DE10203021A1 - Gepanzertes Fahrzeug, insbesondere Kampffahrzeug - Google Patents

Gepanzertes Fahrzeug, insbesondere Kampffahrzeug

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    • F41H7/00Armoured or armed vehicles
    • F41H7/02Land vehicles with enclosing armour, e.g. tanks
    • F41H7/03Air-pressurised compartments for crew; Means for preventing admission of noxious substances, e.g. combustion gas from gun barrels, in crew compartments; Sealing arrangements
    • F41H7/035Gratings for ventilation openings

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Abstract

Ein gepanzertes Fahrzeug, insbesondere Kampffahrzeug, bei welchem in einer Außenwand (1) eine Lufteintrittsöffnung (2) angeordnet ist, hinter der im Fahrzeuginneren ein Kühler positioniert ist. Zur Erzeugung einer ballistischen Schutzeinrichtung an der Lufteintrittsöffnung ist im Fahrzeuginneren im Bereich zwischen Kühler und Lufteintrittsöffnung (2) eine Bodenplatte (5) angeordnet und die Zwischenräume zwischen den Außenkanten der Bodenplatte (5) und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung (2) sind durch Abdeckbleche (4.2, 4.3) verschlossen. Die Bodenplatte (5) besitzt im mittleren Bereich eine Luftdurchtrittsöffnung, unter welcher der Kühler positioniert ist. Oberhalb der Bodenplatte (5) ist im wesentlichen in der Ebene der Außenwand (1) eine Schutzplatte (7) derart angeordnet und dimensioniert, daß zwischen ihren Außenkanten und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung (2) ein ringförmiger Luftdurchtrittsschlitz vorhanden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein gepanzertes Fahrzeug, insbesondere ein Kampffahrzeug, bei welchem in einer Außenwand eine Lufteintrittsöffnung angeordnet ist, hinter der im Fahrzeuginneren ein Kühler positioniert ist, wobei die Lufteintrittsöffnung mit einer ballistischen Schutzeinrichtung versehen ist.
  • Bei bekannten gepanzerten Fahrzeugen sind die ballistischen Schutzeinrichtungen an der Lufteintrittsöffnung im allgemeinen als sogenannte Grätings ausgebildet, was den Nachteil hat, daß die ballistischen Wirkungen richtungsabhängig sind und die Radarsignaturen auffällig sind. Es ist auch bekannt, über den Lufteintrittsöffnungen jeweils eine Abdeckplatte anzuordnen, wobei die Luft seitlich unter der Abdeckplatte hindurch eintritt, was den Nachteil hat, daß die Fahrzeugdächer erhöht werden müssen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gepanzertes Fahrzeug, insbesondere ein Kampffahrzeug mit den eingangs und im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 beschriebenen Merkmalen so auszubilden, daß einerseits ein ausreichender Luftzutritt sichergestellt ist, andererseits aber ein hoher ballistischer Schutz und eine niedrige Radar- und IR-Signatur erreicht werden können.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die Lufteintrittsöffnung bis auf mindestens zwei offene, den Lufteintritt zulassende Luftdurchtrittsschlitze mit einer Schutzplatte zu überdecken, die als Panzerplatte ausgebildet ist und im wesentlichen bündig und parallel mit der umgebenden Fahrzeugkontur angeordnet ist. Unterhalb dieser Schutzplatte ist eine Bodenplatte angeordnet, die im mittleren Bereich eine Luftdurchtrittsöffnung aufweist, unter welcher der Kühler positioniert ist. Da die Schutzplatte die Luftdurchtrittsöffnung in der Bodenplatte überlappt, ist eine ballistische Dichtheit unter allen Bedrohungswinkeln sichergestellt. Ferner können zur abdeckenden Schutzplatte parallele Platten im Randbereich angeordnet werden, die gleichzeitig zur Herstellung einer über die Lufteintrittsöffnung ausgewogenen Strömungsverteilung verwendet werden. Der Raum unterhalb der abdeckenden Schutzplatte wird durch im wesentlichen senkrecht zur Schutzplatte stehende Trennwände so unterteilt, daß mindestens zwei den obengenannten Luftdurchtrittsschlitzen zugeordnete Volumen entstehen. Die Trennwände können an die abdeckende Schutzplatte angebunden sein und können entweder mit Spalt oder bündig zu den nachfolgenden Luftführungselementen angeordnet sein. Durch die Hinterlüftung der abdeckenden Schutzplatte kann eine niedrige IR-Signatur erreicht werden, während eine niedrige Radarsignatur sich aus der parallel zur umgebenden Fahrzeugstruktur angeordneten ebenen Schutzplatte ergibt, was durch radarabsorbierende Beschichtungen des Lufteintrittsbereiches sowie der Unterseite der abdeckenden Schutzplatte und der Trennwände noch verbessert werden kann.
  • Im folgenden wird anhand der beigefügten Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel für ein gepanzertes Fahrzeug nach der Erfindung näher erläutert.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 in einer isometrischen Darstellung einen Teil der Dachplatte eines im übrigen nicht dargestellten Kampffahrzeugs mit einer Lufteintrittsöffnung und einem darunter angeordneten Kühler;
  • Fig. 2 in einer Darstellung analog Fig. 1 die Dachplatte mit eingesetzter Bodenplatte;
  • Fig. 3 in einer Darstellung analog Fig. 1 und 2 die Dachplatte mit eingesetzter Bodenplatte und abdeckender Schutzplatte;
  • Fig. 4 in einer Darstellung analog Fig. 1 bis 3 die Dachplatte mit eingesetzter Bodenplatte und eingesetzten Luftleitblechen, aber abgenommener Schutzplatte;
  • Fig. 5 in einer Darstellung analog Fig. 1 bis 4 die Dachplatte mit eingesetzter Bodenplatte, Zwischenpanzerung und abgenommener Schutzplatte;
  • Fig. 6 in einer Darstellung analog Fig. 1 bis 5 die Dachplatte mit eingesetzter Bodenplatte, Zwischenpanzerung und eingesetzter Schutzplatte;
  • Fig. 7 einen Querschnitt durch die Dachplatte mit Lufteintrittsöffnung nach Fig. 1 bis 6 gemäß der Linie A-A in Fig. 8;
  • Fig. 8 einen Längsschnitt durch die Dachplatte mit Lufteintrittsöffnung nach Fig. 1 bis 6 gemäß der Linie B-B in Fig. 7.
  • Fig. 1 zeigt die Ausgangssituation bei einer Dachplatte eines im übrigen nicht dargestellten Kampffahrzeugs im Bereich einer Lufteintrittsöffnung. Die Dachplatte 1 besitzt eine rechteckige Öffnung 2, unter der in angedeuteter Weise ein Kühler 3 angeordnet ist. Die Öffnung 2 soll nun mit einer ballistisch wirkenden Schutzabdeckung verschlossen werden.
  • Hierzu ist, wie aus Fig. 2 zu entnehmen, im Fahrzeuginneren im Bereich zwischen dem Kühler 3 und der Lufteintrittsöffnung der Dachplatte 1 eine im wesentlichen parallel zur Dachplatte 1 verlaufende Bodenplatte 5 angeordnet, deren Außendimensionen geringfügig kleiner sind als die Dimensionen der Lufteintrittsöffnung 2. Zur Halterung der Bodenplatte 5 dienen Abdeckbleche 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4, welche in die Zwischenräume zwischen den Außenkanten der Bodenplatte 5 und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung 2 eingesetzt sind und einen geschlossenen Ring bilden. Dabei verlaufen, wie Fig. 2 zu entnehmen, die Abdeckbleche 4.2 und 4.4 leicht schräg nach innen zum mittleren Bereich der Bodenplatte hin abfallend. In ihrem mittleren Bereich weist die Bodenplatte 5 eine rechteckige Luftdurchtrittsöffnung 6 auf, unter welcher der Kühler 3 positioniert ist. Durch die Abdeckbleche 4.1 bis 4.4 sind die Zwischenräume zwischen Bodenplatte 5 und Dachplatte 1 zum Fahrzeuginneren hin vollständig abgeschlossen.
  • Wie Fig. 3 zu entnehmen, ist nun die durch die Bodenplatte 5 und die Abdeckbleche 4.1 bis 4.4 gebildete Vertiefung in der Fahrzeugkontur von einer rechteckigen Schutzplatte 7 derart teilweise überdeckt, daß zwischen den Außenkanten der Schutzplatte 7 und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung 2 ein insgesamt ringförmiger Durchtrittsschlitz entsteht. Dabei ist die Schutzplatte 7 in der Ebene der Dachplatte 1 und parallel zu dieser angeordnet und so dimensioniert, daß sie die Luftdurchtrittsöffnung 6 in der Bodenplatte 5 vollständig überdeckt, so daß unter allen Bedrohungswinkeln eine ballistische Dichtheit gewährleistet ist. Der Luftzutritt kann von vier Seiten her durch den gebildeten Ringkanal erfolgen.
  • In den Zwischenraum zwischen Bodenplatte 5 und Schutzplatte 7 können weitere Schutz- und Luftleitelemente eingebracht werden. Dies wird im folgenden näher erläutert.
  • In Fig. 4 ist dargestellt, wie der Raum zwischen Bodenplatte 5 und Schutzplatte 7 durch Luftleitbleche 8.1, 8.2 und 8.3 in mehrere voneinander getrennte Eintrittsbereiche für die zuströmende Luft aufgeteilt werden kann. Hierzu sind die Luftleitbleche 8.1 bis 8.3 in Aufsicht auf die Luftdurchtrittsöffnung 6 gesehen H-förmig angeordnet, wobei der Querbalken 8.3 des H im wesentlichen auf einer Mittellinie der Luftdurchtrittsöffnung 6 liegt und die beiden Längsbalken 8.1 und 8.2 des H in den Randbereichen der Luftdurchtrittsöffnung 6 verlaufen. Hierbei ist die Länge der beiden Längsbalken 8.1 und 8.2 größer als die Breite der Luftdurchtrittsöffnung 6. Wie Fig. 4 zu entnehmen, entstehen somit vier Luftzutrittsbereiche, in welche die Luft in Pfeilrichtungen A, B, C und D einströmt und zwar derart, daß keine Vermischung der aus vier Richtungen eintretenden Luftströmungen stattfindet und Wirbelbildungen und parasitäre Luftströmungen unterhalb der Schutzplatte 7 vermieden werden.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich den Raum zwischen Bodenplatte und Schutzplatte durch etwas anders angeordnete Luftleitbleche in mehrere voneinander getrennte Eintrittsbereiche für die zuströmende Luft aufzuteilen. So können beispielsweise in Abweichung von der in Fig. 4 dargestellten Lage die Luftleitbleche in Aufsicht auf die Luftdurchtrittsöffnung gesehen auch T- förmig oder Y-förmig angeordnet sein. Wesentlich ist, daß getrennte Luftzutrittsbereiche entstehen, so daß keine Vermischung der aus unterschiedlichen Richtungen eintretenden Luftströmungen stattfindet.
  • Anhand von Fig. 5 ist erkennbar, daß weiterhin in dem Raum zwischen der Bodenplatte 5 und der in Fig. 5 genommenen Schutzplatte 7 eine Zwischenpanzerung 9 angeordnet sein kann, die in ihrem mittleren Bereich eine über der Luftdurchtrittsöffnung 6 liegende weitere Luftdurchtrittsöffnung aufweist und die sowohl zur Bodenplatte 5 als zur Schutzplatte 7 hin in einem gewissen Abstand angeordnet ist. Die Außendimensionen der Zwischenpanzerung 9 können gleich oder größer sein wie die Außendimensionen der Schutzplatte 7, wie dies aus Fig. 6 ersichtlich ist.
  • Durch die Anordnung der Zwischenpanzerung 9 werden die Einströmwege der Luft noch einmal in vertikaler Richtung unterteilt, je nachdem, ob sich der Luftstrom oberhalb oder unterhalb der Zwischenpanzerung 9 bewegt. Wie aus Fig. 5 zu entnehmen, entstehen somit vier obere Luftströmungen A1, B1, C1 und D1 und vier untere Luftströmungen A2, B2, C2 und D2. Dabei werden die Teilluftströme A1 bis D1 zwischen der abdeckenden Schutzplatte 7 und der Zwischenpanzerung 9 in die inneren Bereiche der Luftdurchtrittsöffnung 6 geleitet, während die Teilluftströme A2 bis D2, die im Bereich zwischen der Zwischenpanzerung 9 und der Bodenpanzerung 5 verlaufen, in die äußeren Bereiche geleitet werden. Die Zwischenpanzerung 9 hat darüber hinaus die Aufgabe, die ballistischen Schwachstellen an den Rändern unter der abdeckenden Schutzplatte 7 zu schließen.
  • Fig. 6 zeigt die ballistisch dichte und aerodynamisch optimierte Lufteintrittsöffnung 2 in der umgebenden Fahrzeugpanzerung 1. Der Ringspalt zwischen Dachplatte 1 und Schutzplatte 7 kann mit einer luftdurchlässigen, Radarwirksamen Abdeckung abgedeckt werden oder die Abdeckbleche 4.1 bis 4.4 und die Unterseiten der abdeckenden Schutzplatte 7 sowie der Zwischenpanzerungen 9 können mit radarabsorbierenden Beschichtungen versehen werden.

Claims (11)

1. Gepanzertes Fahrzeug, insbesondere Kampffahrzeug, bei welchem in einer Außenwand eine Lufteintrittsöffnung angeordnet ist, hinter der im Fahrzeuginneren ein Kühler positioniert ist, wobei die Lufteintrittsöffnung mit einer ballistischen Schutzeinrichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Fahrzeuginneren im Bereich zwischen dem Kühler (3) und der Lufteintrittsöffnung (2) eine im wesentlichen parallel zur Außenwand (1) verlaufende Bodenplatte (5) angeordnet ist, deren Außendimensionen gleich oder um einen vorgegebenen Betrag kleiner als die Dimensionen der Lufteintrittsöffnung (2) sind, und die Zwischenräume zwischen den Außenkanten der Bodenplatte (5) und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung (2) durch einen geschlossenen Ring bildende Abdeckbleche (4.1 bis 4.4) verschlossen sind und die Bodenplatte (5) im mittleren Bereich eine Luftdurchtrittsöffnung (6) aufweist, unter welcher der Kühler (3) positioniert ist und die durch die Bodenplatte (5) und die Abdeckbleche (4.1 bis 4.4) gebildete Vertiefung von einer Schutzplatte (7) teilweise überdeckt ist, deren Dimensionen mindestens entlang von Teilbereichen ihrer Außenkanten kleiner sind als die Dimensionen der Lufteintrittsöffnung (2) aber größer als die Dimensionen der Luftdurchtrittsöffnung (6) in der Bodenplatte (5) und die im wesentlichen in der Ebene der Außenwand (1) angeordnet ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der Abdeckbleche (4.1 bis 4.4) nach innen schräg zum mittleren Bereich der Bodenplatte (5) hin abfallend angeordnet sind.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lufteintrittsöffnung (2) und die Luftdurchtrittsöffnung (6) als rechteckige Öffnungen ausgebildet sind.
4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Bodenplatte (5) und der Schutzplatte (7) im wesentlichen senkrecht zur Schutzplatte (7) stehende Luftleitbleche (8.1, 8.2, 8.3) zur Trennung der aus unterschiedlichen Richtungen durch die Ringspalte zwischen den Außenkanten der Schutzplatte (7) und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung (2) einströmenden Luftströme (A, B, C, D).
5. Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftleitbleche (8.1, 8.2, 8.3) in Aufsicht auf die Luftdurchtrittsöffnung (6) gesehen H-förmig angeordnet sind, wobei der Querbalken (8.3) des H im wesentlichen auf der Mittellinie der Luftdurchtrittsöffnung (6) liegt und die beiden Längsbalken (8.1, 8.2) des H in den Randbereichen der Luftdurchtrittsöffnung (6) verlaufen.
6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Längsbalken (8.1, 8.2) des H länger sind als die Breite der Luftdurchtrittsöffnung (6) an dieser Stelle.
7. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Schutzplatte (7) und der Bodenplatte (5) eine parallel zur Schutzplatte liegende Zwischenpanzerung (9) angeordnet ist, die im mittleren Bereich eine weitere Luftdurchtrittsöffnung aufweist, die im wesentlichen über der Luftdurchtrittsöffnung (6) der Bodenplatte (5) liegt.
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dimensionen der Luftdurchtrittsöffnung der Zwischenpanzerung (9) kleiner sind als die Dimensionen der Luftdurchtrittsöffnung (6) der Bodenplatte (5).
9. Fahrzeug nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außendimensionen der Zwischenpanzerung (9) um einen vorgegebenen Betrag größer sind als die Außendimensionen der Schutzplatte (7).
10. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringspalt zwischen den Außenkanten der Schutzplatte (7) und den Innenkanten der Lufteintrittsöffnung (2) mit einer luftdurchlässigen, radarabsorbierenden Abdeckung verschlossen ist.
11. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen der Abdeckbleche (4.1 bis 4.4) und/oder die Unterseite der Schutzplatte (7) und/oder der Zwischenpanzerung (9) mit radarabsorbierenden Beschichtungen versehen sind.
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