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Die Erfindung betrifft eine Versorgungsvorrichtung für ein Verkehrsmittel, aufweisend eine Luftdusche mit einem Lufteingang und mindestens einem Luftausgang und eine Beleuchtungseinrichtung. Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer derartigen Versorgungsvorrichtung in einem Verkehrsmittel sowie ein Flugzeug mit mindestens einer derartigen Versorgungsvorrichtung.
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In modernen Verkehrsmitteln werden verbreitet Serviceeinheiten in Versorgungskanälen bereitgestellt, um Passagiere an ihren Aufenthaltsorten mit Komfortelementen und Sicherheitseinrichtungen zu versorgen. Derartige Serviceeinheiten umfassen auch Versorgungseinrichtungen, mit denen im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung Einrichtungen bezeichnet werden, in denen eine Beleuchtungseinrichtung zum Lesen sowie eine Luftdusche zum Erhöhen des persönlichen Komforts vorhanden sind.
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Üblicherweise sind in bekannten Versorgungseinrichtungen eine Luftdusche und die Beleuchtungseinrichtung voneinander separat angeordnet, da dies ein Verbinden der Komponenten mit einer Stromquelle oder einer Luftquelle stark vereinfacht. So werden etwa in der
DE 19926782 B4 und in der
DE 10 2007 014 406 B3 Serviceeinheiten in Versorgungskanälen gezeigt, bei denen Luftduschen von Beleuchtungseinrichtungen getrennt sind, wodurch in der betreffenden Serviceeinheit auch ein entsprechender Bauraum für beide Komponenten benötigt wird. Neben der Vereinnahmung des Bauraums ist ein weiterer, subjektiver Nachteil in Form des herkömmlichen und unmodernen Aussehens einer solchen Anordnung gegeben.
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DE 198 47 884 A1 offenbart eine Innenleuchte mit Belüftungsdüse für einen Fahrzeuginnenraum, bei der eine Luftdusche bzw. Luftdüse ringförmig von einer Beleuchtungseinrichtung umschlossen wird.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist, eine Versorgungseinrichtung vorzuschlagen, bei der eine möglichst kompakte Bauform erreicht wird.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Versorgungseinrichtung nach den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung sind eine erste Komponente in Form einer Luftdusche mit einem Lufteingang und mindestens einem Luftausgang und eine Komponente in Form einer Beleuchtungseinrichtung im Wesentlichen zentrisch zueinander angeordnet. Eine der beiden Komponenten umschließt die andere Komponente im Wesentlichen ringförmig. Dies führt dazu, dass die Luftdusche und die Beleuchtungseinrichtung eine integrale Baueinheit bilden, die deutlich weniger Bauraum beansprucht als eine Luftdusche und eine Beleuchtungseinrichtung, die getrennt voneinander ausgeführt sind. Je nach Wunsch stehen für derartige Versorgungsvorrichtungen zwei unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zum einen ist es möglich, die Luftdusche als eine zentrale Komponente vorzusehen, während sie ringförmig von einer Beleuchtungseinrichtung umschlossen wird. Dies hat den Vorteil, dass bereits auf dem Markt frei verfügbare Luftduschen in die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung integriert werden könnte und durch passende Beleuchtungseinrichtungen umschlossen werden. Beleuchtungseinrichtungen sind im allgemeinen sehr flexibel anpassbar, so dass ringförmige Beleuchtungseinrichtungen oder Beleuchtungseinrichtungen mit mehreren ringförmig angeordneten Leuchtelementen denkbar sind. Hingegen ist es andererseits auch realistisch, als zentrale Komponente eine Beleuchtungseinrichtung vorzusehen, die von ringförmig angeordneten Luftauslässen umgeben ist. Hierfür wäre jedoch erforderlich, sämtliche Belüftungsauslässe für die Luftdusche mit einer gemeinsamen Luftquelle zu verbinden.
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Bevorzugt sollte die Luftdusche derart ausgestaltet sein, dass sie zum Ändern der Strahlrichtung der ausströmenden Luft verschwenkt werden kann. Dadurch ist eine Anpassung an individuelle Vorlieben sowie an die jeweilige Körpergröße des Passagiers möglich, der die Luftdusche benutzen möchte. Es ist weiterhin anzustreben, dass die Luftdusche nicht nur vollständig geschlossen, sondern dass auch die Durchflussmenge der ausströmenden Luft individuell eingestellt werden kann.
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Es könnte vorteilhaft sein, wenn die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung mit mindestens einem aktiven Leuchtelement ausgerüstet ist. Dieses aktive Leuchtelement könnte in Form einer Leuchtdiode oder einer Glühlampe ausgeführt sein, wobei eine Leuchtdiode aufgrund des sehr günstigen Stromverbrauchs und der sehr kompakten Bauweise zu bevorzugen ist. Sollten mehrere Leuchtelemente ringförmig um eine Luftdusche herum angeordnet werden, so müsste lediglich die Verdrahtung der eingesetzten Leuchtdioden oder anderer Leuchtelemente an der Luftdusche vorbei zu einer Stromversorgung oder dergleichen geführt werden. Dies würde die Komplexität einer erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung in einem deutlich akzeptablen Rahmen halten.
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Alternativ dazu wäre es auch denkbar, eine zentrale Leuchteinheit in der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung vorzusehen, mit der die Beleuchtungseinrichtung über mindestens ein Lichtleitfaserbündel verbunden ist.
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Dies könnte eine weitere Reduktion des Stromverbrauchs der Beleuchtungseinrichtung ermöglichen. Eine zentrale Leuchteinheit könnte durch eine zentrale Lichtquelle mit einem Einkopplungsreflektor zum Einkoppeln von Licht in ein Lichtleitfaserbündel realisiert werden, wobei die zentrale Lichtquelle durch eine LED ausgeführt werden könnte. So würden beispielsweise mehrere Beleuchtungseinrichtungen durch die gleiche zentrale Leuchteinheit mit Licht versorgt, so dass keine separaten, aktiven Leuchtelemente an einer einzelnen Versorgungsvorrichtung notwendig sind. Sobald keine von mehreren durch eine gemeinsame zentrale Leuchteinheit mit Licht versorgten erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtungen Licht abgeben soll, kann die zentrale Leuchteinheit ausgeschaltet werden. Dies ist durch eine entsprechende Steuereinheit zu bewerkstelligen, die Schalterstellungen von betreffenden Passagiersitzen oder anderen Einrichtungen erfasst.
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Beim Einsatz einer zentralen Leuchteinheit gestaltet sich das Abschalten der Lichtabgabe anders als beim Einsatz aktiver Leuchtelemente. Bevorzugt wird hierzu eine Verschlusseinrichtung verwendet, die zum Abdecken von Lichtabgabeöffnungen der jeweiligen Beleuchtungseinrichtungen eingerichtet ist. Sollte beispielsweise die Beleuchtungseinrichtung ringförmig um die Luftdusche herum angeordnet sein, könnte eine ringförmige Verschlusseinrichtung mit korrespondierend zu den Lichtabgabeöffnungen der Beleuchtungseinrichtung bündig an der Beleuchtungseinrichtung angeordnet werden. Zum Abschalten der Lichtabgabe wird die Verschlusseinrichtung derart gedreht, dass die mit den Lichtabgabeöffnungen korrespondierenden Öffnungen der Verschlusseinrichtung nicht mehr bündig zu den Lichtabgabeöffnungen liegen, so dass kein Licht mehr durchtreten kann.
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Bevorzugt ist die Verschlusseinrichtung ferner dazu eingerichtet, mit einem nicht vollständig transparenten Material die Lichtabgabeöffnungen zum Verringern der Lichtabgabe zu verdecken. Besteht der Wunsch eines Passagiers, etwas weniger Licht zu verwenden, als durch die zentrale Lichteinheit abgegeben wird, kann die Verschlusseinrichtung derart an den Lichtabgabeöffnungen positioniert werden, dass die Lichtabgabeöffnungen durch ein nicht vollständig transparentes Material ihr Licht nach außen hin abgeben, so dass es in seiner Intensität gedämpft wird.
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Weiterhin ist bevorzugt, die Verschlusseinrichtung mit einem Antrieb zu koppeln. Dies erlaubt eine vollständig gekapselte Integration der Beleuchtungseinrichtung in der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung, so dass ein die Beleuchtungseinrichtung bedienender Passagier weder die Beleuchtungseinrichtung selbst, noch die Verschlusseinrichtung anfassen muss. Gerade bei modernen Verkehrsmitteln mit einem üblicherweise hohen Passagieraufkommen müsste die Beleuchtungseinrichtung derart robust ausgeführt werden, dass auch eine grobe manuelle Bedienung einer hohen Lebenserwartung der Beleuchtungseinrichtung nicht entgegenwirkt. Wird die Verschlusseinrichtung mit einem Antrieb gekoppelt, kann die Beleuchtungseinrichtung beispielsweise vollständig hinter einer Schutzscheibe positioniert werden, so dass die Verschlusseinrichtung vollständig per Fernbedienung bewegt werden kann. Die notwendige Robustheit sowie die Baugröße der Beleuchtungseinrichtung könnte hierdurch geringer ausfallen.
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Eine derartige Verschlusseinrichtung müsste weiterhin nicht direkt vor Lichtabgabeöffnungen einer Beleuchtungseinrichtung positioniert werden, sondern es könnte auch sehr vorteilhaft sein, die Verschlusseinrichtung derart in das Lichtleitfaserbündel einer zentralen Leuchteinheit zu integrieren, dass bereits die Lichtleitung zu der Beleuchtungseinrichtung unterbrochen bzw. abgeschwächt wird. Die Verschlusseinrichtung könnte dadurch für einen Benutzer vollständig unsichtbar hinter einer Versorgungskanaloberfläche oder dergleichen angeordnet werden und das optische Erscheinungsbild der Beleuchtungseinrichtung wird verbessert.
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Ein Antrieb für eine derartige Verschlusseinrichtung könnte mittels einer Kombination aus Elektromagneten und Dauermagneten ausgeführt sein, wobei beispielsweise ein Dauermagnet zwischen zwei Elektromagneten positioniert sein könnte, welche wahlweise auf eine zum Dauermagneten anziehend oder abstoßend wirkende Kraft umgepolt werden können. Dadurch könnte die Verschlusseinrichtung prinzipiell in drei verschiedene Stellungen gebracht werden: eine erste Stellung, bei der ein erster Elektromagnet den Dauermagneten anzieht und ein zweiter Elektromagnet den Dauermagneten abstößt; eine Mittelstellung, in der sowohl der erste als auch der zweite Elektromagnet den Dauermagneten abstoßen; eine dritte Stellung, in der erste Elektromagnet eine abstoßende Kraft auf den Dauermagneten ausübt und der zweite Elektromagnet eine anziehende Kraft. Ist die Verschlusseinrichtung im Wesentlichen kreis- oder ringförmig, könnte mindestens ein Dauermagnet nahe dessen äußeren Umfangs angeordnet werden, während die Elektromagneten gehäusefest und zu der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung unbeweglich zu positionieren sind. Ein derart ausgeführter Antrieb ist sehr robust gegenüber äußeren Umwelteinflüssen, da er im Prinzip wartungsfrei ist und keine aufwändigen mechanischen Elemente aufweist.
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Ferner wird die Aufgabe gelöst durch die Verwendung einer derartigen Versorgungseinrichtung in einem Verkehrsmittel, insbesondere in einem Flugzeug. Schließlich wird die Aufgabe auch durch ein Flugzeug mit mindestens einer Versorgungseinrichtung nach den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 10 gelöst.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und den Figuren. In den Figuren stehen weiterhin gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte. Es zeigen:
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1a + b: ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung in einer Schnittansicht und einer Draufsicht;
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2a + b: ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung in einer Schnittansicht und einer Draufsicht;
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3a + b: eine schematische Ansicht einer zentralen Beleuchtungseinheit;
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4a–c: ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung; und
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5: ein Flugzeug mit mindestens einer erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung.
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1a zeigt eine schematisiert in einem seitlichen Schnitt dargestellte erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2, die in einem Gehäuse 4 untergebracht ist und eine Luftdusche 6 mit mehreren Luftauslässen 8 aufweist, die im Wesentlichen ringförmig um eine Beleuchtungseinrichtung 10 positioniert sind. Zwischen den Luftauslässen 8 und der Beleuchtungseinrichtung 10 ist ein Lampengehäuse 12 angeordnet, das gemeinsam mit der Beleuchtungseinrichtung 10 eine Leseleuchte bildet, die einen relativ ausgeprägt gebündelten Lichtstrahl abgibt.
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In dem gezeigten ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 2 ist die Beleuchtungseinrichtung 10 als eine Leuchtdiode ausgeführt, die mittels einer Verkabelung 14 an ein elektrisches Leitungsnetz oder ein entsprechendes nicht dargestelltes Steuergerät angeschlossen ist, welches direkt mittels Schaltern oder über einen Datenbus oder ein Netzwerk ein Ein- und Ausschalten der Beleuchtungseinrichtung 10 ausführt.
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In einer Draufsicht auf die Unterseite der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 2 wird deutlicher, wie die Luftauslässe 8 um die Beleuchtungseinrichtung 10 herum positioniert sind. Die Beleuchtungseinrichtung 10 bildet den Mittelpunkt der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 2 und stellt gemeinsam mit dem Lampengehäuse 12 eine Leseleuchte dar, um die herum exemplarisch sieben Luftauslässe 8 ringförmig angeordnet sind, aus denen Luft in einem ebenfalls relativ ausgeprägt gebündelten Strahl abgegeben wird, so dass ein einzelner Passagier sich hiermit eine Erfrischung verschaffen kann.
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Die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2 ist in einem Gehäuse 4 untergebracht, wobei das Gehäuse 4 auch Teil eines Versorgungskanals sein kann, der sich beispielsweise über Passagiersitzen in einer Kabine eines Verkehrsflugzeugs befindet. Hierfür ist eine in 1a entsprechend ersichtliche Öffnung 16 vorgesehen, in die die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2 eingeschnappt oder auf andere Art befestigt werden kann.
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Die Anzahl der Luftauslässe 8 in diesem ersten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 2 ist keineswegs auf die Darstellung in 1b beschränkt. Vielmehr ist eine beliebige Anzahl von Luftauslässen 8 möglich, wobei die Anzahl insbesondere optischen und produktionstechnischen Erwägungen zugrunde liegt. Beispielsweise könnte auch ein vollkommen ringförmiger einzelner Luftauslass 8 realisierbar sein, der durch Gitter und Rippen unterteilt eine für die Handhabung und Benutzung notwendige mechanische Festigkeit aufweist.
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Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 2 derart ausgestaltet, dass sowohl der Beleuchtungswinkel als auch der Luftstrahlwinkel individuell eingestellt werden kann. Dafür könnte es vorteilhaft sein, dass beispielsweise das Lampengehäuse 12 und die Gesamtheit der Luftauslässe 8 im Wesentlichen die Form eines Kugelschnitts aufweisen, so dass sich eine kugelgelenkartige Verbindung des Lampengehäuses 12 in den Luftauslässen 8 und ebenfalls eine kugelgelenkartige Verbindung zwischen den Luftauslässen 8 und dem Gehäuse 4 entsteht. Die Zeichnungen sind in diesem Zusammenhang nicht maßstäblich zu werten.
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In 2a wird ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 18 gezeigt, bei dem das in 1a dargestellte Prinzip umgekehrt wird. So ist in 2a eine Luftdusche 20 mit einem Luftauslass 21 zu sehen, die das zentrale Element der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 18 bildet und ringförmig von einer Beleuchtungseinrichtung 22 mit mehreren Leuchtelementen 24 umgeben ist. Die Luftdusche 20 ist über einen Schlauch 26 oder eine andersartig ausgeführte Luftleitung an ein Klimatisierungssystem angeschlossen und im Wesentlichen wie bekannte oder herkömmliche Luftduschen ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Luftdusche 20 exemplarisch auf ihrer Oberseite eine Riffelung 28 aufweist, die ein Verdrehen der Luftdusche 20 um ihre Hochachse 30 zum Öffnen oder Schließen ermöglicht. Die Luftdusche 20 ist zumindest bereichsweise kugelschnittförmig ausgestaltet und kann dadurch in einem Gehäuse 32 kugelgelenkartig verschwenkt werden. Eine individuelle Einstellung des Luftstrahlwinkels wird dadurch ermöglicht.
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Die um die Luftdusche 20 herum angeordneten Leuchtelemente 24 können beispielsweise als Leuchtdioden ausgeführt werden, die über eine Verkabelung 34 an ein Bordspannungsnetz oder eine entsprechende Steuereinrichtung angeschlossen werden kann. Es kommen sämtliche Arten von Leuchtmitteln in Frage, die auf möglichst engem Raum eine ausreichende Leuchtdichte bereitstellen können. Die Kombination der Leuchtelemente 24 und dem Gehäuse 32 bildet insgesamt eine Leseleuchte, die in ihrer Mitte eine Luftdusche 20 aufweist.
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2b zeigt die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 18 in einer Draufsicht auf ihre Unterseite. Exemplarisch sind acht Leuchtelemente 24 dargestellt, die ringförmig um die Luftdusche 20 angeordnet sind. Durch eine entsprechende mechanische Verbindung der Leuchtelemente 24 untereinander und die in 2a ersichtliche sphärische Form kann auch die Beleuchtungseinrichtung 22 in dem Gehäuse 32 verschwenkt werden, so dass die Lichtstrahlrichtung eingestellt werden kann.
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Auch hierbei ist anzumerken, dass die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 18 in keiner Weise auf die Verwendung der in 2b gezeigten Anzahl von Leuchtelementen 24 beschränkt ist. So könnte eine beliebige Anzahl von Leuchtelementen 24 eingesetzt werden, die auf Wunsch eine insbesondere optische Aufwertung der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 18 ermöglichen könnte. Weiterhin ist die erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 18 auch nicht auf die gezeigte ausgestaltende Luftdusche 20 beschränkt.
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3a zeigt eine zentrale Leuchteinheit 36 schematisch, die über einen Einkopplungsreflektor 38 Licht in ein Lichtleitfaserbündel 40 einleitet, mit dessen Hilfe es zu einzelnen erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtungen 42 geleitet wird. Dazu wird das Lichtleitfaserbündel 40 in Unterbündel 44 aufgeteilt, von denen jeweils eine erfindungsgemäße Versorgungsvorrichtung 42 mit Licht versorgt wird. Die einzelnen Unterbündel 44 können durch Verschlusseinrichtungen 46 optisch unterbrochen werden oder die Intensität des durchgeleiteten Lichts verringern (dimmen). Auf die Verschlusseinrichtung wird weiter nachfolgend noch detaillierter eingegangen.
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3b zeigt eine bevorzugte Ausgestaltung einer Beleuchtungseinrichtung 48, die eine zentrale Leuchteinheit 50 aufweist, die elektrisch mit einer Steuereinheit 52 verbunden ist. Die Steuereinheit 52 könnte beispielsweise die zentrale Leuchteinheit 50 mit einer konstanten Spannung und einem konstanten Strom versorgen und bei nicht benötigter Lichtabgabe aufgrund von Schaltzuständen oder Schaltdaten an einem Signal- bzw. Dateneingang 54 auch ausschalten oder wieder einschalten. Die zentrale Leuchteinheit 50 könnte beispielsweise als eine LED ausgeführt sein, die mittels eines Kühlkörpers 56 passiv gekühlt wird. Licht wird in ein Lichtleitfaserbündel 40 abgegeben, das zu den erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtungen geführt wird.
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4a zeigt eine Verschlusseinrichtung 58, die dazu eingerichtet ist, das durch ein Lichtleitfaserbündel geleitete Licht abzudecken oder in seiner Intensität abzuschwächen. Dazu weist die Verschlussvorrichtung für jedes Lichtleitfaserbündel drei entsprechende Kapseln 60, 62 und 64 auf. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel werden vier Lichtleitfaserbündel zu vier Leuchtelementen in der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung 2, 18 oder 42 geleitet, so dass sich insgesamt 12 Kapseln 60, 62 und 64 auf der Verschlusseinrichtung 58 befinden. Die Kapsel 60 steht für die Funktion des gedimmten Lichts, die anhand der leicht schattierten Darstellung in 4b und ersichtlich ist. Die Kapsel 62 ist eine vollständig lichtdurchlässige Kapsel, die in 4a mit jeweils einer Lichtöffnung 66 korrespondierend angeordnet ist. Die Kapseln 64 stehen für ausgeschaltetes Licht, so dass diese Kapseln bevorzugt vollständig lichtundurchlässig sind.
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Zum Auslenken dieser Verschlusseinrichtung 58 könnten Dauermagnete 68 an der Verschlusseinrichtung 58 angeordnet werden, auf die zum Bewegen mittels umschaltbarer Elektromagnete 70 und 72 Kräfte ausgeübt werden könnten. In 4c werden dafür drei verschiedene Betriebsmodi dargestellt:
In dem linken Betriebsmodus, der mit „AUS” gekennzeichnet wird, übt der elektrische Magnet 70 eine anziehende Kraft auf den Dauermagneten 68 aus, der elektrische Magnet 72 eine abstoßende Kraft. Dementsprechend ist der Dauermagnet 68 zu dem Elektromagneten 70 hin gewandt, so dass sich die Verschlusseinrichtung in einer Stellung befindet, in der die lichtundurchlässigen Kapseln 64 mit den Lichtöffnungen 66 korrespondierend positioniert sind. In dem zweiten Betriebsmodus, der in 4c mit „AN” gekennzeichnet ist, üben beide Elektromagneten 70 und 72 eine abstoßende Kraft auf den Dauermagneten 68 auf, so dass er sich in einer Mittelposition befindet und die lichtdurchlässige Kapsel 62 korrespondierend mit den Lichtöffnungen 66 angeordnet ist. In einem dritten Betriebsmodus, in dem das Licht nur noch gedimmt durch das entsprechende Lichtleitfaserbündel geleitet wird, übt der Elektromagnet 70 eine abstoßende Kraft auf den Dauermagneten 68 auf, während der Elektromagnet 72 eine anziehende Kraft auf den Dauermagneten 68 ausübt. Dadurch wird die teildurchlässige Kapsel 60 korrespondierend mit den Lichtöffnungen 66 angeordnet und das Licht wird nur noch geschwächt in das Lichtleitfaserbündel eingeleitet.
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Wie in 3a zu erkennen ist, kann eine Verschlusseinrichtung 58, die in 3a mit 46 beziffert ist, innerhalb des betreffenden Lichtleitfaserbündels 40 bzw. 44 angeordnet werden. Andererseits wäre es jedoch auch möglich, die Verschlusseinrichtung 58 vor den Lichtöffnungen der erfindungsgemäßen Versorgungsvorrichtung, das heißt an die Beleuchtungseinrichtung anschließend um die Luftdusche herum angeordnet werden.
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Schließlich zeigt 5 ein modernes Verkehrsflugzeug 74, das mit derartigen Versorgungsvorrichtungen ausgerüstet sein kann.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Versorgungsvorrichtung
- 4
- Gehäuse
- 6
- Luftdusche
- 8
- Luftauslass
- 10
- Beleuchtungseinrichtung
- 12
- Lampengehäuse
- 14
- Verkabelung
- 16
- Öffnung
- 18
- Versorgungsvorrichtung
- 20
- Luftdusche
- 21
- Luftauslass
- 22
- Beleuchtungseinrichtung
- 24
- Leuchtelement
- 26
- Schlauch
- 28
- Riffelung
- 30
- Hochachse
- 32
- Gehäuse
- 34
- Verkabelung
- 36
- zentrale Leuchteinheit
- 38
- Einkopplungsreflektor
- 40
- Lichtleitfaserbündel
- 42
- Versorgungsvorrichtung
- 44
- Unterbündel
- 46
- Verschlusseinrichtung
- 48
- Beleuchtungseinrichtung
- 50
- zentrale Leuchteinheit
- 52
- Steuereinheit
- 54
- Signal- bzw. Dateneingang
- 56
- Kühlkörper
- 58
- Verschlusseinrichtung
- 60
- Kapsel
- 62
- Kapsel
- 64
- Kapsel
- 66
- Lichtabgabeöffnung
- 68
- Dauermagnet
- 70
- Elektromagnet
- 72
- Elektromagnet
- 74
- Flugzeug