DE102009058464A1 - Gestell zum Transportieren einer Werkzeugmaschine - Google Patents

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Wolfgang 73272 Spengler
Christian 73230 Kneip
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    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B5/00Sawing machines working with circular or cylindrical saw blades; Components or equipment therefor
    • B27B5/10Wheeled circular saws; Circular saws designed to be attached to tractors or other vehicles and driven by same

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gestell (10) zum Transportieren einer Werkzeugmaschine (80), insbesondere einer Säge (81), mit einem Basisgestellteil (30) und einem Handgriffgestellteil (20), das bezüglich des Basisgestellteils (30) zwischen einer zum Transport der Werkzeugmaschine (80) vorgesehenen Transportstellung (T) und einer zum Betrieb der Werkzeugmaschine (80) vorgesehenen Betriebstellung (B) mittels mindestens eines Lagers (50, 51) beweglich gelagert ist, wobei das Gestell (10) auf einem Untergrund (U) abstellbar ist und eine Rollenanordnung (11) zum Rollen des Gestells (10) auf dem Untergrund (U) aufweist, und wobei das Handgriffgestellteil (20) eine zum Ergreifen des Gestells (10) in der Transportstellung (T) vorgesehene Handgriffpartie (22) aufweist. Bei dem Gestell (10) ist vorgesehen, dass die Handgriffpartie (22) in der Betriebstellung (B) mittels einer zu dem mindestens einen Lager (50, 51) beabstandeten Handgriff-Befestigungseinrichtung (70) mit dem Basisgestellteil (30) verbunden ist und eine Stütze (26) zum Abstützen der Werkzeugmaschine auf dem Untergrund (U) bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gestell zum Transportieren einer Werkzeugmaschine, insbesondere einer Säge, mit einem Basisgestellteil und einem Handgriffgestellteil, das bezüglich des Basisgestellteils zwischen einer zum Transport der Werkzeugmaschine vorgesehenen Transportstellung und einer zum Betrieb der Werkzeugmaschine vorgesehenen Betriebstellung mittels mindestens eines Lagers beweglich gelagert ist, wobei das Gestell auf einem Untergrund abstellbar ist und eine Rollenanordnung zum Rollen des Gestells auf dem Untergrund aufweist, und wobei das Handgriffgestellteil eine zum Ergreifen des Gestells in der Transportstellung vorgesehene Handgriffpartie aufweist.
  • Ein derartiges Gestell geht beispielsweise aus DE 202 02 397 U1 hervor. Das Gestell ist sozusagen ein Klappgestell, das zwei rahmenartige Gestellbauteile aufweist, nämlich ein Handgriffgestellteil sowie ein Basisgestellteil, die mittels eines Schwenklagers etwa in ihrem mittleren Bereich miteinander schwenkbar verbunden sind. Das Handgriffgesellteil kann also bezüglich des Basisgestellteils verschwenkt werden und stützt sich in der Betriebstellung mit seiner Handgriffpartie unmittelbar auf dem Untergrund ab. Mittels des Schwenklagers ist es nunmehr möglich, die Handgriffpartie sozusagen nach oben zu schwenken, so dass das Gestell in seiner Transportstellung verfahrbar ist. Die Werkzeugmaschine ist beispielsweise ein Fliesenschneider oder dergleichen.
  • Die Stabilität und somit Belastbarkeit des bekannten Gestelles in der Betriebstellung ist im Grunde genommen nur durch das Schwenklager und die Handwerkzeugmaschine, die das Handgriffgestellteil und das Basisgestellteil zudem noch miteinander verbindet, gegeben. Dadurch leidet die Stabilität der Anordnung beim Gebrauch. Insbesondere der Betrieb einer Säge ist mit einem instabilen Gestell gefährlich.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gestell zum Transportieren einer Werkzeugmaschine bereitzustellen, das leicht montierbar und demontierbar ist und eine solide Basis für den Betrieb der Werkzeugmaschine bildet.
  • Zu Lösung der Aufgabe ist bei einem Gestell der eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Handgriffpartie in der Betriebstellung mittels einer zu dem mindestens einen Lager beabstandeten Handgriff-Befestigungseinrichtung mit dem Basisgestellteil verbunden ist und eine Stütze zum Abstützen der Werkzeugmaschine auf dem Untergrund bildet.
  • Der erfindungsgemäße Gedanke ist es, dass die Handgriffpartie mit dem Basisgestellteil in der Betriebstellung verbunden wird, so dass nicht nur im Bereich des ohnehin vorhandenen Lagers, sondern auch davon entfernt, nämlich im Bereich der Handgriffpartie eine feste, belastbare Verbindung zwischen dem Handgriffgestellteil und dem Basisgestellteil vorhanden ist. Dadurch ist die Belastbarkeit des Gestells insgesamt sehr hoch.
  • Die Rollenanordnung ist zweckmäßigerweise am Basisgestellteil angeordnet. Es versteht sich, dass sie auch abseits davon, beispielsweise an einem mit dem Basisgestellteil verbundenen zusätzlichen Gestellteil und/oder dem Handgriffgestellteil vorhanden sein kann. Unter Rollenanordnung werden selbstverständlich auch Räderanordnungen, Walzen oder dergleichen verstanden.
  • Die Handgriff-Befestigungseinrichtung ist zweckmäßigerweise als Steck-Verbindungseinrichtung ausgestaltet. Dies ermöglicht ein einfaches Einstecken bzw. wieder Entfernen der Handgriffpartie aus der Befestigungseinrichtung, so dass die Montage und Demontage des Gestelles leicht fällt. Es versteht sich, dass im Bereich der Handgriff-Befestigungseinrichtung auch Verriegelungsmittel und/oder Verrastungsmittel, z. B. Rastnasen, und/oder Klemmmittel vorgesehen sein können.
  • Das mindestens eine Lager, mit dem das Handgriffgestellteil und das Basisgestellteil miteinander verbunden sind, ist zweckmäßigerweise ein Schwenklager. Das Handgriffgestellteil und das Basisgestellteil sind zweckmäßigerweise schwenkbar relativ zueinander gelagert. An dieser Stelle sei bemerkt, dass selbstverständlich auch eine Schiebelagerung oder eine Schwenk-Schiebelagerung möglich sind. Weiterhin müssen die beiden Gestellbauteile (Basisgestellteil und Handgriffgestellteil) nicht unmittelbar schwenkbar aneinander gelagert sein, sondern können auch über ein Verbindungsgestellteil miteinander fest oder vorzugsweise gelenkig verbunden sein.
  • Dieses Verbindungsgestellteil kann beispielsweise ein Tragrahmen sein, der zum Tragen der Werkzeugmaschine vorgesehen ist. Bevorzugt ist das Verbindungsgestellteil jedoch ein Maschinengestellteil der Werkzeugmaschine selbst. Somit ist eine äußerst materialsparende, jedoch besonders zweckmäßige Anordnung getroffen. Jedenfalls wird zum Tragen der Werkzeugmaschine kein weiteres Gestellbauteil verwendet. Vielmehr bildet das Maschinengestell, beispielsweise die Maschinenbasis, einen Bestandteil des erfindungsgemäßen Gestelles, wenn die Werkzeugmaschine an dem Gestell befestigt ist.
  • Beispielsweise sind zwischen dem Verbindungsgestellteil und dem Handgriffgestellteil und/oder dem Basisgestellteil jeweils Schwenklager vorgesehen.
  • An dem Basisgestellteil ist zweckmäßigerweise mindestens eine Handgriff-Halterung zum Halten des Handgriffgestellteils, insbesondere der Handgriffpartie und/oder einem Bereich der in der Nähe der Handgriffpartie, in der Transportstellung vorgesehen. Die Handgriff-Halterung kann beispielsweise Rastmittel, Verriegelungsmittel und dergleichen umfassen. Die Handgriff-Halterung stellt eine Verbindung zwischen einerseits dem Basisgestellteil und andererseits dem Handgriffgestellteil bereit, wenn die Transportstellung erreicht ist. Somit ist das Gestell auch in der Transportstellung äußerst stabil.
  • An dieser Stelle sei bemerkt, dass selbstverständlich die Handgriff-Halterung und auch die Handgriff-Befestigungseinrichtung jeweils ein lösbares Verbinden ermöglichen.
  • Die Rollenanordnung ist zweckmäßigerweise in einem Übergangsbereich zwischen zueinander winkeligen Schenkeln des Basisgestellteils angeordnet. Somit ist die Rollenanordnung zweckmäßigerweise in einem Eckbereich angeordnet, was ein leichtes Kippen des Gestelles zum Transport möglich macht.
  • Die Rollenanordnung ist zweckmäßigerweise in einem derartigen Abstand zu einer Abstellfläche des Gestells zum Abstellen auf dem Untergrund angeordnet, dass Rollen der Rollenanordnung (selbstverständlich sind auch Räder umfasst) durch ein Kippen des Basisgestellteils aus der Betriebstellung in die Transportstellung in Kontakt mit dem Untergrund gelangen. Mithin ist also in der Betriebstellung lediglich die Abstellfläche mit dem Untergrund in Kontakt, während die Rollen einen Abstand dazu haben. Somit wird verhindert, dass das Gestell beim Gebrauch der Werkzeugmaschine wegrollen kann.
  • Es versteht sich, dass die Rollen aber auch in der Betriebsstellung Bodenkontakt haben kann.
  • Vorzugsweise ist ein Paar Rollen vorhanden. Zwar sind Lenkrollen denkbar. Zweckmäßigerweise sind jedoch nicht lenkbare Rollen vorgesehen.
  • Zum Halten der Werkzeugmaschine ist zweckmäßigerweise mindestens eine Maschinenhalterung vorgesehen, vorteilhaft zwei derselben.
  • Die mindestens eine Maschinenhalterung weist zweckmäßigerweise eine manuell und werkzeuglos betätigbare, zwischen einer Befestigungsstellung und einer Lösestellung verstellbare Maschinen-Befestigungseinrichtung zur Befestigung der Werkzeugmaschine an dem Gestell und/oder zur Befestigung der Maschinenhalterung an mindestens einem weiteren Gestellbauteil des Gestells auf. Somit kann beispielsweise die Maschinenhalterung an der Werkzeugmaschine verbleiben, während die Maschinen-Befestigungseinrichtung werkzeuglos in die Lösestellung bringbar und die Maschinenhalterung von dem Gestell entfernbar ist. Auch die umgekehrte Konfiguration kann getroffen sein, dass die Maschinenhalterung am Gestell verbleibt und ein werkzeugloses Befestigen und Lösen der Werkzeugmaschine ermöglicht. Die Maschinen-Befestigungseinrichtung umfasst zweckmäßigerweise eine Verriegelung und/oder einen Verschluss. Eine Verrastung ist auch möglich.
  • Wenn die Maschinenhalterung (oder die Maschinenhalterungen) vom Gestell lösbar sind und an der Werkzeugmaschine bleiben können, ist es vorteilhaft, wenn sie mindestens eine Stützfläche zum Abstellen auf dem Untergrund aufweisen, wenn die Maschinenhalterung und mit ihr die Werkzeugmaschine vom Gestell entfernt sind. Beispielsweise ist die Stützfläche an einem Stützbolzen oder Stützvorsprung vorgesehen. Somit kann also die Werkzeugmaschine mit der Maschinenhalterung versehen sein, wenn sie abseits des Gestelles genutzt wird.
  • Bevorzugt ist es, wenn bei einer solchen Konfiguration bei der Maschinenhalterung ein Aufnahmeraum vorgesehen ist, der zur Aufnahme des Handgriffgestellteils ausgestaltet ist. Somit kann also auch das Handgriffgestellteil an der Maschinenhalterung bzw. an der Werkzeugmaschine verbleiben, wenn diese vom Gestell entfernt ist. Vorzugsweise sind Rastmittel zum Verrasten des Handgriffgestellteils in dem Aufnahmeraum, z. B. in einer insbesondere u-förmigen Aufnahme.
  • Zum Halten der Werkzeugmaschine weist zweckmäßigerweise mindestens eine, vorzugsweise alle der Maschinenhalterungen, ein Schwenklager und/oder ein Schiebelager auf, mit dem die Werkzeugmaschine gegenüber mindestens einem Gestellbauteil des Gestells verschoben und/oder verschwenkt werden kann. Beispielsweise umfasst die Maschinenhalterung das Lager oder bildet das Lager.
  • Bevorzugt ist es, wenn das von der Maschinenhalterung bereitgestellte Lager mindestens ein Lager bildet, mit dem das Handgriffgesellteil bezüglich des Basisgestellteils beweglich gelagert ist.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Basisgestellteil eine L-förmige Gestalt aufweist. Mithin ist das Basisgestellteil in dieser Ausführungsform in der Art einer Sackkarre ausgestaltet. Das Basisgestellteil weist einen Abstellschenkel zum Abstellen auf dem Untergrund und einen Tragschenkel auf, der vom Abstellschenkel absteht. Hier ist eine L-förmige Gestalt bevorzugt, d. h. der Abstellschenkel und der Tragschenkel sind etwa rechtwinkelig zueinander.
  • Das Handgriffgestellteil ist zweckmäßigerweise in der Betriebstellung dem Tragschenkel gegenüberliegend mit einem freien Endbereich des Abstellschenkels verbunden. Beispielsweise ist an diesem freien Endbereich die erfindungsgemäß vorgesehene Handgriff-Befestigungseinrichtung angeordnet. An dieser Stelle sei bemerkt, dass die Handgriff-Befestigungseinrichtung selbstverständlich auch zumindest teilweise an dem Handgriffgestellteil vorgesehen sein kann.
  • Die Handgriffpartie steht zweckmäßigerweise in der Transportstellung nach oben und/oder seitlich vor den Tragschenkel vor, z. B. nach schräg oben. Bevorzugt ist es, wenn die Handgriffpartie etwa oberhalb einer Rollenachse der Rollenanordnung verläuft. Dadurch ist ein besonders einfaches Kippen möglich.
  • Der Tragschenkel des Basisgestellteils stützt in der Transportstellung zweckmäßigerweise einen zu der Handgriffpartie beabstandeten, zum Tragen der Werkzeugmaschine vorgesehenen Abschnitt des Handgriffgestellteils. Beispielsweise stützt sich das Handgriffgestellteil auf einer Querstrebe, einer Lagerachse der Rollenanordnung oder dergleichen, ab.
  • Die Maschinenhalterung weist zweckmäßigerweise einen Verschluss auf, der in einer Verschlussstellung einen Achsabschnitt eines Gestellbauteils des Gestells umgreift und so ein Schwenklager bildet. Der Verschluss ist weiterhin in eine Freigabestellung verstellbar, beispielsweise verdrehbar, in welcher der Achsabschnitt von dem Verschluss entfernbar ist. Somit bildet sozusagen der Verschluss in Zusammenwirkung mit dem Achsabschnitt ein Schwenklager und gleichzeitig eine leicht lösbare Verbindung zwischen der Werkzeugmaschine und dem Gestell, z. B. die vorher erwähnte Maschinen-Befestigungseinrichtung.
  • Das Gestell kann zwar prinzipiell aus Vollprofilteilen bestehen oder solche Vollprofile aufweisen. Bevorzugt besteht das Gestell aus Rohren oder Rohrbauteilen. Das Basisgestellteil, das Handgriffgestellteil oder auch andere Gestellteile des Gestelles umfassen zweckmäßigerweise mindestens einen U-förmigen Rahmen oder werden durch einen solchen Rahmen gebildet. Beispielsweise können der Tragschenkel und der Abstellschenkel jeweils durch solche U-förmige Rahmen gebildet sein.
  • Eine besonders stabile Konfiguration ist getroffen, wenn das bereits erwähne Verbindungsgestellteil in der Betriebstellung dem Abstellschenkel gegenüberliegend verläuft, während das Handgriffgestellteil dem Tragschenkel gegenüberliegend ist. Somit weist das Gestell in Seitenansicht beispielsweise eine im Wesentlichen rechteckige oder trapezartige Gestalt auf.
  • Ein weiterer erfindungsgemäßer Aspekt sind die Maschinenhalterungen, die dauerhaft an dem Maschinenbett bzw. an dem Maschinengestell verbleiben können. Die Maschinenhalterungen stellen sozusagen Schnellwechseladapter bereit.
  • Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist es, dass die Maschinenbasis sozusagen ein Gestellbauteil bzw. ein Verbindungsbauteil darstellen kann, so dass zumindest eine Komponente des Gestells, wenn dieses in Gebrauchsstellung ist, durch die Werkzeugmaschine selbst bereitgestellt wird. Somit werden Komponenten gespart.
  • Dies stellt einen an sich eigenständigen Erfindungsgedanken dar, der bei einem Gestell mit einem Basisgestellteil und einem Handgriffgestellteil ohne Weiteres realisierbar ist.
  • Das modulare Konzept, mit den auswechselbaren Maschinenadaptern oder Maschinenhalterungen ist zudem wartungsfreundlich, da die Maschinenhalterungen bei Verschleiß ohne Weiteres ausgetauscht werden können. Selbstverständlich gilt dies auch für andere Komponenten erfindungsgemäßer Gestelle, beispielsweise das Handgriffgestellteil und/oder das Basisgestellteil.
  • Ein an sich eigenständiges erfinderisches Konzept stellt es ebenfalls dar, dass die Maschinenhalterungen an der Werkzeugmaschine verbleiben können.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Schrägansicht von hinten eines erfindungsgemäßen Gestells in Transportstellung,
  • 2 das Gestell gemäß 1, jedoch in Betriebstellung, in der eine von dem Gestell getragene Kappsäge zum Bearbeiten von Werkstücken nutzbar ist,
  • 3 das Gestell gemäß 1, 2 in Transportstellung, jedoch ohne Werkzeugmaschine von schräg vorn,
  • 4 das Gestell gemäß 3, jedoch mit teilweise in Betriebstellung geklapptem Handgriffgestellteil, das in
  • 5 in der Betriebstellung ist,
  • 6 ein Detail A (jedoch mit leicht veränderter Perspektive) aus 1 zur Veranschaulichung einer optional vorhandenen Handgriff-Halterung
  • 7 das Gestell gemäß der vorstehenden Figuren, wobei an dem Gestell Erweiterungsbauteile zur Vergrößerung einer Arbeitsfläche der Werkezugmaschine angeordnet sind, und
  • 8 das Gestell gemäß 7 in Betriebstellung, wobei die Erweiterungsbauteile an der Werkzeugmaschine zum Gebrauch montiert sind.
  • Das in der Zeichnung dargestellte Gestell 10 dient zum Transportieren einer Werkzeugmaschine 80, wenn es in seiner Transportstellung T ist (1, 3, 6). In einer Betriebstellung B hingegen kann die Werkzeugmaschine 80 zum Bearbeiten von Werkstücken W, beispielsweise zum Sägen von Holz oder dergleichen, genutzt werden (2, 5 und 7).
  • Das Gestell 10 ist mittels einer Rollenanordnung 11, die vorliegend zwei Rollen 12 umfasst, auf einem Untergrund U rollbar. Die Rollen 12 können optional in der Betriebstellung B einen Abstand vom Untergrund U haben. Jedenfalls ist das Gestell 10 auf dem Untergrund U in der Betriebstellung B abstellbar, so dass die Werkzeugmaschine 80, beim Ausführungsbeispiel eine Säge 81, benutzt werden kann.
  • Das Gestell 10 nutzt weiterhin ein Maschinengestellteil 82 der Werkzeugmaschine 80 als ein Verbindungsgestellteil 15. Selbstverständlich könnte das Verbindungsgestellteil 15 durch einen Tragrahmen oder Verbindungsstreben ersetzt werden, was nachfolgend noch deutlich wird.
  • Weitere Grundbestandteile des Gestelles 10 sind ein Handgriffgestellteil 20 sowie ein Basisgestellteil 30. Das Handgriffgestellteil 20 umfasst einen im Wesentlichen U-förmigen Bügel 21 mit einer Handgriffpartie 22, die sozusagen vom Grundschenkel oder von der Basis des Bügels 21 gebildet wird. Von der Handgriffpartie 22 stehen zwei seitliche Schenkel 23 ab, die ihrerseits wiederum durch eine Querstrebe 25 miteinander verbunden sind. In der Nähe der Handgriffpartie 22 ist der Bügel 21 abgeschrägt und hat also schräge Abschnitte 24. Die schrägen Abschnitte 24 dienen der Ergonomie bzw. dem Platzsparen, könnten aber auch anders ausgestaltet sein.
  • Das Basisgestellteil 30 ist in der Seitenansicht L-förmig. Von einem zum Abstellen auf dem Untergrund U vorgesehenen Abstellschenkel 31 steht ein Tragschenkel 32 winkelig, vorliegend rechtwinkelig ab. Der Abstellschenkel 31 hat eine U-förmige Gestalt, wobei zwei Seitenschenkel 33 durch einen Basisschenkel 34 miteinander verbunden sind. An den vom Basisschenkel 34 entfernten Endbereichen gehen die beiden Seitenschenkel in Rundabschnitte 35 über, an die sich Seitenträger 36 des Tragschenkels 32 anschließen. Die Seitenschenkel 33, die Rundabschnitte 35 sowie die Seitenträger 36 sind vorzugsweise einstückig und aus einem einzigen Stück Rohr gebogen. Selbstverständlich ist es zweckmäßig, wenn auch der Basisschenkel 34 mit den Seitenschenkeln 33 einstückig ist. Dies gilt auch für Rundabschnitte 37, die sich zwischen dem Basisschenkel 34 und den Seitenschenkeln 33 befinden.
  • Es versteht sich, dass auch gemuffte Verbindungen, eckige Übergänge, z. B. auf Gehrung, oder dergleichen möglich sind.
  • Die Seitenträger 36 des Tragschenkels 32 sind zweckmäßigerweise miteinander nicht nur durch den Abstellschenkel 31, sondern auch durch weitere Querverbindungen miteinander verbunden. Beispielsweise sind in der Nähe der Rundabschnitte 35, d. h. nahe dem Untergrund U, und in größerer Entfernung vom Untergrund U bzw. vom Abstellschenkel 31 Querstreben 38, 39 vorgesehen. Die obere Querstrebe 39 befindet sich zweckmäßigerweise nahe oder vorzugsweise sogar unmittelbar bei freien Enden der Seitenträger 36.
  • Eine weitere Verstrebung bzw. Querversteifung des Basisgestellteils 30 wird durch ein Lagerrohr 40 bereitgestellt, das zur drehbaren Lagerung der Rollen 12 vorgesehen ist. Beispielsweise erstreckt sich eine in der Zeichnung nicht sichtbare Lagerwelle durch das Lagerrohr 40. An den jeweiligen freien Enden des Lagerrohrs 40, die vor das Basisgestellteil 30 vorstehen, sind die Rollen 12 drehbar angeordnet.
  • Weiterhin ist es zweckmäßig, jedoch nicht zwingend erforderlich, dass das Basisgestellteil durch weitere Streben verstrebt ist. Bevorzugt ist beispielsweise eine Diagonalstrebe 41, die diagonal zwischen dem Abstellschenkel 31 und dem Tragschenkel 32 verläuft. Die Diagonalstrebe 41 ist beispielsweise in ihrem unteren Bereich etwa in einer Mitte der Seitenschenkel 33 angeordnet, wobei auch eine Anordnung in größerem Abstand vom Tragschenkel 32 zweckmäßig sein kann, beispielsweise näher am Basisschenkel 34. Die Diagonalstrebe 32 weist vorteilhaft einen Rundabschnitt 43 auf, der einen in der Betriebstellung B im Wesentlichen vertikal verlaufenden Abschnitt 44 und einen in der Betriebstellung B im Wesentlichen horizontal verlaufenden Abschnitt 43 der Diagonalstrebe 41 miteinander verbindet.
  • In der Betriebstellung B dient der Abstellschenkel 31 zum Abstellen des Gestells 10 auf dem Untergrund U. Dabei kann das Gestell 10 beispielsweise unmittelbar mit dem Basisschenkel 34 und/oder den Tragschenkeln 32 auf dem Untergrund U abgestellt werden.
  • Ferner ist es optional möglich, dass die Rollenanordnung 11 in der Betriebstellung B einen Abstand zum Untergrund U aufweist, d. h. dass die beiden Rollen 12 keinen Kontakt mit dem Untergrund U haben.
  • Weiterhin ist auch eine Justierung bzw. eine Anpassung an Bodenunebenheiten vorteilhaft. Zur Höhenanpassung und Justierung dienen Stellelemente 45, deren Stützfüße 46 relativ zum Basisgestellteil 30 verstellbar sind und zum Abstellen auf dem Untergrund U dienen. Beispielsweise haben die Stellelemente 45 der Ausführungsform gemäß 1 bis 5 knebelartige Stellschrauben, die ein einfaches Verstellen ermöglichen. Vorzugsweise hat das erfindungsgemäße Gestell 10 in einem von der Rollenanordnung 11 entfernten Bereich mindestens ein Stellelement.
  • Beim Gestell 10 sind beispielsweise im Bereich der Rundabschnitte 37 Stellelemente 45 vorgesehen. Ansonsten steht das Gestell 10 auf den Rollen 12. Die Rollen 12 sind nicht lenkbar. Es ist jedenfalls ein stabiler, fester Stand des Gestells 10 auf dem Untergrund U gegeben.
  • Auch im Bereich der Rollenanordnung 11 kann mindestens ein Stellelement 45, vorzugsweise zwei davon, vorgesehen sind. Beispielsweise sind im Bereich der hinteren Rundabschnitte 35 jeweils zwei Stellelemente vorgesehen. Diese können unmittelbar am Grundrohr des Basisgestellteils 30 befestigt sein oder an Winkelelementen, die am Basisgestellteil 30 befestigt sind.
  • Das Maschinengestellteil 82 und somit das Verbindungsgestellteil 15 ist beweglich mit dem Basisgestellteil 30 und dem Handgriffgestellteil 20 verbunden. Somit bildet das Verbindungsgestellteil 15 eine Verbindungsbaugruppe zwischen dem Basisgestellteil 30 und dem Handgriffgestellteil 20. Diese beiden Komponenten des Gestells 10 verbindet das Verbindungsgestellteil 15 gelenkig.
  • Das Verbindungsgestellteil 15 ist mit Lagern 50, vorliegend Schwenklagern 52, mit dem Basisgestellteil 30 verbunden. Lager 51 stellen weitere Schwenklager 52 dar, die jedoch zur schwenkbeweglichen Koppelung des Handgriffgestellteils 20 mit dem Verbindungsgestellteil 15 vorgesehen sind.
  • Die Lager 50, 51 sind jeweils an Eckbereichen des in der Draufsicht im Wesentlichen rechteckigen Verbindungsgestellteils 15, vorliegend also des Maschinengestellteils 82. Die Schwenklager 52 befinden sich weiterhin an distalen Endbereichen des Basisgestellteils 30 und des Handgriffgestellteils 20.
  • Die Schwenklager 52 umfassen Achsabschnitte 27 und 47, bei denen es sich beispielsweise um die Querstrebe 25 und die Querstrebe 39 handelt. Die Achsabschnitte 27 sind nach außen vor die Schenkel 23 des Handgriffgestellteils 20 vorstehende Abschnitte der Querstrebe 25. Die Achsabschnitte 27 sind Bereiche der oberen Querstrebe 39, die nahe bei den Seitenträgern 36 sind. Die Achsabschnitte 27, 47 sind beispielsweise zylindrisch, so dass sie Lagerbolzen oder Lagerwellen bilden können.
  • Nun wäre es denkbar, das Maschinengestellteil 82 unmittelbar mit dem Gestell 10 zu verbinden. Beispielsweise könnten Lageraufnahmen für die Achsabschnitte 27, 47 an einem in der Zeichnung nicht dargestellten, zum Maschinengestellteil 82 alternativen Maschinengestellteil vorgesehen sein.
  • Vorliegend ist jedoch eine vorteilhafte andere Ausführungsform getroffen. An dem Maschinengestellteil 82 sind Maschinenhalterungen 55 angebracht. Beispielsweise sind Füße 85 des Maschinengestellteils 82, die an dessen Endeckbereichen angeordnet sind, an die Maschinenhalterungen 55 angeschraubt. Die Maschinenhalterungen 55 weisen Maschinen-Befestigungseinrichtungen 56 auf, mit denen die Maschinenhalterungen 55 am Gestell 10 werkzeuglos befestigbar sind. Die Maschinenhalterungen 55 umfassen Querträger 57, an deren jeweiligen Längsenden die Maschinen-Befestigungseinrichtungen 56 vorgesehen sind. Die Querträger 57 sind als balkenartige Körper ausgestaltet. Vorzugsweise bestehen die Querträger 57 aus Kunststoff, wobei eine Verstärkungsstruktur bei den Querträgern 57 zweckmäßig ist. Beispielsweise sind die Querträger 57 im Wesentlichen hohl, jedoch mit einer Rippenstruktur ausgesteift.
  • Die Maschinenhalterungen 55 können dauerhaft an dem Maschinengestellteil 82 verbleiben. Dazu ist die vorgenannte Schraubverbindung mit Bolzen, die die Füße 85 durchdringen und in die Querträger 57 der Maschinenhalterungen 55 eingeschraubt sind, vorteilhaft. Selbstverständlich könnte man solche Schraubverbindungen ohne Weiteres wieder lösen. Allerdings ist dieses Lösen nicht unbedingt erforderlich, denn die Maschinenhalterungen 55 sind zum Abstellen der Werkzeugmaschine 80 auf dem Untergrund U auch ohne das Gestell 10 geeignet. Beispielsweise stehen nach unten vor die Querträger 57 Stützfüße 58 vor, deren Unterseiten Stützflächen 59 zum Abstellen auf den Untergrund U darstellen. Die Stützflächen 59 sind vorzugsweise mit einem Antirutschbelag versehen. Beispielsweise ist an den freien Enden der Stützfüße 58 jeweils ein rutschhemmender Einsatz aus Gummi oder entsprechend rutschfestem Kunststoff vorgesehen.
  • Die Maschinen-Befestigungseinrichtungen 56 umfassen Verschlüsse 60, die werkzeuglosbetätigbar sind. Die Verschlüsse 60 enthalten jeweils einen drehbaren Ring 61, der eine radiale Nut 62 aufweist. Die Ringe 61 können aus einer Freigabestellung, in der die Achsabschnitte 27, 47 durch die Nuten 62 hindurch in eine Lageraufnahme 63 im Zentralbereich eines jeweiligen Ringes 61 eingesteckt bzw. daraus auch wieder entfernt werden können, in eine Verschlussstellung verdreht werden, in der die Nut 62 winkelverstellt zu einer benachbarten, in der Zeichnung nicht sichtbaren Aufnahme für den jeweiligen Achsabschnitt 27, 47 ist. Dann kann der Achsabschnitt 27, 47 nicht mehr aus der Nut 62 heraus gelangen.
  • Die Lageraufnahme 63 bildet in Zusammenwirkung mit den Achsabschnitten 27, 47 jeweils eines der Schwenklager 52. Mithin sind also die Maschinen-Befestigungseinrichtungen 56 Bestandteile der Schwenklager 52.
  • Anhand der Schwenklager 52 ist es möglich, das Verbindungsgestellteil 15 relativ zum Basisgestellteil 30 aus einer oberen, im Wesentlichen horizontalen Stellung, die der Betriebstellung B entspricht, in eine im Wesentlichen vertikale, leicht schräg stehende Stellung zu verschwenken, was in den 3, 4 und 5 erkennbar ist. In der im Wesentlichen vertikalen Stellung, die der Transportstellung T entspricht, kann die Werkzeugmaschine 80 leicht transportiert werden. Dabei stützt sich die Maschinenhalterung 55, die mit dem Handgriffgestellteil 20 verbunden ist, an der unteren Querstrebe 38 des Basisgestellteils 30 ab. Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen bzw. sind die Abstände so bemessen, dass die Stützfüße 58 auf dem Basisgestellteil 30 abgestützt sind. Man kann sich dabei gleichzeitig auch vorzugsweise vorhandene federnde Eigenschaften eines jeweiligen Stützfußes 58 zu Nutze machen, so dass das Gestell 10 in der Transportstellung T sozusagen klapperfrei ist.
  • Zu den Maschinenhalterungen 55 ist noch festzustellen, dass sie zweckmäßigerweise baugleich sind. Dazu sind die Abstände der Achsabschnitte 27 und 27 sowie 47 und 47 zweckmäßigerweise so bemessen, dass jeder der Querträger 57 der Maschinenhalterungen 55 zwischen die jeweiligen Achsabschnitte 27 und 27 sowie 47 und 47 passt.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass zwischen einer Oberseite einer jeweiligen Maschinenhalterung 55, die im montierten Zustand eine Tragfläche für das Maschinengestellteil 82 bildet, und einer jeweiligen Stützfläche 59 ein Aufnahmeraum oder Platz für das Handgriffgestellteil 20 vorhanden ist. Beispielsweise sind an den Querträgern 57 zueinander beabstandete Ausnehmungen 64 vorgesehen, in die die Schenkel 23 des Handgriffgestellteils 20 passen. Somit kann also das Handgriffgestellteil 20 unter das Maschinengestellteil 82 geschwenkt werden, das seinerseits mit den an ihm montierten Maschinenhalterungen 55 auf dem Untergrund U abgestellt werden kann. Dabei stört also das Handgriffgestellteil 20 nicht. Es versteht sich, dass es sich hierbei lediglich um eine zweckmäßige, jedoch nicht zwingend notwendige Maßnahme handelt. Selbstverständlich könnte man bei etwas flacher bauenden Querträgern 57 oder etwas weiter nach unten vorstehenden Stützfüßen 58 auch auf die Ausnehmungen 64 verzichten.
  • Im Bereich der Ausnehmungen 64 sind zweckmäßigerweise Klemmmittel und/oder Rastmittel, z. B. Rastnasen, zum Klemmen oder Verrasten des Handgriffgestellteils 20 in den Ausnehmungen 64 vorgesehen.
  • In der Betriebstellung B bildet das Gestell 10 eine stabile Baueinheit. Das Handgriffgestellteil 20 kann in der Betriebstellung B mittels einer Handgriff-Befestigungseinrichtung 70 am Basisgestellteil 30 mit seiner Handgriffpartie 22 befestigt werden. Die Handgriff-Befestigungseinrichtung 70 umfasst Steck-Aufnahmen 71, in die die Handgriffpartie 22 eingesteckt werden kann. Die Aufnahmen 71 werden von zweckmäßigerweise federnden Halteschenkeln 72, 73 gebildet, die nach oben, d. h. vom Untergrund U weggewandt, von dem Basisschenkel 34 nach oben abstehen. Die Halteschenkel 72, 73 sind einstückig mit einem Schellenkörper 74 der ringförmig oder teilringförmig am Basisschenkel 34 befestigt ist. Da die Steck-Aufnahmen 71 nach oben offen sind, kann das Handgriffgestellteil 20 von oben her in sie eingesteckt werden.
  • Vorzugsweise sind die Halteschenkel 72, 73 noch mit Rastmitteln oder Klemm-Mittels oder Federmitteln ausgestattet dergestalt, dass sie das Handgriffgestellteil 20 im Klemmsitz oder Rastsitz halten. Beispielsweise sind an den Halteschenkeln 73 in Richtung der Halteschenkel 72 vorstehende Rastnasen vorgesehen und/oder die Halteschenkel 72, 73 sind federnd, so dass sie durch das Handgriffgestellteil 20 voneinander weg verdrängbar sind und dieses im Klemmsitz halten können.
  • Die Halteschenkel 72 sind weiter von dem Tragschenkel 32 entfernt. Die Halteschenkel 72 sind vorteilhaft höher bzw. stehen weiter vor den Abstellschenkel 31 vor als die Halteschenkel 73, die näher beim Tragschenkel 32 sind. Somit bilden sozusagen die weiter entfernten Halteschenkel 72 Fangschenkel oder stärker ausgebildete Stützschenkel zum Fangen und Abstützen des Handgriffgestellteils 20.
  • Insgesamt ergibt sich in der Betriebstellung B in Seitenansicht des Gestells 10 eine im Wesentlichen rechtwinkelige Konfiguration, bei der der Abstellschenkel 31 und das Verbindungsgestellteil 15 im Wesentlichen zueinander parallel verlaufende, horizontale Bestandteile darstellen, während die vertikalen Komponenten vom Tragschenkel 32 und von dem Handgriffgestellteil 20 gebildet werden, das sozusagen eine Stütze 26 darstellt.
  • In der Transportstellung T steht die Handgriffpartie 22 nach oben vor die obere Querstrebe 39 des Basisgestellteils 30 vor. Somit kann also das Gestell 10 in der Transportstellung T bequem ergriffen werden. Weiterhin greifen die schrägen Abschnitte 24 in die Ausnehmungen 64 ein.
  • Nun kann es in einer vorteilhaften Ausführungsform ausreichen, beispielsweise in den Ausnehmungen 64 Verrastungen vorzusehen oder die Ausnehmungen 64 als Klemm-Ausnehmungen auszugestalten, um einen festen Halt des Handgriffgestellteils 20 am Basisgestellteil 30 zu gewährleisten, wenn die Transportstellung T erreicht ist bzw. beibehalten werden soll.
  • Bevorzugt ist jedoch eine Verriegelung oder ein Verschluss dergestalt, dass beispielsweise ein Verschlussriegel oder dergleichen zum Verriegeln des Handgriffgestellteils 20 am Basisgestellteil 30 in der Transportstellung T vorhanden ist. Beim Ausführungsbeispiel ist dies mittels einer Handgriff-Halterung 75 realisiert. Die Handgriff-Halterung 75 ist prinzipiell gleichartig wie die Verschlüsse 60 aufgebaut, was eine ergonomische Handhabung darstellt. Die Handgriff-Halterung 75 umfasst einen Verschlussring 76, der an der Maschinenhalterung 55 drehbar gelagert ist. Der Verschlussring 76 ist nahe bei einer der Ausnehmungen 64 angeordnet und umfasst eine Nut 77, durch die das Handgriffgestellteil 20, konkret dessen schräge Abschnitte 24, hindurchschiebbar sind, wenn sich der Verschluss 76 in seiner Offenstellung befindet. In 6 ist jedoch seine Schließstellung oder Verschlussstellung dargestellt, bei der die Nut 77 nicht mit der Ausnehmung 64 fluchtet, sondern dazu drehwinkelverstellt ist. Somit kann also der Schenkel 23 nicht mehr aus der Ausnehmung 64 heraus gelangen und das Handgriffgestellteil 20 wird fest am Basisgestellteil 30 gehalten.
  • Es versteht sich, dass sich das Gestell auch ohne Weiteres zum Transport von weiteren Bauteilen eignet, so z. B. Sägeblättern, Klemmvorrichtungen oder sonstigem Maschinenzubehör. Beispielhaft sind Tischverlängerungen 86 dargestellt, mit denen das Maschinengestellteil 82, das u. a. einen Sägetisch umfasst oder bildet, verlängert bzw. vergrößert werden kann. Somit steht eine größere Auflagefläche zum Führen von Werkstücken zum Sägeblatt 84 hin zur Verfügung.
  • Die Tischverlängerungen 86, die sozusagen den Sägetisch der Säge 81 verlängern, sind seitlich an das Maschinengestell 82 anbaubar. Die Tischverlängerungen 86 haben eine Längsgestalt und sind beispielsweise mittels Klemm- und/oder Schraubvorrichtungen am Maschinengestell 82 befestigbar. In 7 ist z. B. eine Klemme 90, die zweckmäßigerweise in der Art einer Klemmplatte oder einer Klemmvorrichtung ausgestaltet ist, sichtbar.
  • Zudem haben die Tischverlängerungen 86 zweckmäßigerweise Teleskopauszüge 87, um sie in ihrer Längsrichtung noch weiter zu verlängern. Die Teleskopauszüge 87 sind in Hohlräume oder Kammern der Tischverlängerungen 86 einschiebbar bzw. daraus wieder ausziehbar.
  • Des Weiteren sind die Tischverlängerungen 86 auf dem Untergrund U abstützbar, wofür Stützen 88 vorgesehen sind. Die Stützen 88 sind an Lagern 89 schwenkbar gelagert, wobei sie zwischen einer Stützstellung (in ausgezogenen Linien in 8 dargestellt) und einer Nichtgebrauchsstellung verstellbar sind. In der Nichtgebrauchsstellung sind die Stützen 88 zum Grundprofil der jeweiligen Tischverlängerung 86 hin verstellt, was platzsparend ist. In 8 ist die Stütze 88 mit gesrichelten Linien in einer Zwischenposition zwischen der Stützstellung und der Nichtgebrauchsstellung, die sie in 7 einnimmt, dargestellt.
  • Obwohl die Stützen 88 eine verhältnismäßig große Längsausdehnung haben, sind sie bequem transportierbar. Dazu trägt zum einen bei, dass die Stützen 88 wegschwenkbar und/oder entfernbar sind, so dass sie weniger Platz benötigen, sowie des Weiteren dass die Teleskopauszüge 87 in das Hohlprofil der Tischverlängerungen 86 einschiebbar sind. Zum andern aber hat das erfindungsgemäße Gestell 10 Befestigungsmittel zur Befestigung einer jeweiligen Stütze 88 bei Nichtgebrauch bzw. zum Transport, was in 7 ersichtlich ist.
  • Beispielsweise sind an dem Gestell 10 Aufnahmen vorgesehen, in die die Tischverlängerungen 86 oder sonstige Anbauteile einsteckbar sind. Vorteilhaft sind Taschen 91 vorgesehen, in die die Tischverlängerungen 86 einsteckbar sind. Die Taschen 91 dienen gleichzeitig als Kappen oder Abdeckungen für die freien Enden der Tischverlängerungen 86, so dass diese beim Transport geschützt sind und weiterhin Benutzer sich nicht an den Kanten der jeweiligen Tischverlängerung 86 verletzen können.
  • Die Taschen 91 sind vorteilhaft mit Ausnehmungen 92 versehen, die zweckmäßigerweise als Steck- und/oder Rastausnehmungen ausgestaltet sind. Beispielsweise dient die Ausnehmung 92 dazu, ein Gestellbauteil des Gestells 10 aufzunehmen, beispielsweise einen Rohrabschnitt. So stützt sich beispielsweise die in der Zeichnung untere Tasche 91 mit ihrer Ausnehmung 92 am Basisschenkel 34 des Gestells 10 ab, so dass die Tischverlängerung 86 sich einerseits am Basisgestellteil 30 unten und schräg oben im Bereich der Handgriffpartie 22 am Handgriffgestellteil 20 abstützt, insgesamt also eine Schräglage in der Transportstellung T einnimmt.
  • Am Ausführungsbeispiel wird deutlich, dass das erfindungsgemäße Gestell im zusammengeklappten Zustand, d. h. in der Transportstellung T, äußerst platzsparend ist. Weiterhin sind verhältnismäßig wenige Bauteile erforderlich. Insbesondere benötigt das Gestell nahezu keine Scharnier- und Gelenkbauteile, die bei Gebrauch verschleißen und den hohen Belastungen, die beim Betrieb der Werkzeugmaschine auftreten können, nicht standhalten könnten.
  • Da die Schwenkgelenke bzw. Schwenkscharniere lösbar sind, können die entsprechenden Bauteile, beispielsweise die Verschlüsse 60 und/oder die Achsabschnitte 27, 47 leicht gereinigt werden, so dass sie wieder gängig werden, wenn sie zuvor verschmutzt waren.
  • Es versteht sich, dass an Stelle der in der Zeichnung dargestellten Säge, die als Kappsäge ausgestaltet ist, selbstverständlich auch andere Arten von Sägen, insbesondere Tischkreissägen, Fliesenschneidemaschinen und dergleichen zum Einsatz kommen können. Auch andere Werkezugmaschinen, die zur Bearbeitung von Werkstücken ausgestaltet sind, beispielsweise Fräsen, Schleifgeräte und dergleichen können mit dem erfindungsgemäßen Gestell leicht transportiert und genutzt werden.
  • Die Handhabung des erfindungsgemäßen Gestells ist äußerst einfach: Wie man beispielsweise in den 4 und 5 erkennen kann, klappt das Handgriffteil schwerkraftunterstützt nach unten, wenn die Werkzeugmaschine bzw. das Verbindungsgestellteil 15 horizontal gestellt ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20202397 U1 [0002]

Claims (15)

  1. Gestell zum Transportieren einer Werkzeugmaschine (80), insbesondere einer Säge (81), mit einem Basisgestellteil (30) und einem Handgriffgestellteil (20), das bezüglich des Basisgestellteils (30) zwischen einer zum Transport der Werkzeugmaschine (80) vorgesehenen Transportstellung (T) und einer zum Betrieb der Werkzeugmaschine (80) vorgesehenen Betriebstellung (B) mittels mindestens eines Lagers (50, 51) beweglich gelagert ist, wobei das Gestell (10) auf einem Untergrund (U) abstellbar ist und eine Rollenanordnung (11) zum Rollen des Gestells (10) auf dem Untergrund (U) aufweist, und wobei das Handgriffgestellteil (20) eine zum Ergreifen des Gestells (10) in der Transportstellung (T) vorgesehene Handgriffpartie (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Handgriffpartie (22) in der Betriebstellung (B) mittels einer zu dem mindestens einen Lager (50, 51) beabstandeten Handgriff-Befestigungseinrichtung (70) mit dem Basisgestellteil (30) (10) verbunden ist und eine Stütze (26) zum Abstützen der Werkzeugmaschine (80) auf dem Untergrund (U) bildet.
  2. Gestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Lager (50, 51) ein Schwenklager (52) umfasst, mit dem das Handgriffgestellteil (20) an dem Basisgestellteil (30) direkt oder indirekt schwenkbar gelagert ist.
  3. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisgestellteil (30) und das Handgriffgestellteil (20) durch ein Verbindungsgestellteil (15) miteinander verbunden sind.
  4. Gestell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsgestellteil (15) durch ein Maschinengestellteil (82) der Werkzeugmaschine (80) gebildet ist.
  5. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Basisgestellteil (30) mindestens eine Handgriff-Halterung (75) zum Halten des Handgriffgestellteil (20), insbesondere der Handgriffpartie (22), in der Transportstellung (T) vorgesehen ist.
  6. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenanordnung (11) in einem Übergangsbereich zwischen zueinander winkeligen Schenkeln (31, 32) des Basisgestellteils (30) angeordnet ist und/oder die Rollenanordnung (11) in einem derartigen Abstand einer Abstellfläche des Gestells (10) zum Abstellen auf dem Untergrund (U) angeordnet ist, dass Rollen (12) der Rollenanordnung (11) durch ein Kippen des Basisgestellteils (30) aus der Betriebstellung (B) in die Transportstellung (T) in Kontakt mit dem Untergrund (U) gelangen.
  7. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Halten der Werkzeugmaschine (80) mindestens eine Maschinenhalterung (55) aufweist, die eine manuell und werkzeuglos betätigbare Maschinen-Befestigungseinrichtung (56) zur Befestigung der Werkzeugmaschine (80) an dem Gestell (10) und/oder zur Befestigung der Maschinenhalterung (55) an mindestens einem Gestellbauteil (20, 30) des Gestells (10) aufweist.
  8. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Halten der Werkzeugmaschine (80) mindestens eine Maschinenhalterung (55) aufweist, wobei die mindestens eine Maschinenhalterung (55) von dem Gestell (10) lösbar ist und an der Werkzeugmaschine (80) bleiben kann und mindestens eine Stützfläche (59) zum Abstellen auf dem Untergrund (U) im von dem Gestell (10) entfernten Zustand aufweist und/oder wobei die mindestens eine Maschinenhalterung (55) einen Aufnahmeraum zur Aufnahme des Handgriffgestellteils (20) aufweist.
  9. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Halten der Werkzeugmaschine (80) mindestens eine Maschinenhalterung (55) aufweist, die mindestens ein Schwenklager (52) zum Schwenken der Werkzeugmaschine (80) gegenüber mindestens einem Gestellbauteil des Gestells (10) umfasst oder bildet.
  10. Gestell nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Maschinenhalterung (55) einen Verschluss (60) aufweist, der in einer Verschlussstellung einen Achsabschnitt (27, 47) eines Gestellbauteils des Gestells (10) ein Schwenklager (52) bildend umgreift und in eine Freigabestellung verstellbar, insbesondere verdrehbar, ist, in welcher der Achsabschnitt (27, 47) von dem Verschluss (60) entfernbar ist.
  11. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisgestellteil (30) einen Abstellschenkel (31) zum Abstellen auf dem Untergrund (U) und einen von dem Abstellschenkel (31) insbesondere eine L-förmige Gestalt des Basisgestellteils (30) bildend abstehenden Tragschenkel (32) zum Tragen der Werkzeugmaschine (80) aufweist.
  12. Gestell nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Handgriffgestellteil (20) in der Betriebstellung (B) dem Tragschenkel (32) gegenüberliegend mit einem freien Endbereich des Abstellschenkels (31) verbunden ist und/oder dass die Handgriffpartie (22) in der Transportstellung (T) nach oben und/oder seitlich vor den Tragschenkel (32) vorsteht.
  13. Gestell nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragschenkel (32) des Basisgestellteils (30) in der Transportstellung (T) einen zu der Handgriffpartie (22) beabstandeten, zum Tragen der Werkzeugmaschine (80) vorgesehenen Abschnitt des Handgriffgestellteils (20) abstützt.
  14. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisgestellteil (30) und/oder das Handgriffgestellteil (20) mindestens einen u-förmigen Rahmen umfassen oder bilden.
  15. Werkzeugmaschine mit einem Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das einen integralen Bestandteil der Werkzeugmaschine (80) bildet.
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