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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung und ein Verfahren für
die Fernprogrammierung eines programmierbaren persönlichen
medizinischen Gerätes, insbesondere eines implantierbaren
medizinischen Gerätes, wie beispielsweise einem Herzschrittmacher,
einem Defibrillator, einem Neurostimulator oder dergleichen. Die
Anordnung umfasst wenigstens die Komponenten programmierbares persönliches
Gerät und ein zentrales Servicecenter. Das persönliche medizinische
Gerät besitzt eine Datenkommunikationsschnittstelle, die
so ausgebildet ist, dass das persönliche medizinische Gerät
wenigstens mittelbar und bidirektional Daten mit dem Servicecenter
austauschen kann. Das Servicecenter besitzt ebenfalls eine Datenkommunikationsschnittstelle,
um eine wenigstens mittelbare Verbindung zu dem persönlichen medizinischen
Gerät herzustellen und über diese bidirektional
Daten auszutauschen. Außerdem besitzt das Servicecenter
eine Benutzerschnittstelle, die so ausgebildet ist, dass mit ihrer
Hilfe Programmieraufträge für das programmierbare
persönliche Gerät zusammengestellt werden können
und das Absenden eines zusammengestellten Programmierauftrags ausgelöst
werden kann.
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Derartige
Anordnungen sind insbesondere im Zusammenhang mit Herzschrittmachern
oder Defibrillatoren inzwischen hinlänglich bekannt und
erlauben es beispielsweise, seitens eines Herzschrittmachers oder
Defibrillators gewonnene Daten oder deren Betriebsdaten zu einem
zentralen Servicecenter zu übertragen, um diese Daten dort
auszuwerten und über eine entsprechende Benutzerschnittstelle einem
betreuenden Arzt zur Verfügung zu stellen. Einige Funktionen
solcher Implantate sind durch Software oder Firmware gesteuert und
daher programmierbar. Dabei kommt es immer wieder vor, dass nach
anfänglicher Umprogrammierung des Implantats kurz vor,
während oder kurz nach der Implantation weitere Programmierungen
oder Umprogrammierungen wünschenswert sind, um das Implantat
besser auf möglicherweise inzwischen veränderte
Gesundheitszustände eines Patienten einstellen zu können
oder die Leistungsfähigkeit des Implantats anderweitig
zu erhöhen. Ein derartiges Programmieren oder Umprogrammieren
kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Arzt zu einem Implantat
mit Hilfe eines Programmiergerätes eine kurzreichweitige, drahtlose
Datenverbindung herstellt und das Implantat im Angesicht des Patienten
programmiert.
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Eine
Programmierung oder Umprogrammierung des Implantates kann jedoch
auch über das zentrale Servicecenter geschehen. Dazu besteht üblicherweise
eine Datenverbindung zwischen dem Servicecenter und einem Patientengerät,
welches sich üblicherweise in der Nähe eines Patienten
befindet und eine bidirektionale Datenverbindung zwischen dem Implantat
und dem Patientengerät herstellen kann. Die Verbindung
zwischen Servicecenter und Patientengerät kann dabei drahtlos
oder drahtgebunden, beispielsweise über das Telefonnetz,
ausgebildet sein.
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Eine
Anordnung zur Fernprogrammierung von Implantaten ist beispielsweise
in
US 6,442,432 beschrieben.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, grundsätzlich
bekannte Anordnungen und Verfahren zur Fernprogrammierung von persönlichen medizinischen
Geräten, insbesondere von Implantaten, wie Herzschrittmachern,
Defibrillatoren oder Kardiovertern, noch sicherer zu machen.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Anordnung der eingangs genannten Art gelöst, bei
der das Servicecenter eine Programmierüberwachungseinheit
aufweist, die ausgebildet ist, einen vom Zeitpunkt des Absendens
des Programmierauftrags abhängigen Programmierschlusszeitpunkt
zu bestimmen und einen bereits abgesandten Programmierauftrag dann
zu löschen, wenn das Servicecenter bis zum Programmierschlusszeitpunkt
keine eine erfolgreiche Ausführung des Programmierauftrags bestätigende
Programmierbestätigung seitens des programmierbaren persönlichen
medizinischen Gerätes empfangen hat.
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Mit
einer derartigen Programmierüberwachungseinheit kann sichergestellt
werden, dass ein einmal abgesandter Programmierauftrag nicht dann erst
zur Ausführung kommt, wenn er möglicherweise bereits überholt
ist. Die Erfindung trägt der Erkenntnis Rechnung, dass
für eine Übertragung eines Programmierauftrages
nicht immer eine hundertprozentige Zuverlässigkeit sichergestellt
werden kann und dass eine derartige Übertragung auch mehrere
Tage oder Wochen in Anspruch nehmen kann. Damit dieses Problem nicht
dazu führt, dass ein längst veralteter Programmierauftrag
dann zu einer Programmierung des Implantates führt, wenn
diese Programmierung gar nicht mehr gewollt ist, stellt das Servicecenter
sicher, dass der Programmierauftrag gelöscht wird, sobald
der Programmierschlusszeitpunkt überschritten ist und die
Programmierung bis dahin nicht erfolgt ist.
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Hinter
dieser Erfindung steckt die weitere Erkenntnis, dass die Programmierung
möglicherweise deswegen nicht innerhalb der gesetzten Zeit
ausgeführt wird, weil die Übertragung des Programmierauftrags über
möglicherweise mehrere Geräte nicht zustande kommt.
Häufig ist dabei die Übertragungskette an irgendeinem
Punkt unterbrochen. Ein abgesandter Programmierauftrag wird dabei
bis zum letzten Gerät vor der Unterbrechung weitergeleitet
und bleibt dort gewissermaßen stecken. In einem solchen Szenario
ist es sehr wahrscheinlich, dass ein späterer Programmierlöschauftrag
seitens des Servicecenters den zuvor abgesandten Programmierauftrag einholt,
und zwar an dem Gerät, an dem der Programmierauftrag infolge
der Unterbrechung der Übertragungskette hängen
geblieben ist.
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Entsprechend
ist das Servicecenter vorzugsweise dazu ausgebildet, nach Verstreichen
des Programmierschlusszeitpunkts einen Programmierlöschauftrag
auszusenden, falls bis zum Programmierschlusszeitpunkt keine Programmierbestätigung eingetroffen
ist, die die erfolgreiche Ausführung der Programmierung
des Implantats oder wenigstens die erfolgreiche Übertragung
an ein jeweiliges, dem Implantat unmittelbar zugeordnetes persönliches
medizinisches Gerät eingetroffen ist.
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Vorzugsweise
umfasst die Anordnung neben dem Servicecenter und dem programmierbaren
persönlichen medizinischen Gerät auch weitere
Geräte, insbesondere ein Implantat. Das Implantat besitzt eine
Schnittstelle für die drahtlose, bidirektionale Datenübertragung
zwischen dem persönlichen medizinischen Gerät
und dem Implantat. Eine hiermit kompatible Datenschnittstelle ist
bei dem persönlichen medizinischen Gerät vorgesehen.
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Insbesondere
für eine derartige Konstellation ist es vorteilhaft, wenn
das programmierbare persönliche Gerät dazu ausgebildet
ist, einen empfangenen Programmierauftrag an das ihm zugeordnete
Implantat weiterzuleiten und mit jedem Weiterleiten eine Weiterleitungsbestätigung
als Programmierbestätigung an das Servicecenter abzusenden.
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Ebenso
ist es vorteilhaft, wenn das persönliche medizinische Gerät
bereits bei Empfang eines Programmierauftrags seitens des Servicecenters eine
Empfangsbestätigung als Programmierbestätigung
an das Servicecenter absendet. In beiden Fällen ist das
persönliche medizinische Gerät vorzugsweise dazu
ausgebildet, der jeweiligen Programmierbestätigung einen
Zeitstempel in Form von dem Zeitpunkt einer Weiterleitung des Programmierauftrags oder
den Zeitpunkt des Empfangs des Programmierauftrags beschreibende
Daten hinzuzufügen.
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Entsprechend
ist es vorteilhaft, wenn das Implantat ebenfalls dazu ausgebildet
ist, nach Empfang eines Programmierauftrags seitens des persönlichen medizinischen
Gerätes eine Empfangsbestätigung über
das persönliche medizinische Gerät an das Servicecenter
zu senden. Das persönliche medizinische Gerät
ist dabei dazu ausgebildet, diese Empfangsbestätigung des
Implantats an das Servicecenter weiterzuleiten.
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Das
Implantat wiederum ist dazu ausgebildet, nach Empfang eines Programmierauftrags
diesen nach Möglichkeit auszuführen, d. h. eine
entsprechende Programmierung seiner selbst zu veranlassen. Ist diese
erfolgreich, sendet das Implantat vorzugsweise eine Erfolgsmeldung über
das programmierbare persönliche Gerät an das Servicecenter. Sollte
das Ausführen des Programmierauftrags, also die Installation
des entsprechenden Programms nicht erfolgreich sein, sendet das
Implantat eine Misserfolgsmeldung über das persönliche
medizinische Gerät an das Servicecenter.
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Das
Servicecenter ist dazu ausgebildet, Programmierbestätigungen
der verschiedenen Art entgegenzunehmen. Dazu weist das Servicecenter
vorzugsweise eine Datenbank auf, die Einträge über
den jeweiligen Status des Programmierauftrags samt der zugehörigen
Zeitstempel enthält. Vorzugsweise sind in der Datenbank
nicht jeweils nur der letzte Status, sondern mehrere vorangegangene
Status mit dem zugehörigen Zeitstempel gespeichert.
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Dabei
kann das Servicecenter bzw. dessen programmierbare Überwachungseinheit
gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante
dazu ausgebildet sein, für die verschiedenen Übertragungsschritte,
die ein Programmierauftrag zu durchlaufen hat, jeweils eigene Programmierschlusszeitpunkte
festzusetzen und zu überwachen.
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Sobald
einer dieser Programmierschlusszeitpunkte überschritten
wird, ohne dass zuvor die dazugehörige Programmierbestätigung
bei dem Servicecenter eingetroffen ist, sendet das Servicecenter, ausgelöst
durch die programmierbare Überwachungseinheit einen entsprechenden
Programmierlöschauftrag aus, der bewirkt, dass der zuvor
abgesandte Programmierauftrag gelöscht wird.
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Das
Servicecenter und die dazu gehörige Programmierüberwachungseinheit
ist vorzugsweise dazu ausgebildet, mehrere Programmieraufträge gleichzeitig
zu überwachen. In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft,
wenn es die Benutzerschnittstelle erlaubt, dass ein Benutzer eines
oder mehrere von Implantaten auswählt, die über
das Servicecenter und entsprechende programmierbare persönliche Geräte
zugänglich sind.
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Hinsichtlich
der Festlegung eines Programmierabschlusszeitpunktes bestehen grundsätzlich mehrere
Varianten. Ein jeweiliger Programmierabschlusszeitpunkt kann:
- – individuell vom Arzt für
jeden Umprogrammier-Auftrag festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jeden Patienten
festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für alle seine Patienten
festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jedes Implantat-Modell festlegbar
sein,
- – individuell vom Arzt für jede Produktfamilie
festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jede Produkttyp
(Tachy-, Brady- oder CRT-Gerät o. ä.) festlegbar
sein,
- – individuell vom Arzt für jedes Krankheitsbild,
das dem Implantatträger zugeordnet ist, festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jede Therapieart,
die dem Implantatträger zugeordnet ist, festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt je nach Inhalt des Umprogrammierauftrags
festlegbar sein,
oder aber fest im Servicecenter oder
durch die Fernprogrammieranwendung vorgegeben sein oder gemäß der
oben genannten Kategorien im Servicecenter oder durch die Fernprogrammieranwendung
vorgegeben sein.
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Eine
Lösung der Aufgabe besteht auch in einem Servicecenter
für die zuvor beschriebene Anordnung. Das Service Center
besitzt eine Datenkommunikationsschnittstelle zum wenigstens mittelbaren Verbinden
des Service Centers mit dem programmierbaren persönli chen
Gerät und eine Benutzschnittstelle, die ausgebildet ist,
Programmieraufträge für das programmierbare persönliche
Gerät zusammenzustellen und ein Absenden eines zusammengestellten
Programmierauftrags auszulösen. Außerdem besitzt
das Service Center eine Programmierüberwachungseinheit,
die ausgebildet ist, einen vom Zeitpunkt des Absendens des Programmierauftrags abhängigen
Programmierschlusszeitpunkt zu bestimmen und den Programmierauftrag
als fehlgeschlagen anzusehen, falls das Service Center bis zum Programmierschlusszeitpunkt
keine eine erfolgreiche Ausführung des Programmierauftrags
bestätigende Programmierbestätigung seitens des
programmierbaren persönlichen Gerätes empfangen hat.
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Vorzugsweise
ist die Programmierüberwachungseinheit mit einer Datenbank
verbunden und ausgebildet ist, in der Datenbank Einträge
für mehrere Programmierschlusszeitpunkte für ein
oder mehrere persönliche Geräte und/der ein oder
mehrere Übertragungs- oder Ausführungsschritte
eines Programmierauftrags vorzunehmen sowie entsprechende Programmierbestätigungen
mit Zeitstempel den Datenbankeinträgen zuzuordnen. Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Benutzerschnittstelle als Fernprogrammieranwendung
ausgebildet ist, die in Abhängigkeit einer Fernprogrammierservereinheit
auf einem von dem Service Center entfernten Gerät lauffähig
ist und die ausgebildet ist, eine Programmierung mehrerer unterschiedlicher
persönlicher Geräte zu erlauben und eine Eingabeschnittstelle
zur Auswahl eines Gerätes und zum Zusammenstellen eines Programmierauftrags
für ein jeweils ausgewähltes persönliches
Gerät aufweist. Dabei kann die Fernprogrammieranwendung
eine Eingabeeinheit für das Eingeben eines oder mehrerer
Programmierschlusszeitpunkte zu einem jeweiligen Programmierauftrag aufweisen.
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Eine
weitere Lösung der Aufgabe bestehet in einem Verfahren
zum Fernprogrammieren eines programmierbaren persönlichen
medizinischen Gerätes, insbesondere eines implantierbaren
medizinischen Gerätes wie ein Herzschrittmacher, Defibrillator
oder dergleichen, mittels einer Anordnung der vorbeschriebenen Art.
Das Verfahren umfasst die Verfahrensschritte:
- – Auswählen
eines zu programmierenden persönlichen Gerätes
- – Zusammenstellen eines Programmierauftrags für
das ausgewählte persönliche Gerät,
- – Optional das Bestimmen mindestens eines Programmierschlusszeitpunktes
für den Programmierauftrag, bis zu dem ein Übertragungsschritt des
Programmierauftrags und/oder ein Ausführen des Programmierauftrags
abgeschlossen sein sollen
- – Optional das Hinterlegen eines fixen Programmierschlusszeitpunkts
im System bis zu dem ein Übertragungsschritt des Programmierauftrags und/oder
ein Ausführen des Programmierauftrags abgeschlossen sein
sollen und der standardmäßig für alle
Umprogrammierungen verwendet wird.
- – Überwachen eines jeweiligen Programmierschlusszeitpunktes
durch Empfangen und Auswerten von entsprechenden Programmierbestätigungen,
und
- – automatische Misserfolgsmarkierung eines Programmierauftrags,
falls eine zu einem zugehörigen Programmierschlusszeitpunkt
gehörende Programmierbestätigung nicht bis zu
diesem Programmierschlusszeitpunkt empfangen wird.
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Eine
alternative Lösung der Aufgabe besteht darin, dass das
Servicecenter beim Absenden des Programmierauftrags diesem Daten
mit einem oder mehreren Programmierschlusszeitpunkten hinzufügt.
In dieser Konstellation sind die an der Übertragung des
Programmierauftrags beteiligten Geräte dazu ausgebildet,
anhand der dem Programmierauftrag beigefügten Programmierschlusszeitpunkt
zu überprüfen, ob der Programmierauftrag rechtzeitig beim
jeweiligen Gerät eingetroffen ist, also vor dem für
das jeweilige Gerät gültigen Programmierschlusszeitpunkt.
Falls dies nicht der Fall ist, ist das jeweilige Gerät
dazu ausgebildet, den Programmierauftrag nicht weiterzuleiten oder
auszuführen, sondern zu löschen. Der letzte der
Programmierschlusszeitpunkte definiert dabei den für ein
jeweiliges Implantat gültigen Programmierschlusszeitpunkt,
bis zu dem die erfolgreiche Ausführung des jeweiligen Programmierauftrags
erfolgt sein muss.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich durch Kombination
von Merkmalen der Ansprüche sowie aus der nachfolgenden Beschreibung
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Die
Erfindung soll nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
mit Bezug auf die Figuren näher erläutert werden.
Diese zeigen in:
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1 eine Übersicht über
eine Anordnung zur Fernprogrammierung von Implantaten;
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2 Blockschaltbilder
der wesentlichen Komponenten Implantat, Patientengerät
und Servicecenter;
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3 eine
schematische Darstellung einer Fernprogrammierung eines Implantats
im Erfolgsfall; und
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4 eine
schematische Darstellung einer Fernprogrammierung eines Implantats
im Fehlerfall.
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Die
in 1 abgebildete Anordnung zur Fernprogrammierung
eines Implantats 10 umfasst als weitere Komponenten:
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1 zeigt
die Komponenten einer beispielhaften Anordnung zur Fernprogrammierung
von Implantaten. Eine Komponente ist das Implantat 10 selbst.
Dieses besitzt eine Steuerung 12 (siehe 2),
die sowohl mit einem Speicher 14 als auch mit einer Telemetrieeinheit 16 verbunden
ist. Die Telemetrieeinheit 16 ermöglicht eine
drahtlose, bidirektionale Datenübertragung von und zu dem
Implantat 10.
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Eine
weitere Komponente ist ein Patientengerät 20,
das ebenfalls eine Steuerung 22 aufweist, die mit einem
Speicher 24 und einer ersten Telemetrieeinheit 26 für
eine bidirektionale, Datenübertragung von und zu dem Implantat 10 verbunden
ist sowie mit einer zweiten Datenkommunikationsschnittstelle 28, über
die das Patientengerät 20 bidirektional Daten
mit einem zentralen Servicecenter 30 austauschen kann.
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Das
zentrale Servicecenter 30 weist neben einer Steuerung 32 eine
zentrale Datenbank 34 und eine erste Datenkommunikationsschnittstelle 36 auf, über
die das Servicecenter 30 bidirektional Daten mit dem Patientengerät 20 austauschen
kann. Außerdem weist das zentrale Servicecenter 30 eine
Fernprogrammierservereinheit 40 auf, die sowohl mit der Steuereinheit 32 des
Servicecenters verbunden ist als auch mit einer Internetschnittstelle 38 zum
Anschluss eines Fernprogrammierclients 50.
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Der
Fernprogrammierclient 50 besitzt ebenfalls eine zentrale
Steuereinheit 52, die mit einem Speicher 54 und
einer Datenkommunikationsschnittstelle 56 für
eine Datenübertragung von und zum Service Center 30 verbunden
ist. Außerdem weist der Fernprogrammierclient 50 eine
Fernprogrammieranwendung 58 auf, die mit Hilfe der zentralen Steuereinheit 52 und
des Speichers 54 ausgeführt werden kann und entweder
als stand-alone Lösung ausschließlich auf den
Fernprogrammierclient 50 lauffähig ist oder als
Servieranwendung teilweise oder ganz auch auf das zentrale Servicecenter 30 und
deren Fernprogrammierservereinheit 40 zurückgreift.
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Die
Fernprogrammieranwendung 58 erlaubt es, auf den Fernprogrammierclient 50 Programme zusammenzustellen,
die für das Implantat 10 und dessen Steuerung 12 ausführbar
sind. Die so zusammengestellten Programme können in Form
eines Programmierauftrages von dem zentralen Servicecenter 30 über
das Patientengerät 20 zum Implantat 10 übertragen
werden.
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Um
von der Fernprogrammieranwendung generierte Darstellungen anzuzeigen,
weist der Fernprogrammierclient 50 eine Anzeige 60 auf.
Damit ein Benutzer, beispielsweise ein Arzt, Eingaben für
die Fernprogrammierung des Implantats 10 machen kann, ist
außerdem eine Eingabeeinheit 62 vorgesehen.
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Räumlich
befinden sich das Implantat 10 (ohnehin) und das Patientengeräts 20 in
der Nähe eines Patienten. Das zentrale Servicecenter 30 ist
an einem zentralen Ort angeordnet. Der Fernprogrammierclient 50 befindet
sich in der Nähe eines Arztes und kann vom Servicecenter 30 weit
entfernt sein.
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Wie
eingangs beschrieben, besteht bei einer Fernprogrammierung des Implantates 10 mit
Hilfe der Fernprogrammieranwendung 56 über das
Servicecenter 30 und das Patientengerät 20 das
Problem, dass die Übertragung eines mit der Fernprogrammieranwendung 56 erstellten
Programmierauftrags gegebenenfalls auch eine längere Zeit
in Anspruch nehmen kann. Beispielsweise kann es passieren, dass
sich das Implantat für einen gewissen Zeitraum nicht in
der Nähe des Patientengerätes befindet oder dass
das Servicecenter aus irgendwelchen Gründen keine Verbindung
zum Patientengerät herstellen kann. Dabei kann es auch
vorkommen, dass ein für eine bestimmte Situation maßgeschneiderter
Programmierauftrag nicht mehr angemessen ist, wenn er nach verzögerter Übertragung
zum Implantat nicht mehr aktuell ist. Um dieses Problem zu vermeiden,
besitzt die Fernprogrammier-Servereinheit 40 eine Programmierüberwachungseinheit 42, die
jedem Programmierauftrag einen Programmierschlusszeitpunkt zuordnet.
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Das
Patientengerät 20 und das Implantat 10 sind
so ausgebildet, dass sie jeweils den Empfang eines Programmierauftrags
mit einer Programmierbestätigung im Sinne einer Empfangsbestätigung
quittieren. Diese Programmierbestätigung wird jeweils von
dem Patientengerät 20 oder dem Implantat 10 an das
Servicecenter 30 zurückgesandt. Dabei fügt
jedes Gerät, also Patientengerät 20 oder
Implantat 10 der jeweiligen Programmierbestätigung
einen Zeitstempel in Form von Daten hinzu, die den Empfangszeitpunkt
des Programmierauftrags wiedergeben. Die Fernprogrammier-Servereinheit 40 speichert
den zu einem jeweiligen Programmierauftrag empfangenen Programmierbestätigungen
samt der zugehörigen Kennung eines jeweiligen Gerätes
und des zugehörigen Zeitstempels in der Datenbank 34.
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Wenn
das Implantat schließlich einen empfangenen Programmierauftrag
ausgeführt hat und beispielsweise eine Programmierung oder
Umprogrammierung seiner selbst durchgeführt hat, sendet das
Implantat 10 eine Programmierbestätigung im Sinne
einer Erfolgsmeldung (oder ggf. auch einer Misserfolgsmeldung) zurück
an das Servicecenter 30. Dort wird diese Programmierbestätigung
ebenfalls von der Fernprogrammier-Servereinheit 40 verarbeitet
und der Zeitstempel, der die Erfolgsmeldung enthaltende Programmierbestätigung
mit dem Programmierschlusszeitpunkt für den jeweiligen
Programmierauftrag verglichen.
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Parallel
dazu überwacht die Programmierüberwachungseinheit 42 der
Fernprogrammier-Servereinheit 40 regelmäßig
die Programmierschlusszeitpunkte für einzelne Programmieraufträge.
Sobald einer dieser Programmierschlusszeitpunkte erreicht ist und
die zugehörige Erfolgsmeldung des entsprechenden Implantates
noch nicht vorliegt, löst die Fernprogrammier-Überwachungseinheit
einen Löschungsauftrag aus, der so gestaltet ist, dass
ein Löschen des noch nicht ausgeführten Programmierauftrags
bewirkt. Damit wird sichergestellt, dass ein Programmierauftrag
nicht zur Unzeit ausgeführt wird.
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Alternativ
dazu kann die Fernprogrammier-Servereinheit 40 auch so
ausgebildet sein, dass sie einem jeweiligen Programmierauftrag Daten
hinzufügt, die den Programmierschlusszeitpunkt beschreiben.
Sowohl das Patientengerät 20 als auch das Implantat 10 können
dazu ausgebildet sein, durch eigene Steuereinheiten zu prüfen,
ob der Program mierschlusszeitpunkt eines jeweils empfangenen Programmierauftrags
bereits erreicht ist. Falls dies der Fall ist, löscht das
Patientengerät 20 über das Implantat
den Programmierauftrag und leitet ihn nicht weiter bzw. führt
in nicht aus.
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Bezüglich
der Festlegung des Programmierschlusszeitpunktes bestehen verschiedene
Varianten. Über die Fernprogrammieranwendung 58 kann ein
jeweiliger Programmierschlusszeitpunkt vom Arzt selbst festgelegt
sein. In diesem Falle ist die Fernprogrammieranwendung 58 so
ausgelegt, dass sie eine entsprechende Eingabe erlaubt. Die Fernprogrammieranwendung 58 kann
weiterhin so ausgebildet sein, mit ihrer Hilfe feste Programmierschlusszeitpunkt
für ein jeweiliges Implantat festzulegen sind. Dies ist
besonders dann sinnvoll, wenn ein Arzt nicht nur ein, sondern mehrere
Implantate betreut. Die Fernprogrammieranwendung 58 kann
auch so ausgebildet sein, dass ein Arzt einen Programmierschlusszeitpunkt – jeweils
vom Absenden des Programmierauftrags an gerechnet – für
alle von ihm betreuten Implantate festlegt.
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Eine
weitere Alternative besteht darin, dass die Fernprogrammieranwendung 58 so
gestaltet ist, dass sie es erlaubt, verschiedene Programmierschlusszeitpunkte
für unterschiedliche Implantatmodelle oder Modellfamilien
vorzugeben.
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Eine
weitere Alternative besteht darin, dass die Fernprogrammieranwendung 58 er
erlaubt, unterschiedliche Programmierschlusszeitpunkte für
verschiedene Produkttypen, beispielsweise Herzschrittmacher oder
Defibrillator, vorzugeben oder für unterschiedliche Arten
von Programmen.
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Darüber
hinaus kann die Fernprogrammier-Servereinheit 40 ausgebildet
sein, für einen jeweiligen Programmierauftrag einen geeigneten
Programmierschlusszeitpunkt automatisch zu bestimmen. Hierzu können
in der Datenbank 34 entsprechende Daten, beispielsweise
individuellen Patienten oder Geräten zugeordnet, hinterlegt
sein.
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Insbesondere
ist es möglich, dass die Fernprogrammier-Servereinheit 40 einem
Programmierauftrag mehrere Programmierschlusszeitpunkte zuweist,
die den unterschiedlichen Geräten bzw. Übertragungs-
und Verarbeitungsschritten eines jeweiligen Programmierauftrags
zugeordnet sind. Beispielsweise kann das es zuvor beschriebenen
Beispiel möglich sein, einen Programmierschlusszeitpunkt
für den Empfang der Programmierbestätigung mit
der Empfangsbestätigung des Patientengerätes 20 festzulegen,
einen ande ren, späteren Programmierschlusszeitpunkt für
den Empfang der Programmierbestätigung und Empfangsbestätigung
des Implantates 10 und schließlich einen dritten,
noch späteren Programmierschlusszeitpunkt für
den Empfang der Programmierbestätigung mit der Erfolgsmeldung des
Implantates 10.
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Im
Folgenden sind einige Varianten für eine Bestimmung des
Programmierschlusszeitpunktes aufgelistet. Der Programmierschlusszeitpunkt
kann:
- – individuell vom Arzt für
jeden Umprogrammier-Auftrag festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jeden Patienten
festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für alle seine Patienten
festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jedes Implantat-Modell festlegbar
sein,
- – individuell vom Arzt für jede Produktfamilie
festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jede Produkttyp
(Tachy-, Brady- oder CRT-Gerät o. ä.) festlegbar
sein,
- – individuell vom Arzt für jedes Krankheitsbild,
das dem Implantatträger zugeordnet ist, festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt für jede Therapieart,
die dem Implantatträger zugeordnet ist, festlegbar sein,
- – individuell vom Arzt je nach Inhalt des Umprogrammierauftrags
festlegbar sein,
oder aber fest im Servicecenter oder
durch die Fernprogrammieranwendung vorgegeben sein oder gemäß der
oben genannten Kategorien im Servicecenter oder durch die Fernprogrammieranwendung
vorgegeben sein.
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Alternativ
kann es für jede unten beschriebene Teilstrecke der Datenübermittlung
separate Programmierschlusszeitpunkte geben. Beispielsweise kann
der Programmierschlusszeitpunkt für die Übertragung
vom Servicecenter bis zum Patientengerät 24 h zulassen
und der weitere Programmierschlusszeitpunkt für die Übertragung
vom Patientengerät zum Implantat 72 h.
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Die
Programmierung eines Implantats 10 erfolgt mit Hilfe der
hier beschriebenen Anordnung beispielsweise wie folgt:
- 1. Der Arzt wählt mit Hilfe der (Web-)Anwendung Servicecenter
ein Implantat aus stellt ein neues/modifiziertes Programm für
dieses zusammen.
- 2. Der Arzt sendet dieses Programm als Auftrag für
eine Umprogrammierung aus der Ferne ab.
- 3. Das Servicecenter fügt dem erhaltenen Auftrag den
voreingestellten Programmierschlusszeitpunkt hinzu.
- 4. Das Servicecenter sendet diesen Auftrag über eine
bestehende Datenverbindung (z. B. GPRS, UMTS, GSM, Modem o. ä.)
an das Patientengerät und speichert sich den Zeitstempel
dieser Sendung sowie den aktuellen Status (in etwa "Auftrag an Patientengerät übermittelt").
- 5. Das Patientengerät sendet eine Programmierbestätigung über
den Erhalt des Auftrags zurück an das Servicecenter, welches
sich wiederum den Zeitstempel des Erhalts der Programmierbestätigung
sowie den aktuellen Status speichert (in etwa "Erhalt des Auftrags
vom Patientengerät bestätigt.").
- 6. Das Patientengerät versucht nun, den Auftrag über
eine Funkdatenverbindung an das Implantat zu übermitteln
und informiert das Servicecenter über jeden dieser Versuche
mit einer entsprechenden Programmierbestätigung. Die Übermittlung
an das Implantat kann nach einem gewissen Schema wiederholt werden.
- 7. Das Servicecenter speichert den Zeitstempel der Versuche
des Patientengerätes, den Auftrag an das Implantat zu übertragen
sowie den aktuellen Status (in etwa "Übermittlung des Umprogrammier-Auftrags
an das Implantat erfolgreich/nicht erfolgreich") in der Datenbank.
- 8. Das Implantat empfängt den Umprogrammier-Auftrag
und bestätigt den Empfang an das Patientengerät.
- 9. Das Implantat versucht, das erhaltene Programm zu aktivieren
und übersendet eine Programmierbestätigung über
den Erfolg oder Misserfolg dieser Aktion via Patientengerät
an das Servicecenter.
- 10. Das Servicecenter speichert den Zeitstempel und den Status
der Aktivierung des mit dem Programmierauftrag übertragenen
Programms (in etwa "Aktivierung des Umprogrammier-Auftrags erfolgreich/nicht
erfolgreich.") in der Datenbank.
- 11. Der Arzt hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit,
sich mit Hilfe der Fernprogrammieranwendung über eine Abfrage
der Datenbank 34 über den aktuellen Status des
Umprogrammier-Auftrags zu informieren.
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Schritte
4–9 werden nur ausgeführt, sofern der im Umprogrammier-Auftrag
enthaltene Programmierschlusszeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
Sobald der Programmierschlusszeitpunkt abgelaufen ist, verwirft
diejenige Komponente, die gerade im Besitz des Auftrags ist, diesen
und informiert das Servicecenter darüber. Daraufhin speichert
das Servicecenter den Zeitstempel und den Status (in etwa "Zeitspanne
für die Gültigkeit des Umprogrammier-Auftrags
abgelaufen").
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Die
Fortschreibung der Status der Übermittlung des Umprogrammier-Auftrags
kann auf eine Teilmenge an wesentlichen Status begrenzt sein. So kann
beispielsweise auf die Übertragung des Status "Patientengerät
hat Auftrag zum siebten Mal nicht erfolgreich an das Implantat übertragen
können" verzichtet werden.
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Dies
ist für den Erfolgsfall in 3 noch einmal
dargestellt.
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Schritt
(1): Der Arzt wählt ein Implantat aus und stellt ein Programm
dafür zusammen.
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Schritt
(2) Das Programm wird vom Rechner des Arztes an das Servicecenter übertragen.
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Schritt
(a) Das Servicecenter bestätigt der Fernprogrammier-Anwendung
den korrekten Erhalt.
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Schritt
(3) Der Servicecenter leitet die Umprogrammierung an das Patientengerät.
weiter.
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Schritt
(a') Der Servicecenter bestätigt dem Arzt die korrekte
erfolgte Weiterleitung an das Patientengerät.
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Schritt
(4) Das Patientengerät leitet die Umprogrammierung an das
Implantat weiter.
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Schritt
(c) Das Implantat bestätigt dem Arzt den korrekten Erhalt
der Umprogrammierung und später
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Schritt
(c') auch die korrekte erfolgte Umprogrammierung.
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Alle
Bestätigungen und Statusrückinformationen erfolgen
in derselben Kette, in der die Information selbst gelaufen ist,
nur rückwärts.
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4 zeigt
den Ablauf im Falle einer gescheiterten Übertragung: Schritt
(1) Der Arzt wählt ein Implantat aus und stellt ein Programm
dafür zusammen.
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Schritt
(2) Das Programm wird vom Rechner des Arztes an das Servicecenter übertragen.
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Schritt
(a) Das Servicecenter bestätigt der Fernprogrammier-Anwendung
den korrekten Erhalt.
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Schritt
(3) Das Servicecenter leitet die Umprogrammierung an das Patientengerät.
weiter. Dies schlägt fehl (z. B., weil das Patientengerät
nicht erreichbar ist oder weil es den Erhalt nicht vor Eintreten eines
vorgesehenen Programmierschlusszeitpunkts bestätigt.
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Schritt
(a') Das Servicecenter teilt dem Arzt mit, dass die Nachricht nicht
weitergeleitet werden konnte und die Umprogrammierung gescheitert
ist.
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Die
Fernprogrammieranwendung ist derart ausgebildet, dass ein Arzt mehrere
Implantate betreuen kann. Entsprechend besitzt sie eine Eingabeeinheit,
mit der ein jeweiliges, zu programmierendes Implantat ausgewählt
und ein Programmierauftrag für dieses Implantat zusammengestellt
werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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