DE102007055629A1 - Spleißgehäuse - Google Patents

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DE102007055629A1
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DE
Germany
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sleeve
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wires
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splice
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Withdrawn
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DE102007055629A
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English (en)
Inventor
Rodger Canton Bird
Robert Sterling Heights Vitali
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Ford Motor Co
Original Assignee
Ford Motor Co
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/08Cable junctions
    • H02G15/10Cable junctions protected by boxes, e.g. by distribution, connection or junction boxes
    • H02G15/113Boxes split longitudinally in main cable direction
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands

Abstract

Es wird ein Spleißgehäuse zum Umschließen einer Spleißstelle einer Mehrzahl von Drähten beschrieben. Das Spleißgehäuse (10) weist eine erste Hülse (12), eine zweite Hülse (14), eine erste Leiteranordnung (20) und eine zweite Leiteranordnung (22) auf. Die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) sind so ausgestaltet, dass sie aneinandergefügt werden können, wobei die erste Hülse (12) einen sich zwischen den Endabschnitten der ersten Hülse (12) erstreckenden inneren Kanal (16) und die zweite Hülse (14) einen sich zwischen den Endabschnitten der zweiten Hülse (14) erstreckenden inneren Kanal (18) jeweils so aufweisen, dass die Mehrzahl von Drähten durch das Spleißgehäuse (10) hindurchgeführt werden kann. Die erste Leiteranordnung (20) ist in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) angeordnet und kann die Mehrzahl von Drähten abstützen. Die zweite Leiteranordnung (22) ist in dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) angeordnet und kann eine Kraft auf die in der ersten Leiteranordnung (20) der ersten Hülse (12) angeordnete Mehrzahl von Drähten ausüben. Die zweite Leiteranordnung (22) klemmt die Mehrzahl von Drähten gegen die erste Leiteranordnung (20).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Spleißgehäuse. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Spleißgehäuse zur Verspleißung von Drähten infolge eines Zusammenklemmens einer ersten und einer zweiten leitfähigen Anordnung.
  • Herkömmliche Verfahren zum Verspleißen von Drähten beinhalten die Verwendung diverser Arten von Wärmeschrumpfungsschläuchen. Gemäß einem Beispiel kann etwa ein Wärmeschrumpfungsschlauch einen zentralen Lötmetallkern aufweisen. Der Wärmeschrumpfungsschlauch kann aus PVC, Polyolefin, Kynar, Neopren oder Viton® hergestellt sein. Ein Benutzer zieht gewöhnlich den Wärmeschrumpfungsschlauch über die miteinander zu verspleißenden Drähte. Der Benutzer kann Wärme mittels eines Heizluftgebläses oder einer anderen Aufheizvorrichtung zuführen, um ein Ausströmen des Lötmetalls aus dem Kern über die Drähte sowie ein Verteilen der Wärmeschrumpfungshülle über den Kern und die Drähte herbeizuführen.
  • Andere bekannte Verfahren beinhalten ein Crimpen von Drähten über eine Crimpverbindung. Nachdem die Crimpverbindung zwischen den Drähten hergestellt wurde, wird ein Lötmetall über der Crimpverbindung aufgeschmolzen. Ein Stück eines Wärmeschrumpfungsschlauches kann über der Crimpverbindung positioniert und zur Ausbildung einer Schutzschicht über der Spleißverbindung aufgeschmolzen werden. Wenn auch die Anwendung solcher Techniken weithin verbreitet und anerkannt ist, ist die Verwendung eines Wärmeschrumpfungsmittels auf einer Drahtverspleißungsstelle zeitaufwendig. Zudem ist ein Heißluftgebläse zur Durchführung des Verfahrens erforderlich. Ferner kann der Fall auftreten, dass der Benutzer nicht sicher weiß, ob genügend Lötmetall über die Drähte verteilt worden ist, um eine hinreichende elektrische Leitung über die Spleißverbindung sicherzustellen. Die Realisierung einer einzigen Crimpverbindung auf einer Vielzahl von Drähten ist häufig schwierig, insbesondere, wenn die Verdrahtung bereits in einem Fahrzeug angeordnet ist. Schließlich können Wärmeschrumpfungsvorrichtungen, welche einen Lötmetallkern aufweisen, kostspielig sein.
  • Vor dem obigen Hintergrund ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Spleißgehäuse bereitzustellen, welches hinsichtlich der Anordnung relativ zu den zu verspleißenden Drähten einfach zu handhaben sowie kostengünstig ist. Weiterhin wird angestrebt, dass ein Oxidieren der Drähte nach deren Verspleißung verhindert werden kann, und dass eine Wärmezufuhr sowie eine Verwendung von Klebemitteln, wie im Allgemeinen in Verbindung mit einer auf Wärmeschrumpfung basierenden Vorrichtung erforderlich, entbehrlich sind.
  • Ein erfindungsgemäßes Spleißgehäuse kann, ohne dass die Erfindung hierauf beschränkt wäre, zum Verspleißen von einer Vielzahl von Drähten ausgestaltet sein. Das Spleißgehäuse weist eine erste Hülse, eine zweite Hülse, eine erste Leiteranordnung und eine zweite Leiteranordnung auf. Die erste Hülse und die zweite Hülse sind so ausgelegt, dass sie aneinandergefügt werden können, und weisen jeweils einen inneren Kanal auf, der sich zwischen den Endabschnitten der ersten Hülse bzw. der zweiten Hülse erstreckt. Die inneren Kanäle sind dazu in der Lage, den Durchtritt einer Vielzahl von Drähten durch das Spleißgehäuse zu ermöglichen. Die erste Leiteranordnung ist in dem inneren Kanal der ersten Hülse angeordnet und zum Abstützen einer Vielzahl von Drähten ausgelegt. Die zweite Leiteranordnung ist in dem inneren Kanal der zweiten Hülse angeordnet und zur Ausübung einer Kraft auf die Vielzahl von Drähten, welche in der ersten Leiteranordnung der ersten Hülse positioniert sind, ausgelegt. Die zweite Leiteranordnung verklemmt die Vielzahl von Drähten mit der ersten Leiteranordnung und ermöglicht eine leitende Verbindung zwischen der Vielzahl von Drähten, wenn die erste Hülse und die zweite Hülse zusammengefügt werden.
  • Weitere Ausgestaltungen sind der Beschreibung sowie den Unteransprüchen zu entnehmen. Die Erfindung wird nachstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Abbildungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein beispielhaftes Spleißgehäuse gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ein Spleißgehäuse mit einer Vielzahl von Drähten, welche in den inneren Hohlräumen der ersten Hülse und der zweiten Hülse positioniert sind;
  • 3 eine Außenansicht des Spleißgehäuses;
  • 4 eine Querschnittsansicht des Spleißgehäuses;
  • 5 das Spleißgehäuse in geschlossenem Zustand; und
  • 6 die äußere Gestalt von Drähten, nachdem diese in dem Spleißgehäuse miteinander verspleißt wurden.
  • 1 zeigt ein Spleißgehäuse 10 gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Spleißgehäuse 10 weist eine erste Hülse 12 und eine zweite Hülse 14 auf. Die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 besitzen im Wesentlichen die Form von Halbzylindern. Es versteht sich jedoch, dass alternative Ausführungen mit anderen äußeren Formen möglich sind und vom Gegenstand der vorliegenden Erfindung mit umfasst werden. Die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 werden im Allgemeinen aus Nylon hergestellt. Die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 können jedoch auch aus Polypropylen, Zytel® Nylon 70G33L oder BASF Ultramid B3S hergestellt sein. Eine Mehrzahl von Drehgelenken 15 ist vor gesehen, um die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 aneinander zu kuppeln. Die erste Hülse 12 weist einen inneren Kanal 16 auf, welcher sich zwischen den beiden Endabschnitten der ersten Hülse 12 erstreckt. Der innere Kanal 16 kann U-förmig ausgebildet sein. Die zweite Hülse 14 weist einen inneren Kanal 18 auf, welcher sich zwischen den Endabschnitten der zweiten Hülse 14 erstreckt. Der innere Kanal 18 der zweiten Hülse 14 kann ebenfalls U-förmig ausgebildet sein. Der innere Kanal 16 und der innere Kanal 18 sind so ausgebildet, dass sie eine Mehrzahl von Drähten in dem Spleißgehäuse 10 tragen bzw. abstützen können.
  • Die erste Hülse 12 weist eine erste Leiteranordnung 20 auf, welche im Allgemeinen in einem mittleren Bereich des inneren Kanals 16 angeordnet ist. Die erste Leiteranordnung 20 umfasst eine Mehrzahl von Rillen 50 und eine Mehrzahl von elektrisch leitfähigen Elementen 52. Die Rillen 50 erstrecken sich quer zu dem inneren Kanal 16. Jedes der leitfähigen Elemente 52 weist einen U-förmigen Abschnitt 54 sowie Endabschnitte 56 auf. Die leitfähigen Elemente 52 sind abwechselnd in den Rillen 50 bzw. in jeder zweiten Rille 50 vorgesehen. Außerdem sind die leitfähigen Elemente 52 so in den Rillen 50 angeordnet, dass sie in axialer Richtung mit Abstand voneinander sowie im Wesentlichen parallel zueinander positioniert sind. Die leitfähigen Elemente 52 sind im Allgemeinen aus Kupfer hergestellt.
  • Der innere Kanal 16 kann basierend auf unterschiedlichen Breiten, welche zur Abstützung unterschiedlicher gewünschter Drahtstärken erforderlich sind, in separate Kanäle unterteilt sein. Ein Abstützkanal 30 kann als ein eine erste Breite aufweisender Abschnitt des inneren Kanals 16 vorgesehen sein. Ein leitender Kanal 32 kann als ein eine zweite Breite aufweisender Abschnitt des inneren Kanals 16 vorgesehen sein. Ein Haltekanal 34 kann als ein eine dritte Breite aufweisender Abschnitt des inneren Kanals 16 vorgesehen sein. Die Breiten des Abstützkanals 30, des leitenden Kanals 32 und des Haltekanals 34 können ähnlich oder voneinander verschieden sein. Die konkreten Breiten des Abstützkanals 30, des leitenden Kanals 32 und des Haltekanals 34 können je nach der speziellen Implementierung zur Erfüllung von Designkriterien variiert werden.
  • Die Tiefe des Haltekanals 34 kann größer sein als die Tiefe des leitenden Kanals 32 und die Tiefe des Abstützkanals 30. Eine solche vergrößerte Tiefe des Haltekanals 34 kann wünschenswert sein, um einen oder mehrere in dem Spleißgehäuse 10 positionierte Drähte zu halten. Die Tiefen des Abstützkanals 30, des leitenden Kanals 32 und des Haltekanals 34 können je nach der speziellen Implementierung zur Erfüllung von Designkriterien variiert werden.
  • Der Haltekanal 34 ist dazu ausgelegt, zwei oder mehrere umhüllte bzw. isolierte Drähte zu halten, welche freiliegende bzw. abisolierte Drahtabschnitte in ihrem mittleren Bereich aufweisen. Der Abstützkanal 30 kann dazu ausgelegt sein, die umhüllten Abschnitte von einem oder mehreren Drähten abzustützen. Der leitende Kanal 32 kann dazu ausgelegt sein, sämtliche freiliegenden Abschnitte (d. h. die nicht umhüllten Abschnitte) der in dem Spleißgehäuse 10 positionierten Drähte abzustützen. Die Breite des Haltekanals 34 ist größer als die Breite der übrigen Kanäle. Ein solcher Anstieg der Breite ist notwendig, um die umhüllten Abschnitte von zwei oder mehreren Drähten abzustützen. Die (zweite) Breite des leitenden Kanals 32 kann größer als die Breite des Abstützkanals 30 sein, um sicherzustellen, dass der leitende Kanal 32 sämtliche freiliegenden Abschnitte der miteinander zu verspleißenden Drähte sorgfältig abstützt. Die Breite des Abstützkanals 30 kann kleiner als die Breiten der übrigen Kanäle sein.
  • Der leitende Kanal 32 ist dazu ausgelegt, die U-förmigen Abschnitte 54 der leitfähigen Elemente 52 aufzunehmen und abzustützen. Die U-förmigen Abschnitte 54 der leitfähigen Elemente 52 ragen von der Grundfläche des leitenden Kanals 32 empor, wodurch ein ausreichender Kontakt der freiliegenden Bereiche der Drähte mit den U-förmigen Abschnitten 54 ermöglicht wird. Die Rillen 50 sind so ausgelegt, dass sie die Endabschnitte 56 der leitfähigen Elemente 52 aufnehmen und abstützen. Die Endabschnitte 56 sind so ausgelegt, dass sie aus den Rillen 50 emporragen.
  • Die zweite Hülse 14 weist eine zweite Leiteranordnung 22 auf, welche im Allgemeinen in einem mittleren Bereich des inneren Kanals 18 angeordnet ist. Die zweite Leiteranordnung 22 umfasst eine Mehrzahl von Rillen 60 und eine Mehr zahl von elektrisch leitfähigen Elementen 62. Die Rillen 60 erstrecken sich quer zu dem inneren Kanal 18. Jedes leitfähige Element 62 weist einen U-förmigen Abschnitt 64 und Endabschnitte 66 auf. Die leitfähigen Elemente 62 sind abwechselnd in den Rillen 60, d. h. in jeder zweiten Rille 60 angeordnet. Außerdem sind die leitfähigen Elemente 62 so in den Rillen 60 positioniert, dass sie in axialer Richtung mit Abstand voneinander sowie zueinander parallel angeordnet sind. Die leitfähigen Elemente 62 sind im Allgemeinen aus Kupfer hergestellt.
  • Der innere Kanal 18 kann basierend auf unterschiedlichen Breiten in separate Kanäle unterteilt sein. Ein Abstützkanal 36 kann als ein eine erste Breite aufweisender Abschnitt des inneren Kanals 18 definiert sein. Ein leitender Kanal 38 kann als ein eine zweite Breite aufweisender Abschnitt des inneren Kanals 18 definiert sein. Ein Haltekanal 40 kann als ein eine dritte Breite aufweisender Abschnitt des inneren Kanals 18 definiert sein. Die Breiten des Abstützkanals 36, des leitenden Kanals 38 und des Haltekanals 40 können ähnlich oder voneinander verschieden sein. Die konkreten Breiten des Abstützkanals 36, des leitenden Kanals 38 und des Haltekanals 40 können je nach spezieller Implementierung zur Erfüllung von Designkriterien variiert werden.
  • Die Tiefe des Haltekanals 40 kann größer sein als die Tiefe des leitenden Kanals 38 und die Tiefe des Abstützkanals 36. Eine solche vergrößerte Tiefe des Haltekanals 40 kann wünschenswert sein, um einen oder mehrere in dem Spleißgehäuse 10 positionierte Drähte abzustützen. Die Tiefen des Abstützkanals 36, des leitenden Kanals 38 und des Haltekanals 40 können je nach spezieller Implementierung zur Erfüllung von Designkriterien variiert werden.
  • Der Haltekanal 40 kann dazu ausgelegt sein, die umhüllten Abschnitte von zwei oder mehreren Drähten zu halten. Der Abstützkanal 36 kann dazu ausgelegt sein, den umhüllten Abschnitt von einem oder mehreren Drähten abzustützen. Der leitende Kanal 38 kann dazu ausgelegt sein, sämtliche freiliegende bzw. abisolierte Abschnitte der Drähte abzustützen.
  • Die Breite des Haltekanals 40 ist größer als die Breite der übrigen Kanäle. Ein solcher Anstieg in der Breite kann wünschenswert sein, um die umhüllten Abschnitte von zwei oder mehreren Drähten zu halten. Die Breite des leitenden Kanals 38 kann größer als die Breite des Abstützkanals 36 sein, um sicherzustellen, dass der leitende Kanal 38 sämtliche freiliegenden bzw. abisolierten Abschnitte der miteinander zu verspleißenden Drähte abstützt.
  • Der leitende Kanal 38 ist dazu ausgelegt, die U-förmigen Abschnitte 64 der leitfähigen Elemente 62 aufzunehmen und abzustützen. Die U-förmigen Abschnitte 64 der leitfähigen Elemente 62 ragen von der Grundfläche des leitenden Kanals 38 empor, um zu ermöglichen, dass die freiliegenden Bereiche der Drähte ausreichenden Kontakt mit den U-förmigen Abschnitten 64 haben. Die Rillen 60 sind so ausgelegt, dass sie die Endabschnitte 66 der leitfähigen Elemente 62 aufnehmen und abstützen. Die Endabschnitte 66 ragen aus den Rillen 60 empor.
  • Die erste Hülse 12 weist eine erste Verriegelungsnase 70 und eine zweite Verriegelungsnase 72 auf. Die erste Verriegelungsnase 70 und die zweite Verriegelungsnase 72 sind in dem inneren Abschnitt der ersten Hülse 12 angeordnet. Die erste Verriegelungsnase 70 ist entfernt von der zweiten Verriegelungsnase 72 angeordnet. Die zweite Hülse 14 weist eine erste Aufnahme 74 und eine zweite Aufnahme 76 auf. Die erste Aufnahme 74 ist entfernt von der zweiten Aufnahme 76 angeordnet. Die erste Aufnahme 74 und die zweite Aufnahme 76 sind so ausgelegt, dass die erste Verriegelungsnase 70 bzw. die zweite Verriegelungsnase 72 in diese gleitend eingeführt werden können. Ein sekundärer Verriegelungsmechanismus weist die erste Verriegelungsnase 70, die zweite Verriegelungsnase 72, die erste Aufnahme 74 und die zweite Aufnahme 76 auf. Ein (nicht dargestellter) Riemengurt kann um die Außenwände der ersten Hülse 12 und der zweiten Hülse 14 herumgelegt werden, um sicherzustellen, dass die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 vollständig aneinandergefügt sind.
  • In 2 ist das Spleißgehäuse 10 mit einer Mehrzahl von darin positionierten Drähten dargestellt. Ein erster Draht 100 weist einen umhüllten Abschnitt 102 und einen freiliegenden bzw. abisolierten Abschnitt 104 auf. Ein zweiter Draht 106 weist einen umhüllten Abschnitt 108 und einen freiliegenden bzw. abisolierten Abschnitt 110 auf. Im Gebrauch kann ein Benutzer den freiliegenden Abschnitt 104 des ersten Drahtes 100 in dem leitenden Kanal 32 (1) und den umhüllten Abschnitt 102 in dem Haltekanal 34 (1) positionieren. In ähnlicher Weise kann der Benutzer den freiliegenden Abschnitt 110 des zweiten Drahtes 106 in dem leitenden Kanal 32 und den umhüllten Abschnitt 108 in dem Haltekanal 34 platzieren. Ein umhüllter Abschnitt 112 des ersten Drahtes 100 kann in dem Abstützkanal 30 positioniert werden. Der Benutzer kann die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 so verschließen, dass die Verriegelungsnasen 70 und 72 in den Aufnahmen 74 bzw. 76 aufgenommen werden. In diesem Falle befindet sich das Spleißgehäuse 10 in einem halbgeschlossenen Zustand.
  • Solange sich das Spleißgehäuse 10 in dem halbgeschlossenen Zustand befindet, wirkt eine hinreichende Klemmkraft zwischen der ersten Leiteranordnung 20 und der zweiten Leiteranordnung 22, um die Drähte in den leitenden Kanälen 32 und 38 zusammenzuklemmen. In dem halbgeschlossenen Zustand kann der Benutzer den Riemengurt ringsum die Außenwand des Spleißgehäuses 10 herumlegen, ohne dass die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 voneinander getrennt werden, da der sekundäre Verriegelungsmechanismus die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 an Ort und Stelle hält. Der Benutzer kann den Riemengurt festziehen und die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 in einen vollständig verschlossenen Zustand überführen. In einem solchen Zustand wirkt eine ausreichende Kraft, um die Drähte 100 und 106 miteinander zu verspleißen.
  • Die leitfähigen Elemente 52 der ersten Leiteranordnung 20 sind relativ zu den leitfähigen Elementen 62 der zweiten Leiteranordnung 22 versetzt. Eine solche Konfiguration ermöglicht es, dass die Rillen 50 der ersten Leiteranordnung 20 die leitfähigen Elemente 62 der zweiten Leiteranordnung 22 aufnehmen, wenn die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 geschlossen sind. Zusätzlich sind die Rillen 60 der zweiten Leiteranordnung 22 dazu ausgelegt, die leitfähigen Elemente 52 der ersten Leiteranordnung 20 aufzunehmen, wenn die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 verschlossen bzw. aneinandergefügt werden. Die alternierende Abfolge der leitfähigen Elemente 52 und 62 in Bezug auf die Rillen 50 und 60 ermöglicht die Ausübung einer erhöhten Kraft auf die Drähte, so dass eine gute elektrische Verbindung mit niedrigen Verlusten sichergestellt ist.
  • Wenigstens eine Halterippe 90 kann in dem Haltekanal 34 angeordnet sein, um die Drähte 100 festzuhalten, wenn die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 vollständig geschlossen sind. Die Halterippe 90 gewährleistet, dass das Spleißgehäuse 10 die Ausziehkraft-Anforderungen erfüllt, wie sie beispielsweise in der USCAR-21-Steckverbinder-Spezifikation (USCAR-21, Rev. 1, April 2004) beschrieben sind. Darüber hinaus kann wenigstens eine Halterippe 90 in dem Haltekanal 40 angeordnet sein, um die Drähte festzuhalten, wenn die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 vollständig geschlossen sind. Gemäß alternativer Ausführungsformen können Halterippen in den Abstützkanälen 30 und 36 vorgesehen sein.
  • Eine Mehrzahl von (nicht dargestellten) Gelstreifen kann in einer beliebigen Rille von denjenigen Rillen 50 und 60 vorgesehen sein, welche nicht von einem leitfähigen Element 52 bzw. 62 besetzt ist. Die Gelstreifen sind dazu ausgelegt, ein Antioxidations-Gel freizugeben und in den leitenden Kanälen 32 und 38 zu verteilen, wenn die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 vollständig geschlossen werden. Ein solches Gel verhindert ein Oxidieren der freiliegenden Bereiche der Drähte.
  • In 3 ist ein äußerer Abschnitt des Spleißgehäuses 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Ein Paar von Rippen 80 ist auf der Außenseite der ersten Hülse 12 so angeordnet, dass dazwischen ein Hohlraum 84 ausgebildet ist. Ein Querträgerrahmen 92 ist auf der Außenseite der zweiten Hülse 14 angeordnet. Der Querträgerrahmen 92 definiert einen Querträgerkanal 94. Der Riemengurt kann durch den Querträgerkanal 94 hindurch sowie durch den Hohlraum 84 geführt bzw. gelegt werden, um die erste Hülse 12 und die zweite Hülse 14 vollständig aneinander zu sichern. Ein primärer Verriegelungsmechanismus für das Spleißgehäuse 10 umfasst die Rippen 80, den Hohlraum 84, den Querträgerrahmen 92, den Querträgerkanal 94 und den Riemengurt.
  • In 4 ist eine Seitenansicht des Spleißgehäuses 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die leitfähigen Elemente 52 sind so ausgelegt, dass sie aus dem leitenden Kanal 32 herausragen. In ähnlicher Weise sind die leitfähigen Elemente 62 so ausgelegt, dass sie aus dem leitenden Kanal 38 herausragen. Ein solches Herausragen ermöglicht es, dass die leitfähigen Elemente 52 und 62 in die freiliegenden Abschnitte der Drähte eingreifen, um einen hinreichenden Kontakt sicherzustellen. Wie bereits unter Bezugnahme auf 1 erläutert, sind die leitfähigen Elemente 52 und 62 in der ersten Leiteranordnung 20 bzw. in der zweiten Leiteranordnung 22 so angebracht, dass die leitfähigen Elemente 52 und 62 voneinander versetzt sind. Eine solche Versetzung verhindert, dass die leitfähigen Elemente 52 und 62 einen Kontakt an der gleichen Stelle der freiliegenden Abschnitte der Drähte erzeugen, wodurch die Bruchgefahr einzelner Adern der freiliegenden Drahtabschnitte reduziert wird.
  • 5 zeigt ein Schaubild des Spleißgehäuses 10 im geschlossenen Zustand. Ein Riemengurt 96 kann in den Querträgerkanal 94 eingeführt werden. Der Riemengurt 96 kann ein männliches Ende und ein weibliches Ende aufweisen. Der Riemengurt 96 kann um den Hohlraum 84 der ersten Hülse 12 herumgeführt und über die zweite Hülse 14 zurückgeführt werden. Wenn das männliche Ende des Riemengurts 96 das weibliche Ende durchfasst, kann eine zusätzliche Klemmkraft auf die zwischen der ersten Hülse 12 und der zweiten Hülse 14 positionierten Drähte ausgeübt werden. Obwohl in 5 die Verwendung eines Riemengurtes 96 dargestellt ist, kann die Verwendung des Riemengurtes 96 auch entbehrlich sein, wenn keine zusätzliche Klemmkraft erforderlich ist, um die Drähte in den leitenden Kanälen 32 und 38 miteinander in Kontakt zu bringen.
  • Gemäß einer Ausführungsform kann das Spleißgehäuse 10 mit einem alternativen Verriegelungsmechanismus anstelle der Verwendung des Riemengurtes 96 versehen sein. Nasen (nicht dargestellt) können an der ersten Hülse 12 und der zweiten Hülse 14 positioniert und zueinander ausgerichtet sein. Jede Nase kann ein in der Mitte der Nase ausgebildetes Loch aufweisen. Die Löcher können Gewindeführungen für Schrauben aufweisen, über welche eine zusätzliche Klemmkraft gegen die zwischen der ersten Hülse 12 und der zweiten Hülse 14 positionierten Drähte ausgeübt werden kann, wenn eine solche Kraft erforderlich ist. Bei einer derartigen Konfiguration kann das Spleißgehäuse 10 auch ohne das Paar von Rippen 80 und den Querträgerrahmen 92 ausgebildet sein.
  • 6 zeigt, ohne dass die Erfindung hierauf beschränkt wäre, eine Ausgestaltung der freiliegenden Abschnitte 104 und 110 der Drähte 100 und 106, nachdem diese mittels des Spleißgehäuses 10 mechanisch miteinander verspleißt wurden. Die freiliegenden Abschnitte 104 und 110 der Drähte 100 und 106 können eine wellenförmige Gestalt haben. Die Wellenform der freiliegenden Abschnitte 104 und 110 der Drähte 100 und 106 beruht auf der über die leitfähigen Elemente 52 und 62 im geschlossenen Zustand der ersten Hülse 12 und der zweiten Hülse 14 ausgeübten Kraft.
  • Durch die vorliegende Erfindung wird eine kostengünstige Vorrichtung zur effizienten Verspleißung von Drähten bereitgestellt, ohne dass hierzu auf einer Wärmeschrumpfung basierende Vorrichtungen erforderlich sind. Derartige Wärmeschrumpfungsvorrichtungen sind kostspielig und erfordern zusätzliche Verfahrensschritte. Das erfindungsgemäße Spleißgehäuse 10 kann in einfacher Weise bei jeglicher Nachbehandlung eingesetzt werden, wenn es gilt, bereits in einem Fahrzeug eingebaute Drähte miteinander zu verspleißen. Das Spleißgehäuse 10 kann für eine beliebige Anzahl von Drahtstärken angepasst werden. Das Spleißgehäuse 10 ist mit der Kraftfahrzeug-Verbinder-Spezifizierung USCAR-21 vollständig im Einklang. Das Spleißgehäuse 10 kann für den Einsatz bei Temperaturen im Bereich von –40°C bis +40°C ausgelegt sein. Das Spleißgehäuse 10 kann mit dem Widerstandsmessbereich von USCAR-21 im Einklang sein. Die Verwendung des Spleißgehäuses 10 ist nicht auf die Verwendung im Kraftfahrzeugbereich beschränkt, sondern kann eine beliebige Anwendung betreffen, bei welcher eine Verspleißung sowie eine anschließende Aufrechterhaltung der Verspleißung gewünscht ist.

Claims (20)

  1. Spleißgehäuse zum Umschließen einer Spleißstelle einer Mehrzahl von Drähten, dadurch gekennzeichnet, dass das Spleißgehäuse (10) aufweist: eine erste Hülse (12) und eine zweite Hülse (14), welche so ausgestaltet sind, dass sie aneinandergefügt werden können, wobei die erste Hülse (12) einen sich zwischen den Endabschnitten der ersten Hülse (12) erstreckenden inneren Kanal (16) und die zweite Hülse (14) einen sich zwischen den Endabschnitten der zweiten Hülse (14) erstreckenden inneren Kanal (18) jeweils so aufweisen, dass die Mehrzahl von Drähten durch das Spleißgehäuse (10) hindurchgeführt werden kann; eine erste Leiteranordnung (20), welche in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) angeordnet ist und die Mehrzahl von Drähten abstützen kann; und eine zweite Leiteranordnung (22), welche in dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) angeordnet ist und eine Kraft auf die innerhalb der ersten Leiteranordnung (20) der ersten Hülse (12) angeordnete Mehrzahl von Drähten ausüben kann, um die Mehrzahl von Drähten gegen die erste Leiteranordnung (20) zu klemmen und einen elektrisch leitenden Kontakt zwischen der Vielzahl von Drähten herzustellen, wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) aneinandergefügt werden.
  2. Spleißgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein Verriegelungsmechanismus um die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) herum angeordnet ist, mittels welchem die Kraft zwischen der ersten Leiteranordnung (20) und der zweiten Leiteranordnung (22) vergrößert werden kann, wenn sich der Verriegelungsmechanismus vollständig in Eingriff befindet.
  3. Spleißgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein sekundärer Verriegelungsmechanismus um die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) herum angeordnet ist, welcher dazu ausgelegt ist, die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) in einem Zustand zu halten, in welchem diese teilweise aneinandergefügt sind, und welcher es ermöglicht, dass die zweite Leiteranordnung (22) einen Teil der Kraft ausübt, die erforderlich ist, um die Drähte zusammenzuklemmen.
  4. Spleißgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ferner wenigstens eine Halterippe (90) in den inneren Kanälen (16, 18) der ersten Hülse (12) und der zweiten Hülse (14) angeordnet ist, um die Mehrzahl von Drähten in dem Spleißgehäuse (10) zu halten, wenn sich die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) in einer geschlossenen Position befinden.
  5. Spleißgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Leiteranordnung (20) eine Mehrzahl von leitfähigen Elementen (52) und eine Mehrzahl von Rillen (50), welche in einem mittleren Bereich auf der Innenseite der ersten Hülse (12) angeordnet sind und sich quer zu dem inneren Kanal (16) erstrecken, aufweist, und die zweite Leiteranordnung (22) eine Mehrzahl von leitfähigen Elementen (62) und eine Mehrzahl von Rillen (60), welche in einem mittleren Bereich auf der Innen seite der zweiten Hülse (14) angeordnet sind und sich quer zu dem inneren Kanal (18) erstrecken, aufweist.
  6. Spleißgehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes leitfähige Element (52) in der ersten Leiteranordnung (20) einen U-förmigen Abschnitt (54) sowie Endabschnitte (56), welche sich quer zu dem inneren Kanal (16) in der ersten Hülse (12) erstrecken, aufweist, und jedes leitfähige Element (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) einen U-förmigen Abschnitt (64) und Endabschnitte (66), welche sich quer zu dem inneren Kanal (18) in der zweiten Hülse (14) erstrecken, aufweist.
  7. Spleißgehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Endabschnitte (56) jedes leitfähigen Elementes (52) in der ersten Leiteranordnung (20) in Rillen (50) der ersten Hülse (12) angeordnet sind, wobei der U-förmige Abschnitt (54) jedes leitfähigen Elementes (52) in der ersten Leiteranordnung (20) in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) angeordnet ist, und dass die Endabschnitte (66) jedes leitfähigen Elementes (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) in Rillen (60) der zweiten Hülse (14) angeordnet sind, wobei der U-förmige Abschnitt (64) jedes leitfähigen Elementes (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) in dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) angeordnet ist.
  8. Spleißgehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Endabschnitte (56) jedes leitfähigen Elementes (52) in der ersten Leiteranordnung (20) aus den Rillen (50) der ersten Leiteranordnung (20) herausragen, wobei der U-förmige Abschnitt (54) jedes leitfähigen Elementes (52) in der ersten Leiteranordnung (20) aus dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) herausragt, und dass die Endabschnitte (66) jedes leitfähigen Elementes (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) aus den Rillen (60) der zweiten Leiteranordnung (22) herausragen, wobei der U-förmige Abschnitt (64) jedes leitfähigen Elementes (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) aus dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) herausragt.
  9. Spleißgehäuse nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die leitfähigen Elemente (52) der Mehrzahl von leitfähigen Elementen (52) in der ersten Leiteranordnung (20) in jeder zweiten Rille (50) in der ersten Leiteranordnung (20) angeordnet sind, wobei die leitfähigen Elemente (52) in axialer Richtung mit Abstand voneinander sowie im Wesentlichen zueinander parallel angeordnet sind, und dass die leitfähigen Elemente (62) der Mehrzahl von leitfähigen Elementen (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) in jeder zweiten Rille (60) in der zweiten Leiteranordnung (22) angeordnet sind, wobei diese leitfähigen Elemente (62) in axialer Richtung mit Abstand voneinander sowie im Wesentlichen zueinander parallel angeordnet sind.
  10. Spleißgehäuse nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein leitfähiges Element (52) der ersten Leiteranordnung (20) direkt einer leeren Rille (60) der zweiten Leiteranordnung (22) zugewandt ist, wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) aneinandergefügt sind, und ein leitfähiges Element (62) der zweiten Leiteranordnung (22) direkt einer leeren Rille (50) in der ersten Leiteranordnung (20) zugewandt ist, wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) aneinandergefügt sind.
  11. Spleißgehäuse zum Umschließen einer Spleißstelle einer Mehrzahl von Drähten, dadurch gekennzeichnet, dass das Spleißgehäuse (10) aufweist: eine erste Hülse (12) und eine zweite Hülse (14), welche über ein Drehgelenk (15) miteinander verbunden sind, wobei die erste Hülse (12) einen sich zwischen den Endabschnitten der ersten Hülse (12) erstreckenden inneren Kanal (16) variierender Breite und die zweite Hülse (14) einen sich zwischen den Endabschnitten der zweiten Hülse (14) erstreckenden inneren Kanal (18) variierender Breite jeweils so aufweisen, dass die Mehrzahl von Drähten durch das Spleißgehäuse (10) abgestützt werden kann; eine erste Leiteranordnung (20), welche in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) angeordnet ist und die Mehrzahl von Drähten abstützen kann; und eine zweite Leiteranordnung (22), welche in dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) angeordnet ist und eine Kraft auf die innerhalb der ersten Leiteranordnung (20) der ersten Hülse (12) angeordnete Mehrzahl von Drähten ausüben kann, um die Mehrzahl von Drähten gegen die erste Leiteranordnung (20) zu klemmen und einen elektrisch leitenden Kontakt zwischen der Vielzahl von Drähten herzustellen.
  12. Spleißgehäuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein Verriegelungsmechanismus um die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) herum angeordnet ist, mittels welchem die Kraft zwischen der ersten Leiteranordnung (20) und der zweiten Leiteranordnung (22) vergrößert werden kann, wenn sich der Verriegelungsmechanismus vollständig in Eingriff befindet.
  13. Spleißgehäuse nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass ferner in der ersten Hülse (12) und der zweiten Hülse (14) jeweils ein Haltekanal (34, 40) und ein Abstützkanal (30, 36) vorgesehen sind, wobei die inneren Kanäle (16, 18) der ersten Hülse (12) und der zweiten Hülse (14) jeweils zwischen dem Haltekanal (34, 40) und dem Abstützkanal (30, 36) angeordnet sind.
  14. Spleißgehäuse nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein sekundärer Verriegelungsmechanismus um die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) herum angeordnet ist, welcher dazu ausgelegt ist, die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) in einem Zustand zu halten, in welchem diese teilweise aneinandergefügt sind, und welcher es ermöglicht, dass die zweite Leiteranordnung (22) einen Teil der Kraft ausübt, die erforderlich ist, um die Drähte zusammenzuklemmen.
  15. Spleißgehäuse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der sekundäre Verriegelungsmechanismus wenigstens eine Verriegelungsnase (70, 72) und wenigstens eine Aufnahme (74, 76) zum gleitenden Aufnehmen der wenigstens einen Verriegelungsnase (70, 72) aufweist.
  16. Spleißgehäuse nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Leiteranordnung (20) eine Mehrzahl von leitfähigen Elementen (52) und eine Mehrzahl von Rillen (50), welche in einem mittleren Bereich auf der Innenseite der ersten Hülse (12) angeordnet sind und sich quer zu dem inneren Kanal (16) erstrecken, aufweist, und die zweite Lei teranordnung (22) eine Mehrzahl von leitfähigen Elementen (62) und eine Mehrzahl von Rillen (60), welche in einem mittleren Bereich auf der Innenseite der zweiten Hülse (14) angeordnet sind und sich quer zu dem inneren Kanal (18) erstrecken, aufweist.
  17. Spleißgehäuse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein leitfähiges Element (52) der ersten Leiteranordnung (20) direkt einer leeren Rille (60) der zweiten Leiteranordnung (22) zugewandt ist, wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) aneinandergefügt sind, und ein leitfähiges Element (62) der zweiten Leiteranordnung (22) direkt einer leeren Rille (50) in der ersten Leiteranordnung (20) zugewandt ist, wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) aneinandergefügt sind.
  18. Spleißgehäuse nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass jedes leitfähige Element (52) in der ersten Leiteranordnung (20) einen U-förmigen Abschnitt (54) sowie Endabschnitte (56), welche sich quer zu dem inneren Kanal (16) in der ersten Hülse (12) erstrecken, aufweist, und jedes leitfähige Element (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) einen U-förmigen Abschnitt (64) und Endabschnitte (66), welche sich quer zu dem inneren Kanal (18) in der zweiten Hülse (14) erstrecken, aufweist.
  19. Spleißgehäuse nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Endabschnitte (56) jedes leitfähigen Elementes (52) in der ersten Leiteranordnung (20) in Rillen (50) der ersten Hülse (12) angeordnet sind, wobei der U-förmige Abschnitt (54) jedes leitfähigen Elementes (52) in der ersten Leiteranordnung (20) in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) angeordnet ist, und dass die Endabschnitte (66) jedes leitfähigen Elemen tes (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) in Rillen (60) der zweiten Hülse (14) angeordnet sind, wobei der U-förmige Abschnitt (64) jedes leitfähigen Elementes (62) in der zweiten Leiteranordnung (22) in dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) angeordnet ist.
  20. Spleißgehäuse zum Umschließen einer Spleißstelle einer Mehrzahl von Drähten in einem Kraftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass das Spleißgehäuse (10) aufweist: eine erste Hülse (12) und eine zweite Hülse (14), welche über ein Drehgelenk (15) miteinander verbunden sind, wobei die erste Hülse (12) einen sich zwischen den Endabschnitten der ersten Hülse (12) erstreckenden inneren Kanal (16) und die zweite Hülse (14) einen sich zwischen den Endabschnitten der zweiten Hülse (14) erstreckenden inneren Kanal (18) jeweils so aufweisen, dass die Mehrzahl von Drähten durch das Spleißgehäuse (10) hindurchgeführt werden kann; eine erste Leiteranordnung (20) mit einer Mehrzahl von leitfähigen Elementen (52) und einer Mehrzahl von Rillen (50), welche in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) angeordnet sind und die Mehrzahl von Drähten abstützen können; eine zweite Leiteranordnung (22) mit einer Mehrzahl von leitfähigen Elementen (62) und einer Mehrzahl von Rillen (60), welche in dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) angeordnet sind, wobei die leitfähigen Elemente (62) der zweiten Leiteranordnung (22) eine Kraft auf die auf den leitfähigen Elementen (52) der ersten Leiteranordnung (20) der ersten Hülse (12) angeordnete Mehrzahl von Drähten ausüben können, um die Mehrzahl von Drähten gegen die leitfähigen Elemente (52) der ersten Leiteranordnung (20) zu klemmen und einen elektrisch leitenden Kontakt zwischen der Vielzahl von Drähten herzustellen, wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) aneinandergefügt werden; wenigstens eine Halterippe (90) in dem inneren Kanal (16) der ersten Hülse (12) und dem inneren Kanal (18) der zweiten Hülse (14) zum Halten der Mehrzahl von Drähten in dem Spleißgehäuse (10), wenn die erste Hülse (12) und die zweite Hülse (14) sich in einer geschlossenen Position befinden; und wenigstens eine Gelpackung, welche in irgendeiner der Rillen (50, 60) der ersten Leiteranordnung (20) oder der zweiten Leiteranordnung (22) angeordnet ist.
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