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Die
Erfindung betrifft eine Versorgungsvorrichtung für ein
Verkehrsmittel, aufweisend eine Luftdusche mit einem Lufteingang
und mindestens einem Luftausgang und eine Beleuchtungseinrichtung. Die
Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer derartigen Versorgungsvorrichtung
in einem Verkehrsmittel sowie ein Flugzeug mit mindestens einer derartigen
Versorgungsvorrichtung.
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In
modernen Verkehrsmitteln werden verbreitet Serviceeinheiten in Versorgungskanälen
bereitgestellt, um Passagiere an ihren Aufenthaltsorten mit Komfortelementen
und Sicherheitseinrichtungen zu versorgen. Derartige Serviceeinheiten
umfassen auch Versorgungseinrichtungen, mit denen im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung Einrichtungen bezeichnet werden,
in denen eine Beleuchtungseinrichtung zum Lesen sowie eine Luftdusche
zum Erhöhen des persönlichen Komforts vorhanden
sind.
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Üblicherweise
sind in bekannten Versorgungseinrichtungen eine Luftdusche und die
Beleuchtungseinrichtung voneinander separat angeordnet, da dies
ein Verbinden der Komponenten mit einer Stromquelle oder einer Luftquelle
stark vereinfacht. So werden etwa in der
DE 19926782 B4 und in der
DE 10 2007 014 406
B3 Serviceeinheiten in Versorgungskanälen gezeigt,
bei denen Luftduschen von Beleuchtungseinrichtungen getrennt sind,
wodurch in der betreffenden Serviceeinheit auch ein entsprechender
Bauraum für beide Komponenten benötigt wird. Neben
der Vereinnahmung des Bauraums ist ein weiterer, subjektiver Nachteil
in Form des herkömmlichen und unmodernen Aussehens einer
solchen Anordnung gegeben.
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist, eine Versorgungseinrichtung vorzuschlagen,
bei der eine möglichst kompakte Bauform erreicht wird.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch eine Versorgungseinrichtung nach
den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte
Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu
entnehmen.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung sind eine erste Komponente in Form einer
Luftdusche mit einem Lufteingang und mindestens einem Luftausgang
und eine Komponente in Form einer Beleuchtungseinrichtung im Wesentlichen
zentrisch zueinander angeordnet. Eine der beiden Komponenten umschließt
die andere Komponente im Wesentlichen ringförmig. Dies
führt dazu, dass die Luftdusche und die Beleuchtungseinrichtung
eine integrale Baueinheit bilden, die deutlich weniger Bauraum beansprucht
als eine Luftdusche und eine Beleuchtungseinrichtung, die getrennt
voneinander ausgeführt sind. Je nach Wunsch stehen für
derartige Versorgungsvorrichtungen zwei unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten
zur Verfügung. Zum einen ist es möglich, die Luftdusche
als eine zentrale Komponente vorzusehen, während sie ringförmig
von einer Beleuchtungseinrichtung umschlossen wird. Dies hat den
Vorteil, dass bereits auf dem Markt frei verfügbare Luftduschen
in die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung
integriert werden könnte und durch passende Beleuchtungseinrichtungen
umschlossen werden. Beleuchtungseinrichtungen sind im allgemeinen
sehr flexibel anpassbar, so dass ringförmige Beleuchtungseinrichtungen
oder Beleuchtungseinrichtungen mit mehreren ringförmig
angeordneten Leuchtelementen denkbar sind. Hingegen ist es andererseits
auch realistisch, als zentrale Komponente eine Beleuchtungseinrichtung
vorzusehen, die von ringförmig angeordneten Luftauslässen
umgeben ist. Hierfür wäre jedoch erforderlich,
sämtliche Belüftungsauslässe für
die Luftdusche mit einer gemeinsamen Luftquelle zu verbinden.
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Bevorzugt
sollte die Luftdusche derart ausgestaltet sein, dass sie zum Ändern
der Strahlrichtung der ausströmenden Luft verschwenkt werden kann.
Dadurch ist eine Anpassung an individuelle Vorlieben sowie an die
jeweilige Körpergröße des Passagiers
möglich, der die Luftdusche benutzen möchte. Es
ist weiterhin anzustreben, dass die Luftdusche nicht nur vollständig
geschlossen, sondern dass auch die Durchflussmenge der ausströmenden Luft
individuell eingestellt werden kann.
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Es
könnte vorteilhaft sein, wenn die erfindungsgemäße
Versorgungsvorrichtung mit mindestens einem aktiven Leuchtelement
ausgerüstet ist. Dieses aktive Leuchtelement könnte
in Form einer Leuchtdiode oder einer Glühlampe ausgeführt
sein, wobei eine Leuchtdiode aufgrund des sehr günstigen Stromverbrauchs
und der sehr kompakten Bauweise zu bevorzugen ist. Sollten mehrere
Leuchtelemente ringförmig um eine Luftdusche herum angeordnet werden,
so müsste lediglich die Verdrahtung der eingesetzten Leuchtdioden
oder anderer Leuchtelemente an der Luftdusche vorbei zu einer Stromversorgung
oder dergleichen geführt werden. Dies würde die
Komplexität einer erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung
in einem deutlich akzeptablen Rahmen halten.
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Alternativ
dazu wäre es auch denkbar, eine zentrale Leuchteinheit
in der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung
vorzusehen, mit der die Beleuchtungseinrichtung über mindestens
ein Lichtleitfaserbündel verbunden ist.
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Dies
könnte eine weitere Reduktion des Stromverbrauchs der Beleuchtungseinrichtung
ermöglichen. Eine zentrale Leuchteinheit könnte
durch eine zentrale Lichtquelle mit einem Einkopplungsreflektor
zum Einkoppeln von Licht in ein Lichtleitfaserbündel realisiert
werden, wobei die zentrale Lichtquelle durch eine LED ausgeführt
werden könnte. So würden beispielsweise mehrere
Beleuchtungseinrichtungen durch die gleiche zentrale Leuchteinheit mit
Licht versorgt, so dass keine separaten, aktiven Leuchtelemente
an einer einzelnen Versorgungsvorrichtung notwendig sind. Sobald
keine von mehreren durch eine gemeinsame zentrale Leuchteinheit
mit Licht versorgten erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtungen
Licht abgeben soll, kann die zentrale Leuchteinheit ausgeschaltet
werden. Dies ist durch eine entsprechende Steuereinheit zu bewerkstelligen,
die Schalterstellungen von betreffenden Passagiersitzen oder anderen
Einrichtungen erfasst.
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Beim
Einsatz einer zentralen Leuchteinheit gestaltet sich das Abschalten
der Lichtabgabe anders als beim Einsatz aktiver Leuchtelemente.
Bevorzugt wird hierzu eine Verschlusseinrichtung verwendet, die
zum Abdecken von Lichtabgabeöffnungen der jeweiligen Beleuchtungseinrichtungen
eingerichtet ist. Sollte beispielsweise die Beleuchtungseinrichtung
ringförmig um die Luftdusche herum angeordnet sein, könnte
eine ringförmige Verschlusseinrichtung mit korrespondierend
zu den Lichtabgabeöffnungen der Beleuchtungseinrichtung
bündig an der Beleuchtungseinrichtung angeordnet werden.
Zum Abschalten der Lichtabgabe wird die Verschlusseinrichtung derart
gedreht, dass die mit den Lichtabgabeöffnungen korrespondierenden Öffnungen
der Verschlusseinrichtung nicht mehr bündig zu den Lichtabgabeöffnungen
liegen, so dass kein Licht mehr durchtreten kann.
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Bevorzugt
ist die Verschlusseinrichtung ferner dazu eingerichtet, mit einem
nicht vollständig transparenten Material die Lichtabgabeöffnungen zum
Verringern der Lichtabgabe zu verdecken. Besteht der Wunsch eines
Passagiers, etwas weniger Licht zu verwenden, als durch die zentrale
Lichteinheit abgegeben wird, kann die Verschlusseinrichtung derart
an den Lichtabgabeöffnungen positioniert werden, dass die
Lichtabgabeöffnungen durch ein nicht vollständig
transparentes Material ihr Licht nach außen hin abgeben,
so dass es in seiner Intensität gedämpft wird.
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Weiterhin
ist bevorzugt, die Verschlusseinrichtung mit einem Antrieb zu koppeln.
Dies erlaubt eine vollständig gekapselte Integration der
Beleuchtungseinrichtung in der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung, so dass ein die Beleuchtungseinrichtung
bedienender Passagier weder die Beleuchtungseinrichtung selbst,
noch die Verschlusseinrichtung anfassen muss. Gerade bei modernen
Verkehrsmitteln mit einem üblicherweise hohen Passagieraufkommen
müsste die Beleuchtungseinrichtung derart robust ausgeführt
werden, dass auch eine grobe manuelle Bedienung einer hohen Lebenserwartung
der Beleuchtungseinrichtung nicht entgegenwirkt. Wird die Verschlusseinrichtung
mit einem Antrieb gekoppelt, kann die Beleuchtungseinrichtung beispielsweise
vollständig hinter einer Schutzscheibe positioniert werden,
so dass die Verschlusseinrichtung vollständig per Fernbedienung
bewegt werden kann. Die notwendige Robustheit sowie die Baugröße
der Beleuchtungseinrichtung könnte hierdurch geringer ausfallen.
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Eine
derartige Verschlusseinrichtung müsste weiterhin nicht
direkt vor Lichtabgabeöffnungen einer Beleuchtungseinrichtung
positioniert werden, sondern es könnte auch sehr vorteilhaft
sein, die Verschlusseinrichtung derart in das Lichtleitfaserbündel einer
zentralen Leuchteinheit zu integrieren, dass bereits die Lichtleitung
zu der Beleuchtungseinrichtung unterbrochen bzw. abgeschwächt
wird. Die Verschlusseinrichtung könnte dadurch für
einen Benutzer vollständig unsichtbar hinter einer Versorgungskanaloberfläche
oder dergleichen angeordnet werden und das optische Erscheinungsbild
der Beleuchtungseinrichtung wird verbessert.
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Ein
Antrieb für eine derartige Verschlusseinrichtung könnte
mittels einer Kombination aus Elektromagneten und Dauermagneten
ausgeführt sein, wobei beispielsweise ein Dauermagnet zwischen zwei
Elektromagneten positioniert sein könnte, welche wahlweise
auf eine zum Dauermagneten anziehend oder abstoßend wirkende
Kraft umgepolt werden können. Dadurch könnte die
Verschlusseinrichtung prinzipiell in drei verschiedene Stellungen
gebracht werden: eine erste Stellung, bei der ein erster Elektromagnet
den Dauermagneten anzieht und ein zweiter Elektromagnet den Dauermagneten
abstößt; eine Mittelstellung, in der sowohl der
erste als auch der zweite Elektromagnet den Dauermagneten abstoßen;
eine dritte Stellung, in der erste Elektromagnet eine abstoßende
Kraft auf den Dauermagneten ausübt und der zweite Elektromagnet
eine anziehende Kraft. Ist die Verschlusseinrichtung im Wesentlichen
kreis- oder ringförmig, könnte mindestens ein Dauermagnet
nahe dessen äußeren Umfangs angeordnet werden,
während die Elektromagneten gehäusefest und zu
der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung unbeweglich
zu positionieren sind. Ein derart ausgeführter Antrieb
ist sehr robust gegenüber äußeren Umwelteinflüssen,
da er im Prinzip wartungsfrei ist und keine aufwändigen
mechanischen Elemente aufweist.
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Ferner
wird die Aufgabe gelöst durch die Verwendung einer derartigen
Versorgungseinrichtung in einem Verkehrsmittel, insbesondere in
einem Flugzeug. Schließlich wird die Aufgabe auch durch
ein Flugzeug mit mindestens einer Versorgungseinrichtung nach den
Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 10 gelöst.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele
und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für sich und in beliebiger Kombination
den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer
Zusammensetzung in den einzelnen Ansprüchen oder deren
Rückbeziehungen. In den Figuren stehen weiterhin gleiche
Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte.
Es zeigen:
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1a +
b: ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung in einer Schnittansicht und einer Draufsicht;
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2a +
b: ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung in einer Schnittansicht und einer Draufsicht;
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3a +
b: eine schematische Ansicht einer zentralen Beleuchtungseinheit;
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4a–c:
ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung; und
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5:
ein Flugzeug mit mindestens einer erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung.
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1a zeigt
eine schematisiert in einem seitlichen Schnitt dargestellte erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2,
die in einem Gehäuse 4 untergebracht ist und eine
Luftdusche 6 mit mehreren Luftauslässen 8 aufweist,
die im Wesentlichen ringförmig um eine Beleuchtungseinrichtung 10 positioniert
sind. Zwischen den Luftauslässen 8 und der Beleuchtungseinrichtung 10 ist
ein Lampengehäuse 12 angeordnet, das gemeinsam
mit der Beleuchtungseinrichtung 10 eine Leseleuchte bildet,
die einen relativ ausgeprägt gebündelten Lichtstrahl
abgibt.
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In
dem gezeigten ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung 2 ist die Beleuchtungseinrichtung 10 als
eine Leuchtdiode ausgeführt, die mittels einer Verkabelung 14 an
ein elektrisches Leitungsnetz oder ein entsprechendes nicht dargestelltes
Steuergerät angeschlossen ist, welches direkt mittels Schaltern
oder über einen Datenbus oder ein Netzwerk ein Ein- und Ausschalten
der Beleuchtungseinrichtung 10 ausführt.
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In
einer Draufsicht auf die Unterseite der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung 2 wird deutlicher, wie die Luftauslässe 8 um
die Beleuchtungseinrichtung 10 herum positioniert sind.
Die Beleuchtungseinrichtung 10 bildet den Mittelpunkt der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung 2 und stellt gemeinsam mit dem Lampengehäuse 12 eine Leseleuchte
dar, um die herum exemplarisch sieben Luftauslässe 8 ringförmig
angeordnet sind, aus denen Luft in einem ebenfalls relativ ausgeprägt
gebündelten Strahl abgegeben wird, so dass ein einzelner Passagier
sich hiermit eine Erfrischung verschaffen kann.
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Die
erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2 ist
in einem Gehäuse 4 untergebracht, wobei das Gehäuse 4 auch
Teil eines Versorgungskanals sein kann, der sich beispielsweise über
Passagiersitzen in einer Kabine eines Verkehrsflugzeugs befindet.
Hierfür ist eine in 1a entsprechend
ersichtliche Öffnung 16 vorgesehen, in die die
erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2 eingeschnappt
oder auf andere Art befestigt werden kann.
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Die
Anzahl der Luftauslässe 8 in diesem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 2 ist
keineswegs auf die Darstellung in 1b beschränkt.
Vielmehr ist eine beliebige Anzahl von Luftauslässen 8 möglich,
wobei die Anzahl insbesondere optischen und produktionstechnischen
Erwägungen zugrunde liegt. Beispielsweise könnte
auch ein vollkommen ringförmiger einzelner Luftauslass 8 realisierbar
sein, der durch Gitter und Rippen unterteilt eine für die
Handhabung und Benutzung notwendige mechanische Festigkeit aufweist.
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Bevorzugt
ist die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2 derart
ausgestaltet, dass sowohl der Beleuchtungswinkel als auch der Luftstrahlwinkel individuell
eingestellt werden kann. Dafür könnte es vorteilhaft
sein, dass beispielsweise das Lampengehäuse 12 und
die Gesamtheit der Luftauslässe 8 im Wesentlichen
die Form eines Kugelschnitts aufweisen, so dass sich eine kugelgelenkartige
Verbindung des Lampengehäuses 12 in den Luftauslässen 8 und ebenfalls
eine kugelgelenkartige Verbindung zwischen den Luftauslässen 8 und
dem Gehäuse 4 entsteht. Die Zeichnungen sind in
diesem Zusammenhang nicht maßstäblich zu werten.
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In 2a wird
ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung 18 gezeigt, bei dem das in 1a dargestellte Prinzip
umgekehrt wird. So ist in 2a eine
Luftdusche 20 mit einem Luftauslass 21 zu sehen,
die das zentrale Element der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung 18 bildet und ringförmig
von einer Beleuchtungseinrichtung 22 mit mehreren Leuchtelementen 24 umgeben
ist. Die Luftdusche 20 ist über einen Schlauch 26 oder
eine andersartig ausgeführte Luftleitung an ein Klimatisierungssystem
angeschlossen und im Wesentlichen wie bekannte oder herkömmliche
Luftduschen ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Luftdusche 20 exemplarisch
auf ihrer Oberseite eine Riffelung 28 aufweist, die ein
Verdrehen der Luftdusche 20 um ihre Hochachse 30 zum Öffnen oder
Schließen ermöglicht. Die Luftdusche 20 ist
zumindest bereichsweise kugelschnittförmig ausgestaltet
und kann dadurch in einem Gehäuse 32 kugelgelenkartig
verschwenkt werden. Eine individuelle Einstellung des Luftstrahlwinkels
wird dadurch ermöglicht.
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Die
um die Luftdusche 20 herum angeordneten Leuchtelemente 24 können
beispielsweise als Leuchtdioden ausgeführt werden, die über
eine Verkabelung 34 an ein Bordspannungsnetz oder eine entsprechende
Steuereinrichtung angeschlossen werden kann. Es kommen sämtliche
Arten von Leuchtmitteln in Frage, die auf möglichst engem Raum
eine ausreichende Leuchtdichte bereitstellen können. Die
Kombination der Leuchtelemente 24 und dem Gehäuse 32 bildet
insgesamt eine Leseleuchte, die in ihrer Mitte eine Luftdusche 20 aufweist.
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2b zeigt
die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 18 in
einer Draufsicht auf ihre Unterseite. Exemplarisch sind acht Leuchtelemente 24 dargestellt,
die ringförmig um die Luftdusche 20 angeordnet
sind. Durch eine entsprechende mechanische Verbindung der Leuchtelemente 24 untereinander
und die in 2a ersichtliche sphärische
Form kann auch die Beleuchtungseinrichtung 22 in dem Gehäuse 32 verschwenkt
werden, so dass die Lichtstrahlrichtung eingestellt werden kann.
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Auch
hierbei ist anzumerken, dass die erfindungsgemäße
Versorgungsvorrichtung 18 in keiner Weise auf die Verwendung
der in 2b gezeigten Anzahl von Leuchtelementen 24 beschränkt
ist. So könnte eine beliebige Anzahl von Leuchtelementen 24 eingesetzt
werden, die auf Wunsch eine insbesondere optische Aufwertung der
erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 18 ermöglichen
könnte. Weiterhin ist die erfindungsgemäße
Versorgungsvorrichtung 18 auch nicht auf die gezeigte ausgestaltende
Luftdusche 20 beschränkt.
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3a zeigt
eine zentrale Leuchteinheit 36 schematisch, die über
einen Einkopplungsreflektor 38 Licht in ein Lichtleitfaserbündel 40 einleitet,
mit dessen Hilfe es zu einzelnen erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtungen 42 geleitet
wird. Dazu wird das Lichtleitfaserbündel 40 in
Unterbündel 44 aufgeteilt, von denen jeweils eine
erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 42 mit
Licht versorgt wird. Die einzelnen Unterbündel 44 können
durch Verschlusseinrichtungen 46 optisch unterbrochen werden
oder die Intensität des durchgeleiteten Lichts verringern (dimmen).
Auf die Verschlusseinrichtung wird weiter nachfolgend noch detaillierter
eingegangen.
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3b zeigt
eine bevorzugte Ausgestaltung einer Beleuchtungseinrichtung 48,
die eine zentrale Leuchteinheit 50 aufweist, die elektrisch
mit einer Steuereinheit 52 verbunden ist. Die Steuereinheit 52 könnte
beispielsweise die zentrale Leuchteinheit 50 mit einer
konstanten Spannung und einem konstanten Strom versorgen und bei
nicht benötigter Lichtabgabe aufgrund von Schaltzuständen
oder Schaltdaten an einem Signal- bzw. Dateneingang 54 auch ausschalten
oder wieder einschalten. Die zentrale Leuchteinheit 50 könnte
beispielsweise als eine LED ausgeführt sein, die mittels
eines Kühlkörpers 56 passiv gekühlt
wird. Licht wird in ein Lichtleitfaserbündel 40 abgegeben,
das zu den erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtungen
geführt wird.
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4a zeigt
eine Verschlusseinrichtung 58, die dazu eingerichtet ist,
das durch ein Lichtleitfaserbündel geleitete Licht abzudecken
oder in seiner Intensität abzuschwächen. Dazu
weist die Verschlussvorrichtung für jedes Lichtleitfaserbündel
drei entsprechende Kapseln 60, 62 und 64 auf.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden vier Lichtleitfaserbündel
zu vier Leuchtelementen in der erfindungsgemäßen
Versorgungsvorrichtung 2, 18 oder 42 geleitet,
so dass sich insgesamt 12 Kapseln 60, 62 und 64 auf
der Verschlusseinrichtung 58 befinden. Die Kapsel 60 steht
für die Funktion des gedimmten Lichts, die anhand der leicht
schattierten Darstellung in 4b und
ersichtlich ist. Die Kapsel 62 ist eine vollständig
lichtdurchlässige Kapsel, die in 4a mit
jeweils einer Lichtöffnung 66 korrespondierend angeordnet
ist. Die Kapseln 64 stehen für ausgeschaltetes
Licht, so dass diese Kapseln bevorzugt vollständig lichtundurchlässig
sind.
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Zum
Auslenken dieser Verschlusseinrichtung 58 könnten
Dauermagnete 68 an der Verschlusseinrichtung 58 angeordnet
werden, auf die zum Bewegen mittels umschaltbarer Elektromagnete 70 und 72 Kräfte
ausgeübt werden könnten. In 4c werden
dafür drei verschiedene Betriebsmodi dargestellt:
In
dem linken Betriebsmodus, der mit „AUS” gekennzeichnet
wird, übt der elektrische Magnet 70 eine anziehende
Kraft auf den Dauermagneten 68 aus, der elektrische Magnet 72 eine
abstoßende Kraft. Dementsprechend ist der Dauermagnet 68 zu
dem Elektromagneten 70 hin gewandt, so dass sich die Verschlusseinrichtung
in einer Stellung befindet, in der die lichtundurchlässigen
Kapseln 64 mit den Lichtöffnungen 66 korrespondierend
positioniert sind. In dem zweiten Betriebsmodus, der in 4c mit „AN” gekennzeichnet
ist, üben beide Elektromagneten 70 und 72 eine
abstoßende Kraft auf den Dauermagneten 68 auf,
so dass er sich in einer Mittelposition befindet und die lichtdurchlässige
Kapsel 62 korrespondierend mit den Lichtöffnungen 66 angeordnet
ist. In einem dritten Betriebsmodus, in dem das Licht nur noch gedimmt
durch das entsprechende Lichtleitfaserbündel geleitet wird, übt
der Elektromagnet 70 eine abstoßende Kraft auf
den Dauermagneten 68 auf, während der Elektromagnet 72 eine
anziehende Kraft auf den Dauermagneten 68 ausübt.
Dadurch wird die teildurchlässige Kapsel 60 korrespondierend mit
den Lichtöffnungen 66 angeordnet und das Licht wird
nur noch geschwächt in das Lichtleitfaserbündel eingeleitet.
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Wie
in 3a zu erkennen ist, kann eine Verschlusseinrichtung 58,
die in 3a mit 46 beziffert
ist, innerhalb des betreffenden Lichtleitfaserbündels 40 bzw. 44 angeordnet
werden. Andererseits wäre es jedoch auch möglich,
die Verschlusseinrichtung 58 vor den Lichtöffnungen
der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung,
das heißt an die Beleuchtungseinrichtung anschließend
um die Luftdusche herum angeordnet werden.
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Schließlich
zeigt 5 ein modernes Verkehrsflugzeug 74, das
mit derartigen Versorgungsvorrichtungen ausgerüstet sein
kann.
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Ergänzend
ist darauf hinzuweisen, dass „umfassend” keine
anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine” oder „ein” keine
Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass
Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele
beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen
oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele
verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen
sind nicht als Einschränkung anzusehen.
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- 2
- Versorgungsvorrichtung
- 4
- Gehäuse
- 6
- Luftdusche
- 8
- Luftauslass
- 10
- Beleuchtungseinrichtung
- 12
- Lampengehäuse
- 14
- Verkabelung
- 16
- Öffnung
- 18
- Versorgungsvorrichtung
- 20
- Luftdusche
- 21
- Luftauslass
- 22
- Beleuchtungseinrichtung
- 24
- Leuchtelement
- 26
- Schlauch
- 28
- Riffelung
- 30
- Hochachse
- 32
- Gehäuse
- 34
- Verkabelung
- 36
- zentrale
Leuchteinheit
- 38
- Einkopplungsreflektor
- 40
- Lichtleitfaserbündel
- 42
- Versorgungsvorrichtung
- 44
- Unterbündel
- 46
- Verschlusseinrichtung
- 48
- Beleuchtungseinrichtung
- 50
- zentrale
Leuchteinheit
- 52
- Steuereinheit
- 54
- Signal-
bzw. Dateneingang
- 56
- Kühlkörper
- 58
- Verschlusseinrichtung
- 60
- Kapsel
- 62
- Kapsel
- 64
- Kapsel
- 66
- Lichtabgabeöffnung
- 68
- Dauermagnet
- 70
- Elektromagnet
- 72
- Elektromagnet
- 74
- Flugzeug
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19926782
B4 [0003]
- - DE 102007014406 B3 [0003]