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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum loslösbaren Halten eines tragbaren elektronischen Geräts.
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Tragbare elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Personal Digital Assistances (PDAs), Navigationsgeräte, Musikabspielgeräte (MP3-Player, Videoplayer) müssen in Beförderungsmitteln wie Kraftfahrzeugen so untergebracht werden, damit diese im normalen Fahrbetrieb und insbesondere im Crashfall nicht selbständig innerhalb des Fahrzeugs umherfliegen können. Umherfliegende Geräte stellen für den Fahrzeugführer und weitere Fahrzeuginsassen ein hohes Verletzungsrisiko dar.
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Beispielsweise offenbart die
US 2008/0296821 A1 eine Haltevorrichtung für Geräte. Eine weitere Haltevorrichtung für Mobiltelefone mit lateralen Anschlüssen, insbesondere für ein mechanisches Fahrzeug ist aus der
EP 2 325 049 A1 bekannt. Die hier offenbarte Haltevorrichtung umfasst ein Gehäuse, welches aus einer Basis, einer Abdeckung und einem Gleitstück mit einer Umhüllung eines lateralen Anschlusses besteht, wobei das Gleitstück verschiebbar in dem Gehäuse gelagert und mit einem Entsperr-Knopf verbunden ist, welcher aus dem Gehäuse hervorsteht. Die Umhüllung ist verschiebbar in einer Aussparung der Abdeckung, zwischen der inneren Oberfläche der Abdeckung und einer flachen Führungsoberfläche einer Führungsplatte gelagert, wobei das Gleitstück senkrecht zur Achse des Halters verschiebbar gelagert ist, und mit der Umhüllung des lateralen Anschlusses verbunden ist. Das besagte Gleitstück ist mit Blockierhaken ausgestattet, welche dazu ausgebildet sind mit den Blockiervorsprüngen der hakenförmigen Aufnahmen, welche schwenkbar in den Lagerungsvorsprüngen der Führungsplatte gelagert sind ineinanderzugreifen. Das besagte Gleitstück ist ebenfalls mit einer Ausnehmung ausgestattet in welcher eine erste Kompressions-Spiralfeder montiert ist, und mit einem Freigabeknopf, welcher aus jener Seite hervorsteht, welche der Umhüllung gegenüberliegt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Vorrichtung zum loslösbaren Halten eines tragbaren elektronischen Geräts zu schaffen.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Es ist eine Vorrichtung zum loslösbaren Halten eines tragbaren elektronischen Geräts angegeben, wobei die Vorrichtung ein Aufnahmeteil für das Gerät und einen Verschluss aufweist, wobei das Aufnahmeteil einen Boden zur Abstützung des Geräts aufweist. Der Verschluss ist relativ zum Aufnahmeteil beweglich gelagert, wobei der Verschluss einen Hebel und ein Fixierelement aufweist. Das Fixierelement ist an einer dem Boden gegenüberliegenden Seite des Aufnahmeteils angeordnet, wobei das Fixierelement dazu ausgebildet ist, eine Haltekraft auf das zu haltende Gerät in Richtung zu dem Boden auszuüben. Der Hebel wiederum ist über eine erste Drehachse drehbar am Fixierelement gelagert, wobei die Vorrichtung ferner ein aufnahmeteilfestes Haltelement aufweist, ein mit dem Hebel gekoppeltes Sperrelement und einen starren, mit dem Fixierelement verbundenen Anschlag für das Sperrelement aufweist. Das Sperrelement ist nun dazu ausgebildet, bei Beabstandung von dem Anschlag durch Eingriff mit dem Halteelement die Bewegung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil zu blockieren und bei Anliegen an dem Anschlag die Bewegung des Verschlusses in eine Richtung weg vom Boden freizugeben.
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Ausführungsformen der Erfindung haben den Vorteil, dass in der Schließposition des Hebels, also in jener Position, in welcher das Sperrelement von dem Anschlag beabstandet ist, das Gerät über das Fixierelement an den Boden angepresst oder zumindest gegen ein unbeabsichtigtes Sich-Entfernen vom Boden gesichert wird. Dadurch ist das tragbare elektronische Gerät in der Schließposition des Hebels fest mit der Vorrichtung verbunden.
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Um nun das Gerät wieder aus der Vorrichtung zu entnehmen, genügt es, den Hebel zu betätigen und dabei das Sperrelement gegen den Anschlag zu bewegen. Dadurch wird die Beweglichkeit des Verschlusses in eine Richtung weg vom Boden freigegeben und die Blockade des Geräts durch das Fixierelement wird aufgehoben. Dies bedeutet, dass nun das tragbare elektronische Gerät aus der Vorrichtung einfach entnommen werden kann.
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Insgesamt ergibt sich hier eine einfache Bedienbarkeit der Vorrichtung zum Einsetzen und Fixieren bzw. Lösen der Fixierung und Herausnehmen des elektronischen Geräts. Durch den beschriebenen Hebelmechanismus, bei welchem der Hebel über die erste Drehachse drehbar am Fixierelement gelagert ist, ist es möglich, mit geringem Kraftaufwand eine selbständige Fixierung des Geräts über das Fixierelement reversibel zu bewirken. Der hierzu notwendige Kraftaufwand kann dabei geringer sein als jene Kraft, mit welcher die Bewegung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil blockiert wird. Damit ist es möglich, in einfacher Weise eine sehr sichere Fixierung des elektronischen Geräts in der Vorrichtung bereitzustellen, welche auch bei hohen Beschleunigungen, wie sie beispielsweise im Crashfall auftreten, sicherstellt, dass sich das Gerät nicht selbständig aus der Vorrichtung entfernt.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Vorrichtung ferner eine erste Feder am Fixierelement, wobei die erste Feder dazu ausgebildet ist, eine Rückholkraft auf das Fixierelement in Richtung zum Boden auszuüben. Dies hat den Vorteil, dass nach Loslassen des Hebels selbständig der Schließvorgang des Fixierelements mit einer selbständigen Bewegung des Fixierelements auf die Oberseite des tragbaren elektronischen Geräts ausgelöst wird. Dies vereinfacht die Bedienung der Vorrichtung beträchtlich. Es ist also nicht notwendig, zusätzlich durch eine Kraftausübung auf das Fixierelement das Fixierelement in Richtung zum Boden zu zwängen.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die Feder zwischen dem Fixierelement und dem Aufnahmeteil angeordnet.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist das Sperrelement starr mit dem Hebel verbunden. Dies hat den Vorteil, dass eine besonders hohe Haltbarkeit aufgrund einer Minimierung der beweglichen Komponenten der Vorrichtung gewährleistet wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass damit die vom Sperrelement durch Eingriff mit dem Halteelement erzielten Blockierkräfte gegen die Bewegung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil maximiert werden können. In extremen Fällen kommt es zu keiner ungewollten Bewegung zwischen Sperrelement und Halteelement.
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Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung ist das Sperrelement über eine zweite Feder mit einer Federkraft beaufschlagt, wobei die zweite Feder dazu ausgebildet ist, eine Rückholkraft auf das Sperrelement in Richtung zum Halteelement auszuüben. Beispielsweise kann dies dadurch realisiert sein, dass die zweite Feder dazu ausgebildet ist, die Rückholkraft auf das Sperrelement in Richtung zum Halteelement über ein Drehmoment auszuüben. In einer zusätzlichen oder alternativen Variante ist es möglich, dass die Rückholkraft auf das Sperrelement in Richtung zum Halteelement über eine Translation der zweiten Feder in Richtung zum Halteelement realisiert ist. Dies hat den Vorteil, dass die Überführung des Sperrelements zum Eingriff mit dem Halteelement „abgefedert” wird. Es findet hier also z. B. kein abrupter Kraftaufbau statt, welcher ein Benutzer der Vorrichtung beim Überführen des Hebels in die Schließposition als „Antwort” der Vorrichtung auf die Relativbewegung von Sperrelement und Halteelement erfährt.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die bewegliche Lagerung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil über eine zweite Drehachse gegeben, wobei die zweite Drehachse dazu ausgebildet ist, eine rotatorische Bewegung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil zu führen. Dies hat den Vorteil, dass aufgrund der Einfachheit der Anbindung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil über eine Drehachse eine hohe Haltbarkeit der Vorrichtung gegeben ist. Beispielsweise ist die zweite Drehachse aufnahmeteilfest an der Vorrichtung gelagert.
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Alternativ oder zusätzlich kann die bewegliche Lagerung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil über ein Führungselement gegeben sein, wobei das Führungselement dazu ausgebildet ist, eine translatorische Bewegung des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil zu führen. Die Ermöglichung einer translatorischen Bewegung hat den Vorteil, dass der Platzbedarf in Richtung weg vom Boden der Vorrichtung minimiert wird, um ein Gerät in die Vorrichtung einzusetzen. Im Falle einer Schwenkbewegung ist üblicherweise aufgrund des Hebels der Platzbedarf der Vorrichtung größer.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung weisen das Sperrelement und das Halteelemente gegenstückige Rastelemente auf, wobei die Rastelemente dazu ausgeformt sind, das Blockieren der Bewegung des Verschlusses in Richtung weg vom Boden durch einen gegenseitigen Rasteingriff der Rastelemente zu ermöglichen. Vorzugsweise sind dabei die gegenstückigen Rastelemente dazu ausgebildet, eine Bewegung des Verschlusses in die Richtung hin zum Boden freizugeben. Die Verwendung von Rastelementen hat den Vorteil, dass hierdurch eine Fixierung des elektronischen Geräts von der Vorrichtung auch dann gewährleistet werden kann, wenn hohe Kräfte auf das Gerät und die Vorrichtung wirken. Werden die gegenstückigen Rastelemente entsprechend groß dimensioniert, können nahezu beliebige Kräfte abgefangen werden, ohne dass es zu einem „Ausrasten” der gegenstückigen Rastelemente kommt.
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Vorzugsweise sind ferner die gegenstückigen Rastelemente als Sperrklinken ausgebildet. Beim Schließen des Hebels, das heißt beim Drücken des Hebels in Richtung zum Boden der Vorrichtung, können damit die gegenstückigen Rastelemente schrittweise übereinander „ratschen”. Dadurch wird die Schwenkbewegung des Hebels ermöglicht, wenn der Hebel in Richtung Boden bewegt wird, während eine Bewegung der Rastelemente in Gegenrichtung automatisch gesperrt wird.
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Alternativ ist es möglich, dass die gegenstückigen Rastelemente als fehlerbelastete gerasterte Lippe ausgebildet sind.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weisen das Sperrelement und das Halteelement gegenstückige Reibflächen auf, wobei das Blockieren der Bewegung des Verschlusses in Richtung weg vom Boden durch eine Haftreibung zwischen den Reibeflächen erfolgt. Dies hat den Vorteil, dass hierdurch eine stufenlose Verstellung der Position des Fixierelements über dem Hebel möglich ist. Dadurch können elektronische Geräte verschiedenster Größen in einer universellen Vorrichtung gehaltert werden.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Halteelement gebogen. Alternativ dazu ist das Halteelement gerade und ungebogen.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die Vorrichtung ferner einen Drücker am Aufnahmeteil, wobei der Drücker mechanisch mit dem Verschluss über eine Kopplung gekoppelt ist. Die Kopplung ist dabei so ausgebildet, dass
- – bei Betätigung des Drückers durch das im Aufnahmeteil aufzunehmende Gerät die Beweglichkeit des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil freigegeben wird, und
- – bei durch das aufzunehmende Gerät freigegebenem Drücker die Beweglichkeit des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil blockiert wird.
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Durch die Verwendung eines Drückers wird sichergestellt, dass im Falle dessen die Aufnahme frei von dem aufzunehmenden Gerät ist, das Fixierelement in seiner offenen Position gehalten wird. Das Fixierelement wird also nicht schwerkraftbedingt oder aufgrund einer aus einer Rückstellfeder resultierenden Rückstellkraft in eine Schließposition gedrängt, wodurch es sonst nur schwer möglich wäre, das Gerät in das Aufnahmeteil einzusetzen. Damit könnte insgesamt eine einhändige Bedienung der Vorrichtung möglich sein.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung weist die Kopplung eine Schlossfalle und einen zur Schlossfalle gegenstückigen Schlossriegel auf, wobei
- – die Schlossfalle rotatorisch am Verschluss drehbar angeordnet ist und der Schlossriegel aufnahmeteilfest an der Vorrichtung angeordnet ist oder
- – die Schlossfalle starr am Verschluss angeordnet ist und der Schlossriegel rotatorisch drehbar an der Vorrichtung angeordnet ist.
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Die Kombination von Schlossfalle und Schlossriegel stellt sicher, dass in mechanisch einfacher und dennoch zuverlässiger Weise unabhängig von den auf das Fixierelement wirkenden Rückstellkräften (Schwerkraft oder Federkraft bedingt) eine Blockierung bzw. Freigabe der Beweglichkeit des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil realisiert werden kann.
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Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die Schlossfalle oder der Schlossriegel eine Abschrägung auf, wobei die Abschrägung dazu ausgebildet ist, bei der Bewegung des Verschlusses in die Richtung weg vom Boden die Schlossfalle in den Schlossriegel überzuführen.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist der Drücker rotatorisch drehbar am Aufnahmeteil angeordnet, wobei der Drücker dazu ausgebildet ist, bei Betätigung des Drückers durch das im Aufnahmeteil aufzunehmende Gerät eine Kraft auf die Schlossfalle oder den Schlossriegel auszuüben, sodass durch die Kraft die Schlossfalle aus dem Schlossriegel entfernbar ist. Dies hat den Vorteil, dass unter Einsatz einer Drehbewegung aufgrund des drehbar gelagerten Drückers durch Aufbringen einer kleinen Kraft auf den Drücker das Mobiltelefon leichtgängig in das Aufnahmeteil eingesetzt werden kann, um dadurch die Beweglichkeit des Verschlusses relativ zum Aufnahmeteil freizugeben.
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Es sei angemerkt, dass die obig beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden können, so lange sich die kombinierten Ausführungsformen nicht gegenseitig ausschließen.
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Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine Ansicht einer Vorrichtung zum loslösbaren Halten eines tragbaren elektronischen Geräts,
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2 eine Detailansicht der 1,
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3 eine weitere Detailansicht der 1,
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4 eine alternative Variante einer Vorrichtung zum lösbaren Halten eines tragbaren elektronischen Geräts.
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Im Folgenden werden einander ähnliche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die 1 zeigt eine Vorrichtung 100 zum loslösbaren Halten eines tragbaren elektronischen Geräts 106, wie beispielsweise eines Mobiltelefons. Die Vorrichtung 100 weist ein Aufnahmeteil 102 auf, welches über nicht näher gezeigte Befestigungsmittel, wie beispielsweise einen Saugnapf, am Kraftfahrzeug befestigt werden kann. Das Aufnahmeteil 102 weist einen Boden 104 zur Abstützung des Mobiltelefons 106 auf.
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Um nun das Mobiltelefon 106 in dem Aufnahmeteil 102 zu fixieren, ist es notwendig, von oben in Richtung zu dem Boden 104 eine Blockade auf der Oberseite des Mobiltelefons 106 bereitzustellen. Dies erfolgt gemäß der in 1 beschriebenen Vorrichtung 100 durch ein Fixierelement 110. Im Bereich der Auflagefläche 130 der Oberseite des Telefons 106 berührt das Fixierelement 110 das Telefon 106 und drückt dieses optional in Richtung zum Boden 104. Dadurch ist das Telefon gegen Herausfallen aus der Vorrichtung 100 gesichert.
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Ferner weist die Vorrichtung 100 einen Verschluss 108 auf, welcher unter anderem das Fixierelement 110 umfasst. Ferner weist der Verschluss 108 auch einen Hebel 112 auf. In der Ausführungsform der 1 ist am Hebel 112 starr ein Sperrelement 114 angeordnet. Der Hebel 112 kann samt dem Sperrelement 114 um eine Drehachse 122 rotiert werden, wobei die Drehachse 122 am Fixierelement 110 gelagert ist.
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Während die 1 und die zugehörige Detailansicht in 3 den Zustand der Vorrichtung zeigen, in welchem sich der Hebel 112 in der Schließposition befindet, wurde in der Ansicht der 2 der Hebel durch eine rotatorische Bewegung um die Achse 122 in Richtung 202, also weg vom Boden 104, verschwenkt. Wie in der 2 ersichtlich ist, führt diese Schwenkbewegung des Hebels 112 in Richtung 202 auch zwangsläufig zu einer entsprechenden Schwenkbewegung des Sperrelements 114 in Richtung 202. Dies führt jedoch dazu, dass nach dem Zurücklegen einer bestimmten vordefinierten Schwenkstrecke das Sperrelement 114 an einem Anschlag 118 anschlägt. Der Anschlag 118 ist starr mit dem Fixierelement 110 verbunden.
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Wird nun davon ausgegangen, dass der Hebel 112 weiter in Richtung 202 bewegt wird, so führt dies dazu, dass über den Hebel 112 und damit über das Sperrelement 122 eine Kraft auf den Anschlag 118 ebenfalls in Richtung 202 ausgeübt wird. Dies führt dazu, dass über den Hebel 112 auch gleichzeitig das Fixierelement 110 in Richtung 202 bewegt wird. Der Grund liegt darin, dass das Fixierelement 110 um eine Drehachse 116 an der Vorrichtung gelagert ist.
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Insgesamt wird also durch die Bewegung des Hebels 112 in Richtung 202 das Fixierelement 110 in Richtung 202 vom Telefon 106 wegbewegt. Dies führt dazu, dass das Telefon 106 in dem Aufnahmeteil zur Entnahme freigegeben wird.
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Um nun sicherzustellen, dass in der in 1 und 3 gezeigten Schließposition des Hebels 112 das Telefon 106 auch dauerhaft durch das Fixierelement gehalten wird, ist vorgesehen, dass die Vorrichtung 100 ferner ein Aufnahmeteil-festes Halteelement 120 aufweist. Das Sperrelement 114 ist dazu ausgebildet, bei Beabstandung von dem Anschlag 118 durch Eingriff mit dem Halteelement 120 die Bewegung des Verschlusses 108 relativ zum Aufnahmeteil 102 zu blockieren. Im Falle dessen jedoch, dass das Sperrelement 114 am Anschlag 118 anliegt, wird eine Bewegung des Verschlusses 108 in eine Richtung weg vom Boden 104 angegeben.
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Hierzu weisen das Sperrelement 114 und das Halteelement 120 gegenstückige Rastelemente auf, wobei die Rastelemente so ausgeformt sind, dass das Blockieren der Bewegung des Verschlusses in Richtung weg vom Boden durch einen gegenseitigen Rasteingriff der Rastelemente ermöglicht wird. Wie in den 2 und 3 ersichtlich ist, weisen hierzu die Rastelemente des Halteelements 120 Sperrklinken auf. Dies hat zur Folge, dass beim Überführen des Hebels 112 in eine Richtung hin zum Boden 104 (also entgegen der Richtung 202) das Sperrelement schrittweise über die Sperrklinken 200 des Halteelements ratscht. In jeder Relativposition zwischen den individuellen Sperrklinken und dem Sperrelement ist gewährleistet, dass sich das Sperrelement nicht mehr selbständig aus dem jeweiligen Sperrwinkel herausbewegen kann. Dies ist möglich, wenn wiederum der Hebel 112 in Richtung 202 rotiert wird.
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Wie in der 3 gezeigt ist, könnte es beim gegenseitigen Eingriff von Sperrelement 114 und Halteelement 120 zu der Herausforderung kommen, dass eine weitere Bewegung des Fixierelements 110 entgegen der Richtung 202 stark erschwert ist. Hierzu müsste die durch die Sperrklinken 200 regelmäßig geformten Überhöhungen der Oberfläche des Halteelements durch das Sperrelement 114 stufenweise übersprungen werden.
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Um dies für einen Benutzer der Vorrichtung 100 zu vereinfachen, könnte beispielsweise das Sperrelement 114 mit einer Federkraft beaufschlagt sein, wobei diese Federkraft ein Drehmoment, gesehen bezüglich der Achse 122, auf das Sperrelement bewirkt. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, die Sperrklinke 114 oder das Halteelement 120 mit einer Federkraft so zu beaufschlagen, dass diese zueinander hin gedrängt werden und aufgrund der Sperrklinkenform der Rastelemente bei der Bewegung entgegen der Richtung 202 leicht auseinander gedrängt werden können. Sperrelement 114 und Halteelement 120 werden also durch die Feder zueinander hingezogen und die Haltekraft des Sperrelements im Halteelement wird nicht nur ausschließlich durch die Sperrklinken, sondern zusätzlich auch über die zwischen Sperrelement 114 und Halteelement 120 wirkende Federkraft gewährleistet.
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Es sei angemerkt, dass es alternativ oder zusätzlich zur Verwendung von Rastelementen in Form von beispielsweise Sperrklinken möglich ist, dass das Sperrelement 114 und das Halteelement 120 gegenstückige Reibflächen aufweisen, wobei aufgrund einer Haftreibung zwischen diesen Reibflächen eine Bewegung des Verschlusses 108 dann blockiert wird, wenn sich der Hebel in der in 1 bzw. 2 gezeigten Position befindet. Letzteres hat den Vorteil, dass ein stufenloses Verstellen der Position des Fixierelements 110 relativ zur Aufnahme 102 möglich ist.
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Die 4 zeigt eine alternative Ausführungsform im Vergleich zu den 1 bis 3. Hauptunterschied ist hier, dass anstatt einem rotatorisch gelagerten Fixierelement 110 um die Achse 116 nun eine translatorische Lagerung des Fixierelements 110 gegeben ist. Hierzu ist ein Führungselement 410 vorgesehen, welches dazu dient, eine translatorische Bewegung des Verschlusses 108 relativ zum Aufnahmeteil 102 zu führen. Beispielsweise könnte es sich hier um eine Art Kulissenführung handeln, in welcher ein gegenstückiger Kulissenstein des Verschlusses 108 geführt wird.
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Vorteil von einer translatorischen Bewegung ist, dass sich die Orientierung des Fixierelements relativ zum Telefon nicht ändert und dadurch ein größerer Anpassungsbereich erreicht werden kann.
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Das Funktionsprinzip der in 4 gezeigten Vorrichtung ist mit dem Funktionsprinzip der Vorrichtung der 1 bis 3 im Wesentlichen identisch. Durch Bewegung des Hebels 112 in Richtung 202 wird das Sperrelement 114 wiederum aus dem Halteelement 412 entfernt. Im Vergleich zum Halteelement 120 ist das Halteelement 412 ungebogen und gerade, also in Richtung der translatorischen Bewegungsrichtung ausgerichtet, welche das Führungselement 410 bezüglich des Verschlusses 108 ermöglicht. Nach Anschlag des Sperrelements 114 an den Anschlag 118 wird die Rotationsbewegung in Richtung 202 in eine Translationsbewegung in Richtung 414 umgewandelt. Dadurch kann der Verschluss 108 vom Telefon 106 in Richtung 414 entfernt werden und das Telefon 106 aus der Aufnahme 102 entnommen werden.
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Um eine einhändige Bedienung der Vorrichtung 100 zu ermöglichen, ist in der 4 vorgesehen, dass am Aufnahmeteil 102 rotatorisch mit einer Achse 404 verbunden ein Drücker 402 angeordnet ist. Über eine Kopplung 400 ist der Drücker 402 mit dem Verschluss 108 gekoppelt. Ist das Telefon 106 aus der Aufnahme 102 entfernt, so befindet sich der Drücker 402 in der in 4 gezeigten Position. In dieser Position ist über die Kopplung 400 gewährleistet, dass eine Bewegung des Verschlusses 108 entgegen der Richtung 414 in Richtung zum Boden 104 blockiert wird. In der geöffneten Stellung des Verschlusses ist es somit möglich, ohne weiteres Handanlegen an den Verschluss, insbesondere an den Hebel 112, das Telefon 106 erneut in die Vorrichtung einzusetzen.
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Beim Einsetzen des Telefons 106 in die Aufnahme 102 wird nun der Hebel 402 nach unten gedrückt und damit in Richtung der Aufnahmefläche der Aufnahme 102 bewegt. Dies führt zu einer Rotationsbewegung des Hebels 402 um die Achse 404.
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Die Kopplung 400 weist eine rotatorisch am Verschluss gelagerte Schlossfalle 408 auf, wobei zusätzlich ein zur Schlossfalle 408 gegenstückiger Schlossriegel 406 aufnahmeteilfest an der Vorrichtung 100 angeordnet ist. Der Schlossriegel 406 weist eine Abschrägung auf, wobei die Abschrägung dazu ausgebildet ist, bei der Bewegung des Verschlusses 108 in Richtung 202 die Schlossfalle 408 in den Schlossriegel zu überführen. In anderen Worten fällt also bei der Bewegung des Verschlusses 108 in Richtung 202 und einer daraus resultierenden Drehbewegung des Fixierelements 110 in Richtung der Aufnahme 102 um die Achse 122 die hakenförmig ausgebildete Schlossfalle in den Schlossriegel 406, indem die hakenförmige Schlossfalle 408 entlang der Abschrägung der Schlossfalle 408 nach oben rutscht und dann nach dem Fall in den Schlossriegel 406 den selbigen hintergreift. In dieser Position ist eine rückwärts gerichtete Bewegung der Schlossfalle 408 oder gar des Fixierelements 110 nicht mehr möglich. Diese Bewegung wird durch das Ineinandergreifen von Schlossfalle 408 und Schlossriegel 406 verhindert.
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Es sei angemerkt, dass eine etwaige Bewegungsmöglichkeit des Fixierelements 110 entgegen der Richtung 414 Schwerkraft bedingt oder Federkraft bedingt resultieren könnte, insbesondere wenn eine Federkraft zwischen Aufnahmeteil 102 und Fixierelement 110 wirkt.
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In dem in 4 gezeigten Zustand befindet sich nun also die Schlossfalle 408 im Schlossriegel 406. Der Drücker 402 befindet sich mit seinem Ende, welches dem aufzunehmenden Telefon 106 abgewandt ist, unterhalb der Schlossfalle 408. Z. B. befindet er sich unterhalb des Hakens, welchen die Schlossfalle 408 aufweist. Wird nun das Telefon 106 in die Aufnahme 102 eingesetzt, wird dadurch der Hebel 402 nach rechts in Richtung zur Aufnahme 102 gedrückt. Aufgrund der rotatorischen Lagerung um die Achse 404 führt dies dazu, dass das dem Telefon 106 abgewandte Ende des Hebels 402 nach oben in Richtung 414 rotiert. Dadurch wird die Schlossfalle 408 aus dem Schlossriegel 406 herausgehoben und sie kann entlang der Abschrägung des Schlossriegels frei beweglich ebenfalls nach rechts unten rutschen. In diesem Zustand ist eine beliebige Beweglichkeit des Verschlusses freigegeben.
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Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Kombination von Drücker 402 und Kopplung 400 auch für die Beispiele von Vorrichtungen Verwendung finden können, wie sie in den 1 bis 3 gezeigt wurden.
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Ferner sei angemerkt, dass vorzugsweise in den 1 bis 3 eine Feder zum Einsatz kommt, welche das Fixierelement 110 in Richtung zum Boden 104 drängt. Dies erleichtert die Bedienbarkeit der Vorrichtung.
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Bezugszeichenliste
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- 100
- Vorrichtung
- 102
- Aufnahme
- 104
- Boden
- 106
- Telefon
- 108
- Verschluss
- 110
- Fixierelement
- 112
- Hebel
- 114
- Sperrelement
- 116
- Achse
- 118
- Anschlag
- 120
- Halteelement
- 122
- Achse
- 130
- Auflagefläche
- 200
- Sperrklinken
- 202
- Rotationsrichtung
- 300
- Verschieberichtung
- 400
- Kopplung
- 402
- Drücker
- 404
- Achse
- 406
- Schlossriegel
- 408
- Schlossfalle
- 410
- Führungselement
- 412
- Halteelement
- 414
- Richtung