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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Messen des Drucks in einer
Fluidleitung mit einer Fluidkammer, die fluidleitend mit der Fluidleitung
verbunden ist, und mit einem Druckaufnehmer.
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Solche
Vorrichtungen ermöglichen die Messung des Drucks in Fluidleitungen,
insbesondere in Kunststoffschläuchen, die in der Medizintechnik
in extrakorporalen Schlauchsystemen bzw. Schlauchbestecken zur Förderung
bzw. zum Transport von Fluiden verwendet werden.
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Bei
den Fluiden handelt es sich beispielsweise um medizinische Spülflüssigkeiten
wie Kochsalzlösungen, die zur Reinigung des Innenraums
einer Körperhöhle oder eines Gelenks verwendet
werden. Es kommen aber auch Gase oder Gasgemische als Fluide in
Betracht, die beispielsweise im Rahmen einer laparoskopischen Operation
zur Insufflation der Bauchhöhle Verwendung finden.
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Das
Schlauchsystem bzw. Schlaubesteck wird mit einem medizinischen Gerät,
beispielsweise einer Rollenpumpe oder einem Insufflator, zur Förderung
des Fluids verbunden.
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Ein
Schlauchbesteck kann folgende Komponenten umfassen:
- – Einen Anschluss zu einem Vorratsbehälter,
in dem das zu fördernde Fluid aufbewahrt wird, beispielsweise
einen Beutel für Spülflüssigkeit.
- – Ein Schlauchsegment, das aus beständigerem Kunststoff
bestehen kann, das in das medizinische Gerät eingelegt
wird.
- – Weitere Kunststoffschläuche, die beispielweise zur
Zuleitung bzw. Ableitung, des Fluids verwendet werden.
- – Verbindungselemente (Konnektoren) für das Schlauchsegment
und die Zu- und Ableitungen des Fluids.
- – Einen Anschluss an einen Trokar oder ein Endoskop.
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Teile
des Schlauchbestecks oder das ganze Schlauchbesteck können
als Einmalartikel oder wiederverwendbar ausgeführt sein.
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Das
Schlauchbesteck muss steril sein, da es mit einem Instrument verbunden
wird, dessen distales Ende in die Körperhöhle
eines Patienten eingesetzt wird. Daher dürfen Messvorrichtungen,
die an das Schlauchbesteck angeschlossen werden, die Sterilität
des Innenraums des Schlauchbestecks nicht beeinträchtigen.
Diese Forderung kann erfüllt werden, in dem die komplette
Messvorrichtung steril ausgeführt wird. Dies beinhaltet
jedoch das Problem, die gesamte Signalübertragungsstrecke
vom Innenraum des Schlauchbestecks bis zur Erfassungseinheit steril
ausgestalten zu müssen. Darüber hinaus muss die
Erfassungseinheit selbst, beispielsweise ein Druckaufnehmer, steril
ausgeführt sein. Dies führt in nachteiliger Weise
zu erhöhten Herstellungs- und Betriebskosten der Messvorrichtung.
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Alternativ
beinhaltet die Signalübertragungsstrecke eine Schnittstelle
zwischen einem steril ausgeführten Teil und einem Teil,
der nicht steril ausgeführt sein muss. Der steril ausgeführte
Teil der Signalübertragungsstrecke nimmt das zu messende
Signal, beispielsweise den Fluiddruck, im Innenraum des Schlauchbestecks
auf und leitet dies zur Schnittstelle weiter. Durch die Schnittstelle
wird der Innenraum des Schlauchbestecks von der Außenwelt
steril abgetrennt. Die Erfassungseinheit und der Teil der Signalübertragungsstrecke
zwischen Schnittstelle und der Erfassungseinheit können
unsteril ausgeführt sein. Dadurch können erhebliche
Einsparungen an Kosten und aufwändigen Maßnahmen
erzielt werden, da beispielsweise ein Halbleiterdrucksensor nicht
autoklavierbar ausgeführt und verbaut werden muss. Die
Problemstellung bei diesem alternativen Ansatz besteht darin, eine
geeignete Schnittstelle bereitzustellen, die eine gute Signalübertragung
gewährleistet und den Innenraum des Schlauchbestecks steril
abschirmt. Die Schnittstelle muss eine im wesentlichen undurchdringliche
Barriere für pathogene Keime bilden.
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Aus
den eingangs zitierten Schriften
US 6,880,404 B2 ,
DE 42 19 889 A1 und
EP 1 813 300 A1 sind
Vorrichtungen bekannt, die eine Fluidkammer aufweisen. Die Fluidkammer
ist als Durchlasskammer ausgebildet, die je weils am Fluid-eintrittsende und
am Fluidaustrittsende mit einer Fluidleitung, die Teil eines Schlauchbestecks
sein kann, verbunden ist. Die Fluidkammer ist mit einer Wand versehen,
die als flexible Membran ausgebildet bzw. aus elastischem Material
geformt ist.
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Nachteilig
an diesen Ausführungsformen ist, dass die Fluidkammer nicht
aus einem Material oder in einem Herstellungsschritt, was beispielsweise
bei einem Spritzgussteil aus Kunststoff möglich ist, hergestellt
werden kann.
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In
der Vorrichtung der
US
6,880,404 B2 ist bündig an der Wand der Fluidkammer
eine weitere Membran angelegt, die Teil eines Gehäuses
ist, das einen Druckaufnehmer umfasst. Dadurch wird zwar die Messung
sowohl von positiven Drücken (Überdruck gegenüber
Umgebungsdruck) als auch negativen Drücken (Unterdruck
gegenüber Umgebungsdruck) prinzipiell ermöglicht.
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Nachteilig
an dieser Ausführungsform ist jedoch, dass kein hydraulisch
rigider Kraftschluss zwischen der elastischen Wand der Fluidkammer
und der Membran des Druckaufnehmergehäuses vom Druckaufnehmer
gegeben ist. Der erfasste Druck, der in Bereichen in der Nähe
des Umgebungsdrucks liegt, hängt nicht linear vom Druck
ab, mit dem die Fluidleitung beaufschlagt ist. Dadurch sind präzise Messungen
von negativen bzw. positiven Drücken in Bereichen des Umgebungsdruckes
unmöglich.
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In
den Vorrichtungen der
DE
42 19 889 A1 und
EP
1 813 300 A1 ist die Wand durch einen Zwischenraum getrennt
gegenüber einem Druckaufnehmer angeordnet. Der Zwischenraum
kann evakuiert bzw. ent- und be lüftet werden, wodurch die
Wand und der Druckaufnehmer in kraftschlüssige Verbindung gebracht
werden können. Dadurch wird eine präzise Messung
von positiven Drücken und negativen Drücken im
Bereich des Umgebungsdrucks ermöglicht.
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Nachteilig
an diesen Ausführungsformen ist, dass der mit Vakuum bzw.
Unterdruck beaufschlagte Zwischenraum, dessen Abdichtungen und Zuleitungen
schwer sauber zu halten sind. Darüber hinaus können
durch das anliegende Vakuum aus dem unsterilen Umfeld Verunreinigungen
in den Zwischenraum gesaugt werden, welche die Sterilität
des Innenraums des Schlauchbestecks gefährden können.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Messen des
Drucks der eingangs genannten Art, die insbesondere für
den Einsatz in der minimal-invasiven Chirurgie bestimmt ist, so
zu verbessern, dass einer der erwähnten Nachteile der bekannten
Vorrichtungen vermieden wird. Eine präzise Messung des
Drucks soll in Bereichen nahe des Umgebungsdrucks ermöglicht
werden. Die Sauberkeit der Vorrichtung und die Sterilität
des Fluids soll in geeigneter Weise gewährleistet werden.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung
zum Messen des Drucks der eingangs genannten Art dadurch gelöst,
dass die Fluidkammer eine Öffnung zu einem Abzweig aufweist und
in den Abzweig der Fluidkammer ein Ende eines Übertragungselements
eingebracht ist und das Übertragungselement eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen der Fluidkammer und dem Druckaufnehmer ausbildet
und das Übertragungselement zur Übertragung des
Fluiddrucks auf den Druckaufnehmer geeignet ist.
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Durch
das Übertragungselement wird der Fluiddruck, der in der
Fluidkammer anliegt, aufgenommen und an eine Schnittstelle weitergeleitet.
Das Übertragungselement stellt eine mechanisch ausgeformte
Signalübertragungsstrecke dar, die den Druck in der Fluidkammer
zu der Schnittstelle weiterleitet. Dieser Teil der Signalübertragungsstrecke
ist steril ausgeführt. Die Schnittstelle stellt eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen dem Übertragungselement und dem Druckaufnehmer
her, wodurch die Erfasssung des Drucks durch den Druckaufnehmer
ermöglicht wird. Die Schnittstelle schirmt den Innenraum der
Fluidkammer im wesentlichen steril ab.
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Damit
kann auf überraschend einfache Weise die bisher bestehende
Notwendigkeit für einen mit Vakuum beaufschlagten Zwischenraum
umgangen werden. Die Konstruktion wird dadurch erheblich vereinfacht.
Es werden weniger Bauteile benötigt, da beispielsweise
die Notwendigkeit für weitere Dichtungsringe, Zu- und Ableitungen
entfallen. Darüber hinaus wird beispielsweise eine Pumpe
zum Erzeugen des Unterdrucks eingespart. Dies hat eine dramatische
Verbilligung der Vorrichtung bei deutlich besserer Reinigbarkeit
und einfacherer Handhabung zur Folge.
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Die Öffnung
zu dem Abzweig der Fluidkammer kann in der Wandung der Fluidkammer
längs zur Flussrichtung des Fluids angeordnet sein. In
den Abzweig der Fluidkammer wird ein Übertragungselement,
insbesondere ein Ende eines Übertragungselements, eingebracht,
das den Abgriff des Drucks ermöglicht, mit dem die Fluidleitung
beaufschlagt ist.
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Es
besteht weitestgehend Freiheit in der Wahl des Materials, der Art
und des Aufbaus des Übertragungselements, das eine kraftschlüssige
Verbindung zwischen der Fluidkammer und dem Druckaufnehmer gewährleistet.
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Besonders
vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Die
kraftschlüssige Verbindung ermöglicht eine im
wesentlichen unverfälschte Übertragung des Drucks
von der Fluidleitung über die angeschlossene Fluidkammer
und das Übertragungselement zum Druckaufnehmer. Der Druckaufnehmer
erfasst, gegebenenfalls nach einer Kalibrierung, den Wert des Drucks
in der Fluidleitung.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist die Fluidkammer als Durchflusskammer ausgebildet.
Die Durchflusskammer kann Teil eines Kunststoffschlauchs sein, der
zu einem eingangs erwähnten Schlauchbesteck gehört,
wie es in der Endoskopie verwendet wird.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass der in der Fluidkammer herrschende
Druck im wesentlichen dem Druck entspricht, mit dem die Fluidleitung beaufschlagt
ist. Die Verfälschung der Druckmesswerte durch ungünstige
hydrodynamische Strömungsverhältnisse, die leicht
in der Umgebung von Senken oder Hohlräumen entstehen können
und zur Bildung von Wirbeln und turbulenter Strömung beitragen
können, kann effizient reduziert bzw. vermieden werden.
Bei einer Fluidkammer, die nur eine Verbindung als Zu- und Ableitung
des Fluids aufweist, können beispielsweise auch Verengungen
oder Verstopfungen auftreten, die dazu führen, dass der
Druck des Fluids in der Fluidkammer nicht dem Druck des Fluids in
der Fluidleitung entspricht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung sind das Fluideintrittsende
der Fluidkammer, die als Durchlasskammer ausgebildet ist, und das
Fluidaustrittsende der Fluidkammer lösbar mit der Fluidleitung verbunden.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass die Fluidkammer als ein
Bauteil oder eine Baugruppe gefertigt werden kann, die austauschbar
sind. Dadurch kann die Fluidkammer aus Spritzgussteilen hergestellt
werden, die beispielsweise mittels eines Ultraschall-Verschweißverfahrens
stoffschlüssig zusammengefügt werden. Durch die
Anwendbarkeit dieses Herstellungsverfahrens können hohe
Stückzahlen bei geringen Stückkosten erreicht
werden
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Ein
weiterer Vorteil dieser Maßnahme ist darin zu sehen, dass
die Fluidkammer als billiges Einwegprodukt steril ausgeführt
werden kann, das unter sterilen Bedingungen hergestellt wird und
nach Gebrauch verworfen werden kann, wodurch aufwändige und
kostspielige Sterilisierungsprozeduren entfallen. So kann die Fluidkammer
Bestandteil eines Schlauchbestecks, insbesondere als Verbindungselement
(Konnektor) des Schlauchsegments, das in eine Rollenpumpe eingesetzt
wird, und den Zu- und Ableitungen des Fluids, die üblicherweise
als Kunststoffschläuche ausgebildet sind, vertrieben werden. Dadurch
kann in optimaler Weise die Sterilität im Operationssaal
aufrecht erhalten werden.
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Alternativ
kann die Fluidkammer auch in wiederverwendbarer Form hergestellt
werden, die dampfsterilisierbar oder autoklavierbar ist. Durch die Lösbarkeit
der Fluidleitung ist die Fluidkammer zum Vertrieb als Komponente
eines medizinischen Geräts geeignet, beispielsweise einer
Rollenpumpe zur Förderung von Spülflüssigkeiten
zur Reinigung von Gelenken in der Arthroskopie. Das zugehörige Schlauchbesteck
kann mit den entsprechenden Schläuchen zur Befestigung
an der Fluidkammer der Rollenpumpe als separates Produkt vertrieben
werden,
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In
einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Übertragungselement
mit einer Vorspannung beaufschlagt.
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Unter
Vorspannung im Sinne der Erfindung wird verstanden, dass der Druckaufnehmer
einen im wesentlichen konstanten Druck erfasst, der vom Betrag größer
Null ist, der durch das Übertragungselement erzeugt und
zum Druckaufnehmer weitergeleitet wird.
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Diese
Maßnahme verbessert in vorteilhafter Weise das Erfassen
von negativen Drücken und erlaubt insbesondere präzisere
Messungen von dynamischen oder statischen Druckbereichen in der
Nähe des Umgebungsdrucks und verbessert die lineare Abhängigkeit
des erfassten Drucks vom Druck des Fluids in der Fluidkammer.
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Eine
besonders vorteilhafte Vorspannung liegt bei geeigneten Ausführungsformen
im Bereich von 0.5 bar bis 1.5 bar. Bei besonders vorteilhaften Ausführungsformen
beträgt die Vorspannung ungefähr 1 bar.
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Eine
Kalibrierung der Vorrichtung kann beispielsweise bei einer im wesentlichen
unbefüllten oder mit einem Vakuum beaufschlagt Fluidleitung mittels
des positiven Drucks durchgeführt werden, der vom Druckaufnehmer
erfasst und durch das mit Vorspannung beaufschlagte Übertragungselement erzeugt
wird.
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Ein
weiterer Vorteil dieser Maßnahme ist darin zu sehen, dass
der Druckaufnehmer als Überdrucksensor ausgebildet sein
kann, die nur zur Erfassung von positiven Drücken geeignet
sind und beispielsweise als piezoresistive oder piezoelektrische Drucksensoren
kostengünstig im Handel zur Verfügung stehen.
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Gehäuse
von Druckaufnehmern können eine Füllung aufweisen,
wie beispielsweise ein Gel oder eine Silikonfüllung, die
von einer Membran umschlossen sein kann. Die Füllung dient
der Weiterleitung des Drucks der Membran des Druckaufnehmergehäuses
zum Druckaufnehmer. Sie kann das letzte Glied der Druckübertragungskette
darstellen, die ausgehend von dem Übertragungselement,
das den Fluiddruck abgreift, den Druck auf den Druckaufnehmer überträgt.
Die Vorspannung, mit der das Gehäuse des Druckaufnehmers
beaufschlagt wird, führt zu einer im wesentlichen homogenen
Druckverteilung in der Füllung, wodurch ein Ausweichen
bzw. eine inhomogene Verteilung der Füllung vermieden wird.
Dadurch wird in vorteilhafter Weise ein Driften, der durch den Druckaufnehmer
erfassten Drücke bzw. Druckmesswerte, die sich in etwa
anteilig aus der Vorspannung und dem Fluiddruck summarisch ergeben,
vermieden.
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Darüber
hinaus ermöglicht die Erfassung der Vorspannung durch den
Druckaufnehmer die Überprüfung des korrekten Einbaus
der Verbindungselemente (Konnektoren) des Schlauchbestecks, die Kontrolle
des Befüllungsvorgangs des Schlauchbestecks mit dem Fluid,
die Überwachung der Steuerung des medizinischen Geräts,
eine anwendungsnahe Kalibrierung des Drucks sowie eine Parametererfassung
für die Regelung des medizinischen Geräts, das
insbesondere als Rollenpumpe ausgebildet sein kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Vorspannung,
mit der das Übertragungselement beaufschlagt wird, einstellbar
ausgebildet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass der Wert des positiven Drucks,
der am Druckaufnehmer erfasst und durch das vorgespannte Übertragungselement
erzeugt wird, situationsspezifisch der konkreten medizinischen Anwendung
angepasst werden kann, was die Sicherheit des Patienten im Rahmen der
durchgeführten medizinischen Anwendung erhöht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Übertragungselement
kolbenförmig ausgebildet.
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Diese
Maßnahme ermöglicht eine besonders einfache und
gegebenenfalls automatisierbare Assemblierung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, da das Ende eines kolbenförmigen Übertragungselements
im Rahmen des Assemblierungsprozesses besonders leicht in die Öffnung
der Fluidkammer eingebracht werden kann.
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Das
kolbenförmige Übertragungselement kann Bohrungen
bzw. Perforationen aufweisen. Dadurch kann das Fluid durch das Übertragungselement
hindurch strömen, was in besonders vorteilhafter Weise
eine homogene Verteilung des Fluids und des Fluiddrucks um das Übertragungselement
erzeugt. Dadurch wird die Präzision der Erfassung des Fluiddrucks
durch den Druckaufnehmer erhöht, was zur Sicherheit bei
der klinischen Anwendung beiträgt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Übertragungselement
mit mindestens einer Federanordnung oder mit mindestens einer Magnetanordnung
versehen, die zum Erzeugen der Vorspannung geeignet sind.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass Federanordnungen oder Magnetanordnungen
in unterschiedlichsten Größen und Formen mit unterschiedlichsten
Federhärten bzw. magnetischen Kenngrößen
herstellbar, kostengünstig im Handel beziehbar und einfach
verbaubar sind. Magnetanordnungen sind reibungsfrei, wodurch möglichen
Kontaminationen mit Abrieb vorgebeugt wird kann, welche die Sterilität
der Vorrichtung gefährden könnten.
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Vorzugsweise
ist das Übertragungselement einteilig ausgebildet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass einteilige Bauteile besonders
leicht aus den verschiedensten Materialien gefertigt und an vorgegebene Formen
bzw. Geometrien angepasst werden können, da verschiedenste
Bearbeitungs- und Herstellungsverfahren wie beispielsweise Walzen,
Fräsen, Spritzgießen u. ä. angewendet
werden können. Ein einteilig ausgebildetes Bauteil, das
einteilig ausgebildet ist, kann besonders einfach sterilisiert werden,
da keine Ritzen oder Hohlräume zwischen Einzelteilen auftreten.
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In
einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist das Übertragungselement
mehrteilig ausgebildet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass das Übertragungselement
leichter an die zu erfüllenden Funktionen des Abgreifens
des Drucks, des Erzeu gens und Übertragens einer Vorspannung
sowie des Ausbildens einer kraftschlüssigen Verbindung
angepasst werden kann. So kann das Übertragungselement
beispielsweise verformbare oder bewegliche Bauteile wie eine Feder
bzw. einen Kolbenstempel umfassen. Darüber hinaus wird
der Austausch defekter Teile ermöglicht, wodurch Wartungsarbeiten
flexibler gestaltet werden können.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Übertragungselement
austauschbar ausgebildet.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass bei Defekten des Übertragungselements
eine Reparatur der Vorrichtung durch einfachen Austausch des Übertragungselements
bewerkstelligt werden kann, ohne die gesamte erfindungsgemäße
Vorrichtung ersetzen zu müssen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das dem
Druckaufnehmer zugewandte Ende des Übertragungselements
von einer Membran umfasst ist, so dass ein fluiddichter Verschluss
des Abzweigs der Fluidkammer mit dem Druckaufnehmer zugewandten
Ende des Übertragungselements ausgebildet wird.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, die Dichtheit der Fluidleitung
zu erhöhen bzw. zu gewährleisten und ein Austropfen
oder Ausgasen des Fluids zu verhindern.
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Darüber
hinaus wird der Innenraum der Fluidkammer bzw. der Fluidleitung
steril von der weiteren Umgebung abgetrennt, was die Sicherheit
erhöht. Dadurch kann auch ein unsteriler Druckaufnehmer
verwendet werden, wo durch Kosten eingespart werden und die Herstellung
der Vorrichtung vereinfacht wird, die ansonsten aufwändige
Sterilisierungsprozeduren des Druckaufnehmers umfassen müsste.
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Weiterhin
wird die Genauigkeit der Erfassung des Drucks erhöht, da
die Membran den Druckaufnehmer gleichmäßig über
dessen gesamte Fläche mit Druck beaufschlagt, die mit der
Membran in kraftschlüssiger Verbindung steht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Abzweig
der Fluidkammer, in die das Ende des Übertragungselements
eingebracht ist, durch einen Dichtungsring oder eine Membran fluiddicht
verschlossen ist.
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Diese
Maßnahme erhöht in besonders einfacher Art und
Weise die Dichtheit und Sterilität der Vorrichtung.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das in
den Abzweig der Fluidkammer eingebrachte Ende des Übertragungselements durch
ein Silikonöl gleitend gelagert und bildet mittels eines
Dichtelements einen fluiddichten Verschluss der Öffnung
aus.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass durch die gleitende Lagerung
des Übertragungselements die Übertragung des Drucks
auf den Druckaufnehmer besonders einfach und effizient bewerkstelligt wird,
ohne die Dichtheit und Sterilität der Fluidkammer zu beeinträchtigen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die
Vorrichtung mehrere Übertragungselemente und mehrere Druckaufnehmer
sowie eine Fluidkammer mit mehreren Öffnungen zu mehreren
Abzweigen auf.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass mehrere Druckaufnehmer zur
gegenseitigen Überwachung eingesetzt werden können.
Dadurch können beispielsweise weitere Regelungskreisläufe
aufgebaut werden, die zur Erhöhung der Sicherheit der Vorrichtung
eingesetzt werden können.
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Weiterhin
können die Messverstärker und die Temperaturkompensation
für die mehreren Druckaufnehmer in einem Schaltungslayout
auf einem Print bzw. einer Platine angeordnet sein. Dadurch können
erhebliche Kostenvorteile und Platzersparnisse erzielt werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist mindestens
eine Membran vorgesehen ist, die einen fluiddichten Verschluss der
mehreren Abzweige der Fluidkammer ausbildet und der Verschluss den
Innenraum der Fluidkammer steril hält.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass die mehreren Abzweige der
Fluidkammer durch beispielsweise nur eine einzige Membran oder eine
einzige Doppelmembran abgedichtet und steril gehalten werden können.
Dadurch wird die Anzahl der Komponenten der Vorrichtung gering gehalten,
was die Herstellung verbilligt und vereinfacht. Eine geringe Anzahl
an Komponenten trägt zur Reduktion der Ausfallswahrscheinlichkeit
der Vorrichtung bei.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weisen die
Außenwände der Fluidkammer mindestens eine Vertiefung
aus, die als Positionierungshilfe geeignet ist.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass die mindestens eine Vertiefung
der Außenwände der Fluidkammer, die beispielsweise
als seitliche Rille oder Rillen ausgebildet sein können,
das Platzieren und Verbauen der Fluidkammer vereinfachen.
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Dadurch
kann die Fluidkammer beispielsweise als Verbindungselement (Konnektor)
eines Schlauchbestecks verwendet werden, das durch die passgenaue
Vertiefung präziser in einem medizinischen Gerät,
insbesondere eine Rollenpumpe, an der vorgesehenen Stelle platziert
werden kann. Dadurch kann beispielsweise das Auswechseln des Schlauchbestecks
einfacher und schneller erfolgen, wodurch Arbeitszeit und Kosten
bei dem medizinischen Bedienpersonal eingespart werden können, das
mit den entsprechenden Aufgaben der Wartung und Bedienung des medizinischen
Geräts betraut ist. Darüber hinaus kann die Sterilität
im Operationsbereich einfacher gewährleistet werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Fluidkammer
durch einen Hebel im Gehäuse eines medizinischen Gerätes
verriegelt, wobei der Hebel die Fluidkammer mit einer Kraft beaufschlagt,
die ein Vielfaches der Summe aus Vorspannung und Druck des Fluids
entspricht.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass die Fluidkammer in einer
kraftschlüssigen Verbindung mit dem Gehäuse des
medizinischen Gerätes steht.
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Der
Druckaufnehmer kann im Gehäuse eines medizinischen Geräts
angeordnet sein. Durch den Kraftschluss, den der Hebel zwischen
Fluidkammer und dem Gehäuse ausbildet, wird in besonders vorteilhafter
Weise eine Erfassung des Fluiddrucks in der Fluidkammer ermöglicht.
Diese Maßnahme gestattet den Austausch der Fluidkammer,
die beispielsweise als Teil eines Schlauchbestecks lösbar von
der Fluidleitung ausgebildet sein kann.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in den angegebenen
Kombinationen, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung
einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben
und erläutert. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Längsschnitt
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2 eine
Darstellung einer Fluidkammer einer erfindungsgemäßen
Druckmessvorrichtung im Querschnitt
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3 eine
Darstellung einer Fluidkammer mit verbundener Fluidleitung, Übertragungselement und
abdichtender Membran einer erfindungsgemäßen Druckmessvorrichtung
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4 eine
Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in einer
Rollenpumpe angeordnet ist.
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In 1 ist
eine mit dem allgemeinen Bezugszeichen 10 versehene erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Messen des Drucks in einer Fluidleitung 20 im
Längsschnitt dargestellt. Weitere Einzelheiten der Druckmessvorrichtung 10 sind
in den 2 und 3 gezeigt, wobei gleiche, gleichartige
oder vergleichbare Bauteile dasselbe Bezugszeichen aufweisen. Gestrichene
Bezugszeichen werden zur Bezeichnung von Bauteilen verwendet, die
als Doppel in gleicher Ausführung dargestellt sind wie
die Bauteile, die mit ungestrichenen Bezugszeichen versehen sind.
In 4 ist eine erfindungsgemäße
Vorrichtung in Zusammenhang mit einer Rollenpumpe dargestellt, wie
sie üblicherweise im klinischen Alltag zum Einsatz kommt.
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Die
Druckmessvorrichtung 10 weist eine Fluidkammer 30 auf,
die als Durchlasskammer ausgebildet ist. Die Fluidkammer 30 ist
am Fluideintrittsende 32 und am Fluidaustrittsende 34 lösbar
mit einer Fluidleitung 20 verbunden. Die Fluidleitung 20 ist
als Kunststoffschlauch ausgebildet, der über den Anschluss
der Fluidkammer 36 geschoben wird und an dem Fluidaustrittsende 34 formschlüssig
anliegt.
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Der
Innenraum 38 der Fluidkammer 30 weist neben dem
Fluideintrittsende 32 und dem Fluidaustrittsende 34 zwei
weitere Öffnungen 50, 50' zu Abzweigen 51, 51' auf,
die in der Wandung der Fluidkammer 30 längs zur
Flussrichtung des Fluids angeordnet sind, die durch die Richtung
des Pfeils in 1 angezeigt wird.
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An
den ringförmigen Ansatzflächen 52, 52' in den
Abzweigen 51, 51' sind Federn 70, 70' der Übertragungselemente 60, 60' abgestützt.
Die Federn 70, 70' liegen an den ringförmigen
Ansatzflächen 66, 66' in den kolbenförmigen
Elementen 62, 62' der Übertragungselemente 60, 60' an.
Die kolbenförmigen Elemente 62, 62' sind
zwischen den ringförmigen Anschlagflächen 53, 53' und
den ringförmigen Anschlagflächen 99, 99' einer
Bodenplatte 90 beweglich angeordnet. Die kolbenförmigen
Elemente 62, 62' weisen Vorsprünge 68, 68'.
Die Vorsprünge 68, 68' bilden Anschlagflächen
aus, die mit den Anschlagflächen 99, 99' der
Bodenplatte überlappen, wodurch der Hub der Bewegung der
kolbenförmigen Elemente 62, 62' begrenzt
wird und die Übertragungselemente 60, 60' im
Durchgang 98, 98' der Bodenplatte 90 gehalten
werden.
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Die
Federn 70, 70' der Übertragungselemente 60, 60' sind
so gewählt, dass im entspannten Zustand ihre Länge
größer ist als der Abstand der Ansatzflächen 52, 52' und
der Ansatzflächen 99, 99'.
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Die
Abzweige 51, 51', die anschließenden Durchgänge 98, 98' der
Bodenplatte 90 sind von dem Fluid ausgefüllt.
Auch die kolbenförmigen Elemente 62, 62' sind
mit dem Fluid befüllt und können vom Fluid umspült
sein. Die kolbenförmigen Elemente können Perforationen
bzw. Durchbohrungen (nicht dargestellt) aufweisen, die eine homogenere
Verteilung des Fluids in den Durchgängen 98, 98' und
damit des Fluiddrucks ermöglichen.
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Die
kolbenförmigen Elemente 62, 62' der Übertragungselemente 60, 60' sind
mit dem Druck des Fluids und der Vorspannung der Federn 70, 70' beaufschlagt.
Die Enden 64, 64' der Übertragungselemente 60, 60' wirken auf
eine Membran 100 ein, die sie mit einem Druck beaufschlagen,
der im wesentlichen anteilig die Vorspannung der Federn 70, 70' und den
Fluiddruck umfasst.
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Die
Membran 100 umfasst die Enden 64, 64' der Übertragungselemente 60, 60' und
bildet einen flüssigkeitsdichten Verschluss, wodurch ein
Austreten bzw. Aussickern des Fluids aus der Fluidleitung 20,
dem Innenraum 38 der Fluidkammer 30, den Abzweigen 51, 51' und
den Durchgängen 98, 98' verhindert wird.
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In 2 ist
der Aufbau der Fluidkammer 30 im Querschnitt gezeigt. Der
Innenraum der Fluidkammer weist eine Öffnung 50 zu
einem Abzweig 51 auf. Der Abzweig weist eine ringförmige
Absatzfläche 52 auf. Die kreisförmige
Ansatzfläche 52 dient als Abstützfläche
für eine Feder 70 (nicht dargestellt).
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Die
Fluidkammer 30 weist ringförmige Ausnehmungen 80, 82, 84, 86 auf.
Nach Einsetzen der Feder an die Ansatzfläche 52 des
Abzweigs 51 und des kolbenförmigen Elements 62 an
die Ansatzfläche 53 des Abzweigs 51 wird
das Übertragungselement 60 in dem Durchgang 98 einer
Bodenplatte 90 festgelegt, der eine ringförmige
Ansatzfläche 99 aufweist.
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Die
Bodenplatte 90 weist ringförmige Vorsprünge 91, 92, 93, 94 auf,
die sich in Ausnehmungen 80, 82, 84, 86 der
Fluidkammer 30 einfügen. Durch Ultraschallschweißen
kann eine stoffschlüssige Verbindung zwischen der Fluidkammer 30 und
der Bodenplatte 90, die jeweils aus Kunststoffen wie Polyethylen
oder Polypropylen gefertigt sind, hergestellt werden. Dadurch wird
das Übertragungselement 60 im Durchgang 98 der
Bodenplatte 90 zwischen der Ansatzfläche 52 und
der Ansatzfläche 99 fixiert.
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Das
dem Druckaufnehmer 40 zugewandte Ende 64 des Übertragungselements 60 bildet
einen in etwa bündigen Abschluss mit der Unterseite 97 der Bodenplatte 90.
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Die
Bodenplatte 90 weist an ihrer Unterseite 97 kreisförmige
Ausnehmungen 96, 96' auf. Aus 3 ist
ersichtlich, dass die Ausnehmungen 96, 96' in
etwa konzentrisch um die Durchgänge 98, 98' der Bodenplatte 90 angeordnet
sind.
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Die
Membran 100, die beispielsweise aus Silikon gefertigt und
steril ist, weist kreisförmige Vorsprünge 102, 104 auf,
die sich formschlüssig in die Ausnehmungen 96, 96' der
Bodenplatte 90 einpassen. Die Membran 100 kann
dadurch besonders einfach positioniert und mit der Bodenplatte zusammengefügt
werden.
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Die
Membran 100 bildet einen fluiddichten Verschluss der Bodenplatte 90 und
weist eine in etwa ebene Außenfläche 106 auf,
die mit den Membranen 42, 42' der Gehäuse 41, 41' der
Druckaufnehmer 40, 40' in kraftschlüssiger
Verbindung steht.
-
Die
Wände 44, 45 und 44', 45' der
Gehäuse 41, 41' sind in Ausnehmungen 48 der
Platte 46 eingepasst. Die Druckaufnehmer 40, 40' sind
auf der Platte 46 angeordnet, die als Platine mit aufgedruckten
Schaltkreisen ausgebildet sein kann. Die Druckaufnehmer 40, 40' können
beispielsweise als Schaltkreise auf der Platte 46 aufgedruckt
oder eingeätzt sein.
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Die
Innenräume der Gehäuse 41, 41' sind mit
Silikon 43 ausgefüllt, das zur Weiterleitung des Drucks
von den Membranen 41, 41' zu den Druckaufnehmern 40, 40' dient.
Die Vorspannung, mit der die Membranen 41, 41' beaufschlagt
werden, verhindert ein Ausweichen der Silikonfüllung 43 in
den Gehäusen 41, 41', das eine Drift
in der Erfassung des Drucks durch die Druckaufnehmer 40, 40' bewirken könnte.
-
Die
Bodenplatte weist Füße 110, 112 auf,
die halbkugelförmig ausgebildet sind. In 4 ist
ein Verbindungselement (Konnektor) 160 gezeigt, das aus
einer ultraschallverschweißten Fluidkammer 30 mit
Bodenplatte 90 besteht. Nach Einfügen der Membran 100 in
die Bodenplatte 90 dienen die Füße 110, 112 zur
Positionierung des Verbindungselements 160 im Gehäuse 190 einer
Rollenpumpe 180. Dazu weist das Gehäuse 190 entsprechende
Mulden (nicht dargestellt) im Schlauchbett 150 auf, die
der Aufnahme der halbkugelförmigen Füße 110, 112 dienen.
-
An
der Außenwand 166 weist das Verbindungselement 160 eine
Rille (nicht dargestellt) auf, die das genaue Einsetzen des Verbindungselements 160 in
das Schlauchbett 150 der Gehäuses 190 der Rollenpumpe 180 vereinfacht.
-
Durch
einen Drehhebel 130 wird das Verbindungselement 160 im
Schlauchbett 150 der Rollenpumpe 180 verriegelt.
Der Hebel 130 drückt auf den Kamm 120 der
Fluidkammer 30 und bewirkt einen Kraftschluss zwischen
der Bodenplatte 90 und dem Gehäuse 190 der
Rollenpumpe 180. Der Hebel 130 übt eine
Kraft auf die Fluidkammer 30 aus, die ein Vielfaches der
Summe aus Vorspannung und Druck des Fluids entspricht.
-
Das
Verbindungselement 160 weist Anschlüsse 162 und 164.
Der Anschluss 162 dient zum Anschließen eines
Schlauchsegments aus vorzugsweise beständigerem Kunststoff
(nicht dargestellt) an das Verbindungselement 160. Durch
die Rollen 140 und 142, die auf einem Rollenkopf 170 angeordnet sind,
wird das nicht dargestellte Schlauchsegment eingedrückt
bzw. abgequetscht, wodurch bei Rotation des Rollenkopfes 120 eine
peristaltische Wirkung erzielt wird, die zur Förderung
des Fluids verwendet wird.
-
Der
Anschluss 164 dient zum Anschließen eines weiteren
Kunststoffschlauchs eines Schlauchbestecks, der als Zuleitung des
Fluids dient.
-
- 10
- Vorrichtung
zum Messen des Drucks
- 20
- Fluidleitung
- 30
- Fluidkammer
- 32
- Fluideintrittsende
- 34
- Fluidaustrittsende
- 36
- Anschluss
der Fluidkammer
- 38
- Innenraum
der Fluidkammer
- 40
- Druckaufnehmer
- 41
- Gehäuse
- 42
- Membran
- 43
- Silikonölfüllung
- 44
- Wand
- 45
- Wand
- 46
- Platte
- 48
- Ausnehmungen
der Platte
- 50
- Öffnung
- 51
- Abzweig
- 52
- Ansatzfläche
- 60
- Übertragungselement
- 62
- kolbenförmiges
Element
- 64
- dem
Druckaufnehmer zugewandtes Ende des Übertragungselements
- 66
- Ansatzfläche
der Federn im Kolben
- 68
- Vorsprung
des Kolbens
- 70
- Feder
- 80
- Ausnehmungen
der Fluidkammer
- 82
- Ausnehmungen
der Fluidkammer
- 84
- Ausnehmungen
der Fluidkammer
- 86
- Ausnehmungen
der Fluidkammer
- 90
- Bodenplatte
- 91
- Vorsprünge
der Bodenplatte
- 92
- Vorsprünge
der Bodenplatte
- 93
- Vorsprünge
der Bodenplatte
- 94
- Vorsprünge
der Bodenplatte
- 96
- Ausnehmungen
der Bodenplatte
- 97
- Unterseite
der Bodenplatte
- 98
- Durchgang
- 99
- Ansatzfläche
- 100
- Membran
- 102
- kreisförmiger
Vorsprung der Membran
- 104
- kreisförmiger
Vorsprung der Membran
- 110
- Fuß
- 112
- Fuß
- 120
- Kamm
- 130
- Drehhebel
- 140
- Rolle
- 142
- Rolle
- 150
- Schlauchbett
- 160
- Verbindungselement
(Konnektor)
- 162
- Anschluss
- 164
- Anschluss
- 166
- Außenwand
- 170
- Abdeckung
des Rollenkopfes
- 180
- Rollenpumpe
- 190
- Gehäuse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4219889
A1 [0002, 0010, 0014]
- - EP 1813300 A1 [0002, 0010, 0014]
- - US 6880404 B2 [0002, 0010, 0012]