DE10306268A1 - Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation - Google Patents

Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation Download PDF

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Abstract

Es wird ein Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation über ein Broadcastnetzwerke umfassendes Netzwerksystem beschrieben. Um ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, bei welchem die Nutzung zumindest des letzten der Broadcastnetzwerke des Netzwerksystems erkennbar ist, sind erfindungsgemäß folgende Schritte vorgesehen: DOLLAR A Übertragen des Nutzerdatensatzes als Broadcastdatensatz über ein Netzwerksystem, umnfassend mindestens zwei zur Datenübertragung aufeinanderfolgende Broadcastnetzwerke, bei welchen vor dem Übertragen in dem jeweiligen Broadcastnetzwerk eine Netzwerkidentifikation des zum Übertragen eingesetzten Broadcastnetzwerks dem Broadcastdatensatz hinzugefügt wird; DOLLAR A Extrahieren mindestens der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation beim Empfang des zuletzt genutzten Broadcastdatensatzes aus diesem Broadcastdatensatz; und DOLLAR A Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation zur Berücksichtigung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation über ein Broadcastnetzwerke umfassendes Netzwerksystem.
  • Bei Broadcastnetzwerken besteht generell das Problem, dass es bei diesen nicht möglich ist, die Anwenderstation zu identifizieren, da Broadcastnetzwerke nur unidirektional arbeiten.
  • Damit können aber Broadcastnetzwerke umfassende Netzwerksysteme in all den Fällen nicht eingesetzt werden, in denen es zweckmäßig oder erforderlich ist, zu erkennen, über welche Broadcastnetzwerke ein Nutzerdatensatz übertragen wurde.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, bei welchen die Nutzung zumindest des letzten der Broadcastnetzwerke des Netzwerksystems erkennbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation mit folgenden Schritten gelöst: Übertragen des Nutzerdatensatzes als Broadcastdatensatz über ein Netzwerksystem umfassend mindestens zwei zur Datenübertragung aufeinanderfolgende Broadcastnetzwerke, bei welchen vor dem Übertragen in dem jeweiligen Broadcastnetzwerk eine Netzwerkidentifikation des zum Übertragen eingesetzten Broadcastnetzwerks dem Broadcastdatensatz entweder durch Ergänzen oder Überschreiben vorhandener Identifikationen hinzugefügt wird, Extrahieren mindestens der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation beim Empfang des zuletzt genutzten Broadcastdatensatzes aus diesem Broadcastdatensatz und Weiterleiten mindestens der letzen Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation zur Berücksichtigung mindestens der letzen Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist darin zu sehen, dass die durch die Extraktion und Weiterleitung mindesten der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation die Möglichkeit besteht, aufgrund der Kenntnis des Aufbaus des Netzwerksystems, festzustellen, über welches der Broadcastnetzwerke die Übertragung des Nutzerdatensatzes erfolgt ist und dies im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes zu berücksichtigen.
  • Unter Broadcastdatensatz im Sinne dieser Erfindung ist ein Datensatz zu verstehen, der den Informationsgehalt des Nutzerdatensatzes umfasst.
  • Die Netzwerkidentifikation kann in beliebiger Art und Weise in den Broadcastdatensatz integriert oder diesem zugeordnet sein.
  • Der Broadcastdatensatz ergibt sich ferner aus der Gesamtheit der einander zugeordneten Informationen unabhängig davon, ob diese im Broadcastnetzwerk tatsächlich auf demselben Kanal oder auf mehreren Kanälen übertragen werden.
  • Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die Berücksichtigung der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes den Vergleich der letzten Netzwerkidentifikation mit einer der Anwenderstation vorgegebenen Netzwerkidentifikation zur Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes für die Anwenderstation umfasst.
  • Damit besteht die Möglichkeit, bereits über die Freigabe des Nutzerdatensatzes eine Vorselektion zu treffen.
  • Die Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes kann in unterschiedlichster Art und Weise getroffen werden.
  • Eine Möglichkeit sieht vor, dass die Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes dann positiv ist, wenn die letzte Netzwerkidentifikation mit der vorgegebenen Netzwerksidentifikation übereinstimmt.
  • Die Realisierung der Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes kann in unterschiedlichster Art und Weise erfolgen.
  • Eine vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes durch eine einem Zugriff auf den Nutzerdatensatz vorgeschaltete Filterfunktion selbsttätig erfolgt.
  • Hinsichtlich der Art der Übermittlung der vorgegebenen Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation sind die unterschiedlichsten Möglichkeiten denkbar.
  • Eine Möglichkeit sieht vor, dass die vorgegebene Netzwerkidentifikation über das Netzwerksystem übertragen wird.
  • Eine andere vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die vorgegebene Netzwerkidentifikation zur Anwenderstation über einen vom Netzwerksystem separaten Pfad überfragen wird.
  • Im Zusammenhang mit der bisherigen Erläuterung der erfindungsgemäßen Lösung wurde davon ausgegangen, dass mit der Netzwerkidentifikation mindestens das zuletzt zur Übertragung des Broadcastdatensatzes eingesetzte Broadcastnetzwerk erkennbar ist. Dies ist eine Mindestbedingung für das vorliegende Konzept.
  • Im Rahmen eines weiteren Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Lösung ist es aber auch denkbar, dass zusätzlich zur letzten Netzwerkidentifikation mindestens eine weitere vorausgehende Netzwerkidentifikation aus dem Broadcastdatensatz extrahiert und an die Anwenderstation weitergeleitet wird.
  • In diesem Fall umfasst somit der Broadcastdatensatz nicht nur die letzte Netzwerkidentifikation, sondern er kann so aufgebaut sein, dass er auch vorausgehende Netzwerkidentifikationen umfasst, die sich dann auch beim Empfang des zuletzt genutzten Broadcastdatensatzes aus diesem Broadcastdatensatz extrahieren lassen.
  • Diese Lösung ist in all den Fällen von Vorteil, in denen das Netzwerksystem mehrere Pfade umfasst, über welche eine Übertragung des Nutzerdatensatzes zu einer bestimmten Anwenderstation erfolgen kann, so dass das Extrahieren der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation nicht ausreichend sein kann, um den Pfad zurückzuverfolgen, über welchen der Nutzerdatensatz übertragen wurde.
  • Eine andere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung sieht vor, dass die dem Broadcastdatensatz hinzugefügte Netzwerkidentifikation eine Identifikation mindestens eines vorangehend genutzten Broadcastnetzwerks zulässt.
  • In diesem Fall ist die Netzwerkidentifikation nicht nur so aufgebaut, dass sie nur eine Identifikation des zuletzt von dem Broadcastdatensatz mit dieser Netzwerksidentifikation genutzten Broadcastnetzwerks zulässt, sondern auch gleichzeitig noch Informationen über vorausgehend genutzte Broadcastnetzwerke zulässt, so dass das Extrahieren der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz hinzugefügten Netzwerkidentifikation auch bei mehreren Übertragungspfaden ausreichend ist, um festzustellen, welcher der mehreren Übertragungspfade genutzt wurde.
  • Hinsichtlich der Art des Weiterleitens der letzten Netzwerkidentifikation zu der Anwenderstation wurden bislang keine weiteren Angaben gemacht. So sieht eine vorteilhafte Lösung vor, dass das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation zu der Anwenderstation das Übertragen derselben als eigenständige Information erfasst.
  • Dabei kann für das Übertragen mindestens der letzten Netzwerkidentifikation an die Anwenderstation ein eigener Übertragungspfad vorgesehen sein.
  • Eine besonders günstige Lösung sieht jedoch vor, dass das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation zu der Anwenderstation über einen Übertragungspfad für den Nutzerdatensatz erfolgt.
  • Hinsichtlich der Berücksichtigung der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes wurden ebenfalls noch keine näheren Angaben gemacht.
  • Eine im Rahmen der Erfindung besonders vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die Berücksichtigung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes ein Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikationen eine Erfassungsstation für die Verwendung des Nutzerdatensatzes im Fall eines Zugriffs auf den Nutzerdatensatz durch die Anwenderstation umfasst.
  • Diese erfindungsgemäße Lösung schafft insbesondere die Möglichkeit, in der Erfassungsstation zu erkennen, über welches Broadcastnetzwerk der Nutzerdatensatz der Anwenderstation übermittelt wurde, da aufgrund der Struktur des Netzwerksystems aus dem zuletzt genutzten Broadcastnetzwerk auch auf die voranstehend genutzten Broadcastnetzwerke geschlossen werden kann.
  • Insbesondere dient dabei die Erfassungsstation dazu, die Nutzung der Broadcastnetzwerke eines Netzwerksystems zu ermitteln.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Weiterleitung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation an die Erfassungsstation zusammen mit Verwendungsinformationen der Anwenderstaton erfolgt, da dann zusätzlich auch noch in der Erfassungsstation Angaben über die Verwendung des Nutzerdatensatzes festgehalten werden können.
  • Besonders günstig ist es dabei, wenn die Verwendungsinformationen Informationen über den Nutzerdatensatz umfassen.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Verwendungsinformationen Anwenderinformationen umfassen.
  • Die Anwenderinformation kann vielfältig sein.
  • Eine vorteilhafte Lösung sieht vor, dass die Anwenderinformation eine Anwenderidentifikation umfasst.
  • Alternativ oder ergänzend zu einer Anwenderinformation ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Anwenderinformation Informationen über Anwenderaktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Nutzerdatensatz, umfasst.
  • Die Weiterleitung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation an die Erfassungsstation erfolgt vorzugsweise über einen vom Netzwerksystem separaten Übertragungspfad.
  • Ein derartiger Übertragungspfad kann beispielsweise eine Telefonleitung oder das Internet sein.
  • Hinsichtlich der Funktion der Erfassungsstation ist vorzugsweise vorgesehen, dass diese die letzte Netzwerkidentifikation und die Verwendungsinformation gemeinsam auswertet.
  • Vorzugsweise ist dabei die Erfassungsstation so ausgebildet, dass mindestens die letzte Netzwerkidentifikation zumindest mit Teilen der Verwendungsinformation weitergeleitet wird, wobei die Weiterleitung beispielsweise zu Abrechnungszwecken erfolgen kann.
  • Hinsichtlich der Art der Erfassungsstation ist es ferner vorteilhaft, wenn diese gleichzeitig dazu dient, mit der Anwenderstation hinsichtlich der Autorisierung zur Nutzung des Nutzerdatensatzes zu kommunizieren.
  • Beispielsweise erfolgt die Autorisierung derart, dass der Anwenderstation ein Schlüssel zur Entschlüsselung des verschlüsselt übermittelten Nutzerdatensatzes zur Verfügung gestellt wird.
  • Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass gleichzeitig mit dem Zugriff auf den Nutzerdatensatz in der Anwenderstation oder gleichzeitig mit der Übermittlung des Schlüssels zur Entschlüsselung des verschlüsselten Nutzerdatensatzes dem Inhaber der Anwenderstation Kosten für die Nutzung des Nutzerdatensatzes in Rechnung gestellt werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung sowie der zeichnerischen einiger Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1: eine schematische Darstellung eines ersten Beispieles eines Netzwerksystems mit Broadcastnetzwerken;
  • 2: ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
  • 3: ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
  • 4: ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
  • 5: ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
  • 6: ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
  • 7: ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 1;
  • 8: eine schematische Darstellung eines zweiten Beispiels eines Netzwerksystems mit Broadcastnetzwerken;
  • 9: ein siebtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 8 und
  • 10: ein achtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei dem Netzwerksystem gemäß 8;
  • Eine Übermittlung eines Nutzerdatensatzes 10 eines Eigentümers 12 der Nutzerdaten zu Anwenderstation 14 dieser Nutzerdaten 10, beispielsweise zu den Anwenderstationen 141 bis 144 in 1, erfolgt erfindungsgemäß über ein erstes Beispiel eines Netzwerksystems 16, welches mehrere Broadcastnetzwerke 20 umfasst, bei denen jeweils eine Sendestation 22 mit in der Regel einer Vielzahl von Empfangsstationen 24 zusammenwirkt.
  • Beispielsweise umfasst ein erstes Broadcastnetzwerk 20A, wie in 1 dargestellt, die Sendestation 22A, in welcher Nutzerdatensatz 10 entsprechend einem für das erste Broadcastnetzwerk 20A vorgesehenen Kommunikationsprotokoll in einem Broadcastdatensatz 26A umgesetzt wird, welcher dann über das erste Broadcastnetzwerk 20A von der Sendestation 22A zu den Empfangsstationen 24A übertragen wird.
  • Dabei ist eine der Empfangsstationen 24A1 einer Anwenderstation 141 zugeordnet, welcher der in dem Broadcastdatensatz 26A enthaltene Nutzerdatensatz 10 von der Empfangsstation 24A1 mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt wird.
  • Andere Empfangsstationen, beispielsweise die Empfangsstation 24A2 sind jedoch keinem Nutzer zugeordnet, sondern Teil einer Netzwerkübergangsstation 28, in welcher der Broadcastdatensatz 26A in einen Broadcastdatensatz 26B umgeändert wird und dann von der Sendestation 22B des zweiten Broadcastnetzwerks 20B zu einer von dessen Empfangsstationen 24B übertragen wird.
  • Die Empfangsstation 24B ist dabei der Anwenderstation 142 zugeordnet, welcher der in dem Broadcastdatensatz 26B enthaltene Nutzerdatensatz 10 ebenfalls mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt wird.
  • Eine weitere Empfangsstation des ersten Broadcastnetzwerks 20A, beispielsweise die Empfangsstation 24A3 ist Teil einer weiteren Netzwerkübergangsstation 30, in welcher der Broadcastdatensatz 26A in den Broadcastdatensatz 26C umgesetzt und durch die Sendestation 22C des dritten Broadcastnetzwerks 20C einer der Empfangsstationen 24C desselben übermittelt wird.
  • Die Empfangsstation 24C2 ist nun ihrerseits ebenfalls nicht einer Anwenderstation 14 zugeordnet, sondern Teil einer weiteren Netzwerkübergangsstation 31, in welcher der Broadcastdatensatz 26C in einen Broadcastdatensatz 26D umgesetzt und durch die Sendestation 22D des vierten Broadcastnetzwerks 20D zur Empfangsstation 24D übermittelt wird, der nun ihrerseits der Anwenderstation 144 mittelbar oder unmittelbar zugeordnet ist, welcher der in dem Broadcastdatensatz 26D enthaltenen Nutzerdatensatz 10 ebenfalls mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt wird.
  • Dadurch, dass Broadcastnetzwerke, wie die Broadcastnetzwerke 20A, 20B, 20C und 20D sich dadurch auszeichnen, dass mit diesen keine Rückmeldungen hinsichtlich der Empfangsstation 24, zu der die Broadcastdatensätze 26 übertragen werden, ist es bei dem Netzwerksystem 16 nicht möglich, nachzuvollziehen, über welche der Broadcastnetzwerke 20A, 20B, 20C und 20D der Nutzerdatensatz 10 die jeweiligen Anwenderstationen 141 bis 144 erreicht hat.
  • Aus diesem Grund werden die Broadcastnetzwerke 20A, 20B, 20C und 20D des erfindungsgemäßen Netzwerksystems 16 als unidirektionale Netzwerke bezeichnet.
  • Dieses Problem der Broadcastnetzwerke 20A bis 20D wird durch die vorliegende Erfindung gelöst, wie sie anhand einzelner Ausführungsbeispiele nachfolgend beschrieben ist, wobei zur Vereinfachung der Darstellung der Erfindung von einer Konstellation ausgegangen wird, bei welcher die Übermittlung des Nutzerdatensatzes 10 über das in 1 dargestellte erste Broadcastnetzwerk 20A und das zweite Broadcastnetzwerk 20B zu der Anwenderstation 142 erfolgt.
  • Für die Übermittlung des Nutzerdatensatzes 10 über die anderen Pfade des eingangs dargestellten Netzwerksystems 16 ergeben sich bei analoger Anwendung der nachstehenden Ausführungen zu den einzelnen Ausführungsbeispielen analoge Verhältnisse.
  • Das erste, in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lösung sieht vor, dass der Nutzerdatensatz 10 in der Sendestation 22A des ersten Broadcastnetzwerks 20A durch Anwendung des dem ersten Broadcastnetzwerk 20A zugeordneten Kommunikationsprotokolls in den Broadcastdatensatz 26A durch einen Sender 32A umgesetzt wird, wobei der Sender 32A in dem Broadcastdatensatz 26A eine Netzwerkidentifikation NID A vermerkt, die somit durch den Broadcastdatensatz 26A mitübertragen wird.
  • In der Empfangsstation 24A2 des ersten Broadcastnetzwerks 20A, die Teil der Netzwerkübergangsstation 28 ist, wird durch einen Empfänger 34 aus dem Broadcastdatensatz 26A die Netzwerkidentifikation NID A entfernt, da die Übertragung durch das erste Broadcastnetzwerk 20A abgeschlossen ist.
  • Ferner wird der Broadcastdatensatz 26A einem Sender 32B des zweiten Broadcastnetzwerks 20B übermittelt, weicher zumindest den Broadcastdatensatz 26A dahingehend ändert, dass an Stelle der Netzwerkidentifikation NID A die Netzwerkidentifikation NID B vermerkt wird, und welcher dann den Broadcastdatensatz 26B der Empfangsstation 24B des zweiten Broadcastnetzwerks 20B übermittelt.
  • Der von einem Empfänger 34B in der Empfangsstation 24B empfangene Broadcastdatensatz 26B enthält nach wie vor die Netzwerkidentifikation NID B und diese wird von dem Empfänger 34B, da dieser der Empfänger des zuletzt genutzten Broadcastnetzwerks 20B ist, extrahiert und entweder direkt über einen Pfad 39 der Anwenderstation 142 übermittelt oder vor Übermittlung beispielsweise in der Empfangsstation 24B in einem Speicher 40 gespeichert.
  • Gleichzeitig extrahiert der Empfänger 34B den Nutzerdatensatz 10 aus dem Broadcastdatensatz 26B und übermittelt diesen, im Fall des ersten Ausführungsbeispiels gemäß 2, unmittelbar über einen Pfad 41 der Anwenderstation 142 . Bei den Anwenderstationen 142 erfolgt zunächst in einer Stufe 42 eine Freigabeprüfung. Hierzu wird der Stufe 42 einerseits die in dem Speicher 40 gespeicherte und vom Empfänger 34B extrahierte Netzwerkidentifikation NID B übermittelt, die einen Filter 44 mit einer als Sollwert vorgegebenen Netzwerkidentifikation SNID vergleicht, die beispielsweise in einem Sollvorgabenspeicher 46 abgespeichert ist.
  • Die Sollwertnetzwerkidentifikation SNID kann beispielsweise vor Übermittlung des Nutzerdatensatzes 10 über das Broadcastnetzwerk 20A und 20B übermittelt werden, wobei in der Empfängerstation 24B der Empfänger 34 die Sollwertnetzwerkidentifikation SNID extrahiert und an die Anwenderstation 142 weiterleitet, welche diese dann in dem Sollvorgabenspeicher 46 abspeichert.
  • Es ist aber auch denkbar, über eine separaten Pfad 48 die Sollwertnetzwerkidentifikation SNID in dem Sollvorgabenspeicher 46 zu speichern.
  • Zusätzlich kann die Freigabeprüfung in der Stufe 42 noch erweitert werden, beispielsweise durch Prüfung der Empfängeradresse des Empfängers 34B und Vergleich mit einer als Sollvorgabe vorgegebenen Empfängeradresse.
  • Ist die Freigabeprüfung positiv, das heißt stimmt mindestens die Sollwertnetzwerkidentifikation SNID mit der Netzwerkidentifikation NID B überein, so wird der Nutzerdatensatz 10 zum Zugriff seitens der Anwenderstation 142 freigegeben.
  • Im einfachsten Fall der erfindungsgemäßen Lösung kann nach der Freigabe des Nutzerdatensatzes 10 zum Zugriff ein beliebiger Zugriff auf Seiten der Anwenderstation 142 erfolgen.
  • Dies ist bei all den Anwenderstationen 141 bis 144 realisierbar, die mit der Stufe 42 zur Freigabeprüfung ausgerüstet sind. In diesem Fall kann dann bei den Anwenderstationen 141 , 143 und 144 der Zugriff auf den Nutzerdatensatz 10 dadurch verhindert werden, dass bei der Freigabeprüfung erkannt wird, dass die in der jeweiligen Empfangsstation 24A1 , 24C und 24D extrahierte Netzwerkidentifikation nicht der Netzwerkidentifikation NID B entspricht.
  • Der Anwenderstation 142 ist ferner noch eine Stufe 50 zur Zugriffserkennung auf den Nutzerdatensatz 10 zugeordnet, welcher ebenfalls die Netzwerkidentifikation NID B zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Stufe 50 erkennt einen Zugriff auf den Nutzerdatensatz 10 und meldet im Fall eines Zugriffs auf den Nutzerdatensatz 10 die Netzwerkidentifikation NID B an eine Erfassungsstation 52, die über einen Übertragungspfad 54 mit der Stufe 50 verbunden ist.
  • Ferner meldet die Stufe 50 im Laufe der Zugriffserkennung nicht nur die Netzwerkidentifikation NID B, sondern auch Verwendungsinformationen VI an die Erfassungsstation 52. Derartige Verwendungsinformationen VI sind beispielsweise in einem Speicher 56 in der Anwenderstation 142 ebenfalls abgespeichert.
  • Derartige Vennrendungsinformationen VI enthalten einerseits Informationen in welcher Art und Weise der Nutzerdatensatz 10 verwendet wird, die Verwendungsinformationen VI umfassen vorzugsweise ebenfalls Anwenderinformationen, das heißt Informationen über die Person des Anwenders, insbesondere eine Anwenderidentifikation oder auch Informationen über Anwenderaktivitäten im Zusammenhang mit dem Nutzerdatensatz 10.
  • Ein Beispiel einer Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens wäre die zur Verfügungsstellung und Abrechnung von Filmen von Video-on-Demand-Diensten oder virtuellen Videotheken. Bei diesen werden die Filme als Nutzerdatensatz 10 über das Netzwerksystem 16 übermittelt, wobei das Interesse der Inhaber der einzelnen Broadcastnetzwerke 20A bis 20D darin besteht, für die zur Verfügung gestellten Übertragungskapazitäten am Umsatz mit derartigen Filmen beteiligt zu werden.
  • Dadurch, dass nun die Stufe 50 zur Zugriffserkennung bei einem Zugriff auf den Nutzerdatensatz 10, das heißt in diesem Fall den Film, die letzte Netzwerkidentifikation NID B der Erfassungsstation 52 weiter meldet, hat die Erfassungsstation 52 die Möglichkeit, über die Netzwerkidentifikation NID B zurückzuverfolgen, welche Broadcastnetzwerke 20 an der Übertragung des Nutzerdatensatzes 10 in Form des Films beteiligt waren, da der Erfassungsstelle die in 1 dargestellte Struktur des Netzwerksystems 16 bekannt ist.
  • Würde beispielsweise der Erfassungsstelle 52 die Netzwerkidentifikation NID C übermittelt, so wäre die Erfassungsstation 52 ebenfalls in der Lage, zu erkennen, dass das letzte, an der Übertragung des Nutzerdatensatzes 10 beteiligte Broadcastnetzwerk das dritte Broadcastnetzwerk 20C war und könnte somit ermitteln, dass bei der Übertragung zusätzlich auch das erste Broadcastnetzwerk 20A involviert war.
  • Würde beispielsweise der Erfassungsstelle 52 die Netzwerkidentifikation NID D übermittelt, so wäre die Erfassungsstation 52 in der Lage, aufgrund der Struktur des Netzwerksystems 16 zu erkennen, dass an der Übermittlung des Nutzerdatensatzes 10 in Form des Films nicht nur das vierte Broadcastnetzwerk 20D beteiligt war, sondern auch das dritte Broadcastnetzwerk 20C und zusätzlich noch das erste Broadcastnetzwerk 20A.
  • Als Übertragungspfad 54 wird dabei vorzugsweise der Pfad verwendet, der ohnehin von der Erfassungsstation 52 zur jeweiligen Anwenderstation 142 führt, um beispielsweise bei Videodiensten den Schlüssel für die im Nutzerdatensatz 10 verschlüsselte Videoinformation zu übermitteln und mit Übermittlung des Schlüssels auch gleichzeitig die Bezahlung für die Nutzung sicherzustellen.
  • Die Erfassungsstation kann dann zusätzlich noch mit dem Eigentümer 12 des Nutzerdatensatzes 10 kommunizieren, um die Abrechnung der Video-on-Demand-Dienste sicherzustellen, und außerdem noch mit den Eigentümern der Broadcastnetzwerke 20, um deren Vergütung ebenfalls sicherzustellen.
  • Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, dargestellt in 3, sind für dieselben Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet, so daß hinsichtlich der Beschreibung derselben vollinhaltlich auf die Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel Bezug genommen wird.
  • Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel wird der Nutzerdatensatz 10 bereits der Sendestation 22A des ersten Broadcastnetzwerks 20A mittelbar über ein Einspeisenetzwerk 60 zugeleitet. Aus diesem Grund wird der Nutzerdatensatz 10 bereits von einem Sender 62 des Einspeisenetzwerks 60 entsprechend einem Kommunikationsprotokoll des Einspeisenetzwerks 60, welches beispielsweise ein Standardprotokoll sein kann, in einen Netzwerkdatensatz 66 umgesetzt, und über den Sender 62 des Einspeisenetzwerks 60 zu einem Empfänger des Einspeisenetzwerks 60 überfragen, der in der Sendestation 22A des ersten Broadcastnetzwerks 20A angeordnet ist. Von dem Empfänger 64 wird dann der Netzwerkdatensatz 66 dem Sender 32A übergeben.
  • Auf den Empfänger 64 folgt noch ein Protokollkonverter 68, welcher den Netzwerkdatensatz 66 in den Broadcastdatensatz 26A entsprechend dem Kommunikationsprotokoll des ersten Broadcastnetzwerks 20A umsetzt.
  • Im übrigen verläuft die Übertragung zur Empfangsstation 24B des Broadcastnetzwerks 20B in gleicher Weise wie im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben und in derselben Weise erfolgt von dem Empfänger 34B die Extraktion der Netzwerkidentifikation NID B.
  • Auf den Empfänger 34B folgt noch ein Protokollkonverter 69, welcher den Broadcastdatensatz 26B wieder in den Netzwerkdatensatz 66 umsetzt, damit dieser wiederum im Standardprotokoll vorliegt.
  • Der Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel besteht darin, daß der Empfänger 34B der Empfängerstation 24 den Nutzerdatensatz 10 nicht unmittelbar zur Verfügung stellt, sondern als Netzwerkdatensatz 66, im Format des Standardprotokolls.
  • In diesem Format erfolgt eine Übertragung auf die Anwenderstation 142 , welche mit einem Umsetzer 70 versehen ist, um aus dem Netzwerkdatensatz 66 den Nutzerdatensatz 10 zu erzeugen.
  • Um nun die im Speicher 40 gespeicherte letzte Netzwerkidentifikation NID B ebenfalls im Format des Standardprotokolls übertragen zu können, ist die Empfangsstation 24B mit einem Sender 72 versehen, welcher in der Lage ist, die letzte Netzwerkidentifikation NID B im Format des Standardprotokolls ebenfalls auf den Umsetzer 70 zu übertragen, der dann diese wiederum in die letzte Netzwerkidentifikation NID B umsetzt, um diese dem Filter 44 der Stufe 42 zur Verfügung zu stellen, der in gleicher Weise arbeitet wie beim ersten Ausführungsbeispiel beschrieben.
  • Bein einem dritten Ausführungsbeispiel, dargestellt in 4, sind diejenigen Elemente und Verfahrensschritte, die mit den vorangehenden Ausführungsbeispielen identisch sind, mit denselben Bezugszeichen versehen, so daß hinsichtlich der Beschreibung derselben vollinhaltlich auf die Ausführungen zu den voranstehenden Ausführungsbeispielen Bezug genommen werden kann.
  • Im Gegensatz zum zweiten Ausführungsbeispiel ist anstelle des Protokollkonverters 68 ein Verkapsler 68' vorgesehen, welcher den Netzwerkdatensatz 66 in den Broadcastdatensatz 26A umsetzt.
  • Ferner ist anstelle des Protokollkonverters 69 ein Entkapsler 69' vorgesehen, welcher den Broadcastdatensatz 26B wieder in den Netzwerkdatensatz 66 umsetzt.
  • Im übrigen funktioniert das dritte Ausführungsbeispiel in gleicher Weise wie das zweite Ausführungsbeispiel.
  • Bei einem vierten Ausführungsbeispiel, dargestellt in 5, wird ebenfalls hinsichtlich der einzelnen Elemente und Verfahrensschritte vollinhaltlich auf die Ausführungen zu den voranstehenden Ausführungsbeispielen Bezug genommen.
  • Bei dem vierten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß 5 erfolgt abweichend vom dritten Ausführungsbeispiel eine Übertragung des in der Empfangsstation 24B des Broadcastnetzwerks 20B vorliegenden Netzwerkdatensatzes 66 mittelbar über ein Anwendernetzwerk 80 durch einen in der Empfangsstation 24B vorgesehenen Sender 82 und einen in der Anwenderstation 142 vorgesehenen Empfänger 84 für den Netzwerkdatensatz 66.
  • Im übrigen funktioniert das vierte Ausführungsbeispiel in gleicher Weise wie das zweite Ausführungsbeispiel.
  • Bei einem fünften Ausführungsbeispiel, dargestellt in 6, arbeitet das Einspeisenetzwerk 60' nicht auf der Basis des Standardprotokolls sondern auf der Basis des Internetprotokolls, so daß der Sender 62' EINEN Internetdatensatz 66' zum Empfänger 64' überträgt.
  • Der Internetdatensatz 66' wird dann durch einen Verkapsler 68" zu dem Broadcastdatensatz 26A konvertiert.
  • In gleicher Weise ist in der Empfangsstation 24B ein Entkapsler 69" vorgesehen, welcher aus dem Broadcastdatensatz 26B den Internetdatensatz 66' wieder herstellt.
  • Ferner ist zur Übertragung der Netzwerkidentifikation NID B ein Sender 72' vorgesehen, welcher die Netzwerkidentifikation NID B auf einen auf der Basis des Internetprotokolls arbeitenden Umsetzer 70' überträgt.
  • Bei einem sechsten Ausführungsbeispiel, dargestellt in 7, wird ebenfalls auf die voranstehenden Ausführungsbeispiele insoweit, als diese identisch sind, vollinhaltlich Bezug genommen.
  • Im Gegensatz zum fünften Ausführungsbeispiel, dargestellt in 6, ist ein Anwendernetzwerk 80' vorgesehen, welches zur mittelbaren Übertragung des Internetdatensatzes 66' dient, mit einem Sender 82' auf Seiten der Empfangsstation 24B und einem Empfänger 84' auf Seiten der Anwenderstation 142 .
  • Im übrigen funktioniert das sechste Ausführungsbeispiel in gleicher Weise wie das fünfte Ausführungsbeispiel.
  • Bei allen Broadcastnetzwerken 20 des Netzwerksystems 16 ist es möglich, analoge oder digitale Broadcastnetzwerke einzusetzen, mit einer entsprechenden Änderung des Kommunikationsprotokolls.
  • Bei einem zweiten Beispiel eines Netzwerksystems 16', dargestellt in 8, sind die im Zusammenhang mit dem ersten Ausführungsbeispiel erläuterten Komponenten in gleicher Weise enthalten. Ergänzend dazu ist eine weitere Empfangsstation 24A4 im Broadcastnetzwerk 20A vorgesehen, welche in diesem Fall aber Teil der Netzwerkübergangsstation 31' ist, in welcher zusätzlich zum Umsetzen des Broadcastdatensatzes 26C in einen Broadcastdatensatz 26D auch ein Empfangen des Broadcastdatensatzes 26A und Umsetzen desselben in einen Broadcastdatensatz 26D erfolgen kann, so daß das Netzwerk 16' den Broadcastdatensatz 26A entweder über die Netzwerkübergangsstation 30 zur Netzwerkübergangsstation 31' übermitteln kann oder direkt ohne Zwischenschaltung der Netzwerkübergangsstation 30 von der Sendestation 22A der Netzwerkübergangsstation 31' übermitteln kann.
  • Damit ist in der Empfangsstation 24D, wie in 9 dargestellt, anhand der letzten Netzwerkidentifikation NID D nicht festzustellen, ob die Übertragung der Nutzerdaten 10 direkt von der Sendestation 22A zur Netzwerkübergangsstation 31' oder über die Netzwerkübergangsstation 30 erfolgte.
  • Aus diesem Grund wird bei dem in 9 dargestellten siebten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei der Übertragung im vierten Broadcastnetzwerk 20D der Broadcastdatensatz 26D nicht nur mit der Netzwerkidentifikation des vierten Broadcastnetzwerks 20D, nämlich NID D versehen, sondern noch zusätzlich mit der vorhergehenden Netzwerkidentifikation NID C oder NID A, so daß dann in dem Speicher 40 nicht nur die vom Empfänger 34 D extrahierte Netzwerkidentifikation NID D, sondern zusätzlich die vorhergehende Netzwerkidentifikation, nämlich NID C oder NID A.
  • Mit dieser zusätzlichen Information ist somit eindeutig nachvollziehbar, über welches der Broadcastnetzwerke, nämlich 20A kombiniert mit 20D oder 20A kombiniert mit 20C und 20D der Nutzerdatensatz 10 übertragen wurde.
  • Im übrigen funktioniert das siebte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens in gleicher Weise wie das erste Ausführungsbeispiel gemäß 2, so dass für dieselben Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet wurden und hinsichtlich der Erläuterung weiterhin vollinhaltlich auf die Erläuterungen zum ersten Ausführungsbeispiel Bezug genommen wird.
  • Bei einem achten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens, dargestellt in 10, wird alternativ zum siebten Ausführungsbeispiel bei der Übertragung des Nutzerdatensatzes 10 über das Broadcastnetzwerk 20D abhängig davon, welches vorangehende Broadcastnetzwerk, nämlich das Broadcastnetzwerk 20A oder 20C der Nutzerdatensatz übertragen wurde, eine unterschiedliche Netzwerkidentifikation NID D1 oder NID D2 verwendet, so dass auf Seiten der Empfangsstation 24D und dann auch der Anwenderstation 144 die Möglichkeit besteht, nur aufgrund der letzten Netzwerkidentifikation NID D1 oder NID D2 zu erkennen, ob der Nutzerdatensatz 10 über das Broadcastnetzwerk 20A und das Broadcastnetzwerk 20D übertragen wurde oder über das Broadcastnetzwerk 20A kombiniert mit dem Broadcastnetzwerk 20C und dem Broadcastnetzwerk 20D.
  • Im übrigen arbeitet auch das achte Ausführungsbeispiel in gleicher Weise wie das erste Ausführungsbeispiel gemäß 2, so dass für alle anderen Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet wurden und vollinhaltlich auf die Ausführungen zum ersten Ausführungsbeispiel Bezug genommen wird.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Übermitteln eines Nutzerdatensatzes an eine Anwenderstation (14) umfassend folgende Schritte: Übertragen des Nutzerdatensatzes (10) als Broadcastdatensatz (26) über ein Netzwerksystem (16), umfassend mindestens zwei zur Datenübertragung aufeinanderfolgende Broadcastnetzwerke (20), bei welchen vor dem Übertragen in dem jeweiligen Broadcastnetzwerk (20) eine Netzwerkidentifikation (NID) des zum Übertragen eingesetzten Broadcastnetzwerks (20) dem Broadcastdatensatz (26) hinzugefügt wird, Extrahieren mindestens der zuletzt zu dem Broadcastdatensatz (26) hinzugefügten Netzwerkidentifikation (NID B) beim Empfang des zuletzt genutzten Broadcastdatensatzes (26B) aus diesem Broadcastdatensatz (26B) und Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) an die Anwenderstation (14) zur Berücksichtigung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes (10).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Berücksichtigung der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes (10) einen Vergleich der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) mit einer der Anwenderstation (14) vorgegebenen Netzwerkidentifikation (SNID) zur Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes (10) für die Anwenderstation (14) umfaßt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes positiv ist, wenn die letzte Netzwerkidentifikation (NID B) mit der vorgegebenen Netzwerkidentifikation (SNID) übereinstimmt.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidung über die Freigabe des Nutzerdatensatzes (10) durch eine einem Zugriff auf den Nutzerdatensatz (10) vorgeschaltete Filterfunktion (44) erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebene Netzwerkidentifikation (SNID) über das Netzwerksystem (16) übertragen wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die vorgegebene Netzwerkidentifikation (SNID) über einen von dem Netzwerksystem (16) separaten Pfad (48) übertragen wird.
  7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zur letzten Netzwerkidentifikation (NID D) mindestens eine weitere vorausgehende Netzwerkidentifikation (NID A) aus dem Broadcastdatensatz (26D) extrahiert und an die Anwenderstation (144 ) weitergeleitet wird.
  8. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Broadcastdatensatz (26D) hinzugefügte Netzwerkidentifikation (NID D1, NID D2) eine Identifikation mindestens eines vorangehend genutzten Broadcastnetzwerks (20) zuläßt.
  9. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B, NID D1) zu einer Anwenderstation (14) das Übertragen derselben als eigenständige Information umfaßt.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) über einen eigenen Übertragungspfad (39) erfolgt.
  11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Weiterleiten mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) über einen Übertragungspfad (41) für den Nutzerdatensatz (10) erfolgt.
  12. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Berücksichtigung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) im Zusammenhang mit der Verwendung des Nutzerdatensatzes (10) eine Weiterleitung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) an eine Erfassungsstation (52) für die Verwendung des Nutzerdatensatzes (10) im Fall eines Zugriffs auf den Nutzerdatensatz (10) durch die Anwenderstation (14) umfaßt.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Weiterleitung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) an die Erfassungsstation (52) zusammen mit Verwendungsinformationen (VI) der Anwenderstation (14) erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass Verwendungsinformationen (VI) Informationen über den Nutzerdatensatz (10) umfassen.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verwendungsinformationen (VI) Anwenderinformationen umfassen.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anwenderinformation eine Anwenderidentifikation ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass Anwenderinformation Information über Anwenderaktivitäten umfaßt.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Weiterleitung mindestens der letzten Netzwerkidentifikation (NID B) an die Erfassungsstation (52) über einen von dem Netzwerksystem (16) separaten Übertragungspfad (54) erfolgt.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsstation (52) mindestens die letzte Netzwerkidentifikation (NID B) und die Verwendungsinformationen (VI) auswertet.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsstation (52) mindestens die letzte Netzwerkidentifikation (NID B) zumindest mit Teilen der Verwendungsinformationen (VI) weiterleitet.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsstation (52) mit der Anwenderstation (14) hinsichtlich einer Autorisierung zur Verwendung des Nutzerdatensatzes (10) kommuniziert.
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