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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Übermitteln
eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation über ein Broadcastnetzwerke
umfassendes Netzwerksystem.
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Bei Broadcastnetzwerken besteht generell das
Problem, dass es bei diesen nicht möglich ist, die Anwenderstation
zu identifizieren, da Broadcastnetzwerke nur unidirektional arbeiten.
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Damit können aber Broadcastnetzwerke
umfassende Netzwerksysteme in all den Fällen nicht eingesetzt werden,
in denen es zweckmäßig oder
erforderlich ist, zu erkennen, über
welche Broadcastnetzwerke ein Nutzerdatensatz übertragen wurde.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren zum Übermitteln
eines Nutzerdatensatzes der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu
stellen, bei welchen die Nutzung zumindest des letzten der Broadcastnetzwerke
des Netzwerksystems erkennbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren
zum Übermitteln
eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation mit folgenden Schritten
gelöst: Übertragen
des Nutzerdatensatzes als Broadcastdatensatz über ein Netzwerksystem umfassend
mindestens zwei zur Datenübertragung
aufeinanderfolgende Broadcastnetzwerke, bei welchen vor dem Übertragen
in dem jeweiligen Broadcastnetzwerk eine Netzwerkidentifikation
des zum Übertragen
eingesetzten Broadcastnetzwerks dem Broadcastdatensatz entweder
durch Ergänzen
oder Überschreiben vorhandener
Identifikationen hinzugefügt
wird, Extrahieren mindestens der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz
hinzugefügten
Netzwerkidentifikation beim Empfang des zuletzt genutzten Broadcastdatensatzes
aus diesem Broadcastdatensatz und Weiterleiten mindestens der letzen
Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation zur Berücksichtigung
mindestens der letzen Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit
der Verwendung des Nutzerdatensatzes.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist
darin zu sehen, dass die durch die Extraktion und Weiterleitung
mindesten der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation die
Möglichkeit
besteht, aufgrund der Kenntnis des Aufbaus des Netzwerksystems,
festzustellen, über welches
der Broadcastnetzwerke die Übertragung des
Nutzerdatensatzes erfolgt ist und dies im Zusammenhang mit der Verwendung
des Nutzerdatensatzes zu berücksichtigen.
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Unter Broadcastdatensatz im Sinne
dieser Erfindung ist ein Datensatz zu verstehen, der den Informationsgehalt
des Nutzerdatensatzes umfasst.
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Die Netzwerkidentifikation kann in
beliebiger Art und Weise in den Broadcastdatensatz integriert oder
diesem zugeordnet sein.
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Der Broadcastdatensatz ergibt sich
ferner aus der Gesamtheit der einander zugeordneten Informationen
unabhängig
davon, ob diese im Broadcastnetzwerk tatsächlich auf demselben Kanal
oder auf mehreren Kanälen übertragen
werden.
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Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, dass die Berücksichtigung
der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung
des Nutzerdatensatzes den Vergleich der letzten Netzwerkidentifikation
mit einer der Anwenderstation vorgegebenen Netzwerkidentifikation
zur Entscheidung über
die Freigabe des Nutzerdatensatzes für die Anwenderstation umfasst.
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Damit besteht die Möglichkeit,
bereits über die
Freigabe des Nutzerdatensatzes eine Vorselektion zu treffen.
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Die Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes
kann in unterschiedlichster Art und Weise getroffen werden.
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Eine Möglichkeit sieht vor, dass die
Entscheidung über
die Freigabe des Nutzerdatensatzes dann positiv ist, wenn die letzte
Netzwerkidentifikation mit der vorgegebenen Netzwerksidentifikation übereinstimmt.
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Die Realisierung der Entscheidung über die Freigabe
des Nutzerdatensatzes kann in unterschiedlichster Art und Weise
erfolgen.
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Eine vorteilhafte Lösung sieht
vor, dass die Entscheidung über
die Freigabe des Nutzerdatensatzes durch eine einem Zugriff auf
den Nutzerdatensatz vorgeschaltete Filterfunktion selbsttätig erfolgt.
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Hinsichtlich der Art der Übermittlung
der vorgegebenen Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation sind
die unterschiedlichsten Möglichkeiten denkbar.
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Eine Möglichkeit sieht vor, dass die
vorgegebene Netzwerkidentifikation über das Netzwerksystem übertragen
wird.
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Eine andere vorteilhafte Lösung sieht
vor, dass die vorgegebene Netzwerkidentifikation zur Anwenderstation über einen
vom Netzwerksystem separaten Pfad überfragen wird.
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Im Zusammenhang mit der bisherigen
Erläuterung
der erfindungsgemäßen Lösung wurde
davon ausgegangen, dass mit der Netzwerkidentifikation mindestens
das zuletzt zur Übertragung
des Broadcastdatensatzes eingesetzte Broadcastnetzwerk erkennbar
ist. Dies ist eine Mindestbedingung für das vorliegende Konzept.
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Im Rahmen eines weiteren Ausführungsbeispieles
der erfindungsgemäßen Lösung ist
es aber auch denkbar, dass zusätzlich
zur letzten Netzwerkidentifikation mindestens eine weitere vorausgehende
Netzwerkidentifikation aus dem Broadcastdatensatz extrahiert und
an die Anwenderstation weitergeleitet wird.
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In diesem Fall umfasst somit der
Broadcastdatensatz nicht nur die letzte Netzwerkidentifikation, sondern
er kann so aufgebaut sein, dass er auch vorausgehende Netzwerkidentifikationen
umfasst, die sich dann auch beim Empfang des zuletzt genutzten Broadcastdatensatzes
aus diesem Broadcastdatensatz extrahieren lassen.
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Diese Lösung ist in all den Fällen von
Vorteil, in denen das Netzwerksystem mehrere Pfade umfasst, über welche
eine Übertragung
des Nutzerdatensatzes zu einer bestimmten Anwenderstation erfolgen
kann, so dass das Extrahieren der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz
hinzugefügten
Netzwerkidentifikation nicht ausreichend sein kann, um den Pfad
zurückzuverfolgen, über welchen
der Nutzerdatensatz übertragen
wurde.
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Eine andere vorteilhafte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Lösung sieht
vor, dass die dem Broadcastdatensatz hinzugefügte Netzwerkidentifikation
eine Identifikation mindestens eines vorangehend genutzten Broadcastnetzwerks
zulässt.
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In diesem Fall ist die Netzwerkidentifikation nicht
nur so aufgebaut, dass sie nur eine Identifikation des zuletzt von
dem Broadcastdatensatz mit dieser Netzwerksidentifikation genutzten
Broadcastnetzwerks zulässt,
sondern auch gleichzeitig noch Informationen über vorausgehend genutzte Broadcastnetzwerke
zulässt,
so dass das Extrahieren der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation
auch bei mehreren Übertragungspfaden
ausreichend ist, um festzustellen, welcher der mehreren Übertragungspfade
genutzt wurde.
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Hinsichtlich der Art des Weiterleitens
der letzten Netzwerkidentifikation zu der Anwenderstation wurden
bislang keine weiteren Angaben gemacht. So sieht eine vorteilhafte
Lösung
vor, dass das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation
zu der Anwenderstation das Übertragen
derselben als eigenständige
Information erfasst.
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Dabei kann für das Übertragen mindestens der letzten
Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation ein eigener Übertragungspfad
vorgesehen sein.
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Eine besonders günstige Lösung sieht jedoch vor, dass
das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation zu
der Anwenderstation über
einen Übertragungspfad
für den
Nutzerdatensatz erfolgt.
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Hinsichtlich der Berücksichtigung
der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung
des Nutzerdatensatzes wurden ebenfalls noch keine näheren Angaben
gemacht.
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Eine im Rahmen der Erfindung besonders vorteilhafte
Lösung
sieht vor, dass die Berücksichtigung
mindestens der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit
der Verwendung des Nutzerdatensatzes ein Weiterleiten mindestens
der letzten Netzwerkidentifikationen eine Erfassungsstation für die Verwendung
des Nutzerdatensatzes im Fall eines Zugriffs auf den Nutzerdatensatz
durch die Anwenderstation umfasst.
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Diese erfindungsgemäße Lösung schafft
insbesondere die Möglichkeit,
in der Erfassungsstation zu erkennen, über welches Broadcastnetzwerk
der Nutzerdatensatz der Anwenderstation übermittelt wurde, da aufgrund
der Struktur des Netzwerksystems aus dem zuletzt genutzten Broadcastnetzwerk auch
auf die voranstehend genutzten Broadcastnetzwerke geschlossen werden
kann.
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Insbesondere dient dabei die Erfassungsstation
dazu, die Nutzung der Broadcastnetzwerke eines Netzwerksystems zu
ermitteln.
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Besonders günstig ist es, wenn die Weiterleitung
mindestens der letzten Netzwerkidentifikation an die Erfassungsstation
zusammen mit Verwendungsinformationen der Anwenderstaton erfolgt,
da dann zusätzlich
auch noch in der Erfassungsstation Angaben über die Verwendung des Nutzerdatensatzes
festgehalten werden können.
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Besonders günstig ist es dabei, wenn die Verwendungsinformationen
Informationen über
den Nutzerdatensatz umfassen.
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Ferner ist es vorteilhaft, wenn die
Verwendungsinformationen Anwenderinformationen umfassen.
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Die Anwenderinformation kann vielfältig sein.
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Eine vorteilhafte Lösung sieht
vor, dass die Anwenderinformation eine Anwenderidentifikation umfasst.
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Alternativ oder ergänzend zu
einer Anwenderinformation ist vorzugsweise vorgesehen, dass die
Anwenderinformation Informationen über Anwenderaktivitäten, insbesondere
im Zusammenhang mit dem Nutzerdatensatz, umfasst.
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Die Weiterleitung mindestens der
letzten Netzwerkidentifikation an die Erfassungsstation erfolgt
vorzugsweise über
einen vom Netzwerksystem separaten Übertragungspfad.
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Ein derartiger Übertragungspfad kann beispielsweise
eine Telefonleitung oder das Internet sein.
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Hinsichtlich der Funktion der Erfassungsstation
ist vorzugsweise vorgesehen, dass diese die letzte Netzwerkidentifikation
und die Verwendungsinformation gemeinsam auswertet.
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Vorzugsweise ist dabei die Erfassungsstation
so ausgebildet, dass mindestens die letzte Netzwerkidentifikation
zumindest mit Teilen der Verwendungsinformation weitergeleitet wird,
wobei die Weiterleitung beispielsweise zu Abrechnungszwecken erfolgen
kann.
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Hinsichtlich der Art der Erfassungsstation
ist es ferner vorteilhaft, wenn diese gleichzeitig dazu dient, mit
der Anwenderstation hinsichtlich der Autorisierung zur Nutzung des
Nutzerdatensatzes zu kommunizieren.
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Beispielsweise erfolgt die Autorisierung
derart, dass der Anwenderstation ein Schlüssel zur Entschlüsselung
des verschlüsselt übermittelten
Nutzerdatensatzes zur Verfügung
gestellt wird.
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Ferner ist vorzugsweise vorgesehen,
dass gleichzeitig mit dem Zugriff auf den Nutzerdatensatz in der
Anwenderstation oder gleichzeitig mit der Übermittlung des Schlüssels zur
Entschlüsselung des
verschlüsselten
Nutzerdatensatzes dem Inhaber der Anwenderstation Kosten für die Nutzung
des Nutzerdatensatzes in Rechnung gestellt werden.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung sowie der
zeichnerischen einiger Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In der Zeichnung zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung eines ersten Beispieles eines Netzwerksystems
mit Broadcastnetzwerken;
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2:
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
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3:
ein zweites Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
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4:
ein drittes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
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5:
ein viertes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
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6:
ein fünftes
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
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7:
ein sechstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
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8:
eine schematische Darstellung eines zweiten Beispiels eines Netzwerksystems
mit Broadcastnetzwerken;
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9:
ein siebtes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 8 und
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10:
ein achtes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei dem Netzwerksystem gemäß 8;
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Eine Übermittlung eines Nutzerdatensatzes 10 eines
Eigentümers 12 der
Nutzerdaten zu Anwenderstation 14 dieser Nutzerdaten 10,
beispielsweise zu den Anwenderstationen 141 bis
144 in 1,
erfolgt erfindungsgemäß über ein
erstes Beispiel eines Netzwerksystems 16, welches mehrere
Broadcastnetzwerke 20 umfasst, bei denen jeweils eine Sendestation 22 mit
in der Regel einer Vielzahl von Empfangsstationen 24 zusammenwirkt.
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Beispielsweise umfasst ein erstes
Broadcastnetzwerk 20A, wie in 1 dargestellt, die Sendestation 22A,
in welcher Nutzerdatensatz 10 entsprechend einem für das erste
Broadcastnetzwerk 20A vorgesehenen Kommunikationsprotokoll
in einem Broadcastdatensatz 26A umgesetzt wird, welcher
dann über
das erste Broadcastnetzwerk 20A von der Sendestation 22A zu
den Empfangsstationen 24A übertragen wird.
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Dabei ist eine der Empfangsstationen 24A1 einer Anwenderstation 141 zugeordnet, welcher der in dem Broadcastdatensatz 26A enthaltene
Nutzerdatensatz 10 von der Empfangsstation 24A1 mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt
wird.
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Andere Empfangsstationen, beispielsweise die
Empfangsstation 24A2 sind jedoch
keinem Nutzer zugeordnet, sondern Teil einer Netzwerkübergangsstation 28,
in welcher der Broadcastdatensatz 26A in einen Broadcastdatensatz 26B umgeändert wird
und dann von der Sendestation 22B des zweiten Broadcastnetzwerks 20B zu
einer von dessen Empfangsstationen 24B übertragen wird.
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Die Empfangsstation 24B ist
dabei der Anwenderstation 142 zugeordnet,
welcher der in dem Broadcastdatensatz 26B enthaltene Nutzerdatensatz 10 ebenfalls
mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt wird.
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Eine weitere Empfangsstation des
ersten Broadcastnetzwerks 20A, beispielsweise die Empfangsstation 24A3 ist Teil einer weiteren Netzwerkübergangsstation 30,
in welcher der Broadcastdatensatz 26A in den Broadcastdatensatz 26C umgesetzt und
durch die Sendestation 22C des dritten Broadcastnetzwerks 20C einer
der Empfangsstationen 24C desselben übermittelt wird.
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Die Empfangsstation 24C2 ist nun ihrerseits ebenfalls nicht
einer Anwenderstation 14 zugeordnet, sondern Teil einer
weiteren Netzwerkübergangsstation 31,
in welcher der Broadcastdatensatz 26C in einen Broadcastdatensatz 26D umgesetzt
und durch die Sendestation 22D des vierten Broadcastnetzwerks 20D zur
Empfangsstation 24D übermittelt
wird, der nun ihrerseits der Anwenderstation 144 mittelbar oder unmittelbar
zugeordnet ist, welcher der in dem Broadcastdatensatz 26D enthaltenen
Nutzerdatensatz 10 ebenfalls mittelbar oder unmittelbar
zur Verfügung
gestellt wird.
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Dadurch, dass Broadcastnetzwerke,
wie die Broadcastnetzwerke 20A, 20B, 20C und 20D sich dadurch
auszeichnen, dass mit diesen keine Rückmeldungen hinsichtlich der
Empfangsstation 24, zu der die Broadcastdatensätze 26 übertragen
werden, ist es bei dem Netzwerksystem 16 nicht möglich, nachzuvollziehen, über welche
der Broadcastnetzwerke 20A, 20B, 20C und 20D der
Nutzerdatensatz 10 die jeweiligen Anwenderstationen 141 bis 144 erreicht
hat.
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Aus diesem Grund werden die Broadcastnetzwerke 20A, 20B, 20C und 20D des
erfindungsgemäßen Netzwerksystems 16 als
unidirektionale Netzwerke bezeichnet.
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Dieses Problem der Broadcastnetzwerke 20A bis 20D wird
durch die vorliegende Erfindung gelöst, wie sie anhand einzelner
Ausführungsbeispiele nachfolgend
beschrieben ist, wobei zur Vereinfachung der Darstellung der Erfindung
von einer Konstellation ausgegangen wird, bei welcher die Übermittlung
des Nutzerdatensatzes 10 über das in 1 dargestellte erste Broadcastnetzwerk 20A und
das zweite Broadcastnetzwerk 20B zu der Anwenderstation 142 erfolgt.
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Für
die Übermittlung
des Nutzerdatensatzes 10 über die anderen Pfade des eingangs
dargestellten Netzwerksystems 16 ergeben sich bei analoger Anwendung
der nachstehenden Ausführungen
zu den einzelnen Ausführungsbeispielen
analoge Verhältnisse.
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Das erste, in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lösung sieht vor,
dass der Nutzerdatensatz 10 in der Sendestation 22A des
ersten Broadcastnetzwerks 20A durch Anwendung des dem ersten
Broadcastnetzwerk 20A zugeordneten Kommunikationsprotokolls
in den Broadcastdatensatz 26A durch einen Sender 32A umgesetzt
wird, wobei der Sender 32A in dem Broadcastdatensatz 26A eine
Netzwerkidentifikation NID A vermerkt, die somit durch den Broadcastdatensatz 26A mitübertragen
wird.
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In der Empfangsstation 24A2 des ersten Broadcastnetzwerks 20A,
die Teil der Netzwerkübergangsstation 28 ist,
wird durch einen Empfänger 34 aus
dem Broadcastdatensatz 26A die Netzwerkidentifikation NID
A entfernt, da die Übertragung
durch das erste Broadcastnetzwerk 20A abgeschlossen ist.
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Ferner wird der Broadcastdatensatz 26A einem
Sender 32B des zweiten Broadcastnetzwerks 20B übermittelt,
weicher zumindest den Broadcastdatensatz 26A dahingehend ändert, dass
an Stelle der Netzwerkidentifikation NID A die Netzwerkidentifikation
NID B vermerkt wird, und welcher dann den Broadcastdatensatz 26B der
Empfangsstation 24B des zweiten Broadcastnetzwerks 20B übermittelt.
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Der von einem Empfänger 34B in
der Empfangsstation 24B empfangene Broadcastdatensatz 26B enthält nach
wie vor die Netzwerkidentifikation NID B und diese wird von dem
Empfänger 34B,
da dieser der Empfänger
des zuletzt genutzten Broadcastnetzwerks 20B ist, extrahiert
und entweder direkt über
einen Pfad 39 der Anwenderstation 142 übermittelt
oder vor Übermittlung
beispielsweise in der Empfangsstation 24B in einem Speicher 40 gespeichert.
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Gleichzeitig extrahiert der Empfänger 34B den
Nutzerdatensatz 10 aus dem Broadcastdatensatz 26B und übermittelt
diesen, im Fall des ersten Ausführungsbeispiels
gemäß 2, unmittelbar über einen
Pfad 41 der Anwenderstation 142 .
Bei den Anwenderstationen 142 erfolgt
zunächst
in einer Stufe 42 eine Freigabeprüfung. Hierzu wird der Stufe 42 einerseits
die in dem Speicher 40 gespeicherte und vom Empfänger 34B extrahierte
Netzwerkidentifikation NID B übermittelt,
die einen Filter 44 mit einer als Sollwert vorgegebenen
Netzwerkidentifikation SNID vergleicht, die beispielsweise in einem
Sollvorgabenspeicher 46 abgespeichert ist.
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Die Sollwertnetzwerkidentifikation
SNID kann beispielsweise vor Übermittlung
des Nutzerdatensatzes 10 über das Broadcastnetzwerk 20A und 20B übermittelt
werden, wobei in der Empfängerstation 24B der
Empfänger 34 die
Sollwertnetzwerkidentifikation SNID extrahiert und an die Anwenderstation 142 weiterleitet, welche diese dann in
dem Sollvorgabenspeicher 46 abspeichert.
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Es ist aber auch denkbar, über eine
separaten Pfad 48 die Sollwertnetzwerkidentifikation SNID in
dem Sollvorgabenspeicher 46 zu speichern.
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Zusätzlich kann die Freigabeprüfung in
der Stufe 42 noch erweitert werden, beispielsweise durch Prüfung der
Empfängeradresse
des Empfängers 34B und
Vergleich mit einer als Sollvorgabe vorgegebenen Empfängeradresse.
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Ist die Freigabeprüfung positiv,
das heißt stimmt
mindestens die Sollwertnetzwerkidentifikation SNID mit der Netzwerkidentifikation
NID B überein, so
wird der Nutzerdatensatz 10 zum Zugriff seitens der Anwenderstation 142 freigegeben.
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Im einfachsten Fall der erfindungsgemäßen Lösung kann
nach der Freigabe des Nutzerdatensatzes 10 zum Zugriff ein beliebiger
Zugriff auf Seiten der Anwenderstation 142 erfolgen.
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Dies ist bei all den Anwenderstationen 141 bis 144 realisierbar,
die mit der Stufe 42 zur Freigabeprüfung ausgerüstet sind. In diesem Fall kann
dann bei den Anwenderstationen 141 , 143 und 144 der
Zugriff auf den Nutzerdatensatz 10 dadurch verhindert werden,
dass bei der Freigabeprüfung
erkannt wird, dass die in der jeweiligen Empfangsstation 24A1 , 24C und 24D extrahierte
Netzwerkidentifikation nicht der Netzwerkidentifikation NID B entspricht.
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Der Anwenderstation 142 ist ferner noch eine Stufe 50 zur
Zugriffserkennung auf den Nutzerdatensatz 10 zugeordnet,
welcher ebenfalls die Netzwerkidentifikation NID B zur Verfügung gestellt
wird.
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Die Stufe 50 erkennt einen
Zugriff auf den Nutzerdatensatz 10 und meldet im Fall eines
Zugriffs auf den Nutzerdatensatz 10 die Netzwerkidentifikation
NID B an eine Erfassungsstation 52, die über einen Übertragungspfad 54 mit
der Stufe 50 verbunden ist.
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Ferner meldet die Stufe 50 im Laufe
der Zugriffserkennung nicht nur die Netzwerkidentifikation NID B,
sondern auch Verwendungsinformationen VI an die Erfassungsstation 52.
Derartige Verwendungsinformationen VI sind beispielsweise in einem Speicher 56 in
der Anwenderstation 142 ebenfalls
abgespeichert.
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Derartige Vennrendungsinformationen
VI enthalten einerseits Informationen in welcher Art und Weise der
Nutzerdatensatz 10 verwendet wird, die Verwendungsinformationen
VI umfassen vorzugsweise ebenfalls Anwenderinformationen, das heißt Informationen über die
Person des Anwenders, insbesondere eine Anwenderidentifikation oder
auch Informationen über
Anwenderaktivitäten
im Zusammenhang mit dem Nutzerdatensatz 10.
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Ein Beispiel einer Anwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
wäre die
zur Verfügungsstellung
und Abrechnung von Filmen von Video-on-Demand-Diensten oder virtuellen
Videotheken. Bei diesen werden die Filme als Nutzerdatensatz 10 über das
Netzwerksystem 16 übermittelt,
wobei das Interesse der Inhaber der einzelnen Broadcastnetzwerke 20A bis 20D darin
besteht, für
die zur Verfügung
gestellten Übertragungskapazitäten am Umsatz
mit derartigen Filmen beteiligt zu werden.
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Dadurch, dass nun die Stufe 50 zur
Zugriffserkennung bei einem Zugriff auf den Nutzerdatensatz 10,
das heißt
in diesem Fall den Film, die letzte Netzwerkidentifikation NID B
der Erfassungsstation 52 weiter meldet, hat die Erfassungsstation 52 die Möglichkeit, über die
Netzwerkidentifikation NID B zurückzuverfolgen,
welche Broadcastnetzwerke 20 an der Übertragung des Nutzerdatensatzes 10 in Form
des Films beteiligt waren, da der Erfassungsstelle die in 1 dargestellte Struktur
des Netzwerksystems 16 bekannt ist.
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Würde
beispielsweise der Erfassungsstelle 52 die Netzwerkidentifikation
NID C übermittelt,
so wäre
die Erfassungsstation 52 ebenfalls in der Lage, zu erkennen,
dass das letzte, an der Übertragung des
Nutzerdatensatzes 10 beteiligte Broadcastnetzwerk das dritte
Broadcastnetzwerk 20C war und könnte somit ermitteln, dass
bei der Übertragung
zusätzlich
auch das erste Broadcastnetzwerk 20A involviert war.
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Würde
beispielsweise der Erfassungsstelle 52 die Netzwerkidentifikation
NID D übermittelt,
so wäre
die Erfassungsstation 52 in der Lage, aufgrund der Struktur
des Netzwerksystems 16 zu erkennen, dass an der Übermittlung
des Nutzerdatensatzes 10 in Form des Films nicht nur das
vierte Broadcastnetzwerk 20D beteiligt war, sondern auch
das dritte Broadcastnetzwerk 20C und zusätzlich noch
das erste Broadcastnetzwerk 20A.
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Als Übertragungspfad 54 wird
dabei vorzugsweise der Pfad verwendet, der ohnehin von der Erfassungsstation 52 zur
jeweiligen Anwenderstation 142 führt, um
beispielsweise bei Videodiensten den Schlüssel für die im Nutzerdatensatz 10 verschlüsselte Videoinformation
zu übermitteln
und mit Übermittlung
des Schlüssels
auch gleichzeitig die Bezahlung für die Nutzung sicherzustellen.
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Die Erfassungsstation kann dann zusätzlich noch
mit dem Eigentümer 12 des
Nutzerdatensatzes 10 kommunizieren, um die Abrechnung der
Video-on-Demand-Dienste
sicherzustellen, und außerdem
noch mit den Eigentümern
der Broadcastnetzwerke 20, um deren Vergütung ebenfalls
sicherzustellen.
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Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
dargestellt in 3, sind
für dieselben
Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet, so daß hinsichtlich
der Beschreibung derselben vollinhaltlich auf die Ausführungen
zum ersten Ausführungsbeispiel
Bezug genommen wird.
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Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel
wird der Nutzerdatensatz 10 bereits der Sendestation 22A des
ersten Broadcastnetzwerks 20A mittelbar über ein
Einspeisenetzwerk 60 zugeleitet. Aus diesem Grund wird
der Nutzerdatensatz 10 bereits von einem Sender 62 des
Einspeisenetzwerks 60 entsprechend einem Kommunikationsprotokoll des
Einspeisenetzwerks 60, welches beispielsweise ein Standardprotokoll
sein kann, in einen Netzwerkdatensatz 66 umgesetzt, und über den
Sender 62 des Einspeisenetzwerks 60 zu einem Empfänger des Einspeisenetzwerks 60 überfragen,
der in der Sendestation 22A des ersten Broadcastnetzwerks 20A angeordnet
ist. Von dem Empfänger 64 wird
dann der Netzwerkdatensatz 66 dem Sender 32A übergeben.
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Auf den Empfänger 64 folgt noch
ein Protokollkonverter 68, welcher den Netzwerkdatensatz 66 in
den Broadcastdatensatz 26A entsprechend dem Kommunikationsprotokoll
des ersten Broadcastnetzwerks 20A umsetzt.
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Im übrigen verläuft die Übertragung zur Empfangsstation 24B des
Broadcastnetzwerks 20B in gleicher Weise wie im Zusammenhang
mit dem ersten Ausführungsbeispiel
beschrieben und in derselben Weise erfolgt von dem Empfänger 34B die
Extraktion der Netzwerkidentifikation NID B.
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Auf den Empfänger 34B folgt noch
ein Protokollkonverter 69, welcher den Broadcastdatensatz 26B wieder
in den Netzwerkdatensatz 66 umsetzt, damit dieser wiederum
im Standardprotokoll vorliegt.
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Der Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
besteht darin, daß der
Empfänger 34B der Empfängerstation 24 den
Nutzerdatensatz 10 nicht unmittelbar zur Verfügung stellt,
sondern als Netzwerkdatensatz 66, im Format des Standardprotokolls.
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In diesem Format erfolgt eine Übertragung auf
die Anwenderstation 142 , welche
mit einem Umsetzer 70 versehen ist, um aus dem Netzwerkdatensatz 66 den
Nutzerdatensatz 10 zu erzeugen.
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Um nun die im Speicher 40 gespeicherte letzte
Netzwerkidentifikation NID B ebenfalls im Format des Standardprotokolls übertragen
zu können, ist
die Empfangsstation 24B mit einem Sender 72 versehen,
welcher in der Lage ist, die letzte Netzwerkidentifikation NID B
im Format des Standardprotokolls ebenfalls auf den Umsetzer 70 zu übertragen, der
dann diese wiederum in die letzte Netzwerkidentifikation NID B umsetzt,
um diese dem Filter 44 der Stufe 42 zur Verfügung zu
stellen, der in gleicher Weise arbeitet wie beim ersten Ausführungsbeispiel
beschrieben.
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Bein einem dritten Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 4, sind
diejenigen Elemente und Verfahrensschritte, die mit den vorangehenden
Ausführungsbeispielen
identisch sind, mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß hinsichtlich
der Beschreibung derselben vollinhaltlich auf die Ausführungen
zu den voranstehenden Ausführungsbeispielen
Bezug genommen werden kann.
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Im Gegensatz zum zweiten Ausführungsbeispiel
ist anstelle des Protokollkonverters 68 ein Verkapsler 68' vorgesehen,
welcher den Netzwerkdatensatz 66 in den Broadcastdatensatz 26A umsetzt.
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Ferner ist anstelle des Protokollkonverters 69 ein
Entkapsler 69' vorgesehen,
welcher den Broadcastdatensatz 26B wieder in den Netzwerkdatensatz 66 umsetzt.
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Im übrigen funktioniert das dritte
Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise wie das zweite Ausführungsbeispiel.
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Bei einem vierten Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 5, wird
ebenfalls hinsichtlich der einzelnen Elemente und Verfahrensschritte
vollinhaltlich auf die Ausführungen
zu den voranstehenden Ausführungsbeispielen
Bezug genommen.
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Bei dem vierten Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß 5 erfolgt abweichend vom
dritten Ausführungsbeispiel
eine Übertragung
des in der Empfangsstation 24B des Broadcastnetzwerks 20B vorliegenden
Netzwerkdatensatzes 66 mittelbar über ein Anwendernetzwerk 80 durch
einen in der Empfangsstation 24B vorgesehenen Sender 82 und
einen in der Anwenderstation 142 vorgesehenen
Empfänger 84 für den Netzwerkdatensatz 66.
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Im übrigen funktioniert das vierte
Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise wie das zweite Ausführungsbeispiel.
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Bei einem fünften Ausführungsbeispiel, dargestellt
in 6, arbeitet das Einspeisenetzwerk 60' nicht auf der
Basis des Standardprotokolls sondern auf der Basis des Internetprotokolls,
so daß der
Sender 62' EINEN
Internetdatensatz 66' zum
Empfänger 64' überträgt.
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Der Internetdatensatz 66' wird dann durch
einen Verkapsler 68" zu
dem Broadcastdatensatz 26A konvertiert.
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In gleicher Weise ist in der Empfangsstation 24B ein
Entkapsler 69" vorgesehen,
welcher aus dem Broadcastdatensatz 26B den Internetdatensatz 66' wieder herstellt.
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Ferner ist zur Übertragung der Netzwerkidentifikation
NID B ein Sender 72' vorgesehen,
welcher die Netzwerkidentifikation NID B auf einen auf der Basis
des Internetprotokolls arbeitenden Umsetzer 70' überträgt.
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Bei einem sechsten Ausführungsbeispiel, dargestellt
in 7, wird ebenfalls
auf die voranstehenden Ausführungsbeispiele
insoweit, als diese identisch sind, vollinhaltlich Bezug genommen.
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Im Gegensatz zum fünften Ausführungsbeispiel,
dargestellt in 6, ist
ein Anwendernetzwerk 80' vorgesehen,
welches zur mittelbaren Übertragung
des Internetdatensatzes 66' dient,
mit einem Sender 82' auf
Seiten der Empfangsstation 24B und einem Empfänger 84' auf Seiten
der Anwenderstation 142 .
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Im übrigen funktioniert das sechste
Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise wie das fünfte
Ausführungsbeispiel.
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Bei allen Broadcastnetzwerken 20 des
Netzwerksystems 16 ist es möglich, analoge oder digitale Broadcastnetzwerke
einzusetzen, mit einer entsprechenden Änderung des Kommunikationsprotokolls.
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Bei einem zweiten Beispiel eines
Netzwerksystems 16',
dargestellt in 8, sind
die im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel erläuterten
Komponenten in gleicher Weise enthalten. Ergänzend dazu ist eine weitere
Empfangsstation 24A4 im Broadcastnetzwerk 20A vorgesehen,
welche in diesem Fall aber Teil der Netzwerkübergangsstation 31' ist, in welcher
zusätzlich
zum Umsetzen des Broadcastdatensatzes 26C in einen Broadcastdatensatz 26D auch
ein Empfangen des Broadcastdatensatzes 26A und Umsetzen
desselben in einen Broadcastdatensatz 26D erfolgen kann,
so daß das
Netzwerk 16' den
Broadcastdatensatz 26A entweder über die Netzwerkübergangsstation 30 zur
Netzwerkübergangsstation 31' übermitteln
kann oder direkt ohne Zwischenschaltung der Netzwerkübergangsstation 30 von
der Sendestation 22A der Netzwerkübergangsstation 31' übermitteln
kann.
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Damit ist in der Empfangsstation 24D,
wie in 9 dargestellt,
anhand der letzten Netzwerkidentifikation NID D nicht festzustellen,
ob die Übertragung
der Nutzerdaten 10 direkt von der Sendestation 22A zur
Netzwerkübergangsstation 31' oder über die Netzwerkübergangsstation 30 erfolgte.
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Aus diesem Grund wird bei dem in 9 dargestellten siebten
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bei der Übertragung im
vierten Broadcastnetzwerk 20D der Broadcastdatensatz 26D nicht
nur mit der Netzwerkidentifikation des vierten Broadcastnetzwerks 20D,
nämlich
NID D versehen, sondern noch zusätzlich
mit der vorhergehenden Netzwerkidentifikation NID C oder NID A,
so daß dann
in dem Speicher 40 nicht nur die vom Empfänger 34 D
extrahierte Netzwerkidentifikation NID D, sondern zusätzlich die
vorhergehende Netzwerkidentifikation, nämlich NID C oder NID A.
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Mit dieser zusätzlichen Information ist somit eindeutig
nachvollziehbar, über
welches der Broadcastnetzwerke, nämlich 20A kombiniert
mit 20D oder 20A kombiniert mit 20C und 20D der
Nutzerdatensatz 10 übertragen
wurde.
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Im übrigen funktioniert das siebte
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens
in gleicher Weise wie das erste Ausführungsbeispiel gemäß 2, so dass für dieselben
Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet wurden und hinsichtlich
der Erläuterung
weiterhin vollinhaltlich auf die Erläuterungen zum ersten Ausführungsbeispiel
Bezug genommen wird.
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Bei einem achten Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens,
dargestellt in 10, wird
alternativ zum siebten Ausführungsbeispiel
bei der Übertragung
des Nutzerdatensatzes 10 über das Broadcastnetzwerk 20D abhängig davon, welches
vorangehende Broadcastnetzwerk, nämlich das Broadcastnetzwerk 20A oder 20C der
Nutzerdatensatz übertragen
wurde, eine unterschiedliche Netzwerkidentifikation NID D1 oder
NID D2 verwendet, so dass auf Seiten der Empfangsstation 24D und dann
auch der Anwenderstation 144 die
Möglichkeit besteht,
nur aufgrund der letzten Netzwerkidentifikation NID D1 oder NID
D2 zu erkennen, ob der Nutzerdatensatz 10 über das
Broadcastnetzwerk 20A und das Broadcastnetzwerk 20D übertragen
wurde oder über
das Broadcastnetzwerk 20A kombiniert mit dem Broadcastnetzwerk 20C und
dem Broadcastnetzwerk 20D.
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Im übrigen arbeitet auch das achte
Ausführungsbeispiel
in gleicher Weise wie das erste Ausführungsbeispiel gemäß 2, so dass für alle anderen Komponenten
dieselben Bezugszeichen verwendet wurden und vollinhaltlich auf
die Ausführungen
zum ersten Ausführungsbeispiel
Bezug genommen wird.