DE102007041768A1 - Werkzeugmaschine mit Zugriffssteuereinrichtung - Google Patents

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DE102007041768A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Werkzeugmaschine 101 mit einer Mehrzahl von Betriebsfunktionen und einer Auswahleinrichtung 113a-113d zur Auswahl eienr oder mehrerer Betriebsfunktionen durch einen Nutzer. Über eine Empfangseinrichtung 112 empfängt die Werkzeugmaschine 101 Daten von einem mobilen Datenträger 311, auf deren Basis festgestellt werden kann, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen. Eine Zugriffssteuerungseinrichtung 130 gewährt dabei dem Nutzer den Zugriff nur auf diejenigen ausgewählten Betriebsfunktionen, zu deren Ausführung er berechtigt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Werkzeugmaschine mit einer Zugriffssteuereinrichtung, die dazu eingerichtet ist, den Zugriff auf die Werkzeugmaschine zu steuern.
  • Aus dem Stand der Technik sind Zugriffssteuerungen auf Werkzeugmaschinen mittels eines oder mehrerer Schlüsselschalter bekannt. Über diese Schlüsselschalter werden gezielt einzelne Betriebsarten der Maschine im Sinne der europäischen Richtlinien und Normen aktiviert.
  • Ausgehend vom Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Werkzeugmaschine bereitzustellen, die eine verbesserte Steuerung des Zugriffs auf die Werkzeugmaschine erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung umfasst eine Werkzeugmaschine, die eine Mehrzahl von Betriebsfunktionen und eine Auswahleinrichtung zur Auswahl einer oder mehrerer Betriebsfunktionen durch einen Nutzer umfasst. Weiterhin umfasst die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine eine Empfangseinrichtung zum Empfangen von Daten von einem mobilen Datenträger, eine Feststelleinrichtung zum Feststellen aufgrund der empfangenen Daten, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen, und eine Zugriffssteuereinrichtung, die dazu eingerich tet ist, den Zugriff auf die Werkzugmaschine bezüglich der ausgewählten, mindestens einen Betriebsfunktion zu steuern und dem Nutzer den Zugriff nur für diejenigen ausgewählten Betriebsfunktionen zu gewähren, zu deren Ausführung der Nutzer berechtigt ist.
  • Diese erfindungsgemäße Werkzeugmaschine hat den Vorteil, dass die Daten bezüglich der Zugriffssteuerung von einem mobilen Datenträger bereitgestellt werden. Dadurch können je nach verwendeter Technologie des mobilen Datenträgers die Daten durchaus umfangreich sein, so dass eine Vielzahl von Berechtigungsstufen und mit Hilfe der Daten eine genaue Spezifikation, welcher Nutzer an welcher Werkzeugmaschine welche Betriebsfunktionen ausführen darf, möglich wird. Außerdem kann durch den mobilen Datenträger eine Verbesserung der Handhabbarkeit der Zugriffslösung erreicht werden.
  • Vorzugsweise umfasst die Empfangseinrichtung ein Lesegerät, das dazu eingerichtet ist, mit einem Transponder auf einem mobilen Datenträger zu interagieren. Vorzugsweise basieren sowohl das Lesegerät als auch der Transponder auf RFID-Technologie (Radio Frequency Identification). Die Empfangseinrichtung kann jedoch auch auf anderen Technologien beruhen. Beispielsweise kann die Empfangseinrichtung einen Barcodescanner umfassen, der mit einem Barcode interagiert. Denkbar ist auch, dass die Empfangseinrichtung ein Chipkartenlesegerät bzw. ein Magnetstreifenkartenlesegerät umfasst, das dazu eingerichtet ist, Chipkarten bzw. Magnetstreifenkarten zu lesen. Solche Chipkarten könnten beispielsweise als Speicherkarten oder auch Mikroprozessorkarten ausgeführt sein. Auch eine Realisierung auf Basis eines USB-Ports, der mit einem USB-Speicherstick interagiert, ist denkbar.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform umfassen die Daten, die von der Empfangseinrichtung empfangen werden, Berechtigungsdaten, die angeben, welche Betriebsfunktionen der Nutzer an der Werkzeugmaschine ausführen darf. Dies hat den Vorteil, dass unmittelbar aus den Daten Berechtigungen abgeleitet werden können.
  • Denkbar ist jedoch auch, dass die Daten, die von der Empfangseinrichtung empfangen werden, einen Nutzer identifizieren und dass die Feststelleinrichtung Mittel zur Abfrage von Berechtigungsdaten des identifizierten Nutzers umfasst. Beispielsweise ist es möglich, dass ein mobiler Datenträger verwendet wird, der lediglich die Identität des Nutzers aussendet.
  • Solche mobilen Datenträger könnten beispielsweise in einem Produktionsbetrieb im Einsatz sein, um die gearbeiteten Zeiten der Arbeiter zu erfassen. Bei einem solchen System führen die Arbeiter beim Betreten der Werkshalle ihren mobilen Datenträger an einem Lesegerät vorbei, das einem Stechkartenautomaten ähnelt. Derselbe mobile Datenträger könnte die Nutzeridentifikation an die Werkzeugmaschine senden, die dann aufgrund der Nutzeridentifikation ermittelt, welche Berechtigungen der Nutzer an der entsprechenden Werkzeugmaschine besitzt. Beispielsweise könnte über ein lokales Datennetzwerk die Nutzeridentifikation von der Werkzeugmaschine an einen Server gesendet werden, der aufgrund der Nutzeridentifikation und einem Datenbestand, der Aufschluss über die vom Nutzer belegten Werkzeugmaschinenschulungen gibt, ermittelt, welche Betriebsfunktionen der Nutzer an der jeweiligen Werkzeugmaschine ausführen darf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform entsprechen die ausgewählte eine oder mehrere Betriebsfunktionen einer Betriebsart der Werkzeugmaschine entsprechend der europäischen Richtlinien und Normen (wie z. B. DIN EN 12417 „Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Bearbeitungszentren" und DIN EN 13128 „Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Fräs- und Bohrfräsmaschinen"). Denkbare Betriebsarten sind zum Beispiel Automatikbetrieb, Einrichtbetrieb, erweiterter Einrichtbetrieb, Prozessbeobachtung und Servicebetriebsart. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Betriebsarten beschränkt. Beispielsweise kann eine Betriebsfunktion auch die Aktualisierung von Software oder auch die Administration von auf der Werkzeugmaschine installierten Softwarekomponenten umfassen.
  • Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Werkzeugmaschine Anzeigemittel zu Anzeige, dass der Nutzer nicht zur Ausführung der ausgewählten, mindestens einen Betriebsfunktion berechtigt ist, wenn der Nutzer eine Betriebsfunktion auswählt, zu deren Ausführung er nicht berechtigt ist. Dieses Anzeigemittel kann beispielsweise einen Signalton ausgeben, oder auch ein erscheinendes Fenster auf der Anzeige der Werkzeugmaschine sein. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Anzeigemittel über eine Leuchtdiode in unmittelbarer Nachbarschaft zur Auswahleinrichtung realisiert.
  • Vorzugsweise ist die Empfangseinrichtung in einem gegen Verschmutzung schützenden Gehäuse angeordnet. Gerade frühere Schlüssellösungen besaßen das Problem der mangelhaften Dichtigkeit gegen Kühlschmierstoffe und Stäube und waren von daher wartungsintensiv und fehleranfällig. Erfindungsgemäß kann die Empfangseinrichtung Daten vorzugsweise drahtlos empfangen, so dass die Empfangseinrichtung in ein Gehäuse integriert werden kann, dass die Empfangseinrichtung gegen den Einfluss von Kühlschmierstoffen und Stäuben abschirmt. Dies verringert den Wartungsaufwand und die Fehleranfälligkeit der Zugriffssteuerungslösung.
  • Vorzugweise muss zur Ausführung einer vorherbestimmten Betriebsfunktion eine Taste der Auswahleinrichtung durch den Nutzer während der Ausführung der Betriebsfunktion gedrückt gehalten werden. Dies ermöglicht, durch Loslassen der Taste die Betriebsfunktion sofort zu stoppen und stellt sicher, dass die Hand, die die Taste drückt, nicht von den sich bewegenden Teilen der Werkzeugmaschine erfasst werden kann.
  • An der Werkzeugmaschine kann grundsätzlich auch nach Entfernen des mobilen Datenträgers weiterhin in der ausgewählten Betriebsfunktion gearbeitet werden. Zum Bespiel wird ein einmal gestartetes Programm weiter abgearbeitet, auch wenn der mobile Datenträger entfernt wurde.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Werkzeugmaschine jedoch ein Mittel zum Sperren der Auswahleinrichtung, wenn die Empfangseinrichtung keine Daten empfangt. Dies ermöglicht es, dass der Nutzer der Werkzeugmaschine einfach seinen mobilen Datenträger von der Werkzeugmaschine entfernen kann und auf diese Weise die derzeit ausgewählte Betriebsfunktion nicht mehr erneut gestartet werden kann, ohne dass die Empfangseinrichtung erneut Daten empfängt. Dies ist insbesondere bei Sonderfunktionen sinnvoll, wie z. B. 5-Achsenbearbeitung und damit im Zusammenhang stehende Programmierung, bei denen sichergestellt werden soll, dass bestimmte Funktionen nur durch entsprechend geschultes Personal mit entspechender Berechtigung ausgeführt werden können.
  • Vorzugsweise umfasst die Werkzeugmaschine ein Bedienpult, an dem ein mobiler Datenträger befestigbar ist. Die Befestigung kann beispielsweise durch einen Magneten zum Halten des mobilen Datenträgers realisiert sein. An diesen Magneten kann der Nutzer seinen mobi len Datenträger befestigen, so dass er anschließend die Werkzeugmaschine gemäß seinen Berechtigungen benutzen kann. Zusätzlich oder alternativ zum Halten durch Magnetkraft kann das Halten durch die Form des Bedienpults erreicht werden. Beispielsweise kann seitlich am Bedienpult eine Aufnahme vorgesehen sein, in die der mobile Datenträger eingesteckt werden kann, um dort mechanisch und/oder magnetisch gehalten zu werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Werkzeugmaschine umfasst eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige mindestens eines Elements aus der Gruppe von Daten, umfassend Betriebsfunktionen, die gemäß der empfangenen Daten ausgeführt werden dürfen, ausgewählte Betriebsfunktionen und aktueller Zustand, in dem sich die Werkzeugmaschine befindet. Diese Anzeigevorrichtung gibt dem Nutzer einen Überblick über den aktuellen Handlungsspielraum und Handlungsbedarf an der Werkzeugmaschine. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist diese Anzeigevorrichtung mit der Auswahleinrichtung integriert. Dies kann beispielsweise durch Leuchtdioden geschehen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Tasten der Auswahleinrichtung angeordnet sind.
  • Vorzugsweise besteht die Auswahleinrichtung aus Tasten, wobei mit jeder Taste vorzugsweise jeweils eine Betriebsfunktion ausgewählt werden kann. Vorzugsweise reagiert jede einzelne Taste bei Anwahl durch den Nutzer nur dann, wenn der Nutzer die Berechtigung besitzt zur Ausführung der Betriebsfunktion, die durch die Taste angewählt wird. Daher können die Tasten auch als Berechtigungstasten bezeichnet werden.
  • Weiterhin umfasst die Erfindung eine Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung zum Bereitstellen von Daten zum Empfangen auf ei ner erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine. Vorzugsweise umfasst diese Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung einen mobilen Datenträger, der dazu eingerichtet ist, mit einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine zu interagieren. Der mobile Datenträger umfasst Speichermittel zum Speichern von Daten, anhand derer feststellbar ist, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen.
  • Diese Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung hat den Vorteil, dass sie Daten bereitstellen kann, anhand derer die Zugriffssteuereinrichtung der Werkzeugmaschine den Zugriff auf die Werkzeugmaschine steuern kann.
  • Vorzugsweise ist der mobile Datenträger ein Transponder. Besondere Vorteile ergeben sich, wenn dieser Transponder auf der Basis von RFID-Technologie realisiert ist. Der mobile Datenträger kann jedoch auch eine Magnetstreifenkarte, eine Chipkarte, ein Barcode, ein USB-Speicherstick oder dergleichen sein.
  • Vorzugsweise umfasst die Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung Mittel zum Ermitteln von Berechtigungsdaten aufgrund einer Nutzeridentifikation und von Daten, die davon abhängen, welche Werkzeugmaschinenschulungen der durch die Nutzeridentifikation identifizierte Nutzer absolviert hat.
  • Dieses Mittel ermöglicht es einerseits, dass ein Administrator eine Nutzeridentifikation eingeben kann und so die Berechtigungsdaten des Nutzers erhält. Andererseits kann eine Werkzeugmaschine, deren Empfangseinrichtung lediglich eine Nutzeridentifikation empfangen hat, mit Hilfe dieses Mittels beispielsweise über ein lokales Datennetzwerk herausfinden, welche Betriebsfunktionen der Nutzer an der Werkzeugmaschine ausführen darf.
  • Vorzugsweise umfasst die Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung Mittel zum Speichern der Berechtigungsdaten in dem Speichermittel des mobilen Datenträgers. Auf diese Weise kann der mobile Datenträger die Berechtigungsdaten, direkt an die Empfangseinrichtung übertragen, so dass eine zusätzliche Abfrage unterbleiben kann.
  • Vorzugsweise geben die Berechtigungsdaten für mehr als eine Werkzeugmaschine an, welche Betriebsfunktionen der Nutzer auf der jeweiligen Werkzeugmaschine ausführen darf. Auf diese Weise braucht der Nutzer, auch wenn er viele unterschiedliche Werkzeugmaschinen in einer Werkzeughalle verwendet, jeweils nur einen einzigen mobilen Datenträger, mit dessen Hilfe er Zugriff zu allen Werkzeugmaschinenfunktionen erhalten kann, zu deren Ausführung er beispielsweise aufgrund absolvierter Werkzeugmaschinenschulungen berechtigt ist.
  • Wie bereits oben verdeutlicht, können die Betriebsfunktionen, die der Nutzer ausführen darf, einer oder mehreren Betriebsarten im Sinne der europäischen Richtlinien und Normen entsprechen.
  • Vorzugsweise umfasst der mobile Datenträger Anzeigemittel zum Anzeigen, welche Berechtigungsdaten den auf dem mobilen Datenträger gespeicherten Daten entsprechen. Dies kann beispielsweise durch einen Aufdruck oder durch eine Leuchtdiodenanzeige erfolgen. Insbesondere, wenn das Speichermittel zum Speichern von Daten unveränderliche Daten enthält, bietet es sich an, dass der mobile Datenträger einen Aufdruck umfasst, der dem Nutzer Informationen über die unveränderlichen Daten bereitstellt. Enthält das Speichermittel zum Speichern von Daten veränderliche Daten, umfasst der mobile Datenträger vorzugsweise eine Datenanzeige, die dem Nutzer Informationen über die derzeit in dem Speichermittel gespeicherten Daten bereitstellt.
  • Diese Datenanzeige kann beispielsweise über eine Mehrzahl von Leuchtdioden realisiert sein. Auf diese Weise kann der Nutzer durch Betrachten des mobilen Datenträgers einfach Informationen über seine Berechtigungen erhalten.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung Mittel zum Speichern einer Nutzeridentifikation in dem Speichermittel.
  • Vorzugsweise umfasst der mobile Datenträger einen Magneten zur Befestigung des mobilen Datenträgers an einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine. Auf diese Weise kann der mobile Datenträger einfach in der Nähe der Empfangseinrichtung der Werkzeugmaschine gehalten werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung zusätzlich eine Einrichtung zum Befestigen des mobilen Datenträgers an einem Schlüsselring. Auf diese Weise kann der Nutzer den mobilen Datenträger einfach und sicher an seinem Schlüsselbund mitführen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und weitere Details der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden anhand verschiedener Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die Figuren beschrieben.
  • 1 zeigt schematisch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform einer Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung.
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines mobilen Datenträgers.
  • 5 zeigt eine Seitenansicht auf eine Ausführungsform eines mobilen Datenträgers.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine 101 als vereinfachtes Schema. Die Werkzeugmaschine 101 umfasst ein Bedienpult 110. Das Bedienpult 110 umfasst einen Magneten 111, eine Empfangseinrichtung 112, eine Auswahleinrichtung 113a113d und eine Anzeigevorrichtung 114a114d. Der Magnet 111 kann dazu verwendet werden, um daran einen mobilen Datenträger zu befestigen. Der mobile Datenträger sendet Daten an die Empfangseinrichtung 112. Mit Hilfe der Tasten 113a113d, die zu einer Auswahleinrichtung gehören, kann der Nutzer eine oder mehrere Betriebsfunktionen auswählen. Vorzugsweise reagiert jede einzelne Taste 113a113d, mit deren Hilfe vorzugsweise jeweils eine Betriebsfunktion ausgewählt werden kann, nur dann, wenn der Nutzer gemäß den durch die Empfangseinrichtung 112 empfangenen Daten die Berechtigungbesitzt zur Ausführung der Betriebsfunktion, die durch die Taste angewählt wird. Insofern kann diese Taste auch als Berechtigungstaste bezeichnet werden. Die Tasten sind im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils von einer Leuchtdiode 114a114d umrandet. Diese Leuchtdioden können verwendet werden, um dem Nutzer anzuzeigen, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen (beispielsweise durch die Farbe grün), welche Betriebsfunktionen ausgewählt sind (beispielsweise durch ein Blinken) und in welchem Zustand sich die Werkzeugmaschine derzeit befindet (beispielsweise durch ei nen leuchtenden andersfarbigen Punkt, der die entsprechende Taste umläuft).
  • Die Werkzeugmaschine 101 umfasst weiterhin eine Feststelleinrichtung 120 und eine Zugriffssteuereinrichtung 130. Die Feststelleinrichtung 120 stellt aufgrund der Daten, die die Empfangseinrichtung 112 empfangen hat, fest, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen. Auf Basis dieser Feststellung steuert die Zugriffssteuereinrichtung 130 den Zugriff auf die Werkzeugmaschine, indem sie dem Nutzer den Zugriff nur für diejenigen ausgewählten Betriebsfunktionen gewährt, zu deren Ausführung der Nutzer berechtigt ist. Zur Feststellung der Berechtigungen kann die Feststelleinrichtung 120 über eine Schnittstelle A, beispielsweise über ein lokales Datennetzwerk, auf einen Server zugreifen, an dem mit Hilfe der Nutzeridentifikation die Berechtigungen des identifizierten Nutzers abgefragt werden können.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung, wie sie beispielsweise auf dem Bildschirm einer Werkzeugmaschine als Fenster angezeigt werden könnte. Die Anzeigevorrichtung 201 umfasst vier Spalten, eine Spalte 211 zur Anzeige der Betriebsfunktion, eine Spalte 212 für die Anzeige, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen, eine Spalte 213 zur Anzeige, welche Betriebsfunktion vom Nutzer gerade ausgewählt wurde, und eine Spalte 214, die anzeigt, in welchem Zustand sich die Werkzeugmaschine aktuell befindet. Wie 2 zeigt, ist in dem dargestellten Beispiel der Nutzer berechtigt, die Betriebsfunktionen 1, 2 und 3 auszuführen. Ausgewählt ist gerade die Betriebsfunktion 1 und die Werkzeugmaschine befindet sich gerade in diesem Zustand.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung. Die Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung 301 umfasst ein Mittel zum Speichern 321 und einen mobilen Datenträger 311, der wiederum ein Speichermittel 312 und einen Magneten 313 umfasst. Über die Schnittstelle C kann dem Mittel zum Speichern 321 eine Nutzeridentifikation mitgeteilt werden, die dieses Mittel dann in das Speichermittel 312 des mobilen Datenträgers 311 speichert. Auf diese Weise ist der mobile Datenträger dazu konfiguriert, die Nutzeridentität des Nutzers auszusenden. Mit Hilfe des Magneten 313 kann der mobile Datenträger 311 an einer Werkzeugmaschine angebracht werden, so dass der mobile Datenträger die gespeicherte Nutzeridentifikation an die Empfangseinrichtung der Werkzeugmaschine senden kann.
  • Weiterhin umfasst das gezeigte Ausführungsbeispiel einer Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung 301 eine Datenbank 330, die Schulungsdaten enthält, und ein Mittel zum Ermitteln von Berechtigungsdaten 340. Eine Werkzeugmaschine, die von dem mobilen Datenträger eine Nutzeridentifikation empfängt, kann über die Schnittstelle B eine Anfrage an das Mittel zum Ermitteln von Berechtigungsdaten 340 schicken. Diese Anfrage wird beispielsweise über ein lokales Datennetzwerk an die Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung 301 geschickt und umfasst die Nutzeridentifikation. Anhand der Nutzeridentifikation fragt das Mittel zum Ermitteln von Berechtigungsdaten 340 bei der Datenbank 330 entsprechende Daten ab, ermittelt aus den Daten der Schulungsdatenbank 330 die entsprechenden Berechtigungsdaten und gibt diese über die Schnittstelle B an die Werkzeugmaschine zurück. Auf diese Weise kann die Werkzeugmaschine nur aufgrund einer Nutzeridentifikation die entsprechenden Berechtigungsdaten erfragen. Alternativ ist es natürlich möglich, die Berechtigungsdaten direkt auf dem mobilen Datenträger 311 zu speichern, so dass die Werkzeugmaschine die Berechtigungsdaten direkt empfangt und die oben beschriebene Abfrage entfallen kann.
  • 4 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen mobilen Datenträgers. Der mobile Datenträger 401 enthält einen Transponder, der mit einer Empfangseinrichtung 112 drahtlos kommuniziert. Aufgrund der drahtlosen Kommunikation kann die äußere Geometrie schlicht gehalten werden.
  • 5 zeigt eine Seitenansicht des mobilen Datenträgers 401. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel befinden sich seitlich auf dem mobilen Datenträger 401 vier Leuchtdioden 501a501d, die dem Nutzer anzeigen, welche Berechtigungen er besitzt.
  • Die gezeigten Ausführungsbeispiele sind rein illustrativ und nicht beschränkend auszulegen. An ihnen können zahlreiche Änderungen vorgenommen werden, ohne den Schutzumfang der Ansprüche zu verlassen. Beispielsweise können die Berechtigungsdaten natürlich unmittelbar auf dem mobilen Datenträger gespeichert werden. Solche und andere Änderungen sind offensichtlich für den Fachmann und sind durch die obigen Ausführungsbeispiele in Kombination mit der Patentspezifikation und den Patentansprüchen für den Fachmann offenbart.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN EN 12417 [0011]
    • - DIN EN 13128 [0011]

Claims (26)

  1. Werkzeugmaschine umfassend – eine Mehrzahl von Betriebsfunktionen, – Auswahleinrichtung (113a113d) zur Auswahl einer oder mehrerer Betriebsfunktionen durch einen Nutzer, – Empfangseinrichtung (112) zum Empfangen von Daten von einem mobilen Datenträger (311), – Feststelleinrichtung (120) zum Feststellen aufgrund der empfangenen Daten, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen, und – Zugriffssteuereinrichtung (130), die dazu eingerichtet ist, den Zugriff auf die Werkzeugmaschine bezüglich der ausgewählten mindestens einen Betriebsfunktion zu steuern und dem Nutzer den Zugriff nur für diejenigen ausgewählten Betriebsfunktionen zu gewähren, zu deren Ausführung der Nutzer berechtigt ist.
  2. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (112) ein Lesegerät umfasst, das dazu eingerichtet ist, mit einem Transponder als mobilen Datenträger zu interagieren.
  3. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten Berechtigungsdaten umfassen, die angeben, welche Betriebsfunktionen der Nutzer an der Werkzeugmaschine ausführen darf.
  4. Werkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten einen Nutzer identifizieren und dass die Feststelleinrichtung Mittel zur Abfrage von Berechtigungsdaten des identifizierten Nutzers umfasst.
  5. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgewählte eine oder mehrere Betriebsfunktionen eine Betriebsart der Werkzeugmaschine ist.
  6. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Anzeigemittel zur Anzeige, dass der Nutzer nicht zur Ausführung der ausgewählten mindestens einen Betriebsfunktion berechtigt ist, wenn der Nutzer eine Betriebsfunktion auswählt, zu deren Ausführung er nicht berechtigt ist.
  7. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangseinrichtung (112) in einem gegen Verschmutzung schützenden Gehäuse angeordnet ist.
  8. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ausführung einer vorherbestimmten Betriebsfunktion eine Taste der Auswahleinrichtung (113a113d) durch den Nutzer während der Ausführung der Betriebsfunktion gedrückt gehalten werden muss.
  9. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zum Sperren der Auswahleinrichtung (113a113d), wenn die Empfangseinrichtung (112) keine Daten empfangt.
  10. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Bedienpult (110), an dem ein mobiler Datenträger (311) befestigbar ist.
  11. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Magneten (111) zum Halten des mobilen Datenträgers (311).
  12. Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzeigevorrichtung (201) zur Anzeige mindestens eines Elements aus der Gruppe von Daten umfassend Betriebsfunktionen, die gemäß der empfangenen Daten ausgeführt werden dürfen, ausgewählte Betriebsfunktionen und aktueller Zustand, in dem sich die Werkzeugmaschine befindet.
  13. Werkzeugmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (114a114d) mit der Auswahleinrichtung (113a113d) integriert ist.
  14. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung (301) zum Bereitstellen von Daten zum Empfangen auf einer Werkzeugmaschine (101) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend einen mobilen Datenträger (311), der dazu eingerichtet ist, mit einer Werkzeugmaschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche zu interagieren, und Speichermittel (312) umfasst zum Speichern von Daten, anhand derer feststellbar ist, welche Betriebsfunktionen vom Nutzer ausgeführt werden dürfen.
  15. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Datenträger (311) ein Transponder ist.
  16. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 16, gekennzeichnet durch Mittel zum Ermitteln von Berechtigungsdaten (340) aufgrund einer Nutzeridentifikation und von Daten, die davon abhängen, welche Werkzeugmaschinen-Schulungen der durch die Nutzeridentifikation identifizierte Nutzer absolviert hat.
  17. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 16, gekennzeichnet durch Mittel zum Speichern der Berechtigungsdaten in dem Speichermittel.
  18. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechtigungsdaten für mehr als eine Werkzeugmaschine angeben, welche Betriebsfunktionen der Nutzer auf der jeweiligen Werkzeugmaschine ausführen darf.
  19. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Betriebsfunktionen, die der Nutzer ausführen darf, einer oder mehreren Betriebsarten entsprechen.
  20. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Datenträger Anzeigemittel (501a501d) umfasst zum Anzeigen, welche Berechtigungsdaten den auf dem mobilen Datenträger gespeicherten Daten entsprechen.
  21. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichermittel zum Speichern von Daten unveränderliche Daten enthält und der mobile Datenträger einen Aufdruck umfasst, der dem Nutzer Informationen über die unveränderlichen Daten bereitstellt.
  22. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichermittel zum Speichern von Daten veränderliche Daten enthält und der mobile Datenträger eine Datenanzeige umfasst, die dem Nutzer Informationen über die derzeit in dem Speichermittel gespeicherten Daten bereitstellt.
  23. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenanzeige eine Mehrzahl von Leuchtdioden (501a501d) umfasst.
  24. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 23, gekennzeichnet durch Mittel zum Speichern (321) einer Nutzeridentifikation in dem Speichermittel (312).
  25. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der mobile Datenträger (311) einen Magneten (313) zur Befestigung des mobilen Datenträgers an einer Werkzeugmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 13 umfasst.
  26. Berechtigungsdatenbereitstellungsvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 25, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Befestigen des mobilen Datenträgers an einem Schlüsselring.
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