DE10255301A1 - Verfahren und Vorrichtung zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen eines Anhängers für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen eines Anhängers für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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    • B60Q2900/30Lamps commanded by wireless transmissions

Abstract

Zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen (8) eines an ein Kraftfahrzeug (1) angehängten Anhängers (2) mit einer Betriebsspannung (18), wobei in dem Kraftfahrzeug (1) Ansteuersignale (14) generiert und wobei diese Ansteuersignale (14) zu dem Anhänger (2) übertragen und dort empfangen werden, wird mit den empfangenen Ansteuersignalen (14) in dem Anhänger eine Spannungsquelle (17) geschaltet, um die Betriebsspannung (18) für die Beleuchtungseinrichtungen (8) bereitzustellen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen eines an ein Kraftfahrzeug angehängten Anhängers mit einer Betriebsspannung, wobei in dem Kraftfahrzeug Ansteuersignale generiert und wobei diese Ansteuersignale zu dem Anhänger übertragen und dort empfangen werden.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen eines an ein Kraftführzeug angehängten Anhängers mit einer Betriebsspannung, wobei in dem Kraftfahrzeug ein Signalgenerator zum Generieren von Ansteuersignalen vorgesehen ist, wobei eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen dieser Ansteuersignale zu dem Anhänger vorgesehen ist und wobei er in dem Anhänger ein Signalempfänger für diese Ansteuersignal vorgesehen ist.
  • Die Bezeichnung Anhänger deckt hier sowohl Anhänger für ein Kraftfahrzeug mit eigenen Achsen als auch Anbauten an die Karosserie eines Kraftfahrzeugs ab, soweit diese Anbauten über eigene Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die Bezeichnung Kraftfahrzeug deckt insbesondere Personenkraftwagen und Lastkraftwagen, aber auch jede andere angetriebene Zugeinheit ab. Bei mehreren hintereinander an eine Zugeinheit angehängten Anhängern fällt neben der vordersten Zugeinheit auch jeder mittlere Anhänger, der seinerseits einen weiteren Anhänger zieht, unter den Begriff Kraftfahrzeug.
  • Die Angabe "in dem Anhänger" ist innerhalb dieser Patentanmeldung überdies nicht so zu verstehen, dass sie sich zwingend auf einen geschlossenen Innenraum des Anhängers bezieht. Sie ist vielmehr allgemein mit dem Sinngehalt "im Bereich des Anhängers" zu interpretieren, als Gegensatz zu dem Bereich des Kraftfahrzeugs.
  • Bei den Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers, die hier von Bedeutung sind, handelt es sich insbesondere um alle oder eine Auswahl aus den folgenden Beleuchtungseinrichtungen: Fahrtrichtungsanzeiger links und rechts, Schlussleuchte links und rechts, Umrissleuchte links und rechts, Begrenzungsleuchte links und rechts, Kennzeichenleuchte links und rechts, Bremsleuchte links und rechts, Nebelschlussleuchte sowie Rückfahrleuchte.
  • STAND DER TECHNIK
  • Derzeit werden die Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern, die an Kraftfahrzeuge angehängt sind, dadurch mit einer Betriebsspannung betrieben, dass die Betriebsspannungen für die Heckleuchten des Kraftfahrzeugs mit elektrischen Leitungen direkt zu dem jeweiligen Anhänger weitergeleitet und dort den Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers zur Verfügung gestellt werden. D.h., die in dem Kraftfahrzeug generierten Ansteuersignale sind in diesem Fall die Betriebsspannungen für die den Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers entsprechenden Heckleuchten des Kraftfahrzeugs.
  • Zur Übertragung der Betriebsspannungen für die Heckleuchten des Kraftfahrzeugs zu dem jeweiligen Anhänger werden bislang elektrische Leitungen verwendet, wobei an dem Kraftfahrzeug eine an die Kraftfahrzeugelektrik angeschlossene Kupplungsdose vorgesehen ist, in die ein Kupplungsstecker eingesteckt wird, von dem eine mehradrige elektrische Leitung in den Anhänger führt. Die zuverlässige Herstellung von elektrischen Kontakten in der Kupplung aus Kupplungsdose und Kupplungsstecker ist nicht unproblematisch. Die Kontaktelemente in der Kupplungsdose und dem Kupplungsstecker sind erheblichen Witterungseinflüssen ausgesetzt, so dass die Gefahr besteht, dass zumindest einzelne Kontakte über die Kupplung verloren geht. Außerdem besteht die Gefahr von Kabelbrüchen im Bereich der Verbindung der Fahrzeugelektrik zu der am Fahrzeug vorgesehenen Kupplungsdose und insbesondere im Bereich der mehradrigen elektrischen Leitung, die von dem Kupplungsstecker in den Anhänger führt. In der Folge kann es dazu kommen, dass einzelne Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers nicht mehr mit einer Betriebsspannung betrieben werden, wenn dies erforderlich ist. Dieses Ausfallen von Beleuchtungseinrichtungen ist insbesondere dann fatal, wenn der Anhänger die entsprechenden Heckleuchten des Kraftfahrzeugs nach hinten abdeckt. Ein weiteres Problemfeld stellen Falschanschlüsse von Polen an dem Kupplungsstecker und/oder der Kupplungsdose durch nicht qualifizierte Personen dar, in deren Folge beispielsweise die Blinker des Anhängers auf der falschen Seite betätigt werden, oder das Bremslicht an Stelle des Rückfahrtlichts betätigt wird und umgekehrt.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Stands der Technik zu beseitigen.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11 gelöst. vorteilhafte Ausführungsformen des Verfahrens und der Vorrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 bzw. 12 bis 20 dargelegt.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Bei der Erfindung werden nicht mehr die Betriebsspannungen für die Heckleuchten des Kraftfahrzeugs unmittelbar zum Betreiben der Beleuchtungseinrichtung des an das Kraftfahrzeug angehängten Anhängers verwendet. Vielmehr wird mit den in dem Anhänger empfangenen Ansteuersignalen dort eine Spannungsquelle geschaltet, um die Betriebsspannungen für die Beleuchtungseinrichtung bereitzustellen. D.h., die Ansteuersignale, die zu dem Anhänger übertragen werden, enthalten nur noch die Information, welche Beleuchtungseinrichtungen betrieben werden sollen. Die hierfür notwendige elektrische Leistung wird separat bereitgestellt. Dieser Ansatz ermöglicht es, von der bisherigen massiven elektrischen Verkabelung über eine Kupplung zwischen dem Anhänger und dem Kraftfahrzeug abzurücken. Die Erfindung ist aber auch mit einer herkömmlichen Verkabelung zwischen Anhänger und Kraftfahrzeug umzusetzen. Dabei wir eine erhöhte Funktionssicherheit gegenüber dem Stand der Technik dadurch erzielt, dass von den typischerweise 7 oder 13 Polen einer elektrischen Verbindung zwischen Anhänger und Kraftfahrzeug über eine Kupplung nur wenige funktionsfähig sein müssen, um die Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers zuverlässig zu betreiben. Bevorzugt ist es aber, von einer solchen Verkabelung mit spezieller Kfz-Kupplung ganz Abstand zu nehmen.
  • So können die Ansteuersignale über ein Datenübertragungskabel von dem Kraftfahrzeug zu dem Anhänger übertragen werden. Das Datenübertragungskabel kann dabei ein elektrisches oder auch ein optisches Datenübertragungskabel sein. Wichtig ist, dass über das Datenübertragungskabel keine Leistung von dem Kraftfahrzeug an den Anhänger übertragen werden muss. Für Datenübertragungskabel stehen bereits Kupplungen zur Verfügung, die auch unter widrigen Witterungsbedingungen einsatzfähig sind. Es kann dabei auf hochkorrosionsbeständige Materialien zurückgegriffen werden, ohne dass hierdurch zu hohe Kosten entstehen, weil die einzusetzenden Materialmassen nur gering sind. Es sind auch hochflexible Datenübertragungskabel verfügbar, bei denen ein Kabelbruch nahezu ausgeschlossen ist.
  • Es ist aber auch möglich, die Ansteuersignale über eine kabellose Datenübertragungsstrecke von dem Kraftfahrzug zu dem Anhänger zu übertragen. Dies kann beispielsweise auf elektromagnetischem Wege geschehen, wobei insbesondere klassische Funkstrecken mit Sender und Empfänger gemeint sind. Es ist auch eine akustische Übertragung, beispielsweise durch Ultraschallsignale oder eine optische Übertragung durch Lichtsignale ohne Kabel möglich. Unter eine optische Übertragung würde es auch fallen, wenn eine Kamera auf dem Anhänger die Heckleuchten des Kraftfahrzeugs überwacht, um so die Ansteuersignale für die das Betreiben der Beleuchtungseinrichtung des Anhängers zu empfangen.
  • Die Spannungsquelle, die unter Verwendung des Ansteuersignals zum Bereitstellen der Betriebsspannung für die Beleuchtungseinrichtung des Anhängers geschaltet wird, kann in dem Anhänger selbst vorgesehen sein. Dabei kann es sich um eine Batterie, einem einer Achse des Anhängers zugeordneten Generator oder ein Solarpaneel an dem Anhänger handeln. Auch eine Kombination derartiger Spannungsquellen ist möglich. Die in dem Anhänger für die Beleuchtungseinrichtung zur Verfügung zu stellende elektrische Energie kann auch dadurch begrenzt werden, dass die Beleuchtungseinrichtungen durch moderne, energiesparende Leuchtdiodentechnik ausgebildet werden.
  • Es ist aber auch möglich, dass die Spannungsquelle für die Versorgung der Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers eine Spannungsquelle des Kraftfahrzeugs ist, deren Spannung dem Anhänger über eine Versorgungsleitung zugeführt wird. Die Versorgungsleitung kann eine zweiadrige Versorgungsleitung sein, wobei die Spannung der Spannungsquelle zwischen den beiden Adern der Versorgungsleitung anliegt. Es kann aber auch eine einadrige Versorgungsleitung sein, wenn die Erde des Kraftfahrzeugs über eine mechanische Zugkupplung oder eine andere mechanische metallische Verbindung zwischen dem Anhänger und dem Kraftfahrzeug auf den Anhänger übertragen wird. In diesem Fall liegt dann die Spannung der Spannungsquelle zwischen der einadrigen Versorgungsleitung und der Erde des Kraftfahrzeugs an.
  • Wenn eine Versorgungsleitung zwischen den Anhängern und dem Kraftfahrzeug verläuft, können die Ansteuersignale für die Übertragung von dem Kraftfahrzeug zu dem Anhänger der Spannung auf der Versorgungsleitung aufmoduliert werden.
  • Bei der Erfindung ist es bevorzugt, wenn die empfangenen Ansteuersignale in dem Anhänger auf Konsistenz geprüft werden. Auf diese Weise kann die Übertragungssicherheit für die Ansteuersignale verbessert werden. Beispielsweise können die Ansteuersignale mit einer sehr hohen Wiederholungsfrequenz übertragen werden und in dem Anhänger kann geprüft werden, ob beispielsweise mindestens drei identische Wiederholungen derselben Ansteuersignale vorliegen, bevor diese akzeptiert werden. Es können aber auch andere Prüfprotokolle für die Ansteuersignale verwendet werden, wie sie in der Datenübertragungstechnik allgemein Anwendung finden.
  • Bei der Erfindung ist es ebenfalls bevorzugt, wenn die Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers in dem Anhänger auf Funktion geprüft werden, um festzustellen, ob alle Beleuchtungseinrichtungen einsatzbereit sind oder ob beispielsweise ein Leuchtkörper einer Beleuchtungseinrichtung ausgefallen ist. Wenn ein solcher Fehler festgestellt wird, ist es wichtig, diese Information in das Kraftfahrzug zurückzuführen. Dies kann über ein einfaches, in dem Anhänger erzeugtes und für den Fahrer des Kraftfahrzeugs sicht- oder hörbares Warnsignal geschehen. Bevorzugt ist es aber, wenn entsprechende Signale von dem Anhängersignal zurück an das Kraftfahrzeug übertragen werden, die der Fahrzeugelektronik zugeführt werden. Die Fahrzeugelektronik moderner Kraftfahrzeuge ist bereits dazu vorgesehen, den Fahrer auf Ausfälle von Beleuchtungseinrichtungen oder dgl. hinzuweisen.
  • Aber auch in anderen Zusammenhängen ist es von Vorteil, wenn von dem Anhänger Signale zurück an das Kraftfahrzeug übertragen werden. Diese Signale können beispielsweise dokumentieren, wie die Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers tatsächlich betrieben werden. In dem Kraftfahrzeug können dann die Signale mit den Ansteuersignalen verglichen werden, um festzustellen, ob dieser Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen dem geforderten Betrieb entspricht. Anderenfalls können Gegenmaßnahmen veranlasst oder Warnungen an den Fahrer des Kraftfahrzeugs ausgegeben werden.
  • Die Umsetzung der vorliegenden Erfindung ist unter Verwendung von elektrischen und elektronischen Bausteinen möglich, die dem Fachmann als solche bekannt sind und problemlos zur Verfügung stehen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt ein Kraftfahrzeug und einen von diesem gezogenen Anhänger jeweils mit Beleuchtungseinrichtungen in einer Seitenansicht.
  • 2 zeigt schematisch eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zum Betreiben der Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers gemäß 1.
  • 3 zeigt schematisch eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung zum Betreiben der Beleuchtungseinrichtungen des Anhängers gemäß 1.
  • 4 zeigt ein Detail der Vorrichtung gemäß 2 oder 3 mit einer Datenübertragungsleitung zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Anhänger gemäß 1,
  • 5 zeigt eine alternative Ausführungsform zu dem Detail gemäß 4 mit einer kabellosen Datenübertragungsstrecke.
  • 6 zeigt eine alternative Ausführungsform zu dem Detail gemäß 4 unter Aufmodulation von Ansteuersignalen auf eine Versorgungsleitung, und
  • 7 zeigt eine Ausführungsform einer Spannungsquelle in dem Anhänger gemäß 1 zum Betreiben seiner Beleuchtungseinrichtungen.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 dargestellt, an das ein Anhänger 2 angehängt ist. An dem Kraftfahrzeug 1 ist eine mechanische Zugkupplung 3 vorgesehen, an die ein Deichsel 4 des Anhängers 2 angehängt ist. Der Anhänger 2 verfügt über eine eigene Achse 5 mit Rädern 6. Der Anhänger 2 könnte aber auch direkt an die Karosserie 7 des Kraftfahrzeugs 1 angebaut sein, also ohne Zugkupplung 3, Deichsel 4 und Achse 5 mit Rädern 6. Der Anhänger 2 verfügt über eigene Beleuchtungseinrichtungen 8 an seiner Rückseite, die synchron zu den Heckleuchten 9 des Kraftfahrzeugs angesteuert werden sollen. Hiermit befasst sich die vorliegende Erfindung. Die verschiedenen Arten der Heckleuchten 9 bzw. Beleuchtungseinrichtung 8 sind dem Fachmann bekannt und werden hier nicht noch einmal aufgezählt.
  • 2 zeigt die Vorrichtungsdetails einer ersten Vorrichtung zum Betreiben der Beleuchtungseinrichtungen 8 des Anhängers 2 synchron zu den Heckleuchten 9 des Kraftfahrzeugs 1 gemäß 1. Im Bereich des Kraftfahrzeugs 1 steuert eine elektronische Steuerung 10 eine Schaltung 11 an, die die von einer Spannungsquelle 12 kommende Spannung für den Betrieb der Heckleuchten 9 des Kraftfahrzeugs 1 schaltet. Die Betriebsspannungen für die einzelnen Heckleuchten 9, von denen hier exemplarisch drei dargestellt sind, werden in dem Kraftfahrzeug 1 einem Signalgenerator 13 zugeführt, der hieraus Ansteuersignale 14 generiert. Nur die Ansteuersignale 14 werden hier von dem Kraftfahrzeug 1 zu dem Anhänger 2 übertragen. Herkömmlich würden die Betriebsspannungen, die von der Schaltung 11 für die Leuchten 9 ausgegeben werden, an den Anhänger 2 weitergeleitet. Hier empfängt ein Signalempfänger 15 auf dem Anhänger 2 die Ansteuersignale 14. und eine Schaltung 16 schaltet in Abhängigkeit von den Ansteuersignalen 14 die Spannung einer Spannungsquelle 17, um die Beleuchtungseinrichtungen 8 des Anhängers 2 mit Betriebsspannungen 18 zu versorgen. wie sich aus 2 offensichtlich ergibt, ist die Funktion der Schaltungen 11 und 16 im Wesentlichen gleich. In jedem Fall wird eine Spannung von einer Spannungsquelle 12 bzw. 17 für den Betrieb von Beleuchtungseinrichtungen 9 bzw. 8 geschaltet. Der Signalgenerator 13 gemäß 2 kann entfallen, wenn die von der Steuerung 10 auf die Schaltung 11 gegebenen Ansteuersignale unmittelbar als Ansteuersignale 14 verwendbar sind. In jedem Fall können aber als Eingangssignale des Signalgenerators 13 die Ansteuersignale von der Steuerung 10 verwendet werden, sofern diese an geeigneter Stelle des Kraftfahrzeugs 1 zur Verfügung stehen.
  • Bei der Ausführungsform der Vorrichtung gemäß 3 ist die Steuerung 10 zugleich der Signalgenerator 13 für die Ansteuersignale 14. Weiterhin ist die Spannungsquelle 12 des Kraftfahrzeugs 1 zugleich die Spannungsquelle 17 zur Versorgung der Schaltung 16 für das Schalten der Betriebsspannungen 18 zu den Beleuchtungseinrichtungen 8. Hierfür ist zusätzlich eine Versorgungsleitung 19 zwischen dem Kraftfahrzeug 1 und dem Anhänger 2 vorgesehen. Als weiterer Unterschied der Vorrichtung gemäß 3 zu der Vorrichtung gemäß 2 ist eine Überwachungseinrichtung 20 auf dem Anhänger 2 vorgesehen, die die Funktion der Beleuchtungseinrichtung 8 kontrolliert und ein Überwachungssignal an den Signalempfänger 15 abgibt, der hier zugleich als Signalgenerator 21 dient und in Rückrichtung zu den Steuersignalen 14 Signale 22 von dem Anhänger 2 zu dem Kraftfahrzeug 1 überträgt. Die Signale 15 gelangen dort in die Steuerung 10. Darüber hinaus kann die Überwachungseinrichtung 20 auch überprüfen, wie die Beleuchtungseinrichtungen 8 tatsächlich betrieben werden und dies über den Signalgenerator 21 an die Steuerung 10 mitteilen. Die Steuerung 10 kann wiederum vergleichen, ob die tatsächliche Funktion der Beleuchtungseinrichtungen 8 mit den Ansteuersignalen 14 harmoniert, so dass sichergestellt ist, dass die Beleuchtungseinrichtungen 8 tatsächlich richtig funktionieren. Als weiterer Kontrollschritt kann der Signalempfänger 15 nur solche Ansteuersignale akzeptieren, die bei einer hochfrequenten Wiederholung der Ansteuersignale eine feste Anzahl von Malen gleich sind und erst dann die Ansteuersignale an die Schaltung 16 weitergeben.
  • 4 skizziert eine erste Ausführungsform der Datenübertragung zwischen dem Signalgenerator 13 und dem Signalempfänger 15 gemäß 2 oder 3. Hier handelt es sich um ein Datenübertragungskabel 23 in Form einer zweiadrigen elektrischen Leitung 24. Das Datenübertragungskabel 23 könnte aber beispielsweise auch auf einem Lichtleiterkabel basieren. Das Datenübertragungskabel 23 erlaubt eine bidirektionale Kommunikation zwischen dem Signalgenerator 13 und dem Signalempfänger 15, die bei einer Kommunikation in Richtung von dem Anhänger 2 zu dem Kraftfahrzeug 1 zusätzlich die Funktion eines Signalempfängers 25 und des Signalgenerators 21 gemäß 3 haben.
  • In 5 ist eine kabelloser Datenübertragungsstrecke skizziert, bei der der Signalgenerator 13 auch als Signalempfänger 25 für elektromagnetische Wellen 26 ausgebildet ist, ebenso wie der Signalempfänger 15 auch als Signalgenerator 21 arbeitet, um Ansteuersignale 14 von dem Kraftfahrzeug 1 zu dem Anhänger 2 einerseits und Signale 22 in der umgekehrten Richtung von dem Anhänger 2 zu dem Kraftfahrzeug 1 andererseits zu übertragen.
  • 6 skizziert eine weitere Möglichkeit der Datenübertragung in beiden Richtungen zwischen dem Kraftfahrzeug 1 und dem Anhänger 2. Hier werden die Ansteuersignale 14 und die Signale 22 der Spannung auf der Versorgungsleitung 19 von der Spannungsquelle 12 des Kraftfahrzeugs 1 zu der Schaltung 16 in dem Anhänger 2 aufmoduliert. Bei der Versorgungsleitung 19 kann es sich um eine einadrige Leitung handeln, wenn beispielsweise die Erde des Kraftfahrzeugs 1 anderweitig, beispielsweise über Zugkupplung und Deichsel dem Fahrzeug 2 zugeführt wird.
  • 7 skizziert eine Spannungsquelle 17 für den Anhänger 2, die unabhängig von dem Kraftfahrzeug 1 ist. Eine Steuerschaltung 27 der Spannungsquelle 17 gibt entweder die Spannung eines Solarpaneels 28 und/oder einer Batterie 29 aus, je nachdem, wie viel Spannung das Solarpaneel 28 zur Verfügung stellt. Bei der Nachtfahrt wird das Solarpaneel 28 kaum Spannung liefern. Dann muss ganz auf die Batterie 29 zurückgegriffen werden. Bei abgestelltem Anhänger kann aber die Batterie 29 über das Solarpaneel 28 wieder aufgeladen werden. Wenn gleichzeitig die Beleuchtungseinrichtung 8 des Anhängers 2 energiesparend ausgelegt sind, beispielsweise auf der Basis von Leuchtdiodentechnik, ist ein Ausfall der Spannungsquelle 17 nicht zu befürchten. Statt oder zusätzlich zu dem Solarpaneel 28 könnte auch ein Generator vorgesehen sein, der von der Achse 5 des Anhängers 2 gemäß 1 angetrieben wird.
  • 1
    Kraftfahrzeug
    2
    Anhänger
    3
    Zugkupplung
    4
    Deichsel
    5
    Achse
    6
    Rad
    7
    Karosserie
    8
    Beleuchtungseinrichtung
    9
    Heckleuchte
    10
    Steuerung
    21
    Signalgenerator
    22
    Signal
    23
    Datenübertragungskabel
    24
    Elektrische Leitung
    25
    Signalempfänger
    26
    Welle
    27
    Steuerschaltung
    28
    Solarpaneel
    29
    Batterie
    30
    Datenübertragungsstrecke
    11
    Schaltung
    12
    Spannungsquelle
    13
    Signalgenerator
    14
    Ansteuersignale
    15
    Signalempfänger
    16
    Schaltung
    17
    Spannungsquelle
    18
    Betriebsspannung
    19
    Versorgungsleitung
    20
    Überwachungseinrichtung

Claims (20)

  1. Verfahren zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen eines an ein Kraftfahrzeug angehängten Anhängers mit einer Betriebsspannung, wobei in dem Kraftfahrzeug Ansteuersignale generiert und wobei diese Ansteuersignale zu dem Anhänger übertragen und dort empfangen werden, dadurch gekennzeichnet, dass mit den empfangenen Ansteuersignalen (14) in dem Anhänger (1) eine Spannungsquelle (12, 17) geschaltet wird, um die Betriebsspannung (18) für die Beleuchtungseinrichtungen (8) bereitzustellen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuersignale (14) über ein Datenübertragungskabel (23) von dem Kraftfahrzeug (1) zu dem Anhänger (2) übertragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuersignale (14) über eine kabellose Datenübertragungsstrecke (30) von dem Kraftfahrzeug (1) zu dem Anhänger (2) übertragen werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle (17) selbst in dem Anhänger (1) vorgesehen wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle eine Spannungsquelle (12) des Kraftfahrzeugs (1) ist, deren Spannung dem Anhänger (2) über eine Versorgungsleitung (19) zugeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuersignale (14) der Spannung auf der Versorgungsleitung (19) aufmodelliert werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die empfangenen Ansteuersignale (14) in dem Anhänger (2) auf Konsistenz geprüft werden.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtungen (8) des Anhängers (2) in dem Anhänger (2) auf Funktion geprüft werden.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Anhänger (2) Signale (22) zurück an das Kraftfahrzeug (1) übertragen werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kraftfahrzeug (1) die Signale (22) von dem Anhänger (2) mit den Ansteuersignalen (14) verglichen werden.
  11. Vorrichtung zum selektiven Betreiben von Beleuchtungseinrichtungen eines an ein Kraftfahrzeug angehängten Anhängers mit einer Betriebsspannung, wobei in dem Kraftfahrzeug ein Signalgenerator zum Generieren von Ansteuersignalen vorgesehen ist, wobei eine Übertragungseinrichtung zum Übertragen dieser Ansteuersignale zu dem Anhänger vorgesehen ist und wobei in dem Anhänger ein Signalempfänger für diese Ansteuersignale vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalempfänger (15) in dem Anhänger (2) mit einer Schaltung (16) verbunden ist, die in Abhängigkeit von den empfangenen Ansteuersignalen (14) eine Spannungsquelle (12, 17) schaltet, um die Betriebsspannung (18) für die Beleuchtungseinrichtungen (8) bereitzustellen.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungseinrichtung ein von dem Kraftfahrzeug (1) zu dem Anhänger (2) verlaufendes Datenübertragungskabel (23) für die Ansteuersignale (14) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungseinrichtung einen Sender aufweist, um die Ansteuersignale (14) kabellos von dem Kraftfahrzeug (1) zu dem Signalempfänger (15) in dem Anhänger (2) zu übertragen.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle (12) selbst in dem Anhänger (1) vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle eine Spannungsquelle (12) des Kraftfahrzeugs (1) ist, von der aus eine Versorgungsleitung (19) bis in den Anhänger (2) verlaufen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungseinrichtung die Ansteuersignale (14) der Spannung auf der Versorgungsleitung (19) aufmodelliert.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalempfänger (15) in dem Anhänger (2) eine Auswerteeinrichtung aufweist, die die empfangenen Ansteuersignale (14) in dem Anhänger (2) auf Konsistenz prüft.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Überwachungseinrichtung (20) in dem Anhänger (2) vorgesehen ist, die die Beleuchtungseinrichtungen (8) des Anhängers (2) auf Funktion prüft.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Anhänger (2) ein Signalgenerator zum Generieren von Signalen (22) vorgesehen ist und dass eine Rückübertragungseinrichtung zum Übertragen der Signale (22) zurück zu dem Kraftfahrzeug (1) vorgesehen ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kontrolleinrichtung in dem Kraftfahrzeug (1) vorgesehen ist, die die Signale (22) von dem Anhänger (2) mit den Ansteuersignalen (14) vergleicht.
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