DE10296676T5 - Verfahren und Vorrichtung zum Präsentieren von Inhalt, der über digitales Herunterladen erhältlich ist und zum Ausführen digitaler heruntergeladener Käufe - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Präsentieren von Inhalt, der über digitales Herunterladen erhältlich ist und zum Ausführen digitaler heruntergeladener Käufe Download PDF

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DE10296676T5
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David Hughes
Allen J. Smith
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Sony Music Entertainment Inc
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Abstract

Verfahren zum Erleichtern einer Abwicklung für käuflichen Inhalt über ein elektronisches Netzwerk, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare Digitaldaten umfasst,
wobei das Verfahren aufweist:
Halten einer ersten Präsenz (30) im elektronischen Netzwerk (10), zu der ein Verbraucher (20) eine Verbindung herstellen kann;
Übertragen einer Seite von der ersten Präsenz (30) zum Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk (10), wobei die Seite Information umfasst, die den käuflichen Inhalt betrifft;
Empfangen eines Befehls vom Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk (10), der zeigt, dass der Verbraucher (20) die Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht;
Automatisches Verknüpfen des Verbrauchers (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk als Antwort auf den Befehl, so dass der Verbraucher (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung für den käuflichen Inhalt zu beenden.

Description

  • Querverweis auf bezogene Anmeldungen
  • Diese Anmeldung basiert auf und beansprucht die Vorteile der US-Patentanmeldung Nummer 09/836 094 mit dem Titel: Verfahren und Vorrichtung zum Präsentieren von Inhalt, der über digitales Herunterladen erhältlich ist, und zum Ausführen digitaler heruntergeladener Käufe, angemeldet am 17. April 2001, wobei die gesamte Offenbarung davon hier durch Referenz einbezogen wird.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Erleichtern von Abwicklungen zwischen einem Verbraucher und einer oder mehreren Gesellschaften über ein elektronisches Netzwerk. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Präsentieren und zum Erhalten käuflichen Inhalts, beispielsweise digitale herunterladbare Daten und reale Speicherträger zumindest teilweise über das elektronische Netzwerk.
  • Es ist bekannt, um über das Internet nach Waren zu blättern (browsen) und diese zu erwerben. Beispielsweise bietet SamGoody.com den Erwerb von CDs, Bänder, DVDs usw. an, welche Musik und/oder Video enthalten, über das Internet an. Es ist außerdem bekannt, digitale Daten über das Internet herunterzuladen. Beispielsweise bietet MP3.com verschiedene Musiktitel an, um diese im MP3-Format herunterzuladen. Während das freie Herunterladen von digitalen Daten wuchert, verbleibt die Notwendigkeit nach einem effektiven Mechanismus und ein Verfahren, um den Verbraucher den Zugriff, den Erwerb und das Herunterladen von Digitaldaten, beispielsweise Musik, legitim zu gestatten. Sichere, benutzerfreundliche Systeme zum Erlauben eines legitimen Erwerbs von herunterladbaren Digitaldaten würden ein nichtangezapftes Publikum an Erwerbern anziehen und würden somit den Markt für digitales Datenherunterladen expandieren. Wiederum würden digitale Datenbereitsteller ermutigt werden, mehrere Digitaldaten für Verbraucher verfügbar zu machen.
  • Während reale Waren, beispielsweise CDs, Bänder, DVDs über das Internet erworben werden können, wurde ein benutzer-freundliches System zum Erlauben des Erwerbs dieser realen Waren und/oder zum Herunterladen von Digitaldaten bisher nicht adäquat entwickelt. Ein sicheres, benutzer-freundliches System zum Erlauben des Erwerbs von realen Waren und/oder zum legitimen Herunterladen von Digitaldaten würde sich an viele Lieferungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Bereitstellern richten. Insbesondere hat in vielen Fällen ein Bereitsteller von realen Waren nicht die Aufsicht über herunterladbare Digitaldaten und würde somit die Möglichkeit willkommen heißen, diese Digitaldaten zu vermarkten (insbesondere gegen eine Gebühr). In gleicher Weise haben Bereitsteller von herunterladbaren Digitaldaten nicht die Marktdurchdringung, die durch einen Bereitsteller von realen Waren erlebt wird, und würden die Gelegenheit willkommen heißen, ihre herunterladbaren Digitaldaten den Verbrauchern über den Bereitsteller realer Waren zu vermarkten.
  • Überblick über die Erfindung
  • Eine Abwicklung für käuflichen Inhalt wird über ein elektronisches Netz erleichtert, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare Digitaldaten umfasst. Gemäß der Erfindung ist eine erste Präsenz im elektronischen Netz vorhanden, mit dem ein Verbraucher einen Kontakt aufnehmen kann. Eine Seite wird von der ersten Präsenz zum Verbraucher über das elektronische Netzwerk übertragen, wobei die Seite Information aufweist, welche den käuflichen Inhalt betrifft. Eine Anforderung wird vom Verbraucher über das elektronische Netzwerk empfangen, die anzeigt, dass der Verbraucher die Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht. Der Verbraucher kann automatisch mit einer zweiten Präsenz auf dem elektronischen Netzwerk als Antwort auf die Anforderung eine Verbindung aufnehmen, so dass der Verbraucher mit der zweiten Präsenz über das elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung nach dem käuflichen Inhalt abzuschließen.
  • Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Kommission von einer Gesellschaft in Verbindung mit der zweiten Präsenz auf der Basis der Abwicklung nach dem käuflichen Inhalt empfangen.
  • Andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann im Hinblick auf die hier vorgenommene Offenbarung in Kombination mit den beiliegenden Zeichnungen deutlich.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegenden Erfindung ist in den Figuren der beiliegenden Zeichnungen gezeigt, die so ausgelegt werden sollten, dass sie beispielhaft sind und nichteinschränkend sind, und bei denen gleiche Bezugszeichen dazu dienen sollen, gleiche oder entsprechende Teile zu bezeichnen:
  • 1 ist ein Blockdiagramm, welches ein System gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 ist ein Blockdiagramm, welches die Struktur einer Vorrichtung zeigt, die durch einen Verbraucher gemäß der vorliegenden Erfindung genutzt wird;
  • 3 ist ein Blockdiagramm, welches eine Vorrichtung zeigt, die durch einen Bereitsteller des käuflichen Inhalts gemäß der vorliegenden Erfindung genutzt wird;
  • 4 ist ein Blockdiagramm, welches eine Vorrichtung zeigt, die durch einen anderen Bereitsteller von käuflichem Inhalt gemäß der vorliegenden Erfindung genutzt wird;
  • 5 ist ein Flussdiagramm, welches den Betrieb zeigt, welcher durch eine oder mehrere Gesellschaften von 1 gemäß der vorliegenden Erfindung ausgeführt wird;
  • 6A6E sind grafische Darstellungen von Bildschirmanzeigen, welche eine oder mehrere Seiten zeigen, welche von einer ersten Präsenz zu einem Verbraucher über ein elektronisches Netzwerk gemäß der vorliegenden Erfindung übertragen werden können;
  • 7 ist ein Flussdiagramm, welches den Betrieb zeigt, welcher durch eine oder mehrere Gesellschaften von 1 gemäß der vorliegenden Erfindung ausgeführt wird; und
  • 8A8G sind grafische Darstellungen von Bildschirmanzeigen, welche eine oder mehrere Seiten zeigen, welche von einer zweiten Präsenz zu einem Verbraucher über eine elektronisches Netzwerk gemäß der vorliegenden Erfindung übertragen werden können.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Betrachtet man nun die Zeichnungen, so ist in 1 ein Blockdiagramm gezeigt, welches ein System 1 zeigt, welches geeignet ist, ein oder mehrere Merkmale der vorliegenden Erfindung auszuführen. Das System 1 umfasst ein elektronisches Netzwerk 10, beispielsweise ein drahtloses Netzwerk, ein Festnetzwerk, ein analoges Netzwerk, ein digitales Netzwerk, usw.. Bevorzugt wird, dass das elektronische Netzwerk 10 das Internet ist. Das System 1 umfasst außerdem einen oder mehrere Verbraucher 20, welche mit dem elektronischen Netzwerk 10 unter Verwendung eines der bekannten Verfahren gekoppelt sind. Es sei verstanden, dass der Verbraucher 20 durch eine Computereinrichtung dargestellt ist, die mit dem elektronischen Netzwerk 10 gekoppelt ist, wobei jedoch die Computereinrichtung durch einen Menschen manipuliert werden kann (d.h., einen Verbraucher von Waren, Dienstleistungen, Daten, usw.). Somit wird sich hier der Verbraucher 20 auf einen Menschen und/oder die Computereinrichtung wie dies geeignet ist beziehen. Es sei angemerkt, dass die Computereinrichtung 20 des Verbrauchers viele unterschiedliche Formen annehmen kann, beispielsweise traditionelle nichtmobile Computereinrichtungen, einschließlich Personalcomputer, Settop-Boxen, Telefone usw.. Mobile Computereinrichtungen sind auch in Erwägung zu ziehen, beispielsweise digitale Personal-Assistenzeinheiten (PDA) (beispielsweise Einrichtungen/Computer, beispielsweise der Palm-PilotTM, usw.); Zellulartelefone (einschließlich für das Internet freigegebene Zellulartelefone); portable Computer (beispielsweise diejenigen, die drahtlose Modems umfassen); Laptop-Computer; usw..
  • Das System 1 umfasst zumindest eine von einer ersten Präsenz 20 und einer zweiten Präsenz 40, die mit dem elektronischen Netzwerk 10 unter Verwendung der bekannten Verfahren gekoppelt sind. Für die Zwecke der Erfindung, die hier offenbart sind, kann eine "Präsenz" im elektronischen Netzwerk 10 eine Sammlung von Dateien (beispielsweise Web-Standortdateien, Seiten, usw.), welche zu Gesellschaften übertragen werden können, die mit dem elektronischen Netzwerk 10 gekoppelt sind, beispielsweise die Verbraucher 20, darstellen. Die Seiten können in irgendeinem geeigneten Format sein, beispielsweise der Hypertext-Markup-Language (HTML) und/oder der Extensible Markup-Language (XML), wobei verstanden werden soll, dass der Fachmann alternative Programmiersprachen und Verfahren erkennen wird, welche verfügbar sind oder welche verfügbar werden können. Der hier verwendete Ausdruck "Präsenz" kann außerdem eine Vorrichtung oder Vorrichtungen umfassen, die dazu verwendet werden, die Seiten, die für die Gesellschaften über das elektronische Netzwerk 10 verfügbar sind, zu übertragen oder diese anderweitig verfügbar zu machen. Beispielsweise werden Netzwerkserver häufig für diesen Zweck verwendet. Diese Server umfassen einen oder mehrere Prozessoren, die in der Lage sind, ein oder mehrere Softwareprogramme auszuführen, wobei der Prozessor (die Prozessoren) mit dem elektronischen Netz 10 gekoppelt sind, so dass das eine oder die mehreren Softwareprogramme die Bildung, die Handhabung, die Übertragung usw. der Seiten steuern. Der Server (die Server) können ausgeführt sein, dass sie eine oder mehrere Rechnereinrichtungen verwenden, die an einem oder mehreren geografischen Orten angeordnet sind. Der hier verwendete Ausdruck "Präsenz" kann außerdem eine oder mehrere Gesellschaften bezeichnen, die halten, bilden, steuern oder anderweitig mit dem Server (den Servern) und/oder den Seiten verknüpft sind, welche über das elektronische Netzwerk 10 zu übertragen sind.
  • Gemäß einem oder mehreren Merkmalen der vorliegenden Erfindung ist die erste Präsenz 30 vorzugsweise ein Händler für käuflichen Inhalt, d.h., eine Präsenz im elektronischen Netzwerk 10, welches sich mit dem Vermarkten und/oder dem Einzelverkauf von käuflichem Inhalt an einen oder mehrere Verbraucher 20 befasst. Man sieht, dass die erste Präsenz ein Unterhaltungs-Verkäufer oder Händler sein kann, beispielsweise TowerRecords.com, CDNow.com usw..
  • Der käufliche Inhalt umfasst vorzugsweise zumindest herunterladbare Digitaldaten (d.h., Digitaldaten, die über das elektronische Netzwerk 10 zu einem oder mehreren Verbrauchern 20 übertragen werden können) oder reale Speicherträger (d.h., ein Produkt, welches Digitaldaten oder Analogdaten speichern kann). Man sieht, dass die herunterladbaren Digitaldaten und/oder die Digital-/Analog-Daten der realen Speicherträger eine Audioeinzelheit, Videoeinzelheit oder mehrere aufweisen können. Bevorzugt ist, dass die Audiodaten Musik sind. Der Fachmann wird aus dieser Offenbarung schätzen, dass die realen Speicherträger optische lesbare Träger sein können, (beispielsweise Audioplatten, Videoplatten, Minidisks, usw.), elektrisch lesbare Träger (beispielsweise Mikroprozessor lesbare Speicher, Memory Sticks, usw.), magnetisch lesbare Träger (beispielsweise Kassettenbänder, Videobänder, usw.), und mechanisch lesbare Träger (beispielsweise Vinyl-Platten, usw.). Wenn sich der käufliche Inhalt auf Musik bezieht, werden häufig der Begriff "Musiktitel" (oder Single) und der Begriff "Album" verwendet. Es sei verstanden, dass der Begriff "Musiktitel", der hier verwendet wird, entsprechende Lieder umfasst, die durch einen oder mehrere Künstler aufgezeichnet sind. Es sei verstanden, dass der Begriff "Album", der hier verwendet wird, breit sich auf eine oder mehrere Aufzeichnungen bezieht, die als Einzeleinheit produziert werden (beispielsweise eine Anzahl von Musiktiteln, welche auf einem einzelnen realen Speicherträger aufgezeichnet sind).
  • Betrachtet man nun 2, so ist die Recheneinrichtung 20 des Verbrauchers, beispielsweise ein Desktop-Personalcomputer hinsichtlich einiger seiner Merkmale und/oder Funktionen gezeigt. Zusätzlich zu einer Verarbeitungseinheit (beispielsweise einer CPU, I/O-Einrichtungen, peripherer Einrichtungen, usw. die nicht gezeigt sind) umfasst die Recheneinrichtung 20 für Verbraucher vorzugsweise einen Speicher 22, um Softwareressourcen (oder Programme) zu speichern, welche durch die Verarbeitungseinheit ausgeführt werden können, um verschiedene Funktionen zu erlangen. Der Speicher 22 kann unter anderen Dingen ein Betriebssystem 24 aufweisen, beispielsweise eines der bekannten Betriebssysteme, Windows 95/98/NT-Betriebssysteme, welche durch Microsoft Inc. of Redmond, WA, Mac-OS und LINUX, welche Beispiele sind, bereitgestellt werden.
  • Ein Browser-Programm 26 kann im Betriebssystem 24 arbeiten oder in dieses integriert sein, wobei verstanden werden soll, dass das Browser-Programm 26 die Recheneinrichtung 20 für den Verbraucher mit der Funktionalität beliefert, die erforderlich ist, Seiten vom elektronischen Netzwerk zu erlangen und eine oder mehrere dieser Seiten zu handhaben (beispielsweise durch Aktivieren eines oder mehrerer darauf befindlichen Icons, durch Eingeben von Textinformation oder durch sonstiges Einwirken auf eine oder mehrere Seiten, um nützliche Ergebnisse zu erlangen). Netscape Navigator and Internet-Explorer sind Beispiele von geeigneten Browser-Programmen 26 zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung.
  • Die Recheneinrichtung 20 des Verbrauchers umfasst außerdem vorzugsweise ein Inhaltszugriffs-Verwaltungsmodul 28, welches Verwaltungssoftware (DRM) 28A für digitale Rechte hat, ein Inhaltswiedergabemodul (welches vorzugsweise einen CODEC aufweist) 28B, und ein Verwaltungsmodul 28C für eine tragbare Einrichtung. Es sei verstanden, dass diese Module lediglich die Form von Software annehmen können, lediglich von Hardware oder eine Kombination von Software und Hardware, wenn notwendig. Wie später ausführlicher erläutert wird, wird das Browser-Programm 26 und das Verwaltungsmodul 28 für den Inhaltszugriff dazu verwendet, eine Abwicklung für käuflichen Inhalt zwischen dem Verbraucher 20 und einem oder beiden der ersten oder zweiten Präsenz 30, 40 zu erleichtern.
  • Es wird nun auf 3 bezuggenommen, welche ein Blockdiagramm des Aufbaus und/oder der Funktionalität der ersten Präsenz 30 gemäß einem oder mehreren Merkmalen der vorliegenden Erfindung zeigt. Die erste Präsenz 30 umfasst vorzugsweise eine Recheneinrichtung, beispielsweise einen Netzwerk-Server einschließlich einem oder mehreren Prozessoren (beispielsweise CPUs), um ein oder mehrere Softwareprogramme auszuführen, welche die erste Präsenz 30 mit gewünschter Funktionalität erfüllen. Vorzugsweise umfasst die erste Präsenz 30 einen Speicher 32, in welchem ein Registrations- oder Einlogg-Modul 34, ein Inhaltspräsentierungsmodul 36 und ein Bestellungsakzeptanzmodul 38 angeordnet sind. Es sei verstanden, dass diese Module die Form lediglich von Software, lediglich von Hardware oder eine Kombination und Software und Hardware annehmen können.
  • Wie später ausführlicher erläutert wird, kann das Registrier- und Einlogg-Modul 34 Software ausführen, die geeignet ist, Verbraucherkontoinformation zu empfangen und/oder zu verwalten. Beispielsweise kann das Modul 34 eine Schnittstelle mit einer integrierten und/oder separaten Datenbank (Datenbanken) von Information, welche entsprechende Verbraucher betrifft, bilden, wobei die Information dazu verwendet wird, diese in der ersten Präsenz 30 über das elektronische Netzwerk 10 zu speichern und/oder einzuloggen.
  • Das Inhaltspräsentierungsmodul 36 umfasst vorzugsweise ein Merkmalanzeigemodul 36A, ein Inventarmodul 36B für reale Waren und ein digitales Herunterladeinventarmodul 36C. Wie später ausführlicher erläutert wird, erlauben diese Module es der ersten Präsenz 30, bestimmte Information, die den käuflichen Inhalt betrifft über das elektronische Netzwerk 10 zu übertragen. Vorzugsweise ist die Information insbesondere auf das Vermarkten des käuflichen Inhalts auf einen oder mehrere Verbraucher 20 über die Übertragung von Seiten über das elektronische Netzwerk 10 abgestimmt.
  • Das Bestellungsakzeptanzmodul 38 umfasst vorzugsweise ein Bestellungsanzeigemodul 38A, ein Bestellungsbeendigungsmodul 38B für reale Waren, ein digitales Herunterlade-Bezugnahmemodul 38C und ein Bestellungskontomodul 38D. Allgemein beliefert das Bestellungsakzeptanzmodul 38 die erste Präsenz 30 mit der Fähigkeit, Information, welche das Verarbeiten einer Bestellung von einem Verbraucher 20 für käuflichen Inhalt betrifft, zu organisieren und zu manipulieren, beispielsweise das Anzeigen spezieller Themen des käuflichen Inhalts, welche durch den Verbraucher 20 gewünscht werden, das Berechnen der Kosten für den käuflichen Inhalt, usw.. Weitere Einzelheiten bezüglich der speziellen Funktionalität des Bestellungsakzeptanzmoduls 38 werden ausführlicher unten beschrieben.
  • Es wird nun auf 4 bezuggenommen, welche ein Blockdiagramm der Vorrichtung und/oder Funktionalität der zweiten Präsenz 40 zeigt. Vorzugsweise umfasst die zweite Präsenz 40 eine Recheneinrichtung, beispielsweise einen Netzwerkserver, der einen oder mehrere Prozessoren (beispielsweise eine CPU) hat, die in der Lage sind, ein oder mehrere Softwareprogramme auszuführen, welche die zweite Präsenz 40 mit der gewünschten Funktionalität erfüllen. Vorzugsweise umfasst die zweite Präsenz 40 einen Speicher 42, der ein Registrations- und Einlogg-Modul 40 enthält, ein Formatauswahlmodul 46 und ein Bestellungsakzeptanzmodul 48. Es soll verstanden sein, dass diese Module in Software, Hardware und oder einer Kombination von Hardware und Software ausgeführt werden können.
  • Vorzugsweise umfasst das Registrations- und Einlogg-Modul 44 ein Registrierinformationsmodul 44A und ein Rechnungsstellungsinformationsmodul 44B. Allgemein erlaubt es das Registrier- und Einlogg-Modul 44 es der zweiten Präsenz 40, eine Schnittstelle mit einem oder mehreren Verbrauchern 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu bilden, beispielsweise durch Sammeln von Registrationsinformation, Verwalten existierender Konten, usw.. Weitere Details bezüglich des Registrier- und Einlogg-Moduls 44 werden anschließend gezeigt.
  • Vorzugsweise umfasst das Formatauswahlmodul 46 ein Softwareauswahlmodul 46A, ein Einrichtungsauswahlmodul 46B, ein Verwaltungsmodul 46C von Software zu Ein richtung, ein Auswahlmatrix- und Anzeigemodul 46D und ein Kundensoftware- und Einrichtungsverifizierungsmodul 46E. Allgemein erfüllt das Formatauswahlmodul 46 vorzugsweise die zweite Präsenz 40 mit der Fähigkeit zum Übertragen von Formatoptionen für den käuflichen Inhalt an einen oder mehrere Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10, wobei die Formatoptionen beispielsweise Softwarearten aufweisen, auf denen der käufliche Inhalt ausgeübt werden kann, Arten von tragbaren Einrichtungen, in denen der käufliche Inhalt gespeichert werden kann, Arten von Kompressionsformaten, in denen der käufliche Inhalt konfiguriert werden kann, Arten von CODECs, über welche der käufliche Inhalt verarbeitet werden kann, und Arten von digitalen Rechtverwaltungsalgorithmen (DRM), denen der käufliche Inhalt unterworfen werden kann. Zusätzliche Details in bezug auf das Formatauswahlmodul 46 werden später gezeigt.
  • Das Bestellungsakzeptanzmodul 48 umfasst vorzugsweise ein Bestellungskontomodul 48A und ein Inhaltsherunterlademodul 48B. Allgemein erfüllt das Bestellungsakzeptanzmodul vorzugsweise die zweite Präsenz 40 mit der Fähigkeit, eine Schnittstelle mit einem oder mehreren Verbrauchern 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu bilden, um käuflichen Inhalt der herunterladbaren digitalen Datenvielfalt herunterzuladen. Weitere Details des Bestellungsakzeptanzmoduls 48 und seiner Funktionalität werden unten gezeigt.
  • Es wird nun auf 5 bezuggenommen, welche ein Flussdiagramm einiger Aktionen zwischen dem Verbraucher 20, der ersten Präsenz 30 und/oder der zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk 10 gemäß einem oder mehreren Merkmalen der vorliegenden Erfindung zeigt. Es sei verstanden, dass die in 5 gezeigte Aktionen keine erschöpfende Liste darstellen und dass die zeitliche Reihenfolge, in der sie bezeichnet und/oder besprochen werden, nicht einschränkend ist, sondern diese lediglich beispielhaft gezeigt ist. Wie in der Aktion (1) gezeigt ist, kann der Verbraucher 20 käuflichen Inhalt mit der ersten Präsenz 30 über das elektronische Netzwerk 10 durchsuchen, überprüfen und/oder auswählen. In Bezug auf 2 und 3 kann der Verbraucher 20 sein Browser-Programm 26 ausführen, um eine Verbindung zur ersten Präsenz 30 über das elektronische Netzwerk 10 herzustellen. Die erste Präsenz 30 kann eine oder mehrere Seiten über das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 übertragen, wo die eine oder mehreren Seiten Information aufweisen, die den käuflichen Inhalt betreffen. Das Inhaltspräsentationsmodul 36 (3) der ersten Präsenz 30 kann dazu verwendet werden, die eine oder mehreren Seiten zu erzeugen, zu manipulieren, zu verwalten und/oder zu übertragen, die Information enthalten, die den käuflichen Inhalt betrifft. Wenn verwendet kann die Anfangsverbindung durch den Verbraucher 20 zur ersten Präsenz 30 die Übertragung einer Registrierungs- und/oder Einlogg-Seite von der ersten Präsenz 30 zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 umfassen (vorzugsweise durch Registrierungs- und Einlogg-Modul 34 verwaltet, sie 3). Wie es durch den Stand der Technik bekannt ist, kann diese Registrierungs- und/oder Einloggseite es erforderlich machen, dass der Verbraucher 20 einen Benutzernamen und/oder ein Passwort eingibt, um weitere Seiten von der ersten Präsenz 30 zu erhalten. Wenn der Verbraucher 20 ein erstmaliger Besucher für die erste Präsenz 30 ist, kann dann eine Registrierung auch erforderlich sein, wie es im Stand der Technik bekannt ist.
  • 6 zeigt ein zeichnerisches Beispiel einer Seite 100A, die geeignet ist, um Information, welche den käuflichen Inhalt betrifft, dem Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 bereitzustellen.
  • Die Seite 100A wird vorzugsweise auf der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers in einem ersten Fenster angezeigt. Der Ausdruck "Fenster", der hier verwendet wird, ist ein separater Betrachtungsbereich auf einem Anzeigebildschirm (beispielsweise ein Bildschirm in Verbindung mit der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers), wo Mehrfach-Betrachtungsbereiche als Teil einer grafischen Benutzerschnittstelle zugelassen sind. Ein Fenster kann bewegt werden, minimiert werden, maximiert werden und/oder bezüglich der Größe in Abhängigkeit von dem Wunsch eines Benutzers variiert werden. Vorzugsweise umfasst das erste Fenster einen Balkenbereich 108, der durch die erste Präsenz 30 genutzt werden kann, um das Fenster zu bezeichnen, wobei MusicRetailer.com die Bezeichnung ist, die gezeigt ist. Vorzugsweise umfasst die Seite 100A Information, welche sowohl herunterladbare Digitaldaten, beispielsweise Musik, als auch reale Speicherträger betrifft, welche Digital- oder Analogdaten enthält. Die herunterladbaren Digitaldaten sind vorzugsweise Musikdaten, die zum Herunterladen über das elektronische Netz 10 für die Rechnereinrichtung 20 für den Verbraucher zum Speichern verfügbar sind. Die realen Speicherträger würden dagegen an den Verbraucher 20 vertrieben, wobei bekannte Vertriebskanäle genutzt werden.
  • Die Seite 100A ist vorzugsweise in Rahmen organisiert, wobei ein linker Rahmen 102 vorzugsweise käuflichen Inhalt gemäß Künstlern und Gattung auflistet. Die Liste ist vorzugsweise mittels von Textvermerken dargestellt. Die Seite 100A umfasst vorzugsweise einen Hauptrahmenbereich 106, der zusätzliche Details enthält, die den käuflichen Inhalt betreffen. Information, welche die herunterladbaren Digitaldaten betrifft, kann vorzugsweise durch Aktivieren eines ausführbaren Icons 104 erhalten werden, welches in einem oberen Bereich des Hauptrahmens 106 angeordnet ist. Der Fachmann wird es würdigen, dass das Aktivieren eines ausführbaren Icons in diesem Zusammenhang das Aktivieren einer Hypertext-Verknüpfung mit sich bringen kann, welche eine Verknüpfung mit einer anderen Präsenz im elektronischen Netzwerk 10 veranlassen kann oder welche veranlassen kann, dass eine oder mehrere zusätzliche Seiten von der ersten Präsenz 30 zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 übertragen werden. Der Hauptrahmen 106 der Seite 100A umfasst außerdem vorzugsweise Information, die reale Speicherträger betrifft.
  • Der Hauptrahmen 106 enthält vorzugsweise eine Auflistung von "besonders herausgestellter" Auswahl, welche die erste Präsenz 30 wünschen kann, diese den Verbrauchern 20 zu vermarkten. Beispielsweise können Titel von Alben, beispielsweise Will Smith, Korn, The Bicentennial Man-Soundtrack, usw., im Hauptrahmen 106 aufgelistet sein. Die herausgestellte Auswahl wird vorzugsweise mittels Text und/oder Grafikvermerke angezeigt. Vorzugsweise zeigen die Vermerke in Verbindung mit den Künstlern, der Gattung und Musiktiteln ausführbare Icons, welche es dem Verbraucher 20 erlauben, nachzubohren und Zusatzinformation betreffs des käuflichen Inhalts zu erhalten. Wenn beispielsweise der Verbraucher 20 ein Icon ausführt, welches zum Künstler Lauryn Hill gehört (beispielsweise im Rahmen 102), wird Zusatzinformation, welche käuflichen Inhalt durch diesen Künstler betrifft, vorzugsweise dem Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk bereitgestellt. Die Information wird vorzugsweise über eine oder mehrere Seiten bereitgestellt, welche von der ersten Präsenz 30 zum Verbraucher 20 übertragen werden. Beispielsweise umfasst die Seite 100B von 6B eine Vielzahl an Information, welche käuflichen Inhalt durch den Schauspieler Lauryn Hill betrifft. Wie gezeigt ist, wird der Musiktitel "Everything Is Everything" über Text und Grafik (Standbildrahmen und/oder Bewegtrahmen)-Vermerke am Ort 110 identifiziert. Am Ort 112 wird eine Auflistung verschiedener Formen, die der käufliche Inhalt annehmen kann, bereitgestellt, nämlich eine Einzel-CD oder einen digitalen Download. Eine Hyperverknüpfung, um Information betreffs anderer Titel durch Lauryn Hill zu erhalten, ist an dem Ort 114 angeordnet.
  • Der Verbraucher 20 kann einen Befehl über das elektronische Netzwerk 10 ausgeben, der zeigt, dass er eine Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht. Dieser Befehl wird vorzugsweise durch Aktivieren eines ausführbaren Icons in Verbindung mit dem käuflichen Inhalt initialisiert. Bei dem Beispiel, welches in 6B gezeigt ist, kann der Befehl die Form einer Aktivierung des Satzes "Digital Download" (an der Stelle 112) in Verbindung mit dem Musiktitel "Everything Is Everything" annehmen. Alternativ kann der Verbraucher 20 den Satz "Everything Is Everything" an den Stellen 110, 116 aktivieren oder er kann ein Icon in Verbindung mit dem Preis des käuflichen Inhalts aktivieren, beispielsweise die Stelle 118. Wenn der Verbraucher 20 ein Icon aktiviert, welches zeigt, dass er eine Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht (d.h., ein Befehl wird über das elektronische Netzwerk 10 übertra gen), bestimmt vorzugsweise die erste Präsenz 30, ob der Befehl zeigt, dass der Verbraucher 20 eine Abwicklung für herunterladbare Digitaldaten oder reale Speicherträger wünscht und speichert diese Information (beispielsweise in einem virtuellen "Einkaufwagen"). Eine Anzeige, dass der Verbraucher 20 einen Befehl, der zeigt, dass er eine Abwicklung für ein Thema des käuflichen Inhalts wünscht, wird über die Seite 100B beispielsweise bereitgestellt, wobei zitiert wird "dein Einkaufswagen hat einen Posten" an der Stelle 120.
  • Der Verbraucher 20 kann die erste Präsenz 30 durchsuchen und andere Posten von käuflichem Inhalt von Interesse identifizieren. Wenn beispielsweise der Verbraucher 20 ein Icon für den Künstler Pearl Jam aktiviert, wird mehr Information in bezug auf diesen Künstler von der ersten Präsenz 20 zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 übertragen. Diese Information kann die Form einer Seite 1000 annehmen, die in 6C gezeigt ist, die Text- und Grafikvermerke an der Stelle 120 aufweist. Wie gezeigt ist, ist das Album des Titels " Yield" im Hauptrahmen 106 herausgestellt und kann in verschiedenen Formen erworben werden, beispielsweise über reale Speicherträger (beispielsweise Vinylplatten, CDs, Kassetten, MiniDisc), die an der Stelle 122 aufgelistet sind. Herunterladbare Digitaldaten für diesen Albumstitel könnten nicht verfügbar sein, und daher würden keine entsprechenden Vermerke oder Icons auf der Seite 1000 bereitgestellt.
  • Eine Liste von Musiktiteln des "Yield"-Albums ist vorzugsweise an der Stelle 124 vorgesehen, nämlich Brian 0f J., Faithful, No Way, Given To Fly, usw.. An der Stelle 126 ist vorzugsweise eine kurze Schilderung bestimmter Posten von Interesse betreffs des Albums bereitgestellt. Die Erzählung kann Information betreffs des Künstlers, der Produktionsgesellschaft, der Ingenieure, des Aufzeichnungsorts, der Anzahl von Musiktiteln, die im Album enthalten sind, und eine Auflistung von zumindest einiger der Musiktitel enthalten.
  • Auf eine Audioprobe von einem oder mehreren der Musiktitel, die im Album enthalten sind, kann vorzugsweise durch Aktivieren von einem oder mehreren Icons an der Stelle 128 zugegriffen werden. Vorzugsweise sind die einen oder mehreren Icons als Herunterziehmenü von Musiktiteln organisiert, wo ein oder mehrere der Musiktitel durch den Verbraucher 20 aktiviert werden können. Als Antwort auf die Aktivierung eines Musiktitelicons an der Stelle 128 überträgt vorzugsweise die erste Präsenz 30 Audiodaten über das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20, so dass der Verbraucher 20 den käuflichen Inhalt abtasten (ausprobieren) kann. Das Aktivieren des Icons "andere Titel durch diesen Künstler" an der Stelle 123 verursacht, dass vorzugsweise Zusatzinformation auf der Seite 1000 von der ersten Präsenz 30 bereitgestellt wird.
  • Wenn der Verbraucher 20 einen Befehl ausgibt, der zeigt, dass er eine Abwicklung für einen weiteren Posten käuflichen Inhalts wünscht, beispielsweise das Album Yield, bestimmt die erste Präsenz 30 vorzugsweise wieder, ob der Befehl zeigt, dass der Verbraucher 20 es wünscht, reale Speicherträger oder herunterladbare Digitaldaten zu erwerben und speichert die Information (beispielsweise im virtuellen Einkaufswagen). Die erste Präsenz 30 liefert vorzugsweise Zusatzinformation auf der Seite 1000, die zeigt, dass der Benutzer 20 einen Wunsch nach zusätzlichem käuflichen Inhalt ausgegeben hat, beispielsweise das Bereitstellen von Vermerken am Ort 120, der angibt "ihr Einkaufswagen hat zwei Posten".
  • Die Handlung zwischen dem Verbraucher 20 und der ersten Präsenz 30 über das elektronische Netzwerk 10 (beispielsweise Visavis-Seiten 100A, 100B, 1000) wird vorzugsweise über das Inhaltspräsentationsmodul 36 (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet. Vorzugsweise wird Information, die irgendeinen gezeigten käuflichen Inhalt betrifft, beispielsweise, der im Hauptrahmen 106 der Seite 100A (6A) aufgelistet ist, über das Merkmalanzeigemodul 36A (3) verwaltet. Die Präsentation einer Information, welche die verfügbaren realen Speicherträger betrifft (beispielsweise, die auf den Seiten 100B-100C angezeigt sind) wird vorzugsweise über das Inventarmodul 36B für reale Waren (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet. Die Präsentation von Information, welche die verfügbaren herunterladbaren Digitaldaten betrifft, beispielsweise die, die auf der Seite 100B aufgelistet sind, wird vorzugsweise über das digitale Inventarherunterlademodul 36C (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet. Das Inhaltspräsentationsmodul 36 der ersten Präsenz 30 erzielt vorzugsweise dies Information unter Verwendung bekannter Softwareverfahren, die auf einem oder mehreren Datenbankservern, die mit einer oder mehreren Datenbanken gekoppelt sind, ausgeführt werden.
  • Wenn der Verbraucher 20 das Durchsuchen der ersten Präsenz 30 nach käuflichen Inhalt beendet, das Beenden der Abwicklung nach käuflichen Inhalt wünscht oder anderweitig wünscht, die Posten von käuflichem Inhalt im Einkaufwagen zu prüfen, wird eine Zusammenfassung der Information vorzugsweise von der ersten Präsenz 30 zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 übertragen. Diese Zusammenfassung wird vorzugsweise auf einer oder mehreren Seiten 100D (6D) dargestellt und ist vorzugsweise optisch in Information unterteilt, welche reale Speicherträger betrifft, an der Stelle 130, und herunterladbare Digitaldaten an der Stelle 132. Bei dem bestimmten hier gezeigten Beispiel wird das Album, welches der Verbraucher 20 angezeigt hat, welches er erwerben wünscht, vorzugsweise an der Stelle 130 in Form von zumindest einer Produktidentifikationsnummer, des Postentitels (oder des Albumtitels), des Preises, der Menge und der Gesamtkosten aufgelistet. Die Überblickin formation für herunterladbare Digitaldaten an der Stelle 132 ist vorzugsweise im Wesentlichen ähnlich der Information, welche die realen Speicherträger betrifft. Es wird dem Verbraucher 20 vorzugsweise erlaubt, die Überblickinformation zu editieren, wobei er, wenn gewünscht, Posten hinzugefügt oder löscht. Dieser Befehl wird vorzugsweise durch Ausführen des "Aktualisierungsbefehls"-Icons ausgeführt, und der Befehl kann gänzlich durch Ausführen des Icons "alles löschen" gelöscht werden. Der Befehl kann durch Ausführen des "Beantragungs"-Icons beantragt werden. Die Überblickinformation, welche auf der Seite 100D angezeigt wird, wird vorzugsweise über das Befehlsanzeigemodul 38A verwaltet, welches innerhalb des Bestellungsakzeptanzmoduls 38 (3) der ersten Präsenz 30 enthalten ist.
  • Als Antwort auf den Beantragungskaufbefehl durch den Verbraucher 20 überträgt die erste Präsenz 30 vorzugsweise Überweisungsinformation, die den käuflichen Inhalt betrifft, den der Verbraucher 20 angezeigt hat, den er wünschte, zu erwerben. Vorzugsweise wird die Überweisungsinformation über die Seite 100E bereitgestellt, welche von der ersten Präsenz 30 über das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 übertragen wird. Information, welche die Posten des käuflichen Inhalts der realen Speicherträger betrifft, wird vorzugsweise von der Information, welche den käuflichen Inhalt der herunterladbaren Digitaldaten betrifft, getrennt (beispielsweise am Ort 140). Vorzugsweise umfasst die Information zu jeder Art von käuflichem Inhalt zumindest eine der jeweiligen Kosten (beispielsweise Gesamtkosten), und entsprechende Teilsummen von Gesamtkosten, um die realen Speicherträger und die herunterladbaren Digitaldaten zu erwerben. Die Versandkosten können ebenfalls bereitgestellt werden, welche die Versandkosten der realen Speicherträger an den Verbraucher 20 betreffen, wobei irgendein bekannter Träger verwendet wird. Vorzugsweise wird die zutreffende Verkaufssteuer für den Erwerb der realen Speicherträger separat von den herunterladbaren Digitaldaten berechnet. Vorzugsweise werden die jeweiligen Teilsummen für die realen Speicherträger und die herunterladbaren Digitaldaten als Gesamtheit der Kosten der jeweiligen Posten des erwerbbaren Inhalts berechnet, der Steuer (wenn es eine gibt) und der Versandkosten.
  • Vorzugsweise umfasst die Seite 100E ein oder mehrere Eingabefelder bei beispielsweise der Stelle 144, 146, die betätigbar sind, um Überweisungsinformation vom Verbraucher 20 zu empfangen. Es ist besonders vorteilhaft, dass die Überweisungsinformation lediglich mit den realen Speicherträgern verknüpft ist, welche für den Erwerb durch den Verbraucher 20 identifiziert werden. An der Stelle 144 wird die Überweisungsinformation, welche die Kreditkarte des Verbrauchers betrifft, vorzugsweise empfangen, beispielsweise der Name des Verbrauchers, die Kreditkartennummer des Verbrauchers, die An der Kreditkarte und das Ablaufdatum. Es ist klar, dass andere Arten von Überweisungsinformation angefordert werden können und/oder and der Stelle 144 eingegeben werden können, beispielsweise Sichteinlagen-Rechnungsnummern, Kreditkartennummern usw.. An der Stelle 146 wird die Rechnungsadressinformation vorzugsweise angefordert und/oder empfangen, beispielsweise der Name des Verbrauchers 20, eine Telefonnummer für den Verbraucher 20, eine Rechnungsstellungs- und/oder Lieferadresse, usw..
  • Vorzugsweise wird die oben erläuterte Funktionalität in bezug auf die Seite 100E durch das Bestellungsrechnungsmodul 38D (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet.
  • Unter Bezugnahme wiederum auf 6E aktiviert der Verbraucher 20 vorzugsweise das Icon "Kaufbeantragung" (am unteren Bereich der Seite 100E angeordnet), wenn er wünscht, die Abwicklung für den realen Speicherträgerinhalt zu beenden. Es wird besonders bevorzugt, dass die Aktivierung des Icons Kaufbeantragung ebenfalls zusätzliche Aktionen initialisiert, welche zur Beendigung der Abwicklung führen, welche den herunterladbaren digitalen Dateninhalt betrifft. Gemäß einem oder mehreren Merkmalen der vorliegenden Erfindung ist die erste Präsenz 30 in der Lage, die Abwicklung wie bei den realen Speicherträgern zu beenden, jedoch nicht in der Lage, die herunterladbaren digitalen Daten über das elektronische Netzwerk zu übertragen. Es ist mehr die zweite Präsenz 40, welche in der Lage ist, die herunterladbaren Digitaldaten über das elektronische Netzwerk 10 für den Empfang durch einen oder mehrere Verbraucher 20 zu übertragen. Beispielsweise braucht die erste Präsenz 30, obwohl sie nicht ein Vermarkter für käuflichen Inhalt ist, keine Aufsicht, Steuerung oder Zugriff auf eine Datenbank (oder Datenbanken) haben, welche die herunterladbaren Digitaldaten enthält. Trotzdem kann die erste Präsenz 30 die herunterladbaren Digitaldaten und die realen Speicherträger zu einem oder mehreren Verbrauchern 20 über die Seiten, die über das elektronische Netzwerk 10 übertragen werden, vermarkten. Die zweite Präsenz 40 könnte daher die Aufsicht, die Steuerung und/oder den Zugriff auf eine geeignete Datenbank (oder eine Reihe von Datenbanken) haben, die herunterladbare Digitaldaten enthält, obwohl die zweite Präsenz 40 nicht in die Vermarktung der herunterladbaren Digitaldaten zu einem oder mehreren Verbrauchern 20 in der gleichen Weise wie die erste Präsenz 30 eingreifen kann.
  • In bezug auf 5 wird die Aktion (2), wenn die erste Präsenz 30 bestimmt, dass der Verbraucher 20 einen Befehl ausgegeben hat, der zeigt, dass er reale Speicherträger oder sowohl reale Speicherträger als auch herunterladbare Digitaldaten erwerben will, die Beendigung der Abwicklung wie bei den realen Speicherträgern vorzugsweise über die erste Präsenz 30 beendet, wobei jedoch die Abwicklung wie die herunterladbaren Digitaldaten vorzugs weise nicht über die erste Präsenz 30 beendet wird. Bevorzugt liefert, wie in der Aktion (3) in 5 gezeigt ist, die erste Präsenz 30 lediglich Information, welche die herunterladbaren Digitaldaten betrifft (beispielsweise, die zumindest einige Information enthält, welche über die Seiten 100A – E von 6AE bereitgestellt wird). Es sei daher verstanden, dass durch eine oder mehrere Seiten, welche durch die erste Präsenz 30 übertragen werden, Information dem Verbraucher 20 bereitgestellt werden kann und Information davon empfangen werden kann, die ausreichend ist, die Abwicklung für den realen Speicherträgerinhalt zu beenden. Die Beendigung der realen Speicherträgerabwicklung wird vorzugsweise über das Bestellungsbeendigungsmodul 38B für reale Waren (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet.
  • Der Fachmann wird es schätzen, dass die Information, welche die herunterladbaren Digitaldaten betrifft, welche durch die erste Präsenz 30 dem Verbraucher 20 bereitgestellt wird (Aktion (3) von 5), nicht ein Angebot zum Erwerb umfassen muss. Anstelle davon braucht lediglich allgemeine Information, die herunterladbare digitale Daten betrifft, durch die erste Präsenz 30 bereitgestellt werden, wo der Verbraucher 20 weitere Information und die Möglichkeiten erhält, die herunterladbaren Digitaldaten von der zweiten Präsenz 40 anzufordern.
  • Wie in der Aktion (4) in 5 gezeigt ist, initialisiert die Aktivierung des Bestellungsbeantragungsicons (6E) den Kontakt zwischen dem Verbraucher 20 und der zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk 10. Vorzugsweise verknüpft die Aktivierung des Bestellungsbeantragungsicons automatisch den Verbraucher 20 mit der zweiten Präsenz 40, so dass der Verbraucher 20 mit der zweiten Präsenz 40 zusammenwirken kann, um die Abwicklung wie bei den herunterladbaren Digitaldaten zu beenden. Die Aktion zum automatischen Verknüpfen des Verbrauchers 20 mit der zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk 10 wird vorzugsweise nur dann ausgeführt, wenn der Verbraucher 20 einen Befehl geliefert hat, der zeigt, dass er eine Abwicklung für herunterladbaren Digitaldateninhalt wünscht. Vorzugsweise wird die Aktion zum automatischen Verknüpfen des Verbrauchers 20 mit der zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk 10 durch das digitale Herunterladereferenzmodul 38C der ersten Präsenz 30 (3) verwaltet.
  • Die automatische Verknüpfung zwischen dem Verbraucher 20 und der zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk 10 hat vorzugsweise zur Folge, dass die zweite Präsenz 40 zumindest eine Informationsseite über das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 überträgt. Gemäß einem oder mehreren Merkmalen der Erfindung wird die eine oder die mehreren Seiten von der zweiten Präsenz 40 vorzugsweise dem Verbraucher 20 durch zumindest ein zweites Fenster auf der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers gezeigt oder durch diesen gehandhabt. Das zweite Fenster ist vorzugsweise vom ersten Fenster getrennt (über welches der Verbraucher 20 mit der ersten Präsenz 30 zusammenwirkt). Als all-gemeine Tatsache wird das zweite Fenster vorzugsweise automatisch aktiviert (beispielsweise geöffnet, so dass der Verbraucher 20 mit einer oder mehreren Seiten von der zweiten Präsenz 40 zusammenwirken kann), als Antwort auf (oder in der Nähe zu) der automatischen Verknüpfung mit der zweiten Präsenz 40.
  • Beispielsweise kann das zweite Fenster aktiviert werden, wenn die eine oder mehrere Seiten von der zweiten Präsenz 40 durch den Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 empfangen werden. Das erste Fenster ist vorzugsweise nicht aktiv, wenn das zweite Fenster aktiviert ist.
  • Mit bezug auf 7 wird der Übergang vom Zusammenwirken des Verbrauchers von der ersten Präsenz 30 zur zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk ausführlicher beschrieben. 7 ist ein Flussdiagramm, welches Aktionen zeigt, die vor, während oder nach dem Übergang stattfinden. In den Aktionen 300 und 302 wirkt der Verbraucher 20 mit der ersten Präsenz 30 über das elektronische Netzwerk 10 (beispielsweise wie oben in bezug auf die Seiten 100A – E beschrieben wurde) über das erste Fenster auf dem Anzeigebildschirm der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers zusammen. In der Aktion 304 bestimmt die erste Präsenz 30, ob der Verbraucher 20 einen Wunsch nach einer Abwicklung für herunterladbare Digitaldaten zeigt. Wenn die erste Präsenz 30 zeigt, dass der Verbraucher 20 einen Wunsch nach einer Abwicklung für herunterladbare Digitaldaten zeigt, zweigt der Prozessfluss auf die Aktion 306 ab, wo der Verbraucher 20 automatisch mit der zweiten Präsenz 40 über das elektronische Netzwerk 10 verknüpft wird. Insbesondere öffnet sich das zweite Fenster automatisch, um das Zusammenwirken zwischen dem Verbraucher 20 und der zweiten Präsenz 40 zu erleichtern. Das Zusammenwirken zwischen dem Verbraucher 20 und der zweiten Präsenz 40 umfasst vorzugsweise die Beendigung der Abwicklung für die herunterladbaren Digitaldaten (Aktion 308), was ausführlicher unten mit bezug auf 8AG erläutert werden wird.
  • In der Aktion 310 schließt sich das zweite Fenster vorzugsweise, nachdem die Abwicklung für die herunterladbaren Digitaldaten vollständig ist. Vorzugsweise wird das erste Fenster wieder aktiviert, wenn die Abwicklung für die herunterladbaren Digitaldaten abgeschlossen ist, und der Verbraucher 20 wird automatisch zurück mit der ersten Präsenz 30 im elektronischen Netzwerk 10 verknüpft. Automatisch kann der Verbraucher 20 automatisch mit einer dritten Präsenz im elektronischen Netzwerk 10 verknüpft werden, nachdem die Abwicklung für die herunterladbaren Digitaldaten abgeschlossen wurde. Die automatische Ver knüpfung zwischen dem Verbraucher 20 und der dritten Präsenz (wenn ausgeführt) wird vorzugsweise über das erste Fenster bekundet.
  • Mit bezug auf die Aktion (4) von 5 werden nun Details, welche das Zusammenwirken zwischen dem Verbraucher 20 und der zweiten Präsenz 40 über das elektrische Netzwerk 10 als Antwort auf das Empfangen eines Befehls vom Verbraucher 20 betreffen, die zeigen, dass er eine Abwicklung für herunterladbaren Digitaldateninhalt wünscht, erläutert. Beispielsweise umfassen die eine oder mehreren Seiten an Information, welche durch die zweite Präsenz 40 zum Verbraucher 20 übertragen wird (beispielsweise im zweiten Fenster), vorzugsweise die Seite 200A, die in 8A gezeigt ist. Vorzugsweise ist das zweite Fenster durch eine Gesellschaft bezeichnet, welche mit der zweiten Präsenz 40 verknüpft ist. In diesem Beispiel ist das zweite Fenster mit Sony MusicTM bezeichnet, welches die Verbraucher 20 mit einer Anzeige der Quelle von herunterladbaren Digitaldaten beliefert. Vorzugsweise können das erste und das zweite Fenster durch unterschiedliche Gesellschaften bezeichnet sein, und somit wird der Verbraucher 20 erkennen, dass unterschiedliche Quellen den erwerbbaren Inhalt bereitstellen können.
  • Vorzugsweise umfasst die Seite 200A einen Bereich 204, der mit dem Registrieren des Verbrauchers 20 als neuen Kunden in Verbindung steht. Der Bereich 204 umfasst vorzugsweise mehrere Eingabefelder, in welche der Verbraucher 20 seinen Namen, seine E-Mail-Adresse, den Zip-Code, die Passwortverifikation, usw. eingeben kann, wobei zu verstehen ist, dass diese Liste lediglich beispielhaft bereitgestellt wird. Wenn der Verbraucher 20 kein neuer Kunde ist, sondern ein wieder auftretender Kunde, erlaubt die Seite 200A vorzugsweise das Ausführen einer Einloggprozedur im Bereich 206, die es ermöglicht, dass der Kunde 20 weitere Seiten von der zweiten Präsenz 40 empfangen kann. Insbesondere umfasst der Bereich 206 ein oder mehrere Eingabefelder einschließlich der Benutzeridentifikationsinformation (welche die E-Mail-Adresse des Verbrauchers sein kann) und der Passwortinformation. Es wird bevorzugt, dass die Funktionalität der Bereiche 204 und 206 der Seite 200A durch das Registrierungsinformationsmodul 44A (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet wird.
  • Nachdem sich der Verbraucher 20 erfolgreich in die zweite Präsenz 40 eingeloggt hat, überträgt die zweite Präsenz 40 vorzugsweise eine weitere Seite 200B an den Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10. Die Seite 200B liefert vorzugsweise eine Übersicht über die Rechnungsstellungsinformation, welche den herunterladbaren digitalen Dateninhalt betrifft, der durch den Verbraucher 20 identifiziert wird, für das Herunterladen, wenn er mit der ersten Präsenz 30 zusammenwirkte (oben in bezug auf 6AE beschrieben). Im obigen Beispiel identifizierte der Verbraucher 20 den Einzel-Musiktitel "Everything Is Every thing" durch den Künstler Lauryn Hill zum Herunterladen (6B). Somit wird der Musiktitel "Everything Is Everything" im Bereich 208 auf der Seite 200B als ein Posten eines käuflichen Inhalts, der zum Herunterladen bereit ist, identifiziert. Vorzugsweise sind der Name des Künstlers, die entsprechenden Kosten für jeden Posten des herunterladbaren digitalen Dateninhalts, die Teilsummen für die Posten, die Verkaufssteuern und die bedeutenden Gesamtkosten zum Herunterladen aller Posten des herunterladbaren digitalen Dateninhalts ebenfalls im Bereich 208 enthalten. Dem Verbraucher 20 wird außerdem vorteilhaft die Gelegenheit präsentiert, mehr Information bezüglich eines bestimmten Künstlers an der Stelle 210 zu empfangen, beispielsweise mittels eines ausführbaren Icons, eines Eingabefelds, einer Test-Box, usw..
  • Vorzugsweise wird im Bereich 212 der Seite 200B separate Rechnungsstellungsinformation zum Beendigen der Abwicklung für herunterladbare Digitaldaten vom Verbraucher 20 über ein oder mehrere Eingabefelder, ausführbare Icons oder dgl. erhalten. Beispielsweise wird vorzugsweise Information, welche die An einer Kreditkarte, welche durch den Verbraucher 20 zur Überweisung verwendet wird, der Kreditkartenname, die Kreditkartennummer, das Ablaufdatum, die Verbraucheradresse usw. vorzugsweise durch den Verbraucher 20 im Bereich 212 eingegeben. Zusammengefasst umfassen die Seiten 200A – B zumindest eines von: (i) Registrierungseingaben zum Registrieren des Verbrauchers 20; (ii) Einloggeingaben, um es dem Verbraucher 20 zu erlauben, auf weitere Bereiche der zumindest einen Seite von der zweiten Präsenz 40 zuzugreifen; (iii) Übersichtsinformation einschließlich zumindest eine von einer Liste des Inhalts, der durch den Verbraucher 20 ausgewählt wird, und Überweisungsinformation für den durch den Verbraucher 20 ausgewählten Inhalt; und (iv) Rechnungsstellungseingaben zum Empfangen von Information vom Verbraucher 20, die das Überweisungsverfahren betreffen. Aus Sicherheitsgründen sind die Übersichtsinformation und die Rechnungsstellungseingaben auf Seite 200B enthalten, auf die lediglich dann zugegriffen werden kann, nachdem sich der Verbraucher 20 eingeloggt hat. Es ist bevorzugt, dass die Funktionalität und/oder die Information der Seite 200B über das Rechnungsstellungsinformationsmodul44B (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet wird.
  • Wenn die Rechnungsstellungsinformation im Bereich 212 eingegeben wurde, fährt der Verbraucher 20 vorzugsweise mit dem Herunterladeprozess weiter, indem er das Icon "weiter" an der Stelle 214 auf der Seite 200B betätigt. Dies informiert vorzugsweise die zweite Präsenz 40, eine weitere Seite 2000 zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu übertragen. Die Seite 2000 umfasst vorzugsweise einen interaktiven Bereich 216, der die Auswahl verschiedener Formatoptionen erleichtert, welche das Herunterladen von herunterladbarem digitalen Dateninhalt betrifft. Die Formatoptionen umfassen vorzugsweise Softwarearten, mit denen der herunterladbare digitale Dateninhalt ausgeführt werden kann. Beispielsweise sind diese Arten an Software auf Seite 2000 als "Computer-Desktop-Software" identifiziert, wobei jedoch verstanden werden soll, dass die Rechnereinrichtung 20 für den Verbraucher 20 kein Desktop sein muss, sondern eine andere geeignete Berechnungseinrichtung sein könnte. Diese Arten an Software sind vorzugsweise an der Stelle 218 aufgelistet und umfassen beispielsweise Windows-Media-Player, Liquid-Audio und Real Jukebox, wobei verstanden wird, dass irgendeine eine andere bekannte An von Software oder Software, die in der Zukunft entwickelt wird, auf der Seite 2000 aufgelistet werden kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Diese Arten an Software, bei denen das Herunterladen von Digitaldaten ausgeführt werden kann, entsprechen vorzugsweise entsprechenden Wiedergabegeräten, um zumindest Audiodaten, Videodaten oder Textdaten des herunterladbaren digitalen Dateninhalts in einer oder mehreren Formen, welche durch den Verbraucher 20 wahrnehmbar sind, umzusetzen. Bei Verwendung sind die Softwareprogramme vorzugsweise Teil von oder ansonsten in Verbindung mit dem Inhaltswiedergabemodul 28B (2) der Rechnereinrichtung 20 für den Verbraucher.
  • Die Formatoptionen umfassen außerdem vorzugsweise Arten von tragbaren Einrichtungen, in denen der herunterladbare digitale Dateninhalt gespeichert werden kann, wobei eine gesicherte tragbare Einrichtung am bevorzugtesten ist. Beispielsweise ist eine Liste von gesicherten tragbaren Einrichtungen an dem Ort 220 auf Seite 2000 vorgesehen, wobei die Liste einen Sony Memory Stick-Walkman & VAIO Music Clip, Diamond Rio, Kreativ Nomad II, SANYO, Panasonic, usw. enthält, jedoch nicht darauf beschränkt ist. Bei Verwendung sind die tragbaren Einrichtungen vorzugsweise verknüpft mit oder anderweitig in Kommunikation mit dem Verwaltungsmodul 28C für die tragbare Einrichtung (2) der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers. Vorzugsweise sind die tragbaren Einrichtungen, auf denen die herunterladbaren Digitaldaten gespeichert werden können, konform mit Spezifikationen von Secured Digital Music Initiative (SDMI). SDMI ist ein Forum von vielen Gesellschaften und Organisation, die Informationstechnologie zeigen, Verbraucherelektronik, Sicherheitstechnologie, die weltweite Aufzeichnungsindustrie und Internetdienstbereitsteller. Das Privileg von SDMI besteht darin, offene Technologiespezifikationen zu entwickeln, die das Wiedergeben, Speichern und das Vertreiben digitaler Musik schützen. Digital Music Access TechnologyTM (DMAT) ist ein Warenzeichen für Produkte, welche mit SDMI-Spezifikationen konform sind.
  • Die Formatoptionen umfassen vorzugsweise ebenfalls Kompressionsformatarten, in denen herunterladbarer Digitaldateninhalt konfigurien werden kann, und/oder die Arten von CODECs, über die die herunterladbaren Digitaldaten verarbeitet werden können. Vorzugsweise sind diese Arten von Kompressionsformaten und/oder Arten von CODECs auf Seite 2000 gemäß einer oder mehrerer der Arten von Software (oder Wiedergabegeräten) aufgelistet, auf den die herunterladbaren Digitaldaten abgespielt werden können. Beispielsweise sind die Arten von Kompressionsformaten und/oder die Arten von CODECs, die bei der Windows-Media-Player-Software verwendbar sind, vorzugsweise in Verbindung miteinander aufgelistet. Die Verbindung kann vorzugsweise die Form von Auflistung der Arten von Kompressionsformaten annehmen und/oder von CODECs in der Nähe der entsprechenden Arten von Software (oder Wiedergabegeräten). Beispielsweise sind das Atrac-3-Kompressionsformat (und/oder andere Kompressionsformate), die bei der Windows-Media-Player-Software verwendbar sind, an der Stelle 222 von Seite 2000 in der Nähe der Vermerke von Windows-Media-Player aufgelistet. In gleicher Weise sind vorzugsweise die Kompressionsformate und/oder die CODECs, die bei der Liquid Audiosoftware (oder Wiedergabegerät) verwendbar sind, vorzugsweise an der Stelle 218 in der Nähe der Liquid Audio-Vermerke aufgelistet. Wenn mehr als ein Kompressionsformat und/oder CODEC mit einer vorgegebenen An von Software (oder Wiedergabegerät) verwendbar sein können, sind diese vorzugsweise über eine Herunterziehbox aufgelistet, die durch den Verbraucher 20 aktiviert werden kann. Bei Verwendung sind die Softwareprogramme vorzugsweise Teil von oder in anderer Weise in Kommunikation mit dem Inhaltswiedergabemodul28B (2) der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers.
  • Die Formatoptionen umfassen vorzugsweise außerdem Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen (DRM), denen der herunterladbare digitale Dateninhalt unterworfen werden kann. DRM-Algorithmen sind durch den Stand der Technik bekannt, um die Übertragung von herunterladbaren Digitaldaten über ein elektronisches Netzwerk zu erleichtern, wobei Copyright-Schutz, wenn es einen gibt, des Inhalts bewahrt wird. Die Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen sind vorzugsweise in Verbindung mit den Softwareprogrammen (oder Wiedergabegeräten) aufgelistet, mit denen sie kompatibel sind. Beispielsweise ist Windows-DRM in Verbindung mit dem Windows-Media-Player an der Stelle 224 angeordnet. Wenn mehr als ein Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus mit einem entsprechenden Softwareprogramm (oder Wiedergabegerät) verwendbar ist, ist dieser über eine Herunterziehbox vorzugsweise aufgelistet, die durch den Verbraucher 20 aktiviert werden kann. Bei Verwendung ist der Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus vorzugsweise Teil von oder in anderer Weise in Kommunikation mit dem DRM-Modul 28A (2) der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers.
  • Vorzugsweise wird jede Art von Software, jede Art von Kompressionsformat, jede Art von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus und/oder jede Art von tragbarer Einrichtung auf Seite 2000 angezeigt und ist über Aktivierung durch den Verbraucher 20 auswählbar. Beispielsweise sind die Formatoptionen, die im Bereich 216 aufgelistet sind, über Vermerke vorzugsweise durch Licht beleuchtbar oder auf andere Weise über Test-Boxen 230 auswählbar. Beispielsweise kann der Verbraucher 20 entscheiden, um das Windows-Media-Player-Softwareprogramm (Wiedergabegerät) auszuwählen, auf dem die herunterladbaren Digitaldaten abgespielt werden können, wobei er auf die Test-Box 230 benachbart zu den Vermerken für diese Softwareprogramme klickt. Dies beleuchtet vorzugsweise diese Vermerke (oder "vergraut" die anderen Softwareprogramme) auf, wie beispielsweise in 8D gezeigt ist. Zu diesem Zweck sind die Windows-Media-Player-Vermerke in halbfettem oder dunklerem Kontrast dargestellt, während die Liquid Audio- und Real Jukebox-Vermerke in hellerem Kontrast sind.
  • Die Seite 2000 umfasst vorzugsweise ein Aktivmatrixmerkmal, welches es dem Verbraucher 20 erlaubt, lediglich unter kompatibeln Arten von tragbaren Einrichtungen auszuwählen, wenn ein bestimmtes Softwareprogramm, in diesem Fall das Programm von Windows-Media-Player, ausgewählt wird. Beispielsweise sind lediglich Sony Music Stick Walkman & VAIO Music Clip und Diamond Rio tragbare Einrichtungen auswählbar, wenn das Softwareprogramm von Windows-Media-Player durch den Verbraucher 20 ausgewählt wurde. Dies wird vorzugsweise dem Verbraucher 20 durch Aufleuchten dieser tragbaren Einrichtungen und/oder durch Vergrauen der anderen tragbaren Einrichtungen usw. bekannt gemacht. Zu diesem Zweck sind Vermerke von Sony Memory Stick und Indizes Diamond Rio dunkler im Kontrast dargestellt im Vergleich zu Vermerken von Creativ Nomad III, Sanyo oder Panasonic.
  • Allgemeiner ausgedrückt könnte eine bestimmte Art von Software mit lediglich entsprechenden Hilfssätzen der Arten von Kompressionsformaten kompatibel sein, den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder den Arten von tragbaren Einrichtungen. Das Aktivmatrixmerkmal erlaubt eine Auswahl durch den Verbraucher 20 unter lediglich den kompatiblen Hilfssätzen von Arten von tragbaren Einrichtungen, Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und /oder Arten von Kompressionsformaten. In vorteilhafter Weise vermeidet dies die potentielle Hemmung, dass der Verbraucher 20 ungültige Formatoptionen auszuwählen hat und vereinfacht stark den Prozess, um den herunterladbaren Digitaldateninhalt herunterzuladen.
  • Vorzugsweise ist das Aktivmatrixmerkmal multi-direktional (oder multidimensional). Beispielsweise kann eine bestimmte An von tragbarer Einrichtung mit lediglich entsprechenden Geräten von Arten von Software kompatibel sein, Arten von Kompressionsformaten und/oder Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen. Wenn folglich der Verbraucher 20 eine bestimmte An an tragbarer Einrichtung auswählt, kann es dem Verbraucher 20 erlaubt werden, unter den kompatibeln entsprechenden Geräten von Arten von Software auszuwählen, den Arten von Kompressionsformaten und/oder den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen. In gleicher Weise kann eine bestimmte An von Kompressionsformat mit lediglich entsprechenden Geräten der Arten von Software kompatibel sein, den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder den Arten von tragbaren Einrichtungen. Wenn somit eine bestimmte An von Kompressionsformat durch den Verbraucher 20 ausgewählt wird, kann es dem Verbraucher 20 erlaubt werden, lediglich unter den kompatiblen entsprechenden Geräten der Arten von Software auszuwählen, den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder den Arten von tragbaren Einrichtungen. Eine noch weitere bestimmte An von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus kann mit lediglich entsprechenden Geräten der Arten von Software kompatibel sein, den Arten von Kompressionsformaten und/oder den Arten von tragbaren Einrichtungen. Wenn folglich der Verbraucher 20 eine bestimmte An von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus auswählt, wird es dem Verbraucher 20 lediglich vorzugsweise erlaubt, unter den kompatibeln entsprechenden Geräten der Arten von Software, den Arten von Kompressionsformaten und den Arten von tragbaren Einrichtungen auszuwählen.
  • Unter Bezugnahme auf 4 wird die Funktionalität von Seite 2000 vorzugsweise durch das Formatauswahlmodul 46 der zweiten Präsenz 40 verwaltet. Die Softwareprogrammauflistungs- und Auswahlfunktionen werden vorzugsweise über das Softwareauswahlmodul 46A der zweiten Präsenz 40 verwaltet. Die Auflistungs- und Auswahlfunktionen werden vorzugsweise über das Einrichtungsauswahlmodul 46B der zweiten Präsenz 40 verwaltet. Das Aktivmatrixmerkmal wird vorzugsweise über das Auswahlmatrix- und Anzeigemodul 46D der ersten Präsenz 40 verwaltet. Das Auswahlmatrix- und Anzeigemodul 46D bildet vorzugsweise eine Schnittstelle mit dem Verwaltungsmodul 46C für die gegenseitige Beziehung zwischen Software zu Einrichtung, um die kompatible Auswahl zu erzeugen und anzuzeigen, die verfügbar ist, nachdem eine bestimmte Auswahl durch den Verbraucher 20 getroffen wurde. Das Verwaltungsmodul 46C für die gegenseitige Beziehung zwischen Software und Einrichtung identifiziert die Beziehung unter der Information, die dem Verbraucher 20 angezeigt wird, beispielsweise, welche Arten von Softwareprogrammen (Wiedergabegeräten), CODECs, Kompressionsalgorithmen, DRM-Algorithmen und tragbaren Einrichtungen, die für die Kombination kompatibel und verfügbar sind.
  • Bezieht man sich nun wieder auf 8D, so läuft, wenn der Verbraucher 20 ein oder mehrere der Formatfunktionen ausgewählt hat und die Auswahl durch die zweite Präsenz 40 empfangen wird (beispielsweise über den Verbraucher 20, der das Icon 232"weiter" aktiviert), der Prozess zum Herunterladen des herunterladbaren digitalen Dateninhalts vorzugsweise weiter. Ein nächster Schritt in diesem Prozess kann eine Prüfung umfassen, ob die Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers eine geeignete Version des ausgewählten Softwareprogramms enthält, beispielsweise das Softwareprogramm von Windows-Media-Player, und/oder ob die Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers eine geeignete Version des ausgewählten Kompressionsformats oder der tragbaren Einrichtung usw. aufweist. Wenn eine oder mehrere erforderliche oder gewünschte Softwareressourcen nicht in der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers vorhanden sind, überträgt die zweite Präsenz 40 vorzugsweise eine andere Seite 200D (8E) zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10, welches eine Hyperknüpfung zu einer oder mehreren Stellen im elektronischen Netzwerk 10 aufweist, von der der Verbraucher 20 die Ressource (die Ressourcen) herunterladen kann. Wenn der Verbraucher 20 die Ressource (die Ressourcen) heruntergeladen hat, läuft der Prozess zum Herunterladen der herunterladbaren Digitaldaten vorzugsweise weiter (beispielsweise über den Verbraucher 20, der das Icon 234"fortsetzen" aktiviert). Ein nächster Schritt im Prozess kann das Bereitstellen von Verifikation umfassen, das die Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers alle notwendigen oder wünschenswerten Softwareressourcen aufweist, wie beispielsweise der Seite 200E, die in 8F gezeigt ist. Die Softwareressourcenprüf- und Verifikationsfunktionen werden vorzugsweise durch das Kundensoftware- und Einrichtungsverifikationsmodul 46E (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet.
  • Wenn der Verbraucher 20 bereit ist, den Herunterladeprozess abzuschließen, aktiviert er vorzugsweise das Icon 236"Beende Erwerb" von Seite 200E (8F), welches vorzugsweise die zweite Präsenz 40 aufmerksam macht, eine andere Seite 200F (8G) über das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 zu übertragen. Die Seite 200F umfasst vorzugsweise eine Liste der ausgewählten Titel (in diesem Beispiel den Musiktitel "Everything Is Everything"), die Künstler, die Zeit, die Dateigröße und/oder eine Abschätzung der Zeit, um das Herunterladen zu beenden (vorzugsweise als eine Funktion der Modem-Geschwindigkeit). Der Verbraucher 20 initialisiert vorzugsweise das Herunterladen, indem er das Ikon 238"lade Lied herunter" auswählt, welches vorzugsweise die zweite Präsenz 40 aufmerksam macht, die herunterladbaren Digitaldaten zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 in einem Format zu übertragen, welches mit zumindest einer der ausgewählten An von Software, der ausgewählten Art von Kompressionsformat, der ausgewählten An von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus und der ausgewählten An von tragbarer Einrichtung übereinstimmt.
  • Unter Bezugnahem auf 8CD kann der Verbraucher 20 vorzugsweise zwei oder mehrere Arten von Softwareprogrammen, zwei oder mehrere Arten von Kompressionsformaten, zwei oder mehrere Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder zwei oder mehrere Arten von tragbaren Einrichtungen auswählen. Als Antwort überträgt die zweite Präsenz 40 vorzugsweise den herunterladbaren Digitaldateninhalt zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 in Formaten, die zu den ausgewählten Arten von Softwareprogrammen, den ausgewählten Arten von Kompressionsformaten, den ausgewählten Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder den ausgewählten Arten von tragbaren Einrichtungen passen.
  • Die Herunterladeaktion (5) von 5 zeigt außerdem das Zusammenwirken zwischen der zweiten Präsenz 40 und dem Verbraucher 20 während der Herunterladephase. Der Herunterladeprozess wird vorzugsweise durch das Inhaltsherunterlademodul 48B (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet.
  • Vorzugsweise speichert das Formatauswahlmodul 46 (4) der zweiten Präsenz 40 die ausgewählten Formatoptionen (beispielsweise zumindest eine der ausgewählten Art (Arten) von Software, der ausgewählten An (Arten) von Kompressionsformaten, der ausgewählten An (Arten) von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und der ausgewählten An (Aren) der tragbaren Einrichtung (Einrichtrungen)) und bestimmt die gespeicherten Formatoptionen als Grundeinstellungsformatoptionen. Die zweite Präsenz 40 überträgt vorzugsweise die Grundeinstellungsformatoptionen zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 in einem späteren Zeitpunkt als Antwort auf einen weiteren Befehl vom Verbraucher 20, der zeigt, dass er wünscht, herunterladbare Digitaldaten zu erwerben. Vorteilhaftweiser kann der Verbraucher 20 leicht die Grundeinstellungsformatoptionen annehmen, indem er lediglich das Icon 232"weiter" (8D) aktiviert, wodurch der Prozess schnell weiterläuft, um den herunterladbaren Digitaldateninhalt herunterzuladen. Alternativ kann der Verbraucher 20 die Grundeinstellungsformatoptionen wie gewünscht editieren.
  • Vorzugsweise verwaltet das Bestellungskontomodul 48A (4) der zweiten Präsenz 40 die Endrechnungsstellung und die Vereinbarung der Abwicklung für den herunterladbaren Digitaldateninhalt. Dies umfasst vorzugsweise die Klärung des Kontos des Verbrau chers 20, beispielsweise dessen Kreditkarte, das DMA-Konto usw.. Besonders bevorzugt ist es, dass die Konto- und Klärungsfunktion die Berechnung von (und/oder die Bestimmung von) einer Kommission von einer Gesellschaft umfasst, welche mit der zweiten Präsenz 40 verknüpft ist, mit einer Gesellschaft, welche mit der ersten Präsenz 30 verknüpft ist, so dass die erste Präsenz 30 eine Kommission zum Vermarkten und/oder Vertreiben des herunterladbaren Digitaldateninhalts empfangen kann. Das Kommissionsmerkmal ist weiter durch die Aktion (6) von 5 dargestellt.
  • Der Fachmann wird aus der obigen Offenbarung erkennen, dass die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Ausführen von einer oder mehreren Aktionen durch die erste Präsenz 30 über deren Zusammenwirkung mit einem oder beiden des Verbrauchers 20 und der zweiten Präsenz 40 abdeckt, um den Erwerb des Inhalts durch den Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu erleichtern (beispielsweise die Aktionen, welche in Bezug auf 5, 6AE und 7 erläutert wurden). Der geschickte Handwerker wird aus dieser Offenbarung erkennen, dass die vorliegende Erfindung auch ein System abdeckt, um den Erwerb von Inhalt durch den Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu ermöglichen. Beispielsweise wurde ein Blockdiagramm eines solchen Systems dargestellt und in Bezug auf 1 und 3 oben erläutert. Gemäß einem oder mehreren Merkmalen der Erfindung kann ein solches System allgemein zumindest einen Prozessor umfassen, der in der Lage ist, ein oder mehrere Softwareprogramme auszuführen, wo die Softwareprogramme bewirken, dass das System eine oder mehrere der Aktionen durchführt, die hier oben in Bezug auf 5, 6AE und 7 erläutert wurden.
  • Der Fachmann wird aus der obigen Offenbarung erkennen, dass die vorliegende Erfindung ein Verfahren abdeckt, um eine oder mehrere Aktionen durch die zweite Präsenz 40 über deren Zusammenwirken mit einem oder beiden der Verbrauchers 20 und der ersten Präsenz 30 auszuführen, um den Erwerb von Inhalt durch den Verbraucher 20 über das elektronische Netz zu ermöglichen (beispielsweise die Aktionen, die in Bezug auf 5, 7 und 8A G erläutert wurden). Der geschickte Handwerker wird aus der obigen Offenbarung erkennen, dass die vorliegende Erfindung außerdem ein System abdeckt, um den Erwerb von Inhalt durch den Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu erleichtern. Beispielsweise wurde ein Blockdiagramm eines derartigen Systems gezeigt und in Bezug auf 1 und 3 oben erläutert. Gemäß einem oder mehreren Merkmalen der Erfindung kann ein solches System allgemein zumindest einen Prozessor umfassen, der in der Lage ist, ein oder mehrere Softwareprogramme auszuführen, wobei die Softwareprogramme bewirken, dass das System eine oder mehrere der Aktionen durchführt, die oben in bezug auf 5, 7 und 8AG erläutert wurden.
  • Obwohl die Erfindung hier in bezug auf bestimmte Ausführungsformen beschrieben wurde, versteht es sich, dass diese Ausführungsformen lediglich für die Prinzipien und Anwendungen der vorliegenden Erfindung beispielhaft sind. Es ist daher verstehen, dass zahlreiche Modifikationen in bezug auf die beispielhaften Ausführungsformen ausgeführt werden können, und dass andere Anordnungen denkbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie dieser durch die beigefügten Patentansprüche definiert ist, zu verlassen.
  • Zusammenfassung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Erleichtern einer Abwicklung für käuflichen Inhalt über ein elektronisches Netzwerk, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare Digitaldaten umfaßt, wobei das Verfahren aufweist: Halten einer ersten Präsenz (30) im elektronischen Netzwerk (10), zu der ein Verbraucher (20) eine Verbindung herstellen kann; Übertragen einer Seite von der ersten Präsenz (30) zum Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk (10), wobei die Seite Informationen umfaßt, die den käuflichen Inhalt betrifft; Empfangen eines Befehls vom Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk (10), der zeigt, dass der Verbraucher (20) die Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht; automatisches Verknüpfen des Verbrauchers (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk als Antwort auf den Befehl, so dass der Verbraucher (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung für den käuflichen Inhalt zu beenden.
    1

Claims (20)

  1. Verfahren zum Erleichtern einer Abwicklung für käuflichen Inhalt über ein elektronisches Netzwerk, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare Digitaldaten umfasst, wobei das Verfahren aufweist: Halten einer ersten Präsenz (30) im elektronischen Netzwerk (10), zu der ein Verbraucher (20) eine Verbindung herstellen kann; Übertragen einer Seite von der ersten Präsenz (30) zum Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk (10), wobei die Seite Information umfasst, die den käuflichen Inhalt betrifft; Empfangen eines Befehls vom Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk (10), der zeigt, dass der Verbraucher (20) die Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht; Automatisches Verknüpfen des Verbrauchers (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk als Antwort auf den Befehl, so dass der Verbraucher (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung für den käuflichen Inhalt zu beenden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, welches außerdem das Empfangen eines Auftrags von einer Gesellschaft in Verbindung mit der zweiten Präsenz (40) auf der Basis der Abwicklung für den käuflichen Inhalt aufweist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei eine Gesellschaft, die mit der ersten Präsenz (30) verknüpft ist, keine Aufsicht über die herunterladbaren Digitaldaten hat.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Gesellschaft, welche mit der zweiten Präsenz (40) verknüpft ist, Aufsicht über den käuflichen Inhalt hat.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der käufliche Inhalt zumindest eines von den herunterladbaren Digitaldaten und den realen Speicherträgern umfasst.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die realen Speicherträger zumindest eines von den optisch-lesbaren Trägern, den magnetisch-lesbaren Trägern und den mechanisch-lesbaren Trägern umfassen.
  7. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Seite in der Lage ist, Information vom Kunden zu empfangen, die ausreichend ist, die Abwicklung für die realen Speicherträger zu beenden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Verknüpfung des Verbrauchers (20) mit der zweiten Präsenz (40) im elektronischen Netzwerk (10) das Veranlassen einer Übertragung einer zweiten Seite von der zweiten Präsenz (40) zum Kunden (20) über das elektronische Netzwerk (10) umfasst, wobei die zweite Seite Information hat, die das betrifft, wie die Abwicklung für den käuflichen Inhalt zu beenden ist.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei die zweite Seite zumindest eines umfasst von: (i) Registrationseingaben zum Registrieren des Verbrauchers (20); (ii) Einloggeingaben zum Erlauben, dass der Verbraucher (20) auf weitere Teile der zweiten Seite zugreift; (iii) Übersichtsinformation, die zumindest eine von einer Liste des käuflichen Inhalts umfasst, der durch den Verbraucher (20) ausgewählt ist, und Überweisungsinformation für den käuflichen Inhalt, der durch den Verbraucher (20) ausgewählt ist; und (iv) Rechnungsstellungseingaben zum Empfangen von Information vom Verbraucher (20), der ein Überweisungsverfahren betrifft.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das elektronische Netzwerk das Internet (10) umfasst und die erste und die zweite Präsenz (30 und 40) entsprechende Web-Standorte darauf sind.
  11. System zum Erleichtern einer Abwicklung für käuflichen Inhalt über ein elektronisches Netzwerk, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare Digitaldaten umfasst, welches aufweist: eine Einrichtung zum Halten einer ersten Präsenz (30) auf dem elektronischen Netzwerk, zu der ein Verbraucher (20) eine Verbindung herstellen kann; eine Einrichtung zum Übertragen einer Seite von der ersten Präsenz (30) zum Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk, wobei die Seite Information umfasst, die den käuflichen Inhalt betrifft; eine Einrichtung zum Empfangen eines Befehls vom Verbraucher (20) über das elektronische Netz, der zeigt, dass der Verbraucher (20) die Abwicklung für den käuflichen Inhalt wünscht; und eine Einrichtung zum automatischen Verknüpfen des Verbrauchers (20) mit einer zweiten Präsenz (40) im elektronischen Netzwerk als Antwort auf den Befehl, so dass der Verbraucher (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung für den käuflichen Inhalt zu beenden.
  12. System nach Anspruch 11, welches außerdem eine Einrichtung aufweist, um eine Kommission von einer Gesellschaft, welche mit der zweiten Präsenz (40) verbunden ist, auf der Basis der Abwicklung für den käuflichen Inhalt zu empfangen.
  13. System nach Anspruch 12, wobei eine Gesellschaft, welche mit der ersten Präsenz (30) verbunden ist, keine Aufsicht über die herunterladbaren Digitaldaten hat.
  14. System nach Anspruch 13, wobei die Gesellschaft, welche mit der zweiten Präsenz (40) verknüpft ist, Aufsicht über den käuflichen Inhalt hat.
  15. System nach Anspruch 11, wobei der käufliche Inhalt zumindest eines von den herunterladbaren Digitaldaten und der realen Speicherträger umfasst.
  16. System nach Anspruch 15, wobei die realen Speicherträger zumindest eines von den optisch-lesbaren Trägern, den magnetisch-lesbaren Trägern und den mechanisch-lesbaren Trägern umfassen.
  17. System nach Anspruch 15, wobei die Seite in der Lage ist, Information vom Kunden zu empfangen, die ausreichend ist, die Abwicklung für die realen Speicherträger abzuschließen.
  18. System nach Anspruch 11, welches außerdem eine Einrichtung umfasst, um die Übertragung einer zweiten Seite von der zweiten Präsenz (40) zum Kunden (20) über das elektronische Netzwerk zu veranlassen, wobei die zweite Seite Information umfasst, die das betrifft, wie die Abwicklung des käuflichen Inhalts zu beenden ist.
  19. System nach Anspruch 18, wobei die zweite Seite zumindest aufweist eines von: (i) Registrationseingaben zum Registrieren des Verbrauchers (20; (ii) Einloggeingaben zum Erlauben, dass der Verbraucher (20) auf weitere Teile der zweiten Seite zugreift; (iii) Übersichtsinformation, welche zumindest eine von einer Liste von dem käuflichen Inhalt umfasst, die durch den Verbraucher (20) ausgewählt ist, und von Überweisungsinformation für den käuflichen Inhalt, der durch den Verbraucher (20) ausgewählt wurde; und (iv) Berechnungseingaben zum Empfangen von Information vom Verbraucher (20), welche ein Überweisungsverfahren betrifft.
  20. System nach Anspruch 11, wobei das elektronische Netzwerk (10) das Internet (10) umfasst, und die erste und die zweite Präsenz (30 und 40) entsprechende Web-Standorte darauf sind.
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