DE10219136A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils einer Entität - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils einer Entität

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DE10219136A1
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Fritz Kink
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Abstract

Bei einem Verfahren und einer Vorrichtung zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten, bei dem die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und bei dem es eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten gibt, wird ein Maximalwert, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist, erhalten. Dann wird der kleinste oder größte Maximalwert unter den Entitäten gefunden. Die Gesamtkosten für den kleinsten Maximalwert werden gleichmäßig unter allen Entitäten unterteilt, die in dem Zeitintervall Zugriff auf das Produkt hatten. Dann muß ein nächstgrößerer Maximalwert unter den Entitäten gefunden werden, wobei die unterschiedlichen Kosten, die auf den nächstgrößeren Maximalwert bezogen sind, bestimmt und gleichmäßig unter den Entitäten verteilt werden, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert als den nächstgrößeren Wert aufweisen. Die Schritte des Findens und Verteilens werden wiederholt, bis alle Maximalwerte verarbeitet sind. Dann werden die Kosten, die bei den Schritten des Verteilens erhalten werden, für jede Entität summiert, um den Gesamtkostenteil für diese Entität der Mehrzahl von Entitäten zu erhalten. So wird eine transparente, gerechte und ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Kostenverteilung in einem System, bei dem mehrere Benutzer oder Entitäten Zugriff auf ein Produkt haben. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein derartiges System, bei dem die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, und bei dem eine klare und transparente Verteilung der Kosten unter den teilnehmenden Entitäten erforderlich ist.
  • Lizenzen als ein Beispiel einer Art eines Zugriffs auf ein Produkt sind sehr teuer. Es gibt zwei Stellen, um ihre Kosten zu beeinflussen: (1) der Vertrag, der das Kostenmodell bestimmt, das der Lizenzierung zugrundeliegt, und (2) die Lizenzbenutzungsstrukturen, die insgesamt die tatsächlichen Kosten gemäß dem Kostenmodell bestimmen.
  • Um Lizenzierungskosten zu bestimmen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein bekanntes Kostenmodell wird unten beschrieben. Es wird ein Unternehmen betrachtet, das in unterschiedliche Entitäten organisiert ist, die Kostenzentren sein können. Das Unternehmen hat beschlossen, daß es z. B. 20 Lizenzen für z. B. eine Textverarbeitungssoftware benötigt, die sich auf einem Netzserver befindet. Das Unternehmen hat z. B. 40 potentielle Benutzer des Softwareprodukts. 20 Lizenzen bedeuten, daß 20 Benutzer gleichzeitig Zugriff auf das Softwareprogramm auf dem Server haben können. Wenn der einundzwanzigste Benutzer Zugriff auf das Programm haben möchte, wird dieser Zugriff verweigert, da das Unternehmen nur 20 Lizenzen gekauft hat. Wenn andererseits keiner der Benutzer oder nur eine kleine Zahl von Benutzern das Softwareprodukt gleichzeitig benutzt, führt das zu keiner Kostenreduzierung für die Lizenzen. Dies ist der Fall, da das Kostenmodell vorgibt, daß das Unternehmen für die 20 Lizenzen bezahlen muß, und zwar unabhängig von der Zahl von Benutzern, die das Softwareprodukt verwenden. In diesem Fall wird allgemein die Kostenverteilung auf unterschiedliche Kostenzentren derart durchgeführt, daß jedem Kostenzentrum der gleiche Gesamtkostenteil zugewiesen wird, oder daß jedem Kostenzentrum ein Gesamtkostenteil gemäß der Anzahl von Benutzern, die zu dem jeweiligen Kastenzentrum gehören, zugewiesen wird.
  • Dieses Lizenzmodell weist zwei Probleme auf. Ein Problem besteht darin, daß, wenn mehr als 20 Lizenzen erforderlich sind, es nicht möglich ist, einen 21-sten Zugriff auf das Programmprodukt zu erhalten. Andererseits nehmen, wenn es nur wenig Zugriffe auf das Produkt gibt, die Kosten nicht ab, sondern bleiben unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der 20 Lizenzen gleich.
  • In jüngster Zeit wurde ein neues Lizenzierungsmodell entwickelt. Dieses Lizenzierungsmodell hängt von einer Spitzenbenutzung und nicht von der Zahl von gekauften Lizenzen ab, oder alternativ von der Menge von Lizenzgebrauchszeiten ab. Bei diesem Lizenzmodell wird dem Kunden eine Option für eine sehr hohe Anzahl von Lizenzen gewährt. Wofür der Kunde jedoch bezahlen muß, ist die maximale Zahl von gleichzeitigen Zugriffen, d. h. Lizenzen, auf das Produkt in einem bestimmten Abrechnungsintervall. Dieses Kostenmodell betrachtet keine Benutzungszeiten, usw., sondern richtet sich nur auf die Maximalzahl von gleichzeitigen Zugriffen, d. h. Zugriffen in einem bestimmten Zeitfenster während des Zeitintervalls.
  • Im folgenden wird Bezug auf Fig. 1 genommen. Fig. 1 zeigt eine Übersicht des Hintergrunds, bei dem die vorliegende Erfindung ausgeführt werden kann. Es existieren drei Entitäten 11, 12, 13, die in Unterentitäten organisiert sein können oder nicht. Zu Darstellungszwecken ist die Entität 1 gezeigt, um drei Unterentitäten 11a, 11b und 11c zu enthalten. Alle Entitäten oder Unterentitäten haben Zugriff 15 auf ein Produkt 17.
  • Ein Lizenzmodell 19 existiert, das die Gesamtkosten zur Verwendung des Produkts basierend auf einer Maximalzahl von gleichzeitigen Zugriffen in einem bestimmten Abrechungszeitintervall berechnet. Das Lizenzmodell basiert auf einem Kostenmodell 20, das eine sogenannte Kostentreppe umfaßt, die eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen und den Gesamtkosten für die Maximalzahl von Zugriffen ist. Das detaillierte Kostenmodell 20 ist in Fig. 3 gezeigt.
  • Das Lizenzmodell 19 empfängt als einen Eingang über eine Leitung 21 eine Maximalzahl von gleichzeitigen Zugriffen aller Entitäten oder Unterentitäten in dem Zeitintervall. Als einen weiteren Eingang empfängt das Lizenzmodell 19 über eine Leitung 22 einen Kostenwert für die empfangene Maximalzahl gleichzeitiger Zugriffe und gibt über eine Leitung 23 die Gesamtkosten für alle Entitäten, die das Produkt 17 verwenden, und für ein bestimmtes Abrechnungsintervall aus.
  • Es besteht nun hinsichtlich dessen ein Problem, wie die Gesamtkosten, die auf der Leitung 23 durch das Lizenzmodell 19 ausgegeben werden, auf die unterschiedlichen Entitäten verteilt werden. Natürlich könnten die Kosten unabhängig von der tatsächlichen Arbeit der Entitäten gleichmäßig unter den unterschiedlichen Entitäten verteilt werden. Diese Kostenverteilung wird als ungerecht betrachtet, da alle Entitäten die gleiche Menge bezahlen müssen, obwohl z. B. die Entität 3 das Produkt während des Abrechnungsintervalls überhaupt nicht benutzt hat. Es wird angenommen, daß die Entität 1 die einzige Entität war, die das Produkt während des Abrechnungsintervalls benutzt hat. Zusätzlich wird angenommen, daß die Entität 1 (11) eine bestimmte Menge von Benutzern umfaßt, die gleichzeitig auf das Produkt zugreifen, was zu einer hohen Spitze und deshalb zu hohen Kosten führte. Wenn die Benutzer der Entität 1 wissen, daß die Gesamtbenutzungskosten für das Produkt gleichmäßig unter allen Entitäten verteilt werden, haben sie kein besonderes Interesse daran, ihre Zugriffsgewohnheiten zu verändern, da die Menge, die die Entität 1 bezahlen muß, immer gleich ist und es keinen Unterschied macht, ob die Benutzer versuchen, ihre Bedarfe nach dem Produkt zu serialisieren, um Lizenzkosten zu reduzieren, oder ob die Benutzer der Entität 1 überhaupt nicht an eine gerechte Benutzung der Ressourcen denken.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bestimmen Eines Gesamtkostenteils zu schaffen, die eine gerechte Kostenverteilung unter unterschiedlichen Entitäten erzielen, die Zugriff auf das gleiche Produkt haben.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 11 oder eine Vorrichtung gemäß Anspruch 12 oder 13 gelöst.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten erzielt, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist; Finden des kleinsten Werts unter den Entitäten; Verteilen der Gesamtkosten für den kleinsten Maximalwert unter allen Entitäten, die in dem Zeitintervall Zugriff auf das Produkt haben; Finden eines nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten; Bestimmen der Differenz der Kosten für den kleinsten Maximalwert und den nächstgrößeren Maximalwert aus der vorbestimmten Beziehung; Verteilen der Differenz der Kosten unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert als den nächstgrößeren Wert aufweisen; wiederholtes Finden des nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz der Kosten für den nächstgrößeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und Summieren der einzelnen Kosten, die bei den Schritten des Verteilens für jede Entität erhalten wurden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten erzielt, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist; Finden des größten Maximalwerts unter den Entitäten; Finden des nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten; Bestimmen einer Differenz der Kosten für den größten Maximalwert und den nächstniedrigeren Maximalwert aus der festen Beziehung; Verteilen der Differenz der Kosten an die Entität, die den größten Maximalwert aufweist; wiederholtes Finden eines weiteren nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz für den nächstniedrigeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und Summieren der einzelnen Kosten, die in den Schritten des Verteilens für jede Entität erzielt werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum. Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten erzielt, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei die Vorrichtung folgende Merkmale aufweist: eine Einrichtung zum Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist; eine Einrichtung zum Finden des kleinsten Werts unter den Entitäten; eine Einrichtung zum Verteilen der Gesamtkosten für den kleinsten Maximalwert unter allen Entitäten, die in dem Zeitintervall Zugriff auf das Produkt haben; eine Einrichtung zum Finden eines nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten; eine Einrichtung zum Bestimmen der Differenz der Kosten für den kleinsten Maximalwert uni den nächstgrößeren Maximalwert aus der vorbestimmten Beziehung; eine Einrichtung zum Verteilen der Differenz der Kosten unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert als den nächstgrößeren Wert aufweisen; eine Einrichtung zum wiederholten Finden des nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz der Kosten für den nächstgrößeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und eine Einrichtung zum Summieren von einzelnen Kosten, die durch die Einrichtung zum Verteilen für jede Entität, erhalten werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und zum Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
  • Gemäß einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten erzielt, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei die Vorrichtung folgende Merkmale aufweist: eine Einrichtung zum Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist; eine Einrichtung zum Finden des größten Maximalwerts unter den Entitäten; eine Einrichtung zum Finden eines nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten; eine Einrichtung zum Bestimmen einer Differenz der Kosten für den größten Maximalwert und den nächstniedrigeren Maximalwert aus der festen Beziehung; eine Einrichtung zum Verteilen der Differenz der Kosten an die Entität, die den größten Maximalwert aufweist; eine Einrichtung zum wiederholten Finden eines weiteren, nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz für den nächstniedrigeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und eine Einrichtung zum Summieren der einzelnen Kosten, die durch die Einrichtung zum Verteilen für jede Entität erhalten werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, daß eine Kostentransparenz und Gerechtigkeit nur erzielt werden können, wenn diese Einzelbenutzerzugriffsspitzen, die zu der Gesamtspitze beitragen, bestimmt und betrachtet werden, wenn die Kosten verteilt werden. Es ist jedoch nicht gerecht, alle Kosten zu der Entität oder cer Benutzergruppe zu verteilen, die die Spitze verursacht hat, da dann die anderen Entitäten, die zufällig eine niedrigere Zugriffsspitze haben, nichts bezahlen müßten. Eine gerechte Kostenverteilung wird deshalb erzielt, wenn basierend auf der Kostentreppe, d. h. der vorbestimmten Beziehung zwischen der Maximalzahl von Zugriffen und Lizenzkosten, die Kosten für eine Spitze oder einen Maximalwert einer Entität z. B. gleichmäßig an alle Entitäten verteilt werden, die die gleiche oder eine größere Maximalzahl von Zugriffen in dem Zeitintervall aufweisen. Die Entität, die einen kleineren Maximalwert aufweist als diese Spitze, muß für diese Spitze der anderen Entität jedoch nicht bezahlen. Dieses Merkmal erklärt die spitzenorientierte Kostenverteilung, die Schritt für Schritt basierend auf einem Bestimmen von Kostenanteilen für jede Entität und auf einem Summieren der einzelnen bestimmten Kostenanteile für jede Entität durchgeführt wird.
  • Wenn die maximale Spitze, auf der die Gesamtkosten basieren, nicht durch eine einzelne Entität allein bewirkt wird, sondern durch Zugriffe mehrerer Entitäten, wird diese sogenannte Mehrbenutzerspitze in Einzelbenutzer- oder Einzelentitätsspitzen aufgebrochen. Dies wird für alle Mehrbenutzerspitzen in einem Zeitintervall durchgeführt. Wenn die Maximalwerte für die unterschiedlichen Entitäten extrahiert werden, werden die Kosten wie oben beschrieben verteilt. Die sogenannten Restkosten oder Zuteilungskosten, die aus der Tatsache herrühren, daß mehr als eine Entität zu der Spitze beitrug, die für die Abrechnung entscheidend ist, werden gleichmäßig unter den Entitäten verteilt.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung können Hierarchien betrachtet werden. Der Ausdruck Hierarchie steht für ein System, bei dem eine Entität mehrere Unterentitäten umfaßt. Die Kosten jeder Entität werden basierend auf der festen Beziehung zwischen der Maximalzahl von Zugriffen und den Kosten verteilt. Die Unterverteilung unter Unterentitäten wird ähnlich wie die ursprüngliche Verteilung unter Entitäten durchgeführt. Während die ursprüngliche Verteilung direkt auf der Kostentreppe basiert, d. h. der vorbestimmten Beziehung zwischen Zugriffen und Kosten, ist die Unterverteilung nur indirekt auf die feste Beziehung bezogen. Insbesondere werden nur Verhältnisse der festen Beziehung verwendet und keine absoluten Werte. Die Kostenunterverteilung wird unter Verwendung des Kostenteils, der an eine Entität verteilt wird, multipliziert mit bestimmten Verhältnissen, die aus der vorbestimmten Beziehung zwischen Zugriffen und Kosten hergeleitet sind, durchgeführt.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen detailliert besprochen. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen allgemeinen Hintergrund, bei dem die vorliegende Erfindung ausgeführt werden kann;
  • Fig. 2 das erfindungsgemäße Verfahren bei zwei Ausführungsbeispielen;
  • Fig. 3 ein Beispiel für die vorbestimmte Beziehung zwischen der Maximalzahl von Zugriffen und Gesamtkosten;
  • Fig. 4 die erfindungsgemäße Kostenverteilung an die Entitäten;
  • Fig. 5 eine Anzahl von Mehrbenutzerspitzen über ein Zeitintervall;
  • Fig. 6 Mehrgruppenspitzen aus Fig. 5, nachdem dieselben zu den Spitzen der einzelnen Entitäten aufgebrochen wurden und nachdem die Maximalwerte für jede Entität extrahiert wurden;
  • Fig. 7 ein Diagramm zur Erklärung des erfindungsmäßigen Verfahrens, wenn das Lizenzmodell ein Spitzenmitteln umfaßt;
  • Fig. 8a ein Diagramm zum Zeigen von Mehrgruppenspitzen, die durch Unterentitäten in einer hierarchischen Organisation bewirkt werden; und
  • Fig. 8b ein Diagramm zum Zeigen von Geschäftseinheits- (BU-)spitzen für das Beispiel aus Fig. 8a.
  • Wieder Bezug nehmend auf Fig. 1 umfaßt ein Block 30 die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsmäßige Verfahren zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils für jede Entität oder Unterentitäten, wenn eine Entität Unterentitäten umfaßt. Der Block 30 gibt über Leitungen 31, 32 und 33 die Kostenteile für Entitäten 1, 2 und 3 aus. Die Kosten, die der Entität 1 zugeteilt sind, können, wie später erklärt wird, wieder auf die Unterentitäten 1, 2 und 3 unterverteilt werden.
  • Bevor Bezug auf Fig. 2 genommen wird, wird Bezug auf Fig. 3 genommen, die die sogenannte Kostentreppe oder feste Beziehung zwischen der Maximalzahl von Zugriffen und Kosten darstellt. Entlang der horizontalen Achse in Fig. 3 sind die maximalen Gesamtzahlen von Zugriffen aller Entitäten auf das Produkt von 1 bis 8 gezeigt. Entlang der vertikalen Achse sind die Lizenzkosten gegeben. Wenn die Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten gleich 1 ist, sind die Gesamtkosten eine Einheit. Wenn jedoch die Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten gleich 3 ist, sind die Gesamtkosten fünf Einheiten. Zusätzlich ist, wenn die Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf das Produkt 4 oder 5 beträgt, der Preis der gleiche, d. h. acht Einheiten. Die Kostentreppe, die in Fig. 3 gegeben ist, zeigt ein bestimmtes Beispiel für ein willkürliches Lizenzmodell basierend auf Zugriffsspitzen. Allgemein haben Lizenzmodelle eine Art monotoner Struktur, was bedeutet, daß allgemein die Gesamtkosten mit einer ansteigenden Zahl der Gesamtmaximalzahl von Zugriffen über ein Zeitintervall ansteigen. Natürlich muß diese vorbestimmte Beziehung keine lineare Beziehung sein, umfaßt jedoch allgemein, wie in Fig. 3 gezeigt ist, Nichtlinearitäten.
  • Die Treppe in Fig. 3 wird aufgebaut, indem jede mögliche Zahl zwischen 1 und 8 in Fig. 3 genommen und mit dem Lizenzmodell verglichen wird, um die Darstellung aus Fig. 3 aufzubauen. Es wird angemerkt, daß dies die hypothetischen Lizenzkosten für eine Gesamtspitze zwischen 1 und 8 oder allgemein für eine Gesamtspitze n zwischen 1 und p sind.
  • Es wird aus Fig. 3 ersichtlich, daß für bestimmte Werte von n die Kosten von einem Pegel zu dem nächsten Pegel steigen. Zusätzlich können alle Werte von n, die die gleichen Gesamtkosten ergeben, gruppiert werden. Der Bereich (1 . . p) ist nun in eine "Liste" kleinerer Bereich unterunterteilt, wobei für jeden derselben die Kosten für alle seine Elemente (1 . . s1), (s1 + 1 . . s2), . . ., (sk-1 + 1 . . p) gleich sind. Diese Bereiche entsprechen den Plateaus der Treppe aus Fig. 3, während C1 die Kosten sind, die einem bestimmten Bereich (si-1 + 1 . . si) entsprechen. Dies bedeutet, daß C1 für den ersten Bereich gleich 1 ist, während C7 z. B. gleich 13 ist.
  • Im folgenden wird Bezug auf Fig. 2 genommen, um das erfindungsmäßige Verfahren darzustellen. In Schritt 40 wird die Gesamtzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das betrachtete Zeitintervall erhalten. In Block 42 wird der niedrigste oder größte Maximalwert unter den Entitäten gefunden. Zuerst wird der linke Zweig aus Fig. 2 betrachtet. In diesem Fall wird Schritt 42 durchgeführt, um den niedrigsten Maximalwert unter den Entitäten zu finden.
  • Für eine bessere Erklärung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird Bezug auf Fig. 4 genommen. Entlang der vertikalen Achse in Fig. 4 ist die Maximalzahl von Zugriffen in einem Zeitintervall für vier Entitäten oder Benutzergruppen 1, 2, 3 und 4 dargestellt. Die niedrigste Maximalzahl hat die Benutzergruppennummer 4. Die Benutzergruppe mit der Nummer 4 weist ein Maximum von vier Zugriffen über das Intervall auf. Die Benutzergruppe 3 weist einen Maximalwert von sechs Zugriffen auf, wobei die Benutzergruppe 1 einen Maximalwert von sieben Zugriffen aufweist und die Benutzergruppe 2 eine Maximalzahl von acht Zugriffen.
  • In Schritt 42 aus Fig. 2 wird die Benutzergruppe 4 bei dem vorliegenden Beispiel identifiziert. Der Maximalwert von Zugriffen der Benutzergruppe 4 beträgt 9. Vier Gesamtspitzen entsprechen gemäß der Treppe aus Fig. 3 acht Kosteneinheiten. Schritt 44 aus Fig. 2 wirkt, um die Gesamtkasten für den niedrigsten Maximalwert unter Entitäten zu verteilen, die einen gleichen oder größeren Maximalwert aufweisen. In dem Beispiel aus Fig. 4 haben alle Entitäten, d. h. Benutzergruppen, die gleiche oder eine größere Zahl von Maximalwerten. Deshalb werden die Kosten, d. h. acht Einheiten, für eine Zahl von vier Zugriffen auf das Produkt gleichmäßig unter allen Benutzergruppen verteilt, wie aus Fig. 4 ersichtlich ist. So wird der entsprechende Kostenanteil, der Benutzergruppen 1, 2, 3 und 4 zugewiesen ist, erzeugt.
  • Ein nächstgrößerer Maximalwert muß dann identifiziert werden. Bei dem Beispiel aus Fig. 4 führt dies zu einer Identifizierung der Benutzergruppe 3, die sechs Gesamtspitzen in dem Zeitintervall aufweist. Sechs Gesamtspitzen führen zu 12 Kosteneinheiten. Da acht Kosteneinheiten bereits verteilt wurden, müssen nur vier zusätzliche Einheiten unter der Benutzergruppe 1, der Benutzergruppe 2 und der Benutzergruppe 3, jedoch nicht für die Benutzergruppe 4 verteilt werden, da die Benutzergruppe 4 einen Maximalwert aufweist, der niedriger ist als der Maximalwert der Benutzergruppe 3.
  • Bezug nehmend auf Fig. 2 dient der nächste Schritt nach dem Schritt 44 der Bestimmung der Kostendifferenz für den nächstgrößeren Wert (Schritt 46). Bei dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 4 ist diese Kostendifferenz gleich vier Kosteneinheiten. Deshalb gibt Schritt 46 vier Kosteneinheiten aus. In Schritt 48 werden diese vier Kosteneinheiten unter der Benutzergruppe 1, der Benutzergruppe 2 und der Benutzergruppe 3 verteilt, derart, daß jede Benutzergruppe 4/3 Kosteneinheiten empfängt. Auf diese Weise wird der entsprechende Kostenanteil, der der Benutzergruppe 1, der Benutzergruppe 2 und der Benutzergruppe 3 zugewiesen ist, erzeugt. Dieses Verfahren, d. h. Finden des nächstgrößeren Werts, Bestimmen der Kostendifferenz für den nächstgrößeren Wert und Verteilen dieser Kostendifferenz unter den jeweiligen Entitäten, wird wiederholt, bis alle Maximalwerte der Entitäten verarbeitet sind.
  • Wieder Bezug nehmend auf Fig. 4 beträgt der nächstgrößere Maximalwert 7, d. h. die Benutzergruppe 1, die eine Gesamtspitzenzahl von 7 aufweist, wird identifiziert. Sieben Zugriffe entsprechen 13 Kosteneinheiten, was eine Kosteneinheit mehr ist als die 12 Einheiten, die sechs Zugriffen und der Benutzergruppe 3 entsprechen. Deshalb ist die Kostendifferenz für den nächstgrößeren Wert gleich einer Einheit. Diese eine Einheit wird unter der Benutzergruppe 1 und der Benutzergruppe 2 verteilt, da die Benutzergruppe 3 und die Benutzergruppe 4 niedrigere Maximalwerte aufweisen als sieben Zugriffe. Deshalb empfangen die Benutzergruppe 1 und die Benutzergruppe 2 jeweils 0,5 Kosteneinheiten, derart, daß ein weiterer, entsprechender Kostenanteil für die Benutzergruppe 1 und die Benutzergruppe 3 abgeschlossen ist.
  • Schließlich wird der nächstgrößere Wert gefunden, der die Benutzergruppe 2 identifiziert und acht Zugriffe auf das Produkt aufweist. Acht Zugriffe entsprechen 17 Kosteneinheiten, was vier Kosteneinheiten mehr sind als die Zahl von Kosteneinheiten für sieben Zugriffe. Da die Benutzergruppe 2 den größten Maximalwert aufweist, werden die vier Einheiten, d. h. die Kostendifferenz für acht Zugriffe bezüglich sieben Zugriffen, nur auf die Benutzergruppe 2 verteilt.
  • In einem letzten Schritt des Summierens 50 werden die Kosten, die an die unterschiedlichen Benutzergruppen verteilt wurden, derart summiert, daß Teile für die unterschiedlichen Entitäten oder Benutzergruppen ausgegeben werden, wie unten links in Fig. 4 angezeigt ist.
  • Es ist aus der Kostenverteilung aus Fig. 4 ersichtlich, daß die Benutzergruppe 2 den größten Gesamtkostenteil bezahlen muß, wobei dieser Teil sich auf 7,833 Einheiten beläuft, da diese Benutzergruppe eine Spitze bewirkte, während die Benutzergruppe 4 nur zwei Kosteneinheiten bezahlen muß, da diese Benutzergruppe in dem Abrechnungszeitintervall nur vier Zugriffe auf das Produkt hatte.
  • Es wird ebenfalls aus der Kostenverteilung aus Fig. 4 ersichtlich, daß diese Kostenverteilung verglichen mit dem Fall, sehr viel gerechter ist, in dem die Benutzergruppe 2 die Gesamtkosten zahlen müßte, d. h. 17 Einheiten. Die Kostenverteilung ist auch verglichen mit dem Fall, viel gerechter, in dem die 17 Einheiten gleichmäßig unter den vier Benutzergruppen verteilt werden, was zu 4,25 Kosteneinheiten für jede Benutzergruppe führen würde. Diese Kostenverteilung wäre bezüglich der Benutzergruppe 4 ungerecht und wäre für die Benutzergruppe 2 "zu billig".
  • Anders ausgedrückt funktioniert das erfindungsgemäße Kostenverteilungsschema wie folgt. Nun wird zum Zuteilen der Kosten auf eine gerechte Weise mit dem ersten Bereich (1 . . s1) begonnen: Wir nehmen jede Benutzergruppe mit einer Maximalspitze von größer oder gleich s1; es wird angenommen, daß es insgesamt g1 dieser Gruppen gibt: Tatsächlich sind dies alle Benutzergruppen, die das Produkt p überhaupt während des gegebenen Monats benutzt haben. Die Kosten C1werden durch g1 geteilt und C1/g1 jeder betroffenen Gruppe zugewiesen.
  • Als der nächste Schritt wird der Bereich (s1 + 1 . . s2) genommen: Wir nehmen jede Benutzergruppe mit einer Maximalspitze von größer oder gleich s2; es wird angenommen, daß es g2 dieser Gruppen gibt: Dies sind alle Gruppen, die bewirken, daß die Gesamtspitze größer oder gleich s2 ist. Die Kosten C2 - C1 werden durch g2 geteilt und (C2 - C1)/g2 jeder betroffenen Gruppe zugewiesen. Es wird angemerkt, daß wir C2 - C1 und nicht C2 zuweisen, da wir C1 bereits zugewiesen haben.
  • Allgemein bestimmen wir für j eden Bereich (si-1 + 1 . . s1), wobei (1 ≤ i ≤ k, mit s0 = 1 und sk = p) gilt, die g1 Gruppen, die eine Maximalspitze von größer oder gleich si aufweisen und weisen (Ci - Ci-1)/g1 jeder dieser Gruppen zu, wobei (C0 = 0 und Ck = C) gilt.
  • Es ist ohne weiteres zu sehen, daß entsprechend den Bereichen die Gesamtkosten C in Anteile C1, C2 - C1, C3 - C2, . . ., Ck - Ck-1 unterteilt werden, wobei die Summe derselben die Gesamtkosten C ergibt. Ferner nimmt für jeden Kostenanteil zumindest eine Benutzergruppe an der Kostenzuteilung für diesen Anteil teil; so werden alle Kostenanteile zugeteilt: Aus unserer Vorbedingung aus Schritt 1 weist zumindest eine Benutzergruppe eine Maximalspitze gleich der Gesamtspitze p auf; folglich ist für jeden Bereich (si-1 + 1 . . s1) die Spitze p dieser Benutzergruppe größer oder gleich der oberen Grenze si. So nimmt diese Gruppe an der Kostenzuteilung der Kosten Ci für diesen Bereich teil.
  • Das Gesamtergebnis dieses geschichteten Kostenzuteilungsschemas besteht darin, daß die gesamten Kosten zugeteilt werden, das Schema ist korrekt, und daß jede Benutzergruppe höchstens die Kosten bezahlt, für die sie verantwortlich wäre, wenn sie bei der Benutzung des Produkts allein wäre.
  • Bei dem zugrundeliegenden Schema, das Bezug nehmend auf die Fig. 3 und 4 beschrieben wird, wurde angenommen, daß es nur Spitzen gibt, die durch eine einzelne Benutzergruppe erzeugt werden. Insbesondere wurde angenommen, daß die Gesamtspitze p durch zumindest eine der Benutzergruppen erreicht wird. Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird diese Annahme aufgegeben, wobei sogenannte Mehrgruppenspitzen betrachtet werden. Es wird angenommen, daß zwei Benutzergruppen Lizenzen für ein Produkt p zu der gleichen Zeit gebrauchen. Eine Gruppe nimmt vier Lizenzen, wobei die andere Gruppe sechs Lizenzen nimmt. Dies ergibt eine Gesamtspitze von zehn Lizenzen. Wenn das zugrundeliegende Schema, wie es in Fig. 4 dargestellt wurde, ohne Modifizierung verwendet werden würde, wäre das Verfahren bei den Kosten für die Spitze der Gruppe 2 von 6 beendet, da dies die größte einzelne Spitze ist. Die Differenz zwischen ihren Kosten und den Kosten für die Gesamtspitze von 10 bleibt unzugeteilt. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Differenz zwischen der größten einzelnen Spitze und der Gesamtspitze gleichmäßig unter allen Benutzergruppen verteilt. Die Logik hinter diesem Merkmal besteht darin, daß die gesamte Gemeinschaft von Benutzergruppen oder Entitäten für ein Ermöglichen einer zusammenfallenden, gemeinschaftlichen Produktverwendung verantwortlich sein sollte. Die Kosten, die gleichmäßig unter allen Benutzergruppen verteilt werden, werden auch gemeinsame Zuteilungskosten genannt.
  • Für eine detailliertere Erklärung von Mehrgruppenspitzen wird Bezug auf Fig. 5 genommen. Die horizontale Achse aus Fig. 5 zeigt die Zeitachse, während die vertikale Achse aus Fig. 5 die Anzahl von Zugriffen in einem Zeitfenster entlang der Zeitachse zeigt. Es wird angenommen, daß alle Mehrgruppenspitzen, die in Fig. 5 gezeigt sind, in das Zeitintervall fallen. Um die Mehrgruppenspitzen zu handhaben, wird jede Mehrgruppenspitze in Einzelgruppenspitzen zerlegt, die zu einer Mehrgruppenspitze beitragen. Das gleiche Verfahren, das hinsichtlich Fig. 4 beschrieben ist, wird dann ausgeführt. So werden Mehrgruppenspitzen als viele Einzelgruppenspitzen behandelt, wobei der Maximalwert von Zugriffen jeder einzelnen Gruppe oder Entität in dem Zeitintervall bestimmt und für die Kostenverteilung verwendet wird.
  • Fig. 6 zeigt diese Situation für die Mehrgruppenspitzen aus Fig. 5. Es wird aus Fig. 6 klar, daß die Benutzergruppe 1 in dem Zeitintervall nur ein Maximum von einem Zugriff hatte. Die Benutzergruppe 2 hatte ein Maximum von zwei Zugriffen, wobei die Benutzergruppen 3 und 4 ein Maximum von drei Zugriffen hatten. Hinsichtlich der Gesamtkosten wird aus Fig. 5 ersichtlich, daß die Gesamtkosten die Kosten sind, die für sieben Zugriffe zu bezahlen sind.
  • Die Kostenverteilung funktioniert wie folgt. Zuerst werden die Kosten für einen bis drei gleichzeitige Zugriffe, wie hinsichtlich Fig. 4 beschrieben wurde, verteilt. Dann bleiben die Kosten für sieben Zugriffe weniger den Kosten für drei Zugriffe nicht zugeteilt. Diese Kosten werden als gemeinsame Zuteilungskosten behandelt. Sie werden zu gleichen Teilen unter allen Benutzergruppen verteilt. Die Differenz der Kosten für die größte Einzelgruppenspitze und der Kosten für die Gesamtspitze, die bei dem oben identifizierten Beispiel eine Mehrgruppenspitze ist, wird gleichmäßig unter allen Benutzergruppen verteilt. Das Argument, das dahintersteht, besteht darin, daß die gesamte Gemeinschaft von Entitäten für ein Ermöglichen einer zusammenfallenden, gemeinschaftlichen Produktverwendung verantwortlich sein sollte. Wie bereits oben herausgestellt wurde, wird dieser gleichmäßig verteilte Teil der Lizenzkosten gemeinsame Zuteilungskosten genannt.
  • Die Ausführungsbeispiele, die bisher erläutert wurden, teilen die Kosten der Gesamtspitze von einem einzelnen Zeitintervall zu. Es existieren jedoch auch Lizenzverträge, die üblicherweise mehrere aufeinanderfolgende Zeitintervalle betrachten und den Durchschnitt der entsprechenden Gesamtspitzen nehmen, um Lizenzkosten zu bestimmen. Dieses Verfahren gleicht ungewöhnliche oder zusammenfallende Spitzen aus. Wenn Gesamtspitzen gemittelt werden, erscheint es natürlich, auch Benutzergruppenspitzen zu mitteln. Nach einem Mitteln könnte man den Ansatz anwenden, der in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben wurde. Obwohl dies der natürlichste Ansatz zu sein scheint, ist er nicht angebracht. Um dies zu klären, wird Bezug auf Fig. 7 genommen. Es wird angenommen, daß zwei Benutzergruppen, d. h. UG1 und UG2, während zweier Monate, nämlich April und Mai, mit dem Produkt P arbeiten. Die Benutzergruppe 1 weist im April eine Spitze von 8 auf und benutzt P im Mai nicht. Die Gruppe 2 hat für P im April keine Benutzung, hat im Mai jedoch eine Spitzenbenutzung von P von 6. Nun ergibt der Durchschnitt der Gesamtspitzen 7, wohingegen die Durchschnitte der Gruppenspitzen 4 bzw. 3 ergeben. Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, bleibt die Differenz der Kosten zwischen der größten Durchschnittsbenutzerspitze (4) und der Durchschnittsgesamtspitze (7) nicht zugeteilt und würde gleichmäßig unter allen Benutzergruppen verteilt werden, obwohl die Gruppe 1 und die Gruppe 2 eindeutig die entsprechenden Gesamtspitzen des Durchschnitts bewirkten, während andere Gruppen außer der Gruppe 1 und der Gruppe 2 die Lizenzen überhaupt nicht benutzten. Statt ursachenausgerichtet zu sein, würde dieses Verfahren eine Willkürlichkeit einführen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird, um eine Gerechtigkeit und Transparenz der Kostenzuteilung zu erhöhen, ein anderer Ansatz angewendet. Für alle Zeitintervalle, über die der Durchschnitt berechnet wird, wird jeder Benutzergruppe das Maximum seiner Intervallspitzen zugewiesen. Dies bedeutet von der Konzeption her, daß diese Intervalle vereinigt werden, und daß die Maximalspitze für jede Benutzergruppe für das resultierende, vereinte Intervall als ein Maximalwert für diese Entität ausgewählt wird. Der in Verbindung mit Fig. 4 beschriebene Algorithmus wird dann zur Kostenverteilung verwendet. Jeder Kostenanteil wird den teilnehmenden Benutzergruppen zugeteilt. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 4 stoppt die Kostenzuteilung jedoch bei der Gesamtspitze, die der berechnete Durchschnitt für die beiden Zeitintervalle April und Mai ist. Wenn dieser Durchschnitt keine Ganzzahl ist, geben die Verträge für Produkte P an, wie der entsprechende letzte Kostenanteil zu berechnen ist.
  • Es sei darauf verwiesen, daß alle Einzelgruppenspitzen, die größer als dieser Durchschnitt sind, behandelt werden, als ob sie gleich diesem Durchschnitt wären. Bei dem oben dargestellten Beispiel aus Fig. 7 ergibt der Durchschnitt der Gesamtspitze 7. Zur Kostenverteilung nimmt die Benutzergruppe 1 an allen Anteilszuteilungen teil, bis die Gesamtspitze 7 verarbeitet wird. Danach stoppt der Algorithmus. So wird, selbst wenn die Gruppe 1 eine Spitze von 8 aufweist, dieselbe behandelt, als ob diese Spitze 7 wäre. Dieses Ausführungsbeispiel ist dahingehend von Vorteil, daß Kosten, die aus hohen Spitzen resultieren, immer noch unter denen zugeteilt werden, die diese Spitzen bewirkt haben. Ferner reduziert das Mitteln den betrachteten Maximalspitzenwert. So werden die Ziele einer Ursachenausrichtung und Umfassendheit beibehalten, während der Pegelungseffekt des Mittelns für die Lizenzkosten weiter beibehalten wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das Verfahren aus Fig. 7 auch auf Mehrbenutzergruppen anwendbar ist. Durch dieses Verfahren entsteht kein Auspegeln von Benutzergruppenspitzen. Statt dessen wird das Auspegeln der Gesamtspitze zu den Einzelbenutzerspitzen "weitergeleitet".
  • Im folgenden wird ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben, das eine rekursive Verallgemeinerung des erfindungsgemäßen Kostenverteilungsverfahrens für hierarchische Organisationen darstellt. Wie hinsichtlich Fig. 1 herausgestellt wurde, kann eine Entität in mehrere Unterentitäten unterteilt werden, was zu einer hierarchischen Struktur führt. Während soweit beschriebene Ausführungsbeispiele jede Zugriffsdimension, wie Ort und Benutzergruppe, betrachten, um hinsichtlich einer Spitzensummierung flach zu sein, ist das folgende Ausführungsbeispiel in der Lage, bei hierarchisch organisierten Dimensionen zu funktionieren, bei denen Hochpegeleinheiten keine autonome Rolle bei der Lizenzkostenzuteilung spielen. Die erfindungsgemäße Kostenverteilung für hierarchisch strukturierte Dimensionen führt zu einer Verteilung der gemeinsamen Zuteilungskosten, die für Hierarchien geeignet ist. Das zugrundeliegende Kostenzuteilungsverfahren für jeden hierarchischen Pegel ist das gleiche, das in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben wurde.
  • Wenn Lizenzgebrauchsdimensionen, wie Produkte, Ort und Benutzergruppe, flach sind, ergibt die Kostenverteilung, wie sie oben beschrieben wurde, einen optimalen Ansatz hinsichtlich einer Ursachenausrichtung und einer Kostentransparenz. Wenn eine derartige Dimension tatsächlich hierarchisch organisiert ist, ermöglicht das im folgenden erklärte Ausführungsbeispiel eine noch stärker ursachenorientierte und transparente Weise. Beispielhaft bestehen die hierarchischen Benutzergruppen aus Kostenzentren (CC) und Geschäftseinheiten (BU). Zusätzlich wird angenommen, daß eine Mehrgruppenspitze aus zwei Kostenzentrenspitzen 6 bzw. 4 resultiert, die zu einer Geschäftseinheit gehören. Bei dem zugrundeliegenden Ausführungsbeispiel summieren sich diese Kostenzentrenspitzen nicht zu einer Spitze von 10 für die Geschäftseinheit, obwohl ihre Benutzungen gleichzeitig geschehen. Statt dessen ist diese Geschäftseinheitsspitze gleich 6, nämlich das Maximum beider Kostenzentrenspitzen. Die verbleibende Kostendifferenz zwischen der maximalen Kostenzentrenspitze von 6 und der Gesamtspitze von 10, d. h. die gemeinsamen Zuteilungskosten, würden gleichmäßig unter allen Kosteneinheiten verteilt werden, die bei der gesamten Lizenzkostenzuteilung teilnehmen, und nicht nur in dieser Mehrgruppenspitze. Der Grund für diese Weise der Berechnung besteht darin, daß eine Kostenschichtung, die hinsichtlich Fig. 4 beschrieben wurde, ursprünglich nur mit flachen Dimensionen funktioniert und keine Hierarchien berücksichtigt. Das obige Beispiel zeigt klar, daß die Mehrgruppenspitze von 10 nur durch die Geschäftseinheit bewirkt wird, zu der diese beiden Kostenzentren gehören. So wäre es sehr viel gerechter, die Kosten dieser Spitze vollständig dieser Geschäftseinheit zuzuteilen, anstatt sie gleichmäßig unter allen Kostenzentren, die bei dem gesamten Verfahren teilnehmen, zu verteilen. Als eine Konsequenz gäbe es bei dieser Zuteilungsstufe keine gemeinsamen Zuteilungskosten. Allgemein ist es das Ziel der vorliegenden Erfindung, die gemeinsamen Zuteilungskosten so weit wie möglich zu reduzieren und die Kostenverteilung basierend auf Kostenanteilen (siehe Fig. 4) anzuwenden.
  • Allgemein sind bei hierarchischen Strukturen die Lizenzkosten unter Entitäten des größten Pegels verteilt. Die Kosten für jede Entität werden dann unter den Unterentitäten dieser Entität verteilt. Dieser hierarchische, rekursive Algorithmus kann für so viele hierarchische Pegel wie benötigt angewendet werden, und zwar dahingehend, daß die Kosten für eine Unterentität unter einer Mehrzahl von Unterentitäten mit niedrigerem Pegel abhängig von der Unterentität verteilt werden können.
  • Fortfahrend mit dem obigen Beispiel müssen die Kosten, die nun einer Geschäftseinheit zugeteilt sind, unter den Kostenzentren dieser Geschäftseinheit verteilt werden. Zur Einfachheit wird angenommen, daß die beiden oben erwähnten Kostenzentren die einzigen Kostenzentren dieser Geschäftseinheit sind. Kostenzentren sind nun die kleinsten Elemente der betrachteten Benutzergruppenhierarchie, wobei ferner Kostenzentren die einzige Art von Benutzergruppen für Unterentitäten sind, mit denen sich die Zuteilung bei diesem Pegel des Verfahrens beschäftigen muß. Lies bedeutet, daß alle Vorbedingungen, die für die optimale Zuteilung des ursprünglichen Kostenschichtungsverfahrens notwendig sind, nun vorhanden sind. Kosten werden geschichtet, bis die maximale Kostenzentrenspitze von 6 und die verbleibende Differenz von 4 gleichmäßig unter beiden Kostenzentren verteilt sind. Die folgenden beiden Punkte sind besonders bemerkenswert:
    • 1. Hierarchien sind hinsichtlich der gemeinsamen Zuteilungskosten wichtig. Sie ermöglichen es, Spitzen mit höherem Pegel als die Summe und nicht das Maximum der entsprechenden Spitzen mit höherem Pegel zu behandeln. Als eine Folge werden gemeinsame Zuteilungskosten so weit wie möglich nach unten in der Entitätshierarchie weitergeleitet, wodurch ihre Menge minimiert wird. Dies verbessert eindeutig die Transparenz und die Ursachenausrichtung.
    • 2. Der verallgemeinerte Kostenzuteilungsalgorithmus wird rekursiv entlang der Benutzergruppenhierarchie angewendet, bis ihr niedrigster Pegel erreicht ist. So ist dieses bevorzugte Ausführungsbeispiel eine natürliche, rekursive Verallgemeinerung des zugrundeliegenden Kostenschichtungsverfahrens. Ein Aspekt, der diesbezüglich erwähnt werden muß, ist der, daß die absoluten Werte der Kostentreppe, d. h. die Kosten für eine bestimmte Zahl von Zugriffen, nur für eine Kostenschichtung in dem größten Pegel der Hierarchie angewendet werden können. Wie unten detailliert herausgestellt wird, muß für den zweiten und die folgenden Pegel die feste Beziehung unter Verwendung der Prozentzahlbeziehungen zwischen Kostenschritten und nicht den absoluten Werten angewendet werden.
  • Um das Ausführungsbeispiel der hierarchischen Kostenverteilung der vorliegenden Erfindung darzustellen, wird Bezug auf die Fig. 8a und 8b genommen. Es wird angenommen, daß die Geschäftseinheit 1 Kostenzentren CC1 und CC2 umfaßt, und daß eine weitere Geschäftseinheit BU2 Kostenzentren CC3 und CC4 umfaßt. Zusätzlich wird das Szenario, das hinsichtlich Fig. 8a gegeben ist, betrachtet. Zwei Mehrgruppenspitzen 80 und 82 existieren in einem bestimmten Zeitintervall. Die Mehrgruppenspitze 80 weist einen Spitzenwert von 15 auf, während die Mehrgruppenspitze 82 nur einen Spitzenwert von 12 aufweist. So werden die Gesamtkosten durch die Mehrgruppenspitze 80 bestimmt. Natürlich könnten die Kosten für den Spitzenwert von 15 unter allen vier Kostenzentren, wie Bezug nehmend auf Fig. 4 beschrieben wurde, verteilt werden. Dies würde jedoch die hierarchischen Strukturen nicht berücksichtigen. Insbesondere möchte man wissen, welche die Kosten für jede Geschäftseinheit sind. Dies bedeutet, daß der Geschäftseinheitshierarchiepegel die Verantwortung für die "Spitzen" übernimmt, die durch alle seine zugeordneten Kostenzentren verursacht werden.
  • Um die Kosten unter den Geschäftseinheiten 1 und 2 zu verteilen, werden die Mehrgruppenspitzen 80 und 82 in "Geschäftseinheitsspitzen" zerlegt. So resultieren Geschäftseinheitsspitzen 84 und 86 aus der Mehrgruppenspitze 80 und Geschäftseinheitsspitzen 88 und 90 aus der Mehrgruppenspitze 82. Da die Kosten für die Geschäftseinheiten bestimmt werden müssen, müssen die maximale Geschäftseinheitsspitze für die Geschäftseinheit 1 und die maximale Geschäftseinheitsspitze für die Geschäftseinheit 2 aus dem Diagramm, das in Fig. 8b gezeigt ist, bestimmt werden. Die Maximalspitze für die Geschäftseinheit 1 ist die Spitze 84, die einen Spitzenwert von 8 aufweist, während die Maximalspitze für die Geschäftseinheit 2 die Spitze 90 ist, die ebenfalls einen Spitzenwert von 8 aufweist. In diesem Fall ist die Kostenverteilung sehr einfach. Jede Geschäftseinheit muß die Hälfte des Preises bezahlen, d. h. die Hälfte der Menge, die durch eine Kostentreppe für einen Spitzenwert von 15 gegeben ist.
  • Nun wird die erste Rekursion der Kostenzuteilung zu den Entitäten in dem größten Hierarchiepegel abgeschlossen. Der nächste Schritt wird der sein, die Kosten jeder Geschäftseinheit unter den Kostenzentren zuzuteilen. Dies bedeutet, daß die Kosten für die Geschäftseinheit 1 unter den Kostenzentren 1 und 2 verteilt werden müssen, und daß die Kosten für die Geschäftseinheit 2 unter den Kostenzentren 3 und 4 verteilt werden müssen. An diesem Pegel sind Geschäftseinheitsspitzen Mehrgruppenspitzen, da dieselben aus den Spitzen ihrer zugeordneten Kostenzentren bestehen. Die "Mehrgruppenspitzen" aus Fig. 8b müssen nun in Einzelgruppenspitzen zerlegt werden, um die Maximalspitzen jeder Gruppe zu identifizieren. Wenn die Spitzen in Fig. 8b dann zerlegt werden, wird es klar, daß CC1 eine Maximalspitze von 5 aufweist, wobei CC2 eine Maximalspitze von 4 aufweist, CC3 eine Maximalspitze von 7 und CC4 eine Maximalspitze von 5. Es wird darauf verwiesen, daß die Maximalspitze von CC2 nicht in der Maximalspitze der Geschäftseinheit 1 enthalten ist. Allgemein muß eine Maximalspitze einer Gruppe auf höherem Pegel nicht einmal eine einzelne Maximalspitze eines seiner Elemente auf niedrigerem Pegel enthalten. Dies ist eine natürliche Folge der Tatsache, daß die Gesamtspitze keine maximalen Einzelgruppenspitzen enthalten muß.
  • Die oben genannten Maximalspitzen werden nun verwendet, um die Geschäftseinheitskosten zu verteilen. So nehmen für diesen Anwendungspegel des Schichtungsverfahrens die Kosten für jede Geschäftseinheit den Platz der Gesamtkosten des obersten Pegels ein. Um ihren Anteil für jedes Kostenzentrum abzuleiten, wird die ursprüngliche Kostentreppe verwendet, jedoch jetzt mit den Prozentsatzbeziehungen zwischen den Stufen der Treppe und nicht den absoluten Werten der Treppe (die absoluten Werte wurden bei dem ersten Rekursionsschritt verwendet). Nun muß die Vertragsstruktur des Kostenanstiegs pro Spitze auf die neue Situation übertragen werden. Zu diesem Zweck werden die Vertragskosten der größten Maximalspitze für jede Geschäftseinheit als 100% genommen, wobei die Vertragskosten jeder niedrigeren Spitze als Prozentsatz hinsichtlich der Kosten der größten Maximalspitze ausgedrückt werden. Bei dem Beispiel beträgt die größte Maximalspitze oder Geschäftseinheit 5. Der Kostenanteil für die Spitze von CC2 von 3 beträgt Vertragskosten (3)/Vertragskosten (5). Durch ein Verwenden dieser Prozentzahlen existiert ein Schlüssel zum Verteilen der Kosten einer Geschäftseinheit unter ihren Kostenzentren.
  • Die Verteilung der Geschäftseinheitskosten unter ihren Kostenzentren wird nun detailliert besprochen. Die Geschäftseinheit 1 weist Kosten auf, die einer Spitze von 8 entsprechen. Von diesen Kosten werden die Kosten für die maximale Kostenzentrenspitze von 5 unter CC1 und CC2 gemäß dem Algorithmus aus Fig. 4 geschichtet. Von den verbleibenden Kosten, die der Differenz zwischen der Gesamtspitze von 8 und der maximalen Kostenzentrenspitze von 5 entsprechen, übernimmt jedes Kostenzentrum die Hälfte der Differenz. Dasselbe wird für die Geschäftseinheit 2 durchgeführt. Die maximale Kostenzentrenspitze beträgt hier 7. So werden die Kosten, die einer Spitze von 7 entsprechen, unter CC3 und CC4 geschichtet. Von dem Rest, der Differenz zwischen der Spitze von 8 und der Spitze von 7, nehmen CC3 und CC4 jeweils eine Hälfte. Diese Differenz der Kosten sind die gemeinsamen Zuteilungskosten.
  • Im folgenden wird das obige Beispiel basierend auf der festen Beziehung aus Fig. 3 zwischen Lizenzkosten und der Zahl von Zugriffen oder "Gesamtspitzen" numerisch erklärt. Wie bereits dargestellt wurde, ist jede Geschäftseinheit für die Hälfte der Kosten einer Mehrgruppenspitze von 15 verantwortlich, was nicht in der Treppe aus Fig. 3 enthalten ist. Es wird jedoch angenommen, daß der Preis für eine Spitze von 15 20.000 US$ beträgt. So muß jede Geschäftseinheit, d. h. die Geschäftseinheit 1 und die Geschäftseinheit 2, jeweils einen Betrag von 10.000 US$ für einen Maximalwert von acht Lizenzen oder Zugriffen, die jede Geschäftseinheit hatte, zahlen. Bezug nehmend auf die Kostentreppe aus Fig. 3 beträgt der Prozentsatz für fünf Lizenzen hinsichtlich acht Lizenzen 8 (die Lizenzkosten für eine Spitze, die fünf Zugriffe aufweist) zu 17 (die Lizenzkosten für eine Spitze, die acht Zugriffe aufweist). Der Bruchteil ergibt 47%. Der Bruchteil für drei Lizenzen beträgt 5 (die Lizenzkosten für drei Lizenzen) zu 17 (die Lizenzkosten für acht Lizenzen). Dieser Bruchteil ist gleich einem Prozentsatz von 29%. So betragen die Prozentsatzkosten von fünf Lizenzen 47% von 10.000 US$, d. h. 4.700 US$. Die Prozentsatzkosten für drei Lizenzen betragen 29% von 10.000 US$, d. h. 2.900 US$. Der zugrundeliegende Kostenzuteilungsalgorithmus, der Bezug nehmend auf Fig. 4 beschrieben wurde, kann nun angewendet werden. Zuerst werden die Kosten für drei Lizenzen (Kostenzentrum 2) für die Geschäftseinheit 1 (Spitze 84 in Fig. 8b), d. h. 2.900 US$, zwischen dem Kostenzentrum 1 und dem Kostenzentrum 2 verteilt. So weist jedes Kostenzentrum einen ersten Kostenanteil von 1.450 US$ auf. Die Differenz zwischen den Kosten für fünf Lizenzen (4.700 US$) und den Kosten für drei Lizenzen (2.900 US$), die sich auf 1.800 US$ beläuft, wird alleine dem Kostenzentrum 1 zugewiesen. Die verbleibende Differenz, d. h. 10.000 US$ - 4.700 US$ = 5.300 US$, sind die gemeinsamen Zuteilungskosten, die gleichmäßig unter dem Kostenzentrum 1 und dem Kostenzentrum 2 verteilt werden, derart, daß jedes Kostenzentrum zusätzlich 2.650 US$ empfängt. So betragen die summierten Kosten für das Kostenzentrum 1 5.900 US$, wobei die summierten Kosten für das Kostenzentrum 2 4.100 US$ betragen. Die Summe der summierten Kosten ergibt 10.000 US$ für die Geschäftseinheit 1.
  • Bei dem obigen Beispiel ist die Rekursion vollständig, da nur zwei Hierarchiepegel existieren, da die Kostenzentren als unteilbar betrachtet werden. Sie können nicht in kleinere Einheiten zerlegt werden. Wie ersichtlich ist, werden die Gesamtkosten für eine Spitze von 15 insgesamt unter Geschäftseinheiten zugeteilt und dann weiter unter Kostenzentren.
  • Der obige Algorithmus kann wie folgt verallgemeinert werden:
    Initialisierung:
    Berechnen der Gesamtkosten
    Elternpegel = oberster Pegel der hierarchischen Dimension
    Kindpegel = nächstniedrigerer Pegel
  • Verallgemeinertes Kostenschichtungsverfahren
  • Anwenden des zugrundeliegenden Kostenschichtungsalgorithmus, der jede Kindpegelgruppe als Einzelgruppe behandelt
    Zuweisen der zugeteilten Kosten zu den entsprechenden Kindpegelgruppen
    Wenn der Kindpegel nicht der niedrigste Pegel ist:
    Für jede Kindpegelgruppe
    Nehmen der größten Maximalspitze m der Gruppe und Berechnen der neuen Spitze-zu-Kosten-Beziehung durch ein Abbilden jeder Maximalspitze i des nächstniedrigeren Pegels, der in der Gruppe enthalten ist, auf (Vertragskosten für Spitze (i)/Vertragskosten für Spitze (m)) × Kosten, die der Gruppe zugeteilt sind.
  • Anwenden des verallgemeinerten Kostenschichtungsverfahrens mit neuem Elternpegel = gegenwärtiger Kindpegel und neuer Kindpegel = nächstniedrigerer Pegel.
  • Es muß herausgestellt werden, daß nicht nur Benutzergruppen als Hierarchien wahrgenommen werden können, sondern auch Orte. Der erfindungsmäßige, verallgemeinerte Kostenschichtungsalgorithmus macht es leicht, eine aus einem Satz von gegebenen hierarchischen Dimensionen auszuwählen und Gesamtkosten gemäß dieser Hierarchie zuzuteilen.
  • Obwohl der erfindungsgemäße Kostenverteilungsalgorithmus in Verbindung mit Fig. 4 derart beschrieben wurde, daß er von dem niedrigsten Maximalpegel begann und sich dann Schritt für Schritt zu der größten Maximalzahl einer Entität ausbreitete, kann dieses Schema auch umgekehrt werden. Zu diesem Zweck wird Bezug auf den rechten Zweig aus Fig. 2 genommen. Wenn das Kostenverteilungsverfahren beginnend mit dem größten Maximalwert unter den Entitäten durchgeführt wird, muß zuerst der nächstniedrigere Maximalwert gefunden werden. Hinsichtlich Fig. 4 bedeutet dies, daß zuerst die Benutzergruppe 2, die einen Spitzenwert von 8 aufweist, identifiziert wird, und dann die Benutzergruppe 1, die den nächstniedrigeren Spitzenwert aufweist. Dann muß die Kostendifferenz zwischen dem größten Maximalwert und dem nächstniedrigeren Maximalwert bestimmt werden (Schritt 52 aus Fig. 2). Die Kostendifferenz, die gerade bestimmt wurde, wird dann allein zu der Benutzergruppe 2 verteilt oder allgemein zu den Benutzergruppen, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen. Da die Benutzergruppe 2 den größten Maximalwert aufweist, empfängt ausschließlich sie die Differenz, die sich bei dem Beispiel aus Fig. 4 auf vier Einheiten (Schritt 54 in Fig. 2) beläuft. Der Algorithmus fährt dann mit Schritt 56 des Findens eines nächstniedrigeren Maximalwerts fort. In diesem Fall würde die Benutzergruppe 3 aus Fig. 4 identifiziert werden. Dann wird wieder eine Kostendifferenz für diesen nächstniedrigeren Maximalwert bestimmt und verteilt (Schritte 52 und 52).
  • Dies ist durch einen rückgerichteten Pfeil 58 in dem rechten Zweig aus Fig. 2 angezeigt, was in etwa dem rekursiven Pfeil 60 in dem linken Zweig aus Fig. 2 entspricht.
  • Es wird aus der obigen Beschreibung ersichtlich, daß das erfindungsgemäße Verfahren der Kostenverteilung von dem Ende von Fig. 4 zu dem Anfang von Fig. 4 (Benutzergruppe 4 zu Benutzergruppe 2) oder in umgekehrter Richtung vom Anfang von Fig. 4 (Benutzergruppe 2) zu dem Ende von Fig. 4 (Benutzergruppe 4) durchgeführt werden kann. Bezugszeichenliste 11 Entität 1
    11a Unterentität 1
    11b Unterentität 2
    11c Unterentität 3
    12 Entität 2
    13 Entität 3
    15 Zugriffe
    17 Produkt
    19 Einrichtung zum Bestimmen der Gesamtkosten
    20 Kostentreppe (vorbestimmte Beziehung)
    21 Gesamtzugriffsinformationen
    22 Informationen aus Kostentreppe
    23 Gesamtkosten
    30 Vorrichtung zum Bestimmen des Gesamtkostenteils
    31 Teil für Entität 1
    32 Teil für Entität 2
    33 Teil für Entität 3
    40 Einrichtung zum Bestimmen der Maximalzahl von Zugriffen für jede Entität
    42 Einrichtung zum Bestimmen des niedrigsten oder größten Maximalwerts unter den Entitäten
    44 Einrichtung zum Verteilen von Kosten für den niedrigsten Maximalwert
    46 Einrichtung zum Bestimmen der Kostendifferenz
    48 Einrichtung zum Verteilen der Kostendifferenz
    50 Einrichtung zum Summieren verteilter Kosten für jede Entität
    52 Einrichtung zum Bestimmen der Kostendifferenz für den nächstniedrigeren Maximalwert
    54 Einrichtung zum Verteilen der Kostendifferenz zu der Entität
    56 Einrichtung zum Finden des nächstniedrigeren Maximalwerts
    58 rückgerichteter Pfeil für rechten Zweig
    60 rückgerichteter Pfeil für linken Zweig
    80 Mehrbenutzergruppenspitze
    82 Mehrbenutzergruppenspitze
    84 Spitze für erste Geschäftseinheit
    86 Spitze für zweite Geschäftseinheit
    88 Spitze für erste Geschäftseinheit
    90 Spitze für zweite Geschäftseinheit

Claims (13)

1. Verfahren zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist;
Finden des kleinsten Werts unter den Entitäten;
Verteilen der Gesamtkosten für den kleinsten Maximalwert unter allen Entitäten, die in dem Zeitintervall Zugriff auf das Produkt haben;
Finden eines nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten;
Bestimmen der Differenz der Kosten für den kleinsten Maximalwert und den nächstgrößeren Maximalwert aus der vorbestimmten Beziehung;
Verteilen der Differenz der Kosten unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Wert als den nächst größeren Wert aufweisen;
wiederholtes Finden des nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz der Kosten für den nächstgrößeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und
Summieren der einzelnen Kosten, die in den Schritten des Verteilens für jede Entität erhalten werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem die Gesamtkosten durch ein Kombinieren der Gesamtmaximalzahlen von Zugriffen in mehr als einem Intervall berechnet werden, bei dem der Maximalwert für jede Entität, der in dem Schritt des Erhaltens erhalten wird, unter Verwendung des Maximums der Maximalzahl von Zugriffen in mehr als einem Zeitintervall als der Maximalwert für diese Entität für das mehr als eine Zeitintervall erhalten wird.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem der Maximalwert, der auf die Maximalzahl von Zugriffen unter den Entitäten bezogen ist, gleich einem Maximalwert einer einzelnen Entität ist, und bei dem der Schritt des wiederholten Findens durchgeführt wird, bis der größte Maximalwert unter den Entitäten verarbeitet ist.
4. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
bei dem die Gesamtmaximalzahl von Zugriffen durch mehr als eine Entität bei einer Mehrentitätenspitze erzeugt wird, und
bei dem das Verfahren ferner vor dem Schritt des Ausgebens die folgenden Schritte aufweist:
Berechnen von Restkosten für die Differenz zwischen der Gesamtmaximalzahl von Zugriffen und dem größten Maximalwert einer einzelnen Entität; und
Verteilen der Restkosten gleichmäßig unter allen Entitäten, und
wobei der Gesamtkostenteil für eine Entität gleich dem summierten Kostenergebnis plus einem Teil der Restkosten ist, die bei dem Schritt des Verteilens verteilt werden.
5. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem eine Entität in eine Mehrzahl von Unterentitäten organisiert ist, wobei das Verfahren ferner die folgenden Schritte aufweist:
Bereitstellen eines Maximalwerts von Zugriffen für jede Unterentität; und
Verteilen des Gesamtkostenteils dieser Entität unter den Unterentitäten basierend auf Prozentsatzverhältnissen, die aus der vorbestimmten Beziehung abgeleitet sind.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, bei dem der Schritt des Verteilens die folgenden Unterschritte umfaßt:
Berechnen eines Verhältnisses der Kosten für den Maximalwert einer Unterentität zu den Kosten für den Maximalwert der Entität aus der vorbestimmten Beziehung;
Berechnen einer Kostenmenge durch Multiplizieren des Verhältnisses mit dem Gesamtkostenteil für diese Entität; und
Verteilen der Kostenmenge unter den Unterentitäten, die einen Maximalwert aufweisen, der größer oder gleich dem Maximalwert ist, auf dem die Kostenmenge basiert.
7. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem die Kosten Lizenzkosten für die Produkte sind.
8. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Entitäten Kostenzentren sind.
9. Verfahren gemäß Anspruch 5, bei dem die Entitäten Geschäftseinheiten sind, und bei dem die Unterentitäten Kostenzentren sind.
10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem eine Mehrzahl von Benutzern Zugriff auf die Produkte hat, bei dem jeder Benutzer einer Entität zugeordnet ist, und bei dem der Schritt des Erhaltens die folgenden Unterschritte umfaßt:
Zählen der Anzahl von Zugriffen der Benutzer, die einer Entität zugeordnet sind, in aufeinanderfolgenden Zeitfenstern, um eine Serie von Zugriffszahlen für das Zeitintervall zu erhalten; und
Suchen nach der maximalen Zugriffszahl in den Serien, um den Maximalwert für eine Entität in dem Zeitintervall zu erhalten.
11. Verfahren zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Gesamtzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über dass Zeitintervall bezogen ist;
Finden des größten Maximalwerts unter den Entitäten;
Finden eines nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten;
Bestimmen einer Differenz der Kosten für den größten Maximalwert und den nächstniedrigeren Maximalwert aus der festen Beziehung;
Verteilen der Differenz der Kosten zu der Entität, die den größten Maximalwert aufweist;
wiederholtes Finden eines weiteren, nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz für den nächstniedrigeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und
Summieren der einzelnen Kosten, die bei den Schritten des Verteilens für jede Entität erhalten werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und. Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
12. Vorrichtung zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei die Vorrichtung folgende Merkmale aufweist:
eine Einrichtung zum Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist;
eine Einrichtung zum Finden des kleinsten Werts unter den Entitäten;
eine Einrichtung zum Verteilen der Gesamt kosten für den kleinsten Maximalwert unter allen Entitäten, die in dem Zeitintervall Zugriff auf das Produkt haben;
eine Einrichtung zum Finden eines nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten;
eine Einrichtung zum Bestimmen der Differenz der Kosten für den kleinsten Maximalwert und den nächstgrößeren Maximalwert aus der vorbestimmten Beziehung;
eine Einrichtung zum Verteilen der Differenz der Kosten unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert als den nächstgrößeren Wert aufweisen;
eine Einrichtung zum wiederholten Finden des nächstgrößeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz der Kosten für den nächstgrößeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und
eine Einrichtung zum Summieren einzelner Kosten, die durch die Einrichtung zum Verteilen für jede Entität erhalten werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
13. Vorrichtung zum Bestimmen eines Gesamtkostenteils jeder Entität einer Mehrzahl von Entitäten, wobei die Gesamtkosten auf eine Gesamtmaximalzahl von Zugriffen aller Entitäten auf ein Produkt bezogen sind, die in einem vorbestimmten Zeitfenster über ein Zeitintervall auftreten, das eine Mehrzahl von Zeitfenstern umfaßt, und wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen einer Maximalzahl von Zugriffen aller Entitäten und den Gesamtkosten existiert, wobei die Vorrichtung folgende Merkmale aufweist:
eine Einrichtung zum Erhalten eines Maximalwerts, der auf die Maximalzahl von Zugriffen jeder Entität in dem Zeitfenster über das Zeitintervall bezogen ist;
eine Einrichtung zum Finden des größten Maximalwerts unter den Entitäten;
eine Einrichtung zum Finden eines nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten;
eine Einrichtung zum Bestimmen einer Differenz der Kosten für den größten Maximalwert und den nächstniedrigeren Maximalwert aus der festen Beziehung;
eine Einrichtung zum Verteilen der Differenz der Kosten zu der Entität, die den größten Maximalwert aufweist;
eine Einrichtung zum wiederholten Finden eines weiteren, nächstniedrigeren Maximalwerts unter den Entitäten und Verteilen einer bestimmten Differenz für den nächstniedrigeren Maximalwert unter den Entitäten, die den gleichen oder einen größeren Maximalwert aufweisen; und
eine Einrichtung zum Summieren der einzelnen Kosten, die durch die Einrichtung zum Verteilen für jede Entität erhalten werden, um ein summiertes Kostenergebnis zu erhalten, und Ausgeben des Gesamtkostenteils für eine Entität der Mehrzahl von Entitäten basierend auf dem summierten Ergebnis für die Entität.
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