DE10308825A1 - Schließvorrichtung an einem Halter oder einer Verpackung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung an einem Behälter oder an einem Halter, beinhaltend zwei miteinander verrastbare Teile, wobei der eine Teil eine Rastausnehmung und der gegenüberliegende Teil eine Rastlasche ausbildet, wobei im Öffnungsweg der Rastlasche eine Sperrnoppe angeordnet ist, und nur bei Entfernung der Sperrnoppe durch ein Werkzeug die Rastlasche in ihre Öffnungsstellung gebracht werden kann. Vorteil dabei ist, dass damit ein einfacher, diebstahlsicherer Verschluss geschaffen ist, der eine gute Sicherung gegen unerwünschtes Öffnen bietet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schließvorrichtung an einem Halter oder einer Verpackung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • In Selbstbedienungsläden besteht das Problem, dass man bestimmte Waren diebstahlsicher an einem Halter oder in einer Verpackung aufbewahren will. Unter dem Begriff "diebstahlsicher" wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung lediglich verstanden, dass ein Öffnen des Halters oder der Verpackung erschwert ist und insbesondere nicht ohne Werkzeug oder andere Hilfsmittel erfolgen kann. Ein unerlaubtes Öffnen soll außerdem mit einer Beschädigung an der Verpackung verbunden sein, die an der Kasse gut sichtbar ist.
  • Es ist ein Behälter mit einer Schließvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt geworden. Derartige Behälter werden beispielsweise als Kassetten für Bohrer in Selbstbedienungsmärkten verwendet. Um zu vermeiden, dass der Behälter im Laden geöffnet und die darin enthaltenen – relativ kostengünstigen – Bohrer gegen höherwertige Bohrer ausgetauscht werden, ist es bekannt, zwischen den beiden in Schließstellung überlappenden Behälterteilen einen Kunststoffpfropfen anzubringen, der die beiden Behälterteile in Schließstellung hält.
  • Der Kunststoffpfropfen ist optisch gut sichtbar, sodass an der Kasse überprüft werden kann, ob er entfernt oder durchgetrennt wurde. Nachteil dieser Anordnung ist jedoch, dass der Kunststoffpfropfen als separates Teil am Behälter außerhalb der Verschlussvorrichtung angeordnet ist, was mit höherem Herstellungs- und Handhabungsaufwand verbunden ist.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Sicherung an einem Behälter zu schaffen, die wesentlich einfacher und kostengünstiger ist.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung an der Schließvorrichtung angeordnet ist.
  • Hierbei ist wesentlich, dass die Schließvorrichtung aus zwei miteinander verrastbaren Teilen besteht, wobei der eine Teil eine Rastausnehmung und der gegenüberliegende Teil eine Rastlasche ausbildet. Im Öffnungsweg der Rastlasche ist eine Sperrnoppe angeordnet, sodass die Rastlasche nur bei Entfernung der Sperrnoppe in die Öffnungsstellung gebracht werden kann.
  • Der nach dem Stand der Technik bereits schon vorhandene, separate und außerhalb der Schließvorrichtung angeordnete Kunststoffpfropfen wird erfindungsgemäß durch eine Sperrnoppe ersetzt, die in der Schließvorrichtung integriert ist.
  • Bei der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass nun ein einfacher, diebstahlsicherer Verschluss geschaffen ist, der eine gute Sicherung gegen unerwünschtes Öffnen bietet.
  • Die genannte Sperrnoppe, die im Öffnungsweg der Rastlasche angeordnet ist, kann nämlich nur mit einem scharfen Werkzeug, insbesondere einer Messerklinge entfernt werden, wodurch dann erst die Rastlasche in ihrer Öffnungsstellung bewegt werden kann, um so den Rastverschluss zu öffnen.
  • Die Erfindung betrifft also allgemein einen Rastverschluss, der nur durch Entfernung eines im Öffnungsweg der Rastlasche angeordneten Sperrkörpers durch ein Werkzeug geöffnet werden kann.
  • In einer ersten bevorzugten Ausführungsform besteht die Sperrnoppe aus einer werkstoffeinstückig mit dem einen Behälterteil verbundenen Kunststoff-Sperrnoppe, die bevorzugt aus dem gleichen Kunststoffmaterial besteht, wie der Verschluss selbst.
  • In einer anderen Ausgestaltung kann es hingegen vorgesehen sein, zwar die Sperrnoppe mit dem Verschlussteil werkstoffeinstückig auszubilden, die beiden Teile aber aus unterschiedlich gefärbten Materialien auszubilden. Während beispielsweise der Verschlussteil aus einem weißen oder transparenten Kunststoff ist, ist die daran angeformte Sperrnoppe aus einem auffällig rot eingefärbten Kunststoff.
  • Die Sperrnoppe kann beispielsweise im Kunststoffspritzgussverfahren an dem einen Rastteil des Randverschlusses angespritzt werden.
  • Die entfernbare Sperrnoppe kann jedoch auch zweistückig ausgebildet sein und beispielsweise mit Hilfsmitteln, wie z. B. einem Kleber, Schrauben, Nieten und dergleichen, an dem einen Teil des Rastverschlusses befestigt sein.
  • Die Sperrnoppe hat bevorzugt Schrägen, welche die an die Sperrnoppe anzulegende Messerklinge auf den Boden der Rastausnehmung führt, um so ein gründliches, sicheres (und auch vollständiges) Abtrennen der Sperrnoppe zu gewährleisten. Damit wird verhindert, dass die Sperrnoppe nur teilweise abgetrennt wird; in diesem Fall würde der Rastverschluss nicht zu öffnen sein.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die Anordnung einer einzigen Sperrnoppe im Öffnungsweg einer Rastlasche beschränkt. Es können auch mehrere nebeneinander angeordnete Sperrnoppen vorgesehen werden, die alle im Bedarfsfall mit einem entsprechenden Werkzeug entfernt werden müssen.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung sieht vor, dass eine derartige Schließvorrichtung an einem geschlossenem Behältnis angebracht ist, in dessen Innenraum beliebige Gegenstände aufbewahrt sind. Das Behältnis – welches bevorzugt durchsichtig oder teildurchsichtig ausgebildet ist – wird in einem Verkaufsraum zur Schau gestellt und der Kunde kauft das Behältnis zusammen mit dem im Behältnis angeordneten Gegenstand.
  • Erst zu Hause öffnet der Kunde die Verpackung, indem er die Sperrnoppe mit einem geeigneten Werkzeug (Messer) entfernt.
  • In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Schließvorrichtung an einem Halter angeordnet, der in an sich bekannter Weise an der Wand eines Selbstbedienungsverkaufsraumes aufgehängt wird. An diesem Halter kann ebenfalls eine Schließvorrichtung nach der Erfindung angeordnet werden, welche im wesentlichen aus einer schwenkbar am Halter angeordneten Lasche besteht, deren vorderes Ende durch die erfindungsgemäße Rastlasche ausgebildet ist, die in eine zugeordnete Rastausnehmung am gegenüberliegenden Teil des Halters eingerastet ist und dort mit der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung gesichert ist.
  • Die Erfindung ist also nicht auf die Anordnung der erfindungsgemäßen Schließvorrichtung an einem geschlossenen Behältnis oder einem Halter beschränkt, sondern betrifft sämtliche Anwendungsformen, bei denen ein Rastverschluss gegen ungewolltes Öffnen gesichert werden soll.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: perspektivische Seitenansicht eines Behälters mit Schließvorrichtung;
  • 2: die Draufsicht auf den Behälter in Richtung des Pfeiles II in 1;
  • 3: die Vorderansicht des Behälters in Pfeilrichtung III in 1;
  • 4: Schnitt durch den Rastverschluss für den Behälter nach 1;
  • 5: den Behälter nach 1 beim Entfernen der Sperrnoppe;
  • 6: schematisiert im Schnitt die Darstellung bei der Entfernung der Sperrnoppe;
  • 7: die Vorderansicht der Darstellung nach 6;
  • 8: Schnitt durch die Schließvorrichtung bei entfernter Sperrnoppe;
  • 9: der Öffnungsvorgang nach 8;
  • 10: die Öffnung des Behälters;
  • 11: perspektivisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit der Schließvorrichtung an einem Halter.
  • Die 1 bis 10 zeigen allgemein einen zu öffnenden Behälter 1, der aus zwei miteinander schwenkbar verbundenen Teilen 2, 3 besteht. Im Innenraum des Behälters 1 kann ein beliebiger Gegenstand angeordnet sein.
  • Erfindungsgemäß wird der Behälter durch einen Rastverschluss verschlossen, der im wesentlichen darin besteht, dass an dem Teil 2 eine vertiefte Ausnehmung 9 angeordnet wird, die durch eine Bodenfläche im Teil 2 von parallel und im Abstand zueinander angeordneten und senkrecht hierzu anstehenden Seitenwänden gebildet ist. Das hintere Ende der Ausnehmung 9 bildet einen Schlitz 5, während die Ausnehmung 9 nach vorne hin frei zugänglich ist, wie dies in 1 und 5 dargestellt ist.
  • Gemäß 4 und 10 ist am anderen Teil 3 des Behälters 1 eine Rastlasche 6 angeformt, deren vorderes freies Ende eine Einführschräge 15 ausbildet. Die beiden Teile 2, 3 sind zueinander schwenkbar, und zum Verschließen des Behälters wird sinngemäß der Teil 3 in Gegenrichtung zur eingezeichneten Pfeilrichtung 7 nach 10 geführt, wodurch die Rastlasche 6 durch den Schlitz 5 unter dem Steg 4 am gegenüberliegenden Teil 2 hindurchtritt und in der Ausbildung 9 verrastet. Die Raststellung ist beispielsweise in den 1 bis 4 dargestellt.
  • Dort ist erkennbar, dass die Rastwirkung dadurch erzielt wird, dass im oberen Bereich der Rastlasche 6 eine Haltekante 20 angeordnet ist, die mit einer zugeordneten Haltekante 27 im Bereich des Steges 4 zusammenwirkt und dort verrastet.
  • Die Spitze der Rastlasche 6 gelangt gemäß 4 auf eine, auf der Bodenfläche der Ausnehmung 9 angeordnete, Sperrnoppe 8. Diese weist in Einführrichtung eine Schräge 10 auf, um sicherzustellen, dass die Rastlasche 6 auf die Oberfläche der Sperrnoppe 8 aufliegt und sich dort federelastisch anpresst.
  • 4 und die 2 und 3 zeigen ferner, dass die Sperrnoppe 8 eine Stirnseite 18 aufweist, die angeschrägt ist und die über die Vorderkante der Rastlasche 6 hinausgezogen ist, so dass man ohne Weiteres an dem Behälter erkennen kann, ob die Sperrnoppe 8 noch vorhanden ist oder nicht.
  • Es kann sogar vorgesehen sein, die Sperrnoppe in einer anderen Farbe auszubilden, als vergleichsweise das Material des Behälters 1, um das Vorhandensein dieser Sperrnoppe besonders auffällig zu gestalten.
  • Die 4 zeigt, dass auch bei Druck von oben auf die Rastlasche 6 eine Öffnungswirkung nicht erzielt werden kann, weil die Sperrnoppe 8 im Öffnungsweg der Rastlasche 6 angeordnet ist.
  • Soll der Behälter 1 geöffnet werden, dann muss mit einer Klinge 11 in die Ausnehmung 9 eingefahren werden.
  • Die Sperrnoppe 8 bildet, in Richtung auf die Stirnseite 18 gesehen, ein etwa gleichseitiges Dreieck aus, dessen Dreieckspitze an dem Boden der Ausnehmung 9 eingeformt ist.
  • Es ergibt sich damit ein relativ dünner Durchtrennungssteg, der ohne Weiteres mit der Klinge 11 aufgetrennt werden kann. Den Auftrennvorgang zeigen die 6 und 7. Die Klinge 11 wird hierzu in Pfeilrichtung 14 von der Seite her in die Sperrnoppe 8, und zwar gegen den am Boden der Ausnehmung 9 befindlichen dünnen Steg, geführt, der damit durchgetrennt wird.
  • Damit kann die Sperrnoppe 8 ohne Weiteres aus der Ausnehmung 9 entfernt werden, denn sie ist nicht mit weiteren Maßnahmen an irgendeinem anderen Gegenstand befestigt.
  • Sie kann also aus der Ausnehmung 9 herausgeschüttelt, geschoben oder in anderer Weise entfernt werden. Die 8 zeigt, dass bei Entfernung der Sperrnoppe 8 nun der Öffnungsweg für das Nachuntendrücken der Rastlasche 6 frei ist. Mit einer Fingerspitze 17 kann demgemäß die Rastlasche 6 nach unten in Pfeilrichtung 16 gedrückt werden, und damit kommt die Haltekante 20 an der Rastlasche 6 außer Eingriff mit der Haltekante 27 an dem Steg 4.
  • Der Rastverschluss wird dann gemäß 10 geöffnet, wobei die beiden Teile in Pfeilrichtung 7 auseinander geschwenkt werden können.
  • 7 zeigt, dass die Sperrnoppe 8 in der Stirnansicht zwei etwa gleichmäßig nach unten schräg zulaufende Schrägen 12, 13 ausbildet.
  • Die 11 zeigt als weitere Ausführungsform die Anordnung einer Schließvorrichtung nach der Erfindung an einem herkömmlichen Halter 28.
  • Dieser Halter 28 kann entweder doppelwandig oder einfachwandig ausgebildet sein und weist ein Aufhängeloch 22 auf, mit dem er an einer Aufhängewand in einem Laden befestigt wird.
  • Der Halter 28 trägt einen zu sichernden Gegenstand in Form eines Bohrers. Am Halter ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine obere Kappe 24 erweiterten Durchmessers angeordnet. Ferner ist eine untere Erweiterung 25 in Form der Schneide des Bohrers 23 mit einem größerem Durchmesser als der Durchmesser des Schaftes gegeben. Der Bohrer 23 ist damit verschiebungsgesichert an dem Halter 28 gelagert. Die Verschiebungssicherung soll gewährleisten, dass der Bohrer 23 weder nach oben noch nach unten aus der Lasche 26 heraus gezogen werden kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Verschiebungssicherung nach oben aus der oberen Erweiterung 24 am Halter, an der sich die Stirnseite des Bohrers anlegt und die Verschiebungssicherung nach unten aus der am Bohrer angeordneten Erweiterung 25.
  • Zwischen diesen Erweiterungen 24, 25 ist im Bereich des schmäleren Abschnittes des Bohrers 23 die erfindungsgemäß gesicherte Schließvorrichtung angeordnet. Sie besteht im wesentlichen aus einer mit der Halteplatte 21 schwenkbar verbundenen Lasche 26, an deren vorderem freien Ende die vorher erwähnte Rastlasche 6 angeordnet ist. Diese Rastlasche 6 wird in der vorher beschriebenen Weise in die Rastausnehmung 9 hineinverschwenkt und die vorher erwähnte Haltekante 20 kommt dann in Eingriff mit der am gegenüberliegenden Steg angeordneten Haltekante 27.
  • Im Öffnungsweg dieser Rastlasche 6 ist wiederum – nicht zeichnerisch dargestellt – die vorhin anhand der Zeichnungen 1 bis 10 erläuterte Sperrnoppe angeordnet, die erst mit einem Werkzeug (Klinge 11) entfernt werden muss, damit die Lasche 26 geöffnet werden kann und der Bohrer 23 von dem Halter 28 entnommen werden kann.
  • Selbstverständlich ist es möglich, dass der Halter 28 nicht auf einer Fläche angehängt ist, sondern dass er fest an einer Fläche befestigt ist, um eine Entwendung des Gegenstandes zusammen mit dem Halter zu erschweren.
  • Ebenso ist es möglich, die erfindungsgemäße Schließvorrichtung an sämtlichen anderen Haltern anzubringen, die geeignet sind, einen Gegenstand gegen Wegnahme zu sichern.
  • Die Erfindung bevorzugt die Ausbildung der Schließvorrichtung aus Kunststoff. Die Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt. Es kann auch vorgesehen sein, den gesamten Rastverschluss aus einem Metallmaterial herzustellen, und die mit einem Werkzeug zu entfernende Sperrnoppe müsste als separates Teil mit dem Material des Rastverschlusses verbunden sein.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach 11 ist im übrigen vorteilhaft, dass der Halter 28 auch wiederverwendbar ist. Wenn der Kunde den Bohrer 23 mit dem Halter 28 zusammen gekauft hat, wird der Bohrer 23 durch Entfernen der Sperrnoppe 8 von dem Halter 28 entfernt werden. Der Kunde kann aber diesen Halter 28 nach wie vor als Aufhänger für den zu haltenden Bohrer 23 verwenden.
  • 1
    Behälter
    2
    Teil
    3
    Teil
    4
    Steg
    5
    Schlitz
    6
    Rastlasche
    7
    Pfeilrichtung
    8
    Sperrnoppe
    9
    Ausnehmung
    10
    Schräge
    11
    Klinge
    12
    Schräge
    13
    Schräge
    14
    Pfeilrichtung
    15
    Einführschräge
    16
    Pfeilrichtung
    17
    Fingerspitze
    18
    Stirnseite
    19
    Anschlagkante
    20
    Haltekante
    21
    Halter
    22
    Aufhängeloch
    23
    Bohrer
    24
    Kappe
    25
    Erweiterung
    26
    Lasche
    27
    Haltekante
    28
    Halter

Claims (16)

  1. Schließvorrichtung an einem Behälter (1) oder an einem Halter (28), beinhaltend zwei miteinander verrastbare Teile (2, 3; 21, 26), wobei der eine Teil (2; 21) eine Rastausnehmung (9) der Schließvorrichtung und der gegenüberliegende Teil (3; 26) eine Rastlasche (6) der Schließvorrichtung ausbildet und zwischen den beiden Behälterteilen eine die Öffnung der Behälterteile unterbindende Sperrnoppe angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) im Bereich der Schließvorrichtung angeordnet ist, die nur bei Entfernung der Sperrnoppe (8) geöffnet werden kann.
  2. Schließvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) im Öffnungsweg der Rastlasche (6)) angeordnet ist, und nur bei Entfernung der Sperrnoppe (8) durch ein Werkzeug (11) die Rastlasche (6) in ihre Öffnungsstellung gebracht werden kann.
  3. Schließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) nur mit einem klingenförmigen Werkzeug (11) entfernt werden kann.
  4. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) werkstoffeinstückig mit dem einen Behälterteil (2) verbunden ist.
  5. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Schließvorrichtung (4–6, 9) des Behälters (1) bzw. des Halters (28) und die Sperrnoppe (8) aus einem Kunststoffmaterial bestehen.
  6. Schließvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) aus dem gleichen Kunststoffmaterial besteht, wie die Schließvorrichtung (4–6, 9) selbst.
  7. Schließvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastlasche (6) und/oder der Steg (4) für die Ausnehmung (9) und den Schlitz (5) und/oder die Sperrnoppe (8) an dem jeweiligen Teil (2, 3; 21, 26) im Kunststoffspritzgussverfahren angespritzt ist/sind.
  8. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 5 oder 6 dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) als separates Teil ausgebildet ist und mit Hilfsmitteln an dem einen Teil (2; 21) des Rastverschlusses (4–6, 9) befestigt ist.
  9. Schließvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) als an dem einen Teil (2; 21) des Rastverschlusses (4–6, 9) angeklebt oder angeschraubt oder angenietet ist.
  10. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) an dem Teil (2; 21) angebracht ist, an dem sich die Rastausnehmung (9) befindet.
  11. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) Schrägen (12, 13) aufweist, welche die an die Sperrnoppe (8) anzulegende Klinge (11) auf den Boden der Rastausnehmung (9) führt, um so ein gründliches und sicheres Abtrennen der Sperrnoppe (8) zu gewährleisten.
  12. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere hintereinander und/oder nebeneinander liegende Sperrnoppen (8) angeordnet sind, die alle durch das Werkzeug (11) abgetrennt werden müssen, bevor die Rastlasche (6) in Öffnungsstellung gebracht werden kann.
  13. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließvorrichtung an einem geschlossenem Behältnis (1) angebracht ist, in dessen Innenraum Gegenstände aufbewahrt werden können.
  14. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließvorrichtung im Wesentlichen aus einem offenen Halter (28) besteht mit Halteplatte (21) und Lasche (26) und das vordere freie Ende der schwenkbar an der Halteplatte (21) angeordneten Lasche (26) als Rastlasche (6) ausgebildet ist, die in die zugeordnete Rastausnehmung (9) an der Halteplatte (21) eingerastet dort gesichert ist.
  15. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließvorrichtung nach Entfernen der Sperrnoppe (8) wiederholt zu öffnen und zu schließen ist.
  16. Schließvorrichtung nach einem der Ansprüche 1–15, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrnoppe (8) im Querschnitt etwa dreieckförmig ausgebildet ist und mit einer Kante an einem der Teile (2, 3; 21, 26) des Behälters (1) bzw. des Haltes (28) befestigt ist.
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