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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Konfigurieren von Datenkommunikationswegen in
einem System, insbesondere auf ein Zusammentragen von Leistungsdaten
für eine
Mehrzahl von Vorrichtungen, die über
eine Mehrzahl von Geräten mit
einer zentralen Steuerung kommunizieren. Im einzelnen bezieht sich
die Erfindung auf Lastausgleichs- und Ersatzbetriebsdienste, die
wenig oder keine Beteiligung eines Client erfordern, und sie wird unter
besonderer Bezugnahme darauf beschrieben. Man wird jedoch einsehen,
daß die
vorliegende Erfindung auch für
andere, gleichartige Anwendungen offen ist.
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Ein
zuverlässiger
Betrieb von Vorrichtungen (z.B. Druckern) in einem Rechennetz erfordert,
daß bestimmte
Parameter (z.B. Status und Gebrauch) der Vorrichtungen regelmäßig (z.B.
wöchentlich
oder sogar täglich) überwacht
werden. Eine zentrale Steuerung wertet die Parameter aus, die während des Überwachungsprozesses
zum zeitlichen Planen einer Wartung bzw. zum Identifizieren von
Vorrichtungen, die einer unmittelbaren Instandhaltung bedürfen, für die verschiedenen
Vorrichtungen zusammengetragen werden.
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Herkömmlicherweise
umfaßt
der Überwachungsprozeß ein sorgfältiges Prüfen des
Netzes zum Identifizieren aller Vorrichtungen und außerdem der
jeweiligen Netzadressen der identifizierten Vorrichtungen. Da nicht
alle Vorrichtungen in der Lage sind, mit jeder der anderen Vorrichtungen
in dem Netz zu kommunizieren, wird anschließend eine Kartierung durchgeführt, um
zu identifizieren, welche der Vorrichtungen in der Lage sind, miteinander
zu kommunizieren. Die Kartierung wird an die zentrale Steuerung übermittelt.
Wichtig ist, daß die
Kartierung lediglich ein manueller Prozeß ist, der durch eine Bedienperson
durchgeführt
wird und der auf den Adressen der Vorrichtungen in dem Netz basiert.
Deshalb stützt
sich die Bedienperson in der Regel auf vorbestimmte Annahmen zum
Bestimmen, welche Vorrichtungen in der Lage sind, miteinander zu
kommunizieren. Beispielsweise mag angenommen werden, daß Vorrichtungen,
die ähnliche
Adressen haben, miteinander kommunizieren können. Da solche Annahmen jedoch
nicht immer korrekt sind, ist die Kartierung oft falsch.
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Nachdem
die zentrale Steuerung die Kartierungsinformationen empfängt, werden
Bestimmte der Vorrichtungen zu Datensammelvorrichtungen ausersehen.
Die Datensammelvorrichtungen sind so ausgewählt, daß jede der Vorrichtungen in
dem Netz mit zumindest einer der Datensammelvorrichtungen kommuniziert.
Als nächstes
wird jede der Vorrichtungen einer der Datensammelvorrichtungen zugeordnet.
Wenn man annimmt, daß sich
jede der Datensammelvorrichtungen selbst überwacht, wird auf diese Weise
jede der Vorrichtungen über
eine der Datensammelvorrichtungen durch die zentrale Steuerung überwacht.
Ein Lastausgleich wird dadurch erreicht, daß man den Datensammelvorrichtungen
ungefähr
gleiche Anzahlen von Vorrichtungen zuordnet.
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Jede
der Datensammelvorrichtungen umfaßt ein Softwareprogramm, das,
wenn es ausgeführt wird,
den Status der jeweiligen zugeordneten Vorrichtungen auswertet.
Daten (z.B. Gebrauchsdaten oder diagnostische Daten, die für ein zeitliches
Planen einer Wartung bzw. Reparatur verwendet werden), die durch
die Datensammelvorrichtungen zusammengetragen werden, werden beispielsweise über E-Mail
an die zentrale Steuerung übermittelt. Die
zentrale Steuerung versendet Wartungs- bzw. Reparaturaufträge gemäß zuvor
bestimmten Kriterien.
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Der
herkömmliche
Prozeß zum
Zusammentragen der gewünschten
Vorrichtungsgebrauchsdaten weist mehrere Nachteile auf. Da die zentrale Steuerung
die Datensammelvorrichtungen nicht wirklich steuert, müssen beispielsweise
die Bedienpersonen der Datensammelvorrichtungen das Programm manuell
durchführen,
um die gewünschten
Daten zusammenzutragen. Da der Datensammelprozeß zeitaufwendig sein kann,
initiieren Bedienpersonen der Datensammelvorrichtungen das Programm
in der Regel nur selten (z.B. monatlich). Folglich kann es sein,
daß Vorrichtungen,
die eine sofortige Reparatur erfordern, nicht rechtzeitig identifiziert
werden.
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Ein
weiterer Nachteil des herkömmlichen Prozesses
wird offensichtlich, wenn eine oder mehrere der Datensammelvorrichtungen
ausfällt
bzw. ausfallen. In diesem Fall kann die zentrale Steuerung nicht
eine verbleibende der anderen Datensammelvorrichtungen umleiten,
um die Statusdaten aus den der ausgefallenen Datensammelvorrichtung
zugeordneten Vorrichtungen zusammenzutragen.
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Wie
oben erörtert
wurde, kann es sein, daß die
zentrale Steuerung nicht von allen Vorrichtungen in dem Netz Statusdaten
empfängt,
da die Kartierung zwischen den Datensammelvorrichtungen und anderen
Vorrichtungen nicht immer korrekt ist.
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Die
DE 199 03 963 A1 beschreibt
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Datenübertragung zwischen einer Zentralverarbeitungseinheit
und einer Mehrzahl von Speichervorrichtungen umfassend eine Hauptspeichereinheit über eine
Mehrzahl von Wegen, wobei verhindert wird, dass Daten auf einen Weg
geschickt werden, der nicht zur Datenübertragung in der Lage ist
oder einen schlechten Übertragungswirkungsgrad
hat.
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Die
WO 01/41362 A2 beschreibt eine Datenkommunikation zwischen einem
zentralen Element und einer Mehrzahl von damit verbundenen Einzelsystemen,
wobei die Belastung der einzelnen Wege zueinander ausgeglichen werden.
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Die
US 6,253,230 B1 beschreibt
ein System mit einer Mehrzahl von Servern, die mit einer Steuerungseinheit
verbunden sind, um die Wege zwischen einem Client und den Servern
zu optimieren.
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Die
US 5,938,932 A beschreibt
ein System mit einer Mehrzahl von Host-Computern, und der Möglichkeit
der Umschaltung von Verbindungen nach Auftreten eines Fehlers.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Verfahren zu schaffen,
die eine Datenkommunikation zwischen Vorrichtungen auch bei einem Ausfall
von Vorrichtungen ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf
die beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 ein
beispielhaftes Gesamtsystemdiagramm zum Zusammentragen von diagnostischen Daten
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 eine
beispielhafte Methodologie eines Zusammentragens von diagnostischen
Daten gemäß der vorliegenden
Erfindung; und
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3 eine
beispielhafte Methodologie zum Gewährleisten, daß die Geräte gemäß der vorliegenden
Erfindung aktiv sind.
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Nachfolgend
finden sich Definitionen von beispielhaften Begriffen, die in der
gesamten Offenbarung verwendet werden. Jede Bedeutung umfaßt sowohl
Singular- als auch Pluralformen aller Begriffe:
Der Begriff „Software", wie er hierin verwendet
wird, umfaßt,
ist jedoch nicht beschränkt
auf, eine(n) oder mehrere computerausführbare Anweisungen, Routinen,
Algorithmen, Module oder Programme, einschließlich separater Anwendungen,
oder von dynamisch verknüpften
Bibliotheken zum Erfüllen
von Funktionen und Durchführen
von Handlungen, wie sie hierin beschrieben werden. Eine Software
kann ferner in verschiedenen Formen implementiert sein, beispielsweise
als eine Servlet-, Applet-, selbständige, Einsteck- oder eine
andere Art von Anwendung. Software kann auf verschiedenen computerlesbaren Medien
unterhalten werden, wie in der Technik bekannt ist.
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Der
Begriff „Signale", wie er hierin verwendet wird,
umfaßt,
ist jedoch nicht beschränkt
auf, ein oder mehrere Signale, einen Bitstrom, einen Algorithmus, eine
Routine, ein Programm oder dergleichen. Der Begriff „Befehle" ist synonym mit „Signale".
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Der
Begriff „Netz", wie er hierin verwendet wird,
umfaßt,
ist jedoch nicht beschränkt
auf, das Internet, Intranets, Weitverkehrsnetze (WANs), lokale Netze
(LANs) und Wandlerverknüpfungen
wie beispielsweise diejenigen, die Modulator/Demodulatoren (Modems)
verwenden.
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Der
Begriff „Internet", wie er hierin verwendet wird,
umfaßt
ein Weitverkehrs-Datenkommunikationsnetz, auf das in der Regel durch
jeden Benutzer, der eine entsprechende Software aufweist, zugegriffen
werden kann.
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Der
Begriff „Intranet", wie er hierin verwendet wird,
umfaßt
ein Datenkommunikationsnetz, das ähnlich einem Internet ist,
bei dem jedoch in der Regel ein Zugriff auf eine spezifische Gruppe
von Einzelpersonen, Organisationen oder Rechnern beschränkt ist.
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In 1 ist
ein beispielhaftes Gesamtsystemdiagramm gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
Ein Ausführungsbeispiel
eines Systems 10 zum Zusammentragen von Diagnostische-Daten-Signalen
umfaßt
einen lokalen Standort 12, der über ein externes Netz 16 (z.B.
ein Internet) mit einem entfernten Standort 14 kommuniziert.
Wie nachstehend ausführlicher
erläutert
wird, umfaßt
der entfernte Standort 14 eine zentrale Steuerung 20,
die mit dem externen Netz 16 kommuniziert. Optional kommuniziert
die zentrale Steuerung 20 über eine Entfernter-Standort-Firewall 22 mit
dem externen Netz 16. Die zentrale Steuerung 20 umfaßt eine
Zentralverarbeitungseinheit 24 und eine Speicherungsvorrichtung 26.
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Der
lokale Standort 12 umfaßt eine Mehrzahl (z.B. vier
(4)) von Geräten 30a, 30b, 30c, 30d,
die über
das externe Netz 16 mit der zentralen Steuerung 20 kommunizieren,
und optional eine Lokaler-Standort-Firewall 32. Bei dem
veranschaulichten Ausführungsbeispiel
sind die Geräte 30 in
der Regel „kopflose" Computer, die Zentralverarbeitungseinheiten
(aber keine Tastaturen oder Monitore) umfassen und die über das
externe Netz 16 durch die zentrale Steuerung 20 gesteuert
werden. In diesem Sinne sind die Geräte 30 Sklaven der
zentralen Steuerung 20. Eine Mehrzahl (z.B. sechs (6))
von Vorrichtungen 34a, 34b, 34c, 34d, 34e, 34f,
die bei einem Ausführungsbeispiel
Ausgabevorrichtungen (z.B. Druckvorrichtungen) sind, kommunizieren über ein
internes Netz 36 (z.B. ein Intranet) mit den Geräten 30.
Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel übersteigt
die Anzahl von Vorrichtungen 34 in der Regel die Anzahl
von Geräten 30.
Jedoch werden auch andere Ausführungsbeispiele,
bei denen die Anzahl von Vorrichtungen geringer als die oder gleich
der Anzahl von Geräten
ist, in Betracht gezogen.
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Bei
dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel
werden die Vorrichtungen 34 an dem lokalen Standort 12 durch
den entfernten Standort 14 hergestellt bzw. instandgehalten.
Somit trägt
die zentrale Steuerung 20 Daten zusammen, die verwendet
werden, um eine Instandhaltung bzw. Reparaturen für die Vorrichtungen 34 zeitlich
zu planen. Die durch die zentrale Steuerung 20 zusammengetragenen
Daten sind Diagnostische-Daten-Signale,
die gemäß einem nachstehend
beschriebenen Verfahren (über
die Geräte)
von den Vorrichtungen 34 an den zentralen Prozessor 20 gesendet
werden. In der Regel liefern die Diagnostische-Daten-Signale Informationen,
die beschreiben, in welchem Maß jede
der Vorrichtungen genutzt wurde (z.B. Gebrauchsdaten), bzw. die
Probleme beschreiben, die sich mit den Vorrichtungen ergeben haben
und die nicht gelöst
wurden.
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In 2 ist
eine beispielhafte computer-implementierte Methodologie eines Zusammentragens von
Daten veranschaulicht, die verwendet werden, um eine Instandhaltung
bzw. Reparaturen gemäß der vorliegenden
Erfindung zeitlich zu planen. Die gezeigten Blöcke stellen Funktionen, Aktionen
oder Ereignisse dar, die in denselben durchgeführt werden. Man wird erkennen,
daß Computersoftwareanwendungen
dynamische und flexible Prozesse beinhalten, derart, daß die veranschaulichten
Blöcke
auch in anderen Abfolgen als der gezeigten durchgeführt werden
können.
Fachleute werden ferner erkennen, daß die Software der vorliegenden
Erfindung unter Verwendung verschiedener Programmierungsansätze, beispielsweise
unter Verwendung von verfahrensorientierten, objektorientierten
Methoden oder von Methoden künstlicher
Intelligenz, implementiert werden kann.
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Unter
Bezugnahme auf 1 und 2 beginnt
der Prozeß zum
Zusammentragen von Daten, die verwendet werden, um eine Instandhaltung
bzw. Reparaturen für
die Vorrichtungen 34 zeitlich zu planen, bei einem Block 100.
Bei einem Block 102 wird bestimmt, welche der Geräte 30 in
der Lage sind, mit den entsprechenden Vorrichtungen 34 zu
kommunizieren. Bei einem Ausführungsbeispiel
beinhaltet die Einrichtung zum Bestimmen, die in dem Block 102 implementiert
ist, daß die
Geräte 30 die
Vorrichtungen 34 anklingeln („pingen") (wobei entsprechende Erfassungssignale
(Ping-Signale)) gesendet werden, und daß auf entsprechende Antworten
gewartet wird. Falls das Gerät 30a beispielsweise
eine Antwort auf das an die Vorrichtung 34c gesendete Ping
hört, wird bestimmt,
daß das
Gerät 30a in
der Lage ist, mit dem Gerät 34c zu
kommunizieren; andernfalls wird bestimmt, daß keine Kommunikation zwischen
den beiden Komponenten möglich
ist. Obwohl „Pinging" als das Mittel zum
Bestimmen, welche der Geräte
mit den jeweiligen Vorrichtungen kommunizieren, verwendet wird,
werden auch andere Mittel (z.B. manuelle Mittel) in Betracht gezogen.
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Signale
(Identifizierungssignale), die die Kommunikationsfähigkeiten
angeben, werden bei einem Block 104 von jedem der Geräte 30 an
die zentrale Steuerung 20 übermittelt und in der Speicherungsvorrichtung 26 gespeichert.
Bei einem Block 106 werden entsprechende Kommunikationswege zwischen
der zentralen Steuerung 20 und jeder der Vorrichtungen 34 als
Funktion der Kommunikationsfähigkeiten
kartiert. Im einzelnen, falls die bei dem Block 104 übermittelten
Kommunikationsfähigkeitssignale
angeben, daß die
Vorrichtung 34a in der Lage ist, über zwei (2) der Geräte 30b, 30d mit
der zentralen Steuerung 20 zu kommunizieren, werden bei
dem Block 106 zwei Kommunikationswege zwischen der zentralen
Steuerung 20 und der Vorrichtung 34a kartiert.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
werden jedes bzw. jede der Geräte 30 und
der Vorrichtungen 34 durch entsprechende Netzidentifizierungseinrichtungen
(z.B. Adressen) identifiziert. Folglich umfassen die bei dem Block 104 übermittelten
Signale die Adressen jedes der Geräte 30 zusammen mit
den entsprechenden Vorrichtungen 34, mit denen die Geräte 30 kommunizieren
können.
In diesem Fall speichert der Kartierungsblock 106 eine
Liste von Identifizierungseinrichtungen in der Speicherungsvorrichtung 26.
Die Liste von Identifizierungseinrichtungen gibt an, welche Vorrichtungen 34 in
der Lage sind, mit den entsprechenden Geräten 30 zu kommunizieren.
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Die
von den Geräten 30 gesendeten
Pings sind nützlich
beim Bereitstellen von zusätzlichen
Informationen über
die Kommunikationsfähigkeiten. Beispielsweise
ist die Anzahl von Routern 40 zwischen den Geräten 30 und
den jeweiligen Vorrichtungen 34 in der Regel in der Antwort
auf das Ping kodiert. 1 veranschaulicht sechs (6)
Router 40 zwischen dem Gerät 30a und der Vorrichtung 34d.
Weniger Router können
bedeuten, daß eine
geringere Wahrscheinlichkeit besteht, daß einer der Router auf dem
Weg zwischen dem Gerät
und der Vorrichtung nicht-verfügbar
wird (d.h. ausfällt).
Ferner kann das Gerät 30 die
Zeitdauer bestimmen, die vor einem Empfangen der Antwort verstreicht.
Eine kürzere Zeitdauer
zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Ping gesendet wurde, und dem
Zeitpunkt, zu dem eine Antwort empfangen wurde, kann auf schnellere
Antworten in der Zukunft hinweisen (auch wenn das Signal mehrere
Router durchläuft).
Die Anzahl von Routern zwischen dem Gerät und der Vorrichtung bzw. die
Zeitdauer, die zwischen dem Ping und einer entsprechenden Antwort
verstreicht, wird bei einem Block 108 optimal durch die
zentrale Steuerung 20 verwendet, um einen optimalen Weg
zu bestimmen. Der optimale Weg stellt einen bevorzugten Weg zwischen
der zentralen Steuerung 20 und einer Vorrichtung 34 dar.
Je nach den verwendeten Kriterien (z.B. geringste Anzahl von Routern
oder kürzeste
Zeitdauer) wird bei dem Block 108 lediglich eines der Geräte dazu
ausgewählt,
daß es
den optimalen Weg zwischen der zentralen Steuerung 20 und
der entsprechenden Vorrichtung 34 bereitstellt.
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Die
zentrale Steuerung 20 sendet bei einem Block 112 an
jedes der Geräte 30 einen
Befehl, der die Geräte 30 anweist, nachdem
sie verfügbar
geworden sind, die zentrale Steuerung 20 zu benachrichtigen.
Bei einem Block 114 wartet anschließend die zentrale Steuerung 20 darauf,
eine Benachrichtigung von einem der Geräte 30 zu empfangen.
Auf ein Verfügbarwerden
hin benachrichtigt eines der Geräte 30 (z.B.
das Gerät 30c)
die zentrale Steuerung 20 bei einem Block 116.
Nach einem Empfangen der Benachrichtigung identifiziert der zentrale
Prozessor 20 bei einem Block 118 eine oder mehrere
der Vorrichtungen 34, für
die die Diagnostische-Daten-Signale gewünscht werden.
Bei einem Block 122 bestimmt die zentrale Steuerung 20 anschließend, welche
der identifizierten Vorrichtungen 34 in der Lage ist/sind, mit
dem verfügbaren
Gerät 30c zu
kommunizieren. Bei einem Ausführungsbeispiel
wird die Bestimmung getroffen, indem die Vorrichtungs- und Gerät-Identifizierungseinrichtungen
gemäß der während des Blocks 106 in
der Speicherungsvorrichtung 26 gespeicherten Kommunikationsfähigkeitskartierung verglichen
werden. Optional bestimmt der Block 118, daß lediglich
die identifizierten Vorrichtungen 34, die einen optimalen
Weg mit dem verfügbaren
Gerät 30c aufweisen,
mit dem Gerät 30c kommunizieren.
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Bei
einem Block 124 gleicht die zentrale Steuerung 20 die
Vorrichtungslasten über
die Geräte 30 aus.
Falls fünf
(5) der Vorrichtungen 34a, 34b, 34d, 34e, 34f in
den Blöcken 118, 122 identifiziert werden,
bestimmt die zentrale Steuerung 20 im einzelnen optional
in dem Block 124, daß die
gewünschten
Diagnostische-Daten-Signale effizienter zusammengetragen werden
können,
indem andere der Geräte 30a, 30b, 30d, 30e (und
nicht die Vorrichtung 30c) verwendet werden, wenn diese
Geräte
in Zukunft verfügbar
werden. Falls die Vorrichtung 34a und die Vorrichtungen 34b, 34e beispielsweise
mit den Geräten 30b bzw. 30e kommunizieren,
kann die zentrale Steuerung 20 Anweisungen (Signale) ausführen, um
ein Zusammentragen der Diagnostische-Daten-Signale für diese
Vorrichtungen 34a, 34b, 34e zu verzögern, bis
die Geräte 30b, 30e verfügbar werden (auch
wenn die Geräte 30b, 30e nicht
die optimalen Wege zu den Vorrichtungen 34a, 34b, 34e bieten). Somit
wird das derzeit verfügbare
Gerät 30c lediglich verwendet,
um Datensignale für
die Vorrichtungen 34d, 34f zusammenzutragen. Auf
diese Weise werden die Vorrichtungslasten über die Geräte 30 ausgeglichen.
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Wie
oben erörtert
wurde, benachrichtigen die Geräte 30 die
zentrale Steuerung 20 über
eine Verfügbarkeit,
um Diagnostische-Daten-Signale wiederzuerlangen. Ferner ist jedes
der Geräte 30 üblicherweise
in der Lage, mit einer Mehrzahl der Vorrichtungen 34 zu
kommunizieren. Falls also eines der Geräte 30 deaktiviert
wird (z.B. ausfällt),
besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß die zentrale Steuerung 20 in der
Lage ist, mit den Vorrichtungen 34, die über die anderen
Geräte
auf das deaktivierte Gerät
kartiert ist, zu kommunizieren. Eine derartige Flexibilität wird als ein
automatischer Geräte-Ersatzbetrieb
bezeichnet.
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Unter
Bezugnahme auf den automatischen Geräte-Ersatzbetrieb wird die zentrale
Steuerung 20 tatsächlich
niemals davon benachrichtigt, daß eines der Geräte 30 deaktiviert
ist. Statt dessen liefert die zentrale Steuerung 20 unter
Bezugnahme auf 1 bis 3 eine Einrichtung
zum Gewährleisten,
daß jedes
der Geräte
aktiv ist. Im einzelnen umfaßt
der Block 114 des Wartens ein Bestimmen, bei einem Block 200,
in der zentralen Steuerung 20, einer Zeitdauer seit dem
Empfangen einer Benachrichtigung von jedem der Geräte 30.
Bei Block 202 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob
die vorbestimmte Zeitdauer für
ein bestimmtes Gerät überschritten
wurde. Falls die vorbestimmte Zeitdauer nicht überschritten wurde, kehrt die
Steuerung zu dem Block 200 zurück. Falls die vorbestimmte
Zeit andererseits überschritten
wurde, geht die Steuerung zu einem Block 204 zum Identifizieren
des entsprechenden Geräts
als deaktiviert über.
Bei einem Block 206 werden die Vorrichtungen 34 identifiziert,
die einen optimalen Weg zu der zentralen Steuerung 20 über das
deaktivierte Gerät
haben (d.h. die dem deaktivierten Gerät zugeordneten Vorrichtungen).
Die bei dem Block 206 identifizierten Vorrichtungen werden
bei einem Block 208 notiert, so daß der Block 118 nicht
erfordert, daß die
zentrale Steuerung 20 über
die entsprechenden optimalen Wege mit diesen Vorrichtungen kommuniziert.
Bei einem Block 210 wird anschließend eine Bestimmung durchgeführt, ob
die zentrale Steuerung 20 eine Benachrichtigung von einem
der deaktivierten Geräte
empfangen hat. Falls die zentrale Steuerung 20 keine derartige
Benachrichtigung empfangen hat, kehrt die Steuerung zu dem Block 200 zurück; andernfalls
geht die Steuerung zu einem Block 214 über. Bei dem Block 214 wird
das zuvor deaktivierte Gerät
als aktiv identifiziert. Bei einem Block 216 werden die
dem zuvor deaktivierten Gerät
zugeordneten Vorrichtungen notiert, so daß der Block 118 erfordern kann,
daß die
zentrale Steuerung 20 über
die entsprechenden optimalen Wege mit diesen Vorrichtungen kommuniziert.
Anschließend
kehrt die Steuerung zu dem Block 200 zurück. In diesem
Sinn liefert das System 10 automatisch einen Ersatzbetrieb,
wenn eines der Geräte 30 deaktiviert
wird. Mit anderen Worten, falls ein Gerät deaktiviert wird und die
zentrale Steuerung 20 über
einen optimalen Pfad, der das deaktivierte Gerät umfaßt, mit einer der Vorrichtungen
kommuniziert, erlangt das System 10 die gewünschten
Diagnostische-Daten-Signale automatisch über ein anderes der Geräte von der
Vorrichtung wieder.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 1 und 2 sendet
die zentrale Steuerung 20 bei einem Block 126 ein
Signal, das eine Aufforderung an das verfügbare Gerät 30c, die Diagnostische-Daten-Signale
von den Vorrichtungen 34d, 34f zusammenzutragen,
angibt, nachdem bei dem Block 124 eine endgültige Bestimmung
der Vorrichtungen (z.B. der Vorrichtungen 34d, 34f),
für die
Informationen zusammenzutragen sind, durchgeführt wurde. Die Signale, die
die angeforderten diagnostischen Daten angeben, werden bei einem
Block 128 von den Vorrichtungen 34d, 34f über das
verfügbare
Gerät 30c an
die zentrale Steuerung 20 gesandt. Bei einem Ausführungsbeispiel
sammeln die Geräte 30 die
Diagnostische-Daten-Signale vor einem Übermitteln der Signale an die
zentrale Steuerung 20. Somit agieren die Geräte 30 als
intermediäre
Datensammeleinrichtungen, und ferner wird ein automatischer Ersatzbetrieb einer
intermediären
Datensammeleinrichtung auf ähnliche
Weise wie bei dem oben beschriebenen automatischen Geräte-Ersatzbetrieb
erreicht.
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Bei
Block 132 wird eine Bestimmung durchgeführt, ob ein Zusammentragen
der Diagnostische-Daten-Signale fortgesetzt werden soll. Falls mehr
Diagnostische-Daten-Signale erforderlich sind, kehrt die Steuerung
zu dem Block 114 zurück;
andernfalls geht die Steuerung zu einem Block 134 zum Beenden
des Prozesses über.
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Da
die zentrale Steuerung immer dann, wenn die Geräte 30 verfügbar werden,
automatisch benachrichtigt wird, wird der Prozeß zum Zusammentragen der Diagnostische-Daten-Signale
durch die zentrale Steuerung 20 gesteuert. Im einzelnen sendet
die zentrale Steuerung 20 regelmäßig (z.B. wöchentlich) eine Anforderung
an die verfügbaren Geräte 30.
Somit werden Vorrichtungen, die eine Instandhaltung/Reparatur erfordern,
rechtzeitig identifiziert.
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Wie
oben erörtert
wurde, kommunizieren die lokalen bzw. entfernten Standorte 12 bzw. 14 über Firewalls 32, 22 mit
dem externen Netz 16. Die Firewalls 32, 22 liefern
Sicherheit, indem sie einen unbefugten Zugriff auf die lokalen und
entfernten Standorte 12 bzw. 14 von dem externen
Netz 16 begrenzen.
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Obwohl
die Erfindung so beschrieben wurde, daß sie einen lokalen Standort
umfaßt,
der Vorrichtungen aufweist, die an einem entfernten Standort durch
eine zentrale Steuerung überwacht
werden, versteht es sich zum Beispiel, daß die Vorrichtungen und die
zentrale Steuerung bezüglich
zueinander lokal positioniert sein können.