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Es
werden ein Verfahren zur Herstellung eines organischen optoelektronischen
Bauelements und ein organisches optoelektronisches Bauelement angegeben.
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Für
einen dauerhaften und zuverlässigen Betrieb von organischen
lichtemittierenden Dioden (OLED) ist es erforderlich, diese zum
Schutz vor Sauerstoff und Feuchtigkeit zu verschließen.
Dazu können die sauerstoff- und/oder feuchtigkeitsempfindlichen
Bauteile einer OLED zwischen zwei Glasplatten angeordnet sein, die
mittels eines um die Bauteile umlaufenden Klebers verbunden sind,
wodurch eine Verkapselung gebildet wird. Im Kleber sind üblicherweise
Füllstoffe in Form von Kügelchen oder Fasern enthalten,
die beispielsweise als Abstandshafter („spacer”)
für einen definierten Abstand zwischen den beiden Glasplatten
sorgen. Da der Kleber typischerweise nicht vollkommen sauerstoff-
und wasserdampfdicht ist, können diese Gase jedoch mit
der Zeit durch den Kleber hindurch in die OLED hinein diffundieren.
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Eine
Aufgabe zumindest einer Ausführungsform ist es, ein Verfahren
zur Herstellung eines organischen optoelektronischen Bauelements
anzugeben. Eine Aufgabe von zumindest einer weiteren Ausführungsform
ist es, ein organisches optoelektronisches Bauelement anzugeben.
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Diese
Aufgaben werden durch das Verfahren und den Gegenstand der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen des Gegenstands und des Verfahrens sind in den
abhängigen Ansprüchen gekennzeichnet und gehen
weiterhin aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen
hervor.
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Ein
Verfahren gemäß einer Ausführungsform zur
Herstellung eines organischen optoelektronischen Bauelements umfasst
insbesondere die Schritte:
- A) Bereitstellen
eines ersten Substrats mit einem aktiven Bereich und einem den aktiven
Bereich umgebenden ersten Verbindungsbereich, wobei im aktiven Bereich
eine organische funktionelle Schichtenfolge ausgebildet ist,
- B) Bereitstellen eines zweiten Substrats mit einem Abdeckbereich
und einem den Abdeckbereich umgebenden zweiten Verbindungsbereich,
- C) Aufbringen einer ersten Verbindungsschicht aus einem ersten
Glaslotmaterial direkt auf dem zweiten Substrat im zweiten Verbindungsbereich,
- D) Verglasen des ersten Glaslotmaterials der ersten Verbindungsschicht,
- E) Aufbringen einer zweiten Verbindungsschicht auf der verglasten
ersten Verbindungsschicht oder auf dem ersten Verbindungsbereich
des ersten Substrats und
- F) Verbinden des ersten Substrats mit dem zweiten Substrat derart,
dass die zweite Verbindungsschicht den ersten Verbindungsbereich
mit der ersten Verbindungsschicht verbindet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform umfasst ein organisches optoelektronisches
Bauelement insbesondere
- – ein erstes
Substrat mit einem aktiven Bereich und einem den aktiven Bereich
umgebenden ersten Verbindungsbereich, wobei im aktiven Bereich eine
organische funktionelle Schichtenfolge ausgebildet ist,
- – ein zweites Substrat mit einem Abdeckbereich über
dem aktiven Bereich und einem den Abdeckbereich umgebenden zweiten
Verbindungsbereich über dem ersten Verbindungsbereich,
- – zwischen dem ersten und zweiten Verbindungsbereich
eine erste und eine zweite Verbindungsschicht,
wobei
- – die erste Verbindungsschicht direkt an den zweiten
Verbindungsbereich angrenzt und aus einem ersten Glaslotmaterial
ist und
- – die zweite Verbindungsschicht die erste Verbindungsschicht
mit dem ersten Verbindungsbereich verbindet.
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Die
im Folgenden beschriebenen Ausführungsformen, Merkmale
und Kombinationen davon beziehen sich gleichermaßen auf
das organische optoelektronische Bauelement und auf das Verfahren zur
Herstellung des organischen optoelektronischen Bauelements soweit
nichts anderes explizit vermerkt ist.
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Dass
eine Schicht oder ein Element „auf” oder „über” einer
anderen Schicht oder einem anderen Element angeordnet oder aufgebracht
ist, kann dabei hier und im Folgenden bedeuten, dass die eine Schicht
oder das eine Element unmittelbar in direktem mechanischen und/oder
elektrischen Kontakt auf der anderen Schicht oder dem anderen Element
angeordnet ist. Weiterhin kann es auch bedeuten, dass die eine Schicht
oder das eine Element mittelbar auf beziehungsweise über
der anderen Schicht oder dem anderen Element angeordnet ist. Dabei
können dann weitere Schichten und/oder Elemente zwischen der
einen und der anderen Schicht beziehungsweise zwischen dem einen
und dem anderen Element angeordnet sein.
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Dass
eine Schicht oder ein Element „zwischen” zwei
anderen Schichten oder Elementen angeordnet ist, kann hier und im
Folgenden bedeuten, dass die eine Schicht oder das eine Element
unmittelbar in direktem mechanischen und/oder elektrischen Kontakt
oder in mittelbarem Kontakt zur einen der zwei anderen Schichten
oder Elementen und in direktem mechanischen und/oder elektrischen
Kontakt oder in mittelbarem Kontakt zur anderen der zwei anderen
Schichten oder Elementen angeordnet ist. Dabei können bei
mittelbarem Kontakt dann weitere Schichten und/oder Elemente zwischen
der einen und zumindest einer der zwei anderen Schichten beziehungsweise
zwischen dem einen und zumindest einem der zwei anderen Elemente
angeordnet sein.
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Wird
die zweite Verbindungsschicht im Verfahrensschritt E auf der ersten
Verbindungsschicht und auf dem ersten Substrat aufgebracht, so kann das
insbesondere bedeuten, dass ein Teil der zweiten Verbindungsschicht
auf der ersten Verbindungsschicht und ein weiterer Teil der zweiten
Verbindungsschicht auf dem ersten Substrat aufgebracht werden, die
dann im Verfahrensschritt F zur eigentlichen zweiten Verbindungsschicht
zusammengefügt werden. Die zweite Verbindungsschicht kann
im Verfahrensschritt E insbesondere direkt und unmittelbar auf der
ersten Verbindungsschicht und/oder direkt und unmittelbar auf dem
ersten Substrat aufgebracht werden. Damit kann die zweite Verbindungsschicht im
fertigen organischen optoelektronischen Bauelement direkt an die
erste Verbindungsschicht und direkt an das erste Substrat angrenzen
und mit diesen jeweils eine gemeinsame Grenzfläche aufweisen.
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Hier
und im Folgenden kann „optoelektronisch” insbesondere
die Eigenschaft bezeichnen, elektromagnetische Strahlung beziehungsweise Licht
in eine elektrische Spannung und/oder einen elektrischen Strom umzuwandeln
und/oder eine elektrische Spannung und/oder einen elektrischen Strom in
elektromagnetische Strahlung beziehungsweise Licht umzuwandeln.
Das organische optoelektronische Bauelement kann somit im ersten
Fall als organisches strahlungsempfangendes beziehungsweise strahlungsdetektierendes
Bauelement, etwa eine organische Photodiode oder Solarzelle, und
im zweiten Fall als organisches strahlungsemittierendes Bauelement,
etwa eine organische lichtemittierende Diode (OLED), ausgeführt
sein. Hier und im Folgenden kann „Licht” oder „elektromagnetische
Strahlung” gleichermaßen insbesondere elektromagnetische Strahlung
mit zumindest einer Wellenlänge oder einem Wellenlängenbereich
aus einem infraroten bis ultravioletten Wellenlängenbereich
bedeuten. Dabei kann das Licht beziehungsweise die elektromagnetische
Strahlung einen sichtbaren, also einen nah-infraroten bis blauen
Wellenlängenbereich mit einer oder mehreren Wellenlängen
zwischen etwa 350 nm und etwa 1000 nm umfassen.
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Dadurch,
dass zwischen dem ersten Substrat und dem zweiten Substrat die erste
Verbindungsschicht aus dem ersten Glaslotmaterial angeordnet ist,
kann im Vergleich zu einer bekannten OLED mit einer reinen Klebstoffschicht
eine gegenüber Sauerstoff und Feuchtigkeit und Wasserdampf
dichtere Verkapselung geschaffen werden.
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Insbesondere
können das zweite Substrat oder auch das erste und zweite
Substrat ein Glas, beispielsweise mit einem Silikatglas, wie etwa
Borsilikatglas oder Aluminosilikatglas, und/oder Quarzglas oder
einem anderen für organische Bauelemente geeigneten Glasmaterial,
aufweisen.
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Besonders
bevorzugt kann das optoelektronische Bauelement als organische lichtemittierende Diode
(OLED) ausgeführt sein. Die OLED kann beispielsweise im
aktiven Bereich eine erste Elektrode auf dem ersten Substrat aufweisen. Über
der ersten Elektrode kann eine aktive Schicht mit einer oder mehreren
funktionalen Schichten aus organischen Materialien aufgebracht sein.
Die funktionalen Schichten können dabei beispielsweise
als Elektronentransportschichten, Lochsperrschichten, elektrolumineszierende
Schichten, Elektronensperrschichten und/oder Lochtransportschichten
ausgebildet sein. Über den funktionalen Schichten kann
eine zweite Elektrode aufgebracht sein. In den funktionellen Schichten
kann durch Elektronen- und Löcherinjektion und -rekombination
elektromagnetische Strahlung mit einer einzelnen Wellenlänge
oder einem Bereich von Wellenlängen erzeugt werden. Dabei
kann bei einem Betrachter ein einfarbiger, ein mehrfarbiger und/oder
ein mischfarbiger Leuchteindruck erweckt werden.
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Insbesondere
können die erste Elektrode und/oder die zweite Elektrode
besonders bevorzugt flächig oder alternativ in erste beziehungsweise
zweite Elektrodenteilbereiche strukturiert ausgeführt sein. Beispielsweise
kann die erste Elektrode in Form parallel nebeneinander angeordneter
erster Elektrodenstreifen ausgeführt sein und die zweite
Elektrode als senkrecht dazu verlaufende parallel nebeneinander angeordnete
zweite Elektrodenstreifen. Überlappungen der ersten und
zweiten Elektrodenstreifen können damit als separat ansteuerbare
Leuchtbereiche ausgeführt sein. Weiterhin kann auch nur
die erste oder die zweite Elektrode strukturiert sein. Besonders
bevorzugt sind die erste und/oder die zweite Elektrode oder Elektrodenteilbereiche
elektrisch leitend mit ersten Leiterbahnen verbunden. Dabei kann eine
Elektrode oder ein Elektrodenteilbereich beispielsweise in eine
erste Leiterbahn übergehen oder getrennt von einer ersten
Leiterbahn ausgeführt und elektrisch leitend mit dieser
verbunden sein. Die Leiterbahnen können zwischen dem ersten
Substrat und der zweiten Verbindungsschicht aus dem aktiven Bereich
und dem ersten Verbindungsbereich herausgeführt sein, so
dass die organische funktionelle Schichtenfolge außerhalb
des ersten Verbindungsbereichs elektrisch kontaktiert werden kann.
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Ist
das organische optoelektronische Bauelement als OLED und dabei insbesondere
als so genannter „Bottom-Emitter” ausgeführt,
das heißt, dass die in der organischen funktionellen Schichtenfolge erzeugte
Strahlung durch das erste Substrat abgestrahlt wird, so kann das
erste Substrat auf vorteilhafte Weise eine Transparenz für
zumindest einen Teil der in der aktiven Schicht erzeugten elektromagnetischen
Strahlung aufweisen.
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In
der Bottom-Emitter-Konfiguration kann auch die erste Elektrode eine
Transparenz für zumindest einen Teil der in der aktiven
Schicht erzeugten elektromagnetischen Strahlung aufweisen. Eine transparente
erste Elektrode, die als Anode ausgeführt sein kann und
somit als löcherinjizierendes Material dient, kann beispielsweise
ein transparentes elektrisch leitendes Oxid aufweisen oder aus einem transparenten
leitenden Oxid bestehen. Transparente elektrisch leitende Oxide
(transparent conductive oxides, kurz „TCO”) sind
transparente, leitende Materialien, in der Regel Metalloxide, wie
beispielsweise Zinkoxid, Zinnoxid, Cadmiumoxid, Titanoxid, Indiumoxid
oder besonders bevorzugt Indiumzinnoxid (ITO). Neben binären
Metallsauerstoffverbindungen, wie beispielsweise ZnO, SnO2 oder In2O3 gehören auch ternäre
Metallsauerstoffverbindungen, wie beispielsweise Zn2SnO4, CdSnO3, ZnSnO3, MgIn2O4, GaInO3, Zn2In2O5 oder
In4Sn3O12 oder
Mischungen unterschiedlicher transparenter elektrisch leitender
Oxide zu der Gruppe der TCOs. Weiterhin müssen die TCOs
nicht zwingend einer stöchiometrischen Zusammensetzung
entsprechen und können auch p- oder n-dotiert sein.
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Die
funktionalen Schichten können organische Polymere, organische
Oligomere, organische Monomere, organische kleine, nicht-polymere
Moleküle („small molecules”) oder Kombinationen
daraus aufweisen. Geeignete Materialien sowie Anordnungen und Strukturierungen
der Materialien für funktionale Schichten sind dem Fachmann
bekannt und werden daher an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt.
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Die
zweite Elektrode kann als Kathode ausgeführt sein und somit
als elektroneninjizierendes Material dienen. Als Kathodenmaterial
können sich unter anderem insbesondere Aluminium, Barium,
Indium, Silber, Gold, Magnesium, Calcium oder Lithium sowie Verbindungen,
Kombinationen und Legierungen davon als vorteilhaft erweisen. Zusätzlich
oder alternativ kann die zweite Elektrode auch transparent ausgeführt
sein und/oder die erste Elektrode kann als Kathode und die zweite
Elektrode als Anode ausgeführt sein. Das bedeutet insbesondere,
dass die OLED auch als „Top-Emitter” ausgeführt
sein kann. Insbesondere kann das organische optoelektronische Bauelement
gleichzeitig als Bottom- und als Top-Emitter und damit transparent
ausgeführt sein.
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Der
aktive Bereich kann weiterhin Merkmale und Komponenten für
aktive oder passive Anzeigen oder Beleuchtungseinrichtungen aufweisen,
etwa TFTs.
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Beim
ersten Glaslotmaterial kann es sich bevorzugt um ein glasartiges,
also amorphes, oder kristallines aufschmelzbares und aushärtbares
Material oder Komposit mit mehreren Materialien handeln, das weiterhin
auch geeignete Füllstoffe beispielsweise zur Anpassung
von Temperaturausdehnungskoeffizienten aufweisen kann. Das erste
Glaslotmaterial, das auch als Glasfritten („glass frits”)
bezeichnet werden kann, kann das eigentliche zur verglasende Material
sowie Füllstoffe aufweisen und beispielsweise eine Mischung
aus Oxiden umfassen, die ausgewählt sind aus Vanadiumoxid,
Phosphoroxid, Titanoxid, Eisenoxid, etwa Eisen-III-Oxid (Fe
2O
3), Zinnoxid, Boroxid,
Bleioxid, Aluminiumoxid, Erdalkalimetalloxide, Siliziumoxid, Zinkoxid,
Bismutoxid, Hafniumoxid, Zirkonoxid und Alkalioxiden. Insbesondere
kann das erste Glaslotmaterial auch frei von Bleiverbindungen sein,
wenn dies aus umwelttechnischen und -verträglichen Gesichtspunkten
erforderlich ist. Das erste Glaslotmaterial kann insbesondere als
formbares Glaslotmaterial in einem Lösungsmittel-Binder-Gemisch
im Verfahrensschritt C aufgebracht werden. Als Lösungsmittel-Binder-Gemisch
eignet sich beispielsweise eine Mischung aus Amylacetat und Nitrocellulose.
Weitere Beispiele und Ausführungsformen für Glaslotmaterialien,
Füllstoffe und deren Mischungen sind in den Druckschriften
US 6,936,963 B2 und
US 6,998,776 B2 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern durch Rückbezug hiermit
aufgenommen wird.
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Das
Aufbringen des ersten Glaslotmaterials im Verfahrensschritt C auf
den zweiten Verbindungsbereich des zweiten Substrats kann beispielsweise als
Paste durch Siebdruck, Schablonendruck oder Dispensen erfolgen,
so dass eine so genannte Glaslotraupe mit dem ersten Glaslotmaterial
den Abdeckbereich umgibt und direkt, also unmittelbar und in direktem
mechanischen Kontakt, aufgebracht wird. Anschließend kann
das noch formbare erste Glaslotmaterial in einem Ofen durch Wärmezufuhr
getrocknet, entbindert, gesintert und verglast werden. Dadurch kann
bereits vor dem Verfahrensschritt E eine dauerhafte und für
Sauerstoff und Feuchtigkeit undurchlässige erste Verbindungsschicht
auf dem zweiten Substrat hergestellt werden, deren Grenzfläche
zum zweiten Substrat ebenfalls für Sauerstoff und Feuchtigkeit
undurchlässig ist. Durch die Verglasung der ersten Verbindungsschicht
in einem Ofen und nicht, wie bei bekannten OLEDs, mittels eines
Lasers, kann ein kostengünstigerer und wirtschaftlicherer
Herstellungsprozess ermöglicht werden. Durch das Verglasen
der ersten Verbindungsschicht in einem Ofen kann ein erstes Glaslotmaterial
mit einem an das zweite Substrat angepassten Temperaturausdehnungskoeffizienten
spannungsfrei mit dem zweiten Substrat verschmolzen werden, ohne
dass in der ersten Verbindungsschicht und/oder im zweiten Substrat durch
bekannte lokale Verschmelzprozesse beispielsweise mittels Lasereinwirkung
Verspannungen auftreten. Eine kostenintensive und aufwändige
Bearbeitung des zweiten Substrats kann weiterhin ebenfalls entfallen.
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Die
erste Verbindungsschicht kann mit einer ersten Dicke ausgebildet
werden, während die zweite Verbindungsschicht anschließend
dann mit einer zweiten Dicke ausgebildet wird. Die zweite Dicke kann
kleiner oder gleich der ersten Dicke sein. Dadurch kann im Vergleich
zu einer herkömmlichen OLED mit durchgehender Klebstoffschicht
eine Verringerung des Anteils an sauerstoff- und/oder wasserdampfdurchlässigem Volumen
bei gleicher Breite und Höhe der Dichtstrecke, also der
ersten und zweiten Verbindungsschicht zusammen im Vergleich zur bekannten
reinen Klebstoffschicht, erreicht werden. Je kleiner die zweite
Dicke im Vergleich zur ersten Dicke ausgebildet wird, desto geringer
wird die Wahrscheinlichkeit, dass Sauerstoff und/oder Feuchtigkeit in
den aktiven Bereich mit der organischen optoelektronischen Schichtenfolge
hinein diffundieren kann. Besonders bevorzugt wird durch die erste
Verbindungsschicht der Abstand zwischen dem ersten und zweiten Substrat
maßgeblich festgelegt, das bedeutet, dass die zweite Dicke
kleiner oder gleich einem Fünftel und bevorzugt kleiner
oder gleich einem Zehntel der ersten Dicke beträgt. Die
erste Dicke kann je nach Ausführung der organischen optoelektronischen
Schichtenfolge und gegebenenfalls einer weiter unten beschriebenen
Getterschicht bevorzugt eine erste Dicke von größer
oder gleich 5 Mikrometer, besonders bevorzugt von größer
oder gleich 10 Mikrometer, und kleiner oder gleich 20 Mikrometer
aufweisen. Insbesondere ist so ein Abstand zwischen dem ersten und
zweiten Substrat von 10 Mikrometer oder mehr möglich, was
insbesondere beispielsweise bei großflächigen
organischen optoelektronischen Bauelementen vorteilhaft sein kann,
da dadurch etwa Verformungen des ersten und/oder des zweiten Substrats
aufgrund von Druckdifferenzen zwischen dem Innenvolumen des Bauelements
mit der Schichtenfolge und der Umgebung ausgeglichen werden können.
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Die
zweite Verbindungsschicht kann hingegen eine zweite Dicke aufweisen,
die hinsichtlich ihrer Verbindungs- und Adhäsionseigenschaften
optimiert ist. Dabei kann die zweite Verbindungsschicht eine zweite
Dicke von größer oder gleich einer oder mehreren
Atomlagen des Materials der zweiten Verbindungsschicht und kleiner
oder gleich einigen Mikrometern, bevorzugt kleiner oder gleich 5
Mikrometer, insbesondere kleiner oder gleich 2 Mikrometer und besonders
bevorzugt kleiner oder gleich 1 Mikrometer, aufweisen. Die zweite
Verbindungsschicht kann dabei besonders bevorzugt frei von einem
abstandsdefinierenden Füllstoff-(„spacer”-)Material sein.
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Die
zweite Verbindungsschicht kann einen organischen härtbaren
Klebstoff aufweisen, der nach dem Zusammenfügen des ersten
Substrats mit dem zweiten Substrat im Verfahrensschritt F ausgehärtet werden
kann. „Aushärten” kann dabei hier und
im Folgenden geeignete Reaktionen und Mechanismen im Klebstoff selbst
und an den jeweiligen Grenzflächen des Klebstoffs mit der
ersten Verbindungsschicht und dem ersten Substrat bezeichnen, durch die
eine dauerhafte Verbindung des ersten Substrats mit dem zweiten
Substrat ermöglicht wird. Dies kann Prozesse wie Vernetzungsreaktionen
oder auch Verdampfen und/oder Verdunsten von Lösungsmitteln beinhalten.
Das Aushärten kann durch eine selbstinitiierte Reaktion
oder auch durch Zuführung von Energie von außen
hervorgerufen werden, im zweiten Fall insbesondere durch Zuführung
von Wärme oder elektromagnetischer Strahlung insbesondere
in Form von ultraviolettem oder infrarotem Licht. Der Klebstoff kann
insbesondere ein organisches vernetzbares Material oder eine Mehrzahl
solcher Materialien aufweisen, beispielsweise Siloxane, Epoxide,
Acrylate, Methylmethacrylate, Urethane oder Derivate davon in Form
von Monomeren, Oligomeren oder Polymeren oder weiterhin auch Mischungen,
Copolymere oder Verbindungen damit. Besonders bevorzugt kann das
Matrixmaterial ein Epoxidharz umfassen oder sein und/oder mittels
UV-Licht aushärtbar sein.
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Weiterhin
kann die zweite Verbindungsschicht ein zweites Glaslotmaterial umfassen
oder aus einem solchen sein. Das zweite Glaslotmaterial kann Merkmale,
Eigenschaften und Kombinationen daraus wie im Zusammenhang mit dem
ersten Glaslotmaterial beschrieben aufweisen.
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Insbesondere
kann die zweite Verbindungsschicht ein elektromagnetische Strahlung
absorbierendes Material aufweisen, das ausgewählt aus einem
oder mehreren der Materialien aus der Gruppe der Metalle der seltenen
Erden Übergangsmetalle und insbesondere aus den Metallen
Eisen, Kupfer, Vanadium und Neodym ist. Durch Beimischung eines oder
mehrerer derartiger absorbierender Materialien zur zweiten Verbindungsschicht
kann die Absorptionsfähigkeit für elektromagnetische
Strahlung erhöht werden und so die Aushärtung
der zweiten Verbindungsschicht beschleunigt werden. Weiterhin kann die
erste Verbindungsschicht frei von den absorbierenden Materialien
sein oder kann zumindest eine niedrigere Konzentration dieser aufweisen,
so dass eine gezielte Absorption von eingestrahlter elektromagnetischer
Strahlung in der zweiten Verbindungsschicht erreicht werden kann.
Insbesondere eignen sich absorbierende Materialien in Kombination
mit einer zweiten Verbindungsschicht aus einem zweiten Glaslotmaterial,
da durch die absorbierenden Eigenschaften eine gezielte lokale Erwärmung
der zweiten Verbindungsschicht, also des zweiten Glaslotmaterials,
und damit eine verbesserte Verglasung dieses erreicht werden kann.
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Nach
dem Verfahrensschritt F kann das zweite Glaslotmaterial der zweiten
Verbindungsschicht verglast werden. Dies kann insbesondere durch
Aufschmelzen des zweiten Glaslotmaterials mittels Bestrahlung mit
ultraviolettem oder infrarotem Licht erfolgen. Diese kann beispielsweise
mittels eines Lasers oder einer anderen geeigneten Strahlungsquelle
auf die zweite Verbindungsschicht eingestrahlt werden. Durch die
vorab beschriebene geringere zweite Dicke der zweiten Verbindungsschicht
im Vergleich zur ersten Dicke der ersten Verbindungsschicht kann
ermöglicht werden, dass das Verglasen des zweiten Glaslotmaterials
keine große Temperaturerhöhung der weiteren Bauteile
des herzustellenden organischen optoelektronischen Bauelements hervorruft.
Somit kann die Verkapselung der organischen optoelektronischen Schichtenfolge
bei niedriger Temperatur erfolgen und ohne Schädigung der Schichtenfolge
erfolgen. Je dünner dabei die zweite Verbindungsschicht
ist, desto leichter ist das Aufschmelzen und Verglasen dieser und
desto leichter kann eine dauerhafte Verbindung der zweiten Verbindungsschicht
zur ersten Verbindungsschicht und zum ersten Substrat herstellbar
sein. Das bereits verglaste erste Glaslotmaterial der ersten Verbindungsschicht
kann beim Aufschmelzen und Verglasen des zweiten Glaslotmaterials
außer in Bereichen der Grenzfläche mit dem zweiten
Glaslotmaterials hochviskos und besonders bevorzugt fest bleiben,
so dass der Abstand des ersten Substrats zum zweiten Substrat im
Wesentlichen über die erste Dicke der ersten Verbindungsschicht
definiert werden kann. Besonders bevorzugt kann das erste Glaslotmaterial
dazu einen höheren Schmelzpunkt aufweisen als das zweite
Glaslotmaterial.
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Somit
können das erste und das zweite Glaslotmaterial hinsichtlich
ihrer Zusammensetzungen und weiterhin insbesondere hinsichtlich
ihrer Schmelzpunkte verschieden sein.
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Weiterhin
kann die erste Verbindungsschicht während oder nach dem
Verfahrensschritt D auf einer dem zweiten Substrat abgewandten Oberfläche
planarisiert werden. Dies kann beispielsweise durch Ätzen
und/oder bevorzugt durch Schleifen des bereits verglasten ersten
Glaslotmaterials oder alternativ oder zusätzlich auch durch
einen entsprechenden Formgebungsprozess im Verglasungsprozess des Verfahrensschritts
D im Ofen erfolgen. Durch das Planarisieren kann es beispielsweise
möglich sein, die Haftung der ersten Verbindungsschicht
und der zweiten Verbindungsschicht aneinander sowie eine Optimierung
des Abstands des ersten und zweiten Substrats zueinander im fertigen
Bauelement zu erreichen.
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Weiterhin
kann im Verfahrensschritt A das erste Substrat im ersten Verbindungsbereich
mit einer Vertiefung bereitgestellt werden. Insbesondere kann die
Vertiefung derart ausgebildet sein, dass sie den aktiven Bereich
umgibt. Die Vertiefung kann dazu vorgesehen sein, dass nach dem
Verfahrensschritt F die zweite Verbindungsschicht zumindest teilweise
in der Vertiefung angeordnet ist. Das kann bedeuten, dass die zweite
Verbindungsschicht im Verfahrensschritt E zumindest teilweise in
der Vertiefung aufgebracht wird. Alternativ oder zusätzlich kann
die zweite Verbindungsschicht im Verfahrensschritt auch auf der
ersten Verbindungsschicht aufgebracht werden und dann im Verfahrensschritt
F beim Verbinden des ersten Substrats mit dem zweiten Substrat zumindest
teilweise in der Vertiefung angeordnet werden. Dass die zweite Verbindungsschicht zumindest
teilweise in der Vertiefung angeordnet ist, kann bedeuten, dass
die Vertiefung eine Tiefe aufweist, die beispielsweise kleiner als
die zweite Dicke der zweiten Verbindungsschicht ist. In diesem Fall kann
die zweite Verbindungsschicht noch aus der Vertiefung herausragen.
Die Vertiefung kann dann eine Breite aufweisen, die unabhängig
von einer Breite der ersten Verbindungsschicht gewählt
werden kann. Alternativ dazu kann die Tiefe der Vertiefung größer
oder gleich der zweiten Dicke der zweiten Verbindungsschicht sein,
so dass die zweite Verbindungsschicht nach dem Verfahrensschritt
F gänzlich in der Vertiefung angeordnet und so gänzlich
vom ersten Substrat und der ersten Verbindungsschicht umgeben sein
kann. Insbesondere kann in diesem Fall die Vertiefung eine Breite
aufweisen, die größer oder gleich einer Breite
der ersten Verbindungsschicht ist. Dabei kann nach dem Verfahrensschritt
F auch die erste Verbindungsschicht in die Vertiefung hineinreichen
und somit teilweise in der Vertiefung angeordnet sein. Durch die
Anordnung der zweiten Verbindungsschicht zumindest teilweise in
der Vertiefung kann erreicht werden, dass die zweite Verbindungsschicht
zumindest teilweise von der umgebenden Atmosphäre abgeschirmt
sein kann.
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Weiterhin
kann im Abdeckbereich des zweiten Substrats ein Klebstoff und/oder
ein Gettermaterial angeordnet werden. Als Gettermaterial kann vorzugsweise
ein oxidierbares und/oder feuchtigkeitsbindendes Material eingesetzt
werden, welches mit Sauerstoff und Feuchtigkeit reagieren und diese
für die organische funktionelle Schichtenfolge schädlichen
Stoffe, die beispielsweise noch in Kleinstmengen durch eine zweite
Verbindungsschicht aus Klebstoff diffundieren können, dabei
binden kann. Als leicht oxidierende Materialien werden insbesondere Metalle
aus der Gruppe der Alkali- und Erdalkali-Metalle und Oxide damit,
beispielsweise Calciumoxid und/oder Bariumoxid, als chemisorbierende
Materialien eingesetzt. Weiterhin sind auch andere Metalle, wie
beispielsweise Titan oder oxidierbare nichtmetallische Materialien
geeignet. Ferner sind auch scharf getrocknete Zeolite als physisorbierende
Materialien geeignet.
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Das
Gettermaterial kann auf den Abdeckbereich des zweiten Substrats
direkt aufgebracht werden oder in einem Gemisch aus dem Gettermaterial und
Klebstoff, wobei das Gettermaterial dabei beispielsweise in Partikelform
im Klebstoff dispergiert sein kann. Der Klebstoff kann einen der
oben in Verbindung mit der zweiten Verbindungsschicht beschriebenen
Klebstoffe aufweisen. Insbesondere in dem unten beschriebenen Fall,
dass der Klebstoff nicht beabstandet zur organischen funktionellen Schichtenfolge
angeordnet ist, kann dieser ein Epoxid aufweisen oder aus einem
Epoxidharz sein, das Epoxide beispielsweise die im Zusammenhang
mit den Ausführungsformen der organischen funktionellen
Schichtenfolge genannten Kathodenmaterialien nicht beschädigen.
Für ein Gettermaterial-Klebstoff-Gemisch ist es vorteilhaft,
wenn die Partikel des Gettermaterials derart fein gemahlen sind,
dass die Partikel weder zu mechanischen Beschädigungen der
organischen funktionellen Schichtenfolge, beispielsweise der Kathode,
führen können, noch die zweite Verbindungsschicht
zwischen der ersten Verbindungsschicht und dem ersten Substrat beeinflussen
können.
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Insbesondere
können das Gettermaterial und/oder der Klebstoff vor dem
Verfahrensschritt F und nach dem Verglasen des ersten Glaslotmaterials im
Verfahrensschritt D aufgebracht werden. Dies kann bedeuten, dass
das Gettermaterial und/oder der Klebstoff auf der Seite des zweiten
Substrats angeordnet werden, auf der auch die erste Verbindungsschicht
angeordnet ist, so dass nach dem Verbinden des ersten und zweiten
Substrats im Verfahrensschritt F das Gettermaterial und/oder der
Klebstoff in dem durch das erste und zweite Substrat und die erste
und zweite Verbindungsschicht umschlossenen Hohlraum zusammen mit
der organischen Schichtenfolge angeordnet sind. Das Gettermaterial und/oder
der Klebstoff können nach dem Verfahrensschritt F beabstandet
zur organischen funktionellen Schichtenfolge angeordnet sein, so
dass sich noch ein verbleibender Hohlraum zwischen dem ersten und
zweiten Substrat befindet, der beispielsweise mit Gas gefüllt
sein kann. Dabei kann der Abstand hauptsächlich durch die
Dicke des Gettermaterials und die erste Dicke der ersten Verbindungsschicht
einstellbar sein. Das zweite Substrat kann zusätzlich im
Abdeckbereich eine Kavität, also eine Vertiefung, aufweisen, in
dem das Gettermaterial und/oder der Klebstoff zumindest teilweise
angeordnet und so beispielsweise geeignet beabstandet zu organischen
funktionellen Schichtenfolge ist. Alternativ dazu kann das Gettermaterial
und/oder der Klebstoff den gesamten umschlossenen Hohlraum um die
organische funktionelle Schichtenfolge ausfüllen.
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Durch
eine beabstandete Anordnung des Gettermaterials zur organischen
funktionellen Schichtenfolge können in den Hohlraum hinein
diffundierender Sauerstoff und/oder hinein diffundierende Feuchtigkeit
flächig vom Gettermaterial aufgenommen werden, wodurch
sich eine höhere so genannte Pumpkapazität ergeben
kann, bis in der organischen funktionellen Schichtenfolge Defekte
auftreten. Wird der Klebstoff hingegen beispielsweise im gesamten
Hohlraum angeordnet, kann dieser gleichzeitig die zweite Verbindungsschicht
bilden. Verwendet man monodisperse Nanopartikel als Gettermaterial,
so kann die zweite Verbindungsschicht sogar durch eine Gettermaterial-Klebstoff-Mischung
gebildet werden. Dabei muss dann die Gettermaterialkonzentration
im Klebstoff derart gering sein, dass sich die Gettermaterialteilchen
nicht berühren und keinen Diffusionskanal bilden können.
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Insbesondere
in Verbindung mit einer zweiten Verbindungsschicht aus einem zweiten
Glaslotmaterial, aber auch bei einer geeignet dichten zweiten Verbindungsschicht
aus einem Klebstoff kann es auch möglich sein, dass im
Vergleich zu bekannten OLEDs weniger oder gar kein Gettermaterial
im Abdeckbereich des zweiten Substrats angeordnet werden muss. In
diesem Fall kann eine permanent dichte Verbindung zwischen dem ersten
und zweiten Substrat herstellbar sein, dass eine hohe Lebensdauer
des organischen optoelektronischen Bauelements ermöglichen
kann, ohne dass ein Gettermaterial notwendig ist.
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Weiterhin
kann im Verfahrensschritt die organische funktionelle Schichtenfolge
mit zumindest einer Barrierenschicht ausgebildet werden, die die
organische funktionelle Schichtenfolge überdeckt. So kann
die organische funktionelle Schichtenfolge mit einem Stapel aus
in einem plasmaunterstützten chemischen Dampfphasen-Aufbringverfahren
(„plasma-enhanced chemical vapor deposition”, PECVD-Verfahren)
oder durch Sputtern abgeschiedenen Oxid-, Nitrid- und/oder Oxinitridschichten, etwa
Siliziumnitrid-(SiNx-) und/oder Siliziumoxid-(SiO2-)Schichten, verkapselt werden. Solch eine Schichtkombination
von SiNx (N) und SiO2 (O)
kann vielfach wiederholt werden, so dass einzelne Diffusionskanäle,
von der jeder einzelne zu einem sichtbaren Defekt in der aktiven
Fläche der organischen funktionellen Schichtenfolge führen
könnte, verschlossen werden. Jedoch kann es selbst bei
einem Stapel von NONONON noch einzelne nicht dichte Punktdefekte
geben. Verkapselt man nun solch eine derartige organische funktionelle
Schichtenfolge mit Barrierenschicht zusätzlich mit dem
oben beschriebenen Verfahren mittels des zweiten Substrats und der
ersten und zweiten Verbindungsschicht, kann der Diffusionsweg von
Wasser und Sauerstoff soweit verlängert werden, dass die
Alterung des organischen optoelektronischen Bauelements durch Wassereinwirkung
so weit hinausgezögert wird, dass das Bauelement einen
typischen Feuchtetest bei einer Temperatur von 60°C und
90% relativer Luftfeuchtigkeit 504 Stunden überstehen kann,
ohne dass ein wasserbedingter Defekt entsteht, der etwa größer
als 400 μm wird.
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Insbesondere
kann das organische optoelektronische Bauelement auch eine Kombination
des Gettermaterials und der Barrierenschicht aufweisen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform zur Herstellung eines organischen
optoelektronischen Bauelements umfasst ein Verfahren die Schritte:
- A) Bereitstellen eines ersten Substrats mit
einem aktiven Bereich und einem den aktiven Bereich umgebenden ersten
Verbindungsbereich,
- B) Bereitstellen eines zweiten Substrats mit einem Abdeckbereich
und einem den Abdeckbereich umgebenden zweiten Verbindungsbereich,
- C) Aufbringen einer ersten Verbindungsschicht aus einem ersten
Glaslotmaterial direkt auf dem ersten Substrat im ersten Verbindungsbereich,
- D) Verglasen des ersten Glaslotmaterials der ersten Verbindungsschicht
auf dem ersten Substrat,
- D') Ausbilden einer organischen funktionellen Schichtenfolge
im aktiven Bereich des ersten Substrats,
- E) Aufbringen einer zweiten Verbindungsschicht auf der verglasten
ersten Verbindungsschicht oder auf dem zweiten Verbindungsbereich
des zweiten Substrats und
- F) Verbinden des ersten Substrats mit dem zweiten Substrat derart,
dass die zweite Verbindungsschicht den zweiten Verbindungsbereich
mit der ersten Verbindungsschicht verbindet.
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Im
Vergleich zum oben beschriebenen Verfahren kann somit auch die erste
Verbindungsschicht auf dem ersten Substrat ausgebildet und verglast werden.
Dadurch, dass die organische funktionelle Schichtenfolge erst nach
dem Verglasen der ersten Verbindungsschicht auf dem ersten Substrat
im Verfahrensschritt D' aufgebracht wird, kann eine Schädigung
der organischen funktionellen Schichtenfolge durch den Verfahrensschritt
D vermieden werden. Das derart herstellbare organische optoelektronische Bauelement
kann dabei die folgenden Merkmale aufweisen:
- – ein
erstes Substrat mit einem aktiven Bereich und einem den aktiven
Bereich umgebenden ersten Verbindungsbereich, wobei im aktiven Bereich eine
organische funktionelle Schichtenfolge (3) ausgebildet
ist,
- – ein zweites Substrat mit einem Abdeckbereich über
dem aktiven Bereich und einem den Abdeckbereich umgebenden zweiten
Verbindungsbereich über dem ersten Verbindungsbereich und
- – zwischen dem ersten und zweiten Verbindungsbereich
eine erste und eine zweite Verbindungsschicht, wobei
- – die erste Verbindungsschicht direkt an den zweiten
Verbindungsbereich angrenzt und aus einem ersten Glaslotmaterial
ist und
- – die zweite Verbindungsschicht die erste Verbindungsschicht
mit dem ersten Verbindungsbereich verbindet.
-
Ein
derartiges organisches optoelektronisches Bauelement weist hinsichtlich
der räumlichen Anordnung der ersten und zweiten Verbindungsschicht
relativ zur organischen funktionellen Schichtenfolge im Vergleich
zum weiter oben beschriebenen organischen optoelektronischen Bauelement
einen umgekehrten Aufbau auf. Das Verfahren und das dadurch herstellbare
Bauelement können eines oder mehrere der vorab beschriebenen
Merkmale, Eigenschaften, Ausführungsformen und Kombinationen daraus
aufweisen.
-
Bei
den hier beschriebenen Verfahren kann ein organisches optoelektronisches
Bauelement mit den vorab beschriebenen Eigenschaften und Merkmalen
hergestellt werden, das eine Dichtstrecke, also eine erste und eine
zweite Verbindungsschicht zwischen dem ersten und dem zweiten Substrat
im ersten und der zweiten Verbindungsbereich aufweist, mit einem
variablen und frei wählbaren Anteil der ersten und der
zweiten Verbindungsschicht aufweist. Die Breite und erste Dicke
der ersten Verbindungsschicht wie auch die Breite und zweite Dicke
der zweiten Verbindungsschicht können jeweils und auch in
den jeweiligen Verhältnissen zueinander frei wählbar
im Sinne einer Materialaufwands- und Dichtigkeitsoptimierung sein.
Die zweite Dicke der zweiten Verbindungsschicht kann im Vergleich
zur ersten Dicke der ersten Verbindungsschicht soweit reduziert werden,
wie für eine dichte Verbindung zwischen dem ersten und
zweiten Substrat erforderlich ist. Je dünner die zweite
Verbindungsschicht ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Sauerstoff
und/oder Feuchtigkeit in das organische optoelektronische Bauelement
eindringt und desto höher kann damit die erreichbare Lebensdauer
des Bauelements sein.
-
Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit den 1A bis 6 beschriebenen
Ausführungsformen.
-
Es
zeigen:
-
1A bis 1H schematische
Darstellungen eines Verfahrens zur Herstellung eines organischen
optoelektronischen Bauelements gemäß einem Ausführungsbeispiel
und
-
2 bis 6 schematische
Darstellungen organische optoelektronischer Bauelemente gemäß weiteren
Ausführungsbeispielen.
-
In
den Ausführungsbeispielen und Figuren können gleiche
oder gleich wirkende Bestandteile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen
versehen sein. Die dargestellten Elemente und deren Größenverhältnisse
untereinander sind grundsätzlich nicht als maßstabsgerecht
anzusehen, vielmehr können einzelne Elemente, wie zum Beispiel
Schichten, Bauteile, Bauelemente und Bereiche, zur besseren Darstellbarkeit
und/oder zum besseren Verständnis übertrieben
dick oder groß dimensioniert dargestellt sein.
-
In
den 1A bis 1H ist
ein Verfahren zur Herstellung eines organischen optoelektronischen
Bauelements 100 gemäß einem Ausführungsbeispiel
gezeigt. Dabei wird in einem ersten Verfahrensschritt A gemäß 1A ein
erstes Substrat 1 bereitgestellt, das einen aktiven Bereich 12 und
diesen umgebend einen ersten Verbindungsbereich 11 aufweist.
Das Substrat 1 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel
aus Glas.
-
Im
aktiven Bereich 12 ist eine organische funktionelle Schichtenfolge 3 ausgebildet,
die im gezeigten Ausführungsbeispiel als organische lichtemittierende
Diode (OLED) ausgeführt ist. Diese umfasst auf dem Substrat 1 eine
erste Elektrode 31, auf der eine aktive organische Schicht 30 umfassend
eine Mehrzahl von organischen funktionellen Schichten aufgebracht
ist. Über der aktiven organischen Schicht 30 ist
eine zweite Elektrode 32 aufgebracht. Die erste Elektrode 31 und
die zweite Elektrode 32 sind als Anode beziehungsweise
als Kathode ausgebildet, die geeignet sind, in die aktive Schicht 30 Löcher
und Elektronen zu injizieren.
-
Die
aktive Schicht 30 weist zumindest eine elektrolumineszierende
Schicht auf, die geeignet ist, im Betrieb elektromagnetische Strahlung
durch Rekombination der injizierten Elektronen und Löcher abzustrahlen.
Zusätzlich kann die aktive Schicht 30 weitere
organische funktionelle Schichten, etwa zumindest eine Loch- und/oder
eine Elektronentransportschicht, und/oder weitere der im allgemeinen
Teil beschriebenen Merkmale aufweisen. Weiterhin kann die organische
funktionelle Schichtenfolge 3 auch als Mehrschicht-OLED
mit einer Mehrzahl von übereinander angeordneten elektrolumineszierenden Schichten
und jeweils dazwischen angeordneten weiteren organischen funktionellen
Schichten ausgebildet sein. Die funktionellen Schichten der aktiven Schicht 30 können
organische Materialien in Form von Polymeren oder kleinen organischen
Molekülen wie im allgemeinen Teil beschrieben aufweisen.
-
Die
erste und zweite Elektrode 31, 32 sind im gezeigten
Ausführungsbeispiel jeweils transparent ausgeführt
und weisen beispielsweise ein TCO und/oder ein Metall wie im allgemeinen
Teil beschrieben auf. Dadurch ist das durch das im Folgenden beschriebene
Verfahren herstellbare organische optoelektronische Bauelement 100 als
Bottom- und als Top-Emitter ausgeführt, so dass die im
Betrieb in der aktiven Schicht 30 erzeugte elektromagnetische Strahlung
sowohl durch das erste Substrat 1 hindurch als auch durch
das im Folgenden beschriebene zweite Substrat 2 abgestrahlt
werden kann und das organische optoelektronische Bauelement 100 als
transparente, beidseitig emittierende OLED ausgebildet ist.
-
Alternativ
oder zusätzlich kann die organische funktionelle Schicht 3 auch
als strahlungsdetektierende Schichtenfolge, etwa als organische
Photodiode oder Solarzelle ausgebildet sein und/oder weitere organische
elektronische Bauteile wie etwa Dünnfilmtransistoren aufweisen.
-
Im
einem zweiten Verfahrensschritt B gemäß 1B wird
ein zweites Substrat 2 aus Glas bereitgestellt, das einen
Abdeckbereich 22 und diesen umgebend einen zweiten Verbindungsbereich 21 aufweist.
In einem weiteren Verfahrensschritt C gemäß 1C wird
auf den zweiten Verbindungsbereich 21 eine erste Verbindungsschicht 4 mit
einem ersten Glaslotmaterial aufgebracht, wobei das erste Glaslotmaterial
bevorzugt bleifrei ist und Materialien und Zusammensetzungen wie
im allgemeinen Teil beschrieben aufweist. Dabei wird das erste Glaslotmaterial
in Form einer so genannten Glaslotraupe oder Paste in einem formbaren
Zustand zum Beispiel durch Dispensen, Sieb- oder Schablonendruck
aufgebracht. Die erste Verbindungsschicht 4, die zum Aufbringen zugesetzte
Lösungsmitteln und nicht ausgehärtete Binder aufweisen
kann, umschließt den Abdeckbereich 22 entlang
des zweiten Verbindungsbereichs 21.
-
In
einem weiteren Verfahrensschritt D gemäß 1D wird
die erste Verbindungsschicht 4 verglast, was durch die
Pfeile 91 angedeutet ist. Dazu wird die erste Verbindungsschicht 4 zusammen
mit dem zweiten Substrat 2 in einem Ofen durch Zuführung
von Wärme getrocknet, entbindert, gesintert und verglast.
Dabei verbindet sich die erste Verbindungsschicht 4 im
zweiten Verbindungsbereich 21 mit dem zweiten Substrat 2,
wobei das erste Glaslotmaterial durch geeignete Zusätze
einen an das zweite Substrat 2 angepassten Temperaturausdehnungskoeffizienten
aufweisen kann. Dadurch ist ein spannungsfreies Verschmelzen des
zweiten Substrats 2 mit der ersten Verbindungsschicht 4 möglich.
Dicke und Breite der ersten Verbindungsschicht 4 sind dabei
variabel wählbar und ohne aufwändige Glasbearbeitung
des zweiten Substrats 2 schon beim Aufbringen der ersten
Verbindungsschicht 4 einstellbar. Da die organische funktionelle
Schichtenfolge 3 vom Verglasungsprozess des ersten Glaslotmaterials nicht
betroffen ist, kann die Verglasung 91 der ersten Verbindungsschicht 4 unter
optimalen Bedingungen durchgeführt werden. Alternativ oder
zusätzlich zum hier beschriebenen Ofenprozess kann die
erste Verbindungsschicht 4 auch mittels Bestrahlung mit
Licht im ultravioletten bis infraroten Wellenlängenbereich verglast
werden. wobei auch in diesem Fall die Verglasung 91 unter
optimalen Bedingungen für einen hermetisch dichten Anschluss
der ersten Verbindungsschicht 4 an das zweite Substrat 2 erfolgen kann,
ohne dass Rücksicht auf die organische funktionelle Schichtenfolge 3 genommen
werden müsste.
-
Zur
Verbesserung der Haftung und/oder Minimierung der Dicke der im Folgenden
beschriebenen zweiten Verbindungsschicht 5 kann die erste Verbindungsschicht 4 auf
der dem zweiten Substrat 2 abgewandten Oberfläche
nach dem Verglasen 91 planarisiert werden. Dies kann beispielsweise
durch Planschleifen erfolgen. Alternativ dazu kann eine planarisierende
Formgebung bereits während des oder vor dem Verglasen 91 im
Ofenprozess erfolgen.
-
In
einem weiteren Verfahrensschritt E gemäß 1E wird
auf der dem zweiten Substrat 2 abgewandten, den Abdeckbereich 12 umlaufenden Oberfläche
der ersten Verbindungsschicht 4 eine zweite Verbindungsschicht 5 aufgebracht.
Die zweite Verbindungsschicht 5 weist dabei einen vorzugsweise
Füllstoff-freien organischen härtbaren Klebstoff, insbesondere
ein Epoxidharz, auf. Während die erste Verbindungsschicht 4 eine
erste Dicke aufweist, die hinsichtlich des gewünschten
Abstands des ersten und zweiten Substrats 1 und 2 im
fertigen organischen optoelektronischen Bauelement 100 gewählt ist,
kann die zweite Verbindungsschicht 5 mit einer zweiten
Dicke aufgebracht werden, die wesentlich geringer als die erste
Dicke ist. Insbesondere ist die zweite Dicke kleiner oder gleich
einem Fünftel und besonders bevorzugt kleiner oder gleich
einem Zehntel der ersten Dicke. Mit Vorteil kann die zweite Dicke der
zweiten Verbindungsschicht 5 soweit reduziert werden, dass
gerade noch ein dichter Verbund zwischen dem ersten und zweiten
Substrat 1, 2 möglich ist. Die zweite
Verbindungsschicht 5 kann dazu eine zweite Dicke von einigen
Atomlagen bis zu einigen Mikrometern aufweisen. Je dünner
die zweite Verbindungsschicht 5 mit dem organischen hartbaren
Klebstoff dabei ist, desto geringer ist die Diffusionsrate von Feuchtigkeit
und Sauerstoff durch den Klebstoff der zweiten Verbindungsschicht 5 und
desto höher kann die Lebensdauer des derart hergestellten
organischen optoelektronischen Bauelements 100 sein.
-
Alternativ
oder zusätzlich zum Aufbringen der zweiten Verbindungsschicht 5 auf
der verglasten ersten Verbindungsschicht 4 kann die zweite
Verbindungsschicht 5 im Verfahrensschritt E auch auf dem ersten
Verbindungsbereich 11 des ersten Substrats 1 aufgebracht
werden, wie in 1F gezeigt ist.
-
In
einem weiteren Verfahrensschritt F gemäß 1G wird
das zweite Substrat 2 über dem ersten Substrat 1 angeordnet
und mit diesem vermittels der ersten und zweiten Verbindungsschicht 4, 5 verbunden.
Dazu werden der Abdeckbereich 22 und der aktive Bereich 12 sowie
der erste und zweite Verbindungsbereich 11, 21 jeweils übereinander
angeordnet, so dass die zweite Verbindungsschicht 5 die
erste Verbindungsschicht 4 mit dem ersten Verbindungsbereich 11 des
ersten Substrats 1 verbindet. Die Breiten der ersten und
zweiten Verbindungsschicht 4, 5 können
dabei, wie in 1G angedeutet, zumindest annähernd
gleich sein. Alternativ dazu kann die zweite Verbindungsschicht 5 nach
dem Zusammenfügen beispielsweise auch eine größere Breite
als die erste Verbindungsschicht 4 aufweisen und beispielsweise
einen Rand bilden, der die Grenzfläche zwischen der ersten
und zweiten Verbindungsschicht 4, 5 umschließt.
-
Durch
einen weiteren Verfahrensschritt zur Herstellung des organischen
optoelektronischen Bauelements 100 gemäß 1H wird
die zweite Verbindungsschicht 5 ausgehärtet. Dies
kann, wie in 1H durch die Pfeile 92 angedeutet
ist, durch wärme- oder strahlungsinduzierte Vernetzung
des organischen härtbaren Klebstoffs in der zweiten Verbindungsschicht 5 erfolgen.
Alternativ dazu kann der Klebstoff auch chemisch initiiert vernetzt
und ausgehärtet werden, etwa nach dem Prinzip eines Mehrkomponentenklebstoffs.
Der Energie- und Wärmeeintrag auf die organische funktionelle
Schichtenfolge 3 beim Aushärten 92 der
zweiten Verbindungsschicht 5 ist aufgrund der geringen
zweiten Dicke der zweiten Verbindungsschicht 5 gering genug,
um diese nicht zu beschädigen.
-
Alternativ
zu einer zweiten Verbindungsschicht 5 mit einem organischen
härtbaren Klebstoff kann im Verfahrensschritt E als zweite
Verbindungsschicht 5 auch ein zweites Glaslotmaterial auf
der ersten Verbindungsschicht 4 und/oder auf dem ersten
Verbindungsbereich 11 des ersten Substrats 1 aufgebracht
werden. Die vorab genannten Vorteile gelten dabei auch für
die Verwendung eines zweiten Glaslotmaterials anstelle des Klebstoffs.
Insbesondere kann nach dem Verfahrensschritt F beispielsweise mittels
eines fokussierten Laserstrahls das zweite Glaslotmaterial der zweiten
Verbindungsschicht 5 gezielt aufgeschmolzen und verglast
werden, wobei der jeweilige Wärmeeintrag auf das erste
Substrat 1, die organische funktionelle Schichtenfolge 3 und
die erste Verbindungsschicht 4 gering gehalten werden kann.
Besonders bevorzugt erweicht das zweite Glaslotmaterial bei niedrigeren
Temperaturen als das erste Glaslotmaterial. Wie im Fall des organischen härtbaren
Klebstoffs als zweite Verbindungsschicht 5 ist auch im
Fall des zweiten Glaslotmaterials eine geringe zweite Dicke der
zweiten Verbindungsschicht 5 vorteilhaft, da diese umso
leichter aufgeschmolzen und verglast werden kann, je dünner
sie ist. Dabei kann, je nach Anforderungen, die zweite Dicke der zweiten
Verbindungsschicht 5 von einigen Atomlagen bis zu einigen
Mikrometern reichen. Um das gezielte Aufschmelzen und Verglasen
der zweiten Verbindungsschicht 5 mit dem zweiten Glaslotmaterial zu
verbessern, kann die zweite Verbindungsschicht 5 zusätzlich
noch ein Material aufweisen, das elektromagnetische Strahlung absorbieren
kann, während die erste Verbindungsschicht 4 frei
von diesem Material ist. Das absorbierende Material weist bevorzugt ein
Metall oder eine Metallverbindung, vorzugsweise ein Metalloxid,
auf. Insbesondere kann es sich dabei um ein Metall der seltenen
Erden oder ein Übergangsmetall, beispielsweise Vanadium,
Eisen, Kupfer, Chrom und/oder Neodym oder ein Oxid davon, handeln.
-
Wie
in 1H gezeigt ist, kann durch das hier beschriebene
Verfahren ein organisches optoelektronisches Bauelement 100 hergestellt
werden, bei dem die zweite Dicke der zweiten Verbindungsschicht 5 im
Vergleich zur Gesamtdicke der ersten und zweiten Verbindungsschicht 4, 5 zusammen deutlich
reduziert ist und die Verbindung zwischen dem ersten und zweiten
Substrat 1, 2 größtenteils durch
die sauerstoff- und feuchtigkeitsundurchlässige erste Verbindungsschicht 4 aus
dem ersten Glaslotmaterial ausgebildet ist.
-
Alternativ
zum vorab beschriebenen Verfahren kann die erste Verbindungsschicht 4 auch
im ersten Verbindungsbereich 11 des ersten Substrats aufgebracht
und anschließend verglast werden. Um die organische funktionelle
Schichtenfolge 3 durch das Verglasen der ersten Verbindungsschicht 4 nicht
zu schädigen, wird diese erst nach dem Verglasen aufgebracht.
Das Verfahren weist dann im Vergleich zum vorher beschriebenen Verfahren
insbesondere die folgenden Schritte auf:
- A)
Bereitstellen eines ersten Substrats 1 mit einem aktiven
Bereich 12 und einem den aktiven Bereich 12 umgebenden
ersten Verbindungsbereich 11,
- B) Bereitstellen eines zweiten Substrats 2 mit einem
Abdeckbereich 22 und einem den Abdeckbereich 22 umgebenden
zweiten Verbindungsbereich 21,
- C) Aufbringen einer ersten Verbindungsschicht 4 aus
einem ersten Glaslotmaterial direkt auf dem ersten Substrat 1 im
ersten Verbindungsbereich 11,
- D) Verglasen des ersten Glaslotmaterials der ersten Verbindungsschicht 4 auf
dem ersten Substrat 1,
- D') Ausbilden einer organischen funktionellen Schichtenfolge 3 im
aktiven Bereich 12 des ersten Substrats 1,
- E) Aufbringen einer zweiten Verbindungsschicht 5 auf
der verglasten ersten Verbindungsschicht 4 oder auf dem
zweiten Verbindungsbereich 21 des zweiten Substrats 2 und
- F) Verbinden des ersten Substrats 1 mit dem zweiten
Substrat 2 derart, dass die zweite Verbindungsschicht 5 den
zweiten Verbindungsbereich 21 mit der ersten Verbindungsschicht 4 verbindet.
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In
den folgenden Ausführungsbeispielen werden weitere Modifikationen
des organischen optoelektronischen Bauelements 100 gemäß dem
vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel gezeigt. Die folgende
Beschreibung beschränkt sich dabei deshalb hauptsächlich
auf die Beschreibung der jeweiligen Unterschiede. Nicht beschriebene
Elemente und Merkmale sind wie im vorherigen Ausführungsbeispiel
und/oder wie im allgemeinen Teil beschrieben ausgeführt.
-
In
den 2 und 3 sind organische optoelektronische
Bauelemente 200 und 300 gezeigt, bei denen das
erste Substrat 1 im ersten Verbindungsbereich 11 eine
den aktiven Bereich 12 umgebende Vertiefung 10 aufweist.
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Gemäß dem
Ausführungsbeispiel in 2 weist
die Vertiefung 10 dabei eine Tiefe auf, die kleiner als
die zweite Dicke der zweiten Verbindungsschicht 5 ist.
Durch die Vertiefung 10 ist es möglich, die Dichtigkeit
der Grenzfläche zwischen dem ersten Substrat 1 und
der zweiten Verbindungsschicht 5 aufgrund eines längeren
Permeationspfads für Sauerstoff und Feuchtigkeit weiter
zu erhöhen, wobei die Breite der Vertiefung unabhängig
von der Breite der ersten Verbindungsschicht gewählt werden
kann. Weiterhin kann der Anteil der zweiten Verbindungsschicht 5,
der direkt an die das organische optoelektronische Bauelement 200 umgebende
Atmosphäre angrenzt, verringert werden.
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Gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 3 weist
die Vertiefung 10 eine Tiefe auf, die größer
als die zweite Dicke der zweiten Verbindungsschicht 5 ist.
Dadurch reicht auch die erste Verbindungsschicht 4 in die
Vertiefung 10 hinein, wodurch die zweite Verbindungsschicht 5 bis
auf einen Spalt im Randbereich der Vertiefung 10 vom Substrat 1 und
der ersten Verbindungsschicht 4 umschlossen ist. Dadurch kann
eine weitere Verringerung der Diffusionsrate von Sauerstoff und
Feuchtigkeit durch die zweite Verbindungsschicht 5, insbesondere
wenn diese Klebstoff aufweist, und durch die Grenzflächen
zwischen der zweiten Verbindungsschicht 5 und dem Substrat 1 sowie
zwischen der zweiten Verbindungsschicht 5 und der ersten
Verbindungsschicht 4 erreicht werden.
-
Die
Ausführungsbeispiele der 4 bis 6 zeigen
organische optoelektronische Bauelemente 400, 500 und 600,
die weitere zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung
der Lebensdauer der Bauelemente aufweisen, die mit Vorteil mit der
hier beschriebenen Kombination aus erster und zweiter Verbindungsschicht 4, 5 eingesetzt
werden können.
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Im
Ausführungsbeispiel gemäß 400 wird eine organische funktionelle
Schichtenfolge 3 mit einer Barrierenschicht 33 bereitgestellt.
Die Barrierenschicht 33 weist einen Stapel aus im PECVD-Verfahren
abgeschiedenen Siliziumoxid- und Siliziumnitridschichten auf. Die
Schichtkombination von SiNx (N) und SiO2 (O) ist mehrfach, bevorzugt mindestens zweimal,
wiederholt, so dass einzelne Diffusionskanäle, von denen
jeder einzelne zu einem sichtbaren Defekt in der aktiven Fläche
der organischen funktionellen Schichtenfolge 3 führen
könnte, verschlossen werden. Durch die Kombination der
Verkapselung mittels der Barrierenschicht 33 und mittels
der ersten und zweiten Verbindungsschicht 4, 5 und
des zweiten Substrats 2 kann das organische optoelektronische Bauelement 400 einen
typischen Feuchtetest bei einer Temperatur von 60°C und
90% relativer Luftfeuchtigkeit von 504 Stunden überstehen,
ohne dass ein Wasser- oder sauerstoffbedingter Defekt entsteht,
der größer als 400 Mikrometer in einer Längendimension
wird.
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Das
organische optoelektronische Bauelement 500 gemäß dem
Ausführungsbeispiel in 5 weist
im Abdeckbereich 22 des zweiten Substrats 2 eine
Kavität 20, also eine Vertiefung, auf, in der
ein Gettermaterial 6 angeordnet ist. Das Gettermaterial 6 weist
ein sauerstoff- und feuchtigkeitsbindendes Material wie im allgemeinen
Teil beschrieben auf, bevorzugt BaO und/oder CaO.
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Alternativ
zum gezeigten Ausführungsbeispiel kann das Gettermaterial 6 auch
ohne die Kavität 20 im Abdeckbereich 22 des
zweiten Substrats 2 angeordnet sein. Durch die Kavität 20 kann
aber mit Vorteil eine geringere Außenbauhöhe des
organischen optoelektronischen Bauelements 500 erreicht werden.
Dasselbe gilt auch für die vorherigen Ausführungsbeispiele,
so dass auch die vorher beschriebenen organischen optoelektronishen
Bauelemente 100, 200, 300, 400 eine
Kavität 20 im zweiten Substrat 2 aufweisen
können.
-
Im
Ausführungsbeispiel gemäß der 6 weist
das organische optoelektronische Bauelement 600 im gesamten
durch das erste und zweite Substrat 1, 2 sowie
die erste und zweite Verbindungsschicht 4, 5 gebildeten
Hohlraum um die organische funktionelle Schichtenfolge 3 herum
ein Gemisch aus einem Gettermaterial 6 und einem Klebstoff 7 auf. Der
Klebstoff 7, der bevorzugt ein Epoxidharz ist, kann dabei
gleichzeitig die zweite Verbindungsschicht 5 bilden. Das
Gettermaterial 6 ist in Form von fein gemahlenen Partikeln
im Klebstoff 7 dispergiert, besonders bevorzugt in Form
von monodispersen Nanopartikeln.
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Die
Merkmale der gezeigten Ausführungsbeispiele können
auch kombinierbar sein, um eine weitere Erhöhung der Lebensdauer
der organischen optoelektronischen Bauelemente zu erreichen.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes
neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere
jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - US 6936963
B2 [0021]
- - US 6998776 B2 [0021]