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Querverweis auf bezogene
Anmeldungen
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Diese Anmeldung basiert auf und beansprucht
die Vorteile der US-Patentanmeldung Nummer 09/836 094 mit dem Titel:
Verfahren und Vorrichtung zum Präsentieren
von Inhalt, der über
digitales Herunterladen erhältlich
ist, und zum Ausführen
digitaler heruntergeladener Käufe,
angemeldet am 17. April 2001, wobei die gesamte Offenbarung davon hier
durch Referenz einbezogen wird.
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Hintergrund der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich allgemein auf das Erleichtern von Abwicklungen zwischen einem
Verbraucher und einer oder mehreren Gesellschaften über ein
elektronisches Netzwerk. Insbesondere bezieht sich die vorliegende
Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Präsentieren und
zum Erhalten käuflichen
Inhalts, beispielsweise digitale herunterladbare Daten und reale
Speicherträger
zumindest teilweise über
das elektronische Netzwerk.
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Es ist bekannt, um über das
Internet nach Waren zu blättern
(browsen) und diese zu erwerben. Beispielsweise bietet SamGoody.com
den Erwerb von CDs, Bänder,
DVDs usw. an, welche Musik und/oder Video enthalten, über das
Internet an. Es ist außerdem
bekannt, digitale Daten über
das Internet herunterzuladen. Beispielsweise bietet MP3.com verschiedene
Musiktitel an, um diese im MP3-Format herunterzuladen. Während das
freie Herunterladen von digitalen Daten wuchert, verbleibt die Notwendigkeit
nach einem effektiven Mechanismus und ein Verfahren, um den Verbraucher
den Zugriff, den Erwerb und das Herunterladen von Digitaldaten,
beispielsweise Musik, legitim zu gestatten. Sichere, benutzerfreundliche
Systeme zum Erlauben eines legitimen Erwerbs von herunterladbaren
Digitaldaten würden ein
nichtangezapftes Publikum an Erwerbern anziehen und würden somit
den Markt für digitales
Datenherunterladen expandieren. Wiederum würden digitale Datenbereitsteller
ermutigt werden, mehrere Digitaldaten für Verbraucher verfügbar zu
machen.
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Während
reale Waren, beispielsweise CDs, Bänder, DVDs über das Internet erworben werden können, wurde
ein benutzer-freundliches System zum Erlauben des Erwerbs dieser
realen Waren und/oder zum Herunterladen von Digitaldaten bisher nicht
adäquat
entwickelt. Ein sicheres, benutzer-freundliches System zum Erlauben
des Erwerbs von realen Waren und/oder zum legitimen Herunterladen
von Digitaldaten würde
sich an viele Lieferungen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Bereitstellern
richten. Insbesondere hat in vielen Fällen ein Bereitsteller von
realen Waren nicht die Aufsicht über herunterladbare
Digitaldaten und würde
somit die Möglichkeit
willkommen heißen,
diese Digitaldaten zu vermarkten (insbesondere gegen eine Gebühr). In gleicher
Weise haben Bereitsteller von herunterladbaren Digitaldaten nicht
die Marktdurchdringung, die durch einen Bereitsteller von realen
Waren erlebt wird, und würden
die Gelegenheit willkommen heißen,
ihre herunterladbaren Digitaldaten den Verbrauchern über den
Bereitsteller realer Waren zu vermarkten.
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Überblick über die Erfindung
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Eine Abwicklung für käuflichen Inhalt wird über ein
elektronisches Netz erleichtert, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare
Digitaldaten umfasst. Gemäß der Erfindung
ist eine erste Präsenz
im elektronischen Netz vorhanden, mit dem ein Verbraucher einen
Kontakt aufnehmen kann. Eine Seite wird von der ersten Präsenz zum
Verbraucher über
das elektronische Netzwerk übertragen,
wobei die Seite Information aufweist, welche den käuflichen
Inhalt betrifft. Eine Anforderung wird vom Verbraucher über das
elektronische Netzwerk empfangen, die anzeigt, dass der Verbraucher
die Abwicklung für
den käuflichen
Inhalt wünscht.
Der Verbraucher kann automatisch mit einer zweiten Präsenz auf
dem elektronischen Netzwerk als Antwort auf die Anforderung eine Verbindung
aufnehmen, so dass der Verbraucher mit der zweiten Präsenz über das
elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung nach
dem käuflichen
Inhalt abzuschließen.
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Gemäß einem Merkmal der vorliegenden
Erfindung wird eine Kommission von einer Gesellschaft in Verbindung
mit der zweiten Präsenz
auf der Basis der Abwicklung nach dem käuflichen Inhalt empfangen.
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Andere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann im Hinblick auf die hier
vorgenommene Offenbarung in Kombination mit den beiliegenden Zeichnungen
deutlich.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die vorliegenden Erfindung ist in
den Figuren der beiliegenden Zeichnungen gezeigt, die so ausgelegt
werden sollten, dass sie beispielhaft sind und nichteinschränkend sind,
und bei denen gleiche Bezugszeichen dazu dienen sollen, gleiche
oder entsprechende Teile zu bezeichnen:
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1 ist
ein Blockdiagramm, welches ein System gemäß der vorliegenden Erfindung
zeigt;
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2 ist
ein Blockdiagramm, welches die Struktur einer Vorrichtung zeigt,
die durch einen Verbraucher gemäß der vorliegenden
Erfindung genutzt wird;
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3 ist
ein Blockdiagramm, welches eine Vorrichtung zeigt, die durch einen
Bereitsteller des käuflichen
Inhalts gemäß der vorliegenden
Erfindung genutzt wird;
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4 ist
ein Blockdiagramm, welches eine Vorrichtung zeigt, die durch einen
anderen Bereitsteller von käuflichem
Inhalt gemäß der vorliegenden
Erfindung genutzt wird;
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5 ist
ein Flussdiagramm, welches den Betrieb zeigt, welcher durch eine
oder mehrere Gesellschaften von 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgeführt
wird;
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6A – 6E sind grafische Darstellungen von
Bildschirmanzeigen, welche eine oder mehrere Seiten zeigen, welche
von einer ersten Präsenz
zu einem Verbraucher über
ein elektronisches Netzwerk gemäß der vorliegenden
Erfindung übertragen
werden können;
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7 ist
ein Flussdiagramm, welches den Betrieb zeigt, welcher durch eine
oder mehrere Gesellschaften von 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgeführt
wird; und
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8A – 8G sind grafische Darstellungen von
Bildschirmanzeigen, welche eine oder mehrere Seiten zeigen, welche
von einer zweiten Präsenz
zu einem Verbraucher über
eine elektronisches Netzwerk gemäß der vorliegenden
Erfindung übertragen werden
können.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Betrachtet man nun die Zeichnungen,
so ist in 1 ein Blockdiagramm
gezeigt, welches ein System 1 zeigt, welches geeignet ist,
ein oder mehrere Merkmale der vorliegenden Erfindung auszuführen. Das
System 1 umfasst ein elektronisches Netzwerk 10,
beispielsweise ein drahtloses Netzwerk, ein Festnetzwerk, ein analoges
Netzwerk, ein digitales Netzwerk, usw.. Bevorzugt wird, dass das
elektronische Netzwerk 10 das Internet ist. Das System 1 umfasst
außerdem
einen oder mehrere Verbraucher 20, welche mit dem elektronischen
Netzwerk 10 unter Verwendung eines der bekannten Verfahren
gekoppelt sind. Es sei verstanden, dass der Verbraucher 20 durch
eine Computereinrichtung dargestellt ist, die mit dem elektronischen
Netzwerk 10 gekoppelt ist, wobei jedoch die Computereinrichtung
durch einen Menschen manipuliert werden kann (d.h., einen Verbraucher
von Waren, Dienstleistungen, Daten, usw.). Somit wird sich hier
der Verbraucher 20 auf einen Menschen und/oder die Computereinrichtung
wie dies geeignet ist beziehen. Es sei angemerkt, dass die Computereinrichtung 20 des
Verbrauchers viele unterschiedliche Formen annehmen kann, beispielsweise
traditionelle nichtmobile Computereinrichtungen, einschließlich Personalcomputer,
Settop-Boxen, Telefone
usw.. Mobile Computereinrichtungen sind auch in Erwägung zu
ziehen, beispielsweise digitale Personal-Assistenzeinheiten (PDA)
(beispielsweise Einrichtungen/Computer, beispielsweise der Palm-PilotTM, usw.); Zellulartelefone (einschließlich für das Internet
freigegebene Zellulartelefone); portable Computer (beispielsweise
diejenigen, die drahtlose Modems umfassen); Laptop-Computer; usw..
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Das System 1 umfasst zumindest
eine von einer ersten Präsenz 20 und
einer zweiten Präsenz 40,
die mit dem elektronischen Netzwerk 10 unter Verwendung
der bekannten Verfahren gekoppelt sind. Für die Zwecke der Erfindung,
die hier offenbart sind, kann eine "Präsenz" im elektronischen
Netzwerk 10 eine Sammlung von Dateien (beispielsweise Web-Standortdateien,
Seiten, usw.), welche zu Gesellschaften übertragen werden können, die
mit dem elektronischen Netzwerk 10 gekoppelt sind, beispielsweise
die Verbraucher 20, darstellen. Die Seiten können in
irgendeinem geeigneten Format sein, beispielsweise der Hypertext-Markup-Language (HTML)
und/oder der Extensible Markup-Language (XML), wobei verstanden
werden soll, dass der Fachmann alternative Programmiersprachen und
Verfahren erkennen wird, welche verfügbar sind oder welche verfügbar werden
können.
Der hier verwendete Ausdruck "Präsenz" kann außerdem eine
Vorrichtung oder Vorrichtungen umfassen, die dazu verwendet werden,
die Seiten, die für
die Gesellschaften über
das elektronische Netzwerk 10 verfügbar sind, zu übertragen
oder diese anderweitig verfügbar
zu machen. Beispielsweise werden Netzwerkserver häufig für diesen
Zweck verwendet. Diese Server umfassen einen oder mehrere Prozessoren,
die in der Lage sind, ein oder mehrere Softwareprogramme auszuführen, wobei
der Prozessor (die Prozessoren) mit dem elektronischen Netz 10 gekoppelt
sind, so dass das eine oder die mehreren Softwareprogramme die Bildung,
die Handhabung, die Übertragung usw.
der Seiten steuern. Der Server (die Server) können ausgeführt sein, dass sie eine oder
mehrere Rechnereinrichtungen verwenden, die an einem oder mehreren
geografischen Orten angeordnet sind. Der hier verwendete Ausdruck "Präsenz" kann außerdem eine
oder mehrere Gesellschaften bezeichnen, die halten, bilden, steuern
oder anderweitig mit dem Server (den Servern) und/oder den Seiten
verknüpft sind,
welche über
das elektronische Netzwerk 10 zu übertragen sind.
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Gemäß einem oder mehreren Merkmalen der
vorliegenden Erfindung ist die erste Präsenz 30 vorzugsweise
ein Händler
für käuflichen
Inhalt, d.h., eine Präsenz
im elektronischen Netzwerk 10, welches sich mit dem Vermarkten
und/oder dem Einzelverkauf von käuflichem
Inhalt an einen oder mehrere Verbraucher 20 befasst. Man
sieht, dass die erste Präsenz
ein Unterhaltungs-Verkäufer
oder Händler sein
kann, beispielsweise TowerRecords.com, CDNow.com usw..
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Der käufliche Inhalt umfasst vorzugsweise zumindest
herunterladbare Digitaldaten (d.h., Digitaldaten, die über das
elektronische Netzwerk 10 zu einem oder mehreren Verbrauchern 20 übertragen werden
können)
oder reale Speicherträger
(d.h., ein Produkt, welches Digitaldaten oder Analogdaten speichern
kann). Man sieht, dass die herunterladbaren Digitaldaten und/oder
die Digital-/Analog-Daten der realen Speicherträger eine Audioeinzelheit, Videoeinzelheit
oder mehrere aufweisen können.
Bevorzugt ist, dass die Audiodaten Musik sind. Der Fachmann wird
aus dieser Offenbarung schätzen,
dass die realen Speicherträger
optische lesbare Träger sein
können,
(beispielsweise Audioplatten, Videoplatten, Minidisks, usw.), elektrisch
lesbare Träger (beispielsweise
Mikroprozessor lesbare Speicher, Memory Sticks, usw.), magnetisch
lesbare Träger (beispielsweise
Kassettenbänder,
Videobänder, usw.),
und mechanisch lesbare Träger
(beispielsweise Vinyl-Platten, usw.). Wenn sich der käufliche
Inhalt auf Musik bezieht, werden häufig der Begriff "Musiktitel" (oder Single) und
der Begriff "Album" verwendet. Es sei
verstanden, dass der Begriff "Musiktitel", der hier verwendet
wird, entsprechende Lieder umfasst, die durch einen oder mehrere
Künstler
aufgezeichnet sind. Es sei verstanden, dass der Begriff "Album", der hier verwendet
wird, breit sich auf eine oder mehrere Aufzeichnungen bezieht, die
als Einzeleinheit produziert werden (beispielsweise eine Anzahl
von Musiktiteln, welche auf einem einzelnen realen Speicherträger aufgezeichnet
sind).
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Betrachtet man nun 2, so ist die Recheneinrichtung 20 des
Verbrauchers, beispielsweise ein Desktop-Personalcomputer hinsichtlich
einiger seiner Merkmale und/oder Funktionen gezeigt. Zusätzlich zu
einer Verarbeitungseinheit (beispielsweise einer CPU, I/O-Einrichtungen, peripherer
Einrichtungen, usw. die nicht gezeigt sind) umfasst die Recheneinrichtung 20 für Verbraucher
vorzugsweise einen Speicher 22, um Softwareressourcen (oder
Programme) zu speichern, welche durch die Verarbeitungseinheit ausgeführt werden
können,
um verschiedene Funktionen zu erlangen. Der Speicher 22 kann
unter anderen Dingen ein Betriebssystem 24 aufweisen, beispielsweise
eines der bekannten Betriebssysteme, Windows 95/98/NT-Betriebssysteme, welche
durch Microsoft Inc. of Redmond, WA, Mac-OS und LINUX, welche Beispiele
sind, bereitgestellt werden.
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Ein Browser-Programm 26 kann
im Betriebssystem 24 arbeiten oder in dieses integriert
sein, wobei verstanden werden soll, dass das Browser-Programm 26 die
Recheneinrichtung 20 für
den Verbraucher mit der Funktionalität beliefert, die erforderlich ist,
Seiten vom elektronischen Netzwerk zu erlangen und eine oder mehrere
dieser Seiten zu handhaben (beispielsweise durch Aktivieren eines
oder mehrerer darauf befindlichen Icons, durch Eingeben von Textinformation
oder durch sonstiges Einwirken auf eine oder mehrere Seiten, um
nützliche
Ergebnisse zu erlangen). Netscape Navigator and Internet-Explorer sind
Beispiele von geeigneten Browser-Programmen 26 zur Verwendung
bei der vorliegenden Erfindung.
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Die Recheneinrichtung 20 des
Verbrauchers umfasst außerdem
vorzugsweise ein Inhaltszugriffs-Verwaltungsmodul 28, welches
Verwaltungssoftware (DRM) 28A für digitale Rechte hat, ein
Inhaltswiedergabemodul (welches vorzugsweise einen CODEC aufweist) 28B,
und ein Verwaltungsmodul 28C für eine tragbare Einrichtung.
Es sei verstanden, dass diese Module lediglich die Form von Software annehmen
können,
lediglich von Hardware oder eine Kombination von Software und Hardware,
wenn notwendig. Wie später
ausführlicher
erläutert
wird, wird das Browser-Programm 26 und das Verwaltungsmodul 28 für den Inhaltszugriff
dazu verwendet, eine Abwicklung für käuflichen Inhalt zwischen dem
Verbraucher 20 und einem oder beiden der ersten oder zweiten
Präsenz 30, 40 zu
erleichtern.
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Es wird nun auf 3 bezuggenommen, welche ein Blockdiagramm
des Aufbaus und/oder der Funktionalität der ersten Präsenz 30 gemäß einem
oder mehreren Merkmalen der vorliegenden Erfindung zeigt. Die erste
Präsenz 30 umfasst
vorzugsweise eine Recheneinrichtung, beispielsweise einen Netzwerk-Server
einschließlich
einem oder mehreren Prozessoren (beispielsweise CPUs), um ein oder mehrere
Softwareprogramme auszuführen,
welche die erste Präsenz 30 mit
gewünschter
Funktionalität erfüllen. Vorzugsweise
umfasst die erste Präsenz 30 einen
Speicher 32, in welchem ein Registrations- oder Einlogg-Modul 34,
ein Inhaltspräsentierungsmodul 36 und
ein Bestellungsakzeptanzmodul 38 angeordnet sind. Es sei
verstanden, dass diese Module die Form lediglich von Software, lediglich
von Hardware oder eine Kombination und Software und Hardware annehmen
können.
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Wie später ausführlicher erläutert wird,
kann das Registrier- und Einlogg-Modul 34 Software ausführen, die
geeignet ist, Verbraucherkontoinformation zu empfangen und/oder
zu verwalten. Beispielsweise kann das Modul 34 eine Schnittstelle
mit einer integrierten und/oder separaten Datenbank (Datenbanken)
von Information, welche entsprechende Verbraucher betrifft, bilden,
wobei die Information dazu verwendet wird, diese in der ersten Präsenz 30 über das
elektronische Netzwerk 10 zu speichern und/oder einzuloggen.
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Das Inhaltspräsentierungsmodul 36 umfasst vorzugsweise
ein Merkmalanzeigemodul 36A, ein Inventarmodul 36B für reale
Waren und ein digitales Herunterladeinventarmodul 36C.
Wie später
ausführlicher
erläutert
wird, erlauben diese Module es der ersten Präsenz 30, bestimmte
Information, die den käuflichen
Inhalt betrifft über
das elektronische Netzwerk 10 zu übertragen. Vorzugsweise ist
die Information insbesondere auf das Vermarkten des käuflichen Inhalts
auf einen oder mehrere Verbraucher 20 über die Übertragung von Seiten über das
elektronische Netzwerk 10 abgestimmt.
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Das Bestellungsakzeptanzmodul 38 umfasst vorzugsweise
ein Bestellungsanzeigemodul 38A, ein Bestellungsbeendigungsmodul 38B für reale
Waren, ein digitales Herunterlade-Bezugnahmemodul 38C und
ein Bestellungskontomodul 38D. Allgemein beliefert das
Bestellungsakzeptanzmodul 38 die erste Präsenz 30 mit
der Fähigkeit,
Information, welche das Verarbeiten einer Bestellung von einem Verbraucher 20 für käuflichen
Inhalt betrifft, zu organisieren und zu manipulieren, beispielsweise
das Anzeigen spezieller Themen des käuflichen Inhalts, welche durch
den Verbraucher 20 gewünscht
werden, das Berechnen der Kosten für den käuflichen Inhalt, usw.. Weitere
Einzelheiten bezüglich
der speziellen Funktionalität
des Bestellungsakzeptanzmoduls 38 werden ausführlicher
unten beschrieben.
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Es wird nun auf 4 bezuggenommen, welche ein Blockdiagramm
der Vorrichtung und/oder Funktionalität der zweiten Präsenz 40 zeigt.
Vorzugsweise umfasst die zweite Präsenz 40 eine Recheneinrichtung,
beispielsweise einen Netzwerkserver, der einen oder mehrere Prozessoren
(beispielsweise eine CPU) hat, die in der Lage sind, ein oder mehrere Softwareprogramme
auszuführen,
welche die zweite Präsenz 40 mit
der gewünschten
Funktionalität
erfüllen.
Vorzugsweise umfasst die zweite Präsenz 40 einen Speicher 42,
der ein Registrations- und Einlogg-Modul 40 enthält, ein
Formatauswahlmodul 46 und ein Bestellungsakzeptanzmodul 48.
Es soll verstanden sein, dass diese Module in Software, Hardware
und oder einer Kombination von Hardware und Software ausgeführt werden
können.
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Vorzugsweise umfasst das Registrations- und
Einlogg-Modul 44 ein Registrierinformationsmodul 44A und
ein Rechnungsstellungsinformationsmodul 44B. Allgemein
erlaubt es das Registrier- und Einlogg-Modul 44 es der
zweiten Präsenz 40,
eine Schnittstelle mit einem oder mehreren Verbrauchern 20 über das
elektronische Netzwerk 10 zu bilden, beispielsweise durch
Sammeln von Registrationsinformation, Verwalten existierender Konten,
usw.. Weitere Details bezüglich
des Registrier- und Einlogg-Moduls 44 werden anschließend gezeigt.
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Vorzugsweise umfasst das Formatauswahlmodul 46 ein
Softwareauswahlmodul 46A, ein Einrichtungsauswahlmodul 46B,
ein Verwaltungsmodul 46C von Software zu Ein richtung, ein
Auswahlmatrix- und Anzeigemodul 46D und ein Kundensoftware- und
Einrichtungsverifizierungsmodul 46E. Allgemein erfüllt das
Formatauswahlmodul 46 vorzugsweise die zweite Präsenz 40 mit
der Fähigkeit
zum Übertragen von
Formatoptionen für
den käuflichen
Inhalt an einen oder mehrere Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10, wobei die Formatoptionen beispielsweise
Softwarearten aufweisen, auf denen der käufliche Inhalt ausgeübt werden
kann, Arten von tragbaren Einrichtungen, in denen der käufliche
Inhalt gespeichert werden kann, Arten von Kompressionsformaten,
in denen der käufliche
Inhalt konfiguriert werden kann, Arten von CODECs, über welche der
käufliche
Inhalt verarbeitet werden kann, und Arten von digitalen Rechtverwaltungsalgorithmen (DRM),
denen der käufliche
Inhalt unterworfen werden kann. Zusätzliche Details in bezug auf
das Formatauswahlmodul 46 werden später gezeigt.
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Das Bestellungsakzeptanzmodul 48 umfasst vorzugsweise
ein Bestellungskontomodul 48A und ein Inhaltsherunterlademodul 48B.
Allgemein erfüllt das
Bestellungsakzeptanzmodul vorzugsweise die zweite Präsenz 40 mit
der Fähigkeit,
eine Schnittstelle mit einem oder mehreren Verbrauchern 20 über das
elektronische Netzwerk 10 zu bilden, um käuflichen
Inhalt der herunterladbaren digitalen Datenvielfalt herunterzuladen.
Weitere Details des Bestellungsakzeptanzmoduls 48 und seiner
Funktionalität werden
unten gezeigt.
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Es wird nun auf 5 bezuggenommen, welche ein Flussdiagramm
einiger Aktionen zwischen dem Verbraucher 20, der ersten
Präsenz 30 und/oder
der zweiten Präsenz 40 über das
elektronische Netzwerk 10 gemäß einem oder mehreren Merkmalen
der vorliegenden Erfindung zeigt. Es sei verstanden, dass die in 5 gezeigte Aktionen keine
erschöpfende
Liste darstellen und dass die zeitliche Reihenfolge, in der sie
bezeichnet und/oder besprochen werden, nicht einschränkend ist,
sondern diese lediglich beispielhaft gezeigt ist. Wie in der Aktion
(1) gezeigt ist, kann der Verbraucher 20 käuflichen
Inhalt mit der ersten Präsenz 30 über das
elektronische Netzwerk 10 durchsuchen, überprüfen und/oder auswählen. In
Bezug auf 2 und 3 kann der Verbraucher 20 sein
Browser-Programm 26 ausführen, um eine Verbindung zur
ersten Präsenz 30 über das
elektronische Netzwerk 10 herzustellen. Die erste Präsenz 30 kann
eine oder mehrere Seiten über
das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 übertragen,
wo die eine oder mehreren Seiten Information aufweisen, die den
käuflichen
Inhalt betreffen. Das Inhaltspräsentationsmodul 36 (3) der ersten Präsenz 30 kann
dazu verwendet werden, die eine oder mehreren Seiten zu erzeugen,
zu manipulieren, zu verwalten und/oder zu übertragen, die Information
enthalten, die den käuflichen
Inhalt betrifft. Wenn verwendet kann die Anfangsverbindung durch den
Verbraucher 20 zur ersten Präsenz 30 die Übertragung
einer Registrierungs- und/oder Einlogg-Seite von der ersten Präsenz 30 zum
Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10 umfassen (vorzugsweise durch
Registrierungs- und Einlogg-Modul 34 verwaltet, sie 3). Wie es durch den Stand
der Technik bekannt ist, kann diese Registrierungs- und/oder Einloggseite
es erforderlich machen, dass der Verbraucher 20 einen Benutzernamen
und/oder ein Passwort eingibt, um weitere Seiten von der ersten
Präsenz 30 zu
erhalten. Wenn der Verbraucher 20 ein erstmaliger Besucher
für die
erste Präsenz 30 ist,
kann dann eine Registrierung auch erforderlich sein, wie es im Stand
der Technik bekannt ist.
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6 zeigt
ein zeichnerisches Beispiel einer Seite 100A, die geeignet ist,
um Information, welche den käuflichen
Inhalt betrifft, dem Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 bereitzustellen.
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Die Seite 100A wird vorzugsweise
auf der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers in einem ersten
Fenster angezeigt. Der Ausdruck "Fenster", der hier verwendet
wird, ist ein separater Betrachtungsbereich auf einem Anzeigebildschirm
(beispielsweise ein Bildschirm in Verbindung mit der Rechnereinrichtung 20 des
Verbrauchers), wo Mehrfach-Betrachtungsbereiche als Teil einer grafischen Benutzerschnittstelle
zugelassen sind. Ein Fenster kann bewegt werden, minimiert werden,
maximiert werden und/oder bezüglich
der Größe in Abhängigkeit
von dem Wunsch eines Benutzers variiert werden. Vorzugsweise umfasst
das erste Fenster einen Balkenbereich 108, der durch die
erste Präsenz 30 genutzt
werden kann, um das Fenster zu bezeichnen, wobei MusicRetailer.com
die Bezeichnung ist, die gezeigt ist. Vorzugsweise umfasst die Seite
100A Information, welche sowohl herunterladbare Digitaldaten, beispielsweise
Musik, als auch reale Speicherträger
betrifft, welche Digital- oder Analogdaten enthält. Die herunterladbaren Digitaldaten
sind vorzugsweise Musikdaten, die zum Herunterladen über das
elektronische Netz 10 für
die Rechnereinrichtung 20 für den Verbraucher zum Speichern
verfügbar sind.
Die realen Speicherträger
würden
dagegen an den Verbraucher 20 vertrieben, wobei bekannte
Vertriebskanäle
genutzt werden.
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Die Seite 100A ist vorzugsweise in
Rahmen organisiert, wobei ein linker Rahmen 102 vorzugsweise
käuflichen
Inhalt gemäß Künstlern
und Gattung auflistet. Die Liste ist vorzugsweise mittels von Textvermerken
dargestellt. Die Seite 100A umfasst vorzugsweise einen Hauptrahmenbereich 106,
der zusätzliche
Details enthält,
die den käuflichen
Inhalt betreffen. Information, welche die herunterladbaren Digitaldaten
betrifft, kann vorzugsweise durch Aktivieren eines ausführbaren
Icons 104 erhalten werden, welches in einem oberen Bereich
des Hauptrahmens 106 angeordnet ist. Der Fachmann wird
es würdigen,
dass das Aktivieren eines ausführbaren Icons
in diesem Zusammenhang das Aktivieren einer Hypertext-Verknüpfung mit
sich bringen kann, welche eine Verknüpfung mit einer anderen Präsenz im elektronischen Netzwerk 10 veranlassen
kann oder welche veranlassen kann, dass eine oder mehrere zusätzliche
Seiten von der ersten Präsenz 30 zum Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10 übertragen werden. Der Hauptrahmen 106 der
Seite 100A umfasst außerdem
vorzugsweise Information, die reale Speicherträger betrifft.
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Der Hauptrahmen 106 enthält vorzugsweise eine
Auflistung von "besonders
herausgestellter" Auswahl,
welche die erste Präsenz 30 wünschen kann,
diese den Verbrauchern 20 zu vermarkten. Beispielsweise
können
Titel von Alben, beispielsweise Will Smith, Korn, The Bicentennial
Man-Soundtrack, usw., im Hauptrahmen 106 aufgelistet sein.
Die herausgestellte Auswahl wird vorzugsweise mittels Text und/oder
Grafikvermerke angezeigt. Vorzugsweise zeigen die Vermerke in Verbindung
mit den Künstlern,
der Gattung und Musiktiteln ausführbare
Icons, welche es dem Verbraucher 20 erlauben, nachzubohren
und Zusatzinformation betreffs des käuflichen Inhalts zu erhalten.
Wenn beispielsweise der Verbraucher 20 ein Icon ausführt, welches
zum Künstler Lauryn
Hill gehört
(beispielsweise im Rahmen 102), wird Zusatzinformation,
welche käuflichen
Inhalt durch diesen Künstler
betrifft, vorzugsweise dem Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk bereitgestellt. Die Information wird vorzugsweise über eine oder
mehrere Seiten bereitgestellt, welche von der ersten Präsenz 30 zum
Verbraucher 20 übertragen werden.
Beispielsweise umfasst die Seite 100B von 6B eine Vielzahl an Information, welche
käuflichen
Inhalt durch den Schauspieler Lauryn Hill betrifft. Wie gezeigt
ist, wird der Musiktitel "Everything
Is Everything" über Text
und Grafik (Standbildrahmen und/oder Bewegtrahmen)-Vermerke am Ort 110 identifiziert.
Am Ort 112 wird eine Auflistung verschiedener Formen, die
der käufliche
Inhalt annehmen kann, bereitgestellt, nämlich eine Einzel-CD oder einen
digitalen Download. Eine Hyperverknüpfung, um Information betreffs
anderer Titel durch Lauryn Hill zu erhalten, ist an dem Ort 114 angeordnet.
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Der Verbraucher 20 kann
einen Befehl über das
elektronische Netzwerk 10 ausgeben, der zeigt, dass er
eine Abwicklung für
den käuflichen
Inhalt wünscht.
Dieser Befehl wird vorzugsweise durch Aktivieren eines ausführbaren
Icons in Verbindung mit dem käuflichen
Inhalt initialisiert. Bei dem Beispiel, welches in 6B gezeigt ist, kann der Befehl die Form
einer Aktivierung des Satzes "Digital
Download" (an der
Stelle 112) in Verbindung mit dem Musiktitel "Everything Is Everything" annehmen. Alternativ
kann der Verbraucher 20 den Satz "Everything Is Everything" an den Stellen 110, 116 aktivieren
oder er kann ein Icon in Verbindung mit dem Preis des käuflichen
Inhalts aktivieren, beispielsweise die Stelle 118. Wenn
der Verbraucher 20 ein Icon aktiviert, welches zeigt, dass
er eine Abwicklung für
den käuflichen
Inhalt wünscht
(d.h., ein Befehl wird über
das elektronische Netzwerk 10 übertra gen), bestimmt vorzugsweise
die erste Präsenz 30,
ob der Befehl zeigt, dass der Verbraucher 20 eine Abwicklung
für herunterladbare
Digitaldaten oder reale Speicherträger wünscht und speichert diese Information
(beispielsweise in einem virtuellen "Einkaufwagen"). Eine Anzeige, dass der Verbraucher 20 einen
Befehl, der zeigt, dass er eine Abwicklung für ein Thema des käuflichen
Inhalts wünscht,
wird über
die Seite 100B beispielsweise bereitgestellt, wobei zitiert wird "dein Einkaufswagen
hat einen Posten" an
der Stelle 120.
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Der Verbraucher 20 kann
die erste Präsenz 30 durchsuchen
und andere Posten von käuflichem Inhalt
von Interesse identifizieren. Wenn beispielsweise der Verbraucher 20 ein
Icon für
den Künstler Pearl
Jam aktiviert, wird mehr Information in bezug auf diesen Künstler von
der ersten Präsenz 20 zum Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10 übertragen. Diese Information
kann die Form einer Seite 1000 annehmen, die in 6C gezeigt ist, die Text- und Grafikvermerke
an der Stelle 120 aufweist. Wie gezeigt ist, ist das Album
des Titels " Yield" im Hauptrahmen 106 herausgestellt
und kann in verschiedenen Formen erworben werden, beispielsweise über reale
Speicherträger
(beispielsweise Vinylplatten, CDs, Kassetten, MiniDisc), die an
der Stelle 122 aufgelistet sind. Herunterladbare Digitaldaten
für diesen
Albumstitel könnten
nicht verfügbar
sein, und daher würden
keine entsprechenden Vermerke oder Icons auf der Seite 1000 bereitgestellt.
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Eine Liste von Musiktiteln des "Yield"-Albums ist vorzugsweise
an der Stelle 124 vorgesehen, nämlich Brian 0f J., Faithful,
No Way, Given To Fly, usw.. An der Stelle 126 ist vorzugsweise
eine kurze Schilderung bestimmter Posten von Interesse betreffs
des Albums bereitgestellt. Die Erzählung kann Information betreffs
des Künstlers,
der Produktionsgesellschaft, der Ingenieure, des Aufzeichnungsorts, der
Anzahl von Musiktiteln, die im Album enthalten sind, und eine Auflistung
von zumindest einiger der Musiktitel enthalten.
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Auf eine Audioprobe von einem oder
mehreren der Musiktitel, die im Album enthalten sind, kann vorzugsweise
durch Aktivieren von einem oder mehreren Icons an der Stelle 128 zugegriffen
werden. Vorzugsweise sind die einen oder mehreren Icons als Herunterziehmenü von Musiktiteln
organisiert, wo ein oder mehrere der Musiktitel durch den Verbraucher 20 aktiviert
werden können.
Als Antwort auf die Aktivierung eines Musiktitelicons an der Stelle 128 überträgt vorzugsweise
die erste Präsenz 30 Audiodaten über das
elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20,
so dass der Verbraucher 20 den käuflichen Inhalt abtasten (ausprobieren)
kann. Das Aktivieren des Icons "andere
Titel durch diesen Künstler" an der Stelle 123 verursacht,
dass vorzugsweise Zusatzinformation auf der Seite 1000 von der ersten
Präsenz 30 bereitgestellt
wird.
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Wenn der Verbraucher 20 einen
Befehl ausgibt, der zeigt, dass er eine Abwicklung für einen
weiteren Posten käuflichen
Inhalts wünscht,
beispielsweise das Album Yield, bestimmt die erste Präsenz 30 vorzugsweise
wieder, ob der Befehl zeigt, dass der Verbraucher 20 es
wünscht,
reale Speicherträger oder
herunterladbare Digitaldaten zu erwerben und speichert die Information
(beispielsweise im virtuellen Einkaufswagen). Die erste Präsenz 30 liefert
vorzugsweise Zusatzinformation auf der Seite 1000, die zeigt, dass
der Benutzer 20 einen Wunsch nach zusätzlichem käuflichen Inhalt ausgegeben
hat, beispielsweise das Bereitstellen von Vermerken am Ort 120,
der angibt "ihr
Einkaufswagen hat zwei Posten".
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Die Handlung zwischen dem Verbraucher 20 und
der ersten Präsenz 30 über das
elektronische Netzwerk 10 (beispielsweise Visavis-Seiten
100A, 100B, 1000) wird vorzugsweise über das Inhaltspräsentationsmodul 36 (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet.
Vorzugsweise wird Information, die irgendeinen gezeigten käuflichen
Inhalt betrifft, beispielsweise, der im Hauptrahmen 106 der
Seite 100A (6A) aufgelistet
ist, über
das Merkmalanzeigemodul 36A (3)
verwaltet. Die Präsentation
einer Information, welche die verfügbaren realen Speicherträger betrifft
(beispielsweise, die auf den Seiten 100B-100C angezeigt sind) wird
vorzugsweise über das
Inventarmodul 36B für
reale Waren (3) der ersten
Präsenz 30 verwaltet.
Die Präsentation
von Information, welche die verfügbaren
herunterladbaren Digitaldaten betrifft, beispielsweise die, die
auf der Seite 100B aufgelistet sind, wird vorzugsweise über das
digitale Inventarherunterlademodul 36C (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet.
Das Inhaltspräsentationsmodul 36 der
ersten Präsenz 30 erzielt
vorzugsweise dies Information unter Verwendung bekannter Softwareverfahren,
die auf einem oder mehreren Datenbankservern, die mit einer oder
mehreren Datenbanken gekoppelt sind, ausgeführt werden.
-
Wenn der Verbraucher 20 das
Durchsuchen der ersten Präsenz 30 nach
käuflichen
Inhalt beendet, das Beenden der Abwicklung nach käuflichen
Inhalt wünscht
oder anderweitig wünscht,
die Posten von käuflichem
Inhalt im Einkaufwagen zu prüfen, wird
eine Zusammenfassung der Information vorzugsweise von der ersten
Präsenz 30 zum
Verbraucher 20 über
das elektronische Netzwerk 10 übertragen. Diese Zusammenfassung
wird vorzugsweise auf einer oder mehreren Seiten 100D (6D) dargestellt und ist
vorzugsweise optisch in Information unterteilt, welche reale Speicherträger betrifft,
an der Stelle 130, und herunterladbare Digitaldaten an
der Stelle 132. Bei dem bestimmten hier gezeigten Beispiel
wird das Album, welches der Verbraucher 20 angezeigt hat,
welches er erwerben wünscht,
vorzugsweise an der Stelle 130 in Form von zumindest einer
Produktidentifikationsnummer, des Postentitels (oder des Albumtitels),
des Preises, der Menge und der Gesamtkosten aufgelistet. Die Überblickin formation
für herunterladbare
Digitaldaten an der Stelle 132 ist vorzugsweise im Wesentlichen ähnlich der
Information, welche die realen Speicherträger betrifft. Es wird dem Verbraucher 20 vorzugsweise
erlaubt, die Überblickinformation
zu editieren, wobei er, wenn gewünscht,
Posten hinzugefügt
oder löscht.
Dieser Befehl wird vorzugsweise durch Ausführen des "Aktualisierungsbefehls"-Icons ausgeführt, und
der Befehl kann gänzlich
durch Ausführen
des Icons "alles löschen" gelöscht werden.
Der Befehl kann durch Ausführen
des "Beantragungs"-Icons beantragt
werden. Die Überblickinformation,
welche auf der Seite 100D angezeigt wird, wird vorzugsweise über das Befehlsanzeigemodul 38A verwaltet,
welches innerhalb des Bestellungsakzeptanzmoduls 38 (3) der ersten Präsenz 30 enthalten
ist.
-
Als Antwort auf den Beantragungskaufbefehl durch
den Verbraucher 20 überträgt die erste
Präsenz 30 vorzugsweise Überweisungsinformation,
die den käuflichen
Inhalt betrifft, den der Verbraucher 20 angezeigt hat,
den er wünschte,
zu erwerben. Vorzugsweise wird die Überweisungsinformation über die
Seite 100E bereitgestellt, welche von der ersten Präsenz 30 über das
elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 übertragen
wird. Information, welche die Posten des käuflichen Inhalts der realen
Speicherträger
betrifft, wird vorzugsweise von der Information, welche den käuflichen
Inhalt der herunterladbaren Digitaldaten betrifft, getrennt (beispielsweise am
Ort 140). Vorzugsweise umfasst die Information zu jeder
Art von käuflichem
Inhalt zumindest eine der jeweiligen Kosten (beispielsweise Gesamtkosten), und
entsprechende Teilsummen von Gesamtkosten, um die realen Speicherträger und
die herunterladbaren Digitaldaten zu erwerben. Die Versandkosten können ebenfalls
bereitgestellt werden, welche die Versandkosten der realen Speicherträger an den Verbraucher 20 betreffen,
wobei irgendein bekannter Träger
verwendet wird. Vorzugsweise wird die zutreffende Verkaufssteuer
für den
Erwerb der realen Speicherträger
separat von den herunterladbaren Digitaldaten berechnet. Vorzugsweise
werden die jeweiligen Teilsummen für die realen Speicherträger und die
herunterladbaren Digitaldaten als Gesamtheit der Kosten der jeweiligen
Posten des erwerbbaren Inhalts berechnet, der Steuer (wenn es eine
gibt) und der Versandkosten.
-
Vorzugsweise umfasst die Seite 100E
ein oder mehrere Eingabefelder bei beispielsweise der Stelle 144, 146,
die betätigbar
sind, um Überweisungsinformation
vom Verbraucher 20 zu empfangen. Es ist besonders vorteilhaft,
dass die Überweisungsinformation
lediglich mit den realen Speicherträgern verknüpft ist, welche für den Erwerb
durch den Verbraucher 20 identifiziert werden. An der Stelle 144 wird
die Überweisungsinformation,
welche die Kreditkarte des Verbrauchers betrifft, vorzugsweise empfangen,
beispielsweise der Name des Verbrauchers, die Kreditkartennummer
des Verbrauchers, die An der Kreditkarte und das Ablaufdatum. Es
ist klar, dass andere Arten von Überweisungsinformation
angefordert werden können
und/oder and der Stelle 144 eingegeben werden können, beispielsweise
Sichteinlagen-Rechnungsnummern, Kreditkartennummern usw.. An der
Stelle 146 wird die Rechnungsadressinformation vorzugsweise
angefordert und/oder empfangen, beispielsweise der Name des Verbrauchers 20,
eine Telefonnummer für
den Verbraucher 20, eine Rechnungsstellungs- und/oder Lieferadresse,
usw..
-
Vorzugsweise wird die oben erläuterte Funktionalität in bezug
auf die Seite 100E durch das Bestellungsrechnungsmodul 38D (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet.
-
Unter Bezugnahme wiederum auf 6E aktiviert der Verbraucher 20 vorzugsweise
das Icon "Kaufbeantragung" (am unteren Bereich
der Seite 100E angeordnet), wenn er wünscht, die Abwicklung für den realen
Speicherträgerinhalt
zu beenden. Es wird besonders bevorzugt, dass die Aktivierung des Icons
Kaufbeantragung ebenfalls zusätzliche
Aktionen initialisiert, welche zur Beendigung der Abwicklung führen, welche
den herunterladbaren digitalen Dateninhalt betrifft. Gemäß einem
oder mehreren Merkmalen der vorliegenden Erfindung ist die erste Präsenz 30 in
der Lage, die Abwicklung wie bei den realen Speicherträgern zu
beenden, jedoch nicht in der Lage, die herunterladbaren digitalen
Daten über das
elektronische Netzwerk zu übertragen.
Es ist mehr die zweite Präsenz 40,
welche in der Lage ist, die herunterladbaren Digitaldaten über das
elektronische Netzwerk 10 für den Empfang durch einen oder mehrere
Verbraucher 20 zu übertragen.
Beispielsweise braucht die erste Präsenz 30, obwohl sie
nicht ein Vermarkter für
käuflichen
Inhalt ist, keine Aufsicht, Steuerung oder Zugriff auf eine Datenbank (oder
Datenbanken) haben, welche die herunterladbaren Digitaldaten enthält. Trotzdem
kann die erste Präsenz 30 die
herunterladbaren Digitaldaten und die realen Speicherträger zu einem
oder mehreren Verbrauchern 20 über die Seiten, die über das
elektronische Netzwerk 10 übertragen werden, vermarkten.
Die zweite Präsenz 40 könnte daher
die Aufsicht, die Steuerung und/oder den Zugriff auf eine geeignete
Datenbank (oder eine Reihe von Datenbanken) haben, die herunterladbare
Digitaldaten enthält,
obwohl die zweite Präsenz 40 nicht
in die Vermarktung der herunterladbaren Digitaldaten zu einem oder mehreren
Verbrauchern 20 in der gleichen Weise wie die erste Präsenz 30 eingreifen
kann.
-
In bezug auf 5 wird die Aktion (2), wenn die
erste Präsenz 30 bestimmt,
dass der Verbraucher 20 einen Befehl ausgegeben hat, der
zeigt, dass er reale Speicherträger
oder sowohl reale Speicherträger
als auch herunterladbare Digitaldaten erwerben will, die Beendigung
der Abwicklung wie bei den realen Speicherträgern vorzugsweise über die
erste Präsenz 30 beendet,
wobei jedoch die Abwicklung wie die herunterladbaren Digitaldaten
vorzugs weise nicht über
die erste Präsenz 30 beendet
wird. Bevorzugt liefert, wie in der Aktion (3) in 5 gezeigt ist, die erste
Präsenz 30 lediglich
Information, welche die herunterladbaren Digitaldaten betrifft (beispielsweise, die
zumindest einige Information enthält, welche über die Seiten 100A – E von 6A – E bereitgestellt wird).
Es sei daher verstanden, dass durch eine oder mehrere Seiten, welche
durch die erste Präsenz 30 übertragen
werden, Information dem Verbraucher 20 bereitgestellt werden
kann und Information davon empfangen werden kann, die ausreichend
ist, die Abwicklung für
den realen Speicherträgerinhalt
zu beenden. Die Beendigung der realen Speicherträgerabwicklung wird vorzugsweise über das
Bestellungsbeendigungsmodul 38B für reale Waren (3) der ersten Präsenz 30 verwaltet.
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Der Fachmann wird es schätzen, dass
die Information, welche die herunterladbaren Digitaldaten betrifft,
welche durch die erste Präsenz 30 dem
Verbraucher 20 bereitgestellt wird (Aktion (3)
von 5), nicht ein Angebot
zum Erwerb umfassen muss. Anstelle davon braucht lediglich allgemeine
Information, die herunterladbare digitale Daten betrifft, durch
die erste Präsenz 30 bereitgestellt
werden, wo der Verbraucher 20 weitere Information und die
Möglichkeiten
erhält,
die herunterladbaren Digitaldaten von der zweiten Präsenz 40 anzufordern.
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Wie in der Aktion (4) in 5 gezeigt ist, initialisiert
die Aktivierung des Bestellungsbeantragungsicons (6E) den Kontakt zwischen dem Verbraucher 20 und
der zweiten Präsenz 40 über das elektronische
Netzwerk 10. Vorzugsweise verknüpft die Aktivierung des Bestellungsbeantragungsicons automatisch
den Verbraucher 20 mit der zweiten Präsenz 40, so dass der
Verbraucher 20 mit der zweiten Präsenz 40 zusammenwirken
kann, um die Abwicklung wie bei den herunterladbaren Digitaldaten
zu beenden. Die Aktion zum automatischen Verknüpfen des Verbrauchers 20 mit
der zweiten Präsenz 40 über das
elektronische Netzwerk 10 wird vorzugsweise nur dann ausgeführt, wenn
der Verbraucher 20 einen Befehl geliefert hat, der zeigt,
dass er eine Abwicklung für
herunterladbaren Digitaldateninhalt wünscht. Vorzugsweise wird die
Aktion zum automatischen Verknüpfen
des Verbrauchers 20 mit der zweiten Präsenz 40 über das
elektronische Netzwerk 10 durch das digitale Herunterladereferenzmodul 38C der
ersten Präsenz 30 (3) verwaltet.
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Die automatische Verknüpfung zwischen dem
Verbraucher 20 und der zweiten Präsenz 40 über das
elektronische Netzwerk 10 hat vorzugsweise zur Folge, dass
die zweite Präsenz 40 zumindest eine
Informationsseite über
das elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 überträgt. Gemäß einem
oder mehreren Merkmalen der Erfindung wird die eine oder die mehreren
Seiten von der zweiten Präsenz 40 vorzugsweise
dem Verbraucher 20 durch zumindest ein zweites Fenster
auf der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers gezeigt oder
durch diesen gehandhabt. Das zweite Fenster ist vorzugsweise vom
ersten Fenster getrennt (über
welches der Verbraucher 20 mit der ersten Präsenz 30 zusammenwirkt).
Als all-gemeine
Tatsache wird das zweite Fenster vorzugsweise automatisch aktiviert
(beispielsweise geöffnet,
so dass der Verbraucher 20 mit einer oder mehreren Seiten
von der zweiten Präsenz 40 zusammenwirken
kann), als Antwort auf (oder in der Nähe zu) der automatischen Verknüpfung mit
der zweiten Präsenz 40.
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Beispielsweise kann das zweite Fenster
aktiviert werden, wenn die eine oder mehrere Seiten von der zweiten
Präsenz 40 durch
den Verbraucher 20 über
das elektronische Netzwerk 10 empfangen werden. Das erste
Fenster ist vorzugsweise nicht aktiv, wenn das zweite Fenster aktiviert
ist.
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Mit bezug auf 7 wird der Übergang vom Zusammenwirken
des Verbrauchers von der ersten Präsenz 30 zur zweiten
Präsenz 40 über das
elektronische Netzwerk ausführlicher
beschrieben. 7 ist ein
Flussdiagramm, welches Aktionen zeigt, die vor, während oder
nach dem Übergang
stattfinden. In den Aktionen 300 und 302 wirkt
der Verbraucher 20 mit der ersten Präsenz 30 über das
elektronische Netzwerk 10 (beispielsweise wie oben in bezug
auf die Seiten 100A – E
beschrieben wurde) über
das erste Fenster auf dem Anzeigebildschirm der Rechnereinrichtung 20 des
Verbrauchers zusammen. In der Aktion 304 bestimmt die erste
Präsenz 30,
ob der Verbraucher 20 einen Wunsch nach einer Abwicklung
für herunterladbare
Digitaldaten zeigt. Wenn die erste Präsenz 30 zeigt, dass
der Verbraucher 20 einen Wunsch nach einer Abwicklung für herunterladbare Digitaldaten
zeigt, zweigt der Prozessfluss auf die Aktion 306 ab, wo
der Verbraucher 20 automatisch mit der zweiten Präsenz 40 über das
elektronische Netzwerk 10 verknüpft wird. Insbesondere öffnet sich das
zweite Fenster automatisch, um das Zusammenwirken zwischen dem Verbraucher 20 und
der zweiten Präsenz 40 zu
erleichtern. Das Zusammenwirken zwischen dem Verbraucher 20 und
der zweiten Präsenz 40 umfasst
vorzugsweise die Beendigung der Abwicklung für die herunterladbaren Digitaldaten (Aktion 308),
was ausführlicher
unten mit bezug auf 8A – G erläutert
werden wird.
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In der Aktion 310 schließt sich
das zweite Fenster vorzugsweise, nachdem die Abwicklung für die herunterladbaren
Digitaldaten vollständig
ist. Vorzugsweise wird das erste Fenster wieder aktiviert, wenn
die Abwicklung für
die herunterladbaren Digitaldaten abgeschlossen ist, und der Verbraucher 20 wird
automatisch zurück
mit der ersten Präsenz
30 im elektronischen Netzwerk 10 verknüpft. Automatisch kann der Verbraucher 20 automatisch
mit einer dritten Präsenz
im elektronischen Netzwerk 10 verknüpft werden, nachdem die Abwicklung
für die
herunterladbaren Digitaldaten abgeschlossen wurde. Die automatische
Ver knüpfung
zwischen dem Verbraucher 20 und der dritten Präsenz (wenn
ausgeführt)
wird vorzugsweise über
das erste Fenster bekundet.
-
Mit bezug auf die Aktion (4)
von 5 werden nun Details,
welche das Zusammenwirken zwischen dem Verbraucher 20 und
der zweiten Präsenz 40 über das
elektrische Netzwerk 10 als Antwort auf das Empfangen eines
Befehls vom Verbraucher 20 betreffen, die zeigen, dass
er eine Abwicklung für
herunterladbaren Digitaldateninhalt wünscht, erläutert. Beispielsweise umfassen
die eine oder mehreren Seiten an Information, welche durch die zweite
Präsenz 40 zum
Verbraucher 20 übertragen
wird (beispielsweise im zweiten Fenster), vorzugsweise die Seite
200A, die in 8A gezeigt
ist. Vorzugsweise ist das zweite Fenster durch eine Gesellschaft
bezeichnet, welche mit der zweiten Präsenz 40 verknüpft ist.
In diesem Beispiel ist das zweite Fenster mit Sony MusicTM bezeichnet, welches die Verbraucher 20 mit
einer Anzeige der Quelle von herunterladbaren Digitaldaten beliefert.
Vorzugsweise können das
erste und das zweite Fenster durch unterschiedliche Gesellschaften
bezeichnet sein, und somit wird der Verbraucher 20 erkennen,
dass unterschiedliche Quellen den erwerbbaren Inhalt bereitstellen
können.
-
Vorzugsweise umfasst die Seite 200A
einen Bereich 204, der mit dem Registrieren des Verbrauchers 20 als
neuen Kunden in Verbindung steht. Der Bereich 204 umfasst
vorzugsweise mehrere Eingabefelder, in welche der Verbraucher 20 seinen
Namen, seine E-Mail-Adresse,
den Zip-Code, die Passwortverifikation, usw. eingeben kann, wobei
zu verstehen ist, dass diese Liste lediglich beispielhaft bereitgestellt
wird. Wenn der Verbraucher 20 kein neuer Kunde ist, sondern
ein wieder auftretender Kunde, erlaubt die Seite 200A vorzugsweise
das Ausführen einer
Einloggprozedur im Bereich 206, die es ermöglicht,
dass der Kunde 20 weitere Seiten von der zweiten Präsenz 40 empfangen
kann. Insbesondere umfasst der Bereich 206 ein oder mehrere
Eingabefelder einschließlich
der Benutzeridentifikationsinformation (welche die E-Mail-Adresse
des Verbrauchers sein kann) und der Passwortinformation. Es wird
bevorzugt, dass die Funktionalität
der Bereiche 204 und 206 der Seite 200A durch
das Registrierungsinformationsmodul 44A (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet
wird.
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Nachdem sich der Verbraucher 20 erfolgreich
in die zweite Präsenz 40 eingeloggt
hat, überträgt die zweite
Präsenz 40 vorzugsweise
eine weitere Seite 200B an den Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10. Die Seite 200B liefert vorzugsweise
eine Übersicht über die
Rechnungsstellungsinformation, welche den herunterladbaren digitalen
Dateninhalt betrifft, der durch den Verbraucher 20 identifiziert
wird, für
das Herunterladen, wenn er mit der ersten Präsenz 30 zusammenwirkte
(oben in bezug auf 6A – E beschrieben). Im obigen Beispiel identifizierte
der Verbraucher 20 den Einzel-Musiktitel "Everything Is Every thing" durch den Künstler Lauryn
Hill zum Herunterladen (6B).
Somit wird der Musiktitel "Everything
Is Everything" im
Bereich 208 auf der Seite 200B als ein Posten eines käuflichen
Inhalts, der zum Herunterladen bereit ist, identifiziert. Vorzugsweise
sind der Name des Künstlers, die
entsprechenden Kosten für
jeden Posten des herunterladbaren digitalen Dateninhalts, die Teilsummen
für die
Posten, die Verkaufssteuern und die bedeutenden Gesamtkosten zum
Herunterladen aller Posten des herunterladbaren digitalen Dateninhalts ebenfalls
im Bereich 208 enthalten. Dem Verbraucher 20 wird
außerdem
vorteilhaft die Gelegenheit präsentiert,
mehr Information bezüglich
eines bestimmten Künstlers
an der Stelle 210 zu empfangen, beispielsweise mittels
eines ausführbaren
Icons, eines Eingabefelds, einer Test-Box, usw..
-
Vorzugsweise wird im Bereich 212 der
Seite 200B separate Rechnungsstellungsinformation zum Beendigen
der Abwicklung für
herunterladbare Digitaldaten vom Verbraucher 20 über ein
oder mehrere Eingabefelder, ausführbare
Icons oder dgl. erhalten. Beispielsweise wird vorzugsweise Information, welche
die An einer Kreditkarte, welche durch den Verbraucher 20 zur Überweisung
verwendet wird, der Kreditkartenname, die Kreditkartennummer, das
Ablaufdatum, die Verbraucheradresse usw. vorzugsweise durch den
Verbraucher 20 im Bereich 212 eingegeben. Zusammengefasst
umfassen die Seiten 200A – B
zumindest eines von: (i) Registrierungseingaben zum Registrieren
des Verbrauchers 20; (ii) Einloggeingaben, um es dem Verbraucher 20 zu
erlauben, auf weitere Bereiche der zumindest einen Seite von der zweiten
Präsenz 40 zuzugreifen;
(iii) Übersichtsinformation
einschließlich
zumindest eine von einer Liste des Inhalts, der durch den Verbraucher 20 ausgewählt wird,
und Überweisungsinformation
für den durch
den Verbraucher 20 ausgewählten Inhalt; und (iv) Rechnungsstellungseingaben
zum Empfangen von Information vom Verbraucher 20, die das Überweisungsverfahren
betreffen. Aus Sicherheitsgründen
sind die Übersichtsinformation
und die Rechnungsstellungseingaben auf Seite 200B enthalten, auf
die lediglich dann zugegriffen werden kann, nachdem sich der Verbraucher 20 eingeloggt
hat. Es ist bevorzugt, dass die Funktionalität und/oder die Information
der Seite 200B über
das Rechnungsstellungsinformationsmodul44B (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet
wird.
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Wenn die Rechnungsstellungsinformation
im Bereich 212 eingegeben wurde, fährt der Verbraucher 20 vorzugsweise
mit dem Herunterladeprozess weiter, indem er das Icon "weiter" an der Stelle 214 auf
der Seite 200B betätigt.
Dies informiert vorzugsweise die zweite Präsenz 40, eine weitere
Seite 2000 zum Verbraucher 20 über das elektronische Netzwerk 10 zu übertragen.
Die Seite 2000 umfasst vorzugsweise einen interaktiven Bereich 216,
der die Auswahl verschiedener Formatoptionen erleichtert, welche
das Herunterladen von herunterladbarem digitalen Dateninhalt betrifft.
Die Formatoptionen umfassen vorzugsweise Softwarearten, mit denen
der herunterladbare digitale Dateninhalt ausgeführt werden kann. Beispielsweise
sind diese Arten an Software auf Seite 2000 als "Computer-Desktop-Software" identifiziert, wobei
jedoch verstanden werden soll, dass die Rechnereinrichtung 20 für den Verbraucher 20 kein
Desktop sein muss, sondern eine andere geeignete Berechnungseinrichtung
sein könnte.
Diese Arten an Software sind vorzugsweise an der Stelle 218 aufgelistet
und umfassen beispielsweise Windows-Media-Player, Liquid-Audio und
Real Jukebox, wobei verstanden wird, dass irgendeine eine andere bekannte
An von Software oder Software, die in der Zukunft entwickelt wird,
auf der Seite 2000 aufgelistet werden kann, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen. Diese Arten an Software, bei denen das Herunterladen
von Digitaldaten ausgeführt
werden kann, entsprechen vorzugsweise entsprechenden Wiedergabegeräten, um
zumindest Audiodaten, Videodaten oder Textdaten des herunterladbaren
digitalen Dateninhalts in einer oder mehreren Formen, welche durch
den Verbraucher 20 wahrnehmbar sind, umzusetzen. Bei Verwendung
sind die Softwareprogramme vorzugsweise Teil von oder ansonsten
in Verbindung mit dem Inhaltswiedergabemodul 28B (2) der Rechnereinrichtung 20 für den Verbraucher.
-
Die Formatoptionen umfassen außerdem vorzugsweise
Arten von tragbaren Einrichtungen, in denen der herunterladbare
digitale Dateninhalt gespeichert werden kann, wobei eine gesicherte
tragbare Einrichtung am bevorzugtesten ist. Beispielsweise ist eine
Liste von gesicherten tragbaren Einrichtungen an dem Ort 220 auf
Seite 2000 vorgesehen, wobei die Liste einen Sony Memory Stick-Walkman & VAIO Music Clip,
Diamond Rio, Kreativ Nomad II, SANYO, Panasonic, usw. enthält, jedoch nicht
darauf beschränkt
ist. Bei Verwendung sind die tragbaren Einrichtungen vorzugsweise
verknüpft
mit oder anderweitig in Kommunikation mit dem Verwaltungsmodul 28C für die tragbare
Einrichtung (2) der
Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers. Vorzugsweise sind
die tragbaren Einrichtungen, auf denen die herunterladbaren Digitaldaten
gespeichert werden können,
konform mit Spezifikationen von Secured Digital Music Initiative
(SDMI). SDMI ist ein Forum von vielen Gesellschaften und Organisation,
die Informationstechnologie zeigen, Verbraucherelektronik, Sicherheitstechnologie,
die weltweite Aufzeichnungsindustrie und Internetdienstbereitsteller.
Das Privileg von SDMI besteht darin, offene Technologiespezifikationen
zu entwickeln, die das Wiedergeben, Speichern und das Vertreiben
digitaler Musik schützen.
Digital Music Access TechnologyTM (DMAT)
ist ein Warenzeichen für
Produkte, welche mit SDMI-Spezifikationen konform sind.
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Die Formatoptionen umfassen vorzugsweise ebenfalls
Kompressionsformatarten, in denen herunterladbarer Digitaldateninhalt
konfigurien werden kann, und/oder die Arten von CODECs, über die
die herunterladbaren Digitaldaten verarbeitet werden können. Vorzugsweise
sind diese Arten von Kompressionsformaten und/oder Arten von CODECs
auf Seite 2000 gemäß einer
oder mehrerer der Arten von Software (oder Wiedergabegeräten) aufgelistet,
auf den die herunterladbaren Digitaldaten abgespielt werden können. Beispielsweise
sind die Arten von Kompressionsformaten und/oder die Arten von CODECs,
die bei der Windows-Media-Player-Software verwendbar sind, vorzugsweise
in Verbindung miteinander aufgelistet. Die Verbindung kann vorzugsweise
die Form von Auflistung der Arten von Kompressionsformaten annehmen
und/oder von CODECs in der Nähe
der entsprechenden Arten von Software (oder Wiedergabegeräten). Beispielsweise sind
das Atrac-3-Kompressionsformat (und/oder andere Kompressionsformate),
die bei der Windows-Media-Player-Software
verwendbar sind, an der Stelle 222 von Seite 2000 in der
Nähe der
Vermerke von Windows-Media-Player aufgelistet. In gleicher Weise
sind vorzugsweise die Kompressionsformate und/oder die CODECs, die
bei der Liquid Audiosoftware (oder Wiedergabegerät) verwendbar sind, vorzugsweise
an der Stelle 218 in der Nähe der Liquid Audio-Vermerke
aufgelistet. Wenn mehr als ein Kompressionsformat und/oder CODEC
mit einer vorgegebenen An von Software (oder Wiedergabegerät) verwendbar
sein können,
sind diese vorzugsweise über
eine Herunterziehbox aufgelistet, die durch den Verbraucher 20 aktiviert
werden kann. Bei Verwendung sind die Softwareprogramme vorzugsweise
Teil von oder in anderer Weise in Kommunikation mit dem Inhaltswiedergabemodul28B
(2) der Rechnereinrichtung 20 des
Verbrauchers.
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Die Formatoptionen umfassen vorzugsweise außerdem Arten
von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen
(DRM), denen der herunterladbare digitale Dateninhalt unterworfen
werden kann. DRM-Algorithmen sind durch den Stand der Technik bekannt,
um die Übertragung
von herunterladbaren Digitaldaten über ein elektronisches Netzwerk
zu erleichtern, wobei Copyright-Schutz, wenn es einen gibt, des
Inhalts bewahrt wird. Die Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen
sind vorzugsweise in Verbindung mit den Softwareprogrammen (oder
Wiedergabegeräten)
aufgelistet, mit denen sie kompatibel sind. Beispielsweise ist Windows-DRM
in Verbindung mit dem Windows-Media-Player an der Stelle 224 angeordnet.
Wenn mehr als ein Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus mit einem
entsprechenden Softwareprogramm (oder Wiedergabegerät) verwendbar
ist, ist dieser über
eine Herunterziehbox vorzugsweise aufgelistet, die durch den Verbraucher 20 aktiviert
werden kann. Bei Verwendung ist der Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus
vorzugsweise Teil von oder in anderer Weise in Kommunikation mit
dem DRM-Modul 28A (2)
der Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers.
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Vorzugsweise wird jede Art von Software, jede
Art von Kompressionsformat, jede Art von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus
und/oder jede Art von tragbarer Einrichtung auf Seite 2000 angezeigt und
ist über
Aktivierung durch den Verbraucher 20 auswählbar. Beispielsweise
sind die Formatoptionen, die im Bereich 216 aufgelistet
sind, über
Vermerke vorzugsweise durch Licht beleuchtbar oder auf andere Weise über Test-Boxen 230 auswählbar. Beispielsweise
kann der Verbraucher 20 entscheiden, um das Windows-Media-Player-Softwareprogramm
(Wiedergabegerät)
auszuwählen,
auf dem die herunterladbaren Digitaldaten abgespielt werden können, wobei
er auf die Test-Box 230 benachbart zu den Vermerken für diese
Softwareprogramme klickt. Dies beleuchtet vorzugsweise diese Vermerke
(oder "vergraut" die anderen Softwareprogramme)
auf, wie beispielsweise in 8D gezeigt
ist. Zu diesem Zweck sind die Windows-Media-Player-Vermerke in halbfettem
oder dunklerem Kontrast dargestellt, während die Liquid Audio- und
Real Jukebox-Vermerke in hellerem Kontrast sind.
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Die Seite 2000 umfasst vorzugsweise
ein Aktivmatrixmerkmal, welches es dem Verbraucher 20 erlaubt,
lediglich unter kompatibeln Arten von tragbaren Einrichtungen auszuwählen, wenn
ein bestimmtes Softwareprogramm, in diesem Fall das Programm von
Windows-Media-Player, ausgewählt
wird. Beispielsweise sind lediglich Sony Music Stick Walkman & VAIO Music Clip
und Diamond Rio tragbare Einrichtungen auswählbar, wenn das Softwareprogramm
von Windows-Media-Player durch den Verbraucher 20 ausgewählt wurde.
Dies wird vorzugsweise dem Verbraucher 20 durch Aufleuchten
dieser tragbaren Einrichtungen und/oder durch Vergrauen der anderen
tragbaren Einrichtungen usw. bekannt gemacht. Zu diesem Zweck sind
Vermerke von Sony Memory Stick und Indizes Diamond Rio dunkler im Kontrast
dargestellt im Vergleich zu Vermerken von Creativ Nomad III, Sanyo
oder Panasonic.
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Allgemeiner ausgedrückt könnte eine
bestimmte Art von Software mit lediglich entsprechenden Hilfssätzen der
Arten von Kompressionsformaten kompatibel sein, den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen
und/oder den Arten von tragbaren Einrichtungen. Das Aktivmatrixmerkmal
erlaubt eine Auswahl durch den Verbraucher 20 unter lediglich
den kompatiblen Hilfssätzen
von Arten von tragbaren Einrichtungen, Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen
und /oder Arten von Kompressionsformaten. In vorteilhafter Weise
vermeidet dies die potentielle Hemmung, dass der Verbraucher 20 ungültige Formatoptionen auszuwählen hat
und vereinfacht stark den Prozess, um den herunterladbaren Digitaldateninhalt
herunterzuladen.
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Vorzugsweise ist das Aktivmatrixmerkmal multi-direktional
(oder multidimensional). Beispielsweise kann eine bestimmte An von
tragbarer Einrichtung mit lediglich entsprechenden Geräten von
Arten von Software kompatibel sein, Arten von Kompressionsformaten
und/oder Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen. Wenn folglich
der Verbraucher 20 eine bestimmte An an tragbarer Einrichtung
auswählt,
kann es dem Verbraucher 20 erlaubt werden, unter den kompatibeln
entsprechenden Geräten
von Arten von Software auszuwählen,
den Arten von Kompressionsformaten und/oder den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen.
In gleicher Weise kann eine bestimmte An von Kompressionsformat mit
lediglich entsprechenden Geräten
der Arten von Software kompatibel sein, den Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen
und/oder den Arten von tragbaren Einrichtungen. Wenn somit eine
bestimmte An von Kompressionsformat durch den Verbraucher 20 ausgewählt wird,
kann es dem Verbraucher 20 erlaubt werden, lediglich unter
den kompatiblen entsprechenden Geräten der Arten von Software auszuwählen, den
Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder den Arten
von tragbaren Einrichtungen. Eine noch weitere bestimmte An von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus
kann mit lediglich entsprechenden Geräten der Arten von Software kompatibel
sein, den Arten von Kompressionsformaten und/oder den Arten von
tragbaren Einrichtungen. Wenn folglich der Verbraucher 20 eine
bestimmte An von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus auswählt, wird
es dem Verbraucher 20 lediglich vorzugsweise erlaubt, unter
den kompatibeln entsprechenden Geräten der Arten von Software,
den Arten von Kompressionsformaten und den Arten von tragbaren Einrichtungen
auszuwählen.
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Unter Bezugnahme auf 4 wird die Funktionalität von Seite
2000 vorzugsweise durch das Formatauswahlmodul 46 der zweiten
Präsenz 40 verwaltet.
Die Softwareprogrammauflistungs- und Auswahlfunktionen werden vorzugsweise über das Softwareauswahlmodul 46A der
zweiten Präsenz 40 verwaltet.
Die Auflistungs- und Auswahlfunktionen werden vorzugsweise über das
Einrichtungsauswahlmodul 46B der zweiten Präsenz 40 verwaltet. Das
Aktivmatrixmerkmal wird vorzugsweise über das Auswahlmatrix- und
Anzeigemodul 46D der ersten Präsenz 40 verwaltet.
Das Auswahlmatrix- und Anzeigemodul 46D bildet vorzugsweise
eine Schnittstelle mit dem Verwaltungsmodul 46C für die gegenseitige
Beziehung zwischen Software zu Einrichtung, um die kompatible Auswahl
zu erzeugen und anzuzeigen, die verfügbar ist, nachdem eine bestimmte Auswahl
durch den Verbraucher 20 getroffen wurde. Das Verwaltungsmodul 46C für die gegenseitige
Beziehung zwischen Software und Einrichtung identifiziert die Beziehung
unter der Information, die dem Verbraucher
20 angezeigt
wird, beispielsweise, welche Arten von Softwareprogrammen (Wiedergabegeräten), CODECs,
Kompressionsalgorithmen, DRM-Algorithmen und tragbaren Einrichtungen,
die für
die Kombination kompatibel und verfügbar sind.
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Bezieht man sich nun wieder auf 8D, so läuft, wenn der Verbraucher 20 ein
oder mehrere der Formatfunktionen ausgewählt hat und die Auswahl durch
die zweite Präsenz 40 empfangen
wird (beispielsweise über
den Verbraucher 20, der das Icon 232"weiter" aktiviert), der
Prozess zum Herunterladen des herunterladbaren digitalen Dateninhalts
vorzugsweise weiter. Ein nächster
Schritt in diesem Prozess kann eine Prüfung umfassen, ob die Rechnereinrichtung 20 des
Verbrauchers eine geeignete Version des ausgewählten Softwareprogramms enthält, beispielsweise
das Softwareprogramm von Windows-Media-Player, und/oder ob die Rechnereinrichtung 20 des
Verbrauchers eine geeignete Version des ausgewählten Kompressionsformats oder
der tragbaren Einrichtung usw. aufweist. Wenn eine oder mehrere
erforderliche oder gewünschte
Softwareressourcen nicht in der Rechnereinrichtung 20 des
Verbrauchers vorhanden sind, überträgt die zweite
Präsenz 40 vorzugsweise
eine andere Seite 200D (8E)
zum Verbraucher 20 über
das elektronische Netzwerk 10, welches eine Hyperknüpfung zu
einer oder mehreren Stellen im elektronischen Netzwerk 10 aufweist,
von der der Verbraucher 20 die Ressource (die Ressourcen)
herunterladen kann. Wenn der Verbraucher 20 die Ressource
(die Ressourcen) heruntergeladen hat, läuft der Prozess zum Herunterladen
der herunterladbaren Digitaldaten vorzugsweise weiter (beispielsweise über den
Verbraucher 20, der das Icon 234"fortsetzen" aktiviert). Ein nächster Schritt im Prozess kann
das Bereitstellen von Verifikation umfassen, das die Rechnereinrichtung 20 des Verbrauchers
alle notwendigen oder wünschenswerten
Softwareressourcen aufweist, wie beispielsweise der Seite 200E,
die in 8F gezeigt ist.
Die Softwareressourcenprüf-
und Verifikationsfunktionen werden vorzugsweise durch das Kundensoftware-
und Einrichtungsverifikationsmodul 46E (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet.
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Wenn der Verbraucher 20 bereit
ist, den Herunterladeprozess abzuschließen, aktiviert er vorzugsweise
das Icon 236"Beende
Erwerb" von Seite 200E
(8F), welches vorzugsweise
die zweite Präsenz 40 aufmerksam
macht, eine andere Seite 200F (8G) über das
elektronische Netzwerk 10 zum Verbraucher 20 zu übertragen.
Die Seite 200F umfasst vorzugsweise eine Liste der ausgewählten Titel
(in diesem Beispiel den Musiktitel "Everything Is Everything"), die Künstler,
die Zeit, die Dateigröße und/oder
eine Abschätzung
der Zeit, um das Herunterladen zu beenden (vorzugsweise als eine
Funktion der Modem-Geschwindigkeit). Der Verbraucher 20 initialisiert
vorzugsweise das Herunterladen, indem er das Ikon 238"lade Lied herunter" auswählt, welches
vorzugsweise die zweite Präsenz 40 aufmerksam
macht, die herunterladbaren Digitaldaten zum Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10 in einem Format zu übertragen,
welches mit zumindest einer der ausgewählten An von Software, der ausgewählten Art
von Kompressionsformat, der ausgewählten An von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmus
und der ausgewählten
An von tragbarer Einrichtung übereinstimmt.
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Unter Bezugnahem auf 8C – D kann der Verbraucher 20 vorzugsweise
zwei oder mehrere Arten von Softwareprogrammen, zwei oder mehrere
Arten von Kompressionsformaten, zwei oder mehrere Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder
zwei oder mehrere Arten von tragbaren Einrichtungen auswählen. Als
Antwort überträgt die zweite
Präsenz 40 vorzugsweise
den herunterladbaren Digitaldateninhalt zum Verbraucher 20 über das elektronische
Netzwerk 10 in Formaten, die zu den ausgewählten Arten
von Softwareprogrammen, den ausgewählten Arten von Kompressionsformaten,
den ausgewählten
Arten von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen und/oder den ausgewählten Arten
von tragbaren Einrichtungen passen.
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Die Herunterladeaktion (5)
von 5 zeigt außerdem das
Zusammenwirken zwischen der zweiten Präsenz 40 und dem Verbraucher 20 während der
Herunterladephase. Der Herunterladeprozess wird vorzugsweise durch
das Inhaltsherunterlademodul 48B (4) der zweiten Präsenz 40 verwaltet.
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Vorzugsweise speichert das Formatauswahlmodul 46 (4) der zweiten Präsenz 40 die
ausgewählten
Formatoptionen (beispielsweise zumindest eine der ausgewählten Art
(Arten) von Software, der ausgewählten
An (Arten) von Kompressionsformaten, der ausgewählten An (Arten) von Digitalrecht-Verwaltungsalgorithmen
und der ausgewählten An
(Aren) der tragbaren Einrichtung (Einrichtrungen)) und bestimmt
die gespeicherten Formatoptionen als Grundeinstellungsformatoptionen.
Die zweite Präsenz 40 überträgt vorzugsweise
die Grundeinstellungsformatoptionen zum Verbraucher 20 über das elektronische
Netzwerk 10 in einem späteren
Zeitpunkt als Antwort auf einen weiteren Befehl vom Verbraucher 20,
der zeigt, dass er wünscht,
herunterladbare Digitaldaten zu erwerben. Vorteilhaftweiser kann
der Verbraucher 20 leicht die Grundeinstellungsformatoptionen
annehmen, indem er lediglich das Icon 232"weiter" (8D)
aktiviert, wodurch der Prozess schnell weiterläuft, um den herunterladbaren
Digitaldateninhalt herunterzuladen. Alternativ kann der Verbraucher 20 die
Grundeinstellungsformatoptionen wie gewünscht editieren.
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Vorzugsweise verwaltet das Bestellungskontomodul 48A (4) der zweiten Präsenz 40 die Endrechnungsstellung
und die Vereinbarung der Abwicklung für den herunterladbaren Digitaldateninhalt. Dies
umfasst vorzugsweise die Klärung
des Kontos des Verbrau chers 20, beispielsweise dessen Kreditkarte,
das DMA-Konto usw.. Besonders bevorzugt ist es, dass die Konto-
und Klärungsfunktion
die Berechnung von (und/oder die Bestimmung von) einer Kommission
von einer Gesellschaft umfasst, welche mit der zweiten Präsenz 40 verknüpft ist,
mit einer Gesellschaft, welche mit der ersten Präsenz 30 verknüpft ist,
so dass die erste Präsenz 30 eine
Kommission zum Vermarkten und/oder Vertreiben des herunterladbaren
Digitaldateninhalts empfangen kann. Das Kommissionsmerkmal ist weiter
durch die Aktion (6) von 5 dargestellt.
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Der Fachmann wird aus der obigen
Offenbarung erkennen, dass die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Ausführen
von einer oder mehreren Aktionen durch die erste Präsenz 30 über deren
Zusammenwirkung mit einem oder beiden des Verbrauchers 20 und
der zweiten Präsenz 40 abdeckt,
um den Erwerb des Inhalts durch den Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10 zu erleichtern (beispielsweise
die Aktionen, welche in Bezug auf 5, 6A – E und 7 erläutert wurden). Der geschickte
Handwerker wird aus dieser Offenbarung erkennen, dass die vorliegende
Erfindung auch ein System abdeckt, um den Erwerb von Inhalt durch
den Verbraucher 20 über
das elektronische Netzwerk 10 zu ermöglichen. Beispielsweise wurde
ein Blockdiagramm eines solchen Systems dargestellt und in Bezug
auf 1 und 3 oben erläutert. Gemäß einem oder
mehreren Merkmalen der Erfindung kann ein solches System allgemein
zumindest einen Prozessor umfassen, der in der Lage ist, ein oder
mehrere Softwareprogramme auszuführen,
wo die Softwareprogramme bewirken, dass das System eine oder mehrere
der Aktionen durchführt,
die hier oben in Bezug auf 5, 6A – E und 7 erläutert wurden.
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Der Fachmann wird aus der obigen
Offenbarung erkennen, dass die vorliegende Erfindung ein Verfahren
abdeckt, um eine oder mehrere Aktionen durch die zweite Präsenz 40 über deren
Zusammenwirken mit einem oder beiden der Verbrauchers 20 und
der ersten Präsenz 30 auszuführen, um
den Erwerb von Inhalt durch den Verbraucher 20 über das elektronische
Netz zu ermöglichen
(beispielsweise die Aktionen, die in Bezug auf 5, 7 und 8A – G erläutert wurden).
Der geschickte Handwerker wird aus der obigen Offenbarung erkennen,
dass die vorliegende Erfindung außerdem ein System abdeckt, um
den Erwerb von Inhalt durch den Verbraucher 20 über das
elektronische Netzwerk 10 zu erleichtern. Beispielsweise
wurde ein Blockdiagramm eines derartigen Systems gezeigt und in
Bezug auf 1 und 3 oben erläutert. Gemäß einem
oder mehreren Merkmalen der Erfindung kann ein solches System allgemein
zumindest einen Prozessor umfassen, der in der Lage ist, ein oder
mehrere Softwareprogramme auszuführen,
wobei die Softwareprogramme bewirken, dass das System eine oder
mehrere der Aktionen durchführt,
die oben in bezug auf 5, 7 und 8A – G erläutert
wurden.
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Obwohl die Erfindung hier in bezug
auf bestimmte Ausführungsformen
beschrieben wurde, versteht es sich, dass diese Ausführungsformen
lediglich für
die Prinzipien und Anwendungen der vorliegenden Erfindung beispielhaft
sind. Es ist daher verstehen, dass zahlreiche Modifikationen in
bezug auf die beispielhaften Ausführungsformen ausgeführt werden
können,
und dass andere Anordnungen denkbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung,
wie dieser durch die beigefügten
Patentansprüche
definiert ist, zu verlassen.
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Zusammenfassung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Erleichtern einer Abwicklung
für käuflichen
Inhalt über
ein elektronisches Netzwerk, wobei der käufliche Inhalt herunterladbare Digitaldaten
umfaßt,
wobei das Verfahren aufweist: Halten einer ersten Präsenz (30)
im elektronischen Netzwerk (10), zu der ein Verbraucher
(20) eine Verbindung herstellen kann; Übertragen einer Seite von der
ersten Präsenz
(30) zum Verbraucher (20) über das elektronische Netzwerk
(10), wobei die Seite Informationen umfaßt, die
den käuflichen
Inhalt betrifft; Empfangen eines Befehls vom Verbraucher (20) über das
elektronische Netzwerk (10), der zeigt, dass der Verbraucher
(20) die Abwicklung für
den käuflichen Inhalt
wünscht;
automatisches Verknüpfen
des Verbrauchers (20) mit der zweiten Präsenz (40) über das elektronische
Netzwerk als Antwort auf den Befehl, so dass der Verbraucher (20)
mit der zweiten Präsenz
(40) über
das elektronische Netzwerk zusammenwirken kann, um die Abwicklung
für den
käuflichen
Inhalt zu beenden.
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