreidimensional zu verformen.
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Darüber
hinaus ist es bevorzugt, dass das Substrat, welches mit der Rückelektrode
in Kontakt steht eine, Folie ist, welche ebenfalls unterhalb Tg kaltreckbar
verformbar ist. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit,
dass resultierende EL-Element dreidimensional zu verformen.
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Die
Herstellung des erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elements
erfolgt im Wesentlichen nach Methoden, welche aus dem Stand der Technik
zur Herstellung von Elektrolumineszenz-Elementen bekannt sind.
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Üblicherweise
werden die vorstehend genannten Phosphorpasten (Siebdruckpasten)
auf transparente Kunststoff-Folien oder Gläser aufgebracht,
die wiederum eine weitgehend transparente elektrisch leitende Beschichtung
aufweisen und dadurch die Elektrode für die Sichtseite
darstellen. Anschließend werden drucktechnisch und/oder
laminationstechnisch das Dielektrikum und die Rückseitenelektrode
hergestellt.
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Es
ist jedoch ebenfalls ein umgekehrter Herstellungsprozess möglich,
wobei zunächst die Rückseitenelektrode hergestellt
wird oder die Rückseitenelektrode in Form einer metallisierten
Folie verwendet wird und auf diese Elektrode das Dielektrikum aufgetragen
wird. Anschließend wird die EL-Schicht und daran anschließend
die transparente und elektrisch leitende obere Elektrode aufgetragen.
Das erhaltene System kann anschließend gegebenenfalls mit
einer transparenten Deckfolie laminiert und damit gegen Wasserdampf
bzw. auch gegen mechanische Beschädigung geschützt
werden.
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Die
EL-Schicht wird üblicherweise drucktechnisch mittels Siebdruck
oder Dispenserauftrag oder InkJet-Auftrag oder auch mit einem Rakelvorgang oder
einem Rollenbeschichtungsverfahren oder einem Vorhanggießverfahren
oder einem Transferverfahren, bevorzugt mittels Siebdruck, aufgebracht. Bevorzugt
wird die EL-Schicht auf die Oberfläche der Elektrode oder
auf die ggf. auf die Elektrode aufgebrachte Isolationsschicht aufgebracht.
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Danach
werden im Allgemeinen zumindest zwei Wechselspannungs-Einspeisungen
an zwei voneinander beabstandet angeordneten Stellen an mindestens
einer der flächigen Elektrode angebracht.
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Weiterer
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines wie
oben beschriebenen Elektrolumineszenz-Elements als Dekorelement und/oder
Leuchtelement in Innenräumen oder zur Außenanwendung,
bevorzugt an Außenfassaden von Gebäuden, in oder
an Einrichtungsgegenständen, in oder an Land-, Luft- oder
Wasserfahrzeugen oder in der Werbebranche.
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Dabei
kann das Elektrolumineszenz-Element als optisch signalisierendes
Element ausgebildet sein, wobei die Spannungshöhen, die
Spannungsdifferenzen, die Frequenzen und/oder die Frequenzdifferenzen
durch die Lautstärke und den Frequenzgang einer Musikquelle
gesteuert beziehungsweise moduliert werden.
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Das
Elektrolumineszenz-Element kann somit als visueller Indikator für
messbare und/oder sensorisch erfassbaren Größen,
insbesondere Lärm. Rauch, Vibration, Geschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit und/oder
Temperatur verwendet werden.
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Einige
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnungsfiguren näher beschrieben.
-
Dabei
zeigt:
-
1:
eine schematische Draufsicht auf ein EL-Element (1) mit
zwei flächigen Elektroden (4, 5) und
4 elektrischen Anschlüssen (15 bis 18),
-
2:
einen Schnitt A-B durch das in 1 aufgezeigte
beispielhafte EL-Element (1),
-
3:
eine schematische Draufsicht auf ein dreieckförmiges EL-Element
(1) mit drei elektrischen Anschlüssen (23, 24, 25)
an der oberen Elektrode (4) und einem Anschluß (27)
an der unteren Elektrode (5),
-
4:
einen Schnitt A-B durch das in 3 aufgezeigte
beispielhafte dreieckförmige EL-Element (1),
-
5:
eine schematische Seitenansicht auf ein EL-Element mit zwei flächigen
Elektroden (4, 5) und einem Anschluß (28)
und einem Anschluß (29),
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6:
eine schematische Seitenansicht (1. Abbildung) und Draufsicht (2.
Abbildung) auf ein EL-Element mit zwei flächigen Elektroden
(4, 5) und zwei Anschlüssen (28).
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In 1 wird
eine schematische Draufsicht auf ein EL-Element (1) mit
zwei flächigen Elektroden (4, 5) und
4 elektrischen Anschlüssen (15 bis 18)
aufgezeigt.
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In
dieser Ausführungsvariante sind die obere flächige
Elektrode (4) und die untere flächige Elektrode
(5) mit einem derartigen Flächenwiderstand gewählt,
dass an beiden berandenden Kanten Busbars (11 bis 14)
angeordnet werden können und mit elektrischen Kontakten
(15 bis 18) versehen werden können und
entsprechend dem gewählten Flächenwiderstand der
Elektroden (4, 5) und den Abmessungen unterschiedliche
Spannungen und Frequenzen angelegt werden können.
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Beide
Elektroden (4, 5) sind dabei transparent ausgeführt.
Bei Wahl einer elektrisch sehr gut leitenden nicht transparenten
Elektrode kann diese Elektrode nicht mit einer unterschiedlichen
Spannung an zwei gegenüberliegenden Kanten versorgt werden,
da ein relativ hoher Strom fließen würde und derart
die Elektrode Schaden nehmen würde oder die Spannungsversorgung
zusammenbrechen würde.
-
Die
Substrate (2, 3) sind beispielhaft und zur einfacheren
Darstellung überlappend gezeichnet und werden von Fall
zu Fall auch mit gleichen Abmessungen gewählt. Darüber
hinaus ist es auch möglich, dass ein Substrat größer
als das andere Substrat ausgeführt wird. Grundsätzlich
kann auch eines der Substrate (2, 3) entfallen.
Die jeweilige Elektrode (4, 5) können
zum Beispiel drucktechnisch exakt positioniert ausgeführt
werden oder mit einem Rollenbeschichtungsverfahren, einem Vorhanggießverfahren oder
einem Sprühverfahren appliziert werden. Oftmals werden
anschließend noch thermoplastische Folien laminationstechnisch
darüber angeordnet.
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In
der Draufsicht der 1 ist das Elektrolumineszenz-Feld
(6) vollflächig dargestellt. Es kann jedoch in
einer nahezu beliebigen Gestaltung ausgeführt werden, also
fensterartig oder grafisch gestaltet oder rasterartig, also punkt-beziehungsweise
elementartig.
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Im
Bereich der überdeckenden Elektroden (4, 5)
kann das Elektrolumineszenz-Feld (6) angeordnet werden,
wobei das Elektrolumineszenz-Feld (6) bereits eine elektrische
Isolationseigenschaft aufweisen kann. Es ist jedoch auch möglich,
dass die elektrische Isolationseigenschaft nicht ausreichend ausgebildet
ist. In diesem Fall sind üblicherweise Isolationsschichten,
zum Beispiel zwei Isolationsschichten (19) angeordnet.
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Wenn
nunmehr eine um wenige Volt bis wenige 10 Volt geringere Wechselspannung
am linken Anschluß (17) verglichen mit dem rechten
Anschluß (18) angelegt wird, dann wird das Elektrolumineszenz-Feld
(6) am rechten Rand eine heller sichtbare EL-Emission (9, 10)
bewirken. Wenn zusätzlich eine um wenige Volt bis wenige
10 Volt geringere Wechselspannung am unteren Anschluß (16)
verglichen mit dem oberen Anschluß (15) angelegt
wird, dann wird das EL-Feld (6) am oberen Rand eine heller sichtbare
EL-Emission (9, 10) bewirken. In der Kombination einer
derart angelegten Wechselspannung (15, 16, 17, 18)
wird dann das rechte obere Eck des EL-Feldes (6) am hellsten
leuchten und das linke untere Eck am wenigsten hell leuchten.
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Wenn
die vier Spannungen (15, 16, 17, 18) zeitlich
unterschiedlich in der Spannungshöhe geregelt werden, dann
ist es verständlich, dass derart ein zweidimensionales
dynamisches Helligkeitsfeld erzeugt werden kann. Zusätzlich
kann das flächige EL-Feld (6) mit unterschiedlichen
Emissionfarben ausgebildet sein und können derart auch
Farbeffekte generiert werden.
-
Falls
zusätzlich an den elektrischen Anschlüssen (16, 16)
und (17, 18) unterschiedliche Frequenzen eingeprägt
werden, dann entstehen sogenannte Schwebungen.
-
In 2 wird
ein Schnitt A-B durch das in 1 aufgezeigte
beispielhafte EL-Element (1) dargestellt. In diesem Schnitt
A-B wird das untere Substrat (3) mit der unteren flächigen
Elektrode (5) und den beiden Busbars (13, 14)
und den elektrischen Anschlüssen (17, 18)
dargestellt. Die Busbars (13, 14) sind niederohmige
streifenartige Kontaktelemente, die im Falle eines polymeren Substrates
(3) üblicherweise in der Form eines Siebdruckstreifens
mit elektrisch gut leitenden Pasten beziehungsweise Pastenkombinationen
realisiert werden. Silberpasten, Kupferpasten, Carbonpasten beziehungsweise
oftmals eine Silberpaste mit einem Carbonpastenüberdruck sind übliche
Busbar-Systeme. Falls ein Glassubstrat (3) verwendet wird,
können einbrennbare und lötbare Silber- und/oder
Aluminium-basierende Pasten verwendet werden.
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Anschließend
an die Elektrode (5) ist die Isolationsschicht (19),
dann die EL-Schicht (6) und dann die obere Elektrode (4)
mit dem Substrat (2) angeordnet. Die Reihenfolge der Schichten
(19, 6) kann auch umgekehrt ausgeführt
werden. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dann die Isolationsschicht (19)
weitgehend transparent ausgeführt wird. Oftmals wird die
Isolationsschicht (19) siebdrucktechnisch aufgebracht.
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Da
im Siebdruck kleine Lufteinschlüsse nicht auszuschließen
sind, wird oftmals die Schicht (19) doppelt ausgeführt.
Im beispielhaften Fall der EL-Emission nach oben (9) und
nach unten (10) sollte die Isolationsschicht (19)
möglichst transparent zu sein.
-
Die
EL-Schicht (6) weist EL-Pigmente (7) auf und eine
Bindemittelmatrix (8). Bei Verwendung von polymeren Substraten
(2, 3) werden üblicherweise mikroverkapselte
zinksulfidische elektroluminophore Pigmente (7) verwendet.
Derart können Halbwertszeiten von bis zu über
2.000 Stunden erreicht werden. Als Halbwertszeit eines EL-Elementes
(1) wird jene Betriebszeit verstanden, bis die halbe Initialhelligkeit
erreicht wird.
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Bei
Verwendung von Glassubstraten (2, 3) können
auch unverkapselte zinksulfidische elektroluminophore Pigmente (7)
verwendet, da die Glassubstrate (2, 3) üblicherweise
eine hervorragende Wasserdampfbarriere bieten und derart die Wasserdampfbelastung
der EL-Pigmente (7) verhindert beziehungsweise auf ein
Minimum reduziert.
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In 3 wird
eine schematische Draufsicht auf ein dreieckförmiges EL-Element
(1) mit drei elektrischen Anschlüssen (23, 24, 25)
an den drei Busbars (20, 21, 22) an der
oberen Elektrode (4) und einem Anschluß (27)
an der unteren Elektrode (5) aufgezeigt. Dabei können
die Spannungswerte und die Frequenzen an den drei Anschlüssen
(23, 24, 25) verglichen zum Basiselektrodenanschluß (27)
variiert werden und können flächige Helligkeits-
und Farb-Muster im EL-Feld (6) mit der in diesem Fall einseitigen
EL-Emission (9) generiert werden. Dadurch, dass die Rückseitenelektrode
(5) niederohmig opak gewählt wurde, kann ein relativ
kleiner Busbar (27) für den elektrischen Anschluß (27)
gewählt werden.
-
Das
EL-Feld (6) kann vielfältig gestaltet werden.
Dabei kann eine vollflächige EL-Schicht (6) mit nur
einer Emissionsfarbe oder einer verlaufenden Farbe pro Eck ausgeführt
werden und es können rasterartige Punkte oder geometrische
Zeichen oder künstlerisch gestaltete Elemente mit unterschiedlicher
Größe und unterschiedlichem Abstand angeordnet
werden. Die punktuelle beziehungsweise elementweise Anordnung kann
dabei gleichförmig oder willkürlich angeordnet
werden und es können die Elemente verlaufend angeordnet
werden.
-
In 4 wird
ein Schnitt A-B durch das in 3 aufgezeigte
beispielhafte dreieckförmige EL-Element (1) dargestellt.
In diesem schematischen Schnitt sind beide Substrate (2, 3)
gleich groß ausgeführt. Grundsätzlich
können die Substrate (2, 3) jedoch nahezu
beliebige Formate und Formen aufweisen. Des Weiteren können
die elektrischen Bus-bar-Kontakte an Seitenkantenlinien oder Punktkontakten
an Kanten oder nahezu an beliebigen inneren Elektrodenflächen
ausgebildet werden. In allen Fällen ist auf eine effiziente
und kostengünstige und langlebige Kontaktierung der Elektroden
(4, 5) zu achten.
-
In 5 wird
eine Variante des erfindungsgemäßen Elektrolumineszenz-Elements
dargestellt, in welcher eine obere flächige Elektrode (4)
und eine untere flächige Elektrode (5) vorgesehen
sind. Durch eine Spannungsquelle (28) werden beiden Elektroden
belegt, wobei durch ein Potentiometer eine Spannungsdifferenz erzeugt
wird.
-
In 6 sind
zwei Spannungsquellen (28) vorgesehen, wobei die Busbars
auf der oberen flächigen Elektrode (4) und der
unteren flächigen Elektrode (5) jeweils parallel
und übereinander angeordnet sind (30, 31, 32 und 33).
-
- 1
- Elektrolumineszenz
(EL) Element auf Basis eines partikulären zinksulfidischen
Dickfilms mit zumindest zwei Wechselspannungs-Einspeisungen an zwei
beabstandeten berandenden Stellen
- 2
- Oberes
Substrat
- 3
- Unteres
Substrat
- 4
- Obere
flächige Elektrode
- 5
- Untere
flächige Elektrode
- 6
- EL-Schicht
beziehungsweise EL-Bereich
- 7
- EL-Pigment
- 8
- EL-Bindemittelmatrix
- 9
- EL-Emission
nach oben
- 10
- EL-Emission
nach unten
- 11
- Bus-bar
oben (auf der oberen Elektrode)
- 12
- Bus-bar
unten (auf der oberen Elektrode)
- 12
- Bus-bar
links (auf der unteren Elektrode)
- 14
- Bus-bar
rechts (auf der unteren Elektrode)
- 15
- Elektrischer
Anschluß oben
- 16
- Elektrischer
Anschluß unten
- 17
- Elektrischer
Anschluß links
- 18
- Elektrischer
Anschluß rechts
- 19
- Isolationsschicht:
einfach oder zweifach; transparent oder opak
- 20
- Busbar-1
- 21
- Busbar-2
- 22
- Busbar-3
- 23
- Elektrischer
Anschluß an Busbar-1
- 24
- Elektrischer
Anschluß an Busbar-2
- 25
- Elektrischer
Anschluß an Busbar-3
- 26
- Elektrischer
Anschlußbereich untere Elektrode: Kontaktfläche
- 27
- Elektrischer
Anschluß untere Elektrode
- 28
- Spannungsquelle
- 29
- Potentiometer
- 30
- Bus-bar;
Vorderelektrode Anschluss 1
- 31
- Bus-bar;
Vorderelektrode Anschluss 2
- 32
- Bus-bar;
Rückelektrode Anschluss 1
- 33
- Bus-bar;
Rückelektrode Anschluss 2
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 2838715 [0004]
- - EP 0371425 [0050]
- - WO 2007/022226 A2 [0054, 0054]
- - US 6248261 [0090]
- - WO 01/34723 [0090]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - G. Destriau
"The New Phenomen of Electroluminescence and its Possibilities for
the Investigation of Crystal Lattice" [0004]