DE10227609A1 - Ausführbare Hauptrechnerprogramme für Wechselspeichermedien - Google Patents

Ausführbare Hauptrechnerprogramme für Wechselspeichermedien

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Abstract

Ein Verfahren zum Speichern von Bildern umfaßt die Bereitstellung einer Bildaufnahmevorrichtung. Ein nicht-flüchtiges Speichermedium wird in die Bildaufnahmevorrichtung eingesetzt. Das nicht-flüchtige Speichermedium eignet sich zum Speichern von Bilddaten. Ein Programm wird auf das nicht-flüchtige Speichermedium geschrieben. Das Programm ist in der Lage, ohne spezifische Benutzerinitiative auszuführen, wenn das nicht-flüchtige Speichermedium mit einem Computer gekoppelt ist, um auf Bilddaten zuzugreifen, die im nicht-flüchtigen Speichermedium gespeichert sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Digitalkameratechnologie. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zugreifen auf Bilder, die in einem Speichermedium gespeichert sind, unter Verwendung eines beliebigen Computers.
  • Digitalkameras haben unter Verbrauchern in letzter Zeit breite Akzeptanz erlangt. Folglich vermarkten und vertreiben immer mehr Firmen ihre eigene Marke von Digitalkameras. Die mit einer Digitalkamera aufgenommenen Bilder werden im allgemeinen in einem nicht-flüchtigen Speicher, z. B. einer Flash-Karte, gespeichert. Um diese Bilder zu betrachten und aufzubereiten, wird die Digitalkamera im allgemeinen mit einem Computer mit einer Begleitanwendungssoftware, die sich zum Zugreifen auf die gespeicherten Bilder eignet, gekoppelt. Die Begleitsoftware wird gewöhnlich an den Eigentümer der Digitalkamera geliefert, wenn die Kamera erworben wird, welche im Computer des Eigentümers installiert wird.
  • Ohne die Begleitsoftware kann es schwierig oder unmöglich sein, auf die in der Flash-Karte gespeicherten Bilder zuzugreifen. Da außerdem unterschiedliche Hersteller eine unterschiedliche Begleitsoftware liefern, die mit einer anderen Begleitsoftware inkompatibel sein kann, kann es ein Benutzer unbequem oder unmöglich finden, auf die in der Flash-Karte gespeicherten Bilder unter Verwendung des Computers einer anderen Person zuzugreifen, z. B. während er sich im Haus eines Freundes oder im Urlaub befindet, welcher keine geeignete Begleitsoftware aufweist.
  • Daher wäre es erwünscht, ein Verfahren zum Zugreifen auf die in der Flash-Karte gespeicherten Bilder in einem beliebigen Computer, selbst jene, in denen die Begleitanwendungssoftware nicht installiert ist, bereitzustellen.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zum Zugreifen auf Bilder, die in einem Speichermedium gespeichert sind, unter Verwendung eines beliebigen Computers bereit. Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt ein Verfahren zum Speichern von Bildern das Vorsehen einer Bildaufnahmevorrichtung. Ein nicht-flüchtiges Speichermedium wird in die Bildaufnahmevorrichtung eingesetzt. Das nicht-flüchtige Speichermedium eignet sich zum Speichern von Bilddaten. Ein Programm wird auf das nicht-flüchtige Speichermedium geschrieben. Das Programm ist zur Ausführung ohne spezifische Benutzerinitiative in der Lage, wenn das nicht-flüchtige Speichermedium mit einem Computer gekoppelt wird, um auf Bilddaten zuzugreifen, die im nicht-flüchtigen Speichermedium gespeichert sind. Bei einer Implementierung enthält das Programm eine ausführbare Datei und nicht eine gesamte Anwendungssoftware, da das Speichern der Anwendungssoftware im Speichermedium wie z. B. einer Flash-Karte zu viel verfügbaren Speicherplatz belegen kann.
  • Für ein weiteres Verständnis der Art und der Vorteile der Erfindung sollte auf die folgende Beschreibung in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen Bezug genommen werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist ein Blockdiagramm einer Digitalkamera gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Fig. 2A stellt einen vereinfachten Ablaufplan eines Prozesses zum Erzeugen und Verwenden eines Startprogramm gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
  • Fig. 2B stellt einen vereinfachten Ablaufplan eines ersten Verfahrens zur Verwendung des Startprogramms von Fig. 2A gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
  • Fig. 2C stellt einen vereinfachten Ablaufplan eines zweiten Verfahrens zur Verwendung des Startprogramms von Fig. 2A gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
  • Fig. 2D stellt einen vereinfachten Ablaufplan eines dritten Verfahrens zur Verwendung des Startprogramms von Fig. 2A gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
  • Fig. 2E stellt einen vereinfachten Ablaufplan eines Verfahrens zur Verwendung eines Startprogramms gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
  • Fig. 3 ist ein Blockdiagramm einer Flash-Karte mit einem ersten Startprogramm gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Fig. 4 ist ein Blockdiagramm einer Flash-Karte mit einem zweiten Startprogramm gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • BESCHREIBUNG DER SPEZIELLEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Mit Bezug auf Fig. 1 umfaßt eine Digitalkamera 50 eine Abbildungsvorrichtung 100 und ein Verarbeitungssystem 150. Die Abbildungsvorrichtung umfaßt eine Linse 102 mit einer Blende, einen Filter 104, einen Bildsensor 106, einen Taktgenerator 108, einen Analogsignalprozessor (DSP) 110, einen Analog-Digital- (A/D) Wandler 112, einen Digitalsignalprozessor (DSP) 114 und einen oder mehrere Motoren 116.
  • Im Betrieb nimmt die Abbildungsvorrichtung 100 ein Bild eines Objekts 101 über reflektiertes Licht, das auf den Bildsensor 106 entlang eines Strahlengangs 118 auftrifft, auf. Der Bildsensor 106 erzeugt einen Satz von Rohbilddaten, die das aufgenommene Bild darstellen. Die Rohbilddaten werden dann über den ASP 110, den A/D-Wandler 112 und den DSP 114 geleitet. Der DSP 114 weist Ausgänge auf, die mit dem Taktgenerator 108, dem ASP 110 und den Motoren 116 gekoppelt sind, um diese Komponenten zu steuern. Der Ausgang des DSP 114 ist auch über einen Bus 151 mit dem Verarbeitungssystem 150 gekoppelt. Die Rohbilddaten werden zum System 150 übertragen und darin verarbeitet.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt das Verarbeitungssystem 150 eine Busschnittstelle 152, einen Prozessor 154, einen Festwertspeicher (ROM) 156, eine Eingabevorrichtung 158, einen Direktzugriffsspeicher (RAM) 160, eine E/A- Schnittstelle 162, einen Flash-Speicher 164, einen nicht-flüchtigen Speicher 166 und einen internen Bus 168.
  • Die Busschnittstelle 152 ist eine bidirektionale FIFO-Schnittstelle (zuerst eingehende Daten werden zuerst ausgegeben) zum Empfangen der Rohbilddaten und Steuersignale, die zwischen dem System 150 und dem DSP 114 geleitet werden. Der Prozessor 154 führt im ROM 156 und RAM 160 gespeicherte Programmierbefehle aus, um verschiedene Operationen durchzuführen. Der ROM 156 speichert im allgemeinen einen Satz von maschinenlesbaren Programmbefehlen, die steuern, wie der Prozessor 154 auf die Bilddaten zugreift, diese umformt und ausgibt. Bei einer Implementierung speichert der ROM 156 auch ein Startprogramm oder eine Datei, die einem Benutzer ermöglichen, auf die im Flash-Speicher gespeicherten Bilder unter Verwendung eines beliebigen Computer zuzugreifen, egal ob in diesem eine Begleitanwendungssoftware installiert ist oder nicht, wie nachstehend genauer erläutert. Alternativ kann das Startprogramm in einem weiteren ROM oder nicht-flüchtigen Speicher gespeichert werden.
  • Die Eingabevorrichtung 158 umfaßt im allgemeinen eine oder mehrere Steuertasten (nicht dargestellt), die zum Eingeben von Betriebssignalen verwendet werden, die durch den Prozessor 154 in eine Bildaufnahmeanforderung, eine Betriebsart- Auswahlanforderung und verschiedene Steuersignale für die Abbildungsvorrichtung 100 umgesetzt werden. Die E/A-Schnittstelle 162 ist mit dem internen Bus 168 gekoppelt und weist einen Verbindungsstecker für einen externen Anschluß (nicht dargestellt) auf, der zum Koppeln der Digitalkamera 50 mit einem Computer 60 über eine E/A-Schnittstelle 62 zum Betrachten und Aufbereiten der im Flash-Speicher 164 gespeicherten Bilddaten verwendet werden kann. Der Computer umfaßt eine Anwendungssoftware 64, um auf die im Flash-Speicher gespeicherten Bilddaten zuzugreifen. Bei einer Implementierung ist die E/A-Schnittstelle 62 ein Anschluß eines universellen seriellen Busses (USB).
  • Der Flash-Speicher 164 speichert die vom Prozessor verarbeiteten Bilddaten. Bei einer Implementierung ist der Flash-Speicher 164 eine entnehmbare Flash-Karte oder Platte 300 (Fig. 3), z. B. SmartMedia™ und CompactFlash™, so daß ein Benutzer eine vollständige Flash-Karte gegen eine neue Flash-Karte austauschen kann, um zusätzliche Bilddaten zu speichern. Die Flash-Karte umfaßt ein erstes Startprogramm 302, das auf die Flash-Karte kopiert wird, wenn die Karte zum ersten Mal in die Kamera 50 eingesetzt wird. Das Startprogramm 302 ist ein Programm, das ohne eine spezifische Benutzerinitiative automatisch ausführt, und kann eine Internetadresse einer Website mit Zugriff auf die Anwendungssoftware 64 umfassen. Bei anderen Implementierungen können andere Arten eines nicht-flüchtigen Speichers als Flash-Karten verwendet werden.
  • Wie hierin verwendet, bedeutet der Begriff "ohne spezifische Benutzerinitiative", daß ein Benutzer nicht direkt irgendwelche Befehle unter Verwendung einer Eingabevorrichtung (nicht dargestellt), die mit dem Computer gekoppelt ist, in den Computer eingibt. Beispiele einer solchen Eingabevorrichtung umfassen eine Tastatur, eine Maus, eins Sprachaktivierungsvorrichtung und einen Berührungsbildschirm. Ein Beispiel eines Programms, das "ohne spezifische Benutzerinitiative" ausführt, ist eine automatische Wiedergabedatei in einem CD-ROM, die automatisch läuft, wenn der CD-ROM in ein CD-ROM-Laufwerk eingesetzt wird.
  • Der nicht-flüchtige Speicher 166 speichert einen Bildzähler, dessen aktueller Wert zu einem Identifikator für jeden neuen Satz von Bilddaten, die von der Kamera 50 aufgenommen werden, wird. Der Zähler wird vorzugsweise jedesmal inkrementiert, wenn ein neues Bild aufgenommen wird.
  • Mit Bezug auf Fig. 2 stellt ein Prozeß 200 ein Verfahren zum Erzeugen und Verwenden des Startprogramms 302 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dar. In Schritt 202 wird der Flash-Speicher 164 (z. B. eine Flash-Karte 300) in die Kamera 50 eingesetzt, um vom Prozessor 154 verarbeitete Bilddaten zu speichern. Der Prozeß 200 stellt fest, ob die Flash-Karte 300 ein Startprogramm 302 aufweist oder nicht (Schritt 204). Wenn nicht, ruft der Prozessor das Startprogramm aus dem ROM 156 ab und kopiert es auf die Flash-Karte (Schritt 206). Da eine neue leere Flash-Karte im allgemeinen das Startprogramm nicht aufweisen würde, kann Schritt 204 zu dem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem die neue Flash-Karte formatiert wird. Für Flash-Karten, die vorher von einer anderen Digitalkamera formatiert wurden, kann das Startprogramm 302 ohne Formatieren der Flash-Karte auf die Flash-Karte kopiert werden.
  • Wenn die Flash-Karte einmal formatiert wurde und das Startprogramm auf die Flash- Karte kopiert wurde, kann ein Benutzer anfangen, Bilder aufzunehmen (Schritt 208). Wenn die Flash-Karte in Schritt 204 bereits das Startprogramm 302 hatte, dann wird Schritt 206 übersprungen.
  • Nachdem die Bilder aufgenommen wurden und die Bilddaten in der Flash-Karte 300 gespeichert sind, kann ein Benutzer auf die gespeicherten Bilddaten in verschiedenen Weisen zugreifen. Bei einem ersten Verfahren 210 (Fig. 2B) wird auf den Inhalt der Flash-Karte 300 durch Verbinden oder Koppeln der Kamera 50 mit einem Computer 60, in dem eine geeignete Anwendung oder Anwendungssoftware 64 installiert ist, zugegriffen (Schritt 212). Im allgemeinen wäre der Computer 60 der eigene Personalcomputer des Benutzers. Bei einer Implementierung wird die Kamera mit dem Computer über einen Anschluß eines universellen seriellen Busses (USB) gekoppelt.
  • Wenn die Kamera 50 mit dem Computer über den USB-Anschluß gekoppelt wird, erkennt der Computer die Kamera und arbeitet die Anwendungssoftware ab (Schritt 214). Die in der Flash-Karte gespeicherten Bilddaten werden unter Verwendung der Anwendungssoftware 64 betrachtet und aufbereitet (Schritt 216). Unter dem ersten Verfahren werden die Vorteile des Startprogramms nicht vollständig genutzt, da der Computer 60 mit der auf diesem installierten Anwendungssoftware 64 die Kamera 50 erkennt, wenn sie mit dem Computer gekoppelt wird.
  • Bei einem zweiten Verfahren 218 (Fig. 2C) wird auf den Inhalt der Flash-Karte 300 unter Verwendung eines Flash-Karten-Lesers (nicht dargestellt) zugegriffen. Die Flash-Karte 300 wird aus der Kamera 50 entnommen und in den Flash-Karten-Leser eingesetzt, der mit dem Computer 60 gekoppelt ist, in dem eine Anwendungssoftware 64 installiert ist (Schritt 220). Bei einer Implementierung ist der Flash-Karten- Leser mit dem Computer über einen USB-Anschluß gekoppelt. Der Flash-Karten- Leser erkennt die Flash-Karte und führt das Startprogramm aus (Schritt 222). Alternativ kann das Startprogramm durch den Prozessor 154 der Kamera oder des Computers 60 ausgeführt werden. Das Startprogramm befiehlt dem Computer 60, in seinem Verzeichnis nach der Software zu suchen und die Anwendungssoftware abzuarbeiten, um auf den Inhalt der Flash-Karte 300 zuzugreifen (Schritt 224). Anschließend wird auf den Inhalt der Flash-Karte 300 unter Verwendung der Software zugegriffen (Schritt 226).
  • Ohne das Startprogramm hätte der Computer nicht gewußt, die Software abzuarbeiten, da der Computer nur den Flash-Karten-Leser erfaßt und erkannt hätte, aber nicht die in den Leser eingesetzte Flash-Karte. Folglich wäre die Software nicht vom Computer abgearbeitet worden. Der Benutzer hätte die Software manuell einleiten müssen oder auf die Bilder zugreifen müssen, ohne die Software abzuarbeiten, indem er durch eine komplexe Verzeichnisstruktur steuert, was Benutzer unbequem und/oder anspruchsvoll finden können.
  • Bei einem dritten Verfahren 228 (Fig. 2D) wird auf den Inhalt der Flash-Karte 300 in einem Computer 70 zugegriffen, in dem keine Anwendungssoftware 64 installiert ist. Eine solche Situation Kann auftreten, wenn ein Benutzer versucht, auf den Inhalt der Flash-Karte 300 in einem Computer einer anderen Person zuzugreifen, z. B. während sich der Benutzer im Urlaub befindet. Ohne die installierte Software kann es schwierig sein, auf den Inhalt der Flash-Karte 300 unter herkömmlichen Verfahren zuzugreifen. Ein solches Problem existiert jedoch nicht unter den Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung.
  • Das auf die Flash-Karte kopierte Startprogramm ermöglicht einem Benutzer, leicht auf den Inhalt der Flash-Karte 300 zuzugreifen, wie nachstehend erläutert. In Schritt 230 wird die Kamera 50 mit der Flash-Karte 300 mit dem Computer 70 z. B. über einen USB-Anschluß gekoppelt. Da die Software nicht installiert ist, erkennt der Computer die Kamera nicht. Nachdem sie jedoch mit dem Computer gekoppelt ist, wird das auf die Flash-Karte kopierte Startprogramm automatisch, d. h. ohne spezifische Benutzerinitiative, ausgeführt (Schritt 232). Das Startprogramm befiehlt dem Prozessor 154, einen Internetbrowser zu aktivieren, der im Computer installiert ist, z. B. den Microsoft Internet Explorer™ oder Netscape Navigator™ (Schritt 234). Das Startprogramm versieht den Browser mit einer Website-Adresse, z. B. www.logitech/camera/software, von wo aus die Software erhalten werden kann, und bewirkt, daß der Browser eine Datenübertragungsverbindung zur gewünschten Website herstellt (Schritt 238). Die Software wird dann auf den Computer heruntergeladen (Schritt 238) und wird ausgeführt (Schritt 240). Der Inhalt der Flash-Karte wird dann unter Verwendung der von der Website heruntergeladenen Software betrachtet und aufbereitet (Schritt 242).
  • Bei anderen Implementierungen wird auf die Software entfernt vom Computer zugegriffen, um den Inhalt der Flash-Karte zu betrachten und aufzubereiten, ohne die Software auf den Computer 70 herunterzuladen, da der Benutzer nicht wollen kann, daß die Saftware im Computer installiert wird. Der Computer 70 kann der Computer einer anderen Person sein und diese Person kann keinen Bedarf für die Software haben. Unter Berücksichtigung von solchen Situationen richtet sich die vorliegende Implementierung darauf, dem Benutzer nicht mit der Aufgabe des Löschens der Software vom Computer 70, nachdem auf den Inhalt der Flash-Karte zugegriffen wurde, Unannehmlichkeiten zu bereiten. Alternativ kann der Benutzer mit einer Option zum Herunterladen der Software oder zum entfernten Zugreifen auf die Software ohne Herunterladen versehen werden.
  • Noch bei einer anderen Implementierung kann das Startprogramm, das im ROM 156 gespeichert ist, verwendet werden, um die Software zu aktivieren, um auf den Inhalt der Flash-Karte zuzugreifen, anstatt das Startprogramm 302 zu verwenden, das auf die Flash-Karte 300 kopiert ist (Fig. 3). Unter dieser Implementierung kann ein Benutzer mit einer Option versehen werden, ob das Startprogramm auf die Flash-Karte kopiert werden soll oder nicht.
  • Mit Bezug auf Fig. 4 umfaßt bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ein zweites Startprogramm 402 einer Flash-Karte 400 eine Software 404, die zum Zugreifen auf den Inhalt der Flash-Karte, ohne die im Computer installierte Anwendungssoftware separat abzuarbeiten, verwendet werden kann. Bei einer Implementierung ist die Software 404 eine Begleitsoftware, die eine abgemagerte Version der Anwendungssoftware mit begrenzten Merkmalen der Anwendungssoftware ist, wie z. B. jene, die ausreichen, um die in der Flash-Karte gespeicherten Bilder zu betrachten und aufzubereiten und/oder andere Schlüsselmerkmale der Anwendungssoftware durchzuführen. Alternativ kann die Software 404 die gesamte Anwendungssoftware oder eine im wesentlichen vollständige Version derselben sein.
  • Bei einer Implementierung wird das Startprogramm 402 auf die Flash-Karte in einer ähnlichen Weise kopiert, wie in den Schritten 202 bis 206 des Prozesses 200 beschrieben. Das Startprogramm 402 kann auch ebenso mit einigen Modifikationen am dritten Verfahren 228 verwendet werden, da die Anwendungssoftware nicht von einer entfernten Stelle abgerufen werden muß.
  • Fig. 2E stellt ein Verfahren 228' unter der vorliegenden Implementierung dar, das dem vorher beschriebenen dritten Verfahren 228 entspricht. In Schritt 244 im Anschluß an Schritt 208 wird die Kamera 50 mit der Flash-Karte 400 mit dem Computer z. B. über einen USB-Anschluß verbunden. Nachdem sie mit dem Computer gekoppelt ist, wird das auf die Flash-Karte kopierte Startprogramm automatisch, d. h. ohne spezifische Benutzerinitiative, ausgeführt (Schritt 246). Das Startprogramm 402 mit ausreichender Softwarefähigkeit ermöglicht dem Benutzer, die in der Flash-Karte gespeicherten Bilder zu betrachten und aufzubereiten, ohne die Anwendungssoftware separat abzuarbeiten (Schritt 248).
  • Wie für Fachleute selbstverständlich ist, kann die vorliegende Erfindung in anderen speziellen Formen verkörpert werden, ohne von deren wesentlichen Eigenschaften abzuweichen. Das im ROM 156 gespeicherte Startprogramm wird beispielsweise nicht auf die Flash-Karte kopiert, um Speicherplatz in der Flash-Karte zu sparen. Die Verfahren 228 und 228' werden durch Ausführen des im ROM 156 gespeicherten Startprogramms durchgeführt, wenn die Kamera mit dem Computer gekoppelt ist. Folglich soll die vorangehende Beschreibung den Schutzbereich der Erfindung, der in den folgenden Ansprüchen dargelegt ist, erläutern, aber nicht begrenzen.

Claims (23)

1. Verfahren zum Speichern von Bildern mit:
Vorsehen einer Bildaufnahmevorrichtung;
Einsetzen eines nicht-flüchtigen Speichermediums in die Bildaufnahmevorrichtung, wobei das nicht-flüchtige Speichermedium zum Speichern von Bilddaten geeignet ist; und
Schreiben eines Programms auf das nicht-flüchtige Speichermedium, wobei das Programm in der Lage ist, ohne spezifische Benutzerinitiative ausgeführt zu werden, wenn das nicht-flüchtige Speichermedium mit einem Computer gekoppelt ist, um auf Bilddaten zuzugreifen, die im nicht-flüchtigen Speichermedium gespeichert sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, welches ferner folgendes umfaßt:
Feststellen, ob das eingesetzte nicht-flüchtige Speichermedium das Programm aufweist, wobei das Programm geschrieben wird, wenn festgestellt wird, daß das Speichermedium das Programm nicht aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, welches ferner folgendes umfaßt:
Formatieren des Speichermediums, um es zum Speichern von Bilddaten geeignet zu machen, wobei das Programm auf das Speichermedium zu dem Zeitpunkt geschrieben wird, zu dem das Speichermedium formatiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Bildaufnahmevorrichtung eine Digitalkamera ist und das nicht-flüchtige Speichermedium eine Flash-Karte ist.
5. Verfahren nach Anspruch 4, welches ferner folgendes umfaßt:
Speichern eines digitalen Bildes auf der Flash-Karte;
Vorsehen eines Computers, um auf das gespeicherte digitale Bild zuzugreifen;
Koppeln der Flash-Karte mit dem Computer, wobei das Programm ohne spezifische Benutzerinitiative ausgeführt wird; und
Zugreifen auf das in der Flash-Karte gespeicherte digitale Bild unter Verwendung des Computers.
6. Verfahren nach Anspruch 5, welches ferner folgendes umfaßt:
Aktivieren eines im Computer installierten Browsers gemäß Befehlen des ausgeführten Programms; und
Erzeugen einer Datenübertragungsverbindung mit einer Website mit Zugriff auf eine Anwendungssoftware, wobei die Anwendungssoftware zum Zugreifen auf das in der Flash-Karte gespeicherte digitale Bild geeignet ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, welches ferner folgendes umfaßt:
Herunterladen der Anwendungssoftware auf den Computer, bevor auf das in der Flash-Karte gespeicherte digitale Bild zugegriffen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6, wobei auf die Anwendungssoftware entfernt zugegriffen wird und sie nicht heruntergeladen wird, um auf das in der Flash-Karte gespeicherte digitale Bild zuzugreifen.
9. Verfahren nach Anspruch 6, welches ferner folgendes umfaßt:
Versehen eines Benutzers mit einer Option, die Anwendungssoftware herunterzuladen oder auf die Anwendungssoftware entfernt zuzugreifen, um auf das in der Flash-Karte gespeicherte digitale Bild zuzugreifen.
10. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Flash-Karte mit dem Computer über die Digitalkamera gekoppelt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Flash-Karte mit dem Computer über einen Flash-Karten-Leser gekoppelt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Bildaufnahmevorrichtung einen Festwertspeicher (ROM) aufweist und das Programm im ROM gespeichert wird.
13. Verfahren zum Zugreifen auf Bilder, die mit einer Digitalkamera aufgenommen werden, wobei das Verfahren folgendes umfaßt:
Vorsehen einer Digitalkamera mit einem Startprogramm, das ohne spezifische Benutzerinitiative ausführt;
Einsetzen einer Flash-Karte in die Digitalkamera;
Kopieren des Startprogramms auf die Flash-Karte;
Speichern eines von der Digitalkamera aufgenommenen Bildes auf der Flash-Karte; und
Koppeln der Flash-Karte mit einem Computer, der sich zum Zugreifen auf das gespeicherte Bild eignet, woraufhin das Startprogramm ohne spezifische Benutzerinitiative ausgeführt wird, wobei das ausgeführte Startprogramm bewirkt, daß eine Anwendungssoftware aktiviert wird, um auf das gespeicherte Bild zuzugreifen.
14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Flash-Karte mit dem Computer über die Digitalkamera oder einen Flash-Karten-Leser gekoppelt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Anwendungssoftware im Computer installiert wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Anwendungssoftware an einer entfernten Stelle vom Computer erhältlich ist.
17. Verfahren nach Anspruch 16, welches ferner folgendes umfaßt:
Herunterladen der Anwendungssoftware auf den Computer, um die Anwendungssoftware zu aktivieren.
18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die Anwendungssoftware ohne Herunterladen von Kernmodulen der Anwendungssoftware von der entfernten Stelle aktiviert wird.
19. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das Startprogramm die Anwendungssoftware umfaßt.
20. Verfahren zum Zugreifen auf ein mit einer Digitalkamera aufgenommenes Bild, wobei das Verfahren folgendes umfaßt:
Vorsehen einer Digitalkamera mit einem Startprogramm, das ohne spezifische Benutzerinitiative ausführt, wobei das Startprogramm eine Kommunikationsadresse einer Website mit Zugriff auf eine Anwendungssoftware aufweist;
Einsetzen einer Flash-Karte in die Digitalkamera;
Kopieren des Startprogramms auf die Flash-Karte;
Speichern eines von der Digitalkamera aufgenommenen Bildes in der Flash-Karte;
Koppeln der Digitalkamera mit der Flash-Karte mit einem Computer, der sich zum Zugreifen auf das in der Flash-Karte gespeicherte Bild eignet und einen Internetzugang aufweist;
daraufhin Ausführen des Startprogramms ohne spezifische Benutzerinitiative;
Erzeugen einer Datenübertragungsverbindung mit der Website unter Verwendung der im Startprogramm gespeicherten Kommunikationsadresse;
Herunterladen der Anwendungssoftware auf den Computer; und Ausführen der Anwendungssoftware, um auf das in der Flash-Karte gespeicherte Bild zuzugreifen.
21. Digitalkamera mit:
einer Abbildungsvorrichtung zum Umwandeln von reflektiertem Licht in Bilddaten;
einem Prozessor, der mit der Abbildungsvorrichtung gekoppelt ist, um die Bilddaten zu verarbeiten;
einem Speichermedium, das mit dem Prozessor gekoppelt ist, um die verarbeiteten Bilddaten zu speichern;
einem nicht-flüchtigen Speicher, der mit dem Prozessor gekoppelt ist, wobei der nicht-flüchtige Speicher ein Startprogramm aufweist, das ohne spezifische Benutzerinitiative ausführt, wobei das Startprogramm eine Kommunikationsadresse einer Website mit einer Anwendungssoftware, die ablauffähig ist, um auf die verarbeiteten Bilddaten zuzugreifen, die im Speichermedium gespeichert sind, und einem maschinenlesbaren Code, der befiehlt, daß eine Datenübertragungsverbindung mit der Website hergestellt wird, aufweist.
22. Digitalkamera nach Anspruch 21, wobei das Speichermedium eine Flash-Karte ist und das Startprogramm auf die Flash-Karte kopiert ist.
23. Flash-Karte, die sich zum Speichern von maschinenlesbaren Daten eignet, mit:
einem Startprogramm, das ohne spezifische Benutzerinitiative ausführt,
wobei das Startprogramm eine Kommunikationsadresse einer Website mit einer Anwendungssoftware, die ablauffähig ist, um auf in der Flash-Karte gespeicherte Daten zuzugreifen, und einem Code, der befiehlt, daß eine Datenübertragungsverbindung mit der Website hergestellt wird, aufweist.
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