-
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Behandlung von biologischem Material, zumindest bestehend aus
einer nach außen
zumindest verschließbaren
Kammer mit einem Innenraum zur Aufnahme des biologischen Materials,
wobei die Kammer zumindest eine Elektrode aufweist, die mit dem Innenraum
der Kammer in Kontakt steht und zur Erzeugung eines elektrischen
Feldes vorgesehen ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren
zur Behandlung von biologischem Material, bei dem das biologische
Material in den Innenraum einer nach außen zumindest verschließbaren Kammer
eingebracht wird, welche zumindest eine Elektrode aufweist, die mit
dem Innenraum der Kammer in Kontakt steht und zur Erzeugung eines
elektrischen Feldes vorgesehen ist, welches nach dem Einbringen
des biologischen Materials in dem Innenraum erzeugt wird durch Anlegen
einer Spannung an die Elektrode und eine weitere mit dem Innenraum
der Kammer in Kontakt stehende Elektrode.
-
Das Einbringen biologisch aktiver
Moleküle, wie
beispielsweise DNA, RNA oder Proteine, in lebende Zellen stellt
ein wichtiges Instrument zur Untersuchung biologischer Funktionen
dieser Moleküle dar.
Eine bevorzugte Methode zum Einbringen von Fremdmolekülen in die
Zellen ist dabei die Elektroporation, welche im Gegensatz zu chemischen
Methoden nicht auf den gleichzeitigen Transport anderer biologisch
aktiver Moleküle
angewiesen ist. Bei der Elektroporation werden die Fremdmoleküle aus einer an
die Zellen angepassten Pufferlösung
oder einem Zellkulturmedium durch einen kurzzeitigen Stromfluss
in die Zellen eingebracht, wobei durch die Wirkung der kurzen elektrischen
Impulse die Zellmembran für
die Fremdmoleküle
durchlässig
gemacht wird. Die Zellsuspension befindet sich dabei häufig in
einer sogenannten Küvette,
d.h. einem schmalen, nach oben offenen Gefäß, das in der Nähe ihres
Bodens zwei gegenüberliegende,
parallele Elektroden in den Seitenwänden aufweist, welche zum Anlegen
der elektrischen Spannung dienen. Durch die kurzzeitig entstehenden „Poren" in der Zellmembran gelangen die
biologisch aktiven Moleküle
zunächst
in das Zytoplasma, in dem sie ggf. bereits ihre zu untersuchende Funktion
ausüben
können,
und daraufhin unter bestimmten Bedingungen auch in den Zellkern.
-
Durch das kurzzeitige Anlegen eines
starken elektrischen Feldes, d.h. eines kurzen Pulses mit hoher
Stromdichte, können
darüber
hinaus auch Zellen, Zellderivate, subzelluläre Partikel und/oder Vesikel fusioniert
werden. Bei dieser sogenannten Elektrofusion werden die Zellen beispielsweise
zunächst durch
ein inhomogenes elektrisches Wechselfeld in engen Membrankontakt
gebracht. Durch das anschließende
Anlegen eines elektrischen Feldpulses kommt es dann zur Interaktion
von Membranteilen, die schließlich
zur Fusion führt.
Für die
Elektrofusion können
dabei vergleichbare apparative Vorrichtungen verwendet werden, wie
für die
Elektroporation.
-
Vorrichtungen der eingangs genannten
Art sind bekannt und werden vor allem bei der Elektroporation oder
Elektrofusion in Form von Küvetten
mit eingelegten Elektroden aus Metall eingesetzt. Die für diesen
Zweck verwendeten Behälter
sind meist schmale, nach oben offene Gefäße, deren Innenraum aus jeweils
zwei Paaren parallel und gegenüberliegend
angeordneter Seitenwände
gebildet wird. Der Innenraum dient dabei der Aufnahme der Zellsuspension,
d.h. in der Regel einer wässrigen
Pufferlösung
oder eines Zellkulturmediums, in dem die zu behandelnden Zellen
suspendiert sind. Zum Anlegen einer elektrischen Spannung weisen
solche Küvetten zumeist
im unteren Bereich eines Paares gegenüberliegender Seitenwände ein
Elektrodenpaar auf. Bei einer elektrischen Entladung fließt zwischen
den beiden Elektroden ein elektrischer Strom durch die Zellsuspension,
der einen Transport der Nukleinsäuren oder
anderer Moleküle
in die Zellen bewirkt oder je nach den gewählten Bedingungen zur Zellfusion führt. Die
Elektroden bestehen dabei zumeist aus Metall, wobei häufig Aluminium
verwendet wird.
-
Aus der
DE 33 21 239 C2 ist beispielsweise eine
Kammer zur Behandlung von Zellen im elektrischen Feld bekannt, die
einen Innenraum zur Aufnahme einer lebende Zellen enthaltenden Suspension
aufweist, in den wenigstens zwei Elektroden hineinragen. Die Elektroden
dienen wie üblich
dem Anlegen einer Spannung zur Erzeugung eines elektrischen Feldes
zwischen den Elektroden, wobei die Zellen diesem elektrischen Feld
ausgesetzt sind. Die Kammer ist zwar für die Fusion von Zellen vorgesehen,
kann aber ebenso für
das Einschleusen von Nukleinsäuren
in die Zellen, d. h. die sogenannte Elektroporation, verwendet werden.
Der Innenraum der Kammer ist allseitig hermetisch verschlossen,
wobei ein Bereich der den Innenraum umgebenden Wandung mittels einer
Nadel oder Kanüle
perforierbar ist. So kann die Wandung teilweise aus einer perforierbaren
Folie aus Acetylcellulose bestehen. Durch diese perforierbare Folie
kann die Zellsuspension in die Kammer eingefüllt und aus dieser wieder entnommen
werden. Dies hat den Vorteil, dass die Behandlung der Zellen unter
sterilen Bedingungen erfolgen kann. Die Kammer kann allerdings nach
der Behandlung der Zellen nur sehr umständlich und mit unbefriedigendem
Ergebnis ausgespült
werden, so dass stets ein nicht unerheblicher Teil der behandelten
Zellen im Innenraum der Kammer verbleibt.
-
Aus der
DE 33 17 415 C2 ist ferner
eine Kammer zur Behandlung von Zellen im elektrischen Feld bekannt,
bei welcher der Innenraum von einem Innenkörper und einer den Innenkörper um
dessen Längsachse
mit gleichbleibendem Abstand umschließenden Außenhülle begrenzt ist. Die in den
Innenraum hineinragenden Elektroden umgeben den Innenkörper dabei
in Form einer mehrgängigen Schraube
mit gleichbleibender Steigung. Zum Einbringen der Zellsuspension
in die Kammer weist diese eine verschließbare Zuleitung und zur Entnahme der
Zellsuspension eine verschließbare
Ableitung auf. Diese Kammer kann folglich auch als Durchflusskammer
verwendet werden, indem eine vorbestimmte Menge der Zellsuspension
in die Kammer gedrückt oder
gesaugt wird, anschließend
die elektrische Behandlung vorgenommen wird und schließlich die
in der Kammer befindliche Zellsuspension aus der Kammer gedrückt oder
gesaugt und durch eine neue Menge an Zellsuspension ersetzt wird.
Nach der elektrischen Behandlung der Zellen kann der Innenraum mit
einer Reinigungslösung
durchgespült
werden, wobei die Reinigungslösung über ein
Porensystem in den Innenraum gedrückt werden kann. Ein effektives
Durchspülen
der Kammer nach der elektrischen Behandlung der Zellen ohne Vennrendung
einer Reinigungslösung,
d. h. unter Erhaltung der Lebensfähigkeit der Zellen, ist aber
auch hier nicht möglich,
da die Lösung
nicht mit hoher Fließgeschwindigkeit
an der gesamten Oberfläche
der Elektroden vorbeifließen
kann.
-
Aus der
DE 35 22 610 C2 ist eine
weitere Kammer für
die Behandlung von Zellen im elektrischen Feld bekannt, bei der
die den Innenraum zur Aufnahme der Zellsuspension bildenden Wände aus einer
innenliegenden und einer außenliegenden Elektrode
bestehen. Die Kammer weist eine durch einen Stopfen verschlossene Öffnung zum
Einfüllen der
Zellsuspension und eine Ausfüllöffnung zum
Entnehmen der behandelten Zellen auf. Mittels einer Pipette kann
dabei eine dosierte Menge der Zellsuspension in den Innenraum eingefüllt und
anschließend
elektrisch behandelt werden. Durch Einfüllen einer weiteren genau dosierten
Lösungsmenge
wird die behandelte Zellsuspension dann nach unten durch die Ausfüllöffnung aus
dem Innenraum gedrückt.
Aufgrund der Geometrie der Kammer und der Anordnung der Elektroden
in Form einer innenliegenden und einer außenliegenden Elektrode ist
aber auch hier ein Ausspülen
der behandelten Zellen mit hoher Fließgeschwindigkeit nicht möglich.
-
Die
US
4,849,089 beschreibt eine Kammer zur elektrischen Behandlung
von Vesikeln, die durch eine kreisförmige Einfassung gebildet ist.
Der Innenraum der Kammer zur Aufnahme der Zellsuspension wird durch
einen von der Einfassung beabstandeten inneren Ring gebildet. Das
zwischen der Einfassung und dem inneren Ring liegende isolierende
Material ist von zwei Kanälen
durchbrochen, die den Innenraum von außen zugänglich machen. Über diese
Kanäle
kann die Zellsuspension in den Innenraum eingefüllt und wieder entnommen werden.
Die Elektroden bestehen jeweils aus kreisförmigen Platten, die von oben
und von unten in die Einfassung eingelegt werden und den Boden bzw.
den Deckel des Innenraums bilden. Aufgrund der kreisförmigen Geometrie des
Innenraums und der oben bzw. unten liegenden Elektroden ist ein
effektives Durchspülen
und somit vollständiges
Ausspülen
der behandelten Zellen bei dieser Vorrichtung ebenfalls nicht möglich.
-
Die bisher bekannten Vorrichtungen
und Verfahren zur Elektroporation und Elektrofusion haben den Nachteil,
dass die behandelten Zellen oder Vesikel der Kammer nur unvollständig, d.
h. mit relativ hohem Verlust an biologischem Material, wieder entnehmbar
sind. Insbesondere, wenn die verwendeten Spannungspulse eine sehr
hohe Feldstärke
aufweisen, d. h. das elektrische Feld eine hohe Stromdichte aufweist,
lagert sich häufig
Zellmaterial an den Elektroden, vor allem an der Kathode, ab. Darüber hinaus kommt
es häufig
zu einer starken Gasentwicklung, die zur Schaumbildung führt, was
ebenfalls ein vollständiges
Entnehmen der behandelten Zellen erschwert.
-
Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art zu
schaffen, welche die vorgenannten Nachteile vermeiden und eine möglichst
vollständige
Rückgewinnung
der behandelten Zellen aus einer nach außen verschlossenen Kammer ermöglichen.
-
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich
der Vorrichtung dadurch gelöst,
dass die Kammer zumindest eine Zuleitung aufweist, welche in räumlicher
Nähe zu
der Elektrode mindestens eine Öffnung aufweist.
Durch diese besondere Anordnung kann der Innenraum der Kammer, auch
in geschlossenem Zustand und unter sterilen Bedingungen, sehr effektiv
gespült
werden, wobei insbesondere der kritische Bereich der Elektrode zunächst von
der Lösung
umspült
wird. Hierdurch kann an den inneren Oberflächen der Kammer anheftendes
biologisches Material sehr effektiv abgelöst werden, was zu einer nahezu vollständigen Rückgewinnung
des eingesetzten Materials führt.
Dies ist vor allem bei Anwendungen von Vorteil, bei denen kostbares,
nur in begrenzten Mengen verfügbares
Material verwendet wird.
-
Dabei ist es besonders vorteilhaft,
wenn die Zuleitung kanalförmig
ausgebildet ist, d. h. einen im Verhältnis zu ihrer Längserstreckung
geringen Querschnitt aufweist. Durch eine solche Ausgestaltung kann
eine hohe Fliessgeschwindigkeit in der Zuleitung und damit auch
an deren Öffnung
erreicht werden.
-
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung kann sich der innere Durchmesser der Zuleitung in
Richtung der Elektrode verringern, was ebenfalls zu einer hohen
Fliessgeschwindigkeit an der Öffnung
der Zuleitung und damit zu einem effektiven Spülvorgang führt. Die Verringerung des Durchmessers
kann dabei allmählich
und gleichmäßig über die
gesamte Länge
der Zuleitung erfolgen oder aber auf den Bereich in der Nähe der Öffnung beschränkt sein.
Im letzteren Fall kann die Öffnung
beispielsweise auch düsenartig
ausgebildet sein.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass mindestens ein durch eine Wandung gebildetes
Behältnis
zur Aufnahme einer Lösung über die
Zuleitung mit dem Innenraum zumindest verbindbar ist. Dies ist besonders
dann von Vorteil, wenn die Behandlung der Zellen nicht in einem Zellkulturmedium,
sondern in einer für
die elektrische Behandlung optimierten Pufferlösung durchgeführt wird.
In diesem Fall ist es notwendig, die Pufferlösung kurz nach Abschluss der
Behandlung mit einer Lösung
zu verdünnen,
die für
die Zellen geeignet ist. Durch die direkte Verbindbarkeit des Behältnisses mit
dem Innenraum ist sichergestellt, dass die Verdünnung der bei der Behandlung
verwendeten Pufferlösung
schnell und unkompliziert erfolgen kann.
-
Das Behältnis mit der Lösung zum
Spülen der
Kammer kann mit dem Innenraum verbunden werden, wobei der Innenraum
der Kammer und das Behältnis
durch eine Trenneinheit, durch welche die Lösung selektiv in den Innenraum
der Kammer einbringbar ist, voneinander getrennt sein können. Dies ist
vor allem dann von Vorteil, wenn das Behältnis mit dem Innenraum fest
verbunden ist, da die Lösung erst
dann in diesen gelangen soll, wenn die Behandlung der Zellen abgeschlossen
ist. Die Trenneinheit kann dabei in vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung ein Ventil oder eine fragile, unter Druck zerstörbare Membran
sein. Durch diese Ausgestaltung kann die Kammer durch einfache Manipulation
von außen gespült werden,
was vor allem bei Anwendungen unter sterilen Bedingungen von Bedeutung
ist.
-
Für
klinische Anwendungen, die unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden,
ist vorgesehen, dass die Kammer nach außen zumindest keimdicht verschlossen
ist. Wenn die Kammer als geschlossene Einheit transportiert werden
und beispielsweise eine vorgelegte Pufferlösung, beispielsweise mit gelösten biologisch
aktiven Molekülen,
enthalten soll, so kann die Kammer zusätzlich noch flüssigkeits-
und/oder gasdicht verschlossen sein.
-
Die das Behältnis bildende Wandung kann
in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung zumindest
teilweise aus einem elastischen und/oder deformierbaren Material
bestehen. Hierdurch kann auf die Lösung im Behältnis von außen ein
Druck ausgeübt
werden, so dass die Lösung
mit hoher Fliessgeschwindigkeit in die Zuleitung strömen kann.
Wird die Lösung
dagegen in alternativer Ausführung
mittels Unterdruck aus dem Behältnis
gesaugt, so kann die Wandung entsprechend der ausströmenden Lösung nachgeben.
-
Das Behältnis kann erfindungsgemäß an die Kammer
zumindest anschließbar
sein. Beispielsweise kann das Behältnis einstückig mit der Kammer verbunden
sein, so dass beide als Einheit transportiert und verwendet werden
können.
Es kann aber auch über
eine Anschlussvorrichtung, vorzugsweise einen Luer-Anschluss, an die
Kammer anschließbar sein,
so dass beide getrennt voneinander transportiert und aufbewahrt
werden können.
Im letzteren Fall können
beispielsweise auch unterschiedliche Behältnisse, die beim Anwender
bereits vorhanden sind, mit der erfindungsgemäßen Kammer verwendet werden. In
einer vorteilhaften Ausführungsform
bilden die Kammer und das Behältnis
eine nach außen
zumindest keimdicht verschlossene Einheit.
-
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kammer zumindest einen, vorzugsweise
mit einer Kanüle,
perforierbaren und selbstverschließenden Wandbereich aufweist
und/oder mit zumindest einem Zugang mit einer Anschlussvorrichtung,
vorzugsweise einem Luer-Anschluss, versehen ist. Über den
derart ausgebildeten Wandbereich oder eine besondere Anschlussvorrichtung
ist es beispielsweise möglich,
eine Zellsuspension oder anderes biologisches Material unter sterilen
Bedingungen in den Innenraum der Kammer einzubringen.
-
Wenn die Kammer einen geringen Querschnitt
aufweist und/oder schlangenförmig
und/oder spiralförmig
ausgebildet ist, führt
dies zu einer hohen Fliessgeschwindigkeit der Lösung im Innenraum, so dass
die Rückgewinnung
des biologischen Materials weiter verbessert werden kann.
-
In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung kann die Kammer durch mindestens eine Trenneinrichtung
in mehrere Teilbereiche unterteilt sein. Dabei kann die Trenneinrichtung
aus einem Ventil und/oder einer Filtereinheit bestehen.
-
Zur Aufnahme des behandelten biologischen Materials
ist vorgesehen, dass ein Behälter
an eine Ausgangsöffnung
der Kammer zumindest anschließbar
ist, d.h. beispielsweise entweder einstückig mit dieser verbunden oder über eine
Anschlussvorrichtung, vorzugsweise einen Luer-Anschluss, an die Kammer
anschließbar
ist. Dabei kann zwischen der Kammer und dem Behälter eine Trennvorrichtung
angeordnet sein. Die Trennvorrichtung besteht vorzugsweise aus einem
Ventil und/oder einer Filtereinheit. Das Filtermaterial ist dabei
zweckmäßigerweise
so zu wählen,
dass das behandelte biologische Material durchgelassen, größere Partikel
und Komplexe aber zurückgehalten
werden. Aus diese Weise wird vermieden, dass störende, bei der elektrischen
Behandlung entstandene Bestandteile in das Endprodukt gelangen,
was vor allem bei klinischen Anwendungen von Bedeutung ist.
-
Der Behälter weist in einer vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung zumindest einen, vorzugsweise mit einer Kanüle, perforierbaren
und selbstverschließenden
Wandbereich auf. Er kann aber alternativ auch mit zumindest einem
Ausgang mit einer Anschlussvorrichtung, vorzugsweise einem Luer-Anschluss,
versehen sein. In beiden Fällen
ist die einfache und sterile Entnahme des behandelten biologischen
Materials aus dem Behälter
möglich. Der
Behälter
kann beispielsweise auch eine Spritze oder ein Infusionsbeutel sein,
so dass das behandelte biologische Material beispielsweise bei klinischen Anwendungen
der zu behandelnden Person direkt appliziert werden kann.
-
Behälter und Kammer können ferner
eine nach außen
keimdicht verschlossene Einheit bilden und somit gemeinsam transportiert
und gelagert werden.
-
Der perforierbare, selbstverschließende Wandbereich
der Kammer und/oder des Behälters besteht
vorteilhafterweise aus einem Kunststoffmaterial, beispielsweise
einem Silicon, einem Elastomer, Gummi oder einer Kunststofffolie.
Die Kunststofffolie kann beispielsweise aus Acetylcellulose bestehen.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kammer zwei gegenüberliegende
Elektroden aufweist, die jeweils mit dem Innenraum in Kontakt stehen.
Alternativ kann zusätzlich
zu der in dem Innenraum angeordneten Elektrode auch eine weitere
Elektrode in den Innenraum der Kammer eingeführt werden.
-
Die Elektrode oder die Elektroden
bestehen besonders bevorzugt aus einem leitfähigen Kunststoffmaterial, vorzugsweise
einem mit einem leitfähigen
Material dotierten Kunststoff, so dass keine für lebende Zellen toxischen
Metalllonen aus den Elektroden austreten können. Dies wirkt sich bei der
Behandlung von lebenden Zellen, insbesondere eukaryontischen Zellen,
vorteilhaft auf die Überlebensrate der
Zellen aus.
-
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe hinsichtlich
des Verfahrens dadurch gelöst,
dass nach dem Erzeugen des elektrischen Feldes das biologische Material
mittels einer Lösung,
die über
eine Zuleitung der Kammer an zumindest einer Elektrode entlang geleitet
wird, annähernd
vollständig
aus dem Innenraum der Kammer ausgespült wird. Hierdurch kann an
den inneren Oberflächen
der Kammer anheftendes biologisches Material, insbesondere im Bereich der
Elektrode, sehr effektiv abgelöst
werden, was zu einer nahezu vollständigen Rückgewinnung des eingesetzten
Materials führt.
-
Dabei ist von Vorteil, wenn die Lösung mit hoher
Fliessgeschwindigkeit an der Elektrode entlang geleitet wird.
-
Da sich biologisches Material, insbesondere lebende
Zellen, bevorzugt an der Kathode ablagern bzw. anheften, ist in
vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen,
dass die Lösung
zunächst
an der Kathode entlang geleitet wird.
-
In einer Ausgestaltung des Verfahrens
ist ferner vorgesehen, dass das biologische Material mittels einer
Spritze oder Ähnlichem
durch einen perforierbaren, selbstverschließenden Wandbereich in den Innenraum
der Kammer eingebracht wird.
-
In vorteilhafter Ausgestaltung des
Verfahrens ist vorgesehen, dass eine Trenneinheit, die den Innenraum
der Kammer von einem die Lösung
enthaltenden Behältnis
trennt, durch mechanische Manipulation von außen geöffnet wird, wobei das Behältnis durch
die Zuleitung mit der Kammer verbindbar oder verbunden ist. Auf
diese Weise können
die Lösung
und die Kammer gemeinsam transportiert und aufbewahrt werden, ohne
das die Lösung
ungewollt in den Innenraum gelangt. Das Spülen des Innenraums erfolgt
also selektiv und kann in vorteilhafter Weise unter sterilen Bedingungen
durchgeführt werden.
Darüber
hinaus kann die Lösung
sehr kurzfristig nach der elektrischen Behandlung in den Innenraum
eingebracht werden, so dass ggf. eine auf die elektrische Behandlung
optimierte Pufferlösung, die
für das
biologische Material weniger geeignet ist, schnell durch die Lösung verdünnt werden
kann. Die Trenneinheit kann dabei ein Ventil, welches durch die mechanische
Manipulation von außen
zumindest in eine Richtung geöffnet
wird, oder eine fragile Membran sein, die durch von außen ausgeübten Druck
zerstört
wird. Die fragile Membran besteht vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial,
beispielsweise aus Polyvinylen, Polysterolen, Polyethylenen oder
Cellulosefolien. Das Kunststoffmaterial kann dabei mit Fluorohalocarbon
beschichtet sein, das sich durch eine geringe Wasserdampfdurchlässigkeit
bei guter mechanischer Zerstörbarkeit
auszeichnet.
-
In vorteilhafter Ausgestaltung des
Verfahrens ist ferner vorgesehen, dass das biologische Material
und die Lösung
in einen Behälter
aufgenommen werden, der an eine Ausgangsöffnung der Kammer zumindest
anschließbar
ist. In diesem Behälter
kann das behandelte Material dann der weiteren Verwendung auf einfache
Weise direkt zugeführt
werden.
-
In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens
ist vorgesehen, dass ein die Lösung
enthaltendes Behältnis
zumindest teilweise durch eine elastische und/oder deformierbare
Wandung gebildet ist und auf diese Wandung von außen ein
Druck ausgeübt
werden kann. Auf diese Weise wird die Lösung unter Druck in die Kammer
gespült,
was zu einer weiteren Steigerung der Effizienz des Verfahrens beiträgt. Der ausgeübte Druck
kann ferner vorteilhafterweise dazu führen, dass die Trenneinheit,
die den Innenraum der Kammer von dem die Lösung enthaltenden Behältnis trennen
kann, geöffnet
wird, so dass die Trennung auf einfache Weise und unter sterilen
Bedingungen durchbrochen werden kann.
-
Das biologische Material kann ferner
mit der Lösung
aus dem Behältnis
durch eine zwischen der Kammer und dem Behälter angeordnete Trennvorrichtung,
insbesondere ein Ventil und/oder eine Filtereinheit, in den Behälter gespült werden,
so dass der Spülvorgang
selektiv und/oder unter Entfernung störender Bestandteile durchgeführt werden
kann.
-
Insbesondere bei klinischen Anwendungen kann
es vorteilhaft sein, wenn das behandelte biologische Material mittels
einer Spritze oder Ähnlichem durch
einen perforierbaren, selbstverschließenden Wandbereich des Behälters aus
diesem entnommen wird. Hierdurch wird die erforderliche Sterilität gewährleistet
und ferner eine einfache und unmittelbare Verwendbarkeit des behandelten
Materials sichergestellt.
-
In alternativer Ausgestaltung des
Verfahrens ist vorgesehen, dass das biologische Material lebende
Zellen, vorzugsweise eukaryontische Zellen, Zellderivate, subzelluläre Partikel
und/oder Vesikel sind, in welche durch das Erzeugen des elektrischen
Feldes biologisch aktive Moleküle,
vorzugsweise Nukleinsäuren,
eingebracht werden, oder die durch das Erzeugen des elektrischen
Feldes fusioniert werden.
-
Die biologisch aktiven Moleküle können bereits
in einer Pufferlösung
gelöst
sein und vor dem Einbringen des biologischen Materials, vorzugsweise bereits
bei der Herstellung einer verwendbaren Kammer, in den Innenraum
der Kammer eingebracht werden, was das Verfahren für den Anwender
deutlich vereinfacht, da dieser lediglich noch das biologische Material
zugeben muss.
-
In Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, dass das Einbringen der biologisch aktiven Moleküle in lebende
Zellen, insbesondere direkt in den Zellkern, mit einer Stromdichte
von bis zu 120 A/cm2, vorzugsweise 80 A/cm2, und/oder durch einen Spannungsimpuls mit
einer Feldstärke
von 2 bis 10 kV·cm–1 und
einer Dauer von 10 bis 200 μs
erreicht wird.
-
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass das Einbringen der biologisch aktiven Moleküle in die
Zellen durch einen auf den Spannungsimpuls ohne Unterbrechung folgenden
Stromfluss mit einer Stromdichte von 2 bis 14 A/cm2,
vorzugsweise 5 A/cm2, und einer Dauer von
1 bis 100 ms, vorzugsweise 50 ms, erreicht wird.
-
Die Erfindung wird im weiteren anhand
der Figuren beispielhaft näher
erläutert.
-
Es zeigt
-
1 Seitenansichten
einer besonderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in teilweise perspektivischer und teilweise geschnittener Darstellung,
jeweils für
unterschiedliche Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens,
-
2 eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in zwei geschnittenen Darstellungen, die jeweils zueinander um 90
Grad gedreht sind,
-
3 eine
Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung in
geschnittener Darstellung,
-
4 eine
Seitenansicht der Ausführungsform
gemäß 3 in geschnittener Darstellung,
-
5 eine
geschnittene Vorderansicht einer weiteren Alternative der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
-
6 eine
geschnittene Ansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit schlangenförmiger
Kammer,
-
7 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsform der Erfindung mit
u-förmiger
Kammer und
-
8 eine
schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
-
1 zeigt
Seitenansichten einer besonderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in teilweise perspektivischer und teilweise geschnittener Darstellung.
Bei dieser besonders vorteilhaften Ausführungsform stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine allseitig keim- und flüssigkeitsdicht
verschlossene Einheit dar, die eine Behandlung der Zellen unter
optimalen sterilen Bedingungen ermöglicht.
-
1a zeigt
den unteren Bereich einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in geschnittener
Darstellung. Dieser Bereich der Vorrichtung besteht aus einer Kammer 1,
die einen Innenraum 2 aufweist, der zur Aufnahme von biologischem
Material, beispielsweise einer Suspension lebender Zellen, vorgesehen ist.
In dem Innenraum 2 sind zwei planparallel eingelegte Elektroden 3, 4 angeordnet,
die den Innenraum 2 im unteren Bereich der Kammer 1 an
zwei Seitenflächen
begrenzen. Im oberen Bereich weist die Kammer eine hier nur teilweise
dargestellte Filtereinheit 5 auf, welche den Innenraum 2 gegenüber einem anderen
Bereich der Vorrichtung abgrenzt. In dem Innenraum 2 kann
beispielsweise eine Pufferlösung 6 enthalten
sein, in der biologisch aktive Moleküle, beispielsweise Nukleinsäuren, gelöst sein
können.
Für Anwendungen
in der Gentherapie können
so beispielsweise in der Pufferlösung 6 gelöste DNA-Moleküle bereits
in der Kammer enthalten sein. Der Anwender braucht dann lediglich
die einem Patienten entnommenen Zellen in den Innenraum 2 der
Kammer 1 einzufüllen
und dann die DNA durch das Erzeugen eines elektrischen Feldes in
die Zellen einzubringen.
-
1 b
zeigt eine perspektivische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß 1a, wobei die Vorrichtung
hier gegenüber
der 1a um 90 Grad gedreht
dargestellt ist. Die Elektrode 3 verdeckt in dieser Darstellung
den Einblick in den unteren Bereich des Innenraums 2. In
dieser Darstellung wird deutlich, dass die Kammer 1 eine Zuleitung 7 aufweist,
deren Öffnung 8 in
unmittelbarer räumlicher
Nähe zu
den Elektroden 3, 4 angeordnet ist. Die Kammer 1 ist
einstückig
mit einem Behältnis 9 verbunden,
welches eine Lösung 10 zum
Ausspülen
des Innenraums 2 der Kammer 1 enthält. Die Kammer 1 und
das Behältnis 9 sind
durch eine Trenneinheit 11 von einander getrennt. Bei dieser
Trenneinheit 11 kann es sich beispielsweise um einen ventilartigen
Verschluss oder eine fragile Membran handeln. Die Kammer 1 ist
darüber
hinaus einstückig mit
einem Behälter 12 verbunden,
der durch die Filtereinheit 5 vom Innenraum 2 der
Kammer 1 getrennt ist. Der Behälter 12 und das Behältnis 9 bilden
jeweils mit der Kammer 1 eine nach außen keim- und flüssigkeitsdicht
verschlossene Einheit. Die Kammer 1 weist ferner einen
perforierbaren Wandbereich 13 auf, durch den die Kanüle 14 einer
Spritze 15 in den Innenraum 2 eingeführt werden
kann. Die Spritze 15 kann beispielsweise eine Suspension 16 mit
lebenden Zellen enthalten, die über
die Kanüle 14 in
den Innenraum 2 eingespritzt werden können. Durch Ausüben eines
Druckes entlang der Richtung des Pfeils 22 wird die Zellsuspension
in den Innenraum 2 gedrückt
und steht somit für
die nachfolgende elektrische Behandlung zur Verfügung. Bei den Zellen kann es
sich beispielsweise um primäre
Zellen aus dem Körper
eines Patienten handeln, die zum Zwecke einer genetischen Therapie
mit geeigneter DNA transfiziert werden sollen. Durch das Anlegen
einer elektrischen Spannung an die Elektroden 3, 4 wird
dann im Innenraum 2 ein geeignetes elektrisches Feld erzeugt,
durch welches die DNA effektiv in die Zellen, insbesondere direkt
in den Zellkern, eingebracht werden kann.
-
1c zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß 1b nach der elektrischen Behandlung des
biologischen Materials beim Durchspülen des Innenraums 2 der
Kammer 1. Es wird hier deutlich, dass die Wandung 17 des
Behältnisses 9 aus
einem elastischen und deformierbaren Material, beispielsweise einem
elastischen Kunststoff, besteht. Durch Ausüben von Druck auf die Wandung 17 entlang
der Richtung des Pfeils 18 wird die Wandung 17 deformiert
und somit ein Druck auf die Lösung 10 im Inneren
des Behältnisses 9 ausgeübt. Durch
diesen Druck kann die Trenneinheit 11 zwischen dem Behältnis 9 und
der Kammer 1 geöffnet
werden. Alternativ kann die Trenneinheit 11 aber auch durch
eine andersartige Manipulation von außen geöffnet werden. Hierdurch gelangt
die Lösung 10 durch
die Zuleitung 7 in den Innenraum 2 der Kammer 1.
Da die Öffnung 8 der
Zuleitung 7 in der Nähe
der hier nicht dargestellten Elektroden 3, 4 angeordnet
ist, werden insbesondere die Elektroden 3, 4 intensiv
von der Lösung 10 mit
hoher Fliessgeschwindigkeit umspült.
Dabei kann durch den ausgeübten
Druck auf die Wandung 17 die Fliessgeschwindigkeit gezielt
erhöht
werden. Um Totvolumina im Innenraum 2 zu vermeiden, ist die
innere Oberfläche
der Kammerwand 19 abgerundet ausgeformt, so dass ein optimales
Durchspülen des
Innenraums 2 ermöglicht
wird. Auf diese Weise können
die behandelten Zellen nahezu vollständig in der Lösung 10 suspendiert
werden. Durch die Anordnung der Öffnung 8 in
der Nähe
beider Elektroden 3, 4 werden diese gleichmäßig gespült, wobei
bei geringem Abstand zwischen den beiden Elektroden Verwirbelungen
entstehen, die sich vorteilhaft auf den Spülvorgang auswirken. In alternativer
Ausgestaltung kann die Öffnung
aber auch näher
an einer Elektrode liegen, bei der es sich dann vorzugsweise um die
Kathode handelt. Aufgrund der besonders vorteilhaften Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden also auch an den Wänden
und Elektroden anheftende Zellen abgelöst, wobei ein Suspendieren
der Zellen auch bei durch hohe Feldstärken verursachter Schaumbildung
gewährleistet
ist.
-
1d zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß 1b nach dem Durchspülen des Innenraums 2 der
Kammer 1 mit der Lösung 10.
Durch Drehen der Vorrichtung um 180 Grad kann nunmehr die Lösung 10 mit
den suspendierten behandelten Zellen vom Innenraum 2 über die
Trenneinheit 5 in den Behälter 12 gelangen.
Dieser Zustand ist in 1e dargestellt.
Alternativ kann das Drehen der erfindungsgemäßen Vorrichtung um 180 Grad
auch bereits vor dem Spülvorgang
erfolgen, wobei dann ein etwas höherer
Druck auf die Lösung 10 ausgeübt werden
muss, damit diese entgegen der Schwerkraft zunächst in den Innenraum 2 der
Kammer 1 gedrückt werden
kann. Wenn die Trenneinheit 5 wie im dargestellten Beispiel
aus einer Filtereinheit besteht, können größere Partikel im Innenraum 2 zurückgehalten werden,
so dass ggf. störende
Einflüsse
auf die behandelte Zellsuspension vermieden werden. Der Behälter 12 weist
wie die Kammer 1 ebenfalls einen perforierbaren Wandbereich 20 auf, über den
die Zellsuspension mittels einer Spritze 21 aus dem Inneren des
Behälters 12 entnommen
werden kann. Dabei ist die Trichterform des Behälters 12 von Vorteil,
da die mit der Zeit sedimentierenden Zellen sich im unteren Bereich
konzentrieren und somit auch in konzentrierter Form entnommen werden
können.
Die sterile Suspension mit den behandelten Zellen kann also auf
diese Weise einem Patienten schnell, in konzentrierter Form und
auf einfache Weise appliziert werden.
-
2 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
in zwei geschnittenen Darstellungen, die jeweils zueinander um 90
Grad gedreht sind. Die dargestellte Vorrichtung besteht aus einer
Kammer 25 mit einem Innenraum 26, der eine Zellsuspension 27 und/oder
biologisch aktive Moleküle
in gelöster
Form enthält.
Die Kammer weist ferner zwei flache Elektroden 28, 29 mit
planer Oberfläche
auf, welche parallel zueinander an gegenüberliegenden Seitenwänden der
Kammer 25 angeordnet sind. In der Darstellung gemäß 2a ist dabei nur die hinter der Schnittebene
angeordnete Elektrode 28 sichtbar. Die Kammer 25 weist
zwei Anschlussvorrichtungen 30, 31 auf, die an gegenüberliegenden
Enden der Kammer 25 angeordnet sind. Das Einbringen der
Zellsuspension 27 erfolgt über die Anschlussvorrichtung 31 vorzugsweise
aus einem Behälter,
dessen Kanüle
eine Länge aufweist,
die ungefähr
der Stärke
der Anschlussvorrichtung 31 entspricht, so dass im Innenraum 26 beim Einbringen
der Zellen kein Totvolumen entsteht. Die Kanüle kann dabei eine Membran
oder ähnliches durchstechen,
welche den Innenraum 26 nach außen verschließt. An die
Anschlussvorrichtung 30 ist ein Behältnis 32 anschließbar, wobei
es sich bei dem Behältnis 32 beispielsweise
um eine Spritze oder Ähnliches
handeln kann. Das Behältnis 32 kann
auch elastisch verformbar sein, damit seine Wandung nachgiebig ist,
wenn die Lösung
in alternativer Ausgestaltung durch einen mittels des Behälters 40 im Innenraum 26 erzeugten
Unterdruck aus dem Behältnis 32 herausgesaugt
wird. Die Anschlussvorrichtung 30 weist eine Ausnehmung 34 auf,
in welche die Kanüle 33 des
Behältnisses 32 einführbar ist.
Die Ausnehmung 34 kann dabei beispielsweise durch einen Stopfen
verschließbar
sein oder am Übergang
zur Zuleitung 36 mit einem Ventil oder einer fragilen Membran
verschlossen sein, das bzw. die von der Kanüle 33 durchstochen
wird. Auf diese Weise kann die in dem Behältnis 32 enthaltene
Lösung 35 in
die Zuleitung 36 der Kammer 25 eingebracht werden. Über die Öffnung 37 der
Zuleitung 36 gelangt die Lösung 35 dann in den
Innenraum 26, wobei die Elektrode 29 sehr intensiv
von der Lösung 35 umspült wird.
Vorteilhafterweise handelt es sich bei der Elektrode 29 um
die Kathode, an die sich bei der Elektroporation von Zellen im besonderen
Maße Zellmaterial
anheftet und bei herkömmlichen
Vorrichtungen nur schwer zu entfernen ist. Wie aus 2a zu
entnehmen ist, ist die innere Oberfläche 38 der Kammerwand 39 abgerundet
ausgebildet, so dass keine Totvolumina entstehen. Auf diese Weise
wird ein effektives Durchspülen
des Innenraums 26 gewährleistet. Die
mittels der Lösung 35 verdünnte Zellsuspension 27 wird
dann in den Behälter 40 aufgenommen,
so dass in einer Ausführungsform
das Spülen
und das Entnehmen der Zellen in zwei Schritten erfolgt. Alternativ
kann die Lösung
auch durch einen mittels des Behälters 40 im
Innenraum 26 erzeugten Unterdruck aus dem Behältnis 32 durch
den Innenraum 26 über die
Elektroden 28, 29 in den Behälter 40 gesaugt werden,
so dass Spülung
und Entnahme hier in einem Schritt erfolgen. Die Kanüle 41 des
Behälters 40,
bei dem es sich beispielsweise um eine Spritze oder ähnliches
handeln kann, wird wie bei der Anschlussvorrichtung 30 in
eine Ausnehmung 42 der Anschlussvorrichtung 31 eingeführt. Bei
den Anschlussvorrichtungen 30, 31 kann es sich
beispielsweise auch um Luer-Anschlüsse handeln, an die auf bekannte
Weise beispielsweise Spritzen oder Infusionsbeutel angeschlossen
werden können.
Die Anschlussvorrichtungen 30, 31 können aber
beispielsweise auch perforierbare Gummistopfen sein.
-
3 zeigt
eine Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform der Ertindung in
geschnittener Darstellung. Die dargestellte Vorrichtung besteht
aus einer Kammer 45 mit einem Innenraum 46 und
zwei planparallel angeordneten Elektroden 47, 48.
Die Kammer 45 weist hier zwei Zuleitungen 49, 50 auf, die
jeweils parallel zueinander in den Randbereichen der Kammer 45 angeordnet
sind. Über
die Zuleitungen 49, 50 kann eine Lösung zum
Spülen
des Innenraums 46 eingeleitet werden. Die Zuleitungen 49, 50 können aber
beispielsweise auch für
das Einbringen des biologischen Materials in den Innenraum 46 und anschließend für das Einleiten
der Lösung
verwendet werden. Die Zuleitungen werden über einen kanalförmigen Überlauf,
d.h. den länglichen Überlaufkanal 59 gespeist,
was nachfolgend unter 4 näher erläutert wird.
Zwischen den beiden Zuleitungen 49, 50 ist eine
Ausgangsöffnung 51 angeordnet, über welche der
Inhalt des Innenraums 46 der Kammer 45 wieder entnommen
werden kann. Der Kammerinhalt strömt dabei in einen länglichen
Ablaufkanal 60, der nachfolgend unter 4 näher
dargestellt ist. Zwischen dem Innenraum 46 und dem Ablaufkanal 60 ist
hier eine Trennvorrichtung 61 angeordnet, bei der es sich
beispielsweise um einen Membranfilter handeln kann.
-
4 zeigt
eine Seitenansicht der Ausführungsform
gemäß 3 in geschnittener Darstellung.
Es wird hier deutlich, dass die Kammer 45 langgestreckt
ausgebildet ist, so dass sie zur Aufnahme größerer Volumina geeignet ist.
Dabei verläuft
die Elektrode 48, wie auch die hier nicht sichtbare Elektrode 47,
bei geringer Höhe über die
gesamte Länge der
Kammer 45. Der Überlaufkanal 59 ist
eingangsseitig mit einem Behältnis
verbindbar und leitet eine Lösung
aus dem Behältnis
in die hier nicht sichtbaren Zuleitungen (Bezugsziffern 49 und 50 in 3). Die Zuleitungen erstrecken
sich spaltartig ebenfalls über die
gesamte Länge
der Kammer 45. Dabei weisen die Zuleitungen einen engeren
Querschnitt als der Überlaufkanal 59 auf,
so dass sich in den Zuleitungen ein über die gesamte Länge der
Kammer 45 gleichmäßiger Druck
aufbauen kann, wenn der Überlaufkanal
mit der Lösung
gefüllt
ist. Der parallel zum Überlaufkanal 59 verlaufende
Ablaufkanal 60 ist ablaufseitig mit einem Behälter verbindbar,
der das behandelte und durch die Lösung ausgespülte biologische Material
aufnimmt.
-
5 zeigt
eine weitere Alternative der Erfindung, die im wesentlichen der
Vorrichtung gemäß den 3 und 4 entspricht, wobei hier aber nur eine Zuleitung 52 vorgesehen
ist. Die Öffnung 53 der
Zuleitung 52 ist hier in unmittelbarer Nähe der Elektrode 54 angeordnet,
wobei es sich bei dieser vorzugsweise um die Kathode handelt. Die
Zuleitung 52 wird hier durch den Kanal 62 mit
der Lösung
gespeist, wobei die Lösung
mit dem behandelten Material durch die Trennvorrichtung 64 und
den Kanal 62 wieder entnommen werden kann.
-
6 zeigt
eine geschnittene Ansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit schlangenförmiger
Kammer 55. Die Elektroden sind hier nicht dargestellt,
können
aber beispielsweise vor und hinter der Schnittebene angeordnet sein.
Die Kammer 55 besteht aus einer kanalförmigen Zuleitung 56 und
einer kanalförmigen
Ableitung 57, welche jeweils an den Enden des schlangenförmigen Innenraums 58 angeordnet
sind. Zuleitung 56 und Innenraum 58 weisen hier
einen gleichförmigen,
geringen Querschnitt auf, was zu einer hohen Fliessgeschwindigkeit
im Innenraum 58 und an den Oberflächen der hier nicht dargestellten
Elektroden führt.
Auf diese Weise kann die Kammer sehr effektiv und gründlich ausgespült werden.
Dabei kann sich der innere Durchmesser der Zuleitung 56 in
Richtung des Innenraums 58 verjüngen, so dass sich die Fliessgeschwindigkeit
der Lösung
im Innenraum 58 erhöht.
-
7 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
Erfindung, bei der die Kammer 65 u-förmig ausgebildet ist. Die hier
nicht dargestellten Elektroden sind bei dieser Ausführungsform
vor und hinter der Schnittebene angeordnet. Die Lösung wird über die Zuleitung 67 in
den Innenraum 66 eingebracht, wobei aufgrund des geringen
Querschnitts der Kammer 65 eine hohe Fliessgeschwindigkeit
erreicht werden kann. Über
die Ableitung 68 wird die Lösung mit dem behandelten biologischen
Material aus der Kammer 65 gedrückt oder abgesaugt.
-
8 zeigt
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung, die im wesentlichen der in 7 dargestellten entspricht. Die Zuleitung 76 der
Kammer 75 weist hier aber einen deutlich größeren Querschnitt
als die Ableitung 77 auf, so dass hiermit größere Volumina
verarbeitet werden können.
-
- 1
- Kammer
- 2
- Innenraum
- 3
- Elektrode
- 4
- Elektrode
- 5
- Filtereinheit
- 6
- Pufferlösung
- 7
- Zuleitung
- 8
- Öffnung
- 9
- Behältnis
- 10
- Lösung
- 11
- Trenneinheit
- 12
- Behälter
- 13
- Wandbereich
- 14
- Kanüle
- 15
- Spritze
- 16
- Suspension
- 17
- Wandung
- 18
- Pfeil
- 19
- Kammerwand
- 20
- Wandbereich
- 21
- Spritze
- 22
- Pfeil
- 25
- Kammer
- 26
- Innenraum
- 27
- Suspension
- 28
- Elektrode
- 29
- Elektrode
- 30
- Anschlussvorrichtung
- 31
- Anschlussvorrichtung
- 32
- Behältnis
- 33
- Kanüle
- 34
- Ausnehmung
- 35
- Lösung
- 36
- Zuleitung
- 37
- Öffnung
- 38
- Oberfläche
- 39
- Kammerwand
- 40
- Behälter
- 41
- Kanüle
- 42
- Ausnehmung
- 45
- Kammer
- 46
- Innenraum
- 47
- Elektrode
- 48
- Elektrode
- 49
- Zuleitung
- 50
- Zuleitung
- 51
- Ausgangsöffnung
- 52
- Zuleitung
- 53
- Öffnung
- 54
- Elektrode
- 55
- Kammer
- 56
- Zuleitung
- 57
- Ableitung
- 58
- Innenraum
- 59
- Überlaufkanal
- 60
- Ablaufkanal
- 61
- Trennvorrichtung
- 62
- Kanal
- 63
- Kanal
- 64
- Trennvorrichtung
- 65
- Kammer
- 66
- Innenraum
- 67
- Zuleitung
- 68
- Ableitung
- 75
- Kammer
- 76
- Zuleitung
- 77
- Ableitung